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Die
Erfindung betrifft eine Hebevorrichtung, insbesondere mobile Hebevorrichtung,
zum Heben von Lasten, Fahrzeugen oder dergleichen.
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Aus
der
WO 98/30488 ist
eine Hebevorrichtung bekannt, die auch als Einsäulenbühne
bezeichnet wird. Eine solche Hebevorrichtung umfasst ein Grundgestell
mit einer daran angeordneten Hubsäule, in welcher ein Träger
mit einem darauf angeordneten Lastaufnahmemittel auf und ab bewegbar
geführt wird. Zum Heben und Senken ist eine Hubeinheit
vorgesehen, die zumindest eine Steuerung und einen Hydraulikzylinder
umfasst, um das Lastaufnahmemittel auf und ab zu bewegen. Der Träger
ist durch Rollenführungen, die an seitlichen Vertiefungen
der Hubsäule angreifen, auf und ab bewegbar geführt.
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Aus
der
DE 693 11 949
T2 geht eine analoge Hebevorrichtung hervor. Zur Führung
des Trägers während dessen auf und ab Bewegung
ist ein oberes und unteres Paar von Laufrollen in einem festen Abstand
an dem Träger vorgesehen, so dass sich der Träger
während der Hubbewegung an der Hubsäule abstützen
kann. Dies geht beispielsweise aus
3 der
DE 693 11 949 T2 hervor.
Eine analoge Anordnung der Laufrollenpaare ist bei der
WO 98/30448 gegeben.
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Eine
solche Anordnung von Rollenpaaren an einem Träger weist
insbesondere bei einer Einsäulenhebebühne den
Nachteil auf, dass aufgrund der relativ nah beieinander liegenden
Rollenpaare ein erhöhter Verschleiß der Laufrollen
und den zugeordneten Laufflächen beim Heben und Senken
von hohen Belastungen erfolgt. Grundsätzlich kann dieser
Verschleiß verringert werden, indem der feste Abstand der
Laufrollenpaare vergrößert wird. Dies weist den Nachteil
auf, dass dadurch der verbleibende Hubweg von solchen Einsäulenhebebühnen
verringert wird. Der Verringerung des Arbeitsweges könnte
in einfacher Weise dahingehend entgegengewirkt werden, indem die
Hubsäule in deren Höhe vergrößert
wird. Dies hat jedoch den Nachteil, dass für über
ein bestimmtes Sollmaß hinausgehende Höhen der
Hubsäulen ein liegender Transport der Hubsäulen
in Transportcontainern erforderlich wird. Der liegende Transport
weist den Nachteil auf, dass die mit Hydrauliköl befüllten
Hebevorrichtungen nicht komplettiert werden können, da
ansonsten ein Austreten von Hydrauliköl die Folge sein
könnte.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Hebevorrichtung
zu schaffen, welche ermöglicht, dass während dem
Betrieb eine Verringerung des Verschleißes beim Heben und
Senken von Lasten in den Lagerflächen zwischen dem Träger und
der Hubsäule erzielt und gleichzeitig ein größtmöglicher
Hubweg ermöglicht wird, so dass solche Hebevorrichtungen,
insbesondere wenn diese als mobile Hebevorrichtungen ausgebildet
sind, noch stehend in Transportcontainern transportiert werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Hebevorrichtung
gelöst, bei der an einem unteren Ende des Trägers
oder am Lastaufnahmemittel zumindest ein unteres Führungselement
vorgesehen ist, welches sich an der Hubsäule abstützt
und mit dem Träger während einer Hubbewegung verfahrbar ist
sowie am oberen oder nahe dem oberen Ende der Hubsäule
zumindest ein oberes Führungselement angebracht ist, welches
während der Hubbewegung lagefixiert zum auf und ab bewegbaren
Träger vorgesehen ist und den Träger stützt.
Durch diese Trennung der oberen und unteren Führungselemente,
die bislang beide am Träger angeordnet waren und gemeinsam
mit dem Träger relativ zur Hubsäule verfahren
wurden, wird nunmehr ermöglicht, dass insbesondere bei
Beginn des Hebevorganges ein quasi der gesamten Hubsäulenhöhe
entsprechender Abstand der jeweiligen Führungselemente
zur Kraftaufnahme zur Verfügung steht. Dadurch wird ein
sehr großer Hebelarm geschaffen, der eine erhebliche Verringerung
der wirkenden Kräfte, insbesondere während des
Beginns der Hubbewegung des Trägers, bewirkt. Dadurch kann
ein verringerter Verschleiß erzielt werden, da erst in
einer oberen Endlage ein Abstand des zumindest einen oberen Führungselements
an der Hubsäule zum zumindest einen unteren Führungselement
an dem Träger eingenommen wird, der bislang zumeist dem
Abstand von zwei fest angeordneten Führungselementen am
Träger entspricht. Durch diese Verschleißreduzierung kann
eine erhebliche Lebensdauerverlängerung erzielt werden.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
der Träger ein hülsenförmiges Profil
aufweist, welches die Hubsäule umgibt und dass die Hubsäule
ein vorzugsweise geschlossenes Profil aufweist. Bei dieser Ausführungsform
umhüllt der Träger vorzugsweise mit allen Seitenwänden
oder Seitenflächen die Hubsäule. Vorzugsweise
ist eine obere geschlossene oder teilweise offene Stirnseite am
Träger vorgesehen. Diese Anordnung weist den Vorteil auf,
dass aufgrund der durch die Hülsenform im Wesentlichen
geschlossenen Ausgestaltung des Trägers und vorzugsweise der
geschlossenen Ausgestaltung eines Profiles für die Hubsäule
eine erhöhte Steifigkeit erzielt werden kann. Darüber
hinaus kann durch die Geschlossenheit des oder der Profile eine
Vereinfachung in der Herstellung und Fertigung einzelner Teile gegeben sein.
