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DE102006060562A1 - Warnsystem - Google Patents

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DE102006060562A1
DE102006060562A1 DE200610060562 DE102006060562A DE102006060562A1 DE 102006060562 A1 DE102006060562 A1 DE 102006060562A1 DE 200610060562 DE200610060562 DE 200610060562 DE 102006060562 A DE102006060562 A DE 102006060562A DE 102006060562 A1 DE102006060562 A1 DE 102006060562A1
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DE
Germany
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transmission signal
warning
signal
warning system
normal vehicle
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DE200610060562
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English (en)
Inventor
Lutz Doenhoff
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Individual
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    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/09Arrangements for giving variable traffic instructions
    • G08G1/0962Arrangements for giving variable traffic instructions having an indicator mounted inside the vehicle, e.g. giving voice messages
    • G08G1/0965Arrangements for giving variable traffic instructions having an indicator mounted inside the vehicle, e.g. giving voice messages responding to signals from another vehicle, e.g. emergency vehicle
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q7/00Arrangement or adaptation of portable emergency signal devices on vehicles
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Abstract

Um ein Warnsystem zu schaffen, mit dem Verkehrsteilnehmer besser als bisher vor Gefahrenstellen oder Sonderfahrzeugen gewarnt werden können, weist das Warnsystem (10) eine Sendeeinrichtung (22) und eine Empfangseinrichtung (26) auf, wobei die Sendeeinrichtung (22) in einem Sonderfahrzeug (16) oder an einer Gefahrenstelle (44) zum Erzeugen und Senden eines kodierten, nicht adressierten Übertragungssignals (18) vorgesehen ist und die Empfangseinrichtung (26) in einem Normalfahrzeug (14) vorgesehen ist und zum direkten und/oder indirekten Empfangen des kodierten Übertragungssignals (18) ausgebildet ist. In dem Normalfahrzeug (14) ist eine Steuereinrichtung (30) vorgesehen zum Reduzieren oder Unterdrücken der Lautstärke eines Audiosystems (32) in dem Normalfahrzeug (14) bei Empfang des Übertragungssignals (18). Jede Empfangseinrichtung (26) innerhalb eines räumlich begrenzten Empfangsbereichs (20) empfängt das Übertragungssignal (18) und aktiviert die zugehörige Steuereinrichtung (30).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Warnsystem.
  • Sonderfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Notärzten oder dem THW verwenden bei Einsätzen blaues Blinklicht und Sirenen, wie z. B. in Deutschland das Martinshorn, um andere Verkehrsteilnehmer visuell und akustisch zu warnen. Gelbes Blinklicht wird zur Warnung vor Gefahrenstellen entweder stationär, z. B. an Baustellen, oder an Fahrzeugen, wie z. B. Baustellenfahrzeugen, eingesetzt.
  • Das Blinklicht als visuelle Warnung kann von den zu warnenden Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Die akustische Warnung durch das Martinshorn wird häufig gar nicht oder erst zu spät gehört, weil die Verkehrsteilnehmer laute Musik hören, telefonieren oder durch andere Umgebungsgeräusche abgelenkt sind, oder weil die Fahrzeuge der zu warnenden Verkehrsteilnehmer über eine hohe Schallisolierung verfügen. Das Nicht-Wahrnehmen oder zu späte Wahrnehmen dieser Warnsignale kann zu Verkehrsunfällen führen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Warnsystem zu schaffen, mit dem Verkehrsteilnehmer besser als bisher vor Gefahrenstellen oder Sonderfahrzeugen gewarnt werden können.
  • Das erfindungsgemäße Warnsystem ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 1. Die erfindungsgemäße Sendeeinrichtung ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 12. Die erfindungsgemäße Empfangseinrichtung ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 13. Die erfindungsgemäße Steuereinrichtung ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 14. Das erfindungsgemäße Verfahren ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 15.
