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Die
Erfindung betrifft eine Oberlichteinheit für Flachdächer
oder schwach geneigte Dächer zum Einbau in einer Öffnung
in dem Dach mit einem um die Öffnung umlaufenden Oberlichtaufsetzkranz,
der eine Unterseite, auf der der Oberlichtaufsetzkranz außenseitig
auf dem Dach um die Öffnung aufgelegt ist, eine Innenseite,
eine Außenseite und eine Oberseite aufweist, und einer
auf der Oberseite des Oberlichtaufsetzkranzes dichtend aufliegenden
Scheibenabdeckung.
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Eine
derartige Oberlichteinheit ist beispielsweise aus der
DE 295 19 937 U1 bekannt.
Darin ist ein Lichtkuppelaufsatzkranz beschrieben, der ein im Wesentlichen
horizontalen Fußflansch, einen nach innen geneigten, aufsteigenden
Wandabschnitt und eine Anschlussschiene aufweist, wobei die Anschlussschiene
in besonderer Weise ausgebildet ist, um eine dauerhaft dichte Anbindung
des Lichtkuppelaufsatzkranzes auf dem Dach zu gewährleisten.
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Ferner
ist aus der
DE 198
30 324 A1 eine Lichtkuppeleinheit bekannt, die ebenfalls
einen nach innen geneigten Aufsatzkranz aufweist, auf dem eine mit
einem gewölbten Scheibenelement ausgestattete Lichtkuppel
klappbar angelenkt ist.
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Um
eine ausreichende Stabilität des Aufsatzkranzes zu liefern,
ist dieser häufig aus Blechprofilen erstellt. Um eine thermische
Entkopplung eines derartigen Metallaufsatzkranzes zu erreichen,
wird in der
DE 203
05 342 U1 eine thermische Entkopplung des aus Außenprofil
und Innenprofil gebildeten Aufsatzkranzes beschrieben.
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Gleichwohl
ist die Lichtausbeute sowie die Wärmedämmung bekannter
Oberlichteinheiten nicht ausreichend.
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Ausgehend
von einer Oberlichteinheit gemäß der
DE 295 19 937 ist es Aufgabe der
Erfindung, die Tageslichtausbeute bei vorgegebener Größe
der Öffnung im Dach, den Wärmeenergieeintrag sowie die
Wärmedämmung zu verbessern.
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Gelöst
wird diese Aufgabe mit einer Oberlichteinheit gemäß Anspruch
1.
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Durch
die nach oben trichterförmig erweiterte Lichtdurchtrittsöffnung,
die von den geneigt ausgebildeten Innenseiten des Oberlichtaufsetzkranzes gebildet
werden, strahlt eine größere Lichtmenge aufgrund
der vergrößerten Flächen der Scheibenabdeckung
auf die Oberlichteinheit ein. Die Lichtstrahlen dringen dabei weitgehend
ungestört durch die Scheibenabdeckung in den Gebäudeinnenraum
ein. Zudem ist bei schräg stehender Sonne eher die Möglichkeit
gegeben, dass Sonnenstrahlen direkt durch die Öffnung im
Dach in den Innenraum des Gebäudes ohne Abschattung dringen
können.
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Entsprechend
ist der Energieeintrag, also die Aufwärmung bei einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Oberlichteinheit vergrößert. Die Neigung der Innenseite
hat einen Winkel zur zum Dach definierten Flächennormale
von 20° bis 75°, insbesondere 30° bis
60°, besonders bevorzugt 45°.
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Wenn
der Oberlichtaufsetzkranz aus entsprechend der Geometrie der Öffnung
zusammengesetzten Kranzelementen besteht, insbesondere bei rechteckigen Öffnungen
aus vier Kranzelementen, kann der Oberlichtaufsetzkranz aus den
einzelnen Kranzelementen modular zusammengesetzt werden. Es können
somit Oberlichteinheiten für die unterschiedlichsten Öffnungen
individuell zusammengestellt werden. Beispielsweise können
auch dreieckige, fünfeckige, sechseckig und allgemein vieleckige Öffnungsformen
mit einer entsprechenden Oberlichteinheit versehen werden.