Diese Anordnung ermöglicht auch, dass eine geschlossene
Ausbildung der Hubsäule in einer oberen Hubendlage des
Trägers beibehalten werden kann. Dadurch wird die vorzugsweise
innerhalb der Hubsäule angeordnete Antriebsspindel oder
der Hubzylinder von außen nicht zugänglich. Die
geschlossene Ausgestaltung des Trägers und vorzugsweise
der Hubsäule beziehen sich zumindest auf den Kraftfluss
während der Hubbewegung. Die Wandabschnitte können
einzelne Ausnehmungen aufweisen, aber auch vollflächig
ausgebildet sein.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass zumindest ein am Lastaufnahmemittel vorgesehenes oder außerhalb der
Hubsäule am Träger angeordnetes unteres Führungselement
an zumindest einer zur Lastaufnahme weisenden Führungsfläche
an der Hubsäule angreift. Diese alternative Ausgestaltung
kann dann vorgesehen sein, wenn eine besonders kompakte Ausgestaltung
der Hubsäule erforderlich ist, so dass das zumindest eine
untere Führungselement außerhalb der Hubsäule
zu verlagern ist.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist an dem
Träger die Antriebseinheit und/oder die Steuerung vorgesehen.
Durch das Mitführen der Antriebseinheit und/oder der Steuerung
kann in einer oberen Hubendlage der Hebevorrichtung ermöglicht
werden, dass diese teils auch empfindlichen Teile außerhalb
des Arbeitsbereiches der Werker positioniert sind. Des Weiteren
kann dadurch eine Verringerung der Anzahl an zu bewegenden Teilen
und/oder Anschlussleitungen und/oder Versorgungsleitungen erzielt
werden.
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Nach
einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Hubsäule einen den Träger zumindest teilweise
umgebenden Querschnitt, insbesondere einen U-förmigen Querschnitt,
aufweist und vorzugsweise im Bereich der Hubstrecke eine durchgehende
Rückwand gegeben ist, welche zumindest eine Führungsfläche
für das zumindest eine am Träger angeordnete Führungselement
aufweist. Dadurch kann eine einfache und kostengünstige
Ausgestaltung der Hubsäule erzielt werden. Sofern nur ein
Führungselement am Träger vorgesehen ist, kann
beispielsweise in der Mitte der Rückwand eine Führungsfläche
ausgebildet sein, um ein Gegenlager zu dem an dem oberen Ende der
Hubsäule angeordneten und zumindest einen weiteren Führungselement
zu bilden.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung der alternativen Ausgestaltung der
Erfindung ist das zumindest eine untere Führungselement
innerhalb der Hubsäule vorgesehen, das sich vorzugsweise
an einer Führungsfläche an einem Profilelement
in oder an der Hubsäule oder an einer Rückwand
der Hubsäule abstützt. Diese Anordnung ermöglicht
eine geschlossene Anordnung, so dass die bewegten Teile von außen
nicht zugänglich sind, wodurch eine kompakte Anordnung
geschaffen werden kann.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der alternativen Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das zumindest eine am oberen Ende
der Hubsäule lagefixiert angeordnete obere Führungselement
unmittelbar an der Hubsäule, beispielsweise an den Seitenwänden
und oder der Rückwand befestigt ist.
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Nach
einer Ausgestaltung der alternativen Ausführungsformen
der Erfindung ist vorgesehen, dass das zumindest eine am oberen
Ende der Hubsäule lagefixiert angeordnete obere Führungselement
unmittelbar an der Hubsäule befestigt ist oder an einer
Baugruppe befestigt ist, welche am oberen Ende der Hubsäule
befestigbar ist. Diese Ausgestaltung der Baugruppe weist den Vorteil
auf, dass das zumindest eine obere Führungselement separat
vormontiert werden kann, so dass anschließend eine einfache
Komplettierung der Hubsäule ermöglicht ist, indem
die Baugruppe auf der Hubsäule aufgesetzt und befestigbar
wird. Ebenso kann zu einem späteren Zeitpunkt ein einfacher
Austausch erfolgen, wobei der Träger in der Hubsäule
verbleiben kann.
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Die
Baugruppe weist vorteilhafterweise Ausnehmungen auf, welche zumindest
teilweise stirnseitige Endabschnitte der Hubsäule umgeben.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass diese Ausnehmungen formschlüssig
an den stirnseitigen Endabschnitten der Hubsäule angreifen.
Dadurch kann eine Aussteifung der Hubsäule im oberen Endbereich
erzielt werden, so dass selbst in einer oberen Endlage des Lastaufnahmemittels
der vorzugsweise U-förmige Querschnitt der Hubsäule
in seiner Geometrie unbeeinflusst bleibt und ausgesteift wird.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Baugruppe als Montageplatte ausgebildet ist und in vertikaler Richtung
durch zumindest eine lösbare Verbindung gegen Abheben gesichert
ist. Diese Anordnung ermöglicht eine einfache Montage und
Fixierung. Beispielsweise kann eine Schraubverbindung oder ein Sicherungssplint
oder dergleichen vorgesehen sein, um die auf das obere Ende der
Hubsäule aufgesetzte Baugruppe gegen Abheben zu sichern
und/oder in der Lage zur Hubsäule zu fixieren. Gleichzeitig
wird dadurch ein einfacher und schneller Austausch der Baugruppe
mit dem zumindest einen daran angeordneten oberen Führungselement
ermöglicht. Dieser Austausch kann in einer Ruhelage der
Lastaufnahmeposition erfolgen.
