DE10026112A1 - Dessert-Modul - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Anlage und ein Verfahren zur Herstellung einer Kombination aus einem Milchprodukt, insbesondere Sauermilchprodukt, Pudding oder dergleichen, und mindestens einer erhitzten, stückigen und/oder nicht stückigen Lebensmittelzutat, insbesondere Früchte und/oder Gewürze und/oder Gemüse und/oder Kräuter, wobei die Anlage mindestens einen Mischer aufweist, zu dem mindestens eine Zuleitung für einen Milchproduktstrom und mindestens eine Zuleitung für einen Lebensmittelzutatenstrom führt, und von dem mindestens eine Kombinationsstromleitung wegführt, wobei die Anlage mindestens eine Pumpe aufweist, mit der Aufgabe, eine Qualitätssteigerung und längere Haltbarkeit der genannten Erzeugnisse zu erreichen. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Milchprodukt vor der Zusammenführung mit der Lebensmittelzutat unterkühlt wird, insbesondere auf eine Temperatur von unter 15 DEG C, vorzugsweise zwischen 8 und 12 DEG C.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
einer Kombination aus einem Milchprodukt, insbesondere
Sauermilchprodukt, Pudding oder dergleichen, und
mindestens einer erhitzten, stückigen und/oder nicht
stückigen Lebensmittelzutat, insbesondere Früchte
und/oder Gewürze und/oder Gemüse und/oder Kräuter, wobei
das Produkt und die Zutat zusammengeführt werden.
Außerdem betrifft die Erfindung eine Anlage zur
Herstellung einer Kombination aus einem Milchprodukt,
insbesondere Sauermilchprodukt, Pudding oder
dergleichen, und mindestens einer erhitzten, stückigen
und/oder nicht stückigen Lebensmittelzutat, insbesondere
Früchte und/oder Gewürze und/oder Gemüse und/oder
Kräuter, wobei die Anlage mindestens einen Mischer
aufweist, zu dem mindestens eine Zuleitung für einen
Milchproduktstrom und mindestens eine Zuleitung für
einen Lebensmittelzutatenstrom führt, und von dem
mindestens eine Kombinationsstromleitung wegführt, wobei
die Anlage mindestens eine Pumpe aufweist.
Es sind eine Vielzahl von Milchprodukten, insbesondere
Sauermilchprodukten und deren Herstellung, seit langer
Zeit bekannt. Von der Rohmilchbearbeitung über die
Textur des Produkts, Keim- und Sporenabtötung,
Denaturierung von Molkenproteinen, Homogenisierung und
Fermentation der Milch zu Sauermilchprodukten sind
komplizierte Vorgänge und Verfahren nötig. Unter
Sauermilcherzeugnissen werden Produkte verstanden, die
in erster Linie aus mit bestimmten Bakterienkulturen
gesäuerter Milch bestehen. Je nach gewünschtem
Endprodukt werden Magermilch, Buttermilch, aus der
Süßrahmverbutterung, teilentrahmte Milch, Vollmilch und
Rahm mit eingestelltem Fettgehalt als
Ausgangsmilchprodukt für die Herstellung des
Sauermilcherzeugnisses verwendet.
Für Absatzgebiete, die insbesondere eine Lagerung bei
Raumtemperatur voraussetzen, muss ein Jogurt
entsprechend aufbereitet sein. So ist z. B. in der
Patentschrift CH 634464 vom Verband aargauischer
Käserei- und Milchgenossenschaften ein Verfahren zu
Herstellung eines Steriljoghurts beschrieben, in dem die
Ausgangsmilch vorbehandelt, eingedickt und dann
teilweise abgekühlt wird. Sodann wird die Joghurtkultur
eingeimpft und die Milch bebrütet. Sobald der gewünschte
Säuregrad erreicht ist, wird abgekühlt und anschließend
werden die Zugaben beigemischt. Die Zugaben umfassen
einen temperaturbeständigen Stabilisator auf
Hydrokolloidbasis und evtl. Früchtegrundstoff und
Zucker. Anschließend wird die Joghurtmasse in luftdicht
verschlossene, druckfeste Behälter abgefüllt und
sterilisiert.
