DE19909003C2 - Papier- oder Kunststoffsack, insbesondere Ventilsack, mit Aufreißlasche - Google Patents
Papier- oder Kunststoffsack, insbesondere Ventilsack, mit AufreißlascheInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Papier- oder Kunststoffsack mit Kreuzboden
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Papier- oder Kunststoffsäcke der in Rede stehenden Art finden Verwen
dung, wo es gilt, pulverförmiges oder körniges Füllgut zu lagern oder zu
transportieren. Dabei sollen unter den Begriff Papier- oder Kunststoff
sack nicht nur Säcke ausschließlich aus Papier oder Kunststoff fallen;
vielmehr sollen auch alle Arten von Säcken umfaßt sein, die ein- und
mehrlagig aus Papier, Kunststoff, beschichtetem Papier oder einer Mi
schung dieser Materialien bestehen.
Säcke der in Rede stehenden Art bestehen üblicherweise aus einem
schlauchartigen Materialabschnitt, der im Bereich seiner beiden axialen
Enden durch einen gefalteten Kreuzboden verschließbar ist. Dabei kann
einer der beiden Böden mit einem Ventil zur leichteren Befüllung des
Sacks bzw. zur Entlüftung beim Befüllen versehen sein.
Säcke der in Rede stehenden Art sind üblicherweise Einmalverpackungen
und werden nach Gebrauch einer Reststoffverwertung zugeführt. Zum
Entleeren des Sacks bzw. zum Entnehmen des Füllguts werden die Säcke
üblicherweise im Bereich eines Endes bzw. eines Bodens aufgeschnitten
oder aufgerissen. Dazu bedarf es im Regelfall eines Werkzeugs, bei
spielsweise eines Messers oder dergleichen. Dies ist nachteilig, wobei
zudem unbeabsichtigt häufig eine größere Öffnung in den Sack gerissen
oder geschnitten wird als notwendig, wodurch das kontrollierte Entleeren
des Füllguts erschwert wird.
Die DE 40 10 822 A offenbart einen Kreuzbodensack mit hoher Festig
keit und Dichtheit, bei dem sich der Sackboden auf einfache Art und
Weise öffnen lässt, wobei eine bequeme und restlose Entleerung des
Füllguts gewährleistet wird. Dazu wird vorgeschlagen, im Bereich der
Kreuzbodenfaltung ein Einlageblatt mit einem Aufreißband anzubringen.
Die Kreuzbodenfaltung wird durch zwei Eckeinschläge und zwei Seiten
klappen gebildet, wobei das Einlageblatt oberhalb der Eckeinschläge und
unterhalb der Seitenklappen angeordnet und mit diesen zumindest teil
weise verklebt ist. Die Kanten der Seitenklappen sind zueinander
beabstandet, wodurch ein freier Mittenbereich auf dem Einlageblatt
gebildet wird, der wiederum zumindest teilweise als Aufreißstrang dient.
Zielstellung der US 35 91 072 ist es, einen neuen sehr stabilen und
auslaufsicheren Kreuzbodensack, der zudem einfach und daher auch
kostengünstig herzustellen ist, zu schaffen. Zum Verschluss und zur
Stabilisierung des Bodenbereichs wird ein Band vorgeschlagen, welches
über Bereiche der Eckeinschläge und der Seitenklappen angeordnet und
an diesen angeklebt ist. Im Band ist hierbei ein Faden eingearbeitet,
welcher mittig in Längsrichtung des Bandes verläuft. Mittels des Fadens
kann das Band in zwei Teile getrennt werden, wodurch der Bodens des
Kreuzbodensacks geöffnet und das im Kreuzbodensack enthaltene Füll
gut entleert wird.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorlie
genden Erfindung, einen gattungsgemäßen Papier- oder Kunststoffsack
zu liefern, der auf einfache Art und Weise herzustellen und der ohne
Werkzeug leicht zu öffnen ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Papier- oder Kunststoffsack nach der
Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unter
ansprüche.
Der Papier- oder Kunststoffsack gemäß der Erfindung, insbesondere für
pulverförmiges oder körniges Füllgut, weist zunächst einen im wesentli
chen schlauchartigen Materialabschnitt auf. Dabei kann dieser Material
abschnitt in grundsätzlich beliebiger Weise ein- oder mehrlagig und bei
spielsweise aus flächigen Papier- oder Kunststoffbahnen zusammenge
setzt, beispielsweise verklebt oder verschweißt, sein.
