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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aussortieren von Gegenständen, insbesondere Getränkekästen, von einer Förderstrecke gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik sind bereits zahlreiche Vorrichtungen zum Aussortieren von Gegenständen, insbesondere Getränkekästen, auf einer Förderstrecke bekannt.
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Die über eine Förderstrecke transportierten Getränkekästen werden typischerweise anhand ihrer Befüllung sortiert. Das heißt, dass beispielsweise nicht vollständig mit Flaschen befüllte Getränkekästen anders einsortiert werden als Getränkekästen, welche vollständig mit Flaschen befüllt sind.
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Eine derartige Vorrichtung zum Aussortieren wird beispielsweise in der
DE 10 2009 040 604 B4 beschrieben. Die Einsortierung verschiedener Getränkekästen erfolgt zunächst über Ablenkbügel, die eine Änderung der Bewegungsrichtung der Getränkekästen bewirkt. Um die Bewegungsrichtung der Getränkekästen weiter beizubehalten, sind Ablenkeinheiten vorgesehen, entlang derer die Getränkekästen weitergeführt werden.
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Ferner sind aus dem Stand der Technik Pusher bekannt, welche die Getränkekästen von der Förderstrecke herunterschieben bzw. herunterstoßen und auf eine Abführung oder ein weiteres Förderband schieben. Die aus dem Stand der Technik bekannten Pusher umfassen Rollenlager, mittels derer ein Pusherstempel in einem Pushergehäuse beweglich gelagert ist. Die Rollenlager lassen eine besonders exakte Führung des Pusherstempels in dem Pushergehäuse zu. Nachteilig an diesen Rollenlager ist allerdings der schnelle Verschleiß und die damit verbundenen hohen Wartungskosten.
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Aufgabe
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine alternative Vorrichtung zum Aussortieren von Gegenständen von einer Förderstrecke zu entwickeln, die einen geringeren Wartungsaufwand mit sich bringt.
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Lösung
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Die zugrunde liegende Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den zugehörigen Unteransprüchen sowie der Beschreibung.
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Die Vorrichtung weist ein Außengehäuse sowie ein Innengehäuse auf. Das Außengehäuse ist langgestreckt ausgebildet und parallel zu einer horizontalen Längsachse der Vorrichtung ausgerichtet. Das Innengehäuse ist ebenfalls langgestreckt ausgebildet und parallel zu der horizontalen Längsachse der Vorrichtung ausgerichtet. Eine horizontale Längsachse des Außengehäuses und eine horizontale Längsachse des Innengehäuses sind zumindest in einer Ruhestellung des Innengehäuses vorzugsweise koaxial zueinander und somit koaxial zu der Längsachse der Vorrichtung angeordnet.
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Das Innengehäuse ist beweglich in dem Außengehäuse gelagert, und zwar derart, dass das Innengehäuse relativ zu dem Außengehäuse entlang einer zu der Längsachse parallelen Bewegungsachse bewegbar ist. Das Innengehäuse ist somit von einer eingefahrenen Ruhestellung in mindestens eine ausgefahrene, von der Ruhestellung verschiedene Aktivstellung überführbar. In der Ruhestellung befindet sich das Innengehäuse zumindest größtenteils in dem Außengehäuse, beziehungsweise das Außengehäuse fasst das Innengehäuse zumindest größtenteils räumlich ein. Dabei ist das Innengehäuse „maximal eingefahren“, das heißt die Einnahme einer Stellung, in der das Innengehäuse gegenüber der Ruhestellung weiter in das Außengehäuse eingefahren ist, ist nicht möglich. In der mindestens einen Aktivstellung ist das Innengehäuse ausgehend von der Ruhestellung entlang der Bewegungsachse zumindest teilweise aus dem Außengehäuse in eine distale Richtung heraus bewegt, sodass das Innengehäuse über einen größeren Bereich entlang seiner Länge nicht mehr von dem Außengehäuse umgeben ist. In diesem Zustand ist eine parallel zu der Längsachse der Vorrichtung gemessene Gesamtlänge der Vorrichtung um so viel größer, wie das Innengehäuse im Zuge seiner Überführung in die Aktivstellung aus dem Außengehäuse heraus bewegt wurde. Das Innengehäuse kann vorzugsweise mehrere, jeweils von der Ruhestellung verschiedene Aktivstellungen anfahren, die sich derart voneinander unterscheiden, dass eine ausgefahrene Länge des Innengehäuses in der jeweiligen Aktivstellung unterschiedlich ist, wie unten noch weiter ausgeführt wird. Wenn im Sinne der vorliegenden Anmeldung von „der Aktivstellung“ die Rede ist, kann diese Aktivstellung vorzugsweise unterschiedlich, ausgefahrene Positionen des Innengehäuses in dem Außengehäuse betreffen.
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Das Innengehäuse ist derart eingerichtet, dass es an seinem distalen Ende im Zuge der Überführung von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung in mittelbaren oder unmittelbaren Kontakt mit dem auszusortierenden Gegenstand tritt. Durch diesen Kontakt wird eine Kraft auf den Gegenstand übertragen, sodass der Gegenstand von der Förderstrecke gestoßen wird.
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Die Überführung des Innengehäuses von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung wird mittels eines Linearantriebs der Vorrichtung bewerkstelligt. Der Linearantrieb ist entsprechend dazu vorgesehen und eingerichtet, das Innengehäuse relativ zu dem Außengehäuse entlang der zu der Längsachse parallelen Bewegungsachse zu bewegen. Der Linearantrieb ist vorzugsweise dazu eingerichtet, das Innengehäuse schlagartig zu bewegen bzw. stark zu beschleunigen. Auf diese Weise kann das Innengehäuse gewissermaßen in die Förderstrecke „einschießen“ und einen jeweiligen Gegenstand von der Förderstrecke stoßen, ohne mit etwaigen anderen Gegenständen zu kollidieren.
