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DE102004020337B4 - Fahrzeugdach mit einer Rolloanordnung - Google Patents

Fahrzeugdach mit einer Rolloanordnung Download PDF

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DE102004020337B4
DE102004020337B4 DE102004020337A DE102004020337A DE102004020337B4 DE 102004020337 B4 DE102004020337 B4 DE 102004020337B4 DE 102004020337 A DE102004020337 A DE 102004020337A DE 102004020337 A DE102004020337 A DE 102004020337A DE 102004020337 B4 DE102004020337 B4 DE 102004020337B4
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Fahrzeugdach, mit einem mindestens teilweise transparenten Dachabschnitt (10) sowie einer unterhalb des transparenten Dachabschnitts angeordneten Rolloanordnung (12) mit zwei in Dachlängsrichtung hintereinander angeordneten Wickelwellen (16, 18) und einer sich dazwischen erstreckenden Rollobahn (14), wobei das vordere Ende der Rollobahn auf die vordere Wickelwelle und das hintere Ende auf die hintere Wickelwelle aufwickelbar ist, wobei die beiden Wickelwellen jeweils in die Aufwickelrichtung vorgespannt sind, und wobei beide Wickelwellen entlang einer jeweils seitlich angeordneten Führung (24, 44, 46) in Dachlängsrichtung verschiebbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einer unterhalb eines mindestens teilweise transparenten Dachabschnitts angeordneten Rolloanordnung.
  • Üblicherweise umfasst eine Rolloanordnung für ein Fahrzeugdach mit einem transparenten Dachabschnitt eine karosseriefest montierte Wickelwelle, die in Aufwickelrichtung vorgespannt ist, um eine Rollobahn aufzuwickeln, an deren vorderen Ende ein Zugspriegel zum Ausziehen der Rollobahn vorgesehen ist.
  • In der DE 101 40 239 A1 ist eine Rolloanordnung für ein Fahrzeugdach beschrieben, bei welcher eine an seitlichen Führungen des Fahrzeugdaches verschiebbar geführte Wickelwelle vorgesehen ist, die zwischen einer abgesenkten heckseitigen Ablagestellung und einer Funktionsstellung unter einem transparenten Dachbereich verstellbar ist. An dem vorderen Ende der Rollobahn ist ein von einem Antrieb angetriebener Zugspriegel vorgesehen, um die Rollobahn auszufahren. Für die seitliche Führung der Wickelwelle und des Zugspriegels ist jeweils eine gemeinsame seitliche Führungsschiene vorgesehen. Der Antrieb der Wickelwelle und des Zugspriegels erfolgt über drucksteife Antriebskabel.
  • Ferner sind Fahrzeugdächer bekannt, bei welchen unterhalb eines transparenten Dachabschnitts zwei getrennte Rolloanordnungen in Dachlängsrichtung hintereinander angeordnet sind, wobei jede Rolloanordnung eine Wickelwelle mit einer darauf aufwickelbaren Rollobahn aufweist, siehe zum Beispiel DE 100 19 664 A1 , DE 101 24 100 C1 , DE 102 06 161 A1 und DE 102 30 443 A1 . Dabei können die beiden Wickelwellen mittels eines Kopplungsmechanismus miteinander gekoppelt sein, siehe DE 102 06 161 A1 oder es können die Zugspriegel der beiden Rollobahnen miteinander gekoppelt sein, siehe DE 101 24 100 C1 .
  • Nachteilig bei solchen Konstruktionen mit zwei hintereinander angeordneten Rolloanordnungen ist der relative konstruktive Aufwand, obschon dadurch transparente Dachbereiche mit einer großen Ausdehnung in Dachlängsrichtung abgeschattet werden können.
