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Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektronisches Bauelement, insbesondere ein Halbleiterbauelement in Form eines COL-Bauteils (Chip- On-Lead). Sie betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Bauelements, insbesondere eines Halbleiterbauelements.
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Herkömmliche gehäuste Halbleiterbauelemente werden durch Verbinden eines Halbleiterbauteils mit einer Chipinsel eines Flachleiterrahmens mit einem Klebstoff wie etwa einer Silberpaste hergestellt. Der Flachleiterrahmen ist durch Bonddrähte mit dem Halbleiterbauteil verbunden. Das ganze Halbleiterbauelement ausgenommen äußere Zuleitungen wird vergossen. Die äußeren Zuleitungen dienen als externer Anschluss.
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In jüngster Zeit hat die Nachfrage nach gehäusten Halbleiterbauelementen mit höherer Packungsdichte sowie geringerer Fläche und Dicke zur Entwicklung von neuen Bauteilen mit verschiedenen Strukturen geführt. Die neuen Bauteile können für tragbare Elektrogeräte verwendet werden, die geringe Größe und geringes Gewicht zusammen mit ausgezeichnetem thermischen und elektrischen Verhalten erfordern.
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Ein Beispiel eines neuen Bauteils ist ein COL-Bauteil (Chip-On-Lead), das einen direkt auf einen Flachleiterrahmen montierten Halbleiterchip beinhaltet. Das COL-Bauteil ist auch als LOC-Bauteil (Lead-On-Chip) bekannt.
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Die
DE 101 47 375 B4 beschreibt ein Verfahren zum Herstellen eines Halbleiterbauelements. Bei diesem Verfahren wird eine Trägerplatte in einem Bereich, auf dem später ein Halbleiterchip aufgebracht wird, durch ein Ätzverfahren in seiner Dicke reduziert. Darüber hinaus wird dieser Bereich durch das Ätzverfahren von einem Bereich des Trägers abgetrennt, wobei dieser weitere Bereich ebenfalls durch das Ätzverfahren in Kontaktabschnitte unterteilt wird. Die Kontaktabschnitte werden über Bonddrähte an den Halbleiterchip angeschlossen.
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Die
DE 101 32 385 B4 beschreibt ein Verfahren, bei dem eine Trägerplatte durch ein Ätzverfahren in mehrere Abschnitte unterteilt wird, von den einer als Chipträger dient, auf den ein Halbleiterchip aufgebracht wird, und von denen die anderen als Kontaktanschlüsse dienen.Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Bauelements sowie ein elektronisches Bauelement anzugeben, welche eine weitere Verringerung der Bauelementgröße ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche 1 und 12 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Anspruch 1 betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Bauelements.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1 ist die Trägerplatte eine Flachleiterrahmenmaterialplatte.
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Die Flachleiterrahmenmaterialplatte kann einen durchgehenden Oberflächenbereich aufweisen.
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Das teilweise Entfernen der Flachleiterrahmenmaterialplatte kann mittels Ätzen der Flachleiterrahmenmaterialplatte erfolgen.
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Bevorzugt erfolgt das selektive Entfernen mindestens eines Teils der zweiten Oberfläche der Flachleiterrahmenmaterialplatte mittels selektivem Ätzen der zweiten Oberfläche der Flachleiterrahmenmaterialplatte.
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In einer Ausgestaltung des Verfahrens wird die Vertiefung durch selektives Ätzen der ersten Oberfläche der Flachleiterrahmenmaterialplatte ausgebildet.
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Nach dem Anordnen des Halbleiterchips in der Vertiefung können mehrere Drähte zwischen dem Halbleiterchip und der Flachleiterrahmenmaterialplatte angebracht werden.
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In einer Ausführungsform wird der Halbleiterchip vor dem selektiven Ätzen der zweiten Oberfläche in eine Formmasse eingebettet.
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Bevorzugt wird die zweite Oberfläche selektiv geätzt, bis die Flachleiterrahmenmaterialplatte fragmentiert ist.
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Die Flachleiterrahmenmaterialplatte kann dabei zum Ausbilden elektrischer Verbindungselemente fragmentiert werden.
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In einer Ausführungsform weist das Verfahren den Schritt des Beschichtens von Bereichen der fragmentierten Flachleiterrahmenmaterialplatte auf.
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Die Flachleiterrahmenmaterialplatte kann ein Metallsubstrat aufweisen.
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Anspruch 12 betrifft ein elektronisches Bauelement.
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Bei dem elektronischen Bauelement gemäß Anspruch 12 ist es möglich, dass die Schicht aus Verbindungsmaterial ein elektrisch isolierendes und wärmeleitendes Material aufweist.
