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Aufgabe der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine laminare Verpackung jener Art,
die gewöhnlich
eingesetzt wird, um einen auf einem Papier-Aluminium-Verbund oder ähnlichem
basierenden Konus (Kegel) zu erhalten, welcher als Schutz für die konusförmige (kegelförmige) Waffel
dient, welche wiederum eine essbare Eiscreme aufnimmt.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verringerung der bei der Herstellung
der Verpackung verwendeten Materialmenge zu erzielen und zweitens das
nachfolgende Öffnen
und Entfernen derselben zu erleichtern.
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Hintergrund der Erfindung
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Es
ist wohl bekannt, dass innerhalb der Eiscremeindustrie, insbesondere
auf dem Gebiet von Eiscremes, die vom Hersteller direkt verpackt
zum Kunden geliefert werden und insbesondere auf dem Gebiet der
Eistüten
(konusartigen Eiscremes), bei denen die Eiscrememasse eine kegelförmige Waffel füllt, es
eine weit verbreitete Technik darstellt, eine auf einem Papier-Aluminium-Verbund
basierende Verpackung zu verwenden, anfänglich von dreieckiger Gestalt
mit einer konvex gekrümmten
Seite, welche beim Schließen
auf sich selbst einen Kegel mit offener Grundfläche bildet, der in seiner Form
und in seinen Abmessungen mit der kegelförmigen Waffel übereinstimmt,
welche er wohl passend in seinem Inneren aufzunehmen hat, wobei
der laminare Körper im
geschlossenen Zustand mithilfe eines Klebestreifens befestigt wird,
der in Übereinstimmung
mit einer seiner Erzeugenden positioniert ist.
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Um
das nachfolgende Aufreißen
oder Öffnen der
Verpackung zu erleichtern, kommt eine der geraden Kanten davon mit
einer vorspringenden Lasche, die als Griff für den Reißvorgang dient, was insofern ein
zweifaches Problem darstellt, als dass nämlich einerseits das Vorhandensein
dieser Lasche eine beträchtliche
Zunahme der für
die Verpackung notwendigen Materialmenge voraussetzt, da neben dem
der Lasche selbst entsprechenden Material das auf beiden Seiten
derselben vorhandene Material beim Stanzvorgang verloren geht, und
dass andererseits das Aufreißen
durch Ziehen an der Lasche unkontrolliert ist und häufig in
unerwünschten
Bereichen auftritt, was nicht der idealen Situation entspricht,
bei der das Reißen
am Rand auf einer Höhe
unmittelbar unterhalb der Lasche stattfinden sollte, um einen kleinen
umschließenden
Konus in dem Bereich zu belassen, wo die Eiscreme gehalten wird.
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Da
darüber
hinaus die genannte Lasche hervorsteht und physikalisch unabhängig von
der Grundfläche
des Kegels ist, an der anfänglich
angepasst ist, tritt während
der normalen Handhabung der Eiscremes häufig eine Trennung desselben
in Bezug auf den tatsächlichen
Konus auf, was gelegentlich ein Reißen der tatsächlichen
Lasche oder sogar ein geringfügiges
anfängliches Öffnen des
Behälters
bewirken kann, was die Versiegelung desselben beeinträchtigt.
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Da
darüber
hinaus die laminare Verpackung mithilfe eines Klebestreifens auf
sich selbst geschlossen ist, der in Übereinstimmung mit einer der
Erzeugenden des Konus angeordnet ist, tritt beim Ziehen der Lasche
aufgrund der geschichteten Natur dieser laminaren Verpackung häufig ein
Ablösen
der Schichten auf, wobei nur eine Ablösung der äußersten Schicht stattfindet,
nämlich
jener aus Aluminium, während
die innere Schicht, jene aus Papier, mit dem Rest der Struktur des
Konus verbunden bleibt, wodurch nach einem ersten derartigen Vorgang
es notwendig ist, einen zweiten Vorgang zur Entfernung der Papierschicht
durchzuführen,
in diesem Fall jedoch ohne die Lasche zu haben, um an derselben
zu ziehen.
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Aufgrund
des engen Verbunds, welcher der Klebstoff zwischen den übereinander
geschichteten Sektoren der laminaren Verpackung bildet, geschieht dies
beim Ablösen
derselben häufig
abrupt mit einem unkontrollierten Riss, der undeutlich zur Öffnung der Verpackung
oder zu deren Spitze verlaufen kann, abhängig vom Neigungswinkel, unter
welchem die Zugkraft auf die Lasche ausgeübt wird, wodurch als Ergebnis
in beiden Fällen
eine vollständig
mangelhafte und unerwünschte Öffnung erhalten
wird.
