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Die
Erfindung betrifft ein Warnsystem.
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Sonderfahrzeuge
von Polizei, Feuerwehr, Notärzten
oder dem THW verwenden bei Einsätzen blaues
Blinklicht und Sirenen, wie z. B. in Deutschland das Martinshorn,
um andere Verkehrsteilnehmer visuell und akustisch zu warnen. Gelbes
Blinklicht wird zur Warnung vor Gefahrenstellen entweder stationär, z. B.
an Baustellen, oder an Fahrzeugen, wie z. B. Baustellenfahrzeugen,
eingesetzt.
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Das
Blinklicht als visuelle Warnung kann von den zu warnenden Verkehrsteilnehmern
leicht übersehen
werden. Die akustische Warnung durch das Martinshorn wird häufig gar
nicht oder erst zu spät gehört, weil
die Verkehrsteilnehmer laute Musik hören, telefonieren oder durch
andere Umgebungsgeräusche
abgelenkt sind, oder weil die Fahrzeuge der zu warnenden Verkehrsteilnehmer über eine
hohe Schallisolierung verfügen.
Das Nicht-Wahrnehmen oder
zu späte
Wahrnehmen dieser Warnsignale kann zu Verkehrsunfällen führen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Warnsystem zu schaffen,
mit dem Verkehrsteilnehmer besser als bisher vor Gefahrenstellen
oder Sonderfahrzeugen gewarnt werden können.
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Das
erfindungsgemäße Warnsystem
ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 1. Die erfindungsgemäße Sendeeinrichtung
ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 12. Die erfindungsgemäße Empfangseinrichtung
ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 13. Die erfindungsgemäße Steuereinrichtung
ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 14. Das erfindungsgemäße Verfahren
ist definiert durch die Merkmale von Anspruch 15.
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Das
erfindungsgemäße Warnsystem
weist eine Sendeeinrichtung und eine Empfangseinrichtung auf, wobei
die Sendeeinrichtung in einem Sonderfahrzeug oder an einer Gefahrenstelle
zum Erzeugen und Senden eines kodierten, nicht adressierten Übertragungssignals
vorgesehen ist. Die Empfangseinrichtung ist in einem Normalfahrzeug
vorgesehen und zum direkten oder indirekten Empfangen des kodierten Übertragungssignals
ausgebildet. Jede Empfangseinrichtung, die sich in dem Empfangsbereich
des Übertragungssignals
befindet, d. h. innerhalb des Bereichs, in dem die Energie des Übertragungssignals
für eine
sichere Übertragung
ausreicht, empfängt
das Übertragungssignal.
In dem Normalfahrzeug ist eine Steuereinrichtung vorgesehen zum
Reduzieren oder Unterdrücken
der Lautstärke
eines Audiosystems in dem Normalfahrzeug bei Empfang des Übertragungssignals,
wobei die Steuereinrichtung jedes Normalfahrzeugs, das sich innerhalb
des Empfangsbereichs befindet, durch das Übertragungssignal aktiviert
wird und die Lautstärke des
Audiosystems des betreffenden Normalfahrzeugs reduziert oder unterdrückt wird.
Das heißt
mit anderen Worten, dass automatisch, sobald sich irgendein Normalfahrzeug
in dem Empfangsbereich befindet, die Lautstärke des Audiosystems reduziert oder
unterdrückt
wird, also nicht nur einzelne Normalfahrzeuge gezielt adressiert
werden, sondern nicht-selektiv alle Normalfahrzeuge innerhalb des Empfangsbereichs
ohne eine Adressierung gewarnt werden.
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Als
Normalfahrzeuge sind hier die Fahrzeuge der zu warnenden Verkehrsteilnehmer
bezeichnet. Sonderfahrzeuge sind beispielsweise Einsatzfahrzeuge
der Polizei, der Feuerwehr oder von Notärzten, die während eines
Einsatzes typischerweise Blaulicht als visuelles Warnsignal und
ein Martinshorn zur akustischen Warnung führen. Sonderfahrzeuge können auch
gelbes Blinklicht führende
Fahrzeuge, wie z. B. Baustellenfahrzeuge oder Schwerlasttransportfahrzeuge
sein. Gelbes Blinklicht wird nach der Straßenverkehrsordnung auch zur
Warnung vor stationären
Gefahrenstellen, wie z. B. Baustellen oder Unfallorten eingesetzt.
