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DE102006008894A1 - Transportvorrichtung für scheibenförmige Datenträger - Google Patents

Transportvorrichtung für scheibenförmige Datenträger Download PDF

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DE102006008894A1
DE102006008894A1 DE200610008894 DE102006008894A DE102006008894A1 DE 102006008894 A1 DE102006008894 A1 DE 102006008894A1 DE 200610008894 DE200610008894 DE 200610008894 DE 102006008894 A DE102006008894 A DE 102006008894A DE 102006008894 A1 DE102006008894 A1 DE 102006008894A1
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data carrier
lift
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carrier lift
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    • G11INFORMATION STORAGE
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung (1) zum Beschreiben von scheibenförmigen, vorzugsweise als CD oder DVD ausgebildeten Datenträgern (5s) mit mindestens einem Brenner (3a bis 3c) zum Beschreiben des Datenträgers (5s) und mindestens einer Transportvorrichtung (8) für den Datenträger beschrieben. Die Transportvorrichtung (8) weist einen in Betriebslage vertikal verfahrbaren Datenträger-Lift (8l) auf, der an seinem oberen Abschnitt eine Auflagefläche (8v) für einen Datenträger (5s) aufweist, in einer Führung geführt ist und an seinem unteren Abschnitt in Eingriff mit einem Antrieb (8g) steht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für scheibenförmige Datenträger mit einem zentralen Innenloch, wie beispielsweise CDs und DVDs.
  • Schallplatten waren die ersten scheibenförmigen Datenträger mit Innenloch. Sie sind fast völlig durch Datenträger wie CDs und CVDs abgelöst, die auch als einmal oder mehrmals beschreibbare Datenträger verfügbar sind.
  • Es sind Automaten zur Herstellung individuell beschreibbarer Datenträger bekannt, bei dehnen der zu beschreibende Datenträger einem Datenträger-Stapel entnommen wird und einem oder mehreren Brennern und einem oder mehreren Druckern zum Beschriften des Datenträgers zugeführt wird.
  • In der DE 44 38 246 C1 ist eine Druckeinrichtung zum Bedrucken von vereinzelten flachen Druckträgern, vorzugsweise von CDs in Mehrfarbendruck beschrieben. Die CDs werden mittels eines horizontal und vertikal bewegbaren Saugheber im Druckrhythmus abgehoben und transportiert.
  • Die DE 198 00 051 C2 beschreibt eine Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapelförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen mit Mittelloch, wie beispielsweise CDs, wobei die scheibenförmigen Elemente von einem Manipulator entnommen werden und an ihren Bestimmungsort transportiert werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine einfache, robuste und kostengünstige Transportvorrichtung für scheibenförmige Datenträger zu schaffen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Es wird eine Vorrichtung zum Beschreiben von scheibenförmigen, vorzugsweise als CD oder DVD ausgebildeten Datenträgern mit mindestens einem Brenner zum Beschreiben des Datenträgers und mindestens einer Transportvorrichtung für den Datenträger vorgeschlagen, wobei vorgesehen ist, daß die Transportvorrichtung einen in Betriebslage vertikal verfahrbaren Datenträger-Lift aufweist; daß der Datenträger-Lift an seinem oberen Abschnitt eine Auflagefläche für einen Datenträger aufweist; daß der Datenträger-Lift in einer Führung geführt ist und daß der Datenträger-Lift an seinem unteren Abschnitt in Eingriff mit einem Antrieb steht.
  • Weil der in der Führung gelagerte Datenträger-Lift nur in einer Achse verfahrbar ist, ist die Transportvorrichtung besonders einfach und störungsunempfindlich ausgebildet. Zum Verfahren des Datenträger-Lifts sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen, denn durch die Führung ist der Verfahrweg des Datenträger-Lifts vorbestimmt.
  • Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen bezeichnet.
  • Es kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, daß der Antrieb ein Drehabtriebsglied und ein Getriebe für Linearantrieb aufweist. Vorzugsweise kann als Drehantrieb ein weiter unten beschriebener Servomotor vorgesehen sein, dessen Abtrieb sehr einfach winkelgenau steuerbar ist. Dadurch sind Lagesensoren zur Bestimmung der Lage des Datenträger-Lifts entbehrlich.
