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Schaltung für Stellwerke mit elektrischen Verschlüssen, insbesondere
für Spurplanstellwerke Die Erfindung betrifft eine Schaltung für Stellwerke mit
elektrischen Verschlüssen, vor allem für Spurplanstellwerke, bei denen eine selbsttätige
Flankenschutzsuche vorgenommen wird.
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Bei derartigen Stellwerken ergeben sich Schwierigkeiten, wenn eine
Schutzweiche von derselben Fahrstraße her doppelseitig, also aus den Richtungen
ihrer beiden stumpfen Stränge her, beansprucht wird. In diesen Fällen müssen immer
ein dahinterliegendes Flankenschutzglied oder auch deren mehrere den Flankenschutz
übernehmen. In den meisten Fällen, vor allem dann, wenn die beiden von dieser Schutzweiche
auf die Fahrstraße hin führenden Wege unterschiedlich lang sind, ist es erwünscht
oder sogar gefordert, daß die doppelseitig beanspruchte Schutzweiche eine bestimmte
Lage einnimmt, und zwar diejenige, die auf den längeren Weg weist. Ein solches Beispiel
ist in Fig. 1 am Fall einer doppelten Gleisverbindung über eine Kreuzung dargestellt;
es ergibt sich aus dieser Anordnung für die Schutzweichen W2 und W 4 immer eine
bestimmte Lage, die stark ausgezogen dargestellt ist.
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Bei selbsttätiger Flankenschutzsuehe ist nicht ohne weiteres gewährleistet,
welche Lage solche Weichen einnehmen; denn die Kennzeichen für die Flankenschutzeinstellung
können abhängig von der Fahrtrichtung zu verschiedenen Zeitpunkten eintreffen. Deshalb
hat man schon vorgeschlagen, den Flankenschutz - unabhängig von der Lage der doppelseitig
beanspruchten Weiche - vom dahinterliegenden Flankenschutzglied gewährleisten zu.
lassen; dabei soll die doppelseitig beanspruchte Weiche steilbar bleiben, um sie
gegebenenfalls in die betrieblich günstigere Lage stellen zu können. Bei echten
Z.wieschutzweichen, welche also Flankenschutz für zwei voneinander unabhängige Fahrstraßen
gewährleisten sollen, hat das eine gewisse Berechtigung. Bei allen doppelseitig
von derselben Fahrstraße beanspruchten Schutzweichen gibt es jedoch stets nur eine
bevorzugte Lage, und es ist eine. unnötige Belastung des Wärters, wenn, dieser die
bevorzugte Lage nachträglich von Hand einstellen muß.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schaltung zu schaffen, welche es
ermöglicht, daß derartige Weichen entsprechend ihrer Anordnung im Spurplan im Bedarfsfall
immer eine bestimmte Lage einnehmen.
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Erfindungsgemäß wird die Schaltung bestimmter Spurplanglieder derart
eingerichtet, daß diese entsprechend ihrer Lage im Spurplan beim Einstellen einer
Fahrstraße das Kennzeichen für die Flankenschutzsuche zeitlich bevorzugt gegenüber
anderen im Fahrweg liegenden Spurplangliedern abgeben können, um Schutzweichen,
welche von derselben Fahrstraße doppelseitig beansprucht werden, in eine bestimmte,
vom zuerst eintreffenden Kennzeichen für die Flankenschutzsuehe abhängige Lage zu
stellen. Die Relaissätze der Weichen sind hierzu zweckmäßig so eingerichtet, daß
von ihnen in normalen Anordnungsfällen das Kennzeichen für die Flankenschutzsuche
verzögert, vorzugsweise erst beim Eintreten des Verschlusses, in Sonderfällen bei
entsprechender Lage im Spurplan dagegen schon zeitlich bevorzugt, vorzugsweise bei
Auswahl der Fahrstraße, an die benachbarten Schutzweichen abgegeben wird. Umgekehrt
sind die Relaissätze der Kreuzung zweckmäßig derart eingerichtet, daß von ihnen
in normalen Anordnungsfällen das Kennzeichen für die Flankenschutzsuche schon zeitlich
bevorzugt, vorzugsweise bei Auswahl der Fahrstraße, in Sonderfällen bei entsprechender
Lage im Spurplan dagegen verzögert. vorzugsweise erst bei Eintreten des Verschlusses,
an die benachbarten Schutzweichen. abgegeben wird. Der ordnungsgemäße Flankenschutz
kommt dann dadurch zustande, daß das bei einer doppelseitig beanspruchten Schutzweiche
später eintreffende Kennzeichen für die Flankenschutzsuche in an sich bekannter
Weise zum hinter dieser Weiche liegenden Flankenschutzglied durchgeschaltet wird.
