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Die
Erfindung betrifft ein Flurförderzeug,
insbesondere Gegengewichts-Gabelstapler, mit einem Fahrzeugrahmen,
der einen zur Aufnahme eines Batterieblocks ausgebildeten Rahmenabschnitt
aufweist, wobei der Batterieblock durch eine seitliche Öffnung des
Rahmenabschnitts quer zur Fahrzeuglängsachse ein- und ausfahrbar
ist.
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Ein
gattungsgemäßes Flurförderzeug
ist in der
DE
10 2004 056 624 A1 offenbart. Bei diesem Flurförderzeug
ist der Batterieblock auf einer rollengelagerten Aufstandsfläche abgestützt, die
zusammen mit diesem aus dem Rahmenabschnitt des Flurförderzeugs
ein- und ausfahrbar ist. Duch die Rollen entstehen punktuell sehr
hohe Lasten, die zu Verformungen im Rahmen und/oder zu Beschädigungen am
Batterieblock führen
können.
Die Rollen sind ferner während
des Betriebs des Flurförderzeugs
Stoßbelastungen
ausgesetzt, die durch den Batterieblock verursacht werden. Dies
kann zu erhöhtem
Verschleiss und Beschädigungen
und damit zu Störungen
beim Wechsel des Batterieblocks führen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Flurförderzeug
der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei dem das
Batteriewechselsystem hinsichtlich eines langfristig störungsfreien
Betriebs verbessert ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Batterieblock auf einem gleitgelagerten Wechselschlitten
angeordnet ist.
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Erfindungsgemäß werden
durch die flächige Kraftübertragung
vom Batterieblock über
den gleitgelagerten Wechselschlitten in den Fahrzeugrahmen die entstehenden
Spannungen minimiert und somit die Gefahr von Beschädigungen
des Batteriewechselsystems vermindert und ein langfristig störungsfreier
Betrieb ermöglicht.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind unterhalb des Wechselschlittens
zwei seitlich voneinander beabstandete Lineargleitlager angeordnet.
Es ist also nicht erforderlich, den Wechselschlitten vollflächig in
dem zur Aufnahme des Batterieblocks vorgesehenen Rahmenabschnitt
des Flurförderzeugs
zu lagern. Gleichwohl ist es auch möglich, ein einzelnes Lineargleitlager
zu verwenden, sofern dieses ausreichend groß dimensioniert ist.
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Es
erweist sich als vorteilhaft, wenn das ausgefahrene Ende des Wechselschlittens
mit mindestens einer auf der Fahrbahn abstützbaren Stützrolle versehen ist. Es wird
dadurch verhindert, dass das Flurförderzeug beim Batteriewechsel
(ausgefahrener Batterieblock) seitlich kippt.
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Sofern
der Wechselschlitten vollständig
aus dem Rahmenabschnitt ausfahrbar ist, kann der Batterieblock sowohl
mit einem Kran als auch mit einem zweiten Flurförderzeug gewechselt werden,
da er von allen Seiten gut zugänglich
ist. Die Gefahr von Beschädigungen
am Flurförderzeug
wird verringert, weil der Batterieblock nicht innerhalb des Bereichs der
Fahrerkabine angehoben wird.
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Ein
vollständiges
Ausfahren des Wechselschlittens aus dem Rahmenabschnitt lässt sich
auf einfache Weise dadurch erzielen, dass der Wechselschlitten am
inneren Ende mit mindestens einem Mitnehmer verbunden ist, der beim
Ausfahren des Wechselschlittens in einem der seitlichen Öffnung des
Rahmenabschnitts nahen Bereich in Eingriff mit einer ausfahrbaren,
den Wechselschlitten am inneren Ende abstützenden Schiene bringbar ist,
die am Fahrzeugrahmen gleitgelagert ist. Bei Vorhandensein von zwei
Lineargleitlagern sind konsequenterweise zwei Schienen vorgesehen.
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Im
Hinblick auf einen einfachen und funktionssicheren Aufbau ist es
günstig,
wenn der Mitnehmer als den Batterieblock im Rahmenabschnitt stützender
Gleitkörper
ausgebildet ist.
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Zweckmäßigerweise
ist der Wechselschlitten am äußeren Ende
mit mindestens einem Mitnehmer verbunden, der beim Einfahren des
Wechselschlittens in einem der seitlichen Öffnung des Rahmenabschnitts
nahen Bereich in Eingriff mit der Schiene bringbar ist. Somit wird
die Schiene durch die Bewegung des Wechselschlittens nicht nur ausgefahren
sondern auch automatisch eingefahren.
