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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sonnenrollo für ein Fenster eines Kraftfahrzeuges, insbesondere ein Heckfenster. Das Sonnenrollo umfasst eine drehbar und ortsfest gelagerte Wickelwelle, eine Rollobahn, welche an ihrem einen Ende mit der Wickelwelle verbunden ist und an ihrem anderen Ende mit einem Auszugsprofil, sowie zwei gegenüberliegende, jeweils an einer Seite des Fensters angeordnete Führungsschienen, in denen die Enden des Auszugsprofils verschiebbar geführt sind. Weiterhin umfasst das Sonnenrollo wenigstens eine Antriebseinrichtung zum Aufwickeln und/oder Abwickeln der Rollobahn.
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Derartige Sonnenrollos sind im Stand der Technik in verschiedenster Ausgestaltung bekannt. Üblicherweise weisen diese eine ortsfest und drehbar angeordnete Wickelwelle auf sowie ein Auszugsprofil oder einen Zugspriegel, über welchen die Rollobahn von der Wickelwelle abwickelbar ist. Zur Fixierung der Rollobahn ist zumindest das Auszugsprofil in den seitlich der Fensterfläche angeordneten Führungsschienen geführt. Ein derartiges Sonnenrollo ist beispielsweise in der
DE 103 51 040 B3 gezeigt, die zudem eine Befestigung der Führungsschienen an Innenverkleidungsteilen beschreibt. Wird ein derartiges Sonnenrollo an einer gekrümmten Fensterfläche angeordnet, ergibt sich ein deutlicher Abstand zwischen der ausgezogenen Rollobahn und der Fensterscheibe, welche die Kopffreiheit der Fondpassagiere erheblich einschränken kann.
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Es sind daher auch Sonnenrollos bekannt, bei welchen die aufgespannte Rollobahn durch ein gekrümmtes Auszugsprofil sowie eine entsprechend gekrümmte Wickelwelle oder einen gekrümmten Auszugsschlitz der Scheibenwölbung angepasst werden kann. Ein derartiges Sonnenrollo ist beispielsweise aus der
DE 198 03 129 B4 bekannt. Diese beschreibt ein elektrisch betätigbares Sonnenrollo für ein Kraftfahrzeugheckfenster mit einem gekrümmten Auszugsschlitz und einer gekrümmten Zugstange. Die Wickelwelle ist hierbei ohne Krümmung ausgeführt. Um dennoch ein faltenfreies Aufspannen der Rollobahn und ein Streifen der Rollobahn an dem gekrümmten Auszugsschlitz zu verhindern, ist zwischen der Wickelwelle und dem Auszugsschlitz ein gekrümmter Längenausgleichsbügel vorgesehen, über welchen die Rollobahn gezogen wird.
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Die
WO 2005/ 021 303 A1 beschreibt ein Sonnenrollo mit einem gekrümmten Auszugsprofil und einem gekrümmten Auszugsschlitz, bei welchem auch die Wickelwelle gekrümmt ist. Hierdurch kann ein Streifen der Rollobahn an dem gekrümmten Auszugsschlitz verhindert werden.
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Die
DE 20 2005 011 290 U1 offenbart ein Sonnenrollo mit einem gekrümmten Auszugsprofil, das gekröpfte Endbereiche aufweist, welche als Gleitführung für diese Endbereiche in den dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Führungsschienen dienen.
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Gemein ist den genannten Vorrichtungen des Standes der Technik, dass die Betätigungs- und Funktionselemente, insbesondere die seitlichen Führungsschienen des Sonnenrollos, zu einer optischen Beeinträchtigung führen oder häufig sogar das Sichtfeld einschränken. Insbesondere in hochwertigen Kraftfahrzeugen ist jedoch neben der Funktionalität und einer möglichst uneingeschränkten Sicht eine optisch ansprechende Gestaltung von großer Bedeutung.
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Aus der
DE 10 2004 001 587 A1 ist weiterhin ein Schiebehimmel für ein Dach eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei dem die seitlichen Führungsschienen mit einer seitlich angeordneten Innenverkleidung baulich integriert sind. Die Schienen können dabei auch an der nicht sichtbaren Innenseite der Innenverkleidungen angeordnet sein. Aufgrund der Anordnung des Schiebehimmels am Fahrzeugdach sowie aufgrund dessen, dass der Schiebehimmel ein vergleichsweise starres Bauteil ist, treten die oben genannten Probleme der Beeinträchtigung der Kopffreiheit sowie des faltenfreien Aufspannens hier nicht auf.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Sonnenrollo vorzuschlagen, welches eine optische Beeinträchtigung weitgehend vermeidet und Einschränkungen der Kopffreiheit vermindert.