  • Aus der DE 197 22 722 A1 ist eine Sonnenschutzvorrichtung für ein Fahrzeugdach bekannt, bei welcher zwischen zwei Scheiben eine Rolloanordnung angeordnet ist, die zwei in Dachlängsrichtung feststehende Wickelwellen aufweist, zwischen denen sich eine Rollobahn erstreckt, die mit jedem Ende auf eine der beiden Wickelwellen aufwickelbar ist. Die Rollobahn umfaßt in Dachlängsrichtung zwei Bereiche mit unterschiedlicher optischer Transparenz. Die Wickelwellen können von einem oder von zwei getrennten Elektromotoren angetrieben sein. Bei dieser Lösung kann daher die Transparenz durch ein Umwickeln der Rollobahn verändert werden, jedoch überstreicht die Rollobahn immer denselben Dachabschnitt, da die Position der Wickelwellen in Dachlängsrichtung nicht verändert werden kann.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fahrzeugdach mit einer Rolloanordnung zu schaffen, bei welchem eine flexible Abschattungsfunktion bei möglichst geringer Bauhöhe erzielt wird, wobei die Rolloanordnung insbesondere auch zur Abschattung eines transparenten Dachabschnitts mit großer Ausdehnung in Dachlängsrichtung geeignet sein soll.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Fahrzeugdach gemäß Anspruch 1. Dabei ist vorteilhaft, dass dadurch, dass für eine gemeinsame Rollobahn zwei in Dachlängsrichtung hintereinander angeordnete Wickelwellen vorgesehen sind, die beide in Dachlängsrichtung verschiebbar sind, einerseits eine flexible, stufenlose und individuelle Einstellung der gewünschten Beschattungssituation erzielt wird und andererseits eine relativ geringe Bauhöhe erreicht werden kann, da das Volumen der Rollobahn beim Aufwickeln auf zwei Wickelwellen verteilt wird und diese deshalb mit einem relativ geringen Durchmesser im aufgewickelten Zustand realisierbar sind. Dadurch ist die Rolloanordnung insbesondere auch für transparente Dachabschnitte mit einer relativ großen Ausdehnung in Dachlängsrichtung geeignet.
  • Weiter bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines schematischen Beispiels für ein erfindungsgemäßes Fahrzeugdach;
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Rolloanordnung einen Teil eines vormontierten Himmelmoduls bildet, wobei das Himmelmodul während der Montage am Fahrzeug gezeigt ist;
  • 3 eine Querschnittansicht einer der beiden seitlichen Führungsschienen für die Rolloanordnung von 2;
  • 4 eine schematische perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform eines Fahrzeugdaches mit einer Rolloanordnung im montierten Zustand, gesehen aus dem Fahrzeuginnenraum;
  • 5a bis 5c Ansichten wie 4, wobei verschiedene Stellungen der Rolloanordnung gezeigt sind;
  • 6 eine Ansicht wie 5c, wobei jedoch eine abgewandelte Ausführungsform der Rolloanordnung dargestellt ist;
  • 7 eine schematische Längsschnittansicht entlang der Linie A-A von 6;
  • 8 eine Schnittansicht des seitlichen Randbereichs eines der beiden Käfige von 7;
  • 9a bis 9c Ansichten wie 5a bis 5c, wobei eine abgewandelte Ausführungsform des Himmels gezeigt ist;
  • 10 eine Seitenansicht eines Beispiels für eine Führungsschiene für eine erfindungsgemäße Rolloanordnung; und
  • 11 eine perspektivische Seitenansicht der Führungsschiene von 10, teilweise im Schnitt dargestellt; und
  • 12 eine Abwandlung der Ausführungsform von 1.
  • In 1 ist schematisch ein Fahrzeugdach mit einem mindestens teilweise transparenten Dachabschnitt 10 gezeigt, bei dem es sich vorzugsweise um ein sogenanntes Panoramadach handelt, wobei der transparente Dachabschnitt 10 beispielsweise von einer fest stehenden Glas- oder Kunststoffscheibe gebildet werden kann. Alternativ kann der transparente Dachabschnitt auch zumindest zum Teil von einem transparenten Deckel eines außen geführten Schiebedaches gebildet werden (in 1 nicht gezeigt).
  • Unterhalb des transparenten Dachabschnitts 10 ist eine Rolloanordnung 12 vorgesehen, die eine Rollobahn 14 sowie zwei in Dachlängsrichtung hintereinander angeordnete Wickelwellen 16 und 18 aufweist, wobei das vordere Ende der Rollobahn 14 auf die vordere Wickelwelle 16 und das hintere Ende der Rollobahn auf die hintere Wickelwelle 18 aufwickelbar ist. Die beiden Wickelwellen 16, 18 sind jeweils in die Aufwickelrichtung vorgespannt, beispielsweise mittels einer entsprechenden Feder. Dadurch ist gewährleistet, dass sich die Rollobahn 14 in jeder Position straff zieht und eine Faltenbildung vermieden wird.
  • Die Rollobahn 14 kann in an sich bekannter Weise, z.B. aus einem Textilmaterial, insbesondere in der Farbe des Innenhimmels des Fahrzeugdaches, aus einem Netzstoff oder einer Folie, aus einem Rollo-Stoff mit Löchern, oder aus einem PVC-Stoff, gefertigt sein.
