Anlage zum Löschen und Beladen von Schiffen mittels genormter Plattformen mit Hilfe von Quick-Docks und Gegengewichten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 und ein Verfahren zum Anheben und Absenken von Gegenständen. Die Erfindung betrifft insbesondere eine Anlage zum Löschen und Beladen von Schiffen mittels genormter Plattformen, mit Hilfe einer Schnellhebeeinrichtung (eines sogenannten Quick-Docks) und mit Hilfe von Gegengewichten. Die Erfindung betrifft weiterhin Anlagen, die Schiffe in einem Vorgang, bzw. in wenigen Vorgängen entladen und beladen können. Diese Anlagen dienen insbesondere dazu, große Lasten in möglichst großen Einheiten bzw. als Ganzes von einem Schiff zu heben bzw. das Schiff mit diesen zu beladen.
Im Stand der Technik werden derzeit schwere Gegenstände mit Hilfe von Kränen bewegt, wobei die Kräne die Gegenstände mit durch Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen Seilen und Haken anheben. So werden insbesondere Container von Schiffen gelöscht bzw. auf diese geladen, indem große Kräne die Container von oben ergreifen und mit Hilfe ihrer von Motoren angetriebenen, an Seilen hängenden Greifern aus dem Schiffsbauch bzw. in diesen heben.
Nachteilig bei diesen bekannten Hebevorrichtungen und Hebeverfahren aus dem Stand der Technik ist es, daß diese einen erheblichen Energieaufwand erfordern. So muß von dem die Hebeenergie aufbringenden Motor eine enorme Leistung abgegeben werden, um große Container oder garganze Schiffe anheben zu können. Darüber hinaus ist es insbesondere bei Containerschiffen mit einem sehr großen Zeitaufwand verbunden, jeden Container einzeln auf das Schiff bzw. einzeln von dem Schiff zu heben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß die vorgenannten Nachteile vermieden werden, und daß eine Vorrichtung zum Heben und Absenken von schweren Gegenständen und ein entsprechendes Verfahren zur Verfügung gestellt wird, welches ein einfacheres Heben und Absenken von schweren Gegenständen erlaubt.
Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren der eingangs genannten Art gemäß einem Aspekt der Erfindung dadurch gelöst, daß mehrere schwere Gegenstände mit Hilfe einer gemeinsamen Plattform gleichzeitig angehoben bzw. abgesenkt werden.
Weiterhin besteht die Lösung der vorstehenden Aufgabe gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung erfindungsgemäß darin, daß ein dem Gewicht der anzuhebenden oder abzusenkenden Gegenstände entsprechendes Gegengewicht vorgesehen ist.
Die Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Plattform für mehrere schwere Gegenstände liegen insbesondere darin, daß die schweren Gegenstände, beispielsweise die Container, nicht mehr einzeln angehoben und abgesenkt werden müssen. So müssen Container nicht mehr nacheinander auf ein Schiff geladen werden, sondern können in einer großen Vielzahl gleichzeitig auf oder von einem Schiff gehoben werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Container bereits vor dem Beladevorgang zum Beladen auf ein Schiff an Land entsprechend der auf dem Schiff vorzunehmenden Austarierung der Gewichte der einzelnen Container auf einer erfindungsgemäßen - bevorzugt genormten - Hebeplattform zusammengestellt und dann gemeinsam mit dieser Hebeplattform auf ein entsprechend an eine solche Hebeplattform angepaßtes Schiff gehoben. Bei dieser Ausführungsform kann daher die zeitaufwendige
Austarierung an Land vorgenommen werden, wobei anschließend der gesamte Containerinhalt des Containerschiffes auf einen Schlag vom Land in das Schiff gehoben wird.
Mit anderen Worten ist es dank der Erfindung möglich, daß komplett zusammengestellte Container mittels einer oder mehrerer Normplattformen auf ein Schiff geladen werden können. Das gleiche gilt selbstverständlich für das Entladen.
