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DE102009011976B4 - Verbindungselement zum Verbinden mindestens zweier Möbelkomponenten und Möbel mit einem solchen Verbindungselement - Google Patents

Verbindungselement zum Verbinden mindestens zweier Möbelkomponenten und Möbel mit einem solchen Verbindungselement Download PDF

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DE102009011976B4
DE102009011976B4 DE200910011976 DE102009011976A DE102009011976B4 DE 102009011976 B4 DE102009011976 B4 DE 102009011976B4 DE 200910011976 DE200910011976 DE 200910011976 DE 102009011976 A DE102009011976 A DE 102009011976A DE 102009011976 B4 DE102009011976 B4 DE 102009011976B4
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Abstract

Verbindungselement (1, 1') zum schraubenlosen Verbinden mindestens zweier Möbelkomponenten, mit zumindest einer ersten Aufnahmeöffnung (6) zum Aufnehmen einer ersten, flächig ausgebildeten Möbelkomponente und mit einer zweiten Aufnahmeöffnung (2) zum Aufnehmen einer zweiten, im Querschnitt im wesentlichen runden Möbelkomponente, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Aufnahmeöffnung (6) eine Verzahnung (13) aufweist, die zur Aufnahmerichtung der ersten, flächig ausgebildeten Möbelkomponente gegenläufig ausgebildet ist, und dass die zweite Aufnahmeöffnung (2) einen Verdrehschutz für die zweite, im Querschnitt im wesentlichen runde Möbelkomponente aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungselement zum schraubenlosen Verbinden mindestens zweier Möbelkomponenten, mit zumindest einer ersten Aufnahmeöffnung zum Aufnehmen einer ersten, flächig ausgebildeten Möbelkomponente und mit einer zweiten Aufnahmeöffnung zum Aufnehmen einer zweiten, im Querschnitt im wesentlichen runden Möbelkomponente, sowie ein Möbel mit einem solchen Verbindungselement.
  • Derartige Verbindungselemente sind beispielsweise aus der Druckschrift DE 8331793 U bekannt, in der ein Lattenträger für einen aus Federlatten bestehenden Stuhl beschrieben wird. Der Lattenträger weist dabei eine erste Aufnahmeöffnung, nämlich ein Rohr- oder C-förmig ausgebildetes Halteteil 8 und eine einteilig mit diesem Teil ausgeformte Aufnahmetasche 9 auf, in die eine der Federlatten des Stuhls aufgenommen wird. Dabei kann der Lattenträger auch derart ausgebildet sein, dass zwei Aufnahmetaschen an dem Halteteil in winkligem Abstand zueinander angebracht sind, um sowohl Federlatten des Sitzes als auch Federlatten der Lehne aufzunehmen.
  • Auch aus der Druckschrift DE 29 815 190 U1 ist ein Verbindungselement bekannt, das als Längsprofilelement ausgebildet ist, dessen Endseiten offen sind, so dass in die offenen Seiten eine Rücken- oder Sitzfläche einschiebbar ist. Aus der DE 32 24 711 A1 ist eine Verzahnung in einer Aufnahmeöffnung zum schraubenlosen Verbinden eines Verbindungselements mit einer flächig ausgebildeten Möbelkomponente bekannt.
  • Nachteilig an diesen aus dem Stand der Technik bekannten Verbindungselementen ist jedoch, dass durch das Einstecken der Federlatten bzw. das seitliche Einschieben der Sitz- bzw. Lehnenfläche eine derart leicht zu lösende Verbindung zwischen der Möbelkomponente und dem Verbindungselement bereitgestellt wird, dass weitere Befestigungsmaßnahmen notwendig sind, um Möbelkomponente und Verbindungselement fest miteinander zu verbinden. Dabei ist insbesondere vorgesehen, die Möbelkomponenten und das Verbindungselement über Schrauben miteinander zu verbinden. Dieses zusätzliche Befestigen bzw. das Schrauben erfordert jedoch einen weiteren Fertigungsschritt, so dass das Herstellen eines Stuhls aufgrund der vielen Fertigungsschritte sehr zeitaufwändig ist.