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Um
körperliche
Arbeit beim Batteriewechsel zu vermeiden, wird vorgeschlagen, dass
der Wechselschlitten mit einer krafterzeugenden Stellvorrichtung
in Wirkverbindung steht. Dies hat zudem den Vorteil, dass eine Verletzungsgefahr,
wie sie beim manuellen Verschieben des Batterieblocks infolge hohen
Kräftebedarfs
besteht, nicht mehr vorhanden ist.
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Damit
die Stellvorrichtung in der Lage ist, den Wechselschlitten samt
Batterieblock vollständig aus
dem Rahmenabschnitt auszufahren, weist die Stellvorrichtung mit
Vorteil zwei Hydraulikzylinder mit jeweils einem Zylindergehäuse und
einem Kolben auf, wobei die Hydraulikzylinder doppelt wirkend ausgebildet
sind und in einer die Kolbenhübe
addierenden Wirkverbindung miteinander stehen. Selbstverständlich sind
auch andere Stellvorrrichtungen einsetzbar, z.B. elektrische Antriebe
(Teleskopgewindespindel, Zugmittelgetriebe usw.) oder andere hydraulische
Antriebe (z.B. hydraulischer Teleskopzylinder).
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Hydraulikzylinder zu einem Tandemaggregat zusammengefasst sind,
das zwei parallele, miteinander verbundene oder einstückig miteinander
ausgebildete Zylindergehäuse
und in entgegengesetzte Richtungen ausfahrbare Kolben aufweist,
wobei einer der Kolben mit dem Fahrzeugrahmen und der andere Kolben
mit dem Wechselschlitten gelenkig gekoppelt ist.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den
schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei
zeigt
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flurförderzeugs mit Batterieblock,
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2 eine
perspektivische Ansicht des gleitgelagerten Batterieblocks,
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3 einen
Querschnitt durch den zur Aufnahme des Batterieblocks vorgesehenen
Rahmenabschnitt im Bereich einer Gleitlagerung bei eingefahrenem
Batterieblock,
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4 eine
Darstellung der Bewegungsabfolge beim Aus- und Einfahren eines vollständig ausfahrbaren
Batterieblocks,
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5 eine
perspektivische Darstellung eines Batteriewechselsystems und
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6 eine
Ansicht des Batteriewechselsystems von unten.
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Das
erfindungsgemäße Flurförderzeug
ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
als Gegengewichts-Gabelstapler ausgebildet, der einen Fahrzeugrahmen 1 aufweist,
dessen mittlerer Rahmenabschnitt 2 zur Aufnahme eines Batterieblocks 3 eines elektrischen
Fahr- und Arbeitsantriebs vorgesehen ist.
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Der
Batterieblock 3 kann nach oben oder zur Seite, also quer
zur Fahrtrichtung des Flurförderzeugs,
ausgebaut werden. Der Ausbau zur Seite ist in 1 angedeutet.
Hierbei wird der Batterieblock 3 seitlich aus einer Öffnung des
Rahmenabschnitts 2 herausgeschoben bzw. beim Einbau von
der Seite in den Rahmenabschnitt 2 hineingezogen.
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Der
Batterieblock 3 kann mit Hilfe eines Ladegeschirrs, das
beispielsweise an einem Kran befestigt ist, aus dem Flurförderzeug
entfernt werden.
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Der
Batterieblock 3 befindet sich auf einem zur Fahrtrichtung
des Flurförderzeugs
querbeweglichen Wechselschlitten 4 (siehe 2 und 3) und
wird zusammen mit diesem aus dem Rahmenabschnitt 2 ausgefahren.
Der Wechselschlitten 4 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
auf zwei Lineargleitlagern L abgestützt, die im einfachsten Fall streifenförmig ausgeführt sein
können.
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Es
ist auch möglich,
anstelle von zwei Linearlagern nur ein einziges, breites Linearlager
vorzusehen.