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Die
vorzugsweise den Träger zumindest teilweise umgebende Hubsäule
weist bevorzugt an der Rückwand anbringbare Seitenwände
zur Bildung des U-förmigen Querschnitts auf, die eine Um-
oder Abkantung an einer der Rückwand gegenüberliegenden Stirnseite
aufweisen. Durch diese Um- oder Abkantung werden die Seitenwände
in der Geometrie und der Verformung zur Aufnahme der Belastungen
während der Hubbewegung ausgesteift. Dadurch kann ein Aufweiten
des Spalts in der Hubsäule verhindert werden. Gleichzeitig
ist durch die Ausgestaltung der separaten Seitenwände eine
einfache Positionierung und Montage mit der Rückwand ermöglicht.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Träger einen geschlossenen, insbesondere hülsen-
oder rohrförmigen Querschnitt, aufweist, innerhalb dem ein
Antriebselement der Hubeinheit angeordnet ist. Die Geometrie des
hülsen- oder rohrförmigen Querschnitts kann rund,
quadratisch, rechteckig sein oder weitere Geometrien oder Profilierungen
umfassen. Dadurch kann eine Schachtelbauweise des Trägers zur
Hubsäule und die gleichzeitige Integration des Antriebselements,
insbesondere eines Hydraulikelementes, beibehalten werden.
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Des
Weiteren ist bevorzugt im Bereich der oberen Hubendlage des Trägers
ein Klammer- oder Riegelelement an der Hubsäule vorgesehen,
welches die Lage der Seitenwände zueinander und zur Rückwand
aussteift. In diesem Bereich der Hubendlage ist der Abstand zwischen
dem zumindest jeweils einem unteren Führungselement am
Träger und der Hubsäule am Geringsten, so dass
die größten Kräfte auftreten. Durch das
einfache Anbringen eines Klammerelementes kann das im Querschnitt
U-förmige Gehäuse der Hubsäule in einfacher
Weise gesichert und ausgesteift werden.
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Die
alternative Ausführungsform sieht bevorzugt vor, dass der
von der Hubsäule teilweise umgebene Träger aus
vier rechtwinkelig zueinander angeordneten Wandelementen besteht,
wobei zwei einander gegenüberliegende Wandelemente gegenüber den
Längskanten der beiden weiteren Wandelementen nach innen
versetzt angeordnet sind. Diese Anordnung ermöglicht, dass
in den beiden weiteren Wandelementen durch das nach innen Versetzen
der dazwischen angeordneten Wandelemente Führungsflächen
ausgebildet sind, an denen die lagefixierten Führungselemente
am oberen Ende der Hubsäule an dem Träger angreifen
können. Bevorzugt greift das Paar Laufrollen jeweils an
den Überständen der Wandelemente an, die Führungsflächen
bilden. Diese können als Laufflächen für
Laufrollen oder als Gleitflächen für Gleitführungen
ausgebildet sein. Gleichzeitig kann zusätzlich noch eine
Seitenführung des Trägers durch die nach innen
versetzten Wandelemente gegeben sein.
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Des
Weiteren ist bei der Ausführungsform, bei der der Träger
die Hubsäule umgibt, bevorzugt vorgesehen, dass der Träger
als geschlossene Hülse ausgebildet ist, wodurch ein Eintauchen
der Hubsäule in den Träger ermöglicht
ist. Diese Anordnung weist insbesondere den Vorteil auf, dass sowohl
die Hubsäule als auch der Träger auf einem statisch
steifen Querschnitt ausgebildet sein können, so dass innerhalb
des Querschnitts ein geschlossener Kraftfluss gegeben ist. Dies
ermöglicht bei einem geringeren Materialeinsatz eine höhere
Steifigkeit und somit höhere Lastaufnahme.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform des Trägers
sieht vor, dass die Führungsflächen in einem stumpfen
oder rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Dadurch kann während
der Auf- und Abbewegung des Trägers und dem Entlanggleiten
an den oberen Führungselementen eine selbständige Zentrierung
des Trägers zur Hubsäule erfolgen. Dies kann ermöglichen,
dass seitliche Führungselemente zwischen dem Träger
und der Hubsäule nicht mehr erforderlich werden. Bevorzugt
sind die Gleit- oder Laufflächen der Führungselemente
ebenso in diesem stumpfen oder rechten Winkel angeordnet. Beispielsweise
bei Laufrollen sind die Rotationsachsen parallel zu den Führungsflächen
ausgerichtet. Bei Gleitelementen sind bevorzugt die Gleitflächen
und die Anlageflächen ebenso parallel ausgerichtet. Alternativ
kann bei Gleitelementen auch vorgesehen sein, dass diese eine Keilform
zwischen der Gleitfläche und deren Abstützflächen
aufweisen.