  • Die beiden Wickelwellen 16, 18 sind entlang einer jeweils seitlich angeordneten karosseriefesten Führung in Dachlängsrichtung verschiebbar, wobei dies vorzugsweise jeweils mittels eines separaten Antriebs für jede Wickelwelle dergestalt erfolgt, dass die beiden Wickelwellen 16, 18 im wesentlichen unabhängig voneinander verschiebbar sind. Auf diese Weise kann eine stufenlose, individuelle Einstellung der gewünschten Beschattungssituation mit hoher Flexibilität erreicht werden kann. In 1 sind die jeweiligen Verschiebemöglichkeiten der beiden Wickelwellen 16 und 18, ausgehend von der in 1 gezeigten Stellung, schematisch mittels Pfeilen angedeutet.
  • Um eine Irritation des Fahrers zu vermeiden, kann es zweckmäßig sein, die Steuerung der beiden Wickelwellen 16, 18 so zu gestalten, dass die vordere Wickelwelle 16 lediglich von den vorderen Sitzen aus verstellbar ist, während die hintere Wickelwelle 18 sowohl von den Vordersitzen als auch von den Rücksitzen aus verstellbar ist.
  • Zweckmäßigerweise ist die Rolloanordnung 12 so ausgebildet, dass sichergestellt ist, dass jeweils nur ein bestimmter Teil, z.B. maximal die Hälfte, der Rollobahn 14 auf eine der Wickelwellen 16 bzw. 18 aufgewickelt wird, um zu verhindern, dass eine der beiden Wickelwellen 16, 18 eine zu große Erhöhung des Außendurchmessers durch die aufgewickelte Rollobahn erfährt. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Gestaltung der Vorspannung der Wickelwellen 16, 18 erzielt werden. Eine andere Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels besteht darin, im mittleren Abschnitt der Rollobahn 14 einen Zwischenspriegel 15 vorzusehen, der sich parallel zu den Wickelwellen 16, 18 erstreckt und an der Rollobahn 14 befestigt ist, beispielsweise indem er mit Klebstoff oder Klebeband an der Rollobahn 14 angeklebt ist, an der Rollobahn 14 mechanisch fixiert ist, oder in eine oder mehrere an die Rollobahn 14 angenähte Laschen eingesteckt ist. Durch die Wahl der Position des Zwischenspriegels 15 kann genau festgelegt werden, welcher Anteil der Rollobahn 14 maximal jeweils auf die vordere Wickelwelle 16 bzw. die hintere Wickelwelle 18 aufgewickelt werden kann (z.B. je die Hälfte). Der Zwischenspriegel 15 ist mit seinen beiden seitlichen Enden in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt. Aufgrund dieser seitlichen Führung, die vorzugsweise mit der seitlichen Führung des Wickelwellen 16, 18 integriert ist, dient der Zwischenspriegel 15 auch zur Verhinderung eines Durchhängens der Rollobahn im mittleren Bereich. Bei Bedarf können in Dachlängsrichtung beabstandet auch mehrere Zwischenspriegel an der Rollobahn 14 vorgesehen sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Rollobahn 14 an beiden Seiten in einer seitlichen Führung in Dachlängsrichtung geführt, um ein Durchhängen der Rollobahn 14 im ausgezogenen Zustand, insbesondere bei einem Fahrzeugdach mit einem transparenten Dachabschnitt 10 mit großer Ausdehnung in Dachlängsrichtung, zu verhindern. Diese seitliche Führung der Rollobahn kann mit der seitlichen Führung des Wickelwellen 16, 18 und ggfs. der seitlichen Führung des Zwischenspriegels 15 integriert sein.
  • Wenn die Rollobahn 14 seitlich geführt ist, kann sie, falls es sich bei dem transparenten Dachabschnitt um einen öffnungsfähigen Deckel handelt und dieser, beispielsweise mindestens zur Hälfte, geöffnet ist, als Windschott wirken.
  • Bei der Ausführungsform von 1 ist die Rollobahn 14 über die nach unten weisende Seite der Wickelwellen 16 bzw. 18 auf- bzw. abwickelbar. Um die Kopffreiheit der Fahrzeuginsassen zu verbessern, kann alternativ die Rollobahn 14 über die oben liegende Seite der Wickelwellen 16 bzw. 18 auf- bzw. abgewickelt werden, wie dies in 12 gezeigt ist.
  • In 2 ist in schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel für das in 1 gezeigte Rollokonzept gezeigt. Hierbei bildet die Rolloanordnung 12 mit den Wickelwellen 16, 18 und der Rollobahn 14 einen Teil eines vormontierten Himmelmoduls 20, welches einen Innenhimmel 22 aufweist, der mit seiner nach innen, d.h. zum Fahrzeuginnenraum hin, weisenden Seite die übliche Himmelverkleidung des Dachbereichs bildet, während an der nach außen weisenden (d.h. an der oberen) Seite des Innenhimmels 22 zwei seitliche Führungen 24 für die Wickelwellen 16, 18, ein vorderer Antriebsmotor 26 für die vordere Wickelwelle 16, ein hinterer Antriebsmotor 28 für die hintere Wickelwelle 18 sowie entsprechende Antriebskabel 30 vorgesehen sind.
