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DE102011000546B4 - Verbindungssystem, insbesondere für Möbel - Google Patents

Verbindungssystem, insbesondere für Möbel Download PDF

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DE102011000546B4
DE102011000546B4 DE102011000546.3A DE102011000546A DE102011000546B4 DE 102011000546 B4 DE102011000546 B4 DE 102011000546B4 DE 102011000546 A DE102011000546 A DE 102011000546A DE 102011000546 B4 DE102011000546 B4 DE 102011000546B4
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Abstract

Verbindungssystem (1), mit: – einem ersten Element (10), – einem mit dem ersten Element (10) zu verbindenden zweiten Element (20; 20'), wobei das erste Element (10) dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zur Verbindung der beiden Elemente (10, 20; 20') in eine erste Ausnehmung (40) des zweiten Elementes (20; 20') einzugreifen, und – einem zusätzlichen Verbindungselement (30), wobei das Verbindungselement (30) dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zur Verbindung der beiden Elemente (10, 20; 20') sowohl in eine Aussparung (50) des ersten Elementes (10) als auch in eine zweite Ausnehmung (400) des zweiten Elementes (20; 20') einzugreifen, die in der ersten Ausnehmung (40) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Ausnehmung (40) durch einen ebenen Boden (41) und davon abgehende, einander gegenüberliegende Seitenwände (42, 43) definiert ist, wobei die beiden Seitenwände (42, 43) aufeinander zu geneigt sind, so dass die erste Ausnehmung (40) im Querschnitt trapezförmig ausgebildet ist, wobei das erste Element (10) dazu eingerichtet und vorgesehen ist, formschlüssig in die erste Ausnehmung (40) einzugreifen, wobei die beiden Seitenwände (42, 43) der ersten Ausnehmung (40) in je eine zugeordnete, entlang des ersten Elementes (10) erstreckte Nut (60) des ersten Elementes (10) eingreifen, und wobei die beiden Nuten (60) einander abgewandt sind, wobei das Verbindungselement (30) einen keilförmigen Körper (31) aufweist, mit einem von jenem Körper (31) abragenden Stift (32), der dazu eingerichtet und vorgesehen ist, in die Aussparung (50) des ersten Elementes (10) eingeführt zu werden, und wobei das Verbindungselement (30) bei einem bestimmungsgemäß in der mindestens einen Aussparung (50) angeordneten Stift (32) so am ersten Element (10) positioniert ist, dass das Verbindungselement (30) beim Verschieben des mit dem ersten Element (10) in Eingriff befindlichen zweiten Elementes (20; 20') entlang der beiden Nuten (60) in Richtung auf das Verbindungselement (30) in der zweiten Ausnehmung (400) angeordnet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verbindungssystem, insbesondere für Möbel bzw. den Möbelbau, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Möbel mit einem solchen Verbindungssystem.
  • Bei einem solchen Verbindungssystem kann z.B. vorgesehen sein, dass ein erstes Element in eine Ausnehmung eines zweiten Elementes eingreift, das mit dem ersten Element verbunden werden soll, wobei eine derartige Anordnung mit einem zusätzlichen Verbindungselement gesichert werden kann.
  • Der Modularität von Möbeln, insbesondere in Form von Regalen, kommt eine immer größere Bedeutung zu, da es hierdurch möglich wird, mittels einer vergleichsweise kleinen Anzahl an Grundelementen, die entsprechend einfach und kostengünstig herstellbar sind, eine große Vielzahl an unterschiedlichen Möbelvarianten aufzubauen, die an die Bedürfnisse des jeweiligen Anwenders angepasst sind.
  • Verbindungssystem sind allgemein aus dem Stand der Technik bekannt. So offenbart die DE 298 20 031 U1 eine formschlüssige Verbindungseinrichtung für Möbel bzw. Plattenelemente.
  • Die DE 2 237 212 A betrifft eine Verbindung für Einzelteile, insbesondere Skiabschnitte.
  • Weiterhin offenbart die US 5 911 762 A eine Einrichtung zur Diebstahlsicherung.
  • Die DE 10 2006 031 423 A1 zeigt ein Beschlagsystem zum Verbinden von Möbelteilen.
  • Die DE 10 2008 059 464 A1 betrifft ein Verbindungssystem für Möbelelemente, Bauelemente und dergleichen.
