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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, ein Verfahren und ein Datenverarbeitungsprogramm zur Ermittlung und Anzeige von Gefahrenzuständen bei der Nutzung von mobilen Kommunikationssystemen.
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Mobile Kommunikationssysteme, wie beispielsweise ein Telefon, ein Smartphone oder Ähnliches werden von Nutzern immer häufiger im Alltag verwendet, insbesondere auch im Straßen- und Schienenverkehr. Dabei kommt es oft zu Gefahrensituationen, wenn bei der Nutzung der mobilen Kommunikationssysteme Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, abgelenkt sind und Gefahrenzustände nicht mehr mit der nötigen Aufmerksamkeit erkennen können. Gefahrenzustände können beispielsweise der Zustand einer Lichtsignalanlage, wie eine rote Fußgängerampel, sein oder aber allgemein ein Betriebszustand einer Maschine, so einer arbeitenden Werkzeug- oder Baumaschine oder eines Fahrzeugs, wie beispielsweise eine fahrende Straßenbahn, die Bereiche durchquert, die ebenfalls von Fußgängern genutzt werden.
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Diese Probleme hat man versucht, damit zu lösen, dass beispielsweise an Ampelanlagen in dem davorliegenden Straßenraum in geneigter Blickrichtung für den Fußgänger leicht ersichtlich bei Nutzung der mobilen Kommunikationssysteme, beispielsweise eines Smartphones oder ein Smartphone mit einer Smartwatch als System, im Boden, insbesondere in einer Fahrbahn, eine ergänzende Lichtsignalanlage angeordnet ist. Dies ist jedoch sehr kostenaufwändig. Bei einer Verschmutzung, Verdeckung mit Blättern oder im Winter mit Eis oder Schnee sind diese Lichtsignalanlagen, die unter anderem in der Fahrbahn integriert sind, nicht mehr optisch wahrnehmbar.
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Ferner kann ein Betriebszustand einer Maschine, insbesondere eines Fahrzeuges, durch akustische Warnsignale, wie beispielsweise ein Klingeln einer Straßenbahn bisher angezeigt werden. Akustische Signale werden auch bei einer Blindenampel je nach Zustand, also Betriebszustand, der Lichtsignalanlage angezeigt.
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Bei der Nutzung von mobilen Kommunikationssystemen sind Fußgänger jedoch in besonderem Maße abgelenkt bzw. werden diese Systeme ebenfalls mit Kopfhörern benutzt, können akustische Warnsignale der Maschine, so beispielhaft einer Straßenbahn, nicht oder nicht in ausreichendem Maße von einem Fußgänger wahrgenommen werden. Es besteht daher eine erhöhte Unfallgefahr.
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Die Erfindung besitzt die Aufgabe, die Nachteile des Standes der Technik zu verbessern, insbesondere eine verbesserte Wahrnehmbarkeit von Gefahrenzuständen bei der Nutzung von mobilen Kommunikationssystemen gewährleistbar zu machen, so für eine Lichtsignalanlage oder eine Maschine, sodass ein Gefahrenzustand von einer ein mobiles Kommunikationssystem nutzenden Person verbessert wahrgenommen werden kann.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Informationsvorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren gemäß des Anspruchs 7 und eines Datenverarbeitungsprogramms gemäß des Anspruchs 12. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Danach weist die erfindungsgemäße Informationsvorrichtung für eine Lichtsignalanlage für Verkehr im weitesten Sinne, der unter anderem Fußgänger-, Straßen, Schienenverkehr einschließt oder eine Maschine, so beispielhaft ein Schienenfahrzeug, eine Datenverarbeitungseinheit auf, bei der mittels der Datenverarbeitungseinheit ein Gefahrenzustand der Maschine oder der Lichtsignalanlage, so ein Signalzustand der Lichtsignalanlage oder ein Betriebszustand der Maschine in Form mindestens eines Informationsdatums auf ein mobiles Kommunikationssystem drahtlos übertragbar ist, damit dieses mindestens eine Informationsdatum mittels des mobilen Kommunikationssystem, so mittels mindestens einer Signalvorrichtung, wahrnehmbar ist. Regelmäßig befindet sich dabei das mobile Kommunikationssystem im Betriebszustand und in Benutzung.
