DE19800051C2 - Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapelförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen - Google Patents
Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapelförmig angeordneten scheibenförmigen ElementenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Magazinieren und Trans
portieren von gleichgroßen und stapelförmig angeordneten scheiben
förmigen Elementen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine Vorrichtung dieser Gattung enthält die DE 42 23 813 C1. Sie ar
beitet mit zwei zueinander parallelen Plattenstapeln bzw. Magazi
nen, deren Spindeln gleichförmige Gewinde aufweisen, wie vor al
lem Fig. 1, Position 10 zu entnehmen ist. Dies erschwert die Ent
nahme eines der scheibenförmigen Elemente aus dem einen Magazin,
die hier jeweils an dessen Ende erfolgt, sowie die anschließende
Einbringung in das andere Magazin. Die Erschwernis erhöht sich
noch durch den nichtlinearen Bewegungsablauf bei der. Elementen
entnahme und anschließenden -einbringung. Die beiden Stapel wer
den nämlich um eine Position weitergeschoben, der spendende
Stapel nach vorn, der aufnehmende nach hinten; der nächste Wech
sel erfolgt, sobald das folgende Element an vorderster Position
zu liegen kommt, und zwar so lange bis das gesuchte Element vorn
ist und ganz entnommen werden kann. Unerwünschte Folgen ergeben
sich in der Praxis oft dadurch, daß die bekannte Vorrichtung für
die Packungsdichten und Fertigungstoleranzen der Elemente nicht
optimal ausgelegt werden kann. Darüber hinaus werden Gewindespin
deln mit unterschiedlichem Drehsinn verwendet, was beim Herstel
lungsaufwand zu Buche schlägt.
Ein ähnliches Magazin ist der DE 42 44 698 A1 zu entnehmen. Da
auch dieses Magazin für scheibenförmige Elemente konzipiert ist,
dessen Spindeln gleichförmige Gewinde aufweisen, haften seinen
Funktionsabläufen auch dieselben Schwierigkeiten an.
Auch die DE 35 14 580 A1 weist eine Magazinvorrichtung mit Posi
tionsmelder für runde Scheiben mit drei um den Umfang dieser
Elemente angeordneten Wendelförderern auf, bei denen für einen
Quertransportanschluß am Gewindeende und/oder Gewindeanfang ei
ne größere Gewindesteigung als im Zentralbereich ausgebildet ist.
Mit dem Wendelförderer wird hier - nach Umsetzung der Dreh- in
eine translatorische Bewegung - nicht, wie ansonsten üblich, eine
Mutter weitergeschraubt, die dann ihrerseits das Transportgut
(Faßdeckel 1) bewegt, sondern es wird direkt (ohne Zwischen
glied) das Transportgut verschoben, das gewissermaßen die Funk
tion der Mutter mit beinhaltet bzw. übernimmt.
Schließlich zeigen JP 06131793 A und JP 06131793 AA eine Aufzeich
nungsvorrichtung für scheibenförmige Aufzeichnungsträger mit ei
ner zwei Rotationsachsen enthaltenden Scheiben-Fördervorrichtung.
