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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zum Senden und Empfangen eines Funksignals,
die einen Sender und Empfänger
aufweist, wobei Sender und Empfänger
in jeweils unterschiedlichen mobilen Fahrzeugen montiert sind, so wie
einen entsprechendes Verfahren.
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Aus dem Stand der Technik ist es
bekannt, daß Notfall-Einsatzfahrzeuge – beispielsweise
Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdiensten – in Notfalleinsätzen für sich Vorfahrt
reklamieren, in dem ein auf dem Dach angebrachtes Blaulicht sowie ein
Signalhorn eingeschaltet wird. Dadurch sollen andere Verkehrsteilnehmer,
die sich in der Nähe
befinden, die Vorfahrtberechtigung dieser Fahrzeuge erkennen und
nach Möglichkeit
Straßen
und Kreuzungen freimachen, damit die Notfall-Einsatzfahrzeuge ohne
unnötige
Verzögerungen
ihren Zielort erreichen können.
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Im praktischen Einsatz erweist sich
jedoch immer wieder, daß das
Blaulicht und das akustische Signal nicht rechtzeitig von anderen
Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Dadurch kommt es zu gefährlichen
Situationen für
die Fahrzeuginsassen und der Einsatzzweck der Notfall-Einsatzfahrzeuge wird
gefährdet,
weil sich die Fahrzeit wegen der unnötigen Behinderungen deutlich
verlängert.
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Die mangelhafte Wahrnehmung von Notfall-Einsatzfahrzeugen
ist teilweise auf die bessere Geräuschdämmung der Fahrzeuge nach außen zurückzuführen. Um
den Komfortlevel im Fahrzeug zu verbessern, wird mit aufwendiger
Schalldämmung versucht,
daß Fahrzeug
möglichst
gut gegen von außen
eindringenden Lärm
zu isolieren. Eine weitere Rolle spielt die Multimedia-Unterhaltungselektronik, durch
die die Fahrzeugführer
vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Navigationsbildschirme,
Musik, Telefon und Internet- bzw. Fernsehübertragungen nehmen die Aufmerksamkeit
der Fahrer so sehr in Anspruch, daß sie sich nicht mehr im vollen
Umfang auf das Geschehen um Umkreis des von ihnen gesteuerten Fahrzeuges
konzentrieren. Auch die zunehmend hohe Verkehrsdichte spielt eine
Rolle, da dicht aneinander gedrängte
Fahrzeuge mit unter Umständen
hohen Fahrzeugaufbauten den Überblick über die
Verkehrssituation behindern.
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Demgemäß ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren zu schaffen, daß einem
Fahrzeugführer
die Möglichkeit
eröffnet,
ein herannahendes Notfall-Einsatzfahrzeug früher zu erkennen und früher darauf
zu reagieren, um Unfallgefahren zu vermindern und Behinderungen
für Notfall-Einsatzfahrzeuge
nach Möglichkeit zu
vermeiden.
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Die Aufgabe wird gelöst, indem
ein Sender einer gattungsgemäßen Vorrichtung
in einem Notfall-Einsatzfahrzeug eingebaut ist, der Empfänger in einem
anderen Fahrzeug, und der Empfänger
eine Schaltung aufweist, die bei einem Empfang eines Funksignals
des Senders ein Signal an die Bordelektrik/Bordelektronik des Fahrzeuges
auslöst.
Die Aufgabe wird weiter durch ein Verfahren gelöst, bei dem der Sender aus
einem Notfall-Einsatzfahrzeug ein Funksignal aussendet, daß vom Empfänger empfangen
wird, und der Empfänger
des empfangene Funksignal mittels einer Schaltung in ein Signal
umwandelt, daß der
Empfänger
an die Bordelektrik/Bordelektronik des Fahrzeugs weiterleitet.
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Der Vorteil eines solchen Systems
ist in der Fähigkeit
zu sehen, in einem Fahrzeug ständig
darüber
zu wachen, ob sich diesem Fahrzeug ein Notfall-Einsatzfahrzeug nähert oder
nicht. Das System arbeitet unabhängig
von der Aufmerksamkeit des Fahrers und unabhängig von der herrschenden Verkehrsdichte.