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Eine von dem Linearantrieb aufgebrachte Kraft wird über das Innengehäuse auf den Gegenstand übertragen, sodass dieser von der Förderstrecke gestoßen wird. Der Gegenstand wird sodann bevorzugt in eine Richtung senkrecht zu einer Bewegungsrichtung der Förderstrecke geschoben. Beispielsweise kann das Innengehäuse im Zuge seiner Überführung in die Aktivstellung derart in die Förderstrecke einfahren, dass das Innengehäuse (typischerweise mit seinem distalen Ende) in Kontakt mit einem jeweiligen Gegenstand, beispielsweise einem Getränkekasten, tritt. Wie nachstehend gesondert erläutert ist, kann das Innengehäuse an seinem distalen Ende hierzu mit einer Kontaktplatte ausgestattet sein, die unmittelbar in stoßenden bzw. schubsenden Kontakt mit dem jeweiligen Gegenstand trifft. Die Bewegungsachse, entlang der das Innengehäuse bewegt wird, kann bevorzugt senkrecht zu einer Förderrichtung orientiert sein, entlang der der jeweilige Gegenstand vor dem Kontakt mit dem Innengehäuse entlang der Förderstrecke bewegt wird bzw. wurde.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Innengehäuse nach dem Prinzip der Gleitlagerung gegenüber dem Außengehäuse geführt ist, wobei die Vorrichtung eine Mehrzahl von Gleitelementen umfasst, die in einem Zwischenraum zwischen dem Innengehäuse und dem Außengehäuse angeordnet sind. Die Gleitelemente sind dazu vorgesehen und eingerichtet, die Führung des Innengehäuses gegenüber dem Außengehäuse zu bewirken, wobei - zumindest bei Vorliegen des Innengehäuses in dessen Ruhestellung - zwischen zumindest einem Teil der Gleitelemente und einer ihnen jeweils zugeordneten Gehäuseoberfläche, mit der das jeweilige Gleitelement im Zuge der Überführung des Innengehäuses in dessen Aktivstellung und umgekehrt in gleitenden Kontakt treten kann, ein senkrecht zu einer Gleitfläche des jeweiligen Gleitelements gemessener Bewegungsspalt vorliegt. Sofern ein jeweiliges Gleitelement beispielsweise eine in sich ebene Gleitfläche aufweist, mit der das Gleitelement in gleitenden Kontakt mit einer zugeordneten Gehäuseoberfläche (Innen- oder Außengehäuse, je nachdem, an welchem Gehäuse das Gleitelement angeordnet ist) treten kann, erstreckt sich der Bewegungsspalt bezogen auf dieses Gleitelement senkrecht zu dessen Gleitfläche. Der Bewegungsspalt stellt dabei im Sinne der vorliegenden Anmeldung einen Abstand der jeweiligen Gleitfläche von der zugeordneten Gehäuseoberfläche dar. Das heißt, dass das jeweilige Gleitelement mit seiner Gleitfläche zumindest bei Vorliegen des Innengehäuses in dessen Ruhestellung nicht in unmittelbarem Kontakt mit der zugeordneten Gehäuseoberfläche steht.
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Die Vorrichtung ist dazu vorgesehen, Gegenstände, insbesondere Getränkekästen, von einer Förderstrecke auszusortieren. Das heißt, mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich Gegenstände von der Förderstrecke wegbewegen beziehungsweise herunterschieben oder herunterstoßen. Hierdurch kann eine Sortierung der Gegenstände stattfinden. Beispielsweise lassen sich die Gegenstände in zumindest zwei verschiedene Kategorien aussortieren, indem Gegenstände einer ersten Kategorie auf der Förderstrecke verbleiben und Gegenstände einer zweiten Kategorie von der Förderstrecke beispielsweise auf eine Abführung geschoben werden. Beispielsweise können Getränkekästen mittels einer von einer Förderrollenbahn gebildeten Förderstrecke entlang einer Förderrichtung transportiert werden. Hierbei kann es notwendig sein, einzelne Getränkekästen auszusortieren und dadurch davon abzuhalten, ein Ziel zu erreichen, das die übrigen Getränkekästen infolge ihrer Bewegung entlang der Förderstrecke erreichen werden. Die erfindungsgegenständliche Vorrichtung, die in der Technik mitunter als „Pusher“ bezeichnet wird, kann insbesondere dazu verwendet werden, eine solche Aussortierung vorzunehmen, wobei beispielsweise mit jeder einzelnen Aktivierung der Vorrichtung, das heißt mit jeder Überführung des Innengehäuses in dessen Aktivstellung, genau ein Getränkekasten von der Förderstrecke gestoßen wird.
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Um einen möglichst reibungsfreien Ablauf bei der Überführung des Innengehäuses von der Ruhestellung in die Aktivstellung zu ermöglichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Innengehäuse nach dem Prinzip der Gleitlagerung gegenüber dem Außengehäuse geführt ist. Um die Kontaktfläche und somit die Reibungsfläche zwischen dem Innengehäuse und dem Außengehäuse möglichst klein zu halten, umfasst die Vorrichtung eine Mehrzahl von Gleitelementen, die in einem Zwischenraum zwischen dem Innengehäuse und dem Außengehäuse angeordnet sind. Diese Gleitelemente sind dazu vorgesehen und eingerichtet, die Führung des Innengehäuses gegenüber dem Außengehäuse zu bewirken. Die Gleitelemente sind vorzugsweise zwischen einer inneren Gehäuseoberfläche des Außengehäuses und einer äußeren Gehäuseoberfläche des Innengehäuses angeordnet, sodass die beiden Gehäuseoberflächen nicht in einem unmittelbaren Kontakt miteinander stehen. Sofern die Gleitelemente vorzugsweise nicht die gesamte äußere Gehäuseoberfläche des Innengehäuses beziehungsweise die innere Gehäuseoberfläche des Außengehäuses abdecken, ist die Gleitfläche gegenüber der gesamten Fläche der beiden benachbarten Gehäuseoberflächen verkleinert und die Reibung entsprechend verringert. Vorzugsweise sind zwischen allen benachbarten Gehäuseoberflächen des Innengehäuses und des Außengehäuses zumindest jeweils ein Gleitelement, vorzugsweise jeweils zwei Gleitelemente angeordnet. Dies ist insbesondere dann bevorzugt, wenn das Innengehäuse eine U-Form oder Rechteckform aufweist und in einem senkrecht zu seiner Längsachse geführten Querschnitt betrachtet zumindest an den Seiten und nach oben von dem Außengehäuse eingefasst ist. Das Außengehäuse weist vorzugsweise ebenfalls eine U-Form oder eine Rechteckform auf. Die Anordnung von zwei Gleitelementen pro Seite des Innengehäuses bzw. des Außengehäuses vermeidet ein unerwünschtes Verkanten der beiden Gehäuse ineinander bzw. miteinander.
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Weiterhin sieht die erfindungsgemäße Vorrichtung vor, dass - zumindest bei Vorliegen des Innengehäuses in dessen Ruhestellung - zwischen zumindest einem Teil der Gleitelemente und einer ihnen jeweils zugeordneten Gehäuseoberfläche, mit der das jeweilige Gleitelement im Zuge der Überführung des Innengehäuses in dessen Aktivstellung und umgekehrt in gleitenden Kontakt treten kann, der senkrecht zu einer Gleitfläche des jeweiligen Gleitelements gemessener Bewegungsspalt vorliegt. Bei optimaler Führung des Innengehäuses in dem Außengehäuse bleibt der Bewegungspalt bei der Überführung des Innengehäuses von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung und umgekehrt bestehen. Aufgrund der Krafteinwirkung des Linearantriebs auf das Innengehäuse ist es jedoch nicht auszuschließen, dass der Bewegungsspalt bei einer jeweiligen Bewegung des Innengehäuses relativ zu dem Außengehäuse sich zumindest zwischen einer Gehäuseoberfläche und einem Gleitelement verringert oder sogar vollständig verschwindet, sodass die Gleitfläche mit der zugeordneten Gehäuseoberfläche in Kontakt tritt. Die Gleitelemente sind derart ausgeformt, dass ein Verschleiß der Gleitelemente bei einem Kontakt mit der Gehäuseoberfläche möglichst gering ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung bringt die Vorteile mit sich, dass das Außengehäuse, das Innengehäuse sowie die Gleitelemente derart gelagert sind, dass ein Verschleiß minimiert wird und die Vorrichtung im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen wartungsarm ist. Infolgedessen können Kosten für Austauschkomponenten sowie die Wartung minimiert werden. Ebenfalls können Betriebsausfälle reduziert werden. Insbesondere wird das Innengehäuse relativ zu dem Außengehäuse möglichst ohne reibenden Anschlag geführt. Dies wird durch den Bewegungsspalt sichergestellt, der einen dauerhaft reibenden Kontakt zwischen Innen- und Außengehäuse vermeidet. Der Kontakt tritt lediglich nach Bedarf auf, wenn das Innengehäuse infolge einer Krafteinwirkung in eine Richtung senkrecht zu der Bewegungsachse relativ zu dem Außengehäuse bewegt wird und daraufhin - nach Überwindung des Bewegungsspalts - mittelbar, nämlich über mindestens eines der Gleitelemente, an dem Außengehäuse anschlägt. In vertikale Richtung nach unten ist das Innengehäuse bevorzugt dauerhaft gleitend geführt, beispielsweise und vorzugweise mittels mindestens zweier Gleitelemente. Dort ist kein Bewegungsspalt vorhanden, da das Innengehäuse auf einem Untergrund aufliegt und auf diese Weise dauerhaft gelagert ist. Dieser Untergrund kann gemäß nachstehender Erläuterung beispielsweise und vorzugsweise von einem Grundkörper gebildet sein, der beispielsweise von einer Grundplatte gebildet sein kann.