Im Bereich mindestens eines seiner beiden axialen Enden ist der erfin
dungsgemäße in an sich bekannter Weise zu einem den Sack abschlie
ßenden Kreuzboden faltbar, wobei der Kreuzboden zwei einander gege
nüberliegende Eckeinschläge und zwei Seitenklappen aufweist. Dabei
sind die Seitenklappen auf die Eckeinschläge faltbar und zumindest
bereichsweise mit diesen und miteinander verklebbar.
Gemäß der Erfindung ist im Bereich mindestens eines Eckeinschlags eine
Aufreißlasche einstückig am schlauchförmigen Materialabschnitt des
Sacks angeformt, die bei gefaltetem und verklebtem Kreuzboden von
diesem seitlich nach außen ragt, wobei mittels der Aufreißlasche der
Eckeinschlag und damit der Sack aufreißbar ist. Mit anderen Worten, die
Aufreißlasche stellt im gefüllten Zustand des Sacks ein Betätigungsele
ment dar, das von einem Benutzer ergriffen und zum Aufreißen unter
Zerstörung des Sacks im Bereich des Eckeinschlags des Kreuzbodens und
damit zur Öffnung des Sacks verwendet werden kann. Denkbar ist, dass
die Aufreißlasche beispielsweise durch einen hervorspringenden Randab
schnitt des Materialabschnittes gebildet wird. Dabei sind Geometrie und
Anordnung der Aufreißlasche so zu wählen, daß die Reißfestigkeit der
Lasche selbst größer als die Einreißfestigkeit des Sackmaterials im
Bereich der Aufreißlasche ist, da andernfalls die Lasche abreißt. Diese
Faktoren sind insbesondere in Abhängigkeit vom Material des Sacks
durch einen Fachmann in einfacher und leichter Weise versuchsweise zu
ermitteln.
Des weiteren besteht die Möglichkeit im Bereich der Aufreißlasche in
das Material des Sacks einen Kunststoff- oder Metallfaden bzw. -streifen
einzuarbeiten, wodurch die Festigkeit der Aufreißlasche erhöht wird.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung jedoch weist
der schlauchförmige Materialabschnitt im Bereich mindestens einer bei
Bildung des Eckeinschlags nach innen gefalteten Seitenkante zwei zum
axialen Ende des Materialabschnitts auslaufende Einschnitte auf, die im
wesentlichen symmetrisch zur Seitenkante des flachen schlauchförmigen
Materialabschnitts angeordnet sind und zwischen sich die nach außen
faltbare Aufreißlasche bilden. Mit andern Worten, nach diesem Ausfüh
rungsbeispiel ist die Aufreißlasche nicht aus dem Rand des schlauchför
migen Materialabschnitts hervorspringend an diesen einstückig ange
formt, sondern wird vielmehr durch einen aus der Materialebene heraus
klappbaren durch die Einschnitte definierten Abschnitt gebildet. Dabei
erstreckt sich die
Klappachse der Aufreißlasche zwischen den beiden inneren axialen
Endpunkten der Einschnitte.
In grundsätzlich beliebiger Weise können die Einschnitte winklig zuein
ander verlaufen, so daß sich beispielsweise eine trapezartige Gestalt der
Aufreißlasche ergibt. Vorzugsweise jedoch verlaufen nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel die Einschnitte parallel sowohl zueinander als auch
zur Seitenkante. Dabei ergibt sich eine rechteckige Form der Aufreißla
sche. Insbesondere bei dieser Gestaltung wird die Ausreißfestigkeit der
Lasche im wesentlichen vom Abstand der Einschnitte und damit von der
Breite der Lasche bestimmt, so daß durch die Wahl einer leicht zu ermit
telnden Mindestbreite der Lasche sichergestellt werden kann, daß beim
Aufreißen des Sacks kein unbeabsichtigtes Abreißen der Lasche erfolgt.
