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DE102009038182A1 - Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe - Google Patents

Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe Download PDF

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DE102009038182A1
DE102009038182A1 DE200910038182 DE102009038182A DE102009038182A1 DE 102009038182 A1 DE102009038182 A1 DE 102009038182A1 DE 200910038182 DE200910038182 DE 200910038182 DE 102009038182 A DE102009038182 A DE 102009038182A DE 102009038182 A1 DE102009038182 A1 DE 102009038182A1
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DE200910038182
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Dino Demma
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe (1), insbesondere einer Panoramascheibe (1'), mit einer entrollbaren Grundbahn (2) sowie wenigstens einem seitlich an der Grundbahn (2) angeordneten rollbaren Seitenteil (3A, 3B), welches senkrecht zu einer Entrollrichtung der Grundbahn (2) ausziehbar ist; und/oder einer Führung (10A, 10B) und einem durch die Führung (10A, 10B) geführten und mit der Grundbahn (2) verbundenen Zugspriegel (11), wobei der Zugspriegel (11) an wenigstens einem Schlitten (12A, 12B) der Führung mit veränderlichem Abstand winkelbeweglich angelenkt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe, insbesondere einer Panoramascheibe, mit einer entrollbaren Grundbahn.
  • Gattungsgemäße Sonnenrollos mit einer von einer Wickelwelle abrollbaren Grundbahn zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe sind beispielsweise aus der DE 20 2006 011 455 U1 bekannt.
  • Aus der US 6,227,601 B1 ist eine lamellenartige Sonnenabdeckung für eine trapezförmige Windschutzscheibe bekannt, deren steife, mehrteilige Lamellen in Querrichtung ausziehbar sind, um unterschiedlich breite Bereiche der trapezförmigen Windschutzscheibe abzudecken.
  • Die DE 103 60 629 A1 schlägt zur Abdeckung einer Panoramascheibe, d. h. einer Windschutzscheibe, die sich in ein Dachfenster des Kraftfahrzeugs fortsetzt, ebenfalls eine Sonnenabdeckung mit steifen, gelenkig miteinander verbundenen Lamellen vor, wobei seitlich an einer Lamellen für den trapezförmigen Windschutzscheibenbereich verschwenkbare steife Seitenteile angelenkt sind. Eine solche Abdeckung kann jedoch nicht auf eine Wickelwelle aufgerollt werden.
  • Aus der DE 20 2006 011 452 U1 ist ein Sonnenrollo zur Abdeckung einer Heckscheibe mit einer entrollbaren Grundbahn bekannt. Um die trapezförmige Scheibe abzudecken, ist die Grundbahn trapezförmig geschnitten. Insbesondere, wenn Panoramascheiben mit rechteckförmigen Dachfensterbereichen und trapezförmigen Windschutzscheibenbereichen abzudecken sind, würde der Zuschnitt, die Positioniergenauigkeit und das Wickelbild solcher Grundbahnen, die entsprechend der Kontur der abzudeckenden Scheibe zugeschnitten und aufgerollt sind, Probleme verursachen. Dementsprechend ist die Wickelwelle in der DE 20 2006 011 452 U1 an einer Unterseite Heckscheibe angeordnet, so dass die trapezförmige Grundbahn mit ihrer längeren Kante zuerst aufgerollt wird.
  • Wird ein mit der Grundbahn verbundener Zugspriegel durch Schlitten in seitlichen Führungsschienen neben einer trapezförmigen Scheibe verschoben, schlagen die DE 20 2006 011 U1 , die DE 197 45 866 C1 und die DE 20 2005 011 290 U1 vor, den Zugspriegel an den Schlitten mit veränderlichem Abstand anzulenken, indem Ausleger des Schlittens in Aussparungen in dem Zugspriegel oder Ausleger des Zugspriegels in Aussparungen in dem Schlitten ein- und ausgleiten. Dies ist jedoch insbesondere nicht für Führungsschienen geeignet, wenn deren Abstand nicht monoton variiert, etwa bei Panoramascheiben in denen die Führungsschienen teilweise, insbesondere in einem Dachfensterbereich, einen konstanten Abstand und teilweise, insbesondere in einem trapezförmigen Windschutzscheibenbereich, einen veränderlichen Abstand zueinander aufweisen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein verbessertes Sonnenrollo zur Verfügung zu stellen, das wenigstens einen der Nachteil der bekannten Sonnenrollos reduziert oder vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 7 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe, insbesondere einer Panoramascheibe, eine entrollbare Grundbahn auf.
