DE20119703U1 - Fliegender Aufbau aus Klettelementen mit wasserdichtem Boden - Google Patents
Fliegender Aufbau aus Klettelementen mit wasserdichtem BodenInfo
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Description
Gerhard Fauner
Röntgenstraße 10
D-82155Gräfelfing
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D-82155Gräfelfing
Hasso Wendker
Herzogswall 40
45657 Recklinghausen
Herzogswall 40
45657 Recklinghausen
Vertreter:
Kohler Schmid + Partner
Patentanwälte GbR
Ruppmannstraße 27
D-70565 Stuttgart
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Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Hochbaukonstruktion zum schnellen Auf- und Abbau von fliegenden Aufbauten, wie beispielsweise Bauzäunen sowie provisorischen oder improvisierten Gebäuden oder Gebäudeteilen, die Wandelemente umfasst, welche an anderen, gleichartigen Wandelementen oder an Stützelementen mittels einer Vielzahl von flächig an jedem Wandelement und dem entsprechenden Gegenstück angeordneten, haken- und/oder pilz- und/oder ösenförmigen Haftelementen, die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip der in der Natur vorkommenden Kletten wirken, befestigt sind.
Eine derartige Hochbaukonstruktion ist durch die DE 198 44 553 A1 bekannt geworden.
Mit Hilfe dieser erst vor Kurzem entwickelten Hochbauwandelemente können sehr einfach fliegende Aufbauten wie Bauumzäunungen oder provisorische tragende Gebäudehüllen gebildet werden, die nach einer gewissen vorgesehenen Nutzungsdauer aufgrund der reversiblen Befestigungstechnik nach dem Mikro-Einhak-Prinzip ohne großen Aufwand wieder in Einzelteile zerlegt und abtransportiert werden. Einsatzmöglichkeiten für derartige Hochbaukonstruktionen gibt es sehr viele, beispielsweise als einfache Bauzäune, aber auch als schnell zu errichtende oder schnell wieder abzutragende Gebäude in Katastrophengebieten oder in Krisenregionen für zeitlich begrenzte humanitäre oder militärische Einsätze.
Nachteilig bei diesen bekannten fliegenden Aufbauten ist jedoch, dass mit der bisherigen Technologie ohne größeren Aufwand kein Schutz gegen vom Boden her eindringende Feuchtigkeit besteht. Dadurch können derartige fliegende Aufbauten bislang entweder nicht als Wohnräume oder zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Güter eingesetzt werden, oder es muss vorher mit großem Aufwand als Bodenkonstruktion eine Art Bühne errichtet werden, was aber wiederum den großen Vorteil der schnellen Auf- bzw. Abbaubarkeit und vor allem der einfachen Handhabbarkeit des Systems nahezu wieder zunichte macht.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, die eingangs genannte Hochbaukonstruktion derart weiterzubilden, dass mit möglichst geringem technischen und zeitlichen Aufwand derartige Aufbauten auch auf feuchten Böden, insbesondere auch in tropischen Regengebieten oder am Rande von Überschwemmungsgebieten als provisorische Wohnräume oder Lagerräume für feuchteempfindliche Güter eingesetzt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf überraschend einfache, aber wirkungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, dass im Innern der Hochbaukonstruktion ein gegen Feuchtigkeit durchgehend abdichtender . Bodenbelag vorgesehen ist, der an seiner an die Wandelemente in deren Bodenbereich angrenzenden Seite eine rundum laufende, durchgehende, nach oben biegbare Lasche aus feuchtigkeitsdichtem Material aufweist, die an ihrer den Wandelementen im hochgebogenen Zustand der Lasche zugewandten Fläche nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkende Haftelemente aufweist, und dass die an den Boden angrenzenden Wandelemente in ihrem Bodenbereich auf der dem Innern der Hochbaukonstruktion zugewandten Seite ebenfalls nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkende Haftelemente aufweisen, die als Antagonisten zu den entsprechenden Haftelementen der rundum laufenden Lasche für eine durchgehende Befestigung der Lasche an den Wandelementen wirken.
