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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Absorptionsartikel, wie z.B.
eine Windel, einen Inkontinenzschutz, eine Hygienebinde oder ähnliches,
der eine flüssigkeitsdurchlässig Decklage
aufweist, die einen Spinnstoff mit Öffnungen aufweist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Bei
flüssigkeitsdurchlässigen Decklagen
für Absorptionsartikel
dieser Art, die während
der Verwendung dafür
vorgesehen sind, sich in Berührung mit
dem Körper
des Benutzers zu befinden, werden hohe Anforderungen an Weichheit
und Trockenheit gestellt.
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Es
hat sich jedoch als schwierig herausgestellt, eine flüssigkeitsdurchlässige Decklage
zu erreichen, die eine weiche und gewebeartige Oberfläche aufweist,
die auch nach wiederholtem Nässen trocken
bleibt, wenn die Decklage an einem Absorptionsartikel verwendet
wird.
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Die
Verwendung von Faservliesgeweben, sogenannten Vliesmaterialien,
zur Schaffung einer weichen und glatten Oberfläche an einem Absorptionsartikel
ist seit langem bekannt. Das Versehen des Vliesmaterials mit Öffnungen,
um Flüssigkeit
schneller durch Oberflächenmaterial
nach unten zu einer darunterliegenden Absorptionsmaterialschicht
zu übertragen,
ist ebenso bekannt. Wenn die Öffnungen ausgebildet
werden, werden Öffnungen
in dem Material erzeugt, die größer sind
als der Raum zwischen den Fasern in dem Vliesmaterial.
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Ein
derartiges Vliesmaterial mit Öffnungen
ist aus der
EP 235,309 vorbekannt.
Das Vliesmaterial mit Öffnungen
besteht aus einem Spunlace-Material mit einem hohen Anteil von wasserabweisenden
Fasern. In einem Spunlace-Verfahren werden Öffnungen in einem Fasermaterial
ausgebildet, indem das Material mit Wasserstrahlen behandelt wird,
die bei sehr hohem Druck gegen das Material gespritzt werden. Das
Spunlace-Material bildet eine oder mehrere Schichten in einem Oberflächenmateriallaminat
und ist dafür
vorgesehen, die Schicht zu sein, die während der Verwendung am nächsten zu
dem Benutzer ist. Der Zweck liegt darin, dass die Flüssigkeit
durch die Öffnungen
in dem Spunlace-Material nach unten in die darunterliegende Schicht
geleitet wird. Das Spunlace-Material
weist einen höheren
Anteil von wasserabweisenden Fasern als die darunterliegende Materialschicht
in dem Oberflächenlaminat
auf. Die Fasern der obersten Spunlace-Schicht bestehen aus 70% wasserabweisenden
Fasern und 30% wasseranziehenden Fasern, während die darunterliegende Materialschicht
aus gleichen Anteilen von wasserabweisenden und wasseranziehenden
Fasern besteht. Somit weist die darunterliegende Schicht die Fähigkeit
auf, Flüssigkeit
von der oberen Schicht abzulassen.
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Ein
Problem bei dem in der
EP 235,309 beschriebenen
Material liegt jedoch darin, dass die Öffnungen, die durch Wasserstrahlen
ausgebildet sind, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Form unregelmäßig werden,
und Fasern aufweisen, die von den Rändern der Öffnungen rundherum und in die Öffnungen
vorstehen. Diese vorstehenden Fasern verringern die Fläche der Öffnungen
und leiten ferner infolge der Kapillarwirkungen Flüssigkeit
in das Material zwischen den Öffnungen.
Die vorstehenden Faserenden und die unregelmäßige Größe und Form der Öffnungen
erhöht
erheblich die Gefahr, dass Flüssigkeit
nach dem Nässen
in der Schicht verbleibt. Da eine sehr geringe Menge von Flüssigkeit
für das Oberflächenmaterial
ausreichend ist, so dass dieses als nass wahrgenommen wird, ist
dies selbstverständlich
ein erheblicher Nachteil des bekannten Oberflächenmaterials.
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Ein ähnliches
Oberflächenmaterial
ist in der
EP 272,683 beschrieben.
Diese Veröffentlichung
betrifft ebenso eine Decklage eines Vliesmaterials mit Öffnungen.
In der Umgebung der Öffnungen,
die durch Perforieren des Vliesmaterials ausgebildet werden, befinden
sich vergleichsweise lose Fasern, die dafür vorgesehen sind, als Transportkanäle für die Flüssigkeit
nach unten zu einer darunterliegenden Vliesschicht der sogenannten
schmelzgeblasenen Art zu wirken. Solange die Fasern der perforierten
Schicht derart angeordnet sind, dass sie die Flüssigkeit in Richtung der darunterliegenden
Schicht leiten, funktioniert das beschriebene Oberflächenmaterial.
Es ist jedoch eine wohlbekannte Tatsache, dass ein Vliesmaterial
aus unregelmäßig ausgebildeten Fasern
besteht, für
die es schwierig ist, sie in einer bestimmten Richtung anzuordnen.