  • Das erfindungsgemäße Warnsystem weist eine Sendeeinrichtung und eine Empfangseinrichtung auf, wobei die Sendeeinrichtung in einem Sonderfahrzeug oder an einer Gefahrenstelle zum Erzeugen und Senden eines kodierten, nicht adressierten Übertragungssignals vorgesehen ist. Die Empfangseinrichtung ist in einem Normalfahrzeug vorgesehen und zum direkten oder indirekten Empfangen des kodierten Übertragungssignals ausgebildet. Jede Empfangseinrichtung, die sich in dem Empfangsbereich des Übertragungssignals befindet, d. h. innerhalb des Bereichs, in dem die Energie des Übertragungssignals für eine sichere Übertragung ausreicht, empfängt das Übertragungssignal. In dem Normalfahrzeug ist eine Steuereinrichtung vorgesehen zum Reduzieren oder Unterdrücken der Lautstärke eines Audiosystems in dem Normalfahrzeug bei Empfang des Übertragungssignals, wobei die Steuereinrichtung jedes Normalfahrzeugs, das sich innerhalb des Empfangsbereichs befindet, durch das Übertragungssignal aktiviert wird und die Lautstärke des Audiosystems des betreffenden Normalfahrzeugs reduziert oder unterdrückt wird. Das heißt mit anderen Worten, dass automatisch, sobald sich irgendein Normalfahrzeug in dem Empfangsbereich befindet, die Lautstärke des Audiosystems reduziert oder unterdrückt wird, also nicht nur einzelne Normalfahrzeuge gezielt adressiert werden, sondern nicht-selektiv alle Normalfahrzeuge innerhalb des Empfangsbereichs ohne eine Adressierung gewarnt werden.
  • Als Normalfahrzeuge sind hier die Fahrzeuge der zu warnenden Verkehrsteilnehmer bezeichnet. Sonderfahrzeuge sind beispielsweise Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr oder von Notärzten, die während eines Einsatzes typischerweise Blaulicht als visuelles Warnsignal und ein Martinshorn zur akustischen Warnung führen. Sonderfahrzeuge können auch gelbes Blinklicht führende Fahrzeuge, wie z. B. Baustellenfahrzeuge oder Schwerlasttransportfahrzeuge sein. Gelbes Blinklicht wird nach der Straßenverkehrsordnung auch zur Warnung vor stationären Gefahrenstellen, wie z. B. Baustellen oder Unfallorten eingesetzt.
  • Das Warnsystem ergänzt das herkömmliche gelbe Blinklicht oder das blaue Blinklicht mit Martinshorn dadurch, dass in dem Sonderfahrzeug oder an der Gefahrenstelle eine Sendeeinrichtung, wie z. B. ein elektronischer Funksender, vorgesehen ist, die ein kodiertes Übertragungssignal erzeugt und sendet, wenn das Gelblicht, das Blaulicht und/oder das Martinshorn verwendet werden. Das Übertragungssignal wird als Welle, d. h. als elektromagnetische Welle, wie z. B. Funk, Infrarot oder Laser, oder als Schallwelle, wie z. B. Ultraschall, gesendet. Das Übertragungssignal ist kodiert, um Missbrauch des Warnsystems durch unbefugte zu verhindern. In dem Normalfahrzeug ist eine entsprechende Empfangseinrichtung für das kodierte Übertragungssignal vorgesehen. Wenn das Normalfahrzeug in den Sendebereich der Sendeeinrichtung gelangt, empfängt die Empfangseinrichtung das Übertragungssignal. Die Warnung des Fahrers in dem Normalfahrzeug erfolgt dadurch, dass bei Empfang des Übertragungssignals die Steuereinrichtung in dem Normalfahrzeug die Lautstärke des Audiosystems reduziert oder unterdrückt. Ein solches Audiosystem kann das Autoradio, ein Mobilfunktelefon und/oder ein Navigationssystem sein. Die Lautstärkenreduzierung hat für den Fahrer zwei Effekte. Zum einen wird seine Aufmerksamkeit durch die unerwartete Lautstärkenreduzierung erhöht, so dass er auf visuelle Warnungen durch gelbes oder blaues Blinklicht achten kann. Zum anderen kann im Innern des Normalfahrzeugs durch die reduzierte Lautstärke ein Martinshorn besser gehört werden.
  • Das Übertragungssignal kann zudem eine Kennung des Sonderfahrzeugs, wie z. B. dessen Kennzeichen, enthalten, so dass ein anderes, mit einem entsprechenden Empfänger ausgerüstetes, Sonderfahrzeug diese Kennung an den Fahrer übermittelt. Hierdurch können sich Sonderfahrzeuge in einem Einsatz gegenseitig erkennen, wodurch der Einsatz besser koordinierbar ist.