  • Aus der nächstliegenden DE 83 31 793 U1 ist ein einteiliges Verbindungselement bekannt (2), das wenigstens eine erste Aufnahmeöffnung zur Aufnahme einer flachen Möbelkomponente und eine zweite Aufnahmeöffnung zur Aufnahme einer im Querschnitt runden Möbelkomponente aufweist. Auch dieses Verbindungselement ermöglich jedoch keine feste Verbindung zwischen der jeweiligen Möbelkomponente und dem Verbindungselement.
  • Aufgabe vorliegender Erfindung ist es deshalb eine hochfeste Verbindungsmöglichkeit zwischen mindestens einer flächig ausgebildeten und einer zweiten, im Querschnitt runden Möbelkomponente und einem Verbindungselement bereit zu stellen, wobei auf ein Schrauben verzichtet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verbindungselement gemäß Patentanspruch 1, sowie durch ein Möbel mit einem solchen Verbindungselement gemäß Patentanspruch 8.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt u. a. die Erkenntnis zugrunde, eine hochfeste Verbindung zwischen einer ersten Möbelkomponente und einem Verbindungselement dadurch herzustellen, dass das Verbindungselement mit einer Aufnahmeöffnung ausgestattet ist, in die die Möbelkomponente eingebracht wird, wobei die Aufnahmeöffnung eine Verzahnung aufweist, die zur Aufnahmerichtung der Möbelkomponente gegenläufig ausgebildet ist. Wird die Möbelkomponente in die Aufnahmeöffnung eingebracht, und insbesondere eingepresst, verkeilt sich die Verzahnung mit der Möbelkomponente, so dass ein Herausziehen der Möbelkomponente aus der Aufnahmeöffnung verhindert wird.
  • Zusätzlich können die Anlageflächen zwischen Möbelkomponente und Aufnahmeöffnung mit Klebstoff versehen werden, so dass eine hochfeste Haftverbindung zwischen Möbelkomponente und Verbindungselement erreicht wird.
  • Als Klebstoff im Sinne der Anmeldung kommen dabei all diejenigen Stoffe in Frage, die nach DIN EN 923 als Klebstoff definiert sind. Darin heißt es, ein Klebstoff ist ein nichtmetallischer Werkstoff, der Fügeteile (in diesem Fall Möbelkomponente und Verbindungselement) durch Flächenhaftung und innere Festigkeit verbinden kann. Dabei sind die Klebstoffe in überwiegender Mehrzahl den organischen Verbindungen zuzuordnen, es gibt jedoch auch Klebstoffe auf anorganischer Basis, wie beispielsweise Wasserglas oder Produkte auf Basis von Zement.
  • Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn die Aufnahmeöffnung des Verbindungselementes flache Kanäle aufweist, die den Klebstoff aufnehmen, wodurch ein Abziehen der Klebeflächen während des Einpressvorgangs von Möbelkomponente in Aufnahmeöffnung verhindert wird. Diese Kanäle können beispielsweise als Rillung ausgebildet sein.
  • Wie ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt, ist an einem oberen Ende der Aufnahmeöffnung eine Auskragung, insbesondere eine speziell geformte Nase, ausgebildet, die dazu ausgelegt ist, in eine an der Möbelkomponente ausgebildete Vertiefung einzugreifen, so dass die Möbelkomponente zusätzlich gegen ein Herausziehen abgesichert ist. Zudem ermöglicht diese Auskragung, dass Möbelkomponente und Verbindungselement passgleich aneinander gefügt werden können.
  • Die erste Aufnahmeöffnung ist dazu ausgelegt, eine im Wesentlichen flächig ausgebildete Möbelkomponente aufzunehmen. Dabei kann die flächig ausgebildete Möbelkomponente insbesondere eine Sitzfläche und/oder Lehnenfläche eines Sitzmöbels und/oder eine Tischfläche und/oder ein Regalboden sein. Die zweite Aufnahmeöffnung ist derart ausgestaltet, dass eine als Tisch- bzw. Stuhlbein, Armlehne und/oder Regalgestell ausgebildete Möbelkomponente darin aufnehmbar ist.
