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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einer unterhalb
eines mindestens teilweise transparenten Dachabschnitts angeordneten Rolloanordnung.
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Üblicherweise
umfasst eine Rolloanordnung für
ein Fahrzeugdach mit einem transparenten Dachabschnitt eine karosseriefest
montierte Wickelwelle, die in Aufwickelrichtung vorgespannt ist,
um eine Rollobahn aufzuwickeln, an deren vorderen Ende ein Zugspriegel
zum Ausziehen der Rollobahn vorgesehen ist.
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In
der
DE 101 40 239
A1 ist eine Rolloanordnung für ein Fahrzeugdach beschrieben,
bei welcher eine an seitlichen Führungen
des Fahrzeugdaches verschiebbar geführte Wickelwelle vorgesehen
ist, die zwischen einer abgesenkten heckseitigen Ablagestellung
und einer Funktionsstellung unter einem transparenten Dachbereich
verstellbar ist. An dem vorderen Ende der Rollobahn ist ein von
einem Antrieb angetriebener Zugspriegel vorgesehen, um die Rollobahn
auszufahren. Für
die seitliche Führung
der Wickelwelle und des Zugspriegels ist jeweils eine gemeinsame
seitliche Führungsschiene
vorgesehen. Der Antrieb der Wickelwelle und des Zugspriegels erfolgt über drucksteife
Antriebskabel.
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Ferner
sind Fahrzeugdächer
bekannt, bei welchen unterhalb eines transparenten Dachabschnitts
zwei getrennte Rolloanordnungen in Dachlängsrichtung hintereinander
angeordnet sind, wobei jede Rolloanordnung eine Wickelwelle mit
einer darauf aufwickelbaren Rollobahn aufweist, siehe zum Beispiel
DE 100 19 664 A1 ,
DE 101 24 100 C1 ,
DE 102 06 161 A1 und
DE 102 30 443 A1 .
Dabei können die
beiden Wickelwellen mittels eines Kopplungsmechanismus miteinander
gekoppelt sein, siehe
DE
102 06 161 A1 oder es können
die Zugspriegel der beiden Rollobahnen miteinander gekoppelt sein,
siehe
DE 101 24 100
C1 .
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Nachteilig
bei solchen Konstruktionen mit zwei hintereinander angeordneten
Rolloanordnungen ist der relative konstruktive Aufwand, obschon dadurch
transparente Dachbereiche mit einer großen Ausdehnung in Dachlängsrichtung
abgeschattet werden können.
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Aus
der
DE 197 22 722
A1 ist eine Sonnenschutzvorrichtung für ein Fahrzeugdach bekannt,
bei welcher zwischen zwei Scheiben eine Rolloanordnung angeordnet
ist, die zwei in Dachlängsrichtung feststehende
Wickelwellen aufweist, zwischen denen sich eine Rollobahn erstreckt,
die mit jedem Ende auf eine der beiden Wickelwellen aufwickelbar
ist. Die Rollobahn umfaßt
in Dachlängsrichtung
zwei Bereiche mit unterschiedlicher optischer Transparenz. Die Wickelwellen
können
von einem oder von zwei getrennten Elektromotoren angetrieben sein.
Bei dieser Lösung
kann daher die Transparenz durch ein Umwickeln der Rollobahn verändert werden,
jedoch überstreicht
die Rollobahn immer denselben Dachabschnitt, da die Position der
Wickelwellen in Dachlängsrichtung
nicht verändert
werden kann.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fahrzeugdach mit einer
Rolloanordnung zu schaffen, bei welchem eine flexible Abschattungsfunktion
bei möglichst
geringer Bauhöhe
erzielt wird, wobei die Rolloanordnung insbesondere auch zur Abschattung
eines transparenten Dachabschnitts mit großer Ausdehnung in Dachlängsrichtung
geeignet sein soll.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Fahrzeugdach gemäß Anspruch
1. Dabei ist vorteilhaft, dass dadurch, dass für eine gemeinsame Rollobahn
zwei in Dachlängsrichtung
hintereinander angeordnete Wickelwellen vorgesehen sind, die beide
in Dachlängsrichtung
verschiebbar sind, einerseits eine flexible, stufenlose und individuelle
Einstellung der gewünschten
Beschattungssituation erzielt wird und andererseits eine relativ
geringe Bauhöhe
erreicht werden kann, da das Volumen der Rollobahn beim Aufwickeln
auf zwei Wickelwellen verteilt wird und diese deshalb mit einem
relativ geringen Durchmesser im aufgewickelten Zustand realisierbar sind.
