-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungselement zum schraubenlosen
Verbinden mit einer Möbelkomponente, mit einer ersten Aufnahmeöffnung
zum Aufnehmen der ersten Möbelkomponente, ein Verbindungselement
zum Verbinden mindestens zweier Möbelkomponenten mit zumindest
einer ersten Aufnahmeöffnung zum Aufnehmen der ersten Möbelkomponente
und einer zweiten Aufnahmeöffnung zum Aufnehmen der zweiten
Möbelkomponente, sowie ein Möbel.
-
Derartige
Verbindungselemente sind beispielsweise aus der Druckschrift
DE 8331793 U bekannt,
in der ein Lattenträger für einen aus Federlatten
bestehenden Stuhl beschrieben wird. Der Lattenträger weist
dabei eine erste Aufnahmeöffnung, nämlich ein
Rohr- oder C-förmig ausgebildetes Halteteil
8 und
eine einteilig mit diesem Teil ausgeformte Aufnahmetasche
9 auf,
in die eine der Federlatten des Stuhls aufgenommen wird. Dabei kann
der Lattenträger auch derart ausgebildet sein, dass zwei
Aufnahmetaschen an dem Halteteil in winkligem Abstand zueinander
angebracht sind, um sowohl Federlatten des Sitzes als auch Federlatten
der Lehne aufzunehmen.
-
Auch
aus der Druckschrift
DE
29 815 190 U1 ist ein Verbindungselement bekannt, das als
Längsprofilelement ausgebildet ist, dessen Endseiten offen sind,
so dass in die offenen Seiten eine Rücken- oder Sitzfläche
einschiebbar ist.
-
Nachteilig
an diesen aus dem Stand der Technik bekannten Verbindungselementen
ist jedoch, dass durch das Einstecken der Federlatten bzw. das seitliche
Einschieben der Sitz- bzw. Lehnenfläche eine derart leicht
zu lösende Verbindung zwi schen der Möbelkomponente
und dem Verbindungselement bereitgestellt wird, dass weitere Befestigungsmaßnahmen
notwendig sind, um Möbelkomponente und Verbindungselement
fest miteinander zu verbinden. Dabei ist insbesondere vorgesehen, die
Möbelkomponenten und das Verbindungselement über
Schrauben miteinander zu verbinden. Dieses zusätzliche
Befestigen bzw. das Schrauben erfordert jedoch einen weiteren Fertigungsschritt,
so dass das Herstellen eines Stuhls aufgrund der vielen Fertigungsschritte
sehr zeitaufwändig ist.
-
Aufgabe
vorliegender Erfindung ist es deshalb, ein Verbindungselement zum
schraubenlosen Verbinden mit einer Möbelkomponente, mit
einer ersten Aufnahmeöffnung zum Aufnehmen der ersten Möbelkomponente
bereitzustellen, das eine hochfeste Verbindungsmöglichkeit
zwischen Möbelkomponente und Verbindungselement bereitstellt,
wobei auf ein Schrauben verzichtet werden kann.
-
Diese
Aufgabe wird gelöst durch ein Verbindungselement gemäß Anspruch
1 sowie ein Möbel mit einem solchen Verbindungselement
gemäß Anspruch 19.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, eine hochfeste
Verbindung zwischen einer Möbelkomponente und einem Verbindungselement
dadurch herzustellen, dass das Verbindungselement mit einer Aufnahmeöffnung
ausgestattet ist, in die die Möbelkomponente eingebracht
wird, wobei die Aufnahmeöffnung eine Verzahnung aufweist,
die zur Aufnahmerichtung der Möbelkomponente gegenläufig
ausgebildet ist. Wird die Möbelkomponente in die Aufnahmeöffnung
eingebracht, und insbesondere eingepresst, verkeilt sich die Verzahnung
mit der Möbelkomponente, so dass ein Herausziehen der Möbelkomponente
aus der Aufnahmeöffnung verhindert wird.