  • Weiter kann vorgesehen sein, daß der Antrieb ein Schubkurbelgetriebe aufweist.
  • Das Schubkurbelgetriebe kann einen drehbar angetriebenen Kurbelarm mit daran gelenkig gelagertem Schubglied aufweisen, wobei das Schubglied in einer Linearführung verschiebbar gelagert ist. Bei der Linearführung kann es sich um eine Führungshülse mit einem kreiszylindrischen Loch handeln, das von dem Datenträger-Lift durchgriffen ist, wobei die in dem kreiszylindrischen Loch mögliche Drehbewegung des Schubglieds durch ein geeignetes konstruktives Mittel verhindert sein kann, zum Beispiel durch einen in einem Schlitz geführten Stift, wie weiter unten beschrieben.
  • Weiter kann vorgesehen sein, daß der Kurbelarm einen federnden gabelförmigen Abschnitt aufweist. Durch die federnde Ausbildung können Zwangskräfte auf den Antrieb vermieden werden, wenn beispielsweise der Datenträger-Lift über die Endlage hinaus bewegt wird.
  • Der federnde gabelförmige Abschnitt des Kurbelarmes kann aus Federstahl, Federbronze oder Kunststoff ausgebildet sein.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß der Datenträger-Lift an seinem unteren Abschnitt als Schubglied ausgebildet ist, das mit dem Kurbelarm gelenkig verbunden ist. Es ist also nicht erforderlich, ein gesondertes Schubglied vorzusehen.
  • Weiter kann vorgesehen sein, daß der untere Abschnitt des Datenträger-Lifts eine in axialer Richtung verlaufende schlitzförmige Ausnehmung aufweist, die senkrecht zur Achse des Datenträger-Liftes von einem Stift durchgriffen ist, der mit dem Kurbelarm in Eingriff steht.
  • Der Kurbelarm kann mit der Abtriebswelle eines Servomotors drehstarr verbunden sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß zwischen dem Schubkurbelgetriebe und dem Datenträger-Lift ein Linear-Kugeltrieb angeordnet ist.
  • Es kann vorgesehen sein, daß der Linear-Kurbeltrieb in gekrümmter Linie verläuft.
  • Weiter kann vorgesehen sein, daß der Linear-Kugeltrieb eine rohrförmige Führungsbahn aufweist, in welche in dichter Packung Kugeln bewegbar eingefüllt sind. Die rohrförmige Führungsbahn kann beispielsweise als Spritzgußteil aus zwei Halbschalen ausgebildet sein, die zu einer geschlossenen Führungsbahn mit kreisförmigem Querschnitt zusammengefügt werden können.
  • Es kann auch vorgesehen sein, daß die rohrförmige Führungsbahn als biegbares Rohr ausgebildet ist.
  • Der vorstehend beschriebene Linear-Kugeltrieb, bei denen Kugeln eine lineare Bewegung zwischen zwei Führungselementen längs einer Bahnkurve spielfrei übertragen, zeichnet sich durch einen einfachen, materialsparenden und robusten Aufbau aus und gestattet es, das Getriebe und den Datenträger-Lift räumlich voneinander zu trennen. Eine solche Anordnung kann beispielsweise für die Wartung Vorteile bieten.
  • Bei den Kugeln kann es sich um handelsübliche Kugeln für Wälzlager handeln, beispielsweise mit einem Durchmesser von 6 mm.
  • Es kann vorgesehen sein, daß der Innendurchmesser der rohrförmigen Führungsbahn um 3% bis 5% größer als der Durchmesser der Kugeln ist.
  • Zur Ankopplung des Schubkurbelgetriebes an den Linear-Kugeltrieb kann vorgesehen sein, daß der Abtrieb des Schubkurbelgetriebes als stabförmiges Schubglied ausgebildet ist.
  • Weiter kann vorgesehen sein, daß der Durchmesser des Schubgliedes um 3% bis 5% kleiner als der Innendurchmesser der rohrförmigen Führungsbahn ist.