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Die Informationsvorrichtung kann dabei vorzugsweise eine räumliche Distanz des mobilen Kommunikationssystems von der Maschine und/oder der Lichtsignalanlage ermitteln, um gezielt einen Gefahrenzustand der Maschine oder der Lichtsignalanlage auf dem mobilen Kommunikationssystem wahrnehmbar zu machen, so, wenn eine definierte räumliche Distanz des mobilen Kommunikationssystems zu der Lichtsignalanlage oder der Maschine unterschritten ist. Das erfolgt in der Regel dadurch, dass die Informationsvorrichtung mindestens ein Datum, mindestens ein sogenanntes Lagebestimmungsdatum, an die mobile Kommunikationseinheit versendet, was diese verarbeiten kann.
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Die Datenverarbeitungseinheit besteht dabei aus einer Steuereinheit und einer Sendeeinheit. Die Steuereinheit erzeugt dabei mindestens ein Ausgangsdatum, so unter anderem einen Istzustand, ein Zeitintervall und/oder eine Zustandsabfolge der Lichtsignalanlage oder der Maschine in Form mindestens eines Informationsdatums und leitet es je nach Bedarf an die Sendeeinheit weiter.
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Die Sendeeinheit dient dazu, das mindestens eine Informationsdatum mittels eines bekannten drahtlosen Übertragungsverfahrens zu versenden, damit das mindestens eine Informationsdatum von einem im Empfangsbereich der Sendeeinheit befindlichen und empfangsbereiten mobilen Kommunikationssystem empfangen, verarbeitet und von diesem für einen Benutzer wahrnehmbar gewandelt werden kann, das bedeutet angezeigt werden kann und zwar akustisch und/oder optisch und/oder haptisch. Dies stellt eine erste Drahtlosverbindung dar. So wird der Benutzer während der Benutzung des mobilen Kommunikationssystems, so beispielhaft seines Smartphones oder seines Tablets, über den Gefahrenzustand direkt von diesem Gerät informiert und gewarnt werden.
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Die Steuer- und die Sendeeinheit können dabei im Sinne der Erfindung sowohl eine einzige Vorrichtung, als auch zwei oder mehrere separate Vorrichtungen darstellen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den Ausgangsgegebenheiten, den technischen Vorgaben und den technischen Möglichkeiten ab, welche die konkrete Anwendungssituation bietet.
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Es kann ferner vorgesehen sein, dass die Informationsvorrichtung, beispielhaft die Datenverarbeitungseinheit, vorzugsweise die Steuereinheit, eine geografische Position und/oder eine räumliche Distanz als Abstand oder auch eine Lageveränderung des mobilen Kommunikationssystems von der Maschine und/oder der Lichtsignalanlage nicht aufgrund der ersten Drahtlosverbindung ermittelt, sondern basierend auf einer zweiten Drahtlosverbindung.
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Das kann beispielhaft eine Bluetooth-Drahtlosverbindung, vorzugsweise eine mittels mindestens eines Bluetooth-Sender, so mindestens eines Bluetooth-Beacon, unabhängig von der ersten Drahtlosverbindung, sein. Die erste Drahtlosverbindung kann beispielhaft eine Wireless-LAN-Verbindung sein. In diesem Fall sendet die Informationsvorrichtung das mindestens eine Datum, das mindestens eine sogenannte Lagebestimmungsdatum, an die mobile Kommunikationseinheit mittels dieser zweiten Drahtlosverbindung.
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Wird nur ein Bluetooth-Beacon verwendet, kann zwar keine geografische Position bestimmt werden, jedoch der Abstand des mobilen Kommunikationssystems von der Maschine und/oder der Lichtsignalanlage.