  • Die Grundbahn kann insbesondere einen im Wesentlichen rechteckigen Schnitt aufweisen, was ihren Zuschnitt und das Auf- bzw. Abwickeln auf eine Wickelwelle erleichtert. Sie kann vorzugsweise aus textilem Material oder Kunststoff hergestellt sein und ist bevorzugt so flexibel, dass sie, vorzugsweise eng anliegend, auf eine Wickelwelle aufroll- bzw. -wickelbar ist und so im aufgerollten Zustand wenig Stauraum beansprucht. Ihre Lichtundurchlässigkeit kann vorzugsweise wenigstens 50%, bevorzugt wenigstens 75% und insbesondere im Wesentlichen 100% betragen, wobei als Lichundurchlässigkeit beispielsweise der Quotient der Lichtstärke, gemessen zum Beispiel in Candela [cd], eine Leuchtdichte, gemessen zum Beispiel in [cd/m2], ein Lichtstrom, gemessen zum Beispiel in Lumen, eine Lichtmenge, gemessen zum Beispiel in Lux, hinter dem Rollo dividiert durch die entsprechende Größe vor dem Rollo definiert werden kann.
  • Erfindungsgemäß weist das Sonnenrollo wenigstens ein seitlich an der Grundbahn angeordnetes rollbares Seitenteil auf, welches senkrecht zu einer Entrollrichtung der Grundbahn ausziehbar ist. Bevorzugt ist beidseitig der Grundbahn je wenigstens ein solches Seitenteil vorgesehen.
  • Durch solche Seitenteile können nun auch Bereiche der Windschutzscheibe abgedeckt werden, die von der insbesondere rechteckförmigen Grundbahn nicht abgedeckt werden, wenn diese entrollt wird. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Sonnenrollo bei geparktem Fahrzeug ein Panoramadach mit einem vorzugsweise rechteckigen Dachfensterbereich und einem beispielsweise im Wesentlichen trapezförmigen Windschutzscheibenbereich komplett abschatten soll. Auf der anderen Seite können rollbare Seitenteile zusammen mit der Grundbahn auf die Wickelwelle aufgerollt und so bei Nichtbedarf platzsparend verstaut werden.
  • Ein Seitenteil weist in einer bevorzugten Ausführung eine im Wesentlichen dreieckige, segelartige Form auf, um so insbesondere zusammen mit einer im Wesentlichen rechteckigen Grundbahn einen trapezförmigen Scheibenbereich abzudecken. Je nach Form der abzudeckenden Scheibe können Grundbahn und/oder Seitenteile auch andere Formen aufweisen, die bevorzugt so sind, dass durch die Grundbahn und die ausgezogenen Seitenteile im Wesentlichen die Scheibe abgedeckt wird.
  • Ein oder mehrere Seitenteile können aus demselben Material hergestellt sein wie die Grundbahn, oder auch aus einem anderen Material, welches beispielsweise eine andere Wandstärke, Steifigkeit, Lichtundurchlässigkeit, Farbe oder dergleichen aufweisen kann.
  • Vorzugsweise ist ein Seitenteil mit einem gewissen Überhang bzw. einer gewissen Überdeckung über, d. h. näher zu der abzudeckenen Scheibe, innerhalb oder unter der Grundbahn, d. h. näher zum Fahrgastraum, angeordnet, so dass auch bei ausgezogenem Seitenteil kein Spalt zwischen ihm und der Grundbahn auftritt.
  • Um ein Seitenteil senkrecht zu einer Entrollrichtung der Grundbahn auszuziehen, kann es einerseits elastisch ausgebildet sein, so dass es unter elastischer Verformung, insbesondere Dehnung, seine Fläche vergrößeren und von der Grundbahn freigelassene Bereiche der Scheibe abdecken kann. Zusätzlich oder alternativ kann ein Seitenteil auch elastisch, beispielsweise mittels eines dehnbaren Scharniers, mit der Grundbahn verbunden sein. Beides ermöglicht einerseits einen Längenausgleich in Auszugrichtung und ein Aufrollen zusammen mit der Grundbahn. In einer bevorzugten Ausführung ist das Material eines Seitenteils und/oder eines Scharniers in Quer- und Längsrichtung elastisch, beispielsweise als Fasermaterial ausgeführt.
  • Zusätzlich oder alternativ, insbesondere bei unelastischem Seitenteil, kann dieses in einem Drehlager und/oder in einem Zug- bzw. Längslager an der Grundbahn angelenkt, d. h. gelenkig mit dieser verbunden sein. Beispielsweise kann eine in Ent- bzw. Abrollrichtung hintere Spitze eines dreieckigen Seitenteils in einem Drehlager an der Grundbahn angelenkt sein, während seine in Abrollrichtung vordere Kante in einem Längslager geführt ist. Vorzugsweise sind Drehlager und/oder Zuglager durch elastische Bereiche der Grundbahn und/oder des Seitenteils, insbesondere durch Elastomere, gebildet, die eine hohe Beweglichkeit, einen geringen Fertigungsaufwand und eine Rückstellkraft in eine entspannte Stellung bewirken können.
