-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sonnenrollo zur Abdeckung einer
Kraftfahrzeugwindschutzscheibe, insbesondere einer Panoramascheibe,
mit einer entrollbaren Grundbahn.
-
Gattungsgemäße
Sonnenrollos mit einer von einer Wickelwelle abrollbaren Grundbahn
zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe sind beispielsweise
aus der
DE 20
2006 011 455 U1 bekannt.
-
Aus
der
US 6,227,601 B1 ist
eine lamellenartige Sonnenabdeckung für eine trapezförmige
Windschutzscheibe bekannt, deren steife, mehrteilige Lamellen in
Querrichtung ausziehbar sind, um unterschiedlich breite Bereiche
der trapezförmigen Windschutzscheibe abzudecken.
-
Die
DE 103 60 629 A1 schlägt
zur Abdeckung einer Panoramascheibe, d. h. einer Windschutzscheibe,
die sich in ein Dachfenster des Kraftfahrzeugs fortsetzt, ebenfalls
eine Sonnenabdeckung mit steifen, gelenkig miteinander verbundenen Lamellen
vor, wobei seitlich an einer Lamellen für den trapezförmigen
Windschutzscheibenbereich verschwenkbare steife Seitenteile angelenkt
sind. Eine solche Abdeckung kann jedoch nicht auf eine Wickelwelle
aufgerollt werden.
-
Aus
der
DE 20 2006
011 452 U1 ist ein Sonnenrollo zur Abdeckung einer Heckscheibe
mit einer entrollbaren Grundbahn bekannt. Um die trapezförmige
Scheibe abzudecken, ist die Grundbahn trapezförmig geschnitten.
Insbesondere, wenn Panoramascheiben mit rechteckförmigen
Dachfensterbereichen und trapezförmigen Windschutzscheibenbereichen
abzudecken sind, würde der Zuschnitt, die Positioniergenauigkeit
und das Wickelbild solcher Grundbahnen, die entsprechend der Kontur
der abzudeckenden Scheibe zugeschnitten und aufgerollt sind, Probleme
verursachen. Dementsprechend ist die Wickelwelle in der
DE 20 2006 011 452
U1 an einer Unterseite Heckscheibe angeordnet, so dass
die trapezförmige Grundbahn mit ihrer längeren
Kante zuerst aufgerollt wird.
-
Wird
ein mit der Grundbahn verbundener Zugspriegel durch Schlitten in
seitlichen Führungsschienen neben einer trapezförmigen
Scheibe verschoben, schlagen die
DE 20 2006 011 U1 , die
DE 197 45 866 C1 und die
DE 20 2005 011 290
U1 vor, den Zugspriegel an den Schlitten mit veränderlichem Abstand
anzulenken, indem Ausleger des Schlittens in Aussparungen in dem
Zugspriegel oder Ausleger des Zugspriegels in Aussparungen in dem
Schlitten ein- und ausgleiten. Dies ist jedoch insbesondere nicht
für Führungsschienen geeignet, wenn deren Abstand
nicht monoton variiert, etwa bei Panoramascheiben in denen die Führungsschienen
teilweise, insbesondere in einem Dachfensterbereich, einen konstanten
Abstand und teilweise, insbesondere in einem trapezförmigen
Windschutzscheibenbereich, einen veränderlichen Abstand
zueinander aufweisen.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein verbessertes Sonnenrollo
zur Verfügung zu stellen, das wenigstens einen der Nachteil
der bekannten Sonnenrollos reduziert oder vermeidet.
-
Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 7 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
-
Nach
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein Sonnenrollo
zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe, insbesondere
einer Panoramascheibe, eine entrollbare Grundbahn auf.
-
Die
Grundbahn kann insbesondere einen im Wesentlichen rechteckigen Schnitt
aufweisen, was ihren Zuschnitt und das Auf- bzw. Abwickeln auf eine Wickelwelle
erleichtert. Sie kann vorzugsweise aus textilem Material oder Kunststoff
hergestellt sein und ist bevorzugt so flexibel, dass sie, vorzugsweise
eng anliegend, auf eine Wickelwelle aufroll- bzw. -wickelbar ist
und so im aufgerollten Zustand wenig Stauraum beansprucht. Ihre
Lichtundurchlässigkeit kann vorzugsweise wenigstens 50%,
bevorzugt wenigstens 75% und insbesondere im Wesentlichen 100% betragen,
wobei als Lichundurchlässigkeit beispielsweise der Quotient
der Lichtstärke, gemessen zum Beispiel in Candela [cd],
eine Leuchtdichte, gemessen zum Beispiel in [cd/m2],
ein Lichtstrom, gemessen zum Beispiel in Lumen, eine Lichtmenge,
gemessen zum Beispiel in Lux, hinter dem Rollo dividiert durch die
entsprechende Größe vor dem Rollo definiert werden
kann.
