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DE10216792C1 - Schloßzunge mit integrierter Umlenkeinrichtung - Google Patents

Schloßzunge mit integrierter Umlenkeinrichtung

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DE10216792C1
DE10216792C1 DE2002116792 DE10216792A DE10216792C1 DE 10216792 C1 DE10216792 C1 DE 10216792C1 DE 2002116792 DE2002116792 DE 2002116792 DE 10216792 A DE10216792 A DE 10216792A DE 10216792 C1 DE10216792 C1 DE 10216792C1
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DE
Germany
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sheet metal
lock tongue
metal strip
housing
end region
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DE2002116792
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English (en)
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Klaus-Peter Singer
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Autoliv Development AB
Original Assignee
Autoliv Development AB
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Publication date
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    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
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    • A44B11/25Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
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    • A44B11/2553Attachment of buckle to strap
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
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    • B60R2022/1825Belt guides using rollers

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Abstract

Eine Schloßzunge für einen Sicherheitsgurtverschluß mit einer daran ausgebildeten Umlenkeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) der Umlenkeinrichtung aus einem vollflächigen Blechstreifen (17) mit darin ausgebildeten Schlitzen (23) zur Druchführung des Gurtbandes (13) geformt und die beiden freien Endbereiche (18, 19) des umgebogenen Blechstreifens (17) in einen ebenen und parallel zueinander ausgerichteten Verlauf geformt sind und das Einsteckteil (11) mit einem ebenen Abschnitt (16) zwischen die beiden Endbereiche (18, 19) des Blechstreifens (17) eingelegt und mit den Endbereichen (18, 19) jeweils über Verbindungsmittel (24, 25, 32) verbunden ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Schloßzunge für einen Sicherheitsgurtverschluß mit einem in den Verschluß einsteckbaren und in dem Verschluß festlegbaren Einsteckteil und mit einer an dem Einsteckteil ausgebildeten Umlenkeinrichtung für das durch die Schloßzunge geführte Gurtband.
Eine Schloßzunge der vorgenannten Art ist aus der DE 198 32 467 A1 bekannt, bei welcher eine Umlenkrolle in in den seitenlichen Rahmenteilen der Schloßzunge ausgebildeten Lageröffnungen angeordnet und gelagert ist. Hieraus ergibt sich nachteiliger Weise ein entsprechender Fertigungsaufwand für die Schloßzunge.
Weiterhin ist in der DE 199 13 423 C1 eine Umlenkvorrichtung für das Gurtband eines Sicherheitsgurtsystems von Kraftfahrzeugen beschrieben, die aus einem von einem auf sich selbst zusammengefalteten Blechteil gebildeten Gehäuse zur Aufnahme einer darin gelagerten Umlenkrolle besteht. Das Blechteil ist rahmenförmig ausgebildet, so daß sich beim Einfalten des Blechteils seitliche Aufnahmen ergeben, in denen die Umlenkrolle gelagert ist. Das Blechteil weist zusätzlich eine die seitlichen Aufnahmen verbindende Wanne auf, an der die Umlenkrolle unter Last in Anlage gelangt. Soweit eine derartige Umlenkeinrichtung bereits eine leichte, gewichtsoptimierte Konstruktion aufweist, soll eine derartige Umlenkeinrichtung auch in Verbindung mit einer in einen Sicherheitsgurtverschluß einsteckbaren Schloßzunge verwendbar sein; es sind allerdings keine Angaben darüber gemacht, wie bei Einsatz mit einer Schloßzunge die Umlenkeinrichtung konstruktiv ausgestaltet sein soll.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die in ihrem Grundaufbau an sich bekannte Umlenkeinrichtung für den Einsatz in Verbindung mit einer Schloßzunge einzurichten.