Gemäß dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung erreicht die Erfindung vorteilhaft, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen Gegengewichte, die bevorzugt dem Gewicht des zu hebenden Gegenstandes entsprechen, nur noch die Reibungskräfte der das Gegengewicht oder die Gegengewichte mit dem zu hebenden Gegenstand verbindenden Verbindungsmittel, bevorzugt Seile, zu überwinden sind. Auf diese Weise wird daher mit Hilfe der erfindungsgemäßen Gegengewichte erheblich Energie eingespart. So können beispielsweise beim Anheben von Schiffen die Gegengewichte von vornherein auf das Gewicht von Schiffen abgestimmt werden, die in einem mit diesen Gegengewichten versehenen Schiffsdock normalerweise gehoben werden.
In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung der Hebeplattform mit Gegengewichten weisen die Gegengewichte eine variable Masse auf. Auf diese Weise läßt sich die vorliegende Erfindung an verschiedene zu hebende Lasten, beispielsweise an verschiedene Schiffsgewichte anpassen.
Eine weiter besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung kombiniert den ersten und den zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung. Auf diese Weise lassen sich also mit Hilfe der erfindungsgemäßen Hebeplattform zusammengestellte Container auf einen Schlag von einem Schiff bzw. auf ein Schiff heben, während gleichzeitig die erfindungsgemäßen, dem Gesamtgewicht der aus Hebeplattform und daraufliegenden Container angepaßten Gegengewichte dafür sorgen, daß nur die Reibungskräfte der die Gegengewichte und die Hebeplattform verbindenden Seile überwunden werden müssen. Bei dieser Ausführungsform kommt es daher zu einer erheblichen Zeitersparnis, bei gleichzeitiger Energieeinsparung.
Die Erfindung kann in einer weiteren Ausführungsform auch derart ausgebildet sein, daß ein zu Be- oder Entladen des Schiffs mittels einer erfindungsgemäßen Hebeplattform mit entsprechenden Gegengewichten aus dem Wasser gehoben wird, und anschließend ein jeweils an beiden Seiten des Schiffes im Wasser schwimmen-
des (oder seitlich vom Schiff auf dem Land rollbar bewegliches) Kransystem, welches ebenfalls eine Hebeplattform und entsprechende Gegengewichte aufweist, anhebt, und die Hebeplattform aus dem Schiff an Land bzw. von Land in das Schiff hebt. Bei dieser Ausführungsform sind also zwei Systeme miteinander vorteilhaft gekoppelt: zum einen die erfindungsgemäß mit Gegengewichten ausgestattete Hebeplattform zum Heben des Schiffes, um dieses in eine gewisse Höhe zu bringen; zum anderen die erfindungsgemäße Hebeplattform zum Heben von Containern oder auch anderen schweren Gegenständen aus dem Schiffskörper bzw. in diesen, welche Hebeplattform ebenfalls mit den erfindungsgemäß auf das zu hebende Gewicht abgestimmten Gegengewichten versehen ist.
Die erfindungsgemäßen Gegengewichte fürdie Hebeplattform sorgen dafür, daßdie über das Kransystem gehaltene Ladung im Gleichgewicht gehalten wird. Sowohl bei der erfindungsgemäßen Schnellhebeeinrichtung zum Heben von Schiffen, bei der die Schiffshebeplattform durch die Gegengewichte in der gewünschten Höhe gehalten wird, als auch bei der erfindungsgemäßen Schnellhebeeinrichtung für die die Container tragende Hebeplattform, halten die Gegengewichte jeweils den zu hebenden Gegenstand in der gewünschten Höhe. Bei einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Gegengewichtskammern leere Behälter, die beispielsweise mit Wasser gefüllt werden können. Bei dieser Ausführungsform sind die Gegengewichte, d.h. die Gegengewichtsbehälter oder Gegengewichtskammern leer oder teilentleert, wenn keine Ladung (Last) an den entsprechenden Seilen, an denen die Gegengewichte auch hängen, hängt. Anschließend können die Seile, an der auch die Gegengewichte hängen, mit der zu hebenden Plattform, auf der sich die Last befindet, verbunden werden. Anschließend werden die Gegengewichtskammern der Gegengewichte mit Wasser gefüllt, bis diese das Gleichgewicht wie die zu hebende Ladung haben. Anschließend wird die Ladung angehoben, beispielsweise aus einem Schiff gehoben. Da die Ladung und das Gegengewicht das gleiche Gewicht haben, geschieht das Anheben bis auf die auftretenden Reibungskräfte ohne Kraftaufwand.
