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Schaltungsanordnung für die Gewährleistung von Flankenschutz bei Stellwerken
Die Erfindung befaßt sich mit einer Schaltungsanordnung zur Gewährleistung von Flankenschutz
bei Stellwerken, insbesondere bei Spurplanstellwerken.
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Es ist besonders bei Spurplanstellwerken erwünscht, die Relaisgruppen
für die einzelnen Spurplanglieder, also die Weichen, Kreuzungen, Signale usw., für
alle vorkommenden Anordnungsfälle vorbereitend aufzubauen und auszurüsten. Die Schaltungen
für die Gewährleistung von Flankenschutz sind aber weitgehend von dem Aussehen des
jeweiligen Spurplans für einen bestimmten Bahnhof abhängig, weshalb es immer besondere
Schwierigkeiten verursachte, eine einheitliche Schaltung für die Flankenschutzgewährung
zu entwickeln. Hinzu kommt in neuerer Zeit noch, daß außer für die Zugstraßen grundsätzlich
auch Flankenschutz für Rangierstraßen gefordert wird, wodurch die Flankenschutzschaltungen
noch komplizierter werden, weil nun ein mögliches Schaltkennzeichen für das Einleiten
einer Flankenschützsuche, welches bisher aus dem Einstellkennzeichen für eine Zugstraße
abgeleitet werden konnte, wegfällt.
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Für einen Sonderfall der Flankenschutzgewährung, nämlich für eine
Weiche, die von einer einzigen Fahrstraße aus Richtung der beiden stumpfen Weichenstränge
her als Schutzweiche in Anspruch genommen wurde (sogenannter Eigenzwieschutz), traten
diese Schwierigkeiten schon vorher auf, weil auch hier zunächst keine unterschiedlichen
Schaltkennzeichen vorhanden sind, welche ein Umstellen der Weiche in eine bevorrechtigte
Lage ermöglichen könnten. Ein Lösungsweg, die bevorrechtigte Schutzlage einer solchen
Eigenzwieschutzweiche zu erreichen, ist Gegenstand eines älteren Patents und besteht
darin, daß von den an die beiden stumpfen Stränge anschließenden Weichen oder Kreuzungen
die Flankenschutz-Suchkennzeichen zeitlich gestaffelt abgegeben werden, so daß die
Eigenzwieschutzweiche aus Richtung der beiden stumpfen Stränge nicht gleichzeitig,
sondern kurz nacheinander je ein Suchkennzeichen für den Flankenschutz erhält. Die
Weiche wird dann so umgestellt, wie es das zuerst eingetroffene Suchkennzeichen
verlangt; das später eintreffende Suchkennzeichen bleibt ohne Wirkung. Eine derartige
Schaltungsweise setzt aber einen bestimmten Aufbau des Spurplansystems voraus und
führt außerdem bei komplizierten Spurplänen mit sich einander überschneidenden Flankenschutzbereichen
nicht immer zum Ziel, so daß man dort wieder zu Sonderlösungen gezwungen ist.
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Durch die Erfindung, die sich nicht nur mit dem Problem der Eigenzwieschutzweichen,
sondern allgemein mit der Aufgabe befaßt, eine einheitliche Flankenschutzschaltung
auch bei generellem Flankenschutz für Rangierstraßen zu ermöglichen, werden die
genannten Schwierigkeiten vermieden, indem erfindungsgemäß die Weichen und/oder
Kreuzungen, welche Flankenschutz für eine einzustellende Fahrstraße benötigen, ein
Flankenschutz-Suchkennzeichen unterschiedlicher Wertigkeit abhängig von der Wertigkeit
der einzustellenden schutzsuchenden Fahrstraße abgeben.
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Die Schwierigkeiten können z. B. bei dem sogenannten Eigenzwieschutz,
bei dem die Schutzgewährung auf beiden Strängen einer Weiche an sich erforderlich
ist, erfindungsgemäß dadurch gelöst werden, daß Weichen und/oder Kreuzungen, welche
Flankenschutz für eine einzustellende Fahrstraße benötigen, ein Flankenschutz-Suchkennzeichen
mit fest zugeteilter unterschiedlicher Wertigkeit abhängig von der Lage der Weiche
oder Kreuzung im Spurplan abgeben.
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An Stelle der mit dem älteren Patent vorgeschlagenen zeitlichen Staffelung
von Flankenschutz-Suchkennzeichen wird mit der Erfindung also eine Staffelung nach
Wertigkeit vorgesehen; eine solche kann unabhängig von der Art des jeweiligen Spurplansystems
vorgenommen werden.