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildung dieser Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken eine Schloßzunge der eingangs genannten Art vor, bei welcher die Umlenkeinrichtung aus einem von einem auf sich selbst zusammengefalteten Blechteil gebildeten Gehäuse zur Aufnahme einer darin gelagerten Umlenkrolle besteht und das Gehäuse der Umlenkeinrichtung aus einem vollflächigen Blechstreifen mit darin ausgebildeten Schlitzen zur Durchführung des Gurtbandes geformt und die beiden freien Endbereiche des umgebogenen Blechstreifens in einen ebenen und parallel zueinander ausgerichteten Verlauf geformt sind und wobei das Einsteckteil mit einem ebenen Abschnitt zwischen die beiden Endbereiche des Blechstreifens eingelegt und mit den Endbereichen jeweils über Verbindungsmittel verbunden ist. Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß die aus DE 199 13 423 C1 im Grundsatz bekannte leichte und gewichtsoptimierte Konstruktion der Umlenkeinrichtung beibehalten ist, wobei hinsichtlich des für die Herstellung des Gehäuses zur Lagerung der Umlenkrolle nun ein ebener Blechstreifen Verwendung findet, in den lediglich dei beim Umbiegen des Blechstreifens in eine Flucht zu bringenden Schlitze für die Durchführung des Gurtbandes einzubringen sind. Diese Art der Herstellung des Gehäuses aus einem ebenen Blechstreifen mit daran ausgebildeten und in eine doppellagige Anordnung gebrachten Endbereichen ermöglicht es in einer konstruktiv einfachen Weise, einen in den Verschluß einsteckbaren Einsteckteil über geeignete Verbindungsmittel anzuschließen.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß das Einsteckteil außerhalb seines von den Endbereichen des Blechstreifens eingefaßten Abschnitts mit einer Abwinklung versehen ist, wie dies aus der DE 198 32 467 A1 bekannt ist. Hiermit kann besonderen Einbauverhältnissen des Sicherheitsgurt­ verschlusses mit Schloßzunge in einem Kraftfahrzeug Rechnung getragen werden.
Nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist hinsichtlich der Anbindung des Einsteckteils an das aus dem Blechstreifen gebildete Gehäuse vorgesehen, daß die Verbindungsmittel aus die Endbereiche des Blechstreifens und den von diesen umgriffenen Abschnitt des Einsteckteils gemeinsam durchgreifenden Nieten besteht.
Die Erfindung hat insbesondere auch zur Zielrichtung, besonders geeignete und montagefreundliche Verbindungsmittel zur Verfügung zu stellen, und insoweit ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß an dem einen Endbereich des Blechstreifens in Richtung auf den anderen Endbereich abstehende und das Einsteckteil in zugeordneten Öffnungen durchgreifende Vorsprünge und an dem anderen Endbereich Ausnehmungen zur Aufnahme der Vorsprünge ausgebildet sind.
Zur Verbesserung der formschlüssigen Sicherung der Befestigung des Einsteckteils an dem Gehäuse der Umlenkeinrichtung ist vorgesehen, daß die Vorsprünge endseitig einen sich parallel zum Endbereich in Richtung der Umlenkrolle erstreckende Haken aufweisen, der bei zwischen den Endbereichen montiertem Einsteckteil von der Ausnehmung des Endbereichs aufgenommen ist und den Abschnitt des Einsteckteils übergreift, wobei in die Ausnehmungen des Endbereichs sowie in die Öffnungen des Einsteckteils ein den Schaft der Vorsprünge in den Ausnehmungen und den Öffnungen festlegendes Sicherungsteil eingesetzt ist.
In einer ersten Ausführungsform ist hinsichtlich der Ausbildung des Sicherungsteils vorgesehen, daß das Sicherungsteil aus einem hakenförmig ausgebildeten Sicherungsblech besteht, an dem die Ausnehmungen des Endbereichs durchgreifende und bis in die Öffnungen des Einsteckteils reichende Stege ausgebildet sind und dessen zum Einsteckteil weisender Hakenbereich auf der Oberfläche des Endbereichs aufliegt.
Alternativ kann vorgesehen sein, das Sicherungsteil als eine an dem Gehäuse festgelegte Abdeckkappe ausgebildet ist, an der die Ausnehmungen des Endbereichs durchgreifende und bis in die Öffnungen des Einsteckteils reichende Stege ausgebildet sind.
Alternativ zu der gesonderten Ausbildung der Abdeckkappe kann auch vorgesehen sein, daß die Abdeckkappe als Umspritzung ausgebildet ist.