Das für die Erfindung bevorzugt zu verwendende Kransystem befindet sich bevorzugt auf Pontons rechts und links oberhalb und neben der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Heben und Absenken von schweren Gegenständen, der sogenannten Schnellhebeeinrichtung. Die Pontons sind mit Hilfe einer Wasserstraße oder einer festen Straße mit dem Festland verbunden, d.h. sie schwimmen auf der Wasserstraße oder rollen auf Schienen oder auf Reifen auf einer festen Straße. Das Festland ist bei einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dabei
erhöht ausgebildet und bildet mit der Wasserstraße oder der festen Straße, die sich bevorzugt oberhalb der Schnellhebeeinrichtung befindet, einen logischen Abschluß. Dabei ist die Landerhebung des Festlandes bevorzugt genauso hoch wie das vor dem Festland liegende Dock.
Bewegt sich nun das Kransystem mit der angehobenen Ladung in Richtung Festland, so sind die Gegengewichte unten. Nun kann die Ladung abgesetzt werden, auf einem vorderen, niedrigeren Niveau. Dabei gehen die Gegengewichte nach oben. Bevor die Ladung von den als Verbindungsmittel dienenden Seilen oder Ketten etc. gelöst werden, müssen die Seile oder Ketten gebremst und/oder gesichert werden, um den Spanndruck oder -zug zu entlasten. Das Gegengewicht würde sonst abstürzen. Diese Sicherung der Gegengewichte könnte beispielsweise dadurch geschehen, daß die Gegengewichte vor dem Abnehmen der Ladung miteinander verbunden werden. So könnte mit Hilfe von Ketten oder Seilen, die bei dieser Ausführungsform von einem Ponton zum anderen gespannt werden könnten, die Gegengewichte gegeneinander abgesichert werden.
Anschließend können bei dieser Ausführungsform die erfindungsgemäßen Pontons in Richtung Festland bewegt werden, nämlich zu dem Gebiet, wo die fertig zum Abtransport zusammengestellten Container bevorzugt auf den Normplattformen gemäß der Erfindung stehen. Die als Verbindungsmittel dienenden Seile oder Ketten etc. werden dann befestigt. Anschließend können auch die Sicherungen für die Gegengewichte bzw. die gegenseitige Sicherung der Gegengewichte gelockert werden. Da die neu anzuhebende Ladung in den meisten Fällen ein anderes Gewicht haben wird, müssen die Gegengewichte neu austariert werden, indem Wasser oder dergleichen aus den Gegenwichtskammern zu- oder abgelassen wird. Wenn bei bestimmten Anlagen mit einem ständigen Importüberschußgewicht zu rechnen ist, d.h. das ständig mehr Gewicht vom Schiff auf das Land zu verbringen ist, so kann das Gebiet des Festlandes etwas erhaben sein, so daß das Gegengewicht beim Ablassen der Ladung höher hinauskommt, und daß das Wasser höher abgelassen und zwischengelagert werden kann.
Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Schnellhebeeinrichtung für Schiffe erfolgt dadurch, daß die Plattform, die nach oben oder unten bewegt werden soll, durch Gegengewichte auf und ab bewegt wird, wobei die Gegengewichte nicht nur einfach von oben gefüllte oder leergepumpt werden, sondern schichtweise von übereinanderliegenden Tanks quasi etagenweise sinnvoll gefüllt oder entleert werden. Dabei liegen die übereinanderliegenden Tanks direkt neben den zu
flutenden oder zu entleerenden Gegengewichten. Dieses System kann sowohl zum Heben von Schiffen als auch für die oben beschriebene Hebevorrichtung zum Heben von Containern verwendet werden.
