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DE69608654T2 - An der Rückwand eines Ausstellungsmöbels eingehängte Abgabevorrichtung für aufgereihte Produkte - Google Patents

An der Rückwand eines Ausstellungsmöbels eingehängte Abgabevorrichtung für aufgereihte Produkte

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DE69608654T2
DE69608654T2 DE1996608654 DE69608654T DE69608654T2 DE 69608654 T2 DE69608654 T2 DE 69608654T2 DE 1996608654 DE1996608654 DE 1996608654 DE 69608654 T DE69608654 T DE 69608654T DE 69608654 T2 DE69608654 T2 DE 69608654T2
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DE
Germany
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housing
drawer
furniture
locking
relative
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DE1996608654
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English (en)
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DE69608654D1 (de
Inventor
Didier Lestelle
Yvon Poullain
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DIFFUSION INTERNATIONALE D ART
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DIFFUSION INTERNATIONALE D ART
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Publication of DE69608654T2 publication Critical patent/DE69608654T2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F1/00Racks for dispensing merchandise; Containers for dispensing merchandise
    • A47F1/04Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs
    • A47F1/12Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs dispensing from the side of an approximately horizontal stack
    • A47F1/125Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs dispensing from the side of an approximately horizontal stack with an article-pushing device
    • A47F1/126Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs dispensing from the side of an approximately horizontal stack with an article-pushing device the pushing device being urged by spring means

