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Um Wasser abzudämmen und Beschädigungen
bei Überflutungen
zu reduzieren, ist es bekannt, Dämme
und Sperren zu erstellen, um die überfluteten Bereiche auf die
verschiedensten Weisen mit Hilfe der unterschiedlichen Einrichtungen
einzudämmen.
Am meisten bekannt ist möglicherweise
der Einsatz von Sandsäcken,
was aber viel Arbeit und den Zugriff auf Sand erforderlich macht.
Ferner ist es bekannt, mehr oder weniger rohrähnliche Gebilde mit Wasser
zu füllen,
um diese dann zu verankern. Um auf diese Weise eine Abdämmung zu
erzielen, kann dies vergleichsweise schnell erfolgen, da Wasser schnell
in die rohrähnlichen
Gebilde gepumpt werden kann. Diese Gebilde sind jedoch vergleichsweise teuer.
Da ferner die wassergefüllten
Rohre im Vergleich zu Sandsäcken
nicht schwerer als Wasser sind, können sie alle zusammen leicht
angehoben und weggetrieben werden, wenn die Hubkraft des Wassers
zur Einwirkung kommt. Daher besteht die allgemeine Meinung, daß für einen Überflutungsschutz
ein großes
Gewicht selbst dann erforderlich ist, wenn dies mit viel Arbeit
und folglich begrenzten Möglichkeiten
zur Bekämpfung
von Überflutungen verbunden
ist.
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Aus
US
4,136,995 und
DE 35
27 100 ist bekannt, geneigte, im Untergrund verankerte
skelettartige Abstützungen
vorzusehen, wobei auf der Wasserseite Membranen angeordnet sind,
um den Wasserdruck auf die Abstützungen
zu übertragen.
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Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Art
und Weisen, welche heutzutage zur Verfügung stehen, um Wasser einzudämmen und Überflutungen
zu reduzieren, bisher nicht zufrieden stellend sind. Sie sind entweder
zu teuer oder zu zeit- und arbeitsintensiv.
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Es besteht daher ein Bedürfnis nach
einem praktischen Weg, um ein Eindämmen von Wasser in mehr oder
weniger katastrophalen Situationen zu erzielen, welcher sich schnell
durchführen
läßt und keine
großen
Investitionen erforderlich macht.
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Nach der Erfindung sollen ein derartiges
Verfahren und entsprechend hierzu geeignete Einrichtungen bereitgestellt
werden.
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Ein extrem stabiler und schnell in
großen Längen zu
erstellender Schutz, verbunden mit geringen Kosten läßt sich
nach der Erfindung dadurch erreichen, daß geneigte Transportpaletten
nebeneinander gegen Abstützungen
angeordnet werden, und zwar derart, daß sie vom Wasser nach außen geneigt verlaufen,
und daß anschließend an
der Wasserseite der Transportpaletten eine geeignete Membrane, Plane
oder dergleichen, über
den Transportpaletten aufgebracht wird, welche nach außen längs dem
Bett des Wasserlaufs an der Vorderseite derselben im Abstand verläuft.
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Die Membrane ist in Richtung zu der
dem Wasser zugewandten Kante vorzugsweise gewichtsbelastet durch
Steine, Sandsäcke
oder sogar losen Schmutz oder Sand oder dergleichen, belastet, um einen
Anfangskontakt von der Membrane mit dem Untergrund sicher zu stellen,
wozu beispielsweise nur eine geringe Anzahl von Sandsäcken erforderlich ist.
Wenn das Wasser dann kommt, unterstützt der Wasserdruck den Effekt,
daß die
Membrane gegen den Untergrund niedergedrückt gehalten wird.
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Die Abstützungen, welche die Transportpaletten
in der beabsichtigten Winkellage halten, sind vorzugsweise von drei
Trägern
gebildet, welche im Gebrauchszustand zu einem Dreieck verbunden sind,
und die ansonsten in einem zusammengelegten Zustand vorrätig gehalten
werden können.
Die Abstützungen
werden durch Kräfte
beeinflusst, die auf die Transportpaletten direkt nach unten sowie
vom Wasser nach außen
einwirken.