  • Die DE 20 2005 021 702 U1 offenbart ein mechanisches Verriegeln von Bodenplatten mit einer flexiblen Feder.
  • Schließlich beschreibt die DE 202 20 915 U1 eine Verbindung zwischen einer Nut und einem Formschlussteil.
  • Diesbezüglich liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verbindungssystem, insbesondere für Möbel, sowie ein damit ausgestattetes Möbel zu schaffen, das einen modularen Aufbau erleichtert und gleichzeitig eine hinreichend stabile sowie händisch lösbare Verbindung zweier Elemente ermöglicht.
  • Dieses Problem wird durch ein Verbindungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Möbel mit den Merkmalen des Anspruchs 7 gelöst.
  • Danach ist zunächst vorgesehen, dass das zusätzliche Verbindungselement dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zur Verbindung der beiden Elemente sowohl in eine Aussparung des ersten Elementes als auch in eine zweite Ausnehmung des zweiten Elementes einzugreifen, die in der ersten Ausnehmung ausgebildet ist.
  • Hierzu sei angemerkt, dass sich die vorliegende Erfindung generell zur Verbindung zweier Elemente eignet und der Möbelbau nur eine mögliche Anwendung des erfindungsgemäßen Verbindungssystems darstellt.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die erste Ausnehmung einen planen Boden und von gegenüberliegenden Seiten des Bodens abgehende Seitenwände aufweist, wobei die beiden Seitenwände bevorzugt aufeinander zu laufen, so dass die erste Ausnehmung im Querschnitt trapezförmig ausgebildet ist, und zwar insbesondere gleichschenkelig trapezförmig. Die erste Ausnehmung erstreckt sich dabei vorzugsweise über eine dem ersten Element zugewandte Außenseite des zweiten Elementes in Form einer durchgängigen Nut. Andere Querschnittsformen der ersten Ausnehmung sind auch denkbar, solange die Seitenwände der ersten Ausnehmung einen hintergreifbaren Hinterschnitt definieren.
  • Das erste Element ist nun vorzugsweise dazu eingerichtet und vorgesehen, die beiden Seitenwände der ersten Ausnehmung des zweiten Elementes zu hintergreifen, wobei das besagte erste Element insbesondere dazu ausgebildet ist, im Wesentlichen formschlüssig in die erste Ausnehmung des zweiten Elementes einzugreifen.
  • Hierzu sind vorzugsweise am ersten Element zwei parallele, einander abgewandte Nuten vorgesehen, die sich entlang des ersten Elementes erstrecken, wobei jene Nuten vorzugsweise jeweils durch zwei winklig aufeinander stehende Nutseiten gebildet sind, so dass die besagten Nuten im Querschnitt dreieckförmig ausgebildet sind (d.h. eine im Querschnitt dreieckförmige Ausnehmung ausbilden), und wobei die Seitenwände der ersten Ausnehmung des zweiten Elementes bevorzugt so in jene Nuten eingreifen, dass die Seitenwände der ersten Ausnehmung jeweils flächig auf einer zugeordneten Nutseite zu liegen kommen. Somit kann das mit dem ersten Element in Eingriff stehende zweite Element entlang der Erstreckungsrichtung der Nuten bezüglich des ersten Elementes verschoben werden, jedoch nicht quer zur besagten Erstreckungsrichtung vom ersten Element abgezogen werden, da das erste Element die Seitenwände der ersten Ausnehmung des zweiten Elementes wie oben beschrieben hintergreift.
  • Des Weiteren ist die in der ersten Ausnehmung angeordnete zweite Ausnehmung vorzugsweise keilförmig ausgebildet. Dabei ist die zweite Ausnehmung bevorzugt mittig an einem Rand des Bodens der ersten Ausnehmung im Boden der ersten Ausnehmung ausgebildet, wobei die zweite Ausnehmung normal zum Boden der ersten Ausnehmung am besagten Rand ihre tiefste Stelle aufweist und sich senkrecht zum Rand des Bodens entlang der Erstreckungsebene des Bodens in Richtung auf die Mitte des Bodens dem Niveau des Bodens der ersten Ausnehmung annähert. Die zweite Ausnehmung weist demnach einen Boden in Form einer Schrägfläche auf, die in den Boden der ersten Ausnehmung übergeht, sowie von der Schrägfläche abgehende dreieckförmige Seitenwände.