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Die Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruches 1.
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Ein Sonnenrollo für ein Fenster eines Kraftfahrzeuges, insbesondere ein Heckfenster, weist eine drehbar oder ortsfest gelagerte Wickelwelle mit einer Rollobahn auf, welche an ihrem einen Ende mit der Wickelwelle und an ihrem anderen Ende mit einem Auszugsprofil verbunden ist. Weiterhin weist dieses zwei jeweils an den Seiten des Fensters angeordnete Führungsschienen auf, in welchen die Enden des Auszugsprofils verschiebbar geführt sind, sowie wenigstens eine Antriebseinrichtung zum Aufwickeln und/oder Abwickeln der Rollobahn. Erfindungsgemäß sind die Führungsschienen hierbei derart an den Seiten des Fensters angeordnet, dass sie durch ein Innenverkleidungsteil und/oder einen seitlichen Rand des Fensters weitgehend verdeckt sind. Ist das Sonnenrollo an einem Heckfenster angeordnet, können beispielsweise die Führungsschienen hinter einer Seitenverkleidung der C-Säulen angeordnet sein, so dass sie vom Innenraum aus nicht mehr sichtbar sind. Bei Betrachtung von außen hingegen werden die Führungsschienen beispielsweise durch einen geschwärzten Rand der Heckscheibe abgedeckt, so dass diese auch von außen nicht in Erscheinung treten. Die Führungsschienen können sogar vollständig verdeckt angeordnet werden, wenn das Auszugsprofil gekröpfte Endbereiche aufweist, welche in den Führungsschienen verschiebbar geführt sind.
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Die Montage kann dadurch erleichtert werden, dass Teile des Sonnenrollos bereits in einer Einheit vormontiert werden und anschließend gemeinsam in dem Kraftfahrzeug befestigt werden. Das Sonnenrollo ist als Heckfensterrollo unterhalb einer Hutablage angeordnet, wobei die Hutablage zweiteilig mit einem Endbord ausgeführt ist. Zwischen dem Endbord der Hutablage, welches den Abschluss zum Heckfenster bildet sowie der eigentlichen Hutablage ergibt sich der Auszugsschlitz für das Auszugsprofil, welcher dann auf besonders einfache Weise bogenförmig gestaltet werden kann. An einem derartigen Endbord können die Antriebseinrichtung des Sonnenrollos mit den Betätigungsgliedern sowie die Wickelwelle besonders einfach angeordnet werden.
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Weist das Auszugsprofil einen der Querwölbung des Fensters angepassten bogenförmigen Verlauf auf, ist es auch in ausgezogenem Zustand platzsparend an dem Fenster anordenbar. Ist das Sonnenrollo vor einem Heckfenster angeordnet, kann es durch das bogenförmige Auszugsprofil darüber hinaus soweit ausgezogen werden, dass es die Sicht nach hinten nicht mehr wesentlich beeinträchtigt.
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Sind weiterhin die Wölbung des Auszugsprofils und die Wölbung eines Innenverkleidungsteils aufeinander abgestimmt, kann das Auszugsprofil in ausgezogenem Zustand der Rollobahn weitgehend an dem Innenverkleidungsteil anliegen. Ist das Sonnenrollo vor einem Heckfenster angeordnet, kann hierbei das Sonnenrollo soweit ausgezogen werden, dass das Auszugsprofil bei Betrachtung vom Fahrzeuginnenraum aus vollständig durch ein Innenverkleidungsteil des Kraftfahrzeuges, hier eine Dachabschlussverkleidung, verdeckt wird. Die Durchsicht nach hinten ist in diesem Falle unbeeinträchtigt und sämtliche Funktionsteile des Sonnenrollos wie Führungsschienen und Auszugsprofil sind vollständig verdeckt. Auch bei der Ansicht von außen kann das Auszugsprofil ebenfalls durch einen geschwärzten Randbereich der Fensterscheibe abgedeckt sein, so dass die Funktionselemente des Sonnenrollos unsichtbar sind.
