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DE1006451B - Schaltungsanordnung fuer Flankenschutzeinrichtungen in Gleisbildstellwerken - Google Patents

Schaltungsanordnung fuer Flankenschutzeinrichtungen in Gleisbildstellwerken

Info

Publication number
DE1006451B
DE1006451B DEL22747A DEL0022747A DE1006451B DE 1006451 B DE1006451 B DE 1006451B DE L22747 A DEL22747 A DE L22747A DE L0022747 A DEL0022747 A DE L0022747A DE 1006451 B DE1006451 B DE 1006451B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
relay
track
circuit arrangement
arrangement according
route
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEL22747A
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Helmert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alcatel Lucent Deutschland AG
Original Assignee
Standard Elektrik Lorenz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Standard Elektrik Lorenz AG filed Critical Standard Elektrik Lorenz AG
Priority to DEL22747A priority Critical patent/DE1006451B/de
Publication of DE1006451B publication Critical patent/DE1006451B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61LGUIDING RAILWAY TRAFFIC; ENSURING THE SAFETY OF RAILWAY TRAFFIC
    • B61L19/00Arrangements for interlocking between points and signals by means of a single interlocking device, e.g. central control
    • B61L19/06Interlocking devices having electrical operation

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Train Traffic Observation, Control, And Security (AREA)

Description

  • Schaltungsanordnung für Flankenschutzeinrichtungen in Gleisbildstellwerken Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung für Flankenschutzeinrichtungen in Gleisbildstellwerken, in denen zwischen den Schutzweichen bzw. den Flankenschutz gebenden Signalen und den im Fahrweg liegenden Weichen isolierteGleisabschnitte vorhanden sind. Hierbei ist es möglich, daß auf diesen Gleisabschnitten Fahrzeuge stehen, gegen. die, der Fahrweg nicht gedeckt ist, so daß die Fahrzeuge in den Fahrweg hineinfahren könnten. Es kann daher erforderlich sein, die Fahrtstellung des Signals einer eingestellten Zugstraße davon abhängig zu machen, daß diese Gleis- oder Weichenabschnitte frei sind.
  • Es sind bereits Schaltungen für Stellwerke vorgeschlagen worden, in. denen die den Weichen zugeordneten Relaissätze nach dem Gleisplan miteinander verbunden werden, so daß alle! Stromkreise dem Gleisplan nachgebildet sind und von Weiche zu Weiche weiterlaufen. In solchen Stellwerken sind den einzelnen Weichen Relais zugeordnet, die durch diejenigen Einrichtungen, die den Flankenschutz gewährleisten, gesteuert werden., wenn sich diese Einrichtungen in der richtigen Lage befinden. Kontakte der genannten Relais sind dann in den Stromkreisen von Fahrstraßenüberwa,chern oder Signalstellern angeordnet, die ebenfalls dem Gleisplan nachgebildet sind:.
  • Gemäß der Erfindung läßt sich die Fahrtstellung des Signals vom Freizustand der zwischen den Flankenschutzweichen bzw. -signalen und denn Fahrweg liegenden isolierten Abschnitte dadurch abhängig machen, daß in den Stromkreisen von Relais, die den Weichen zugeordnet sind und die von. Schalteinrichtungen gesteuert werden, die den Flankenschutz gewähren, Kontakte von Gleisrelais oder Gleisrelaiswied erholern angeordnet sind, die die zwischen den Flankenschutzweichen bzw. -signalen und dem Fahrweg liegenden, isolierten Abschnitte überwachen.
  • Obwohl die erfindungsgemäße Anordnung, die eine sehr einfache Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems gibt, in den meisten Fällen ausreicht, um eine eindeutige Sicherung gegen. betriebsgefährd@ende Flankenfahrten zu erreichen, ergeben sich in komplizierten Gleisanlagen dennoch.gewisse Schwierigkeiten. Ein Beispiel dafür gibt der Gleisplan nach Fig. 1, in welchem zwei durchgehende Gleise 1-4 und 12-9 sowie zwei weitere Gleise 7a und 11 mittels der Weichen 2, 3, 5 und 10 und der einfachen Kreuzungsweiche 8 a, 8 b miteinander verbunden. sind. Die Signale., mit deren Hilfe die Zugfahrten vorgenommen werden, sind weggelassen. Wenn eine Fahrstraße von 1 nach 4 eingestellt ist, dann müssen die Weichen 2 und 3 als befahrbare Weichen in Plusstellung liegen. Ferner muß sich das Rangiersignal 7 in Ha.ltstellung befinden, und die Weichen 8 b und 10 müssen als Schutzweichen ebenfalls in Plusstellung liegen. Außerdem sollen die isolierten Abschnitte 5, 6 und 8 auf ihren Freizustand überwacht werden..