  • Greift also das erste Element bestimmungsgemäß wie zuvor beschrieben in die erste Ausnehmung des zweiten Elementes ein, liegt eine dem zweiten Element zugewandte Außenseite des ersten Elementes am Boden der ersten Ausnehmung flächig an bzw. dieser gegenüber, wobei jedoch die im Boden der ersten Ausnehmung ausgebildete keilförmige zweite Ausnehmung freibleibt und von der besagten Außenseite des ersten Elementes abgedeckt wird, so dass die zweite Ausnehmung zusammen mit der besagten Außenseite des ersten Elementes nunmehr ein keilförmiges, sich verjüngendes Loch bildet, das im Wesentlichen durch die besagte Außenseite des ersten Elementes, die Schrägfläche der zweiten Ausnehmung und die dreieckförmigen Seitenwände der zweiten Ausnehmung definiert ist.
  • Um nun eine Bewegung des zweiten Elementes entlang der beiden Nuten des ersten Elementes in zumindest eine Richtung zu verhindern, d.h., um das zweite Element diesbezüglich am ersten Element festzulegen, ist des Weiteren bevorzugt das Verbindungselement mit einem keilförmigen Körper ausgestattet, mit einem von jenem Körper abstehenden Stift, der dazu eingerichtet und vorgesehen ist, formschlüssig in eine Aussparung (einer Mehrzahl an Aussparungen) des ersten Elementes eingeführt zu werden, wobei das Verbindungselement bei bestimmungsgemäß eingeführten Stift so am ersten Element angeordnet ist, dass das Verbindungselement beim Verschieben des mit dem ersten Element in Eingriff befindlichen zweiten Elementes entlang der beiden Nuten in Richtung auf das Verbindungselement in der zweiten, entsprechend keilförmig ausgebildeten Ausnehmung (keilförmiges Loch) formschlüssig angeordnet wird, wobei insbesondere eine dem zweiten Element zugewandte Schrägfläche des keilförmigen Körpers des Verbindungselementes gegen die zugeordnete Schrägfläche der zweiten Ausnehmung drückt, so dass das erste Element gegen die Seitenwände des zweiten Elementes vorgespannt wird. Das zweite Element wird hierbei also am ersten Element festgeklemmt. Der besagte Stift des Verbindungselementes kann insbesondere zylinderförmig ausgebildet sein.
  • Bevorzugt ist die mindestens eine Aussparung des ersten Elementes als ein Loch, insbesondere in Form eines Durchgangslochs oder eines Sacklochs, ausgebildet, in das der Stift des Verbindungselementes vorzugsweise formschlüssig eingreifen kann.
  • Das erste und das zweite Element sowie das Verbindungselement können z.B. aus Holz gefertigt sein bzw. Holz aufweisen, wobei der Stift des besagten Verbindungselementes aus einem Metall oder einem anderen geeigneten Material gefertigt sein kann. Das erste Element kann insbesondere aus einer Multiplex-Platte (z.B. aus Birkenholz) gefertigt sein. Es können natürlich auch andere geeignete Materialien für die besagten Elemente verwendet werden (Metalle, Verbundwerkstoffe etc.)
  • Des Weiteren wird das erfindungsgemäße Problem durch ein Möbel, insbesondere in Form eines Regals, mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst, wobei jenes Möbel ein erfindungsgemäßes Verbindungssystem aufweist.
  • Bevorzugt ist dabei das erste Element als ein längserstreckter Träger (oder auch Säule oder Seitenwand) des Möbels ausgebildet, der sich – bezogen auf einen bestimmungsgemäß aufgebauten Zustand des Möbels – entlang der Vertikalen erstreckt, wobei das zweite Element vorzugsweise einen dazu senkrecht verlaufenden Boden des Möbels zur Aufnahme von Gegenständen (z.B. Bücher etc.) aufweist bzw. bildet.
  • Hierbei weist das zweite Element vorzugsweise zwei von dem besagten Boden abgehende Wandungen mit je einer Außenseite auf, die einander abgewandt sind, wobei zumindest an einer dem ersten Element zugewandten Außenseite des zweiten Elementes die erste und die zweite Ausnehmung ausgebildet sind, so dass das erste Element in die erste Ausnehmung und das über seinen Stift in die Aussparung des ersten Elementes eingeführte Verbindungselement in die zweite Ausnehmung eingreifen kann.
  • Optional können auch die beiden Wandungen über eine parallel zum besagten Boden verlaufende Decke miteinander verbunden sein, so dass das zweite Element die Gestalt eines Kastens annimmt.