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Sind zudem die Wickelwelle und/oder ein Auszugsschlitz des Sonnenrollos ebenfalls bogenförmig ausgestaltet, ist die ausgezogene Rollobahn der Wölbung des Fensters optimal angepasst und kann zudem weitgehend faltenfrei auf- und abgewickelt werden.
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Besonders vorteilhaft und komfortabel zu bedienen ist das Sonnenrollo, wenn es einen elektrischen Antrieb aufweist. Eine manuelle Betätigung mit einer Rückstellung durch eine entsprechend angeordnete Feder ist jedoch ebenso möglich. Um das Sonnenrollo mit dem Auszugsprofil bis an ein Innenverkleidungsteil zu führen, ist jedoch ein elektrischer Antrieb vorteilhaft. Dieser kann beispielsweise durch einen Elektromotor gebildet werden, welcher über entsprechend angeordnete flexible Betätigungsglieder mit dem Auszugsprofil verbunden ist und dieses in Bewegung versetzt.
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Die Führungsschienen können besonders unauffällig integriert werden, wenn diese jeweils mit einem Innenverkleidungsteil, beispielsweise einem Seitenverkleidungsteil der C-Säule, verbunden sind. Hierdurch ist auch die Montage erleichtert, da die Führungsschienen in den Seitenverkleidungsteilen vormontiert werden können und anschließend gemeinsam mit diesen im Kraftfahrzeug befestigt werden.
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Zusätzlich können die Seitenverkleidungsteile mit den an ihnen angeordneten Führungsschienen ebenfalls an dem Endbord befestigt sein. Die Seitenverkleidungsteile können beispielsweise durch eine Gelenkvorrichtung an dem Endbord angeordnet sein, so dass diese einen Vormontageumfang bilden. Die Gelenkvorrichtung ermöglicht ein Umklappen der Seitenverkleidungsteile mit den an ihnen angeordneten Führungsschienen für Transportzwecke sowie eine erleichterte Montage, für welche zunächst das Endbord an die Hutablage montiert wird und die Seitenverkleidungsteile schließlich lediglich wieder aufgeklappt werden müssen.
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Weitere Ausführungen und Vorteile der Erfindung werden anhand der nachfolgend beschriebenen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1 ein erfindungsgemäßes Sonnenrollo für ein Fenster eines Kraftfahrzeuges mit verdeckten Führungsschienen in einer Ausführung als Heckfensterrollo,
- 2 eine schematische Darstellung eines Auszugsprofils mit einer Einrichtung zum Breitenausgleich,
- 3a eine schematische Schnittdarstellung der Anordnung der Wickelwelle und des Auszugsprofils in einem eingezogenen Zustand des Sonnenrollos und
- 3b eine schematische Schnittdarstellung der Lage des Auszugsprofils in einem ausgezogenen Zustand des Sonnenrollos.
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1 zeigt ein Sonnenrollo 1 für ein Fenster eines Kraftfahrzeuges, welches vorliegend vor einem Heckfenster angeordnet ist. Das Sonnenrollo 1 weist eine Wickelwelle 2 auf, welche unter einer Hutablage 3 drehbar und ortsfest gelagert ist. Auf die Wickelwelle 2 ist eine Rollobahn 14 aufwickelbar, welche jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht dargestellt ist. Zum Betätigen der Rollobahn 14 ist die Rollobahn 14 an einem Ende mit einem Auszugsprofil 4 verbunden. Das Auszugsprofil 4 ist im hier dargestellten Beispiel mit einer Einrichtung zum Breitenausgleich 5 versehen, welche wiederum über einen Gleiter 6 (siehe 2) in Führungsschienen 7 verschiebbar gelagert ist. Die Führungsschienen 7 sind jeweils in einem Seitenbereich des Fensters angeordnet. Das Sonnenrollo ist vorliegend durch einen elektrischen Antrieb angetrieben, welcher hier jedoch nicht dargestellt ist. Ebenso kann ein derartiges Sonnenrollo jedoch auch manuell betätigt werden und lediglich durch eine Feder rückgestellt werden.