Dies bedeutet, dass Faserkapillaren, für die vorgesehen ist, dass
sie Flüssigkeit
zu der darunterliegenden Schicht transportieren, Flüssigkeit
ebenso in einer horizontalen Richtung über die Oberfläche des
Vliesmaterials verbreiten. Aus diesem Grund wird etwas Flüssigkeit
in dem Oberflächenmaterial
nach dem Nässen
verbleiben, und der Benutzer eines Artikels, der mit dem Oberflächenmaterial
versehen ist, wird erfahren, dass sich die Oberfläche des
Artikels nass und gegen die Haut unangenehm anfühlt.
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Ein
weiteres Problem mit den oben beschriebenen Vliesmaterialien liegt
darin, dass es schwierig ist, eine bestimmte, wohldefinierte Öffnungsgröße zu erreichen.
Es ist beispielsweise aus der
EP
409,535 wohlbekannt, dass die Abmessungen der Öffnungen in
einem perforierten Material entscheidend sind, um eine optimale
Durchlässigkeit
für die
Flüssigkeit
zu erreichen. Für
Vliesmaterialien mit einigen Bereichen mit einer dichten Faserstruktur
und anderen Bereichen mit einer dünneren Faserstruktur bedeutet
dies, dass es schwierig ist, eine gleichmäßige Öffnungsgröße zu erhalten. Dies ist die
Folge der Tatsache, dass die Öffnungen
in den dichten Faserbereichen kleiner sind, da sie durch mehr Fasern
umgeben sind.
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Ferner
weisen die perforierten Vliesmaterialien in bislang bekannten Oberflächenmaterialien
ferner eine vergleichsweise niedrige Zugfestigkeit auf, da der beschriebene
Vorgang zum Ausbilden der Öffnungen
das Material schwächt.
Da es wichtig ist, dass die Festigkeit des Materials derart ist,
dass keine Gefahr besteht, dass es entweder während des Öffnungsausbildungsvorgangs,
während
der Herstellung des Absorptionsartikels oder während der Verwendung des fertigen
Absorptionsartikels reißt,
ist die Schwächung
der bekannten Materialien offensichtlich ein Problem.
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Gemäß der
EP 214,608 werden Öffnungen in
einem Vliesmaterial unter Verwendung von warmen Nadeln ausgebildet,
die das Vliesmaterial zu einer Temperatur erwärmen, die ein wenig unterhalb des
Schmelzpunktes des Materials liegt. Die Öffnungen, die so in dem Material
ausgebildet werden, werden durch einen Rand umgeben, der eine verdichtete Faserstruktur
aufweist. Mit einem Material, das Öffnungen aufweist, die auf
diese Weise hergestellt wurden, wurden die oben beschriebenen Probleme
mit variierenden Öffnungsgrößen und
dem Schwächen des
Materials zu einem bestimmten Ausmaß gelöst. Jedoch verbleibt das Problem,
dass zu vermeiden ist, dass sich Flüssigkeit in dem Vliesmaterial
ausbreitet und in seiner Faserstruktur verbleibt. Die dichtere Faserstruktur,
welche die Öffnungen
umgibt, ist dafür vorgesehen,
Flüssigkeit
zu absorbieren und die Flüssigkeit
in der Art eines Dochtes weiter durch die Öffnungen nach innen zu einer
darunterliegenden Materialschicht zu leiten. Es besteht jedoch die
Gefahr, dass etwas Flüssigkeit
in der dichteren wasseranziehenden Faserstruktur um die Öffnungen
verbleibt.
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Flüssigkeit
kann sich ferner horizontal in der Ebene des Vliesmaterials über die
Faserkapillaren in dem Vliesmaterial ausbreiten. Da sich das Vliesmaterial
während
der Verwendung in direktem Kontakt mit der Haut des Benutzers befindet,
ist dies selbstverständlich äußerst unerwünscht.
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Darstellung
der Erfindung
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Ein
Absorptionsartikel gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in Patentanspruch 1 definiert und unterschiedliche
Ausführungsformen
der Decklage des Artikels sind den unten beschriebenen abhängigen Patentansprüchen definert.+
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Das
Problem der Erreichung einer flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenschicht
für Absorptionsartikel,
welche Oberflächenschicht
weich und bequem gegen die Haut ist, jedoch immer noch eine hohe
Oberflächentrockenheit
aufweist, wurde im Wesentlichen durch die vorliegende Erfindung
gelöst.
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Durch
die Erfindung wurde somit eine Decklage aus Vliesmaterial mit Öffnungen
erreicht, welche erheblich die Gefahr des Nässens der Haut des Benutzers
während
der Verwendung verringert.
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Eine
Decklage aus Vliesmaterial mit Öffnungen
gemäß der Erfindung
zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass der Spinnstoff mehrere Öffnungen aufweist,
wobei jede Öffnung
durch einen im Wesentlichen flüssigkeitsdichten
Rand umgeben ist.
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In
diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff Spinnstoff auf ein
Material in Schichtform, das aus natürlichen oder synthetischen
Textilfasern hergestellt wurde, wie z.B. Baumwolle, Rayon, Polypropylen,
Polyester, Polyethylen, Zweikomponentenfasern, usw..