  • Wird nun zusätzlich eine Fahrstraße von 12 nach 9 eingestellt und befahren, so wird der Abschnitt 8 besetzt. Das hat aber zur Folge, daß (unter der Voraussetzung, daß alle genannten isolierten Abschnitte für die Fahrstraße von, 1 nach 4 frei sein sollen) für die zuerst eingestellte Fahrstraße nicht mehr alle Bedingungenerfüllt sind, so däß das (nicht gezeichnete) Signal am Anfang dieser Fahrstraße nicht auf Fahrt gestellt werden kann oder - wenn es bereits in Fahrtstellung war - wieder in die Haltstedlung geht. In der dargestellten Gleisanlage kann daher das Freisein des Abschnitts 8 im Signalstromkreis der Fahrstraße 1 bis 4 nicht ohne weiteres überwacht werden.
  • Eine weitere erschwerende Bedingung tritt in folgendem Falle auf: Es sei angenommen; daß eine Fahrstraße von 1 nach 11 eingestellt ist und der Zug den Abschnitt der Weiche --2 bereits. geräumt hat und sich nun auf dem Abschnitt der Weiche 5 befindet; sind die Weichen so geschaltet, daß ihre Verschlüsse: nach der Besetzung und Räumung ihrer Abschnitte, einzeln aufgelöst werden, so würde nun der Verschluß der Weiche 2 aufgelöst, und es könnte unmittelbar anschließend eine Fahrstraße von 4 nach 1 eingestellt werden. Die: Einstellung dieser Fahrstraße läßt sich aber nicht endgültig (also bis zur Signalstellung) durchführen, da der Abschnitt dar Weiche 5, der zur Sicherung gegen Flankenfahrten frei sein muß, durch den vorher fahrenden Zug noch besetzt ist: Das Signal für die Fahrstraße von 4 nach 1 kann erst dann in Fahrtstellung gehen, wenn auch die Abschnitte der Weichen 5 und 8 a, 8 b frei geworden, sind und der Zug sich im Abschnitt der Weiche 10 befindet. Durch diese gegenseitigen Behinderungen ginge der Vorteil der Einzelauflösung der Weichenverschlüsse, der in einer erheblichen. Beschleunigung des Betriebes besteht, wieder verloren. Das gleiche gilt für den Gleisabschnitt 6, wenn die zuerst eingestellte Fahrstraße vom 1 nach 7a verläuft.
  • Die genannten Schwierigkeiten können nach der weiteren Erfindung dadurch behoben werden; daß die Kontakte der Gleisrelais, die zu den isolierten Gleisabschnitten gehören, überbrückt bzw. umgeschaltet werden, wenn diese Abschnitte in einer Fahrstraße befahren werden bzw. werden sollen, In den Fig. 2 und 3 sind zwei mögliche Ausfüh: rungsbeispiele der Erfindung dargestellt, von denen zunächst das Beispiel der Fig. 2 beschrieben. werden soll, während anschließend am Beispiel der Fig. 3 eine Abwandlung der Erfindung gezeigt wird, die weitere Erfindungsmerkmale enthält.
  • In Fig. 2 sind nur die für das Verständnis der Erfindung wichtigen Stromkreise dargestellt, während eine Reihe von weiteren Relais, deren Kontakte in der erfindungsgemäßen Schaltung mitwirken, nur angedeutet sind. Diese letzteren Relais wirken wie folgt: Das Relais PÜ10 (Pluslageüberwacher der Weiche 10) wird eingeschaltet und schließt seinen Kontakt PÜ101, wenn die Weiche 10 als Schutzweiche in Plusstellung verschlossen! ist. Das Relais PU 8b (Pluslageüberwacher der Weiche 8 b) wird eingeschaltet, wenn die Weiche: 8 b als Schutzweiche in Plusstellung verschlossen ist.
