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System zur Warnung von Kraftfahrern
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Die Erfindung betrifft ein System zur Warnung von Kraftfahrern bei
herannahenden Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr, Notarzt od. dgl., insbesondere
in Verbindung mit einem Autoradio im Kraftfahrzeug eines Kraftfahrers.
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Im Straßenverkehr wirtes immer problematischer, daß Kraftfahrer Einsatzfahrzeuge
behindern, weil sie deren akustische oder optische Signale nicht oder nicht rechtzeitig
wahrnehmen. Aus diesem Grunde wurde schon untersagt, ein Autoradio in einem Kraftfahrzeug
so laut zu stellen, daß die Signalhörner von Einsatzfahrzeugen nicht mehr gehört
werden können. Andererseits ist aber bei Autoradios aufgrund von Fahr- und Motorgeräuschen
eine gewisse Mindestlautstärke notwendig.
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Es liegt daher der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein System zu schaffen,
welches die genannten Nachteile vermeidet und eine zuverlässige Warnung eines Kraftfahrers
beim Nahen eines Einsatzfahrzeuges ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem System der gattungsgemäßen
Art dadurch gelöst, daß im Einsatzfahrzeug ein kurzreichweitiger Sender vorgesehen
ist; daß im Kraftfahrzeug des Kraftfahrers mit einem Empfänger ein Steuergerät zum
Aus- oder Zurückblenden einer gegebenenfalls mittels des Autoradios empfangenen
Sendung und zum Wiedergeben der über eine Empfangsantenne empfangenen Warninformation
vorgesehen ist.
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Nach dem erfindungsgemäßen System ist also in einem Einsatzfahrzeug
ein Sender vorgesehen, der ein kurzreichweitiges Signal über eine Antenne aussendet.
Die Reichweite des Signals kann dabei etwa 150 m bis 300 m liegen. Dieses Signal
wird dabei in Verbindung mit dem üblichen akustischen Signal und Blaulicht ausgesendet.
In einem Zivilfahrzeug ist ein Empfänger vorgesehen, der mit einem Steuergerät verbunden
ist. Bei Empfang des Signals eines Einsatzfahrzeuges erzeugt das Steuergerät zunächst
eine Warninformation, die sodann über einen Warntongeber akustisch oder aber über
eine Warnlampe optisch wiedergegeben wird. Weiterhin blendet das Steuergarät die
Ausgangsleistung eines gegebenenfalls eingeschalteten Autoradios herunter oder schaltet
das Autoradio vorübergehend vollständig ab. In einer bevorzugten Ausgestaltung kann
vorgesehen sein, daß das Steuergerät eine Schwelle für die Empfangsleistung aufweist,
so daß bei Überschreiten der Schwelle durch die Empfangsleistung das Abblenden der
durch das Autoradio abgegebenen Leistung und die Abgabe eines Warntons eingeleitet
wird. Selbstverständlich wird in diesem Falle, sobald die Schwelle wieder unterschritten
wird, das Autoradio wieder aufgeblendet und das erzeugte Warnsignal wieder abgeschaltet.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß
das Steuergerät und Empfänger des Kraftfahrzeuges über Zündschloßkontakte mit der
Batterie des Kraftfahrzeuges verbunden ist.
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Hierdurch ist sichergestellt, daß das Steuergerät immer in Bereitschaft
steht, sobald das Kraftfahrzeug benutzt wird.
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Das erfindungsgemäße System weist den wesentlichen Vorteil auf, daß
eine größere Verkehrssicherheit erreicht wird, da die Einsatzfahrzeuge schon vor
Sichtkontakt oder Hörkontakt einem Kraftfahrzeuger angekündigt werden und dieser
sich daher auf diese Situation einstellen und rechtzeitig beispielsweise an den
Straßenrand fahren kann. Die Gefahr von Behinderungen von Einsatzfahrzeugen und
damit die Verzögerung, wird durch das erfindungsgemäße System wesentlich reduziert.
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Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Systems ergeben
sich aus den Ansprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung, in der ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung im einzelnen erläutert ist. Dabei
zeigt: Figur 1 Ein Blockschaltbild einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems;
Figur 2 die schaltungstechnische Anordnung des Senders in einem Einsatzfahrzeug;
Figur 3 die schaltungstechnische Anordnung des Empfängers im Zündschaltkreis eines
Kraftfahrzeugs; und
Figur 4 eine modifizierte Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Empfängerschaltkrei ses.
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In einem (nicht dargestellten) Einsatzfahrzeug von Polizei, Feuerwehr,
Notarzt oder einem Krankenwagen ist ein kurzreichweitiger Sender 1 vorgesehen. Im
Einsatz des Einsatzfahrzeuges ist der Sender 1 eingeschaltet und es wird über eine
Antenne 2 ein symbolisch dargestelltes Signal 3 ausgesendet. Die Reichweite des
ausgesendeten Signals1 zumindest die Weite, in der das ausgesendelDSignal in einer
ausreichenden Stärke vorliegt, liegt nur bei wenigen Hundert-, beispielsweise 300
Metern.
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In dem Kraftfahrzeug eines beliebigen Kraftfahrers ist ein Empfänger
5 mit einer Empfangsantenne 6 vorgesehen. Die Empfangsantenne 6 kann beispielsweise
die bei Vorhandensein eines Autoradios 7 üblicherweise vorhandene Autoradio-Antenne
bei entsprechenden Frequenzen sein.
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Mit dem Empfänger 5 ist über Signalleitungen 8 ein Steuergerät 9 -verbunden.