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
das Deckmaterial, das die Öffnungen
umgibt, ein thermoplastisches Material auf, das geschmolzen wurde
und somit den flüssigkeitsdichten
Rand bildet.
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Die Öffnungen
werden unter Verwendung von warmen Nadeln hergestellt, in welchem
Fall die flüssigkeitsdichten
Ränder
um die Öffnungen
gleichzeitig mit den Öffnungen
ausgebildet werden.
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Da
die Öffnungen
durch einen geschmolzenen Rand umgeben sind, der flüssigkeitsdicht
und frei von vorstehenden Fasern ist, kann eine wohldefinierte Öffnungsgröße erhalten
werden. Die optimale Öffnungsgröße variiert
mit der Verwendung der Oberflächenschicht.
Beispielsweise weisen Menstruationsflüssigkeit und Urin vollständig unterschiedliche Oberflächenenergien
und unterschiedliche rheologische Eigenschaften auf, was bedeutet,
dass die Gestaltung der Oberflächenschicht
daran demzufolge angepasst werden muss. Jedoch weicht in einem Deckmaterial
gemäß der Erfindung
die Form und Größe der Öffnungen
minimal von der beabsichtigen optimalen Form und Größe ab, die
bezüglich
der beabsichtigten Verwendung des Deckmaterials bestimmt wird. Gemäß der Erfindung
ist es deshalb möglich,
Deckmaterialien mit guten Eigenschaften mit einem hohen Ausmaß an Genauigkeit
und Wiederholbarkeit für
eine Anzahl unterschiedlicher Absorptionsanwendungen zu schaffen.
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Ein
Vliesmaterial der Spunbond-Art hat sich als besonders wirksam als
Oberflächenmaterial
gemäß der Erfindung
erwiesen. Der Begriff Spundbond bezieht sich auf ein wärmeverbundenes
Material von endlosen, zufällig
angeordneten Fasern. Es ist jedoch möglich, andere Arten von Vliesmaterialien
zu verwenden. Andere Arten von Vliesmaterialien, die nicht so stark
sind wie beispielsweise kardierte Materialien, die eine geringere
Festigkeit in der Querrichtung des Materials als in seiner Längsrichtung
aufweisen, können
jedoch ebenso verwendet werden, da der fortlaufende Rand um die Öffnungen
das Material mit einer erhöhten
Zugfestigkeit versieht. Es ist somit gemäß der Erfindung möglich, kardierte
Vliesmaterialien, schmelzgeblasene Materialien usw. zu verwenden.
Ein schmelzgeblasenes Material ist ein Vliesmaterial, das ausgebildet
wurde, indem ein extrudiertes geschmolzenes Plastik gegen eine Oberfläche geblasen
wurde. Ferner können
unterschiedliche gewebte, gewirkte, gehäkelte oder geflochtene Spinnstoffe
gemäß der Erfindung
verwendet werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung weist die Deckschicht Öffnungen variierender Größe auf.
Die Öffnungen
können
gleichmäßig über die
Oberfläche
der Deckschicht verteilt sein, oder sie können näher zueinander in bestimmten
Bereichen angeordnet sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist die Deckschicht wenigstens zwei Materialschichten
auf.
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In
einer derartigen Anwendung ist eine erste Materialschicht vorzugsweise
stärker
wasseranziehend als eine zweite Materialschicht in der Deckschicht.
Es kann ferner vorteilhaft sein, wenn der flüssigkeitsdichte Rand um die Öffnungen
in der Deckschicht nur in der ersten Materialschicht vorgesehen ist.
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Gemäß einer
noch weiteren Ausführungsform
kann die Deckschicht an eine unperforierte Flüssigkeitsübertragungsschicht laminiert
sein, die als eine Flüssigkeitsübertragungseinrichtung
zwischen der Deckschicht und dem Absorptionskörper des Artikels dient.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der Artikel zwei Endabschnitte und einen Schrittabschnitt auf,
der zwischen den Endabschnitten angeordnet ist, wobei die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht mit Öffnungen
versehen ist, die in dem Schrittabschnitt angeordnet sind, die eine
größere Oberfläche aufweisen
als Öffnungen,
die in der Deckschicht an einem der Endabschnitte ausgebildet sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist der Artikel zwei Längsseitenränder auf,
wobei ein Seitenbereich entlang jedes Seitenrandes mit Öffnungen
versehen ist, die eine kleinere Abmessung aufweisen und/oder spärlicher
angeordnet sind als Öffnungen,
die innerhalb der Randbereiche in dem Schrittabschnitt des Artikels
angeordnet sind.
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Ein
Deckmaterial gemäß der Erfindung
erhält
eine erhöhte
Zugfestigkeit in dem Spinnstoff mit Öffnungen. Somit kann das Ausgangsmaterial
für die Herstellung
des Deckmaterials mit Öffnungen
freier gewählt
werden, als es mit bisher bekannten perforierten Vliesmaterialien
möglich
war.