  • In dem Normalfahrzeug kann eine Warnvorrichtung zum Ausgeben eines akustischen Warnsignals vorgesehen sein, wobei die Steuereinrichtung zum Aktivieren der Warnvorrichtung bei Empfang des Übertragungssignals ausgebildet ist, so dass der Fahrer des Normalfahrzeugs auch akustisch gewarnt wird. Entsprechend kann durch Empfangen des Übertragungssignals eine Anzeigevorrichtung in dem Normalfahrzeug durch die Steuereinrichtung aktiviert werden. Die Anzeigevorrichtung zeigt dann ein visuelles Warnsignal an, z. B. in Form eines aufleuchtenden Lämpchens oder eines Displays, das Informationen über die Art der Warnung anzeigt. Auf dem Display kann ein Richtungspfeil angezeigt werden, der die Richtung des Sonderfahrzeugs oder der Gefahrenstelle angibt. Bei der akustischen Warnvorrichtung kann das in dem Normalfahrzeug ausgegebene akustische Warnsignal in Bezug auf den Fahrer aus der Richtung ausgesendet werden, in der sich das Sonderfahrzeug oder die Gefahrenstelle befindet.
  • Vorzugsweise ist das kodierte Übertragungssignal ein Funk-, Infrarot-, Ultraschall- oder Lasersignal. Insbesondere ist für das Übertragungssignal ein eigenes Frequenzband vorgesehen, das von den Frequenzbändern für Mobilfunk, Radio, CB-Funk usw. verschieden ist und ausschließlich für das Warnsystem vorgesehen ist. Die Sendeeinrichtung kann auch derart ausgebildet sein, dass der Fahrer des Sonderfahrzeugs das Übertragungssignal gezielt in eine bestimmte Richtung lenken kann, um beispielsweise nur ein bestimmtes Normalfahrzeug zu warnen, wenn dieses weder auf das Blaulicht noch auf das Martinshorn bzw. auf das gelbe Blinklicht reagiert. Eine solche Sendeeinrichtung kann nach Art einer Radarpistole oder Laserpistole ausgebildet sein. Ferner kann die Sendeeinrichtung derart ausgebildet sein, dass der Fahrer des Sonderfahrzeugs das Übertragungssignal mit einer ergänzenden Kennung versehen kann, die ermöglicht, die Steuereinrichtung des Normalfahrzeugs, das dieser Kennung zugeordnet ist, zu aktivieren, um dieses Normalfahrzeug gezielt zu warnen. Die Kennung kann beispielsweise das Fahrzeugkennzeichen sein.
  • Die Übertragung des kodierten Übertragungssignals kann sowohl direkt als auch indirekt zwischen dem Sonderfahrzeug und dem Normalfahrzeug erfolgen. Bei einer indirekten Übertragung sind vorzugsweise stationäre Relaisstationen zum Empfangen und Umsetzen des Übertragungssignals vorgesehen. Das umgesetzte Übertragungssignal wird von der Relaisstation ausgesendet und von der Empfangseinrichtung des Normalfahrzeugs empfangen. Durch Verwendung von Relaisstationen wird die Übertragung verbessert. Beispielsweise können als Relaisstationen herkömmliche Mobilfunk- oder Digitalfunkmasten verwendet werden. In Bereichen, in denen die Wellenübertragung durch z. B. Gebäude, Bäume oder Berge gestört ist, wird als Relaisstation vorteilhafterweise eine Verstärkerstation zum Verstärken des Übertragungssignals angeordnet. Eine solche Verstärkerstation kann auch in Bereichen mit erhöhter Unfallgefahr, wie z. B. an großen Kreuzungen oder in unübersichtlichen Kurven, vorgesehen sein. Bei direkter Übertragung des Übertragungssignals definiert das Sonderfahrzeug den Empfangsbereich. Bei indirekter Übertragung über eine Relaisstation definiert die Relaisstation den Empfangsbereich. Bei kombiniertem, direktem und indirektem Empfang, d. h. wenn die Normalfahrzeuge das Übertragungssignal sowohl von dem Sonderfahrzeug als auch von der Relaisstation empfangen, ist der Empfangsbereich der Sonderfahrzeugempfangsbereich vereinigt mit dem Relaisstationempfangsbereich.