Der Bodenbelag und die umlaufende Lasche bilden zusammen eine Art Wanne, die durch Einsatz geeigneter Materialien absolut wasserdicht gestaltet werden kann. An den Rändern kann sie je nach Bedarf durch entsprechende Abmessungen der Lasche sowie des Klettbereichs zwischen Lasche und Wandelementen hochgezogen werden, um eine gewünschte Abdichtungshöhe gegen gebäudeaußenseitigen Wasserstand (beispielsweise bei Hochwasser oder Einsetzen von Monsunregen) zu bieten. Die Handhabung und der Einbau der Bodenkonstruktion in den bekannten fliegenden Aufbauten ist wiederum denkbar einfach und wird durch simples Andrücken der entsprechenden Klett-Antagonisten gegeneinander bewirkt. Auf diese Weise kann das von den Erfindern der vorliegenden Erfindung in der oben zitierten DE 198 44 553 A1 erstmals beschriebene System von fliegenden Aufbauten aus Klettelementen universal auch auf feuchten oder nassen Böden eingesetzt und sogar über längere Zeiträume zur schnellen Herstellung von Unterkünften und Lagerhallen genutzt werden, die nach einer vorgesehenen Einsatzzeit ganz einfach und ohne Hilfe von ausgebildeten Spezialisten wieder abgebaut, abtransportiert und bis zum nächsten Einsatz platzsparend zwischengelagert werden können.
Um ein Eindringen von Wasser in das Innere der Hochbaukonstruktion sicher zu verhindern, sollte die umlaufende Lasche im nach oben gebogenen Zustand mindestens 0,1 m, vorzugsweise mindestens 0,2 m über den Bodenbelag ragen.
Bei einfachen Ausführungsformen der Erfindung kann die umlaufende Lasche Teil des Bodenbelages sein. In den Randbereichen der Lasche sind dann umlaufend die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkenden Haftelemente vorgesehen, die an den entsprechenden Antagonisten im Bodenbereich der Wandelemente angedrückt und damit befestigt werden. So kann der erfindungsgemäß vorgesehene Bodenbelag beispielsweise als wasserdichte Plane aus reißfestem Material gestaltet werden, wie es beispielsweise im Zeltbau an sich bekannt ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion ist die umlaufende Lasche rundum dichtend mit dem Bodenbelag verbunden, also nicht ursprünglich einfach der Randbereich des Bodenbelags, sondern zum Bodenbelag hinzugefügt. Auf diese Weise kann für den Bodenbelag ein anderes Material mit anderen Eigenschaften als das Laschenmaterial gewählt werden.
Auch bei dieser Ausführungsform gibt es wieder zwei Alternativen, nämlich einerseits, dass die umlaufende Lasche aus flexiblem, vorzugsweise reißfestem Material ist, so dass sie zum Zwecke der Befestigung an den Wandelementen vom Bodenbelag weg nach oben gezogen werden kann.
Andererseits kann bei alternativen Weiterbildungen die umlaufende Lasche aus steifem Material aufgebaut und mittels flexibler Elemente feuchtigkeitsdicht mit
dem Bodenbelag verbunden sein. Auch auf diese Weise lässt sich die umlaufende Lasche vom Bodenbelag aus anheben und seitlich im unteren Bereich der Wandelemente über die klettenartigen Haftelemente an der Innenseite der Hochbaukonstruktion befestigen.
Vorteilhaft weist bei dieser Ausbildung der Bodenbelag und/oder die umlaufende Lasche im Bereich von Ecken balgartige, feuchtigkeitsdicht mit dem Bodenbelag und/oder der die umlaufenden Lasche verbundene Eckelemente auf. Dadurch wird die Handhabbarkeit des Systems insbesondere bei Montage und Demontage erheblich erleichtert.
Besonders bevorzugt ist eine Weiterbildung, bei der Bodenbelag aus hartem und/oder hochreißfestem Material aufgebaut ist, so dass Beschädigungen beim Begehen des Bodens verhindert werden können und die wasserdichte Eigenschaft der Konstruktion dauerhaft erhalten bleibt.
Bei einer einfachen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion kann der Bodenbelag durchgehend einstückig aufgebaut sein.
Alternativ dazu kann der Bodenbelag aber auch aus gegeneinander abgedichteten Einzelelementen zusammengesetzt sein, was möglicherweise die Herstellung verbilligt. Ausserdem können die Einzelelemente erst vor Ort patchworkartig zusammengesetzt werden, so dass der Bodenbelag auf die genaue Größe und den Grundriss der entsprechenden Räumlichkeit der Hochbaukonstruktion zugerichtet werden kann.
Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion weist der Bodenbelag wärmeisolierende Eigenschaften
auf, was den Wohnwert und die Ersetzbarkeit des fliegenden Aufbaus als Lagerhalle wesentlich erhöht.
Für spezielle Einsätze der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion, beispielsweise in Katastrophengebieten oder in verseuchten oder kontaminierten Gegenden, aber auch für den Einsatzzweck der schnellen Errichtung einer behelfsmäßigen Klinik kann der Bodenbelag keimabweisende bzw. antibakterielle Eigenschaften aufweisen.
Besonders vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion, bei der der Bodenbelag Funktionselemente wie beispielsweise Leitungen und Anschlüsse für hygienische Einrichtungen, für die Versorgung und Entsorgung mit Wasser, Heißwasser, Fußbodenheizelemente, Abwasserleitungen, Stromversorgungseinrichtungen, verschließbare und abdichtbare Bodenluken als Verbindung zu Kellerräumen und dergleichen enthält. Dadurch kann das erfindungsgemäße System besonders flexibel zu den verschiedensten Einsatzzwecken verwendet werden, wobei die leichte Handhabbarkeit im Hinblick auf Montage und Demontage des erfindungsgemäß modifizierten Bodenbelages von besonderem Vorteil ist.
Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion, bei der zumindest einige der an den Bodenbelag angrenzenden Wandelemente bodenseitig Befestigungselemente aufweisen, die einerseits mit den Wandelementen, andererseits mit dem Boden fest, aber lösbar verbunden bzw. verbindbar sind. Auf diese Weise lässt sich unter Beibehaltung des wesentlichen Vorteils der leichten Montage und Demontage der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion das Bauwerk fixieren, um Deformationen und eventuelle Ablösungen der dichtenden Verbindung zur Bodenwanne sicher verhindern. Beim Einsatz der Hochbaukonstruktion in Überschwemmungsgebieten kann damit auch ein Aufschwimmen der
Bodenwanne und eventuell des gesamten Bauwerkes wirksam vermieden werden. Insbesondere wird auch bei unebenen Böden ein Abheben der Bodenwanne durch das Einwirken äußerer Kräfte, beispielsweise Windkräfte verhindert. Außerdem lässt sich mit Hilfe der bodenseitigen Befestigung die Bodenlinie, über der der fliegende Aufbau errichtet werden soll, auf einfache Weise nivellieren.
Eine bevorzugte Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht vor, dass die Befestigungselemente von den Wandelementen vorzugsweise rechtwinklig abstehende, insbesondere umklappbare Laschen umfassen, die bodenseitig Durchbrüche zum Durchstecken von Verankerungselementen für eine lösbar feste Verbindung der Wandelemente mit dem Boden aufweisen. Die Verankerungselemente können dann zur festen Verankerung der Hochbaukonstruktion mit dem Boden in den Untergrund eingetrieben, eingetuckert, eingeschossen oder eingeschraubt werden. Je nach Bodenbeschaffenheit können dazu unterschiedliche Verankerungselemente Verwendung finden.
Zur Verankerung in Hartböden können die Verankerungselemente beispielsweise schraubenförmig, spreizankerförmig, spreizdübelförmig, kletterhakenförmig, eishakenförmig oder selbstklebend ausgebildet sein.
Bei alternativen Ausführungsformen können Verankerungselemente Verwendung finden, die zur Verankerung in Weichböden, sandigen oder kiesigen Böden geeignet sind.
Bei einer hierfür besonders vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Verankerungselemente unten spitz zulaufend ausgebildet sind und eine abziehbare Montagehülse aufweisen, mit der sie in den Boden getrieben werden können, wobei sich die Verankerungselemente nach dem Abziehen der
Montagehülse tannenbaumförmig im Boden entfalten und auseinander spreizen. Dadurch wird auch in einem weichen bzw. kömigen Untergrund eine gute Verankerung gewährleistet.
Bei alternativen Ausführungen sind die Verankerungselemente zur Verankerung in saugenden Böden geeignet.
Eine hierfür besonders günstige Variante der Erfindung sieht vor, dass die Verankerungselemente zugespitzte Röhren umfassen, die unten und seitlich Durchbrüche aufweisen, durch welche nach dem Eintreiben der Röhren in den Boden von oben und außen zugeführter flüssiger oder pastöser Kunststoff in den Boden austreten kann, den Boden mit feinen Verästelungen durchsetzt, sich dann verfestigt und dadurch eine netzartige Verankerung erzeugt.