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Die
flüssigkeitsdichten
Ränder
um die Öffnungen
bedeuten ferner, dass sich Flüssigkeit
nicht horizontal von den Öffnungen
durch Faserkapillaren in dem Vliesmaterial ausbreiten kann. Wenn
das Deckmaterial an einen Absorptionskörper angebracht ist, wird die
Flüssigkeit
anstelle dessen durch die Öffnungen
treten und kann durch den Absorptionskörper des Artikels absorbiert
werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird nachfolgend im Einzelnen unter Bezugnahme auf Ausführungsformen
beschrieben, die in den beigefügten
Zeichnungen gezeigt sind.
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1 zeigt
ein mit Öffnungen
versehenes Vliesmaterial mit geschmolzenen Rändern um die Öffnungen.
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2 zeigt
eine Hygienebinde mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht
gemäß der Erfindung,
gesehen von derjenigen Seite, die während der Verwendung dafür vorgesehen
ist, zu dem Benutzer gerichtet zu sein.
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3 zeigt
einen Querschnitt durch die Hygienebinde gemäß 2.
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4 zeigt
eine Windel mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht
gemäß der Erfindung,
gesehen von derjenigen Seite, die während der Verwendung dafür vorgesehen
ist, zu dem Benutzer gerichtet zu sein.
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5 zeigt
eine Inkontinenzwindel mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht
gemäß der Erfindung,
gesehen von derjenigen Seite, die während der Verwendung dafür vorgesehen
ist, zu dem Benutzer gerichtet zu sein.
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Die
flüssigkeitsdurchlässige Decklage 2,
die in 1 gezeigt ist, besteht aus einer oder mehreren Schichten,
welche zusammen die Decklage 2 bilden. Die unterschiedlichen
Schichten in der Decklage 2 können Vliesmaterialien unterschiedlicher
Art oder Zusammensetzungen sein. Es ist jedoch ebenso möglich, eine
oder mehrere Schichten von Plastikfolie, Netzmaterial, gewebtem
oder gewirktem Spinnstoff, usw. zu verwenden. Wenn die Decklage 2 aus mehr
als einer Schicht besteht, ist es jedoch wesentlich für die Erfindung,
dass wenigstens diejenige Schicht der Decklage 2, die während der
Verwendung dafür
vorgesehen ist, als eine flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage
eines Absorptionsartikels zu dem Benutzer gerichtet zu sein, aus
einem Spinnstoff besteht.
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Beispiele
möglicher
Spinnstoffe sind gewebte oder gewirkte Gewebe und sogenannte Vliesmaterialien,
d.h. Faser-Vliesmaterialien.
Im Folgenden wird die Decklage 2 aus Gründen der Klarheit derart beschrieben,
als ob sie nur aus einer Schicht von Spinnart besteht. Es ist jedoch
in Verbindung mit sämtlichen
beschriebenen Ausführungsformen
zu verstehen, dass die Decklage 2 aus mehr als einer Materialschicht
bestehen kann.
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Der
Spinnstoff versieht die Decklage 2 mit einer weichen und
angenehmen Oberfläche,
die nicht reibend oder sonst für
die Haut störend
ist. Der Spinnstoff weist wenigstens eine thermoplastische Komponente
auf, die in der Form ganzer Fasern oder als eine Komponente in einer
sogenannten Zweikomponentenfaser vorliegen. Thermoplastische Materialien,
die für
diesen Zweck geeignet sind, sind Polyethylen, Polypropylen oder
Polyester. Die thermoplastische Komponente bildet wenigstens 55
Gewichtsprozent des Spinnstoffes, wenigstens in dem Bereich, der
gemäß der Erfindung
perforiert ist. Vorzugsweise bildet die thermoplastische Komponente wenigstens
70 Gewichtsprozent des Spinnstoffes. Es ist ferner möglich, Spinnstoffe
zu verwenden, die alleine aus thermoplastischem Material bestehen.
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Die
Decklage 2 weist ferner mehrere durchgehende Öffnungen 4 auf,
die dadurch ausgebildet wurden, dass die Lage 2 mit erwärmten Nadeln durchdrungen
wurde. Während
dieses Verfahrens war die Temperatur der Nadeln derart, dass sie
die Schmelztemperatur der thermoplastischen Komponente in dem Spinnstoff übersteigt.
Die Menge von Material, die während
der Durchdringung der Deckschicht schmilzt, ist hoch genug, um das
fertige Material mit einem im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Rand 6 um
die Öffnung
zu versehen. Der flüssigkeitsdichte
Rand 6 erhöht
die Zugfestigkeit der Deckschicht und hindert Flüssigkeit daran, sich von dem
Rand 6 der Öffnung über die
Oberfläche
der Deckschicht 2 auszubreiten. Dieser Flüssigkeitsbarriereneffekt
liegt infolge der Tatsache vor, dass keine freien Faserenden um
die Öffnungen
vorliegen, welche die Flüssigkeit
erfassen könnten,
und sie durch Kapillarwirkung in der Art eines Dochtes in die falsche
Richtung, von der Öffnung 4 wegleiten
könnten.