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Um den Verschleiß der Gleitelemente oder der zugeordneten Gehäuseoberfläche weiter zu minimieren, sieht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass der Bewegungsspalt zwischen all jenen Gleitelementen und der ihnen jeweils zugeordneten Gehäuseoberfläche vorliegt, die - in einer Ebene senkrecht zu der Bewegungsachse des Innengehäuses betrachtet - seitlich und oberhalb des Innengehäuses angeordnet ist. Eine gleitende Führung ist bei dieser Ausgestaltung dauerhaft lediglich unterhalb des Innengehäuses vorhanden, wobei das Innengehäuse infolge wirkender Gewichtskraft mittelbar oder unmittelbar auf einem Untergrund aufliegt. Zur Führung auf diesem Untergrund kommt bevorzugt ebenfalls mindestens ein Gleitelement, vorzugweise zwei Gleitelemente, zum Einsatz, mittels derer das Innengehäuse mittelbar auf dem jeweiligen Untergrund gelagert ist. Letzterer kann beispielsweise von einem Grundkörper gebildet sein. Bei der bevorzugten Ausgestaltung findet seitlich und oberhalb des Innengehäuses aufgrund des Bewegungsspalts bzw. der Bewegungsspalte möglichst kein reibender Kontakt statt. Die Bewegung des Innengehäuses relativ zum Außengehäuse kann daher besonders reibungsarm erfolgen. Sollte es zu einem reibenden Anschlag kommen, ist dieser infolge der Wirkung der Gleitelemente sehr reibungsarm und führt zu keinem nennenswerten Verschleiß.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der jeweilige Bewegungsspalt mindestens 0,1 mm, und höchstens 3,0 mm, vorzugsweise höchstens 2,75 mm, weiter vorzugsweise höchstens 2,5 mm, beträgt. Der Bewegungsspalt ist derart gewählt, dass das Innengehäuse möglichst zentriert in dem Außengehäuse gelagert und entlang der Bewegungsachse bewegt werden kann, wobei ein Kontakt zwischen dem jeweiligen Gleitelement und der Gehäuseoberfläche minimiert werden soll. Ein zu großer Bewegungsspalt würde dazu führen, dass eine Auslenkung bzw. Bewegung des Innengehäuses in Richtung senkrecht zu der Bewegungsachse in dem Außengehäuse zu groß ist, so dass es gegebenenfalls zu einer Beschädigung des Innengehäuses oder Außengehäuses kommen könnte. Ein zu kleiner Bewegungsspalt bedeutet hingegen, dass öfter ein reibender Kontakt zwischen dem jeweiligen Gleitelement und der zugeordneten Gehäuseoberfläche stattfindet, was wiederum mit einem höheren Verschleiß einhergeht. Es hat sich herausgestellt, dass ein Bewegungsspalt von mindestens 0,1 mm und höchstens 3,0 mm ideal ist.
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Die Vorrichtung weiter vorteilhaft ausgestaltend sind die Gleitelemente jeweils von Kunststoff gebildet, vorzugsweise von PTFE, PE oder PP. Kunststoff zeichnet sich durch besonders gute Gleiteigenschaften aus, sodass eine Reibung zwischen dem jeweiligen Gleitelement und der zugeordneten Gehäuseoberfläche möglichst gering ist und eine gute Kraftübertragung auf den Gegenstand stattfinden kann. Zudem ist Kunststoff günstig in der Herstellung. Ferner ist der Widerstand gegen reibenden Verschleiß besonders groß. Dies gilt insbesondere für PTFE, das neben einem sehr geringen Reibungskoeffizienten ferner einen hohen Widerstand gegen Abrieb aufweist.
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In besonders bevorzugter Weise sind mindestens eines der Gleitelemente, vorzugsweise eine Mehrzahl der Gleitelemente, weiter vorzugsweise alle Gleitelemente, in Form langgestreckter Streifen ausgebildet, deren Längsachsen parallel zu der Längsachse der Vorrichtung bzw. parallel zu der Bewegungsachse des Innengehäuses orientiert sind. Vorzugsweise erstrecken sich die Gleitelemente zumindest im Wesentlichen jeweils über eine gesamte Länge des Innengehäuses bzw. des Außengehäuses (je nachdem, an welchem der beiden Gehäuse sie angeordnet sind). Die in Form langgestreckter Streifen ausgebildeten Gleitelemente eignen sich besonders gut zur Führung des Innengehäuses in dem Außengehäuse, da die Bewegungsrichtung des Innengehäuses ebenfalls entlang der Längsachsen der jeweiligen Gleitelemente orientiert ist. Bei einer Überführung des Innengehäuses von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung und umgekehrt kann es zu Auslenkungen des Innengehäuses kommen, das heißt Bewegungen senkrecht zu der Bewegungsachse, bei denen der Bewegungsspalt zwischen der jeweiligen Gleitfläche und der zugeordneten Gehäuseoberfläche verschwindet, das heißt es zu einem reibenden Kontakt kommt. Aufgrund der langgestreckten Gleitelemente bleibt der Zwischenraum zwischen dem Außengehäuse und dem Innengehäuse gegeben. Hierdurch kann eine Beschädigung der beiden Gehäuse durch solche Auslenkungen vermieden werden.
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In einer weiterhin vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung sind die Gleitelemente jeweils auf eine äußere Gehäuseoberfläche des Innengehäuses aufgesetzt und fest mit dem Innengehäuse verbunden, wobei vorzugsweise die Gleitflächen der Gleitelemente bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Vorrichtung in gleitenden Kontakt mit einer inneren Gehäuseoberfläche des Außengehäuses treten können. Folglich befindet sich der Bewegungsspalt bei Vorliegen des Innengehäuses in seiner Ruhestellung - in der Ebene senkrecht zu der Bewegungsachse des Innengehäuses betrachtet - zwischen der Gehäuseoberfläche des Außengehäuses und der jeweiligen Gleitfläche des jeweiligen Gleitelements. Die Montage der Gleitelemente an die äußere Gehäuseoberfläche des Innengehäuses ist schnell und einfach umsetzbar. Denkbar wäre hier, dass die Gleitelement mittels einer Schraubenverbindung oder Spreiznieten mit dem Innengehäuse verbunden sind.