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Bei
der in 4 dargestellten Variante besteht jedes Lineargleitlager
L aus einem am äußeren Ende
des Wechselschlittens 4 befestigten äußeren Gleitkörper G1,
einem am inneren Ende des Wechselschlittens 4 befestigten
inneren Gleitkörper
G2 und einer dazwischen angeordneten, ausfahrbaren Schiene S. Beide
Gleitkörper
G1 und G2 jedes Linearlagers L sind im eingefahrenen Zustand des
Wechselschlittens 4 im Rahmenabschnitt 2 auf einem
Bodenblech des Fahrzeugrahmens 1 abgestützt. Beide Schienen S sind
auf in der 4 nicht dargestellte Weise am
Fahrzeugrahmen 1 gleitgelagert.
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Um
beim Ausfahren und im ausgefahren Zustand des Wechselschlittens 4 samt
Batterieblock 3 ein Kippen des Flurförderzeugs zu vermeiden, ist
das ausgefahrene Ende des Wechselschlittens 4 mit einer
oder mehreren, auf der Fahrbahn abstützbaren Stützrollen R versehen.
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Wir
sich aus 4 ergibt, kann der Wechselschlitten 4 samt
dem darauf angeordneten Batterietrog 3 vollständig aus
dem Rahmenabschnitt 2 ausgefahren werden. Dabei ergibt
sich folgender Ablauf:
Der Wechselschlitten 4 wird
zunächst
geringfügig aus
dem Rahmenabschnitt 2 herausbewegt, um die Stützrolle(n)
R ausklappen und mit der Fahrbahn in Eingriff bringen zu können (oberste
Darstellung). Im Anschluss wird der Wechselschlitten 4 weiter
aus dem Rahmenabschnitt 2 herausgedrückt, wobei die Stützrolle(n)
R und die inneren Gleitkörper
G2 den Wechselschlitten 4 stützen. Beim weiteren Ausfahren kommen
in einem der seitlichen Öffnung
des Rahmenabschnitts 2 nahen Bereich die inneren Gleitkörper G2
in Eingriff mit den Schienen S (zweite Darstellung von oben) und
wirken als Mitnehmer, mit deren Hilfe die Schienen S mittels jeweils
eines Fortsatzes F aus dem Bereich des Rahmenabschnittes 2 seitlich herausgezogen
werden (dritte Darstellung von oben). Dabei stützt sich der Wechselschlitten 4 am äußeren Ende
auf der/den Stützrolle(n)
R und am inneren Ende auf den Schienen S ab.
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Beim
Einfahren des Wechselschlittens 4 in den Rahmenabschnitt 2 wirken
die äußeren Gleitkörper G1
als Mitnehmer und drücken
die Schienen S wieder in ihre Parkpositionen zurück (untere Darstellung in 4).
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Selbstverständlich ist
es auch möglich,
an Stelle der Gleitkörper
G1 und G2 separate Mitnehmer vorzusehen, um die Schienen S zu betätigen.
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Die 5 und 6 zeigen
eine konkrete Ausführung
des Batteriewechselsystems des erfindungsgemäßen Flurförderzeugs. Der Wechselschlitten 4 wird
mittels einer krafterzeugenden, gelenkig am Fahrzeugrahmen 1 und
am Wechselschlitten 4 befestigten Stellvorrichtung V aus
dem Rahmenabschnitt 2 ein- und ausgefahren, die beispielsweise
hydraulisch oder elektrisch ausgebildet sein kann.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist die Stellvorrrichtung V hydraulisch ausgebildet und verfügt über zwei
doppelt wirkende Hydraulikzylinder H1, H2, die zu einem Tandemaggregat
zusammengefasst sind und zueinander parallele, miteinander verbundene
Zylindergehäuse
aufweisen, aus denen in entgegengesetzte Richtungen Kolben ausfahrbar sind.
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Somit
addieren sich die Hübe
der Kolben, von denen der Kolben des einen Hydraulikzylinders mit
dem Fahrzeugrahmen 1 gelenkig gekoppelt ist, während der
in dem Zylindergehäuse
des anderen Hydraulikzylinders angeordnete Kolben mit dem Wechselschlitten 4 gelenkig
gekoppelt ist. Die Zylindergehäuse
können
auch einstückig
miteinander ausgebildet sein, was im Gegensatz zu einer Ausführung mit
zwei Zylindergehäusen
die miteinander verbunden werden, die Montage vereinfacht.
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Die
Schienen S sind jeweils in einem am Fahrzeugrahmen 1 befestigten
Aufnahmekörper
A gleitgelagert, der ausreichend lang ist, um bei ausgefahrenen
Schienen S das Gewicht des Batterieblocks 3 und des Wechselschlittens 4 tragen
zu können.