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DE8007774U1 - Schloss fuer sicherheitsgurte - Google Patents

Schloss fuer sicherheitsgurte

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Publication number
DE8007774U1
DE8007774U1 DE19808007774 DE8007774U DE8007774U1 DE 8007774 U1 DE8007774 U1 DE 8007774U1 DE 19808007774 DE19808007774 DE 19808007774 DE 8007774 U DE8007774 U DE 8007774U DE 8007774 U1 DE8007774 U1 DE 8007774U1
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DE
Germany
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Expired
Application number
DE19808007774
Other languages
English (en)
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Autoflug GmbH
Original Assignee
Autoflug GmbH
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Publication date
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Priority to DE19808007774 priority Critical patent/DE8007774U1/de
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Description

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Beschreibung
Schloß für Sicherheitsgurte
Die Erfindung betrifft ein Schloß für Sicherheitsgurte, welches mittels Gurtband an einem fahrzeugfesten Teil befestigt ist, mit zwei parallel im Abstand voneinander angeordneten Schloßplatten, zwischen denen sich wenigstens ein Distanzstück befindet, wobei die Schloßplatten nahe ihrem der Befestigungsstelle des Schlosses am Gurtband zugewandten Ende insbesondere fluchtende Durchbrechungen für Verbindungsmittel aufweisen und die Schloßplatten wie auch das Distanzstück fluchtend angeordnete schlitzartige, in Querrichtung zum Schloß verlaufende Durchbrüche haben, die zum Hindurchführen des Gurtbandes bestimmt sind. Dabei kann das Distanzstück in seinem in den Durchbrüchen der Schloßplatten in Erscheinung tretenden Bereich mit wenigstens einem Vorsprung als Widerlager ausgerüstet sein, der in die Durchbrüche hineinragt und am Durchbruchsrand der Schloßplatten eine Anlage findet.
Das DE-GM 78 23 351 offenbart ein Schloß dieser Bauform, das an einem fahrzeugfesten Teil sowohl mittels Gurtband, vorzugsweise am Untergurt eines Autosicherheitsgurtes,
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als auch an einem nicht textlien Verankerungsteil, beispielsweise an einem sogenannten Ankerseil, befestigt werden kann. Dabei haben Schloßplatten und Distanzstück nahe der Befestigungsstelle des Schlosses fluchtende Durchbrechungen, durch die zur Verbindung der Bauteile ein Niet hindurchgesteckt und vernietet ist.
Bei einer Befestigung des Schlosses mittels Gurtband treten nun offenbar keine oder allenfalls nur sehr geringe Querkräfte am Verbindungsniet auf. Daher ist für diese Befestigungsart die bekannte Verbindung mittels eines alle drei Bauteile durchgreifenden Nietes zu aufwendig und wohl auch gar nicht erforderlich. Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine einfachere und leichter herstellbare Verbindung von Schloßplatten und Distanzstück für solche Gurtschlösser zu schaffen, die mittels Gurtband an einem fahrzeugfesten Teil befestigt sind.
Zwar sind schon U-förmige Klammern bekannt, die in den für das Gurtband bestimmten Durchbrüchen der Schloßplatten auf der der Anlage des Gurtbandes gegenüberliegenden Seite angebracht sind. Diese Klammern haben aber den Nachteil, daß sie die drei zu verbindenden Bauteile nur in Querrichtung festhalten, während die Längsrichtung ungesichert bleibt, solange nicht Zug auf das Gurtband ausgeübt wird.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergibt sich aus dem Inhalt der Patentansprüche, welcher dieser Beschreibung vorangestellt sind.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist die vorteilhafte Wirkung verbunden, daß die Montage des Schlosses erleichtert wird, indem die Schloßplatten lediglich auf die zapfenartigen Vorsprünge des Distanzstückes aufgedrückt zu werden