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Diese
Anordnung der Führungsflächen vom Träger
in einem stumpfen oder rechten Winkel gelten für beide
alternativen Ausführungsformen, also diejenige Ausführungsform,
bei dem die Hubsäule den Träger zumindest teilweise
umgibt oder bei der die Hubsäule in den Träger
eintaucht, der die Hubsäule somit umgibt.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass entlang
eines Bewegungsbereiches des Trägers, innerhalb der das
zumindest eine untere Führungselement an zumindest einer Führungsfläche
der Hubsäule angreift, ein verschleißfesteres
Material zur Ausbildung der Führungsfläche als
im Kopfbereich der Hubsäule vorgesehen ist. Durch die getrennte
Anordnung des zumindest einen unteren Führungselementes
am Träger und des zumindest einen oberen Führungselementes
an der Hubsäule kann ein oberer Bereich, der durch den
minimalen Abstand der jeweiligen Führungselemente in einer
oberen Hubendlage bestimmt ist, aus einem weniger verschleißfesten
Material ausgebildet werden, als dies bei Hubvorrichtungen gemäß dem
Stand der Technik der Fall ist. Dadurch kann eine Kosteneinsparung
erzielt werden.
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Das
zumindest eine obere und untere Führungselement ist bevorzugt
als zumindest eine Laufrolle ausgebildet. Hierbei können
beispielsweise Laufrollen, insbesondere mit Wälzlagern,
eingesetzt werden. Alternativ kann das zumindest eine Führungselement
als zumindest ein Gleitelement ausgebildet sein. So können
beispielsweise verschiedene Gleitwerkstoffpaarungen vorgesehen sein.
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Die
Hebevorrichtung weist bevorzugt paarweise einander zugeordnete Laufrollen
am Träger und paarweise einander zugeordnete Laufrollen
an der Baugruppe auf. Diese Laufrollen sind bevorzugt jeweils so
weit wie möglich außenliegend innerhalb der Hubsäule
angeordnet.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass die Hubsäule und/oder der Träger
als Biege-Stanz-Teile oder als Biege-Laser-Teile ausgebildet werden
und die Hubsäule und/oder der Träger insbesondere
als Schweißkonstruktion ausgebildet ist. Dazu weisen die
Seitenwände eine Lochrastung auf, in die Zapfen der Rückwand
eingreifen, so dass zumindest diese Verbindung anschließend
verschweißt werden kann. Dies ermöglicht eine
material- und kostensparende Ausgestaltung der Hubsäule,
wobei gleichzeitig eine hinreichend steife Konstruktion gegeben
ist.
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Die
Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in
den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben
und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen
zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder
zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt
werden. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Hebevorrichtung in einer Ruheposition,
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2 eine
perspektivische Ansicht der Hebevorrichtung gemäß 1 in
einer oberen Hubendlage,
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3 eine
perspektivische Ansicht auf eine Baugruppe der Hebevorrichtung,
-
4 eine
schematische Seitenansicht der Hebevorrichtung gemäß 1 zur
Anordnung der Führungselemente in einer Grundposition,
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5 eine
vergrößerte Ansicht der Hebevorrichtung gemäß 4 in
einer oberen Hubendlage,
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6 eine
schematische Ansicht von oben auf die Ausführungsform zu 4,
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7 eine
perspektivische Ansicht einer Hebevorrichtung als Zweisäulen-Hebevorrichtung,
-
8a,
b, c verschiedene schematische Ansichten einer alternativen Ausführungsform
zu 1,
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9a,
b, c verschiedene schematische Ansichten einer alternativen Ausführungsform
zu 1,
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10a, b, c verschiedene schematische Ansichten
einer alternativen Ausführungsform zu 1,
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11a bis d schematische Ansichten einer weiteren
alternativen Ausführungsform einer Hebevorrichtung zu 1 und
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12a bis d eine schematische Ansicht von oben auf
alternative Ausführungsformen zur Hebevorrichtung gemäß den 11a bis d.
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In 1 ist
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Hebevorrichtung 11 dargestellt, welche sich vorzugsweise
zum mobilen Einsatz eignet. Solche Hebevorrichtungen 11 werden
auch als Einsäulen-Hebevorrichtungen 11 bezeichnet.
Die Hebevorrichtung 11 weist eine Basiseinrichtung 12 auf,
welche gemäß dem Ausführungsbeispiel
der Hebevorrichtung 11 als mobile Hebevorrichtung 11 ausgebildet
ist, und vorzugsweise ein Fahrwerk oder Lenkfahrwerk umfasst. Alternativ
kann die Basiseinrichtung 12 auch als Trägerplatte
oder Montageplatte ausgebildet sein, welche die Hebevorrichtung 11 zum Boden
einer Werkstatt, oder in einem mobilen oder stationären
Arbeitsraum befestigt. Beispielsweise kann an einer stationären
Zweisäulen-Hebevorrichtung eine gemeinsame Trägerplatte
oder zwei separate Trägerplatten zu deren Befestigung auf
dem Untergrund vorgesehen sein. An der Basiseinrichtung 12 ist
eine Hubsäule 14 vorgesehen. An der Hubsäule 14 oder
alternativ an der Basiseinrichtung beziehungsweise am Grundgestell 12 ist
eine Hubeinheit vorgesehen, welche eine Steuerung 17 sowie
eine Antriebseinheit 18 umfasst. Diese Antriebseinheit 18 kann
elektrohydraulisch, hydraulisch oder mechanisch, beispielsweise
durch einen Spindelantrieb oder dergleichen, ausgebildet sein. In
der Hubsäule 14 ist ein Träger 21 auf
und ab bewegbar gelagert. An dem Träger 21 ist
beispielsweise ein Lastaufnahmemittel 22 anschließbar,
welches gemäß dem Ausführungsbeispiel
als Radgreifelement ausgebildet ist. Dadurch kann die mobile Hebebühne
zusammen mit einer oder weiteren Hebevorrichtungen 11 an
jeweils einem Reifen des Fahrzeugs angreifen und das Fahrzeug anheben.