  • An dem Himmelmodul 20 sind weitere Anbauteile, wie beispielsweise Haltegriffe 32 und Sonnenblenden 34 vormontiert. Ferner ist am vorderen Ende zwischen den Sonnenblenden 34 eine Rollo-/Dach-Bedieneinheit 36 vorgesehen. In seinem mittleren Abschnitt weist der Innenhimmel 22 eine Öffnung 38 auf, welche im im Fahrzeug montierten Zustand des Himmelmoduls 20 unterhalb des transparenten Dachabschnitts 10 zu liegen kommt, der im Beispiel von 2 von einem eine Dachöffnung verschließenden Glasfestelement gebildet wird.
  • Die beiden seitlichen Führungsschienen 24 der Rolloanordnung 12 sind an den beiden seitlichen Rändern der Himmelöffnung 38 angebracht, während der vordere Motor 26 bzw. der hintere Motor 28 an dem vorderen Rand bzw. dem hinteren Rand der Himmelöffnung 38 angebracht sind. Die Wickelwellen 16, 18 sind entlang der Führungsschienen 24 in Dachlängsrichtung verschiebbar, um die Himmelöffnung 28 wahlweise vollständig, teilweise oder gar nicht zu verdecken.
  • Das Himmelmodul 20 wird bei der Endmontage des Fahrzeugs im beschriebenen vormontierten Zustand angeliefert, wobei die genannten Elemente auch bereits vorgeprüft sind. Der Einbau des Himmelmoduls 20 erfolgt wie in 2 gezeigt, beispielsweise durch die Frontscheibenöffnung und dann von unten an dem die Dachöffnung umgebenden Karosserierahmen. Die Befestigung am Fahrzeug kann beispielsweise mittels Klipsen oder Verschrauben erfolgen.
  • Gemäß 2 ist für jede Seite jeder Wickelwelle 16, 18 ein eigenes drucksteifes Antriebskabel 30 vorgesehen, welches von dem entsprechenden Motor 26, 28 in an sich bekannter Weise über ein Kitzel angetrieben wird. Das jeweilige seitliche Ende der Wickelwelle 16 bzw. 18 wird beispielsweise mittels eines (nicht gezeigten) Gleiters in der Führungsschiene 24 geführt, wobei das jeweilige Antriebskabel 30 an diesem Gleiter angreift. Im Falle der vorderen Wickelwelle 16 greift das jeweilige Antriebskabel 30 dabei von vorn an, während im Falle der hinteren Wickelwelle 18 das jeweilige Antriebskabel 30 von hinten angreift. Auf diese Weise können die beiden jeweiligen seitlichen Enden der Wickelwellen 16, 18 mit den entsprechenden Antriebskabeln 30 in einem einzigen gemeinsamen Führungskanal der jeweiligen Führungsschiene 24 geführt werden, wodurch eine einfache Konstruktion mit guter Nutzung des Bauraums und guter Konstruktionsfreiheit bei reduzierten Kosten erzielt wird.
  • In 3 ist beispielhaft ein Querschnitt durch eine solche Führungsschiene 24 gezeigt, wobei der Kanalteil für die Gleiter mit dem Bezugszeichen 44 und der Kanalteil für die entsprechenden Antriebskabel mit dem Bezugszeichen 42 bezeichnet ist.
  • In einer Abwandlung der Ausführungsform von 2 können die Antriebsmotoren 26, 28 statt auf der Himmelaußenseite an der Unterseite der Dachaußenhaut angebracht sein, wobei dann an der Außenseite des Innenhimmels 22 eine geeignete Schnittstellenverbindung vorgesehen ist.