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Die Neigung muß derart gewählt werden, daß die resultierende
Kraft des Wasserdrucks den Untergrund in ausreichender Weise vor
der Hinterseite der Abstützung
schneidet, die sonst überkippen könnte, wenn
das Wasser zu stark ansteigt. Auch darf die Neigung nicht zu stark
sein, um eine ausreichende vertikale Kraft zu erhalten, welche ermöglicht,
daß der
Damm eine ausreichende Greifwirkung im Untergrund oder in einigen
Anwendungsfällen eine
ausreichende Reibungswirkung hat. Auch muß die Neigung so ausreichend
stark sein, daß man
eine gute Abdämmhöhe entsprechend
den Kosten erhält. Ein
Neigungswinkel von 45° hat
sich als günstig
erwiesen.
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Um die vertikalen Belastungen zu
berücksichtigen
und zu verhindern, daß die
Abstützungen sich
abwärts
durch den Untergrund in Form einer Absinkbewegung bewegen, wenn
sich dieser nach einer gewissen Zeit durch das Eindringen von Wasser beispielsweise
erweicht, und sich die Abstützungen vorzugsweise
wenden können,
werden die Transportpaletten eingesetzt, die gegen den Untergrund anliegen.
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Um die horizontalen Kräfte aufzunehmen, die
von den Wassermassen oder ähnlichen
Verankerungen weg direkt in den Untergrund nach unten drücken, können diese
genutzt werden, wenn die Reibungskräfte, die durch die vertikalen
Kräfte
erzeugt werden, in ausreichender Weise zur Verfügung stehen. Häufig sind
auch Gehsteige, Randsteine, Bäume
oder andere Gegenstände
vorhanden, gegen die die Abstützungen
zur Anlage gebracht werden können.
Auch jener Teil der Membrane, welcher in Kontakt mit dem Untergrund
ist, trägt
dazu bei, daß die Transportpaletten
an Ort und Stelle gehalten werden, da die Membrane durch das Wasser
in den Untergrund und somit gegen die Transportpaletten jeweils mit
beträchtlichen
Kräften
gedrückt
wird. Insbesondere bei einem großen Kontaktbereich für die Membrane
gegenüber
dem Untergrund lassen sich große Kräfte aufbauen.
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Die Abstützungen für die Transportpaletten sind
vorzugsweise mehr oder weniger speziell für diesen Zweck ausgelegt, und
es handelt sich um einfach ausgestaltete Abstützungen, welche vorzugsweise
zusammengelegt werden können,
oder auf andere Art und Weise derart ausgelegt sein können, daß sie sich
auf engem Raum zusammenlegen lassen, wenn sie transportiert und
vorrätig
gehalten werden.
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Der Einsatz von Transportpaletten
bringt mehrere Vorteile mit sich. Als erstes sind sie sehr wiederstandsfähig und
können
daher auf günstige Weise
die in Frage kommenden Belastungen aufnehmen. Als zweites, und nicht
weniger von Bedeutung ist die Tatsache, daß die Transportpaletten nahezu immer
in sehr großen
Mengen verfügbar
sind. Ferner sind die Kosten gering, falls sie eingesetzt werden sollen.
Wahrscheinlich jedoch können
sie als Transportpaletten wiederum eingesetzt werden, wenn der Damm
wieder abgebaut ist. Wenn man die Transportpaletten an ihren Seiten
mit den größten Abmessungen
in Längsrichtung
des Damms anordnet oder ihre Enden an die Erfordernisse bezüglich der
Länge oder Höhe anpasst,
lassen sich auf vorteilhafte Weise entsprechende Dammkonstruktionen
erstellen.
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Die Einstellung der Lage oder die
Positionierung der Transportpaletten an den Abstützungen kann gegebenenfalls
durch Ergreifen, Einschnappen oder sogar durch Vernageln oder Verschrauben
erfolgen. Da die Transportpaletten derart geneigt angeordnet sind,
daß eine
große
vertikale Kraft erzeugt wird, führt
die hierbei auftretende Reibung im allgemeinen zu einer zufrieden
stellenden horizontalen Festlegung.
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Die Erfindung wird nachstehend detailliert
an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung näher
erläutert.
Darin gilt:
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1 zeigt
eine Querschnittsansicht durch einen Damm nach der Erfindung,
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2 zeigt
eine Abstützungseinrichtung nach
der Erfindung im Gebrauchszustand oder Arbeitsposition; und
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3 bis 5 ein und dieselbe Vorrichtung
im Querschnitt im Verstauungszustand als Längsschnittansicht und Unteransicht
jeweils.
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Der in 1 gezeigte
Damm umfaßt
eine geneigte Transportpalette 1. Die Transportpalette
ist bei diesem Beispiel bezüglich
des Untergrunds um 45° geneigt.