Dadurch ist die Rolloanordnung insbesondere auch für transparente
Dachabschnitte mit einer relativ großen Ausdehnung in Dachlängsrichtung
geeignet.
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Weiter
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im
folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen
beispielhaft näher
erläutert.
Dabei zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines schematischen Beispiels für ein erfindungsgemäßes Fahrzeugdach;
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Erfindung, bei welcher
die Rolloanordnung einen Teil eines vormontierten Himmelmoduls bildet,
wobei das Himmelmodul während
der Montage am Fahrzeug gezeigt ist;
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3 eine
Querschnittansicht einer der beiden seitlichen Führungsschienen für die Rolloanordnung
von 2;
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4 eine
schematische perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform
eines Fahrzeugdaches mit einer Rolloanordnung im montierten Zustand,
gesehen aus dem Fahrzeuginnenraum;
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5a bis 5c Ansichten
wie 4, wobei verschiedene Stellungen der Rolloanordnung
gezeigt sind;
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6 eine
Ansicht wie 5c, wobei jedoch eine abgewandelte
Ausführungsform
der Rolloanordnung dargestellt ist;
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7 eine
schematische Längsschnittansicht
entlang der Linie A-A von 6;
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8 eine
Schnittansicht des seitlichen Randbereichs eines der beiden Käfige von 7;
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9a bis 9c Ansichten
wie 5a bis 5c, wobei
eine abgewandelte Ausführungsform des
Himmels gezeigt ist;
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10 eine
Seitenansicht eines Beispiels für
eine Führungsschiene
für eine
erfindungsgemäße Rolloanordnung;
und
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11 eine
perspektivische Seitenansicht der Führungsschiene von 10,
teilweise im Schnitt dargestellt; und
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12 eine
Abwandlung der Ausführungsform
von 1.
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In 1 ist
schematisch ein Fahrzeugdach mit einem mindestens teilweise transparenten
Dachabschnitt 10 gezeigt, bei dem es sich vorzugsweise um
ein sogenanntes Panoramadach handelt, wobei der transparente Dachabschnitt 10 beispielsweise von
einer fest stehenden Glas- oder Kunststoffscheibe gebildet werden
kann. Alternativ kann der transparente Dachabschnitt auch zumindest
zum Teil von einem transparenten Deckel eines außen geführten Schiebedaches gebildet
werden (in 1 nicht gezeigt).
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Unterhalb
des transparenten Dachabschnitts 10 ist eine Rolloanordnung 12 vorgesehen,
die eine Rollobahn 14 sowie zwei in Dachlängsrichtung
hintereinander angeordnete Wickelwellen 16 und 18 aufweist,
wobei das vordere Ende der Rollobahn 14 auf die vordere
Wickelwelle 16 und das hintere Ende der Rollobahn auf die
hintere Wickelwelle 18 aufwickelbar ist. Die beiden Wickelwellen 16, 18 sind
jeweils in die Aufwickelrichtung vorgespannt, beispielsweise mittels
einer entsprechenden Feder. Dadurch ist gewährleistet, dass sich die Rollobahn 14 in
jeder Position straff zieht und eine Faltenbildung vermieden wird.
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Die
Rollobahn 14 kann in an sich bekannter Weise, z.B. aus
einem Textilmaterial, insbesondere in der Farbe des Innenhimmels
des Fahrzeugdaches, aus einem Netzstoff oder einer Folie, aus einem
Rollo-Stoff mit Löchern,
oder aus einem PVC-Stoff, gefertigt sein.
