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DE102009014951A1 - Hebevorrichtung, insbesondere mobile Hebevorrichtung - Google Patents

Hebevorrichtung, insbesondere mobile Hebevorrichtung Download PDF

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DE102009014951A1
DE102009014951A1 DE102009014951A DE102009014951A DE102009014951A1 DE 102009014951 A1 DE102009014951 A1 DE 102009014951A1 DE 102009014951 A DE102009014951 A DE 102009014951A DE 102009014951 A DE102009014951 A DE 102009014951A DE 102009014951 A1 DE102009014951 A1 DE 102009014951A1
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lifting
lifting column
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lifting device
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Gerhard Finkbeiner
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Individual
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Priority to US13/262,366 priority patent/US9249000B2/en
Priority to PCT/EP2010/002020 priority patent/WO2010112200A1/de
Priority to EP10711593.3A priority patent/EP2414270B1/de
Priority to PCT/EP2010/002019 priority patent/WO2010112199A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Hebevorrichtung, insbesondere mobile Hebevorrichtung, zum Heben von Lasten, Fahrzeugen oder dergleichen, mit einer Hubsäule (14), mit einem durch die Hubsäule (14) geführten Träger (21), an welchem ein Lastaufnahmemittel (22) anordenbar ist, mit einer an einer Steuerung (17) ansteuerbaren Antriebseinheit (18), die den Träger (21) relativ zur Hubsäule (14) auf- und abbewegt, wobei an einem unteren Ende des Trägers (21) oder an dem Lastaufnahmemittel (22) zumindest ein unteres Führungselement (43) vorgesehen ist, welches sich an der Hubsäule (14) abstützt und welches während einer Hubbewegung mit dem Träger (21) verfahrbar ist und am oberen oder nahe dem oberen Ende der Hubsäule (14) zumindest ein oberes Führungselement (41) vorgesehen ist, welches während der Hubbewegung des Trägers (21) lagefixiert an der Hubsäule (14) vorgesehen ist und den Träger (21) abstützt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hebevorrichtung, insbesondere mobile Hebevorrichtung, zum Heben von Lasten, Fahrzeugen oder dergleichen.
  • Aus der WO 98/30488 ist eine Hebevorrichtung bekannt, die auch als Einsäulenbühne bezeichnet wird. Eine solche Hebevorrichtung umfasst ein Grundgestell mit einer daran angeordneten Hubsäule, in welcher ein Träger mit einem darauf angeordneten Lastaufnahmemittel auf und ab bewegbar geführt wird. Zum Heben und Senken ist eine Hubeinheit vorgesehen, die zumindest eine Steuerung und einen Hydraulikzylinder umfasst, um das Lastaufnahmemittel auf und ab zu bewegen. Der Träger ist durch Rollenführungen, die an seitlichen Vertiefungen der Hubsäule angreifen, auf und ab bewegbar geführt.
  • Aus der DE 693 11 949 T2 geht eine analoge Hebevorrichtung hervor. Zur Führung des Trägers während dessen auf und ab Bewegung ist ein oberes und unteres Paar von Laufrollen in einem festen Abstand an dem Träger vorgesehen, so dass sich der Träger während der Hubbewegung an der Hubsäule abstützen kann. Dies geht beispielsweise aus 3 der DE 693 11 949 T2 hervor. Eine analoge Anordnung der Laufrollenpaare ist bei der WO 98/30448 gegeben.
  • Eine solche Anordnung von Rollenpaaren an einem Träger weist insbesondere bei einer Einsäulenhebebühne den Nachteil auf, dass aufgrund der relativ nah beieinander liegenden Rollenpaare ein erhöhter Verschleiß der Laufrollen und den zugeordneten Laufflächen beim Heben und Senken von hohen Belastungen erfolgt. Grundsätzlich kann dieser Verschleiß verringert werden, indem der feste Abstand der Laufrollenpaare vergrößert wird. Dies weist den Nachteil auf, dass dadurch der verbleibende Hubweg von solchen Einsäulenhebebühnen verringert wird. Der Verringerung des Arbeitsweges könnte in einfacher Weise dahingehend entgegengewirkt werden, indem die Hubsäule in deren Höhe vergrößert wird. Dies hat jedoch den Nachteil, dass für über ein bestimmtes Sollmaß hinausgehende Höhen der Hubsäulen ein liegender Transport der Hubsäulen in Transportcontainern erforderlich wird. Der liegende Transport weist den Nachteil auf, dass die mit Hydrauliköl befüllten Hebevorrichtungen nicht komplettiert werden können, da ansonsten ein Austreten von Hydrauliköl die Folge sein könnte.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Hebevorrichtung zu schaffen, welche ermöglicht, dass während dem Betrieb eine Verringerung des Verschleißes beim Heben und Senken von Lasten in den Lagerflächen zwischen dem Träger und der Hubsäule erzielt und gleichzeitig ein größtmöglicher Hubweg ermöglicht wird, so dass solche Hebevorrichtungen, insbesondere wenn diese als mobile Hebevorrichtungen ausgebildet sind, noch stehend in Transportcontainern transportiert werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Hebevorrichtung gelöst, bei der an einem unteren Ende des Trägers oder am Lastaufnahmemittel zumindest ein unteres Führungselement vorgesehen ist, welches sich an der Hubsäule abstützt und mit dem Träger während einer Hubbewegung verfahrbar ist sowie am oberen oder nahe dem oberen Ende der Hubsäule zumindest ein oberes Führungselement angebracht ist, welches während der Hubbewegung lagefixiert zum auf und ab bewegbaren Träger vorgesehen ist und den Träger stützt. Durch diese Trennung der oberen und unteren Führungselemente, die bislang beide am Träger angeordnet waren und gemeinsam mit dem Träger relativ zur Hubsäule verfahren wurden, wird nunmehr ermöglicht, dass insbesondere bei Beginn des Hebevorganges ein quasi der gesamten Hubsäulenhöhe entsprechender Abstand der jeweiligen Führungselemente zur Kraftaufnahme zur Verfügung steht. Dadurch wird ein sehr großer Hebelarm geschaffen, der eine erhebliche Verringerung der wirkenden Kräfte, insbesondere während des Beginns der Hubbewegung des Trägers, bewirkt. Dadurch kann ein verringerter Verschleiß erzielt werden, da erst in einer oberen Endlage ein Abstand des zumindest einen oberen Führungselements an der Hubsäule zum zumindest einen unteren Führungselement