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DE102006002808A1 - Verfahrbare Getränkehalteranordnung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Verfahrbare Getränkehalteranordnung in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102006002808A1
DE102006002808A1 DE200610002808 DE102006002808A DE102006002808A1 DE 102006002808 A1 DE102006002808 A1 DE 102006002808A1 DE 200610002808 DE200610002808 DE 200610002808 DE 102006002808 A DE102006002808 A DE 102006002808A DE 102006002808 A1 DE102006002808 A1 DE 102006002808A1
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Germany
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cup holder
beverage
holder
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beverage holder
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DE200610002808
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Inventor
Mattias Geyrhofer
Patrick Verhée
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Getränkehalteranordnung (26, 28) in einem Kraftfahrzeug mit einem Getränkehalter (30, 32), der von einer ersten Position, in der der Getränkehalter (30, 32) verborgen angeordnet ist, in eine zweite Position gebracht werden kann, in der der Getränkehalter (30, 32) derart zugänglich ist, dass ein Getränkebehälter von dem Getränkehalter (30, 32) gehalten werden kann. Erfindungsgemäß ist der Getränkehalter (30, 32) plattenförmig ausgebildet und weist eine durchgehende Öffnung (34) auf, in die ein Getränkebehälter klemmend einbringbar ist. Mit der Erfindung wird eine besonders einfache, sichere und kostengünstige Getränkehalteranordnung (26, 28) geschaffen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Getränkehalteranordnung in einem Kraftfahrzeug mit einem Getränkehalter, der von einer ersten Position, in der der Getränkehalter verborgen angeordnet ist, in eine zweite Position gebracht werden kann, in der der Getränkehalter derart zugänglich ist, dass ein Getränkebehälter von dem Getränkehalter gehalten werden kann.
  • Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Getränkehalteranordnungen in Kraftfahrzeugen bekannt. So beschreibt die DE 84 23 158 U1 eine Ablage innerhalb eines Kraftfahrzeugs, die in der Lage ist, Getränkedosen, Becher, Flaschen oder Gläser aufzunehmen. Die Ablage wird von einer trogförmigen Vertiefung innerhalb der Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs gebildet, die von oben zugänglich ist und in die ein Schaumstoff-Formteil eingebracht ist. In dem Schaumstoff-Formteil ist mindestens ein senkrechtes Loch vorgesehen, von dessen Wand sich mindestens drei Vorsprünge nach innen erstrecken. Die Vorsprünge, die sich entlang des gesamten Loches erstrecken, sind in Umfangsrichtung biegsam. So kann eine Dose o. ä. von oben in das Loch eingebracht werden. Durch leichtes Drehen der Dose während des Einbringens biegen sich die Vorsprünge in Umfangsrichtung und drücken somit gegen die eingebrachte Dose, die hierdurch klapperfrei gehalten wird.
  • In der DE 199 63 222 A1 ist eine weitere Haltevorrichtung für Getränkebehältnisse offenbart. Die bekannte Haltevorrichtung weist ein auf der Mittelkonsole angebrachtes Halteteil auf, das mindestens eine muldenförmige Aufnahme umfasst. Im Gegensatz zu der zuvor beschriebenen Ablage, die fest an der Mittelkonsole angebracht ist, kann das Halteteil dieser Haltevorrichtung entlang einer Führung derart verschoben werden, dass das Halteteil entweder nach links oder nach rechts über die Mittelkonsole hervorsteht. Auf diese Weise kann die Anordnung des Halteteils den jeweiligen Platzverhältnissen innerhalb des Kraftfahrzeugs angepasst werden.