Wie oben bereits erwähnt, können die Gegengewichte jedoch auch feste Gegengewichte sein, die jedoch ein dieses feste Gegengewicht bildenden Hohlraum aufweisen. Diese mit einem festen, vorgeplanten Gewicht versehenen Hohlräume werden bevorzugt dann verwendet, wenn an eine stationäre Anlage zum Heben von Gegenständen oder Schiffen immer die gleichen Anforderungen gestellt werden. Sollten dann jedoch einmal andere Aufforderungen auftreten, können die Gegengewichtskammern je nach Bedarf mit Wasser aus den bevorzugt neben diesen Gegengewichtskammern liegenden, übereinanderliegenden Wassertanks aufgefüllt werden. Die mit einem Hohlraum versehenen Gegengewichte schwimmen bevorzugt auf einer Wasseroberflächen in sogenannten Fluttanks. Sollen die Gegengewichte angehoben werden, d.h. das zu hebende Gewicht abgesenkt werden, so werden die Fluttanks geflutet, so daß das Gegengewicht nach oben schwimmt. Soll jedoch die Last angehoben werden, d.h. das Gegengewicht abgesenkt werden, so werden die Fluttanks in neben den Fluttanks liegenden Wassertanks entleert, die vorstehend bereits in Bezug auf das Auffüllen der Gegengewichtskammern selbst erwähnt wurden. Die Wassertanks zum Austarieren des Gegengewichtes bzw. zum Fluten des Fluttanks, auf welchem die Gegengewichte schwimmen, befinden sich bei einem Schiffsdock bevorzugt zwischen dem eigentlichen Dock und den Fluttanks für das Schiffsdock. Die übereinanderliegenden Wassertanks, die sich neben den Gegengewichten befinden, werden dann wie auch zum Heben von Schiffen geflutet.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die Gegengewichte als schwimmende Gegengewichte ausgebildet sein. Dann wird die Plattform durch die schwimmenden Gegengewichte bei Flutung der Fluttanks mit nach oben bewegt, wenn die Plattform und die Gegengewichte starr miteinander verbunden sind. Das kann von Vorteil sein, wenn das Gerüst gleichzeitig als Basis für Kräne, Laufkatzen usw. genutzt werden kann oder soll.
Der Vorteil der Verbindung der Hebeplattform mit den Gegengewichten mit Hilfe von als Verbindungsmittel dienenden Ketten, Seilen usw. liegt u.a. darin, daß die Oberfläche völlig plan und eben sein kann, wenn die Plattform ganz angehoben ist, so daß man von jeder Seite des Docks an eine derartige, erfindungsgemäß angehobene und ausgestaltete Plattform herankommen kann. Dabei werden die
Ketten, Seile usw. an der Hebeplattform gemäß der Erfindung befestigt, und über Rollen (evtl. mit Struktur und Bremsen ausgestattet) mit den Gegengewichten in den Fluttanks befestigt.
Die Fluttanks werden bevorzugt immer mit dem gleichen sauberen Wasser aus den in Etagen übereinanderliegenden Tanks geflutet und/oder entleert, da diese mit Einbzw. Auslaßöffnungen und Schiebereglern oben und unten ausgestattet sind. Es wird bei der Entleerung der Fluttanks zuerst immer nur die leere Etagenkammer gefüllt, die unterhalb des Gegengewichtes liegt, dann die nächste, und dann die nächste, usw., bis die gewünschte Höhe der Plattform erreicht wird.
Bei Flutung der Fluttanks wird umgekehrt verfahren. Die oberhalb der Gegengewichte liegenden Kammern werden entleert, so daß sich die Plattform senkt. Bei den starren Verbindungen der Gegengewichte mit der Plattform wird das gleiche System der schichtweisen Flutung angewandt. Dieses System wird auch bei der Flutung der Gegengewichte durch die dazugehörigen Etagen Kammertanks angewandt.
Durch die zu bewegende Nutzlast werden die jeweiligen Kammern des betreffenden Ladeniveaus nicht ganz entleert. Dies gilt auch für die unterste Kammer. Steigleitungen mit den dazugehörigen Punkten bringen das Wasser wieder nach oben. Diese Aufgabe können auch Wassertank oder Eimer oder Eimerketten erfüllen. Diese Arbeit kann bei größeren Zusatzkammern jederzeit erfolgen, vorteilhafterweise auch nach dem eigentlichen Arbeitsvorgang. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise billiger Nachtstrom genutzt werden.