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Je nach technischer Ausgestaltung und technischen Anforderungen können die erste und die zweite Drahtlosverbindung auch auf einem anderen Funkstandard basieren. Es ist lediglich sicherzustellen, dass mobile Kommunikationsgeräte diese Standards verarbeiten können.
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Das mindestens eine Informationsdatum und das mindestens eine Datum, das mindestens eine sogenannte Lagebestimmungsdatum, sind auf dem mobilen Kommunikationssystem mittels eines Datenverarbeitungsprogramms, so einer App, verarbeitbar.
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Ferner ist zu erwähnen, dass als Maschine beispielhaft ein Fahrzeug, insbesondere ein Schienenfahrzeug in Betracht kommen. Es können jedoch auch andere Maschinen relevant sein, bei denen es sinnvoll ist, die vorgeschriebene Vorrichtung anzuwenden, so alle Maschinen, von denen aufgrund ihres Betriebszustandes, insbesondere ihrer Lageveränderung oder einer Lageveränderung von Teilen der Maschine, Gefahren für den Menschen ausgehen können, wenn Menschen mobile Kommunikationsgeräte nutzen und dabei abgelenkt sind, beispielhaft Baustellenfahrzeuge.
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Dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Ermittlung und Anzeige von Gefahrenzuständen bei der Nutzung von einem mobilen Kommunikationssystem liegen folgende Schritte zugrunde.
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Die Lichtsignalanlage oder die Maschine weisen wie vorbeschrieben eine Datenverarbeitungseinheit auf. Die Datenverarbeitungseinheit ermittelt einen Gefahrenzustand der Lichtsignalanlage oder der Maschine in Form mindestens eines Informationsdatums und überträgt sodann drahtlos das mindestens eine Informationsdatum auf ein mobiles Kommunikationssystem, das sich in einem empfangsbereiten Betriebszustand, in Benutzung ist und im Empfangsbereich des Informationssystems befindet. Das bedeutet, dass zwischen dem mobilen Kommunikationssystem und der Informationsvorrichtung zumindest die erste Drahtlosverbindung besteht, die es ermöglicht, das mindestens eine Informationsdatum und das mindestens eine Datum, also das mindestens eine Lagebestimmungsdatum zu empfangen.
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Sodann wird dieses mindestens eine Informationsdatum auf dem mobilen Kommunikationssystem mittels mindestens einer Signalvorrichtung für einen Nutzer des mobilen Kommunikationssystems wahrnehmbar gewandelt, was bedeutet, dass es akustisch und/oder optisch und/oder haptisch angezeigt wird.
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Die aus einer Steuereinheit und einer Sendeeinheit bestehende Datenverarbeitungseinheit arbeitet wie folgt.
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Die Steuereinheit erzeugt das mindestens eine vorbeschriebene Ausgangsdatum, so unter anderem einen Istzustand, ein Zeitintervall und/oder eine Zustandsabfolge der Lichtsignalanlage oder der Maschine in Form mindestens eines Informationsdatums, das mindestens den Signalzustand der Lichtsignalanlage oder den Gefahrenzustand der Maschine enthält. Optional modifiziert oder wandelt sodann die Steuereinheit das mindestens eine Ausgangsdatum, so beispielhaft von einem analogen in einen digitalen Zustand. Das so erzeugte mindestens eine Informationsdatum wird sodann an die Sendeeinheit weitergeleitet.
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Danach versendet die Sendeeinheit das mindestens eine Informationsdatum mittels eines drahtlosen Übertragungsverfahrens, so beispielhaft mittels Wireless-LAN. Es besteht danach die erste Drahtlosverbindung. Das mindestens eine Informationsdatum wird sodann von dem im Betriebszustand und in Benutzung befindlichen mobilen Kommunikationssystem empfangen, wenn sich dieses in einem Empfangsbereich der Informationsvorrichtung befindet.