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Im
Versuch, dieses Problem zu überwinden, sind
laminare Verpackungen der genannten Art bekannt, bei denen das Schließen des
laminaren Körpers
mithilfe eines durchgehenden Streifens aus Klebstoff unterhalb der
Lasche und einen unterbrochenen Streifen über ihr erzielt wird, beispielsweise basierend
auf einer Ausrichtung von Klebepunkten, was jedoch die genannte
Situation insofern nicht auf zufriedenstellende Weise löst, als
dass das Problem des Ablösens
der Schichten bestehen bleibt und es auch eine Neigung zum schrägen Einreißen der Schicht
zur Spitze des Konus hin erzeugt.
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Darüber hinaus
bedeutet dieser diskontinuierliche Verschluss des oberen Bereichs
der Verpackung, dass der Verschluss derselben nicht vollständig abdichtet,
mit dem entsprechenden Risiko des Eindringens von Bakterien, Schmutz
usw.
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Die
Druckschrift
DE-A-3545733 offenbart eine
flexible Verpackung für
Eistüten
(konusartige Eiscremes), die Laschen und eine Schnittlinie umfasst.
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Darstellung der Erfindung
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Die
Verpackung, welche die Erfindung offenbart, wurde konzipiert und
strukturiert, um auf vollständig zufriedenstellende
Weise das oben beschriebene Problem in den genannten Aspekten zu
lösen.
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Zu
diesem Zweck wurde auf spezifischere Weise und in Übereinstimmung
mit der Erfindung bei dem laminaren Körper, der die Verpackung darstellt, die
klassische vorstehende Lasche weggelassen und wurde mit einer Winkelnaht
ersetzt, welche an erster Stelle eine wesentliche Materialersparnis
darstellt, da der geschichtete Bogen, von dem man ausgeht, um die
Verpackung zu erhalten, kürzer
sein kann, insbesondere in dem Maß, das der Breite der herkömmlichen
Lasche und der mit der Erzeugenden des Konus zusammenfallenden Länge entspricht.
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Darüber hinaus
wird die Greiflasche des Konus zum Aufreißen von einer der Seiten der
Winkelnaht gebildet, insbesondere jener, die der Öffnung des
Konus am nächsten
liegt, wodurch diese Lasche, da sie nicht nach außen hervorsteht,
nicht versehentlich oder unwissentlich vom Konus selbst getrennt werden
kann, wodurch das Risiko, dass dieselbe nach außen gefaltet, auf sich selbst
zurückgefaltet oder
abgerissen wird, absolut Null ist, und es ist auch unmöglich, dass
sich der Behälter
versehentlich zu öffnen
anfängt
und dadurch seine perfekte Abdichtung verliert.
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Zusätzlich wirkt
die den Boden der zuvor genannten Naht darstellende Spitze als Führung, welche
sicherstellt, dass das Einreißen
des Behälters während seines Öffnens über dem
zu diesem Zweck vorgesehenen Bereich stattfindet, zumindest in seiner
Anfangsphase.
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Ein
weiteres Merkmal der laminaren Verpackung für Eistüten liegt darin, eine spezielle
Anordnung für
das Öffnen
der Verpackung herzustellen, die darauf basiert, die innere Papierschicht
mit einem umlaufenden oder peripheren Einschnitt zu versehen, und
zwar auf einer mittleren Höhe,
insbesondere in Übereinstimmung
mit der theoretischen Reißlinie
der laminaren Verpackung, um den oberen Teil davon zu entfernen,
wobei aus der umlaufenden Schnittlinie eine weitere Schnittlinie
zur Öffnung
der Verpackung auf einer der Erzeugenden hervortritt und unmittelbar
innerhalb des Klebestreifens liegt, durch welchen der laminare Körper, von
dem ausgegangen wird, um die Verpackung zu erhalten, auf sich selbst
geschlossen wird, um den Konus zu bilden.
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Diese
umlaufende Schnittlinie kann von anderen Arten ersetzt werden, wobei
es möglich
ist, eine unregelmäßige Form
oder eine Spiralform einzusetzen, welche ausgefallene Öffnungen
erzeugt.
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Wenn
man somit an der als Griff dienenden Lasche zieht, die natürlich über der
umlaufenden Schnittlinie angeordnet ist, wird der Einriss gezwungen,
der umlaufenden Schnittlinie zu folgen, d.h. entlang der theoretischen
Ideallinie stattzufinden, und auch wenn man annimmt, dass der Haftverschluss des
Konus in der oberen Hälfte
davon einen Effekt der Ablösung
der Schichten bewirken sollte, kann dieser Effekt nur in einem engen
Randstreifen stattfinden, der von der Schnittlinie in der Richtung
der Erzeugenden definiert ist, da beim Erreichen der Schnittlinie
das Ablösen
der Schichten unterbrochen wird und ausgehend davon die innere Papierschicht unvermeidbar
mit der äußeren Aluminiumschicht
verbunden bleibt und letztere bei ihrer Ablösung in Bezug auf den unteren
Teil des Konus begleitet.