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Erfindungsgemäß sind die Führungsschienen 7 derart an den Seiten des Fensters angeordnet, dass sie durch ein Innenverkleidungsteil 10, vorliegend eine an der C-Säule angeordnete Seitenverkleidung, weitgehend verdeckt sind. Im hier gezeigten Beispiel ist die Führungsschiene 7 derart an der Verkleidung 10 angeordnet bzw. in diese integriert, dass sie vom Fahrzeuginnenraum aus betrachtet vollständig durch das Verkleidungsteil 10 verdeckt ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Verkleidung 10 nur auf einer Seite dargestellt. Hierdurch ergibt sich eine optisch besonders ansprechende Erscheinung des Sonnenrollos 1. Von außen sind die Führungsschienen 7 ebenfalls nicht sichtbar, da diese unterhalb eines geschwärzten Randbereiches 11 der Fensterscheibe 12 angeordnet sind. Üblicherweise sind die Scheiben vom Kraftfahrzeugen mit einem geschwärzten Rand versehen, welcher die Verklebung und Abdichtung der Scheibe verdeckt. Die Fensterscheibe 12 ist in der gezeigten Darstellung zur besseren Übersichtlichkeit in abgebrochener Darstellung gezeigt.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Führungsschienen 7 ist die Sicht durch das Fenster in keiner Weise eingeschränkt und es ergibt sich eine optisch besonders ansprechende Gestaltung des Sonnenrollos 1.
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Das Auszugsprofil 4, welches sowohl in einer vollständig eingefahrenen sowie auch in einer vollständig ausgezogenen Stellung des Rollos 1 dargestellt ist, weist einen bogenförmigen Verlauf auf, welcher einer Querwölbung der Fensterscheibe 12 und zumindest teilweise auch einer Krümmung der Dachabschlussverkleidung 13 angepasst ist. Durch den bogenförmigen Verlauf des Auszugsprofils 4 kann das Auszugsprofil 4 derart bis an die Dachabschlussverkleidung 13 gebracht werden, dass es in vollständig ausgezogener Stellung des Rollos vom Innenraum aus nicht mehr sichtbar ist, wie in 3b näher dargestellt ist. Die Sicht durch das Heckfenster ist durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Auszugsprofils gänzlich unbeeinträchtigt. Das derart gebogene Auszugsprofil 4 ermöglicht daher nicht nur ein optisch besonders hochwertiges Sonnenrollo 1, sondern vermeidet auch Irritationen, welche durch ein Auszugsprofil 4 im Sichtbereich auftreten könnten und trägt somit auch zur Verkehrssicherheit bei.
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Bei entsprechender Ausgestaltung und Abstimmung der Bauteile aufeinander kann das Auszugsprofi 4 in vollständig ausgezogenem Zustand des Rollos ebenfalls durch einen geschwärzten Randbereich 11 der Fensterscheibe 12 verdeckt sein.
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Um eine optimale Anpassung an die Wölbung der Fensterscheibe 12 zu erreichen, ist der Auszugsschlitz des Sonnenrollos 1, welcher hier durch das Auszugsprofil 4 verdeckt ist, ebenfalls bogenförmig ausgebildet. Ist zusätzlich die Wickelwelle 2 ebenfalls bogenförmig ausgebildet, kann das Rollo besonders komfortabel und faltenfrei ausgezogen werden. Darüber hinaus wird hierdurch ein Streifen der Rollobahn 14, insbesondere in den Randbereichen des Auszugsschlitzes vermindert. Zusätzlich kann an dem Auszugsschlitz eine hier ebenfalls nicht dargestellte Gleitleiste angebracht sein, welche die Reibung zwischen dem Auszugsschlitz und der Rollobahn 14 weiterhin vermindert.
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Da die Schienen 7 direkt mit den Innenverkleidungsteilen 10 verbunden sind, wird auch die Montage der Anordnung erleichtert. Die Schienen 7 können direkt oder auch über einen Abstandshalter an den Innenverkleidungsteilen 10 angeklebt oder angeschweißt sein. Es können auch Verrastungselemente an dem Innenverkleidungsteil 10 angebracht sein, in welche die Schiene 7 einclipsbar ist. Die Schienen 7 selbst können beispielsweise aus einem Aluminiumstrangpressprofil oder auch als Kunststoffspritzgussteile hergestellt sein.