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Sofern
die Kranzelemente einen im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt
haben, wobei die Außenseite und die Unterseite jeweils
eine Kathete des Dreieckquerschnitts und die Innenseite die Hypotenuse
des dreieckigen Querschnitts bilden, weist der Oberlichtaufsetzkranz
eine große Aufstellfläche auf dem Dach auf, so
dass die Oberlichteinheit unmittelbar ohne sonst übliche
Verstärkungselemente, wie etwa Holzrahmen, auf den Dämmstoff
des Flachdaches aufgesetzt werden können. Die Auflasten
der Oberlichteinheit werden gleichmäßig auf das
Dachdämmmaterial verteilt. Entsprechend werden Wärmebrücken
an der Öffnung für die Oberlichteinheit vermieden.
Die Oberlichteinheit kann zudem großflächig auf
dem Dach, die Öffnung umlaufend aufgeklebt werden.
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Wenn
die Kranzelemente selbsttragende Strangprofile sind, können
die Profile die an der Oberlichteinheit angreifenden Lasten sicher
aufnehmen und in die Dachkonstruktion leiten. Bei der Verwendung
von Hohlkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen
wird eine übermäßig hohe thermische Leitfähigkeit
vermieden.
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Dadurch,
dass die Hohlkörper mit einem hoch wärmedämmenden
Material, insbesondere PUR-Strukturschaum, gefüllt sind,
wird die Wärmedämmung in der Oberlichteinheit
weiter verbessert. Mit PUR-Strukturschaum wird das selbsttragende Strangprofil
im Innenraum vollständig ausgeschäumt und somit
versteift und gleichzeitig wärmedämmtechnisch
optimiert. PUR-Strukturschaum hat eine Wärmeleitfähigkeit λ von
0,025 bis 0,030 Watt (m·K).
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Der
modulare Aufbau der Oberlichteinheiten kann dadurch erreicht werden,
dass die Kranzelemente an ihren Enden Gehrungsschnitte aufweisen, an
denen sie zum um die Öffnung umlaufenden Oberlichtaufsetzkranz
verbunden, insbesondere verklebt, sind. Insbesondere die als Sandwich
konstruierten faserverstärkten Strangprofile mit PUR-Strukturschaumkern
können entlang ihrer Gehrungsschnitte mit geeigneten Klebstoffen
dauerhaft verklebt werden. Somit können beispielsweise
im Strangziehverfahren (Pultrusion) endlos hergestellte faserverstärkte
Kunststoffprofile erzeugt werden, die nach Ausschäumen
des Hohlraumes für den jeweiligen Einsatzzweck entweder
auf der Baustelle oder nach Maß in einer Werkstatt zugeschnitten
werden können.
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Alternativ
sind Eckelemente vorgesehen, die zusammen mit rechtwinklig abgelängten
Kranzelementen zum um die Öffnung umlaufenden Oberlichtaufsetzkranz
verbunden, insbesondere verklebt, sind. Entsprechend ist an jeder
Ecke der Oberlichteinheit ein Eckelement vorzusehen, so dass bei
einer viereckigen Öffnung vier Eckelemente und dazwischen
vier oder mehr eingefügte Kranzelemente vorzusehen sind.
Entsprechend erhöht sich die Anzahl der Klebstellen von
4 auf 8 oder mehr gegenüber der Bauweise mit Gehrungsschnitten.
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Wenn
unterhalb der Scheibenabdeckung beabstandet zu dieser eine Unterscheibe
vorgesehen ist, wird quasi eine Doppelscheibenverglasung der Oberlichteinheit
verwirklicht. Damit wird die Wärmedämmung verbessert.