  • Bei den beiden zuvor beschriebenen Vorrichtungen sind die muldenförmigen Aufnahmen stets zugänglich. Demgegenüber offenbart die DE 203 16 541 U1 einen Flaschen- oder Becherhalter, der von einer Gebrauchsstellung in einer Nichtgebrauchsstellung gebracht werden kann. Der bekannte Flaschen- oder Becherhalter weist ein nach oben offenes Gehäuse auf, das in die Armaturentafel oder eine Konsole eingelassen ist. In dem Gehäuse befindet sich ein rohrförmiges Seitenteil, dessen oberer Rand annähernd bündig mit der Armaturentafel oder der Konsole abschließt. Nach oben ist das rohrförmige Seitenteil durch einen Boden verdeckt. Dank zweier Kulissenführungen kann das rohrförmige Seitenteil durch Drehen aus dem Gehäuse nach oben verschoben werden, während sich der Boden gleichzeitig in das Gehäuse absenkt. Auf diese Weise entsteht eine Aufnahme, die durch das Seitenteil und den Boden begrenzt ist und in der eine Flasche oder ein Becher aufnehmbar ist. Sollte der Flaschen- oder Becherhalter nicht mehr gebraucht werden, so kann dieser wieder in die Nichtgebrauchsstellung zurückgedreht werden.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Getränkehalteranordnungen haben den Nachteil, dass diese einen komplexen Aufbau aufweisen und mit einem hohen konstruktiven Aufwand sowie Materialaufwand verbunden sind, so dass diese nicht kostengünstig herstellbar sind. Letzteres ist jedoch erforderlich, um auch einen Einsatz in Kraftfahrzeugen eines niedrigeren Preissegments zu ermöglichen.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Getränkehalteranordnung zu schaffen, die mit einem geringen konstruktiven Aufwand und einem geringen Materialaufwand verbunden ist, wobei gleichzeitig eine hohe Flexibilität bei der Benutzung der Getränkehalteranordnung gegeben sein soll.
  • Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Getränkehalteranordnung in einem Kraftfahrzeug weist einen Getränkehalter auf. Der Getränkehalter kann von einer ersten Position oder Nichtgebrauchsstellung, in der der Getränkehalter verborgen angeordnet ist, in eine zweite Position oder Gebrauchsstellung gebracht werden, in der der Getränkehalter derart zugänglich ist, dass ein Getränkebehälter von dem Getränkehalter gehalten werden kann. Das Bewegen des Getränkehalters von der ersten in die zweite Position kann hierbei beispielsweise durch Verschwenken, Verschieben oder Kombinationen der zuvor genannten Bewegungsabläufe erfolgen. Erfindungsgemäß ist der Getränkehalter plattenförmig ausgebildet. Der Getränkehalter weist eine durchgehende Öffnung auf, in die ein Getränkebehälter klemmend eingebracht werden kann.
  • Durch die plattenförmige Ausbildung kann der Getränkehalter mit minimalem Materialaufwand gefertigt werden und nimmt nur wenig Platz in Anspruch. Letzteres führt dazu, dass der Getränkehalter in der ersten Position, nämlich der Nichtgebrauchsstellung, wenig Stauraum benötigt und in der zweiten Position, nämlich der Gebrauchsstellung, die Bewegungsfreiheit der Fahrzeuginsassen nicht so stark einschränkt. Des Weiteren ist die Handhabung hierdurch stark vereinfacht. Auch ist keine muldenförmige Aufnahme mit einem Boden, auf dem der Getränkebehälter abgestellt wird, erforderlich, da der Getränkebehälter bereits durch das Verklemmen in der durchgehenden Öffnung gehalten wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung sind seitliche Zungen vorgesehen, die sich in radialer Richtung in die durchgehende Öffnung erstrecken und in axialer Richtung elastisch verformt werden können. Die seitlichen Zungen bewirken, dass Getränkebehälter unterschiedlichen Umfangs in die durchgehende Öffnung eingebracht werden können, wobei die Zungen nach dem Einbringen seitlich gegen den Getränkebehälter drücken und diesen klemmend halten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung ist der plattenförmige Getränkehalter in der zweiten Position parallel zu dem Fahrzeugboden ausgerichtet. Sollte sich das Kraftfahrzeug also auf einer horizontalen Ebene bewegen, so ist der Getränkehalter in der zweiten Position waagerecht ausgerichtet. Auf diese Weise können auch nach oben geöffnete Getränkebehälter aufgenommen werden, ohne dass die Gefahr eines Auslaufens oder Überschwappens des Getränks besteht.