Die Transportpalette wird in dieser Position durch eine Abstützung gehalten,
die insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 versehen ist. Auf
der Seite der Transportpalette, die gegen das Wasser gedreht ist, ist
eine Membrane 3, eine Plane oder dergleichen, vorgesehen,
die sich von dem oberen Rand der Transportpalette nach unten über die
Transportpalette und um eine Strecke längs des Untergrunds erstreckt,
welcher unter Wasser steht. Die Membrane kann am oberen Ende der
Transportpalette mit Hilfe von Klammern, Nägeln oder dergleichen, gehalten werden,
oder zwischen der Transportpalette und den Abstützungen im eingeklemmten Zustand
gehalten werden. Am Übergang
zwischen der Transportpalette und dem Untergrund können vorzugsweise
Schotter oder ähnliches
als ein Füllstoff
angeordnet werden. Alternativ ist die Membrane derart angeordnet, daß sie dem Übergang
zwischen der Transport palette und dem Untergrund folgt. Hierdurch
wird erreicht, daß eine
empfindliche Membrane möglichst
nicht gestreckt oder durch den Wasserdruck zum Reißen gebracht
wird. In Wirklichkeit hat sich jedoch gezeigt, daß viele
Membranen am Markt erhältlich
sind, die so widerstandsfähig
sind, daß sie
ohne Probleme die Faltungen und Belastungen aushalten können, die bei
einem solchen Einsatz auftreten können. Die Membrane 3 ist
an ihrem unteren, unter dem Wasser vorspringenden Ende mittels Krafteinwirkung
gegen den Untergrund durch Steine, Sandsäcke oder dergleichen, niedergehalten.
Da die Membrane ferner durch den Wasserdruck niedergehalten wird,
reichen geringe Steinmengen oder Sandsäcke aus, um zu verhindern,
daß die
Membrane durch mögliche
Strömungen
oder Strudel im Wasser angehoben wird, oder wenn das Wasser erstmalig
ankommt.
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Die Abstützung 2 wird im wesentlichen
von drei Teilen gebildet: Ein unterer oder ein bodenseitiger Träger 4,
ein geneigtes Teil 5, auf welchem eine Transportpalette
aufgelegt werden kann, und einem dritten, geneigten Teil 6,
welches sich zwischen den beiden zuerst erwähnten Trägern erstreckt, und die Gestalt
der Abstützung 2 fixiert.
Die Träger
werden von U-förmigen
Metallblechprofilen mit etwas unterschiedlichen Breiten gebildet,
so daß sie
zur Lagerung und zum Transport auf die in 3 gezeigt Weise ineinander gelegt werden
können.
Die Längen
der drei Teile sind derart beschaffen, daß der beabsichtigte Neigungswinkel
von 45° für die Transportpaletten
erreicht wird. Das Teil 5, welches in Kontakt mit der hinteren
Seite der Transportpalette ist, ist an seinem unteren Ende mittels
einer Schraubverbindung oder einer Bolzenverbindung mit dem unteren
Träger 4 verbunden,
und auch der dritte Träger
ist mittels einer Schraubverbindung, einer Bolzenverbindung oder
Nietverbindung an dem Träger 5 angebracht, gegen
welche die Transportpalette zur Anlage kommt. Die Schrauben 7 sind
in Flanschen der Träger
angeordnet, so daß die
Träger
gelenkig miteinander an zwei Ecken des Trägers verbunden sind. Die Schrauben
sind nicht vollständig
angezogen, wodurch die Beweglichkeit reduziert würde, und die Öffnungen
sind auch ziemlich groß,
so daß die
Träger aufeinander
zu liegen kommen, und die Schraubverbindungen nicht zur Kraftübertragung
dienen. Dies stellt auch sicher, daß die Träger immer relativ zu einander
selbst dann beweglich sind, wenn die Abstützungen im Einsatz sind oder
vorrätig
gehalten werden, bis die Notwendigkeit eines Einsatzes gekommen
ist.
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Der untere Träger 4, welcher in
Kontakt mit dem Untergrund ist, ist an seinem unteren Ende mit einem
quer verlaufenden Schraubenbolzen 8 versehen, welcher in
die Öffnungen
in dem Flansch eingreift, an denen dieser Schraubenbolzen fest mit
Hilfe von einfachen Federringen angezogen werden kann. Die Schrauben
tragen und positionieren das untere Ende des dritten Träges 6 an
der Auflage. Am vorderen Ende des unteren Trägers (dem Ende des Trägers, welches
dem Wasser zugewandt liegt) ist eine Lasche oder ein Deckel 9 mit
seinem Flansch fest an den Gelenkverbindungen der Träger angebracht,
um als unterer Anschlag oder eine untere Abstützung für die Transportpalette 1 zu
bilden.