  • Die zweite Aufnahmeöffnung ist für die Aufnahme für im Wesentlichen im Querschnitt runde Möbelkomponenten ausgelegt. Um ein Verdrehen der im Wesentlichen im Querschnitt runden Möbelkomponente in der Aufnahmeöffnung zu verhindern, ist weiterhin vorgesehen, die zweite Aufnahmeöffnung mit einem Verderehschutz, z. B. mit einer einseitigen Verflachung auszustatten. Analog kann die darin aufzunehmende Möbelkomponente ebenfalls eine derartige Verflachung aufweisen.
  • Das Verbindungselement kann zusätzlich auch mit mindestens einer Nebenkammer ausgestattet sein, die vorzugsweise zwischen der ersten und zweiten Aufnahmeöffnung angeordnet ist. Diese mindestens eine Nebenkammer kann ebenfalls zur Führung von Kabel und/oder Kabelsträngen und/oder zur Aufnahme von elektronischen und/oder mechanischen Bauelementen dienen. Durch diese spezielle Ausgestaltung ist es möglich, unsichtbar technische Komponenten, technische Verbindungselemente und Elektronik in ein Möbel zu integrieren.
  • In einem Ausführungsbeispiel besteht zwischen Nebenkammer und erster Aufnahmeöffnung eine Verbindungsöffnung, die beispielsweise durch Fräsen bereitgestellt werden kann. Mittels dieser Verbindungsöffnung wird ermöglicht, dass das Verbindungselement mit Kunststoff um- bzw. durchspritzt werden kann, so dass Verbindungselement und Möbelkomponente integral miteinander ausgebildet werden können.
  • Insbesondere bei der Fertigung eines Stuhls ist dies von Vorteil, da durch die Möglichkeit des Durchdringens des Kunststoffs durch das Verbindungselement die Herstellung einer verwindungssteifen Kompositwanne aus Verbindungselementen und Kunststoff ermöglicht wird, die keine weitere mechanische Verbindungstechnik benötigt, um den strukturellen Rahmen zur Stuhlfertigung bereitzustellen.
  • Weitere Vorteile und bevorzugte Ausführungsbeispiele sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Figuren definiert.
  • Im Folgenden soll die vorliegende Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Dabei sind die Ausführungsbeispiele rein exemplarischer Natur und sollen nicht den Schutzbereich der Anmeldung festlegen. Gleiche oder gleichartige Bauteile und Elemente werden im Folgenden mit gleichlautenden Bezugzeichen bezeichnet.
  • Die Figuren zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung eines ersten bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verbindungselementes;
  • 2: eine Ausschnittsvergrößerung des in 1 dargestellten Verbindungselementes;
  • 3: eine schematische Darstellung eines zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verbindungselementes;
  • 4: eine erste vergrößerte Detailansicht des in 3 dargestellten Verbindungselementes;
  • 5: eine zweite vergrößerte Detailansicht des in 3 dargestellten Verbindungselementes; und
  • 6: eine schematische Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verbindungselement handelt es sich im Wesentlichen um ein, vorzugsweise stranggepresstes, Aluminiumprofil, das insbesondere dazu ausgelegt ist, Sitzelemente, Rückenlehnen und Füße eines Sitzmöbels miteinander zu verbinden. Gleichzeitig ist das erfindungsgemäße Verbindungselement jedoch auch dazu geeignet, andere Möbelkomponenten, wie beispielsweise eine Tischplatte mit Tischfüßen oder Regalböden mit einem Regalrahmen zu verbinden.
  • Dabei werden die Möbelkomponenten in Aufnahmeöffnungen, die an dem Verbindungselement ausgebildet sind, eingepresst und in diesen verklebt. Auch wenn das erfindungsgemäße Verbindungselement mit beliebig vielen Aufnahmeöffnungen für Möbelkomponenten ausgestattet werden kann, hat sich konstruktiv ergeben, dass mit lediglich zwei Varianten des Verbindungselementes eine Vielzahl an verschiedenen Möbelkomponenten miteinander verbunden werden können. Die beiden Varianten werden im Folgenden als gerades Verbindungselement und abgewinkeltes Verbindungselement bezeichnet.