Durch eine Veredelung wird aus dem einfachen
Sauermilchprodukt ein wohlschmeckendes Dessert, in dem
beispielsweise Lebensmittelzutaten zugegeben werden. Bei
der Verarbeitung solcher Lebensmittelzutaten treten
einige verfahrenstechnische und
lebensmittelmikrobiologische Probleme auf. So leidet
z. B. die Qualität der Lebensmittelzutaten unter jedem
Erhitzungsprozess. Bei Fruchtzubereitungen ist
beispielsweise eine starke Abblassung der Farbe zu
erkennen. Ein weiteres Problem stellt bei
Fruchtzubereitungen beispielsweise die Gefahr von
Reinfektionen durch Hefen und Schimmelpilze dar.
Fruchtzubereitungen werden aus betrieblichen Gründen
teilweise schon verarbeitet, bevor die Laborfreigabe des
Herstellers vorliegt. Aus diesen Gründen werden die
Fruchtzubereitungen während des Prozesses erneut
erhitzt, um eine lebensmittelmikrobiologische Sicherheit
zu erhalten. Der pH-Wert der zugegebenen Fruchtmischung
sollte nicht unter 3 und möglichst nicht über 3,6
liegen. Bei kleineren Werten besteht die Neigung der
Molkenabsonderung und bei den großen die des
Nachsäuerns.
Die Fruchtzugabe erfolgt in der Regel nach dem Säuern
der Milch durch Vermischung. Es entsteht eine
dickflüssige Joghurtzubereitung oder mit Bindemitteln
ein festes Koagulum. In den bisher bekannten Verfahren
und Anlagen wurden die Lebensmittelzutaten, insbesondere
Fruchtzubereitungen, in das fermentierte
Sauermilchprodukt bei einer Temperatur zwischen
Zimmertemperatur und Bebrütungstemperatur zugegeben, so
dass bis zur Abkühlung viel Zeit verging, in der die
Frucht insbesondere die roten Früchte beispielsweise
massive Farbverluste erlitten. Wird die Mischung durch
Wärmetauscher und nachfolgende Pump-, Misch- und
Abfüllvorgänge Scherbelastungen ausgesetzt, treten
weitere Qualitätseinbußen im bereits gemischten Produkt
auf.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es also, eine
Qualitätssteigerung und längere Haltbarkeit der
genannten Erzeugnisse zu erreichen.
Die Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Verfahren
dadurch gelöst, dass das Milchprodukt vor der
Zusammenführung mit der Lebensmittelzutat unterkühlt
wird, insbesondere auf eine Temperatur von unter 15°C,
vorzugsweise zwischen 8 und 12°C. Die überraschende
Lösung dieser seit langem bekannten Probleme beruht
darauf, dass eine wesentlich schnellere Abkühlung durch
Mischung zweier Temperaturbereiche erfolgt, nämlich des
unter die Lagertemperatur unterkühlten Milchproduktes
mit der warmen Lebensmittelzutat. Das auf diese Weise
gewonnene Produkt kann sehr schnell weiterverarbeitet
werden, da eine lange Abkühlphase, wie sie bei
bisherigen Verfahren und Anlagen nötig war, nicht mehr
notwendig ist. Der größte Vorteil ist nicht der
Zeitgewinn in erster Linie, sondern die wesentliche
Qualitätsverbesserung, die durch eine schnellere
Abkühlung der Fruchtbestandteile gegeben ist. Wie
bereits erwähnt, verblassen Früchte, insbesondere rote
Früchte wesentlich mehr, wenn sie lange in einem höheren
Temperaturbereich verweilen. Diese Verweilzeit wird
durch die erfindungsgemäße Lehre wesentlich verkürzt und
somit ein farbintensives Produkt erreicht, wie es vom
Verbraucher gewünscht wird.