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An der Bodenseite des unteren Trägers sind kreisförmige Bundteile
für eine
verstärktes
Ergreifen oder Erfassen im oder an dem Untergrund eingestanzt. Jeder
kreisförmige
Bund hat zwei Zähne,
um das Greifvermögen
zu verbessern. Die Öffnungen
in den Bundteilen können
auch als besondere Verankerungspunkte für einen Gegenstand dienen,
welcher zum verstärkten
Ergreifen oder zum besseren Halt in den losen Untergrund eingeführt wird.
Stücke
von Rohrteilen, Holzstücke
oder sogar gebrochene Aststücke
können
beispielsweise hierzu eingesetzt werden. Wenn der Untergrund hart
ist oder sogar aus Beton besteht oder empfindlich ist, können Kautschukeinsätze in die Öffnungen
in dem bodenseitigen Träger
eingesetzt werden.
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Der obere Träger hat seine Flansche nach oben
gedreht, und hat eine Breite, welche geringfügig größer als die doppelte Breite
eines Schenkels einer Transportpalette ist. Auf diese Weise kann
jede Abstützung
zwei Paletten stehend auf ihren Enden und zusammengehalten erfassen,
und es werden keine zusätzlichen
Mittel zur Verbindung der Paletten benötigt. Hierdurch ergibt sich
auch eine einfache Handhabung und Erstellung. Jede Palette kann
gegen die vorausgehende Abstützung
angelehnt werden, und die nächste
Abstützung kann
dann zusätzlich
vorgesehen werden und so weiter. In anderen Worten bedeutet dies,
daß es
nicht notwendig ist, daß die
Abstützungen
und die Paletten gleichzeitig gehandhabt werden müssen. Um
die Montage des oberen Trägers
zusätzlich
zu erleichtern, ist dieser mit einem Griffteil versehen, welches
in Form eines Bandes ausgelegt ist, welches durch zwei Schlitze geht,
so daß die
Abstützung
schnell und ohne Schwierigkeit selbst dann angehoben werden kann, wenn
die Sichtverhältnisse
schlecht sind und Handschuhe getragen werden müssen.
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Wenn das Trag- oder Stützvermögen des Untergrunds
nur gering ist, kann die Abstützung
auf einer vorzugsweise umgedreht angeordneten Transportpalette angebracht
werden, so daß man
noch eine bessere Lastverteilung erhält. Wenn man die Transportpalette
wendet, kann die Abstützung
an den nach unten zeigenden Öffnungen
angebracht werden (die normalerweise nach unten weisen, wenn eine
Transportpalette zum Einsatz kommt), und auf diese Weise ist die
geneigte obere Transportpalette 1 nicht mehr als einige
Zentimeter höher
als bei den anderen Anordnungen, wenn die Abstützungflächen beträchtlich vergrößert sind.
Da nur eine mittelmäßige Zunahme
der Höhe
erhalten wird, wird nicht mehr Füllstoff
am unteren Ende der geneigten Transportpalette benötigt, wenn
man verhindern will, daß die Membrane
dort frei liegt.
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Vorzugsweise ist gemäß der Darstellung
der untere Träger
in der Zeichnung der längste
und hat das breiteste U-förmige
Profil. Beim Transport und bei der Lagerung greifen die Träger auf
die in 3 gezeigte Weise
ineinander.
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Zur Erleichterung der Aufstellung
der Transportpalette und der Abstützung können Nagelöffnungen in der Abstützung vorgesehen
sein, mittels denen Trageinrichtungen an der zugeordneten Transportpalette
oder den zugeordneten Transportpaletten mit einem einfachen Nagel
oder einer Schraube befestigt werden können.
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In den Flanschen der unteren und
der dritten Träger
sind entsprechend den Fixieröffnungen
zum Einführen
eines kleinen Sperrstifts für
die Abstützung an geordnet,
wenn beispielsweise die Anordnung der Paletten auf Land erfolgt
und dann insgesamt in das Wasser getaucht werden.
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Auch sind Öffnungen in dem oberen Träger zum
Befestigen der Abstützung
an den Paletten vorgesehen, wenn diese an ihren Seiten angeordnet sind,
und daher übergreifen
die Flansche des Trägers
keinen der Palettenschenkel.