an dem Träger eingenommen wird, der bislang zumeist dem Abstand von zwei fest angeordneten Führungselementen am Träger entspricht. Durch diese Verschleißreduzierung kann eine erhebliche Lebensdauerverlängerung erzielt werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Träger ein hülsenförmiges Profil aufweist, welches die Hubsäule umgibt und dass die Hubsäule ein vorzugsweise geschlossenes Profil aufweist. Bei dieser Ausführungsform umhüllt der Träger vorzugsweise mit allen Seitenwänden oder Seitenflächen die Hubsäule. Vorzugsweise ist eine obere geschlossene oder teilweise offene Stirnseite am Träger vorgesehen. Diese Anordnung weist den Vorteil auf, dass aufgrund der durch die Hülsenform im Wesentlichen geschlossenen Ausgestaltung des Trägers und vorzugsweise der geschlossenen Ausgestaltung eines Profiles für die Hubsäule eine erhöhte Steifigkeit erzielt werden kann. Darüber hinaus kann durch die Geschlossenheit des oder der Profile eine Vereinfachung in der Herstellung und Fertigung einzelner Teile gegeben sein. Diese Anordnung ermöglicht auch, dass eine geschlossene Ausbildung der Hubsäule in einer oberen Hubendlage des Trägers beibehalten werden kann. Dadurch wird die vorzugsweise innerhalb der Hubsäule angeordnete Antriebsspindel oder der Hubzylinder von außen nicht zugänglich. Die geschlossene Ausgestaltung des Trägers und vorzugsweise der Hubsäule beziehen sich zumindest auf den Kraftfluss während der Hubbewegung. Die Wandabschnitte können einzelne Ausnehmungen aufweisen, aber auch vollflächig ausgebildet sein.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest ein am Lastaufnahmemittel vorgesehenes oder außerhalb der Hubsäule am Träger angeordnetes unteres Führungselement an zumindest einer zur Lastaufnahme weisenden Führungsfläche an der Hubsäule angreift. Diese alternative Ausgestaltung kann dann vorgesehen sein, wenn eine besonders kompakte Ausgestaltung der Hubsäule erforderlich ist, so dass das zumindest eine untere Führungselement außerhalb der Hubsäule zu verlagern ist.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Träger die Antriebseinheit und/oder die Steuerung vorgesehen. Durch das Mitführen der Antriebseinheit und/oder der Steuerung kann in einer oberen Hubendlage der Hebevorrichtung ermöglicht werden, dass diese teils auch empfindlichen Teile außerhalb des Arbeitsbereiches der Werker positioniert sind. Des Weiteren kann dadurch eine Verringerung der Anzahl an zu bewegenden Teilen und/oder Anschlussleitungen und/oder Versorgungsleitungen erzielt werden.
  • Nach einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Hubsäule einen den Träger zumindest teilweise umgebenden Querschnitt, insbesondere einen U-förmigen Querschnitt, aufweist und vorzugsweise im Bereich der Hubstrecke eine durchgehende Rückwand gegeben ist, welche zumindest eine Führungsfläche für das zumindest eine am Träger angeordnete Führungselement aufweist. Dadurch kann eine einfache und kostengünstige Ausgestaltung der Hubsäule erzielt werden. Sofern nur ein Führungselement am Träger vorgesehen ist, kann beispielsweise in der Mitte der Rückwand eine Führungsfläche ausgebildet sein, um ein Gegenlager zu dem an dem oberen Ende der Hubsäule angeordneten und zumindest einen weiteren Führungselement zu bilden.
  • Nach einer bevorzugten Weiterbildung der alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist das zumindest eine untere Führungselement innerhalb der Hubsäule vorgesehen, das sich vorzugsweise an einer Führungsfläche an einem Profilelement in oder an der Hubsäule oder an einer Rückwand der Hubsäule abstützt. Diese Anordnung ermöglicht eine geschlossene Anordnung, so dass die bewegten Teile von außen nicht zugänglich sind, wodurch eine kompakte Anordnung geschaffen werden kann.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der alternativen Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das zumindest eine am oberen Ende der Hubsäule lagefixiert angeordnete obere Führungselement unmittelbar an der Hubsäule, beispielsweise an den Seitenwänden und oder der Rückwand befestigt ist.
  • Nach einer Ausgestaltung der alternativen Ausführungsformen der Erfindung ist vorgesehen, dass das zumindest eine am oberen Ende der Hubsäule lagefixiert angeordnete obere Führungselement unmittelbar an der Hubsäule befestigt ist oder an einer Baugruppe befestigt ist, welche am oberen Ende der Hubsäule befestigbar ist. Diese Ausgestaltung der Baugruppe weist den Vorteil auf, dass das zumindest eine obere Führungselement separat vormontiert werden kann, so dass anschließend eine einfache Komplettierung der Hubsäule ermöglicht ist, indem die Baugruppe auf der Hubsäule aufgesetzt und befestigbar wird. Ebenso kann zu einem späteren Zeitpunkt ein einfacher Austausch erfolgen, wobei der Träger in der Hubsäule verbleiben kann.
  • Die Baugruppe weist vorteilhafterweise Ausnehmungen auf, welche zumindest teilweise stirnseitige Endabschnitte der Hubsäule umgeben. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass diese Ausnehmungen formschlüssig an den stirnseitigen Endabschnitten der Hubsäule angreifen. Dadurch kann eine Aussteifung der Hubsäule im oberen Endbereich erzielt werden, so dass selbst in einer oberen Endlage des Lastaufnahmemittels der vorzugsweise U-förmige Querschnitt der Hubsäule in seiner Geometrie unbeeinflusst bleibt und ausgesteift wird.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Baugruppe als Montageplatte ausgebildet ist und in vertikaler Richtung durch zumindest eine lösbare Verbindung gegen Abheben gesichert ist. Diese Anordnung ermöglicht eine einfache Montage und Fixierung. Beispielsweise kann eine Schraubverbindung oder ein Sicherungssplint oder dergleichen vorgesehen sein, um die auf das obere Ende der Hubsäule aufgesetzte Baugruppe gegen Abheben zu sichern und/oder in der Lage zur Hubsäule zu fixieren. Gleichzeitig wird dadurch ein einfacher und schneller Austausch der Baugruppe mit dem zumindest einen daran angeordneten oberen Führungselement ermöglicht. Dieser Austausch kann in einer Ruhelage der Lastaufnahmeposition erfolgen.