  • Weiter zusätzlich oder alternativ, wiederum insbesondere bei unelastischem Seitenteil, kann dieses eine Faltung, etwa in Form einer Ziehharmonika oder eines Faltenbalgs, aufweisen, so dass das Seitenteil durch wenigstens teilweises Entfalten senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn ausziehbar ist. Die Faltung kann senkrecht zur Entrollrichtung oder gegenüber dieser geneigt sein. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass ein erfindungsgemäßes Ausziehen senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn lediglich auch eine Bewegungskomponente senkrecht zur Entrollrichtung erfordert, aber auch Bewegungen mit weiteren Komponenten einschließen kann. So wird insbesondere auch ein Seitenteil, welches um ein Drehlager relativ zu der Grundbahn verschwenkt wird, (auch) senkrecht zur Entrollrichtung ausgezogen, da der Tangetialvektor der Bewegung auf einer Kreisbahn um das Drehlager auch eine Komponente senkrecht zur Entrollrichtung aufweist.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist ein Seitenteil elastisch zu der Grundbahn hin vorgespannt, beispielsweise, indem das Seitenteil, ein dehnbares Scharnier, ein Dreh- oder ein Zuglager elastisch ausgebildet ist. Somit wird das Seitenteil bei Nichtgebrauch durch die elastische Vorspannung eingezogen und kann besser zusammen mit der Grundbahn aufgerollt werden.
  • Um das Seitenteil, insbesondere gegen eine elastische Vorspannung, senkrecht zur Entrollrichtung auszuziehen, ist es in einer bevorzugten Ausführung an einem Schlitten einer Führung angelenkt, beispielsweise in einem Drehlager oder über ein elastisches Verbindungsglied, insbesondere ein elastisches Band. Wird der Schlitten zum Ausrollen der Grundbahn zu einer vorderen bzw. unteren Kante der abzudeckenden Scheibe hin verschoben, zieht er dabei das mit ihm verbundene Seitenteil senkrecht zu der Entrollrichtung aus, wenn sich Schlitten und Grundbahnseitenkante voneinander entfernen, d. h. ein Spalt zwischen der beispielsweise rechteckigen Grundbahn und dem zum Beispiel trapezförmigen Windschutzscheibenbereich entsteht.
  • Es können auch zunächst die Grundbahn in eine vorgegebene Position, insbesondere eine die Windschutzscheibe vollständig abdeckende Position zur Abschattung des Innenraums ausgefahren und anschließend ein oder mehrere Seitenteile ausgezogen werden. Entsprechend können zuerst ein oder mehrere Seitenteile zur Grundbahn hin eingezogen bzw. eingeschoben werden, bevor diese aufgerollt wird. Zu einer solchen sequentiellen Auszug- bzw. Einfahrbewegung von Grundbahn und Seitenteil kann ein eigener Antrieb für ein oder mehrere Seitenteile vorgesehen sein, der es bzw. sie beispielsweise über Seilzüge oder dergleichen auszieht bzw. einfährt, nachdem die Grundbahn ausgezogen ist bzw. bevor die Grundbahn eingefahren wird. Gleichermaßen kann das Seitenteil auch entsprechend an den Antrieb der Grundbahn gekoppelt sein.
  • Nach einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung, der mit dem vorstehend erläuterten ersten Aspekt kombiniert sein kann, jedoch auch eigenständig vorteilhaft ist, weist ein Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe, insbesondere einer Panoramascheibe, neben einer entrollbaren Grundbahn eine Führung, etwa in Form seitlich neben der abzudeckenden Scheibe angeordneter Führungsschienen und darin verschiebbarer Schlitten, sowie einen in dieser Führung geführten und mit der Grundbahn verbundenen Zugspriegel auf.
  • Gemäß dem ersten Aspekt können an der Grundbahn Seitenteile angeordnet sein, die, beispielsweise durch die Schlitten, ausgezogen werden, wenn das Sonnenrollo entrollt wird. Alternativ kann die Grundbahn auch durchgehend, d. h. einteilig ohne ausziehbare Seitenteile ausgebildet sein und hierzu beispielsweise im Wesentlichen in Form der abzudeckenden Scheibe geschnitten sein, also etwa einen trapezförmigen Abschnitt zur Abdeckung eines trapezförmigen Windschutzscheibenbereichs, vorzugsweise zusätzlich einen rechteckförmigen Abschnitt zur Abdeckung eines rechteckförmigen Dachfensterbereichs, aufweisen.
  • Erfindungsgemäß ist der Zugspriegel an wenigstens einem Schlitten der Führung nicht nur mit veränderlichem Abstand, sondern darüber hinaus auch winkelbeweglich angelenkt. Damit können nicht nur ein sich gleichbleibend vergrößernder Abstand zwischen Führungsschienen, etwa längs eines trapezförmigen Windschutzscheibenbereichs, sondern auch variierende Verläufe der Führung, etwa ein Übergang zu einem rechteckförmigen Dachfensterbereich mit parallelen Führungsschienen, dargestellt werden.