-
Zusätzlich
können, wie ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt,
die Anlageflächen zwischen Möbelkomponente und
Aufnahmeöffnung mit Klebstoff versehen werden, so dass
eine hochfeste Haftverbindung zwischen Möbelkomponente
und Verbindungselement erreicht wird.
-
Als
Klebstoff im Sinne der Anmeldung kommen dabei all diejenigen Stoffe
in Frage, die nach DIN EN 923 als Klebstoff definiert
sind. Darin heißt es, ein Klebstoff ist ein nichtmetallischer
Werkstoff, der Fügeteile (in diesem Fall Möbelkomponente
und Verbindungselement) durch Flächenhaftung und innere
Festigkeit verbinden kann. Dabei sind die Klebstoffe in überwiegender
Mehrzahl den organischen Verbin dungen zuzuordnen, es gibt jedoch
auch Klebstoffe auf anorganischer Basis, wie beispielsweise Wasserglas
oder Produkte auf Basis von Zement (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Klebstoff).
-
Dabei
ist es insbesondere vorteilhaft, wenn die Aufnahmeöffnung
des Verbindungselementes flache Kanäle aufweist, die den
Klebstoff aufnehmen, wodurch ein Abziehen der Klebeflächen
während des Einpressvorgangs von Möbelkomponente
in Aufnahmeöffnung verhindert wird. Diese Kanäle
können beispielsweise als Rillung ausgebildet sein.
-
Wie
ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt, ist an einem oberen
Ende der Aufnahmeöffnung eine Auskragung, insbesondere
eine speziell geformte Nase, ausgebildet, die dazu ausgelegt ist,
in eine an der Möbelkomponente ausgebildete Vertiefung
einzugreifen, so dass die Möbelkomponente zusätzlich gegen
ein Herausziehen abgesichert ist. Zudem ermöglicht diese
Auskragung, dass Möbelkomponente und Verbindungselement
passgleich aneinander gefügt werden können.
-
In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die
erste Aufnahmeöffnung dazu ausgelegt, eine im Wesentlichen
flächig ausgebildete Möbelkomponente aufzunehmen.
Dabei kann die flächig ausgebildete Möbelkomponente
insbesondere eine Sitzfläche und/oder Lehnenfläche
eines Sitzmöbels und/oder eine Tischfläche und/oder
ein Regalboden sein. Die zweite Aufnahmeöffnung kann dann
vorzugsweise derart ausgestaltet sein, dass eine als Tisch- bzw.
Stuhlbein, Armlehne und/oder Regalgestell ausgebildete Möbelkomponente
darin aufnehmbar ist.
-
Es
ist jedoch auch möglich, dass die zweite Aufnahmeöffnung
ebenfalls für die Aufnahme einer flächig ausgebildeten
Möbelkomponente ausgelegt ist, so dass beispielsweise Lehnenfläche
und Sitzfläche eines Freischwingersessels miteinander verbunden
werden können.
-
Ist
die zweite Aufnahmeöffnung für die Aufnahme von
Tisch- bzw. Stuhlbein, Armlehne und/oder Regalgestell geeignet,
ist es insbesondere von Vorteil, wenn die zweite Aufnahmeöffnung
für im Wesentlichen im Querschnitt runde Möbelkomponenten
ausgelegt ist. Um ein Verdrehen der im Wesentlichen im Querschnitt
runden Möbelkomponente in der Aufnahmeöffnung
zu verhindern, ist weiterhin vorgesehen, die zweite Aufnahmeöffnung
mit einer einseitigen Verflachung auszustatten. Analog kann die
darin aufzunehmende Möbelkomponente ebenfalls eine derartige
Verfla chung aufweisen. Werden im Querschnitt oval oder eckig geformte
Möbelkomponenten verwendet, kann auf eine derartige zusätzliche
Verdrehsicherung verzichtet werden.
-
Wie
ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt, kann die zweite
Aufnahmeöffnung zudem dazu ausgebildet sein, Kabel und/oder
Kabelstränge und/oder elektronische Kleinbauelemente aufzunehmen.