Die Rotationsachsen weisen in ihrem Mittenbereich gegenüber dem
Ein- und Auslaufbereich je eine erhöhte Gewindesteigung auf. Die
se Aufzeichnungsträger sind in "trays" untergebracht und bilden
mit diesen zusammen die zu verschiebende Einheit (50). Mit die
ser Bewegung gelangt der (zum Abspielen) benötigte Aufzeichnungs
träger auf die Höhe eines Auslesearms. Anders ausgedrückt wird
ein ganzer Stapel von Aufzeichnungsträgern entlang eines fest
stehenden Auslesearms bewegt, um schließlich mit diesem die ge
wünschte Scheibe auszulesen. In der Praxis werden die sogenann
ten "trays" als ein an sich entbehrlicher Aufwand empfunden, weil
hiermit das Nutzvolumen auf ca. ein Drittel oder noch weniger reduziert wird.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, die konstruktive Ausbildung des
(für ein- und mehrstapelige Ausführungsbeispiele der Erfindung)
zentralen Bauelements, der Gewindespindel, den erwünschten Spei
cherkapazitäten und erforderlichen Bewegungsabläufen (beim Fül
len und Leeren der zugehörigen Magazine) optimal anzupassen. Die
se Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Kennzeichnungsteil des
Patentanspruchs 1 gelöst. Die zwar etwas aufwendige Ausbildung
der einzelnen Gewindespindel wird durch die einheitliche Form al
ler beteiligter Spindeln, deren synchrone Antriebsweise sowie die
große Speicherkapazität und hohe Sicherheit in der Funktion nicht
nur egalisiert, sondern diese machen sie allen bekannten Vorrich
tungen dieser Art überlegen: Die kontinuierliche Erweiterung der
Steigung in den Endbereichen (Zweistapelausführung) bzw. dem Zen
tralbereich (Einstapelausführung) erleichtert das Füllen und Lee
ren der Magazine. Nur beispielhaft sei erwähnt, daß die Breite
und Tiefe der vorschlagsgemäßen Gewindegänge bei den in der Re
gel 1,2 mm starken CDs eine Dickentoleranz von bis zu 30% ver
kraften und eine Speicherkapazität von bis zu 300 Einheiten pro
Magazin zulassen.
Bei einer Ausbildung nach Patentanspruch 2 ist vor allem für ei
ne zweistapelige Ausführungsform die in diesem Fall lineare Be
wegung beim Füllen und Leeren der Magazine von erheblicher Bedeu
tung. Die hierbei ansonsten häufig auftretenden Fehler lassen
sich nahezu völlig vermeiden.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird sodann
gegenüber dem bekannten Stand der Technik durch die Verwendung
von jeweils einem Antrieb pro Stapel sowie unabhängigen Posi
tionsfühlern realisiert, wie dies Gegenstand des Patentanspruchs
3 ist.
In vorstehendem Zusammenhang erweisen sich außerdem die konstruk
tiven Maßnahmen gemäß der Patentansprüche 4 und 5 als zweckmäßig.
Dies ergibt sich aus den fertigungstechnischen Vorgaben bei den
scheibenförmigen Elementen: Z. B. beträgt die zulässige Toleranz
von Audio-CDs beim Außendurchmesser 120 mm ± 0,3 mm und bei der
Dicke 1,2 (+0,3/-0,1) mm. Gemäß dem erfindungsgemäßen Vorschlag
werden die Gewindespindeln deshalb so ausgelegt, daß sie bei der
Einstapelausführung im Zentralbereich und bei der Zweistapelaus
führung im Ein- und Auslaufbereich bei Audio-CDs und den mecha
nisch identischen Formen von CD-ROM oder DVD die Steigung 3 mm
+ 0,3 mm Toleranz und die Ganghöhe 1,5 mm ± 0,2 mm Toleranz aufwei
sen.
Hohe Packungsdichten und hohe Toleranzen gegen Maßungenauigkei
ten der scheibenförmigen Elemente lassen sich ganz gezielt für
die unterschiedlichen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung bei einem Vorgehen nach Patentanspruch 1 erreichen.
Hervorzuheben gilt es auch noch die Manipulatoren nach den Pa
tentansprüchen 7 und 11 insofern, weil ihre Arbeitsweise einen
Transport der scheibenförmigen Elemente in der Elementenebene
zuläßt.
Auch die restlichen Unteransprüche enthalten Weiterbildungen der
Erfindung.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand von zwei Ausführungsbei
spielen näher erläutert, wobei die in den einzelnen Figuren ein
ander entsprechenden Teile dieselben Bezugszeichen aufweisen.