Bevorzugt liegt die Unterscheibe in einer umlaufenden Aufnahme im
Oberlichtaufsetzkranz nahe seiner Unterseite auf. Weiter verbessert
wird die Wärmedämmwirkung dadurch, dass eine umlaufende
Dichtung in der Aufnahme vorgesehen ist. Es bildet sich somit zwischen
der Scheibenabdeckung und der Unterscheibe eine wärmebrückenfreie
Luftkammerzone, wobei beispielsweise die beiden Scheiben einen Abstand
von ca. 10 cm aufweisen können. Entsprechend hoch ist die
Wärmedämmung.
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Wenn Öffnungsmittel
zum Öffnen der Scheibenabdeckung ggf. zusammen mit der
Unterscheibe vorgesehen sind, kann die Oberlichteinheit auch zum Lüften
und/oder zum Ableiten von Rauchgasen und Wärme entsprechend
sog. RWA-Anlagen verwendet werden.
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Bevorzugt
weisen die Öffnungsmittel eine Hubeinrichtung auf, die
die Scheibenabdeckung und ggf. die Unterscheibe im Wesentlichen
horizontal anhebt, so dass eine allseitige Abhebung sowohl der Scheibenabdeckung
wie auch der Unterscheibe – sofern vorhanden – erreicht
wird. Ein horizontales Abheben ist von Vorteil, da dadurch allseitig
ein Öffnungsspalt entsteht und somit ein schneller Luftaustausch
möglich ist. Ferner ist vorteilhaft, dass bei einer horizontalen
Anhebung der Scheibenabdeckung und der Unterscheibe nur geringe
zusätzliche Windlasten im Gegensatz zu aufschwenkenden
Lichtkuppeln zu berücksichtigen sind. Darüber
hinaus wird bei einer horizontalen Anhebung der Scheibenabdeckung
weitestgehend vermieden, dass Niederschläge ins Gebäudeinnere
gelangen können.
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Ein
horizontales Anheben lässt sich technisch einfach durch
vier elektrische oder pneumatische Stelltriebe realisieren, die
in den Eckbereichen einer rechteckigen Scheibenabdeckung ansetzen. Bei
Verwendung einer Unterscheibe unterhalb der Scheibenabdeckung wirken
die Stelltriebe auf die Unterscheibe, wobei die Unterscheibe mit
der Scheibenabdeckung durch geeignete Verbindungselemente verbunden
sind.
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Wenn
unterhalb der Scheibenabdeckung eine Absturzsicherung, insbesondere
in Form eines Metallgitters, vorgesehen ist, werden Personenschäden
bei einem beabsichtigten oder unbeabsichtigten Betreten und Durchbrechen
der Scheibenabdeckung vermieden.
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Dadurch,
dass die Öffnung im Dach mit einem Innenrahmen versehen
ist, der mit einem oberen Abschnitt über die Dachfläche
hinausragt, wobei außenseitig die Dachfläche und
den oberen Abschnitt überrückend ein erstes Dichtungsmittel
vorgesehen ist, wird die Gefahr von Wasserschäden durch in
den Innenraum oder in die Dämmung der Dachfläche
eindringende Feuchtigkeit vermieden.
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Gleichzeitig
kann der Innenrahmen zur Verankerung der Oberlichteinheit auf dem
Dach verwendet werden, dadurch dass der Innenrahmen in der Öffnung
im Dach verankert ist und der Oberlichtaufsetzkranz am oberen Abschnitt
des Innenrahmens mit Befestigungsmitteln, insbesondere durch Schrauben,
befestigt ist.
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Wenn
der Innenrahmen aus faserverstärktem Kunststoff besteht,
weist der Innenrahmen ausreichende Stabilität bei gleichzeitig
niedriger Wärmeleitfähigkeit auf. Bevorzugt besteht
der Innenrahmen aus glasfaserverstärkten Kunststoff.
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Ergänzend
oder alternativ zum ersten Dichtungsmittel kann die Dachfläche
und die Außenseite des Oberlichtaufsetzkranzes überbrückend
ein zweites Dichtungsmittel vorgesehen werden. Damit wird verhindert,
dass auf der Dachfläche aufliegende Feuchtigkeit, beispielsweise
von Niederschlägen, aber auch bei Schneelasten, in den
Innenraum des Gebäudes eindringen kann. Dabei sollten das
erste und/oder zweite Dichtungsmittel eine dauerelastische selbstklebende
Dichtungsmanschette sein.