Landscapes

  • Drawers Of Furniture (AREA)
  • Vending Machines For Individual Products (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf die Präsentation von Artikeln des laufenden Verbrauchs in sogenannten linearen Möbeln, die man in Vertriebsgeschäften vorfindet.
  • Eine weitverbreitete Präsentationsform für die unterschiedlichsten Produkte mit geringen Abmessungen (Kosmetika, Klebstoffe, Schreibwaren, elektrische Batterien, Kurzwaren usw.) besteht aus einer Trägerkarte, auf der das Produkt durch eine Folie aus transparentem Kunststoff gehalten wird, die allgemein als Blister bezeichnet wird.
  • Die Karte weist eine obere Öffnung auf, die zum Aufreihen auf Haltestangen dient, die an der Rückwand des Präsentationsmöbels befestigt sind.
  • Diese Präsentationsweise weist den Vorteil auf, daß sie dem Verbraucher das Produkt zeigt und einen wichtigen Informationsträger bildet. Das Anbringen auf den Haltestangen ist jedoch relativ umständlich und läßt die Produkte so schwanken, daß sie selten korrekt in gut ausgerichteten Reihen präsentiert werden. Zudem führt der Vorgang des Anbringens oder des Entnehmens, wenn die verschiedenen Produktreihen ineinander verhakt sind, häufig zu Unordnungen in benachbarten Reihen und zum unbeabsichtigten Herunterfallen von Produkten. Darüber hinaus erschweren, wenn sich eine Produktreihe leert, die benachbarten Reihen das Erkennen der am Ende der Reihe verbleibenden Produkte, wenn der mögliche Käufer das Produkt nicht selbst ergreift, um es an die Vorderseite des Möbels zu führen.
  • Eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs ist aus dem Dokument DE-U- 94 03 146 bekannt.
  • Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Abgabe von Produkten bereitzustellen, die in einzelnen Behältern in Reihe angeordnet werden sollen, welche an der Rückwand eines Ladenmöbels eingehängt sind, wobei die Vorrichtung die zuvor beschriebenen Vorteile der Präsentation mit Blister mit sich bringt, ohne deren Nachteile zu haben.
  • Erfindungsgemäß ist die Abgabevorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem starren Gehäuse, das mit Einhängemitteln versehen ist, welche mit den an der Rückwand des Möbels vorgesehenen Einhängemitteln zusammenwirken, und aus einer Schublade besteht, die relativ zum Gehäuse durch die Vorderseite dieses Gehäuses hindurchgleiten kann, wobei der Boden des Gehäuses und der der Schublade mit einem Längsschlitz zur Führung mittels einer mit einem Federblatt ausgestatteten, von der Schublade getragenen Druckvorrichtung versehen sind und Mittel vorgesehen sind, um bei einer Betätigung die Schublade relativ zum Gehäuse zu verriegeln, wobei die Schublade in dieser Betätigungsstellung relativ zum Gehäuse um einen Abstand vorsteht, welcher der Tiefe eines Produktes der in der Schublade enthaltenen Reihe entspricht.
  • Durch diese Anordnung erhält man eine einfache, modulare Vorrichtung, die auf dem Ausstellungsmöbel fest verriegelt ist, welches eine vorderseitige Präsentation der Produkte, die es enthält, und eine Homogenität der vorderen Ebene aller von demselben Möbel getragenen Produktreihen zuläßt sowie sehr einfach und leicht zu montieren, zu demontieren, zu befüllen und zu leeren ist.
  • Die abhängigen Ansprüche beschreiben Modifikationen der Vorrichtung gemäß dem unabhängigen Anspruch.
  • Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen hervor. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Explosions-Rückansicht der Bauteile eines erfindungsgemäßen Gehäuses;
  • Fig. 2 eine perspektivische Rückansicht, welche die Montage der Schublade im Gehäuse aus Fig. 1 zeigt;
  • Fig. 3 eine perspektivische Rückansicht der leeren, im Gehäuse angebrachten Schublade;
  • Fig. 4 eine perspektivische Vorderansicht, welche die Montage einer Schublade an den Befestigungsrippen eines Ausstellungsmöbels zeigt;
  • Fig. 5 eine zu Fig. 4 analoge Ansicht, die das Befüllen der Schublade zeigt.
  • Die Fig. 6a, 6b und 6c sind schematische Darstellungen, welche die Montage des Gehäuses, das Befüllen der Schublade sowie deren Verriegelung in der Benutzungsstellung zeigen.
  • In Fig. 1 ist das Gehäuse 1 in einer allgemein parallelepipedischen, rechteckigen Form mit einem Boden 2, einer Rückfläche 3, einer Vorderfläche 4 und zwei Seitenflächen 5, 6 zu sehen, die ein Aufnahmevolumen für eine Schublade festlegen, die weiter unten noch beschrieben wird.
  • Der Boden 2 weist einen Mittelschlitz 7 auf, der sich bis zur Vorderfläche 4 erstreckt; nahe der Rückfläche 3 ist der Schütz 7 verbreitert, um eine Durchgangsöffnung 8 für den Führungsfuß der gleitenden Druckeinrichtung zu bilden, die weiter unten beschrieben wird.
  • Die Rückfläche 3 weist zwei Reihen von Durchbrechungen 9 zum Eingriff der Befestigungshaken 10 der Montageleisten 11 auf, die dazu dienen, mit den Befestigungsrippen der Rückwand des Ausstellungsmöbels (Fig. 4, 5 und 6) zusammenzuwirken.
  • Diese Anordnung erlaubt es, den Abstand der Leisten 11 in Abhängigkeit vom Abstand der Nuten zu regulieren.
  • Zwischen dem unteren Teil der Rückfläche 3 und dem hinteren Rand des Bodens 2 ist ein Schlitz 12 ausgebildet, der dazu dient, den Durchlauf des Schubladenbodens zuzulassen (Fig. 3 und 6c).
  • Die Seitenflächen 5 und 6 des Gehäuses 1 umfassen nahe der Vorderseite Anschläge 13, die mit den hinteren Anschlägen der Schublade zusammenwirken, um das Herausfahren derselben aus dem Gehäuse zu begrenzen.
  • Vor diesen Anschlägen 13 weisen die Seitenflächen 4, 6 vertikale Rillen 14 zur Montage der Vorderfläche 4 auf.
  • Die Vorderfläche ist eine einfache Platte, deren Höhe größer als die der Seitenflächen 5 und 6 ist und die in ihrem unteren Teil eine Öffnung 15 für das Ladeprofil der Schublade und der abzugebenden Produkte aufweist. Der volle Teil 16 oberhalb der Öffnung 15 bildet einen Träger für wichtige Informationen über das im Gehäuse enthaltene Produkt.
  • Im vorderen Teil weist der Boden 2 zwei Linien von Durchbrechungen 17 für die Befestigungshaken 18 einer zugeordneten Verlängerungsplatte 19 auf, die mit einem dem Schlitz 7 entsprechenden Mittelschlitz T und einem Loch 20 zum Einrasten der Schublade versehen ist.
  • Vorteilhafterweise kann die Platte 19, wie bei den Ausführungsvarianten aus Fig. 1 dargestellt, einen Träger 21 für ein Hinweisetikett oder ein Testprodukt 22 oder einen Prospektspender 23 aufweisen. In Fig. 2 ist die Schublade 24 im Laufe des Zusammenbaus mit dem Gehäuse 1 dargestellt.
  • Die Schublade 24 ist ein Behälter mit einer parallelepipedischen, rechteckigen Form, dessen Breite geringer als die des an seinem hinteren Ende offenen Gehäuses 1 ist und dessen Boden mit einem symmetrisch zum Schlitz 7, T des Gehäuses 1 angebrachten Schlitz 25 versehen ist.
  • Das hintere Ende der Seitenflächen der Schublade weist Flügel 26 auf, welche die doppelte Funktion erfüllen, die Schublade bei ihrer Gleitbewegung im Gehäuse 1 seitlich zu führen und mit den Anschlägen 13 des Gehäuses zusammenzuwirken, um zu verhindern, daß sie aus dem Gehäuse herausgezogen wird.
  • Der Boden der Schublade 24 verlängert sich von den Flügeln 26 nach hinten in Form von zwei Klammern 27, die dazu dienen, den Schlitz 12 des Gehäuses 1 (Fig. 3) zu durchlaufen, um die Gesamtanordnung an der Rückwand des Ausstellungsmöbels (Fig. 6c) zu arretieren.
  • Am vorderen Ende der Schublade 24 ist das freie Ende der Federstange einer automatischen Druckeinrichtung 28 befestigt, die ein Gleitstück bildet, dessen Basis einen Fuß 29 aufweist, welcher durch die Öffnung 8 des Gehäuses 1 läuft, um die Montage der Schublade in dem Gehäuse sicherzustellen.
  • Die Länge der Schublade 24 ist dergestalt, daß sie in ihrer Betätigungsstellung von der Vorderfläche 4 des Gehäuses 1 in einem Abstand vorsteht, welcher dem Ladeprofil des auszugebenden Produktes entspricht.
  • Unter ihrem Boden weist die Schublade 24 ein Arretierstück 30 (Fig. 6a bis 6c) auf, das zum Zusammenwirken mit dem Loch 20 des Trägers 19 dient, um die Schublade 24 in deren Betätigungsstellung zu arretieren, wenn diese mit Produkten 31 befüllt ist.
  • Auf diese Weise werden die Produkte bei einer Betätigung automatisch von der Druckeinrichtung 28 in die vordere Position geführt, ohne daß der Benutzer Handhabungen an der Schublade 24 oder am Gehäuse 1 ausführen muß.
  • Da letzteres durch die Kombination der Leisten 11 und der Klammem 27 fest an der Rückwand des Möbels arretiert ist, steht sein versehentliches Loslösen nicht zu befürchten.
  • Zum Befüllen der Schublade 24 genügt es, das Arretierstück 30 aus der Öffnung 20 zu lösen und mit einer einzigen Hand an ihm zu ziehen.
  • Beim Ziehen der Schublade kann man die Gesamtanordnung aus Gehäuse 1 und Schublade 24 auch leicht anheben, um sie in dem Ausstellungsmöbel anders anzuordnen, wie dies in den Fig. 6a bis 6c gezeigt ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf die zuvor beschriebene Ausführungsweise beschränkt. Sie kann in zahlreichen Varianten ausgeführt werden, z. B.:
  • - das Gehäuse 1 kann vollständig geschlossen und seine Vorderfläche mit ihrer Durchgangsöffnung 15 unbeweglich sein;
  • die Befestigungsleisten 11 können unbeweglich sein;
  • - der Träger 19 kann in den Boden des Gehäuses integriert sein;
  • - der Mittelschlitz 25 der Schublade 24 kann wie der Schlitz 7 des Gehäuses 1 eine Öffnung 8 zum Durchlauf des Fußes des Gleitstücks 28 aufweisen;
  • - das freie Ende des Federblattes des Gleitstücks 28 kann ein Loch aufweisen um durch einen im Boden des Gehäuses 1 vor dem Schlitz 25 ausgebildeten Schlitz in Eingriff mit dem Metallstück 30 zu treten.