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Auf
diese Weise wird erreicht, dass nach dem Öffnen der Verpackung ein kleiner
unterer Konus gebildet wird, der mit der Eiscreme verbunden bleibt
und perfekt vordefinierte Abmessungen und eine perfekte Oberflächenbeschaffenheit
aufweist, und dass ein breiter oberer Streifen entfernt wird und dadurch
Zugang zur konusförmigen
Waffel bereitstellt, und zwar in einem sicheren, schnellen und einfachen
Vorgang.
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Die
Einschnitte in der inneren Papierschicht können mithilfe mechanischer
Mittel unter Mitwirkung von Klingen, mithilfe von Lasern oder mithilfe
eines beliebigen anderen Mittels, das als geeignet angesehen wird,
hergestellt werden.
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Schließlich wird
erwähnt,
dass das Material des laminaren Körpers ein Verbund aus Aluminium, Papier
oder anderen Materialien sein kann, wie z.B. Kombinationen von Materialien
oder einzelne Materialien wie Papier, Kunststoff oder andere.
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Beschreibung der Zeichnungen
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Um
die Beschreibung, die gegeben wird, zu vollenden und mit der Absicht,
zu einem besseren Verständnis
der Merkmale der Erfindung beizutragen, ist in Übereinstimmung mit einem bevorzugten Beispiel
ihrer praktischen Ausführungsform
ein Satz von die Beschreibung als integralen Bestandteil begleitenden
Zeichnungen vorhanden, in denen im Zuge der Veranschaulichung und
ohne einzuschränken
das folgende dargestellt wurde:
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1 zeigt
eine schematische Darstellung in einem seitlichen Aufriss einer
laminaren Verpackung für
herkömmliche
Eistüten.
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2 zeigt
entsprechend einer der vorigen Figur ähnlichen Darstellung eine Verpackung
für Eiscremes
mit ähnlichen
Merkmalen, die jedoch in Übereinstimmung
mit dem Gegenstand der Erfindung umgesetzt wurde.
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3 zeigt
eine detaillierte perspektivische Teilansicht in beträchtlicher
Vergrößerung des
laminaren Körpers,
der an der Verpackung der vorherigen Figur teilnimmt.
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4 zeigt
eine aufgefaltete Draufsicht einer laminaren Verpackung für Eistüten, die
mit einer speziellen Öffnungsanordnung
versehen ist und die Teil des Gegenstands der Erfindung ist.
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5 zeigt
eine vergrößerte Detailschnittansicht
der laminaren Verpackung der vorherigen Figur auf der Höhe einer
der Schnittlinien, welche die Verpackung teilweise beeinflussen.
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6 zeigt
eine Ansicht in seitlichem Aufriss derselben laminaren Verpackung
wie in der vorherigen Figur, nachdem sie ihre abschließende konische Gestalt
angenommen hat, in welcher die Einschnitte dargestellt wurden, bei
denen sich die Öffnungsanordnung
materialisiert, und obwohl sie in einer Außenansicht nicht sichtbar sind,
da sie auf der Innenseite der Verpackung angeordnet sind, für ein besseres
Verständnis
der Erfindung.
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7 zeigt
abschließend
eine ähnliche
Darstellung wie bei der vorherigen Figur, und zwar in einem Stadium
der teilweisen Öffnung.
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Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung
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Im
Lichte der obigen Figuren kann beobachtet werden, wie die offenbarte
Verpackung ähnlich
allen herkömmlichen
Verpackungen von einem geschichteten laminaren Körper 1 dargestellt
wird, welcher auf einer inneren Papierschicht 2, einer äußeren Aluminiumschicht 3 und
einer Zwischenschicht aus Klebstoff 4 basiert, welches
sie verbindet und versteift, wobei der Körper einen Umriss in Form eines zyklischen
Dreiecks aufweist, das in der Lage ist, einen konischen Körper 5 mit
offener Grundfläche
zu bilden, welcher in seiner Form und seinen Abmessungen geeignet
ist, um in seinem Inneren die klassische konusförmige Waffel eng aufzunehmen,
welche die Eiscreme aufnimmt, und dessen Verschlusskante 6 herkömmlich eine
nach außen
vorstehende, als Griff dienende Lasche 7 aufweist.
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Die
genannte, grundlegende Struktur beibehaltend, ersetzt somit die
Verpackung der Erfindung die zuvor genannte klassische Lasche 7 mit
einer inneren Naht 8 von winkelförmiger Gestaltung, deren Kanten 9, 9' konvex gekrümmt sein
können,
wie in dem Beispiel der praktischen Ausführungsformen der 1 bis 3,
jedoch könnten
sie auch geradlinig sein, sodass die obere Kante 9 auch
wiederum mittels einer zurückversetzten
Lasche darstellt, als Griff und zum Aufreißen der Verpackung.