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Alternativ ist es auch denkbar, dass die Gleitelemente auf der inneren Gehäuseoberfläche des Außengehäuse aufgesetzt sind und fest mit dem Außengehäuse verbunden sind, wobei vorzugsweise die Gleitflächen der Gleitelemente bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Vorrichtung in gleitenden Kontakt mit der äußeren Gehäuseoberfläche des Innengehäuses treten können. Auch ist eine Mischung denkbar, bei der manche Gleitelemente fest mit dem Innengehäuse und andere Gleitelemente fest mit dem Außengehäuse verbunden sind.
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In besonders bevorzugter Weise fasst das Außengehäuse - in einem senkrecht zu der Längsachse der Vorrichtung geführten Querschnitt betrachtet - das Innengehäuse an mindestens drei Seiten räumlich ein, wenn das Innengehäuse sich in seiner Ruhestellung befindet. Bevorzugterweise fasst das Außengehäuse - in einer Ebene senkrecht zu der Bewegungsachse des Innengehäuses betrachtet - das Innengehäuse seitlich und oberhalb des Innengehäuses ein, wenn das Innengehäuse sich in seiner Ruhestellung befindet. Das Außengehäuse hat unter anderem die Funktion das Innengehäuse zu führen. Weiterhin bildet das Außengehäuse einen Schutz um das Innengehäuse und den Zwischenraum, sodass keine ungewünschten Gegenstände oder Schmutzpartikel in den Zwischenraum gelangen und somit zum Beispiel Schäden an den Gleitelementen oder dem Innengehäuse zufügen können.
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Es ist besonders vorteilhaft, wenn der Zwischenraum sich entlang all jener Seiten des Innengehäuses erstreckt, an denen das Innengehäuse von dem Außengehäuse eingefasst ist. Der Zwischenraum bietet den Vorteil, dass eine Kontaktfläche zwischen der Gehäuseoberfläche des Innengehäuses und Gehäuseoberfläche des Außengehäuses möglichst minimiert wird. Insbesondere ist der Zwischenraum geeignet, Gleitelemente in ihm anzuordnen, die für das Abgleiten des Innengehäuses relativ zu dem Außengehäuse gemäß vorstehender Erläuterung begünstigen. Bestenfalls besteht zwischen der Gehäuseoberfläche des Innengehäuses und der Gehäuseoberfläche des Außengehäuses - in einer Ebene senkrecht zu der Bewegungsachse des Innengehäuses betrachtet - seitlich und oberhalb kein unmittelbarer Kontakt, um eine einwandfreies Gleiten des Innengehäuses in dem Außengehäuse zu gewährleisten. Bevorzugt kann an diesen Seiten jeweils mindestens ein Gleitelement, vorzugsweise jeweils zwei Gleitelemente, in dem Zwischenraum angeordnet sein. Eine solche Ausführung ist auch in dem nachstehenden Ausführungsbeispiel beschrieben.
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Hierzu sieht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung vor, dass die Gleitelemente derart verteilt in dem Zwischenraum angeordnet sind, dass das Innengehäuse - in einer Ebene senkrecht zu der Bewegungsachse des Innengehäuses betrachtet - zumindest seitlich und nach oben mittels der Gleitelemente gegenüber dem Außengehäuse geführt sind. Eine Führung des Innengehäuses in dem Außengehäuse ist deshalb wünschenswert, damit das Innengehäuse an eine richtige Position mittelbar oder unmittelbar auf den auszusortierenden Gegenstand trifft. Eine senkrecht zu der Längsachse der Vorrichtung befindliche Kontaktfläche des Innengehäuses trifft unmittelbar oder mittelbar durch eine gute Führung der Gleitelemente vorzugsweise flach auf den Gegenstand auf, sodass eine Kraftübertragung von dem Linearantrieb über das Innengehäuse auf den Gegenstand maximiert ist. Würde lediglich ein Teil der Kontaktfläche auf den Gegenstand auftreffen oder wäre die Kontaktfläche nicht senkrecht zu der Längsachse der Vorrichtung angeordnet, sondern würde entsprechend schief auf den Gegenstand auftreffen, wäre es denkbar, dass zu wenig Kraft auf den Gegenstand wirkt, sodass dieser ungewünschter Weise auf dem Förderband verbleibt oder der Gegenstand würde in eine falsche Richtung von dem Förderband gelenkt werden und somit selbst beschädigt oder andere umliegende Gegenstände beschädigen.
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Um die Zentrierung des Innengehäuses in dem Außengehäuse sowie ein Gleiten der Gleitelemente an der jeweiligen Gehäuseoberfläche zu optimieren, sieht eine bevorzugte Weiterentwicklung vor, dass die Gleitflächen der Gleitelemente eben ist. Eine ebene und bevorzugt glatte Gleitfläche der Gleitelemente verringert die Reibung der aufeinander gleitenden Flächen, wodurch der Gleitvorgang von dem Innengehäuse in dem Außengehäuse optimiert wird, sodass eine gute Kraftübertragung stattfindet und der Verschleiß minimiert wird. Auch ist das Risiko eines Verkantens reduziert.
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Ferner kann eine solche Ausgestaltung der Vorrichtung vorteilhaft sein, bei der das Außengehäuse von einem langgestreckten U-Profil gebildet ist, wobei vorzugsweise Schenkel des Außengehäuses jeweils mit einem eine Basis bildenden Grundkörper verbunden sind. Hierbei ist es beispielsweise denkbar, dass das Außengehäuse und die Grundplatte gemeinsam das Innengehäuse an allen vier Seiten umgeben, wobei das Außengehäuse in Form des U-Profils (mit der Ausrichtung des Us nach unten offen) über das Innengehäuse gesetzt ist, welches auf dem Grundkörper aufliegt, der die Basis bildet. Bei dieser Ausgestaltung ist das Innengehäuse an drei Seiten von dem Außengehäuse räumlich eingefasst, nämlich zu beiden Seiten und nach oben. Dabei ist bevorzugt das Innengehäuse mittels mindestens eines Gleitelements, vorzugsweise mittels zweier Gleitelemente, auf dem Grundkörper gleitend gelagert.
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Vorzugsweise ist das Außengehäuse und/oder Innengehäuse von Aluminium oder Stahl gebildet, insbesondere, wenn es von einem U-Profil oder einem Vierkantrohr gebildet ist.
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Besonders vorteilhaft ist ferner eine solche Ausgestaltung, bei der das Außengehäuse mit dem Grundkörper fest verbunden ist. Sofern das Außengehäuse von einem U-Profil gebildet ist, weisen vorzugsweise die Schenkel des Außengehäuses endseitige Flansche auf, die mit dem Grundkörper verbunden, vorzugsweise verschraubt sind. Eine von den Flanschen aufgespannte, parallel zu der Längsachse der Vorrichtung angeordnete, horizontale Ebene ist parallel zu einer Oberfläche des Grundkörpers angeordnet, sodass die Flansche flach auf der Oberfläche des Grundkörpers aufliegen und mit diesem verbunden werden können. Denkbar ist hier, dass die Flansche mit dem Grundkörper verschraubt sind.