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Sodann wird das mindestens eine Informationsdatum von dem mobilen Kommunikationssystem für den Benutzer wie vorbeschrieben wahrnehmbar gewandelt, sofern das mobile Kommunikationssystem die räumliche Distanz zu der Lichtsignalanlage oder der Maschine in Richtung der Lichtsignalanlage oder in Richtung der Maschine verringert, im Sinne eines Kollisionskurses von einem Bereich „Fern“ zu einem Bereich „Nah“ und wenn eine definierte räumliche Distanz des mobilen Kommunikationssystems zu der Lichtsignalanlage oder der Maschine, so beispielhaft ein definierter Abstand zu einer Bordsteinkante bei der Lichtsignalanlage, unterschritten wird und der Gefahrenzustand, so beispielhaft ein roter Signalzustand der Lichtsignalanlage, fortgesetzt besteht.
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Eine definierte räumliche Distanz ist dabei ein von Umgebungsbedingungen entsprechend festgelegter Abstand des mobilen Kommunikationssystems zur Lichtsignalanlage oder zur Maschine. Sicherzustellen ist, dass das mindestens eine Informationsdatum von dem mobilen Kommunikationssystem für den Nutzer desselben wie vorab dargestellt wahrnehmbar gewandelt wird, damit dieser noch ausreichend reagieren kann, um den Gefahrenzustand beachten zu können. Der Benutzer soll beispielhaft in ausreichendem Abstand von einem Beginn einer Fahrbahn abhängig von den Umgebungsbedingungen, wie beispielhaft der Ausrichtung der Fahrbahn oder einer Lichtsignalanlage, informiert werden, sodass er die Fahrbahn nicht unberechtigt betritt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann ferner, wie schon erwähnt, parallel zur Übermittlung des mindestens einen Informationsdatums die Veränderung der räumlichen Distanz des mobilen Kommunikationssystems zu der Lichtsignalanlage oder der Maschine mittels der ersten Drahtlosverbindung selbst oder aber mittels der zweiten Drahtlosverbindung, so beispielhaft einer Bluetooth-Drahtlosverbindung, so vorzugsweise mittels des mindestens einen Bluetooth-Senders, beispielhaft mittels des mindestens einen Bluetooth-Beacon, unabhängig von der ersten Drahtlosverbindung, so der vorbeschriebenen Wireless-LAN-Verbindung, erfolgen. In diesem Fall sendet die Informationsvorrichtung das mindestens eine Datum, das mindestens eine sogenannte Lagebestimmungsdatum, an die mobile Kommunikationseinheit mittels dieser zweiten Drahtlosverbindung.
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Die Lagebestimmung erfolgt vorzugsweise so, um eine besonders hohe Genauigkeit bei der Ermittlung der räumlichen Distanz zu erlangen und besonders genau und zuverlässig einen Gefahrenzustand wahrnehmbar zu machen, da sonstige Systeme, wie eine Lagebestimmung mittels GPS, zu ungenau sind.
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Die Verarbeitung des mindestens einen Informationsdatums und des mindestens einen Datums, als mindestens ein Lagebestimmungsdatum, auf dem mobilen Kommunikationssystem mittels eines Datenverarbeitungsprogramms wird nachfolgend dargestellt. Das Datenverarbeitungsprogramm für das mobile Kommunikationssystem zum Betrieb mit der vorbeschriebenen Informationsvorrichtung und zur Durchführung eines im Wesentlichen vorbeschriebenen Verfahrens wird wie folgt ausgeführt.
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Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass das mobile Kommunikationssystem sich im Betriebszustand befindet und eine erste Drahtlosverbindung oder eine erste Drahtlosverbindung und eine zweite Drahtlosverbindung mit der Informationsvorrichtung, insbesondere mit ihrer Sendeeinheit aktiv besteht und dabei ein Empfang von Daten erfolgt oder aber erfolgen kann und das mobile Kommunikationssystem währenddessen bedient wird - es befindet sich in Benutzung. Das Datenverarbeitungsprogramm wird für den Benutzer vorzugsweise, jedoch nicht erfindungsnotwendig, nicht wahrnehmbar ausgeführt.