Das Steuergerät 9 weist einen Warntongeber 11 auf. Das Steuergerät 9 mit dem Warntongeber
11 ist zunächst über eine Leitung 12 mit dem Autoradio und sodann mit einer Leitung
13 mit dem Lautsprecher 14 im Kraftfahrzeug verbunden (Fig. 1).
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In der Figur 2 ist die schaltungstechnische Anordnung des Senders
1 des erfindungsgemäßen Systems in einem Einsatzfahrzeug dargestellt.
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Üblicherweise ist bei einem derartigen Einsatzfahrzeug das Martinshorn
und/oder das Blaulicht 15 über einen Schalter 16 in einen Stromkreislauf 17, beispielsweise
den Stromkreislauf einer Kraftfahrzeugbatterie eingeschaltet. Einer solchen Anordnung
wird parallel zum
Martinshorn und/oder Blaulicht 15 der Sender 1
des erfindungsgemäßen Systems geschaltet und zwar im Stromkreis 17 hiner dem Schalter
16, so daß mittels des Schalters 16 nicht nur das Martinshorn und/oder das Blaulicht
15, sondern auch der Sender 1 des erfindungsgemäßen Systems ei geschaltet und beim
Einschalten über die Antenne 2 ein Signal abgegeben wird.
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In der Figur 3 ist die schaltungstechnische Anordnung des Empfängers
5 des erfindungsgemäßen Systems im Zündschaltkreis 18 eines Kraftfahrzeugs dargestellt.
Mit 19 ist ein Zündschloß bezeichnet. In der Stellung 0, bei der der Kraftfahrzeugschlüssel
herausgezogen ist, ist der Zündschaltkreis- 18 des Kraftfahrzeugs unterbrochen.
Durch Einstecken des Schlüssels und Drehen in die Stellung 1 wird der Zündschaltkreis
18 des Kraftfahrzeugs - geschlossen. Gleichzeitig wird hiermit der Empfänger 5 des
erfindungsgemäßen Systems eingeschaltet, so daß ein über die Antenne 6 empfangenes
Signal verarbeitet werden kann.
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In der Figur 4 ist parallel zum Empfänger 5 ein durch diesen steuerbares
Relais 21 vorgesehen. Durch das Relais 21 können drei Stromwege 22, 23 und 24 geschaltet
werden. Der Stromweg 22 ist von einer direkten Verbindung des Radios 7 zum Lautsprecher
14 derart umschaltbar, daß die Verbindung zwischen dem Radio 7 und dem Lautsprecher
14 über einen Widerstand 25 hergestellt wird. Hierdurch wird beim Schalten des Relais
21 bewirkt, daß die Lautstärke des Lautsprechers 14 reduziert wird. Gleichzeitig
wird beim Schalten des Relais 21 unter dem Einfluß eines empfangenen Signals im
Empfänger 5 ein Warntongeber 26 sowie ein Lichtsignal 27 über die Stromwege 23 und
24 eingeschaltet.
Damit wird erreicht, daß zuverlässig dem Benutzer
des Kraftfahrzeugs angezeigt wird, daß sich ein Einsatzfahrzeug nähert.
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Das Relais 21 bleibt so lange eingeschaltet, so lange der Empfänger
5 über die Antenne 6 ein Signal vom Sender 1 erhält. Reicht die Stärke des empfangenden
Signals nicht mehr aus, um gegebenenfalls eine Empfangsschwelle zu überwinden, wird
das Relais 21 durch den Empfänger 5 in seine Ausgangsstellung zurückgeschaltet und
damit werden Lichtsignal 27 und Warntongeber 26 ausgeschaltet und die Lautstärke
des Radios 7 im Lautsprecher 14 wieder erhöht.
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Bei einem im Einsatz befindlichen Einsatzfahrzeug, beispietsweise
einem Pol izeiwagen, ist der Sender 1 eingeschaltet und sendet daher über die Antenne
2 ein kurzreichweitiges Signal 3 aus. Befindet sich ein entsprechendes Kraftfahrzeug
im Sendebereich des Einsatzfahrzeugs, so wird über die Antenne6 das ausgesendete
Signal 3 des Einsatzfahrzeuges mittels des Empfängers 5 empfangen. Das Signal wird
über Signalleitungen 8 an das Steuergerät 9 weitergegeben. Im Steuergerät 9 befindet
sich eine (im einzelnen nicht dargestellte) Schwelle für das empfangene Signal.
Bei Überschreiten der durch die Schwelle vorgegebenen Eingangsleistung des Signals
3 wird über die Leitung 12 die Ausgangsleistung des Autoradios im dargestellten
Ausführungsbeispiel (vergl. Fig. 4) zunächst heruntergeblendet. Grundsätzlich könnte
der Ton des Autoradios auch voll ständig ausgeblendet werden. Weiterhin wird in
diesem Falle von dem Steuergerät 9 ein Warntongeber 11 eingeschaltet (Fig. 1). Bei
der Ausgestaltung nach Fig. 4 ist der Warntongeber ein separater Gleichstromsummer
26, der bei Empfang eines Signals eingeschaltet wird und das Nahen eines Einsatzfahrzeuges
durch Summen anzeigt. Das Schalten erfolgt durch ein vom Empfänger 5
gesteuertes
Relais 21.
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Durch das erfindungsgemäße System wird erreicht, daß auch bei eingeschaltetem
Autoradio und sogar bei größeren Entfernungen schon e ne Warnung eines Kraftfahrzeugführers
auf sich nähernde Einsatzfahrzeuge von Polizei od. dgl. erzielt wird.
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Die Erfindung wurde in einer beispielhaften Ausführungsform erläutert,
die den Erfindungsgedanken nicht einschränkt. Die.in der vorstehenden Beschreibung,
in der Zeichnung, sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln, als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der
Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.