  • Vorzugsweise ist das Übertragungssignal für unterschiedliche Arten von Warnungen verschieden kodiert, wobei für verschieden kodierte Übertragungssignale von der Steuereinrichtung unterschiedliche Aktionen ausgelöst werden, um den Fahrer des Normalfahrzeugs auf die Art der Warnung hinzuweisen. Beispielsweise kann durch ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn eine andere Warnung als für einen Krankenwagen, einen Gefahrguttransporter oder eine stationäre Gefahrenstelle ausgelöst werden, so dass die Anzeigevorrichtung und/oder die akustische Warnvorrichtung die Art des Sonderfahrzeugs oder der Gefahrenstelle angibt. Als akustisches Warnsignal kann von der akustischen Warnvorrichtung der Klang eines Martinshorns ausgegeben werden und von der Anzeigevorrichtung kann blaues bzw. gelbes Blinklicht ausgegeben werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Warnen von Normalfahrzeugen umfasst die Schritte:
    • – Erzeugen eines kodierten Übertragungssignals mit einer Sendeeinrichtung in einem Sonderfahrzeug oder an einer Gefahrenstelle,
    • – Senden des kodierten Übertragungssignals mit der Sendeeinrichtung als Welle,
    • – direktes oder indirektes Empfangen des Übertragungssignals mit mindestens einer Empfangseinrichtung in einem Normalfahrzeug, und
    • – Reduzieren der Lautstärke eines Audiosystems einer Steuereinrichtung in dem Normalfahrzeug bei Empfang des Übertragungssignals.
  • Für die Erläuterung, die Wirkung und die Vorteile des Warnverfahrens gilt die obige Beschreibung des Warnsystems entsprechend.
  • Im Folgenden werden anhand der Figuren Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung zur Erläuterung eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
  • 2 ein Signalflussdiagramm des Signalübertragungswegs gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 3 eine schematische Darstellung zur Erläuterung eines zweiten Ausführungsbeispiels und
  • 4 eine schematische Darstellung zur Erläuterung eines dritten Ausführungsbeispiels.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des Warnsystems 10 anhand einer schematischen Darstellung einer typischen Verkehrssituation. Gezeigt ist eine Straßenkreuzung 12, der sich Normalfahrzeuge 14 und ein Sonderfahrzeug 16 nähern. Das Sonderfahrzeug 16 ist ein Polizeifahrzeug. Das Sonderfahrzeug 16 ist mit einer nicht dargestellten Sendeeinrichtung ausgestattet. Jedes Normalfahrzeug 14 ist mit einer nicht dargestellten Empfangseinrichtung und mit einer nicht dargestellten Steuereinrichtung ausgestattet.
  • Die Sendeeinrichtung erzeugt und sendet ein Übertragungssignal 18. Das Übertragungssignal 18 ist ein Funksignal und in 1 durch die Wellenlinie dargestellt. Innerhalb eines Empfangsbereichs 20 besitzt das Übertragungssignal 18 eine Energie, die für eine sichere Übertragung ausreicht. Der Empfangsbereich 20 ist in 1 durch das gestrichelte Oval gekennzeichnet. Die ovale Form dient hier lediglich der Veranschaulichung des Prinzips und repräsentiert nicht die physikalische Ausbreitung des Signals. Bei einer Dipol-Antenne ist die Signalausbreitung und somit der Empfangsbereich in der Draufsicht typischerweise kreisförmig.
  • Diejenigen Normalfahrzeuge 14, deren Empfangseinrichtungen sich innerhalb des Empfangsbereichs 20 befinden, empfangen das Übertragungssignal 18. Entsprechend werden nur die Fahrer in diesen Normalfahrzeugen 14 durch das Warnsystem 10 gewarnt. Die Fahrer der Normalfahrzeuge 14 außerhalb des Empfangsbereichs 20 werden nicht gewarnt.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung des Warnsystems 10, die den Signalfluss veranschaulicht. Dargestellt ist auf der linken Seite die Sendeeinrichtung 22 als Teil des Sonderfahrzeugs 16. Die Sendeeinrichtung 22 strahlt das Übertragungssignal 18 über eine Funkantenne 24 ab. Das Übertragungssignal 18 wird dann gesendet, wenn das Sonderfahrzeug 16 im Einsatz ist und Blinklicht und Sirene aktiviert sind.
