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Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung insbesondere für Gegenstände und z. B. für Getränkebehälter.
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Insassen von Fahrzeugen und insbesondere von Kraftfahrzeugen nutzen während der Fahrt mit dem Fahrzeug aber auch bei anderen Gelegenheiten immer häufiger Getränkebehälter, wie Becher, Dosen oder Flaschen zum Konsumieren von Getränken, die dann während der Fahrt auch sicher gehalten werden sollten, damit sie sich in den verschiedenen Fahrsituationen des Fahrzeugs, wie beispielsweise beim Bremsen oder bei einer Kurvenfahrt nicht unkontrolliert im Fahrzeug bewegen und dass bei offenen Getränkebehältern diese auch nicht umkippen und/oder auslaufen können. Sollten die Getränkebehälter nicht sicher gehalten sein, könnten sie bei einem unkontrollierten Bewegen im Fahrzeug oder bei einem Umkippen oder Auslaufen unvorhergesehene Reaktionen der Insassen und auch des Fahrzeugführers auslösen, was insbesondere die Sicherheit der Insassen stark beeinträchtigen könnte und zu Unfällen mit nicht unerheblichen Folgen führen könnte.
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Darüber hinaus werden in Fahrzeugen immer häufiger Geräte verwendet, die nicht fest in das Fahrzeug eingebaut oder integriert sind, sondern die durchaus auch mobil betrieben werden können, so dass sie in verschiedenen Betriebssituationen auch mobil im Fahrzeug betrieben werden können. Solche Geräte oder Gegenstände können beispielsweise Mobiltelefone, Navigationsgeräte, MP3-Player etc. sein. Auch diese Geräte oder Gegenstände sind insbesondere zur Sicherheit der Fahrzeuginsassen mittels Haltevorrichtungen sicher anzuordnen und zu halten.
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In der
GB 2 396 341 A ist eine Becherhalteranordnung für ein Fahrzeug gezeigt, die einen Becherhalter mit Längsenden umfasst. Die Becherhalteranordnung umfasst auch eine Vielzahl von Stützen, die von der Innenstruktur des Fahrzeugs wirksam getragen werden und in Längsrichtung voneinander beabstandet sind, um mit den Längsenden zusammenzuwirken. Jede der Stützen hat eine Lagerschiene, um zu ermöglichen, dass jedes der Längsenden in Längsrichtung eingestellt werden kann, um die Größe einer Öffnung einzustellen, die zwischen dem Becherhalter und der Innenstruktur gebildet wird, um einen Behälter darin zu halten.
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In der
DE 10 2004 006409 A1 ist eine Halterungsvorrichtung für Behältnisse, insbesondere für Getränkedosen, Getränkeflaschen und/oder Tassen, in einem Kraftfahrzeug gezeigt, umfassend: eine bodenseitigen Abstützfläche für das Behältnis, eine Trägereinrichtung, welche auf der Abstützfläche angeordnet ist, ein Spannelement, welches eine Öffnung für eine Aufnahme des Behältnisses aufweist und eine Schlittenanordnung, welche mit dem Spannelement verbunden und relativ zu der Trägereinrichtung derart verschiebbar ist, dass eine relative Verschiebung um einen vorbestimmten Betrag die Größe der Öffnung des Spannelementes auf Grund einer Umlenkung des Spannelementes um einen vorbestimmten Faktor ändert.
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Aus der
DE 199 21 599 A1 eine Halterungsvorrichtung für Gefäße bekannt mit einem Gehäuse mit einem darin angeordneten ein- und ausfahrbaren Schlitten, der mit mindestens einer Aufnahme für ein zu haltendes Gefäß verbunden ist, mit einem diesbezüglichen Spannelement und mit einer Anlagefläche, wobei der Schlitten derart verschiebbar ist, dass zwischen dem Schlitten und dem Spannelement eine Aufnahme in veränderbarer Größe ausgebildet werden kann. Dabei ist die
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Konstruktion des Becherhalters sehr kompliziert mit Schlitten, Anlagefläche und Spannelement, was zum Einen zu einer erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit im Betrieb führt und er damit nur eine eingeschränkte Langlebigkeit aufweist und zum Anderen keine kostengünstige Lösung darstellt, weil neben der hohen Teilezahl auch die Montage der Halterungsvorrichtung einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellt.