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung ist der Getränkehalter in der zweiten Position derart gegenüber dem Fahrzeugboden angeordnet, dass ein durch die durchgehende Öffnung des Getränkehalters eingebrachter Getränkebehälter an seinem unteren Ende an dem Fahrzeugboden abgestützt werden kann. Unter dem Fahrzeugboden ist hierbei die nach oben in den Innenraum weisende Fläche des Fahrzeugbodens zu verstehen, die beispielsweise als Trittfläche von den Fahrzeuginsassen genutzt wird. Diese Ausführungsform ermöglicht somit eine zusätzliche untere Abstützung des in dem Getränkehalter angeordneten Getränkebehälters durch den Fahrzeugboden, ohne dass ein zusätzlicher Boden an dem Getränkehalter selbst angeordnet sein muss. Vielmehr wird der ohnehin vorhandene Fahrzeugboden zur Abstützung verwendet, so dass hierdurch eine weitere Materialersparnis erzielt wird. Diese Anordnung bewirkt ferner, dass auch Getränkebehälter mit geringem Durchmesser und großem Gewicht, die nur schwer von der durchgehenden Öffnung allein klemmend gehalten werden können, sicher aufnehmbar bzw. abstützbar sind.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung ist die durchgehende Öffnung in der zweiten Position des Getränkehalters in vertikaler Richtung vollständig und unmittelbar oberhalb des Fahrzeugbodens angeordnet. Unter unmittelbar ist hierbei zu verstehen, dass keine weiteren Fahrzeuginnenteile zwischen der durchgehenden Öffnung und dem Fahrzeugboden angeordnet sind, wie beispielsweise Führungsschienen des Sitzes oder andere Konsolen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass auch Getränkebehälter mit großem Durchmesser senkrecht durch die durchgehende Öffnung eingebracht werden können und stets eine sichere untere Abstützung durch den Fahrzeugboden erfahren.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung erstreckt sich der Getränkehalter in der zweiten Position in den Fuß- oder Beinbereich des Beifahrersitzes. Auf diese Weise wird eine einfache Getränkehalterung für den Fahrzeuginsassen auf dem Beifahrersitz geschaffen. Demgegenüber sollte sich der Getränkehalter in der weiten Position vorzugsweise nicht in den Fuß- oder Beinbereich des Fahrersitzes erstrecken, da dies zu einer Behinderung des Fahrers führen kann.
  • Um eine besonders einfach Handhabung der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung zu schaffen, ist der Getränkehalter in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform an der Mittelkonsole oder der Armaturentafel angeordnet und kann um eine vertikale Achse von der ersten Position in die zweite Position verschwenkt werden. Durch diesen einfachen Bewegungsablauf, der durch eine einfache Schwenkmechanik erreicht werden kann, wird auch eine geringere Störanfälligkeit der Getränkehalteranordnung erzielt.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung erstreckt sich der Getränkehalter in der zweiten Position in den Fuß- oder Beinbereich eines der beiden Rücksitze. Auf diese Weise wird eine einfache Getränkehalterung für die Fahrzeuginsassen auf den Rücksitzen geschaffen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung ist der Getränkehalter in dem Bereich der Mittelkonsole angeordnet, der sich zwischen die Fuß- oder Beinbereiche der beiden Rücksitze erstreckt, wobei der Getränkehalter von der ersten Position derart in die zweite Position verschoben werden kann, dass sich der Getränkehalter in den Fuß- oder Beinbereich des ersten oder des zweiten Rücksitzes erstreckt. Der Getränkehalter kann demzufolge wahlweise zur linken oder zu der rechten Seite der Mittelkonsole verschoben werden, wodurch eine flexiblere Einsatzmöglichkeit des Getränkehalters erzielt wird. Konstruktiv kann die Verschiebbarkeit beispielsweise durch einfache Führungen o. ä. ermöglicht werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung ist der Getränkehalter in der ersten Position innerhalb der Mittelkonsole oder der Armaturentafel angeordnet, wobei mindestens eine Öffnung in der Mittelkonsole oder der Armaturentafel vorgesehen ist, durch die der Getränkehalter von der ersten in die zweite Position gebracht werden kann. Die Öffnungen können beispielsweise lang gestreckt ausgebildet sein, so dass der plattenförmige Getränkehalter quer durch die lang gestrecken Öffnungen gezogen werden kann. In der zuvor beschriebenen Ausführungsform sollten entsprechend zwei lang gestreckte Öffnungen vorgesehen sein, um den Getränkehalter nach links und rechts aus der Mittelkonsole ausziehen zu können.