  • Vorzugsweise weist das Möbel mehrere erste Elemente (Träger) auf, zwischen denen sich mehrere zweite Elemente erstrecken. Dabei weisen die zweiten Elemente an den besagten voneinander abgewandten Außenseiten die oben beschriebenen ersten und zweiten Ausnehmungen auf, so dass sie jeweils über zwei Verbindungselemente mit zwei ersten Elementen erfindungsgemäß verklemmt werden können (siehe oben). Die ersten Elemente können jeweils aufgrund der entsprechend im Querschnitt dreieckförmig ausgebildeten Nuten und beidseitig am ersten Element vorhandenen Aussparungen beidseitig in erste Aussparungen von zweiten Elementen eingreifen und mit diesen mittels besagter Verbindungselemente (beidseitig) verklemmt werden (siehe oben), so dass sich ein Möbel (insbesondere Regal) variabler Breite aufbauen lässt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sollen mittels der nachfolgenden Figurenbeschreibungen von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische, ausschnitthafte Ansicht eines zweiten Elementes eines erfindungsgemäßen Verbindungssystems;
  • 2 eine Draufsicht auf eine Außenseite des zweiten Elementes gemäß 1;
  • 3 eine weitere, ausschnitthafte Draufsicht auf einen Boden des zweiten Elementes gemäß 1 und 2;
  • 4 eine ausschnitthafte, teilweise geschnittene Seitenansicht eines an zwei ersten Elementen festgelegten zweiten Elementes;
  • 5 eine ausschnitthafte, teilweise geschnittene Ansicht des an den beiden ersten Elementen festgelegten zweiten Elementes gemäß 4;
  • 6 eine Seitenansicht und eine Vorderansicht eines Möbels in Form eines Regals mit einem Verbindungssystem gemäß den 1 bis 5;
  • 7 eine Seitenansicht und eine Vorderansicht einer Abwandlung des in der 6 gezeigten Möbels;
  • 8 eine Seitenansicht und eine Vorderansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Möbels in Form eines Sideboards; und
  • 9 eine perspektivische Ansicht zweier erfindungsgemäßer zweiter Elemente.
  • Die 1 zeigt im Zusammenhang mit den 2 bis 5 ein erfindungsgemäßes Verbindungssystem 1 mit zwei parallelen, längserstreckten ersten Elementen 10 und zumindest einem zweiten Element 20, wobei sich die beiden ersten Elemente 10 – bezogen auf einen bestimmungsgemäß verbundenen Zustand der Elemente 10, 20 – entlang der Vertikalen Z erstrecken, und wobei sich das besagte zweite Element 20 entlang einer senkrecht zur Vertikalen Z verlaufenden Erstreckungsebene erstreckt. Im Folgenden soll, sofern nicht anders dargelegt, von dem besagten Verbindungszustand ausgegangen werden.
  • Das zweite Element 20 weist einen rechteckförmigen Boden 21 mit einer vordefinierbaren Stärke normal zur Erstreckungsebene des Bodens 21 auf, von dem von zwei einander gegenüberliegenden Rändern Wandungen 22, 23 abgehen, mit je einer nach außen gewandten Außenseite 22a, 23a. Die Wandungen 22, 23 können optional mittels einer parallel zum Boden 21 verlaufenden Decke 24 verbunden sein, um ein kastenförmiges zweites Element 20' zu bilden (vgl. 7 bis 9).
  • An den Außenseiten 22a, 23a ist jeweils mittig eine entlang der Vertikalen Z verlaufende erste Ausnehmung 40 ausgebildet, die in einander gegenüberliegende Stirnseiten der jeweiligen Wandung 22, 23 mündet.
  • Die ersten Ausnehmungen 40 weisen einen flächigen Boden 41 und zwei davon abgehende entlang der Vertikalen Z erstreckte Seitenwände 42, 43 auf, die aufeinander zu geneigt sind, so dass die ersten Ausnehmungen 40 in einer quer zur Vertikalen Z verlaufenden Ebene einen gleichschenklig trapezförmigen Querschnitt aufweisen.