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Weiterhin kann eine solche Ausgestaltung besonders vorteilhaft sein, bei der das Innengehäuse von einem langgestreckten Vierkantrohr oder einem langgestreckten U-Profil gebildet ist. Bevorzugt ist das Vierkantrohr oder das U-Profil derart dimensioniert, dass es in das U-Profil des Außengehäuses eingesetzt werden kann, sodass der Zwischenraum zwischen dem Innengehäuse und dem Außengehäuse vorliegt. Sofern das Außengehäuse in bevorzugter Weise von einem U-Profil gebildet ist, lässt es sich bei Verbleiben eines Zwischenraums über das Innengehäuse überstülpen. Bevorzugt befindet sich daraufhin an beiden Seiten und oberhalb des Innengehäuses jeweils ein Zwischenraum bzw. ein Abstand zu den Gehäuseoberflächen des Außengehäuses. In dem Zwischenraum können weiter bevorzugt gemäß vorstehender Beschreibung Gleitelemente angeordnet sein.
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Bei der beschriebenen Ausgestaltung kann es des Weiteren vorteilhaft sein, wenn der Grundkörper eine Basis für das Innengehäuse bildet, auf der das Innengehäuse nach dem Prinzip einer Gleitlagerung geführt ist, vorzugsweise mittels mindestens eines weiteren Gleitelements, wobei das Außengehäuse und der Grundkörper gemeinsam das Innengehäuse an allen vier Seiten räumlich einfassen, wenn sich das Innengehäuse in seiner Ruhestellung befindet. Nach dem Prinzip der Gleitlagerung sind zumindest zwei sich relativ zueinander bewegende Teile in direktem Kontakt miteinander. Im vorliegenden Fall stehen somit vorzugsweise das Innengehäuse und der Grundkörper mittelbar oder unmittelbar im gleitenden Kontakt miteinander. In der Ruhestellung des Innengehäuses ist vorzugsweise nur - in der Ebene senkrecht zu der Bewegungsachse des Innengehäuses betrachtet - eine Unterseite des Innengehäuses in einem mittelbaren oder unmittelbaren Kontakt mit einer ihr zugeordneten Gehäuseoberfläche eines Grundkörpers. Das Innengehäuse ist vorzugsweise derart mittelbar auf dem Grundkörper gelagert, dass zwischen dem Innengehäuse und dem Grundkörper ein Zwischenraum ist, in dem zumindest ein Gleitelement angeordnet ist. Das Gleitelement und eine dazugehörige Gehäuseoberfläche lassen vorzugsweise ein reibungsarmes Gleiten des Innengehäuses in dem Außengehäuse zu, wenn das Innengehäuse von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung und umgekehrt überführt wird.
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Unabhängig von den vorstehend als vorteilhaft beschriebenen Ausgestaltungen kann es grundsätzlich besonders vorteilhaft sein, wenn der Linearantrieb innerhalb des Außengehäuses und weiter vorzugsweise - zumindest bei Vorliegen des Innengehäuses in dessen Ruhestellung - innerhalb des Innengehäuses gelagert ist. Der Linearantrieb ist somit vor äußeren Einflüssen geschützt, wodurch seine Haltbarkeit verbessert wird. Nichtsdestotrotz kann er unmittelbar mit dem Innengehäuse zusammenwirken, sodass dieses von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung und gegebenenfalls umgekehrt überführbar ist.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Linearantrieb einen Pneumatikzylinder umfasst, der einen feststehenden Zylinder und einen darin parallel zu der Bewegungsachse des Innengehäuses beweglich geführten Kolben umfasst, wobei der Kolben mit dem Innengehäuse verbunden ist, sodass das Innengehäuse mittels des Kolbens antreibbar ist. Der Kolben kann mittels des Aufbringen pneumatischen Drucks in einem Druckraum des Zylinders aus dem Zylinder ausgefahren werden und dabei das Innengehäuse mitnehmen, sodass letzteres aus dem Außengehäuse ausgefahren und mithin in seine Aktivstellung überführt wird. Mittels des Pneumatikzylinders kann eine ausreichend große Kraft auf das Innengehäuse übertragen werden, sodass mittels des Innengehäuses ein Gegenstand von dem Förderband heruntergeschoben werden kann. Insbesondere kann die Kraft des Pneumatikzylinders sehr schlagartig entfaltet werden, sodass der Kolben schnell beschleunigt und das Innengehäuse wunschgemäß in die Förderstrecke „einschießen“ kann. Nach Überführung des Innengehäuses von der Ruhestellung in die Aktivstellung, wird das Innengehäuse wieder zurück in seine Ruhestellung überführt, sodass der Zyklus wieder von vorne gestartet werden kann.
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Eine alternative Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Linearantrieb einen Linearmotor umfasst, der einen feststehenden Stator und einen mittels des Stators linear beweglichen Läufer umfasst, wobei der Läufer von einer langgestreckten Stange gebildet ist, die mittels bestimmungsgemäßen Betriebs des Stators parallel zu der Bewegungsachse des Innengehäuses ausfahrbar ist, wobei der Läufer mit dem Innengehäuse verbunden ist, sodass das Innengehäuse mittels des Läufers antreibbar ist. Vorteil eines derartigen Linearmotors ist eine ruhigere Führung des Innengehäuses in dem Außengehäuse, sodass ein Beibehalten des Bewegungsspalts bei einer Überführung des Innengehäuses von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung und umgekehrt über große Distanzen beibehalten werden kann, und somit ein Verschleiß der Gleitelemente verringert wird. Zudem bedarf der Betrieb im Vergleich zu einem Pneumatikzylinder keiner Luftdruckschläuche, um Druck in einem Druckraum aufzubauen oder dergleichen.
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Bei Ausgestaltung des Linearantriebs in Form eines Linearmotors ist es besonders vorteilhaft, wenn dieser derart ausgebildet ist, dass der Läuferinkrementell verschiedene Aktivstellungen anfahren kann, die sowohl jeweils von der Ruhestellung als auch voneinander verschieden sind. Vorzugsweise ist der Linearantrieb derart betreibbar, dass der Läufer in jedem Einzelfall eines Stoßens eines jeweiligen Gegenstands von der Förderstrecke ausgehend von der Ruhestellung in eine Aktivstellung überführt wird, bei deren Einnahme das Innengehäuse nur so weit wie nötig aus dem Außengehäuse ausgefahren ist, wie es für den stoßenden Kontakt des Innengehäuses mit einem jeweiligen Gegenstand erforderlich ist. Dies ist insbesondere deshalb von Vorteil, da die auszusortierenden Gegenstände nicht immer exakt an derselben Stelle auf der Förderstrecke angeordnet sind und sich insbesondere in unterschiedlichen Abständen von der Vorrichtung befinden können. Je nach Lage des jeweiligen auszusortierenden Gegenstandes auf der Förderstrecke kann der Läufer an die gewünschte Position fahren. Vorzugsweise wird die auszufahrende Strecke des Läufers automatisch anhand der Lage des Gegenstandes auf der Förderstrecke bestimmt. Hierbei sind vorzugsweise bereits inkrementelle Einstellungen möglich. Ein zu kurzes Ausfahren des Innengehäuses würde unter Umständen ein Nicht-Treffen des Gegenstandes bewirken, wohingegen ein zu langes Ausfahren des Innengehäuses einen zu starken Schub auf den Gegenstand ausüben, und dieser zu weit geschoben werden würde. Eine genaue Position des jeweilig zu stoßenden Gegenstands kann beispielsweise mittels mindestens eines Sensors, beispielsweise mittels einer Kamera, ermittelt werden, wobei dabei erfasste Informationen im Weiteren zur Ansteuerung des Linearantriebs genutzt werden, sodass dieser betreibbar ist, das Innengehäuse in eine entsprechend sinnvolle Aktivstellung zu bewegen, bei deren Einnahme der Gegenstand bestimmungsgemäß von der Förderstrecke stoßbar ist.