In einer alternativen Ausführungsform sieht die Erfindung vor, daß an beiden Endbereichen des umgebogenen Blechstreifens jeweils zum gegenüberliegenden Endbereich vorstehende und das Einsteckteil in zugeordneten Öffnungen durchgreifende Vorsprünge ausgebildet sind, wobei jeweils zwei an den beiden Endbereichen ausgebildete Vorsprünge in eine zugeordnete Öffnung des Einsteckteils gemeinsam durchgreifen und jeder Vorsprung bis in eine an dem anderen Endbereich ausgebildete Ausnehmung reicht; hiermit ist der Vorteil verbunden, daß die beiden zunächst beabstandeten Endbereiche des zur Herstellung des Gehäuses herangezogenen Blechstreifens nach dem Zwischenlegen des entsprechenden Abschnitts des Einsteckteils lediglich aufeinanderzugebogen werden müssen, wobei von beiden Seiten her die entsprechenden Vorsprünge das Einsteckteil durchgreifen und festlegen. Hierbei ist dann vorgesehen, daß die Endbereiche von einer diese gegeneinander festlegenden Abdeckkappe umschlossen sind, wobei die Abdeckkappe als Umspritzung ausgebildet sein kann.
Wie aus der gattungsbildenden DE 199 13 423 C1 an sich bekannt, ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß die Umlenkrolle in dem Gehäuse derart gelagert ist, daß unter Last die Umlenkrolle in Anlage an dem Gehäuse gelangt.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schloßzunge mit Umlenkeinrichtung in einer schematischen Seitenansicht,
Fig. 2 die Schloßzunge mit Umlenkeinrichtung in einer Draufsicht,
Fig. 3 die Schloßzunge in einem Schnitt nach Linie III- III in Fig. 2,
Fig. 4 die Verbindung zwischen Gehäuse der Umlenkeinrichtung und Einsteckteil in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 5 die Verbindung in einer weiteren Ausführungsform,
Fig. 6 die Verbindung in einer weiteren Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt eine Schloßzunge 10 mit integrierter Umlenkeinrichtung in einer lediglich schematischen Darstellung, in der erkennbar ist, daß die Schloßzunge 10 einerseits ein Gehäuse 12 zur Aufnahme einer Umlenkrolle für das durch das Gehäuse 12 geführte Gurtband 13 und anderseits ein Einsteckteil 11 zum Einstecken und Verriegeln der Schloßzunge 10 in einem nicht weiter dargestellten Sicherungsgurtverschluß aufweist. Die Verbindung zwischen dem Einsteckteil 11 und dem Gehäuse 12 ist durch Abdeckkappen 33 verdeckt.
Wie sich aus einer Zusammenschau der Fig. 2 und 3 ergibt, besteht das Gehäuse 10 aus einem auf sich selbst derart umgebogenen Blechstreifen 17, daß dessen beide Endbereiche 18 und 19 in eine ebene und parallele Lage zueinander gebracht sind. In dem Blechstreifen 17 sind vor dessen Umbiegung Schlitze 23 eingestanzt, die beim Umbiegen des Blechstreifens 17 in eine fluchtende Lage gebracht werden, so daß das Gurtband 13 durch die Schlitze 23 geführt ist. Zwischen die Endbereiche 18, 19 ist das Einsteckteil 11 mit einem ebenen Abschnitt 16 zwischengelegt, wobei das Einsteckteil 11 einen Einsteckabschnitt 14 aufweist, der eine Verriegelungsöffnung 15 zum Durchgriff eines in dem nicht dargestellten Sicherheitsgurtverschluß vorgesehenen Verriegelungsmittels aufweist. Soweit aus Fig. 2 bereits eine formschlüssige Verbindung zwischen den Endbereichen 18, 19 des Blechstreifens 17 und dem ebenen Abschnitt 16 des Einsteckteils 11 ersichtlich ist, wird hierauf später eingegangen.
Wie sich aus Fig. 3 ergibt, ist in dem durch das Umbiegen des Blechstreifens 17 ausgebildeten Gehäuse 12 eine Umlenkrolle 21 mittels einer in Seitenkappen 20 gelagerten Lagerachse 22 drehbar gelagert, über die das Gurtband 13 geführt ist. Dabei ist die Anordnung von Umlenkrolle 21 und Gehäuse 12 derart getroffen, daß unter Last die Umlenkrolle 21 in Anlage an dem Gehäuse 12 gelangt, wie dies aus der gattungsbildenden DE 199 13 423 C1 an sich bekannt ist.