-
Erfindungsgemäß weist
das Sonnenrollo wenigstens ein seitlich an der Grundbahn angeordnetes rollbares
Seitenteil auf, welches senkrecht zu einer Entrollrichtung der Grundbahn
ausziehbar ist. Bevorzugt ist beidseitig der Grundbahn je wenigstens
ein solches Seitenteil vorgesehen.
-
Durch
solche Seitenteile können nun auch Bereiche der Windschutzscheibe
abgedeckt werden, die von der insbesondere rechteckförmigen
Grundbahn nicht abgedeckt werden, wenn diese entrollt wird. Dies
ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Sonnenrollo bei geparktem
Fahrzeug ein Panoramadach mit einem vorzugsweise rechteckigen Dachfensterbereich
und einem beispielsweise im Wesentlichen trapezförmigen
Windschutzscheibenbereich komplett abschatten soll. Auf der anderen Seite
können rollbare Seitenteile zusammen mit der Grundbahn
auf die Wickelwelle aufgerollt und so bei Nichtbedarf platzsparend
verstaut werden.
-
Ein
Seitenteil weist in einer bevorzugten Ausführung eine im
Wesentlichen dreieckige, segelartige Form auf, um so insbesondere
zusammen mit einer im Wesentlichen rechteckigen Grundbahn einen
trapezförmigen Scheibenbereich abzudecken. Je nach Form
der abzudeckenden Scheibe können Grundbahn und/oder Seitenteile
auch andere Formen aufweisen, die bevorzugt so sind, dass durch
die Grundbahn und die ausgezogenen Seitenteile im Wesentlichen die
Scheibe abgedeckt wird.
-
Ein
oder mehrere Seitenteile können aus demselben Material
hergestellt sein wie die Grundbahn, oder auch aus einem anderen
Material, welches beispielsweise eine andere Wandstärke,
Steifigkeit, Lichtundurchlässigkeit, Farbe oder dergleichen
aufweisen kann.
-
Vorzugsweise
ist ein Seitenteil mit einem gewissen Überhang bzw. einer
gewissen Überdeckung über, d. h. näher
zu der abzudeckenen Scheibe, innerhalb oder unter der Grundbahn,
d. h. näher zum Fahrgastraum, angeordnet, so dass auch
bei ausgezogenem Seitenteil kein Spalt zwischen ihm und der Grundbahn
auftritt.
-
Um
ein Seitenteil senkrecht zu einer Entrollrichtung der Grundbahn
auszuziehen, kann es einerseits elastisch ausgebildet sein, so dass
es unter elastischer Verformung, insbesondere Dehnung, seine Fläche
vergrößeren und von der Grundbahn freigelassene
Bereiche der Scheibe abdecken kann. Zusätzlich oder alternativ
kann ein Seitenteil auch elastisch, beispielsweise mittels eines
dehnbaren Scharniers, mit der Grundbahn verbunden sein. Beides ermöglicht
einerseits einen Längenausgleich in Auszugrichtung und
ein Aufrollen zusammen mit der Grundbahn. In einer bevorzugten Ausführung
ist das Material eines Seitenteils und/oder eines Scharniers in
Quer- und Längsrichtung elastisch, beispielsweise als Fasermaterial
ausgeführt.
-
Zusätzlich
oder alternativ, insbesondere bei unelastischem Seitenteil, kann
dieses in einem Drehlager und/oder in einem Zug- bzw. Längslager an
der Grundbahn angelenkt, d. h. gelenkig mit dieser verbunden sein.
Beispielsweise kann eine in Ent- bzw. Abrollrichtung hintere Spitze
eines dreieckigen Seitenteils in einem Drehlager an der Grundbahn
angelenkt sein, während seine in Abrollrichtung vordere Kante
in einem Längslager geführt ist. Vorzugsweise sind
Drehlager und/oder Zuglager durch elastische Bereiche der Grundbahn
und/oder des Seitenteils, insbesondere durch Elastomere, gebildet,
die eine hohe Beweglichkeit, einen geringen Fertigungsaufwand und
eine Rückstellkraft in eine entspannte Stellung bewirken
können.