  • Die erfindungsgemäße Verwendung der erfindungsgemäßen Getränkehalteranordnung betrifft auch andere Gegenstände, wie beispielsweise Regenschirme o. ä., bei denen es sich nicht um Getränkebehälter handelt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden an Hand von beispielhaften Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf den Innenraum eines Kraftfahrzeugs in schematischer Darstellung mit zwei Getränkehalteranordnungen mit den Getränkehaltern in der ersten Position,
  • 2 eine Draufsicht auf die Getränkehalter von 1,
  • 3 den Innenraum des Kraftfahrzeugs von 1 mit den Getränkehaltern in der zweiten Position und
  • 4 einen Querschnitt entlang der Schnittlinie A-A von 3.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Fahrzeuginnenraum. In dem Kraftfahrzeug sind ein Fahrersitz 2 und ein Beifahrersitz 4 angeordnet. Vor dem Fahrer- und dem Beifahrersitz 2, 4 erstreckt sich quer zur Fahrtrichtung eine Armaturentafel 6. Zwischen der Armaturentafel 6 und dem Beifahrersitz 4 ist der Fuß- oder Beinbereich 8 des Beifahrersitzes 4 ausgebildet, der sich oberhalb des Fahrzeugbodens 10 erstreckt. Die Armaturentafel 6 weist einen mittleren Bereich 12 auf, der in eine Mittelkonsole 14 übergeht. Die Mittelkonsole 14 erstreckt sich in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs zwischen dem Fahrersitz 2 und dem Beifahrersitz 4 bis nach hinten in die zweite Sitzreihe, die im Wesentlichen von einem ersten und zweiten Rücksitz 16, 18 gebildet ist. Der Fuß- oder Beinbereich des Rücksitzes 16 bzw. 18 ist mit dem Bezugszeichen 20 bzw. 22 gekennzeichnet und erstreckt sich ebenfalls oberhalb des Fahrzeugbodens 10. Derjenige Bereich der Mittelkonsole 14, der zwischen den Fuß- oder Beinbereichen 20 und 22 angeordnet ist, ist mit dem Bezugszeichen 24 versehen.
  • Innerhalb des Fahrzeuginnenraumes sind zwei Getränkehalteranordnungen 26 und 28 vorgesehen, die jeweils einen Getränkehalter 30 bzw. 32 aufweisen. Nachfolgend werden zunächst die Getränkehalter 30, 32 unter Bezugnahme auf 2 beschrieben. 2 zeigt den Getränkehalter 30, 32 in einer Draufsicht. Der Getränkehalter 30, 32 ist plattenförmig ausgebildet und weist eine durchgehende Öffnung 34 auf. Ferner sind seitliche Zungen 36 vorgesehen, die sich ausgehend von einem äußeren Rahmen 38 des plattenförmigen Getränkehalters 30, 32 in radialer Richtung in die durchgehende Öffnung 34 erstrecken. Zwischen den benachbarten Zungen 36 sind Schlitze 40 ausgebildet, die die Zungen 36 voneinander trennen. Die Zungen 36 sind in axialer Richtung, also in Richtung der Normalen der Zeichnungsebene, elastisch verformbar.
