DE1050523B - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B66—HOISTING; LIFTING; HAULING
- B66C—CRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
- B66C23/00—Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes
- B66C23/88—Safety gear
- B66C23/90—Devices for indicating or limiting lifting moment
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Description
BUNDESREPU
DEUTSCHES
Es gibt Sicherheitsvorrichtungen, bei denen ein hydraulisches Mittel die Meßgrößen überträgt bzw.
überträgt und summiert. Bei einer 1>ekannten Vorrichtung wirkt der Seilzug über die Auslegerkopf rolle und
einen Exzenterhebel auf eine als Lastwaage dienende hydraulische Druckdose ein, welche den Seilzug wiegt.
Der Flüssigkeitsinhalt der Druckdose erfährt hierbei eine Bewegung (Verdrängung), die über eine Rohrleitung
auf einen Druckmesser weitergeleitet wird, der seinerseits mittels einer mechanischen Transmission
ein Anzeige- und Schaltwerk betätigt, das gleichzeitig durch ein Zahnradgetriebe unter dem Einfluß
der jeweiligen Kranausladung steht und neben der Anzeige der beiden Meßgrößen »Last« und »Ausladung«
die Ausschaltung des Hub- und Wippwerkes herbeiführt, wenn die Last oder das Lastmoment das
höchstzulässige Maß überschreitet.
Eine andere bekannte Vorrichtung benutzt ebenfalls zur Lastmessung den Seilzug, der mit Hilfe einer
Ablenkrolle vom Lastseil abgenommen, in einer mechanischen Fedeiiastwaage gewogen und hydraulisch
oder pneumatisch mit Hilfe eines Systems kommunizierender Gefäße, in das gleichzeitig mittels eines
mechanischen Triebes die Meßgröße »Ausladung« einwirkt, auf einen feder- oder gewichtsbelasteten Kolben
eines Schaltzylinders übertragen wird, der beim Überschreiten der höchstzulässigen Last bzw. des höchstzulässigen
Lastmomentes den Kranhauptschalter betätigt.
Bei diesen beiden bekannten Sicherheitsvorrichtungen handelt es sich also um solche, bei welchen zur
Messung der Größe »Last« in üblicher Weise der von der Last im Hubseil hervorgerufene Zug zugrunde
gelegt wird, der in dem einen Falle einem Exzenterhebel eine Drehbewegung erteilt und im anderen Falle
eine Seilrolle entgegen einer Federkraft auslenkt. Die hierbei vorgesehenen hydraulischen Einrichtungen
haben nur den Zweck, die von der Lastwaage ausgehenden Bewegungen zu übertragen bzw. zu übertragen
und mit der von der jeweiligen Ausladung abgeleiteten Bewegung zu summieren.
Während es sich bei den vorerwähnten Einrichtungen um solche handelt, die auf dem Seilzug basieren,
betrifft die Erfindung eine Sicherheitsvorrichtung für hydraulisch betriebene Krane mit waagerechtem Lastweg,
bei welcher der Druck des Arbeitsmittels auf eine Lastwaage wirkt, deren Schaltglied die Auslegerbewegung
beeinflußt.
Für verfahrbare Krane mit von wenigstens einem hydraulischen Zylinderkolbensystem bewegten Wippausleger
ist bereits eine Einrichtung vorgeschlagen worden, bei der eine vom Druck des Arbeitsmittels
beeinflußte Lastwaage vorgesehen ist, die ein Schaltglied aufweist, welches die Bewegung des den Kran-
Sicherheitsvorrichtung
für hydraulisch betriebene Krane
für hydraulisch betriebene Krane
Anmelder:
Kampnagel Aktiengesellschaft
{vormals Nagel & Kaemp),
Hamburg 39, Jarrestr. 26
Kampnagel Aktiengesellschaft
{vormals Nagel & Kaemp),
Hamburg 39, Jarrestr. 26
Johann Kreth, Hamburg,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
ausleger betätigenden Kolbens des Zylinderkolbensystems beeinflußt. Sobald das Lastmoment ein
bestimmtes Ausmaß ereicht, sperrt das Schaltglied der Lastwaage die Speiseleitung des Wippzylinder-Kolben-Systems
und blockiert so die Bewegung des Kolbens und somit die Bewegung des Kranauslegers.
