DE10113271C1 - Fliegender Aufbau aus Klettelementen mit wasserdichtem Boden - Google Patents
Fliegender Aufbau aus Klettelementen mit wasserdichtem BodenInfo
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Abstract
Eine selbsttragende Hochbaukonstruktion zum schnellen Auf- und Abbau von fliegenden Aufbauten, die Wandelemente (2a, 2b) umfasst, welche an anderen, gleichartigen Wandelementen mittels einer Vielzahl von flächig an jedem Wandelement und dem Gegenstück angeordneten klettenartigen Haftelementen befestigt sind, ist dadurch gekennzeichnet, dass im Innern ein gegen Feuchtigkeit durchgehend abdichtender Bodenbelag (1) vorgesehen ist, der an seiner an die Wandelemente in deren Bodenbereich angrenzenden Seite eine rundum laufende, durchgehende, nach oben biegbare Lasche (3) aus feuchtigkeitsdichtem Material aufweist, die an ihrer den Wandelementen im hochgebogenen Zustand der Lasche zugewandten Fläche klettenartige Haftelemente (4) aufweist, und dass die an den Boden angrenzenden Wandelemente in ihrem Bodenbereich ebenfalls klettenartige Haftelemente (5) aufweisen, die als Antagonisten zu den Haftelementen der rundum laufenden Lasche für eine durchgehende Befestigung der Lasche an den Wandelementen wirken. Dadurch können mit geringem technischen und zeitlichen Aufwand derartige fliegende Aufbauten auch auf feuchten Böden, insbesondere auch in Überschwemmungsgebieten als provisorische Wohnräume oder Lagerräume für feuchteempfindliche Güter eingesetzt werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Hochbaukonstruktion zum schnellen
Auf- und Abbau von fliegenden Aufbauten, wie beispielsweise Bauzäunen
sowie provisorischen oder improvisierten Gebäuden oder Gebäudeteilen, die
Wandelemente umfasst, welche an anderen, gleichartigen Wandelementen
oder an Stützelementen mittels einer Vielzahl von flächig an jedem
Wandelement und dem entsprechenden Gegenstück angeordneten, haken-
und/oder pilz- und/oder ösenförmigen Haftelementen, die nach dem Mikro-
Einhak-Prinzip der in der Natur vorkommenden Kletten wirken, befestigt sind.
Eine derartige Hochbaukonstruktion ist durch die DE 198 44 553 A1 bekannt
geworden.
Mit Hilfe dieser erst vor Kurzem entwickelten Hochbauwandelemente können
sehr einfach fliegende Aufbauten wie Bauumzäunungen oder provisorische
tragende Gebäudehüllen gebildet werden, die nach einer gewissen
vorgesehenen Nutzungsdauer aufgrund der reversiblen Befestigungstechnik
nach dem Mikro-Einhak-Prinzip ohne großen Aufwand wieder in Einzelteile
zerlegt und abtransportiert werden. Einsatzmöglichkeiten für derartige
Hochbaukonstruktionen gibt es sehr viele, beispielsweise als einfache
Bauzäune, aber auch als schnell zu errichtende oder schnell wieder
abzutragende Gebäude in Katastrophengebieten oder in Krisenregionen
für zeitlich begrenzte humanitäre oder militärische Einsätze.