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Das Datenverarbeitungsprogramm vergleicht während seiner Ausführung den Abstand des mobilen Kommunikationssystems zu einer jeweiligen Informationsvorrichtung über die erste Drahtlosverbindung oder vorzugsweise, jedoch nicht erfindungsnotwendig, aufgrund der unabhängig von der ersten Drahtlosverbindung bestehenden zweiten Drahtlosverbindung des mobilen Kommunikationssystems mit der Lichtsignalanlage oder der Maschine aufgrund mindestens eines empfangenen Datums, des mindestens einen Lagebestimmungsdatums, das von der Informationsvorrichtung versandt wurde und ermittelt durch einen Rechenvorgang, zum Beispiel eine Vektorenberechnung, die räumliche Distanz, so den Abstand des mobilen Kommunikationssystems zu der Lichtsignalanlage oder der Maschine.
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Das Datenverarbeitungsprogramm aktiviert bei Bestehen eines Gefahrenzustands - wie beschrieben beispielhaft eine rote Lichtsignalanlage oder ein sich näherndes Fahrzeug - die mindestens eine Signalvorrichtung des mobilen Kommunikationssystems, welche den Gefahrenzustand dem Benutzer wahrnehmbar darstellt, wenn eine definierte räumliche Distanz des mobilen Kommunikationssystems zu der Lichtsignalanlage oder der Maschine unterschritten wird.
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Ferner kann ebenfalls im Rahmen der Ermittlung der räumlichen Distanz eine Lageveränderung und eine Geschwindigkeit der Lageveränderung vom Datenverarbeitungsprogramm erfasst und verarbeitet werden. So ist bei einer ermittelten überdurchschnittlichen oder zunehmenden Geschwindigkeit einer Lageveränderung des mobilen Kommunikationssystems davon auszugehen, dass sich beispielsweise ein Fußgänger mit höherer als üblicher Laufgeschwindigkeit einer Lichtsignalanlage und damit einem Straßenraum nähert.
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Sofern ein Gefahrenzustand, so eine Fußgängerampel mit rotem Lichtsignal vorliegt, kann im Rahmen der Erfindung auch vorgesehen werden, dass der vorbeschriebene Zustand der überdurchschnittlichen oder zunehmenden Geschwindigkeit bei bestehendem Gefahrenzustand als ein besonderer Gefahrenzustand erkannt wird, wobei sodann der besondere Gefahrenzustand dem Nutzer über das mobile Kommunikationssystem in besonderem Maße wahrnehmbar dargestellt wird, beispielhaft besonders laute Warnsignale abgegeben werden.
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Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie das erfindungsgemäße Verfahren wird eine verbesserte Wahrnehmbarkeit von Gefahrenzuständen bei der Nutzung von mobilen Kommunikationssystemen gewährleistet, so bei der Benutzung von Smartphones im Straßenverkehr bei Lichtsignalanlagen, so Fußgängerampeln. Zeigen diese einen Gefahrenzustand, nämlich ein rotes Signal an, und ist schon aufgrund einer Bedienung des Smartphones der Nutzer abgelenkt und kann sich nicht auf den Zustand der Lichtsignalanlage konzentrieren, wird dieser für den Benutzer leicht wahrnehmbar auf seinem mobilen Kommunikationssystem, so beispielhaft seinem Smartphone, dargestellt oder für ihn wahrnehmbar gemacht.
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Selbiges trifft auch dann zu, wenn eine Maschine einen Gefahrenzustand aufweist, so sich beispielsweise eine Straßenbahn oder ein Baufahrzeug oder eine sonstige Maschine einem ein mobiles Kommunikationssystem bedienenden Nutzer nähert, so aufgrund der eigenen Fahrt oder aufgrund der Ausführung eines sonstigen Arbeitsverfahrens, und der Nutzer diese nicht beachtet, weil er sich auf sein mobiles Kommunikationssystem konzentriert und die Straßenbahn bzw. die Maschine als solche oder einen spezifischen Betriebszustand der Maschine, wenn sich Maschinenteile beispielhaft bewegen, dabei nicht wahrnimmt. Unfälle können so leicht verhindert, zumindest jedoch reduziert werden.
