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Die vorliegende Patentanmeldung betrifft einen Korkenzieher
gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Aus dem Patent DE-U-93 04 161 ist ein Korkenzieher bekannt, der
einen Griff aufweist, an welchem eine Messerklinge, eine
Korkenzieherspirale und ein Stützelement vorgesehen sind. Das
Stützelement des beschriebenen Korkenziehers weist auch ein
zusätzliches Stützteil auf, das ausgeklappt werden kann,
indem es bis an sein hinteres Ende um einen Drehpunkt gedreht
wird. Das Stützteil weist eine gebogene Stufe auf, sodass es
an den Flaschenhals angepasst ist, wobei es beim Herausziehen
des Korkens eine doppelte Hebelwirkung bietet. Der Griff und
die Korkenzieherspirale können, ohne dass der Korkenzieher
erneut gedreht werden muß, höher herausgehoben werden.
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Es sind Korkenzieher auf dem Markt, und können somit als
Stand der Technik betrachtet werden, wie sie in dem
Gebrauchsmuster Nr. 260.177 desselben Inhabers beschrieben
und beansprucht sind, welches einen Korkenzieher
herkömmlicher Art betrifft, der üblicherweise als "Kellermeister"-
Typ bezeichnet wird, welcher einen Griff aus Metall aufweist,
dessen gerader Teil einen U-förmigen Querschnitt besitzt und
dessen eine bewegliche Seite einen klappbaren Arm mit
gleichfalls U-förmigem Querschnitt aufweist, der zum Abstützen auf
dem Flaschenhals vorgesehen ist, wobei an einem mittleren
Punkt dieses Griffes eine herkömmliche Korkenzieherspirale
vorgesehen ist, die entweder eine Arbeitsstellung einnimmt,
in welcher sie rechtwinklig absteht, oder eine Ruhestellung,
in welcher sie gegen den Griff geklappt ist.
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Weiterhin weist dieser Korkenzieher eine kleine Messerklinge
auf, die an der dem Griff gegenüberliegenden Seite beweglich
ist, welche dazu vorgesehen ist, die Vorgänge des Entfernens
des Bleiverschlusses oder der Kapsel zu erleichtern; an der
gegenüberliegenden Seite ist ein Flaschenöffner für
Kronenverschlüsse vorgesehen, mit einem auf dem klappbaren Arm
vorgesehenen Paar von längsseitigen, gleichen und
gegenüberliegend angeordneten Aussparungen mit geeigneter Form, um
ihre spezielle Funktion zu ermöglichen. Dieses
Gebrauchsmuster hat die "Kellermeister"-Korkenzieher in der Hinsicht
verbessert, dass es einen Körper aus Kunststoff mit
elastischen Eigenschaften aufweist, welcher in einem
vollständig unabhängigen Verfahren erhalten wird, und der in
eingefügter und angepasster Stellung an dem Griff vorgesehen ist
und eine freie Bewegung der Elemente ermöglicht, welche
schwenkbar mit diesem verbunden sind und durch Befestigung
mittels derselben quer verlaufenden Nieten am Platz gehalten
werden.
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Ferner ist von demselben Inhaber das Gebrauchsmuster Nr.
8901047 vorgestellt worden, als "für Korkenzieher
verwendbare, verbesserte Einrichtung", deren Verbesserungen im
Wesentlichen auf der Tatsache beruhen, dass der hintere Teil
der Hülle vollständig geschlossen ist, wodurch die Ausdehnung
von deren längsseitiger Öffnung begrenzt ist, und wobei die
Öffnungen, die der Position der Achsen der beiden
schwenkbaren Elemente entsprechen, die das Gerät aufweist, nämlich
des klappbaren Armes und der Messerklinge, weggelassen sind.
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Die Verwendung und der Verkauf der beschriebenen und durch
die genannten Gebrauchsmuster geschützten Korkenzieher hat
gezeigt, dass unter bestimmten Umständen das Zusammenwirken
des Korkenziehers und des klappbaren Armes mit U-förmigem
Querschnitt, dessen Seitenbereiche bogenförmige Ausschnitte
an den Enden aufweisen, die einander gegenüberliegen und das
Abstützen auf dem Flaschenhals erleichtern können, nicht für
das Herausziehen solcher Flaschenkorken geeignet sind, deren
Länge eine Standardgröße überschreitet, was bewirkt, dass die
Korkenzieherspirale in schräger Stellung arbeitet und dass,
wenn sich der Korken mit der Hälfte seiner Länge außerhalb
des Flaschenhalses befindet, das auf dessen Rand abgestützte
Metallteil wegen dessen unzureichender Länge keinen Hebel
mehr darstellt, und das Herausziehen der noch im Inneren des
Halses sitzenden Korkenlänge durch Aufbringen einer
übermäßigen Kraft ohne jegliche Abstützung auf den Flaschenhals
erfolgen muß, was in bestimmten Fällen das Brechen des
Korkens oder ein unkontrolliertes Herausziehen desselben und
das Verschütten eines Teils der im Inneren der Flasche
enthaltenen Flüssigkeit nach sich zieht.