  • In den beiden ersten Ausnehmungen 40 des zweiten Elementes 20 ist jeweils an einem unteren Rand 44 des Bodens 41 der jeweiligen ersten Ausnehmung 40 eine zweite keilförmige Ausnehmung 400 ausgebildet, die jeweils in eine nach unten gewandte Unterseite des zweiten Elementes 20 mündet und dort ihre tiefste Stelle normal zur Erstreckungsebene des jeweiligen Bodens 41 aufweist. Die beiden zweiten Ausnehmungen 400 weisen aufgrund ihrer Keilform je einen Boden in Form einer Schrägfläche 401 auf, die ausgehend vom Rand 44 der jeweiligen ersten Ausnehmung 40 in Richtung auf die Mitte des Bodens 41 der jeweiligen ersten Ausnehmung 40 in diesen übergehen.
  • Gemäß den 4 und 5 greifen nun die besagten ersten Elemente 10 mit je einer dem zweiten Element 20 zugewandten Außenseite 10a in eine zugeordnete erste Ausnehmung 40 des zweiten Elementes 20 ein. Dabei greifen die Seitenwände 42, 43 der ersten Ausnehmungen 40 ihrerseits gemäß den 1 und 5 in an den ersten Elementen 10 stirnseitig ausgebildete Nuten 60 ein, die sich jeweils entlang der Vertikalen Z erstrecken. Die Nuten 60 sind in einer quer zur Vertikalen Z verlaufenden Ebene im Querschnitt dreieckförmig ausgebildet und werden entsprechend durch winklig aufeinander stehende Nutseiten 61, 62 definiert. Die Wandungen 22, 23 umgreifen die ersten Elemente 10 dabei jeweils abschnittsweise so, dass die Seitenwände 42, 43 der ersten Ausnehmungen 40 an einer jeweils zugeordneten Nutseite 62 bzw. 61 anliegen.
  • Die ersten Elemente 10 können daher im Ergebnis nicht quer zur Vertikalen Z von dem zweiten Element 20 abgezogen werden, können jedoch in den Nuten 60 gegen das zweite Element 20 verschoben werden (und umgekehrt).
  • Um diese Bewegung – vorliegend entlang der Vertikalen Z nach unten – zu unterbinden und gleichzeitig das zweite Element 20 an den beiden ersten Elementen 10 festzuklemmen, sind zwei Verbindungselemente 30 gemäß 1 vorgesehen. Die Verbindungselemente 30 weisen jeweils einen keilförmigen Körper 31 mit einer Anlagefläche 300 zur Anlage an die besagten Außenseiten 10a des jeweils zugeordneten ersten Elements 10 auf, wobei von den Anlageflächen 300 (quer zur Vertikalen Z) jeweils ein Stift 32 abgeht, der dazu eingerichtet und vorgesehen ist, in eine von mehreren Aussparungen 50 einzugreifen, die entlang der Vertikalen Z an den ersten Elementen 10 ausgebildet sind, vorzugsweise äquidistant. Aufgrund der Mehrzahl an Aussparungen 50 kann das zweite Element 20 entlang der Vertikalen Z in seiner Höhe verstellt werden.
  • Ist ein Verbindungselement 30 bestimmungsgemäß mit seinem Stift 32 in einer Aussparung 50 des ersten Elements 10 angeordnet (vgl. 4) ist eine der Anlagefläche 300 abgewandte Schrägfläche 301 des Verbindungselementes 30, die über zwei (entsprechend der Keilform) dreieckförmige Seiten 302, 303 mit der Anlagefläche 300 verbunden ist, einem oberhalb des Verbindungselementes 30 mit den ersten Elementen 10 in Eingriff stehenden zweiten Element 20 zugewandt, wobei das besagte Verbindungselement 30 beim Herabbewegen des zweiten Elementes 20 in die zweite Ausnehmung 400 des zweiten Elementes 20 eingreift und mit seiner Schrägfläche 301 gegen die Schrägfläche 401 der zweiten Ausnehmung 400 drückt (Analoges gilt für das andere Verbindungselement 30). Hierdurch werden die Seitenwände 42, 43 der ersten Ausnehmungen 40 des zweiten Elementes 20 quer zur Vertikalen Z gegen die zugeordneten Nutseiten 61, 62 der ersten Elemente 10 gezogen, wobei gleichzeitig die Verbindungselemente 30 Widerlager für das zweite Element 20 bilden, das zwischen den beiden Schrägflächen 301 der Verbindungselemente 30 eingeklemmt wird. Die Klemmung wird aufgrund der Schwerkraft des zweiten Elementes 20 aufrecht erhalten.