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Da die Transportpaletten aus Holz
hergestellt sind und an den Ecken zur Bildung des Dammes verbunden
sind oder aneinandergrenzen, können
auch weitere Unregelmäßigkeiten
dadurch erzielt werden, daß Platten
oder beispielsweise dreieckförmige
Gebilde oder Abdeckungen, mittels Nägel angebracht werden können, welche
an der Transportpalette angenagelt werden können. Diese Arbeitsgänge können schnell
und einfach durchgeführt werden.
Die Abdeckungen bzw. Deckel können
mit Gelenken versehen sein und im ebenen Zustand auf die Träger zur
Lagerung und zum Transport zurückgefaltet
werden.
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Das Verfahren nach der Erfindung
als solches und insbesondere in Verbindung mit der Abstützung nach
der Erfindung läßt sich
auf äußerst effiziente
Weise in Relation zu den erforderlichen Investitionskosten und insbesondere
im Vergleich mit den üblichen
Vorgehensweisen durchführen.
Das Verfahren ist nach der Schaffung der Erfindung denkbar einfach,
aber es lag im Anbetracht des Standes der Technik nicht auf der
Hand. Der Grund, warum eine erfinderische Leistung aufzubringen
ist, um zur erfindungsgemäßen Verfahrensweise
zu gelangen, ist vermutlich darin zu sehen, daß niemand geglaubt hat, daß es möglich ist,
auf so einfache Weise einen Damm aus einem Material herzustellen,
welches in der Tat auf dem Wasser schwimmen kann, und da die Vermutung
bestand, daß der
große
Wasserdruck, welcher im Normalfall auftritt, leicht dazu führen könnte, einen
solchen Damm wegzudrücken.
Wie zuvor beschrieben worden ist, können die erforderlichen Größen zum
Zurückhalten
des Wassers durch das Gewicht des Wassers selbst bereitgestellt
werden.
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Die Abstützung, welche zuvor beschrieben worden
ist, oder Abwandlungen hiervon können
in großen
Mengen mit geringen Kosten verbunden hergestellt werden, und sie
können
auch mit geringen Kosten verbunden vorrätig gehalten werden, da sie nur
ein kleines Volumen einnehmen. Transportpaletten sind meistenfalls
immer in ausreichenden Mengen und innerhalb einer kurzen Transportdistanz
verfügbar.
Bei den meisten Industriezweigen steht ein Vorrat einer Anzahl von
Transportpaletten jederzeit bereit, wie bei Großhandelsunternehmen, Handelsunternehmen
und dergleichen. In anderen Worten bedeutet dies, daß beim Auftreten
einer plötzlichen Katastrophe
relativ schnell und in unmittelbarer Nachbarschaft eine große Menge
von Transportpaletten zusammen geholt werden kann, die zur Erstellung
der Dämme
eingesetzt werden. Was zuvor beschafft sein muß sind nur die Abstützungen,
und diese sind aufgrund ihrer einfachen Auslegung nicht teuer, und
sie können
unter Einnahme eines geringen Lagerraums vorrätig gehalten werden.
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Die Arbeiten zum Erstellen eines
Damms gemäß der vorstehend
beschriebenen Art lassen sich sehr schnell ausführen, indem die Abstützung an
der beabsichtigten Stelle angeordnet wird und eine Transportpalette
auf die Abstützung
gehoben wird. Alternativ kann man die Abstützung auf einer Transportpalette
zuerst anbringen, beispielsweise auf einem Lastwagen, und dann werden
sie zusammen an der beabsichtigten Stelle angeordnet und unter Einhaltung
der gewünschten
Verhältnisse
verbunden. Anschließend
kann ein geeigneter Füllstoff,
welcher zur Verfügung
steht, zwischen dem unteren Rand der Transportpalette und dem Untergrund
vorgesehen werden (wenn empfindliche Membranen zum Einsatz kommen).
Die Membrane wird auf die Oberseite gelegt, und ihre Ränder im
Wasser sind festgelegt, oder das untere Ende wird mit Hilfe von
Steinen, Felsbrocken oder anderen Materialien, welche zur Hand sind,
festgelegt, und das obere Ende der Membrane wird mit Hilfe von speziellen
Einrichtungen, wie Nägeln,
Klammern etc., festgelegt. Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
in Wirklichkeit irgendeine beliebige Membrane oder dergleichen eingesetzt werden
kann, läßt sich
das erfindungsgemäße Verfahren
auch ohne Schwierigkeiten durchführen.