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Die
DE 10 2004 029 266 A1 offenbart eine Haltevorrichtung, die als simplifizierter Cupholder bezeichnet ist, welcher in eine Öffnung eines Gehäuses ein- und ausfahrbar ist. Der Cupholder weist dabei zwei Aufnahmen für Becher auf, die einen zentralen Steg mit daran anschließenden bogenförmigen Armen aufweisen, um eine im Wesentlichen Runde Aufnahme zu bilden. Dabei sind die Arme mit dem zentralen Steg über gelenkig ausgebildete Verbindungsbereiche verbunden. Dieser Cupholder erlaubt die Aufnahme und das Halten von Bechern o. ä., die nur eine vorbestimmte Größe aufweisen, wobei kleiner ausgebildete Gegenstände von dem Cupholder nicht sicher gehalten werden können. Dies führt dazu, dass der Cupholder nicht für beliebige Becher, Flaschen oder Gegenstände verwendet werden kann, um sie sicher im Fahrzeug zu halten.
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Weiterhin sind die
DE 198 12 389 A1 und die
DE 198 53 671 A1 bekannt geworden, durch welche Aufnahmen in einem Gehäuse offenbart sind, die seitlich angeordnete elastische Bänder aufweisen, welche einen in die Aufnahme platzierten Gegenstand halten. Die in diesen beiden Druckschriften zum Stand der Technik offenbarten Haltevorrichtungen weisen jeweils den Nachteil auf, dass die Aufnahme für den aufzunehmenden Gegenstand derart ausgebildet ist, dass nur Gegenstände mit einer vorgegebenen Mindestgröße sicher gehalten werden können, weil dann eine Verspannung mittels des elastischen Bandes erfolgen kann und bei Gegenständen mit einer Größe unterhalb der Mindestgröße die Verspannung nicht realisiert werden kann.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Haltevorrichtung zu schaffen, welche für Becher, Flaschen oder andere Getränkebehältnisse oder auch andere Gegenstände mit auch sehr unterschiedlichen Größen oder Durchmessern verwendet werden kann, um diese in einem Fahrzeug sicher zu halten, wobei die Haltevorrichtung einfach, platzsparend und günstig aufgebaut sein soll.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausführungsbeispiele sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist eine Haltevorrichtung für Gegenstände vorgesehen, die insbesondere zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug verwendet werden kann und die aufweist: eine Schlaufe mit zwei zumindest im Wesentlichen formstabilen Endabschnitten und einem die beiden Endabschnitte verbindenden Abschnitt, eine Führungsvorrichtung zur Aufnahme und Führung zumindest eines der beiden Endabschnitte. Die Schlaufe definiert oder formt eine Öffnung zur Aufnahme von Gegenständen, deren Weite und/oder deren Größe durch die veränderbare Einstellung der Endabschnitte in der Führungsvorrichtung definierbar ist eingestellt wird.
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Die erfindungsgemäße ist eine Haltevorrichtung weist insbesondere auf:
- ▪ ein Trägerteil,
- ▪ eine formstabile Schlaufe mit einem ersten und einem zweiten jeweils am Trägerteil angeordneten Endabschnitt und einem die beiden Endabschnitte verbindenden Abschnitt, so dass die Schlaufe eine Öffnung zur Aufnahme der Gegenstände aufweist, und
- ▪ eine am Trägerteil angebrachte Führungsvorrichtung zur Führung zumindest eines der beiden Endabschnitte entlang von dessen Längsrichtung, so dass durch Verschiebung zumindest eines der beiden Endabschnitte in der Führungsvorrichtung die Weite (W) der Öffnung veränderbar ist.
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Nach einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung erfolgt die veränderbare Einstellung der Endabschnitte in der Führungsvorrichtung durch die Verschiebbarkeit der Endabschnitte in Längsrichtung der Endabschnitte innerhalb der Führungsvorrichtung. Dies führt dazu, dass eine vorteilhafte Einstellbarkeit der Größe/Weite durch eine einfache Verschiebung der Endabschnitte bzw. der Schlaufe selbst erfolgt, ohne dass zusätzliche Aktionen notwendig werden. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Schlaufe derart ausgestaltet ist, dass die Endabschnitte in Richtung auf die Führungsvorrichtung betrachtet eine zumindest teilweise oder zumindest abschnittsweise veränderliche Krümmung aufweisen. Dadurch kann eine diesbezügliche Ausbauchung gestaltet werden, welche für verschiedene Größen eines aufzunehmenden Gegenstandes geeignet ist. Auch kann vorgesehen sein, dass die Schlaufe derart ausgestaltet ist, dass die Endabschnitte in Richtung auf die Führungsvorrichtung betrachtet eine zumindest teilweise veränderliche Ausbauchung aufweisen.