  • Auf der rechten Seite in 2 sind die Empfangseinrichtung 26, die Steuereinrichtung 30, ein Audiosystem 32, eine akustische Warnvorrichtung 34 und eine Anzeigevorrichtung 36 als Teile eines Normalfahrzeugs 14 dargestellt, das sich innerhalb des Empfangsbereich 20 befindet. Eine Funkantenne 28 der Empfangseinrichtung 26 empfängt das Übertragungssignal 18, das zuvor von der Sendeeinrichtung 22 ausgesendet wurde. Die Empfangseinrichtung 26 empfängt und dekodiert das Übertragungssignal 18 und gibt dieses an die Steuereinrichtung 30 weiter. Die Steuereinrichtung 30 wandelt das Übertragungssignal 18 in Steuerbefehle für das Audiosystem 32, die akustische Warnvorrichtung 34 und die Anzeigevorrichtung 36 um. Der Steuerbefehl für das Audiosystem 32 führt zu einer Stummschaltung des Audiosystems 32. Das Audiosystem 32 besteht aus einem herkömmlichen Autoradio mit Lautsprechern. Durch die Stummschaltung des Autoradios kann der Fahrer des Normalfahrzeugs 14 die Sirene des Sonderfahrzeugs 16 besser hören. Zudem erhält er durch das nicht durch ihn verursachte Stummschalten des Autoradios einen Hinweis auf ein sich näherndes Sonderfahrzeug.
  • Der Steuerbefehl für die akustische Warnvorrichtung 34 führt zur Erzeugung eines akustischen Warnsignals 38 durch die akustische Warnvorrichtung 34. Die akustische Warnvorrichtung 34 ist im einfachsten Fall ein Tongenerator mit Lautsprecher oder kann auch Teil des Audiosystems 32 des Normalfahrzeugs 14, d. h. Teil des Autoradios, sein. Das akustische Warnsignal 38 ist ein Tonsignal und in 2 durch die gestrichelte Wellenlinie dargestellt.
  • Der Steuerbefehl für die Anzeigevorrichtung 36 führt zum Generieren eines visuellen Warnsignals 40 durch die Anzeigevorrichtung 36. Die Anzeigevorrichtung 36 ist im einfachsten Fall ein Lämpchen, das durch Aufleuchten das visuelle Warnsignal 40 erzeugt. Die Anzeigevorrichtung 36 kann auch der Bildschirm eines Navigationssystems in dem Normalfahrzeug 14 sein, wobei das visuelle Warnsignal 40 durch Aufleuchten und/oder eine Textnachricht des Bildschirms erzeugt wird.
  • Die Kodierung des Übertragungssignals 18 erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Warnung. Das heißt, das Übertragungssignal 18 eines Polizeifahrzeuges im Einsatz ist anders kodiert als das Übertragungssignal eines Krankenwagens oder eines Feuerwehrwagens im Einsatz oder einer durch gelbes Blinklicht gekennzeichneten Gefahrenstelle. Die Steuereinrichtung 30 erzeugt in Abhängigkeit von der Kodierung des empfangenen Übertragungssignals 18 unterschiedliche Steuerbefehle für unterschiedliche Warnungsarten, und die akustische Warnvorrichtung 34 und die Anzeigevorrichtung 36 erzeugen jeweils unterschiedliche Warnsignale 38, 40 für die unterschiedlichen Warnungsarten. Das heißt mit anderen Worten, dass beispielsweise die akustische Warnvorrichtung 34 ein Sprachsignal mit dem Inhalt "Achtung, ein Polizeifahrzeug im Einsatz nähert sich!" bei einem sich nähernden Polizeifahrzeug und "Achtung, ein Krankenwagen im Einsatz!" bei einem sich nähernden Krankenwagen im Einsatz ausgibt. Entsprechend gibt die Anzeigevorrichtung 36 als Textnachricht "Achtung, Polizeifahrzeug im Einsatz!" bei einem sich nähernden Polizeifahrzeug im Einsatz und "Achtung, ein Krankenwagen im Einsatz!" bei einem sich nähernden Krankenwagen im Einsatz aus.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 3 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 dadurch, dass das Übertragungssignal 18 von einem Funkmast 42 z. B. eines Mobilfunknetzbetreibers, empfangen wird. Der Funkmast 42 ist eine Relaisstation, die das Übertragungssignal 18 empfängt und in ein verstärktes Übertragungssignal 18 umsetzt, wobei das von dem Funkmast 42 ausgesendete verstärkte Übertragungssignal 18 innerhalb eines Empfangsbereichs 20, der der Mobilfunkzelle des Funkmastes 42 entspricht, an Normalfahrzeuge 14 übertragen wird, die sich innerhalb dieser Mobilfunkzelle befinden. Als Empfangseinrichtung 26 der Normalfahrzeuge 14 kann hier ein Mobilfunktelefon verwendet werden.