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Das
Warnsystem ergänzt
das herkömmliche gelbe
Blinklicht oder das blaue Blinklicht mit Martinshorn dadurch, dass
in dem Sonderfahrzeug oder an der Gefahrenstelle eine Sendeeinrichtung,
wie z. B. ein elektronischer Funksender, vorgesehen ist, die ein
kodiertes Übertragungssignal
erzeugt und sendet, wenn das Gelblicht, das Blaulicht und/oder das Martinshorn
verwendet werden. Das Übertragungssignal
wird als Welle, d. h. als elektromagnetische Welle, wie z. B. Funk,
Infrarot oder Laser, oder als Schallwelle, wie z. B. Ultraschall,
gesendet. Das Übertragungssignal
ist kodiert, um Missbrauch des Warnsystems durch unbefugte zu verhindern.
In dem Normalfahrzeug ist eine entsprechende Empfangseinrichtung
für das
kodierte Übertragungssignal
vorgesehen. Wenn das Normalfahrzeug in den Sendebereich der Sendeeinrichtung
gelangt, empfängt
die Empfangseinrichtung das Übertragungssignal.
Die Warnung des Fahrers in dem Normalfahrzeug erfolgt dadurch, dass
bei Empfang des Übertragungssignals die
Steuereinrichtung in dem Normalfahrzeug die Lautstärke des
Audiosystems reduziert oder unterdrückt. Ein solches Audiosystem
kann das Autoradio, ein Mobilfunktelefon und/oder ein Navigationssystem sein.
Die Lautstärkenreduzierung
hat für
den Fahrer zwei Effekte. Zum einen wird seine Aufmerksamkeit durch
die unerwartete Lautstärkenreduzierung
erhöht,
so dass er auf visuelle Warnungen durch gelbes oder blaues Blinklicht
achten kann. Zum anderen kann im Innern des Normalfahrzeugs durch
die reduzierte Lautstärke
ein Martinshorn besser gehört
werden.
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Das Übertragungssignal
kann zudem eine Kennung des Sonderfahrzeugs, wie z. B. dessen Kennzeichen,
enthalten, so dass ein anderes, mit einem entsprechenden Empfänger ausgerüstetes, Sonderfahrzeug
diese Kennung an den Fahrer übermittelt.
Hierdurch können
sich Sonderfahrzeuge in einem Einsatz gegenseitig erkennen, wodurch
der Einsatz besser koordinierbar ist.
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In
dem Normalfahrzeug kann eine Warnvorrichtung zum Ausgeben eines
akustischen Warnsignals vorgesehen sein, wobei die Steuereinrichtung zum
Aktivieren der Warnvorrichtung bei Empfang des Übertragungssignals ausgebildet
ist, so dass der Fahrer des Normalfahrzeugs auch akustisch gewarnt wird.
Entsprechend kann durch Empfangen des Übertragungssignals eine Anzeigevorrichtung
in dem Normalfahrzeug durch die Steuereinrichtung aktiviert werden.
Die Anzeigevorrichtung zeigt dann ein visuelles Warnsignal an, z.
B. in Form eines aufleuchtenden Lämpchens oder eines Displays,
das Informationen über
die Art der Warnung anzeigt. Auf dem Display kann ein Richtungspfeil
angezeigt werden, der die Richtung des Sonderfahrzeugs oder der
Gefahrenstelle angibt. Bei der akustischen Warnvorrichtung kann
das in dem Normalfahrzeug ausgegebene akustische Warnsignal in Bezug
auf den Fahrer aus der Richtung ausgesendet werden, in der sich
das Sonderfahrzeug oder die Gefahrenstelle befindet.
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Vorzugsweise
ist das kodierte Übertragungssignal
ein Funk-, Infrarot-, Ultraschall- oder Lasersignal. Insbesondere
ist für
das Übertragungssignal
ein eigenes Frequenzband vorgesehen, das von den Frequenzbändern für Mobilfunk, Radio,
CB-Funk usw. verschieden ist und ausschließlich für das Warnsystem vorgesehen
ist. Die Sendeeinrichtung kann auch derart ausgebildet sein, dass
der Fahrer des Sonderfahrzeugs das Übertragungssignal gezielt in
eine bestimmte Richtung lenken kann, um beispielsweise nur ein bestimmtes
Normalfahrzeug zu warnen, wenn dieses weder auf das Blaulicht noch auf
das Martinshorn bzw. auf das gelbe Blinklicht reagiert. Eine solche
Sendeeinrichtung kann nach Art einer Radarpistole oder Laserpistole
ausgebildet sein. Ferner kann die Sendeeinrichtung derart ausgebildet
sein, dass der Fahrer des Sonderfahrzeugs das Übertragungssignal mit einer
ergänzenden
Kennung versehen kann, die ermöglicht,
die Steuereinrichtung des Normalfahrzeugs, das dieser Kennung zugeordnet
ist, zu aktivieren, um dieses Normalfahrzeug gezielt zu warnen.