  • Die vorzugsweise den Träger zumindest teilweise umgebende Hubsäule weist bevorzugt an der Rückwand anbringbare Seitenwände zur Bildung des U-förmigen Querschnitts auf, die eine Um- oder Abkantung an einer der Rückwand gegenüberliegenden Stirnseite aufweisen. Durch diese Um- oder Abkantung werden die Seitenwände in der Geometrie und der Verformung zur Aufnahme der Belastungen während der Hubbewegung ausgesteift. Dadurch kann ein Aufweiten des Spalts in der Hubsäule verhindert werden. Gleichzeitig ist durch die Ausgestaltung der separaten Seitenwände eine einfache Positionierung und Montage mit der Rückwand ermöglicht.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Träger einen geschlossenen, insbesondere hülsen- oder rohrförmigen Querschnitt, aufweist, innerhalb dem ein Antriebselement der Hubeinheit angeordnet ist. Die Geometrie des hülsen- oder rohrförmigen Querschnitts kann rund, quadratisch, rechteckig sein oder weitere Geometrien oder Profilierungen umfassen. Dadurch kann eine Schachtelbauweise des Trägers zur Hubsäule und die gleichzeitige Integration des Antriebselements, insbesondere eines Hydraulikelementes, beibehalten werden.
  • Des Weiteren ist bevorzugt im Bereich der oberen Hubendlage des Trägers ein Klammer- oder Riegelelement an der Hubsäule vorgesehen, welches die Lage der Seitenwände zueinander und zur Rückwand aussteift. In diesem Bereich der Hubendlage ist der Abstand zwischen dem zumindest jeweils einem unteren Führungselement am Träger und der Hubsäule am Geringsten, so dass die größten Kräfte auftreten. Durch das einfache Anbringen eines Klammerelementes kann das im Querschnitt U-förmige Gehäuse der Hubsäule in einfacher Weise gesichert und ausgesteift werden.
  • Die alternative Ausführungsform sieht bevorzugt vor, dass der von der Hubsäule teilweise umgebene Träger aus vier rechtwinkelig zueinander angeordneten Wandelementen besteht, wobei zwei einander gegenüberliegende Wandelemente gegenüber den Längskanten der beiden weiteren Wandelementen nach innen versetzt angeordnet sind. Diese Anordnung ermöglicht, dass in den beiden weiteren Wandelementen durch das nach innen Versetzen der dazwischen angeordneten Wandelemente Führungsflächen ausgebildet sind, an denen die lagefixierten Führungselemente am oberen Ende der Hubsäule an dem Träger angreifen können. Bevorzugt greift das Paar Laufrollen jeweils an den Überständen der Wandelemente an, die Führungsflächen bilden. Diese können als Laufflächen für Laufrollen oder als Gleitflächen für Gleitführungen ausgebildet sein. Gleichzeitig kann zusätzlich noch eine Seitenführung des Trägers durch die nach innen versetzten Wandelemente gegeben sein.
  • Des Weiteren ist bei der Ausführungsform, bei der der Träger die Hubsäule umgibt, bevorzugt vorgesehen, dass der Träger als geschlossene Hülse ausgebildet ist, wodurch ein Eintauchen der Hubsäule in den Träger ermöglicht ist. Diese Anordnung weist insbesondere den Vorteil auf, dass sowohl die Hubsäule als auch der Träger auf einem statisch steifen Querschnitt ausgebildet sein können, so dass innerhalb des Querschnitts ein geschlossener Kraftfluss gegeben ist. Dies ermöglicht bei einem geringeren Materialeinsatz eine höhere Steifigkeit und somit höhere Lastaufnahme.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Trägers sieht vor, dass die Führungsflächen in einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Dadurch kann während der Auf- und Abbewegung des Trägers und dem Entlanggleiten an den oberen Führungselementen eine selbständige Zentrierung des Trägers zur Hubsäule erfolgen. Dies kann ermöglichen, dass seitliche Führungselemente zwischen dem Träger und der Hubsäule nicht mehr erforderlich werden. Bevorzugt sind die Gleit- oder Laufflächen der Führungselemente ebenso in diesem stumpfen oder rechten Winkel angeordnet. Beispielsweise bei Laufrollen sind die Rotationsachsen parallel zu den Führungsflächen ausgerichtet. Bei Gleitelementen sind bevorzugt die Gleitflächen und die Anlageflächen ebenso parallel ausgerichtet. Alternativ kann bei Gleitelementen auch vorgesehen sein, dass diese eine Keilform zwischen der Gleitfläche und deren Abstützflächen aufweisen.
  • Diese Anordnung der Führungsflächen vom Träger in einem stumpfen oder rechten Winkel gelten für beide alternativen Ausführungsformen, also diejenige Ausführungsform, bei dem die Hubsäule den Träger zumindest teilweise umgibt oder bei der die Hubsäule in den Träger eintaucht, der die Hubsäule somit umgibt.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass entlang eines Bewegungsbereiches des Trägers, innerhalb der das zumindest eine untere Führungselement an zumindest einer Führungsfläche der Hubsäule angreift, ein verschleißfesteres Material zur Ausbildung der Führungsfläche als im Kopfbereich der Hubsäule vorgesehen ist. Durch die getrennte Anordnung des zumindest einen unteren Führungselementes am Träger und des zumindest einen oberen Führungselementes an der Hubsäule kann ein oberer Bereich, der durch den minimalen Abstand der jeweiligen Führungselemente in einer oberen Hubendlage bestimmt ist, aus einem weniger verschleißfesten Material ausgebildet werden, als dies bei Hubvorrichtungen gemäß dem Stand der Technik der Fall ist. Dadurch kann eine Kosteneinsparung erzielt werden.