Alternativ oder zusätzlich kann das Verbindungselement auch
mit mindestens einer Nebenkammer ausgestattet sein, die vorzugsweise
zwischen der ersten und zweiten Aufnahmeöffnung angeordnet
ist. Diese mindestens eine Nebenkammer kann ebenfalls zur Führung
von Kabel und/oder Kabelsträngen und/oder zur Aufnahme
von elektronischen und/oder mechanischen Bauelementen dienen. Durch
diese spezielle Ausgestaltung ist es möglich, unsichtbar
technische Komponenten, technische Verbindungselemente und Elektronik
in ein Möbel zu integrieren.
-
In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht
zwischen Nebenkammer und erster Aufnahmeöffnung eine Verbindungsöffnung,
die beispielsweise durch Fräsen bereitgestellt werden kann. Mittels
dieser Verbindungsöffnung wird ermöglicht, dass
das Verbindungselement mit Kunststoff um- bzw. durchspritzt werden
kann, so dass Verbindungselement und Möbelkomponente integral
miteinander ausgebildet werden können.
-
Insbesondere
bei der Fertigung eines Stuhls ist dies von Vorteil, da durch die
Möglichkeit des Durchdringens des Kunststoffs durch das
Verbindungselement die Herstellung einer verwindungssteifen Kompositwanne
aus Verbindungselementen und Kunststoff ermöglicht wird,
die keine weitere mechanische Verbindungstechnik benötigt,
um den strukturellen Rahmen zur Stuhlfertigung bereitzustellen.
-
Weitere
Vorteile und bevorzugte Ausführungsbeispiele sind in den
Unteransprüchen, der Beschreibung und den Figuren definiert.
-
Im
Folgenden soll die vorliegende Erfindung anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert
werden. Dabei sind die Ausführungsbeispiele rein exemplarischer Natur
und sollen nicht den Schutzbereich der Anmeldung festlegen. Gleiche
oder gleichartige Bauteile und Elemente werden im Folgenden mit
gleichlautenden Bezugzeichen bezeichnet.
-
Die
Figuren zeigen:
-
1:
eine schematische Darstellung eines ersten bevorzugten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verbindungselementes;
-
2:
eine Ausschnittsvergrößerung des in 1 dargestellten
Verbindungselementes;
-
3:
eine schematische Darstellung eines zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verbindungselementes;
-
4:
eine erste vergrößerte Detailansicht des in 3 dargestellten
Verbindungselementes;
-
5:
eine zweite vergrößerte Detailansicht des in 3 dargestellten
Verbindungselementes; und
-
6:
eine schematische Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Verbindungselement handelt
es sich im Wesentlichen um ein, vorzugsweise stranggepresstes, Aluminiumprofil,
das insbesondere dazu ausgelegt ist, Sitzelemente, Rückenlehnen
und Füße eines Sitzmöbels miteinander zu
verbinden. Gleichzeitig ist das erfindungsgemäße Verbindungselement
jedoch auch dazu geeignet, andere Möbelkomponenten, wie
beispielsweise eine Tischplatte mit Tischfüßen
oder Regalböden mit einem Regalrahmen zu verbinden.
-
Dabei
werden die Möbelkomponenten in Aufnahmeöffnungen,
die an dem Verbindungselement ausgebildet sind, eingepresst und/oder
in diesen verklebt. Auch wenn das erfindungsgemäße
Verbindungselement mit beliebig vielen Aufnahmeöffnungen
für Möbelkomponenten ausgestattet werden kann,
hat sich konstruktiv ergeben, dass mit lediglich zwei Varianten
des Verbindungselementes eine Vielzahl an verschiedenen Möbelkomponenten
miteinander verbunden werden können. Die beiden Varianten werden
im Folgenden als gerades Verbindungselement und abgewinkeltes Verbindungselement
bezeichnet.
-
Die 1 und 3 zeigen
dabei das gerade Verbindungselement 1 (1)
bzw. das abgewinkelte Verbindungselement 1' (3).