Die Kennung kann beispielsweise das Fahrzeugkennzeichen sein.
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Die Übertragung
des kodierten Übertragungssignals
kann sowohl direkt als auch indirekt zwischen dem Sonderfahrzeug
und dem Normalfahrzeug erfolgen. Bei einer indirekten Übertragung
sind vorzugsweise stationäre
Relaisstationen zum Empfangen und Umsetzen des Übertragungssignals vorgesehen.
Das umgesetzte Übertragungssignal
wird von der Relaisstation ausgesendet und von der Empfangseinrichtung
des Normalfahrzeugs empfangen. Durch Verwendung von Relaisstationen
wird die Übertragung
verbessert. Beispielsweise können
als Relaisstationen herkömmliche
Mobilfunk- oder Digitalfunkmasten verwendet werden. In Bereichen,
in denen die Wellenübertragung
durch z. B. Gebäude, Bäume oder
Berge gestört
ist, wird als Relaisstation vorteilhafterweise eine Verstärkerstation
zum Verstärken
des Übertragungssignals
angeordnet. Eine solche Verstärkerstation
kann auch in Bereichen mit erhöhter
Unfallgefahr, wie z. B. an großen
Kreuzungen oder in unübersichtlichen
Kurven, vorgesehen sein. Bei direkter Übertragung des Übertragungssignals
definiert das Sonderfahrzeug den Empfangsbereich. Bei indirekter Übertragung über eine
Relaisstation definiert die Relaisstation den Empfangsbereich. Bei
kombiniertem, direktem und indirektem Empfang, d. h. wenn die Normalfahrzeuge
das Übertragungssignal
sowohl von dem Sonderfahrzeug als auch von der Relaisstation empfangen,
ist der Empfangsbereich der Sonderfahrzeugempfangsbereich vereinigt mit
dem Relaisstationempfangsbereich.
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Vorzugsweise
ist das Übertragungssignal
für unterschiedliche
Arten von Warnungen verschieden kodiert, wobei für verschieden kodierte Übertragungssignale
von der Steuereinrichtung unterschiedliche Aktionen ausgelöst werden,
um den Fahrer des Normalfahrzeugs auf die Art der Warnung hinzuweisen.
Beispielsweise kann durch ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und
Martinshorn eine andere Warnung als für einen Krankenwagen, einen
Gefahrguttransporter oder eine stationäre Gefahrenstelle ausgelöst werden,
so dass die Anzeigevorrichtung und/oder die akustische Warnvorrichtung
die Art des Sonderfahrzeugs oder der Gefahrenstelle angibt. Als
akustisches Warnsignal kann von der akustischen Warnvorrichtung
der Klang eines Martinshorns ausgegeben werden und von der Anzeigevorrichtung
kann blaues bzw. gelbes Blinklicht ausgegeben werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Warnen von Normalfahrzeugen umfasst die Schritte:
- – Erzeugen
eines kodierten Übertragungssignals mit
einer Sendeeinrichtung in einem Sonderfahrzeug oder an einer Gefahrenstelle,
- – Senden
des kodierten Übertragungssignals
mit der Sendeeinrichtung als Welle,
- – direktes
oder indirektes Empfangen des Übertragungssignals
mit mindestens einer Empfangseinrichtung in einem Normalfahrzeug,
und
- – Reduzieren
der Lautstärke
eines Audiosystems einer Steuereinrichtung in dem Normalfahrzeug bei
Empfang des Übertragungssignals.
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Für die Erläuterung,
die Wirkung und die Vorteile des Warnverfahrens gilt die obige Beschreibung des
Warnsystems entsprechend.
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Im
Folgenden werden anhand der Figuren Ausführungsbeispiele der Erfindung
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung zur Erläuterung
eines ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung,
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2 ein
Signalflussdiagramm des Signalübertragungswegs
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
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3 eine
schematische Darstellung zur Erläuterung
eines zweiten Ausführungsbeispiels
und
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4 eine
schematische Darstellung zur Erläuterung
eines dritten Ausführungsbeispiels.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel des
Warnsystems 10 anhand einer schematischen Darstellung einer
typischen Verkehrssituation. Gezeigt ist eine Straßenkreuzung 12,
der sich Normalfahrzeuge 14 und ein Sonderfahrzeug 16 nähern. Das
Sonderfahrzeug 16 ist ein Polizeifahrzeug. Das Sonderfahrzeug 16 ist
mit einer nicht dargestellten Sendeeinrichtung ausgestattet. Jedes
Normalfahrzeug 14 ist mit einer nicht dargestellten Empfangseinrichtung
und mit einer nicht dargestellten Steuereinrichtung ausgestattet.