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Im Zuge einer Überführung des Läufers von seinem ausgefahrenen Zustand zurück in seinen eingefahrenen Zustand wird das Innengehäuse von seiner Aktivstellung in seine Ruhestellung überführt, sodass ein neuer Zyklus gestartet und ein weiterer Gegenstand aussortiert werden kann.
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Unabhängig von den vorstehend als vorteilhaft beschriebenen Ausgestaltungen kann es grundsätzlich besonders vorteilhaft sein, wenn die Erfindung zumindest einen Faltenbalg aufweist. Der zumindest eine Faltenbalg ist in Längsachse der Vorrichtung betrachtet, vorzugsweise vollständig innerhalb des Innengehäuses angeordnet. Insbesondere für den Fall, dass der Linearantrieb von einem Linearmotor gebildet ist, kann es besonders vorteilhaft sein, wenn der Faltenbalg an seinem einen Ende an einer proximalen Rückwand des Innengehäuses und an seinem anderen Ende an einem proximalen Ende des Stators des Linearantriebs befestigt ist. In der Ruhestellung des Linearantriebs ist der zumindest eine Faltenbalg vorzugsweise maximal gestreckt. Sobald das Innengehäuse aus dem Außengehäuse ausgefahren wird, das heißt das Innengehäuse beziehungsweise der Linearantrieb in eine Aktivstellung überführt wird, wird der Abstand zwischen den beiden Enden des Faltenbalgs reduziert und letzterer entsprechend gestaucht. Der Faltenbalg bietet den Vorteil, dass der Abschnitt des Läufers, der sich im Zuge der Bewegung des Innengehäuses relativ zu dem Außengehäuse wiederholt in den Stator ein- und ausfährt, vor Verschmutzung geschützt wird. Hierdurch wird ein abrasiver Verschleiß des Linearantriebs vorgebeugt. Eine weiterhin vorteilhafte Ausgestaltung sieht einen zusätzlichen zweiten Faltenbalg vor, der vorzugsweise in Richtung der Längsachse der Vorrichtung betrachtet zwischen dem distalen Ende des Stators und dem distalen Ende des Innengehäuses angeordnet ist. Schließlich kann es vorteilhaft sein, wenn die Vorrichtung ein an einem stirnseitigen Ende des Innengehäuses angeordnetes Kontaktelement umfasst, vorzugsweise in Form einer zumindest an einer Seite über das Innengehäuse überstehenden Kontaktplatte, wobei das Kontaktelement dazu vorgesehen und eingerichtet ist, im Zuge der Überführung des Innengehäuses in dessen Aktivstellung in unmittelbaren Kontakt mit dem auszusortierenden Gegenstand zu treten. Die von dem Linearantrieb auf das Innengehäuse aufgebrachte Kraft wird von dem Innengehäuse über das Kontaktelement auf den Gegenstand übertragen. Hierbei ist es von Vorteil, wenn das Kontaktelement eine möglichst große Fläche ausbildet, damit der Gegenstand nicht nur abgelenkt, sondern in eine vorbestimmte Richtung von dem Förderband geschoben wird. Die Kraftübertragung von dem Innengehäuse auf den Gegenstand ist wird nicht durch das Kontaktelement beeinträchtigt. Außerdem kann das Kontaktelement ggf. unabhängig von dem Innengehäuse getauscht werden, wenn es aufgrund einer Vielzahl prallender Kontakte mit einer Vielzahl von Gegenständen aufgrund von Verschleiß gewechselt werden muss. Eine Kontaktfläche des Kontaktelements kann mit einem weichen Material ausgestattet sein, um den schlagartigen Kontakt mit einem jeweiligen Gegenstand zu dämpfen.
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Ausführungsbeispiele
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Die Erfindung ist nachstehend anhand zweier Ausführungsbeispiele, die in den Figuren dargestellt sind, näher erläutert. Es zeigt:
- 1: Eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 2: Eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1,
- 3: Ein vertikaler Querschnitt durch die Vorrichtung senkrecht zu einer Längsachse der Vorrichtung gemäß 1,
- 4: Ein vertikaler Querschnitt durch die Vorrichtung parallel zu der Längsachse der Vorrichtung in einer Ruhestellung eines Innengehäuses gemäß 1,
- 5: Ein vertikaler Querschnitt durch die Vorrichtung parallel zu der Längsachse der Vorrichtung gemäß 1 in einer Aktivstellung des Innengehäuses,
- 6: Ein vertikaler Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer zweiten Ausführungsform parallel zu einer Längsachse der Vorrichtung in einer Ruhestellung eines Innengehäuses,
- 7: Ein vertikaler Querschnitt durch die Vorrichtung gemäß 6 parallel zu der Längsachse der Vorrichtung in einer Aktivstellung des Innengehäuses.
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Ein Ausführungsbeispiel, dass in den 1, 2, 3, 4 bis 5 dargestellt ist, betrifft eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1, die zum Aussortieren von Gegenständen 2, insbesondere Getränkekästen, von einer Förderstrecke 3, ausgebildet ist. In den 6 und 7 wird ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, wobei sich dieses lediglich im Hinblick auf die Art des gewählten Linearmotor 7 unterscheidet.
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Die 1 zeigt die Förderstrecke 3. Diese ist hier von einer Förderrollenbahn gebildet. Auf der Förderstrecke 3 ist der Gegenstand 2 angeordnet und wird in eine Förderrichtung 25 transportiert. Der Gegenstand 2 soll mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 aussortiert werden, da er nicht den Anforderungen genügt. Eine derartige Anforderung kann beispielsweise sein, dass der Gegenstand 2 in Form eines Getränkekastens vollständig mit Flaschen gefüllt ist. Der Gegenstand 2 auf der Förderstrecke 3 ist jedoch nicht vollständig mit Flaschen gefüllt, weshalb dieser mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 von der Förderstecke 3 gestoßen werden soll, so dass der Gegenstand 2 auf eine Abführung 26 gelangt.