  • Eine winkelbewegliche Anlenkung kann beispielsweise dadurch realisiert sein, dass der Zugspriegel mit einem Schlitten der Führung in einem Drehgelenk verbunden ist. Zusätzlich oder alternativ kann der Zugspriegel auch mittels eines Auslegers mit einem Schlitten der Führung verbunden sein, der elastisch ist und so eine Winkelbeweglichkeit aufweist. Der Ausleger kann auch, beispielsweise konisch oder in Sichelform, gekrümmt sein und so eine Veränderung des Winkels zwischen Zugspriegel und Schlitten ermöglichen, was vorliegend als Winkelbeweglichkeit bezeichnet wird. Der Ausleger kann auch mit Winkelspiel in einer Aussparung geführt sein, so dass er in der Aussparung um einen gewissen Winkel verdrehbar ist, indem die Aussparung entsprechend größere Abmessungen oder eine entsprechende Form aufweist.
  • In einer bevorzugten Ausführung weist die Führung zwei seitliche Führungsschienen auf, in denen Schlitten, vorzugsweise parallel, durch denselben Antrieb verschiebbar sind. Der gemeinsame Antrieb kann die Schlitten beispielsweise über Zug- bzw. Druckkabel, Zahnräder, einen Seilzug, hydraulisch und/oder pneumatisch bewegen.
  • Um das Rollo während des Auf- bzw. Abrollens zu zentrieren, ist der Zugspriegel in einer bevorzugten Ausführung elastisch an einen oder beide Schlitten der Führung gefesselt. Hierzu können beispielsweise zwischen den beiden Schlitten ein oder mehrere Elastomere gespannt sein, die den hohlen Zugspriegel durchgreifen und mit diesem verbunden sind. Zusätzlich oder alternativ kann der Zugspriegel an einen oder beide Schlitten stirnseitig, etwa über Federn, gefesselt sein.
  • Insbesondere, wenn der Antrieb elektrisch steuerbar ist, kann eine, vorzugsweise veränderbare, Fahrwegbegrenzung für einen oder mehrere Schlitten der Führung vorgesehen sein. Eine solche Fahrwegbegrenzung kann beispielsweise verhindern, dass das Sonnenrollo während der Fahrt zu weit, insbesondere in eine die Windschutzscheibe vollständig abdeckende Abschattposition, abgerollt wird und so die Sicht der Fahrers beeinträchtigt.
  • Hierzu können beispielsweise ein oder mehrere mechanische oder steuerungstechnische Anschläge vorgesehen sein, wobei der bzw. die Anschläge in einer bevorzugten Ausführung veränderbar sind. Ein Anschlag, der ein Ausziehen des Rollos über eine Fahrposition hinaus verhindert, in der der Fahrer zwar vor Blendung durch tiefstehende Sonne geschützt ist, aber ausreichende Sicht nach vorne besteht, kann beispielsweise eingefahren oder verschoben werden, wenn das Fahrzeug steht und das Rollo zur Abschattung des Innenraums bis zur Unterkante der Windschutzscheibe ausgezogen werden darf.
  • Eine solche Fahrwegbegrenzung kann, insbesondere bei elektrisch steuerbarem Antrieb, auch dadurch erreicht werden, dass die Position bzw. der Fahrweg des Rollos durch einen Weggeber oder einen Sensor, etwa einen elektrischen Schalter, Induktionssensor, Hallgeber oder Photosensor, erfasst und in Abhängigkeit von der erfassten Position eine Bewegung des Rollos, insbesondere ein weiteres Ausziehen bzw. Ab- oder Entrollen, verhindert wird.
  • Vorzugsweise ist eine Fahrwegbegrenzung in Abhängigkeit von einer Zentralverriegelung, einer Zündung oder dergleichen veränderbar. Somit kann beispielsweise bei aktivierter Zündung der Fahrweg auf eine den Windschutzscheibenbereich nicht vollständig abdeckende Position begrenzt werden.
  • Um das wenigstens teilweise ausgezogene Sonnenrollo gegen ein Durchhängen in den Fahrzeuginnenraum abzustützen, sind nach einer bevorzugten Ausführung ein oder mehrere verschiebbare Querspriegel zum Abstützen der Grundbahn vorgesehen. Diese können beispielsweise in Führungsschienen, in denen auch der Zugspriegel geführt ist, oder in separaten Führungsschienen verschiebbar geführt sein. Sie sind vorzugsweise unabhängig von dem Zugspriegel verschiebbar und besonders bevorzugt entweder lösbar mit diesem gekoppelt, beispielsweise über Haken oder Magnete, oder über einen Antrieb, zum Beispiel mittels Zug-, Druckkabel, Seilzug, Zahnradantrieb, hydraulisch oder pneumatisch verfahrbar.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist die Länge wenigstens eines vorzugsweise mehrteiligen Querspriegels veränderbar. Zusätzlich oder alternativ kann ein Querspriegel verschiebbar an einem Schlitten geführt sein, um einen veränderlichen Abstand zwischen Führungsschienen auszugleichen.
  • Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungen. Hierzu zeigt, teilweise schematisiert:
  • 1 ein Sonnenrollo nach einer ersten Ausführung der vorliegenden Erfindung in Draufsicht;
  • 2A ein Sonnenrollo nach einer zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung in Draufsicht;
  • 2B das Sonnenrollo nach 2 in einer abgewandelten Ausführung;
  • 3A, 3B eine Anlenkung eines Zugspriegels des Sonnenrollos nach 2 in vergrößerter Darstellung in unterschiedlichen Stellungen;
  • 4A, 4B eine alternative Anlenkung eines Zugspriegels des Sonnenrollos nach 2 in vergrößerter Darstellung in unterschiedlichen Stellungen;
  • 5A, 5B eine alternative Anlenkung eines Zugspriegels des Sonnenrollos nach 2 in vergrößerter Darstellung in unterschiedlichen Stellungen;
  • 6A einen verschiebbar gelagerten Querspriegel des Sonnenrollos nach 2;
  • 6B einen längenveränderlichen Querspriegel des Sonnenrollos nach 2;
  • 6C einen alternativen längenveränderlichen Querspriegel des Sonnenrollos nach 2;
  • 7A, 7B alternative längenveränderliche Querspriegel des Sonnenrollos nach 2.
  • 1 zeigt ein Sonnenrollo nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung in Draufsicht. Zur Abdeckung eine Panoramawindschutzscheibe 1' mit einem rechteckförmigen Dachfensterbereich (oben in 1) und einem sich hieran kontinuierlich anschließenden trapezförmigen Windschutzscheibenbereich (unten in 1) weist das Sonnenrollo eine entrollbare rechteckige textile Grundbahn 2 auf, die auf eine Wickelwelle 6 auf- bzw. von dieser abwickel- bzw. -rollbar ist. Das Aufwickeln kann zum Beispiel manuell, federbelastet, beispielsweise unter einer Drehfeder, die beim Abrollen gespannt wird, oder motorisch, etwa durch einen Elektromotor, erfolgen, das Abwickeln des Sonnenrollos ebenfalls manuell oder durch motorisches Verfahren von Schlitten in seitlichen Führungsschienen, wobei das Sonnenrollo in Entrollrichtung vorne mit den Schlitten verbunden ist.
  • Beidseitig der Grundbahn 2 sind dreieckige Seitenteile 3A, 3B angeordnet. Sie sind über je ein Drehgelenk 4, welches durch ein Elastomer gebildet ist, mit ihrer in Entrollrichtung (von oben nach unten in 1) hinteren Spitze an der Grundbahn angelenkt, so dass sie um das Drehgelenk 4 unter der Grundbahn 2 hervorgeschwenkt werden können, um so den unteren, breiteren Abschnitt des trapezförmigen Windschutzscheibenbereichs abzudecken, wenn das Sonnenrollo zur Abschattung des geparkten Fahrzeugs vollständig abgerollt wird.
  • Um diese Ausziehbewegung senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn 2 zu führen und die ausgezogenen Seitenteile 3A, 3B beim Einrollen der Grundbahn 2 wieder unter diese einzuschwenken, ist die in Entrollrichtung untere Ecke jedes Seitenteils 3A, 3B, welche der Grundbahn 2 zugewandt ist, an dieser mittels eines Zug- bzw. Längslagers 5 angelenkt, welches ebenfalls durch ein Elastomer gebildet ist, der sich beim Ausziehen des Seitenteils 3A bzw. 3B senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn 2 spannt.
  • Somit dient das bewegliche dreieckförmige Segel 3A, 3B auf jeder Grundbahnseite dazu, die ansonsten unbedeckten Bereiche in der Windschutzscheibe 1' gleichmäßig zu bedecken.
  • Hierzu beschreiben die Segel 3A, 3B mit gewissen Überhängen in etwa die Fläche, die sich bei einer rechteckigen abgerollten Grundbahn 2 in der Windschutzscheibe 1' bedingt durch ihre trapezförmige Bauart auf beiden Seiten ergibt.
  • Die Segel 3A, 3B sind parallel beweglich unter der Grundbahn 2 positioniert, um ein Aufwickeln der Grundbahn 2 zusammen mit den Segeln 3A, 3B auf die Wickelwelle 6 zu ermöglichen.