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Die
Sendeeinrichtung erzeugt und sendet ein Übertragungssignal 18.
Das Übertragungssignal 18 ist
ein Funksignal und in 1 durch die Wellenlinie dargestellt.
Innerhalb eines Empfangsbereichs 20 besitzt das Übertragungssignal 18 eine
Energie, die für
eine sichere Übertragung
ausreicht. Der Empfangsbereich 20 ist in 1 durch
das gestrichelte Oval gekennzeichnet. Die ovale Form dient hier
lediglich der Veranschaulichung des Prinzips und repräsentiert
nicht die physikalische Ausbreitung des Signals. Bei einer Dipol-Antenne ist die Signalausbreitung
und somit der Empfangsbereich in der Draufsicht typischerweise kreisförmig.
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Diejenigen
Normalfahrzeuge 14, deren Empfangseinrichtungen sich innerhalb
des Empfangsbereichs 20 befinden, empfangen das Übertragungssignal 18.
Entsprechend werden nur die Fahrer in diesen Normalfahrzeugen 14 durch
das Warnsystem 10 gewarnt. Die Fahrer der Normalfahrzeuge 14 außerhalb
des Empfangsbereichs 20 werden nicht gewarnt.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung des Warnsystems 10, die den
Signalfluss veranschaulicht. Dargestellt ist auf der linken Seite
die Sendeeinrichtung 22 als Teil des Sonderfahrzeugs 16.
Die Sendeeinrichtung 22 strahlt das Übertragungssignal 18 über eine
Funkantenne 24 ab. Das Übertragungssignal 18 wird
dann gesendet, wenn das Sonderfahrzeug 16 im Einsatz ist
und Blinklicht und Sirene aktiviert sind.
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Auf
der rechten Seite in 2 sind die Empfangseinrichtung 26,
die Steuereinrichtung 30, ein Audiosystem 32,
eine akustische Warnvorrichtung 34 und eine Anzeigevorrichtung 36 als
Teile eines Normalfahrzeugs 14 dargestellt, das sich innerhalb
des Empfangsbereich 20 befindet. Eine Funkantenne 28 der
Empfangseinrichtung 26 empfängt das Übertragungssignal 18,
das zuvor von der Sendeeinrichtung 22 ausgesendet wurde.
Die Empfangseinrichtung 26 empfängt und dekodiert das Übertragungssignal 18 und
gibt dieses an die Steuereinrichtung 30 weiter. Die Steuereinrichtung 30 wandelt
das Übertragungssignal 18 in
Steuerbefehle für
das Audiosystem 32, die akustische Warnvorrichtung 34 und
die Anzeigevorrichtung 36 um. Der Steuerbefehl für das Audiosystem 32 führt zu einer
Stummschaltung des Audiosystems 32. Das Audiosystem 32 besteht
aus einem herkömmlichen
Autoradio mit Lautsprechern. Durch die Stummschaltung des Autoradios
kann der Fahrer des Normalfahrzeugs 14 die Sirene des Sonderfahrzeugs 16 besser
hören.
Zudem erhält
er durch das nicht durch ihn verursachte Stummschalten des Autoradios
einen Hinweis auf ein sich näherndes
Sonderfahrzeug.
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Der
Steuerbefehl für
die akustische Warnvorrichtung 34 führt zur Erzeugung eines akustischen Warnsignals 38 durch
die akustische Warnvorrichtung 34. Die akustische Warnvorrichtung 34 ist
im einfachsten Fall ein Tongenerator mit Lautsprecher oder kann
auch Teil des Audiosystems 32 des Normalfahrzeugs 14,
d. h. Teil des Autoradios, sein. Das akustische Warnsignal 38 ist
ein Tonsignal und in 2 durch die gestrichelte Wellenlinie
dargestellt.
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Der
Steuerbefehl für
die Anzeigevorrichtung 36 führt zum Generieren eines visuellen
Warnsignals 40 durch die Anzeigevorrichtung 36.
Die Anzeigevorrichtung 36 ist im einfachsten Fall ein Lämpchen,
das durch Aufleuchten das visuelle Warnsignal 40 erzeugt.