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Da
das Material um die Öffnungen 4 wenigstens
in einer ersten Schicht der Decklage 2 geschmolzen ist,
bedeutet dies, dass die Ränder 6 der Öffnungen
innerhalb der Öffnungen
vergleichsweise glatt sind, wenigstens durch einen Teil der Dicke
des Materials in der Decklage 2. Aus diesem Grund weisen
die Ränder 6 der Öffnungen
erheblich geringeren Einschränkungseinfluss
auf eine Strömung
von Flüssigkeit durch
die Decklage 2 auf, als es bei bislang bekannten Deckschichten
von perforierten Vliesmaterialien der Fall ist. Der Durchgang von
Flüssigkeit durch
die Decklage 2 gemäß der Erfindung
kann somit schnell und vergleichsweise ungehindert stattfinden.
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Die
Hygienebinde 201 von 2 und 3 weist
eine erste flüssigkeitsdurchlässige Decklage 202 gemäß der Erfindung,
eine flüssigkeitsundurchlässige Decklage 203 und
einen Absorptionskörper 205 auf,
der zwischen den Decklagen 202, 203 eingeschlossen
ist. Die flüssigkeitsundurchlässige Decklage 203 kann
aus einer flüssigkeitsdichten Plastikfolie,
einer Vliesschicht, die mit flüssigkeitsundurchlässigem Material überzogen
ist, oder aus irgendeiner anderen nachgiebigen Materialschicht bestehen,
die dem Eindringen von Flüssigkeit
widersteht. Es ist allgemein ein Vorteil, wenn die flüssigkeitsundurchlässige Decklage 203 ein
bestimmtes Ausmaß an
Atmungsfähigkeit
aufweist, d.h. dass sie den Durchgang von Wasserdampf ermöglicht.
Die beiden Decklagen 202, 203 weisen eine etwas
größere Erstreckung
in der Ebene auf als der Absorptionskörper 205 und erstrecken
sich etwas außerhalb der
Ränder
des Absorptionskörpers 205,
und zwar um seinen gesamten Umfang. Die Oberflächenlagen 202, 203 sind
in den vorstehenden Teilen 207 verbunden, beispielsweise
mittels Kleben, Schweißen mit
Wärme oder
mit Ultraschall.
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Der
Absorptionskörper 205 besteht üblicherweise
aus einer oder mehreren Schichten von Zellstofffasern, beispielsweise
geflufftem Zellstoff. Ein Beispiel einer Absorptionsstruktur, die
für diesen Zweck
geeignet ist, ist in der WO 94/01956 beschrieben, welche Veröffentlichung
ein Absorptionsmaterial beschreibt, das von einer sich bewegenden
Materialbahn geschnitten wird, ohne dass vorher eine Entfaserung
und ein Mattenausbilden stattfindet. Das Material erhöht die Oberflächentrockenheit
des fertigen Absorptionsartikels, was ein Vorteil insbesondere dann
ist, wenn die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 202 eine
Spinnstoffschicht als nächste
zu dem Benutzer aufweist.
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Der
Absorptionskörper 205 kann
zusätzlich zu
Zellstofffasern ferner Superabsorptionsmaterialien enthalten, d.h.
Materialien in der Form von Fasern, Teilchen, Granulaten, Folie,
usw., welches die Fähigkeit
aufweisen, Flüssigkeit
in einem Ausmaß zu absorbieren,
das mehrfach dem Gewicht des Superabsorptionsmaterials entspricht.
Das Superabsorptionsmaterial bindet die Absorptions-Flüssigkeit
und bildet hierbei ein wässriges
Gel. Ferner kann der Absorptionskörper 205 Verbindungsmittel,
Formstabilisierungskomponenten usw. aufweisen. Weitere Absorptionsschichten,
welche die Absorptionseigenschaften verbessern, können ebenso
verwendet werden, beispielsweise unterschiedliche Arten von Flüssigkeits-Dochteinsätzen oder
Materialschichten. Der Absorptionskörper 205 kann chemisch
oder mechanisch behandelt sein, um die Absorptionseigenschaften
zu verändern.
Es ist beispielsweise üblich,
eine Absorptionsschicht mit komprimierten Abschnitten zu versehen,
um die Strömung
von Flüssigkeit
in dem Absorptionskörper 205 zu
leiten. Ferner können
andere Arten von Absorptionsmaterialien verwendet werden, entweder
alleine oder in Kombination mit Zellstofffasern und Superabsorptionsmaterialien. Beispiele
möglicher
Absorptionsmaterialien sind absorbierendes Vliesmaterial, Schaum,
usw..
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An
der Außenseite
der flüssigkeitsundurchlässigen Decklage 203 ist
ein Anbringelement in Form von zwei Bereichen 212 von selbsthaftendem Klebstoff
angeordnet. Vor der Verwendung sind die Klebstoffbereiche 212 in
geeigneter Weise mit lösbaren
Schutzschichten aus Papier bedeckt, die mit einem Lösemittel
oder mit Plastikfolie behandelt wurden. Die Schutzschichten sind
in den Zeichnungen nicht gezeigt. Eine Anzahl anderer Klebstoffmuster als
diejenigen, die gezeigt sind, sind selbstverständlich denkbar, ebenso wie
andere Arten von Anbringelementen, wie z.B. Klettbefestigungen,
Druckknöpfen,
Gürteln,
besondere Unterwäsche
usw.. Eine Hygienebinde der in 2 und 3 gezeigten
Art wird während
der Verwendung an die Innenseite einer gewöhnlichen Unterhose angebracht.