  • Falls einer oder mehrere Zwischenspriegel 15 vorgesehen sind, können diese ebenfalls in der Führungsschiene 24 geführt sein, wobei in diesem Fall zweckmäßigerweise ein zweiter, separater Führungskanal für den bzw. die Zwischenspriegel 15 vorgesehen ist. Ein Beispiel für eine solche abgewandelte Ausgestaltung der Führungsschiene 24 ist in den 10 und 11 gezeigt, wo übereinander liegend ein erster Führungskanal 46 für die Wickelwellen 16, 18 und gegebenenfalls die Antriebskabel 30 (der zur Führung der Antriebskabel 30 dienende Kanalteil ist in 11 nicht dargestellt) sowie ein zweiter Führungskanal 48 für den bzw. die Zwischenspriegel 15 vorgesehen sind. Wie aus der schematischen Darstellung von 10 ersichtlich ist, ist dabei der obere Führungskanal 48 für den bzw. die Zwischenspriegel 15 stärker gewölbt als der untere Führungskanal 46 für die Wickelwellen 16, 18. Der obere Führungskanal 48 ist dabei auch stärker gekrümmt als die Schiene 24, d.h. die Außenkontur der Schiene 24. Dadurch, dass zwei getrennte Führungskanäle 46, 48 vorgesehen sind, kann eine besonders flexible bzw. besonders gezielte Angleichung der Wölbung der Bewegungsbahn der Wickelwelle 16, 18 bzw. des Zugspriegels 15 bezüglich der Dachwölbung erzielt werden.
  • Bei einer konstruktiv vereinfachten Ausführungsform können jedoch die beiden Kanäle 46, 48 zu einem einzigen Kanal vereinigt werden, in welchem dann sowohl die Wickelwellen 16, 18 als auch der bzw. die Zugspriegel 15 geführt werden.
  • Das Vorsehen von zwei oder mehr Zwischenspriegeln 15 ist besonders für lange Dachsysteme oder für Dachsysteme mit starker Wölbung vorteilhaft, da dadurch eine besonders starke Verringerung des Durchhängens der Rollobahn 14 bzw. eine besonders gute Wölbungsnachgestaltung erzielt werden kann.
  • Falls die Zwischenspriegel 15 weggelassen werden sollen, kann dies durch eine erhöhte Vorspannung der Wickelwellen 16, 18 in die Aufwickelrichtung ausgeglichen werden, um ein Durchhängen der Rollobahn 14 zu vermeiden.
  • In 4 ist eine bezüglich 2 abgewandelte Ausführungsform gezeigt, bei welcher die Rolloanordnung 12 nicht an einem vormontierten Innenmodul 20 angebracht ist, sondern direkt an der Innenseite des Fahrzeugdaches, wobei die seitlichen Führungsschienen 24 in direkter Weise karosseriefest an dem Dachrahmen bzw. den Seitenholmen angebracht sind. Dabei ist ein Festhimmel (bzw. Innenhimmel) 50 in üblicher Weise an der Innenseite der Dachhaut bzw. des Dachrahmens angebracht. Bei der Ausführungsform von 4 ist die Rolloanordnung 12 dabei unterhalb des Festhimmels 50 angeordnet.
  • In den 5a bis 5c ist die Rolloanordnung einer abgewandelten Aufführungsform in verschiedenen Funktionsstellungen gezeigt. Im Unterschied zur Ausführungsform von 4 ist dabei die Rolloanordnung 12 oberhalb des Festhimmels 50, d.h. zwischen dem Himmel 50 und der Dachaußenhaut, angeordnet, wobei der seitliche Rand der Rolloanordnung 12 und insbesondere auch der jeweilige seitliche Rand der Rollobahn 14 seitlich über den Rand der Himmelöffnung 38 überstehen, so dass der seitliche Randbereich der Rolloanordnung 12 von dem Festhimmel 50 vollständig verdeckt ist. Durch diese Überlappung des Festhimmels 50 mit dem seitlichen Rand der Rolloanordnung 12 wird die seitliche Kante der Rollobahn 14 für die Fahrzeuginsassen verdeckt, wodurch eine bessere Optik erzielt wird.
  • Es versteht sich, dass bei der Ausführungsform der 2, bei welcher die Rolloanordnung 12 auf der Außenseite des Himmelmoduls 20 angeordnet ist, dieser Randabdeckungseffekt automatisch erzielt wird.
  • In 5a ist eine Stellung der Rolloanordnung 12 gezeigt, bei welcher die beiden Wickelwellen 16, 18 relativ nahe beieinander angeordnet sind, wodurch der sichtbare Teil der Rollobahn 14 als relativ schmaler Streifen erscheint, welcher durch entsprechende parallele Verschiebung der Wickelwellen 16, 18 über den sich an den hinteren Rand der Himmelöffnung 38 anschließenden hinteren Festhimmelrandbereich 52 geschoben werden kann und auf diese Weise von dem Festhimmel 50 bezüglich des Fahrzeuginnenraums verdeckt wird. Auf diese Weise kann die Rolloanordnung 12, wenn sie gerade nicht benötigt wird, vor den Fahrzeuginsassen „versteckt" werden, um die Himmelöffnung 38 vollständig freizulegen.