  • Die in Entrollrichtung untere Ecke jedes Seitenteils 3A, 3B, welche von der Grundbahn 2 abgewandt ist, ist über eine drehbare Lagerstelle mit einem Schlitten verbunden, der in der Führungsschiene im Dach- bzw. A-Säulenholm motorisch oder manuell verschiebbar ist (nicht dargestellt).
  • In einer nicht dargestellten Abwandlung sind diese unteren Ecken, zum Beispiels über Seilzüge, mit eigenen Antrieben verbunden, die so gesteuert werden, dass die Segel 3A, 3B erst ausgezogen werden, wenn die Grundbahn 2 vollständig ausgefahren ist, und zur Grundbahn 2 hin eingefahren werden, bevor die Grundbahn 2 aufgerollt wird.
  • 2A, 2B zeigen ein Sonnenrollo nach einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung zur Abdeckung eine Panoramawindschutzscheibe 1' mit einem rechteckförmigen Dachfensterbereich (rechts in 2A) und einem sich hieran kontinuierlich anschließenden trapezförmigen Windschutzscheibenbereich (links in 2A) bzw. einer normalen Windschutzscheibe 1 (2B).
  • Das Sonnenrollo weist eine Grundbahn 2 und hiermit durchgehend verbundene Seitenteile 3A, 3B auf, die zusammen mit der Grundbahn 2 auf eine Wickelwelle 6 auf- bzw. von dieser abwickelbar sind.
  • Das Sonnenrollo kann mit nur einem Antriebsmotor 16 ent- bzw. unter Entspannung einer beim Entrollen vorgespannten Drehfeder wieder aufgerollt werden.
  • Hierzu sind Schlitten 12A, 12B über ein Zug- bzw. Druckkabel in oder auf Führungsschienen 10A, 10B entlang der Dach- bzw. A-Säulen-Kontur verfahrbar. Die Kabel werden durch ein gemeinsames Zahn- oder Reibrad des elektrischen Antriebsmotors 16 verfahren. Alternativ können die Schlitten 12A, 12B auch über einen Zahnradantrieb, einen Seilantrieb, hydraulisch oder pneumatisch verfahren werden.
  • Die beiden Schlitten 12A, 12B werden parallel verfahren. Um dabei sowohl die Abstandsänderung der Führungsschienen 10A, 10B im trapezförmigen Windschutzscheibenbereich als auch die Winkeländerung zwischen einem mit der Grundbahn 2 verbundenen Zugspriegel 11 und den Führungsschienen 10A, 10B beim Übergang in einen rechteckförmigen Abschnitt der Windschutzscheibe (rechts in 2) zu ermöglichen, ist der Zugspriegel 11 in einer Ausführung (vgl. 3) mit den Schlitten 12A, 12B in einem Drehgelenk 13 verbunden, welches seinerseits über einen längsverschieblich geführten, elastisch gefesselten Ausleger 14 mit veränderlichem Abstand an dem Zugspriegel 11 angelenkt ist.
  • 3A zeigt hierzu den eingeschobenen Ausleger 14 und das Drehgelenk 13, wenn der Zugspriegel 11 in einem rechteckigen Scheibenbereich mit parallelen Führungsschienen (rechts in 2) positioniert ist. 3B zeigt demgegenüber den ausgezogenen Ausleger 14 und das verdrehte Drehgelenk 13, wenn der Zugspriegel 11 in einem trapezförmigen Scheibenbereich mit divergierenden Führungsschienen (links in 2) positioniert ist. Man erkennt den Längen- und Winkelausgleich zwischen Zugspriegel 11 und Führungsschiene 10B.
  • In einer alternativen Ausführung gemäß 4 ist ein starr mit dem Schlitten 12B verbundener Ausleger 14 mit Winkelspiel in einer Aussparung in Form einer Innenbohrung 15 des hohlen Zugspriegels 11 geführt. Man erkennt, dass der Ausleger 14 beim Übergang von einem rechteckigen Scheibenbereich mit parallelen Führungsschienen (4A) zu einem trapezförmigen Scheibenbereich mit divergierenden Führungsschienen (4B) zum Längenausgleich teilweise aus der Aussparung 15 herausgleitet und die Winkeländerung zwischen Zugspriegel 11 und Führungsschiene 10B durch Verdrehung in der Aussparung 15 kompensiert.
  • In einer weiteren alternativen Ausführung gemäß 5 ist der elastische, mit dem Schlitten 12B verbundene Ausleger 14 konisch bzw. sichelförmig gekrümmt in der Aussparung 15 geführt. Man erkennt in der Figurenfolge 5A5B, dass der Ausleger 14 beim Übergang von einem rechteckigen Scheibenbereich mit parallelen Führungsschienen (5A) zu einem trapezförmigen Scheibenbereich mit divergierenden Führungsschienen (5B) teilweise aus der Aussparung 15 herausgleitet und dabei die Winkeländerung zwischen Zugspriegel 11 und Führungsschiene 10B aufgrund seiner Krümmung und unter elastischer Deformation kompensiert.