-
Weiter
zusätzlich oder alternativ, wiederum insbesondere bei unelastischem
Seitenteil, kann dieses eine Faltung, etwa in Form einer Ziehharmonika oder
eines Faltenbalgs, aufweisen, so dass das Seitenteil durch wenigstens
teilweises Entfalten senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn
ausziehbar ist. Die Faltung kann senkrecht zur Entrollrichtung oder
gegenüber dieser geneigt sein. In diesem Zusammenhang sei
darauf hingewiesen, dass ein erfindungsgemäßes
Ausziehen senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn lediglich
auch eine Bewegungskomponente senkrecht zur Entrollrichtung erfordert, aber
auch Bewegungen mit weiteren Komponenten einschließen kann.
So wird insbesondere auch ein Seitenteil, welches um ein Drehlager
relativ zu der Grundbahn verschwenkt wird, (auch) senkrecht zur Entrollrichtung
ausgezogen, da der Tangetialvektor der Bewegung auf einer Kreisbahn
um das Drehlager auch eine Komponente senkrecht zur Entrollrichtung aufweist.
-
In
einer bevorzugten Ausführung ist ein Seitenteil elastisch
zu der Grundbahn hin vorgespannt, beispielsweise, indem das Seitenteil,
ein dehnbares Scharnier, ein Dreh- oder ein Zuglager elastisch ausgebildet
ist. Somit wird das Seitenteil bei Nichtgebrauch durch die elastische
Vorspannung eingezogen und kann besser zusammen mit der Grundbahn aufgerollt
werden.
-
Um
das Seitenteil, insbesondere gegen eine elastische Vorspannung,
senkrecht zur Entrollrichtung auszuziehen, ist es in einer bevorzugten
Ausführung an einem Schlitten einer Führung angelenkt, beispielsweise
in einem Drehlager oder über ein elastisches Verbindungsglied,
insbesondere ein elastisches Band. Wird der Schlitten zum Ausrollen
der Grundbahn zu einer vorderen bzw. unteren Kante der abzudeckenden
Scheibe hin verschoben, zieht er dabei das mit ihm verbundene Seitenteil
senkrecht zu der Entrollrichtung aus, wenn sich Schlitten und Grundbahnseitenkante
voneinander entfernen, d. h. ein Spalt zwischen der beispielsweise
rechteckigen Grundbahn und dem zum Beispiel trapezförmigen Windschutzscheibenbereich
entsteht.
-
Es
können auch zunächst die Grundbahn in eine vorgegebene
Position, insbesondere eine die Windschutzscheibe vollständig
abdeckende Position zur Abschattung des Innenraums ausgefahren und anschließend
ein oder mehrere Seitenteile ausgezogen werden. Entsprechend können
zuerst ein oder mehrere Seitenteile zur Grundbahn hin eingezogen bzw.
eingeschoben werden, bevor diese aufgerollt wird. Zu einer solchen
sequentiellen Auszug- bzw. Einfahrbewegung von Grundbahn und Seitenteil kann
ein eigener Antrieb für ein oder mehrere Seitenteile vorgesehen
sein, der es bzw. sie beispielsweise über Seilzüge
oder dergleichen auszieht bzw. einfährt, nachdem die Grundbahn
ausgezogen ist bzw. bevor die Grundbahn eingefahren wird. Gleichermaßen
kann das Seitenteil auch entsprechend an den Antrieb der Grundbahn
gekoppelt sein.
-
Nach
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung, der mit dem vorstehend
erläuterten ersten Aspekt kombiniert sein kann, jedoch
auch eigenständig vorteilhaft ist, weist ein Sonnenrollo
zur Abdeckung einer Kraftfahrzeugwindschutzscheibe, insbesondere
einer Panoramascheibe, neben einer entrollbaren Grundbahn eine Führung,
etwa in Form seitlich neben der abzudeckenden Scheibe angeordneter
Führungsschienen und darin verschiebbarer Schlitten, sowie
einen in dieser Führung geführten und mit der
Grundbahn verbundenen Zugspriegel auf.
-
Gemäß dem
ersten Aspekt können an der Grundbahn Seitenteile angeordnet
sein, die, beispielsweise durch die Schlitten, ausgezogen werden, wenn
das Sonnenrollo entrollt wird. Alternativ kann die Grundbahn auch
durchgehend, d. h. einteilig ohne ausziehbare Seitenteile ausgebildet
sein und hierzu beispielsweise im Wesentlichen in Form der abzudeckenden
Scheibe geschnitten sein, also etwa einen trapezförmigen
Abschnitt zur Abdeckung eines trapezförmigen Windschutzscheibenbereichs,
vorzugsweise zusätzlich einen rechteckförmigen
Abschnitt zur Abdeckung eines rechteckförmigen Dachfensterbereichs,
aufweisen.