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Fig. 1 bis 4 zeigen mehrere mögliche Anwendungsbeispiele der Erfindung.
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In Fig. 1 ist ein Ausschnitt aus einem Gleisplan dargestellt, der
eine über die Weichen W 1 und W 5
sowie die Kreuzung K1 verlaufende Fahrstraße
enthält, zu der die doppelseitig beanspruchten Schutzweichen W 2 und
W 4 sowie die hinter der Weiche W 2 liegende Schutzweiche
W 3 gehören.
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Fig. 2 gibt Ausschnitte aus den Relaissätzen der Weiche
W 2, der Kreuzung K 1 und der Weiche W 1
wieder,
welche die nach der Erfindung ausgestalteten Stromkreise der Flankenschutzsuche
enthalten und nur so weit dargestellt sind, wie es zum Verständnis der Erfindung
erforderlich ist. Die Schaltung im Relaissatz der Kreuzung K 1 ist so eingerichtet,
daß das Kennzeichen für die Flankenschutzsuche an die Weiche W2 schon abgegeben
wird, bevor das gleiche Kennzeichen vom Relaissatz der Weiche W 1 an die Weiche
W2 gelangt, so daß diese immer in die bevorzugte (in Fig. 1 stark gezeichnete) Lage
gestellt wird, sofern die in Fig. 1 angedeutete Fahrstraße eingestellt wird. In
gleicher Weise wird auch die Weiche W4 gesteuert; die hierzu erforderlichen Stromkreise
sind nicht dargestellt, da die vollständig denjenigen für die Steuerung der Weiche
W 2 dargestellten gleichen.
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Die aus den Relaissätzen der Kreuzung K1 und der Weiche W 1 dargestellten
Ausschnitte sind unter sich gleich; sie enthalten je einen Kontakt FZSK11 bzw. FIS11,
die zu nicht dargestellten Flankenschutzstellrelais gehören, je einen Kontakt FSK
11 bzw. FS 11, die zu nicht dargestellten Fahrstraßenstellrelais gehören, und j
e einen Kontakt FVK 11 bzw. FV 11, die zu nicht dargestellten Verschußrelais gehören.
Beim Einstellen einer Fahrstraße wird in bekannter Weise in jedem Relaissatz zuerst
das Fahrstraßenstellrelais und anschließend oder auch gleichzeitig das Flankenschutzstellrelais
eingeschaltet; befindet sich das entsprechende Spurplanglied in der für die Fahrstraße
erforderlichen Lage, so kommt anschließend das Verschlußrelais zur Wirkung und verhindert
weitere Betätigungen, bis die einzustellende Fahrstraße wieder aufgelöst ist. Im
Relaissatz der Weiche W2 ist ein Weichenstellrelais WS2 dargestellt, welches in
nicht gezeichneten Stromkreisen das Umstellen dieser Weiche bewirkt; ferner ist
ein Prüfrelais WLP2 mit einem Kontakt WLP21 dargestellt, welches die Weichenlage
prüft und bei seinem Ansprechen das Relais WS2 abschaltet. Zwei weitere Kontakte
WL21
und WL 22 sind in beliebiger, an sich bekannter Weise von der
Weichenlage abhängig. Sie sind in Fig. 2 so dargestellt, daß sich die Weiche W2
in einer Lage entgegen derjenigen Lage befindet, die sie nach Fig. 1 einnehmen soll.