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Die
beiden Wickelwellen 16, 18 sind entlang einer
jeweils seitlich angeordneten karosseriefesten Führung in Dachlängsrichtung
verschiebbar, wobei dies vorzugsweise jeweils mittels eines separaten Antriebs
für jede
Wickelwelle dergestalt erfolgt, dass die beiden Wickelwellen 16, 18 im
wesentlichen unabhängig
voneinander verschiebbar sind. Auf diese Weise kann eine stufenlose,
individuelle Einstellung der gewünschten
Beschattungssituation mit hoher Flexibilität erreicht werden kann. In 1 sind
die jeweiligen Verschiebemöglichkeiten
der beiden Wickelwellen 16 und 18, ausgehend von
der in 1 gezeigten Stellung, schematisch mittels Pfeilen
angedeutet.
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Um
eine Irritation des Fahrers zu vermeiden, kann es zweckmäßig sein,
die Steuerung der beiden Wickelwellen 16, 18 so
zu gestalten, dass die vordere Wickelwelle 16 lediglich
von den vorderen Sitzen aus verstellbar ist, während die hintere Wickelwelle 18 sowohl
von den Vordersitzen als auch von den Rücksitzen aus verstellbar ist.
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Zweckmäßigerweise
ist die Rolloanordnung 12 so ausgebildet, dass sichergestellt
ist, dass jeweils nur ein bestimmter Teil, z.B. maximal die Hälfte, der
Rollobahn 14 auf eine der Wickelwellen 16 bzw. 18 aufgewickelt
wird, um zu verhindern, dass eine der beiden Wickelwellen 16, 18 eine
zu große
Erhöhung
des Außendurchmessers
durch die aufgewickelte Rollobahn erfährt. Dies kann beispielsweise durch
entsprechende Gestaltung der Vorspannung der Wickelwellen 16, 18 erzielt
werden. Eine andere Möglichkeit
zur Erreichung dieses Ziels besteht darin, im mittleren Abschnitt
der Rollobahn 14 einen Zwischenspriegel 15 vorzusehen,
der sich parallel zu den Wickelwellen 16, 18 erstreckt
und an der Rollobahn 14 befestigt ist, beispielsweise indem
er mit Klebstoff oder Klebeband an der Rollobahn 14 angeklebt
ist, an der Rollobahn 14 mechanisch fixiert ist, oder in
eine oder mehrere an die Rollobahn 14 angenähte Laschen
eingesteckt ist. Durch die Wahl der Position des Zwischenspriegels 15 kann
genau festgelegt werden, welcher Anteil der Rollobahn 14 maximal
jeweils auf die vordere Wickelwelle 16 bzw. die hintere
Wickelwelle 18 aufgewickelt werden kann (z.B. je die Hälfte). Der
Zwischenspriegel 15 ist mit seinen beiden seitlichen Enden
in Dachlängsrichtung verschiebbar
geführt.
Aufgrund dieser seitlichen Führung,
die vorzugsweise mit der seitlichen Führung des Wickelwellen 16, 18 integriert
ist, dient der Zwischenspriegel 15 auch zur Verhinderung
eines Durchhängens
der Rollobahn im mittleren Bereich. Bei Bedarf können in Dachlängsrichtung
beabstandet auch mehrere Zwischenspriegel an der Rollobahn 14 vorgesehen
sein.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die Rollobahn 14 an beiden Seiten in einer seitlichen
Führung
in Dachlängsrichtung
geführt,
um ein Durchhängen
der Rollobahn 14 im ausgezogenen Zustand, insbesondere
bei einem Fahrzeugdach mit einem transparenten Dachabschnitt 10 mit
großer
Ausdehnung in Dachlängsrichtung,
zu verhindern. Diese seitliche Führung
der Rollobahn kann mit der seitlichen Führung des Wickelwellen 16, 18 und
ggfs. der seitlichen Führung
des Zwischenspriegels 15 integriert sein.
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Wenn
die Rollobahn 14 seitlich geführt ist, kann sie, falls es
sich bei dem transparenten Dachabschnitt um einen öffnungsfähigen Deckel
handelt und dieser, beispielsweise mindestens zur Hälfte, geöffnet ist,
als Windschott wirken.