  • In dem Ausführungsbeispiel nach 4 ist die Sendeeinrichtung 22 stationär an einer Gefahrenstelle 44 installiert. Die Gefahrenstelle 44 kann eine mit gelbem Blinklicht gekennzeichnete Baustelle oder ein Unfallort sein. Die Sendeeinrichtung 22 sendet das Übertragungssignal 18 innerhalb des Empfangsbereichs 20, um Normalfahrzeuge 14, die sich innerhalb des Empfangsbereichs 20 befinden, auf die Gefahrenstelle hinzuweisen. Die akustische Warnvorrichtung 34 gibt als akustisches Warnsignal 38 ein Sprachsignal mit dem Inhalt "Vorsicht Baustelle!" oder "Achtung Unfallstelle!" aus. Die Anzeigevorrichtung 36 gibt als visuelles Warnsignal 40 eine entsprechende Textnachricht aus.
  • Bei einer Sendeeinrichtung 22, die von der Empfangseinrichtung 26 geortet werden kann, können das akustische Warnsignal 38 und das visuelle Warnsignal 40 zusätzlich Informationen über Richtung und Entfernung der Sendeeinrichtung übermitteln, z. B. als "Achtung, von vorne nähert sich ein Polizeifahrzeug in 200 m!". Zur Bestimmung von Richtung und Entfernung der Sendeeinrichtung 22 zu dem Normalfahrzeug 14 können beispielsweise die Positionsdaten eines GPS- oder anderen Navigationssystems verwendet werden. Die Sendeeinrichtung 22 kann ihre Positionsdaten übermitteln und die Empfangseinrichtung 26 vergleicht diese Positionsdaten mit den Positionsdaten des Normalfahrzeugs, um die Richtung und Entfernung der Gefahrenstelle zu bestimmen.

Claims (25)

  1. Warnsystem (10) mit einer Sendeeinrichtung (22) und einer Empfangseinrichtung (26), wobei die Sendeeinrichtung (22) in einem Sonderfahrzeug (16) oder an einer Gefahrenstelle (44) zum Erzeugen und Senden eines kodierten, nicht adressierten Übertragungssignals (18) vorgesehen ist, die Empfangseinrichtung (26) in einem Normalfahrzeug (14) vorgesehen ist und zum direkten und/oder indirekten Empfangen des kodierten Übertragungssignals (18) ausgebildet ist, in dem Normalfahrzeug (14) eine Steuereinrichtung (30) vorgesehen ist zum Reduzieren oder Unterdrücken der Lautstärke eines Audiosystems (32) in dem Normalfahrzeug (14) bei Empfang des Übertragungssignals (18), und jede Empfangseinrichtung (26) innerhalb eines räumlich begrenzten Empfangsbereichs (20) das Übertragungssignal (18) empfängt und die zugehörige Steuereinrichtung (30) aktiviert.
  2. Warnsystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Normalfahrzeug (14) eine Warnvorrichtung (34) zum Ausgeben eines akustischen Warnsignals (38) vorgesehen ist, wobei die Steuereinrichtung (30) zum Aktivieren der Warnvorrichtung (34) bei Empfang des Übertragungssignals (18) ausgebildet ist.