  • Das zumindest eine obere und untere Führungselement ist bevorzugt als zumindest eine Laufrolle ausgebildet. Hierbei können beispielsweise Laufrollen, insbesondere mit Wälzlagern, eingesetzt werden. Alternativ kann das zumindest eine Führungselement als zumindest ein Gleitelement ausgebildet sein. So können beispielsweise verschiedene Gleitwerkstoffpaarungen vorgesehen sein.
  • Die Hebevorrichtung weist bevorzugt paarweise einander zugeordnete Laufrollen am Träger und paarweise einander zugeordnete Laufrollen an der Baugruppe auf. Diese Laufrollen sind bevorzugt jeweils so weit wie möglich außenliegend innerhalb der Hubsäule angeordnet.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Hubsäule und/oder der Träger als Biege-Stanz-Teile oder als Biege-Laser-Teile ausgebildet werden und die Hubsäule und/oder der Träger insbesondere als Schweißkonstruktion ausgebildet ist. Dazu weisen die Seitenwände eine Lochrastung auf, in die Zapfen der Rückwand eingreifen, so dass zumindest diese Verbindung anschließend verschweißt werden kann. Dies ermöglicht eine material- und kostensparende Ausgestaltung der Hubsäule, wobei gleichzeitig eine hinreichend steife Konstruktion gegeben ist.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Hebevorrichtung in einer Ruheposition,
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Hebevorrichtung gemäß 1 in einer oberen Hubendlage,
  • 3 eine perspektivische Ansicht auf eine Baugruppe der Hebevorrichtung,
  • 4 eine schematische Seitenansicht der Hebevorrichtung gemäß 1 zur Anordnung der Führungselemente in einer Grundposition,
  • 5 eine vergrößerte Ansicht der Hebevorrichtung gemäß 4 in einer oberen Hubendlage,
  • 6 eine schematische Ansicht von oben auf die Ausführungsform zu 4,
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer Hebevorrichtung als Zweisäulen-Hebevorrichtung,
  • 8a, b, c verschiedene schematische Ansichten einer alternativen Ausführungsform zu 1,
  • 9a, b, c verschiedene schematische Ansichten einer alternativen Ausführungsform zu 1,
  • 10a, b, c verschiedene schematische Ansichten einer alternativen Ausführungsform zu 1,
  • 11a bis d schematische Ansichten einer weiteren alternativen Ausführungsform einer Hebevorrichtung zu 1 und
  • 12a bis d eine schematische Ansicht von oben auf alternative Ausführungsformen zur Hebevorrichtung gemäß den 11a bis d.
  • In 1 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Hebevorrichtung 11 dargestellt, welche sich vorzugsweise zum mobilen Einsatz eignet. Solche Hebevorrichtungen 11 werden auch als Einsäulen-Hebevorrichtungen 11 bezeichnet. Die Hebevorrichtung 11 weist eine Basiseinrichtung 12 auf, welche gemäß dem Ausführungsbeispiel der Hebevorrichtung 11 als mobile Hebevorrichtung 11 ausgebildet ist, und vorzugsweise ein Fahrwerk oder Lenkfahrwerk umfasst. Alternativ kann die Basiseinrichtung 12 auch als Trägerplatte oder Montageplatte ausgebildet sein, welche die Hebevorrichtung 11 zum Boden einer Werkstatt, oder in einem mobilen oder stationären Arbeitsraum befestigt. Beispielsweise kann an einer stationären Zweisäulen-Hebevorrichtung eine gemeinsame Trägerplatte oder zwei separate Trägerplatten zu deren Befestigung auf dem Untergrund vorgesehen sein. An der Basiseinrichtung 12 ist eine Hubsäule 14 vorgesehen. An der Hubsäule 14 oder alternativ an der Basiseinrichtung beziehungsweise am Grundgestell 12 ist eine Hubeinheit vorgesehen, welche eine Steuerung 17 sowie eine Antriebseinheit 18 umfasst. Diese Antriebseinheit 18 kann elektrohydraulisch, hydraulisch oder mechanisch, beispielsweise durch einen Spindelantrieb oder dergleichen, ausgebildet sein. In der Hubsäule 14 ist ein Träger 21 auf und ab bewegbar gelagert. An dem Träger 21 ist beispielsweise ein Lastaufnahmemittel 22 anschließbar, welches gemäß dem Ausführungsbeispiel als Radgreifelement ausgebildet ist. Dadurch kann die mobile Hebebühne zusammen mit einer oder weiteren Hebevorrichtungen 11 an jeweils einem Reifen des Fahrzeugs angreifen und das Fahrzeug anheben. Die einzelnen Hebevorrichtungen 11, die ein Hebesystem zum Anheben von Fahrzeugen bilden, werden durch nicht näher dargestellte Versorgungsleitungen beziehungsweise Steuerleitungen miteinander verbunden. Diese Versorgungsleitungen können zur Stromversorgung dienen. Alternativ können auch autarke Hebevorrichtungen 11 vorgesehen sein, welche mit einem Akkumulator betrieben sind. Die Steuerungen der Hebevorrichtung 11 kommunizieren für eine gleichzeitige Hubbewegung miteinander drahtlos.
  • Die Hebevorrichtung 11 ist gemäß 1 in einer Ruheposition 24 angeordnet. In 2 ist der Träger 21 gegenüber der Hubsäule 14 ausgefahren und das Lastaufnahmemittel 22 in einer oberen Hubendlage 25 angeordnet.