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Um
die Lichtausbeute der Oberlichteinheit weiter zu verbessern, sind
die Innenseite des Oberlichtaufsetzkranzes sowie ggf. der Innenrahmen
mit einer Licht hochreflektierenden Oberflächenschicht versehen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der beiliegenden Zeichnung detailliert beschrieben.
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Darin
zeigt:
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1 eine
Oberlichteinheit auf einem Flachdach in einem Querschnitt.
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In 1 ist
eine Oberlichteinheit 1 auf einem Flachdach 2 in
einem Querschnitt dargestellt. Das Flachdach 2 besteht
aus einer Betondecke bzw. Betonplatte 21, auf der eine
Wärmedämmschicht 22 mit einer darauf
aufliegenden Dichtfolie 23 aufliegt. In diesem Dach 2 ist
an der für das Oberlicht vorgesehenen Stelle eine Öffnung 20 in
der gewünschten Dimension vorgesehen.
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Auf
den Stirnflächen der Öffnung 20 im Dach 2 ist
ein Innenrahmen 4, bevorzugt aus glasfaserverstärktem
Kunststoff angebracht. Der Innenrahmen 4 erstreckt sich
dabei im Wesentlichen über die gesamte Stärke
des Dachs 2 und steht oben, also auf der Bewitterungsseite,
in Form eines oberen Abschnitts 41 über die durch
die Dichtfolie 23 gebildete Dachebene über. Zwischen
der Dichtfolie 23 des Dachs 2 und diesem oberen
Abschnitt 41 des Innenrahmens 4 ist ein dauerelastisches
erstes Dichtungsmittel 24, bevorzugt in Form einer Dichtmanschette
eingeklebt, wie dies der Übersichtlichkeit halber in 1 lediglich
auf der rechten Seite in der Querschnittsdarstellung wiedergegeben
ist.
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Auf
dem Dach 2, die Öffnung 20 umlaufend, ist
ein Oberlichtaufsetzkranz 10 vorgesehen. Der Oberlichtaufsetzkranz 10 setzt
sich zusammen aus Kranzelementen 100, die einen im Wesentlichen dreieckförmigen
Querschnitt aufweisen. Bei rechtwinkligen und quadratischen Öffnungen 20 sind
wenigstens vier Kranzelemente 100, nämlich jeweils eine
entlang einer Erstreckung der Öffnung 20 vorzusehen.
Die Kranzelemente 100 können durch Gehrungsschnitte über
Eck miteinander verbunden werden. Alternativ kann der umlaufende
Oberlichtaufsetzkranz 10 auch aus geradlinigen und rechtwinklig abgelängten
Kranzelementen 100 und gesonderten Eckelementen aufgebaut
sein. In diesem Falle sind bei einem rechteckigen Oberlichtaufsetzkranz 10 wenigstens
acht Fügelinien vorzusehen.
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Das
Kranzelement 100 ist als Hohlkörper aus einem
faserverstärkten Kunststoff erstellt. Der Hohlraum ist
mit einem wärmedämmenden Kern 101, beispielsweise
einem Polyurethan-Strukturschaum ausgefüllt. Selbstverständlich
sind auch andere geeignete Dämmstoffe als Kern des Hohlkörpers
denkbar. Ebenso kann das Kranzelement auch allein aus einem wärmedämmenden
Vollmaterial gebildet sein. Denkbar ist auch eine Produktion als
einstückiger Oberlichtaufsetzkranz in entsprechender Größe
und Form.
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Bevorzugt
ist jedoch das Kranzelement 100 als glasfaserverstärktes
Kunststoffelement im Strangziehverfahren (Pultrusion) endlos hergestellt und
anschließend mit einem PUR-Strukturschaumkern versehen.
