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DE29605031U1 - Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund - Google Patents

Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund

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DE29605031U1
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    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D31/00Protective arrangements for foundations or foundation structures; Ground foundation measures for protecting the soil or the subsoil water, e.g. preventing or counteracting oil pollution
    • E02D31/008Protective arrangements for foundations or foundation structures; Ground foundation measures for protecting the soil or the subsoil water, e.g. preventing or counteracting oil pollution against entry of noxious gases, e.g. Radon
    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21FPROTECTION AGAINST X-RADIATION, GAMMA RADIATION, CORPUSCULAR RADIATION OR PARTICLE BOMBARDMENT; TREATING RADIOACTIVELY CONTAMINATED MATERIAL; DECONTAMINATION ARRANGEMENTS THEREFOR
    • G21F3/00Shielding characterised by its physical form, e.g. granules, or shape of the material

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Description

Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund 5
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund, wobei zwischen dem Baugrund und dem Innenraum des Bauwerkes ein aus horizontalen Schichten bestehendes und seitlich durch Wände des Bauwerkes begrenztes Sperrsystem aufgebaut ist, wobei die auf dem Baugrund aufliegende Schicht als eine weitgehend gasundurchlässige Dichtbahn ausgebildet ist.
Es ist bekannt, daß schädliche Gase, insbesondere Radongase, über schmale Fugen und Ritzen in einen Raum durch Konvektion eindringen können. Um einen ausreichenden Radonschutz zu erreichen, ist es erforderlich, die gesamte Fläche des Fußbodens abzudichten und in den Wänden des Bauwerkes ebenfalls eine Sperrung vorzusehen.
Durch die EP 0 528 502 Al ist zur Fußbodenabdichtung ein Sperrsystem bekannt, welches aus mehreren Sperrschichten besteht, wobei in einer Sperrschicht zwischen zwei, den Luft- und Gasdurchtritt hemmenden, Schichten eine, einen zum Umgebungsdruck unterschiedlichen Luftdruck aufweisende, luftführende Zwischenschicht angeordnet ist, die wenigstens mit einer druckregulierenden Luftleitung verbunden ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Sperrschicht als eine Noppenbahn ausgebildet.
Durch die DE 44 29 399 Al ist ein mehrschichtiger Fußbodenaufbau auf dem Baugrund für Gebäude, insbesondere für Wohngebäude, bekannt. Hierbei liegt auf einem in an sich bekannter Weise geglätteten Baugrund eine strapazierfähige, gassperrende Kunststoffolie bzw. Kunststoffbahn auf, auf die eine, die Unebenheiten des Baugrundes ausgleichende, Wärmedämmschicht in Form einer Baustoffmischung, welche einen durch ein Bindemittel gebundenen Zuschlagstoff in Form von zerkleinertem, aufgeschäumtem Altpolystyrol aufweist, angeordnet ist. Über der Wärmedämmschicht liegen die weiteren Schichten des Fußbodens.
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Zur Abdichtung von Wänden ist es durch die EP 0 627 035 Bl bekannt, daß in der Wand eine mit dem Sperrsystem im Fußboden eine durchgehende Absperrung bildende Sperrschicht angeordnet ist, wobei diese aus einem, ein Aufsteigen gefährlicher Gase, insbesondere Radon, hemmenden, Material besteht, das durch eine Injektage in die Wand eingebracht ist.
In der DE 93 20 234 Ul ist eine Lösung offenbart, bei der die Wände durch eine Sperrschicht mit einem oder mehreren horizontalen Dichtbändern abgedichtet sind.
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Für einen ausreichenden Schutz gegen das Eindringen von gefährlichen Gasen ist eine sichere Anbindung der Sperrschicht im Fußboden an die Abdichtung in der Wand erforderlich.