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Wahlweise
können
zwei Nähte 8 vorhanden sein,
um zwischen ihnen eine deutlicher definierte Lasche auszubilden,
obwohl bevorzugt eine einzelne Naht 8 vorhanden sein will,
und zwar mit der Aufgabe, dass die Spitze 11 derselben
als Reißführung dient,
welche eine korrekte Öffnung
der Verpackung erleichtert, wenn am Randbereich oder der Lasche 10 gezogen
wird.
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Wie
aus der obigen Erläuterung
abgeleitet werden kann, ist aus der Beobachtung der 1 bis 3 und
aus dem zuvor hervorgehobenen zu verstehen, dass diese spezielle
Struktur zum Erhalten der Lasche 10 nicht nur eine wesentliche
Materialersparnis bedeutet, sondern auch ein perfektes Passen der
Lasche zum tatsächlichen
Konus und eine seitliche Fixierung (Sperrung) derselben sicherstellt,
solange sie nicht spezifisch ergriffen wird, um den Öffnungsvorgang
durchzuführen,
wodurch eine zufällige Verschlechterung
dieser Lasche sowie das Risiko vermieden wird, dass bei der normalen
Handhabung des Behälters
vor dem Konsum seines Inhalts ein Verlust der Versiegelung versehentlich
auftreten könnte,
was das Eiscremeprodukt mit der Umgebung in Kontakt brächte.
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In 4 bis 7 ist
eine Abwandlung der Ausführungsform
gezeigt, bei der die Verschlusskante 12 eine nach außen vorstehende
Lasche 13 besitzt, obwohl sie wie im vorherigen Fall von
der inneren Naht 8 gebildet werden könnte.
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In
jedem Fall kann die konusförmige
Waffel 14, die in 7 ersichtlich
ist, eine beliebige Höhe besitzen,
die zwischen einer teilweisen Schnittlinie 5 und der Öffnung 16 der
laminaren Verpackung liegt.
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Somit
wird in Übereinstimmung
mit der Öffnungsanordnung
der Erfindung die innere Papierschicht 2 von der zuvor
genannten Schnittlinie 15 beeinflusst, die bevorzugt umlaufend
ist, d.h. parallel zur Öffnung 16 der
laminaren Verpackung verläuft und
logischerweise unterhalb der Lasche 13 angeordnet ist,
sodass, wenn an letzterer gezogen wird, die Schwächung des laminaren Körpers 1,
die von der umlaufenden Schnittlinie 15 erzeugt wird, verursacht,
dass das Einreißen
der Verpackung präzise entlang
derselben stattfindet, d.h. auf perfekt kontrollierte Weise mit
der für
diesen Zweck vorgesehenen Anordnung.
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Ergänzend wird
unmittelbar nachdem der klassische Klebstreifen 17, mit
dem der laminare Körper 1 auf
sich selbst geschlossen wird, um die konische Verpackung zu bilden,
zwischen der zuvor genannten Schnittlinie 15 und der Öffnung 16 der
laminaren Verpackung eine zweite Schnittlinie 18 vorgesehen,
welche wie die vorige ausschließlich
die innere Papierschicht 2 beeinflusst, wie in 5 gezeigt ist,
sodass in dem Fall, dass an der Lasche 13 gezogen wird
und aufgrund des Klebstoffs 17 eine Ablösung der Schichten zwischen
dem Papier 2 und dem Aluminium 3 stattfindet,
dieser Ablösungseffekt
unterbrochen wird, wenn die zuvor genannte Schnittlinie 18 erreicht
wird und davon ausgehend das Reißen gleichzeitig und unvermeidbar
die beiden ganzheitlichen Schichten des laminaren Körpers 1 betrifft, wie
in 7 gezeigt ist.
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Jene
teilweisen Schnittlinien 15 und 18 können mithilfe
von mechanischem Schneiden unter Verwendung von Klingen, durch Laserschneiden oder
durch jedes andere als geeignet erachtete Mittel eingebracht werden.
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In
jedem Fall erzielt man, wie zuvor festgestellt wurde, dass das Einreißen der
laminaren und konischen Verpackung 1, um Zugang zur darin
liegenden konischen Waffel zu erlangen, durch die für diesen
Zweck vorgesehene umlaufende Schnittlinie 15 auf perfekt
kontrollierte Weise stattfindet, und ohne die Möglichkeit, dass eine Ablösung der
Schichten des laminaren Körpers 11 auftritt,
bei dem Papierfetzen an der konischen Waffel 14 und/oder
an den konischen Überresten
der laminaren Verpackung 1 anhaften, welche, begrenzt von
der umlaufenden Schnittlinie 15, mit der konischen Waffel 14 verbunden
bleiben sollte.