  • Um eine Zentrierung des Zugspriegels 11 und damit des Sonnenrollos während der gesamten Auf- und Abwicklung zu gewährleisten, sind zwischen den beiden Ausleger 14 lösbar ein oder mehrere Elastomere aufgespannt, durch den hohlen Zugspriegel 11 hindurchgeführt und in der Mitte mit diesem mechanisch verbunden (vgl. 2). Alternativ ist den Zugspriegel 11 auf jeder Stirnseite mittels einer oder mehrerer Federn mit den Schlitten 12A bzw. 12B verbunden (nicht dargestellt).
  • Der Antrieb 16 wird bevorzugt elektrisch betrieben. Er kann jedoch auch manuell, hydraulisch oder pneumatisch ausgebildet sein. An mindestens einer der beiden Führungsschienen 10A, 10B befinden sich Sensoren (nicht dargestellt), die die genaue Position von mindestens einem Schlitten 12A bzw. 12B erfassen. Die Sensoren können zum Beispiel einen elektrischen Schalter, Induktionsensor, Hallgeber oder Photosensor aufweisen. Sie geben mindestens den Null-Punkt, den Endpunkt und eine Halteposition zwischen den beiden Punkten an, um zwei verschiedene Fahrwege zu ermöglichen: Die Halteposition zwischen Null- und Endpunkt wird so gewählt, dass der Fahrer bei tiefstehender Sonne nicht geblendet wird und trotzdem noch die Straße sehen kann. Der Endpunkt wird so gewählt, dass das Sonnerollo die gesamte Windschutzscheibe abdeckt, um den Innenraum des geparkten Fahrzeugs abzuschatten.
  • Der Sensor dient auch dazu, zu verhindern, dass das Sonnenrollo während der Fahrt versehentlich komplett ausfährt. Hierzu ist die Antriebssteuerung mit der Zentralverriegelung verbunden. Wird das Fahrzeug mittels Schlüssel oder Funkfernbedienung verschlossen, erhält die Antriebssteuerung das Signal, das Rollo automatisch aus jeder aktuellen Position bis zum Endpunkt zu verfahren, damit der Innenraum bei geparktem Fahrzeug nicht durch Sonneneinstrahlung durch die Windschutzscheibe aufgeheizt wird. Wird das Fahrzeug mittels Schlüssel oder Funkfernbedienung geöffnet, erhält die Steuerung das Signal, das Rollo wieder aufzuwickeln. Dabei kann es bis zum Null-Punkt verfahren, in dem es vollständig auf die Wickelwelle 6 aufgewickelt ist. Es kann aber auch eine andere vorgegeben Position, beispielsweise die Halteposition, angefahren werden.
  • Damit das Rollotuch 2, 3A, 3B im aufgespannten Zustand nicht in den Innenraum durchhängt, werden zusätzliche Querspriegel 17 (vgl. 6, 7) mit Schlitten 18A, 18B verfahren, die in denselben Führungsschienen 10A, 10B wie die Schlitten 12AS, 12B geführt sind, aber auch in einem separaten Schienenpaar geführt sein können.
  • Die Querspriegel 17 können aus mehreren Segmenten 17.1, 17.2 bzw. 17.1, 17.2, 17.3 bestehen, wie in 6B, 6C, 7A, 7B dargestellt. Um den Wegausgleich senkrecht zur Entrollrichtung (von oben nach unten in 6, 7) zu ermöglichen, sind die mehrteiligen Querspriegel 17 in sich einfach (6B, 7B) oder mehrfach (6C, 7A) teleskopierbar.
  • Zusätzlich oder alternativ kann ein Schlitten 18A mit dem Querspriegel 17 fest verbunden sein, während dieser verschiebbar an dem anderen Schlitten 18B' gelagert ist (vgl. 6A). Die Doppelpfeile in 6, 7 deuten die Verschiebbarkeit des Querspriegels 17 relativ zu dem Schlitten 18B' (vgl. 6A) bzw. seine Längsveränderbarkeit (vgl. 6B, 6C, 7A, 7C) an, um Führungsschienen 10A, 10B mit veränderlichem Abstand folgen zu können.
  • Die Querspriegel 17 können gerade ausgeführt sein (vgl. 6). In einer alternativen Ausführung können diese der Dachform entsprechen gebogen sein (vgl. 7). Sie können beispielsweise zylindrisch, oval oder rechteckig ausgeführt und zum Beispiel aus Metall, Kunststoff, Verbundwerkstoff oder Naturfasern hergestellt sein.