Die zuvor beschriebene Abstützung
nach der Erfindung ermöglicht
auch eine schnelle Montage trotz des klei nen Transport- und Lagervolumens,
da die Abstützung
schnell von einer Lagerstelle zu einer Einsatzstelle transportiert
werden kann. Da das gesamte Verfahren eine relativ kleine Anzahl
von gesonderten Schritten zur Handhabung erforderlich macht, läßt sich
ein Damm oder eine Sperre äußerst rationell
wie an einem Fertigungsband erstellen, so daß jede Person nur wenige Handgriff
oder Montageschritte ausführen
muß, und
daher nicht bei der Ausführung
von jedem Arbeitsschritt daran denken muß, was im nächsten Arbeitsschritt vorgenommen
werden muß. Auch
kann jedermann schnell die Abstützung
nach der Erfindung funktionell verstehen und handhaben.
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Die Erfindung stellt somit einen
großen Schritt
nach vorwärts
bei der Abwehr von Überflutungen
dar.
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Da die Transportpalette als solche
eine leicht wasserabführende
Struktur hat, besteht nicht die Gefahr, daß durch die Membrane gehendes
oder an dieser vorbeigehendes Wasser einen Druck aufbaut, der den
Damm zerstören
kann.
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Wenn der Damm nach der Erfindung
erstellt worden ist, kann er als eine Basis zum Weiterbau genutzt
werden, wenn ein höherer
Damm erforderlich ist. Es ist einfach, zusätzliche Stützholzteile an den Transportpaletten
mit Hilfe von Nägeln
oder Schrauben anzubringen. So läßt sich
beispielsweise eine zusätzliche
Reihe von Transportpaletten oberhalb einer bereits erstellten Reihe
von Transportpaletten vergleichsweise einfach fest vorsehen, da
man zusätzlich
erforderliche Abstützungen
jederzeit zur Verfügung
hat, welche entweder vorgefertigt sein können, oder in Form von losen
Holzstücken
eingesetzt werden können.
Somit können
die zusätzlichen
Holzteile oder Abstützungen
Stück für Stück hinzugefügt werden.
Wenn man durch die größere Anzahl
von Teilen zur Bildung des Damms nach der Erfindung eine zusätzliche
Höhe erreicht
hat, so ist es natürlich erforderlich,
eine zusätzliche
seitliche Abstützung vorzusehen,
da sonst der gesamte Damm kippen könnte. Die Transportpaletten
der üblichen
in Europa standardisierten Bauart ermöglichen die Erstellung eines
Damms mit einer Höhe
von 65 cm oder 100 cm in Abhängigkeit
von der Palettenausrichtung.
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Auch ist es möglich, Abstützungen derart auszulegen,
daß sie
für größere Dammhöhen geeignet
sind, beispielsweise für
zwei Einheiten in der Höhe,
oder die Einheiten können
insbesondere derart ausgelegt sein, daß an den zuvor angegebenen
Abstützungen
beispielsweise noch zusätzliche
obere Verlängerungsträger angebracht
werden können,
die sich an die Oberseite anschließen, und eine Anzahl von geneigten
Stützträgern oder
Streben vorgesehen werden kann, die an ihren unteren Enden auf ein oder
mehreren unteren Trägern
aufliegen können. Hierdurch
kann auch ein unebener Untergrund ausgeglichen werden, und die Teile
lassen sich in unterschiedlichen Positionen festlegen.
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Tests mit der Erfindung haben gezeigt,
daß eine
Person leicht an einem Tag 200 bis 300 m eines Damms erstellen kann,
und ein mittelgroßer
Swimmingpool- oder ein Feuerdamm kann von einer Person in einer
viertel Stunde erstellt werden. Ein Haus kann innerhalb weniger
Stunden durch eine Person geschützt
werden. Bei einer Sperrhöhe
von 1 m werden für
jede einzelne Palette 50 Sandsäcke
benötigt, welche
jeweils 30 kg wiegen.
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Der Einsatz des Damms nach der Erfindung ist
nicht auf das Gebiet der Überflutungen
beschränkt,
sondern kann auch für
Kanäle
oder Bassins der unterschiedlichsten Art eingesetzt werden, beispielsweise
für Swimmingpools,
für die
Lagerung von verschmutztem Wasser (Abwasser) Schlamm, Exkremente,
Urin, kontaminierte Erde, Asche, Abfall usw.. Ferner kann eine Sperre
auch zum Austrocknen von Wasserbereichen genutzt werden, beispielsweise
bei der Erstellung von Gebäuden
in Wasser (Brücken,
Piers, Auslässe
und Einlässe
für künstliche Badeseen
usw.).