  • Bezug nehmend auf 1 und 3 wird nachfolgend zunächst die erste Getränkehalteranordnung 26 beschrieben. Der Getränkehalter 30 ist an dem mittleren Bereich 12 der Armaturentafel 6 angeordnet. In 1 befindet sich der Getränkehalter 30 in einer ersten Position, nämlich in einer Nichtgebrauchsstellung, in der der Getränkehalter 30 innerhalb der Armaturentafel 6 verborgen angeordnet ist. In der ersten Position ist der Getränkehalter 30 waagerecht bzw. parallel zu dem Fahrzeugboden 10 ausgerichtet. Um den Getränkehalter 30 verstellen zu können, ist eine vertikale Achse 42 vorgesehen, um die der Getränkehalter 30 von der ersten Position in die in 3 dargestellte zweite Position verschwenkt werden kann, wie dies anhand des Pfeils in 3 dargestellt ist. In der zweiten Position, in der der Getränkehalter 30 weiterhin parallel zu dem Fahrzeugboden 10 ausgerichtet ist, erstreckt sich der Getränkehalter 30 in den Fuß- oder Beinbereich 8 des Beifahrersitzes 4. Ist der Getränkehalter 30 in die zweite Position verschwenkt, so kann der Beifahrer einen Getränkebehälter in die durchgehende Öffnung 34 einbringen, der unter elastischer Verformung der seitlichen Zungen 36 klemmend gehalten wird.
  • Nachfolgend wird erneut unter Bezugnahme auf die 1 und 3 die zweite Getränkehalteranordnung 28 beschrieben. Der Getränkehalter 32 ist an dem hinteren Bereich 24 der Mittelkonsole 14 angeordnet. In 1 befindet sich der Getränkehalter 32 in einer ersten Position, nämlich in einer Nichtgebrauchsstellung, in der der Getränkehalter 30 innerhalb der Mittelkonsole 14 verborgen angeordnet ist. In der ersten Position ist der Getränkehalter 32 waagerecht bzw. parallel zu dem Fahrzeugboden 10 ausgerichtet. Um den Getränkehalter 32 verstellen zu können, ist eine Schienenführung 44 vorgesehen, entlang derer der Getränkehalter 32 von der ersten Position in die in 3 dargestellte zweite Position verschoben werden kann. Die Schienenführung 44 erstreckt sich dabei quer zu der Mittelkonsole 14, wobei der Getränkehalter 32 sowohl in den Fuß- oder Beinbereich 20 des einen Rücksitzes 16 als auch in den Fuß- oder Beinbereich 22 des anderen Rücksitzes 18 verschoben werden kann, wie dies in 3 anhand des Doppelpfeils angedeutet ist. In jedem Fall ist der Getränkehalter 32 in der zweiten Position ebenfalls parallel zu dem Fahrzeugboden 10 ausgerichtet. Ist der Getränkehalter 32 in die zweite Position verschoben, so kann der Beifahrer einen Getränkebehälter in die durchgehende Öffnung 34 einbringen, der unter elastischer Verformung der seitlichen Zungen 36 klemmend gehalten wird.
  • Nachfolgend werden weitere Gemeinsamkeiten der beiden Getränkehalteranordnungen 26 und 28 beschrieben. So ist in der Armaturentafel 6 bzw. der Mittelkonsole 14 mindestens eine Öffnung (nicht dargestellt) vorgesehen, durch die der Getränkehalter 30 bzw. 32 von der ersten in die zweite Position gebracht werden kann. Des Weiteren sind die Getränkehalter 30, 32 in der zweiten Position immer derart gegenüber dem Fahrzeugboden 10 angeordnet, dass ein durch die durchgehende Öffnung 34 eingebrachter Getränkebehälter 46 an seinem unteren Ende unmittelbar an dem Fahrzeugboden 10 abgestützt ist, wie dies beispielhaft an Hand der zweiten Getränkehalteranordnung 28 in 4 gezeigt ist. Die durchgehende Öffnung 34 ist in der zweiten Position des Getränkehalters 32 in vertikaler Richtung vollständig und unmittelbar oberhalb des Fahrzeugbodens 10 angeordnet.
  • Die beschriebenen Getränkehalteranordnungen 26, 28 sind nicht lediglich auf das Aufnehmen und Halten von Getränkebehältern wie Tassen, Flaschen, Bechern o. ä. beschränkt, sondern können vorteilhafterweise auch für andere Gegenstände, wie beispielsweise Regenschirme o. ä., verwendet werden.