Es zeigt
Fig. 1 die Draufsicht auf eine einstapelige Ausführungsform mit
4 symmetrisch um den Umfang verteilten Gewindespindeln
bzw. 3 Gewindespindeln und 1 Haltestange,
Fig. 2 die Seitenansicht (Aufriß) der Ausführungsform gemäß Fig. 1,
Fig. 3 den im wesentlichen aus Schlitten, Greiferarm und Finger
mechanismus bestehenden Manipulator der einstapeligen Aus
führungsform,
Fig. 4 den Greiferarm gemäß Fig. 3 für sich herausgezeichnet, und
zwar zusammen mit seinen vertikalen und horizontalen An
triebsmechanismen,
Fig. 5 die Draufsicht auf eine zweistapelige Ausführungsform mit jeweils drei
Gewindespindeln und einer Haltestange, die dergestalt symmetrisch um den
Umfang verteilt sind, daß die beiden Haltestangen einander direkt gegen
überliegen,
Fig. 6 eine der insgesamt sechs Spindeln der Ausführungsform gemäß Fig. 5,
Fig. 7 den im wesentlichen aus Außenspannzange, keilförmigem Stempel und Zen
trierglocke bestehenden Schlitten für die zweistapelige Ausführungsform,
Fig. 8 dem in Fig. 2 angedeuteten Mittenbereich einer Gewindespindel für die ein
stapelige Ausführungsform für sich herausgezeichnet und
Fig. 9 die Gewindespindel von Fig. 8 mit einer in ihrem Mittenbereich in -
zwecks Entnahme eines Elements - teilbarer Ausbildung.
In Fig. 1 ist ein einziger Stapel 1 von gleichgroßen scheibenförmigen Elemen
ten 3, z. B. mit einem Alu-Kern versehene sogenannte Wechselfestplatten, magne
tooptische Platten, CDs oder dgl., in Draufsicht dargestellt. In ihrer Mitte
haben diese Elemente ein gleichgroßes, kreisrundes Loch 4 und sind an ihrem Au
ßenumfang in 90° Winkelabstand voneinander durch die drei Gewindespindeln 5, 6
und 7 begrenzt. Letztere sind zueinander parallel angeordnet und erstrecken
sich über die gesamte Stapellänge. In der vierten 90°-Position ist eine in et
wa hälftig teilbare Gewindespindel 8' angeordnet, deren eine Hälfte im Bedarfs
fall zusammen mit den drei anderen Gewindespindeln 5 bis 7 über den aus Fig. 2
ersichtlichen Riemen 11 synchron angetrieben wird. Die andere Hälfte der Ge
windespindel 8' dagegen wird im Vergleich hierzu asynchron betätigt. Die schei
benförmigen Elemente 3 reichen mit ihren Randbereichen in die Gewindegänge der
Spindeln 5 bis 7 und 8', so daß der Stapel 1 beim Rotieren der Spindeln mit
umläuft und sich entsprechend der Drehrichtung nach der einen oder anderen Sei
te hin verschiebt. Bei einem etwas modifizierten Ausführungsbeispiel kann an
stelle der Gewindespindel 8' auch eine bloße Haltestange 8 vorgesehen sein. Sie
wird entgegen der Spindelausführung nicht angetrieben und der "wandernde" Sta
pel schiebt sich an ihrer glatt ausgebildeten Oberfläche entlang (bzw. seine
Elemente haben hier keine Möglichkeit - wie bei den Spindeln - in ein Gewinde
einzugreifen).
Besondere Bedeutung kommt im anstehenden Zusammenhang der Ausbildung der Gewin
despindel 5 bis 7 und 8' zu. Sie besitzen - auf die Gesamtlänge bezogen - mind.