Dieses Sandwich-Element kann dann vor Ort oder in einer Konfektionierungswerkstatt
auf die jeweilig gewünschte Länge geschnitten
und zu einem vollständigen Oberlichtaufsetzkranz 10 zusammengefügt
werden. Bevorzugt werden die Fügestellen mittels geeigneten
Klebstoff an den Gehrungsschnitten bzw. an den Eckelementen zusammengefügt.
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Dieser
Oberlichtaufsetzkanz 10 wird, die Öffnung 20 umlaufend
und somit auch den oberen Abschnitt 41 des Innenrahmens 4 hintergreifend,
auf dem Dach 2 auf der Dichtfolie 23 der Dacheindeckung
aufgesetzt. Bevorzugt wird der Oberlichtaufsetzkranz 10 auf
dem Dach 2 aufgeklebt. Alternativ oder ergänzend
kann die Verankerung des Oberlichtaufsetzkranzes 10 durch
durch den oberen Abschnitt 41 geführte Schrauben 42 mit
dem Innenrahmen 4 und somit dem Dach 2 erfolgen.
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Das
den Oberlichtaufsetzkranz 10 bildende Kranzelement 100 mit
wärmedämmendem Kern 101 weist eine Unterseite 11 auf,
die auf dem Dach 2, insbesondere auf der Dichtfolie 23 des
Daches 2 aufliegt. Ferner weist das Kranzelement 100 eine
geneigte Innenseite 12 auf, die eine trichterförmige
Erweiterung der Oberlichteinheit 1 zur Bewitterungsseite
erzeugt, wie dies in 1 mit der als Hilfslinie dargestellten
Neigung N dargestellt ist. Die Neigung N weist dabei einen Winkel α zur
Dachflächennormale Z von 20° bis 75°,
insbesondere 30° bis 60° und im hier dargestellten
Ausführungsbeispiel von 45° auf. Ferner sind die
Innenseiten 12 des Oberlichtaufsetzkranzes 10 sowie
der Innenrahmen 4 mit einer hochreflektierenden Oberflächenschicht 5 belegt.
Dies kann beispielsweise eine hochreflektierende Folie oder eine
entsprechende Beschichtung oder Lackierung sein.
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Weiter
weist jedes Kranzelement 100 eine Außenseite 13 auf,
die im dargestellten Ausführungsbeispiel senkrecht zur
Unterseite 11 und damit senkrecht auf der Dachfläche
aufsteht. Weiter ist die obere „Ecke" des im Wesentlichen
dreieckförmigen Querschnitts des Kranzelementes 100 in
Form einer dachparallelen Oberseite 14 abgeflacht. Die
Dichtfolie 23 und die Außenseite 13 verbindend
ist ein zweites Dichtungsmittel 25, ebenfalls in Form einer
dauerelastischen Manschette vorgesehen. Diese Manschette ist umlaufend
um den Oberlichtaufsetzkranz 10 dichtend aufgeklebt.
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Auf
der Oberseite 14 des Oberlichtaufsetzkranzes 10 ist
eine Scheibenabdeckung 15 aufgelegt. Die Scheibenabdeckung 15 ist
in einem Scheibenrahmen 152 eingefasst, der aus einem vollständig
umlaufenden L-Profil besteht. Der nach unten zeigende freie Schenkel
des L-Profils des Scheibenrahmens 152 überdeckt
die Auflage der Scheibenabdeckung 15 auf der Oberseite 14 des
Oberlichtaufsetzkranzes 10, um den unmittelbaren Bewitterungseinfluss
zu verringern. Ferner ist zwischen Scheibenabdeckung 15 und
Oberseite 14 eine vollständig umlaufende Dichtung 151 vorgesehen.
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Im
Oberlichtaufsetzkranz 10 ist im Bereich der Innenseite 12,
nahe der Unterseite 11 eine Aufnahme 17 in Form
eines Ausschnitts mit einer horizontalen Auflagefläche
ausgebildet, auf der eine Unterscheibe 16 mittels einer
zwischengefügten umlaufenden Dichtung 171 dichtend
aufgelegt ist. Entsprechend bildet sich zwischen der Scheibenabdeckung 15 und
der Unterscheibe 16 eine Luftkammerzone L aus, die durch
die luftdichte Abdichtung beiderseits eine stehende und hochwärmedämmende
Schicht bildet.