-
Beiden
Verbindungselementen 1, 1' gemein ist eine erste
Aufnahmeöffnung 2, die vorzugsweise zentral angeordnet
ist und primär zur Befestigung von als Stuhlbein und/oder
Armlehne und/oder Tischbein und/oder Regelgestell ausgebildeten
Möbelkomponenten dient. Dabei ist der Querschnitt dieser Möbelkomponenten
vor zugsweise rund, es können jedoch auch eckige oder ovale
Querschnitte verwendet werden. Analog zum Querschnitt der Möbelkomponente
ist die zentrale Aufnahmeöffnung 2 ausgebildet.
In dem in den 1 und 3 gezeigten
Ausführungsbeispiel sollen im Wesentlichen runde Metall-,
Kunststoff- oder Holzelemente von der Aufnahmeöffnung 2 aufgenommen
werden.
-
Um
ein Verdrehen der im Wesentlichen runden Möbelkomponenten
zu verhindern, weist die Aufnahmeöffnung 2 zudem
eine einseitige Verflachung 4 auf, die ebenfalls an den
aufzunehmenden Möbelkomponenten ausgebildet ist. Diese
Verflachung 4 legt eine Vorzugsrichtung der eingepassten
Möbelkomponente fest, so dass ein Verdrehen nicht möglich
ist.
-
Des
Weiteren weist das erfindungsgemäße Verbindungselement 1, 1' mindestens
eine seitliche Aufnahmekammer 6 auf, die vorzugsweise in
Längsrichtung offen ist, und in die eine flächig
ausgebildete Möbelkomponente eingepresst und/oder verklebt werden
kann.
-
Diese
seitliche Aufnahmeöffnung 6 weist in dem in 1 dargestellten
geraden Verbindungselement 1 eine Unterseite 8 auf,
die als statische Auflage und als Klebefläche für
die aufzunehmende Möbelkomponente dient. Die Oberseite 10 ist
nasenförmig ausgebildet und weist an ihrem oberen Ende eine
Auskragung 12 auf, die dazu ausgelegt ist, mit einer an
der aufzunehmenden Möbelkomponente ausgebildeten Vertiefung
in Eingriff zu gehen.
-
An
der Unterseite 8 der Aufnahmeöffnung 6 ist
eine Verzahnung 13 angeordnet, die zu einer Aufnahmerichtung
der Möbelkomponente (siehe Blockpfeil) gegenläufig
ausgebildet ist, so dass sich die in die Aufnahmeöffnung 6 gepresste
Möbelkomponente darin verkeilt. Diese Verzahnung 13 wird
detailliert in 4 beschrieben.
-
Des
Weiteren zeigt 1, dass Nebenkammern 14, 16 vorgesehen
sind, die zwischen der zentralen Aufnahmeöffnung 2 und
der seitlichen Aufnahmeöffnung 6 (Nebenkammer 14)
bzw. auf der der seitlichen Aufnahmeöffnung 6 abgewandten
Seite der ersten Aufnahmeöffnung 2 (Nebenkammer 16) angeordnet
sind. Diese Nebenkammern 14, 16 dienen insbesondere
zur Führung mindestens eines Kabels bzw. Kabelstrangs und
zur Aufnahme von elektronischen Bauteilen bzw. der zusätzlichen
Befestigung von mechanischen Kleinkomponenten (nicht dargestellt).
Zudem können an diesen Nebenkammern 14, 16 Verblendungselemente
für das Verbindungselement angebracht werden. Durch diese
Nebenkammern wird ermöglicht, verschiedenste technische
Komponenten, technische Verbindungselemente und Elektronik unsichtbar
an einem Möbel zu befestigen.
-
2 zeigt
eine vergrößerte Darstellung der zentralen Aufnahmeöffnung 2 des
in 2 dargestellten geraden Verbindungselementes 1.