  • Die 1 und 3 zeigen dabei das gerade Verbindungselement 1 (1) bzw. das abgewinkelte Verbindungselement 1' (3).
  • Beiden Verbindungselementen 1, 1' gemein ist eine Aufnahmeöffnung 2, die vorzugsweise zentral angeordnet ist und primär zur Befestigung von als Stuhlbein und/oder Armlehne und/oder Tischbein und/oder Regelgestell ausgebildeten Möbelkomponenten dient. Analog zum Querschnitt der Möbelkomponente ist die zentrale Aufnahmeöffnung 2 ausgebildet. In dem in den 1 und 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sollen im Wesentlichen runde Metall-, Kunststoff- oder Holzelemente von der Aufnahmeöffnung 2 aufgenommen werden.
  • Um ein Verdrehen der im Wesentlichen runden Möbelkomponenten zu verhindern, weist die Aufnahmeöffnung 2 zudem eine einseitige Verflachung 4 auf, die ebenfalls an den aufzunehmenden Möbelkomponenten ausgebildet ist. Diese Verflachung 4 legt eine Vorzugsrichtung der eingepassten Möbelkomponente fest, so dass ein Verdrehen nicht möglich ist.
  • Des Weiteren weist das erfindungsgemäße Verbindungselement 1, 1' mindestens eine seitliche Aufnahmekammer 6 auf, die vorzugsweise in Längsrichtung offen ist, und in die eine flächig ausgebildete Möbelkomponente eingepresst und/oder verklebt werden kann.
  • Diese seitliche Aufnahmeöffnung 6 weist in dem in 1 dargestellten geraden Verbindungselement 1 eine Unterseite 8 auf, die als statische Auflage und als Klebefläche für die aufzunehmende Möbelkomponente dient. Die Oberseite 10 ist nasenförmig ausgebildet und weist an ihrem oberen Ende eine Auskragung 12 auf, die dazu ausgelegt ist, mit einer an der aufzunehmenden Möbelkomponente ausgebildeten Vertiefung in Eingriff zu gehen.
  • An der Unterseite 8 der Aufnahmeöffnung 6 ist eine Verzahnung 13 angeordnet, die zu einer Aufnahmerichtung der Möbelkomponente (siehe Blockpfeil) gegenläufig ausgebildet ist, so dass sich die in die Aufnahmeöffnung 6 gepresste Möbelkomponente darin verkeilt. Diese Verzahnung 13 wird detailliert in 4 beschrieben.
  • Des Weiteren zeigt 1, dass Nebenkammern 14, 16 vorgesehen sind, die zwischen der zentralen Aufnahmeöffnung 2 und der seitlichen Aufnahmeöffnung 6 (Nebenkammer 14) bzw. auf der der seitlichen Aufnahmeöffnung 6 abgewandten Seite der ersten Aufnahmeöffnung 2 (Nebenkammer 16) angeordnet sind. Diese Nebenkammern 14, 16 dienen insbesondere zur Führung mindestens eines Kabels bzw. Kabelstrangs und zur Aufnahme von elektronischen Bauteilen bzw. der zusätzlichen Befestigung von mechanischen Kleinkomponenten (nicht dargestellt). Zudem können an diesen Nebenkammern 14, 16 Verblendungselemente für das Verbindungselement angebracht werden. Durch diese Nebenkammern wird ermöglicht, verschiedenste technische Komponenten, technische Verbindungselemente und Elektronik unsichtbar an einem Möbel zu befestigen.