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Um
die Oberlichteinheit 1 öffenbar auszubilden, ist
ein Öffnungsmittel 3 zum Anheben der Scheibenabdeckung 15 und
der Unterscheibe 16 vorgesehen. Das Öffnungsmittel 3 besteht
aus einer Hubeinrichtung 30, die innenseitig des Innenrahmens 4 angeordnet
ist und bei rechtwinkligen Oberlichteinheiten 1 bevorzugt
an jeder Ecke, also vierfach vorgesehen ist. Um die 1 nicht
zu überfrachten, ist lediglich ein Öffnungsmittel 3 dargestellt.
Der Stelltrieb 31 der Hubeinrichtung 30 erlaubt
ein Anheben der Unterscheibe 16. Zwischen der Unterscheibe 16 und
der Scheibenabdeckung 15 sind Verbindungselemente 32 vorgesehen,
die bevorzugt ebenfalls an den vier Eckbereichen der Unterscheibe 16 und
der Scheibenabdeckung 15 angreifen. Bevorzugt sind die
Verbindungselemente 32 aus einem Material geringer Wärmeleitung
gebildet, um Wärmebrücken zu vermeiden.
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Bei
Betätigung der Öffnungsmittel 3 wird
die Hubeinrichtung 30, beispielsweise eine elektrische Hubeinrichtung
aktiviert, so dass der Stelltrieb 31 ausfährt
und die Unterscheibe 16 horizontal anhebt, so dass sich
ein umlaufender Öffnungsspalt zwischen Unterscheibe 16 und
Aufnahme 17 bzw. Innenseite 12 des Oberlichtaufsetzkranzes 10 ergibt. Gleichzeitig
wird über die Verbindungselemente 32 die Scheibenabdeckung 15 ebenfalls
horizontal angehoben, so dass sich auch hier ein umlaufender Öffnungsspalt
ergibt, der eine freie Luftströmung zwischen dem Innenraum
und dem Außenraum ermöglicht.
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Entsprechend
können derartige Oberlichteinheiten 1, die mit Öffnungsmittel 3 versehen
sind auch als Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (kurz:
RWA) entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.
Da die Scheibenabdeckung 15 und die Unterscheibe 16 lediglich
horizonal angehoben werden, entstehen im geöffneten Zustand
kaum zusätzliche Windlasten an den angehobenen Scheibenelementen,
so dass die mechanische Ausführung gegenüber den
bekannten Öffnungssystemen bei um eine Scharnierachse schwenkbaren
Lichtkuppeln erheblich filigraner ausgebildet werden können.
Dies verringert die Kosten der Öffnungsmechanik und führt
zu einer geringeren Beschattung durch die filigranen Stellelemente.
Da die Öffnungsmittel 3 allein innenseitig an
die Scheibenabdeckung 15 angreifen, sind die Öffnungsmittel nicht
der Bewitterung ausgesetzt und können folglich kostengünstiger
hergestellt werden.
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Ferner
ist anzumerken, dass durch das horizontale Hochfahren der Scheibenabdeckung 15 und der
Unterscheibe 16 ein allseitig umlaufender Öffnungsspalt
entsteht, der Stauwärme und Rauchgase regelrecht aus dem
Innenraum „heraustreibt". Bei einer Öffnung der
Raumtür oder eines Außenfensters entsteht in dem
Raum eine direkte diagonale Kaminwirkung, die zu einer besonders
schnellen und wirksamen Lüftung führt. Oberhalb
der als RWA geöffneten Oberlichteinheit entsteht eine Sogwirkung
mit Vakuumeffekt.
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Insbesondere
durch die Ausbildung des Oberlichtaufsetzkranzes mit einer mit Neigung
N geneigten Innenseite 12 wird in Verbindung mit der über die
gesamte, trichterförmig erweiterte Fläche an der Oberseite 14 des
Oberlichtaufsetzkranzes 10 durch die große Scheibenabdeckung 15 ein
maximierter Lichteinfall für das Oberlicht bereitgestellt.