brauchen und dadurch im unbelasteten Fall fixiert und gesichert sind. Bei Belastung sind die im Gurtband wirkenden Querkräfte dann ausreichend groß, um ein Aufspreizen der beiden Schloßplatten zu verhindern.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben wird. Es zeigen:
Fig. 1 das Schloßplattenende in Aufsicht und Längsschnitt mit Befestigung des Schlosses am Gurtband,
Fig. 2 das Distanzstück mit Festhalteklipps in schaubildlich-schematischer Darstellung,
Fig. 3 einen Festhalteklipp in vergrößerter Wiedergabe.
Das Sicherheitsgurtschloß als ganzes ist in der Zeichnung nicht dargestellt. Wie Figur 1 zeigt, hat das Schloß zwei Schloßplatten 10, 11, die parallel zueinander in einem Abstand angeordnet sind, welcher der Dicke eines zugehörigen Distanzstückes 12 entspricht. Die beiden Schloßplatten sind am Ende übereinstimmend ausgebildet und haben eine lochartige Durchbrechung 13 sowie einen leicht gekrümmten, quer zur Schloßlängsrichtung angeordneten, etwa nierenförmigen Durchbruch 14, durch den das Gurtband 15 eines Untergurtes schlingenförmig und zu verminderter Bandbreite zusammengefaltet geführt ist.
Der Abscand zwischen den Schloßplatten 10, 11 wird durch das der alleren Gestalt des Schloßplattenendes angepaßte Kunststoff-Distanzstück 12 mit zu den Durchbrüchen 14 der
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Schloßplatten 10, 11 fluchtend angeordnetem Durchbruch für das Gurtband 15 fixiert. Um dem Gurtband 15 einen besonders günstigen Umschlingungswinkel innerhalb der Durchbrüche 14, 16 zu geben, ist das Distanzstück 12 an derjenigen Kante seines Durchbruches 16, die zur Anlage des Gurtbandes 15 bestimmt ist, mit einer pilzförmigen Querschnittsgestaltung 17 versehen, welche auch die betreffenden Kanten der Durchbrüche 14 der Schloßplatten 10, übergreift.
Nach Figur 2 ist die Ober- und Unterseite des Distanzstückes 12 mit je einem einstückig angespritzten Festhalteklipp 18 versehen. Die Festhalteklipps 18 sind als Zapfen 19 ausgebildet und haben an ihrem freien Ende einen den Querschnitt des Zapfens überragenden Kopf 20, so daß dadurch ein Vorsprung 21 mit einem Hinterschnitt gebildet wird. Beim Einrasten der Schloßplatten 10, 11 auf dem Distanzstück 12 übergreifen die Klipps 18 mit diesem Vorsprung 21 die oberen Kanten der Durchbrechungen 13 in den Schloßplatten.
Wie aus den Figuren 1 und 3 zu entnehmen ist, sind die Festhalteklipps 18 als Hülsen ausgebildet, deren zylindrische Länge der Dicke einer jeden Schloßplatte 10, 11 entspricht. Damit die Klipps 18 die Durchbrechungen 13 bei der Montage passieren können, ist jeder Klipp an' seinem Kopf 20 mit vier achsparallelen Schlitzen 22 versehen, die bis in die Hülsenwände reichen. Aufgrund dieser Gestaltung läßt sich der Hülsenkopf 20 so zusammendrücken, daß er in zusammengepreßtem Zustand den Querschnitt der Hülse nicht überragt und somit durch die Durchbrechung hindurchsteckbar ist. Bei Entspannung nimmt der Kopf 20 seinen ursprünglichen Querschnitt wieder an und übergreift dabei die Oberfläche der Schloßplatten 10, 11. Danach
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sind Schloßplatten 10, 11 und Distanzstück 12, wie in Figur 1 gezeigt, miteinander verklammert.
Die zapfenartigen Vorsprünge können grundsätzlich in ihrer Länge der Dicke der Schloßplatten entsprechen oder länger sein, so daß sie an den Stellen der lochartigen Durchbrechungen 13 übej. die Schloßplatten 10, 11 hinausragen. Im Falle einer Übereinstimmung von Zapfenlänge und Schloßplattendicke geschieht die selbstheinmende Festlegung der Zapfen und damit auch das Festhalten der Schloßplatten im Innern der Durchbrechungen 13, beispielsweise durch Reibung. Wenn die Zapfen länger als die Schloßplatten dick sind, erfolgt die Verbindung der Teile durch Krafteinwirkung auf die jeweilige Außenfläche der Schloßplatten, wobei allerdings auch Kombinationen der beiden Gestaltungen und Wirkungen möglich sind.
Die in den Patentansprüchen, in der Eeschreibung und in der Zeichnung offenbarten Merkmale des Anme1dungsgegenstandes können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (17)