  • Die Relais h8a, h8b und 1l5 (Verschlußrelais der Weichen 8 a, 8 b und 5) werden umgestellt, wenn die zugehörigen Weichen als in einer Fahrstraße befahrene Weichen verschlossen werden sollen; sie unterbinden in nicht dargestellten Stromkreisen mittels ihrer Kontakte. eine erneute Einschaltung der Weichenantriebe. Diese Relais sind. als, Stützrelais ausgeführt, vom. denen beim Verschluß einer Weiche die rechts gezeichnete Wicklung eingeschaltet wird, wodurch beim Anziehen des zugehörigen Ankers die Abstützung des Ankers der links gezeichneten Wicklung beseitigt wird und dieser abfällt. Bei der Auflösung des. Verschlusses wird die links gezeichnete Wicklung eingeschaltet, wodurch der Anker der rechts gezeichneten Wicklung, der solange durch, den abgefallenen Anker der anderen NVicklung abgestützt wurde, abfällt.
  • Die Relais G8, G 6 und G 5 (Gleisrelais der isolierten Abschnitte 8, 6 und 5) überwachen: den Freizustand der zugehörigen Abschnitte und sind im Normalfall, d. h. bei freiem Abschnitt, angezogen.
  • Das Relais RÜ7 (Rangiersignalüberwacher des Signals 7) wird eingeschaltet, wenn das Signal 7 zwecks Gewährleistung von Flankenschutz .in Haltstellung verschlossen ist. Das Relais E 7 (Relais für Fahrwiegende bei Gleis 7a), das ebenfalls als Stützrelais ausgebildet ist, wird umgestellt, wenn eine Fahrstraße von der Weiche, 5 her über den Gleisabschnitt 6 im ; Gleis 7a endet. Seine Rückstellung erfolgt, wenn der Gleisabschnitt 6 besetzt wurde und wieder geräumt ist.
  • Die, Kontakte aller Relais sind mit einer Bezeichnung versehen, die aus der Bezeichnung des zugehörigen Relais und einer daran angehängten Ziffer besteht.
  • Mittels der Relais PF 8 a, MF 8 a., PF 5, 111F5, PF 2 und 1-1F2, deren Stromkreise in Fig. 2 gezeichnet sind, wird die Rückmeldung der richtigen Lage aller Weichen im Fla.nkenschutzweg an eines der Schaltmittel im Fahr@vcg übertragen.. Ist beispielsweise eine Fahrstraße von 1 nach 4 eingestellt und sind auf nicht dargestellten Wegen das Signal 7 und die Weichen 8 b und 10 in der richtigen Lage verschlossen (ein Verschluß der Weiche 5 ist nicht erforderlich, da diese Weiche mit ihrer Spitze auf den Fahrweg weist und, deshalb keinen Flankenschutz geben kann), so sind in den Relaissätzen, der Weichen 8 b und 10 und im Relaissatz des Signals 7 die Relais PÜ 10, PUBb und RÜ7 eingeschaltet. Über die geschlossenen Kontakte PÜ 101 und PC 8 b 1 sind die Relais PF 8 cc und MF 8 a. eingeschaltet, die mit ihren. Kontakten. PF 8 a 1 undMF $ a 1 ein Kennzeichen für den vorhandenen Flankenschutz auf die! Weiche 5 dadurch übertragen, daß über den Kontakt G 81 (sofern der isolierte Abschnitt 8 frei ist) das Relais PF5 eingeschaltet wird. In gleicher Weise wird über die Kontakte RÜ71 und G61 der vorhandene Flankenschutz des Signals 7 und der Freizustand des Abschnitts 6 auf das Relais MF5 übertragen» Die Kontakte PF51 und MF51 schließen und übertragen die beiden Flankensch.utzkennzeichen über den Kontakt G 51 (der das Freisein des Weichenabschnitts 5 kennzeichnet) auf das Relais PF 2 im Relaissatz der Weiche 2, von wo aus das erhaltene Flankenschutzkennzeichen'in beliebiger, nicht dargestellter Weise auf dem Kuppelstrom- oder Überwachungsstromkreis des Signals am Anfang der Fahrstraße 1-4 weitergegeben werden kann. Dieses Signal kann daher nur dann in Fahrstellung gehen, wenn nicht nur die Weichen 8b und 10 und das Signal 7 in Schutzlage verschlossen sind, sondern, auch die Gleisabschnitte 5, 6 und 8 frei sind.