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Die Montage eines derartiges Sonnenrollos 1 kann weiterhin erleichtert werden, wenn einzelne Komponenten und Innenverkleidungsteile 10 des Fahrzeuges vormontiert und anschließend gemeinsam in dem Kraftfahrzeug befestigt werden. Hierzu ist gemäß der vorliegenden Darstellung die Hutablage 3 zweiteilig ausgeführt und besteht aus der eigentlichen Hutablage 3a sowie einem Endbord 3b. Durch diese zweiteilige Ausführung kann auch der hier verdeckte Auszugsschlitz auf besonders einfache Weise bogenförmig gestaltet werden. An dem Endbord 3b ist erfindungsgemäß zumindest die Wickelwelle 2 sowie eine hier nicht dargestellte Antriebseinrichtung angeordnet. Vorzugsweise ist das erfindungsgemäße Sonnenrollo 1 mit einem elektrischen Antrieb versehen. Hierzu ist das Ende jeder Führungsschiene 7 mit einem hier nicht dargestellten Führungsrohr verbunden, welches ebenfalls an dem Endbord 3b der Hutablage angeordnet ist. In den Führungsschienen 7 und in den Führungsrohren sind in bekannter Weise Flexwellen geführt, welche an ihrem einen Ende mit einem in den Führungsschienen 7 ebenfalls geführten Gleiter 6 (s. 2) verbunden sind. Der Gleiter 6 kann auch direkt an die Flexwellen angespritzt sein. An den jeweils anderen Enden der Flexwellen greift ein Zahnrad formschlüssig in die Flexwellen ein und treibt diese hierdurch an. Das Zahnrad wird wiederum durch einen Getriebemotor angetrieben, welcher ebenfalls an dem Endbord 3b angeordnet ist. Hierdurch können die beiden Gleiter 6 bzw. das an ihnen angeordnete Auszugsprofil 4 in den Führungsschienen 7 verfahren werden. Durch die Anordnung sowohl der Antriebseinrichtung wie auch der Wickelwelle 2 an dem Endbord 3b können diese vorteilhaft in einem Vormontageumfang zusammengefasst werden und besonders komfortabel im Fahrzeug montiert werden.
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Zusätzlich können die Innenverkleidungsteile 10 bzw. die Seitenverkleidungen mit den an ihnen angeordneten Führungsschienen 7 ebenfalls an dem Endbord 3b vormontiert sein. Hierdurch kann eine kompakte Einheit gebildet werden, welche bereits vor der Montage ins Fahrzeug gemeinsam geprüft werden kann. Hierzu können die Seitenverkleidungsteile 10 beispielsweise durch ein Schiebegelenk mit dem Endbord 3b verbunden sein. Ein derartiges Schiebegelenk weist mehrere Betätigungsstufen auf, welche verschiedene Freiheitsgrade ermöglichen. Für den Transport können die Seitenverkleidungsteile 10 mit den an ihnen angeordneten Führungsschienen 7 platzsparend an die Hutablage bzw. das Endbord 3b angeklappt werden. Bei der Montage ins Fahrzeug können die Seitenverkleidungen 10 an die C-Säule geklappt werden, wobei das Schiebegelenk einen Toleranzausgleich in Fahrzeugquerrichtung ermöglicht.
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Ein derartiges Endbord 3b ermöglicht darüber hinaus auf einfache Weise die Anordnung weiterer Bauteile, welche üblicherweise im Heckbereich eines Kraftfahrzeuges angeordnet sind. So ist es beispielsweise möglich, eine dritte Bremsleuchte an dem Endbord 3b anzuordnen oder auch ein Lüftungsgitter, welches einen Druckausgleich beim Schließen der Türen ermöglicht. Insbesondere ist es vorteilhaft, dass die Führungsrohre sowie die Enden der Flexwellen, welche für den Antrieb des Sonnenrollos sorgen, an dem Endbord 3b aufgenommen werden können.