  3. Warnsystem (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das akustische Warnsignal (38) ein gesprochenes Sprachsignal ist und Informationen über die Art der Warnung beinhaltet.
  4. Warnsystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Normalfahrzeug (14) eine Anzeigevorrichtung (36) zum Anzeigen eines visuellen Warnsignals (40) vorgesehen ist, wobei die Steuereinrichtung (30) zum Aktivieren der Anzeigevorrichtung (36) bei Empfang des Übertragungssignals (18) ausgebildet ist.
  5. Warnsystem (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (36) ein Leuchtmittel ist und in Abhängigkeit von der Art der Warnung verschiedenfarbig leuchtet.
  6. Warnsystem (10) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (36) ein Display ist, das Informationen über die Art der Warnung anzeigt.
  7. Warnsystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das kodierte Übertragungssignal (18) ein Funk-, Infrarot-, Ultraschall- oder Lasersignal ist.
  8. Warnsystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine stationäre Relaisstation (42) zum Empfangen und Umsetzen des Übertragungssignals (18) vorgesehen ist, wobei die Relaisstation (42) das umgesetzte Übertragungssignal (18) aussendet.
  9. Warnsystem (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Relaisstation (42) einen Mobilfunkmast oder einen Digitalfunkmast enthält.
  10. Warnsystem (10) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Relaisstation (42) eine Verstärkerstation in einem Bereich gestörter Wellenübertragung ist.
  11. Warnsystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungssignal (18) für unterschiedliche Arten von Warnungen verschieden kodiert ist.
  12. Sendeeinrichtung (22) zur Verwendung in einem Warnsystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
  13. Empfangseinrichtung (26) zur Verwendung in einem Warnsystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
  14. Steuereinrichtung (30) zur Verwendung in einem Warnsystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
  15. Verfahren zum Warnen von Fahrzeugen (14), mit den Schritten: Erzeugen eines kodierten, nicht adressierten Übertragungssignals (18) mit einer Sendeeinrichtung (22) in einem Sonderfahrzeug (16) oder an einer Gefahrenstelle (44), Senden des kodierten, nicht adressierten Übertragungssignals (18) mit der Sendeeinrichtung (22), direktes oder indirektes Empfangen des Übertragungssignals (18) mit mindestens einer Empfangseinrichtung (26) in einem Normalfahrzeug (14), und Reduzieren der Lautstärke eines Audiosystems (32) mit einer Steuereinrichtung (30) in dem Normalfahrzeug (14) bei Empfang des Übertragungssignals (18), wobei jede Empfangseinrichtung (26) innerhalb eines räumlich begrenzten Empfangsbereichs (20) das kodierte, nicht adressierte Übertragungssignal (18) empfängt und die zugehörige Steuereinrichtung (30) aktiviert.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Normalfahrzeug (14) ein akustisches Warnsignal (38) bei Empfang des Übertragungssignals (18) ausgegeben wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das akustische Warnsignal (38) als gesprochene Sprache ausgegeben wird, die Informationen über die Art der Warnung beinhaltet.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Normalfahrzeug (14) ein visuelles Warnsignal (40) bei Empfang des Übertragungssignals (18) angezeigt wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das visuelle Warnsignal (40) in Abhängigkeit von der Art der Warnung verschiedenfarbig leuchtet.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das visuelle Warnsignal (40) als Text angezeigt wird, der Informationen über die Art der Warnung beinhaltet.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das kodierte Übertragungssignal (18) als Funk-, Infrarot-, Ultraschall- oder Lasersignal übertragen wird.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungssignal (18) von einer stationären Relaisstation (42) empfangen und umgesetzt wird, und das umgesetzte Übertragungssignal (18) von der Relaisstation (42) ausgesendet wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Relaisstation (42) einen Mobilfunkmast oder einen Digitalfunkmast enthält und das umgesetzte Übertragungssignal (18) als Mobilfunksignal oder als Digitalfunksignal sendet.
  24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungssignal (18) von der Relaisstation (42) in einem Bereich mit gestörter Wellenübertragung verstärkt wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungssignal (18) für unterschiedliche Arten von Warnungen verschieden kodiert wird.
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