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In einer Ausgestaltung weist das elektronische Bauelement mehrere zwischen dem Halbleiterchip und den Zuleitungen angebrachte Drähte auf.
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Bevorzugt ragt mindestens eine der Zuleitungen aus der Formmasse zumindest teilweise heraus.
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In einer Ausführungsform weist das elektronische Bauelement eine Schicht aus leitendem Material auf, wobei die Schicht aus leitendem Material auf den aus der Formmasse herausragenden Bereichen der mindestens einen zumindest teilweise herausragenden Zuleitung angeordnet ist.
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Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
- 1 zeigt ein erläuterndes Beispiel eines Halbleiterbauelements mit einer Ansicht eines Teilbereichs eines ersten gekapselten COL-Bauteils.
- 2 zeigt ein Flachleiterrahmenmaterial zum Herstellen des Bauteils gemäß 1.
- 3 zeigt das Flachleiterrahmenmaterial gemäß 2 mit einem Halbleiterchip.
- 4 zeigt das Flachleiterrahmenmaterial gemäß 3 mit einer geätzten unterseitigen Oberfläche.
- 5 zeigt eine Ansicht eines Teilbereichs eines zweiten gekapselten COL-Bauteils.
- 6 zeigt eine Vorderansicht eines Teilbereichs eines dritten gekapselten COL-Bauteils.
- 7 zeigt eine Perspektivansicht des freigelegten dritten COL-Bauteils von oben.
- 8 zeigt eine Perspektivansicht des dritten COL-Bauteils von unten.
- 9 zeigt eine Perspektivansicht des dritten COL-Bauteils von oben.
- 10 zeigt ein Flussdiagramm von Herstellungsschritten zum Herstellen des dritten COL-Bauteils gemäß 8.
- 11 zeigt ein Flachleiterrahmenmaterial mit Einbuchtungen auf seiner oberseitigen Oberfläche.
- 12 zeigt das Flachleiterrahmenmaterial gemäß 11 mit Vertiefungen auf der oberseitigen Oberfläche.
- 13 zeigt auf dem Flachleiterrahmenmaterial gemäß 12 bereitgestellte Halbleiterchips
- 14 zeigt mehrere mit den Halbleiterchips gemäß 13 verbundene Bonddrähte.
- 15 zeigt das Flachleiterrahmenmaterial gemäß 14, das mit einer Formmasse gekapselt ist.
- 16 zeigt eine unterseitige Oberfläche des Flachleiterrahmenmaterials gemäß 15, die mit einer Maske versehen ist.
- 17 zeigt eine Schicht aus leitendem Material, die auf die unterseitige Oberfläche des Flachleiterrahmenmaterials gemäß 16 aufgebracht ist.
- 18 zeigt die unterseitige Oberfläche des Flachleiterrahmenmaterials gemäß 17 ohne die Maske.
- 19 zeigt das Flachleiterrahmenmaterial gemäß 18 mit geätzter unterseitigen Oberfläche.
- 20 zeigt das Flachleiterrahmenmaterialgemäß 19, das aufgetrennt wird.
- 21 zeigt das aufgetrennte Flachleiterrahmenmaterial.
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Die Figuren veranschaulichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung und dienen zusammen mit der Beschreibung der Erläuterung der Prinzipien der Erfindung. Andere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung und viele der damit einhergehenden Vorteile der vorliegenden Erfindung lassen sich ohne weiteres unter Bezugnahme auf die folgende ausführliche Beschreibung besser verstehen. Die Elemente der Figuren sind relativ zueinander nicht unbedingt maßstabsgetreu.
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In der folgenden ausführlichen Beschreibung wird auf die Figuren Bezug genommen, die einen Teil hiervon bilden und in denen als Veranschaulichung spezifische Ausführungsformen gezeigt sind, in denen die Erfindung ausgeführt werden kann. In dieser Hinsicht werden Richtungsterminologien wie etwa „Oberseite“, „Unterseite“, „Vorderseite“, „Rückseite“, „vorderer“, „hinterer“ usw. unter Bezugnahme auf die Orientierung der beschriebenen Figuren verwendet. Weil Komponenten von Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in einer Reihe verschiedener Orientierungen positioniert sein können, wird die Richtungsterminologie zu Zwecken der Darstellung verwendet und ist in keinerlei Weise beschränkend.
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In der folgenden Beschreibung werden Details bereitgestellt, um Ausführungsformen der Erfindung zu beschreiben. Für den Fachmann ist es jedoch offensichtlich, dass Ausführungsformen ohne solche Details ausgeführt werden können.
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1 zeigt eine Ansicht eines Halbleiterbauelements mit einem Teilbereich eines ersten gekapselten COL-Bauteils 10. Das erste gekapselte COL-Bauteil 10 beinhaltet mehrere Zuleitungsfinger 11 und einen Halbleiterchip 12.