Nachteilig bei diesen bekannten fliegenden Aufbauten ist jedoch, dass mit der
bisherigen Technologie ohne größeren Aufwand kein Schutz gegen vom Boden
her eindringende Feuchtigkeit besteht. Dadurch können derartige fliegende
Aufbauten bislang entweder nicht als Wohnräume oder zur Lagerung
feuchtigkeitsempfindlicher Güter eingesetzt werden, oder es muss vorher mit
großem Aufwand als Bodenkonstruktion eine Art Bühne errichtet werden, was
aber wiederum den großen Vorteil der schnellen Auf- bzw. Abbaubarkeit und
vor allem der einfachen Handhabbarkeit des Systems nahezu wieder zunichte
macht.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, die eingangs
genannte Hochbaukonstruktion derart weiterzubilden, dass mit möglichst
geringem technischen und zeitlichen Aufwand derartige Aufbauten auch auf
feuchten Böden, insbesondere auch in tropischen Regengebieten oder am
Rande von Überschwemmungsgebieten als provisorische Wohnräume oder
Lagerräume für feuchteempfindliche Güter eingesetzt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf überraschend einfache, aber
wirkungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, dass im Innern der
Hochbaukonstruktion ein gegen Feuchtigkeit durchgehend abdichtender
Bodenbelag vorgesehen ist, der an seiner an die Wandelemente in deren
Bodenbereich angrenzenden Seite eine rundum laufende, durchgehende, nach
oben biegbare Lasche aus feuchtigkeitsdichtem Material aufweist, die an ihrer
den Wandelementen im hochgebogenen Zustand der Lasche zugewandten
Fläche nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkende Haftelemente aufweist, und
dass die an den Boden angrenzenden Wandelemente in ihrem Bodenbereich
auf der dem Innern der Hochbaukonstruktion zugewandten Seite ebenfalls nach
dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkende Haftelemente aufweisen, die als
Antagonisten zu den entsprechenden Haftelementen der rundum laufenden
Lasche für eine durchgehende Befestigung der Lasche an den Wandelementen
wirken.
Der Bodenbelag und die umlaufende Lasche bilden zusammen eine Art Wanne,
die durch Einsatz geeigneter Materialien absolut wasserdicht gestaltet werden
kann. An den Rändern kann sie je nach Bedarf durch entsprechende
Abmessungen der Lasche sowie des Klettbereichs zwischen Lasche und
Wandelementen hochgezogen werden, um eine gewünschte Abdichtungshöhe
gegen gebäudeaußenseitigen Wasserstand (beispielsweise bei Hochwasser
oder Einsetzen von Monsunregen) zu bieten. Die Handhabung und der Einbau
der Bodenkonstruktion in den bekannten fliegenden Aufbauten ist wiederum
denkbar einfach und wird durch simples Andrücken der entsprechenden Klett-
Antagonisten gegeneinander bewirkt. Auf diese Weise kann das von den
Erfindern der vorliegenden Erfindung in der oben zitierten DE 198 44 553 A1
erstmals beschriebene System von fliegenden Aufbauten aus Klettelementen
universal auch auf feuchten oder nassen Böden eingesetzt und sogar über
längere Zeiträume zur schnellen Herstellung von Unterkünften und Lagerhallen
genutzt werden, die nach einer vorgesehenen Einsatzzeit ganz einfach und
ohne Hilfe von ausgebildeten Spezialisten wieder abgebaut, abtransportiert und
bis zum nächsten Einsatz platzsparend zwischengelagert werden können.
Um ein Eindringen von Wasser in das Innere der Hochbaukonstruktion sicher
zu verhindern, sollte die umlaufende Lasche im nach oben gebogenen Zustand
mindestens 0,1 m, vorzugsweise mindestens 0,2 m über den Bodenbelag
ragen.
Bei einfachen Ausführungsformen der Erfindung kann die umlaufende Lasche
Teil des Bodenbelages sein. In den Randbereichen der Lasche sind dann
umlaufend die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkenden Haftelemente
vorgesehen, die an den entsprechenden Antagonisten im Bodenbereich der
Wandelemente angedrückt und damit befestigt werden. So kann der
erfindungsgemäß vorgesehene Bodenbelag beispielsweise als wasserdichte
Plane aus reißfestem Material gestaltet werden, wie es beispielsweise im
Zeltbau an sich bekannt ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Hochbaukonstruktion ist die umlaufende Lasche rundum dichtend mit dem
Bodenbelag verbunden, also nicht ursprünglich einfach der Randbereich des
Bodenbelags, sondern zum Bodenbelag hinzugefügt. Auf diese Weise kann für
den Bodenbelag ein anderes Material mit anderen Eigenschaften als das
Laschenmaterial gewählt werden.