Die vorgeschlagene Einrichtung ist nur für die Krane eine Sicherheitseinrichtung, bei denen die Last
nicht mit einem Hubwerk, sondern mit dem Ausleger angehoben wird, wo also das Wippwerk unter Vermittlung
des Auslegers die Last hebt. Die Anwendung dieser Einrichtung allein ist daher auf einen verhältnismäßig
kleinen Sektor des Kranbaues und kleine Tragkräfte beschränkt. Für alle die Fälle, bei denen
die Last durch ein besonderes Hubwerk gehoben wird, ist die vorgeschlagene Einrichtung unbrauchbar, weil
sie allein den Kran vor Überlastung und Kippen nicht schützen kann.
Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Erfindungsgegenstand um eine Einrichtung, die. allein sowohl
das Lastmoment als auch die Last begrenzt.
DieErfindung besteht nun darin, daß die Lastwaage an den Hubwerkskreislauf angeschlossen und unmittelbar
von dem den Hubmotor treibenden Arbeitsmittel beaufschlagt ist, wobei ihr Schaltglied mit zwei den
Hubwerks- und Wippwerksantrieb betätigenden Schaltern zusammenarbeitet, von denen der eine auf
einem vom Kranausleger bewegten Gestänge angeordnet und der andere ortsfest angebracht ist.
Die Lastwaage für die neue Vorrichtung wird gebildet von einem Zylinder und einem durch eine
Feder belasteten Kolben, an dessen Kolbenstange das
S09 749/104
Schaltglied in Form eines Schaltstückes befestigt ist. Die den Kolben belastende Feder muß an der Lastwaagc
einen Gleichgewichtszustand aufrechterhalten. Weil der durch die jeweils am Haken hängende Last
bedingte Druck in der Arbeitsmittelleitung verhältnismäßig hoch werden kann, wäre eine große und steife
Feder notwendig. Um eine Feder mit mäßigen Abmessungen zu erhalten, ist die wirksame Beaufschlagungsfläche
des Kolbens klein gehalten, was dadurch erzielt wird, daß der Kolben als Differentialkolben
ausgebildet ist. Der Differentialkolben dient gleichzeitig als Tragteller für die Feder der Lastwaage.
Der statische Druck in dem Hubwerkshydrauliksystems entspricht nur bei ruhender Last dem Lastgewicht.
Beim Heben erhöht und beim Senken vermindert sich der Druck um den Prozentsatz der Reibung
oder, mit anderen Worten, unter dem Einfluß der Wirkungsgrade. Dies würde bedeuten, daß die
Stellung des Schaltgliedes beim Heben, Senken und bei in Ruhe am Haken hängender Last jeweils eine
andere ist, obwohl ein und dieselbe Last am Haken hängt. Die auf eine bestimmte Lastmoment- bzw.
Lastgrenze eingestellte Vorrichtung würde demzufolge beim Heben vor der vorgeschriebenen Grenze, beim
Senken aber erst dahinter das Wipp- und Hubwerk ausschalten, wobei angenommen ist, daß die Vorrichtung
bei in Ruhe am Haken hängender Last eingestellt wurde.
Diesen Mangel zu vermeiden, ist Aufgabe eines anderen Merkmals der Erfindung, welches darin besteht,
daß der Lastwaage ein zweiseitig wirkendes Rückschlagventil oder ein zweiseitig wirkender Schieber
hydraulisch vorgeschaltet ist, dessen die Lastwaage mit der Druckleitung des Hubwerkes verbindende,
dem Rückfluß des Arbeitsmittels aus dem Lastwaagezylinder 8 zugeordnete Ausnehmungen durch einen
von einer Feder belasteten Verschlußkörper verschlossen werden, wobei die Feder dermaßen vorgespannt
ist, daß nur bei unbelastetem Hubwerk das Arbeitsmittel aus dem Lastwaagezylinder abfließen
kann.
Der Erfindungsgegenstand bietet gegenüber den bekannten Vorrichtungen den Vorteil eines genaueren
Wiegeresultates, weil die bei ihm auftretenden Massenkräfte minimal sind, die Seilsteifigkeit auf ihn
keinen Einfluß hat und Reibungsverluste zwischen vielen Übertragungsgliedern, wie dies bei den bekannten
Vorrichtungen der Fall ist, vermieden sind, was durch die unmittelbare Beeinflussung der Lastwaage
vom hydraulischen Arbeitsmittel ermöglicht wird. Die neue Sicherheitsvorrichtung hat ferner den
Vorzug, daß sich Leckverluste auf ihre Arbeitsweise nicht auswirken können. Außerdem zeichnet sie sich
gegenüber den bekannten Vorrichtungen durch einfachen und robusten Aufbau sowie durch die Eigenschaft
aus, daß der Einfluß der Wirkungsgrade auf das Wiegeergebnis ausgeschaltet ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes veranschaulicht, an Hand
dessen die Erfindung näher beschrieben wird. Es zeigt
Abb. 1 die Sicherheitsvorrichtung mit der Lastwaage und dem unteren Ende des vom Kranausleger
bewegten Gestänges im Längsmittelschnitt und
Abb. 2 einen Wippkran mit hydraulischem Hubwerk, der mit der Sicherheitsvorrichtung nach der
Erfindung ausgerüstet ist.