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Die unterschiedliche Wertigkeit wird z. B. durch die Art der einzustellenden
Fahrstraße bestimmt; so wird man einer Zugfahrstraße, die den Fahrweg von Reise-
und Güterzügen kennzeichnet, die höhere Wertigkeit gegenüber einer Rangierstraße,
die ledig-
]ich zu Verschiebebewegungen innerhalb eines Bahnhofsbereichs
dient und mit geringer Geschwindigkeit befahren wird, zuordnen. Es besteht jedoch
auch die Möglichkeit, die-Wertigkeit des Flankenschutz-Suchkennzeichens nach der
örtlichen Lage der Weichen oder Kreuzungen in- der Gleisanlage zu unterscheiden.
In diesem Fall wird z. B. einer Zwieschutzweiche, deren eine Schutzlage für die
einzustellende Fahrstraße ' von größerer- sicherungstechnischer Wichtigkeit ist,
das entsprechend höhenwertige Flankenschutz-Suchkennzeichen zugeführt und kennzeichnet
dadurch die bevorrechtigte Schutzlage der Weiche.
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Nach der weiteren Erfindung wird eine Weiche, die aus Richtung der
beiden stumpfen Stränge her gleichzeitig oder annähernd gleichzeitig von je einem
Flankenschutz-Suchkennzeichen erreicht wird, schutzgewährend für diejenige Flankenschutzanforderung
gestellt, die die höhere Wertigkeit besitzt. Nach einem weiteren Erfindungsmerkmal
ist es zweckmäßig, eine Weiche, auf deren einem stumpfen Strang bereits ein Flankenschutz-Suchkennzeichen
angekommen ist und die diesem entsprechend schutzgewährend gestellt wurde, beim
Eintreffen eines weiteren, entgegengesetzten Flankenschutz-Suchkennzeichens auf
dem anderen stumpfen Strang entsprechend dieser zweiten Flankenschutzanforderung
umzustellen, wenn das zweite Flankenschutz-Suchkennzeichen gegenüber dem ersten
höhenwertig ist, dagegen im umgekehrten Fall nicht.
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Auf diese Weise lassen sich ohne weiteres alle Teilprobleme lösen,
die im Zusammenhang mit eventuell notwendiger unterschiedlicher Flankenschutzgewährung
für Zugstraßen einerseits und Rangierstraßen andererseits auftreten. Ebenso lassen
sich alle Anordnungsfälle für Eigenzwieschutzweichen ohne weiteres beherrschen und
leicht dem jeweilig vorliegenden Einzelfall anpassen. Die schaltungsmäßigen Ausgestaltungen
der Erfindung sind von der Art des Spurplansystems abhängig und lassen sich ohne
größere Entwurfsarbeit leicht aufstellen, weshalb auf eine Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
verzichtet wird. Es können beispielsweise die verschiedenwertigen Flankenschutz-Suchkennzeichen
durch das Ansprechen unterschiedlicher Relais ausgesandt werden; eines dieser Relais
spricht dann z. B. nur bei dem Einstellen von Rangierstraßen an, ein anderes oder
beide zusammen sprechen beim Einstellen einer Zugstraße an. Beide verschiedenwertigen
Suchkennzeichen lassen sich auch über eine gemeinsame Leitung übertragen, wenn verschiedene
Stromarten, Stromrichtungen oder Frequenzen verwendet werden. Entsprechend können
die unterschiedlichen Suchkennzeichen in der Relaisgruppe einer schutzbietenden
Weiche oder Kreuzung unterschiedlich ausgewertet werden, und zwar z. B. wiederum
durch verschiedene Relais, deren eines beim Eintreffen eines niederwertigen Flankenschutz-Suchkennzeichens
anspricht, während das andere oder beide beim Eintreffen eines höhenwertigen Suchkennzeichens
ansprechen. Eines der Relais schaltet dann zweckmäßig das andere ab und stellt dadurch
die unterschiedliche Auswertung her.
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Bei Eigenzwieschutzweichen lassen sich die unterschiedlichen Wertigkeiten
statt abhängig von der Art der Fahrstraßen, auch abhängig von dem Weichenstrang,
aus dessen Richtung her sie eintreffen, unterscheiden; es wird dann in der Regel
das höhenwertige Kennzeichen einem bestimmten Weichenstrang zugeordnet, während
dem zweiten Weichenstrang das niedrigerwertige - Kennzeichen zugeordnet wird. Es
ist jedoch auch möglich, diese Zuordnung wahlweise zu treffen, wobei sie je nach
Art der Fahrstraße oder nach bestimmten anderen notwendigen Gesichtspunkten von
Fall zu Fall umgeschaltet werden kann. Eine Zuordnung der verschiedenwertigen Kennzeichen
kann beispielsweise mit Hilfe von Brücken od. dgl. an den Eingängen der Weichenrelaisgruppen
vorgenommen werden, wenn sie ein für allemal vorzunehmen ist; eine wahlweise Umschaltung
läßt sich durch Kontakte an denjenigen Relais erreichen, die abhängig von den verschiedenen
Schaltbedingungen betätigt werden.