Es ist bekannt, die im Fußboden angeordnete Dichtbahn seitlich an der Wand hochzuführen und an dieser zu befestigen. Bei Unregelmäßigkeiten in der Grundrißform, wie sie besonders bei Altbauten vorhanden sind, führt dieses zu Problemen beim Zuschnitt der Dichtungsbahn. Durch das Umbiegen und Hochführen der Bänder an die Wand werden selbst biegsame Dichtbahnen starr und steif. Es kommt dadurch zu Undichtigkeiten. Die Schwierigkeiten sind besonders groß bei Räumen mit Vorsprüngen, Nischen und Ecken.
Auch durch die Verwendung von Winkelleisten und Sonderprofilen zur Befestigung der Dichtbahn an der Wand ist keine ausreichende Abdichtung erreichbar.
Durch die EP 0 627 035 Bl ist es bekannt, daß zur Verbindung der durch eine Injektage in der Wand eingebrachten Sperrschicht mit dem Sperrsystem des Fußbodens ein die Begrenzungsschichten desselben aufnehmender Schlitz mit diesen in die Sperrschicht hineinragt und durch ein Füllmaterial verschlossen ist. Eine derartige Verbindung gewährleistet eine sichere Anbindung der Sperrschicht im Fußboden an die Abdichtung in der Wand.
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Das Einbringen von Schlitzen in dünne Zwischenwände ist jedoch teilweise aus baustatischen Gründen nicht möglich. Bei der Sanierung von Altbauten ist es oftmals erforderlich, den Baugrund abzutragen, um eine ausreichende Bauhöhe für die unteren Räume zu erreichen. Damit kommt man in den Gründungsbereich, wo die Wanddicke sehr unregelmäßig ist, wodurch das Einbringen von Schlitzen schwierig sein kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund, wobei zwischen dem Baugrund und dem Innenraum des Bauwerkes ein aus horizontalen Schichten bestehendes und seitlich durch Wände des Bauwerkes begrenztes Sperrsystem aufgebaut ist, wobei die auf dem Baugrund aufliegende Schicht als eine weitgehend gasundurchlässige Dichtbahn ausgebildet ist, zu schaffen, bei der eine sichere Anbindung der Sperrschicht im Fußboden an die Abdichtung in der Wand, insbesondere auch bei der Sanierung von Altbauten, erreichbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß an jeder, den Innenraum begrenzenden, Wand ein Betonstreifen anbetoniert ist, dessen Oberfläche eine durchgehende horizontale Fläche mit der Oberfläche des Baugrundes bildet, wobei der Rand der gasundurchlässigen Dichtbahn auf der Oberfläche des Betonstreifens flach aufliegt und direkt an die Wand herangeführt ist und der zwischen der Wand und dem Rand der Dichtbahn verbleibende freie Streifen sowie die Auflagefläche der Dichtbahn auf der Oberfläche des Betonstreifens gegen einen Gasdurchtritt aus dem Baugrund abgedichtet ist, wobei die Abdichtung mit der Sperrschicht in der Wand gegen das Eindringen schädlicher Gase als eine durchgehende Abdichtung ausgebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird ein leichtes Verlegen der Dichtbahn, auch vollflächig für einen gesamten Raum, erreicht, da Aufkantungen an der Wand entfallen. Gleichzeitig wird ein sicheres Abdichten in Eckbereichen zwischen Wand und
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Fußboden auch bei einer Auflage der Dichtbahn auf dem Baugrund erreicht. Dieses ist besonders vorteilhaft bei der Sanierung von Altbauten.
Um eine riß- und fugenfreie Verbindung des Betonstreifens mit der Wand sowie ein Absinken desselben zu vermeiden, ist es zweckmäßig, daß in der Wand und dem Betonstreifen diese miteinander verbindende und den Betonstreifen in seiner Lage fixierende Bewehrungsstäbe angeordnet sind.
Der Betonstreifen sollte mindestens eine Breite von 20 cm und eine Höhe von 10 cm aufweisen.