  • In einer weiteren Ausbildung ist vorgesehen, daß der untere Endabschnitt des Datenträger-Liftes in den dem Abtrieb des Schubkurbelgetriebes abgewandeten Abschnitt der rohrförmigen Führungsbahn eingreift.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß der Durchmesser des Endabschnitts um 3% bis 5% kleiner als der Innendurchmesser der rohrförmigen Führungsbahn ist.
  • Es kann weiter vorgesehen sein, daß der dem Abtrieb des Schubkurbelgetriebes abgewandte Abschnitt der rohrförmigen Führungsbahn die Führung für den Datenträger-Lift ist.
  • Der vorstehend beschriebene Linear-Kugeltrieb kann also mit einfachen Mitteln realisiert werden und ist darüber hinaus problemlos in die Gesamtkonstruktion integrierbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß der Antrieb des Datenträger-Lifts ein Drehabtriebsglied und ein Schraubspindelgetriebe aufweist. Ein Schraubspindelgetriebe wirkt zugleich als Kraftverstärker, d.h. für den Antrieb muß weniger Leistung aufgebracht werden, was allerdings mit einem vergrößerten Drehweg verbunden ist.
  • In einer weiteren Ausbildung kann vorgesehen sein, daß der Antrieb des Datenträger-Lifts ein Drehabtriebsglied und ein Zahnstangengetriebe aufweist.
  • Wenn es sich bei dem Servomotor um einen Servomotor handelt, der für drehbewegungen von mehr als 120°, insbesondere von 360° und mehr ausgelegt ist, kann es sich bei dem Servomotor auch um einen herkömmlichen Elektromotor handeln. Vorteilhafterweise kann es sich auch um einen Getriebemotor handeln, bei dem die Motordrehzahl durch ein fest mit dem Motor verbundenes Getriebe untersetzt ist. Weil der Datenträger-Lift jeweils nur zwischen einer unteren und einer oberen Endlage verfahren wird, ist eine präzise Winkelsteuerung entbehrlich und kann durch Endlagenschalter o.ä. ersetzt sein.
  • Eine besonders einfache Ausbildung wird erhalten, wenn vorgesehen ist, daß der Antrieb des Datenträger-Lifts als Linearantrieb ausgebildet ist. Insbesondere für kleine Verfahrwege des Datenträger-Lifts kann eine solche Ausführung von Vorteil sein.
  • Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Zentralmechanik eines CD/DVD-Brennautomaten mit einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung;
  • 2 die Transportvorrichtung in 1;
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung;
  • 4a ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung;
  • 4b ein viertes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung.
  • 1 zeigt eine Zentralmechanik 1 eines CD/DVD-Brennautomaten zum Beschreiben von CDs/DVDs, im folgenden Datenträger genannt, die eine Vereinzelungsvorrichtung 2, Brenner 3a bis 3c, einen Drucker 3d, eine Haltevorrichtung 7 und eine Transportvorrichtung 8 aufweist.
  • Bei der Vereinzelungsvorrichtung 2 handelt es sich um eine Vereinzelungsvorrichtung mit einem Schubladenmechanismus mit einer Schublade 2s. Die Vereinzelungsvorrichtung ist in 1 mit geschlossener Schublade 2s dargestellt, Auf der Vereinzelungsvorrichtung 2 ist ein Datenträger-Stapel 5 abgelegt. Ein von dem Datenträger-Stapel 5 selektierter Datenträger 5s wird beim Öffnen der Schublade 2s in einer Vereinzelungstasche der Schublade bereitgestellt. In der in 1 gezeigten Darstellung ist dieser Datenträger bereits auf einem Datenträger-Lift 8l der Transportvorrichtung 8 abgelegt.
  • Der Datenträger-Lift 8l ist im wesentlichen als Kreiszylinder ausgebildet mit senkrecht verlaufender Zylinderachse. Der obere Endabschnitt des Datenträger-Lifts 8l ist als ein Kreiszylinder ausgebildet, der in einen kegeligen oder halbkugeligen Führungsdorn 8f übergeht und durchgreift das zentrale Innenloch des Datenträgers 5s. Die Höhe des genannten Kreiszylinders entspricht mindestens der Dicke des Datenträgers 5s, d.h. er weist in dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eine Höhe von 1,2 mm auf. Der Durchmesser des Kreiszylinders ist so gewählt, daß zwischen dem Durchmesser des Innenlochs des Datenträgers 5s und dem Durchmesser des Kreiszylinders ein Spiel ausgebildet ist.