  • Wird nun eine weitere Fahrstraße von 9 nach 12 eingestellt, sowirdin Fig. 2 derKontakt G 81 des Gleisrelaüs des Abschnitts 8 durch den Kontakt 1l8 b 1 des Verschlußrelais der Weiche 8 b überbrückt, wenn das Verschlußre,lais VSb umgestellt und damit die Weiche 8 b als befahrene Weiche in der eingestellten zweiten Fahrstraße verschlossen wird; damit wird eine Rückwirkung auf die erste Fahrstraße im Falle der Besetzung des Abschnitts 8 und des damit eintretenden öffnens des Kontakts G81 verhindert, und das Relais PF5 bleibt auch beim Befahren der zweiten Fahrstraße angezogen.
  • Wird zuerst eine Fahrstraße von. 1 nach 7a eingestellt, so erfolgt die Einschaltung der Relais PF5 und HF5 in gleicher Weise, wie vorher beschrieben. Außerdem werden die Relais E7 und h5 umgestellt und damit das Fahr"vegende im Gleis 7a. gekennzeichnet und die Weiche 5 als befahrene Weiche verschlossen. Mit dem Kontakt E 71 des Relais E 7 und mit dem Kontakt h51 des Relais h5 werden die Gleisrelaiskontakte G 61 und G 51 überbrückt; damit wird erreicht, daß nach der Räumung des Abschnitts der Weiche 2 bereits eine neue Fahrstraße von 4 nach 1 eingestellt werden kann, auch wenn der Abschnitt der Weiche! 5 und der Gleisabschnitt 6 noch besetzt sind.
  • Eine weitere betriebliche Schwierigkeit, die in dem Gleisplan der Fig. 1 auftreten kann, sei an folgendem Beispiel erläutert: Es ist denkbar, daß bei der Einstellung einer Fahrstraße von 1 nach 4 der Abschnitt 8 durch ein Fahrzeug besetzt ist, das von der Weiche 10 her in diesen Abschnitt hineinrollt. Dann. kann das Relais PF 5 in Fig. 2 wegen des geöffneten Kontaktes G81 nicht anziehen und verhindert damit die Einschaltung dies Relais PF2; das Signal für idie Fahrstraße von 1 nach 4 kann also nicht in die Fahrstellung gelangen. Andererseits kann. die Weiche 8 b, wenn beispielsweise nun eine Rangierfahrstraße von 9 nach 12 eingestellt wird, verschlossen werden, wenn sie sich bereits in der Pluslage befand. Das Verschlußrelais V8b wird also umgestellt, und sein Kontakt V 8 b 1 in Fig. 2 wird geschlossen. Das Relais PF 5 könnte also über die Kontakte PF 8 a .1, MF8 a1 und V 8 b 1 erregt weirde:n, wodurch, das Signal für die eingestellte Fahrstraße von 1 nach 4 doch noch in die Fahrstellung gelangen kann, obwohl das im Abschnitt 8 befindliche Fahrzeug über die Weiche 5 zur Weiche 2 weiterrollen und die Zugfahrt von 1 nach 4 gefährden kann.
  • Diesen Mangel kann man nach einem weiteren Erfindungsmerkmal dadurch beseitigen, daß die Überbrückung des Gleisrelaiskontaktes G81 davon abhängig gemacht ist, da.ß das Gleisrelais G 8 in angezogener Stellung ist. Dies geschieht erfindungsgemäß zweckmäßig durch ein Hilfsrelais, das bei Verschluß der Weiche 8 b nur ansprechen kann., wenn sich das Gleisrelais in angezogener Stallung befindet und das sich dann einen von der Stellung des Gleisrelais unabhängigen Selbstschlußkreis bildet.
  • Erfindungsgemäß kann es zweckmäßig sein, den Selbstschlußkreis dieses Hilfsrelais auch noch von anderen Bedingungen abhängig zu machen, was vor allem in folgendem Betriebsfalle wesentlich ist. Wird eine von 9 nach 12 eingestellte Fahrstraße wieder aufgelöst (beispielsweise durch Auflösung von Hand), ohne: daß der Abschnitt 8 geräumt wurde, so würde in der Schaltung nach Fig.2 der Kontakt V 8 b 1 wieder öffnen, so daß das Relais PF 5 abfällt, da auch der Kontakt G81 noch geöffnet ist. Das Signal für eine vorher eingestellte Fahrstraße von 1 nach, 4 würde also in Haltstellung fallen, obwohl die Besetzung des Abschnitts 8 im Zuge der Fahrstraße von 9 nach 12 die Fahrstraße von 1 nach 4 nicht gefährdet. Man kann dann nach. der Erfindung den Selbstschlußkreis des genannten Hilfsrelais so lange aufrechterhalten, bis entweder das Gleisrelais G 8 wieder anzieht (der Abschnitt 8 also frei ist), oder solange die Weiche 8 als Schutzweiche für eine andere Fahrstraße verschlossen ist.