Um eine ausreichende Auflage der Dichtbahn zu erreichen, ist es zweckmäßig, daß im Bereich des Betonstreifens der Baugrund eine verdichtete Bodenschicht oder eine Sauberkeitsschicht aufweist.
Eine bevorzugte und sichere Abdichtung besteht darin, daß der zwischen der Wand und dem Rand der Dichtbahn verbleibende freie Streifen sowie die Auflagefläche der Dichtbahn auf der Oberfläche des Betonstreifens durch ein dauerplastisches und fließfähiges Material abgedichtet ist.
Ein derartiges Material ist ein 1-Komponenten-Bitumenkitt.
Um ein Verschieben der Dichtbahn, insbesondere beim Aufbringen weiterer Fußbodenschichten, zu vermeiden, ist es vorteilhaft, die Dichtbahn mit einer Profilleiste zu befestigen.
Vorzugsweise weist die Wand in Höhe des Betonstreifens sowie der darauf angeordneten Abdichtung eine durch ein gasundurchlässiges Injektagemittel gebildete Sperrschicht auf.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Wand über ihre gesamte Breite und der Betonstreifen zumindest teilweise mit dem Injektagemittel getränkt ist. Ein geeignetes Injektagemittel ist ein Paraffin oder ein Kunstharz.
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Weiterhin ist es möglich, daß die Wand in Höhe der Oberfläche des Betonstreifens eine durch mindestens ein Dichtband gebildete Sperrschicht aufweist, wobei die freien Enden der Dichtbänder auf der Oberfläche des Betonstreifens aufliegen und der Rand der Dichtbahn auf oder unter dem Dichtband oder zwisehen zwei Dichtbändern angeordnet ist.
Hierbei können die Dichtbänder und die Dichtbahn gegeneinander durch eine dauerplastische und fließfähige Dichtmasse abgedichtet sein. Dafür ist ebenfalls ein 1-Komponenten-Bitumenkitt geeignet.
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist es möglich, auf der Dichtbahn eine Wärmedämmschicht in Form einer Baustoffmischung, welche einen durch ein Bindemittel gebundenen Zuschlagstoff in Form von zerkleinertem, aufgeschäumtem Altpolystyrol aufweist, anzuordnen und auf dieser eine weitgehend gasundurchlässige Dichtfolie aufzulegen, auf der weitere Fußbodenschichten angeordnet sind. Die Dichtfolie kann aus Kunststoff mit einer Dicke von 0,3 mm bis 0,8 mm bestehen.
Vorzugsweise sind in der Wärmedämmschicht von Luft durchströmte Dränagerohre in einem vorbestimmten Abstand horizontal zueinander angeordnet, die an einer druckregulierbaren Rohrleitung angeschlossen sind, wobei ein Dränagerohr unmittelbar im Eckbereich zwischen der Wand und dem Betonstreifen angeordnet ist.
Die auf dem Baugrund aufliegende Dichtbahn kann entsprechend unterschiedlicher Anforderungen unterschiedlich ausgebildet sein. So kann sie aus einer Flachbahn mit einer Dicke von 1 bis 2 mm bestehen. Die Dichtbahn kann aber auch aus mehreren Dichtfolien aus Kunststoff mit einer Dicke von etwa 0,5 mm, die entsprechend ihrer Walzrichtung kreuzweise übereinandergelegt sind, bestehen. Es ist aber auch möglich, die Dichtbahn als eine Noppenbahn auszubilden. Hierbei kann unter dieser auf dem Baugrund eine dünne Dichtfolie aufliegen, so daß in die Noppen-
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bahn kein Erdreich eindringen kann. Der durch die Noppen gebildete Bereich ist durchlüftbar. Hierzu kann die Noppenbahn an einer druckregulierbaren Rohrleitung angeschlossen sein.
Zweckmäßigerweise bestehen die Dichtbahn und die Dichtfolie aus einem Polyethylen hoher Dichte (HDPE), da das Material weitgehend gasundurchlässig und dabei gleichzeitig stark mechanisch belastbar ist.