Da bei der erfindungsgemäßen Herstellung von Produkten
besondere Sorgfalt darauf zu legen ist, dass die Früchte
steril in das Produkt gelangen, damit es nicht zu
Gärungserscheinungen durch Hefen oder zu Schimmelrasen
durch Schimmelpilze kommt, ist eine Erhitzung sowohl der
Fruchtzubereitung als auch des Milchproduktes
unabdingbar. Diese Forderung wird mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren in einer Weise erfüllt, dass
sowohl aus mikrobiologischer Sicht und aus qualitativer
Sicht ein optimales Produkt erreicht wird.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, dass die Temperatur vor der Zusammenführung
mittels temperaturgesteuertem Kühlkreislauf geregelt
wird, wobei als Regelgröße die Temperatur am Ausgang
eines Kühlers vor der Zusammenführung und/oder eines
Mischers nach der Zusammenführung verwendet wird. Dies
ist besonders vorteilhaft, da die gewünschte
Endtemperatur des gemischten Produktes so optimal
angepasst werden kann und Qualitätseinbußen verhindert
werden können.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, dass der Zusammenführung eine Thermisierung
des Milchprodukts vorgeschaltet wird. Auf diese Weise
wird eine deutliche Haltbarkeitsverlängerung erreicht,
wie es bereits an sich aus der Patentschrift CH 634464
bekannt ist. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird
aber durch Thermisierung des reinen Milchprodukts ohne
die Fruchtzubereitung, also als getrenntes Produkt, eine
Verblassung der Fruchtzubereitung verhindert. Eine lange
Haltbarkeit in Verbindung mit einer nicht verblassenden
Frucht war bisher so nicht denkbar.
Um die Produktschonung noch weiter zu treiben, wird die
Thermisierung mittels Plattenwärmetauscher, insbesondere
auf eine Temperatur von mehr als 70°C durchgeführt. Im
Plattenwärmetauscher treten wesentlich weniger
Scherkräfte als beispielsweise im Röhrenwärmetauscher
auf. Der Einsatz eines Plattenwärmetauschers ist aber
nur möglich, wenn noch keine stückigen Zutaten im
Produkt vorhanden sind, wie es im erfindungsgemäßen
Verfahren der Fall ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass das Milchprodukt und die
Lebensmittelzutat In-Line dosiert zusammengeführt
werden. Auf diese Weise kann der Herstellungsprozess
kontinuierlich stattfinden. Bei den hohen Ausstoßzahlen
in der Milchindustrie ist dies ein weiterer wichtiger
Punkt.
Um eine gute Durchmischung der Kombination aus dem
Milchprodukt und der Lebensmittelzutat zu erreichen,
wird nach der Zusammenführung des Milchprodukts mit der
Lebensmittelzutat die Kombination unmittelbar mittels
Mischer, insbesondere statischem Mischer, durchgeführt.
In statischen Mischern treten wiederum niedrigere
Scherkräfte auf, was für die Qualität des Gemisches
vorteilhaft ist.
Eine besonders schnelle Abkühlung erreicht man, wenn
nach der Zusammenführung des Milchproduktes mit der
Lebensmittelzutat die Kombination unmittelbar mittels
Mischer, insbesondere statischem Mischer, erfolgt.
Eine vorteilhafte Anlage zur Durchführung des Verfahrens
wird in den Ansprüchen 7 bis 12 beschrieben. Die
Vorteile des Verfahrens betreffen in entsprechender
Weise die Ausgestaltungen der Anlage gemäß den
Ansprüchen 8 bis 10.
Der erfindungsgemäße Gegenstand wird in einem
Ausführungsbeispiel an Hand der Zeichnung im einzelnen
erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1: eine schematische Darstellung der
erfindungsgemäßen Anlage.
In Fig. 1 sind auf der linken Seite zwei Behälter
dargestellt, wobei im oberen Behälter das Milchprodukt 1
und im unteren Behälter die Lebensmittelzutat 2 vorrätig
gehalten wird. Im Anschluss an die beiden Behälter
befindet sich jeweils eine Pumpe 7, wobei die obere
Pumpe 7 den Milchproduktstrom 4 erzeugt und diesen durch
die aneinandergereihte Anordnung des
Plattenwärmetauscher 10, Heißhalter 9 und
Plattenwärmetauscher 8 in einen Pufferbehälter 15
fördert. Behälter 15 kann auch entfallen.