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Die Zuleitungsfinger 11 weisen an den Enden der Zuleitungsfinger 11 angeordnete Vertiefungen 18 auf. Die Vertiefung 18 wird auch als ein vertiefter Abschnitt bezeichnet. Der Halbleiterchip 12 ist auf einer Vertiefung 18 der Zuleitungsfinger 11 angeordnet. Einzelne Zuleitungsfinger 11 sind von ihren jeweiligen benachbarten Zuleitungsfingern 11 getrennt angeordnet.
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Die Vertiefung 18 ist zur Aufnahme des Halbleiterchips 12 ausgebildet. Die Vertiefung 18 ermöglicht, dass der Halbleiterchip 12 auf einer geringeren Höhe angeordnet wird. Dadurch kann das COL-Bauteil 10 dünner ausgebildet werden. Zudem trägt die Vertiefung 18 dazu bei, ein Verschieben des Halbleiterchips 12 zu verhindern und die Position des Halbleiterchips 12 beizubehalten.
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Die Zuleitungsfinger 11 bilden elektrische Kontakte oder elektrische Anschlüsse zwischen elektrischen Schaltungen des Halbleiterchips 12 und einer externen Schaltungsanordnung. Der Halbleiterchip 12 weist elektrische Schaltungen auf, die elektrische Signale von der externen Schaltungsanordnung empfangen, die elektrischen Signale verarbeiten und die verarbeiteten Signale an die externe Schaltungsanordnung übertragen.
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In einem allgemeinen Sinn ist der Zuleitungsfinger 11 ein elektrisches Verbindungselement. Das elektrische Verbindungselement kann einen elektrischen Anschluss enthalten. Der Zuleitungsfinger 11 wird auch als Zuleitung bezeichnet. In einer Ausführungsform ist der Halbleiterchip 12 ein elektronisches Bauteil. Der Halbleiterchip 12 kann eine digitale oder analoge Schaltungsanordnung enthalten. Das elektronische Bauteil kann diskrete elektrische Komponenten wie etwa Widerstände aufweisen.
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Ein Verfahren zum Herstellen des ersten gekapselten COL-Bauteils 10 ist in den 2 bis 4 gezeigt. Eine Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 wird bereitgestellt, wie in 2 gezeigt. Die Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 besitzt eine erste Oberfläche 15' und eine zweite Oberfläche 15'', die der ersten Oberfläche 15' gegenüberliegt.
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Die erste Oberfläche 15' weist einen durchgehenden Oberflächenbereich auf. Der durchgehende Oberflächenbereich besitzt keinen Durchkontakt, keine Aussparung oder keine Öffnung in seiner Oberfläche. Dennoch kann der durchgehende Oberflächenbereich einen Hohlraum aufweisen. Mit anderen Worten ist der durchgehende Oberflächenbereich nicht unterbrochen.
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Der durchgehende Oberflächenbereich der ersten Oberfläche 15' wird anschließend geätzt, um die Vertiefung 18 zu bilden, wie in 2 gezeigt. Danach wird der Halbleiterchip 12 in der Vertiefung 18 der ersten Oberfläche 15' angeordnet. Dies ist in 3 gezeigt.
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Danach wird die zweite Oberfläche 15'' der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 geätzt. Durch das Ätzen werden Öffnungen in der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 gebildet, so dass ein Bereich des Bodens der Vertiefung 18 entfernt wird, wobei dieser Bereich ein Bereich der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 ist, der sich unterhalb des Halbleiterchips 12 befindet. Die Öffnung verbindet die erste Oberfläche 15' mit der zweiten Oberfläche 15''. Mit anderen Worten wird die Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 aufgetrennt, um einzelne Zuleitungsfinger 11 auszubilden, wie in 4 gezeigt. Das Auftrennen der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 wird auch als Fragmentieren der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 bezeichnet.
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In einem allgemeinen Sinn ist die Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 eine Art einer Trägerplatte. Die Trägerplatte ist zum Ausbilden von elektrischen Verbindungselementen oder Zuleitungsfingern vorgesehen. Der Prozess des Ätzens ist eine Art des Entfernens.
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5 zeigt eine Ansicht eines Teilbereichs eines zweiten gekapselten COL-Bauteils 20. Komponenten mit den gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und im Folgenden nicht näher erörtert.
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Das zweite gekapselte COL-Bauteil 20 enthält mehrere Zuleitungsfinger 11 und einen Halbleiterchip 12, die von einer Formmasse 21 bedeckt sind. Der Halbleiterchip 12 ist auf einer Vertiefung 18 der Zuleitungsfinger 11 angeordnet.
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Die Formmasse 21 schützt den Halbleiterchip 12 vor der äußeren Umgebung.