Wie 2 zu entnehmen ist, weist die zentrale Aufnahmeöffnung 2 neben
der einseitigen Abflachung 4 an ihrer Innenwandung Erhöhungen 18 und
Vertiefungen 20 auf, die als Rillung in Längsrichtung
ausgebildet sind. Die Rillung dient zum einen dazu, dass in den
Vertiefungen 18 Klebstoff aufgenommen werden kann, so dass
dieser während des Einbringens bzw. Einpressens der Möbelkomponente
nicht abgezogen wird, sondern sich gleichmäßig über
die gesamte Klebefläche verteilt. Zudem wird ein Austritt
des Klebers auf offenen Sichtflächen des Verbindungselementes
verhindert.
-
Wird
die Möbelkomponente nicht geklebt, sondern beispielsweise
durch Kaltpressschweißen mit dem Verbindungselement verbunden,
ist die Rillung derart gewählt, dass die Erhebungen 18 einen geringfügig
kleineren Innendurchmesser der zentralen Aufnahmeöffnung 2 definieren
als durch einen Außendurchmesser der Möbelkomponente
eigentlich benötigt. Wird die Möbelkomponente
dann in die zentrale Aufnahmeöffnung 2 gepresst,
entsteht durch Abrieb eine Materialanhäufung, wodurch eine
Kaltpressschweißverbindung zwischen der zentralen Aufnahmeöffnung 2 und
aufzunehmender Möbelkomponente bereitgestellt wird.
-
3 zeigt
die zweite Hauptvariante des erfindungsgemäßen
Verbindungselementes, nämlich das gewinkelt ausgebildete
Verbindungselement 1'. Wie 3 zu entnehmen
ist, weist das gewinkelte Verbindungselement ebenfalls eine zentrale
Aufnahmeöffnung 2 und Nebenkammern 14 und 16 auf. Statt
jedoch nur einer seitlichen Aufnahmeöffnung 6 zeigt 3,
dass das gewinkelt ausgebildete Verbindungselement eine zweite seitliche
Aufnahmeöffnung 6 aufweist, die winklig zur ersten
seitlichen Aufnahmeöffnung angeordnet ist und den gleichen
Aufbau zeigt.
-
Der
Winkel, in dem beide Aufnahmeöffnungen zueinander angeordnet
sind, ist beliebig wählbar und kann insbesondere durch
den Einsatzbereich des Verbindungselements bestimmt werden. So ist beispielsweise
der in 3 gezeigt Winkel so gewählt, dass eine
für einen Menschen bequeme Steilheit einer in der einen
seitlichen Aufnahmeöffnung aufgenommenen Rückenlehne
zu einer in der anderen seit lichen Aufnahmeöffnung aufgenommenen Sitzfläche
definiert wird. Ein solcher Winkel ist vorzugsweise größer
als 90°.
-
Soll
jedoch das Verbindungselement dafür eingesetzt werden,
beispielsweise einen Regalboden mit einer Regalrückwand
zu verbinden, ist ein anderer Winkel, insbesondere von 90°,
wünschenswert. Im Fall eines Verbindungselements für
ein Regal kann zudem vorgesehen sein, eine dritte seitliche Aufnahmeöffnung
an dem Verbindungselement vorzusehen, so dass beispielsweise ein
Regalboden mit zwei Regalrückwandelementen verbunden werden kann.
Das bedeutet gleichzeitig, dass, wie bereits bemerkt, das Verbindungselement
nicht auf die in den Figuren gezeigten zwei seitlichen Aufnahmeöffnungen
eingeschränkt ist.
-
Die
in 3 gezeigte erste und zweite seitliche Aufnahmeöffnung 6 weisen
zudem eine verlängerte Unterseite 8 auf, die als
statische Auflage und Klebefläche für die in den
Aufnahmeöffnungen 6 aufzunehmenden Möbelkomponenten
dient. Die Oberseite 10 ist kürzer als die Unterseite 8 ausgestattet und
kann ebenfalls mit Klebstoff versehen werden.