  • An den Kreiszylinder nach unten anschließend ist der Datenträger-Lift mit einem ringförmigen Vorsprung 7v ausgebildet, auf dem der Datenträger 5s aufliegt.
  • Der untere Abschnitt des Datenträger-Lifts 8l ist in einer geschlitzten Führungshülse 8h aufgenommen. Die beiden diametralen und in Längsrichtung der Führungshülse 8h in deren Wandung ausgebildeten Schlitze sind von einem gabelförmigen Kurbelarm 8k durchgriffen, der mit einem am unteren Endabschnitt des Datenträger-Lifts 8l angeordneten Lagerstift 8s (siehe 2) zusammenwirkt und mit dem Abtrieb eines Servomotors 8m drehstarr verbunden ist. Auf diese Weise ist ein Schubkurbelgetriebe 8g gebildet, das die Drehbewegung des Abtriebs des Servomotors 8m in eine lineare Auf- und Abwärtsbewegung des Datenträger-Lifts 8l wandelt.
  • Die Haltevorrichtung 7 weist zwei horizontal schwenkbare Greiferarme 7a auf, die über Koppelstangen mit einem zweiarmigen Schwenkhebel verbunden sind und an ihrem äußeren Endabschnitt mit einer Greiferbacke 7b ausgebildet sind. Der Schwenkhebel ist mit dem Abtrieb eines Servomotors drehstarr verbunden. Die Koppelstangen sind an den Greiferarmen 7a jeweils in Schub-Dreh-Lagern gelagert und sind durch eine Abwinkelung am Herausgleiten aus dem Schub-Dreh-Lager gehindert. Die Greiferarme 7a werden durch Federn gegen den zwischen den Greiferbacken 7b positionierten Datenträger 5s gezogen. Es ist also nicht erforderlich, die Endlage des Servomotors durch Endlagenschalter festzustellen oder durch konstruktive Maßnahmen zu begrenzen. Wenn der Servomotor über die zum Fixieren des Datenträgers erforderliche Endlage hinausfährt, gleiten die Koppelstangen ohne Widerstand im Schub-Dreh-Lager über die Endlage hinaus. Bei dem Schub-Dreh-Lager kann es sich um ein Loch im Greiferarm handeln, das von der Koppelstange mit Spiel durchgriffen ist. Beim Öffnen der Greiferarme 7a ist die Abwinkelung an der Koppelstange mit dem Greiferarm in Eingriff und schwenkt den Greiferarm 7a gegen die Federkraft der Zugfeder in die Offenstellung. Weil die beiden Greiferarme 7a federbelastet sind, wird der zwischen ihnen gehaltene Datenträger 5s zentriert, sofern die beiden Zugfedern mit gleicher Federcharakteristik ausgebildet sind und an gleichen langen Hebelarmen angreifen.
  • Es kann jedoch ein Endlagenschalter vorgesehen sein, der mit einem der beiden Greiferarme 7a zusammenwirkt und betätigt ist, wenn zwischen den Greiferbacken 7b kein Datenträger 5s positioniert ist. Auf diese Weise kann detektiert sein, daß kein Datenträger 5s mehr verfügbar ist.
  • Bei den drei Brennern 3a bis 3c kann es sich um Brenner mit unterschiedlicher technischer Spezifikation handeln. Es können aber auch Brenner gleicher technischer Spezifikation vorgesehen sein, um drei Datenträger parallel zu brennen, d.h. Daten in Datenträger-Rohlinge einzuschreiben.