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In einem allgemeinen Sinn ist die Formmasse 21 eine Art einer Gehäusemasse. Die Gehäusemasse kann ein weiches Gel enthalten.
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Ein Verfahren zum Herstellen des zweiten gekapselten COL-Bauteils 20 ist im Folgenden beschrieben. Das Verfahren beinhaltet das Bereitstellen einer Flachleiterrahmenmaterialplatte 14. Die Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 weist eine erste Oberfläche 15' mit einem durchgehenden Oberflächenbereich und eine zweite Oberfläche 15'' auf.
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Anschließend wird der durchgehende Oberflächenbereich der ersten Oberfläche 15' geätzt, um die Vertiefung 18 auszubilden. Der Halbleiterchip 12 wird dann in der Vertiefung 18 der ersten Oberfläche 15' angeordnet.
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Später wird die Formmasse 21 auf der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 angeordnet. Die Formmasse 21 bedeckt den Halbleiterchip 12 und einen Bereich der ersten Oberfläche 15'. Der durchgehende Oberflächenbereich der ersten Oberfläche 15' verhindert, dass die Formmasse 21 die zweite Oberfläche 15'' erreicht.
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Die zweite Oberfläche 15'' der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 wird anschließend geätzt, um einzelne Zuleitungsfinger 11 auszubilden.
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Das Herstellungsverfahren des zweiten gekapselten COL-Bauteils 20 in der oben gezeigten Reihenfolge vermeidet das sog. „mold bleed“, d. h. das Austreten oder Verbreiten der Formmasse 21 von der ersten Oberfläche 15' auf die zweite Oberfläche 15''. Bei anderen Verfahren zum Herstellen des COL-Bauteils 20 erfolgt der Schritt des Ätzens der Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 vor dem Schritt des Bedeckens des Halbleiterchips 12 mit der Formmasse 21. Die geätzte Flachleiterrahmenmaterialplatte 14 besitzt Aussparungen, durch die die Formmasse 21 auf die zweite Oberfläche 15'' austreten kann.
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Das Austreten der Formmasse 21 auf die zweite Oberfläche 15'' wird bei dem obigen Verfahren verhindert, da die Aussparungen während des Schrittes des Bedeckens des Halbleiterchips 12 nicht vorhanden sind.
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Die 6 bis 9 zeigen verschiedene Ansichten eines dritten COL-Bauteils 30. Eine Gesamtansicht wird durch eine Vorderansicht in 6 dargestellt. 7 zeigt eine freigelegte Perspektivansicht von oben für eine bessere Darstellung von internen Teilen des dritten COL-Bauteils 30. 8 zeigt eine Perspektivansicht von unten, während 9 eine Perspektivansicht von oben darstellt.
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Komponenten mit ähnlichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit ähnlichen Bezugszeichen gekennzeichnet und im Folgenden nicht näher erörtert.
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Das dritte COL-Bauteil 30 weist einen Flachleiterrahmen 31 auf. Der Flachleiterrahmen 31 besitzt mehrere Zuleitungen 33 und 36. Weitere Zuleitungen 34, 35, 37 und 38 des Flachleiterrahmens 31 sind am besten in 7 zu sehen. Die Zuleitungen 34 bis 38 weisen eine Vertiefung 40 auf, die auf einer Oberseite der Zuleitungen 34 bis 38 vorgesehen wird.
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Ein Halbleiterchip 42 wird auf der Vertiefung 40 angeordnet, wie in 6 und 7 gezeigt. Mehrere Bonddrähte 44 bis 48 werden zwischen dem Halbleiterchip 42 und den Zuleitungen 33 bis 38 angebracht. Ein Halbleiterchip-Verbindungsband 50 wird zwischen dem Halbleiterchip 42 und der Oberseite der Zuleitungen 33, 34, 36 und 37 bereitgestellt. Der Halbleiterchip 42, die Zuleitungen 33 bis 38 und die Bonddrähte 44 bis 48 werden mit einer Formmasse 51 bedeckt.
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Der Halbleiterchip 42 besitzt eine oberseitige aktive Oberfläche, auf der mehrere elektrische Schaltungen ausgebildet sind. Die elektrischen Schaltungen sind durch Kontaktflächen, die auf der aktiven Oberfläche angeordnet sind, mit den Bonddrähten 44 bis 48 verbunden. Die elektrischen Schaltungen und die Kontaktflächen sind in den 6 bis 9 nicht gezeigt.
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Die Zuleitungen 33 bis 35 können eine erste Reihe bilden, während die Zuleitungen 36 bis 38 eine zweite Reihe bilden können, wie in 7 gezeigt. Die erste Reihe ist von der zweiten Reihe durch einen Spalt 52 getrennt. Die Zuleitungen 33 bis 38 weisen ähnliche Profile und ähnliche Höhen auf. Teile der Zuleitungen 33 bis 38 ragen abwärtsgerichtet aus der Formmasse 51 heraus, wie in 6 und 8 zu sehen.