  • Der Träger 21 besteht beispielsweise aus vier Wandelementen 27, die im rechten Winkel zueinander angeordnet sind, wie dies insbesondere aus 6 hervorgeht. Zwei der vier Wandelemente 27 sind gegenüber den beiden weiteren Wandelementen 27 zu deren Längskanten nach innen versetzt angeordnet. Dadurch entstehen Führungsflächen 28, welche zur Führung des Trägers 21 verwendet werden. Die Wandelemente 27 bestehen bevorzugt aus Blechteilen, die durch ein Stanzverfahren oder Laserschneidverfahren hergestellt sind. Anschließend werden diese einzelnen Wandelemente 27 zusammengesteckt und durch eine Schweißverbindung fest miteinander verbunden. Dadurch kann eine gewichtsparende und kostengünstige Schweißkonstruktion ausgebildet sein. Innerhalb des Trägers 21 ist bevorzugt eine Antriebsspindel 19 oder ein Hubzylinder als Teil der Antriebseinheit 18 angeordnet. Das Lastaufnahmemittel 22 kann fest an dem Träger 21 angeordnet sein. Alternativ kann auch eine Einhängeeinrichtung am Träger 21 vorgesehen sein, so dass verschiedene Lastaufnahmemittel 22 daran anbringbar sind. Des Weiteren können die Hubsäule 14 und der Träger 21 anstelle einem an dem Wandelement 27 angreifenden Lastaufnahmemittel 22 auch mit einem nicht näher dargestellten Lastaufnahmemittel auf der oberen Stirnseite des Trägers 21 ausgebildet sein.
  • Die Hubsäule 14 ist bevorzugt als ein im Wesentlichen U-förmiges Gehäuse ausgebildet, welches aus einer Rückwand 31 und zwei parallel dazu angeordneten Seitenwänden 32 gebildet ist. Die Seitenwände 32 können entlang einer Längskante, an welcher die Rückwand 31 angreift, eine Lochrasterung 33 aufweisen, in welche entsprechend dem Rastermaß der Lochrasterung 33 ausgebildete Zapfen 34 der Rückwand 31 formschlüssig eingreifen. Dadurch kann die Seitenwand 32 an der Rückwand 31 positioniert werden. Durch eine anschließende Verschweißung werden die Seitenwände 32 zur Rückwand 31 fixiert. Zur Aussteifung der Seitenwände 32 ist der Rückwand 31 gegenüberliegend eine entlang der Höhe der Hubsäule 14 verlaufende Umkantung 36 vorgesehen.
  • Die Führung des Trägers 21 in der Hubsäule 14 erfolgt über zumindest ein an dem Träger 21 angeordnetes oberes Führungselement 41 sowie über zumindest ein an der Hubsäule 14 lagefixiert angeordnetes unteres Führungselement 43. Dadurch ist das obere Führungselement 41 ortsfest zur Hubsäule 14 angeordnet, und das untere Führungselement 43 durchläuft eine Hubbewegung in Analogie zur Verfahrstrecke beziehungsweise Hubbewegung des Trägers 21. Bevorzugt sind am unteren Ende des Trägers 21 innerhalb der Hubsäule 14 ein Paar Führungselemente 41, insbesondere Laufrollen, angeordnet, die jeweils an Führungsflächen 42 angreifen, wobei die Führungsflächen 42 durch die Rückwand 31 oder durch separat aufgesetzte Führungsflächen 42 oder als bearbeitete oder insbesondere gehärtete Führungsflächen 42 an der Rückwand 31 ausgebildet oder daran befestigt sind. Die Anordnung der oberen Führungselemente 41 am Träger 21 geht aus der schematischen Schnittdarstellung gemäß 4 hervor. Am oberen Ende der Hubsäule 14 ist ebenfalls bevorzugt ein Paar Führungselemente 41 vorgesehen, wobei diese entweder unmittelbar an den Seitenwänden 32 befestigt sein können oder diese gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung gemäß 3 an einer Baugruppe 45 befestigt sind.
  • Die Baugruppe 45 ist beispielsweise als Montageplatte oder Kopfplatte ausgebildet, welche am oberen Ende der Hubsäule 14 anbringbar ist. Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Baugruppe 45 eine Aussparung 46 umfasst, die ein Hindurchtreten des Trägers 21 ermöglicht. Des Weiteren weist die Baugruppe 45 bevorzugt Ausnehmungen 47 auf, um das U-förmige Gehäuse formschlüssig zu umgeben. Dadurch wird eine Aufweitung der freien Schenkel des U-förmigen Gehäuses verhindert, wodurch eine zusätzliche Aussteifung der Hubsäule 14 erzielt wird. Die Baugruppe 45 liegt beispielsweise auf einer Stirnfläche der Umkantung 36 auf. An der Rückseite ist beispielsweise ein Montageelement bzw. eine Befestigungsplatte 48 vorgesehen, welche einerseits die Baugruppe 45 aufnimmt und andererseits stegförmige Vorsprünge 49 umfasst, die in Langlochausnehmungen 50 eingreifen. Gegen das Abheben nach oben ist die Baugruppe 45 beispielsweise durch Formschluss und/oder durch eine lösbare Verbindung 53, insbesondere durch eine Schraubverbindung gesichert. Die Baugruppe 45 nimmt über eine Lagerung 54 jeweils ein oberes Führungselement 41 auf, welches an den Führungsflächen 28 des Trägers 31 angreift. Dies ist beispielsweise sowohl in 3 als auch in 4 näher dargestellt.
  • Durch diese Anordnung wird bei einer Lastaufnahme F gemäß 4 durch das Lastaufnahmemittel 22 bewirkt, dass die unteren Führungselemente 43 zwangsweise an der Rückwand 21 beziehungsweise den daran angeordneten Führungsflächen 42 gemäß der Kraft F2 angreifen und die Führungsflächen 28 des Trägers 21 an dem oberen Führungselement 41 gemäß der Kraft F3 angreifen. Aufgrund der unteren Abstützkraft F2 und der oberen Gegenkraft F3, die entgegengesetzt wirken, und des großen Abstandes der oberen und unteren Führungselemente 41, 43 zu Beginn der Hubbewegung, die im Wesentlichen der Höhe der Hubsäule 14 entspricht, wird aufgrund der dadurch wirkenden Hebelarme erzielt, dass die auftretenden Kräfte auf die Führungsflächen 28, 42 beim Beginn der Hubbewegung und über einen großen Bereich der Hubbewebung erheblich reduziert werden.