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Weiterhin kann die erfindungsgemäß vorgesehene Schlaufe derart ausgeführt sein, dass der Abstand der Endabschnitte in einer zur Führungsvorrichtung verlaufenden Richtung sich von einer Maximalgröße ausgehend zumindest bereichsweise verjüngt. Auch ist es zweckmäßig, wenn der Abstand der Endabschnitte in einer zur Führungsvorrichtung verlaufenden Richtung sich von einer Maximalgröße ausgehend in Richtung auf die Führungsvorrichtung hin bereichsweise verjüngt. Besonders zweckmäßig ist es auch, wenn der Abstand der Endabschnitte in einer zur Führungsvorrichtung verlaufenden Richtung sich von einer Maximalgröße ausgehend in Richtung auf die den verbindenden Abschnitt hin bereichsweise verjüngt.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass jeweils der erste und der zweite Endabschnitt in der Führungsvorrichtung geführt wird, so dass beide Endabschnitte in der Führungsvorrichtung zur Veränderung der Weite in dieser verschiebbar sind.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung zwei Aufnahmen aufweist, wobei in jeder Aufnahme jeweils ein Endabschnitt in seiner Längsrichtung verschiebbar ist.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Endabschnitte bandförmig gebildet sind und dass die Aufnahmen als Schlitze ausgebildet sind.
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Zur Bedienung oder Einstellung der Weite /Größe der Schlaufe ist es vorteilhaft, wenn die Vorrichtung zumindest ein Griffelement aufweist zum Einstellen und/oder Verstellen der Größe/Weite der Öffnung der Schlaufe. Zweckmäßig ist es dabei, wenn das Griffelement mit der Schlaufe und insbesondere mit dem verbindenden Abschnitt der Schlaufe verbunden oder einstückig ausgebildet ist.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Schlaufe und/oder der verbindende Abschnitt als elastisches Element, wie insbesondere aus einem elastischen Material ausgebildet sind. Dies erlaubt die vorteilhafte Anpassung der Schlaufe bzw. der Position der Endabschnitte an den aufzunehmenden Gegenstand. Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn die Schlaufe und/oder der verbindende Abschnitt als Blattfeder oder als Spiralfeder ausgebildet ist oder diese aufweist. Dies erlaubt eine einfache flexible elastische Ausbildung des verbindenden Abschnitts bzw. der Schlaufe.
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Nachstehend wird die Erfindung auf der Grundlage von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben, die zeigen:
- ▪ 1 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung,
- ▪ 2 eine Teilansicht einer Schlaufe,
- ▪ 3 eine Ansicht eines Griffelements und
- ▪ 4 eine Ansicht eines Griffelements.
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Die 1 und 2 zeigen schematisch eine Darstellung einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung 1 für Gegenstände, wie insbesondere für Getränkebehälter, wie Dosen, Becher, Tassen, Flaschen etc., aber auch für anderweitige im Wesentlichen beliebig geometrisch gestaltete Geräte oder Gegenstände, wie beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Navigationsgeräte, Taschenrechner etc. insbesondere zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug. Die Haltevorrichtung ist vorteilhaft für Fahrzeuge vorgesehen, sie kann jedoch auch ohne Beschränkung der Allgemeinheit in anderen Anwendungsfällen angewendet werden.
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Die Haltevorrichtung 1 weist vorteilhaft eine formstabile Schlaufe 2 oder einen schlaufenförmiger Halter auf, die aus zumindest zwei formstabile Endabschnitten 3, 4 und einem die beiden Endabschnitte 3, 4 verbindenden mittleren Abschnitt 5 gebildet ist.
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Die Schlaufe 2 ist aus einem länglichen Schlaufenteil oder einem Schlaufenband B aus zumindest abschnittsweise formstabilem Material gebildet und weist somit zumindest zwei Endabschnitten 3, 4 auf, die zumindest im Wesentlichen formstabil sind, wobei diese Endabschnitte 3, 4 in einem mittleren vorderen Bereich durch einen mittleren Abschnitt 5 flexibel bzw. elastisch miteinander verbunden sind. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann ein Endabschnitt 3, 4 auch wiederum in Teilbereiche unterteilt sein, wobei diese Teilbereiche des Endabschnitts 3, 4 durch die Vorsehung eines diese Teilabschnitte verbindenden Abschnitts auch wiederum flexibel miteinander verbunden sein können.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Schlaufe 2 aus formstabilen Endabschnitten 3, 4 und zumindest einem verbindenden Abschnitt 5 mit ihren Endabschnitten von einer Führungsvorrichtung 6 aufgenommen und geführt wird. Die Führungsvorrichtung 6 weist dabei zumindest eine Aufnahme 7, 8 oder vorteilhaft zwei Aufnahmen 7, 8 auf zur Aufnahme der Endabschnitte 3, 4.