Die einzelnen Hebevorrichtungen 11, die ein Hebesystem
zum Anheben von Fahrzeugen bilden, werden durch nicht näher
dargestellte Versorgungsleitungen beziehungsweise Steuerleitungen miteinander
verbunden. Diese Versorgungsleitungen können zur Stromversorgung
dienen. Alternativ können auch autarke Hebevorrichtungen 11 vorgesehen sein,
welche mit einem Akkumulator betrieben sind. Die Steuerungen der
Hebevorrichtung 11 kommunizieren für eine gleichzeitige
Hubbewegung miteinander drahtlos.
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Die
Hebevorrichtung 11 ist gemäß 1 in einer
Ruheposition 24 angeordnet. In 2 ist der Träger 21 gegenüber
der Hubsäule 14 ausgefahren und das Lastaufnahmemittel 22 in
einer oberen Hubendlage 25 angeordnet.
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Der
Träger 21 besteht beispielsweise aus vier Wandelementen 27,
die im rechten Winkel zueinander angeordnet sind, wie dies insbesondere
aus 6 hervorgeht. Zwei der vier Wandelemente 27 sind
gegenüber den beiden weiteren Wandelementen 27 zu
deren Längskanten nach innen versetzt angeordnet. Dadurch
entstehen Führungsflächen 28, welche
zur Führung des Trägers 21 verwendet
werden. Die Wandelemente 27 bestehen bevorzugt aus Blechteilen,
die durch ein Stanzverfahren oder Laserschneidverfahren hergestellt
sind. Anschließend werden diese einzelnen Wandelemente 27 zusammengesteckt
und durch eine Schweißverbindung fest miteinander verbunden.
Dadurch kann eine gewichtsparende und kostengünstige Schweißkonstruktion
ausgebildet sein. Innerhalb des Trägers 21 ist
bevorzugt eine Antriebsspindel 19 oder ein Hubzylinder
als Teil der Antriebseinheit 18 angeordnet. Das Lastaufnahmemittel 22 kann
fest an dem Träger 21 angeordnet sein. Alternativ
kann auch eine Einhängeeinrichtung am Träger 21 vorgesehen
sein, so dass verschiedene Lastaufnahmemittel 22 daran
anbringbar sind. Des Weiteren können die Hubsäule 14 und
der Träger 21 anstelle einem an dem Wandelement 27 angreifenden
Lastaufnahmemittel 22 auch mit einem nicht näher
dargestellten Lastaufnahmemittel auf der oberen Stirnseite des Trägers 21 ausgebildet
sein.
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Die
Hubsäule 14 ist bevorzugt als ein im Wesentlichen
U-förmiges Gehäuse ausgebildet, welches aus einer
Rückwand 31 und zwei parallel dazu angeordneten
Seitenwänden 32 gebildet ist. Die Seitenwände 32 können
entlang einer Längskante, an welcher die Rückwand 31 angreift,
eine Lochrasterung 33 aufweisen, in welche entsprechend
dem Rastermaß der Lochrasterung 33 ausgebildete
Zapfen 34 der Rückwand 31 formschlüssig
eingreifen. Dadurch kann die Seitenwand 32 an der Rückwand 31 positioniert
werden. Durch eine anschließende Verschweißung
werden die Seitenwände 32 zur Rückwand 31 fixiert.
Zur Aussteifung der Seitenwände 32 ist der Rückwand 31 gegenüberliegend
eine entlang der Höhe der Hubsäule 14 verlaufende
Umkantung 36 vorgesehen.
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Die
Führung des Trägers 21 in der Hubsäule 14 erfolgt über
zumindest ein an dem Träger 21 angeordnetes oberes
Führungselement 41 sowie über zumindest
ein an der Hubsäule 14 lagefixiert angeordnetes
unteres Führungselement 43. Dadurch ist das obere
Führungselement 41 ortsfest zur Hubsäule 14 angeordnet,
und das untere Führungselement 43 durchläuft
eine Hubbewegung in Analogie zur Verfahrstrecke beziehungsweise
Hubbewegung des Trägers 21. Bevorzugt sind am
unteren Ende des Trägers 21 innerhalb der Hubsäule 14 ein
Paar Führungselemente 41, insbesondere Laufrollen,
angeordnet, die jeweils an Führungsflächen 42 angreifen, wobei
die Führungsflächen 42 durch die Rückwand 31 oder
durch separat aufgesetzte Führungsflächen 42 oder
als bearbeitete oder insbesondere gehärtete Führungsflächen 42 an
der Rückwand 31 ausgebildet oder daran befestigt
sind. Die Anordnung der oberen Führungselemente 41 am
Träger 21 geht aus der schematischen Schnittdarstellung
gemäß 4 hervor. Am oberen Ende der
Hubsäule 14 ist ebenfalls bevorzugt ein Paar Führungselemente 41 vorgesehen,
wobei diese entweder unmittelbar an den Seitenwänden 32 befestigt
sein können oder diese gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung gemäß 3 an einer
Baugruppe 45 befestigt sind.