Das erfindungsgemäß vom Empfänger erzeugte
Signal kann genutzt werden, um dem Fahrer in einem Fahrzeug frühzeitig
einen Hinweis zu geben, daß sich
ein Notfall-Einsatzfahrzeug nähert,
das sich in einem Notfall-Einsatz befindet. Neben der Zuverlässigkeit
ist das System recht preisgünstig,
da es genügt,
wenn der Sender mit einer Reichweite vom maximal 500 Metern bis
1 Kilometer arbeitet. Sender und Empfänger können auf eine bestimmte Frequenz fixiert
sein, wozu sich nochmals die Herstellkosten der entsprechenden Bauteile
vermindern. Bei Nutzung von digitalen Übertragungstechniken kann das Funksignal
zusätzliche
Informationen oder Anweisungen an andere Fahrzeugführer übermitteln,
die vom Empfänger
auswertbar und anzeigbar sind. Weitere Ergänzungen und alternative Ausgestaltungen der
Findung lassen sich den Merkmalen der Unteransprüche sowie dieser Beschreibung
entnehmen.
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Die Erfindung wird nun anhand eines
Ausführungsbeispieles
beschrieben. Es zeigen:
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1:
Eine schematische Darstellung der Vorrichtung in Fahrzeugen,
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2:
Ein Funktionsschema der Vorrichtung,
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3:
Ein alternatives Funktionsschema in einem Bus-Netz.
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In 1 ist
ein Notfall-Einsatzfahrzeug 2 sowie ein anderes Fahrzeug 4 gezeigt.
Das Notfall-Einsatzfahrzeug 2 ist mit einem Sender 6 ausgestattet, das
andere Fahrzeug 4 weist einen Empfänger 8 auf. Sender 6 und
Empfänger 8 sind über entsprechende Kabel
mit Antennen 10 verbunden, mittels derer Funksignale gesendet
und empfangen werden können.
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2 zeigt
ein Funktionsschema der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Der Sender 6 sendet ein
Funksignal aus, wenn sich ein Fahrzeug im Notfall-Einsatz befindet.
Die Sendeleistung des Senders 6 sollte so bemessen sein,
daß nur
Fahrzeuge, die sich in einem Abstand von 500 bis 1.000 Metern zum Notfall-Einsatzfahrzeug 2 befinden,
das Funksignal empfangen können.
Für Fahrzeuge,
die sich in größerer Entfernung
befinden, ist der Empfang des Funksignals wenig sinnvoll, da sie
durch die Fahrzeugmeldung des Empfängers 8 nur vom Verkehrsgeschehen
abgelenkt werden würden,
ohne sinnvoll reagieren zu können.
Die Sendeleistung kann auch bis auf einen Umkreis von 300 Metern
reduziert sein, auch bei einer so geringen Sendeleistung verbliebe den
Fahrzeugen im Umkreis noch eine ausreichende Zeit, zu reagieren.
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Die Frequenz, auf der der Sender 6 sendet, könnte eine
spezielle Frequenz sein, die für
diesen Zweck breitgestellt ist. Unter Ausnutzung der Möglichkeiten
der Digitaltechnik ist es jedoch auch möglich, eine reguläre Notfall-
oder Polizeifunkfrequenz zu nutzen. Das ausgesendete Funksignal
könnte
einen digitalisierten Code enthalten, auf dessen Entschlüsselung
die Empfänger 8 spezialisiert
sind. Bei einer Aussendung des Digitalcodes würde eine entsprechende Sendung
nur Millisekunden dauern, die Sendung könnte im Sekundentakt wiederholt
werden. Bei einer solchen Ausgestaltung des Funksignals und des
Sendeintervalls würde
sich nur eine sehr geringe Störung
des Funkverkehrs auf den Notfall- bzw. Polizeifunkfrequenzen ergeben.
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Unter Nutzung der Digitaltechnik
ist es auch möglich,
in das Funksignal bestimmte Informationen einzubauen. Als Informationen
kommen beispielsweise Hinweise auf die Art des Einsatzes – wie etwa Polizei-,
Krankenwagen- oder Feuerwehreinsätze – in Betracht,
oder es wird die Uhrzeit des Sendezeitpunktes übertragen. Bei Übertragung
der exakten Uhrzeit der Sendung könnte ein Empfänger 8 aus dem
Zeitintervall zwischen Senden und Empfangen eines Funksignals die
aktuelle Entfernung des Notfall-Einsatzfahrzeuges 2 vom
Empfänger
berechnen. Entsprechende Technologien sind aus der GPS-Navigationstechnologie
bekannt. Um entsprechende Informationen aus einem digitalisierten
Funksignal auslesen zu können,
ist eine Standardisierung und Abitrierung der per Funk übertragenen
Datensätze erforderlich.