-
Die
in 1 und 3 gezeigten Aufnahmeöffnungen 6 sind
ebenfalls lediglich bevorzugte Ausgestaltungen der seitlichen Aufnahmeöffnung.
So liegt es beispielsweise im Rahmen der Offenbarung, die Unterseite
und die Oberseite gleich lang zu gestalten oder eine kurze Unterseite
und eine lange Oberseite zu wählen. Ebenfalls ist denkbar,
dass erste und zweite (oder auch dritte, vierte etc.) seitliche Aufnahmeöffnung
voneinander unterschiedlich ausgebildet sind.
-
An
den Innenseiten der Schenkel 8 und 10 weist die
Aufnahmeöffnung 6 eine Verzahnung 13 auf,
die zu der Aufnahmerichtung (durch Blockpfeile gekennzeichnet) gegenläufig
ausgebildet ist. Diese Verzahnung 13 ist in der Detailansicht
von 4 deutlich zu sehen. Dabei zeigt die Unterseite 8 der Aufnahmeöffnung 6 beispielhaft
zwei Verzahnungen 22 und 24, die auf gleicher
Höhe auch an der Oberseite 10 der Aufnahmeöffnung 6 zu
finden sind. Auch wenn die Verzahnungen 22, 24 und 26, 28 in
dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel auf gleicher Höhe
angeordnet sind, versteht es sich von selbst, dass auch eine andere
Anordnung und Anzahl der Verzahnungen vom Schutzumfang der Anmeldung umfasst
sind. Des Weiteren ebenfalls umfasst ist, dass die Verzahnung als
Zahnreihe und/oder als einzelne Zahnelemente ausgebildet sein kann.
-
Zudem
können neben der Verzahnung 13 flache Kanäle
(nicht dargestellt) in Längsrichtung ausgebildet sein,
die wie die Rillung 18, 20 der zentralen Aufnahmeöffnung 2 dazu
ausgelegt sind, einen Klebstoff aufzunehmen, so dass ein Abziehen
des Klebstoffs beim Einpressen der Möbelkomponente verhindert
wird. Dabei werden insbesondere die Flächen der Möbelkomponente,
die in direkter Verbindung mit dem Verbindungselement kommen, mit Klebstoff
versehen und in die seitliche Aufnahmeöffnung eingeführt,
ausgerichtet und verpresst. Diese Kanäle können
in den seitlichen Aufnahmeöffnungen aller Verbindungselemente,
sei es insbesondere gerade oder abgewinkelt, vorhanden sein. Es
ist jedoch auch möglich nur eine einzige Aufnahmeöffnung
damit auszustatten.
-
5 zeigt,
wie schon 2, eine detaillierte Darstellung
der zentralen Aufnahmeöffnung 2 des abgewinkelten
Verbindungselement 1'. Analog zu der Detaildarstellung
in 2, ist hier die Rillung der zentralen Aufnahmeöffnung 2 darstellt.
-
Haben
die Möbelkomponenten, die in die zentrale Aufnahmeöffnung 2 aufgenommen
werden, einen kleineren Durchmesser als der Durchmesser der zentralen
Aufnahmeöffnung 2, können speziell geformte
Einpresshülsen verwendet werden, die nach dem gleichen
Prinzip in die Aufnahmeöffnung eingepresst und verklebt
werden, so dass sie fest mit dem Verbindungselement verbunden sind.
-
6 zeigt
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Sitzmöbels, bei dem eine Sitzfläche 30 eine
Rückenlehne 32 und Stuhlbeine 34 und 36 mittels
der erfindungsgemäßen Verbindungselemente 1, 1' miteinander
verbunden sind. Wie 6 zu entnehmen ist, weist die
Sitzfläche 30 spezielle Anformungen 38, 40 auf,
die der Kontur der seitlichen Aufnahmekammern 6 der Verbindungselemente 1, 1' entsprechen.
In den zentralen Aufnahmeöffnungen 2 der Verbindungselemente 1, 1' sind
die als Rundrohr ausgebildeten Stuhlbeine 34 aufgenommen.