-
Erfindungsgemäß ist
der Zugspriegel an wenigstens einem Schlitten der Führung
nicht nur mit veränderlichem Abstand, sondern darüber
hinaus auch winkelbeweglich angelenkt. Damit können nicht nur
ein sich gleichbleibend vergrößernder Abstand zwischen
Führungsschienen, etwa längs eines trapezförmigen
Windschutzscheibenbereichs, sondern auch variierende Verläufe
der Führung, etwa ein Übergang zu einem rechteckförmigen
Dachfensterbereich mit parallelen Führungsschienen, dargestellt werden.
-
Eine
winkelbewegliche Anlenkung kann beispielsweise dadurch realisiert
sein, dass der Zugspriegel mit einem Schlitten der Führung
in einem Drehgelenk verbunden ist. Zusätzlich oder alternativ kann
der Zugspriegel auch mittels eines Auslegers mit einem Schlitten
der Führung verbunden sein, der elastisch ist und so eine
Winkelbeweglichkeit aufweist. Der Ausleger kann auch, beispielsweise
konisch oder in Sichelform, gekrümmt sein und so eine Veränderung
des Winkels zwischen Zugspriegel und Schlitten ermöglichen,
was vorliegend als Winkelbeweglichkeit bezeichnet wird. Der Ausleger
kann auch mit Winkelspiel in einer Aussparung geführt sein,
so dass er in der Aussparung um einen gewissen Winkel verdrehbar
ist, indem die Aussparung entsprechend größere
Abmessungen oder eine entsprechende Form aufweist.
-
In
einer bevorzugten Ausführung weist die Führung
zwei seitliche Führungsschienen auf, in denen Schlitten,
vorzugsweise parallel, durch denselben Antrieb verschiebbar sind.
Der gemeinsame Antrieb kann die Schlitten beispielsweise über
Zug- bzw. Druckkabel, Zahnräder, einen Seilzug, hydraulisch und/oder
pneumatisch bewegen.
-
Um
das Rollo während des Auf- bzw. Abrollens zu zentrieren,
ist der Zugspriegel in einer bevorzugten Ausführung elastisch
an einen oder beide Schlitten der Führung gefesselt. Hierzu
können beispielsweise zwischen den beiden Schlitten ein
oder mehrere Elastomere gespannt sein, die den hohlen Zugspriegel
durchgreifen und mit diesem verbunden sind. Zusätzlich
oder alternativ kann der Zugspriegel an einen oder beide Schlitten
stirnseitig, etwa über Federn, gefesselt sein.
-
Insbesondere,
wenn der Antrieb elektrisch steuerbar ist, kann eine, vorzugsweise
veränderbare, Fahrwegbegrenzung für einen oder
mehrere Schlitten der Führung vorgesehen sein. Eine solche
Fahrwegbegrenzung kann beispielsweise verhindern, dass das Sonnenrollo
während der Fahrt zu weit, insbesondere in eine die Windschutzscheibe
vollständig abdeckende Abschattposition, abgerollt wird
und so die Sicht der Fahrers beeinträchtigt.
-
Hierzu
können beispielsweise ein oder mehrere mechanische oder
steuerungstechnische Anschläge vorgesehen sein, wobei der
bzw. die Anschläge in einer bevorzugten Ausführung
veränderbar sind. Ein Anschlag, der ein Ausziehen des Rollos über
eine Fahrposition hinaus verhindert, in der der Fahrer zwar vor
Blendung durch tiefstehende Sonne geschützt ist, aber ausreichende
Sicht nach vorne besteht, kann beispielsweise eingefahren oder verschoben
werden, wenn das Fahrzeug steht und das Rollo zur Abschattung des
Innenraums bis zur Unterkante der Windschutzscheibe ausgezogen werden darf.
-
Eine
solche Fahrwegbegrenzung kann, insbesondere bei elektrisch steuerbarem
Antrieb, auch dadurch erreicht werden, dass die Position bzw. der Fahrweg
des Rollos durch einen Weggeber oder einen Sensor, etwa einen elektrischen
Schalter, Induktionssensor, Hallgeber oder Photosensor, erfasst
und in Abhängigkeit von der erfassten Position eine Bewegung
des Rollos, insbesondere ein weiteres Ausziehen bzw. Ab- oder Entrollen,
verhindert wird.
-
Vorzugsweise
ist eine Fahrwegbegrenzung in Abhängigkeit von einer Zentralverriegelung,
einer Zündung oder dergleichen veränderbar. Somit
kann beispielsweise bei aktivierter Zündung der Fahrweg auf
eine den Windschutzscheibenbereich nicht vollständig abdeckende
Position begrenzt werden.