Die Erfindung wird an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht einer Einrichtung zum Schutz von Bauwerken an einer Zwischenwand im Schnitt,
Fig. 2 die Vorderansicht einer Einrichtung zum Schutz von Bauwerken an einer Außenwand im Schnitt,
Fig. 3 die Vorderansicht einer Einrichtung nach Fig. 1 in einer anderen Ausführung.
In Fig. 1 ist eine Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund, im Bereich einer Zwischenwand 14 gezeigt. Die Zwischenwand 14 ist im Baugrund 8 auf einem Streifenfundament angeordnet . Der obere Teil des Baugrundes 8 kann eine sehr bindige und stark verdichtete Bodenschicht 7 aus dem anstehenden Erdreich sein. Es ist aber auch möglich, eine Sauberkeitsschicht vorzusehen.
Die Bodenschicht 7 ist im wesentlichen eben, allerdings mit verbleibenden Wellen und Querrinnen. Auf der Bodenschicht 7 liegt eine Dichtbahn 6 zum Abdichten des über ihr befindlichen Fußbodens gegen das Eindringen von gefährlichen Gasen, insbesondere von Radon aus dem Baugrund 8, auf. Die Dichtbahn 6 weist vorzugsweise eine Dicke von 1 mm bis 2 mm auf und besteht vorzugsweise aus einem Polyethylen hoher Dichte (HDPE). Es ist aber auch möglich, mehrere Dichtfolien aus HDPE, beispielsweise mit einer Dicke von 0,5 mm, kreuzweise übereinander anzu-
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ordnen. Derartige Dichtbahnen 6 passen sich leicht der Oberfläche der verdichteten Bodenschicht 7 an. Die weitgehend gasundurchlässige Dichtbahn 6 ist gleichzeitig eine Feuchtigkeitssperre. Um die Dichtbahn 6 an die Zwischenwand 14 anbinden zu können, ist an der Zwischenwand 14 ein Betonstreifen 9 anbetoniert. Seine Mindestabmessungen betragen b = 20 cm und h = 10 cm. Die Breite b des Betonstreifens 9 ist dabei so zu wählen, daß diese der aufliegenden Dichtbahn 6 eine ausreichende Dichtfläche bietet. Der Betonstreifen 9 kann gegen den Baugrund 8 in die verdichtete Bodenschicht 7 betoniert werden, so daß eine durchgehende horizontale Fläche mit der Oberfläche der Bodenschicht 7 entsteht.
Bei dem Anbetonieren von Betonstreifen 9 im Bereich der Mindestbreite b ist die Gefahr des Auftretens von Schwindrissen oder von Fugen relativ gering.
Eine bevorzugte Lösung besteht, wie in Fig. 1 gezeigt, darin, daß in die vorhandene Zwischenwand 14 relativ kurze Bewehrungsstäbe 15 eingesetzt sind. Diese können in die Zwischenwand 14 eingeschlagen oder in mit Zementmilch ausgegossenen Bohrlöchern eingesteckt sein. Die Anzahl und der Abstand der Bewehrungsstäbe 15 ist im wesentlichen abhängig von den Eigenschaften der Wandbaustoffe am Einbauort. Damit ist eine stabile Verbindung zwischen der Zwischenwand 14 und dem Betonstreifen 9 geschaffen, in der es keine nachteiligen Schwindrisse oder Fugen gibt.
Es kommt ferner hinzu, daß der Betonstreifen 9 sich nicht mehr setzen kann. Damit ist ein Abscheren und somit Loslösen jeglicher Anbindungsart ausgeschlossen.