Die Länge der Lasche, die durch die Länge der Einschnitte bestimmt
wird, ist zumindest so zu wählen, daß die umgeklappte Lasche durch
einen Benutzer leicht ergriffen und die notwendige Zugkraft aufgebracht
werden kann. Vorzugsweise jedoch ist nach einem weiteren Ausführungs
beispiel die Länge der Einschnitte und damit die Länge der Aufreißlasche
so gewählt, daß die Faltkante der Aufreißlasche im gefalteten Zustand des
Kreuzbodens zumindest geringfügig unter den Seitenklappen verläuft.
Damit ist sichergestellt, daß auch bei einem einfachen Kreuzboden der
Sack sicher verschlossen ist und das Füllgut nicht unbeabsichtigt durch
den beim Umklappen der Lasche entstehenden Spalt nach außen dringen
kann. Zur Abdichtung insbesondere bei pulverförmigem Füllgut kann
dabei auch die zu den Seitenklappen weisende Fläche der Lasche mit den
Seitenklappen verklebt sein, wobei jedoch darauf zu achten ist, daß die
Festigkeit der Klebung das Aufreißen der Lasche nicht behindert. Dies
kann beispielsweise durch eine geeignete Wahl der Größe der Klebefläche
erreicht werden.
Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
weist der Sack im Bereich des Kreuzbodens weiter ein Deckblatt auf, das
im wesentlichen die Seitenklappen des Kreuzbodens übergreifend an
diesem befestigt, vorzugsweise zumindest bereichsweise verklebt, ist.
Dadurch kann zum einen die Festigkeit des Bodens des Sackes erheblich
vergrößert werden und zum andern trägt ein derartig aufgeklebtes Deck
blatt zu einer verbesserten Dichtigkeit des Sacks bei.
Bei Verwendung eines Deckblatts ist vorzugsweise die Länge der Ein
schnitte und damit die Länge der Aufreißlasche so gewählt, daß die
Faltkante der Aufreißlasche im gefalteten Zustand des Kreuzbodens
zumindest geringfügig unter dem Deckblatt verläuft. Dadurch wird, wie
vorstehend bereits beim einfachen Kreuzboden ohne Deckblatt erläutert,
ein unbeabsichtigtes Austreten des Füllgutes durch den Laschenspalt
verhindert.
Vorzugsweise ist dabei das Deckblatt im Bereich der Überdeckung mit
der Aufreißlasche mit dieser derart verklebt, daß beim bestimmungsge
mäßen Ziehen an der Aufreißlasche die Klebeverbindung zwischen
Deckblatt und Aufreißlasche zerstört wird. Dadurch wird zum einen ein
dichter Verschluß des Sacks sichergestellt und zum anderen ein leichtes
Aufreißen ermöglicht. Die notwendige vergleichsweise geringe Festigkeit
der Klebeverbindung zwischen Deckblatt und Aufreißlasche kann in
einfacher Weise beispielsweise durch die Wahl eines geeigneten Kleb
stoffs, insbesondere aber durch die Wahl der entsprechenden Größe der
Klebeflächen erreicht werden.
Das Deckblatt kann grundsätzlich aus beliebigem Material bestehen.
Vorzugsweise jedoch besteht das Deckblatt aus Papier oder Kunststoff,
vorzugsweise einem faserverstärkten Kunststoff. Insbesondere bei einem
Deckblatt aus faserverstärktem Kunststoff kann ein Tragegriff, beispiels
weise in Form einer eingestanzten Schlaufe, vorgesehen sein, um den
Sack leichter transportieren zu können.
In ebenfalls grundsätzlich beliebiger Weise können beide Böden eines
erfindungsgemäßen Sackes im wesentlichen identisch mit einem Kreuz
boden mit Aufreißlasche versehen sein. Vorzugsweise jedoch ist die
Aufreißlasche im Bereich nur eines Bodens des Sacks angeordnet,
während der gegenüberliegende Boden ein Füll- und/oder Entlüftungs
ventil aufweist.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Papier-
oder Kunststoffsacks aus einem im wesentlichen schlauchförmigen
Materialabschnitt, wobei im Bereich mindestens eines Eckeinschlags
eine Aufreißlasche einstückig am schlauchförmigen Material angeformt
ist, mit folgenden Verfahrenschritten:
- - Ablängen eines schlauchartigen Materialabschnitts;
- - Einbringen eines zum axialen Ende auslaufenden Einschnitts in den flach liegenden Materialabschnitt im wesentlichen parallel zu einer seiner Seitenkanten mit zumindest geringem Abstand zu dieser, wobei gleichzeitig die beiden aufeinander liegenden Materialbahnen des schlauchartigen Materialabschnitts unter Bildung der Aufreißlasche eingeschnitten werden;
- - Bildung der beiden einander gegenüberliegenden Eckeinschläge durch Faltung der Eckkantenbereiche der Materialbahn nach innen;
- - Faltung der zwischen den Einschnitten gebildeten Aufreißlasche nach außen; und
- - Faltung der beiden Seitenklappen auf die Eckeinschläge unter gleich zeitiger Verklebung der zueinander weisenden Flächen der Eckeinschläge und der Seitenklappen bzw. der zueinander weisenden Flächen der beiden Seitenklappen.