  • 2 zeigt eine vergrößerte Darstellung der zentralen Aufnahmeöffnung 2 des in 2 dargestellten geraden Verbindungselementes 1. Wie 2 zu entnehmen ist, weist die zentrale Aufnahmeöffnung 2 neben der einseitigen Verflachung 4 an ihrer Innenwandung Erhöhungen 18 und Vertiefungen 20 auf, die als Rillung in Längsrichtung ausgebildet sind. Die Rillung dient zum einen dazu, dass in den Vertiefungen 20 Klebstoff aufgenommen werden kann, so dass dieser während des Einbringens bzw. Einpressens der Möbelkomponente nicht abgezogen wird, sondern sich gleichmäßig über die gesamte Klebefläche verteilt. Zudem wird ein Austritt des Klebers auf offenen Sichtflächen des Verbindungselementes verhindert.
  • Wird die Möbelkomponente nicht geklebt, sondern beispielsweise durch Kaltpressschweißen mit dem Verbindungselement verbunden, ist die Rillung derart gewählt, dass die Erhebungen 18 einen geringfügig kleineren Innendurchmesser der zentralen Aufnahmeöffnung 2 definieren als durch einen Außendurchmesser der Möbelkomponente eigentlich benötigt. Wird die Möbelkomponente dann in die zentrale Aufnahmeöffnung 2 gepresst, entsteht durch Abrieb eine Materialanhäufung, wodurch eine Kaltpressschweißverbindung zwischen der zentralen Aufnahmeöffnung 2 und aufzunehmender Möbelkomponente bereitgestellt wird.
  • 3 zeigt die zweite Hauptvariante des erfindungsgemäßen Verbindungselementes, nämlich das gewinkelt ausgebildete Verbindungselement 1'. Wie 3 zu entnehmen ist, weist das gewinkelte Verbindungselement ebenfalls eine zentrale Aufnahmeöffnung 2 und Nebenkammern 14 und 16 auf. Statt jedoch nur einer seitlichen Aufnahmeöffnung 6 zeigt 3, dass das gewinkelt ausgebildete Verbindungselement eine zweite seitliche Aufnahmeöffnung 6' aufweist, die winklig zur ersten seitlichen Aufnahmeöffnung 6 angeordnet ist und den gleichen Aufbau zeigt.
  • Der Winkel, in dem beide Aufnahmeöffnungen 6 und 6' zueinander angeordnet sind, ist beliebig wählbar und kann insbesondere durch den Einsatzbereich des Verbindungselements bestimmt werden. So ist beispielsweise der in 3 gezeigt Winkel so gewählt, dass eine für einen Menschen bequeme Steilheit einer in der einen seitlichen Aufnahmeöffnung 6' aufgenommenen Rückenlehne zu einer in der anderen seitlichen Aufnahmeöffnung 6 aufgenommenen Sitzfläche definiert wird. Ein solcher Winkel ist vorzugsweise größer als 90°.
  • Soll jedoch das Verbindungselement dafür eingesetzt werden, beispielsweise einen Regalboden mit einer Regalrückwand zu verbinden, ist ein anderer Winkel, insbesondere von 90°, wünschenswert. Im Fall eines Verbindungselements für ein Regal kann zudem vorgesehen sein, eine dritte seitliche Aufnahmeöffnung an dem Verbindungselement vorzusehen, so dass beispielsweise ein Regalboden mit zwei Regalrückwandelementen verbunden werden kann. Das bedeutet gleichzeitig, dass, wie bereits bemerkt, das Verbindungselement nicht auf die in den Figuren gezeigten zwei seitlichen Aufnahmeöffnungen eingeschränkt ist.
  • Die in 3 gezeigte erste 6 und zweite seitliche Aufnahmeöffnung 6' weisen zudem eine verlängerte Unterseite 8 auf, die als statische Auflage und Klebefläche für die in den Aufnahmeöffnungen 6 und 6' aufzunehmenden Möbelkomponenten dient. Die Oberseite 10 ist kürzer als die Unterseite 8 ausgestattet und kann ebenfalls mit Klebstoff versehen werden.