doppelt so viele Gewindegänge wie zum Magazinieren vorgesehene Elemente 3, ge
naugenommen 2N - 1 an der Zahl, wenn mit N der einzelne Gewindegang bezeichnet
wird. Wesentlich ist hierbei, daß im Mittenbereich 5' bis 7' der Spindeln
5 bis 7 die Steigung und die Ganghöhe - jeweils im Vergleich zu den links und
rechts angrenzenden Bereichen - erweitert ausgebildet sind. Auf
diese Weise erhalten die scheibenförmigen Elemente in dem Mitten
bereich einen größeren gegenseitigen Abstand, z. B. bei CDs 3 mm,
so daß an dieser Stelle eine ungehinderte, sichere Entnahme mög
lich wird. Hierzu wird der Stapel 1 durch einen synchronen Dreh
antrieb aller Gewindespindeln 5 bis 7, einschließlich Haltestan
ge 8, bewegt, wobei sich die magazinierten scheibenförmigen Ele
mente 3 längs der Achsrichtung des Stapels 1 so lange fortbewe
gen, bis sich das gewünschte Element genau an der zentralen Po
sition befindet.
Die eigentliche Entnahme des scheibenförmigen Elements 3 erfolgt
bei der einstapeligen Ausführungsform mittels des Manipulators 26
und ist in Fig. 3 dargestellt. Hierbei schwenkt ein erster Fin
ger 12 von z. B. 2 mm Breite im Uhrzeigersinn, angedeutet durch
den Drehpfeil 14, in den Stapel 1 ein. Ein zweiter Finger 13 mit
gegenläufigem Drehsinn, angedeutet durch den Drehpfeil 15, dient
als Gegenlager. Der erste Finger 12 hat die gebogene Form
von etwa 70% eines Viertelkreises des scheibenförmigen Ele
ments, mindestens jedoch die Länge von dessen Radius. In seiner
Ruhestellung ist dieser Finger in dem Freiraum zwischen zwei Ge
windespindeln, z. B. den Spindeln 5 und 6, parallel zum Umfang des
scheibenförmigen Elements 3 angeordnet. Er befördert das Element
mittels eines ca. 90°-Schwenks so weit, daß das Mittelloch 4 über
den Rand des Stapels 1 um mindestens zweimal die Länge seines
Durchmessers hinausreicht. An dieser Stelle wird das Element von
dem Greiferarm 16 erfaßt, der es nun völlig aus dem Stapelbereich
hinausbefördert, und einem Laufwerk, im Fall einer CD einem Ab
spielgerät, zuführt. Bei diesem Entnahmevorgang gleitet das schei
benförmige Element beidseitig in den Führungsschienen 17 und 18,
die an dem Stapel 1 bzw. seinem Magazin 1' befestigt sind.
Der Greiferarm 16 und seine Funktion werden in Fig. 4 näher er
läutert: An dem freien Ende dieses Arms sind federnde Finger 19
befestigt. Alternativ hierzu erfüllt bei einem anderen, zeichne
risch nicht näher ausgeführten Ausführungsbeispiel auch ein auf
blasbarer Stempel denselben Zweck. Der Greiferarm 16 läßt sich
mittels Hub- oder Kippantrieb 20 und dessen Ritzel 21 um die Achse
22 in einer zu dem scheibenförmigen Element 3 senkrechten Ebene
verschwenken. Mittels einer solchen Hub- oder Kippbewegung werden
die federnden Finger bzw. der aufblasbare Stempel bis zu dem defi
nierten Anschlag 34 in das Mittelloch 4 (Fig. 1) eingetaucht. In
dieser Stellung spreizen sich die federnden Finger bzw. der Stem
pel wird über einen beweglichen Schlauch aufgeblasen, so daß zwi
schen Greiferarm 16 und scheibenförmigem Element 3 eine kraftschlüs
sige Verbindung entsteht. In dieser durch das scheibenförmige Ele
ment definierten Ebene verschwenkt jetzt der Arm mit Hilfe des Dreh
antriebs 23 um mindestens 45°, aber typisch 90°. Diese Ebene ist in
Fig. 4 die Blickebene. Um aber den Verschwenkweg freizugeben, muß
zuvor die hälftig unterteilte Haltestange 8 betätigt werden (Fig.