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Bei
der Ausführungsform
von 1 ist die Rollobahn 14 über die
nach unten weisende Seite der Wickelwellen 16 bzw. 18 auf-
bzw. abwickelbar. Um die Kopffreiheit der Fahrzeuginsassen zu verbessern,
kann alternativ die Rollobahn 14 über die oben liegende Seite
der Wickelwellen 16 bzw. 18 auf- bzw. abgewickelt
werden, wie dies in 12 gezeigt ist.
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In 2 ist
in schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel für das in 1 gezeigte Rollokonzept
gezeigt. Hierbei bildet die Rolloanordnung 12 mit den Wickelwellen 16, 18 und
der Rollobahn 14 einen Teil eines vormontierten Himmelmoduls 20,
welches einen Innenhimmel 22 aufweist, der mit seiner nach
innen, d.h. zum Fahrzeuginnenraum hin, weisenden Seite die übliche Himmelverkleidung des
Dachbereichs bildet, während
an der nach außen weisenden
(d.h. an der oberen) Seite des Innenhimmels 22 zwei seitliche
Führungen 24 für die Wickelwellen 16, 18,
ein vorderer Antriebsmotor 26 für die vordere Wickelwelle 16,
ein hinterer Antriebsmotor 28 für die hintere Wickelwelle 18 sowie
entsprechende Antriebskabel 30 vorgesehen sind.
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An
dem Himmelmodul 20 sind weitere Anbauteile, wie beispielsweise
Haltegriffe 32 und Sonnenblenden 34 vormontiert.
Ferner ist am vorderen Ende zwischen den Sonnenblenden 34 eine
Rollo-/Dach-Bedieneinheit 36 vorgesehen. In seinem mittleren
Abschnitt weist der Innenhimmel 22 eine Öffnung 38 auf,
welche im im Fahrzeug montierten Zustand des Himmelmoduls 20 unterhalb
des transparenten Dachabschnitts 10 zu liegen kommt, der
im Beispiel von 2 von einem eine Dachöffnung verschließenden Glasfestelement
gebildet wird.
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Die
beiden seitlichen Führungsschienen 24 der
Rolloanordnung 12 sind an den beiden seitlichen Rändern der
Himmelöffnung 38 angebracht,
während der
vordere Motor 26 bzw. der hintere Motor 28 an dem
vorderen Rand bzw. dem hinteren Rand der Himmelöffnung 38 angebracht
sind. Die Wickelwellen 16, 18 sind entlang der
Führungsschienen 24 in Dachlängsrichtung
verschiebbar, um die Himmelöffnung 28 wahlweise
vollständig,
teilweise oder gar nicht zu verdecken.
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Das
Himmelmodul 20 wird bei der Endmontage des Fahrzeugs im
beschriebenen vormontierten Zustand angeliefert, wobei die genannten
Elemente auch bereits vorgeprüft
sind. Der Einbau des Himmelmoduls 20 erfolgt wie in 2 gezeigt,
beispielsweise durch die Frontscheibenöffnung und dann von unten an
dem die Dachöffnung
umgebenden Karosserierahmen. Die Befestigung am Fahrzeug kann beispielsweise
mittels Klipsen oder Verschrauben erfolgen.
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Gemäß 2 ist
für jede
Seite jeder Wickelwelle 16, 18 ein eigenes drucksteifes
Antriebskabel 30 vorgesehen, welches von dem entsprechenden Motor 26, 28 in
an sich bekannter Weise über
ein Kitzel angetrieben wird. Das jeweilige seitliche Ende der Wickelwelle 16 bzw. 18 wird
beispielsweise mittels eines (nicht gezeigten) Gleiters in der Führungsschiene 24 geführt, wobei
das jeweilige Antriebskabel 30 an diesem Gleiter angreift.
Im Falle der vorderen Wickelwelle 16 greift das jeweilige
Antriebskabel 30 dabei von vorn an, während im Falle der hinteren
Wickelwelle 18 das jeweilige Antriebskabel 30 von
hinten angreift. Auf diese Weise können die beiden jeweiligen
seitlichen Enden der Wickelwellen 16, 18 mit den
entsprechenden Antriebskabeln 30 in einem einzigen gemeinsamen
Führungskanal
der jeweiligen Führungsschiene 24 geführt werden,
wodurch eine einfache Konstruktion mit guter Nutzung des Bauraums
und guter Konstruktionsfreiheit bei reduzierten Kosten erzielt wird.