  • Die in 1 und 3 gezeigten Aufnahmeöffnungen 6 und 6' sind ebenfalls lediglich bevorzugte Ausgestaltungen der seitlichen Aufnahmeöffnung. So liegt es beispielsweise im Rahmen der Offenbarung, die Unterseite und die Oberseite gleich lang zu gestalten oder eine kurze Unterseite und eine lange Oberseite zu wählen. Ebenfalls ist denkbar, dass erste und zweite (oder auch dritte, vierte etc.) seitliche Aufnahmeöffnung voneinander unterschiedlich ausgebildet sind.
  • An den Innenseiten der Schenkel 8 und 10 weist die Aufnahmeöffnung 6' eine Verzahnung 13 auf, die zu der Aufnahmerichtung (durch Blockpfeile gekennzeichnet) gegenläufig ausgebildet ist. Diese Verzahnung 13 ist in der Detailansicht von 4 deutlich zu sehen. Dabei zeigt die Unterseite 8 der Aufnahmeöffnung 6' beispielhaft zwei Verzahnungen 22 und 24, die auf gleicher Höhe auch an der Oberseite 10 der Aufnahmeöffnung 6' zu finden sind. Auch wenn die Verzahnungen 22, 24 und 26, 28 in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel auf gleicher Höhe angeordnet sind, versteht es sich von selbst, dass auch eine andere Anordnung und Anzahl der Verzahnungen vom Schutzumfang der Anmeldung umfasst sind. Des Weiteren ebenfalls umfasst ist, dass die Verzahnung als Zahnreihe und/oder als einzelne Zahnelemente ausgebildet sein kann.
  • Zudem können neben der Verzahnung 13 flache Kanäle (nicht dargestellt) in Längsrichtung ausgebildet sein, die wie die Rillung 18, 20 der zentralen Aufnahmeöffnung 2 dazu ausgelegt sind, einen Klebstoff aufzunehmen, so dass ein Abziehen des Klebstoffs beim Einpressen der Möbelkomponente verhindert wird. Dabei werden insbesondere die Flächen der Möbelkomponente, die in direkter Verbindung mit dem Verbindungselement kommen, mit Klebstoff versehen und in die seitliche Aufnahmeöffnung eingeführt, ausgerichtet und verpresst. Diese Kanäle können in den seitlichen Aufnahmeöffnungen aller Verbindungselemente, sei es insbesondere gerade oder abgewinkelt, vorhanden sein. Es ist jedoch auch möglich nur eine einzige Aufnahmeöffnung damit auszustatten.
  • 5 zeigt, wie schon 2, eine detaillierte Darstellung der zentralen Aufnahmeöffnung 2 des abgewinkelten Verbindungselement 1'. Analog zu der Detaildarstellung in 2, ist hier die Rillung der zentralen Aufnahmeöffnung 2 dargestellt.
  • Haben die Möbelkomponenten, die in die zentrale Aufnahmeöffnung 2 aufgenommen werden, einen kleineren Durchmesser als der Durchmesser der zentralen Aufnahmeöffnung 2, können speziell geformte Einpresshülsen verwendet werden, die nach dem gleichen Prinzip in die Aufnahmeöffnung eingepresst und verklebt werden, so dass sie fest mit dem Verbindungselement verbunden sind.
  • 6 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels, bei dem eine Sitzfläche 30 eine Rückenlehne 32 und Stuhlbeine 34 und 36 mittels der erfindungsgemäßen Verbindungselemente 1, 1' miteinander verbunden sind. Wie 6 zu entnehmen ist, weist die Sitzfläche 30 spezielle Anformungen 38, 40 auf, die der Kontur der seitlichen Aufnahmekammern 6 der Verbindungselemente 1, 1' entsprechen. In den zentralen Aufnahmeöffnungen 2 der Verbindungselemente 1, 1' sind die als Rundrohr ausgebildeten Stuhlbeine 34 aufgenommen. Ebenfalls der 6 zu entnehmen ist, dass auch die Rückenlehne 32 eine spezielle Anformung 42 aufweist, die der Kontur der seitlichen zweiten Aufnahmeöffnung 6 des Verbindungselementes 1' entspricht.