3). Zu diesem Zweck ist die Haltestange an ihrer Trennstelle mit
einem herkömmlichen und daher in der Zeichnung nicht näher ausge
führten Zentrierkonus versehen. Ein aus den gleichen Gründen zeich
nerisch nicht dargestellter Hubmechanismus verschiebt daraufhin die
eine Stangenhälfte in Richtung ihres Achsenverlaufs um ca. zweimal
die Dicke des zu transportierenden scheibenförmigen Elements 3 und
gibt dadurch den beabsichtigten und zuvor beschriebenen Verschwenk
weg für besagtes Element frei. Der erste Finger 12 schiebt nun das
selektierte Element aus dem Stapel heraus, woraufhin es von dem
Greiferarm 16 erfaßt und - wie dargelegt - z. B. einem Laufwerk zu
geführt wird. Dieser Wegverlauf ist in Fig. 3 mit unterbrochener
Linienführung dargestellt.
Für den Fall, daß - wie weiter oben ausgeführt - anstelle der vier
ten 90°-Position - die in der Mitte halbierte Gewindespindel 8' zum
Einsatz kommt, kann auch hier der Mittenbereich mit einem Zentrier
konus versehen sein. Ist das für die Entnahme ausgesuchte Element
3 in der Mittenposition der Gewindespindel angekommen, wird die ei
ne Hälfte dieser Spindel 8' asynchron zu der anderen um ein bis
zwei Umdrehungen derart verschoben, daß sie sich dem Stapel 1 ent
lang wegschraubt und eine Entnahmelücke von ein bis zwei Dicken des
Elements 3 freigibt, so daß dieses Element durch die entstandene
Lücke hindurch entnommen werden kann. Die Spindel 8' wird aus Grün
den der Knickstabilität beidseitig ihrer Trennstelle durch - bei
spielsweise drei - Stützwalzen 33 zusätzlich gelagert.
In den Fig. 5 bis 7 sei nun noch ein Ausführungsbeispiel mit zwei
nebeneinander angeordneten und zueinander parallelen Stapeln 1
und 2 bzw. ihren zugehörigen Magazinen 1' und 2' dargestellt und
beschrieben. Jeder dieser Stapel besitzt mindestens drei über
seinen Umfang in ganz bestimmter Weise verteilte und parallel
zur Stapelachse angeordnete Gewindespindeln 5, 6 und 7. Für den
in Blickrichtung linken Stapel der Fig. 5 bedeutet dies, daß die
Spindeln unter 0°, 90° und 180° angeordnet sind, während sie dann
bei dem in Blickrichtung rechten Stapel unter 180°, 270° und 360°
angeordnet sein müssen. Auf diese Weise ergibt es sich, daß die of
fenen (d. h. nicht durch eine Gewindespindel begrenzten) Seiten
der beiden Stapel einander exakt gegenüberliegen, was für einen
einfachen, linearen Wegverlauf beim Austausch der scheibenförmi
gen Elemente 3 zwingend ist. Dabei ist es entsprechend dem vor
ausgehenden Ausführungsbeispiel auch hier erforderlich, daß die
Gewindespindeln jedes einzelnen Stapels synchron bewegt werden.
Aus Fig. 6 ist die Ausbildung der Gewindespindeln 5 bis 7 bei
der Zweistapelausführung ersichtlich. Auch hier verläuft ihre
Steigung nicht gleichförmig. Im Gegensatz zu dem vorausgehenden
Ausführungsbeispiel ist dieselbe jedoch nicht im Mittelbereich
der Gewindespindeln, sondern nach deren Enden hin verlagert bzw.
in diesen Endbereichen kontinuierlich erweitert ausgebildet. Auch
die Ganghöhe ist in diesen Bereichen - der veränderten Steigung
angepaßt - erweitert ausgebildet. Im Mittelbereich besteht gleichförm. Steigung.