Bei dieser Anbringung hält
das Anbringelement die Hygienebinde während der Verwendung in der
Unterhose an Ort und Stelle. Das Anbringelement sollte selbstverständlich von
einer Art sein, die erlaubt, dass die Hygienebinde aus der Unterhose
ohne Beschädigung der
Unterhose herausgenommen werden kann.
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Die
Hygienebinde 205 ist sanduhrförmig mit breiteren Endabschnitten 214, 216 und
einem schmäleren
Schrittabschnitt 218 zwischen den Endabschnitten 214, 216.
Der Schrittabschnitt 218 ist derjenige Teil der Hygienebinde,
der während
der Verwendung dafür
vorgesehen ist, in dem Schritt des Benutzers angeordnet zu sein
und als eine Aufnahmefläche
für Körperflüssigkeit
zu dienen, die zu der Hygienebinde abgegeben wird. Ferner weist
die Hygienebinde zwei Querendränder 220, 222 und
zwei Längsseitenränder 224, 226 auf,
die sich zwischen den Endrändern 220, 222 erstrecken.
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Die
Hygienebinde 205 ist ferner mit Befestigungslaschen 228, 230 versehen,
die durch die beiden Decklagen 202, 203 gebildet
werden, und die von den Seitenrändern 224, 226 der
Hygienebinde 201 an dem Schrittabschnitt 218 vorstehen.
Während der
Verwendung der Hygienebinde sind die Befestigungslaschen 228, 230 dafür vorgesehen,
um die Beinränder
der Unterhose des Benutzers gefaltet zu werden und an die Außenseite
der Unterhose befestigt zu werden. Zu diesem Zweck sind die Befestigungslaschen 228, 230 mit
besonderen Anbringelementen 232 versehen, die auf die gleiche
Weise gewählt
werden können,
wie das Anbringelement 212 der flüssigkeitsundurchlässigen Decklage 203.
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Die
flüssigkeitsdurchlässige Decklage 202 besteht
aus einer ersten Materialschicht 208 und einer zweiten
Materialschicht 209. Die erste Materialschicht weist mehrere
durchgehende Öffnungen 204 auf.
Die Öffnungen
sind in Längsrichtung
an der Hygienebinde 201 in einem bandartigen Bereich angeordnet,
der sich zwischen den Endrändern 220, 222 erstreckt
und eine Breite aufweist, die der Breite des Absorptionskörpers 205 in
dem Schrittabschnitt 218 der Hygienebinde entspricht.
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Die
erste Materialschicht 208 ist ein Spinnstoff, der während der
Verwendung der Hygienebinde dafür
vorgesehen ist, sich in Berührung
mit dem Körper
des Benutzers zu befinden. Der Spinnstoff kann aus einem gewebten
oder gewirkten Gewebe bestehen, ist jedoch vorzugsweise ein Vliesmaterial
der Spunbond-Art. Die Materialschicht 208 besteht wenigstens
teilweise aus einem Material, das durch Wärme schmelzbar ist. Während der
Ausbildung der Öffnungen 204 in
der Materialschicht 208, wurde das durch Wärme schmelzbare
Material in den Bereichen unmittelbar benachbart an jede Öffnung 204 geschmolzen.
Wenn sich das geschmolzene Material nach dem Öffnungsausbildungsvorgang verfestigt hat,
bildet es einen fortlaufenden, im Wesentlichen flüssigkeitsdichten
Rand 206 um den gesamten Umfang der Öffnung 204. Wie vorangehend
erwähnt,
erhöht
der fortlaufende Rand 206 die Zugfestigkeit des Deckmaterials 202.
Ferner verhindert der Rand 204, dass sich Flüssigkeit
von den Öffnungen 204 in
die Decklage 202 ausbreitet. Anstelle dessen wird Körperflüssigkeit,
welche auf die Hygienebinde 201 auftrifft, nach unten durch
die Deckschicht 202 zu dem Absorptionskörper 205 treten, der
innerhalb der Deckschicht angeordnet ist.
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Die
zweite Materialschicht 209 der flüssigkeitsdurchlässigen Decklage 202 ist
innerhalb der ersten Materialschicht 208 angeordnet. Die
zweite Materialschicht 209 ist somit zwischen der ersten
Materialschicht 208 und dem Absorptionskörper 205 der Hygienebinde
angeordnet. Die zweite Materialschicht 209 besteht aus
einem Material, das stärker wasseranziehend
ist als die erste Materialschicht 208, wodurch der Transport
von Flüssigkeit
zwischen den beiden Materialschichten 208, 209 in
der Richtung in Richtung des Absorptionskörpers 205 der Hygienebinde
stattfindet. Beispiele geeigneter Materialien sind unterschiedliche
Arten von Vliesmaterialien, luftgelegte oder nassgelegte Zellstofffasern,
unterschiedliche Arten von Wattierung, Schaummaterialien, usw..