  • Eine entsprechende Schaltungsanordnung ist in Abwandlung des bisher beschriebenen Ausführungsbeispiels in Fig. 3 dargestellt. Der in Fig. 2 gezeichnete Kontakt V 8 b 1 im Stromkreis des Relais PF 5 ist in Fig. 3 durch einen Kontakt H 1 eines Hilfsre-Iais H ersetzt; dieses, Hilfsrelais wird über die Kontakte V 8 b 1 und G82 nur eingeschaltet, wenn das Relais V 8 b umgestellt ist und das Gleisrelais G 8 sich in angezeogener Stellung befindet, wenn also die Weiche 8 b als befahrene Weiche verschlossen und der zugehörige Gleisabschnitt frei ist.
  • Das Relais H schließt dann seinen Kontakt H 1 im Stromkreis des Relais PF5, wie vorher beschrieben, und bereitet einen Selbstschlußkreis über seinen Kontakt H2 vor. D,ileser Selbstschlußkreis wird jedoch erst wirksam, wenn das Gleisrelais G 8 abfällt (das Relais H kann eine kurze Abfallverzögerung erhalten, damit es beim Umlegen des Kontaktes G82 nicht abfällt), wobei vorher das Relais PÜ8b seinen Kontakt PÜ 8 b 2 geschlossen haben muß ; dadurch wird angezeigt, daß die Weiche 8 b als Schutzweiche verschlossen ist. Der Selbstschlußkreis für das Relais H wird entweder durch das Wiederanziehen des Gleisrelais G 8 oder durch das Öffnien des. Kontakts PÜ 8 b 2 unterbrochen; im ersten Fall wird der Stromkreis für das Relais PF5 erforderlichenfalls durch den Kontakt G81 dieses Gleisrelais aufrechterhalten, im zweiten Fall braucht das Relais PF 5 nicht eingeschaltet zu bleiben, da sein Stromkreis ohnehin durch den Kontakt MF 8 a- 1 infolge des Abfalleis des Relais MF 8 a (durch Kontakt PÜ 8 b 1) unterbrochen ist. An Stelle des KontaktsPÜ8b2 kann in den Selbstschlußkreis des Relais H auch ein Kontakt des Relais MF8a geschaltet werden. Ist der Abschnitt 8 keine einfache Kreuzungsweiche, sondern eine Kreuzung ohne Weichen, aber mit einem isolierten Gleisabschnitt, so kann der Selbstschlußkreis des Hilfsrelais H auch so lange aufrechterhalten werden, als diese Kreuzung in den Flankensch,utzbereich der Fahrstraße von i nach 4 einbezogen ist.
  • Der Gegenstand der Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, Man kann erfindungsgemäß die Überbrückung der Kontakte der Gleisrelais, auch durch Kontakte von solchen Relais bei "irken, die nur bei einer Zugfahrt ansprechen, während sie bei einer Rangierfahrt in Ruhestellung bleiben. Bei einer Zugfahrt von 1 nach 7a oder nach 9 oder 11 ist kaum damit zu rechnen, daß der Zug nach der Räumung der Weiche 2 stehenble@ibt oder zurückfährt; bei Rangierbewegungen auf dem gleichen Fahrweg ist es aber durchaus denkbar, daß die Rangierabteilung die eingestellte Fahrstraße nicht ganz durchfährt. Die Überbrückung der Glei.srelaiskontakte bei Zugfahrten erscheint daher unbedenklich, während es bei Rangierfahrten zweckmäßig sein kann, die Gleisrelaiskontakte nicht zu überbrücken.
  • Auch läßt sich die Überbrückung der Gleisrelaiskontakte so einrichten, daß sie nur erfolgt, wenn die über den überwachten Abschnitt eingestellte Fahrstraße zu der Flan enschutz erfordernden Fahrstraße parallel läuft, während sie unterbleibt, wenn beide Fahrwege voneinander abzweigen.