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Somit erweist sich das Herausziehen dieser Art von Korken
großer Länge wegen der unzureichenden Länge des zuvor
erwähnten klappbaren Armes, der für den Körper des Korkenziehers
als Hebel wirkt, mit herkömmlichen Korkenziehern als
schwierig.
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Um diese Art von Problemen zu lösen und zu erreichen, dass
ein einziger Korkenzieher das Arbeiten an Korken
unterschiedlicher Längen ermöglicht, ist der Gegenstand vorliegender
Erfindung geschaffen worden. Es handelt sich um einen
Korkenzieher des "Kellermeister"-Typs, wie er in Anspruch 1
definiert ist, bestehend aus einem vorzugsweise aus Metall
hergestellten Körper, der als Griff dient und eine
Klappmesserklinge aufweist, die um einen Niet schwenkbar ist,
welcher in einem Sitz aufgenommen ist, einer
Korkenzieherspirale, die um einen Niet schwenkbar ist, der in einem Sitz
aufgenommen ist, und einem ersten klappbaren Stützarm, der um
einen Stift schwenkbar ist, welcher durch ein Loch in dem
Körper hindurchreicht, wobei der Körper von einer Hülle oder
Verkleidung umgeben ist, an deren Oberseite eine Auskerbung
vorgesehen ist, die als Flaschenöffner dient und deren
Unterseite im Wesentlichen geschlossen ist, wobei der klappbare
Stützarm ein U-förmiges Profil aufweist, das durch eine
Grundfläche gebildet ist, von der aus sich senkrecht Flügel
erstrecken, wobei die Grundfläche an jenem Ende des Griffes,
an welchem der Arm schwenkbar befestigt ist, an einer
Ausnehmung endet, wobei der Korkenzieher gekennzeichnet ist
durch einen zweiten Stützarm mit demselben Aufbau wie der
erste, aber mit kleinerer Länge als die Grundfläche, in
welchem eine in Längsrichtung ausgebildete Auskehlung
vorgesehen ist, die im Inneren des ersten Stützarmes gleiten
kann, wobei jenes Ende des Körpers, an dem der erste Stützarm
befestigt ist, ein derartiges Profil aufweist, dass beim
Drehen des Griffes in Bezug auf den Stützarm während der
Bewegung zum Herausziehen eines Korkens dieses Ende mit dem
Rand des zweiten, ihm gegenüberstehenden Stützarmes
zusammenwirkt und diesen zu einer gleitenden Bewegung im
Innern des ersten Stützarmes zwingt und damit die Gesamtlänge
des Stützarmes des Korkenziehers erhöht. Der Arm weist eine
Ausnehmung auf der Grundfläche zum Einbringen eines Niets
auf, der eine Führung im Inneren des äußeren metallischen
Teils bietet. Auf der Grundfläche des Hebels, auf welcher
linienförmig eine Auskehlung vorgesehen ist, ist eine Feder
angeordnet, welche in der Stellung des Stützarmes, die der
kleinsten Ausdehnung entspricht, zusammengedrückt ist,
wogegen sie in der Stellung maximaler Ausdehnung vollständig
entspannt ist. Ein Ende der Feder liegt an dem Anschlag der
Auskehlung an, während das andere Ende einen Druck auf den
Anschlag des Armes ausübt.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der vorliegenden
Patentanmeldung werden im Laufe der nachfolgend gegebenen
Beschreibung verdeutlicht, in welcher Bezug auf die diesem Dokument
angefügten Zeichnungen genommen wird und in welcher die
bevorzugten Details in etwas schematischer Form aufgeführt
sind. Diese Details sind beispielhaft angegeben und beziehen
sich auf eine mögliche praktische Ausführungsform, die jedoch
nicht auf die angeführten Details beschränkt ist; die
vorliegende Beschreibung muß also vom Gesichtspunkt der
Verdeutlichung und ohne jede Art von Einschränkungen betrachtet
werden.