  • Zur Entnahme des in der Vereinzelungstasche der Schublade 2s (siehe 1) abgelegten selektierten Datenträgers 5s wird der Datenträger-Lift 8l nach oben verfahren, so daß der Führungsdorn 8f das zentrale Innenloch des Datenträgers 5s durchgreift und der Datenträger auf dem ringförmigen Vorsprung 8v des Datenträger-Lifts 8l zur Anlage kommt. Der Datenträger-Lift 8 hebt beim weiteren Verfahren den Datenträger 5s aus der Vereinzelungstasche heraus und bringt ihn in eine Position, in der ihn die Greiferbacken 7b der Haltevorrichtung 7 fixieren können. Der Datenträger-Lift 8 nimmt dabei seine obere Endlage ein. Sobald der Datenträger 5s fixiert ist, fährt der Datenträger-Lift 8l in die untere Endlage. Dadurch wird das zentrale Innenloch der Vereinzelungstasche freigegeben, wonach sodann die Schublade 2s geschlossen werden kann.
  • Sodann wird beispielsweise die Brennerschublade 3cs des Brenners 3c geöffnet und der Datenträger-Lift 8l fährt wieder nach oben, bis sein ringförmiger Vorsprung am Datenträger 5s zur Anlage kommt. Dabei durchgreift der Datenträger-Lift 8l eine in der Brennerschublade 3cs übliche schlitzförmige Ausnehmung.
  • Nun werden die Greiferarme 7a geöffnet und der Datenträger-Lift 8l wird mit dem aufliegenden Datenträger 5s nach unten verfahren. Der Datenträger 5s wird sodann auf der geöffneten Brennerschublade 3cs abgelegt. Der Datenträger-Lift 8 wird nun wieder in seine untere Endlage abgesenkt, wodurch er die Brennerschublade 3cs nicht mehr durchgreift, so daß die Brennerschublade 3cs geschlossen werden kann.
  • Nach erfolgtem Brennen des Datenträgers 5s wird die Brennerschublade 3cs wieder geöffnet und der Datenträger-Lift 8l bringt den Datenträger 5s wieder in die obere Endlage, in der die Greiferarme 7a, 7b den Datenträger 5s fixieren können.
  • Danach wird der Datenträger-Lift 8 wieder in seine untere Endlage abgesenkt, so daß er die Brennerschublade 3cs nicht mehr durchgreift, wonach sodann die Brennerschublade 3cs wieder geschlossen wird.
  • Bevor der Datenträger-Lift 8l den in der Haltevorrichtung 7 abgelegten Datenträger 5s aufnimmt, um ihn in der Schublade eines weiteren Brenners 3a bzw. 3b oder des Druckers 3d a abzulegen, muß die Schublade des ausgewählten Gerätes geöffnet sein, wonach der vorstehend beschriebene Ablauf aufgenommen wird.
  • Es kann vorgesehen sein, daß der Datenträger-Lift 8 den Datenträger 5s schließlich auf einer in 1 nicht dargestellten Ausgabeeinrichtung ablegt, die beispielsweise als schiefe Ebene ausgebildet sein kann und die in einem Ausgabeschlitz oder einem Ausgabefach des CD/DVD-Brennautomaten endet. Es kann aber auch eine schwenkbare Ausgabeeinrichtung vorgesehen sein, die mit zwei oder mehreren Ausgabeschlitzen oder Ausgabefächern zusammenwirkt. Es können beispielsweise zwei Ausgabefächer vorgesehen sein, wobei in das eine Ausgabefach qualitätsgerechte Datenträger abgelegt werden, die zur Ausgabe bestimmt sind und in das andere Fach unbrauchbare Datenträger abgelegt werden, die nach einer Qualitätsprüfung als Ausschuß erkannt sind. Bei der Qualitätsprüfung kann es sich beispielsweise um eine Verifizierung des Datenträgerinhalts nach dem Abschluß des Brennprozesses handeln.
  • Der Datenträger-Lift 8 der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird also nur zwischen einer unteren und einer oberen Endlage verfahren, wodurch Sensoren und/oder Steuerungseinrichtungen zur Feststellung von Zwischenpositionen nicht benötigt sind. Daraus folgt ein einfacher, kostengünstiger und äußerst zuverlässiger Aufbau.
  • 2 zeigt nun den Aufbau der Transportvorrichtung 8 im einzelnen.