Claims (15)

  1. PATENTANSPP I, CH E: 1. Schaltungsanordnung für Flankenschutzeinrichtungen in Gleis.bildstellwerken, in denen die den Weichen zugeordneten Relaissätze nach dem Gleisplan miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß in den Stromkreisen von Relais (PF5), die den Weichen zugeordnet sind und die von. Schalteinrichtungen (PF8a, MF8a) gesteuert werden, die den Flankenschutz gewähren, Kontakte (G81) von Gleisrelais bzw. Gleisrelaiswiederholern angeordnet sind, die die zwischen denFlankenschutzweichen bzw. -signalen und dem Fahrweg liegenden isolierten Abschnitte (8) überwachen.
  2. 2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakte, (G81) der Gleisrelais., die zu den isolierten Gleisabschnitten gehören, überbrückt bzw. umgeschaltet werden, wenn diese Abschnitte- (8) in einer Fahrstraße- befahren werden bzw. werden sollen.
  3. 3. Schaltungsanordnung nach Artspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Überbrückung der Gleisrelaiskontakte (G81) nur hergestellt wird, wenn der zugehörige isolierte Abschnitt(8) frei ist (Fig.3).
  4. 4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Überbrückung Kontakte (z. B. H 1) eines Hilfsrelais (H, Fig. 3), das nur bei in Freimeldestellung befindlichem Gleisrelais (G8) des zugehörigen isolierten Abschnitts (8) ansprechen kann, vorgesehen sind.
  5. 5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsrelais (H) sich bei seinem Ansprechen einen von der Stellung des Gleisrelais (G8) unabhängigen Selbstschlußkreis bildet.
  6. 6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Selbstschlußkreis des Hilfsreilais (H) nach Auflösung der vorher eingestellten Fahrstraße (9-12) erhalten bleibt, bis der beim Einschalten des Hilfsrelais mitwirkende Gleisabschnitt (8) wieder frei wird.
  7. 7. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Selbstschlußkreis des Hilfsrelais nach Auflösung der vorher eingestellten Fahrstraße (9-12) erhalten bleibt, solange eine in dem isolierten Abschnitt liegende Weiche (8b) als Schutzweiche für eine- andere Fahrstraße (1-4) verschlossen ist. B.
  8. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Selbstschlußkreis eines einer isolierten Kreuzung zugeordneten Hilfsrelais erhalten bleibt, solange diese in den Flankenschutzbereich einer anderen Fahrstraße, einbezogen ist.
  9. 9. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Überbrückung der Gleisrelaiskontakte nur vorgenommen wird, wenn über den überwachten Abschnitt eine Zugfahrt eingestellt ist bzw. wird, während sie bei Einstellung einer Rangierfahrt unterbleibt.
  10. 10. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Überbrückung der Gleisrelaiskontakte nur vorgenommen wird, wenn die über den überwachten Abschnitt führende Fahrstraße zu der Flankenschutz erfordernden Fahrstraße parallel verläuft, während sie unterbleibt, wenn beide Fahrwege voneinander abzweigen.
  11. 11. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Überbrückung der Gleisrelaiskontakte (G 81) Kontakte (V8a1, h8b1) der Verschlußrelais der Weichen (8a, 8b) vorgesehen sind.
  12. 12. Schaltungsunordnung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kontakt (G61) eines, einen isolierten Gleisabschnitt (6) überwachenden Gleispalais (G6) durch Kontakte (E71) einer im Fahrweg an den isolierten Abschnitt anschließenden Einrichtung (Relais E 7 des Fahrwegendes, bzw. des Signals 7) überbrückt wird.
  13. 13. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, 2 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Überbrückung eines einem isolierten Abschnitt zugeordneten Gleisrelaiskontakts (z. B. G81) aufgehoben wird, wenn der isolierte Abschnitt (z. B. 8) besetzt und wieder geräumt wird.
  14. 14. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromkreise der Relais (PF5, PF2), die den Weichen zugeordnet sind und von flankensch.utzgebenden Schalteiinrichtungen (PF 8 a" MF 8 a) gesteuert werden, hintereinandergeschaltet sind und die F'lankenschutzkennzeichen aus dem gesamten: Flankenschutzbereich zusammenfassen.
  15. 15. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß das zusammengefaßte Flankenschutzkennzeichen vom letzten in der Hintereinanderschadtung liegenden Relais (PF2) auf den Kuppels.trom- oder Überwachungsstromkreis des Signals der zu schützenden Fahrstraße übertragen wird.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1169489B (de) 1960-11-30 1964-05-06 Standard Elektrik Lorenz Ag Schaltungsanordnung zum Herstellen und UEberwachen von Flankenschutz in Stellwerken mit elektrischen Verschluessen

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