  • Die Querspriegel 17 können aktiv über einen gesonderten Antrieb mittels, Zug-, Druckkabel, Seilzug, Zahnradantrieb, Hydraulisch oder pneumatisch verfahren werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden sie mittels eines Schleppmechanismus durch den Zugspriegel 11 in Entrollrichtung verfahren. Der Schleppmechanismus kann ein oder mehrere Zugseile, Zugstreben, Kupplungen, Haken und/oder Magnete aufweisen, so dass ein Querspriegel 17, insbesondere seine Schlitten 18A, 18B bzw. 18B', lösbar mit einem anderen Querspriegel 17 oder dem Zugspriegel 11 bzw. deren Schlitten koppelbar ist.
  • In wenigstens einer Führungsschiene befindet sich ein Anschlag (nicht dargestellt), bevorzug ebenfalls aus Metall, der einen Querspriegel 17 in einer vorgegebenen Position von den Zugspriegel 11 abkoppelt und anhält. Der Querspriegel 17 verweilt solange in dieser Position, bis der Zugspriegel 11 ihn auf seinem Rückweg wieder ankoppelt und mitnimmt. Wenn mehrere Querspriegel 17 verwendet werden, sind die hinteren paarweise aneinander gekoppelt und verfahren gleichzeitig mit dem Zugspriegel 11. Die Anschläge sind so versetzt angeordnet, dass die Querspriegel 17 nacheinander in vorgegebenen Positionen vom Zugspriegel 11 bzw. dem vorhergehenden Querspriegel 17 abgekoppelt bzw. wieder nacheinander auf dem Rückweg aufgenommen werden. Bezugszeichenliste
    1 Windschutzscheibe
    1' Panoramascheibe
    2 Grundbahn
    3A, 3B Seitenteil
    4 Drehlager
    5 Längslager
    6 Wickelwelle
    10A, 10B Führungsschiene
    11 Zugspriegel
    12A, 12B Schlitten
    13 Drehgelenk
    14 Ausleger
    15 Aussparung
    16 Antrieb
    17 Querspriegel
    17.1, 17.2, 17.3 Querspriegelteil
    18A, 18B, 18B' Schlitten
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (15)

  1. Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe (1), insbesondere einer Panoramascheibe (1'), mit einer entrollbaren Grundbahn (2); gekennzeichnet durch wenigstens ein seitlich an der Grundbahn (2) angeordnetes rollbares Seitenteil (3A, 3B), welches senkrecht zu einer Entrollrichtung der Grundbahn (2) ausziehbar ist.
  2. Sonnenrollo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seitenteil (3A, 3B) eine im Wesentlichen dreieckige Form aufweist.
  3. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seitenteil (3A, 3B) elastisch ausgebildet und/oder elastisch mit der Grundbahn (2) verbunden ist.
  4. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seitenteil (3A, 3B) in einem Drehlager (4) und/oder in einem Zuglager (5) an der Grundbahn (2) angelenkt ist.
  5. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seitenteil (3A, 3B) eine Faltung aufweist, so dass es durch wenigstens teilweises Entfalten senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn (2) ausziehbar ist.
  6. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seitenteil (3A, 3B) elastisch zu der Grundbahn (2) hin vorgespannt ist.
  7. Sonnenrollo zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe (1; 1'), insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer entrollbaren Grundbahn (2), einer Führung (10A, 10B), und einem durch die Führung (10A, 10B) geführten und mit der Grundbahn (2) verbundenen Zugspriegel (11), wobei der Zugspriegel (11) an wenigstens einem Schlitten (12A, 12B) der Führung mit veränderlichem Abstand angelenkt ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zugspriegel (11) an dem Schlitten (12A, 12B) winkelbeweglich angelenkt ist.
  8. Sonnenrollo nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugspriegel (11) mit einem Schlitten (12A, 12B) der Führung in einem Drehgelenk (13) verbunden ist.
  9. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugspriegel (11) mittels eines Auslegers (14) mit einem Schlitten (12A, 12B) der Führung verbunden ist.
  10. Sonnenrollo nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (14) elastisch und/oder gekrümmt und/oder mit Winkelspiel in einer Aussparung (15) geführt ist.
  11. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung zwei seitliche Führungsschienen (10A, 10B) aufweist, in oder an denen je ein Schlitten (12A, 12B) durch denselben Antrieb (16) verschiebbar ist.
  12. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugspriegel (11) elastisch an wenigstens einen Schlitten (12A, 12B) der Führung gefesselt ist.
  13. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 12, gekennzeichnet durch eine, insbesondere veränderbare, Fahrwegbegrenzung für einen Schlitten (12A, 12B) der Führung.
  14. Sonnenrollo nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 13, gekennzeichnet durch wenigstens einen verschiebbaren Querspriegel (17) zum Abstützen der Grundbahn (2).
  15. Sonnenrollo nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge eines Querspriegels (17.1, 17.2; 17.1, 17.2, 17.3) veränderbar ist und/oder ein Querspriegel (17) verschiebbar an einem Schlitten (18B') gelagert ist.
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