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Der Sender 6 kann als Bauteil
in des Warnlicht- oder Signalhorn-Modul des Notfall-Einsatzfahrzeuges 2 eingebaut
sein. Der Sender 6 kann separat ein und ausschaltbar sein
oder er wird automatisch mit dem Blinklicht und/oder dem Signalhorn
geschaltet.
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Der Empfänger 8 kann als nachrüstbares Gerät oder als
Einbaumodul ausgebildet sein, das ab Werk in die Fahrzeuge eingebaut
ist. Bei einer Nachrüstung
des Empfängers 8 wird
der Empfänger 8 mit denjenigen
Elektronik-Bauteilen des Fahrzeugs 4 verbunden, über die
es die Information über
eine Annäherung
eines Notfall-Einsatzfahrzeuges 2 ausgeben
soll. Bei einer Integration des Empfängers 8 ab Werk kann
das entsprechende Elektronik-Modul in eines der Elektronikbauteile
integriert werden, in denen das Signal des Empfängers 8 weiterverarbeitet wird.
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In 2 ist
ein Funktionsschema einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt. Erhält der Empfänger 8 ein
Funksignal vom Sender 6, so wandelt er das empfangene Funksignal
in ein Signal um, daß er an
Komponenten der Bordelektrik bzw. Bordelektronik übermittelt.
Der Empfänger 8 ist über die
Batterie 12 mit elektrischer Spannung versorgt. Ebenfalls
an die Bordelektrik angeschlossen ist das Audiogerät 14,
beispielsweise ein Radio, Kassetten- oder CD-Player. An das Radio
ist ein Relais angeschlossen, das wiederum mit einer Leitung mit
dem Empfänger 8 verbunden
ist. Wenn der Empfänger 8 an das
Relais 16 ein Schallsignal übermittelt, ein Funksignal
von einem Notfall-Einsatzfahrzeug 2 empfangen zu haben,
schaltet das Relais 16 die daran angeschlossenen Lautsprecherboxen 18 ab.
Durch die abgeschalteten Lautsprecherboxen wird der Fahrer des Fahrzeugs 4 darauf
aufmerksam gemacht, daß sich
ein Nottall-Einsatzfahrzeug 2 nähert. Gleichzeitig erhöht sich
die Wahrscheinlichkeit, daß er
das akustische Sirenensignal des Notfall-Einsatzfahrzeuges 2 hört. Der
Fahrer kann noch besser reagieren, wenn das Relais 16 nicht
nur die Übertragung
der Verstärkerleistung
vom Radio zu den Boxen unterbricht, sondern das Relais eine gespeicherte
Sprachmitteilung an die Lautsprecherboxen überträgt, durch die der Fahrer auf
das sich nähernde
Notfall-Einsatzfahrzeug 2 hingewiesen wird. Zusätzlich oder
Anstelle der Unterbrechung der Stromversorgung der Lautsprecherboxen 18 kann
das Relais 16 eine optische Anzeige 20 aktivieren,
die im Blickfeld des Fahrers des Fahrzeugs 4 angebracht
ist. Die optische Anzeige 20 kann als LED ausgeführt sein,
die bei einem Signal des Empfänger 8 aufblinkt,
oder im Anzeigefeld des Armaturenbretts wird eine alphanumerische
Anzeige aktiviert, die im Klartext die Meldung "Vorsicht, Notfall-Fahrzeug
!" anzeigt.
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Die in 2 gezeigte
Lösung
ist leicht in jedem Fahrzeug nachrüstbar. Als zusätzliche
Komponenten müssen
nur der Empfänger 8,
das Relais 16 sowie ggf. die optische Anzeige 20 nachgerüstet und in
den Schaltkreis der Bordelektronik integriert werden. Die für die Nachrüstung erforderlichen
Bauteile sind wenig aufwendig und mit wenig Aufwand nachrüstbar.