Auch bei dieser Ausführungsform gibt es wieder zwei Alternativen, nämlich
einerseits, dass die umlaufende Lasche aus flexiblem, vorzugsweise reißfestem
Material ist, so dass sie zum Zwecke der Befestigung an den Wandelementen
vom Bodenbelag weg nach oben gezogen werden kann.
Andererseits kann bei alternativen Weiterbildungen die umlaufende Lasche aus
steifem Material aufgebaut und mittels flexibler Elemente feuchtigkeitsdicht mit
dem Bodenbelag verbunden sein. Auch auf diese Weise lässt sich die
umlaufende Lasche vom Bodenbelag aus anheben und seitlich im unteren
Bereich der Wandelemente über die klettenartigen Haftelemente an der
Innenseite der Hochbaukonstruktion befestigen.
Vorteilhaft weist bei dieser Ausbildung der Bodenbelag und/oder die
umlaufende Lasche im Bereich von Ecken balgartige, feuchtigkeitsdicht mit dem
Bodenbelag und/oder der die umlaufenden Lasche verbundene Eckelemente
auf. Dadurch wird die Handhabbarkeit des Systems insbesondere bei Montage
und Demontage erheblich erleichtert.
Besonders bevorzugt ist eine Weiterbildung, beider Bodenbelag aus hartem
und/oder hochreißfestem Material aufgebaut ist, so dass Beschädigungen beim
Begehen des Bodens verhindert werden können und die wasserdichte
Eigenschaft der Konstruktion dauerhaft erhalten bleibt.
Bei einer einfachen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Hochbaukonstruktion kann der Bodenbelag durchgehend einstückig aufgebaut
sein.
Alternativ dazu kann der Bodenbelag aber auch aus gegeneinander
abgedichteten Einzelelementen zusammengesetzt sein, was möglicherweise
die Herstellung verbilligt. Ausserdem können die Einzelelemente erst vor Ort
patchworkartig zusammengesetzt werden, so dass der Bodenbelag auf die
genaue Größe und den Grundriss der entsprechenden Räumlichkeit der
Hochbaukonstruktion zugerichtet werden kann.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Hochbaukonstruktion weist der Bodenbelag wärmeisolierende Eigenschaften
auf, was den Wohnwert und die Einsetzbarkeit des fliegenden Aufbaus als
Lagerhalle wesentlich erhöht.
Für spezielle Einsätze der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion,
beispielsweise in Katastrophengebieten oder in verseuchten oder
kontaminierten Gegenden, aber auch für den Einsatzzweck der schnellen
Errichtung einer behelfsmäßigen Klinik kann der Bodenbelag keimabweisende
bzw. antibakterielle Eigenschaften aufweisen.
Besonders vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Hochbaukonstruktion, bei der der Bodenbelag Funktionselemente wie
beispielsweise Leitungen und Anschlüsse für hygienische Einrichtungen, für die
Versorgung und Entsorgung mit Wasser, Heißwasser, Fußbodenheizelemente,
Abwasserleitungen, Stromversorgungseinrichtungen, verschließbare und
abdichtbare Bodenluken als Verbindung zu Kellerräumen und dergleichen
enthält. Dadurch kann das erfindungsgemäße System besonders flexibel zu
den verschiedensten Einsatzzwecken verwendet werden, wobei die leichte
Handhabbarkeit im Hinblick auf Montage und Demontage des erfindungsgemäß
modifizierten Bodenbelages von besonderem Vorteil ist.
Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Hochbaukonstruktion, bei der zumindest einige der an den Bodenbelag
angrenzenden Wandelemente bodenseitig Befestigungselemente aufweisen,
die einerseits mit den Wandelementen, andererseits mit dem Boden fest, aber
lösbar verbunden bzw. verbindbar sind. Auf diese Weise lässt sich unter
Beibehaltung des wesentlichen Vorteils der leichten Montage und Demontage
der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion das Bauwerk fixieren, um
Deformationen und eventuelle Ablösungen der dichtenden Verbindung zur
Bodenwanne sicher verhindern. Beim Einsatz der Hochbaukonstruktion in
Überschwemmungsgebieten kann damit auch ein Aufschwimmen der
Bodenwanne und eventuell des gesamten Bauwerkes wirksam vermieden
werden. Insbesondere wird auch bei unebenen Böden ein Abheben der
Bodenwanne durch das Einwirken äußerer Kräfte, beispielsweise Windkräfte
verhindert. Außerdem lässt sich mit Hilfe der bodenseitigen Befestigung die
Bodenlinie, über der der fliegende Aufbau errichtet werden soll, auf einfache
Weise nivellieren.
Eine bevorzugte Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht vor, dass die
Befestigungselemente von den Wandelementen vorzugsweise rechtwinklig
abstehende, insbesondere umklappbare Laschen umfassen, die bodenseitig
Durchbrüche zum Durchstecken von Verankerungselementen für eine lösbar
feste Verbindung der Wandelemente mit dem Boden aufweisen. Die
Verankerungselemente können dann zur festen Verankerung der
Hochbaukonstruktion mit dem Boden in den Untergrund eingetrieben,
eingetackert, eingeschossen oder eingeschraubt werden. Je nach
Bodenbeschaffenheit können dazu unterschiedliche Verankerungselemente
Verwendung finden.
Zur Verankerung in Hartböden können die Verankerungselemente
beispielsweise schraubenförmig, spreizankerförmig, spreizdübelförmig,
kletterhakenförmig, eishakenförmig oder selbstklebend ausgebildet sein.
Bei alternativen Ausführungsformen können Verankerungselemente
Verwendung finden, die zur Verankerung in Weichböden, sandigen oder
kiesigen Böden geeignet sind.
Bei einer hierfür besonders vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, dass die
Verankerungselemente unten spitz zulaufend ausgebildet sind und eine
abziehbare Montagehülse aufweisen, mit der sie in den Boden getrieben
werden können, wobei sich die Verankerungselemente nach dem Abziehen der
Montagehülse tannenbaumförmig im Boden entfalten und auseinander
spreizen. Dadurch wird auch in einem weichen bzw. körnigen Untergrund eine
gute Verankerung gewährleistet.
Bei alternativen Ausführungen sind die Verankerungselemente zur Verankerung
in saugenden Böden geeignet.
Eine hierfür besonders günstige Variante der Erfindung sieht vor, dass die
Verankerungselemente zugespitzte Röhren umfassen, die unten und seitlich
Durchbrüche aufweisen, durch welche nach dem Eintreiben der Röhren in den
Boden von oben und außen zugeführter flüssiger oder pastöser Kunststoff in
den Boden austreten kann, den Boden mit feinen Verästelungen durchsetzt,
sich dann verfestigt und dadurch eine netzartige Verankerung erzeugt.
Besonders bevorzugt ist auch eine Weiterbildung der Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion mit Verankerungselementen, bei der
dieselben oben einen flachen tellerförmigen oder umklappbaren ringförmigen
Abschluss aufweisen, der die Laschen der unteren Bauelemente am Boden
festhält, ohne eine erhebliche Verdickung oder Erhöhung an dieser Stelle zu
verursachen, und der einen Ansatzpunkt für die Demontage der
Verankerungselemente je nach Ausführung mit oder ohne Werkzeug bietet.
Wie bereits aus der oben zitierten DE 198 44 553 A1 an sich bekannt, können
vorteilhafterweise die Wandelemente Dämmelemente zur Wärmeisolation
und/oder zur Feuchteisolation und/oder zur Schallisolation und/oder
strahlungsabweisende und/oder strahlungsabsorbierende Materialien und/oder
beschussfeste oder beschusshemmende Bauelemente enthalten.
Zum Einsatzzweck der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion für die
Errichtung fliegender Aufbauten ist es auch vorteilhaft, wenn zumindest einige
der Wandelemente Fenster und/oder Türen enthalten.
Insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsaspekte im Brandfall ist es von großem
Vorteil, wenn die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip der in der Natur
vorkommenden Kletten wirkenden Haftelemente hochtemperaturfest sind,
insbesondere aus schwer entflammbaren, vorzugsweise unbrennbaren
Materialien bestehen. Die Haftelemente können im Brandfall noch gelöst
werden und somit an verschiedenen Gebäudepunkten Fluchtwege eröffnen,
wohingegen hitzeempfindliche Haftelemente im Brandfall bis zur völligen
Zerstörung in der Regel verschmelzen und damit unlösbar verkleben.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der
Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter
ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu
mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und
beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu
verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung
der Erfindung.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand von Ausfüh
rungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen, nicht-maßstäblichen Vertikalschnitt durch
eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Hochbaukonstruktion;
Fig. 2 die linke untere Ecke von Fig. 1 im Detail;
Fig. 3a eine Ausführungsform eines Verankerungselements zur
Verankerung in Weichböden; und
Fig. 3b wie Fig. 3a, aber mit abgezogener Montagehülse.
Die schematische Schnittzeichnung von Fig. 1 soll lediglich der Beschreibung
der einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen selbsttragenden
Hochbaukonstruktion sowie deren relativer Lage zueinander dienen, ist jedoch
keineswegs maßstäblich zu verstehen. Dargestellt ist eine aus zwei
Wandelementen 2a, 2b gebildete Hochbaukonstruktion, in deren Innern ein
durchgehend abdichtender Bodenbelag 1 vorgesehen ist. Dieser weist an
seiner den Wandelementen 2a, 2b in der am Bodenbereich angrenzenden Seite
eine rundum laufende, durchgehende, nach oben gebogene Lasche 3 auf, die
entweder einstückig mit dem Bodenbelag 1 verbunden sein kann oder mittels in
der Zeichnung nicht näher dargestellter flexibler Elemente feuchtigkeitsdicht mit
dem Bodenbelag verbunden ist. Wandseitig weist die umlaufende Lasche 3
Haftelemente 4 auf, die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirken. Als
Antagonisten zu den Haftelementen 4 der Lasche 3 wirken an der Unterseite im
Innenbereich der Wandelemente 2a, 2b vorgesehene entsprechende
Haftelemente 5, die ebenfalls nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirken. Die
Wandelemente 2a, 2b sind ihrerseits mit anderen gleichartigen Wandelementen
über derartige Haftelemente, die nach dem Prinzip der in der Natur
vorkommenden Kletten wirken, miteinander befestigt, um einen fliegenden
Aufbau, wie beispielsweise einen Bauzaun oder ein improvisiertes Gebäude zu
bilden.
Aufgrund des erfindungsgemäß vorgesehenen Bodenbelags 1 wird im Innern
der Hochbaukonstruktion eine gegenüber dem Boden wasserdichte Wanne
ausgebildet, so dass die Hochbaukonstruktion im Innern auch bei Regen oder
sogar bei Überschwemmungen von unten her trocken bleibt.
In Fig. 2, die eine Ausschnittsvergrößerung der linken unteren Ecke von Fig. 1
darstellt, ist die klettenartige Wirkungsweise der Haftelemente 4, 5 noch einmal
schematisiert verdeutlicht.
Des weiteren sind in der Zeichnung im Bodenbereich der Wandelemente 2a, 2b
Befestigungselemente erkennbar, mit denen die Wandelemente 2a, 2b fest,
aber lösbar mit dem Boden verbunden sind, um der Hochbaukonstruktion auch
bei Einwirkung von Windkräften eine ausreichende Stabilität zu verleihen.
