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DE102009016021A1 - Falzbein oder Spitzknochen - Google Patents

Falzbein oder Spitzknochen Download PDF

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DE102009016021A1
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falzbein
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bone according
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Markus Kühnle
Detlef Hans
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Dr Ing HCF Porsche AG
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Dr Ing HCF Porsche AG
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    • B68SADDLERY; UPHOLSTERY
    • B68FMAKING ARTICLES FROM LEATHER, CANVAS, OR THE LIKE
    • B68F3/00Machines or equipment specially adapted for saddle-making
    • B68F3/04Hand tools

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  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Abstract

Das Falzbein oder Spitzknochen umfasst einen langgestreckten Halteabschnitt zum Greifen durch die Hand eines Nutzers. Wenigstens ein Ende des Halteabschnitts ist mit einer flachen Spitze (2; 3) verbunden. Die Außenkontur des Halteabschnitts ist in einem von der Hand zu umgreifenden Griffbereich (4) gegenüber dem Querschnitt der Spitze (2; 3) verbreitert ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Falzbein nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Im Bereich des Sattlereiwesens zählen Falzbeine zu den traditionellen Werkzeugen. Bisher werden Falzbeine aus Tierknochen oder Horn- oder Kunststoff-Flachmaterial gefertigt. Die flache Ausgestaltung des gesamten Falzbeins ist nicht nur in ergonomischer Hinsicht nachteilig, weil bei großem Krafteinsatz des Handwerkers ein übermäßig starker Druck auf die Hand des Handwerkers entsteht, sondern die flache Ausgestaltung stellt ferner eine vergleichsweise instabile Struktur dar, die Gebrauchsbeanspruchungen mit starken auftretenden Kräften nicht gewachsen ist.
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Falzbein mit im Vergleich zum Stand der Technik verbesserten ergonomischen Eigenschaften und erhöhter mechanischer Belastbarkeit vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Merkmale beinhalten die Unteransprüche.
  • Das Falzbein umfasst einen langgestreckten Halteabschnitt zum Greifen durch die Hand eines Nutzers. Wenigstens ein Ende des Halteabschnitts ist mit einer flachen Spitze verbunden. Die Außenkontur des Halteabschnitts ist in einem von der Hand zu umgreifenden Griffbereich gegenüber dem Querschnitt der Spitze verbreitert ausgebildet.
  • Damit sich das Falzbein besonders sicher greifen lässt, ist es von Vorteil, wenn bei einer Ausgestaltung der Erfindung die Länge des Griffbereichs der Breite einer Hand eines Benutzers entspricht.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung ist der Griffbereich seitlich von zwei einander gegenüberliegenden Flankenseiten begrenzt. Die Flankenseiten gehen oben über gerundete obere Übergangskanten stetig und kantenfrei in eine den Griffbereich nach oben begrenzende Oberseite über.
  • Die gerundeten oberen Übergangskanten bewirken eine Aufteilung der von der Hand auf den Griffbereich wirkenden Kräfte und verhindern so unangenehme Druckempfindungen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung gehen die Flankenseiten unten über gerundete untere Übergangskanten stetig und kantenfrei in eine den Griffbereich nach unten begrenzende Unterseite über.
  • Im Interesse einer weiter verbesserten ergonomisch vorteilhaften Kraftverteilung sind bei einer Ausgestaltung der Erfindung die Flankenseiten jeweils nach außen hin ausgewölbt.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung ist die Oberseite mit einer Daumenmulde zur Auflage des Daumens versehen. Durch die Daumenmulde wird erreicht, dass der Benutzer einen hinreichend starken Druck auf den jeweiligen Arbeitsbereich ausüben kann.
  • Ergonomisch besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung der Griffbereich zumindest abschnittsweise eine Dicke in einem Bereich von 1,0 cm bis 3,0 cm, vorzugsweise von 1,5 cm bis 2,0 cm aufweist.
  • In ergonomischer Hinsicht wird das Falzbein optimiert, wenn bei einer Ausführungsform der Erfindung das Verhältnis der Dicke der Spitze zur Mindestdicke des Griffbereichs zwischen 1:3 und 1:7, vorzugsweise zwischen 1:4 und 1:7 beträgt.
  • Im Interesse einer hohen Rutschfestigkeit ist der Griffbereich zumindest bereichsweise mit einer Riffelung versehen.
  • Beispielsweise ist das Falzbein teilweise oder vollständig aus Metall hergestellt.
  • Beispielsweise ist das Falzbein teilweise oder vollständig aus Tierknochen oder Horn oder Kunststoff hergestellt.