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Die Vorrichtung 1 umfasst ein langgestrecktes Außengehäuse 5 und ein langgestrecktes Innengehäuse 6. Das Außengehäuse 5 sowie das Innengehäuse 6 sind parallel zu einer horizontalen Längsachse 4 der Vorrichtung 1 angeordnet. Das Innengehäuse 6 befindet sich in einer eingefahrenen Ruhestellung und ist zumindest größtenteils von dem Außengehäuse 5 räumlich eingefasst, wobei es in dem gezeigten Beispiel lediglich an einem distalen Ende leicht über das Außengehäuse 5 vorsteht. An einem stirnseitigen Ende des Innengehäuses 6 ist ein Kontaktelement 24 angeordnet. Das Kontaktelement 24 ist in Form eine Kontaktplatte ausgeformt, wobei zumindest eine Seite der Kontaktplatte - in eine Richtung parallel zu der Längsachse 4 betrachtet - über das Innengehäuse 6 übersteht. Das Kontaktelement 24 ist dazu vorgesehen, mit dem auszusortierenden Gegenstand 2 in Kontakt zu treten, wenn das Innengehäuse 6 von seiner Ruhestellung (4) in eine ausgefahrene Aktivstellung (5) überführt wird.
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Eine Überführung des Innengehäuses 6 von der Ruhestellung in die Aktivstellung und umgekehrt wird mittels eines Linearantriebs 7 bewirkt. Der Linearantrieb 7 ist innerhalb des Außengehäuses 5 gelagert. Befindet sich das Innengehäuse 6 in seiner Ruhestellung, ist der Linearantrieb 7 ebenfalls in dem Innengehäuse 6 gelagert.
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Um von der Ruhestellung in die Aktivstellung zu gelangen, wird das Innengehäuse 6 relativ zu dem Außengehäuse 5 entlang einer zu der Längsachse 4 parallelen Bewegungsachse 8 aus dem Außengehäuse 5 herausbewegt, so dass das Innengehäuse 6 einen über das Kontaktelement 24 mittelbaren Kontakt mit dem auszusortieren Gegenstand eingeht, wodurch eine Kraft von dem Innengehäuse 6 auf den Gegenstand 2 übertragen wird und der Gegenstand 2 von der Förderstrecke 3 auf die Abführung 26 gestoßen wird.
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Zur Aufstellung und Stabilisierung der Vorrichtung 1 befindet sich an einem dem Kontaktelement 24 abgewandten Ende dem Außengehäuse 5 einen Ständer 27. Der Ständer 27 ist vorzugsweise an einer dem Innenkörper 5 abgewandten Außenseite 28 eines Grundkörpers 16 angeordnet. Der Grundkörper 16 bildet eine Basis der Vorrichtung 1 aus.
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Das Außengehäuse 5 ist hier und vorzugsweise von einem langgestreckten U-Profil gebildet. Schenkel 15 des Außengehäuses 5 weisen endseitige Flansche 17 auf, die mit dem Grundkörper 16 verbunden sind. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Flansche 17 mit dem Grundkörper 16 verschraubt. Andere Befestigungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Kleben, sind ebenfalls denkbar.
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Das Innengehäuse 6 ist hier und vorzugweise von einem langgestreckten Vierkantrohr gebildet. Aus 3 ergibt sich, dass - in einen senkrecht zu der Längsachse 4 der Vorrichtung 1 geführten Querschnitt betrachtet - das Innengehäuse 6 von dem Außengehäuse 5 räumlich von drei Seiten eingefasst ist, wenn sich das Innengehäuse 6 in seiner Ruhestellung befindet. Die drei Seiten sind oberhalb sowie seitlich des Innengehäuses 6 angeordnet. Der Grundkörper 16 befindet sich unterhalb des Innengehäuses 6, sodass das Innengehäuse 6 in seiner Ruhestellung von dem Grundkörper 16 sowie dem Außengehäuse 5 insgesamt vierseitig eingefasst ist.
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Zwischen äußeren Gehäuseoberflächen 14 des Innengehäuses 6 und inneren Gehäuseoberflächen 11 des Außengehäuses 5 befindet sich ein Zwischenraum 10. Ebenso befindet sich dieser Zwischenraum 10 zwischen der äußeren Gehäuseoberfläche 14 des Innengehäuses 6 und dem Grundkörper 16. Der Zwischenraum 10 erstreckt sich somit entlang sämtlicher Seiten beziehungsweise Gehäuseoberflächen 14 des Innengehäuses 6 an denen das Innengehäuse 6 von dem Außengehäuse 5 und dem Grundkörper 16 eingefasst ist.
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Das Innengehäuse 6 ist nach dem Prinzip der Gleitlagerung gegenüber dem Außengehäuse 5 geführt. Hierzu umfasst die Vorrichtung 1 eine Mehrzahl von Gleitelementen 9, die in dem Zwischenraum 10 sowohl zwischen dem Innengehäuse 6 und dem Außengehäuse 5 als auch zwischen dem Innengehäuse 6 und dem Grundkörper 16 angeordnet sind. Die Gleitelemente 9 sind jeweils auf der äußeren Gehäuseoberfläche 14 des Innengehäuses 6 aufgesetzt und fest mit dem Innengehäuse 6 verbunden. Die Gleitelemente 9 sind mittels Spreizclips 31 an dem Innengehäuse befestigt. Denkbar wäre jedoch auch eine Verschraubung der Gleitelemente 9 mit dem Innengehäuse 6.
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Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind an einer Oberseite 29 des Innengehäuses 6 zwei Gleitelemente 9 sowie an den jeweiligen Seitenwänden 30 des Innengehäuses 6 jeweils ein Gleitelement 9 angebracht. Ferner sind zwei Gleitelemente 9 an einer Unterseite des Innengehäuses 6 angebracht. Dies ergibt sich besonders gut anhand von 3. Das heißt, dass die Gleitelemente 9 derart verteilt in dem Zwischenraum 10 angeordnet sind, dass das Innengehäuse 6 - in einer Ebene senkrecht zu der Bewegungsachse 8 des Innengehäuses 6 betrachtet - zumindest seitlich und nach oben mittels der Gleitelemente 9 gegenüber dem Außengehäuse 5 geführt sind, so dass die Gleitelemente 9 die Führung des Innengehäuses 6 gegenüber dem Außengehäuse 5 übernehmen. Gleitflächen 12 der Gleitelemente 9, die hier und vorzugsweise eben sind, können bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Vorrichtung 1 in gleitenden Kontakt mit der inneren Gehäuseoberfläche 11 des Außengehäuses 5 treten.
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Zumindest in der Ruhestellung des Innengehäuses 6 liegt zwischen allen Gleitelementen 9 und der ihnen jeweils zugeordneten Gehäuseoberfläche 11 des Außengehäuses 5, mit der das jeweilige Gleitelement 9 im Zuge der Überführung des Innengehäuses 6 in dessen Aktivstellung und umgekehrt in gleitenden Kontakt treten kann, ein senkrecht zu der Gleitfläche 12 des jeweiligen Gleitelements 9 gemessener Bewegungsspalt 13 vor. Das heißt, der Bewegungsspalt 13 liegt zwischen dem jeweiligen Gleitelementen 9 und der ihn zugeordneten Gehäuseoberfläche 11 vor und ist somit seitlich und oberhalb des Innengehäuses 6 angeordnet.