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Eine Schicht 53 aus leitendem Material, NiAu (Nickel-Gold), wird auf unterseitigen Oberflächen der Zuleitungen 33 bis 38 vorgesehen, wie in 6 und 8 gezeigt. Die leitende Schicht 53 ist ausreichend groß, so dass für ein elektrisches Testen Testsonden keine hohe Präzision zum Kontaktieren der leitenden Schicht 53 während des elektrischen Testens erfordern. Kontaktbereiche 55 werden auf oberseitigen Oberflächen der Zuleitungen 33 bis 38 bereitgestellt. Die Kontaktbereiche 55 sind durch die Bonddrähte 44 bis 48 mit dem Halbleiterchip 42 verbunden.
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Wie in 7 dargestellt, wird die Zuleitung 33 durch den Bonddraht 44 mit dem Halbleiterchip 42 verbunden, während die Zuleitung 34 durch den Bonddraht 45 mit dem Halbleiterchip 42 verbunden wird. In ähnlicher Weise wird die Zuleitung 36 durch den Bonddraht 46 mit dem Halbleiterchip 42 verbunden. Die Zuleitung 37 wird durch die Bonddrähte 47 und 48 mit dem Halbleiterchip 42 verbunden. Die Bonddrähte 44, 45 und 46 enthalten Goldmaterial, wohingegen die Bonddrähte 47 und 48 Aluminiummaterial aufweisen.
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Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 ist auf der Unterseite des dritten COL-Bauteils 30 freigelegt, wie in 8 gezeigt. Das freigelegte Halbleiterchip-Verbindungsband 50 besitzt eine teilweise rechteckige Form. Die Zuleitungen 33, 34, 36 und 37 bedecken Teile des Halbleiterchip- Verbindungsbandes 50.
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Teile der Zuleitungen 33 bis 38 ragen abwärtsgerichtet aus der Formmasse 51 heraus. Die Zuleitung 33, 34, 35, 36, 37 oder 38 ist von ihrer benachbarten Zuleitung 33, 34, 35, 36, 37 oder 38 getrennt angeordnet. Die Zuleitungen 33 bis 38 weisen Einbuchtungen 57 und 58 auf, wie in 6 und 8 gezeigt. Die Einbuchtungen 57 und 58 besitzen eine teilweise zylindrische Form.
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Wie in 9 zu sehen, besitzt die Formmasse 51 eine im Wesentlichen kubische Form. Die Formmasse 51 umschließt den Halbleiterchip 42, den Flachleiterrahmen 31 und die Bonddrähte 44 bis 48, sodass diese Teile nicht sichtbar sind. Die Formmasse 51 bedeckt auch die Zuleitungen 33 bis 38 derart, dass Teile der Zuleitungen 33 und 38 nicht von der Formmasse 51 bedeckt sind.
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Die Vorsprünge der Zuleitungen 33 bis 38 gestatten eine leichte elektrische Kontaktierung mit externen Anschlüssen, wie etwa Kontaktflächen einer Leiterplatte. Das Material der leitenden Schicht 53 sorgt für einen guten elektrischen Kontakt zwischen den externen Anschlüssen und den Zuleitungen 33 bis 38.
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Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 weist ein wärmeleitendes Material zum Abführen von Wärme von dem im Betrieb befindlichen Halbleiterchip 42 über die Zuleitungen 33, 34, 36 und 37 auf.
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In einem allgemeinen Sinn sind die Zuleitungen 33 bis 38 eine Art von Zuleitungsfingern. Die Formmasse ist eine Art von Gehäusemasse. Die Bonddrähte 44 bis 48 sind eine Art von Drähten. Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 ist eine Art einer Schicht aus Verbindungsmaterial.
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Das Flachleiterrahmenmaterial 31 kann in Form eines vorplattierten Rahmens (PPF - Pre-Plated Frame) mit der leitenden Schicht 53 vorliegen. Die leitende Schicht 53 kann anderes leitendes Material wie etwa Nickel-Palladium-Gold (NiPdAu) enthalten. Die Bonddrähte 44 bis 46 können Aluminiummaterial anstelle von Goldmaterial aufweisen, während die Bonddrähte 47 und 48 Goldmaterial anstelle von Aluminiummaterial enthalten können. Die Bonddrähte 44 bis 48 können das gleiche Material anstelle von verschiedenen Materialien aufweisen. Die Bonddrähte 44 bis 48 können durch Ball-Bonding- oder Wedge-Bonding-Technik mit dem Flachleiterrahmen 31 oder dem Halbleiterchip 42 verbunden werden. Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 kann einen Halbleiterchip-Verbindungskleber wie etwa Epoxidkleber aufweisen.