  • 2
    Fahrersitz
    4
    Beifahrersitz
    6
    Armaturentafel
    8
    Fuß-/Beinbereich des Beifahrersitzes
    10
    Fahrzeugboden
    12
    mittlerer Bereich der Armaturentafel
    14
    Mittelkonsole
    16, 18
    Rücksitze
    20, 22
    Fuß-/Beinbereiche der Rücksitze
    24
    hinterer Bereich der Mittelkonsole
    26
    erste Getränkehalteranordnung
    28
    zweite Getränkehalteranordnung
    30, 32
    Getränkehalter
    34
    durchgehende Öffnung
    36
    seitliche Zungen
    38
    Rahmen
    40
    Schlitze
    42
    vertikale Achse
    44
    Schienenführung
    46
    Getränkebehälter

Claims (11)

  1. Getränkehalteranordnung in einem Kraftfahrzeug mit einem Getränkehalter (30, 32), der von einer ersten Position, in der der Getränkehalter (30, 32) verborgen angeordnet ist, in eine zweite Position bringbar ist, in der der Getränkehalter (30, 32) derart zugänglich ist, dass ein Getränkebehälter von dem Getränkehalter (30, 32) haltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Getränkehalter (30, 32) plattenförmig ausgebildet ist und eine durchgehende Öffnung (34) aufweist, in die ein Getränkebehälter klemmend einbringbar ist.
  2. Getränkehalteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass seitliche Zungen (36) vorgesehen sind, die sich in radialer Richtung in die durchgehende Öffnung (34) erstrecken und in axialer Richtung elastisch verformbar sind.
  3. Getränkehalteranordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der plattenförmige Getränkehalter (30, 32) in der zweiten Position parallel zu dem Fahrzeugboden (10) ausgerichtet ist.
  4. Getränkehalteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Getränkehalter (30, 32) in der zweiten Position derart gegenüber dem Fahrzeugboden (10) angeordnet ist, dass ein durch die durchgehende Öffnung (34) des Getränkehalters (30, 32) eingebrachter Getränkebehälter an seinem unteren Ende an dem Fahrzeugboden (10) abstützbar ist.
  5. Getränkehalteranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Öffnung (34) in der zweiten Position des Getränkehalters (30, 32) in vertikaler Richtung vollständig und unmittelbar oberhalb des Fahrzeug bodens (10) angeordnet ist.
  6. Getränkehalteranordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Getränkehalter (30) in der zweiten Position in den Fuß- oder Beinbereich (8) des Beifahrersitzes (4) erstreckt.
  7. Getränkehalteranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Getränkehalter (30) an der Mittelkonsole oder der Armaturentafel (6) angeordnet und um eine vertikale Achse (42) von der ersten Position in die zweite Position verschwenkbar ist.
  8. Getränkehalteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Getränkehalter (32) in der zweiten Position in den Fuß- oder Beinbereich (20, 22) eines der beiden Rücksitze (16, 18) erstreckt.
  9. Getränkehalteranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Getränkehalter (32) in dem Bereich (24) der Mittelkonsole (14) angeordnet ist, der sich zwischen die Fuß- oder Beinbereiche (20, 22) der beiden Rücksitze (16, 18) erstreckt, wobei der Getränkehalter (32) von der ersten Position derart in die zweite Position verschiebbar ist, dass sich der Getränkehalter (32) in den Fuß- oder Beinbereich (20, 22) des ersten oder des zweiten Rücksitzes (16, 18) erstreckt.
  10. Getränkehalteranordnung nach Anspruch 7 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Getränkehalter (30, 32) in der ersten Position innerhalb der Mittelkonsole (14) oder der Armaturentafel (6) angeordnet ist, wobei mindestens eine Öffnung in der Mittelkonsole (14) oder der Armaturentafel (6) vorgesehen ist, durch die der Getränkehalter (30, 32) von der ersten Position in die zweite Position bringbar ist.
  11. Verwendung der Getränkehalteranordnung (26, 28) nach einem der vorangehenden Ansprüche zum Halten anderer Gegenstände außer Getränkebehältern.
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