  • Durch das erfindungsgemäße Verbindungselement ist ein schraubenloses Verbindungssystem für verschiedene Möbelkomponenten mit unterschiedlichen Materialien bereitgestellt. Dabei ermöglicht seine Konstruktion bei geringem Materialeinsatz eine hochfeste Verbindung, wodurch eine hohe Funktionalität und Flexibilität gewährleistet ist. Zudem werden durch dieses Konstruktionsprinzip statisch schwierige und filigrane Konstruktionen umsetzbar. Dadurch können beispielsweise sog. freischwingende Möbel gefertigt werden, welche die bei herkömmlichen Konstruktionen nötigen zusätzlichen Trägerkonstruktionen nicht benötigen.
  • Alternativ zu der in 6 dargestellten Verbindungsmöglichkeit der Verbindungselemente 1, 1' mit beispielsweise dem Sitzelement 30, bei denen an dem Sitzelement 30 spezielle Anformungen 38, 40 ausgebildet sind, ist es auch möglich, die Verbindungselemente 1, 1' und das Sitzelement 30 als integrales Element auszubilden. Dazu weisen die Verbindungselemente 1, 1' zwischen den Nebenkammern 14, 16 und den seitlichen Öffnungen 6 Verbindungsöffnungen (nicht dargestellt) auf, die ermöglichen, dass die Verbindungselemente 1, 1' mit beispielsweise Kunststoff um- bzw. durchspritzt werden können. Diese Verbindungsöffnungen können beispielsweise durch Fräsen bereitgestellt werden.
  • Für die Herstellung eines integralen Sitzelements, wird vorzugsweise das vordere gerade Verbindungselement 1 und das hintere abgewinkelte Verbindungselement 1' in eine Spritzgussform für eine Sitzfläche eingesetzt, wobei die jeweiligen Verbindungselemente seitlich und teils auch auf den Oberflächen abgedeckt sein können. Diese Spritzgussform wird dann beispielsweise mit Glasfaserverstärktem Kunststoff ein- bzw. umspritzt, wobei die beiden Verbindungselemente vom Kunststoff eingeschlossen werden. Dabei werden auch die auf den Trägerlippen ausgebildeten Verzahnungen vom Kunststoff eingeschlossen, so dass eine Trennung der Teile ausgeschlossen wird.
  • Aufgrund der Durchdringung von Glasfaserverstärktem Kunststoff und Verbindungselementen wird eine verwindungssteife Kompositwanne bzw. Sitzfläche hergestellt, die keine weiteren mechanischen Verbindungstechniken benötigt, sondern lediglich mit Beinelementen ausgestattet werden kann. Dadurch können Material-, Fertigungs-, Montage- und Energiekosten bei der Herstellung eingespart werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    gerades Verbindungselement
    1'
    abgewinkeltes Verbindungselement
    2
    zentrale Aufnahmeöffnung
    4
    Verflachung
    6
    seitliche Aufnahmeöffnung
    8
    untere Auflagefläche
    10
    obere Auflagefläche
    12
    Auskragung
    14
    Nebenkammer
    16
    Nebenkammer
    18
    Vertiefung
    20
    Erhebung
    22–28
    Verzahnung
    30
    Sitzfläche
    32
    Rückenlehne
    34, 36
    Stuhlbeine
    38, 40, 42
    Anformung

Claims (10)

  1. Verbindungselement (1, 1') zum schraubenlosen Verbinden mindestens zweier Möbelkomponenten, mit zumindest einer ersten Aufnahmeöffnung (6) zum Aufnehmen einer ersten, flächig ausgebildeten Möbelkomponente und mit einer zweiten Aufnahmeöffnung (2) zum Aufnehmen einer zweiten, im Querschnitt im wesentlichen runden Möbelkomponente, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Aufnahmeöffnung (6) eine Verzahnung (13) aufweist, die zur Aufnahmerichtung der ersten, flächig ausgebildeten Möbelkomponente gegenläufig ausgebildet ist, und dass die zweite Aufnahmeöffnung (2) einen Verdrehschutz für die zweite, im Querschnitt im wesentlichen runde Möbelkomponente aufweist.