Ebenfalls der 6 zu entnehmen ist, dass auch
die Rückenlehne 32 eine spezielle Anformung 42 aufweist,
die der Kontur der seitlichen zweiten Aufnahmeöffnung 6 des
Verbindungselementes 1' entspricht.
-
Durch
das erfindungsgemäße Verbindungselement ist ein
schraubenloses Verbindungssystem für verschiedene Möbelkomponenten
mit unterschiedlichen Materialien bereitgestellt. Dabei ermöglicht
seine Konstruktion bei geringem Materialeinsatz eine hochfeste Verbindung,
wodurch eine hohe Funktionalität und Flexibilität
gewährleistet ist. Zudem werden durch dieses Konstruktionsprinzip
statisch schwieri ge und filigrane Konstruktionen umsetzbar. Dadurch
können beispielsweise sog. freischwingende Möbel
gefertigt werden, welche die bei herkömmlichen Konstruktionen
nötigen zusätzlichen Trägerkonstruktionen
nicht benötigen.
-
Alternativ
zu der in 6 dargestellten Verbindungsmöglichkeit
der Verbindungselemente 1, 1' mit beispielsweise
dem Sitzelement 30, bei denen an dem Sitzelement 30 spezielle
Anformungen 38, 40 ausgebildet sind, ist es auch
möglich, die Verbindungselemente 1, 1' und
das Sitzelement 30 als integrales Element auszubilden.
Dazu weisen die Verbindungselemente 1, 1' zwischen
den Nebenkammern 14, 16 und den seitlichen Öffnungen 6 Verbindungsöffnungen
(nicht dargestellt) auf, die ermöglichen, dass die Verbindungselemente 1, 1' mit
beispielsweise Kunststoff um- bzw. durchspritzt werden können. Diese
Verbindungsöffnungen können beispielsweise durch
Fräsen bereitgestellt werden.
-
Für
die Herstellung eines integralen Sitzelements, wird vorzugsweise
das vordere gerade Verbindungselement 1 und das hintere
abgewinkelte Verbindungselement 1' in eine Spritzgussform
für eine Sitzfläche eingesetzt, wobei die jeweiligen
Verbindungselemente seitlich und teils auch auf den Oberflächen
abgedeckt sein können. Diese Spritzgussform wird dann beispielsweise
mit Glasfaserverstärktem Kunststoff ein- bzw. umspritzt,
wobei die beiden Verbindungselemente vom Kunststoff eingeschlossen
werden. Dabei werden auch die auf den Trägerlippen ausgebildeten
Verzahnungen vom Kunststoff eingeschlossen, so dass eine Trennung der
Teile ausgeschlossen wird.
-
Aufgrund
der Durchdringung von Glasfaserverstärktem Kunststoff und
Verbindungselementen wird eine verwindungssteife Kompositwanne bzw. Sitzfläche
hergestellt, die keine weiteren mechanischen Verbindungstechniken
benötigt, sondern lediglich mit Beinelementen ausgestattet
werden kann. Dadurch können Material-, Fertigungs-, Montage- und
Energiekosten bei der Herstellung eingespart werden.
-
- 1
- gerades
Verbindungselement
- 1'
- abgewinkeltes
Verbindungselement
- 2
- zentrale
Aufnahmeöffnung
- 4
- Verflachung
- 6
- seitliche
Aufnahmeöffnung
- 8
- untere
Auflagefläche
- 10
- obere
Auflagefläche
- 12
- Auskragung
- 14
- Nebenkammer
- 16
- Nebenkammer
- 18
- Vertiefung
- 20
- Erhebung
- 22–28
- Verzahnung
- 30
- Sitzfläche
- 32
- Rückenlehne
- 34,
36
- Stuhlbeine
- 38,
40, 42
- Anformung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 8331793
U [0002]
- - DE 29815190 U1 [0003]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN EN 923 [0009]
- - http://de.wikipedia.org/wiki/Klebstoff [0009]