Besonders bevorzugt ist auch eine Weiterbildung der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion mit Verankerungselementen, beider dieselben oben einen flachen tellerförmigen oder umklappbaren ringförmigen Abschluss aufweisen, der die Laschen der unteren Bauelemente am Boden festhält, ohne eine erhebliche Verdickung oder Erhöhung an dieser Stelle zu verursachen, und der einen Ansatzpunkt für die Demontage der Verankerungselemente je nach Ausführung mit oder ohne Werkzeug bietet.
Wie bereits aus der oben zitierten DE 198 44 553 A1 an sich bekannt, können vorteilhafterweise die Wandelemente Dämmelemente zur Wärmeisolation und/oder zur Feuchteisolation und/oder zur Schallisolation und/oder strahlungsabweisende und/oder strahlungsabsorbierende Materialien und/oder beschussfeste oder beschusshemmende Bauelemente enthalten.
Zum Einsatzzweck der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion für die Errichtung fliegender Aufbauten ist es auch vorteilhaft, wenn zumindest einige der Wandelemente Fenster und/oder Türen enthalten.
Insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsaspekte im Brandfall ist es von großem Vorteil, wenn die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip der in der Natur vorkommenden Kletten wirkenden Haftelemente hochtemperaturfest sind, insbesondere aus schwer entflammbaren, vorzugsweise unbrennbaren Materialien bestehen. Die Haftelemente können im Brandfall noch gelöst werden und somit an verschiedenen Gebäudepunkten Fluchtwege eröffnen, wohingegen hitzeempfindliche Haftelemente im Brandfall bis zur völligen Zerstörung in der Regel verschmelzen und damit unlösbar verkleben.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand von Ausführungsbeispielen naher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen, nicht-maßstäblichen Vertikalschnitt durch
eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hochbaukonstruktion;
Fig. 2 die linke untere Ecke von Fig. 1 im Detail;
Fig.3a eine Ausführungsform eines Verankerungselements zur
Verankerung in Weichböden; und
Fig.3b wie Fig. 3a, aber mit abgezogener Montagehülse.
Die schematische Schnittzeichnung von Fig. 1 soll lediglich der Beschreibung der einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen selbsttragenden Hochbaukonstruktion sowie deren relativer Lage zueinander dienen, ist jedoch keineswegs maßstäblich zu verstehen. Dargestellt ist eine aus zwei Wandelementen 2a, 2b gebildete Hochbaukonstruktion, in deren Innern ein durchgehend abdichtender Bodenbelag 1 vorgesehen ist. Dieser weist an seiner den Wandelementen 2a, 2b in der am Bodenbereich angrenzenden Seite eine rundum laufende, durchgehende, nach oben gebogene Lasche 3 auf, die entweder einstückig mit dem Bodenbelag 1 verbunden sein kann oder mittels in der Zeichnung nicht näher dargestellter flexibler Elemente feuchtigkeitsdicht mit dem Bodenbelag verbunden ist. Wandseitig weist die umlaufende Lasche 3 Haftelemente 4 auf, die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirken. Als Antagonisten zu den Haftelementen 4 der Lasche 3 wirken an der Unterseite im Innenbereich der Wandelemente 2a, 2b vorgesehene entsprechende Haftelemente 5, die ebenfalls nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirken. Die Wandelemente 2a, 2b sind ihrerseits mit anderen gleichartigen Wandelementen über derartige Haftelemente, die nach dem Prinzip der in der Natur vorkommenden Kletten wirken, miteinander befestigt, um einen fliegenden Aufbau, wie beispielsweise einen Bauzaun oder ein improvisiertes Gebäude zu bilden.
Aufgrund des erfindungsgemäß vorgesehenen Bodenbelags 1 wird im Innern der Hochbaukonstruktion eine gegenüber dem Boden wasserdichte Wanne ausgebildet, so dass die Hochbaukonstruktion im Innern auch bei Regen oder sogar bei Überschwemmungen von unten her trocken bleibt.
In Fig. 2, die eine Ausschnittsvergrößerung der linken unteren Ecke von Fig.1 darstellt, ist die klettenartige Wirkungsweise der Haftelemente 4, 5 noch einmal schematisiert verdeutlicht.