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In 3 ist
eine alternative Integration eines Empfängers 8 in ein Bus-Netz
gezeigt. Bus-Systeme zeichnen sich dadurch aus, daß mehrere
Elektroniksysteme über
eine gemeinsame Verbindungsleitung Informationen austauschen können. Im
Bus-Netz sind eine Anzahl von Informationen verfügbar, die jedes der angeschlossenen
Sub-Systeme in das
gemeinsame Netz meldet. Durch die Adressierung im Datensatz ist
für alle
angeschlossenen Sub-Systeme erkennbar, wie dringend die verfügbare Meldung
ist und für
welche Adressaten die Meldung beachtet werden soll. Ein Beispiel
für ein
entsprechendes Bus-Netz ist das CAN-Bus-System der Firma Bosch, das
heute einen Standard in der Fahrzeugelektronik bedeutet. An ein
solches Bus-Netz
können
beispielsweise die Komponenten optische Anzeige 20, Radio 22,
Handy 24, Navigationsrechner 26, Sprachausgabemodul 28,
Warnblinklicht 30 und Näherungsrechner 32 angeschlossen
sein. Erhält
der Empfänger 8 ein
Funksignal von einem Sender 6, stellt der Empfänger 8 ein
entsprechendes Signal in das Bus-Netz 34 ein. Jedes der
beteiligten Geräte
kann diese Meldung lesen und für
sich auswerten. So kann die optische Anzeige 20 mikroprozessorgesteuert
eine Warnleuchte einschalten oder eine alphanumerische Anzeige ansteuern.
Das Radio 22 kann die Übertragung
von Musik oder Nachrichten unterbrechen, daß Handy 24 kann die
Sprachübertragung
unterbrechen, der Navigationsrechner 26 kann auf seinem Bildschirm
eine entsprechende Anzeige schalten, ein Sprachausgabemodul 28 kann
einen gesprochenen Hinweis auf das in der Nähe befindliche Notfall-Einsatzfahrzeug 2 geben,
das Warnblinklicht 30 kann die Warnblinker anschalten und
ein Näherungsrechner 32 kann
aus den vom Empfänger 8 übermittelten
Signalen errechnen, in welcher Entfernung sich das Notfall-Einsatzfahrzeug
befindet, und ob und wie schnell sich dieses Fahrzeug nähert. Über das Bus-Netz 34 können auch
alle Einzelfunktionen miteinander verknüpft werden, so kann ein Entfernungswert
des Näherungsrechners 32 von
der optischen Anzeige 20 aus dem Bus-Netz 34 gelesen und
angezeigt werden, die elektronischen Signale des Sprachausgabemoduls 28 können vom
Radio 22 übernommen
und in die Radioübertragung
eingespielt werden, oder der vom Näherungsrechner 32 ermittelte Entfernungswert
wird vom Navigationsrechner mit einer aktuellen Karte verglichen,
um zu analysieren und ggf. anzuzeigen, wo sich das Notfall-Einsatzfahrzeug 2 aktuell
befindet. Das vom Sender 6 ausgestrahlte Funksignal kann
in digitalisierter Form auch GPS-Koordinaten enthalten, die vom
Empfänger 8 in das
Bus-Netz 34 gestellt werden und von dort vom Navigationsrechner 26 ausgelesen
und in eine Anzeige sowie eine Sprachausgabe weiterverarbeitet werden.
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Wenn eine größere Zahl von Fahrzeugen 4 mit
den erfindungsgemäßen Empfängern ausgestattet
ist, können
die Fahrer dieser Fahrzeuge sehr viel früher überlegen, welche Ausweichmöglichkeiten
bestehen, um die Einsatzfahrt des Notfall-Einsatzfahrzeuges 2 nicht zu
behindern. In unübersichtlichen
Situationen und in Kreuzungsbereichen kann die Funksignalwarnung
andere Fahrer früher
auf die Gefahr aufmerksam machen, die von den sich nähernden Notfall-Fahrzeugen
ausgeht. Insgesamt wird durch das erfindungsgemäße System die Gefahr von Kollisionen
mit anderen Fahrzeugen in Notfall-Einsätzen verringert und die Zeit
der Notfall-Fahrzeuge zum Einsatzort zu gelangen, kann ebenfalls
reduziert werden. Insgesamt erhöht
das erfindungsgemäße System
also die Verkehrsicherheit wie auch die Reaktionsgeschwindigkeit
von Rettungskräften
im Notfall-Einsatz.