  • Grundsätzlich wäre es auch möglich, die Wickelwellen 16, 18 in analoger Weise über den vorderen Rand der Himmelöffnung 38 nach vorn zu schieben, um die Rolloanordnung 12 im vorderen Randbereich des Festhimmels 50 zu verstecken. Aus konstruktiven Gründen wird dies jedoch im Regelfall im hinteren Randbereich 52 des Festhimmels 50 leichter zu realisieren sein als im vorderen Randbereich.
  • In 5b ist eine Stellung der Rolloanordnung 12 gezeigt, bei welcher die Rollobahn 14 in etwa die hintere Hälfte der Himmelöffnung 38 verdeckt bzw. abschattet.
  • In 5c ist eine Stellung der Rolloanordnung 12 gezeigt, bei welcher die Rollobahn 14 einen mittleren Abschnitt der Himmelöffnung 38 verdeckt bzw. abschattet.
  • In den 9a bis 9c ist eine abgewandelte Ausführungsform des Fahrzeugdaches der 5a bis 5c gezeigt, wobei die gleichen Positionen der Rolloanordnung 12 dargestellt sind.
  • Als wesentlicher Unterschied bei der Ausführungsform der 9a bis 9c ist im Bereich der Mitte der Himmelöffnung 38 ein in Dachquerrichtung verlaufender Mittelsteg 54 aus Himmelmaterial vorgesehen, welcher die Himmelöffnung in eine vordere Himmelöffnung 38A und eine hintere Himmelöffnung 38B unterteilt. In der in 9a gezeigten Position ist die Rolloanordnung 12 in gleicher Weise wie in 5a als Paket in der Mitte der Himmelöffnung zusammengeschoben, wobei dieses Paket in der Ausführungsform von 9a bezüglich des Fahrzeuginnenraums vollständig von dem Mittelsteg 54 verdeckt bzw. versteckt wird. Auf diese Weise kann eine verbesserte Optik des Fahrzeugdaches in dieser Position der Rolloanordnung 12 erzielt werden.
  • Bei den bisher gezeigten Ausführungsformen ist ein motorisierter Antrieb für die beiden Wickelwellen 16, 18 zur Verschiebung in Dachlängsrichtung vorgesehen. Bei der Ausführungsform gemäß 6 bis 8 erfolgt die Verstellung der Wickelwellen 16, 18 in Dachlängsrichtung ohne Antrieb manuell, wobei zu diesem Zweck die beiden Wickelwellen 16, 18 jeweils von einer als Käfig ausgebildeten Kunststoffummantelung 56 umgeben sind, die in ihrem jeweiligen seitlichen Randbereich mit einer seitlichen Führung 58 in verdrehsicherem gleitenden Eingriff steht. Die Führung 58 erstreckt sich dabei in Dachlängsrichtung und kann mit der seitlichen Führung für die Wickelwellen 16, 18 bzw. dem Zwischenspriegel 15 integriert sein.
  • Bei dem in 8 gezeigten Beispiel wird der verdrehsichere Eingriff dadurch realisiert, dass ein in dem Führungskanal 58 geführter Gleiter 60 in verdrehsicherer Weise mit der Kunststoffumhüllung 56 in Eingriff steht, beispielsweise indem ein an dem Gleiter 60 ausgebildeter Vierkant 62 in eine entsprechende seitliche Aufnahme in der Kunststoffumhüllung 56 eingesteckt ist. An der nach unten weisenden Seite der jeweiligen Kunststoffumhüllung 56 ist ein Handgriff bzw. eine Griffleiste 64 mindestens im mittleren Abschnitt der Kunststoffumhüllung 56 vorgesehen, um ein manuelles Verschieben der jeweiligen Wickelwelle 16, 18 in Dachlängsrichtung zu ermöglichen. Der Griff 64 kann dabei beispielsweise an der Kunststoffummantelung 56 angespritzt sein. Die Konstruktion der Kunststoffummantelung 56 muß dabei so gewählt sein, dass die Auf- bzw. Abwickelbewegung der Rollobahn 14 bezüglich der jeweiligen Wickelwelle 16, 18 nicht beeinträchtigt wird. Eine geeignete Maßnahme ist in diesem Zusammenhang das Vorsehen eines Federelements 66, welches die Rollobahn beim Auf- bzw. Abwickeln auf die bzw. von der Wickelwelle 16, 18 an die Wickelwelle 16, 18 andrückt. Ferner sind beide Kunststoffummantelungen 56 mit einem in Dachquerrichtung verlaufenden Schlitz versehen, um den Austritt der Rollobahn 14 aus der Kunststoffummantelung 56 in störungsfreier Weise zu erlauben.