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In 3 ist
beispielhaft ein Querschnitt durch eine solche Führungsschiene 24 gezeigt,
wobei der Kanalteil für
die Gleiter mit dem Bezugszeichen 44 und der Kanalteil
für die
entsprechenden Antriebskabel mit dem Bezugszeichen 42 bezeichnet ist.
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In
einer Abwandlung der Ausführungsform von 2 können die
Antriebsmotoren 26, 28 statt auf der Himmelaußenseite
an der Unterseite der Dachaußenhaut
angebracht sein, wobei dann an der Außenseite des Innenhimmels 22 eine
geeignete Schnittstellenverbindung vorgesehen ist.
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Falls
einer oder mehrere Zwischenspriegel 15 vorgesehen sind,
können
diese ebenfalls in der Führungsschiene 24 geführt sein,
wobei in diesem Fall zweckmäßigerweise
ein zweiter, separater Führungskanal
für den
bzw. die Zwischenspriegel 15 vorgesehen ist. Ein Beispiel
für eine
solche abgewandelte Ausgestaltung der Führungsschiene 24 ist
in den 10 und 11 gezeigt,
wo übereinander
liegend ein erster Führungskanal 46 für die Wickelwellen 16, 18 und
gegebenenfalls die Antriebskabel 30 (der zur Führung der
Antriebskabel 30 dienende Kanalteil ist in 11 nicht
dargestellt) sowie ein zweiter Führungskanal 48 für den bzw.
die Zwischenspriegel 15 vorgesehen sind. Wie aus der schematischen
Darstellung von 10 ersichtlich ist, ist dabei
der obere Führungskanal 48 für den bzw.
die Zwischenspriegel 15 stärker gewölbt als der untere Führungskanal 46 für die Wickelwellen 16, 18.
Der obere Führungskanal 48 ist
dabei auch stärker
gekrümmt
als die Schiene 24, d.h. die Außenkontur der Schiene 24.
Dadurch, dass zwei getrennte Führungskanäle 46, 48 vorgesehen
sind, kann eine besonders flexible bzw. besonders gezielte Angleichung
der Wölbung
der Bewegungsbahn der Wickelwelle 16, 18 bzw.
des Zugspriegels 15 bezüglich
der Dachwölbung
erzielt werden.
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Bei
einer konstruktiv vereinfachten Ausführungsform können jedoch
die beiden Kanäle 46, 48 zu
einem einzigen Kanal vereinigt werden, in welchem dann sowohl die
Wickelwellen 16, 18 als auch der bzw. die Zugspriegel 15 geführt werden.
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Das
Vorsehen von zwei oder mehr Zwischenspriegeln 15 ist besonders
für lange
Dachsysteme oder für
Dachsysteme mit starker Wölbung
vorteilhaft, da dadurch eine besonders starke Verringerung des Durchhängens der
Rollobahn 14 bzw. eine besonders gute Wölbungsnachgestaltung erzielt werden
kann.
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Falls
die Zwischenspriegel 15 weggelassen werden sollen, kann
dies durch eine erhöhte
Vorspannung der Wickelwellen 16, 18 in die Aufwickelrichtung
ausgeglichen werden, um ein Durchhängen der Rollobahn 14 zu
vermeiden.
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In 4 ist
eine bezüglich 2 abgewandelte
Ausführungsform
gezeigt, bei welcher die Rolloanordnung 12 nicht an einem
vormontierten Innenmodul 20 angebracht ist, sondern direkt
an der Innenseite des Fahrzeugdaches, wobei die seitlichen Führungsschienen 24 in
direkter Weise karosseriefest an dem Dachrahmen bzw. den Seitenholmen
angebracht sind. Dabei ist ein Festhimmel (bzw. Innenhimmel) 50 in üblicher
Weise an der Innenseite der Dachhaut bzw. des Dachrahmens angebracht.