Dabei kann in einfacher Weise in einem einzigen Verfahrensschritt, bei
spielsweise durch einen einfachen Stanzvorgang, die Lasche gebildet und
dann beim bestimmungsgemäßen Falten des Kreuzbodens nach außen
geklappt werden.
In einem weiteren Verfahrensschritt kann dann das Deckblatt auf die
nach außen weisenden Flächen der Eckeinschläge und Seitenklappen
aufgebracht und dort sowie gegebenenfalls mit der nach außen weisenden
Fläche der Aufreißlasche zumindest bereichsweise verklebt werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand lediglich ein Ausführungsbei
spiel zeigender Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in schematischer nicht maßstäblicher teilweiser
Darstellung den axialen Endbereich eines erfin
dungsgemäßen Papier- oder Kunststoffsacks mit
angedeuteten Faltlinien zur Bildung eines Kreuz
bodens:
Fig. 2 das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 in gleicher
Darstellung mit eingefalteten Eckeinschlägen;
Fig. 3 das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 mit
einer eingefalteten Seitenklappe;
Fig. 4 das Ausführungsbeispiel nach den vorherigen Figu
ren mit beiden Seitenklappen eingefaltet; und
Fig. 5 das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 mit auf den
Kreuzboden aufgeklebtem Deckblatt.
In Fig. 1 ist der axiale Endbereich eines erfindungsgemäßen Papier- oder
Kunststoffsacks 1 vor der Faltung des Kreuzbodens dargestellt. Der Sack
1 weist einen schlauchförmigen Materialabschnitt 2 aus einem mehrlagi
gen Papiermaterial auf, der zu einer flachen Materialbahn unter Bildung
zweier Seitenkanten 3 und 4 gelegt ist.
Im Bereich seines axialen Endes, genauer von seiner Stirnseite 5 her, ist
der Materialabschnitt 2 mit einem Einschnitt 6 versehen. Dabei durch
greift der Einschnitt 6 die gesamte Materialbahn, so daß nach dem Auf
falten des Sacks 1 bzw. nach dem Falten des Kreuzbodens zwei Ein
schnitte bzw. Schnittkanten 6' und 6" zu sehen sind (vgl. Fig. 2).
Zwischen den beiden Einschnitten 6' und 6" ist die Aufreißlasche 7
gebildet.
Die beiden Einschnitte 6' und 6" verlaufen parallel zueinander und
parallel zur Seitenkante 3. Dadurch ergibt sich insgesamt eine rechtecki
ge Gestalt der Aufreißlasche 7.
Der schlauchförmige Materialabschnitt ist in ähnlicher Weise wie beim
Einschnitt 7 mit einem weiteren Einschnitt 8 versehen, der im gefalteten
Zustand die beiden Schnittkanten 8' und 8" bewirkt. Die Schnittlängen
der Einschnitte 7 und 8 sind bei diesem Ausführungsbeispiel im wesentli
chen gleich.
In Fig. 1 sind ferner durch die strichlierten Linien die wesentlichen Falt
kanten angedeutet, die sich bei der Bildung des Kreuzbodens wie nach
stehend beschrieben ergeben.
In Fig. 2 ist der Sack 1 mit bereits eingefalteten Eckeinschlägen 9 und 10
dargestellt. Der Eckeinschlag 9 erfolgt durch Falten des in der Fig. 1
rechten Eckbereichs entlang der Faltlinien 11 nach innen, wobei sich
aufgrund des Einschnitts 8 die dargestellte haus- oder giebelartige Form
des Eckeinschlags 9 ergibt.