Des weiteren sind in der Zeichnung im Bodenbereich der Wandelemente 2a, 2b Befestigungselemente erkennbar, mit denen die Wandelemente 2a, 2b fest, aber lösbar mit dem Boden verbunden sind, um der Hochbaukonstruktion auch bei Einwirkung von Windkräften eine ausreichende Stabilität zu verleihen.
Im linken Teil von Fig.1 sowie in Fig. 2 umfassen diese Befestigungselemente ins Innere der Hochbaukonstruktion rechtwinklig abgeklappte Laschen 6a, die bodenseitig Durchbrüche zum Durchstecken von Verankerungselementen 7a mit dem Boden aufweisen. Die Verankerungselemente können je nach Bodenart unterschiedlich ausgebildet sein. Von Vorteil ist es, wenn die Verankerungselemente 7a oben einen flachen, tellerförmigen Abschluss 9a aufweisen, damit sich im Bodenbelag 1 über dem jeweiligen Verankerungselement 7a kein allzu hoch aufgeworfener Wulst ergibt.
Auf der rechten Seite von Fig. 1a ist eine alternative Konstruktion der Befestigungselemente dargestellt. Hier ist die rechtwinklig abstehende Lasche 6b zur Gebäudeaußenseite hin abgeklappt. Das hier verwendete Verankerungselement 7b mit seinem tellerförmigen Abschnitt 9b ist in den Figuren 3a und 3b näher dargestellt. Es dient zur Verankerung in Weichböden, Sandböden oder Kiesböden. Zunächst wird das Verankerungselement 7b, wie in Fig. 3a gezeigt, mit seiner spitz zulaufenden Unterseite zusammen mit einer übergezogenen Montagehülse 8 in den Boden getrieben.
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Gemäß Fig. 3b wird sodann die Montagehülse 8 nach oben abgezogen und das Verankerungselement 7b kann radial nach außen tannenbaumförmige Spreizelemente entfalten, um eine möglichst sichere Verankerung des Wandelements 2b im Weichboden zu ermöglichen.
Denkbar ist auch eine Variante des Verankerungselements 7b, bei der die tellerförmige Abschlusskappe 9b erst nach dem Abziehen der Montagehülse an einem entsprechenden Schraubgewinde auf das Verankerungselement 7b aufgeschraubt wird.
Claims (24)
1. Selbsttragende Hochbaukonstruktion zum schnellen Auf- und Abbau von fliegenden Aufbauten, wie beispielsweise Bauzäunen sowie provisorischen oder improvisierten Gebäuden oder Gebäudeteilen, die Wandelemente umfasst, welche an anderen, gleichartigen Wandelementen oder an Stützelementen mittels einer Vielzahl von flächig an jedem Wandelement und dem entsprechenden Gegenstück angeordneten, haken- und/oder pilz- und/oder ösenförmigen Haftelementen, die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip der in der Natur vorkommenden Kletten wirken, befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass im Innern der Hochbaukonstruktion ein gegen Feuchtigkeit durchgehend abdichtender Bodenbelag (1) vorgesehen ist, der an seiner an die Wandelemente (2a, 2b) in deren Bodenbereich angrenzenden Seite eine rundum laufende, durchgehende, nach oben biegbare Lasche (3) aus feuchtigkeitsdichtem Material aufweist, die an ihrer den Wandelementen (2a, 2b) im hochgebogenen Zustand der Lasche (3) zugewandten Fläche nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkende Haftelemente (4) aufweist, und dass die an den Boden angrenzenden Wandelemente (2a, 2b) in ihrem Bodenbereich auf der dem Innern der Hochbaukonstruktion zugewandten Seite ebenfalls nach dem Mikro-Einhak-Prinzip wirkende Haftelemente (5) aufweisen, die als Antagonisten zu den entsprechenden Haftelementen (4) der rundum laufenden Lasche (3) für eine durchgehende Befestigung der Lasche (3) an den Wandelementen (2a, 2b) wirken.
2. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Lasche (3) im nach oben gebogenen Zustand mindestens 0,1 m, vorzugsweise mindestens 0,2 m über den Bodenbelag (1) ragt.
3. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Lasche (3) Teil des Bodenbelags (1) ist.
4. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Lasche (3) rundum dichtend mit dem Bodenbelag (1) verbunden ist.
5. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Lasche (3) aus flexiblem, vorzugsweise reißfestem Material ist.
6. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Lasche (3) aus steifem Material aufgebaut und mittels flexibler Elemente feuchtigkeitsdicht mit dem Bodenbelag (1) verbunden ist.
7. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag und/oder die umlaufende Lasche (3) im Bereich von Ecken balgartige, feuchtigkeitsdicht mit dem Bodenbelag (1) und/oder der umlaufenden Lasche (3) verbundene Eckelemente aufweist.
8. Hochbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) aus hartem und/oder hochreißfestem Material aufgebaut ist.
9. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) durchgehend einstückig aufgebaut ist.
10. Hochbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) aus gegeneinander abgedichteten Einzelelementen zusammengesetzt ist.
11. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) wärmeisolierende Eigenschaften aufweist.
12. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) keimabweisende bzw. antibakterielle Eigenschaften aufweist.
13. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbelag (1) Funktionselemente wie beispielsweise Leitungen und Anschlüsse für hygienische Einrichtungen, für die Versorgung und Entsorgung mit Wasser, Heißwasser, Fußbodenheizelemente, Abwasserleitungen, Stromversorgungseinrichtungen, verschließbare und abdichtbare Bodenluken als Verbindung zu Kellerräumen und dergleichen enthält.
14. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der an den Bodenbelag (1) angrenzenden Wandelemente (2a, 2b) bodenseitig Befestigungselemente aufweisen, die einerseits mit den Wandelementen (2a, 2b), andererseits mit dem Boden fest, aber lösbar verbunden bzw. verbindbar sind.
15. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 14 dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente von den Wandelementen (2a, 2b) vorzugsweise rechtwinklig abstehende, insbesondere umklappbare Laschen (6a, 6b) umfassen, die bodenseitig Durchbrüche zum Durchstecken von Verankerungselementen (7a, 7b) für eine lösbar feste Verbindung der Wandelemente (2a, 2b) mit dem Boden aufweisen.
16. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente (7a) zur Verankerung in Hartböden geeignet und insbesondere schraubenförmig, spreizankerförmig, spreizdübelförmig, kletterhakenförmig, eishakenförmig oder selbstklebend ausgebildet sind.
17. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente (7b) zur Verankerung in Weichböden, sandigen oder kiesigen Böden geeignet sind.
18. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente (7b) unten spitz zulaufend ausgebildet sind und eine abziehbare Montagehülse (8) aufweisen, mit der sie in den Boden getrieben werden können, wobei sich die Verankerungselemente (7b) nach dem Abziehen der Montagehülse (8) tannenbaumförmig im Boden entfalten und auseinander spreizen.
19. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente zur Verankerung in saugenden Böden geeignet sind.
20. Hochbaukonstruktion nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente zugespitzte Röhren umfassen, die unten und seitlich Durchbrüche aufweisen, durch welche nach dem Eintreiben der Röhren in den Boden von oben und außen zugeführter flüssiger oder pastöser Kunststoff in den Boden austreten kann, den Boden mit feinen Verästelungen durchsetzt, sich dann verfestigt und dadurch eine netzartige Verankerung erzeugt.
21. Hochbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente (7a, 7b) oben einen flachen tellerförmigen oder umklappbaren ringförmigen Abschluss (9a, 9b) aufweisen.
22. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandelemente (2a, 2b) Dämmelemente zur Wärmeisolation und/oder zur Feuchteisolation und/oder zur Schallisolation und/oder strahlungsabweisende und/oder strahlungsabsorbierende Materialien und/oder beschussfeste oder beschusshemmende Bauelemente enthalten.
23. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Wandelemente (2a, 2b) Fenster und/oder Türen enthalten.
24. Hochbaukonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nach dem Mikro-Einhak-Prinzip der in der Natur vorkommenden Kletten wirkenden Haftelemente (4, 5) hochtemperaturfest sind, insbesondere aus schwer entflammbaren, vorzugsweise unbrennbaren Materialien bestehen.
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN110778065A (zh) * | 2019-10-15 | 2020-02-11 | 深圳瑞和建筑装饰股份有限公司 | 一种踢脚线 |
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2001
- 2001-03-16 DE DE20119703U patent/DE20119703U1/de not_active Expired - Lifetime
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