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Die
Baugruppe 45 ist beispielsweise als Montageplatte oder
Kopfplatte ausgebildet, welche am oberen Ende der Hubsäule 14 anbringbar
ist. Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Baugruppe 45 eine
Aussparung 46 umfasst, die ein Hindurchtreten des Trägers 21 ermöglicht.
Des Weiteren weist die Baugruppe 45 bevorzugt Ausnehmungen 47 auf,
um das U-förmige Gehäuse formschlüssig
zu umgeben. Dadurch wird eine Aufweitung der freien Schenkel des
U-förmigen Gehäuses verhindert, wodurch eine zusätzliche
Aussteifung der Hubsäule 14 erzielt wird. Die
Baugruppe 45 liegt beispielsweise auf einer Stirnfläche
der Umkantung 36 auf. An der Rückseite ist beispielsweise
ein Montageelement bzw. eine Befestigungsplatte 48 vorgesehen,
welche einerseits die Baugruppe 45 aufnimmt und andererseits
stegförmige Vorsprünge 49 umfasst, die
in Langlochausnehmungen 50 eingreifen. Gegen das Abheben
nach oben ist die Baugruppe 45 beispielsweise durch Formschluss
und/oder durch eine lösbare Verbindung 53, insbesondere
durch eine Schraubverbindung gesichert. Die Baugruppe 45 nimmt über
eine Lagerung 54 jeweils ein oberes Führungselement 41 auf,
welches an den Führungsflächen 28 des
Trägers 31 angreift. Dies ist beispielsweise sowohl
in 3 als auch in 4 näher
dargestellt.
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Durch
diese Anordnung wird bei einer Lastaufnahme F gemäß 4 durch
das Lastaufnahmemittel 22 bewirkt, dass die unteren Führungselemente 43 zwangsweise
an der Rückwand 21 beziehungsweise den daran angeordneten
Führungsflächen 42 gemäß der
Kraft F2 angreifen und die Führungsflächen 28 des
Trägers 21 an dem oberen Führungselement 41 gemäß der
Kraft F3 angreifen. Aufgrund der unteren
Abstützkraft F2 und der oberen
Gegenkraft F3, die entgegengesetzt wirken,
und des großen Abstandes der oberen und unteren Führungselemente 41, 43 zu
Beginn der Hubbewegung, die im Wesentlichen der Höhe der
Hubsäule 14 entspricht, wird aufgrund der dadurch
wirkenden Hebelarme erzielt, dass die auftretenden Kräfte
auf die Führungsflächen 28, 42 beim
Beginn der Hubbewegung und über einen großen Bereich
der Hubbewebung erheblich reduziert werden.
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Die
Hubsäule 14 weist nahe einem oberen Ende ein Klammerelement 56 auf,
welches in den 1 bis 3 dargestellt
ist. Dieses Klammerelement 56 ist bevorzugt in einem Abstand
zum oberen Ende der Hubsäule 14 vorgesehen, in
dem in einer oberen Hubendlage 25 des Trägers 21 die
unteren Führungselemente 43 an der Rückwand 31 der
Hubsäule 14 angreifen. Durch dieses Klammerelement 56 wird
eine zusätzliche Steifigkeit erzielt. Bevorzugt handelt
es sich hierbei ebenfalls um ein Stanz- oder Laserteil, welches
an die Hubsäule 14 angeschweißt wird.
Dadurch können eventuelle Riegelkräfte einer mechanischen
Verriegelung in die Hubsäule 14 eingeleitet werden.
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Die
in den 1 bis 4 dargestellte Anordnung kann
auch dahingehend abgewandelt werden, dass anstelle von Laufrollen,
die als Führungselemente 41, 43 ausgebildet
sind, auch Gleitelemente eingesetzt werden. Im Ausführungsbeispiel
werden für die oberen und unteren Führungselemente 41, 43 Laufrollen
eingesetzt. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die oberen und
unteren Führungselemente 41, 43 in der
Art und im Aufbau voneinander abweichen. Beispielsweise können
die unteren Führungselemente 43 als Laufrollen
und die oberen Führungselemente 41 als Gleitelemente
ausgebildet sein.
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In 7 ist
eine perspektivische Ansicht einer Zweisäulen-Hebevorrichtung 61 dargestellt,
welche aus zwei einzelnen Hebevorrichtungen 11 gemäß 1 besteht.
Insoweit kann vollumfänglich auf die 1 bis 6 Bezug
genommen werden. Abweichend zur Ausführungs form gemäß den 1 bis 6 weist
die Zweisäulen-Hebevorrichtung 61 Lastaufnahmemittel 22 auf,
welche beispielsweise durch zwei vorzugsweise schwenkbar zueinander angeordnete
Tragarme ausgebildet ist. Dadurch kann eine Anpassung an Lastangriffspunkte
an einem Fahrzeugrahmen ermöglicht sein. Ebenso kann auch
eine Fahrschiene aufgenommen werden. Diese beiden Hebevorrichtungen 11 können
jeweils separat an einer Basiseinrichtung 12 beziehungsweise
einer Trägerplatte vorgesehen sein. Alternativ kann auch eine
gemeinsame Montage- oder Befestigungsplatte als Basiseinrichtung 12 vorgesehen
sein.
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Eine
alternative Anordnung der oberen und unteren Führungselemente 41, 43 zur
Ausführungsform gemäß 4 sieht
vor, dass das untere Führungselement 43 am Träger 21 derart
angeordnet sein kann, dass dieses außerhalb der Hubsäule 14 verläuft.