Fig. 7 zeigt schließlich noch die konstruktive Ausgestaltung und
die Funktion des zugehörigen Manipulators 27, der von dem Mani
pulator 26 des vorbeschriebenen Ausführungsbeispiels ebenfalls
abweicht. Im anstehenden Fall besteht er im wesentlichen aus ei
ner Außenspannzange 28, die mit sich trichterförmig weitenden
Fingern 29 am freien Ende der Zange in das Mittelloch 4 des schei
benförmigen Elements 3 greift. Innerhalb der durch die Finger ge
bildeten Trichteröffnung gleitet entlang eines zentrisch angeord
neten Dorns 30 der dem Trichter angepaßte keilförmige Stempel 31.
Je weiter letzterer in den Trichter eindringt, um so stärker die
Spreizung und um so sicherer die kraftschlüssige Verbindung zwi
schen Außenspannzange 28 und scheibenförmigem Element 3. Mit ihrem
Schaft steckt die Zange in der Zentrierglocke 32, die mit ih
rem Glockenrand beim Eintauchen der Finger in das Mittelloch auf
dem scheibenförmigen Element plan aufsitzt. Abschließend wird
das Element, wie bei der einstapeligen Ausführung dargestellt, in
der Ebene dieses Elements aus dem Stapel 1 heraus- und in den Sta
pel 2, entlang der Verbindungslinie beider Stapelachsen, hineinge
schoben.
Wegen der Bedeutung, die der Gewindespindelausbildung im anste
henden Zusammenhang zukommt, und aus Gründen einer besseren Ver
deutlichung sei an Hand von Fig. 8 nochmals auf die in Fig. 2 be
reits für die einstapelige Ausführungsform angedeutete spezielle
Ausgestaltung des Mittenbereichs 5'-7' näher eingegangen, was bei
der zweistapeligen Ausführungsform den Endbereichen der Fig. 6
entspricht. Für eine bessere Entnahme des scheibenförmigen Ele
ments 3 hat die Spindel der Fig. 8 im Mittenbereich eine deutli
ch erhöhte Steigung und einen sich nach dem Mittenbereich gleich
falls zunehmend erhöhenden Spitzendurchmesser. Die Außenbereiche
dagegen besitzen eine konstante Steigung 10, während der Innen
durchmesser durchgehend konstant sein mußt.
In Fig. 9 schließlich ist die Teilbarkeit der Gewindespindel 8'
an der in Fig. 8 durch eine strichlierte vertikale Linie 9 ange
deuteten Stelle aufgezeigt. Zu diesem Zweck ist auf der in Blick
richtung rechten Spindelseite die Führungsmutter 35 angeordnet.
Zum Entnehmen and Füllen wird diese Hälfte im Sinn des Drehpfeils
36 um eine Umdrehung gedreht. Dabei verschiebt sich die Spin
delhälfte gemäß dem Richtungspfeil 37, so daß sich im Mittenbe
reich die dargestellte Öffnung 38 bildet. Beim Öffnungs- und
Schließvorgang steht die Mutter 35 fest. Nur wenn sich der ganze
Stapel bewegt, dreht sie sich synchron mit; sobald ein Element 3
entnommen wird, wird sie festgehalten.
Im folgenden seien noch die für die einzelnen Bewegungsabläufe
erforderlichen Antriebsmittel aufgelistet: Bei der zweistapeligen
Ausführungsform ist pro Stapel 1 bzw. 2 je ein handelsübli
cher und deshalb in der Zeichnung nicht dargestellter Motor erforderlich,
der den Stapel entlang seiner Längsachse bewegt. Fer
ner ist bei der einstapeligen Ausführungsform für die in ihrer
Mitte trennbare Haltestange 8 bzw. Gewindespindel 8' ein gleich
falls handelsüblicher rund deshalb nicht dargestellter Motor vor
gesehen. Sodann der Motor oder Drehmagnet 41, der den Finger 12
(Fig. 3) bewegt, um dadurch das scheibenförmige Element, 3 ein
erstes Stück aus dem Stapel hinauszuschieben; der bereits er
wähnte Hub- oder Kippantrieb 20 für das Absenken des Greifarms
16 in das Mittelloch 4 rund schließlich der gleichfalls schon er
wähnte Drehantrieb 23, der den Greiferarm in Scheibenebene ver
schwenkt rund dadurch das scheibenförmige Element einem Laufwerk
oder dgl. zuführt.