  • 10
    transparenter Dachabschnitt
    12
    Rolloanordnung
    14
    Rollobahn
    15
    Zwischenspriegel
    16
    vordere Wickelwelle
    18
    hintere Wickelwelle
    20
    Himmelmodul
    22
    Innenhimmel
    24
    Führungsschiene
    26
    vorderer Antriebsmotor
    28
    hinterer Antriebsmotor
    30
    Antriebskabel
    32
    Haltegriff
    34
    Sonnenblende
    36
    Bedieneinheit
    38
    Himmelöffnung
    38A, 38B
    vordere bzw. hintere Himmelöffnung
    42
    Führungskanalteil für 16, 18
    44
    Führungskanalteil für 30
    46
    Führungskanal für 16, 18
    48
    Führungskanal für 15
    50
    Festhimmel
    52
    hinterer Randabschnitt von 50
    54
    Mittelsteg
    56
    Käfig
    58
    Führungskanal für 60
    60
    Gleiter
    62
    Vierkant
    64
    Griff
    66
    Federelement

Claims (30)

  1. Fahrzeugdach, mit einem mindestens teilweise transparenten Dachabschnitt (10) sowie einer unterhalb des transparenten Dachabschnitts angeordneten Rolloanordnung (12) mit zwei in Dachlängsrichtung hintereinander angeordneten Wickelwellen (16, 18) und einer sich dazwischen erstreckenden Rollobahn (14), wobei das vordere Ende der Rollobahn auf die vordere Wickelwelle und das hintere Ende auf die hintere Wickelwelle aufwickelbar ist, wobei die beiden Wickelwellen jeweils in die Aufwickelrichtung vorgespannt sind, und wobei beide Wickelwellen entlang einer jeweils seitlich angeordneten Führung (24, 44, 46) in Dachlängsrichtung verschiebbar sind.
  2. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Wickelwellen (16, 18) unabhängig voneinander verschiebbar sind.
  3. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass für jede Wickelwelle (16, 18) ein separater Antrieb (26, 28, 30) zum Verschieben vorgesehen ist.
  4. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Wickelwelle (16, 18) an beiden Seiten über je ein seitlich in Dachlängsrichtung verschiebbar geführtes drucksteifes Antriebskabel (30) angetrieben ist.
  5. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (24, 42) der Antriebskabel (30) in die Führung (24, 44) der Wickelwellen (16, 18) integriert ist.
  6. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (42) der Antriebskabel (30) und die Führung (44, 46) der Wickelwellen (16, 18) als gemeinsame Führungsschiene (24) ausgebildet sind.
  7. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem sich nach vorn bzw. dem sich nach hinten an den transparenten Dachabschnitt (10) anschließenden Dachbereich jeweils ein Antriebsmotor (26, 28) zur Verschieben der vorderen bzw. der hinteren Wickelwelle (16, 18) vorgesehen ist, der für jede Seite der entsprechenden Wickelwelle je ein von dem Motor angetriebenes drucksteifes Antriebskabel (30) aufweist, welches in der Führungsschiene (24) geführt ist, wobei auf jeder Seite das Antriebskabel für die vordere Wickelwelle und das Antriebskabel für hintere Wickelwelle in einem gemeinsamen Führungskanal (42) der Führungsschiene geführt sind.
  8. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Wickelwelle (16) lediglich von den Vordersitzen aus verstellbar ist, während die hintere Wickelwelle (18) sowohl von den Vordersitzen als auch von den Rücksitzen aus verstellbar ist.
  9. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (14) an beiden Seiten in einer Führung in Dachlängsrichtung geführt ist.
  10. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Führung der Rollobahn (14) in die Führung (24) der Wickelwellen (16, 18) integriert ist.
  11. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Dachabschnitt als öffnungsfähige Schließeinrichtung für eine Dachöffnung ausgebildet ist, wobei die Rollobahn (14) ausgebildet ist, um im abgewickelten Zustand bei geöffneter Schließeinrichtung als Windschott zu wirken.
  12. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (14) mit mindestens einem in Dachquerrichtung verlaufenden Zwischenspriegel (15) versehen ist, der seitlich in einer Führung (24, 48) in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist.
  13. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (48) des bzw. der Zwischenspriegel(s) (15) und die Führung (46) der Wickelwelle(n) (16, 18) jeweils als gemeinsame Führungsschiene (24) ausgebildet sind, die einen ersten Führungskanal für die Wickelwelle(n) und vorzugsweise für Antriebskabel (30) der Wickelwelle(n) und sowie einen separaten zweiten Führungskanal für den bzw. die Zwischenspriegel aufweist.