Bei der Ausführungsform
von 4 ist die Rolloanordnung 12 dabei unterhalb
des Festhimmels 50 angeordnet.
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In
den 5a bis 5c ist
die Rolloanordnung einer abgewandelten Aufführungsform in verschiedenen
Funktionsstellungen gezeigt. Im Unterschied zur Ausführungsform
von 4 ist dabei die Rolloanordnung 12 oberhalb
des Festhimmels 50, d.h. zwischen dem Himmel 50 und
der Dachaußenhaut,
angeordnet, wobei der seitliche Rand der Rolloanordnung 12 und insbesondere
auch der jeweilige seitliche Rand der Rollobahn 14 seitlich über den Rand
der Himmelöffnung 38 überstehen,
so dass der seitliche Randbereich der Rolloanordnung 12 von dem
Festhimmel 50 vollständig
verdeckt ist. Durch diese Überlappung
des Festhimmels 50 mit dem seitlichen Rand der Rolloanordnung 12 wird
die seitliche Kante der Rollobahn 14 für die Fahrzeuginsassen verdeckt,
wodurch eine bessere Optik erzielt wird.
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Es
versteht sich, dass bei der Ausführungsform
der 2, bei welcher die Rolloanordnung 12 auf
der Außenseite
des Himmelmoduls 20 angeordnet ist, dieser Randabdeckungseffekt
automatisch erzielt wird.
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In 5a ist
eine Stellung der Rolloanordnung 12 gezeigt, bei welcher
die beiden Wickelwellen 16, 18 relativ nahe beieinander
angeordnet sind, wodurch der sichtbare Teil der Rollobahn 14 als
relativ schmaler Streifen erscheint, welcher durch entsprechende
parallele Verschiebung der Wickelwellen 16, 18 über den
sich an den hinteren Rand der Himmelöffnung 38 anschließenden hinteren
Festhimmelrandbereich 52 geschoben werden kann und auf
diese Weise von dem Festhimmel 50 bezüglich des Fahrzeuginnenraums
verdeckt wird. Auf diese Weise kann die Rolloanordnung 12,
wenn sie gerade nicht benötigt
wird, vor den Fahrzeuginsassen „versteckt" werden, um die Himmelöffnung 38 vollständig freizulegen.
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Grundsätzlich wäre es auch
möglich,
die Wickelwellen 16, 18 in analoger Weise über den
vorderen Rand der Himmelöffnung 38 nach
vorn zu schieben, um die Rolloanordnung 12 im vorderen
Randbereich des Festhimmels 50 zu verstecken. Aus konstruktiven
Gründen
wird dies jedoch im Regelfall im hinteren Randbereich 52 des
Festhimmels 50 leichter zu realisieren sein als im vorderen
Randbereich.
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In 5b ist
eine Stellung der Rolloanordnung 12 gezeigt, bei welcher
die Rollobahn 14 in etwa die hintere Hälfte der Himmelöffnung 38 verdeckt
bzw. abschattet.
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In 5c ist
eine Stellung der Rolloanordnung 12 gezeigt, bei welcher
die Rollobahn 14 einen mittleren Abschnitt der Himmelöffnung 38 verdeckt bzw.
abschattet.
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In
den 9a bis 9c ist
eine abgewandelte Ausführungsform
des Fahrzeugdaches der 5a bis 5c gezeigt,
wobei die gleichen Positionen der Rolloanordnung 12 dargestellt
sind.
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Als
wesentlicher Unterschied bei der Ausführungsform der 9a bis 9c ist
im Bereich der Mitte der Himmelöffnung 38 ein
in Dachquerrichtung verlaufender Mittelsteg 54 aus Himmelmaterial
vorgesehen, welcher die Himmelöffnung
in eine vordere Himmelöffnung 38A und
eine hintere Himmelöffnung 38B unterteilt.
In der in 9a gezeigten Position ist die
Rolloanordnung 12 in gleicher Weise wie in 5a als
Paket in der Mitte der Himmelöffnung
zusammengeschoben, wobei dieses Paket in der Ausführungsform
von 9a bezüglich
des Fahrzeuginnenraums vollständig
von dem Mittelsteg 54 verdeckt bzw. versteckt wird. Auf
diese Weise kann eine verbesserte Optik des Fahrzeugdaches in dieser
Position der Rolloanordnung 12 erzielt werden.