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Ebenfalls ist es bei Lichtsignalanlagen nicht notwendig, zusätzliche Signalvorrichtungen im typischen Blickfeld zu installieren, dass bei einer Benutzung eines mobilen Kommunikationssystems eingenommen wird, so auf der Fahrbahn oder in deren Nähe.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Figuren weiter erläutert. Dabei ergeben sich weitere Vorteile, Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung mit der Informationsvorrichtung,
- 2 eine schematische Darstellung der Informationsvorrichtung bei einer Lichtsignalanlage.
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Die Informationsvorrichtung 1 weist eine Datenverarbeitungseinheit 2 auf. Diese enthält dabei eine Steuereinheit 3 und eine Sendeeinheit 4. Die Steuereinheit 3 erzeugt dabei ein Ausgangsdatum, nämlich einen Istzustand der Lichtsignalanlage 7 in Form eines Informationsdatums und leitet es je nach Bedarf an die Sendeeinheit 4 weiter.
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Die Sendeeinheit 4 dient dazu, das Informationsdatum mittels eines Wireless-LAN als eine erste Drahtlosverbindung zu versenden, damit das Informationsdatum von einem im Empfangsbereich der Sendeeinheit 4 befindlichen mobilen Kommunikationssystems 6, im Ausführungsbeispiel ein Smartphone, empfangen und von diesem für einen Benutzer wahrnehmbar gewandelt werden kann, das bedeutet auf dem Smartphone angezeigt werden kann. Die Datenverarbeitung auf dem mobilen Kommunikationssystem 6 erfolgt mittels eines gesonderten Datenverarbeitungsprogramms, das auf dem mobilen Kommunikationssystem 6 ausgeführt wird.
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Das mobile Kommunikationssystem 6 kann dabei mittels des gesonderten Datenverarbeitungsprogramms eine räumliche Distanz des mobilen Kommunikationssystem 6 zur Lichtsignalanlage 7 basierend auf einer Bluetooth-Drahtlosverbindung eines Bluetooth-Senders 5, im Ausführungsbeispiel eines Bluetooth-Beacon der Datenverarbeitungseinheit 2, unabhängig von der Wireless-LAN-Verbindung, ermitteln. Dies ist eine zweite Drahtlosverbindung.
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Im Ausführungsbeispiel läuft das der Erfindung zugrunde liegende Verfahren wie folgt ab. Befindet sich das mobile Kommunikationssystem 6 im Empfangsbereich der Sendeeinheit 4, wird ein Signal der Sendeeinheit 4 von dem mobilen Kommunikationssystem 6 mittels des ausgeführten Datenverarbeitungsprogramms selbstständig ohne eigenständige Anmeldung des mobilen Kommunikationssystems 6 anhand der IP-Adresse oder eines Netzwerknamens des mobilen Kommunikationssystems 6 erkannt und verarbeitet, was eine Auswertung einschließt. Dies bildet eine erste Drahtlosverbindung, im Ausführungsbeispiel Wireless-LAN.
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Die Verbindungszeit hängt dabei von technischen Gegebenheiten der verwendeten Komponenten und Störfaktoren, wie beispielhaft dem Vorhandensein metallischer Gegenstände ab. Die Dauer beträgt zwischen 1 bis 3 Sekunden vom Eintritt des mobilen Kommunikationssystems 6 in den Empfangsbereich der Sendeeinheit 4 bis zur wahrnehmbaren Darstellung auf dem mobilen Kommunikationssystem 6. Die Leistung der Sendeeinheit 4, welche die Wireless-LAN-Verbindung ermöglicht, ist im Ausführungsbeispiel auf 30 Meter begrenzt.