1. Schloß für Sicherheitsgurte, welches mittels Gurtband an einem fahrzeugfesten Teil befestigt ist, mit zwei parallel im Abstand voneinander angeordneten Schloßplatten, zwischen denen sich wenigstens ein Distanzstück befindet, wobei die Schloßplatten nahe ihrem der Befestigungsstelle des Schlosses am Gurtband zugewandten Ende insbesondere fluchtende Durchbrechungen für Verbindungsmittel aufweisen und die Schloßplatten wie auch das Distanzstück fluchtend angeordnete schlitzartige, in Querrichtung zum Schloß verlaufende Durchbrüche haben, die zum Hindurchführen des Gurtbandes bestimmt sind, dadurch gekennzeichnet, daß als Verbindungsmittel am Distanzstück (12) an dessen Ober- und Unterseiten wenigstens je ein zapfenartiger Vorsprung (18) angebracht ist,
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der in die dafür vorgesehene Durchbrechung (13) jeder Schloßplatte (10, 11) einführbar und darin oder daran selbsthenunend festlegbar ausgebildet ist.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge (18) als sich selbst durch das federnde Einschnappen eines vorspringenden Bestandteiles (21) festlegende Halteglieder für die Schloßplatten (10, 11) ausgebildet sind.
3. Schloß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge als Festhalteklipps (18) ausgebildet sind.
4. Schloß nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge (18) hohl, beispielsweise nach Art einer Hülse ausgebildet sind.
5. Schloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die hohlen zapfenartigen Vorsprünge mittels sogenannter Popnieten spreizbar sind.
6. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge im Verhältnis zu den Durchbrechungen (13) Preßsitzabmessungen aufweisen.
Ti Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge konisch gestaltet sind.
8. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge (18), insbesondere bei hülsenförmiger Ausbildung, werkstoffbedingt elastisch zusammenpreßbar und entsprechend rückstellend ausgebildet sind.
9» Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge mit einem aus ihrem Material herausgeformten Nietkopf versehen sind.
10. Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Zapfen (19) der Festhalteklipps (18) jeweils ungefähr der Dicke einer Schloßplatte (10, 11) zuzüglich des für den vorspringenden Bestandteil (21) erforderlichen Uberstandes entspricht.
11. Schloß nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge (18) des Distanzstückes (12) miteinander fluchten.
12. Schloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge (beispielsweise 18) an ihrem freien Ende einen den Querschnitt des Zapfens (19) überragenden und dadurch einen vorspringenden Bestandteil (21) mit Hinterschnitt bildenden Kopf (20) haben.
13. Schloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (20) durch einen umlaufenden Randwulst gebildet ist.
14. Schloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der vorspringende Bestandteil mit Hinterschnitt durch regelmäßig oder unregelmäßig angeordnete, den Querschnitt des Zapfens (19) überragende einzelne Randvorsprünge gebildet ist.
15. Schloß nach Anspruch 3, 4, 10, 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß Zapfen (19) und Kopf (20) mit Schlitzen (22) versehen sind, so daß sich der Kopf bzw. die Vorsprünge auf den Hülsenquerschnitt zusammen-
drücken lassen und bei Entspannung ihren Ursprungsquerschnitt wieder annehmen.
16. Schloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (20) aus einem Werkstoff, vorzugsweise Kunststoff, besteht, welcher sich bei Druckbeanspruchung elastisch verhält.
17. Schloß nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zapfenartige Vorsprünge (18) und gegebenenfalls Kopf (20) miteinander sowie mit dem Distanzstück (12) einstückig verbunden sind.
Beschreibung
DE19808007774 1980-03-21 1980-03-21 Schloss fuer sicherheitsgurte Expired DE8007774U1 (de)

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DE8007774U1 true DE8007774U1 (de) 1984-10-31

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