Gemäß dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Verbindung zwischen dem ebenen Abschnitt 16 des Einsteckteils 11 und den beiden Endbereichen 18, 19 des zu dem Gehäuse 12 umgebogenen Blechstreifens 17 über die Endbereiche 18, 19 sowie den ebenen Abschnitt 16 jeweils durchgreifende Nieten 24.
Soweit hiermit jedoch ein entsprechender Fertigungs- und Bearbeitungsaufwand verbunden ist, ist bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß an dem einen Endbereich 18 des Blechstreifens 17 in Richtung auf den weiteren Endbereich 19 vorstehende Vorsprünge 25 ausgebildet sind, die mit einem Schaft 26 den ebenen Abschnitt 16 des Einsteckteils 11 in dort vorgesehenen Ausnehmungen 28 durchgreifen und einen zur Umlenkrolle 21 weisenden Haken 27 derart aufweisen, daß der Haken 27 in der Ausnehmung 34 des Endbereichs 19 zu liegen kommt und dabei den ebenen Abschnitt 16 des Einsteckteils 11 übergreift. Soweit es für die Montage erforderlich ist, daß einerseits die Öffnungen 28 in dem ebenen Abschnitt 16 des Einsteckteils 11 wie auch die Ausnehmungen 34 in dem Endbereich 19 eine entsprechende Erstreckung zum Hindurchführen der Haken 27 aufweisen, ist zur Festlegung der formschlüssigen Verbindung nach der Montage des Einsteckteils 11 in dem Gehäuse 12 ein Sicherungsblech 29 vorgesehen, welches mit Stegen 30 in die Ausnehmungen 34 des Endbereichs 19 wie auch in die Öffnungen 28 des ebenen Abschnitts 16 des Einsteckteils 11 hineinreicht und nach der Montage ein Herausgleiten der Vorsprünge 25 aus den zugeordneten Öffnungen 28 bzw. Ausnehmungen 34 verhindert. Das Sicherungsblech 29 liegt dabei mit einem zum Einsteckabschnitt 14 weisenden Hakenbereich 31 auf der Oberfläche des Endbereichs 19 auf und ist selbst hierdurch festgelegt. Wie nicht weiter dargestellt, kann das Sicherungsblech 19 auch Teil einer das Gehäuse 12 mit Einsteckteil 11 einfassenden Abdeckkappe sein, wobei diese Abdeckkappe auch als Umspritzung ausgebildet sein.
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind an den beiden Endbereichen 18 und 19 jeweils zum anderen Endbereich vorstehende Vorsprünge 32 ausgebildet, die von beiden Seiten her die in dem ebenen Abschnitt 16 des Einsteckteils 11 vorgesehenen Öffnung 28 durchdringen und bis in eine an dem jeweils anderen Endbereich ausgebildete Ausnehmung reichen, so daß eine Abstützung der Vorsprünge an beiden Endbereichen gegeben ist. Dabei ist vorgesehen, daß jedenfalls in den zentralen Bereich der Verbindung von Einsteckteil 11 und Gehäuse 12 jeweils zwei an den unterschiedlichen Endbereichen 18 und 19 befindliche Vorsprünge 32 gemeinsam in eine Öffnung 28 des Einsteckteils 11 eindringen und so für eine feste Verbindung sorgen. Wie sich in Fig. 6 ergibt, ist dieser Verbindungsbereich zwischen Endbereichen 18, 19 des Gehäuses 12 und dem Einsteckteil 11 von Abdeckkappen 33 umschlossen.