Eine automatische Niveauregulierung während des Ladevorgangs bewirkt, daß die Hebeplattform nicht absackt, weil dann die Gegengewichte sich nicht aus dem Wasser heben oder in dieses hineindrücken, da in diesem Falle eine Schwimmerventilsteuerung durch Zulauf bzw. durch Ablauf durch das Wasser diese steuern. Dies ist auch dann wichtig, wenn durch die eingebauten arretierbaren Halteeinrichtungen für die Hebeplattformen diese gesichert ist. Da bei einigen Anlagen die Hebeplattform möglichst bald geräumt sein muß, wie dies beispielsweise bei Werften mit mehreren Arbeitsplätzen an Land der Fall ist, sollte das Schiff von der Hebeplattform gezogen werden. Zu diesem Zweck könnte es von Nutzen sein, die Hebeplattform jeweils dem entsprechend zu neigen bzw. anzukippen. Dies kann auch ebenso bei der Entladung der Schiffe, d.h. beim Löschen der Ladung der Schiffe vorteilhaft sein. Diese Kippung der Hebeplattform kann auch durch Unterteilung der Gegen-
gewichte oder auch der Fluttanks bewerkstelligt werden.
Eine Kombination von Anlagen mit starren Verbindungen von Hebeplattform und schwimmenden Gegengewichten mit Anlagen mit beweglichen Kettenverbindungen kann ebenfalls sehr von Nutzen sein. Auch können bewegliche mit beweglichen Kettenverbindungen kombiniert werden. Dies kann beispielsweise bei der Auftrennung von Schiffen in Werften vorteilhaft sein, wenn ein Verlängerungsstück für ein Schiff eingesetzt werden soll.
Bei den beweglichen Ausführungen, d.h. dem Plattformgegengewicht, ist eine Verlängerung des Weges der Gegengewichte möglich, indem durch Umlenkrollen oder Räder und der entsprechenden Befestigung der Seile an den Gegengewichten und festen Körpern je nach baulicher Begebenheit und Einsparungspotential die ganze Anlage kleiner dimensioniert wird.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind im folgenden noch einmal absatzmäßig zusammengefaßt:
Anlage zum Löschen und Beladen von Schiffen mittels genormter Plattformen, mit Hilfe einer Schnellhebeeinrichtung und Gegengewichten, die sich dadurch auszeichnet, daß genormte Plattformen, die an Land z.B. mit Containern beladen werden, mittels eines Kransystems mit Seilen oder Ketten etc. angehoben und abgesenkt werden. Das Kransystem ist dabei auf Schwimmern, die im folgenden Pontons genannt werden, installiert, und wird durch variable Gegengewichte austariert. Die Pontons werden in diesem Zusammenhang in mit Wasser gefüllten Kanälen von der Landseite herkommend über das Schiff geführt, oder werden über einen Rollweg herangefahren.
Das Be- und Entladen von Schiffen mit der genormten Plattform, weiterhin auch Hebe- oder Normplattform genannt, und auf den Pontons in einem Kanal schwimmend (oder auf einem Weg rollend) mit Gegenwichtssystem. Bei diesem System wird der Vorgang des Be- und Entladens auf der Landseite und auf der Wasserseite über dem aus dem Wasser gehobenen Schiff vorgenommen, ausgeführt mittels eines schnellen, integrierten Docks, der sogenannten Schnellhebeeinrichtung. Diese Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß die Be- und Entladung von Schiffen mit Hilfe einer Normplattform erfolgt. Dabei werden die Schiffe in der Schnellhebeeinrichtung mit Hilfe einer großen Basisplattform angehoben. Dabei hängt die Basisplattform der Schnellhebevorrichtung an Seilen oder Ketten etc. und wird über
Umlenkrollen oder über Räder an die Gegengewichte angehängt, die wiederum in Wassertanks schwimmend durch Wasserablauf bzw. Wasserzulauf auf- und abbewegt werden. Dabei wird das Wasser, indem die Gegengewichte schwimmen, in sogenannten Etagentanks zwischengelagert, so daß es bei Bedarf zulaufen oder abfließen kann.
Das Be- und Entladen von Schiffen mit der Schnellhebeeinrichtung mit Hilfe einer Rampe zeichnet sich dadurch aus, daß die Schiffe, die sich in der Schnellhebeeinrichtung befinden, mit einer Vorrichtung oder einer Normplattform ausgerüstet sind, und hinten oder vorne geöffnet werden können, damit die Plattform zusammen mit der Ladung herausgezogen bzw. abtransportiert werden kann. Über eine bevorzugt bewegliche Rampe wird das Transportgut mit der Normplattform vom Schiff gefahren bzw. gezogen, oder wird per Luftkissentransporteinrichtung an Land gebracht. Anschließend wird eine neu beladene Normplattform oder Hebeplattform auf das Schiff verbracht. Dabei ist von besonderem Vorteil, daß mit der Schnellhebeeinrichtung das Schiff zusätzlich vorne oder hinten abgesenkt werden, damit das Schiff in fast jede Winkelposition bezüglich der Horizontalen gebracht werden kann.