Durch die Auflage des Randes der Dichtbahn 6 auf den Betonstreifen 9 kann die Dichtbahn 6 bis auf wenige Zentimeter Abstand an die Zwischenwand 14 herangeführt sein. Ohne einen größeren Aufwand für den Zuschnitt ist ein Abstand von 1 bis 2 cm möglich. Der verbleibende freie Streifen ist bis an die Zwischenwand 14 heran durch ein dauerplastisches und fließ-
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fähiges Material abgedichtet. Mit dem gleichen Material ist in einer Breite von vorzugsweise 5 bis 10 cm die Auflagefläche der Dichtbahn 6 auf dem Betonstreifen 9 abgedichtet. Ein bevorzugtes Material ist ein 1-Komponenten-Bitumenkitt, wie er unter der Marke Plastikol 3 bekannt ist. Mit einer Profilleiste 13 ist die Dichtbahn 6 auf dem Betonstreifen 9 befestigt. Damit ist gewährleistet, daß die Dichtbahn 6 gegen das dauerplastische Material und mit diesem zusammen auf den Betonstreifen 9 gedrückt ist. Auf diese Weise kann das aus dem Baugrund 8 aufsteigende Radongas über den Randbereich nicht in das Gebäude eindringen.
Die beschriebene Einrichtung ist auf beiden Seiten der Zwischenwand 14 angeordnet. In der Zwischenwand 14 ist ebenfalls eine Abdichtung vorgesehen, die, wie in Fig. 1 gezeigt, durch ein Injektagemittel erfolgen kann. Hierbei sind in der Zwischenwand 14 schräg nach unten verlaufende Injektagebohrungen 11 eingebracht, über die das Injektagemittel 10, vorzugsweise ein Kunstharz oder Paraffin, eingebracht ist. Das Injektagemittel 10 dringt in die Poren der Zwischenwand 14 ein und bildet so eine Sperrschicht gegen das aufsteigende Radongas. Zweckmäßig ist es dabei, das Injektagemittel 10 nach dem Anbetonieren des Betonstreifens 9 in die Zwischenwand 14 einzubringen, da es dann auch in den Betonstreifen 9 eindringen kann. Dadurch verbessert sich die Dichtwirkung. Das Injektagemittel 10 ist, wie in Fig. 1 gezeigt, von einer Seite in die Zwischenwand 14 oder aber auch von beiden Seiten einbringbar. Es ist natürlich auch möglich, das Injektagemittel 10 in die Zwischenwand 14 einzubringen und anschließend die Betonstreifen 9 anzubetonieren.
Durch die vorstehend beschriebene Einrichtung wird ein vollflächiges Verlegen der Dichtbahn 6 über einen ganzen Raum möglich, wobei Aufkantungen an den Wänden als Zwischenwände 14, aber auch an einer Außenwand 17 (Fig. 2) entfallen. Es können keine Verschiebungen, Risse oder sonstige Radonwegsamkeiten an der Anbindung des Fußbodens an den Wänden 14; 17 eintreten.
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Dabei erfolgt ein sicheres Befestigen der Dichtbahn 6 auf einem festen Untergrund, nämlich dem Betonstreifen 9, auch wenn diese unmittelbar auf dem Baugrund 8 bzw. einer entsprechend behandelten oberen Bodenschicht 7 aufliegt, wie es besonders bei Sanierungen von Altbauten oftmals erforderlich ist.
Es ist auch möglich, wie in Fig. 3 dargestellt, anstelle einer Injektage die Zwischenwand 14 durch ein oder mehrere Dichtbänder 18 abzudichten. Dieses ist besonders dann zweckmäßig, wenn eine neue Zwischenwand 14 gesetzt ist. Die Dichtbänder liegen auf dem Betonstreifen 9 auf und der Rand der Dichtbahn ist auf oder unter dem Dichtband 18 oder zwischen zwei Dichtbändern 18 angeordnet. Dabei kann die Verbindung zwischen den Dichtbändern 18 und der Dichtbahn 6 ebenfalls mittels einer fließfähigen und dauerplastischen Dichtmasse erfolgen. Die Befestigung mit einer Profilleiste 13 ist zweckmäßig. Es gibt natürlich auch andere Verbindungsarten, wie beispielsweise Verkleben.