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Bei
den bisher gezeigten Ausführungsformen
ist ein motorisierter Antrieb für
die beiden Wickelwellen 16, 18 zur Verschiebung
in Dachlängsrichtung
vorgesehen. Bei der Ausführungsform
gemäß 6 bis 8 erfolgt
die Verstellung der Wickelwellen 16, 18 in Dachlängsrichtung
ohne Antrieb manuell, wobei zu diesem Zweck die beiden Wickelwellen 16, 18 jeweils
von einer als Käfig
ausgebildeten Kunststoffummantelung 56 umgeben sind, die
in ihrem jeweiligen seitlichen Randbereich mit einer seitlichen
Führung 58 in
verdrehsicherem gleitenden Eingriff steht. Die Führung 58 erstreckt
sich dabei in Dachlängsrichtung
und kann mit der seitlichen Führung
für die
Wickelwellen 16, 18 bzw. dem Zwischenspriegel 15 integriert
sein.
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Bei
dem in 8 gezeigten Beispiel wird der verdrehsichere Eingriff
dadurch realisiert, dass ein in dem Führungskanal 58 geführter Gleiter 60 in
verdrehsicherer Weise mit der Kunststoffumhüllung 56 in Eingriff
steht, beispielsweise indem ein an dem Gleiter 60 ausgebildeter
Vierkant 62 in eine entsprechende seitliche Aufnahme in
der Kunststoffumhüllung 56 eingesteckt
ist. An der nach unten weisenden Seite der jeweiligen Kunststoffumhüllung 56 ist
ein Handgriff bzw. eine Griffleiste 64 mindestens im mittleren
Abschnitt der Kunststoffumhüllung 56 vorgesehen,
um ein manuelles Verschieben der jeweiligen Wickelwelle 16, 18 in
Dachlängsrichtung
zu ermöglichen.
Der Griff 64 kann dabei beispielsweise an der Kunststoffummantelung 56 angespritzt
sein. Die Konstruktion der Kunststoffummantelung 56 muß dabei so
gewählt
sein, dass die Auf- bzw. Abwickelbewegung der Rollobahn 14 bezüglich der
jeweiligen Wickelwelle 16, 18 nicht beeinträchtigt wird.
Eine geeignete Maßnahme
ist in diesem Zusammenhang das Vorsehen eines Federelements 66,
welches die Rollobahn beim Auf- bzw. Abwickeln auf die bzw. von
der Wickelwelle 16, 18 an die Wickelwelle 16, 18 andrückt. Ferner
sind beide Kunststoffummantelungen 56 mit einem in Dachquerrichtung
verlaufenden Schlitz versehen, um den Austritt der Rollobahn 14 aus
der Kunststoffummantelung 56 in störungsfreier Weise zu erlauben.
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- 10
- transparenter
Dachabschnitt
- 12
- Rolloanordnung
- 14
- Rollobahn
- 15
- Zwischenspriegel
- 16
- vordere
Wickelwelle
- 18
- hintere
Wickelwelle
- 20
- Himmelmodul
- 22
- Innenhimmel
- 24
- Führungsschiene
- 26
- vorderer
Antriebsmotor
- 28
- hinterer
Antriebsmotor
- 30
- Antriebskabel
- 32
- Haltegriff
- 34
- Sonnenblende
- 36
- Bedieneinheit
- 38
- Himmelöffnung
- 38A,
38B
- vordere
bzw. hintere Himmelöffnung
- 42
- Führungskanalteil
für 16, 18
- 44
- Führungskanalteil
für 30
- 46
- Führungskanal
für 16, 18
- 48
- Führungskanal
für 15
- 50
- Festhimmel
- 52
- hinterer
Randabschnitt von 50
- 54
- Mittelsteg
- 56
- Käfig
- 58
- Führungskanal
für 60
- 60
- Gleiter
- 62
- Vierkant
- 64
- Griff
- 66
- Federelement