  2. Verbindungselement (1, 1') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Aufnahmeöffnung (2) eine geschlossene Kontur aufweist und zentral angeordnet ist, und dass die erste Aufnahmeöffnung (6) als seitliche Aufnahmekammer ausgebildet ist, die in einer Längsrichtung offen ist und in die die erste, flächig ausgebildete Möbelkomponente eingepresst werden kann.
  3. Verbindungselement (1, 1') nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Aufnahmeöffnung (6) an ihrem oberen Ende eine Auskragung (12) aufweist, die dazu ausgelegt ist, mit einer an der aufzunehmenden ersten, flächig ausgebildeten Möbelkomponente ausgebildeten Vertiefung in Eingriff zu gehen.
  4. Verbindungselement (1, 1') nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verdrehschutz in der zweiten Aufnahmeöffnung (2) zur Aufnahme der zweiten, im Querschnitt im Wesentlichen runden Möbelkomponente in Form einer einseitigen Verflachung (4) ausgebildet ist.
  5. Verbindungselement (1, 1') nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Aufnahmeöffnung (2) neben der einseitigen Verflachung (4) an ihrer Innenwandung Erhöhungen (18) und Vertiefungen (20) aufweist, die als Rillung in Längsrichtung ausgebildet sind.
  6. Verbindungselement (1, 1') nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine dritte Aufnahmeöffnung (6') zur Aufnahme einer dritten Möbelkomponente aufweist, wobei diese dritte Aufnahmeöffnung (6') entsprechend der ersten Aufnahmeöffnung (6) ausgebildet ist, und wobei die zweite Aufnahmeöffnung (2) als zentrale Aufnahmeöffnung ausgebildet ist, die mittig zwischen der ersten (6) und der dritten Aufnahmeöffnung (6') angeordnet ist.
  7. Verbindungselement (1, 1') nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieses mindestens eine Nebenkammer (14; 16) aufweist, die zur Führung und/oder Befestigung mindestens eines Kabels oder Kabelstrangs und/oder zur Aufnahme von elektronischen Bauteilen ausgebildet ist.
  8. Möbel mit mindestens einer flächig ausgebildeten Möbelkomponente und einer im Querschnitt im Wesentlichen runden Möbelkomponente, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Möbelkomponenten mit einem Verbindungselement (1, 1') nach einem der vorausgehenden Ansprüche miteinander verbunden sind.
  9. Möbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass dieses ein Sitz-, Tisch- oder Regalmöbel ist.
  10. Möbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass von den mit einem Verbindungselement (1, 1') verbundenen Möbelkomponenten eine erste, flächig ausgebildete Möbelkomponente und gegebenenfalls eine dritte, flächig ausgebildete Möbelkomponente als Sitz- und/oder Lehnschale, als Tischfläche oder als Regalboden ausgebildet ist und dass die zweite, im Querschnitt im Wesentlichen runde Möbelkomponente als Stuhlbein, als Armlehne, als Tischbein oder als Regalgestell ausgebildet ist.
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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE7230906U (de) * 1976-11-04 Ebeling, Bernd, 5600 Wuppertal Ein plattenförmiges Verbindungsstück und ein stabförmiges Rahmenteil aufweisendes Bauelement
DE3133457A1 (de) * 1981-08-24 1983-03-10 Knürr-Mechanik für die Elektronik AG, 8000 München Strangpressprofil-leiste
DE3224711A1 (de) * 1982-07-02 1984-01-05 Winfried 5000 Köln Scholta Profilstab zur aufnahme von platten- o. stabfoermigem wandungsmaterial, insbes. z. bau von fruehbeeten etc.
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DE29815190U1 (de) * 1998-08-25 1999-03-25 Mabeg Kreuschner GmbH & Co. KG, 59494 Soest Sitzmöbel
DE10248331A1 (de) * 2002-10-17 2004-04-29 Charles Polin Möbel mit Beinen

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