Der Aufbau des Fußbodens erfolgt über der Dichtbahn 6.
In Fig. 1 ist eine vorteilhafte Ausführung dargestellt. Auf der Dichtbahn 6, die gleichzeitig als Feuchtigkeitssperre ausgebildet ist, ist als Unterboden eine Wärmedämmschicht 5 in Form einer Baustoffmischung aufgebracht. Diese Baustoffmischung weist einen durch ein Bindemittel gebundenen Zuschlagstoff in Form von zerkleinertem, geschäumtem Altpolystyrol auf. Als Bindemittel kann Zement, oder Gips eingesetzt sein. Mit der Wärmedämmschicht 5 sind Unebenheiten im Baugrund 8 ausgleichbar. Auf ihrer oberen, abgezogenen Fläche sind die weiteren Schichten des Fußbodenaufbaus angeordnet.
Vorzugsweise ist auf der Wärmedämmschicht 5 eine obere Feuchtigkeitssperre angebracht, um ein "Verdursten" der Wärmedämmschicht 5 bzw. ein Einsickern von Feuchtigkeit aus dem aufzubringenden Estrich zu verhindern. Die Feuchtigkeitssperre kann, wie in Fig. 1 gezeigt, aus einer Dichtfolie 4 aus HDPE mit
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einer Dicke von etwa 0,3 bis 0,8 mm bestehen und ist damit ebenfalls weitgehend gasundurchlässig. Die Dichtfolie 4 erstreckt sich nahe bis an die Zwischenwand 14 und ist dort durch einen an der Zwischenwand 14 befestigten Dichtstreifen 2 überdeckt. Die Abdichtung erfolgt ebenfalls mit einem dauerplastischen und fließfähigen Material, wie einem 1-Komponenten-Bitumenkitt . Die Befestigung an der Zwischenwand erfolgt mit einer Profilleiste 13.
Auf der Dichtfolie 4 ist in an sich bekannter Weise ein Estrich 3 und auf diesem ein Bodenbelag aufgebracht.
In Fig. 2 ist eine Einrichtung zum Schutz von Bauwerken an einer Außenwand 17 gezeigt. Hierbei ist auch ein Betonstreifen 9 an die Außenwand 17 anbetoniert, wobei zur rißfreien Verbindung Bewehrungsstäbe 15 eingesetzt sind. Auf der verdichteten Bodenschicht 7 des Baugrundes 8 liegt die gasundurchlässige Dichtbahn 6 auf, und die Anbindung an die Außenwand 17 erfolgt in gleicher Weise, wie anhand der Fig. 1 beschrieben.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel erfolgt die Abdichtung gegen aufsteigende Gase durch das Baumaterial der Außenwand selbst. Dieses ist beispielsweise bei einem hochverdichteten Beton möglich. Grundsätzlich sind jedoch auch hier spezielle Abdichtungen vorgesehen, wie durch ein Injektagemittel 10 (Fig.
1) .
Das Injektagemittel 10 wird ebenfalls über Injektagebohrungen 11 eingebracht, die bei einer Anbringung der Injektagebohrungen 11 von innen annähernd gleichmäßig über den Betonstreifen 9 eingebracht werden. Wenn das Einbringen der Injektagebohrungen 11 auf der Außenseite der Außenwand 17 erfolgt, kann auf der Innenseite überprüft werden, ob das Injektagemittel 10 in ausreichender Menge die Außenwand 17 durchdrungen hat. In nicht dargestellter Weise kann an der Außenseite der Außenwand 17 eine Vertikalsperre gegen das Eindringen von Radon aus dem Baugrund 8 angeordnet sein. Dieses ist im Bereich der Einrichtung
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dann der Fall, wenn ein Aushub des Baugrundes 8 für einen Kellerraum erfolgt ist. Die Vertikalsperre kann beispielsweise durch rißüberbrückende, hochelastische Bitumenanstriche erfolgen.