An einer beliebigen Stelle der beim Heben unter Druck stehenden Leitung 1 zwischen Speisepumpe 2
■und hydraulischem Hubmotor 3 ist das Anschlußstück 4 eingebaut. Es ist mit Hilfe von SchraubenS
auf einer Platte 6 befestigt. Das Anschlußstück 4 besitzt eine Bohrung 7, in welche die beiden freien
Enden der Rohrleitung 1 münden.
In das oben an der Bohrung 7 eingebrachte Gewinde ist der Lastwaagezylinder 8 eingeschraubt. In
seinem Inneren befindet sich der Differentialkolben 9, dessen Kolbenstange 10 in die Zylinderführung 11
saugend eingepaßt ist. Die Kolbenstangenführung 11 wird durch einen Kegelsitz der Mutter 12 abgeschlossen.
Der Kolben 9 ist im Zylinder 8 nicht dichtend eingepaßt, sondern dient nur zur Führung der
Kolbenstange und als Tragteller für die Druckfeder 13. Damit die Abmessungen der Feder 13 in mäßigen
Grenzen bleiben, ist der Kolben 9 mit Bohrungen 14 versehen, so daß der statische Druck im Zylinder 8
nur auf den relativ kleinen Querschnitt der Kolbenstange 10 eine bewegende Kraft auszuüben vermag.
Durch Anziehen der Mutter 15, die gleichzeitig das Schaltstück 16 auf der Kolbenstange 10 fixiert, und
der Mutter 12 wird die Feder 13 vorgespannt, und zwar wird die Vorspannung so gewählt, daß sie
jenem statischen Druck im Zylinder 8, der beim Anheben der bei maximaler Ausladung größten zulässigen
Last auf dem Kolben 9 wirksam wird, das Gleichgewicht hält. Das Schaltstück 16 arbeitet mit
zwei Schaltern 17, 19 zusammen. Der Schalter 17 ist mit Schrauben 18 auf der Platte 6 festgemacht. Er
dient zur Begrenzung der zulässigen Überlast. Der Schalter 19 ist mit Schrauben 20 an einem Rohr 21
befestigt und wird hinsichtlich seiner örtlichen Lage von dem Kranausleger beeinflußt. Zu diesem Zweck
ist das Rohr 21 im Punkte 22 mit einer Stange 23 gelenkig verbunden, die ihrerseits im Punkte 24 gelenkig
an dem Kranausleger angeschlossen ist. Das Rohr 21 geht durch die Kranhausdecke hindurch und
ist einmal bei 25 und zum anderen Mal an dem Lastwaagezylinder 8 geführt. Damit das über das Schaltstück
16 nach unten hinweg geführte Rohr 21 die Bewegung des Schaltstückes nicht beeinträchtigen kann,
ist es mit zwei einander gegenüberliegenden Schlitzen 26 versehen, durch welche die beiden Enden des
Schaltstückes 16 nach außen ragen. Beim Auslegen des Kranauslegers wird also der Schalter 19 in Richtung
auf das Schaltstück 16 zu, beim Einziehen des Auslegers in Richtung von dem Schaltlineal weg bewegt.