Der Plattenwärmetauscher 10 dient zur Aufheizung des
Milchproduktstroms 4 auf die wünschte Temperatur,
vorzugsweise zwischen 65 und 85°C, die dann im
Heißhalter 9 für die gewünschte Zeitdauer heißgehalten
wird und anschließend im Plattenwärmetauscher 8
abgekühlt wird, und zwar unter die spätere
Lagertemperatur. Dies wird vorzugsweise mit einem
zusätzlichen temperaturgesteuerten Kühlkreislauf 17
erreicht, der mit einem an der Milchproduktstromleitung
angebrachten Thermometer die Temperatur des
Milchproduktstromes genau einstellt und diese
vorzugsweise an das Mischungsverhältnis, das von der
Verhältnisregelungsvorrichtung 13 eingestellt wird,
anpasst.
In einer nicht dargestellten, aber bekannten Ausführung
kann die im Plattenwärmetauscher 8 überschüssige
Wärmeenergie zur Aufheizung des Milchproduktstroms 4 im
Plattenwärmetauscher 10 regenerativ genutzt werden.
Eine weitere Pumpe 7, auf der rechten Seite der Fig. 1
zu sehen, ist volumenstromregelbar ausgebildet, um eine
genaue Dosierung des Milchprodukts zu ermöglichen. Die
untere Pumpe 7, die zur Förderung des
Lebensmittelzutatenstroms dient, ist ebenfalls
volumenstromregelbar ausgebildet. Nach der Pumpe 7 im
Lebensmittelzutatenstroms 5 ist ein
Lebensmittelzutatenerhitzer 16 angeordnet, der die
Lebensmittelzutat 2 erhitzt, um die mikrobiologische
Sicherheit zu gewähren. Bei stückigen Zutaten wird ein
Röhrenwärmetauscher verwendet.
Vor dem Mischer 3, der vorzugsweise als statischer
Mischer ausgebildet ist, wird der Milchproduktstrom 4
und der Lebensmittelzutatenstrom 5 in die
Kombinationsstromleitung 6 zusammengeführt. Um ein
genaues Dosierungsverhältnis zu gewährleisten, ist in
den Leitungen des Milchproduktsstroms 4 und des
Lebensmittelzutatenstroms 5 jeweils nach den Pumpen 7
eine Volumenstrommessvorrichtung 11 über die
Wirkverbindungen 12 angeschlossen, die wiederum mit
einer Verhältnisregelungsvorrichtung 13 über
Wirkverbindungen 14 mit den volumenstromregelbaren
Pumpen 7 verbunden ist und diese steuert. Auf diese
Weise ist eine genaue In-Line-Dosierung des
Milchprodukts und der Lebensmittelzutat möglich.