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Um
die Übertragung
von Flüssigkeit
zwischen der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht 202 und
dem Absorptionskörper 205 zu
erleichtern, ist die zweite Materialschicht 209 in geeigneter
Weise in direkter Berührung
mit dem Absorptionskörper 205. Vorzugsweise
ist die Materialschicht mit dem Absorptionskörper mittels Kleben, Schweißen, Nadeln,
usw. verbunden.
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3 zeigt
die zweite Materialschicht 209 als eine getrennte Schicht
mit der gleichen Breite wie der Absorptionskörper 205. Die beiden
Materialschichten 208, 209 in der Decklage 202 sind
vorzugsweise miteinander verbunden, beispielsweise durch Kleben,
mittels Ultraschall oder durch Nadeln. Wenn die Materialschichten 208, 209 mittels
Nadeln verbunden sind, wird dies vorzugsweise zusammen mit der Ausbildung
der Öffnungen 204 in
der ersten Materialschicht 208 durchgeführt.
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Obwohl
die Materialschicht 209 als eine getrennte Schicht gezeigt
wurde, mit einer kleineren Ausdehnung über die Hygienebinde als die
erste Materialschicht 208, ist es selbstverständlich möglich, anstelle
dessen die flüssigkeitsdurchlässige Decklage 202 aus
zwei oder mehr Materialschichten mit gleichen Abmessungen zu machen.
Derartige Decklagen können
mittels Laminieren der fraglichen Schicht ausgebildet werden, oder
können
aus einer einzigen Materialschicht mit einer integrierten Schichtstruktur
bestehen.
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Es
kann vorteilhaft sein, die flüssigkeitsdurchlässige Decklage 202 mit Öffnungen 204 unterschiedlicher
Größen in unterschiedlichen
Bereichen der Hygienebinde oder mit einer unterschiedlichen Anzahl
von Öffnungen
in unterschiedlichen Bereichen zu versehen. Beispielsweise ist es
vorteilhaft, wenn die Öffnungen 204 in
dem Bereich der Hygienebinde, der zunächst durch abgegebene Körperflüssigkeit
benässt
wird, vergleichsweise groß sind. Auf
diese Weise kann eine große
Flüssigkeitsmenge in
die Hygienebinde in einer kurzen Zeit absorbiert werden. Die Decklage 202 weist
ferner die Fähigkeit auf,
hochviskose Komponenten und Proteinteilchen einzulassen, die in
Menstruationsflüssigkeit
auftauchen. Aus Gründen
der Klarheit wird allgemein angenommen, dass der Teil der Hygienebinde,
der zunächst
benässt
wird, irgendwo innerhalb des Schrittabschnitts 218 der
Hygienebinde liegt. Da große Öffnungen
eine verringerte Abdeckfähigkeit
aufweisen, oder wenigstens den visuellen Eindruck von Menstruationsflüssigkeit
verringern, die in der Hygienebinde absorbiert wurde, ist es jedoch
wünschenswert, den
Bereich mit großen Öffnungen 204 soweit
wie möglich
zu begrenzen. Aus diesem Grund, und da nur für eine geringe Menge von Flüssigkeit
erwartet wird, dass diese an den Endabschnitten 214, 216 in die
Hygienebinde eintritt, weist die Decklage 202 innerhalb
dieser Abschnitte 214, 216 in geeigneter Weise Öffnungen 204 einer
geringeren Abmessung als an dem Schrittabschnitt 218 auf.
Es ist ferner geeigneter, wenn die Öffnungen 204,
die entlang der Seitenränder 224, 226 der
Hygienebinde angeordnet sind, geringer in der Anzahl und/oder mit
einer geringeren Fläche
versehen sind, als die in der Mitte angeordneten Öffnungen 204.
Dies verringert die Gefahr, dass Körperflüssigkeit, die durch die Hygienebinde
absorbiert wurde, im Fall einer Sättigung des Absorptionsmaterials
durch die Öffnungen
an den Seitenrändern 224, 226 herauskommt.
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Die
Windel 401 von 4 weist im Wesentlichen den
gleichen Hauptaufbau wie die Hygienebinde gemäß 2 und 3 auf.
Somit weist die Windel 401 einen Absorptionskörper 405 auf,
der zwischen zwei Decklagen 402, 403 eingeschlossen
ist.
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Der
Absorptionskörper 405 kann
von einer beliebigen herkömmlichen
Art sein. Beispiele von regelmäßig verwendeten
Absorptionsmaterialien sind gefluffte Zellstoffnulpe, Gewebeschichten,
hochabsorbierende Polymere, Absorptionsschaummaterialien, absorbierende
Vliesmaterialien usw.. Mischungen von Materialien und Absorptionskörpern, die
aus Schichten von Materialien unterschiedlicher Art aufgebaut sind
und mit unterschiedlichen Eigenschaften und unterschiedlichen Formen
versehen sind, sind ebenso möglich.