Der Eckeinschlag 10, der die Aufreißlasche 7 bildenden Einschnitte 6'
und 6" aufweist, wird durch Falten des in der Fig. 1 linken Eckenbe
reichs entlang der Faltlinien 12 nach innen gebildet, wobei sich insge
samt eine flach dreieckige Gestalt ergibt.
Zur Bildung der Aufreißlasche 7 wird der Bereich zwischen den Ein
schnitten 6' und 6" um die Falt- bzw. Klappachse 13 nach außen ge
klappt, wobei die beiden Endpunkte der Falt- bzw. Klappachse durch die
Endpunkte der Einschnitte 6' und 6" gebildet werden. Dabei ergibt sich
zwangsläufig ein Spalt 14 zwischen den Einschnitten 6' und 6".
Zur Bildung des Kreuzbodens wird dann zunächst, wie in Fig. 3 darge
stellt, die in der Fig. 3 obere Seitenklappe 15 um die Klappachse 16 nach
unten auf die Eckeinschläge 9 und 10 und anschließend die in Fig. 3
untere Seitenklappe 17 um die Klappachse 18 auf die Seitenklappe 15
geklappt (Fig. 4). Die beiden Seitenklappen 15 und 17 werden dabei im
wesentlichen vollflächig mit ihren zueinander weisenden Flächen und in
gleicher Weise mit den zu den Seitenklappen 15 und 17 weisenden
Flächen der Eckeinschläge 9 und 10 verklebt. Dabei ergibt sich im
Bereich des Eckeinschlags 9 ein dichter Verschluß des Sacks 1, während
im Bereich des Eckeinschlags 10 zunächst der Spalt 14 eine Öffnung
zum Innenraum des Sacks darstellt.
Wie weiter in Fig. 5 dargestellt ist, wird der Kreuzboden des Sacks 1 mit
einem Deckblatt 19 versehen. Das Deckblatt 19 besteht aus einem mit
dem Material des Sacks 1 verklebbaren Kunststoff und weist eine im
wesentlichen rechteckige Gestalt auf. Das Deckblatt ist im wesentlichen
vollflächig mit den zugeordneten Flächen des Eckeinschlags 9, der beiden
Seitenklappen 15 und 17 sowie des Eckeinschlags 10 verklebt. Dabei
wird durch das Deckblatt 19 der Spalt 14 abgedeckt und so verschlossen.
Zum dichtenden Verschluß des Sacks 1 ist ferner auch der zum Deckblatt
19 weisende Oberflächenbereich 20 der Aufreißlasche 7 zumindest
bereichsweise mit dem Deckblatt 19 verklebt, wobei jedoch insbesondere
durch Wahl der Größe der Klebefläche sichergestellt wird, daß beim
Ziehen an der Aufreißlasche 7 in Richtung des Pfeils F ein leichtes Lösen
der dichtenden Klebeverbindung ohne eine wesentlich die Funktion der
Aufreißlasche beeinträchtigende Beschädigung der Aufreißlasche 7 erfol
gen kann. Gleichzeitig erfolgt beim Ziehen der Aufreißlasche 7 ein Auf
reißen des Sacks 1 im Bereich des Eckeinschlags 9, wodurch das Füllgut
entnommen werden kann.
Durch die vorstehend beschrieben Gestaltung kann in einfacher Weise ein
ohne Werkzeug leicht zu öffnender dichter Sack erreicht werden.
Claims (10)
1. Papier- oder Kunststoffsack, insbesondere für pulverförmiges oder
körniges Füllgut, aus einem im wesentlichen schlauchartigen Materi
alabschnitt, der im Bereich mindestens eines seiner beiden axialen
Enden zu einem den Sack abschließenden Kreuzboden faltbar ist, wo
bei der Kreuzboden zwei einander gegenüberliegende Eckeinschläge
und zwei Seitenklappen aufweist, wobei die Seitenklappen auf die
Eckeinschläge faltbar und zumindest bereichsweise mit diesen und
miteinander verklebbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich mindestens eines Eckeinschlags (10) durch Herausfalten eine Aufreißla
sche (7) einstückig am schlauchförmigen Materialabschnitt (2) ange
formt ist, die bei gefaltetem und verklebtem Kreuzboden von diesem
seitlich nach außen ragt, wobei mittels der Aufreißlasche (7) der
Eckeinschlag (10) und damit der Sack (1) aufreißbar ist.
2. Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der schlauchförmige Materialabschnitt (2)im Bereich mindestens
einer bei Bildung des Eckeinschlags (10) nach innen gefalteten Sei
tenkante (3) zwei zum axialen Ende (5) des Materialabschnitts (2)
auslaufende Einschnitte (6; 6', 6") aufweist, die im wesentlichen sym
metrisch zur Seitenkante (3) angeordnet sind und zwischen sich die
nach außen klappbare Aufreißlasche (7) bilden.
3. Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschnitte (6', 6") parallel zueinander und zur Seitenkante
(3) verlaufen.
4. Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Einschnitte (6; 6', 6") und damit die Länge der
Aufreißlasche (7) so gewählt ist, daß die Klappkante (13) der Auf
reißlasche (7) im gefalteten Zustand des Kreuzbodens zumindest ge
ringfügig unter den Seitenklappen (15, 17) verläuft.
5. Papier- oder Kunststoffsack nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
gekennzeichnet durch
ein Deckblatt (19), das im wesentlichen die Seitenklappen (15, 17) des
Kreuzbodens übergreifend an diesem befestigt, vorzugsweise zumin
dest bereichsweise verklebt, ist.
6. Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Einschnitte (6', 6") und damit die Länge der Auf
reißlasche (7) so gewählt ist, daß die Klappkante (13) der Aufreißla
sche (7) im gefalteten Zustand des Kreuzbodens zumindest geringfü
gig unter dem Deckblatt (19) verläuft.
7. Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
das Deckblatt (19) im Bereich der Überdeckung (20) mit der Aufreiß
lasche (7) mit dieser derart verklebt ist, daß beim bestimmungsgemä
ßen Ziehen an der Aufreißlasche (7) die Klebeverbindung zwischen
Deckblatt (19) und Aufreißlasche (7) zerstört wird.
8. Papier- oder Kunststoffsack nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
die Aufreißlasche (7) im Bereich nur eines Bodens des Sacks (1) an
geordnet ist und der gegenüberliegende Boden ein Füll- und/oder Ent
lüftungsventil aufweist.
9. Verfahren zur Herstellung eines Papier- oder Kunststoffsacks aus
einem im wesentlichen schlauchförmigen Materialabschnitt, wobei im
Bereich mindestens eines Eckeinschlags (10) eine Aufreißlasche (7)
einstückig am schlauchförmigen Materialabschnitt (2) angeformt ist,
mit folgenden Verfahrenschritten:
- - Ablängen eines schlauchförmigen Materialabschnitts (2);
- - Einbringen eines zum axialen Ende (5) auslaufenden Einschnitts (6) in den flach liegenden Materialabschnitt im wesentlichen parallel zu einer seiner Seitenkanten (3) mit zumindest geringem Abstand zu die ser, wobei gleichzeitig die beiden aufeinanderliegenden Materialbah nen des schlauchartigen Materialabschnitts (2) unter Bildung der Aufreißlasche (7) eingeschnitten werden;
- - Bildung der beiden einander gegenüberliegenden Eckeinschläge (9, 10) durch Faltung der Eckkantenbereiche der Materialbahn nach innen;
- - Faltung der zwischen den Einschnitten (6', 6") gebildeten Aufreiß lasche (7) nach außen; und
- - Faltung der beiden Seitenklappen (15, 17) auf die Eckeinschläge (9, 10) unter gleichzeitiger Verklebung der zueinander weisenden Flä chen der Eckeinschläge (9, 10) und der Seitenklappen (15, 17) bzw. der zueinander weisenden Flächen der beiden Seitenklappen (15, 17).
10. Verfahren nach Anspruch 10, wobei in einem weiteren Verfahrens
schritt das Deckblatt (19) auf die nach außen weisenden Flächen der
Eckeinschläge (9, 10) und Seitenklappen (15, 17) aufgebracht und dort
sowie gegebenenfalls mit nach außen weisen Fläche (20) der Aufreiß
lasche (7) zumindest bereichsweise verklebt wird.
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