1
Milchprodukt
2
Lebensmittelzutat
3
Mischer
4
Milchproduktstrom
5
Lebensmittelzutatenstrom
6
Kombinationsstromleitung
7
Pumpe
8
Kühler
9
Heißhalter
10
Plattenwärmetauscher
11
Volumenstrommessvorrichtung
12
Wirkverbindung
13
Verhältnisregelungsvorrichtung
14
Wirkverbindung
15
Pufferbehälter
16
Lebensmittelzutatenerhitzer
17
Kühlkreislauf
Claims (12)
1. Verfahren zur Herstellung einer Kombination aus
einem Milchprodukt, insbesondere Sauermilchprodukt,
Pudding oder dergleichen, und mindestens einer
erhitzten, stückigen und/oder nicht stückigen
Lebensmittelzutat, insbesondere Früchte und/oder
Gewürze und/oder Gemüse und/oder Kräuter, wobei das
Produkt und die Zutat zusammengeführt werden,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Milchprodukt vor der Zusammenführung mit der
Lebensmittelzutat unterkühlt wird, insbesondere auf
eine Temperatur von unter 15°C, vorzugsweise
zwischen 8 und 12°C.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Temperatur vor der Zusammenführung mittels
temperaturgesteuertem Kühlkreislauf geregelt wird,
wobei als Regelgröße die Temperatur am Ausgang eines
Kühlers vor der Zusammenführung und/oder eines
Mischers nach der Zusammenführung verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der Zusammenführung eine
Thermisierung des Milchproduktes vorgeschalten wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Thermisierung
mittels Plattenwärmetauscher erfolgt, insbesondere
auf eine Temperatur von mehr als 65°C, vorzugsweise
zwischen 65 und 85°C.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierung der
Kombination durch Regelung des Milchproduktstromes
und/oder Regelung des Lebensmittelzutatenstromes
In-Line erfolgt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass nach der
Zusammenführung des Milchproduktes mit der
Lebensmittelzutat die Kombination unmittelbar
mittels Mischer, insbesondere statischem Mischer,
erfolgt.
7. Anlage zur Herstellung einer Kombination aus einem
Milchprodukt (1), insbesondere Sauermilchprodukt,
Pudding oder dergleichen, und mindestens einer
erhitzten, stückigen und/oder nicht stückigen
Lebensmittelzutat (2), insbesondere Früchte und/oder
Gewürze und/oder Gemüse und/oder Kräuter, wobei die
Anlage mindestens einen Mischer (3) aufweist, zu dem
mindestens eine Zuleitung für einen
Milchproduktstrom (4) und mindestens eine Zuleitung
für einen Lebensmittelzutatenstrom (S) führt, und
von dem mindestens eine Kombinationsstromleitung (6)
wegführt, wobei die Anlage mindestens eine Pumpe (7)
aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuleitung für den Milchproduktstrom (4)
mindestens einen Kühler (8), vorzugsweise
Plattenwärmetauscher, aufweist, der den
Milchproduktstrom (4) vor der Zusammenführung mit
dem Lebensmittelzutatenstrom (5) unterkühlt,
insbesondere auf eine Temperatur von unter 15°C,
vorzugsweise zwischen 8 und 12°C.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuleitung für den Milchproduktstrom (4) einen
Heißhalter (9) zu einer Thermisierung des
Milchproduktstromes aufweist und der Heißhalter vor
dem Kühler (8), vorzugsweise Plattenwärmetauscher,
angeordnet ist, und wobei vor dem Heißhalter (9) ein
weiterer Plattenwärmetauscher (10) angeordnet ist.
9. Anlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Teil des
Plattenwärmetauschers (10) mittels eines
temperaturgesteuerten Kühlkreislaufes (17) gekühlt
und so der Milchproduktstrom (4) auf eine gewünschte
Temperatur am Ausgang des Kühlers (8) und/oder des
Mischers (3) einstellbar und/oder regelbar ist.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Plattenwärmetauscher (10)
so angeordnet ist, dass er den Milchproduktstrom (4)
im Gegenstrom zu Plattenwärmetauscher (8) aufheizt
und wieder abkühlt, wobei der Heißhalter (9)
dazwischengeschaltet ist.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zuleitung für den
Milchproduktstrom (4) und die Zuleitung für den
Lebensmittelzutatenstrom (5) jeweils eine
Strommessvorrichtung (11) aufweisen, die mit einer
Wirkverbindung (12) zusammengeschlossen sind und
durch eine Verhältnisregelungsvorrichtung (13) der
Strom in mindestens einer Leitung In-Line geregelt
ausgebildet ist, indem vorzugsweise eine Pumpe (7)
stromregelbar ausgebildet vorgesehen ist, die durch
mindestens eine Wirkverbindung (14) mit der
Verhältnisregelungsvorrichtung (13) verbunden ist.
12. Anlage nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass in der Kombinationsstromleitung
(6) mindestens ein Mischer (3), insbesondere
statischer Mischer, angeordnet ist.
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