  14. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Führungskanal (48) stärker gewölbt ist als der erste Führungskanal (46).
  15. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Führungskanal (48) stärker gewölbt ist als die Führungsschiene (24).
  16. Fahrzeugdach gemäß einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der bzw. die Zwischenspriegel (15) auf eine der folgenden Weisen an der Rollobahn (14) befestigt ist bzw. sind: geklebt mit Klebstoff, geklebt mit Klebeband, in genähte Laschen eingesteckt oder mechanisch fixiert.
  17. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (14) über die obenliegende Seite jeder Wickelwelle (16, 18) auf- bzw. abgerollt wird.
  18. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein an der Innenseite des Fahrzeugdaches montiertes Himmelmodul (20) vorgesehen ist, das einen Innenhimmel (22) mit einer unterhalb des transparenten Dachabschnitts (10) angeordneten Öffnung (38, 38A, 38B) aufweist, wobei die Rolloanordnung (12) auf der nach oben weisenden Seite des Innenhimmels im Bereich der Innenhimmelöffnung an dem Innenhimmel angebracht ist.
  19. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenhimmel (22) an seiner zum Fahrzeuginnenraum weisenden Seite mit Funktionsanbauteilen, z.B. Haltegriffen (32), Bedienelementen (36) für ein verstellbares Dachteil und/oder die Rolloanordnung, und/oder Sonnenblenden (34), versehen ist.
  20. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Himmelmodul (20) zur Anbringung an dem Fahrzeugdach mittels Clipsen oder Schrauben ausgebildet ist.
  21. Fahrzeugdach gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein karosseriefester Innenhimmel (50) mit einer unterhalb des transparenten Dachabschnitts (10) angeordneten Öffnung (38, 3A, 38B) vorgesehen ist, wobei die Rolloanordnung (12) auf der nach oben weisenden Seite des Innenhimmels im Bereich der Innenhimmelöffnung karosseriefest angebracht ist.
  22. Fahrzeugdach gemäß einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenhimmel (50) einen sich in Dachquerrichtung erstreckenden Mittelsteg (54) aufweist, welcher die Innenhimmelöffnung in einen vorderen und einen hinteren Teil (38A, 38B) unterteilt, wobei die Rolloanordnung (12) im aufgewickelten Zustand der Rollobahn (14) in eine Position oberhalb des Mittelstegs bringbar ist, um die Rolloanordnung in diesem Zustand bezüglich des Fahrzeuginnenraums zu verdecken.
  23. Fahrzeugdach gemäß einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolloanordnung (12) im aufgewickelten Zustand der Rollobahn (14) über einen sich nach vorn an die Innenhimmelöffnung (38) anschließenden vorderen Bereich des Innenhimmels (50) und/oder über einen sich nach hinten an die Innenhimmelöffnung anschließenden hinteren Bereich (52) des Innenhimmels bringbar ist, um die Rolloanordnung in diesem Zustand bezüglich des Fahrzeuginnenraums zu verdecken.
  24. Fahrzeugdach gemäß einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (14) in Dachquerrichtung jeweils nach außen über die seitliche Begrenzung der Innenhimmelöffnung (38, 38A, 38B) übersteht und oberhalb des Innenhimmels (50) angeordnet ist.
  25. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (14) als Rollo-Stoff mit Löchern, als PVC-Stoff oder als Textil-Stoff, vorzugsweise in der Farbe des Innenhimmels (22, 50), ausgebildet ist.
  26. Fahrzeugdach gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite jeder in Dachlängsrichtung verschiebbaren Wickelwelle (16, 18) ein Griff (64) zum manuellen Verschieben der Wickelwelle in Dachlängsrichtung vorgesehen ist, wobei der Griff mit jeweils einer seitlichen Führung (58) in Eingriff steht.
  27. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (64) mit der seitlichen Führung (58) in verdrehsicherem Eingriff steht.
  28. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (64) einen Teil eines Käfigs (56) bildet oder an einem solchen Käfig befestigt ist, wobei der Käfig mit jeweils der seitlichen Führung (58) in verdrehsicherem Eingriff steht, die Wickelwelle (16, 18) außen umgibt und mit einer in Dachquerrichtung verlaufenden Öffnung zum Herausführen der Rollobahn (14) versehen ist.
  29. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Käfig (56) aus Kunststoff gefertigt ist und der Griff (64) angespritzt ist.
  30. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Käfig (56) ein vorgespanntes Federelement (66) zum Andrücken der Rollobahn (14) an die Wickelwelle (16) aufweist.
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