Damit sich der Einfluß der Wirkungsgrade nicht auf die Stellung des als Schaltstück 16 ausgebildeten
Schaltgliedes auswirken kann, ist erfindungsgemäß der Lastwaage ein besonders ausgebildetes, zweiseitig
wirkendes Rückschlagventil hydraulisch vorgeschaltet. Dieses zweiseitig wirkende Rückschlagventil besteht
aus einem mit dem unteren Ende des Lastwaagezylinders 8 verschraubten Ventilsitz 27 und einem
Ventilkegel 28. In dieser Form würde das Ventil aber nur den Zufluß in den Lastwaagezylinder 8, d. h. ein
Anheben des Kolbens 9, ermöglichen. Beim Absetzen der Last muß der Kolben aber in seine Nullage
wieder zurückgleiten, d. h., das Ventil muß bei Überdruck im Zylinder 8 einen Abfluß des hydraulischen
Arbeitsmittels aus diesem gestatten. Dies wird auf folgende Weise erreicht: Der Ventilkegel 28 ist von
unten her mit einer Bohrung 29 größeren Durchmessers versehen, die über einen Konus in eine Bohrung
30 kleineren Durchmessers übergeht, welche in den Zylinderraum mündet. Die Bohrung 30 wird von
unten her durch einen als Kugel 31 ausgebildeten Verschlußkörper verschlossen, welcher von der Feder 32
gegen die Konusfläche gedrückt wird. Die Feder 32 wird mittels einer auf das untere Ende des Ventil-
kegels 28 aufgeschraubten Mutter 33 vorgespannt, die gleichzeitig als Federtcller dient. Die Vorspannung
wird hierbei so gewählt, daß nur bei unbelastetem Hubwerk das Arbeitsmittel aus dem Zylinder 8 der
Lastwaage in die Leitung 1 abfließen kann. Die Mutter 33 ist mit einer Bohrung 34 versehen, welche
die Bohrung 7 mit der Bohrung 29 im Ventilkegel 28 verbindet. Auf ihrem Umfang besitzt die Mutter 33
eingefräste Schlitze 35, womit bezweckt wird, daß das hydraulische Arbeitsmittel besser der Bohrung 36
im Ventilsitz 27 zufließen kann, durch welche es in den Zylinder 8 gelangt.
Die Sicherheitsvorrichtung arbeitet folgendermaßen: Werden Lasten gehoben, die kleiner als die kleinste
mit der Lastwaage meßbare Last sind, das ist die größte zulässige Last bei maximaler Ausladung, oder
Lasten gehoben, die ihr gleich sind, so hält die Vorspannung der entsprechend bemessenen Feder 13 dem
durch Lasten dieser Größenordnung bedingten, auf dem Kolben 9 wirkenden Arbeitsmitteldruck das
Gleichgewicht. Das öl, das durch entsprechendes Schalten der Speisepumpe 2 von dieser dem hydraulischen
Hubmotor 3 durch die Leitung 1 zugedrückt wird, war vorher in die Bohrung 7 im Anschlußstück
4 geströmt und hatte den Ventilkegel 28 angelüftet, so daß das öl durch die Schlitze 35 und
Bohrung 36 in den Lastwaagezylinder 8 gelangen, den Kolben 9 beaufschlagen und so auf den Kolben 9 eine
Kraft ausüben konnte. Nachdem sich im Zylinder 8 ein Gleichgewichtszustand zwischen Federkraft und
Flüssigkeitsdruck eingestellt hat, was in Sekundenbruchteilen geschieht, fällt der Ventilkegel 28 durch
sein Eigengewicht auf seinen Sitz 27 zurück und schließt den Zylinder 8 ab. Das in den Zylinder 8 eingeströmte
öl kann nicht entweichen und der Kolben 9 muß in der beim Heben der Last eingenommenen
Stellung verharren. Würde man die Hubbewegung unterbrechen und die Last in Ruhe am Haken hängen
lassen oder in Richtung Senken fahren, so würde dank der erfindungsgemäßen Anordnung des Ventils 28 die
Stellung des Kolbens 9 und damit die des Schaltstückes 16, die er beim Heben der Last eingenommen
hat, unverändert bleiben, oder, mit anderen Worten, die Stellung des Schaltstückes, welche es beim Lastanheben
einnimmt, wird mit Hilfe des Ventils fixiert und so lange beibehalten, bis die Last wieder abgesetzt
wird. Damit ist der Einfluß der mechanischen Wirkungsgrade ausgeschaltet. Die Abb. 2 zeigt diesen
Zustand mit dem Kranausleger in der Stellung der maximalen Ausladung.