  • Die Führungshülse 8h weist einen solchen Innendurchmesser auf, daß der zylindrische Datenträger-Lift 8l mit leichtem Spiel gleitet. Der untere Endabschnitt des Datenträger-Lifts 8l ist gabelförmig ausgebildet und wie weiter oben beschrieben von dem Lagerstift 8s durchgriffen. Der den gabelförmigen Endabschnitt durchgreifende Kurbelarm 8k bildet zusammen mit den beiden Längsschlitzen in der Führungshülse 8h eine Verdrehsicherung, so daß eine Führung für den Datenträger-Lift 8l gebildet ist.
  • Es ist vorgesehen, den Kurbelarm 8k federnd auszubilden, um den Servomotor 8m vor Zwangskräften beim Überfahren der Endlagen des Schubkurbelgetriebes zu schützen und um darüber hinaus Spiel im Dreh-Schub-Gelenk zu vermeiden. Deshalb ist der gabelförmige Kurbelarm 8k in dem in 1 und 2 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel aus zwei Federdrähten gebildet, die aus Federstahl oder Federbronze oder einem anderen federelastischen Material gebildet sein können. Die beiden Federdrähte sind mit einer Vorspannung montiert, die auf den Lagerstift 8s gerichtet ist, so daß der Lagerstift 8s ohne Spiel zwischen den beiden Federdrähten gleitet.
  • Anstatt des Schubkurbelgetriebes kann auch ein anderes Dreh-Schub-Getriebe vorgesehen sein, beispielsweise ein Schraubenspindelgetriebe, wie weiter unten beschrieben.
  • 3 zeigt nun eine Transportvorrichtung 38 mit einen Datenträger-Lift 38l, der eine im oberen Abschnitt angeordnete Führungshülse 38h aufweist. Die Führungshülse 38h ist als Hohlzylinder ausgebildet und besonders einfach herstellbar, weil sie keine Längsschlitze aufweist, wie das bei der weiter oben in 1 und 2 beschriebenen Führungshülse 8l der Fall ist. Der zylinderförmige Hauptabschnitt des Datenträger-Lifts 38l, der in der Führungshülse 38h geführt ist, ist mit kleinerem Durchmesser ausgebildet als der gabelförmig ausgebildete untere Endabschnitt. Das ist möglich, weil der Endabschnitt nicht zugleich als Führung vorgesehen ist. Im Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel in 1 und 2 ist der Datenträger-Lift 8l mit geringerem Materialaufwand ausgebildet und deshalb – gleiches Material vorausgesetzt – mit geringerer Masse. Deshalb sind der Kurbelarm 8k und der Servomotor 8m geringer belastet, woraus beispielsweise eine höhere Lebensdauer und/oder Zuverlässigkeit ableitbar ist.
  • Die 4a zeigt eine Transportvorrichtung 48, bei der ein Linearkugeltrieb 48k die lineare Abtriebsbewegung des Schubkurbelgetriebes 8k längs eines kurvenförmigen Abschnitts auf den linear geführten Datenträger-Lift 8l überträgt. Der Linearkugeltrieb 48k ist aus einem mit Kugeln 48kk gefüllten Rohr 48kr gebildet. Die Kugeln 48kk sind in dichter Packung bewegbar in das Rohr 48kr eingefüllt. Der Innendurchmesser des Rohrs 48kr ist so gewählt, daß die Kugeln 48kk in dem Rohr 48kr leicht beweglich mit Spiel gelagert sind. Sie bilden eine gekrümmte Kugelreihe, deren Achse der Rohrachse folgt. Ein Schubglied 48ks ist zugleich das Abtriebsglied des Schubkurbelgetriebes 8k und durchgreift den hinteren Abschnitt des Rohrs 48kr, wobei die vordere Stirnfläche des Schubgliedes 48ks mit der hinteren Kugel der Kugelreihe zusammenwirkt. Auf der vorderen Kugel der Kugelreihe liegt die untere Stirnfläche des Datenträger-Lifts 8l auf, der mit seinem unteren Abschnitt den oberen Abschnitt des Rohres 48kr durchgreift. Bei dem Rohr kann es sich auch um eine rohrförmige Führungsbahn handeln, die beispielsweise durch zwei spiegelbildliche Formteile ausgebildet ist.