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Die Haltevorrichtung kann ein Trägerteil 9 aufweisen oder an einem Trägerteil 9 angebracht sein. Das Trägerteil 9 kann insbesondere ein Innenverkleidungsteil für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs oder eine Armaturentafel, auch I-Tafel genannt, oder Teil einer Armaturentafel für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs sein.
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Nach einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung 6 mit einer Aufnahme oder mit den Aufnahmen 7, 8 in einem Trägerteil 9 integriert ist. Die Aufnahmen 7, 8 können beispielsweise als Öffnungen in der Führungsvorrichtung gestaltet sein, welche etwa den Querschnitt der Endabschnitte 3, 4 der Schlaufe 2 aufweisen, um die Endabschnitte 3, 4 im Wesentlichen passgenau aufnehmen zu können.
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Dabei ragt die Schlaufe 2 von einer Außenseite 9a des Trägerteils 9 weg. Bei der Ausbildung des Trägerteils als Innenverkieidungsteil für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs kann die Außenseite 9a insbesondere die Dekorseite des Trägerteils 9.
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Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind beide der Endabschnitte 3, 4 in jeweils einer Aufnahme der Führungsvorrichtung 6 bewegbar oder verschiebbar angeordnet, wie dies in den 1 und 2 dargestellt ist. Dabei kann das Schlaufenstück B zwei Endstücke 3a, 4a aufweisen, die jeweils ein freies Ende des Schlaufenstücks bilden können. Alternativ können die Endstücke 3a, 4a wiederum über ein Verbindungsstück (nicht dargestellt) miteinander verbunden sein. Die Endstücke sind hinter der Außenseite oder Vorderseite 9a des Trägerteils 9 gelegen, d.h. diese ragen von der der Vorderseite 9a entgegen gesetzt gelegenen Seite des Trägerteils 9 weg. Von den Endstücken 3a, 4a aus weist das Schlaufenteil B in Richtung zum verbindenden Abschnitt 5 Zwischenabschnitte 3b, 4b auf, die auf der Seite es Vorderseite 9a gelegen sind. Je nachdem, wie weit das Schlaufenteil B in die Führungsvorrichtung 6 eingeschoben oder herausgezogen ist, vergrößert oder verkleinert sich die Länge der jenseits der Vorderseite 9a gelegenen Endstücke 3a, 4a.
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Alternativ ist die Führungsvorrichtung 6 derart ausgeführt, dass die Endabschnitt 3, 4 sich durch die Führungsvorrichtung bewegbar hindurcherstrecken, jedoch auf der Seite der Vorderseite 9a und insbesondere entlang derselben verlaufen. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann die Führungsvorrichtung 6 insbesondere als Bügel oder als zwei Bügel ausgeführt sein. Dabei erstrecken sich die Endabschnitte 3, 4 durch den Raum zwischen dem Bügel und der Vorderseite 9a hindurch.
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Alternativ dazu kann einer der Endabschnitte 3 oder 4 an dem Trägerteil derart befestigt sein, so dass diese gegenüber diesem nicht verschiebbar ist (nicht in den Figuren gezeigt), so dass nur einer der Endschnitte verschiebbar in einer Führungsvorrichtung aufgenommen sind.
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Die Endabschnitte 3, 4 können bandförmig gebildet sein. Weiterhin können die Aufnahmen 7, 8 als Schlitze oder schlitzförmige Ausnehmungen ausgebildet sein, wobei die Endabschnitte 3, 4 in den Aufnahmen 7, 8 verschiebbar geführt werden. Dadurch werden die Querschnitte der Endabschnitte 3, 4 im Bereich der Führungsvorrichtung senkrecht zur Vorderseite 9a gesehen stabil in ihrer Lage gehalten.