Die Größe der Öffnung 20, die
meist aus konstruktiven Gründen, insbesondere um eine ausreichende
Festigkeit der Dachplatte 21 zu erhalten, eine begrenzte
Größe hat, wird mit dem erfindungsgemäß ausgestalteten
Oberlichtaufsetzkranz 10 weitestgehend maximal mit Tageslicht
versorgt. Bei einer Besonnung mit tiefer stehender Sonne kann im
Vergleich zu den bisher bekannten Lichtkuppelaufsatzkränzen
eine deutlich größere Lichtmenge in den unter
dem Dach 2 liegenden Innenraum gelangen.
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Durch
die bevorzugte Ausgestaltung der Innenseite 12 und auch
des Innenrahmens 4 mit einer hochreflektierenden Beschichtung 5,
beispielsweise eine Reflektionsfolie, wird das über die
großflächige Scheibenabdeckung 15 einfallende
Tageslicht, sofern es nicht unmittelbar durch die Öffnung 20 in
den Innenraum strahlt, durch ggf. mehrere Reflektionen mittelbar
in den Innenraum geleitet. Insgesamt wird somit eine erheblich höhere
Lichtausbeute bei gleicher Größe der Öffnung 20 im
Vergleich zu herkömmlichen Lichtkuppelanlagen erreicht.
Entsprechend erhöht sich auch der Wärmeeintrag,
der während der Heizperiode die Raumheizung unterstützen kann.
Eine übermäßige Erwärmung kann
durch das hochwirksame Lüftungssystem bedarfsweise an die Umgebung
abgegeben werden.
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Sofern
die Scheibenabdeckung 15 nicht selbst ausreichend stabil
ausgebildet ist und/oder falls eine zusätzliche Absturzsicherung
erforderlich ist, kann unterhalb der Scheibenabdeckung 15 im Luftkammerzwischenraum
L eine Absturzsicherung in Form eines Metallgitters vorgesehen werden.
In diesem Falle greifen die Verbindungselemente 32 des Öffnungsmittels 3 frei
durch das Metallgitter, um die Öffenbarkeit des Oberlichts
nicht einzuschränken.
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Die
horizontale Anhebbarkeit der Scheibenabdeckung 15 liefert
insbesondere mit dem L-förmigen Scheibenrahmen 152 einen
guten Bewitterungsschutz, auch bei Niederschlägen, da der
nach unten gerichtete Schenkel des L-Formprofils des Scheibenrahmens 152 ein
Eindringen von Niederschlag in den Innenraum weitgehend verhindert.
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- 1
- Oberlichteinheit
- 10
- Oberlichtaufsetzkranz
- 100
- Kranzelement,
Hohlkörper
- 101
- Wärmedämmender
Kern, PUR-Strukturschaum
- 11
- Unterseite
- 12
- Innenseite
- 13
- Außenseite
- 14
- Oberseite
- 15
- Scheibenabdeckung
- 151
- Dichtung
- 152
- Scheibenrahmen
- 16
- Unterscheibe
- 17
- Aufnahme
- 171
- Dichtung
- 2
- Dach
- 20
- Öffnung
- 21
- Betonplatte
- 22
- Wärmedämmschicht
- 23
- Dichtfolie
- 24
- erstes
Dichtungsmittel, Manschette
- 25
- zweites
Dichtungsmittel, Manschette
- 3
- Öffnungsmittel
- 30
- Hubeinrichtung
- 31
- Stelltrieb
- 32
- Verbindungselement
- 4
- Innenrahmen
- 41
- oberer
Abschnitt
- 42
- Befestigungsmittel,
Schraube
- 5
- hochreflektierende
Oberflächenschicht
- α
- Winkel
- L
- Luftkammerzone
- N
- Neigung
- Z
- Dachflächennormale
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 29519937
U1 [0002]
- - DE 19830324 A1 [0003]
- - DE 20305342 U1 [0004]
- - DE 29519937 [0006]