-
Um
das wenigstens teilweise ausgezogene Sonnenrollo gegen ein Durchhängen
in den Fahrzeuginnenraum abzustützen, sind nach einer bevorzugten
Ausführung ein oder mehrere verschiebbare Querspriegel
zum Abstützen der Grundbahn vorgesehen. Diese können
beispielsweise in Führungsschienen, in denen auch der Zugspriegel
geführt ist, oder in separaten Führungsschienen
verschiebbar geführt sein. Sie sind vorzugsweise unabhängig
von dem Zugspriegel verschiebbar und besonders bevorzugt entweder
lösbar mit diesem gekoppelt, beispielsweise über
Haken oder Magnete, oder über einen Antrieb, zum Beispiel
mittels Zug-, Druckkabel, Seilzug, Zahnradantrieb, hydraulisch oder
pneumatisch verfahrbar.
-
In
einer bevorzugten Ausführung ist die Länge wenigstens
eines vorzugsweise mehrteiligen Querspriegels veränderbar.
Zusätzlich oder alternativ kann ein Querspriegel verschiebbar
an einem Schlitten geführt sein, um einen veränderlichen
Abstand zwischen Führungsschienen auszugleichen.
-
Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungen. Hierzu zeigt, teilweise schematisiert:
-
1 ein
Sonnenrollo nach einer ersten Ausführung der vorliegenden
Erfindung in Draufsicht;
-
2A ein
Sonnenrollo nach einer zweiten Ausführung der vorliegenden
Erfindung in Draufsicht;
-
2B das
Sonnenrollo nach 2 in einer abgewandelten
Ausführung;
-
3A, 3B eine
Anlenkung eines Zugspriegels des Sonnenrollos nach 2 in
vergrößerter Darstellung in unterschiedlichen
Stellungen;
-
4A, 4B eine
alternative Anlenkung eines Zugspriegels des Sonnenrollos nach 2 in vergrößerter Darstellung
in unterschiedlichen Stellungen;
-
5A, 5B eine
alternative Anlenkung eines Zugspriegels des Sonnenrollos nach 2 in vergrößerter Darstellung
in unterschiedlichen Stellungen;
-
6A einen
verschiebbar gelagerten Querspriegel des Sonnenrollos nach 2;
-
6B einen
längenveränderlichen Querspriegel des Sonnenrollos
nach 2;
-
6C einen
alternativen längenveränderlichen Querspriegel
des Sonnenrollos nach 2;
-
7A, 7B alternative
längenveränderliche Querspriegel des Sonnenrollos
nach 2.
-
1 zeigt
ein Sonnenrollo nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung
in Draufsicht. Zur Abdeckung eine Panoramawindschutzscheibe 1' mit
einem rechteckförmigen Dachfensterbereich (oben in 1)
und einem sich hieran kontinuierlich anschließenden trapezförmigen
Windschutzscheibenbereich (unten in 1) weist
das Sonnenrollo eine entrollbare rechteckige textile Grundbahn 2 auf, die
auf eine Wickelwelle 6 auf- bzw. von dieser abwickel- bzw.
-rollbar ist. Das Aufwickeln kann zum Beispiel manuell, federbelastet,
beispielsweise unter einer Drehfeder, die beim Abrollen gespannt
wird, oder motorisch, etwa durch einen Elektromotor, erfolgen, das
Abwickeln des Sonnenrollos ebenfalls manuell oder durch motorisches
Verfahren von Schlitten in seitlichen Führungsschienen,
wobei das Sonnenrollo in Entrollrichtung vorne mit den Schlitten
verbunden ist.
-
Beidseitig
der Grundbahn 2 sind dreieckige Seitenteile 3A, 3B angeordnet.
Sie sind über je ein Drehgelenk 4, welches durch
ein Elastomer gebildet ist, mit ihrer in Entrollrichtung (von oben
nach unten in 1) hinteren Spitze an der Grundbahn
angelenkt, so dass sie um das Drehgelenk 4 unter der Grundbahn 2 hervorgeschwenkt
werden können, um so den unteren, breiteren Abschnitt des
trapezförmigen Windschutzscheibenbereichs abzudecken, wenn
das Sonnenrollo zur Abschattung des geparkten Fahrzeugs vollständig
abgerollt wird.