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Nachfolgend wird eine Aufstellung der verschiedenen, auf den
dem vorliegenden Dokument beigefügten Zeichnungen
nummerierten Elemente angegeben: (10) Korkenzieher, (11) geformter
Körper, (11a) geschlossener Bereich, (12) Klappmesserklinge,
(13) Korkenzieherspirale, (14) Auskerbung, (15)
verschiebbarer Stützarm, (15') äußerer Stützarm, (15a) Ausnehmung,
(15b) Grundfläche, (15c) offene Ausnehmung, (15d) Flügel,
(16) Niet, (17) bogenförmige Ausschnitte an den Enden, (18)
Hohlraum, (19) äußerster Punkt, (20) Körper, (21) Loch, (22)
Loch, (23) gegenüberliegende umgebogene Ränder, (24)
Anschlag, (25) Loch, (26) Niet, (27) Auskehlung, (28)
Randprofil der Hülle (11), (29) Ende von (15), (30) Feder, (31)
Anschlag, (32) Flaschenrand, (33) den Korken aufnehmender
Hals.
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Fig. 1 ist eine Ansicht des verbesserten Korkenziehers 10
von vorn, in welcher dessen Grundbestandteile zu sehen sind:
ein geformter Körper 11, eine Klappmesserklinge 12, eine
Korkenzieherspirale 13 und der klappbare Arm 15'.
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Fig. 2 besteht aus einer Ansicht von vorn und von unten der
Hülle 11.
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Fig. 3 ist eine Ansicht von der Seite der Hülle 11, auf
welcher der Hohlraum 18 und die gegenüberliegenden
umgebogenen Ränder 23 zu sehen sind, wobei in dem Hohlraum 18 eine
Klappmesserklinge vorgesehen ist.
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Fig. 4 besteht aus einer Ansicht von vorn des metallischen
Körpers 20 des Korkenziehers 10 und aus einer Ansicht von
unten desselben Körpers 20.
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Fig. 5 ist ein Querschnitt des Körpers 20.
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Fig. 6 besteht aus einer Ansicht von unten und eines
Querschnitts des metallischen Teils 15'.
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Fig. 7 besteht aus einer Ansicht von unten und dem Quer- und
Längsschnitt des metallischen Teils 15.
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Fig. 8 ist ein Längsschnitt des klappbaren und
verlängerbaren Stützarmes 15-15' in der Stellung maximaler
Ausdehnung.
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Fig. 9 ist eine Ansicht von oben des klappbaren Armes 15-15'
und eine Ansicht von der Seite desselben.
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Fig. 10 ist ein Längsschnitt des klappbaren Armes 15-15' in
der Stellung minimaler Ausdehnung.
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Fig. 11 ist eine perspektivische Ansicht des Korkenziehers
10 in Arbeitsposition, in welcher der Arm 15' auf dem Rand 32
des Halses 33 einer herkömmlichen Flasche abgestützt ist.
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Fig. 12 ist eine perspektivische Ansicht des Korkenziehers
10 in Arbeitsposition, bei welcher der Arm 15 aus dem Inneren
von 15' heraustritt, sodass sich ein längerer Hebelarm
ergibt, wenn die Korkenzieherspirale 13 einen Korken aus dem
Hals 33 einer herkömmlichen Flasche zieht.
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In einer der bevorzugten Ausführungsformen des Gegenstands
vorliegender Erfindung, wie in Fig. 1 zu sehen, weist der
Korkenzieher 10 in bekannter Art eine Klappmesserklinge 12 in
dem oberen Teil des geformten Körpers 11 auf, in welchem ein
Hohlraum 18 zum Einklappen dieser Klinge 12 in eine Ruhelage
vorgesehen ist, wogegen sich auf der gegenüberliegenden Seite
des Körpers die Korkenzieherspirale 13 befindet, die in
zusammengeklappter Stellung innerhalb eines großen
geschlossenen Bereiches IIa angeordnet ist, der an dem
äußersten Punkt 19 endet. Am gegenüberliegenden Ende von 11
befindet sich der klappbare Stützarm 15', der durch
Befestigung mittels eines Niets 16 schwenkbar mit 11 verbunden ist,
wobei der Arm 15' einen anderen Arm 15 aufweist, welcher
praktisch dieselbe Form und eine kleinere Länge besitzt und
welcher im Inneren des ersten Armes 15' gleitet.
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Der Arm 15 ist, wie in Fig. 7 zu sehen, mit einer
Grundfläche 15b vorgesehen, von welcher aus sich senkrecht
Flügel 15d erstrecken, wobei letztere bogenförmige
Ausschnitte an den Enden 17 aufweisen, und wobei auf der
Grundfläche 15b eine Auskehlung 27 in Längsrichtung und eine
Ausnehmung 15a vorgesehen sind.
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Der Arm 15' ist, wie in Fig. 1 dargestellt, mit der Hülle 11
durch Befestigung mittels eines Niets 16 verbunden, welcher
in das Innere des Loches 25 des Körpers 20 eingesetzt ist.