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Der Bewegungsspalt 13 zwischen der jeweiligen Gleitfläche 12 und der inneren Gehäuseoberfläche 11 des Außengehäuses 5 beträgt in einer Ruhestellung des Innengehäuses 6 in dem gezeigten Beispiel jeweils etwa 2,0 mm.
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Bei der Überführung des Innengehäuses 6 von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung und umgekehrt ist es möglich, dass der Bewegungsspalt 13 zwischen der Gehäuseoberfläche 11 und der Gleitfläche 12 eines oder mehrere Gleitelemente 9 zumindest zeitweise nicht mehr gegeben ist, sodass die Gleitfläche 12 in einem direkten Kontakt mit der Gehäuseoberfläche 11 tritt.
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Die Gleitelemente 9 sind hier und vorzugsweise von PTFE gebildet. Ferner sind die Gleitelemente 9 in Form langgestreckter Streifen ausgebildet, deren Längsachsen parallel zu der Längsachse 4 der Vorrichtung orientiert sind. Bei einer Überführung des Innengehäuses 6 von seiner Ruhestellung in seine Aktivstellung kann es zu Auslenkungen des Innengehäuses 6 in Richtung senkrecht zu der Bewegungsachse 8 kommen, bei dem der Bewegungsspalt 13 zwischen der jeweiligen Gleitfläche 12 und der inneren Gehäuseoberfläche 11 des Außengehäuses 5 gleich null ist bzw. überwunden wird. Aufgrund der langgestreckten Gleitelemente 9 bleibt der Zwischenraum 10 zwischen dem Außengehäuse 5 und dem Innengehäuse 6 gegeben, das heißt es kommt zu keinem unmittelbaren Kontakt zwischen den Gehäuseoberflächen 11, 14 des Innengehäuses 6 und des Außengehäuses 5.
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Um die Reibung zwischen den Gleitelementen 9 und den Gehäuseoberflächen 11, 14 möglichst gering zu halten, sind die Gleitflächen 12 der Gleitelemente 9 eben.
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Der Grundkörper 16 bildet eine Basis für das Innengehäuse 6. Das Innengehäuse 6 ist nach dem Prinzip der Gleitlagerung auf dem Grundkörper 16 geführt. Hierzu befinden sich an einer Unterseite des Innengehäuses 6 zwei weitere Gleitelemente 9, die ebenfalls von PTFE gebildet und in Form langgestreckter Streifen ausgebildet sind. Eine Gleitfläche 12 dieser Gleitelemente 9 steht in einem unmittelbaren Kontakt mit dem Grundkörper 16. Ein Bewegungsspalt 13, wie er zwischen den Gleitflächen 12 der dem Außengehäuse 5 zugeordneten Gleitelemente 9 und der inneren Gehäuseoberfläche 11 des Außengehäuses 5 vorgesehen ist, liegt hier prinzipbedingt nicht vor, da das Innengehäuse 6 infolge seines Eigengewichts auf dem Grundkörper 16 aufliegt. Letztere ist hier und vorzugsweise in Form einer Grundplatte ausgebildet.
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Die 4 zeigt das Innengehäuse 6 in seiner Ruhestellung, in der es fast vollständig in das Außengehäuse 5 eingefahren ist und von dem Außengehäuse 5 (zu den Seiten und oben) sowie dem Grundkörper 16 (unten) umgeben ist.
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Die 5 zeigt das Innengehäuse 6 in seiner Aktivstellung, in der das Innengehäuse 6 aus dem Außengehäuse 5 herausgefahren ist. Die Überführung von der Ruhestellung in die Aktivstellung erfolgt mit dem Linearantrieb 7, der in den 4 und 5 von einem Pneumatikzylinder gebildet ist. Der als Pneumatikzylinder ausgebildete Linearantrieb 7 umfasst einen feststehenden Zylinder 19 und einen darin parallel zu der Bewegungsachse 8 des Innengehäuses 6 beweglich geführten Kolben 20. Der Kolben 20 ist mit dem Innengehäuse 6 verbunden. Unter Aufbringung eines pneumatischen Drucks in einem Druckraum des Zylinders 19 wird der Kolben 20 aus dem Zylinder 19 gefahren, wodurch das Innengehäuse 6 aus dem Außengehäuse 5 geschoben wird.
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In dem in den 6 und 7 gezeigten Beispiel umfasst der Linearantrieb 7 der Vorrichtung 1 einen Linearmotor und keinen Pneumatikzylinder, wie die Vorrichtung 1 in den 1, 2, 3, 4 bis 5. Die anderen Komponenten der beiden Vorrichtungen 1 unterscheiden sich nicht. Der als Linearmotor ausgebildete Linearantrieb 7 umfasst einen Stator 21 und einen mittels des Stators 21 linear beweglichen Läufer 22. Der Läufer 22 ist von einer langgestreckten Stange gebildet, die mit dem Innengehäuse 6 verbunden ist. In Betrieb wird in an sich bekannter Weise der Läufer 22 mittels des Stators 21 entlang der Bewegungsachse 8 des Innengehäuses 6 ausgefahren. Der Läufer 22 schiebt das Innengehäuse 6 aus dem Außengehäuse 5 entlang der Bewegungsachse 8 heraus. Anschließend wird der Läufer 22 von seinem ausgefahrenen Zustand zurück in seinen eingefahrenen Zustand überführt wird. Hierbei wird das mit dem Läufer 22 verbundenen Innengehäuse 6 von seiner Aktivstellung entsprechend zurück in seine Ruhestellung überführt.
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Ferner weist die Vorrichtung 1 ein Faltenbalg 18 auf, mittels dessen der Läufer 22 lokal vor Verschmutzungen geschützt werden kann. Der Faltenbalg 18 ist in Längsachse 4 der Vorrichtung 1 betrachtet mit seinem einen Ende an einem proximalen Ende 32 des Innengehäuses 6 und mit seinem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende an einem proximalen Ende des Stators 21 befestigt. Eine alternative, hier nicht dargestellte Ausgestaltung sieht vor, dass an beiden Enden des Innengehäuses 6 ein Faltenbalg 18 zwischen dem Innengehäuse 6 und dem Stator 21 angeordnet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Gegenstand
- 3
- Förderstrecke
- 4
- Längsachse
- 5
- Außengehäuse
- 6
- Innengehäuse
- 7
- Linearantrieb
- 8
- Bewegungsachse
- 9
- Gleitelement
- 10
- Zwischenraum
- 11
- innere Gehäuseoberfläche des Außengehäuses
- 12
- Gleitfläche
- 13
- Bewegungsspalt
- 14
- äußere Gehäuseoberfläche des Innengehäuses
- 15
- Schenkel
- 16
- Grundkörper
- 17
- Flansch
- 18
- Faltenbalg
- 19
- Zylinder
- 20
- Kolben
- 21
- Stator
- 22
- Läufer
- 23
- Ende des Innengehäuses
- 24
- Kontaktelement
- 25
- Förderrichtung
- 26
- Abführung
- 27
- Ständer
- 28
- Außenseite
- 29
- Oberseite
- 30
- Seitenwand
- 31
- Spreizclip
- 32
- Ende
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2009 040 604 B4 [0004]