Den in den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen angegebenen
Winkelgeraden, Stückzahlen von Gewindespindeln, Haltestangen und
scheibenförmigen Elementen oder auch den zu berücksichtigenden Toleranzan
gaben für die Länge und Stärke dieser Elemente sowie der Ausbil
dung der diversen Finger, Spannzangen und Zentrierelemente kann
nur beispielhafte Bedeutung beigemessen werden. Bei anderen,
nicht speziell erwähnten und/oder dargestellten Ausführungsbei
spielen können sich dieserhalb Änderungen ergeben, ohne daß da
durch der vorgeschlagene Rahmen der Erfindung verlassen würde.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Magazinieren and Transportieren von gleich
großen und stapelförmig angeordneten scheibenförmigen Elemen
ten mit Mittelloch, wie z. B. CDs, Wechselfest- oder magneto
optische Platten, mit mindestens einem Plattenstapel
and zugehörigem Magazin, innerhalb dessen um den Umfang der
scheibenförmigen Elemente zueinander parallele Gewindespin
deln angeordnet sind, die sich über die gesamte Länge des Sta
pels erstrecken und in deren Gewindegängen die scheibenförmi
gen Elemente über deren Ränder lose gehaltert sind und die
sich bei rotierenden Gewindespindeln entlang der Stapelachse
bewegen bis sie in einer gewünschten Stellung ankommen, in
der sie von einem Manipulator entnommen und an ihren Bestim
mungsort transportiert werden, dadurch gekenn
zeichnet, daß
- a) bei einstapeliger Ausführung die Gewindespindeln (5-7) im Zentralbereich (9) gegenüber dem Ein- und Auslaufbe reich (10) in an sich bekannter Weise eine erhöhte Gewin desteigung und/oder Gewindetiefe (bei konstantem Kerndurch messer) aufweisen,
- b) bei mehrstapeliger Ausführung umgekehrt die Steigung der Gewindespindeln (5-7 und 8') im Ein- und Auslaufbereich so wie die Gewindetiefe (bei konstantem Kerndurchmesser) grö ßer als im Zentralbereich ausgebildet sind,
- c) der Spitzendurchmesser der Gewindespindeln - bei einstape liger Ausführung in für sich bekannter Weise - der Gewin desteigung angepaßt ist und
- d) bei der zweistapeligen Version die Steigung der Gewindespindeln (5-7 und 8') im Zentralbereich (9) zwischen 140% und 180% so wie im Ein- und Auslaufbereich in etwa zwischen 180% und 350% der Nettostärke des scheibenförmigen Elements (3) (gemessen am Rand, bei nicht streng zylindrischer Form z. B. einer CD) beträgt, mit entsprechend umgekehrten Zah lenverhältnissen bei einstapeliger Version.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gewindespindeln (5-7) über den Um
fang eines Stapels in einem Winkelbogen von 0 bis 180° vor
zugsweise symmetrisch verteilt sind und synchron angetrieben
werden und bei Verwendung von zwei Stapeln (1; 2) bzw. Maga
zinen (1'; 2') deren offene Seiten einander exakt gegenüber
liegend angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß drei Gewindespindeln (5-7) unter jeweils
90° zueinander über den Umfang des Stapels (1) ver
teilt sind und an der vierten Position eine in etwa hälf
tig teilbare weitere Gewindespindel (8') oder eine Halte
stange (8) angeordnet ist, deren eine Hälfte synchron und
zusammen mit den übrigen Gewindespindeln antreibbar ausge
bildet ist, während die andere Hälfte von Spindel oder Stan
ge asynchron umläuft, wobei Positionsfühler die entspre
chenden Haltekommandos überwachen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Haltestange (8) oder die weite
re Gewindespindel (8') an der Trennstelle jeweils mit ei
nem Zentrierkonus versehen ist und die für die asynchrone
Dehbewegung vorgesehene Stangen- oder Spindelhälfte mit
Hilfe eines Hubmechanismus in Richtung ihres Achsenver