  • Die Hubsäule 14 weist nahe einem oberen Ende ein Klammerelement 56 auf, welches in den 1 bis 3 dargestellt ist. Dieses Klammerelement 56 ist bevorzugt in einem Abstand zum oberen Ende der Hubsäule 14 vorgesehen, in dem in einer oberen Hubendlage 25 des Trägers 21 die unteren Führungselemente 43 an der Rückwand 31 der Hubsäule 14 angreifen. Durch dieses Klammerelement 56 wird eine zusätzliche Steifigkeit erzielt. Bevorzugt handelt es sich hierbei ebenfalls um ein Stanz- oder Laserteil, welches an die Hubsäule 14 angeschweißt wird. Dadurch können eventuelle Riegelkräfte einer mechanischen Verriegelung in die Hubsäule 14 eingeleitet werden.
  • Die in den 1 bis 4 dargestellte Anordnung kann auch dahingehend abgewandelt werden, dass anstelle von Laufrollen, die als Führungselemente 41, 43 ausgebildet sind, auch Gleitelemente eingesetzt werden. Im Ausführungsbeispiel werden für die oberen und unteren Führungselemente 41, 43 Laufrollen eingesetzt. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die oberen und unteren Führungselemente 41, 43 in der Art und im Aufbau voneinander abweichen. Beispielsweise können die unteren Führungselemente 43 als Laufrollen und die oberen Führungselemente 41 als Gleitelemente ausgebildet sein.
  • In 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Zweisäulen-Hebevorrichtung 61 dargestellt, welche aus zwei einzelnen Hebevorrichtungen 11 gemäß 1 besteht. Insoweit kann vollumfänglich auf die 1 bis 6 Bezug genommen werden. Abweichend zur Ausführungs form gemäß den 1 bis 6 weist die Zweisäulen-Hebevorrichtung 61 Lastaufnahmemittel 22 auf, welche beispielsweise durch zwei vorzugsweise schwenkbar zueinander angeordnete Tragarme ausgebildet ist. Dadurch kann eine Anpassung an Lastangriffspunkte an einem Fahrzeugrahmen ermöglicht sein. Ebenso kann auch eine Fahrschiene aufgenommen werden. Diese beiden Hebevorrichtungen 11 können jeweils separat an einer Basiseinrichtung 12 beziehungsweise einer Trägerplatte vorgesehen sein. Alternativ kann auch eine gemeinsame Montage- oder Befestigungsplatte als Basiseinrichtung 12 vorgesehen sein.
  • Eine alternative Anordnung der oberen und unteren Führungselemente 41, 43 zur Ausführungsform gemäß 4 sieht vor, dass das untere Führungselement 43 am Träger 21 derart angeordnet sein kann, dass dieses außerhalb der Hubsäule 14 verläuft. Beispielsweise kann sich das untere Führungselement 43 an der Umkantung 36 der Seitenwände 32 abstützen. Das an der Hubsäule 14 befestigte obere Führungselement 41 kann in Analogie zu 4 oder, wie beispielsweise in 7 dargestellt ist, an dem der Rückwand abgewandten Wandelement 27 angreifen. Dabei kann das obere Führungselement 41 wieder unmittelbar an einer Seitenwand 32 der Hubsäule 14 oder an der Baugruppe 45 angeordnet sein.
  • In den 8a, b und c sind weitere schematische Ansichten einer alternativen Ausführungsform zu den 1 bis 6 dargestellt. Die 10a zeigt die Hebevorrichtung 11 in einer Ruheposition, die 10b zeigt die Lastaufnahme 22 in einer oberen Hubendlage 25 und 10c zeigt eine Ansicht von oben auf die Hebevorrichtung 11 gemäß 10a. Diese Ausführungsform weicht von der Ausführungsform gemäß den 1 bis 6 dahingehend ab, dass die Führungsflächen 28 und die daran angreifenden Führungselemente 41 nicht in einer gemeinsamen Achse liegen, sondern dass die Führungsflächen 28 und somit auch die Laufflächen oder Gleitflächen der Führungselemente 41 in einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Dabei ist der stumpfe oder rechte Winkel derart ausgerichtet, dass durch die während einer Hubbewegung von einer Ruheposition 24 in eine obere Hubendlage 25 auftretenden Lasten eine selbstzentrierende Führung ermöglicht wird.
  • Dadurch können weitere Führungselemente des Trägers 21 zur Hubsäule 14 entfallen.
  • In den 9a, b und c ist eine weitere alternative Ausführungsform zur Hebevorrichtung gemäß den 1 bis 6 dargestellt. Diese oberen Führungselemente 41 sind bevorzugt an einer Baugruppe 45 vorgesehen, welches eine zentrische Aussparung 46 umfasst, durch welche der Träger 21 während seiner Hubbewegung hindurchtreten kann. Zur Aufnahme der Gegenkraft F3 sind bevorzugt zwei obere Führungselemente 41 vorgesehen, die an jeweils einer Führungsfläche 28 des Trägers 21 angreifen, wobei die beiden Führungsflächen 28 dieses Trägers 21 in einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Der Träger 21 ist bei dieser Ausführungsform beispielsweise als geschlossenes fünfeckiges Rohr ausgebildet, wobei die beiden Führungsflächen 28 dachförmig zu den weiteren, vorzugsweise rechtwinklig zueinander ausgerichteten Seitenwandflächen des Trägers 21 angeordnet sind. Dieses geschlossene mehreckige Profil des Trägers 21 stellt eine alternative Ausführungsform zu den vorab genannten Profilen und Geometrien der Träger 21 dar.
  • Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass bei der Aufnahme der Gegenkraft F3 eine selbständige Zentrierung des Trägers 21 zu den oberen Führungselementen 41 erfolgt. Bevorzugt sind diese oberen Führungselemente 41 als Gleitelemente ausgebildet. Alternativ können jedoch auch Laufrollen eingesetzt werden.
  • In den 10a, b und c ist eine weitere alternative Ausführungsform zu den 10a, b und c dargestellt. Diese Ausführungsform weicht dahingehend ab, dass die zentrische Aussparung 46 quadratisch oder rechteckig ausgebildet ist und die oberen Führungselemente 41 anstelle in einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander in einer gemeinsamen Achse liegen. Dadurch kann das Profil des Trägers 21 beziehungsweise dessen Querschnittsgeometrie quadratisch oder rechteckig ausgebildet sein, wohingegen der Träger 21 gemäß den 9a, b und c beispielsweise als Fünfeck-Profil ausgebildet ist, um die Führungsflächen 28 im stumpfen oder rechten Winkel zueinander anzuordnen. Bei dieser Ausführungsform ist alternativ vorgesehen, dass beispielsweise die oberen Führungselemente 41 als Gleitelemente und die unteren Führungselemente 43 als Rollen ausgebildet sind. Eine solche Anordnung kann auch vertauscht ausgebildet sein. Die Mischung von Rollen und Gleitlagerung kann anwendungsspezifisch vorgenommen werden.