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Parallel zur Übermittlung des Informationsdatums, nämlich des roten Signalzustands der Lichtsignalanlage, wird die Veränderung der räumlichen Distanz des mobilen Kommunikationssystem 6 zu der Lichtsignalanlage 7 mittels der zweiten Drahtlosverbindung, im Ausführungsbeispiel der einen Bluetooth-Drahtlosverbindung, durch den Bluetooth-Sender 5, im Ausführungsbeispiel des Bluetooth-Beacon, unabhängig von der Wireless-LAN-Verbindung ermittelt und verarbeitet. In diesem Fall sendet die Informationsvorrichtung 1 mindestens ein Datum in Form von mindestens einem Lagebestimmungsdatum an die mobile Kommunikationseinheit 6 mittels dieser zweiten Drahtlosverbindung.
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Signale des Bluetooth-Senders 5, das mindestens eine Datum, werden vom mobilen Kommunikationssystem 6 mittels des Datenverarbeitungsprogramms, das geeignet ist, Signale des mindestens einen Bluetooth-Senders 5 zu empfangen, selbstständig ohne eigenständige Anmeldung des mobilen Kommunikationssystems 6 ermittelt und verarbeitet. Die Verbindungszeit hängt ebenfalls von technischen Gegebenheiten der verwendeten Komponenten und von Störfaktoren ab. Die Verbindungszeit wird so gering wie möglich gehalten. Die gesamte Datenübertragung erfolgt innerhalb von 1 bis 3 Sekunden beginnend vom Eintritt in den Empfangsbereich des Bluetooth-Senders 5 bis zur wahrnehmbaren Darstellung auf dem mobilen Kommunikationssystem 6.
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Dabei übermittelt der Bluetooth-Sender 5 das mindestens eine Datum als Information zur eigenen Identität, wie beispielhaft die Werte UUIE, Major und/oder Minor, an das mobile Kommunikationssystem 6. Im Rahmen der Erfindung ist, wie bereits erwähnt, auch vorgesehen, dass nicht nur ein Bluetooth-Sender 5 zum Einsatz kommt, sondern auch mehrere Bluetooth-Sender verwendet werden können.
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Wenn eine definierte räumliche Distanz des mobilen Kommunikationssystems 6 zu der Lichtsignalanlage 7 unterschritten wird und der Gefahrenzustand noch besteht, aktiviert das Datenverarbeitungsprogramm mindestens eine Signalvorrichtung des mobilen Kommunikationssystems 6, welche den Gefahrenzustand dem Benutzer wahrnehmbar darstellt.
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Wie dargestellt wird das auf dem mobilen Kommunikationssystem 6 ausgeführte Datenverarbeitungsprogramm im Hintergrund ausgeführt, sodass das Datenverarbeitungsprogramm selbst nicht ständig auf der Benutzeroberfläche optisch sichtbar ausgeführt werden muss. Dieser so genannte Hintergrundmodus ist aber separat ein- oder ausschaltbar. Auf dem mobilen Kommunikationssystem 6 wird ein Gefahrenzustand akustisch und zusätzlich durch Vibration wahrnehmbar dargestellt. Optisch erfolgt dies durch eine Pop-Up-Warnmeldung, welche als Banner auf einem Teil des Displays oder als Hinweis auf dem gesamten Display des mobilen Kommunikationssystems 6 dargestellt wird. Die Arten der wahrnehmbaren Darstellung können alternativ oder kumulativ erfolgen. Die wahrnehmbare Darstellung der Gefahrensituation erfolgt mit einer zeitlichen Dauer von ca. 2 Sekunden, wobei diese intensiviert werden kann, wenn eine definierte räumliche Distanz des mobilen Kommunikationssystems 6 zu der Lichtsignalanlage 7 fortgesetzt unterschritten wird und der Gefahrenzustand noch besteht. Akustische Signale werden sodann verstärkt.
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Bezugszeichenliste
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- 1.
- Informationsvorrichtung
- 2.
- Datenverarbeitungseinheit
- 3.
- Steuereinheit
- 4.
- Sendeeinheit
- 5.
- Bluetooth-Sender
- 6.
- Mobiles Kommunikationssystem
- 7.
- Lichtsignalanlage