  • Vorliegend ist natürlich auch eine einseitige Klemmung denkbar. In diesem Fall wird ein (freies) Ende eines zweiten Elementes 20 nicht durch ein erstes Element 10 unterstützt, d.h., nur ein Ende des zweiten Elementes 20 ist mit einem ersten Element 10 nach dem vorstehenden Prinzip verbunden.
  • Die 6 bis 8 zeigen drei Anwendungen des Verbindungssystems 1 gemäß den 1 bis 5 anhand dreier Regal- bzw. Sideboardvarianten.
  • Dabei sind beispielsweise gemäß 6 drei erste Elemente 10, die jeweils eine Säule eines Möbels 2 in Form eines Regals bilden, nebeneinander angeordnet, wobei die zweiten Elemente 20 jeweils Regalböden 21 mit Wandungen 22, 23 bilden, die benachbarte Säulen 10 des Regals 2 miteinander verbinden. Die einzelnen Säulen 20 sind des Weiteren über Verbindungen V mit einer Wand W verbunden. Das Regal 2 stützt sich über freie Enden der Säulen 10 auf einer Unterlage U (Fußboden) ab. Die einzelnen zweiten Elemente 20 können entsprechend der Anzahl vorhandener Aussparungen 50 entlang der Vertikalen Z variabel angeordnet werden.
  • 7 zeigt ebenfalls ein Regal 2, wobei im Unterschied zur 6 lediglich zwei Säulen 10 vorhanden sind. Des Weiteren ist das unterste zweite Element 20' als ein Kasten ausgestaltet, bei dem die Wandungen 22, 23 zusätzlich über eine parallel zum zugeordneten Boden 21 verlaufende Decke 24 miteinander verbunden sind. Weiterhin stützen sich die Säulen 10 über höhenverstellbare Füße F auf der Unterlage (Fußboden) U ab.
  • Schließlich zeigt 8 ein Möbel 2 in Form eines Sideboards, mit entsprechend kürzeren ersten Elementen (Säulen) 10, die sich über fest mit den ersten Elementen 10 verbundene Füße F auf der Unterlage (Fußboden) U abstützen. Dabei sind entlang der Vertikalen Z jeweils zwei zweite Elemente 20, 20' übereinander angeordnet, von denen das Obere als ein Regalboden 20 (vgl. 6) und das Untere als ein Kasten 20' (vgl. 7) ausgebildet ist.
  • Vorliegend stellen die 6 bis 8 natürlich nur eine kleine Auswahl von unzähligen verschiedenen Kombinationen der ersten und zweiten Elemente 10, 20, 20' dar.
  • 9 zeigt schließlich noch zwei mögliche Ausformungen der kastenförmigen zweiten Elemente 20'. Diese weisen grundsätzlich einen Boden 21, eine parallel dazu verlaufende Decke 24 sowie zwei einander gegenüberliegende Wandungen (Seitenwände) 22, 23 auf, die den Boden 21 und die Decke 24 jeweils miteinander verbinden. Des Weiteren können die kastenförmigen zweiten Elemente 20' natürlich eine Rückwand 27 aufweisen, die die Kästen 20' rückseitig verschließt. Nach vorne hin können die kastenförmigen zweiten Elemente 20' offen sein oder mittels einer (ggf. mehrteiligen) Tür 25 verschließbar sein. Hierbei sind Türen 25 denkbar, die an einen Bereich eines zweiten Elementes 20' angelenkt sind (z.B. an eine Wandung 22, 23, an den Boden 21 oder die Decke 24) oder in Längsführungen 29 gehalten sind, die am Boden 21 und an der Decke 24 vorgesehen sein können. So ist auf der rechten Seite der 9 ein zweites Element 20' mit einer Tür 25 in Form einer Schiebetür mit zwei Paneelen 25a, 25b gezeigt, wobei die beiden Paneele 25a, 25b jeweils in zwei Längsführungen 29 geführt sind, die jeweils am Boden und (gegenüberliegend) an der Decke 24 des zweiten Elementes 20' angeordnet sind. Die Längsführungen 29 sind so angeordnet, dass die beiden Paneele 25a, 25b übereinander geschoben werden können, um auf einen vom zweiten Element 20' definierten Innenraum zugreifen zu können.