Claims (12)

1. Schloßzunge (10) für einen Sicherheitsgurtverschluß mit einem in den Verschluß einsteckbaren und in dem Verschluß festlegbaren Einsteckteil (11) und in dem Verschluß festlegbaren Einsteckteil und mit einer an dem Einsteckteil (11) ausgebildeten Umlenkeinrichtung für das durch die Schloßzunge (10) geführte Gurtband (13), wobei die Umlenkeinrichtung aus einem von einem auf sich selbst zusammengefalteten Blechteil gebildeten Gehäuse (12) zur Aufnahme einer darin gelagerten Umlenkrolle (21) besteht und das Gehäuse (12) der Umlenkeinrichtung aus einem vollflächigen Blechstreifen (17) mit darin ausgebildeten Schlitzen (23) zur Durchführung des Gurtbandes (13) geformt und die beiden freien Endbereiche (18, 19) des umgebogenen Blechstreifens (17) in einen ebenen und parallel zueinander ausgerichteten Verlauf geformt sind und wobei das Einsteckteil (11) mit einem ebenen Abschnitt (16) zwischen die beiden Endbereiche (18, 19) des Blechstreifens (17) eingelegt und mit den Endbereichen (18, 19) jeweils über Verbindungsmittel (24, 25, 32) verbunden ist.
2. Schloßzunge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsteckteil (11) außerhalb seines von den Endbereichen (18, 19) des Blechstreifens (17) eingefaßten Abschnitts (16) mit einer Abwinklung (35) versehen ist.
3. Schloßzunge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel aus die Endbereiche (18, 19) des Blechstreifens (17) und den von diesen umgriffenen Abschnitt (16) des Einsteckteils (11) gemeinsam durchgreifenden Nieten (24) bestehen.
4. Schloßzunge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem einen Endbereich (18) des Blechstreifens (17) in Richtung auf den anderen Endbereich (19) abstehende und das Einsteckteil (11) in zugeordneten Öffnungen (28) durchgreifende Vorsprünge (25) und an dem anderen Endbereich (19) Ausnehmungen (34) zur Aufnahme der Vorsprünge (25) ausgebildet sind.
5. Schloßzunge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (25) endseitig einen sich parallel zum Endbereich (19) in Richtung der Umlenkrolle (21) erstreckende Haken (27) aufweisen, der bei zwischen den Endbereichen (18, 19) montiertem Einsteckteil (11) von der Ausnehmung (34) des Endbereichs (19) aufgenommen ist und den Abschnitt (16) des Einsteckteils (11) übergreift, wobei in die Ausnehmungen (34) des Endbereichs (19) sowie in die Öffnungen (28) des Einsteckteils (11) ein den Schaft (26) der Vorsprünge (25) in den Ausnehmungen (34) und den Öffnungen (28) festlegendes Sicherungsteil eingesetzt ist.
6. Schloßzunge nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsteil aus einem hakenförmig ausgebildeten Sicherungsblech (29) besteht, an dem die Ausnehmungen (34) des Endbereichs (19) durchgreifende und bis in die Öffnungen (28) des Einsteckteils (11) reichende Stege (30) ausgebildet sind und dessen zum Einsteckteil(11) weisender Hakenbereich (31) auf der Oberfläche des Endbereichs (19) aufliegt.
7. Schloßzunge nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsteil als eine an dem Gehäuse (12) festgelegte Abdeckkappe (33) ausgebildet ist, an der die Ausnehmungen (34) des Endbereichs (19) durchgreifende und bis in die Öffnungen (28) des Einsteckteils (11) reichende Stege ausgebildet sind.
8. Schloßzunge nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe (33) durch eine Umspritzung des Gehäuses (12) mit Einsteckteil (11) ausgebildet ist.
9. Schloßzunge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Endbereichen (18, 19) des umgebogenen Blechstreifens (17) jeweils zum gegenüberliegenden Endbereich vorstehende und das Einsteckteil (11) in zugeordneten Öffnungen (28) durchgreifende Vorsprünge (32) ausgebildet sind, wobei jeweils zwei an den beiden Endbereichen (18, 19) ausgebildete Vorsprünge (32) in eine zugeordnete Öffnung (28) des Einsteckteils (11) gemeinsam durchgreifen und jeder Vorsprung (32) bis in eine an dem anderen Endbereich (18, 19) ausgebildete Ausnehmung (34) reicht.
10. Schloßzunge nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Endbereiche (18, 19) von einer diese gegeneinander festlegenden Abdeckkappe (33) umschlossen sind.
11. Schloßzunge nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe (33) durch eine Umspritzung des Gehäuses (12) mit Einsteckteil (11) ausgebildet ist.
12. Schloßzunge nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkrolle (21) in dem Gehäuse (12) derart gelagert ist, daß unter Last die Umlenkrolle (21) in Anlage an dem Gehäuse (12) gelangt.
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