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Der Arm 15', welcher den Arm 15 aufnimmt, ermöglicht, dass
letzterer in dem Arm 15', und zwar im Inneren desselben,
gleitet, durch einen Niet 26, welcher mit Hilfe der Ausnehmung
15a die Teile 15 und 15' verbindet, wie in den Fig.
8, 9 und 10 zu sehen ist. Die Grundfläche 15'a von 15' weist
eine Ausnehmung 15'c auf. Das Herausschieben von 15, welcher
am freien Ende von 15' erscheint, erfolgt bei der Bewegung
zum Herausziehen eines Korkens durch die Wirkung des Endes 28
der Hülle 11, welches das Ende 29 von 15 verschiebt, wie in
den Fig. 7 und 12 zu sehen ist.
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Unter normalen Arbeitsbedingungen, wenn ein Korken 34 aus dem
Inneren des Halses 33 einer herkömmlichen Flasche mit
normalen Abmessungen gezogen werden soll, geht man in
bekannter Weise vor, wobei das Teil 15 vollständig im Inneren
von 15' aufgenommen und angeordnet ist, währenddessen, wenn
es sich um einen Korken 34 größerer Länge handelt, man durch
einfachen Druck des Randes 28 auf das Ende 29 von 15 und in
Zusammenwirkung mit dem Niet 26 und der Ausnehmung 15a eine
Verlängerung von 15' bewirkt, wobei 15 aus dessen Innerem
herauskommt und zu einer größeren Länge des Hebelarmes führt,
um die größere Bewegungslänge der Korkenzieherspirale 13
auszugleichen, wobei all dies allmählich erfolgt, und man somit
von einer "doppelten Funktionsweise" sprechen kann, d. h.,
dass es mit ein und demselben Korkenzieher möglich ist, die
Korken mit normalen Abmessungen und andere mit größerer Länge
als die ersten herauszuziehen. Zusammengefasst sind in einem
Korkenzieher zwei sich ergänzende Funktionsweisen vereinigt,
wobei bei der einen Funktionsweise das Teil 15 im Inneren von
15' aufgenommen ist und 15' mit den gekrümmten Ausschnitten
17 auf dem Rand 32 abgestützt ist, und wobei sich bei der
zweiten Funktionsweise das Teil 15 mit Hilfe der Feder 30 im
Inneren von 15' nach außen bewegt, was einer Verlängerung des
Hebelarmes gleichkommt, um die größere Länge des
herauszuziehenden Korkens 34 auszugleichen.
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Die anderen Bestandteile des Korkenziehers 10, die ebenfalls
in Fig. 1 dargestellt sind, haben dieselben Funktionen wie
bei den vorhergehenden Korkenziehermodellen desselben
Anmelders.
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Wie in Fig. 2 zu sehen, hat die Hülle eine bekannte Form,
die man als U-förmig beschreiben kann und die, wie in Fig. 3
zu sehen, an den Rändern Flügel aufweist, an welchen einander
gegenüberliegende Ränder 23 vorgesehen sind, wogegen in dem
oberen Teil ein Hohlraum 18 abgegrenzt ist, um die
Klappmesserklinge 12 durch die Hülle 11 verborgen und geschützt
aufzunehmen.
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Am oberen Teil der Hülle 11 befindet sich eine Auskerbung 14,
man vergleiche Fig. 1, welche ermöglicht, dass der
Korkenzieher 10 die Funktionen eines Flaschenöffners oder
Kapselöffners übernimmt, indem der Korkenzieher 10 in dem
Bereich 14 angesetzt wird und als Hebel für den
aufzudrückenden Verschluß oder Kronenkorken genommen wird, indem die
Ränder der Auskerbung 14 angesetzt werden; was einen Vorteil
in der Hinsicht bietet, dass der Korkenzieher von dem
Benutzer mit nur einer einzigen Hand bedient werden kann.
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Die doppelte Funktionsweise des Korkenziehers 10 hat
gleichzeitig eine allmähliche Wirkung, d. h., wie in den Fig. 11
und 12 zu erkennen, ist dieser nicht nur für zwei Arten von
Korken 34 geeignet, sondern auch für solche mit
dazwischenliegender Länge, indem sich die Länge des klappbaren Armes an
die Länge der Korken anpasst.
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Wie in Fig. 4 zu sehen, weist der Korkenzieher 10 in seiner
bekannten Form einen Körper 20 mit Löchern 18, 21 und 22 auf,
und die in den Löchern aufgenommenen Achsen ermöglichen ein
Aufklappen des Armes 15', der Korkenzieherspirale 13 und der
Klinge 12.
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Während die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen ausreichend beschrieben worden ist,
ist es selbstverständlich, dass an dieser alle für geeignet
erachteten Detailänderungen vorgenommen werden können,
solange nicht von der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen
definiert ist, abgewichen wird.