Claims (8)

  1. Verbindungssystem (1), mit: – einem ersten Element (10), – einem mit dem ersten Element (10) zu verbindenden zweiten Element (20; 20'), wobei das erste Element (10) dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zur Verbindung der beiden Elemente (10, 20; 20') in eine erste Ausnehmung (40) des zweiten Elementes (20; 20') einzugreifen, und – einem zusätzlichen Verbindungselement (30), wobei das Verbindungselement (30) dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zur Verbindung der beiden Elemente (10, 20; 20') sowohl in eine Aussparung (50) des ersten Elementes (10) als auch in eine zweite Ausnehmung (400) des zweiten Elementes (20; 20') einzugreifen, die in der ersten Ausnehmung (40) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Ausnehmung (40) durch einen ebenen Boden (41) und davon abgehende, einander gegenüberliegende Seitenwände (42, 43) definiert ist, wobei die beiden Seitenwände (42, 43) aufeinander zu geneigt sind, so dass die erste Ausnehmung (40) im Querschnitt trapezförmig ausgebildet ist, wobei das erste Element (10) dazu eingerichtet und vorgesehen ist, formschlüssig in die erste Ausnehmung (40) einzugreifen, wobei die beiden Seitenwände (42, 43) der ersten Ausnehmung (40) in je eine zugeordnete, entlang des ersten Elementes (10) erstreckte Nut (60) des ersten Elementes (10) eingreifen, und wobei die beiden Nuten (60) einander abgewandt sind, wobei das Verbindungselement (30) einen keilförmigen Körper (31) aufweist, mit einem von jenem Körper (31) abragenden Stift (32), der dazu eingerichtet und vorgesehen ist, in die Aussparung (50) des ersten Elementes (10) eingeführt zu werden, und wobei das Verbindungselement (30) bei einem bestimmungsgemäß in der mindestens einen Aussparung (50) angeordneten Stift (32) so am ersten Element (10) positioniert ist, dass das Verbindungselement (30) beim Verschieben des mit dem ersten Element (10) in Eingriff befindlichen zweiten Elementes (20; 20') entlang der beiden Nuten (60) in Richtung auf das Verbindungselement (30) in der zweiten Ausnehmung (400) angeordnet wird.
  2. Verbindungssystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Nuten (60) im Querschnitt dreieckförmig ausgebildet sind, so dass insbesondere das erste Element (10) mit einer dem besagten zweiten Element (20; 20') abgewandten Außenseite (10b) in eine weitere erste Ausnehmung (40) eines weiteren zweiten Elementes (20; 20') eingreifen kann.
  3. Verbindungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Ausnehmung (400) keilförmig ausgebildet ist.
  4. Verbindungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Ausnehmung (400) an einem Rand (44) des Bodens (41) der ersten Ausnehmung (40) im Boden (41) der ersten Ausnehmung (40) ausgebildet ist, wobei insbesondere die zweite Ausnehmung (400) am besagten Rand (44) ihre tiefste Stelle aufweist.
  5. Verbindungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (10) gegen die Seitenwände (42, 43) der ersten Ausnehmung (40) des zweiten Elementes (20; 20') vorgespannt wird, wenn das zweite Element (20; 20') entlang der beiden Nuten (60) gegen das Verbindungselement (30) drückt.
  6. Verbindungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (50) als ein Loch, insbesondere in Form eines Durchgangslochs oder eines Sacklochs ausgebildet ist.
  7. Möbel (2), mit zumindest einem Verbindungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das erste Element (10) einen längserstreckten Träger des Möbels (2) bildet, der sich – bezogen auf einen bestimmungsgemäß aufgebauten Zustand des Möbels (2) – entlang der Vertikalen (Z) erstreckt, und wobei das zweite Element (20; 20') einen dazu senkrecht verlaufenden Boden (21) des Möbels (2) zur Aufnahme von Gegenständen aufweist.
  8. Möbel (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element (20; 20') zumindest zwei von dem Boden (21) des zweiten Elementes (20; 20') abgehende Wandungen (22, 23) aufweist, mit je einer Außenseite (22a, 23a), die einander abgewandt sind, wobei zumindest an einer dem ersten Element (10) zugewandten Außenseite (22a, 23a) die erste und die zweite Ausnehmung (40, 400) ausgebildet sind, und wobei insbesondere die beiden Wandungen (22, 23) über eine Decke (24) miteinander verbunden sind, so dass das zweite Element (20') kastenförmig ausgebildet ist.
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