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2 zeigt eine schematisierte Schnittdarstellung des Auszugsprofils 4 mit Breitenausgleich 5. Das Auszugsprofil 4 ist hierzu zumindest in seinem Endbereich hohl ausgeführt, so dass in seinem Inneren eine Einrichtung zum Breitenausgleich 5 teleskopartig gelagert werden kann. Durch diese kann eine Trapezform üblicher Heckfenster ausgeglichen werden. Die Einrichtung zum Breitenausgleich 5 ist gemäß der vorliegenden Darstellung gekröpft ausgeführt, so dass das Sonnenrollo besonders nahe an der Fensterscheibe 10 geführt werden kann. Durch die Kröpfung können die Führungsschienen 7 direkt unter der Fensterscheibe 12 angeordnet werden. Die Einrichtung zum Breitenausgleich 5 kann für eine optisch ansprechende Gestaltung mit einer Abdeckung 8 versehen sein (s. 1). Zudem können das Auszugsprofil 4 sowie die Abdeckung 8 beflockt werden. Auch die Haptik ist hierdurch wesentlich verbessert. Die Führungsschienen 7 sowie der Gleiter 6, welcher in den Schienen 7 geführt ist, werden hingegen durch den geschwärzten Randbereich 11 der Scheibe 12 verdeckt. Vorliegend sind die Einrichtung zum Breitenausgleich 5 und der Gleiter 6 als zwei Bauteile ausgeführt, eine einteilige Gestaltung ist jedoch ebenso möglich. Durch die Trennung in einen Gleiter 6 und die Einrichtung zum Breitenausgleich 5 ergibt sich eine Trennstelle 15, welche beispielsweise als Clipvorrichtung oder auch als Schraubverbindung vorgesehen sein kann. Hierdurch ist eine einfache Montage des Sonnenrollos 1 in einem Kraftfahrzeug möglich. Eine derartige Trennstelle 15 kann jedoch ebenso zwischen dem Element zum Breitenausgleich 5 und dem Auszugsprofil 4 vorgesehen sein.
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3a zeigt eine schematische Schnittdarstellung der Wickelwelle 2 und des Auszugsprofils 4 in vollständig eingezogener Stellung der Rollobahn 14, während 3b das Auszugsprofil 4 in vollständig ausgezogener Stellung der Rollobahn 14 zeigt. Das Auszugsprofil 4 weist einen im wesentlichen T-förmigen Querschnitt auf, welcher in Ruhestellung weitgehend in die Hutablage 3 integriert ist. Beim Ausziehen des Sonnenrollos 1 entlang der gestrichelten Linie wird das Auszugsprofil 4 gedreht, so dass es in vollständig ausgezogener Stellung hinter der Dachabschlussverkleidung 13 des Kraftfahrzeuges zu liegen kommt. Vom Fahrzeuginneren aus gesehen (siehe Pfeil) ist das Auszugsprofil 4 vollständig durch die Dachabschlussverkleidung 13 verdeckt, so dass das Sichtfeld nicht beschränkt wird. Die Wickelwelle 2 sowie das Auszugsprofil 4 sind in der Darstellung der 3a in besonders platzsparender Weise an der Hutablage 3 angeordnet. Um eine besonders komfortable Betätigung des Sonnenrollos 1 zu erreichen und ein Verklemmen des Gleiters 6 in den Führungsschienen 7 zu vermeiden, ist die Rollobahn 14 in einem seitlichen Bereich des Fußes des T-förmigen Querschnittes mit dem Auszugsprofil 4 verbunden. Die Kraft, welche beim Aufwickeln der Rollobahn 14 auf diese ausgeübt wird, wird hierdurch in dem Fuß des T-förmigen Profils umgelenkt, so dass sich trotz des kurzen Abstandes der Achse 16 der Wickelwelle 2 zu dem Auszugsprofil 4 eine günstige Anlenkung des Auszugsprofils 4 ergibt.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche sind ebenfalls möglich. Insbesondere ist ein derartiges Rollo nicht auf ein Heckfenster eines Kraftfahrzeuges beschränkt, sondern ist ebenso vor einem gekrümmten Dachflächenfenster anordenbar. Auch bei einem Dachfenster kann durch eine verdeckte Anordnung der Führungsschienen eine optisch sehr ansprechende Gestaltung erreicht werden. Bei einem Dachfenster ist eine Anpassung der Krümmungen des Auszugsprofils und der Wickelwelle bzw. eines Auszugsschlitzes besonders vorteilhaft, da die Kopffreiheit der Passagiere nicht beeinträchtigt wird. Ein erfindungsgemäßes Sonnenrollo ist als Heckfensterrollo in Limousinen und Kombifahrzeugen einsetzbar.