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Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, wenn unterhalb der Anordnung der Schlaufe 2 eine Art Aufstandfläche oder Boden 10 vorgesehen ist, auf welche der zu haltende Gegenstand abgestellt werden kann, so dass die Schlaufe 2 im Wesentlichen keine Kräfte oder nur geringe Kräfte senkrecht zu der durch die Schlaufe 2 aufgespannte Ebene aufnehmen muss, um den Gegenstand zu halten. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann die Schlaufe 2 mit ihren Endabschnitten 3, 4 besonders dünnwandig ausgebildet werden, wenn im Wesentlichen keine Kräfte senkrecht zu der von der Schlaufe 2 ausgespannten Ebene auf die Schlaufe 2 einwirken. Dünnwandig in diesem Sinne bedeutet eine Wandstärke im Bereich von 1 mm oder weniger.
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Erfindungsgemäß kann es vorteilhaft sein, wenn die Aufstandfläche 10 als Schale und/oder als Boden und/oder als Gitter gebildet ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die gestaltete Aufstandsfläche beispielsweise abnehmbar und/oder klappbar ausgebildet ist, so dass sie für den Fall des Nichtbenutzens wegklappbar ist und/oder für den Fall beispielsweise der Reinigung abnehmbar ist.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die Wandstärke derart erhöht sein, dass auch Kräfte aufgenommen werden können, die im Wesentlichen senkrecht zur von der Schlaufe 2 aufgespannten Ebene wirken, da bei dieser Ausführung eine Unterstützung durch eine Aufstandsfläche 10 nicht gegeben ist.
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Erfindungsgemäß kann der mittlere, die Endabschnitte 3, 4 verbindende Abschnitt 5 flexibel bzw. elastisch ausgebildet sein, um eine elastische Verformung des Bereichs 5 oder der ganzen Schlaufe 2 zu erlauben. Die Formstabilität ist sowohl in der Querschnittsebene des lokalen Querschnitts des Schlaufenteils B als auch in der Längsrichtung L des Schlaufenteils B vorzusehen.
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Hierfür ist das Schlaufenteil B zumindest abschnittsweise aus elastischem Material gebildet. Dabei kann zumindest ein Abschnitt nicht elastisch, jedoch aus hinsichtlich der in den vorgesehenen Anwendungsfällen auftretenden Kräfte verhältnismäßig starrem Material gebildet sein. Das elastische Material kann beispielsweise als Kunststoffmaterial ausgebildet sein, welches mit den Endabschnitten beispielsweise in einem Zwei-Komponenten-Spritzgussverfahren herstellbar ist.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der mittlere Abschnitt 5 als Blattfeder oder als Spiralfeder ausgebildet sein, um eine elastische Verformung des Bereichs 5 bzw. der Schlaufe 2 zu erlauben, so dass die formstabilen Endabschnitte relativ zueinander einstellbar sind.
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Gemäß eines weiteren erfindungsgemäßen Gedankens kann, wie in 1 mit unterbrochenen Linien angedeutet, die Schlaufe 2 in Richtung senkrecht zu der von der Schlaufe 2 aufgespannten Ebene verlängert werden. Diese Verlängerung wird mit 11 bezeichnet. Dazu ist nicht nur die Schlaufe 2 verlängert, sondern auch die Führungsvorrichtung 6 zur Aufnahme und Führung zumindest eines der beiden Endabschnitte 3, 4 wird in dieser Richtung mit der Verlängerung 12 verlängert, um auch die verlängerte Schlaufe 2,11 aufnehmen zu können. Die Verlängerung 12 dient der verbesserten Halterung eines aufzunehmenden Gegenstandes, insbesondere wenn keine Aufstandsfläche 10 für den Gegenstand zur Verfügung gestellt werden kann.
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Zum Halten eines Gegenstandes wird die Schlaufe 2 manuell aus ihrer Führung nach vorne herausgezogen, wobei die Weite bzw. der Durchmesser der Schlaufe 2 zur Aufnahme des Gegenstandes durch das Maß des Herausziehens der Schlaufe 2 bestimmt wird. Dieses Herausziehen kann durch ein an der Schlaufe 2 angebrachtes oder ausgebildetes Griffelement erleichtert werden, siehe hierzu auch die 3 und 4.
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Durch die Passung zwischen der Führungsvorrichtung 6 und den Endabschnitten 3, 4 der Schlaufe 2 und der diesbezüglich gegebenen Reibung in der Führung zwischen Führungsvorrichtung 6 und Endabschnitten 3, 4 kann eine präzise und fest definierte Einstellmöglichkeit der Größe/Weite der Schlaufe 2 gegeben werden. Dies erbringt den Vorteil, dass die Schlaufe 2 je nach Maß des Herausziehens der Schlaufe 2 in der Größe/Weite flexible gestaltet werden kann und somit bei kleinstem benötigtem Bauraum sehr variabel einsetzbar ist.