Der Fußbodenaufbau über der Dichtbahn 6 ist in gleicher Weise, wie anhand der Fig. 1 beschrieben, ausgebildet.
In der Wärmedämmschicht 5 können Dränagerohre in einem vorbestimmten Abstand horizontal zueinander angeordnet sein, über die eine Durchlüftung der Wärmedämmschicht erfolgen kann. Dabei ist es dann möglich, einen Unterdruck in der Wärmedämmschicht aufzubauen und eventuell eindringende Gase abzusaugen.
Dieses ist besonders dann zweckmäßig, wenn in einer Wand, wie in Fig. 2 gezeigt, keine spezielle Radonabdichtung vorgesehen ist. Bei der Anordnung eines Dränagerohres 16 im Eckbereich zwischen der Wand 14; 17 und dem Betonstreifen 9, bei der vorliegenden Ausführungsform an der Außenwand 17, kann auch in der Außenwand 17 selbst ein Unterdruck aufgebaut werden, so daß auf diese Weise ein Aufsteigen von Gasen verhindert wird.
Über die Dränagerohre 16 ist es möglich, auch einen, einen Gaseintritt verhindernden, Überdruck in der Wärmedämmschicht 5 aufzubauen. Anstelle der Dichtbahn 6 in Form einer Flachbahn kann auch eine Noppenbahn eingesetzt werden, die in gleicher Weise wie die Dichtbahn 6 an die Wand, d. h. eine Zwischenwand 14 oder eine Außenwand 17, angebunden ist.
Die Noppenbahn kann in an sich bekannter Weise mit einer druckregulierbaren Rohrleitung zum Aufbau eines Über- oder Unterdruckes ausgebildet sein. Um ein Eindringen von Erdreich in die Noppenbahn zu vermeiden, kann eine Dichtfolie auf den Baugrund 8 aufgelegt sein.
Es ist auch ein Fußbodenaufbau möglich, bei dem auf der Dichtbahn 6, insbesondere bei einer Ausbildung als Noppenbahn, ein Estrich aufgebracht ist.

Claims (19)

  1. Schutzansprüche
    Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund, wobei zwischen dem Baugrund und dem Innenraum des Bauwerkes ein aus horizontalen Schichten bestehendes und seitlich durch Wände des Bauwerkes begrenztes Sperrsystem aufgebaut ist, wobei die auf dem Baugrund aufliegende Schicht als eine weitgehend gasundurchlässige Dichtbahn ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder den Innenraum begrenzenden Wand (14; 17) ein Betonstreifen (9) anbetoniert ist, dessen Oberfläche eine durchgehende horizontale Fläche mit der Oberfläche des Baugrundes (8) bildet, wobei der Rand der gasundurchlässigen Dichtbahn (6) auf der Oberfläche des Betonstreifens (9) flach aufliegt und dicht an die Wand (14; 17) herangeführt ist und der zwischen der Wand (14; 17) und dem Rand der Dichtbahn (6) verbleibende freie Streifen sowie die Auflagefläche der Dichtbahn (6) auf die Oberfläche des Betonstreifens (9) gegen einen Gasdurchtritt aus dem Baugrund (8) abgedichtet ist, wobei die Abdichtung mit der Sperrschicht in der Wand (14; 17) gegen das Eindringen schädlicher Gase als eine durchgehende Abdichtung ausgebildet ist.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wand (14; 17) und dem Betonstreifen (9) diese miteinander verbindende und den Betonstreifen (9) in seiner Lage fixierende Bewehrungsstäbe (15) angeordnet sind.
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Betonstreifen (9) mindestens eine Breite (b) von 20 cm und eine Höhe (h) von 10 cm aufweist.
  4. 4. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Betonstreifens (9) der Baugrund (8) eine verdichtete Bodenschicht (7) oder eine Sauberkeitsschicht aufweist.