Beispielsweise kann sich das untere Führungselement 43 an
der Umkantung 36 der Seitenwände 32 abstützen.
Das an der Hubsäule 14 befestigte obere Führungselement 41 kann
in Analogie zu 4 oder, wie beispielsweise in 7 dargestellt ist,
an dem der Rückwand abgewandten Wandelement 27 angreifen.
Dabei kann das obere Führungselement 41 wieder
unmittelbar an einer Seitenwand 32 der Hubsäule 14 oder
an der Baugruppe 45 angeordnet sein.
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In
den 8a, b und c sind weitere schematische Ansichten
einer alternativen Ausführungsform zu den 1 bis 6 dargestellt.
Die 10a zeigt die Hebevorrichtung 11 in
einer Ruheposition, die 10b zeigt
die Lastaufnahme 22 in einer oberen Hubendlage 25 und 10c zeigt eine Ansicht von oben auf die Hebevorrichtung 11 gemäß 10a. Diese Ausführungsform weicht von
der Ausführungsform gemäß den 1 bis 6 dahingehend
ab, dass die Führungsflächen 28 und die
daran angreifenden Führungselemente 41 nicht in
einer gemeinsamen Achse liegen, sondern dass die Führungsflächen 28 und
somit auch die Laufflächen oder Gleitflächen der
Führungselemente 41 in einem stumpfen oder rechten
Winkel zueinander angeordnet sind. Dabei ist der stumpfe oder rechte
Winkel derart ausgerichtet, dass durch die während einer
Hubbewegung von einer Ruheposition 24 in eine obere Hubendlage 25 auftretenden
Lasten eine selbstzentrierende Führung ermöglicht
wird.
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Dadurch
können weitere Führungselemente des Trägers 21 zur
Hubsäule 14 entfallen.
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In
den 9a, b und c ist eine weitere alternative Ausführungsform
zur Hebevorrichtung gemäß den 1 bis 6 dargestellt.
Diese oberen Führungselemente 41 sind bevorzugt
an einer Baugruppe 45 vorgesehen, welches eine zentrische
Aussparung 46 umfasst, durch welche der Träger 21 während
seiner Hubbewegung hindurchtreten kann. Zur Aufnahme der Gegenkraft
F3 sind bevorzugt zwei obere Führungselemente 41 vorgesehen,
die an jeweils einer Führungsfläche 28 des
Trägers 21 angreifen, wobei die beiden Führungsflächen 28 dieses Trägers 21 in
einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Der
Träger 21 ist bei dieser Ausführungsform
beispielsweise als geschlossenes fünfeckiges Rohr ausgebildet,
wobei die beiden Führungsflächen 28 dachförmig
zu den weiteren, vorzugsweise rechtwinklig zueinander ausgerichteten
Seitenwandflächen des Trägers 21 angeordnet sind.
Dieses geschlossene mehreckige Profil des Trägers 21 stellt
eine alternative Ausführungsform zu den vorab genannten
Profilen und Geometrien der Träger 21 dar.
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Diese
Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass bei der Aufnahme der Gegenkraft
F3 eine selbständige Zentrierung
des Trägers 21 zu den oberen Führungselementen 41 erfolgt.
Bevorzugt sind diese oberen Führungselemente 41 als
Gleitelemente ausgebildet. Alternativ können jedoch auch
Laufrollen eingesetzt werden.
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In
den 10a, b und c ist eine weitere
alternative Ausführungsform zu den 10a,
b und c dargestellt. Diese Ausführungsform weicht dahingehend ab,
dass die zentrische Aussparung 46 quadratisch oder rechteckig
ausgebildet ist und die oberen Führungselemente 41 anstelle
in einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander in einer gemeinsamen Achse
liegen. Dadurch kann das Profil des Trägers 21 beziehungsweise
dessen Querschnittsgeometrie quadratisch oder rechteckig ausgebildet
sein, wohingegen der Träger 21 gemäß den 9a,
b und c beispielsweise als Fünfeck-Profil ausgebildet ist,
um die Führungsflächen 28 im stumpfen
oder rechten Winkel zueinander anzuordnen. Bei dieser Ausführungsform
ist alternativ vorgesehen, dass beispielsweise die oberen Führungselemente 41 als
Gleitelemente und die unteren Führungselemente 43 als
Rollen ausgebildet sind. Eine solche Anordnung kann auch vertauscht
ausgebildet sein. Die Mischung von Rollen und Gleitlagerung kann
anwendungsspezifisch vorgenommen werden.
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In
den 11a, b und c ist ein alternativer Aufbau
einer Hebevorrichtung 11 zu den vorbeschriebenen Figuren
dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist vorgesehen,
dass die Hubsäule 14 innerhalb des Trägers 21 angeordnet
ist. Bei dieser Ausführungsform handelt es sich quasi um
eine vertauschte Anordnung der vorstehenden Ausführungsformen.