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Die
Windel 401 weist ferner zwei Längsseitenränder 424, 426,
einen vorderen Endrand 420 und einen hinteren Endrand 422 auf,
und weist einen Vorderabschnitt 414, einen Hinterabschnitt 416 und
einen Schrittabschnitt 418 zwischen dem Vorderabschnitt 414 und
dem Hinterabschnitt 416 auf.
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Ferner
sind elastische Elemente 434, 436 entlang der
Seitenränder 424, 426 des
Schrittabschnitts 418 der Windel angeordnet. Während der Verwendung
der Windel dienen die elastischen Elemente 434, 436 dazu,
die Windel in einer dichtenden Berührung um die Beine des Benutzers
zu halten.
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Ein
weiteres elastisches Element 438 ist entlang des hinteren
Endrandes 422 angeordnet und dient dazu, der Windel 401 eine
gewisse Nachgiebigkeit zu verleihen und als eine Dichteinrichtung
für die Windel
um die Hüfte
des Benutzers zu wirken.
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Eine
Bandlasche 440, 442 ist an jedem Seitenrand 424, 426 in
der Nähe
des hinteren Endrandes 422 angebracht. Die Bandlaschen 440, 442 bilden
Verschließeinrichtungen
für die
Windel 401, um zu ermöglichen,
dass die Windel verschlossen wird, so dass sie den unteren Abschnitt
des Torsos eines Benutzers umschließt, und zwar auf eine Art und Weise,
die zu derjenigen einer Hose ähnlich
ist. Die Bandlaschen 440, 442 wirken mit einem
Aufnahmebereich 444 an der flüssigkeitsundurchlässigen Decklage 403 der
Windel 401 an dem vorderen Bereich 414 zusammen.
Der Aufnahmebereich 444 kann beispielsweise in der Form
eines Verstärkungsmaterials
ausgeführt
sein, das an die flüssigkeitsundurchlässige Decklage 403 laminiert
wurde. Infolge der Verstärkung
kann die Windel 401 verschlossen und wieder geöffnet werden,
ohne dass die Haftung der Bandlaschen 440, 442 zerstört wird,
oder die flüssigkeitsundurchlässige Decklage 403 eingerissen wird.
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Selbstverständlich können andere
Arten von Verschließeinrichtungen
anstelle der beschriebenen Bandlaschen 440, 442 verwendet
werden. Beispiele alternativer Verschließeinrichtungen sind Klettbefestigungen,
Druckstempel, Bänder
zum Zusammenbinden, usw..
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Wie
bei der vorangehend beschriebenen Hygienebinde weist die flüssigkeitsdurchlässige Decklage 402 einen
perforierten Spinnstoff gemäß der Erfindung
auf. Die Decklage 402 ist jedoch nur innerhalb eines rechtwinkligen
Bereichs perforiert, der mittig an der Windel angeordnet ist.
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5 zeigt
einen Inkontinenzschutz 501, der eine flüssigkeitsdurchlässige Decklage 502 und
eine flüssigkeitsundurchlässige Decklage 503 aufweist, die
zusammen einen Absorptionskörper 505 umschließen.
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Ähnlich zu
der Hygienebinde 201 von 2 und 3 ist
der Inkontinenzschutz 501 sanduhrförmig mit breiteren Endabschnitten 514, 516 und
einem dünneren
Schrittabschnitt 518 ausgebildet. Der Inkontinenzschutz
ist in der Ebene durch nach innen gekrümmte Seitenränder 524, 526 und
nach außen gekrümmte Endränder 520, 522 begrenzt.
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Der
Inkontinenzschutz 501 ist während der Verwendung dafür vorgesehen,
in einer gewöhnlichen
Unterhose getragen zu werden. Um den Inkontinenzschutz innerhalb
einer Unterhose zu befestigen, ist er mit einem Längs-Rechteckbereich 512 von selbsthaftendem
Klebstoff versehen, der an der flüssigkeitsundurchlässigen Decklage 503 angeordnet ist.
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Die
flüssigkeitsdurchlässige Decklage 502 ist
eine Decklage gemäß der Erfindung
und weist somit mehrere durchgehende Öffnungen 504 auf,
wobei jede Öffnung
durch einen fortlaufenden flüssigkeitsdurchlässigen Rand
umgeben ist. Die Öffnungen 504 sind
gleichmäßig über die
gesamte Oberfläche des
Inkontinenzschutzes verteilt, jedoch mit einer größeren Dichte
innerhalb des Schrittabschnitts 518 des Inkontinenzschutzes
als den Endabschnitten 514, 516.
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Auf
diese Weise weist der Inkontinenzschutz eine höhere Flüssigkeitsdurchlässigkeit
innerhalb desjenigen Bereichs auf, der dafür vorgesehen ist, den überwiegenden
Anteil der Körperflüssigkeit
aufzunehmen, die an den Inkontinenzschutz abgegeben wird.
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Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, weitere
Variationen und Modifikationen sind innerhalb des Bereichs der beigefügten Patentansprüche denkbar.