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Die 3 und 4 zeigen jeweils ein weiteres Detail der Schlaufe 2. Die 3 zeigt schematisch die Schlaufe 2 mit einem Griffelement 13, welches aus einer Halteplatte 14 und einem Greifstück 15 besteht. Die Halteplatte 14 wird dabei vorteilhaft mit dem mittleren verbindenden Abschnitt 5 verbunden. Die Verbindung kann mit einer Art Schlaufe an der Rückseite der Halteplatte 14 und/oder mittels einer Schnappverbindung und/oder mittels Haken o.ä. erfolgen. Auch kann die Halteplatte 14 einstückig mit dem verbindenden Abschnitt 5 ausgebildet sein. Die Halteplatte kann jedoch auch entbehrlich sein, wenn ein Greifstück direkt mit der Schlaufe 2 verbunden ist.
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An der Halteplatte 14 ist nach vorne abstehend ein Vorsprung angeformt, welcher als Greifstück 15 dient, um die Schlaufe 2 manuell aus der Führungsvorrichtung 6 zu ziehen bzw. wieder in die Führungsvorrichtung 6 zurückzuschieben. Der das Greifstück 15 bildende Vorsprung ist in diesem Ausführungsbeispiel als in der Ebene der Schlaufe 2 ausgebildete Rippe ausgestaltet. Bei anderen Ausführungsbeispielen kann das Greifstück 15 auch in die dazu senkrechte Richtung orientiert oder anderweitig ausgebildet sein.
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Die 4 zeigt schematisch ein Griffelement 13, welches wiederum aus einer Halteplatte 14 und einem Greifstück 16 besteht. Die Halteplatte 14 wird dabei wiederum vorteilhaft mit dem mittleren verbindenden Abschnitt 5 der nicht dargestellten Schlaufe verbunden. An der Halteplatte 14 ist weiterhin nach vorne abstehend ein Vorsprung angeformt, welcher als Greifstück 16 dient. Der das Greifstück 16 bildende Vorsprung ist in diesem Ausführungsbeispiel als in der Ebene der Schlaufe 2 ausgebildeter Ring ausgestaltet. Bei anderen Ausführungsbeispielen kann das Greifstück 16 auch in die dazu senkrechte Richtung orientiert sein.
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Die Erfindung bezieht sich also gemäß dem oben ausgeführten auf eine Haltevorrichtung für Gegenstände, insbesondere Getränkebehälter, für einen Kraftfahrzeuginnenraum mit einer im Wesentlichen formstabile Schlaufe mit einer Öffnung zur Aufnahme der Gegenstände, wobei die Schlaufe zwei Endabschnitte und einen diese verbindenden mittleren Abschnitt aufweist, eine Führungsvorrichtung, die zumindest einen der Endabschnitte der Schlaufe aufnimmt und gegenüber der dieser zumindest eine Endabschnitt in seiner Längsrichtung zur Veränderung der Größe der Öffnung bewegbar ist, wobei die Schlaufe derart gestaltet ist, dass sich der Abstand der Endabschnitte in einer zur Führungsvorrichtung verlaufenden Richtung von einer Maximalgröße ausgehend zumindest bereichsweise verjüngt.
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Dabei kann es durchaus vorteilhaft sein, wenn die Führungsvorrichtung beide Endabschnitte der Schlaufe aufnimmt und gegenüber der beide Endabschnitte in Ihrer Längsrichtung zur Veränderung der Größe der Öffnung bewegbar sind. Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn die Haltevorrichtung einen Griff zum Verstellen der Größe der Öffnung aufweist, die mit der Schlaufe verbunden ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haltevorrichtung
- 2
- Schlaufe
- 2a
- Öffnung
- 3
- Endabschnitt
- 4
- Endabschnitt
- 5
- verbindender Abschnitt
- 6
- Führungsvorrichtung
- 7
- Aufnahme
- 8
- Aufnahme
- 9
- Trägerteil oder Armaturentafel
- 10
- Aufstandsfläche
- 11
- Verlängerung
- 12
- Verlängerung
- 13
- Griffelement
- 14
- Halteplatte
- 15
- Greifstück
- 16
- Greifstück