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Die einzelnen Teile des dritten COL-Bauteils 30 besitzen verschiedene Funktionen. Der Flachleiterrahmen 31 bietet eine stützende Struktur für den Halbleiterchip 42, das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 und die Bonddrähte 44 bis 48. Die Vertiefung 40 ist vorgesehen, den Halbleiterchip 42 aufzunehmen und bietet eine Stütze für den Halbleiterchip 42. Der Halbleiterchip 42 bietet Elektronikfunktionen des dritten COL-Bauteils 30, die das Verarbeiten von analogen Signalen oder digitalen Signalen beinhalten.
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Das Goldmaterial der Bonddrähte 44 bis 46 ermöglicht eine leichte Anbringung der Bonddrähte 44 bis 46 an dem Halbleiterchip 42. Das Aluminiummaterial der Bonddrähte 47 und 48 gestattet, dass die Bonddrähte 47 und 48 einen dickeren Durchmesser für den Transport einer hohen elektrischen Stromdichte ohne Auferlegung von hohen Kosten besitzen. Die Bonddrähte 44 bis 48 bieten elektrische Verbindungswege zwischen dem Halbleiterchip 42 und einem externen Substrat wie etwa einer Leiterplatte (PCB) durch die Zuleitungen 33, 34, 36 und 37.
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Die Zuleitungen 33 bis 38 stellen externe elektrische Anschlüsse des dritten COL-Bauteils 30 dar. Das Bonden der Bonddrähte 47 und 48 auf die gleiche Zuleitung 37 gestattet das Übertragen einer größeren Strommenge zwischen der Zuleitung 37 und dem Halbleiterchip 42. Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 isoliert den Halbleiterchip 42 elektrisch von den Zuleitungen 33, 34, 36 und 37 und leitet von dem Halbleiterchip 42 erzeugte Wärme ab.
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Die leitende Schicht 53 schützt den Flachleiterrahmen 31 vor Oxidation. Die leitende Schicht 53 stellt auch einen guten elektrischen Kontakt zu einem externen Substrat und gute Haftung zu dem externen Substrat bereit. In dem Fall, dass Lot aufgebracht wird, diffundiert das Goldmaterial der leitenden Schicht 53 während eines Aufschmelzprozesses in das Lot und unterstützt das Verbinden des dritten COL-Bauteils 30 mit dem externen Substrat.
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Die Formmasse 51 ist zum Schutz interner Teile des dritten COL-Bauteils 30 vor der externen Umgebung, wie etwa vor Wärme, elektrischer Entladung und mechanischen Erschütterungen, vorgesehen. Die internen Teile beinhalten die Zuleitungen 33 bis 38, den Halbleiterchip 42 und die Bonddrähte 44 bis 48 zusammen mit dem Halbleiterchip-Verbindungsband 50. Zudem sichert die Formmasse 51 die internen Teile des dritten COL-Bauteils 30 und verhindert, dass sich die internen Teile verschieben.
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10 zeigt ein Flussdiagramm 60 der Herstellungsschritte 61 bis 71 zum Herstellen des dritten COL-Bauteils 30 der 6 bis 9.
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Das Flussdiagramm 60 beginnt mit dem Schritt 61 des Bereitstellens eines Flachleiterrahmenmaterials mit Einbuchtungen auf seiner oberseitigen Oberfläche. Die Einbuchtungen werden auch als Einprägungen und die oberseitige Oberfläche als obere Oberfläche bezeichnet. Der Schritt 62 des Ätzens des Flachleiterrahmenmaterials zum Ausbilden von kubischen Vertiefungen auf der oberseitigen Oberfläche ist dann vorgesehen. Der Schritt 64 des Befestigens bzw. Montierens von Halbleiterchips in den Vertiefungen ist nach dem Schritt 62 angeordnet. Die Halbleiterchips werden auch als sogenannte „Dies“ bezeichnet. Der Schritt 65 des Verbindens der Halbleiterchips mit Bonddrähten ist nach dem Schritt 64 angeordnet.
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Der Schritt 68 des Kapselns der Halbleiterchips mit einer Formmasse folgt dem Schritt 65. Der Schritt 69 des Plattierens einer leitenden Schicht auf einer unterseitigen Oberfläche des Flachleiterrahmenmaterials ist nach dem Schritt 68 angeordnet. Die unterseitige Oberfläche wird auch als Bodenoberfläche bezeichnet. Der Schritt 70 des Ätzens der unterseitigen Oberfläche des Flachleiterrahmenmaterials zum Ausbilden von Zuleitungen ist nach dem Schritt 69 angeordnet. Der Schritt 71 des Auftrennens des Flachleiterrahmenmaterials ist nach dem Schritt 70 vorgesehen.