  • In dem in 4a dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Kugeln 48kk einen Durchmesser von 6 mm auf. Das Spiel zwischen den Kugeln 48kk und der Innenwand des Rohres 48kr beträgt 0,1 mm, d.h. der Innendurchmesser des Rohres 48kr ist um 0,2 mm größer als der Durchmesser der Kugeln 48kk. Das vorgenannte Spiel sorgt für eine leichte Beweglichkeit der Kugeln, so daß eine durchgehende Anlage der Kugeln zwischen dem Schubglied 48ks und dem Datenträger-Lift 8h unter allen Betriebsbedingungen hergestellt ist.
  • Auch der Durchmesser des Schubgliedes 48kr und der Durchmesser des unteren Abschnitts des Datenträger-Lifts 8l sind mit dem vorgenannten Spiel zum Innendurchmesser des Rohres 48kr ausgebildet.
  • Das Rohr 48kr ist biegbar ausgebildet, so daß es vor oder während der Montage des Linearkugeltriebs 48k den Platzverhältnissen der Zentralmechanik 1 (siehe 1) anpaßbar ist. Es kann auch ein flexibles Rohr vorgesehen sein, das beispielsweise bei Wartungsarbeiten vorteilhaft sein kann. Der Linearkugeltrieb 48k kann vorzugsweise dort eingesetzt werden, wo aus konstruktiven oder aus funktionellen Gründen ein in weiten Grenzen frei wählbarer Einbauort für das Schubkurbelgetriebe 8g erforderlich ist.
  • 4b zeigt nun eine Transportvorrichtung 58 mit dem Linearkugeltrieb 48k, bei dem ein Schraubspindelgetriebe 58s zur Umwandlung der Drehabtriebsbewegung des Servomotors 8m in eine Linearbewegung vorgesehen ist. Das Schraubenspindelgetriebe kann durch einen vergleichsweise leistungsschwachen Servomotor angetrieben sein, weil es als Kraftverstärker wirkt. Allerdings wird der Kraftgewinn auf Kosten eines größeren Antriebsweges erkauft, d.h. der Abtrieb des Servomotors muß mehrere Umdrehungen zurücklegen, um den Datenträger-Lift 8l von der unteren in die obere Endlage zu verfahren und umgekehrt. Bei dem Servomotor kann es sich in diesem Ausführungsbeispiel auch um einen herkömmlichen Elektromotor handeln, denn die untere und/oder die obere Endlage können beispielsweise durch Endlagenschalter festgestellt und eingehalten werden. Es ist also nicht notwendig, den Servomotor winkelgenau zu steuern.
  • Bei dem Schraubenspindelgetriebe handelt es sich weiter um ein selbsthemmendes Getriebe, d.h. der Datenträger-Lift 8l kann nicht von Hand verfahren werden, indem eine Kraft längs seiner Längsachse ausgeübt wird. Dagegen ist das Verfahren von Hand bei dem weiter oben beschriebenen Schubkurbelgetriebe oder bei einem Zahnstangenantrieb ohne weiteres möglich. Der Zahnstangenantrieb weist vorteilhafterweise eine Zahnstange mit kreisförmigem Querschnitt auf, weil die Passung einer solchen Zahnstange in einer Buchse mit kreisförmigem Innenquerschnitt gut beherrschbar ist und somit eine kostengünstige Lösung darstellt.
  • Das Schraubspindelgetriebe 58s ist aus einer mit dem Abtrieb des Servomotors 8m drehstarr verbundenen Gewindespindel 58sp und einer Spindelmutter 58m gebildet. Zur Verdrehsicherung der Spindelmutter 58m ist ein Stift 58st vorgesehen, der den vorderen Abschnitt der Spindelmutter 58m durchgreift und in zwei diametralen Schlitzen gleitet, die in den vorderen Endabschnitt des Rohrs 48kr eingebracht sind.