Ausführungsform mit Reinigung des Schiffes während des Aufenthaltes auf der Schnellhebeeinrichtung durch eine sogenannte Waschstraße. Bei dieser Ausführungsform werden die bevorzugt mit einem Oberflächenschmutz abweisenden Anstrich versehenen Schiffe mit der Reinigungseinrichtung bereits in der Schnellhebeeinrichtung automatisch beim jeweiligen Ladevorgang von dem anhaftenden Verunreinigungen, beispielsweise Muscheln usw., befreit. Diese Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß in der Schnellhebeeinrichtung eine Reinigungseinrichtung im oberen Bereich der Schnellhebeeinrichtung angebracht ist. Ist das Schiff aus dem Wasser gehoben, kann diese Reinigungseinrichtung abgesenkt werden, und automatisch den Schiffsboden reinigen. Bei dieser Reinigungsvorrichtung steuern Sensoren und eine Überwachungsanlage den Vorgang. Bei Bedarf kann eine Nachbehandlungseinheit für diverse Nachbehandlungsarbeiten, wie beispielsweise Oberflächenbehandlung usw., integriert werden.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden im folgenden mit Bezug auf die Zeichnung erläutert.
Fig. 1 zeigt eine schematische Schnittansicht durch ein Dock mit zwei erfindungsgemäßen Vorrichtungen zum Heben und Absenken;
Fig. 2a bis 2d zeigen verschiedene Stadien beim erfindungsgemäßen
Verfahren zum Heben und Absenken;
Fig. 3a und 3b zeigen verschiedene Stadien einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Heben und Absenken von Schiffen; und
Fig. 4a und 4b zeigen eine Seitenansicht (Fig. 4a) und eine Aufsicht (Fig.
4b) einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Be- und Entladen von Containerschiffen mit Hilfe von erfindungsgemäßen Hebeplattformen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Hebeplattform 1 . Die Hebeplattform 1 ist an links und rechts von der Hebeplattform liegenden Befestigungspunkten 20 bzw. 22 mit Seilen 26 bzw. 28 verbunden. Diese Seile sind über Umlenkrollen 4 mit schwimmenden Gegengewichten 3 verbunden. Die Gegengewichte 3 befinden sich in Fluttanks 2. Die Fluttanks 2 bilden die Seitenwände des dargestellten Docks. In der Fig. 1 sind die schwimmenden Gegengewichte 3 nur teilweise mit Wasser 30 gefüllt. Das Wasser 30 bildet zusammen mit dem Gewicht der Gegengewichte 3 ein Gesamtgegengewicht, welches mit Hilfe der Seile 26 und 28 mit der Hebeplattform 1 und dem darauf sich befindenden Schiff 32 in Gleichgewicht ist.
Soll nun das Schiff 32 mit Hilfe der Hebeplattform 1 angehoben werden, so werden die schwimmenden Gegengewichte 3 innerhalb der Fluttanks mit Hilfe der etagenförmig übereinander liegenden Wassertanks 6a und 6b, die sich jeweils außen neben den Fluttanks 2 befinden, geflutet. In der Fig. 1 ist bereits der oberste Etagentank 6a entleert, während die darunter liegenden Etagentanks 6b noch mit Wasser gefüllt sind. Die Etagentanks 6a und 6b sind über Steigleitungen 34 und 36 miteinander verbunden. Darüber hinaus weisen die Etagentanks 6a und 6b Einlaufstutzen 38 und Auslaufstutzen 40 auf. Ein- und Auslaufstutzen sind in der Fig. nur im rechten Teil der Zeichnung dargestellt. Diese sind jedoch auch links für die Etagentanks 6a und 6b schematisch jedoch ohne Bezugszeichen angedeutet. Durch das Befördern der Gegengewichte 3 mit Hilfe des sich in den Etagentanks 6a und 6b befindenden Wassers senken sich diese in Richtung der Pfeile 42 ab. Auf
diese Weise wird das Schiff 32 mit Hilfe der Hebeplattform 1 angehoben gemäß Pfeil 44.