  • Für die Bedienung des Falzbeines günstige Hebelverhältnisse ergeben sich, wenn bei einer Ausführungsform der Griffbereich in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Spitze angeordnet ist.
  • Bei einer Ausführungsvariante der Erfindung ist an jedem Ende des Halteabschnitts jeweils eine Spitze vorgesehen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bilden die Unterseite und die Unterfläche der Spitze oder jeder Spitze annähernd eine gemeinsame gekrümmte oder gerade Ebene.
  • In fertigungstechnischer Hinsicht vorteilhaft und kostengünstig ist es, wenn bei einer Ausführungsform der Erfindung der Halteabschnitt und wenigstens eine Spitze einteilig miteinander ausgebildet sind.
  • Beispielsweise weisen die Spitzen unterschiedliche Winkel auf. Damit steht ein einziges Werkzeug für verschiedene Anwendungsfälle zur Verfügung, die Spitzen mit unterschiedlichen Winkeln erfordern.
  • Im Nachfolgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen noch etwas näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Aufsicht auf ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Falzbein;
  • 2 das Falzbein von 1 in gewechselter Perspektive; und
  • 3 das Falzbein von 1 und 2 in einer weiteren Perspektive.
  • 1 zeigt eine Aufsicht auf ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Falzbein.
  • Das Falzbein 1 weist eine erste Spitze 2 und eine zweite Spitze 3 auf.
  • Die erste Spitze 2 ist seitlich von einander gegenüberliegenden, zum freien Ende hin spitz zulaufenden ersten Seitenflächen 20, 20' begrenzt, die gemeinsam einen ersten Winkel α1 einschließen
  • Entsprechend ist die zweite Spitze 3 seitlich von einander gegenüberliegenden, zum freien Ende hin spitz zulaufenden zweiten Seitenflächen 30, 30' begrenzt, die gemeinsam einen zweiten Winkel α2 einschließen, der kleiner als der erste Winkel α1 ist.
  • Zwischen der erste Spitze 2 und der zweite Spitze 3 erstreckt sich ein länglicher Handgriff 4, dessen Länge L der Breite der Hand eines Nutzers entspricht.
  • Das Verhältnis der Dicken d1, d2 (d1 = d2) der Spitzen 2, 3 zur Mindestdicke des Haltegriffs 4 (Dicke an dessen schmalsten Stelle) beträgt jeweils 1:5.
  • Der Handgriff 4 und die beiden Spitzen 2, 3 sind einteilig miteinander ausgebildet.
  • Der Handgriff 4 ist als ein betonter, gegenüber der Dicken d1, d2 der Spitzen 2, 3 im Querschnitt vergrößerter blockartiger Abschnitt des Falzbeins 1 ausgestaltet.
  • Der Handgriff 4 ist seitlich von zwei einander gegenüberliegenden Flankenseiten 5, 5' begrenzt.
  • Oben gehen die Flankenseiten 5, 5' jeweils über gerundete obere Übergangskanten 50, 50' stetig und kantenfrei in eine den Handgriff 4 nach oben begrenzende Oberseite 10 über.
  • Unten gehen die Flankenseiten 5, 5' über gerundete untere Übergangskanten 51 (von denen in 1 nur eine ersichtlich ist) stetig und kantenfrei in eine den Handgriff 4 nach unten begrenzende Unterseite 6 über.
  • Jede Flankenseite 5, 5' ist nach außen hin ausgewölbt, was mit andern Worten bedeutet, dass die Flankenseiten 5, 5' jeweils im Querschnitt eine konvexe Bogenlinie zeigen.
  • Die Oberseite 10 des Handgriffs 4 ist mit einer konkav gekrümmten Daumenmulde 7 zur Auflage des Daumens versehen.
  • In Längsrichtung ist der Handgriff 4 an beiden Enden durch zwei gegenüber der Ebene der Spitze schräg gestellte, einander zugeneigte Schrägflächen 8, 8' begrenzt, an deren unteren Bereich die beiden Spitzen 2, 3 unmittelbar ansetzen.
  • Jede Schrägfläche 8, 8' schließt jeweils mit der Ebene der jeweils benachbarten Spitze 2, 3 einen stumpfen Winkel ein.
  • Jede Schrägfläche 8, 8' ist in Bezug auf die in Längsrichtung des Falzbeins 1 verlaufende x-Richtung schräg gestellt, jedoch parallel zu den beiden übrigen kartesischen Richtungen (y. Z) angeordnet.
  • Oben gehen die Schrägflächen 8, 8' jeweils über gerundete obere seitliche Übergangskanten 80, 80' stetig und kantenfrei in die Oberseite 10 über.
  • Die Schrägflächen 8, 8' sind mit den Flankenseiten 5, 5' über sich paarweise gegenüberliegende, gerundete schrägen Kantenbereiche 81, 81', 82', 82' verbunden.
  • Die Unterflächen 21, 31 der Spitzen 2, 3 und die Unterseite 6 des Handgriffs 4 gehen stufenlos und lückenlos ineinander über, bilden also mit anderen Worten eine gemeinsame gewölbte Ebene.
  • Insgesamt weist der Handgriff 4 eine vollständig kantenfreie Außenkontur auf.
  • Um ein Abrutschen der umgreifenden Hand zu verhindern ist der Haltegriff mit einer Riffelung 9 versehen, die ein Muster aus zahlreichen kleinen, von der Oberfläche des Handgriffs 4 abstehenden Karos bildet.
  • 2 und 3 zeigen das Falzbein 1 von 1 in jeweils gewechselter Perspektive.