  5. 5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
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    der zwischen der Wand (14; 17) und dem Rand der Dichtbahn (6) verbleibende freie Streifen sowie die Auflagefläche der Dichtbahn (6) auf der Oberfläche des Betonstreifens
    (9) durch ein dauerplastisches und fließfähiges Material abgedichtet ist.
  6. 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das dauerplastische und fließfähige Material ein 1-Komponenten-Bitumenkitt ist.
  7. 7. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtbahn (6) auf dem Betonstreifen (9) mit einer Profilleiste (13) befestigt ist.
  8. 8. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (14; 17) in Höhe des Betonstreifens (9) sowie der darauf angeordneten Abdichtung eine durch sein gasundurchlässiges Injektagemittel (10) gebildete Sperrschicht aufweist.
  9. 9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (14; 17) über ihre gesamte Breite und der Betonstreifen (9) zumindest teilweise mit dem Injektagemittel
    (10) getränkt ist.
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  10. 10. Einrichtung nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Injektagemittel (10) ein Paraffin oder ein Kunstharz ist.
  11. 11. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (14; 17) in Höhe der Oberfläche des Betonstreifens eine durch mindestens ein Dichtband (18) gebildete Sperrschicht aufweist, wobei die freien Enden der Dichtbänder (18) auf der Oberfläche des Betonstreifens (9) aufliegen und der Rand der Dichtbahn (6) auf oder unter dem Dichtband (18) oder zwischen zwei Dichtbändern (18) angeordnet ist.
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  12. 12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtbänder (18) und die Dichtbahn (6) gegeneinander durch eine dauerplastische und fließfähige Dichtmasse abgedichtet sind.
  13. 13. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Dichtbahn (6) eine Wärmedämmschicht (5) in Form einer Baustoffmischung, welche einen durch ein Bindemittel gebundenen Zuschlagstoff in Form von zerkleinertem, aufgeschäumtem Altpolystyrol aufweist, angeordnet ist und auf dieser eine weitgehend gasundurchlässige Dichtfolie (4) aufliegt, auf der weitere Fußbodenschichten angeordnet sind.
  14. 14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wärmedämmschicht (5) von Luft durchströmte Dränagerohre (16) in einem vorbestimmten Abstand horizontal zueinander angeordnet sind, die an einer druckregulierbaren Rohrleitung angeschlossen sind, wobei ein Dränagerohr (16) unmittelbar im Eckbereich zwischen der Wand (14; 17) und dem Betonstreifen (9) angeordnet ist.
  15. 15. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtbahn (6) als eine Flachbahn aus Kunststoff mit einer Dicke von 1 bis 2 mm ausgebildet ist.
  16. 16. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtbahn (6) aus mehreren Dichtfolien aus Kunststoff mit einer Dicke von etwa 0,5 mm, die entsprechend ihrer Walzrichtung kreuzweise uberexnandergelegt sind, besteht.
  17. 17. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfolie (4) aus Kunststoff mit einer Dicke von 0,3 bis 0,8 mm besteht.
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  18. 18. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtbahn (6) als eine Noppenbahn ausgebildet ist.
  19. 19. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtbahn (6) und die Dichtfolie (4) aus einem Polyehtylen hoher Dichte besteht.
DE29605031U 1996-03-11 1996-03-11 Einrichtung zum Schutz von Bauwerken gegen das Eindringen schädlicher Gase, insbesondere von Radon aus dem Baugrund Expired - Lifetime DE29605031U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP1653008A1 (de) * 2004-11-02 2006-05-03 Ubbink B.V. Gebäude mit Schutz gegen Radon
CN106368333A (zh) * 2016-08-31 2017-02-01 广西金雨伞防水装饰有限公司 一种反应型防氡防水卷材及其制备方法
WO2020172745A1 (en) * 2019-02-27 2020-09-03 Dave Nowak Vapor mitigation apparatus and method

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