Die Anzeigevorrichtung 36 kann auch der Bildschirm eines
Navigationssystems in dem Normalfahrzeug 14 sein, wobei
das visuelle Warnsignal 40 durch Aufleuchten und/oder eine
Textnachricht des Bildschirms erzeugt wird.
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Die
Kodierung des Übertragungssignals 18 erfolgt
in Abhängigkeit
von der Art der Warnung. Das heißt, das Übertragungssignal 18 eines
Polizeifahrzeuges im Einsatz ist anders kodiert als das Übertragungssignal
eines Krankenwagens oder eines Feuerwehrwagens im Einsatz oder einer
durch gelbes Blinklicht gekennzeichneten Gefahrenstelle. Die Steuereinrichtung 30 erzeugt
in Abhängigkeit
von der Kodierung des empfangenen Übertragungssignals 18 unterschiedliche
Steuerbefehle für
unterschiedliche Warnungsarten, und die akustische Warnvorrichtung 34 und
die Anzeigevorrichtung 36 erzeugen jeweils unterschiedliche
Warnsignale 38, 40 für die unterschiedlichen Warnungsarten.
Das heißt
mit anderen Worten, dass beispielsweise die akustische Warnvorrichtung 34 ein
Sprachsignal mit dem Inhalt "Achtung,
ein Polizeifahrzeug im Einsatz nähert sich!" bei einem sich nähernden
Polizeifahrzeug und "Achtung,
ein Krankenwagen im Einsatz!" bei
einem sich nähernden
Krankenwagen im Einsatz ausgibt. Entsprechend gibt die Anzeigevorrichtung 36 als Textnachricht "Achtung, Polizeifahrzeug
im Einsatz!" bei
einem sich nähernden
Polizeifahrzeug im Einsatz und "Achtung,
ein Krankenwagen im Einsatz!" bei
einem sich nähernden
Krankenwagen im Einsatz aus.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 3 unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 dadurch,
dass das Übertragungssignal 18 von
einem Funkmast 42 z. B. eines Mobilfunknetzbetreibers,
empfangen wird. Der Funkmast 42 ist eine Relaisstation,
die das Übertragungssignal 18 empfängt und
in ein verstärktes Übertragungssignal 18 umsetzt,
wobei das von dem Funkmast 42 ausgesendete verstärkte Übertragungssignal 18 innerhalb eines
Empfangsbereichs 20, der der Mobilfunkzelle des Funkmastes 42 entspricht,
an Normalfahrzeuge 14 übertragen
wird, die sich innerhalb dieser Mobilfunkzelle befinden. Als Empfangseinrichtung 26 der Normalfahrzeuge 14 kann
hier ein Mobilfunktelefon verwendet werden.
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In
dem Ausführungsbeispiel
nach 4 ist die Sendeeinrichtung 22 stationär an einer
Gefahrenstelle 44 installiert. Die Gefahrenstelle 44 kann
eine mit gelbem Blinklicht gekennzeichnete Baustelle oder ein Unfallort
sein. Die Sendeeinrichtung 22 sendet das Übertragungssignal 18 innerhalb
des Empfangsbereichs 20, um Normalfahrzeuge 14,
die sich innerhalb des Empfangsbereichs 20 befinden, auf
die Gefahrenstelle hinzuweisen. Die akustische Warnvorrichtung 34 gibt
als akustisches Warnsignal 38 ein Sprachsignal mit dem
Inhalt "Vorsicht
Baustelle!" oder "Achtung Unfallstelle!" aus. Die Anzeigevorrichtung 36 gibt
als visuelles Warnsignal 40 eine entsprechende Textnachricht
aus.
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Bei
einer Sendeeinrichtung 22, die von der Empfangseinrichtung 26 geortet
werden kann, können
das akustische Warnsignal 38 und das visuelle Warnsignal 40 zusätzlich Informationen über Richtung
und Entfernung der Sendeeinrichtung übermitteln, z. B. als "Achtung, von vorne
nähert
sich ein Polizeifahrzeug in 200 m!". Zur Bestimmung von Richtung und Entfernung
der Sendeeinrichtung 22 zu dem Normalfahrzeug 14 können beispielsweise
die Positionsdaten eines GPS- oder
anderen Navigationssystems verwendet werden. Die Sendeeinrichtung 22 kann
ihre Positionsdaten übermitteln
und die Empfangseinrichtung 26 vergleicht diese Positionsdaten
mit den Positionsdaten des Normalfahrzeugs, um die Richtung und
Entfernung der Gefahrenstelle zu bestimmen.