Im linken Teil von Fig. 1 sowie in Fig. 2 umfassen diese Befestigungselemente
ins Innere der Hochbaukonstruktion rechtwinklig abgeklappte Laschen 6a, die
bodenseitig Durchbrüche zum Durchstecken von Verankerungselementen 7a
mit dem Boden aufweisen. Die Verankerungselemente können je nach
Bodenart unterschiedlich ausgebildet sein. Von Vorteil ist es, wenn die
Verankerungselemente 7a oben einen flachen, tellerförmigen Abschluss 9a
aufweisen, damit sich im Bodenbelag 1 über dem jeweiligen
Verankerungselement 7a kein allzu hoch aufgeworfener Wulst ergibt.
Auf der rechten Seite von Fig. 1a ist eine alternative Konstruktion der
Befestigungselemente dargestellt. Hier ist die rechtwinklig abstehende Lasche
6b zur Gebäudeaußenseite hin abgeklappt. Das hier verwendete
Verankerungselement 7b mit seinem tellerförmigen Abschnitt 9b ist in den
Fig. 3a und 3b näher dargestellt. Es dient zur Verankerung in Weichböden,
Sandböden oder Kiesböden. Zunächst wird das Verankerungselement 7b, wie
in Fig. 3a gezeigt, mit seiner spitz zulaufenden Unterseite zusammen mit einer
übergezogenen Montagehülse 8 in den Boden getrieben.
Gemäß Fig. 3b wird sodann die Montagehülse 8 nach oben abgezogen und das
Verankerungselement 7b kann radial nach außen tannenbaumförmige
Spreizelemente entfalten, um eine möglichst sichere Verankerung des
Wandelements 2b im Weichboden zu ermöglichen.
Denkbar ist auch eine Variante des Verankerungselements 7b, bei der die
tellerförmige Abschlusskappe 9b erst nach dem Abziehen der Montagehülse 8
an einem entsprechenden Schraubgewinde auf das Verankerungselement 7b
aufgeschraubt wird.
Claims (24)
1. Selbsttragende Hochbaukonstruktion zum schnellen Auf- und Abbau
von fliegenden Aufbauten, wie beispielsweise Bauzäunen sowie
provisorischen oder improvisierten Gebäuden oder Gebäudeteilen,
die Wandelemente umfasst, welche an anderen, gleichartigen
Wandelementen oder an Stützelementen mittels einer Vielzahl von
flächig an jedem Wandelement und dem entsprechenden
Gegenstück angeordneten, haken- und/oder pilz- und/oder
ösenförmigen Haftelementen, die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip
der in der Natur vorkommenden Kletten wirken, befestigt sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Innern der Hochbaukonstruktion ein gegen Feuchtigkeit
durchgehend abdichtender Bodenbelag (1) vorgesehen ist, der an
seiner an die Wandelemente (2a, 2b) in deren Bodenbereich
angrenzenden Seite eine rundum laufende, durchgehende, nach
oben biegbare Lasche (3) aus feuchtigkeitsdichtem Material
aufweist, die an ihrer den Wandelementen (2a, 2b) im
hochgebogenen Zustand der Lasche (3) zugewandten Fläche nach
dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkende Haftelemente (4) aufweist, und
dass die an den Boden angrenzenden Wandelemente (2a, 2b) in
ihrem Bodenbereich auf der dem Innern der Hochbaukonstruktion
zugewandten Seite ebenfalls nach dem Mikro-Einhak-Prinzip
wirkende Haftelemente (5) aufweisen, die als Antagonisten zu den
entsprechenden Haftelementen (4) der rundum laufenden Lasche
(3) für eine durchgehende Befestigung der Lasche (3) an den
Wandelementen (2a, 2b) wirken.
2. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die umlaufende Lasche (3) im nach oben gebogenen Zustand
mindestens 0,1 m, vorzugsweise mindestens 0,2 m über den
Bodenbelag (1) ragt.
3. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die umlaufende Lasche (3) Teil des
Bodenbelags (1) ist.
4. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die umlaufende Lasche (3) rundum dichtend
mit dem Bodenbelag (1) verbunden ist.
5. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die umlaufende Lasche (3) aus flexiblem, vorzugsweise
reißfestem Material ist.
6. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die umlaufende Lasche (3) aus steifem Material aufgebaut und
mittels flexibler Elemente feuchtigkeitsdicht mit dem Bodenbelag (1)
verbunden ist.
7. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Bodenbelag und/oder die umlaufende Lasche (3) im
Bereich von Ecken balgartige, feuchtigkeitsdicht mit dem
Bodenbelag (1) und/oder der umlaufenden Lasche (3) verbundene
Eckelemente aufweist.
8. Hochbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) aus hartem und/oder
hochreißfestem Material aufgebaut ist.
9. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) durchgehend
einstückig aufgebaut ist.
10. Hochbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) aus gegeneinander
abgedichteten Einzelelementen zusammengesetzt ist.
11. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1)
wärmeisolierende Eigenschaften aufweist.
12. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) keimabweisende
bzw. antibakterielle Eigenschaften aufweist.
13. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1)
Funktionselemente wie beispielsweise Leitungen und Anschlüsse
für hygienische Einrichtungen, für die Versorgung und Entsorgung
mit Wasser, Heißwasser, Fußbodenheizelemente,
Abwasserleitungen, Stromversorgungseinrichtungen, verschließbare
und abdichtbare Bodenluken als Verbindung zu Kellerräumen und
dergleichen enthält.
14. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der an den
Bodenbelag (1) angrenzenden Wandelemente (2a, 2b) bodenseitig
Befestigungselemente aufweisen, die einerseits mit den
Wandelementen (2a, 2b), andererseits mit dem Boden fest, aber
lösbar verbunden bzw. verbindbar sind.
15. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungselemente von den Wandelementen (2a, 2b)
vorzugsweise rechtwinklig abstehende, insbesondere umklappbare
Laschen (6a, 6b) umfassen, die bodenseitig Durchbrüche zum
Durchstecken von Verankerungselementen (7a, 7b) für eine lösbar
feste Verbindung der Wandelemente (2a, 2b) mit dem Boden
aufweisen.
16. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verankerungselemente (7a) zur Verankerung in Hartböden
geeignet und insbesondere schraubenförmig, spreizankerförmig,
spreizdübelförmig, kletterhakenförmig, eishakenförmig oder
selbstklebend ausgebildet sind.
17. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verankerungselemente (7b) zur Verankerung in
Weichböden, sandigen oder kiesigen Böden geeignet sind.
18. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verankerungselemente (7b) unten spitz zulaufend
ausgebildet sind und eine abziehbare Montagehülse (8) aufweisen,
mit der sie in den Boden getrieben werden können, wobei sich die
Verankerungselemente (7b) nach dem Abziehen der Montagehülse
(8) tannenbaumförmig im Boden entfalten und auseinander
spreizen.
19. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verankerungselemente zur Verankerung in saugenden
Böden geeignet sind.
20. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verankerungselemente zugespitzte Röhren umfassen, die
unten und seitlich Durchbrüche aufweisen, durch welche nach dem
Eintreiben der Röhren in den Boden von oben und außen
zugeführter flüssiger oder pastöser Kunststoff in den Boden
austreten kann, den Boden mit feinen Verästelungen durchsetzt,
sich dann verfestigt und dadurch eine netzartige Verankerung
erzeugt.
21. Hochbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente (7a, 7b) oben
einen flachen tellerförmigen oder umklappbaren ringförmigen
Abschluss (9a, 9b) aufweisen.
22. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wandelemente (2a, 2b)
Dämmelemente zur Wärmeisolation und/oder zur Feuchteisolation
und/oder zur Schallisolation und/oder strahlungsabweisende
und/oder strahlungsabsorbierende Materialien und/oder
beschussfeste oder beschusshemmende Bauelemente enthalten.
23. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Wandelemente
(2a, 2b) Fenster und/oder Türen enthalten.
24. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip
der in der Natur vorkommenden Kletten wirkenden Haftelemente (4,
5) hochtemperaturfest sind, insbesondere aus schwer
entflammbaren, vorzugsweise unbrennbaren Materialien bestehen.
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