-
Um
diese Ausziehbewegung senkrecht zur Entrollrichtung der Grundbahn 2 zu
führen und die ausgezogenen Seitenteile 3A, 3B beim
Einrollen der Grundbahn 2 wieder unter diese einzuschwenken,
ist die in Entrollrichtung untere Ecke jedes Seitenteils 3A, 3B,
welche der Grundbahn 2 zugewandt ist, an dieser mittels
eines Zug- bzw. Längslagers 5 angelenkt, welches
ebenfalls durch ein Elastomer gebildet ist, der sich beim Ausziehen
des Seitenteils 3A bzw. 3B senkrecht zur Entrollrichtung
der Grundbahn 2 spannt.
-
Somit
dient das bewegliche dreieckförmige Segel 3A, 3B auf
jeder Grundbahnseite dazu, die ansonsten unbedeckten Bereiche in
der Windschutzscheibe 1' gleichmäßig
zu bedecken.
-
Hierzu
beschreiben die Segel 3A, 3B mit gewissen Überhängen
in etwa die Fläche, die sich bei einer rechteckigen abgerollten
Grundbahn 2 in der Windschutzscheibe 1' bedingt
durch ihre trapezförmige Bauart auf beiden Seiten ergibt.
-
Die
Segel 3A, 3B sind parallel beweglich unter der
Grundbahn 2 positioniert, um ein Aufwickeln der Grundbahn 2 zusammen
mit den Segeln 3A, 3B
auf die Wickelwelle 6 zu
ermöglichen.
-
Die
in Entrollrichtung untere Ecke jedes Seitenteils 3A, 3B,
welche von der Grundbahn 2 abgewandt ist, ist über
eine drehbare Lagerstelle mit einem Schlitten verbunden, der in
der Führungsschiene im Dach- bzw. A-Säulenholm
motorisch oder manuell verschiebbar ist (nicht dargestellt).
-
In
einer nicht dargestellten Abwandlung sind diese unteren Ecken, zum
Beispiels über Seilzüge, mit eigenen Antrieben verbunden,
die so gesteuert werden, dass die Segel 3A, 3B erst
ausgezogen werden, wenn die Grundbahn 2 vollständig
ausgefahren ist, und zur Grundbahn 2 hin eingefahren werden,
bevor die Grundbahn 2 aufgerollt wird.
-
2A, 2B zeigen
ein Sonnenrollo nach einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung
zur Abdeckung eine Panoramawindschutzscheibe 1' mit einem
rechteckförmigen Dachfensterbereich (rechts in 2A)
und einem sich hieran kontinuierlich anschließenden trapezförmigen
Windschutzscheibenbereich (links in 2A) bzw.
einer normalen Windschutzscheibe 1 (2B).
-
Das
Sonnenrollo weist eine Grundbahn 2 und hiermit durchgehend
verbundene Seitenteile 3A, 3B auf, die zusammen
mit der Grundbahn 2 auf eine Wickelwelle 6 auf-
bzw. von dieser abwickelbar sind.
-
Das
Sonnenrollo kann mit nur einem Antriebsmotor 16 ent- bzw.
unter Entspannung einer beim Entrollen vorgespannten Drehfeder wieder
aufgerollt werden.
-
Hierzu
sind Schlitten 12A, 12B über ein Zug- bzw.
Druckkabel in oder auf Führungsschienen 10A, 10B entlang
der Dach- bzw. A-Säulen-Kontur verfahrbar. Die Kabel werden
durch ein gemeinsames Zahn- oder Reibrad des elektrischen Antriebsmotors 16 verfahren.
Alternativ können die Schlitten 12A, 12B auch über
einen Zahnradantrieb, einen Seilantrieb, hydraulisch oder pneumatisch
verfahren werden.
-
Die
beiden Schlitten 12A, 12B werden parallel verfahren.
Um dabei sowohl die Abstandsänderung der Führungsschienen 10A, 10B im
trapezförmigen Windschutzscheibenbereich als auch die Winkeländerung
zwischen einem mit der Grundbahn 2 verbundenen Zugspriegel 11 und
den Führungsschienen 10A, 10B beim Übergang
in einen rechteckförmigen Abschnitt der Windschutzscheibe (rechts
in 2) zu ermöglichen, ist
der Zugspriegel 11 in einer Ausführung (vgl. 3) mit den Schlitten 12A, 12B in
einem Drehgelenk 13 verbunden, welches seinerseits über
einen längsverschieblich geführten, elastisch
gefesselten Ausleger 14 mit veränderlichem Abstand
an dem Zugspriegel 11 angelenkt ist.