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Bei der Auswahl der in Fig. 1 stark ausgezogenen dargestellten Fahrstraße
laufen folgende für die Erfindung wesentliche Schaltvorgänge ab: Zunächst werden
in den Relaissätzen der Kreuzung K1 und der Weiche W 1 durch die nicht dargestellten
Fahrstraßenstellrelais die Kontakte FSK 11 und FS 11 und anschließend durch die
ebenfalls nicht dargestellten Flankenschutzstellrelais die Kontakte FZSK11 und FZS11
geschlossen. Dadurch bildet sich ein Stromweg für das Weichenstellrelais WS2 im
Relaissatz der Weiche W2 über die Kontakte WLP21, WL21, FZSK 11, Brücke x-x
und Kontakt FSK 11, so daß das Relais WS2 anspricht und das Umstellen der Weiche
W2 in die in Fig. 1 gezeichnete Lage bewirkt. Dabei werden auch die Kontakte WL
21 und WL 22 entgegen ihrer gezeichneten Lage umgestellt, so daß nunmehr
über Kontakt FSK11, Brücke x-x und Kontakte FISK11 und WL21 das Relais WLP2
anspricht und seinen Kontakt WLP21 umlegt. Das Schließen der Kontakte
FIS 11 und FS11 im Relaissatz der Weiche W1 kommt jedoch noch nicht zur Wirkung,
da hier die Brücke 3,-y fehlt und der Kontakt FV11 offen ist.
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Ist die Auswahl der gesamten Fahrstraße beendet, so werden in bekannter
Weise die Verschlußrelais in den einzelnen Relaissätzen nacheinander wirksam; dadurch
werden auch die -Kontakte FVK 11 und FV 11
geschlossen. Während das
Schließen des Kontaktes FVK 11 ohne Wirkung bleibt, stellt das Schließen des Kontaktes
FV11 einen Stromweg her, der über die Kontakte FLS11, WL22 und
WLP21 zum Relaissatz der Weiche W 3 weitergeschaltet wird und diese Weiche
in die in Fig. 1 dargestellte Lage bringt. Die Weiche W3 übernimmt dadurch den Flankenschutz
für die Weiche W l. Die Weiche W 2 kann von dem zuletzt genannten Stromweg
nicht mehr beeinflußt werden, da das Relais WLP2 bereits angesprochen hat und das
Relais WS2 nicht mehr zur Wirkung kommen kann. Die eingelegte Brücke x-x im Relaissatz
der Kreuzung K 1 gibt das Schaltkennzeichen zur bevorzugten Abgabe eines Kennzeichens
für die Flankenschutzsuche bei der Weiche W2.
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In Fig. 3 und 4 sind zwei weitere Anordnungsfälle dargestellt. In
Fig. 3 ist die Weiche W 6 von den Kreuzungen K2 und K3 aus doppelseitig beansprucht;
sie muß in die bevorzugte, stark gezeichnete Lage gestellt werden. Dazu gibt die
Kreuzung K2 zeitlich bevorzugt ein Kennzeichen für die Flankenschutzsuche ab (Brücke
x-x ist eingelegt), während die Kreuzung K3 dieses Kennzeichen erst bei Eintreten
des Verschlusses abgibt. In Fig. 4 ist die Weiche W 11 von der Weiche
W 9 und der Weiche W10 aus doppelseitig beansprucht. Hier gibt die Weiche
W 9 bevorzugt das Kennzeichen ab und erst später die Weiche W10; dieses wird über
die Weiche W12 zur Weiche W 11 übertragen. Von dieser wird es weiter zum dahinterliegenden
Flankenschutzglied durchgeschaltet, da die Weiche W 11 vorher bereits in die bevorzugte,
stark gezeichnete Lage gestellt worden ist.