  • In den 11a, b und c ist ein alternativer Aufbau einer Hebevorrichtung 11 zu den vorbeschriebenen Figuren dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Hubsäule 14 innerhalb des Trägers 21 angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform handelt es sich quasi um eine vertauschte Anordnung der vorstehenden Ausführungsformen. Bei dieser Ausführungsform ist bevorzugt vorgesehen, dass der Träger 21 ein hülsen- oder rohrförmiges Profil aufweist, welches vorzugsweise die Hülse 14 in einer Ruheposition im Wesentlichen umgibt. Diese Ausführungsform ermöglicht, dass die Geometrie der Hubsäule 14 ebenso als rohr- oder hülsenförmiges Profil oder auch als geschlossenes Profil ausgebildet sein kann, wodurch eine hohe Steifigkeit der Hebevorrichtung 11 gegeben ist. Dadurch können sowohl für die Hubsäule 14 als auch für den Träger 21 geschlossene Querschnitte geschaffen werden, die eine hohe Kraftaufnahme ermöglichen. Darüber hinaus ist die Antriebsspindel oder der Hubzylinder innerhalb dem Träger 21 angeordnet. Die Profilgeometrie für die Hubsäule 14 und den Träger 21 können vielfältig sein. Des Weiteren ist vorgesehen, dass der Träger 21 die Steuerung 17 und die Antriebseinheit 18 aufnimmt und auf und ab bewegbar ist. Dadurch lässt sich der Aufbau durch das Mitführen der Steuerung 17 am Träger 21 vereinfachen.
  • In 11d ist vergrößert ein Halbschnitt der alternativen Ausführungsform der Hebevorrichtung 11 gemäß den 11a bis c dargestellt. In der Hubsäule 14 und innerhalb des Trägers 21 ist beispielsweise als Antriebseinheit 18 ein Hubzylinder angeordnet. Dieser ist somit von außen nicht zugänglich und geschützt. Des Weiteren weist diese Ausgestaltung den Vorteil auf, dass das obere Führungselement 41 und das untere Führungselement 43 ebenfalls immer innenliegend und somit geschützt sind.
  • In 12a ist eine alternative Hebevorrichtung 11 zu den 11a bis d dargestellt. Diese Ausführungsform weicht bezüglich den 11a bis d dahingehend ab, dass anstelle einer durchgehenden oberen Walze als oberes Führungselement 41 beispielsweise zwei Rollen oder zwei Gleitelemente vorgesehen sind. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die unteren Führungselemente 43 als Gleitelemente ausgebildet sind. Diese Anordnung kann auch vertauscht sein. Ebenso können nur Rollen oder nur Gleitelemente vorgesehen sein. Ergänzend kann an den seitlichen Seitenwänden eine zusätzliche Führung 44 zur seitlichen Positionierung des Trägers 21 zur Hubsäule 14 vorgesehen sein, welche ebenfalls bevorzugt als Gleitelement ausgebildet ist. Diese Gleitelemente zur Ausgestaltung der Führung 44 können sich abschnittsweise oder durchgehend entlang einer Innenwand des Trägers 21 erstrecken oder an einer Außenwand der Hubsäule 14 angeordnet sein.
  • In 12b ist eine alternative Ausführungsform zur 12a dargestellt. Diese Ausführungsform weicht dahingehend von der Ausführungsform gemäß 12a als auch von der Ausführungsform gemäß den 11a bis d ab, dass die Querschnittsgeometrie der Hubsäule 14 und des Trägers 21 nicht quadratisch beziehungsweise rechteckig sind, sondern dass beispielsweise eine fünfeckförmige Geometrie ausgebildet ist. Dabei ist die Rückwand 31 der Hubsäule 14 in zwei Abschnitte untergliedert, welche in einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Alternativ kann auch eine Hälfte eines sechseckigen oder achteckigen Profils vorgesehen sein, wobei die Schrägflächen zur Zentrierung dienen. Analoges kann für die korrespondierenden Außenflächen des Trägers 21 gelten. Dadurch kann wiederum eine selbstzentrierende Positionierung des Trägers 21 zur Hubsäule 14 während der Auf- und Abbewegung der Lastaufnahme 22 gegeben sein.
  • In 12c ist eine alternative Ausführungsform zu 12b dargestellt, wobei bei dieser Ausführungsform die selbstzentrierenden Führungsflächen nicht an der Rückwand der Hubsäule, sondern zur Lastaufnahme 22 weisend vorgesehen sind.
  • Bei beiden Ausführungsformen gemäß den 12b und c können die Führungselemente 41 sowohl als Rollen- oder Gleitelemente oder in Kombination hierzu ausgebildet sein.
  • Eine weitere alternative Ausführungsform zu den vorstehend genannten 11a bis d und 12a bis c ist in 12d dargestellt. Bei dieser Ausführungsform weist die Hubsäule 14 eine Querschnittsgeometrie wie der Träger 21 bei der Ausführungsform gemäß den 1 bis 6 auf. Der Träger 21 weist einen Umfang auf, der die Hubsäule 14 vollständig umgibt. Dabei sind die oberen und unteren Führungselemente 41, 43 jeweils an Seitenwänden des Trägers 21 vorgesehen, so dass dieser an den Führungsflächen 28 der profilierten Hubsäule 14 angreifen. Diese können dabei durch Befestigungselemente zum Träger 21 fixiert werden. Alternativ zu den Gleitelementen sind auch Rollen möglich. Die Ausgestaltung des Profils der Hubsäule 14 innerhalb des Trägers 21 ist nur beispielhaft. Darüber hinaus können weitere verschiedenartig ausgebildete, auch offene, Profile für die Hubsäule vorgesehen sein.