Darüber hinaus zeigt die Fig. 1 eine Hebeplattform 1 7 innerhalb des Schiffsrumpfes 46. Diese Hebeplattform 17 ist über Ketten 48 und Umlenkrollen ebenfalls mit Gegengewichten 14 verbunden. Diese Gegengewichte weisen auch Wassertanks 1 5 auf, mit deren Hilfe sie befüllt oder entleert werden können. Das Prinzip ist insoweit das gleiche wie bei den Etagentanks 6a und 6b, die in diesem Fall den Wassertanks 1 5 für die Gegengewichte 14 entsprechen.
Das Bezugszeichen 1 1 bezeichnet ein oberhalb der Anlage liegendes Kransystem. Das Bezugszeichen 1 2 bezeichnet Pontons, auf denen das Kransystem stützt. Das Bezugszeichen 1 3 bezeichnet einen Kanal.
Soll nun die Last, die sich gegebenenfalls auf der Hebeplattform 17 befindet, aus dem Schiffsrumpf 46 des Schiffes 32 gehoben werden, so werden die Gegengewichte 14 mit Hilfe der Wassertanks 1 5 beschwert, so daß sich diese in Richtung der Pfeile 52 nach unten bewegen. Auf diese Weise bewegt sich die Hebeplattform gemäß Pfeil 54 nach oben, gegebenenfalls zusammen mit einer darauf sich befindenden Last.
Die Fig. 2a bis 2d zeigen eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform werden die Fluttanks 2 dazu verwendet, mit Hilfe der Etagentanks 6a und 6b geflutet zu werden. In der Fig. 2a ist der Fluttank 2 fast vollständig gefüllt, so daß sich die schwimmenden Gegengewichte 3 in einer oberen Position befinden, so daß sich die Hebeplattform 1 in einer Grundposition befindet. Soll nun die Hebeplattform mit Hilfe der Gegengewichte 3 angehoben werden, so muß das Wasser aus den Fluttanks 2 in die Etagentanks 6a bis 6b gelassen werden. Auf diese Weise senkt sich dann das Gegengewicht 3, welches in den Fluttanks 2 schwimmt, ab und hebt die Hebeplattform 1 . Dieser Zustand ist in der Fig. 2c dargestellt. Werden anschließend die Fluttanks 2 wiederum mit Hilfe der Etagentanks 6a und 6b schrittweise bzw. etagenmäßig gefüllt, so senkt sich die Hebeplattform 1 wieder ab.
In der Fig. 2d ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind auf den Gegengewichten 3 Kranstrukturen 5 aufgebaut. Diese Struktur ist starr verbunden mit der Hebeplattform 1 . Bei dieser Ausführungsform geschieht daher das Heben und Absenken nicht über die in den Fig. 2a bis 2c
dargestellten Umlenkrollen 4, sondern die Hebeplattform 1 führt direkt die Bewegung der Gegengewichte 3 mit aus.
Das Prinzip des Hebens von Schiffen 32, wie es oben insbesondere mit Bezug auf die Fig. 1 und 2a bis 2d beschrieben wurde, ist in den Fig. 3a und 3b noch einmal schematisch dargestellt. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Teile. Auf eine erneute Erläuterung kann hier verzichtet werden. Es sei nur angemerkt, daß in den Fig. zusätzlich das Schiff sich im Wasser 60 befindet.
Die Fig 4a und 4b zeigen das Prinzip der Beladung und Entladung von Containerschiffen 70. Auch hier sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Darüber hinaus zeigen die Fig. 4a und 4b Ladeflächen 18, die an Land vorgesehen sind. Die Fig. 4a zeigt deutlich die an Land erhöht zu beladende Hebeplattform 17 in einem voll beladenen Zustand. Von dort wird sie mit Hilfe der Pontons 1 2 in Richtung auf das Schiff 70 gebracht und dort in den Schiffsbauch hineingelassen, so daß sich die in der Fig. 4a links dargestellte Position der Hebeplattform 17 ergibt. Darüber hinaus kann die Hebeplattform 17 an Land an Ladeflächen 18 zwischengelagert werden.