Claims (7)

1. Vorrichtung zur Abgabe von Produkten, die in einzelnen Behältern in Reihe angeordnet werden sollen, welche an der Rückwand eines Ladenmöbels eingehängt sind, wobei die Vorrichtung aus einem steifen Gehäuse (1) besteht, das mit Einhängmitteln (11) versehen ist, die mit den an der Rückwand des Möbels vorgesehenen Einhängmitteln zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus einer Schublade (24) besteht, die relativ zum Gehäuse durch die Vorderseite (4) dieses Gehäuses hindurchgleiten kann, wobei der Boden des Gehäuses (1) und der der Schublade (24) mit einem Längsschlitz (7, 7', 25) zur Führung mittels einer mit einem Federblatt ausgestatteten, von der Schublade getragenen Druckvorrichtung (28) versehen sind und Mittel (10, 30) vorgesehen sind, um bei einer Betätigung die Schublade relativ zum Gehäuse zu verriegeln, wobei die Schublade in dieser Betätigungsstellung relativ zum Gehäuse um einen Abstand vorsteht, welcher der Tiefe eines Produktes (31) der in der Schublade enthaltenen Reihe entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (2) des Gehäuses (1) über seine vordere Fläche (4) hinaus verlängert ist und eine Öffnung (20) aufweist, in die ein vom Boden der Schublade (24) getragenes Arretierstück (30) einrastet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Federblattes (28) in Eingriff mit dem Arretierstück (30) steht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) eine hintere Fläche (3) mit einem Schlitz (12) zum Durchführen des hinteren Endes (27) des Bodens der Schublade (24) aufweist, der die Verriegelung der Einheit aus Gehäuse und Schublade auf dem Ausstellungsmöbel sicherstellt, wenn die Schublade in ihrer Betriebsstellung in dem Gehäuse fixiert ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und die Schublade (24) Anschlagmittel (13, 26) für das Herausziehen der Schublade relativ zum Gehäuse umfassen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Fläche (4) des Gehäuses abnehmbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil des Gehäusebodens, der die Öffnung (20) zum Einrasten des Arretierstückes aufweist, ein getrenntes, an den Boden des Gehäuses angesetztes Teil (19) ist.
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