-
3A zeigt
hierzu den eingeschobenen Ausleger 14 und das Drehgelenk 13,
wenn der Zugspriegel 11 in einem rechteckigen Scheibenbereich
mit parallelen Führungsschienen (rechts in 2)
positioniert ist. 3B zeigt demgegenüber den
ausgezogenen Ausleger 14 und das verdrehte Drehgelenk 13,
wenn der Zugspriegel 11 in einem trapezförmigen
Scheibenbereich mit divergierenden Führungsschienen (links
in 2) positioniert ist. Man erkennt
den Längen- und Winkelausgleich zwischen Zugspriegel 11 und
Führungsschiene 10B.
-
In
einer alternativen Ausführung gemäß 4 ist ein starr mit dem Schlitten 12B verbundener Ausleger 14 mit
Winkelspiel in einer Aussparung in Form einer Innenbohrung 15 des
hohlen Zugspriegels 11 geführt. Man erkennt, dass
der Ausleger 14 beim Übergang von einem rechteckigen Scheibenbereich
mit parallelen Führungsschienen (4A) zu einem
trapezförmigen Scheibenbereich mit divergierenden Führungsschienen
(4B) zum Längenausgleich teilweise aus
der Aussparung 15 herausgleitet und die Winkeländerung
zwischen Zugspriegel 11 und Führungsschiene 10B durch
Verdrehung in der Aussparung 15 kompensiert.
-
In
einer weiteren alternativen Ausführung gemäß 5 ist der elastische, mit dem Schlitten 12B verbundene
Ausleger 14 konisch bzw. sichelförmig gekrümmt
in der Aussparung 15 geführt. Man erkennt in der
Figurenfolge 5A → 5B,
dass der Ausleger 14 beim Übergang von einem rechteckigen Scheibenbereich
mit parallelen Führungsschienen (5A) zu
einem trapezförmigen Scheibenbereich mit divergierenden
Führungsschienen (5B) teilweise
aus der Aussparung 15 herausgleitet und dabei die Winkeländerung
zwischen Zugspriegel 11 und Führungsschiene 10B aufgrund
seiner Krümmung und unter elastischer Deformation kompensiert.
-
Um
eine Zentrierung des Zugspriegels 11 und damit des Sonnenrollos
während der gesamten Auf- und Abwicklung zu gewährleisten,
sind zwischen den beiden Ausleger 14 lösbar ein
oder mehrere Elastomere aufgespannt, durch den hohlen Zugspriegel 11 hindurchgeführt
und in der Mitte mit diesem mechanisch verbunden (vgl. 2). Alternativ ist den Zugspriegel 11 auf
jeder Stirnseite mittels einer oder mehrerer Federn mit den Schlitten 12A bzw. 12B verbunden
(nicht dargestellt).
-
Der
Antrieb 16 wird bevorzugt elektrisch betrieben. Er kann
jedoch auch manuell, hydraulisch oder pneumatisch ausgebildet sein.
An mindestens einer der beiden Führungsschienen 10A, 10B befinden
sich Sensoren (nicht dargestellt), die die genaue Position von mindestens
einem Schlitten 12A bzw. 12B erfassen. Die Sensoren
können zum Beispiel einen elektrischen Schalter, Induktionsensor,
Hallgeber oder Photosensor aufweisen. Sie geben mindestens den Null-Punkt,
den Endpunkt und eine Halteposition zwischen den beiden Punkten
an, um zwei verschiedene Fahrwege zu ermöglichen: Die Halteposition
zwischen Null- und Endpunkt wird so gewählt, dass der Fahrer
bei tiefstehender Sonne nicht geblendet wird und trotzdem noch die
Straße sehen kann. Der Endpunkt wird so gewählt,
dass das Sonnerollo die gesamte Windschutzscheibe abdeckt, um den
Innenraum des geparkten Fahrzeugs abzuschatten.
-
Der
Sensor dient auch dazu, zu verhindern, dass das Sonnenrollo während
der Fahrt versehentlich komplett ausfährt. Hierzu ist die
Antriebssteuerung mit der Zentralverriegelung verbunden. Wird das
Fahrzeug mittels Schlüssel oder Funkfernbedienung verschlossen,
erhält die Antriebssteuerung das Signal, das Rollo automatisch
aus jeder aktuellen Position bis zum Endpunkt zu verfahren, damit
der Innenraum bei geparktem Fahrzeug nicht durch Sonneneinstrahlung
durch die Windschutzscheibe aufgeheizt wird. Wird das Fahrzeug mittels
Schlüssel oder Funkfernbedienung geöffnet, erhält
die Steuerung das Signal, das Rollo wieder aufzuwickeln. Dabei kann
es bis zum Null-Punkt verfahren, in dem es vollständig
auf die Wickelwelle 6 aufgewickelt ist. Es kann aber auch
eine andere vorgegeben Position, beispielsweise die Halteposition,
angefahren werden.