Claims (16)

  1. Falzbein oder Spitzknochen mit einem langgestreckten Halteabschnitt zum Greifen durch die Hand eines Nutzers, wobei wenigstens ein Ende des Halteabschnitts mit einer flachen Spitze (2; 3) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur des Halteabschnitts in einem von der Hand zu umgreifenden Griffbereich (4) gegenüber dem Querschnitt der Spitze (2; 3) verbreitert ausgebildet ist.
  2. Falzbein oder Spitzknochen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (L) des Griffbereichs (4) der Breite einer Hand eines Benutzers entspricht.
  3. Falzbein oder Spitzknochen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich (4) seitlich von zwei einander gegenüberliegenden Flankenseiten (5, 5') begrenzt ist, die oben über gerundete obere Übergangsbereiche stetig und kantenfrei in eine den Griffbereich nach oben begrenzende Oberseite (10) übergehen.
  4. Falzbein oder Spitzknochen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Flankenseiten (5, 5') unten über gerundete untere Übergangsbereiche stetig und kantenfrei in eine den Griffbereich nach unten begrenzende Unterseite (6) übergehen.
  5. Falzbein oder Spitzknochen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Flankenseiten (5, 5') jeweils nach außen hin ausgewölbt sind.
  6. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite mit einer Daumenmulde (7) zur Auflage des Daumens versehen ist.
  7. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich zumindest abschnittsweise eine Dicke von 1,0 cm bis 3,0 cm, vorzugsweise von 1,5 cm bis 2,0 cm aufweist.
  8. Falzbein oder Spitzknochen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Dicke (d1; d2) der Spitze (2; 3) zur Mindestdicke des Griffbereichs zwischen 1:3 und 1:7, vorzugsweise zwischen 1:4 und 1:7 beträgt.
  9. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich zumindest bereichsweise mit einer Riffelung (9) versehen ist.
  10. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Falzbein oder Spitzknochen (1) zumindest teilweise aus Metall hergestellt ist.
  11. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Falzbein oder Spitzknochen (1) zumindest teilweise aus Tierknochen oder Horn oder Kunststoff hergestellt ist.
  12. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Spitze (2; 3) angeordnet ist.
  13. Falzbein oder Spitzknochen umfassend einen Halteabschnitt vorzugsweise nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Ende des Halteabschnitts eine Spitze (2; 3) vorgesehen ist.
  14. Falzbein oder Spitzknochen vorzugsweise nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitzen (2; 3) unterschiedliche Winkel aufweisen.
  15. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (6) und die Unterfläche (21; 22) der Spitze (2; 3) oder jeder Spitze (2; 3) annähernd eine gemeinsame gekrümmte oder gerade Ebene bilden.
  16. Falzbein oder Spitzknochen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteabschnitt und wenigstens eine Spitze (2; 3) einteilig miteinander ausgebildet sind.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE124900C (de) *
DE1646372U (de) * 1952-02-08 1952-11-06 Ludwig Krumm A G Vereinigte Le Falzbein.
DE1253571B (de) * 1964-06-24 1967-11-02 Robert Paul Roeder Einschlagwerkzeug fuer Taeschnerarbeiten mit der Hand

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