  • 1
    Zentralmechanik
    2
    Vereinzelungsvorrichtung
    2s
    Schublade
    3a
    Brenner
    3b
    Brenner
    3c
    Brenner
    3d
    Drucker
    5
    Datenträger-Stapel
    5s
    selektierter Datenträger
    7
    Haltevorrichtung
    7a
    Greiferarm
    7b
    Greiferbacke
    7h
    Schwenkarm
    8
    Transportvorrichtung
    8f
    Führungsdorn
    8g
    Schubkurbelgetriebe
    8h
    Führungshülse
    8k
    Kurbelarm
    8l
    Datenträger-Lift
    8m
    Servomotor
    8s
    Lagerstift
    8v
    ringförmiger Vorsprung
    48
    Transportvorrichtung
    48k
    Linearkugeltrieb
    48kk
    Kugel
    48kr
    Rohr
    48ks
    Schubglied
    58
    Transportvorrichtung
    58m
    Spindelmutter
    58s
    Schraubspindelgetriebe
    58sp
    Gewindespindel

Claims (22)

  1. Vorrichtung zum Beschreiben von scheibenförmigen, vorzugsweise als CD oder DVD ausgebildeten Datenträgern mit mindestens einem Brenner zum Beschreiben des Datenträgers und mindestens einer Transportvorrichtung für den Datenträger, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportvorrichtung (8, 48, 58) einen in Betriebslage vertikal verfahrbaren Datenträger-Lift (8l) aufweist; daß der Datenträger-Lift (8l) an seinem oberen Abschnitt eine Auflagefläche (8v) für einen Datenträger (5s) aufweist; daß der Datenträger-Lift (8l) in einer Führung geführt ist und daß der Datenträger-Lift (8l) an seinem unteren Abschnitt in Eingriff mit einem Antrieb steht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Drehabtriebsglied und ein Getriebe für Linearantrieb aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Schubkurbelgetriebe (8g) aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schubkurbelgetriebe (8g) einen drehbar angetriebenen Kurbelarm (8k) mit daran gelenkig gelagertem Schubglied (48k) aufweist, wobei das Schubglied (48k) in einer Linearführung verschiebbar gelagert ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kurbelarm (8k) einen federnden gabelförmigen Abschnitt aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der federnde gabelförmige Abschnitt des Kurbelarmes (8k) aus Federstahl, Federbronze oder Kunststoff ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger-Lift (8l) an seinem unteren Abschnitt als Schubglied ausgebildet ist, das mit dem Kurbelarm (8k) gelenkig verbunden ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt des Datenträger-Lifts (8l) eine in axialer Richtung verlaufende schlitzförmige Ausnehmung aufweist, die senkrecht zur Achse des Datenträger-Liftes (8l) von einem Stift (8s) durchgriffen ist, der mit dem Kurbelarm (8k) in Eingriff steht.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kurbelarm (8k) mit der Abtriebswelle eines Servomotors (8m) drehstarr verbunden ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schubkurbelgetriebe (8g) und dem Datenträger-Lift (8l) ein Linear-Kugeltrieb (48k) angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Linear-Kugeltrieb (48k) in gekrümmter Linie verläuft.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Linear-Kugeltrieb (48k) eine rohrförmige Führungsbahn (48kr) aufweist, in welche in dichter Packung Kugeln (48kk) bewegbar eingefüllt sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrförmige Führungsbahn (48kr) als biegbares Rohr ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser der rohrförmigen Führungsbahn (48kr) um 3% bis 5% größer als der Durchmesser der Kugeln (48kk) ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Abtrieb des Schubkurbelgetriebes (8g) als stabförmiges Schubglied (48ks) ausgebildet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Schubgliedes (48ks) um 3% bis 5% kleiner als der Innendurchmesser der rohrförmigen Führungsbahn (48kr) ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Endabschnitt des Datenträger-Liftes (8l) in den dem Abtrieb des Schubkurbelgetriebes (8g) abgewandeten Abschnitt der rohrförmigen Führungsbahn (48kr) eingreift.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Endabschnitts um 3% bis 5% kleiner als der Innendurchmesser der rohrförmigen Führungsbahn (48kr) ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Abtrieb des Schubkurbelgetriebes (8g) abgewandte Abschnitt der rohrförmigen Führungsbahn (48kr) die Führung für den Datenträger-Lift (8l) ist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des Datenträger-Lifts (8l) ein Drehabtriebsglied und ein Schraubspindelgetriebe (58s) aufweist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des Datenträger-Lifts (8l) ein Drehabtriebsglied und ein Zahnstangengetriebe aufweist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des Datenträger-Lifts (8l) als Linearantrieb ausgebildet ist.
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