  • Durch die erfindungsgemäße Hebevorrichtung 11 mit den vorbeschriebenen Ausführungsformen wird somit ermöglicht, dass über quasi die gesamte Hubhöhe aufgrund des vergrößerten Abstandes der oberen und unteren Führungselemente 41, 43 ein verringerter Verschleiß gegeben ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 69311949 T2 [0003, 0003]
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Claims (19)

  1. Hebevorrichtung, insbesondere mobile Hebevorrichtung, zum Heben von Lasten, Fahrzeugen oder dergleichen, mit einer Hubsäule (14), mit einem durch die Hubsäule (14) geführten Träger (21), an welchem ein Lastaufnahmemittel (22) anordenbar ist, mit einer von einer Steuerung (17) ansteuerbaren Antriebseinheit (18), die den Träger (21) relativ zur Hubsäule (14) auf und ab bewegt, dadurch gekennzeichnet, dass an einem unteren Ende des Trägers (21) oder an dem Lastaufnahmemittel (22) zumindest ein unteres Führungselement (43) vorgesehen ist, welches sich an der Hubsäule (14) abstützt und welches während einer Hubbewegung mit dem Träger (21) verfahrbar ist und dass am oberen oder nahe dem oberen Ende der Hubsäule (14) zumindest ein oberes Führungselement (41) vorgesehen ist, welches während der Hubbewegung des Trägers (21) lagefixiert an der Hubsäule (14) angeordnet ist und den Träger (21) abstützt.
  2. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21) ein hülsenförmiges Profil aufweist, welches die Hubsäule (14) umgibt, und die Hubsäule (14) ein Profil aufweist, welches vorzugsweise geschlossen ist.
  3. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine an dem Lastaufnahmemittel (22) vorgesehene oder außerhalb der Hubsäule (14) am Träger (21) angeordnete untere Führungselement (43) an zumindest einer zum Lastaufnahmemittel (22) weisenden Führungsfläche (28) der Hubsäule (14) angreift.
  4. Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Träger (21) zumindest die Antriebseinheit (18) und die Steuerung (17) vorgesehen sind.
  5. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubsäule (14) einen den Träger (21) zumindest teilweise um gebenden Querschnitt, insbesondere einen U-förmigen Querschnitt, aufweist und vorzugsweise im Bereich der Hubstrecke eine durchgehende Rückwand (31) umfasst, welche zumindest eine Führungsfläche (28) für das zumindest eine am Träger (21) angeordnete untere Führungselement (43) aufweist.
  6. Hebevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine untere Führungselement (43) innerhalb der Hubsäule (14) vorgesehen ist und sich vorzugsweise an einer Führungsfläche (42) an einem Profilelement in oder an der Hubsäule (14) oder an einer Rückwand (31) der Hubsäule (14) abstützt.
  7. Hebevorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine, am oberen Ende der Hubsäule (14) lagefixiert angeordnete obere Führungselement (41) unmittelbar an den Seitenwänden (32) und/oder Rückwand (31) befestigt ist.
  8. Hubvorrichtung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine, am oberen Ende der Hubsäule (14) lagefixiert angeordnete obere Führungselement (41) unmittelbar an der Hubsäule (14) befestigt ist oder an einer Baugruppe (45) vorgesehen ist, welches an einem oberen Ende der Hubsäule (14) befestigbar ist.
  9. Hebevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe (45) Ausnehmungen (47) für stirnseitige Endabschnitte der Hubsäule (14) aufweist, diese zumindest teilweise und vorzugsweise formschlüssig die stirnseitigen Endabschnitte der Hubsäule (14) umgibt.
  10. Hebevorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe (45) als Montageplatte ausgebildet und in vertikaler Richtung durch eine lösbare Verbindung (53) zumindest gegen Abheben gesichert ist.
  11. Hebevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückwand (31) der Hubsäule (14) Seitenwände (32) zur Bildung des U-förmigen Querschnitts vorgesehen sind, die an einer der Rückwand (31) gegenüberliegenden Stirnseite eine Umkantung (36) zur Aussteifung der Seitenwände (32) aufweisen.
  12. Hebevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21) einen geschlossenen, insbesondere hülsen- oder rohrförmigen Querschnitt aufweist, innerhalb dem ein Antriebselement (19) der Antriebseinheit (18) angeordnet ist.
  13. Hebevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich der Hubsäule (14) oder im Bereich einer Hubendlage des Trägers (21) ein Klammerelement (56) am Außenumfang der Hubsäule (14) angreift, das die Seitenwände (31) zur Rückwand (31) aussteift.
  14. Hebevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21), der von der Hubsäule (14) zumindest teilweise umgeben ist, aus rechtwinklig zueinander angeordneten Wandelementen (27) ausgebildet ist, wobei zwei parallel zueinander angeordnete Wandelemente (27) gegenüber den Längskanten der beiden weiteren Wandelemente (27) zur Bildung von Führungsflächen (28) nach innen versetzt angeordnet sind.
  15. Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21), der die Hubsäule (14) umgibt, als geschlossene Hülse ausgebildet ist, welche ein Eintauchen der Hubsäule (14) in den Träger (21) ermöglicht.
  16. Hebevorrichtung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (21) Führungsflächen (28) aufweist, welche in einem stumpfen oder rechten Winkel zueinander angeordnet und die oberen Führungselemente (43) im gleichen stumpfen oder rechten Winkel zur Führung des Trägers (21) an der Hubsäule (14) angeordnet sind.
  17. Hebevorrichtung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass entlang eines Bewegungsbereiches des Trägers (21), innerhalb der das zumindest eine untere Führungselement (43) an zumindest einer Führungsfläche (42) der Hubsäule (14) angreift, ein verschleißfesteres Material zur Ausbildung für die zumindest eine Führungsfläche (42) als in einem Kopfbereich der Hubsäule (14) vorgesehen ist.
  18. Hebevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine obere und untere Führungselement (41, 43) als zumindest eine Laufrolle oder zumindest ein Gleitelement ausgebildet ist.
  19. Hebevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest paarweise einander zugeordnete Laufrollen am Träger (21) zumindest paarweise einander zugeordnete Laufrollen an der Baugruppe (45) vorgesehen sind.
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