Wird z. B. eine Last gehoben, die größer ist als die kleinste von der Lastwaage wiegbare Last ist, so erzeugt
auf dem oben beschriebenen Wege der dem nun größeren Lastgewicht verhältnisgleiche (nun auch
größere) Druck des hydraulischen Arbeitsmittels an dem Kolben 9 eine Druckkraft, welche den Kolben 9
und somit auch das Schaltstück 16 um ein entsprechendes Stück nach oben bewegt, wobei die Feder
13 zusammengedrückt wird. Ist der Kranausleger z. B. in der Stellung der größten Ausladung, wie veranschaulicht
in Abb. 2, so drückt das Schaltstück 16 den Stößel des Schalters 19 in den Schalter hinein,
wodurch das Hubwerk in Richtung »Heben« und Wippwerk in Richtung »Auslegen« ausgeschaltet
wird. Diese Ausschaltung erfolgt also immer dann, wenn das Produkt aus Last mal Ausladung, das Lastmoment,
das zulässige Höchstmaß überschreitet. Der von der Last und der Kraft der Feder 13 beeinflußte
Hub des Kolbens 9 einerseits und die von der Kranauslegerbewegung abgeleitete Bewegung des Schalters
19 andererseits sind dementsprechend aufeinander abgestimmt.
Wird eine angehobene Last wieder abgesetzt, so muß das Schaltstück 16 und somit auch der Kolben 9
in seine Nullstellung zurückkehren. Da die beim Anheben der Last vom Kolben 9 eingenommene Stellung
in der vorn beschriebenen Weise zum Zwecke der Ausschaltung des Wirkungsgradeinflusses mit Hilfe
des Rückschlagventils 27 bis 36 aber fixiert wurde,
ίο muß diese Fixierung erst wieder aufgehoben werden, d. h. ein Rückfluß des Öles aus dem Zylinder 8 in die
Leitung 1 ermöglicht werden. Zu diesem Zwecke ist erfindungsgemäß das Rückschlagventil zweiseitig wirkend
ausgebildet. Es arbeitet folgendermaßen:
Schlagartig mit dem Absetzen der Last sinkt in der Leitung 1 und damit auch in der Bohrung 7 im Anschlußstück
4 der Druck des Öles auf ein Minimum. Gleichzeitig überwindet der Überdruck im Zylinder 8
die Kraft der Feder 32 und drückt die Kugel 31 nach unten, wodurch die Bohrung 30 freigegeben wird und
das öl aus dem Zylinder 8 durch die Bohrungen 30 und 29 sowie die Bohrung 34 in der Mutter 33 in die
Bohrung 7 im Anschlußstück 4 und von dort in die Leitung 1 entweichen und ein Druckausgleich stattfinden
kann. Nach dem Ausgleich der Drücke drückt die Feder 32 die Kugel 30 auf ihrem Sitz fest und
schließt die Bohrung 30 sofort wieder ab. Die Feder 32 ist derart dimensioniert, daß sie beim Heben,
Senken und bei in Ruhe am Haken hängender Last die Bohrung 30 verschlossen hält und nur nach Absetzen
der Last (bei unbelastetem Hubwerk) die Bohrung 30 freigibt, d. h. das öl aus dem Zylinder 8
abfließen und den Kolben 9 mit Kolbenstange 10 und an letztere befestigtes Schaltstück 16 in die Nullstellung
zurückkehren läßt.
Um die Krankonstruktion und die Triebwerke vor Überlastung zu schützen, genügt es bekanntlich nicht,
wenn das Lastmoment unter einer bestimmten Grenze gehalten wird. Es muß vielmehr noch die Last für
sich allein unter einer bestimmten Grenze bleiben, weil im Bereich der kleinen Ausladungen die Last auf
einen unzulässig hohen Wert anwachsen könnte, obwohl das Lastmoment noch unter der vorgeschriebenen
Grenze liegt. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, ist parallel zudem der Lastmomentbegrenzung
dienenden, vom Kranausleger beeinflußten Schalter 19 eine Lastbegrenzung vorgesehen, für die der auf
der Platte 6 ortsfest angebrachte Schalter 17 bestimmt ist. Die Anordnung des Schalters 17 ist so getroffen,
daß eine gewisse zulässige Überlast von z. B. 5 bis 10°/o, die man normalerweise vorsieht, berücksichtigt
ist, d. h., die Abschaltung von Hub- und Wippwerk erst beim Überschreiten dieser zulässigen Überlast erfolgt.
Wird also z. B. eine Last angehoben, welche die zulässige Überlast gewichtsmäßig übersteigt, so wirkt
im Zylinder 8 eine dieser Last entsprechende große Flüssigkeitsdruckkraft auf den Kolben 9. Der Kolben
mit Kolbenstange 10 und das an letztere befestigte Schaltstück 16 wird so weit angehoben, daß das
rechte Ende des Schaltstückes 16 den Schaltstößel des Schalters 17 dermaßen in diesen hineindrückt, daß
die Abschaltung des Hubwerkes in Richtung »Heben« und des Wippwerkes in Richtung »Auslegen« erfolgt.