-
Damit
das Rollotuch 2, 3A, 3B im aufgespannten
Zustand nicht in den Innenraum durchhängt, werden zusätzliche
Querspriegel 17 (vgl. 6, 7) mit Schlitten 18A, 18B verfahren,
die in denselben Führungsschienen 10A, 10B wie
die Schlitten 12AS, 12B geführt sind,
aber auch in einem separaten Schienenpaar geführt sein
können.
-
Die
Querspriegel 17 können aus mehreren Segmenten 17.1, 17.2 bzw. 17.1, 17.2, 17.3 bestehen,
wie in 6B, 6C, 7A, 7B dargestellt.
Um den Wegausgleich senkrecht zur Entrollrichtung (von oben nach
unten in 6, 7)
zu ermöglichen, sind die mehrteiligen Querspriegel 17 in
sich einfach (6B, 7B) oder
mehrfach (6C, 7A) teleskopierbar.
-
Zusätzlich
oder alternativ kann ein Schlitten 18A mit dem Querspriegel 17 fest
verbunden sein, während dieser verschiebbar an dem anderen
Schlitten 18B' gelagert ist (vgl. 6A). Die
Doppelpfeile in 6, 7 deuten
die Verschiebbarkeit des Querspriegels 17 relativ zu dem
Schlitten 18B' (vgl. 6A) bzw.
seine Längsveränderbarkeit (vgl. 6B, 6C, 7A, 7C) an, um Führungsschienen 10A, 10B mit
veränderlichem Abstand folgen zu können.
-
Die
Querspriegel 17 können gerade ausgeführt
sein (vgl. 6). In einer alternativen
Ausführung können diese der Dachform entsprechen
gebogen sein (vgl. 7). Sie können
beispielsweise zylindrisch, oval oder rechteckig ausgeführt
und zum Beispiel aus Metall, Kunststoff, Verbundwerkstoff oder Naturfasern
hergestellt sein.
-
Die
Querspriegel 17 können aktiv über einen gesonderten
Antrieb mittels, Zug-, Druckkabel, Seilzug, Zahnradantrieb, Hydraulisch
oder pneumatisch verfahren werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform werden sie mittels eines
Schleppmechanismus durch den Zugspriegel 11 in Entrollrichtung
verfahren. Der Schleppmechanismus kann ein oder mehrere Zugseile,
Zugstreben, Kupplungen, Haken und/oder Magnete aufweisen, so dass
ein Querspriegel 17, insbesondere seine Schlitten 18A, 18B bzw. 18B',
lösbar mit einem anderen Querspriegel 17 oder
dem Zugspriegel 11 bzw. deren Schlitten koppelbar ist.
-
In
wenigstens einer Führungsschiene befindet sich ein Anschlag
(nicht dargestellt), bevorzug ebenfalls aus Metall, der einen Querspriegel
17 in
einer vorgegebenen Position von den Zugspriegel
11 abkoppelt
und anhält. Der Querspriegel
17 verweilt solange
in dieser Position, bis der Zugspriegel
11 ihn auf seinem
Rückweg wieder ankoppelt und mitnimmt. Wenn mehrere Querspriegel
17 verwendet werden,
sind die hinteren paarweise aneinander gekoppelt und verfahren gleichzeitig
mit dem Zugspriegel
11. Die Anschläge sind so
versetzt angeordnet, dass die Querspriegel
17 nacheinander
in vorgegebenen Positionen vom Zugspriegel
11 bzw. dem
vorhergehenden Querspriegel
17 abgekoppelt bzw. wieder
nacheinander auf dem Rückweg aufgenommen werden. Bezugszeichenliste
| 1 | Windschutzscheibe |
| 1' | Panoramascheibe |
| 2 | Grundbahn |
| 3A, 3B | Seitenteil |
| 4 | Drehlager |
| 5 | Längslager |
| 6 | Wickelwelle |
| 10A, 10B | Führungsschiene |
| 11 | Zugspriegel |
| 12A, 12B | Schlitten |
| 13 | Drehgelenk |
| 14 | Ausleger |
| 15 | Aussparung |
| 16 | Antrieb |
| 17 | Querspriegel |
| 17.1, 17.2, 17.3 | Querspriegelteil |
| 18A, 18B, 18B' | Schlitten |
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202006011455
U1 [0002]
- - US 6227601 B1 [0003]
- - DE 10360629 A1 [0004]
- - DE 202006011452 U1 [0005, 0005]
- - DE 202006011 U1 [0006]
- - DE 19745866 C1 [0006]
- - DE 202005011290 U1 [0006]