laufs verschiebbar ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und/oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Haltestange (8)
bzw. die weitere Gewindespindel (8') beidseitig ihrer
Trennstelle in z. B. drei zu ihnen und unter sich paralle
len Stützwalzen (33) zusätzlich gelagert sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gewin
despindeln (5-7 und 8') eine gegenüber der Anzahl der schei
benförmigen Elemente (3) höhere, vorzugsweise doppelt so ho
he Anzahl an Gewindegängen aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Manipu
lator (26) für die einstapelige Ausführung im wesentlichen
aus einem ersten Finger (12) besteht, der das selektierte
scheibenförmige Element (3) z. B. im Uhrzeigersinn (14) und
entlang zweier Führungsschienen (17; 18) so weitaus seiner
Stapellage verschiebt, daß das Mittelloch (4) über den Rand
des Stapels hinausreicht; ferner aus einem zweiten, z. B. im
Gegenuhrzeigersinn verschwenkbaren Finger (13) als Gegenla
ger für das verschobene Element sowie aus einem Greiferarm
(16), der mit seinem freien Ende das scheibenförmige Element
über sein Mittelloch (4) aus dem Stapelbereich vollends her
ausbefördert.
8. Vorrichtung nach Patentanspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß der erste Finger (12) auf ei
ner zu Gewindespindeln (5, 6, 7, 8') und Haltestange (8) pa
rallelen Achse (22) außerhalb des Stapels (1) gelagert ist
sowie in seiner Länge und gebogenen Form etwa einem knappen
Viertel des Außenumfangs des scheibenförmigen Elements (3)
entspricht.
9. Vorrichtung nach Patentanspruch 7 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Greiferarm (16) ein
mal auf einer zu den Gewindespindeln (5, 6, 7, 8') und der
Haltestange (8) um 90° verdrehten Hub- oder Kippachse (20)
senkrecht zur Scheibenebene und zum anderen über einen Dreh
antrieb (23) sowie dessen Achse (24) in der Scheibenebene
selbst verschwenkbar ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Patentanspruch 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Greiferarm (16) an sei
nem freien Ende federnde Finger oder einen aufblasbaren Stempel (19)
aufweist, die über die Hub- oder Kippachse (20) in das Mit
telloch (4) des scheibenförmigen Elements (3) eingreifen
und dort durch Spreizen bzw. Aufblasen eine kraftschlüssige
Verbindung zwischen Greiferarm und Element bewirkt.
11. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Patentansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Manipulator (27) für die zweistapelige Ausführung
schlittenförmig ausgebildet and mit dem Greiferarm (16) ver
sehen ist; der Schlitten sich auf einer linearen, idealen
Verbindungslinie der Zentren der beiden Stapel (1; 2) be
wegt und hierbei dessen Greiferarm das scheibenförmige Ele
ment (3) an seinem Mittelloch (4) erfassend in der Ebene
des Elements von einem Stapel zum anderen befördert.
12. Vorrichtung nach Patentanspruch 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schlitten aus einer Au
ßenspannzange (28) mit an ihrem freien Ende trichterförmig
geweiteten Fingern (29) besteht, wobei innerhalb des Trich
ters auf einem zentrischen Dorn (30) ein der Trichterform
angepaßter, keilförmiger Stempel (31) verschiebbar angeordnet ist, der
bei in das Mittelloch (4) eines scheibenförmigen Elements
(3) eingeführten Fingern eine kraftschlüssige Verbindung
zwischen Fingern und Element bewirkt.
13. Vorrichtung nach Patentanspruch 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schaft der Außenspann
zange (28) in einer Zentrierglocke (32) gehaltert ist, de
ren Rand bei in das Mittelloch (4) eingetauchten Fingern
(29) auf dem scheibenförmigen Element (3) aufsitzt.
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