Eine Überlastung des Kranes ist damit in jedem Falle ausgeschlossen.
Es ist denkbar, daß man auf einen besonderen Schalter zur Begrenzung der Überlast auch verzichten
kann, wenn man dessen Aufgabe dem zur Begrenzung des Lastmomentes vorgesehenen Schalter 19 mit über-
Claims (5)
1. Sicherheitsvorrichtung für hydraulisch betriebene Krane, bei welcher der Druck des Arbeitsmittels
auf eine Lastwaage wirkt, die eine Abschaltung des hydraulischen Antriebs bei Überschreiten
des zulässigen Lastmoments bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die Lastwaage (8 bis
13) an den Hubwerkskreislauf (1) eines Kranes mit waagerechtem Lastweg angeschlossen und unmittelbar
von dem den Hubmotor (3) treibenden Arbeitsmittel beaufschlagt ist, wobei ihr Schaltglied
(16) mit zwei den Hubwerks- und Wippwerksantrieb betätigenden Schaltern (17, 19) zusammenarbeitet,
von denen der eine (19) als Lastmoment-Grenzschalter dient und auf einem vom
Kranausleger bewegten Gestänge (21) angeordnet
ist, während der andere (17) als Überlastschalter wirkt und ortsfest angebracht ist.
2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lastwaage aus
einem Zylinder (8) und einem durch eine Feder (13) belasteten Kolben (9) besteht, an dessen
Kolbenstange (10) das mit den Schaltern (17, 19) zusammenarbeitende Schaltglied in Form eines
Schaltstückes (16) befestigt ist.
3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben der Lastwaage
als Differentialkolben (9) ausgebildet ist und gleichzeitig als Tragteller für die Feder (13)
dient.
4. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lastwaagezylinder
(8) gleichzeitig als Führung für das vom Kranausleger bewegte, den Lastmoment-Grenzsr.halter
(19) tragende Gestänge (21) vorgesehen ist.
5. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lastwaage
(8 bis 13) ein zweiseitig wirkendes Rückschlagventil (27 bis 36) oder ein zweiseitig wirkender
Schieber hydraulisch vorgeschaltet ist, dessen die Lastwaage mit der Druckleitung (1) des Hubwerkes
verbindende, dem Rückfluß des Arbeitsmittels aus dem Lastwaagezylinder (8) zugeordnete
Ausnehmungen (30, 29. 34) durch einen von einer Feder (32) belasteten Verschlußkörper
(31) verschlossen werden, wobei die Feder (32) dermaßen vorgespannt ist, daß nur bei unbelastetem
Hubwerk das Arbeitsmittel aus dem Lastwaagezylinder (8) abfließen kann.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 626 206, 583 341.
Deutsche Patentschriften Nr. 626 206, 583 341.
In Betracht gezogene ältere Patente:
Deutsches Patent Nr. 959 129.
Deutsches Patent Nr. 959 129.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 809 749/104 2.59
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1050523B true DE1050523B (de) | 1959-02-12 |
Family
ID=590900
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT1050523D Pending DE1050523B (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1050523B (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1177303B (de) | 1958-10-16 | 1964-09-03 | Krupp Ardelt Gmbh | Kippsicherung fuer einen Kran od. dgl. |
| DE1185790B (de) | 1958-10-16 | 1965-01-21 | Beteiligungs & Patentverw Gmbh | Kippsicherung fuer einen Kran od. dgl. |
| DE1276307B (de) * | 1966-10-01 | 1968-08-29 | Miag Muehlenbau & Ind Gmbh | Einrichtung zur selbsttaetigen Begrenzung des Lastmomentes bei Auslegerkranen mit hydraulischem Antrieb |
-
0
- DE DENDAT1050523D patent/DE1050523B/de active Pending
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1177303B (de) | 1958-10-16 | 1964-09-03 | Krupp Ardelt Gmbh | Kippsicherung fuer einen Kran od. dgl. |
| DE1185790B (de) | 1958-10-16 | 1965-01-21 | Beteiligungs & Patentverw Gmbh | Kippsicherung fuer einen Kran od. dgl. |
| DE1276307B (de) * | 1966-10-01 | 1968-08-29 | Miag Muehlenbau & Ind Gmbh | Einrichtung zur selbsttaetigen Begrenzung des Lastmomentes bei Auslegerkranen mit hydraulischem Antrieb |
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