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In einem allgemeinen Sinn können die oben erwähnten Schritte geändert werden. Beispielsweise kann der Schritt 62 des Ätzens den Schritt des Bereitstellens der Einbuchtungen auf dem Flachleiterrahmen beinhalten.
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Ein Verfahren zum Herstellen des dritten COL-Bauteils 30 ist in den 11 bis 21 gezeigt. Eine Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 wird bereitgestellt, wie in 11 gezeigt. Die Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 enthält eine Kupferlegierungsplatte mit einer gleichförmigen Dicke. Die Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 besitzt eine durchgehende unterseitige Oberfläche 75 und eine durchgehende oberseitige Oberfläche 76, die der unterseitigen Oberfläche 75 gegenüberliegt. Die durchgehende oberseitige Oberfläche 76 oder die durchgehende unterseitige Oberfläche 75 besitzt keinen Durchkontakt, keine Aussparung oder keine Öffnung darin.
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Danach werden Einbuchtungen 77 auf der oberseitigen Oberfläche 76 ausgebildet. Die Ausbildung der Einbuchtungen 77 erfolgt durch einen chemischen Ätzprozess. Eine säurebeständige Maske wird zuerst auf der Oberseite der Kupferlegierungsplatte bereitgestellt. Die Maske besitzt Öffnungen, die Positionen der Einbuchtungen 77 entsprechen.
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Die Maske wird ausgebildet, indem eine Photolackschicht auf der oberseitigen Oberfläche 76 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 aufgebracht wird. Ultraviolettlicht (UV) wird später für eine vorbestimmte Dauer durch eine Photomaske auf die Photolackschicht aufgestrahlt. Dies bewirkt, dass Bereiche des Photolacks, die dem UV-Licht ausgesetzt werden, aushärten. Die nicht ausgehärteten Bereiche werden später entfernt. Die ausgehärteten Bereiche bilden die Maske. Mit anderen Worten wird ein Bild auf die Photolackschicht übertragen.
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Die Kupferlegierungsplatte wird dann für eine vorbestimmte Dauer in ein Säurebad wie etwa Eisenchloridsäure (FeCl3) eingetaucht. Die Öffnungen legen Bereiche der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74, die durch die Säure entfernt werden sollen, frei. Das Entfernen bildet die Einbuchtungen 77 auf der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74. Danach wird die Kupferlegierungsplatte aus dem Säurebad entfernt. Die Maske und etwaige Restsäure werden später durch ein Mittel wie etwa Aceton entfernt.
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Dieser Prozess erzeugt Einbuchtungen 77, die in einer Gitterstruktur verteilt sind, wobei die Einbuchtungen 77 an Verbindungsstellen der Gitterstruktur vorgesehen sind. Die Einbuchtungen 77 besitzen eine spezielle Dicke und eine teilweise zylindrische Form. Die Einbuchtungen 77 befinden sich in einem gleichen Abstand von der unterseitigen Oberfläche 75. Geometrische Achsen der Einbuchtungen 77 sind in 11 als Längsachsen dargestellt.
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Die Einbuchtungen 77 werden in späteren Schritten des Herstellungsprozesses verwendet, um die Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 zu positionieren oder auszurichten.
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Wie in 12 dargestellt, wird die oberseitige Oberfläche 76 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 danach geätzt, um die Vertiefungen 40 auszubilden. Dieser Ätzschritt zum Ausbilden der Vertiefungen 40 ist ähnlich dem oben erwähnten Ätzprozess zum Ausbilden der Einbuchtungen 77.
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Die geätzte oberseitige Oberfläche 76 wird einem Entfernen von Teilen der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 unterzogen. Die ungeätzte oberseitige Oberfläche 76 bildet die Kontaktbereiche 55.
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Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 wird auf einem Wafer bereitgestellt, der mehrere Halbleiterchips 42 enthält. Der Wafer wird dann zersägt, um den Halbleiterchip 42 von seinem benachbarten Halbleiterchip 42 zu trennen. Das Zersägen trennt auch das Halbleiterchip- Verbindungsband 50, das an den Halbleiterchips 42 angebracht ist. Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 ist auf einer unterseitigen Oberfläche des Halbleiterchips 42 angeordnet.
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Die Halbleiterchips 42 werden später auf den Vertiefungen 40 angeordnet, wie in 13 dargestellt. Die Platzierung erfolgt unter Verwendung einer präzisen Halbleiterchip-Platzierungsmaschine. Das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 befestigt den Halbleiterchip 42 an der Vertiefung 40 und verhindert, dass sich der Halbleiterchip 42 verschiebt.