Bei dieser Ausführungsform ist bevorzugt vorgesehen, dass
der Träger 21 ein hülsen- oder rohrförmiges
Profil aufweist, welches vorzugsweise die Hülse 14 in
einer Ruheposition im Wesentlichen umgibt. Diese Ausführungsform
ermöglicht, dass die Geometrie der Hubsäule 14 ebenso
als rohr- oder hülsenförmiges Profil oder auch
als geschlossenes Profil ausgebildet sein kann, wodurch eine hohe
Steifigkeit der Hebevorrichtung 11 gegeben ist. Dadurch können
sowohl für die Hubsäule 14 als auch für
den Träger 21 geschlossene Querschnitte geschaffen werden,
die eine hohe Kraftaufnahme ermöglichen. Darüber
hinaus ist die Antriebsspindel oder der Hubzylinder innerhalb dem
Träger 21 angeordnet. Die Profilgeometrie für
die Hubsäule 14 und den Träger 21 können
vielfältig sein. Des Weiteren ist vorgesehen, dass der
Träger 21 die Steuerung 17 und die Antriebseinheit 18 aufnimmt
und auf und ab bewegbar ist. Dadurch lässt sich der Aufbau
durch das Mitführen der Steuerung 17 am Träger 21 vereinfachen.
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In 11d ist vergrößert ein Halbschnitt
der alternativen Ausführungsform der Hebevorrichtung 11 gemäß den 11a bis c dargestellt. In der Hubsäule 14 und
innerhalb des Trägers 21 ist beispielsweise als
Antriebseinheit 18 ein Hubzylinder angeordnet. Dieser ist
somit von außen nicht zugänglich und geschützt.
Des Weiteren weist diese Ausgestaltung den Vorteil auf, dass das
obere Führungselement 41 und das untere Führungselement 43 ebenfalls
immer innenliegend und somit geschützt sind.
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In 12a ist eine alternative Hebevorrichtung 11 zu
den 11a bis d dargestellt. Diese
Ausführungsform weicht bezüglich den 11a bis d dahingehend ab, dass anstelle einer
durchgehenden oberen Walze als oberes Führungselement 41 beispielsweise
zwei Rollen oder zwei Gleitelemente vorgesehen sind. Des Weiteren
ist vorgesehen, dass die unteren Führungselemente 43 als
Gleitelemente ausgebildet sind. Diese Anordnung kann auch vertauscht
sein. Ebenso können nur Rollen oder nur Gleitelemente vorgesehen
sein. Ergänzend kann an den seitlichen Seitenwänden
eine zusätzliche Führung 44 zur seitlichen
Positionierung des Trägers 21 zur Hubsäule 14 vorgesehen
sein, welche ebenfalls bevorzugt als Gleitelement ausgebildet ist.
Diese Gleitelemente zur Ausgestaltung der Führung 44 können
sich abschnittsweise oder durchgehend entlang einer Innenwand des
Trägers 21 erstrecken oder an einer Außenwand
der Hubsäule 14 angeordnet sein.
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In 12b ist eine alternative Ausführungsform
zur 12a dargestellt. Diese Ausführungsform weicht
dahingehend von der Ausführungsform gemäß 12a als auch von der Ausführungsform
gemäß den 11a bis
d ab, dass die Querschnittsgeometrie der Hubsäule 14 und
des Trägers 21 nicht quadratisch beziehungsweise
rechteckig sind, sondern dass beispielsweise eine fünfeckförmige
Geometrie ausgebildet ist. Dabei ist die Rückwand 31 der Hubsäule 14 in
zwei Abschnitte untergliedert, welche in einem stumpfen oder rechten
Winkel zueinander angeordnet sind. Alternativ kann auch eine Hälfte
eines sechseckigen oder achteckigen Profils vorgesehen sein, wobei
die Schrägflächen zur Zentrierung dienen. Analoges
kann für die korrespondierenden Außenflächen
des Trägers 21 gelten. Dadurch kann wiederum eine
selbstzentrierende Positionierung des Trägers 21 zur
Hubsäule 14 während der Auf- und Abbewegung
der Lastaufnahme 22 gegeben sein.
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In 12c ist eine alternative Ausführungsform
zu 12b dargestellt, wobei bei dieser Ausführungsform
die selbstzentrierenden Führungsflächen nicht
an der Rückwand der Hubsäule, sondern zur Lastaufnahme 22 weisend
vorgesehen sind.
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Bei
beiden Ausführungsformen gemäß den 12b und c können die Führungselemente 41 sowohl
als Rollen- oder Gleitelemente oder in Kombination hierzu ausgebildet
sein.
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Eine
weitere alternative Ausführungsform zu den vorstehend genannten 11a bis d und 12a bis
c ist in 12d dargestellt. Bei dieser Ausführungsform
weist die Hubsäule 14 eine Querschnittsgeometrie
wie der Träger 21 bei der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 6 auf.
Der Träger 21 weist einen Umfang auf, der die
Hubsäule 14 vollständig umgibt. Dabei
sind die oberen und unteren Führungselemente 41, 43 jeweils
an Seitenwänden des Trägers 21 vorgesehen,
so dass dieser an den Führungsflächen 28 der
profilierten Hubsäule 14 angreifen. Diese können
dabei durch Befestigungselemente zum Träger 21 fixiert
werden. Alternativ zu den Gleitelementen sind auch Rollen möglich.
Die Ausgestaltung des Profils der Hubsäule 14 innerhalb des
Trägers 21 ist nur beispielhaft. Darüber
hinaus können weitere verschiedenartig ausgebildete, auch offene,
Profile für die Hubsäule vorgesehen sein.
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Durch
die erfindungsgemäße Hebevorrichtung 11 mit
den vorbeschriebenen Ausführungsformen wird somit ermöglicht,
dass über quasi die gesamte Hubhöhe aufgrund des
vergrößerten Abstandes der oberen und unteren
Führungselemente 41, 43 ein verringerter
Verschleiß gegeben ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 98/30488 [0002]
- - DE 69311949 T2 [0003, 0003]
- - WO 98/30448 [0003]