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Danach werden mehrere Bonddrähte 44 bis 48 zwischen den Halbleiterchips 42 und den Kontaktbereichen 55 unter Verwendung einer Drahtbondmaschine angebracht. Dies ist in 14 dargestellt.
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Die Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 wird später von der Formmasse 51 bedeckt, wie in 15 dargestellt. Der Bedeckungsprozess beinhaltet das Anordnen der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 innerhalb einer Form. Wenn sich die Form in einem geschlossen Zustand befindet, wird die geschmolzene Formmasse 51 bei einer hohen Temperatur in einen oberen Bereich der Form eingespritzt. Die geschmolzene Formmasse 51 fließt innerhalb der Form und bedeckt die Halbleiterchips 42 und die Bonddrähte 44 bis 48. Die geschmolzene Formmasse 51 wird durch die oberseitige Oberfläche 76 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 daran gehindert, den unteren Teil der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 zu erreichen. Es tritt keine Formmasse 51 auf die unterseitige Oberfläche 75 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 aus.
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Danach wird die Formmasse 51 gekühlt. Durch das Kühlen kann die Formmasse in einen festen Zustand zurückkehren. Die Formmasse 51 enthält ein Formtrennmittel zum leichten Entfernen der gekapselten Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 aus der Form. Die kapselnde Formmasse 51 wird dann einem Nachformhärten unterzogen, um die Viskosität der kapselnden Formmasse 51 zu erhöhen.
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Wie in 16 dargestellt, wird anschließend eine Maske 78 zum Ausbilden der leitenden Schicht 53 auf der unterseitigen Oberfläche 75 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 vorgesehen. Die Maske 78 weist Öffnungen auf, durch die die unterseitige Oberfläche 75 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 freigelegt und damit nicht bedeckt ist.
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Die leitende Schicht 53 aus NiAu-Material wird danach auf die unterseitige Oberfläche 75 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 aufgebracht. Die leitende Schicht 53 wird auf den freigelegten Bereichen der unterseitigen Oberfläche 75 aufgebracht. Dies ist in 17 dargestellt. Das Aufbringen erfolgt durch sequentielles Eintauchen der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 in eine Reihe von nasschemischen Bädern.
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Danach wird die Maske 78 entfernt, wie in 18 dargestellt.
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Die unterseitigen Oberfläche 75 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 wird später geätzt, um das Halbleiterchip-Verbindungsband 50 freizulegen, wie in 19 dargestellt. Die leitende Schicht 53 aus NiAu-Material wirkt als eine Ätzstoppmaske für diesen Ätzprozess. Die Schicht 53 aus NiAu-Material besitzt eine Ätzbeständigkeitseigenschaft. Das Goldmaterial ist gegenüber Ätzen durch Säure beständig. Der Ätzprozess erzeugt Aussparungen 52 auf der unterseitigen Oberfläche 75 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 und legt Teile der unterseitigen Oberfläche des Halbleiterchip-Verbindungsbandes 50 frei. Die Aussparungen 52 verbinden die unterseitige Oberfläche 75 mit der oberseitigen Oberfläche 76.
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Die geätzte Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 wird dann aufgetrennt, um getrennte COL-Bauteile 30 auszubilden, wie in 20 dargestellt. Das Auftrennen erfolgt durch Sägen entlang von Sägespuren 80. Die Sägespuren 80 verlaufen von der oberseitigen Oberfläche der Formmasse 51 zu den Einbuchtungen 77 und zu der unterseitigen Oberfläche 75 der Flachleiterrahmenmaterialplatte 74. Das Sägen trennt die Formmasse 51 und die geätzte Flachleiterrahmenmaterialplatte 74 auf, um getrennte COL-Bauteile 30 auszubilden.
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Die getrennten COL-Bauteile 30 sind in 21 dargestellt. Die dritten COL-Bauteile 30 können einem weiteren Verpacken und elektrischem Testen in einem späteren Schritt unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die dritten COL-Bauteile 30 die Packungs- und Bauelementspezifikationen erfüllen.
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Das oben erwähnte Verfahren hält die Formmasse 51 an der oberseitigen Oberfläche 76 des Flachleiterrahmens 31 und verhindert vorteilhafterweise, dass die Formmasse 51 die unterseitige Oberfläche 75 erreicht. Somit wird ein „mold bleed“ vermieden. Zudem liefert das Verfahren die Vertiefung 40 zum Sichern der Halbleiterchips 42 und ordnet die Halbleiterchips 42 in einer geringeren Höhe an.
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In einem allgemeinen Sinn können viele andere Ätztechniken verwendet werden, um die oben erwähnten Ätzprozesse zu ersetzen. Die Einbuchtungen 77 können durch eine Stanzmaschine anstatt durch Ätzen bereitgestellt werden.