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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Drahtverbindungsverfahren
zum Verbinden eines ersten Verbindungspunktes und eines zweiten
Verbindungspunktes über
einen Draht, auf eine Drahtverbindungsvorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens sowie auf ein Halbleiterbauelement, das eine Drahtverbindung
umfasst.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Herkömmlicherweise
wurde in einem Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelementes eine
Drahtverbindung zum Verbinden einer Auflage 2a oder eines
ersten Verbindungspunktes A eines an einem Verbindungsrahmen 1 befestigten
Halbleiterchips 2 und einem Kontakt 1a oder einem
zweiten Verbindungspunkt Z des Verbindungsrahmens 1 mittels
eines Drahtes 3 wie in 7A oder 7B gezeigt
erstellt. Typischerweise umfassen die Verbindungsformen des Drahtes 3,
welcher den ersten und zweiten Verbindungspunkt A und Z verbindet,
eine Trapezform und eine Dreiecksform wie sie in den 7A beziehungsweise 7B gezeigt
und beispielsweise im U.S. Patent Nr. 6,036,080 oder in der Japanischen
Patent-Offenlegungsschrift
Nr. 2000-277558 beschrieben sind.
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Die
in 7A gezeigte Drahtverbindung mit einer Trapezform
wird wie in 8 gezeigt durch eine Sequenz
von Schritten gebildet. Zunächst
wird im Schritt (a) von 8 eine Kapillare 4,
durch die der Draht 3 hindurch läuft, abgesenkt, und ein Ball 30,
welcher an einer Spitze des Drahtes 3 gebildet wurde, wird
an die Auflage 2a des Chips 2 oder den ersten
Verbindungspunkt A befestigt. Dann wird im Schritt (b) von 8 die
Kapillare 4 vertikal bis zu einem Punkt B angehoben, während der
Draht 3 abgegeben wird. Danach wird im Schritt (c) von 8 die Kapillare 4 in
einer vom zweiten Verbindungspunkt Z entgegengesetzten Richtung
horizontal zu einem Punkt C verschoben.
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Im
Allgemeinen wird ein Vorgang, bei dem die Kapillare 4 in
die vom zweiten Verbindungspunkt Z entgegengesetzte Richtung verschoben
wird, als ein "umgekehrter
Vorgang" bezeichnet.
Als Ergebnis wird der Bereich des Drahtes 3 zwischen den
Punkten A und C derart geformt, dass er geneigt ist, und der Draht 3 wird
an einem oberen Ende von dessen geneigtem Bereich mit einer Knickstelle 3a durch
ein unteres Ende der Kapillare 4 geformt. Der so abgegebene
Bereich des Drahtes 3 zwischen den Punkten A und C entspricht
der Höhe
eines Nackenbereiches H (oder eines Bereiches des Drahtes 3 zwischen
der Auflage 2a und der Knickstelle 3a) und wird
den Nackenbereich H bilden.
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Anschliessend
wird im Schritt (d) von 8 die Kapillare 4 vertikal
bis zu einem Punkt D angehoben, während der Draht 3 abgegeben
wird. Dann wird im Schritt (e) von 8 der umgekehrte
Vorgang der Kapillare 4 nochmals ausgeführt, d.h. die Kapillare 4 wird
horizontal in die vom zweiten Verbindungspunkt Z entgegengesetzte
Richtung zu einem Punkt E verschoben. Als Ergebnis dieses umgekehrten
Vorganges weist der Draht 3 einen anderen, sich zwischen den
Punkten C und E erstreckenden geneigten Bereich auf, und eine Knickstelle 3b wird
an einem oberen Ende dieses geneigten Bereichs des Drahtes 3 gebildet.
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Dieser
so abgegebene geneigte Bereich des Drahtes 3 wird einen
oberen Basisbereich L (oder einen Bereich des Drahtes 3 zwischen
den Knickstellen 3a und 3b) der Drahtverbindung mit
einer in 7A gezeigten Trapezform bilden.
Danach wird im Schritt (f) von 8 die Kapillare 4 vertikal
bis zu einem Punkt F angehoben, so dass der Draht 3 in
einer Länge,
welche einem langen geneigten Bereich S (oder einem Bereich des
Drahtes 3 zwischen der Knickstelle 3b und dem
Kontakt 1a) der in 7A gezeigten
Drahtverbindung entspricht, abgegeben wird. Anschliessend wird die
Kapillare 4 über
die Positionen f1 und f2 bis zum zweiten Verbindungspunkt Z abgesenkt,
so dass der Draht 3 an den zweiten Verbindungspunkt Z oder
den Kontakt 1a gebunden wird.
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Die
in 7B gezeigte Drahtverbindung mit einer Dreiecksform
wird wie in 9 gezeigt in einer Sequenz von
Schritten gebildet. Da die Drahtverbindung mit einer Dreiecksform – anders
als die oben beschriebene Drahtverbindung mit einer Trapezform – nicht
mit einem oberen Basisbereich (L) versehen ist, wird zur Bildung
der Drahtverbindung mit einer Dreiecksform der zweite umgekehrte
Vorgang gemäss
den Schritten (d) und (e) von 8 nicht
ausgeführt.
Demnach wird in diesem Beispiel ein Schritt, welche den Schritten
(d), (e) und (f ausser für
f1 und f2) von 8 entspricht, nur im Schritt
(d) von 9 ausgeführt. Insbesondere sind die
Schritte (a), (b) und (c) von 9 dieselben
wie die Schritte (a), (b) und (c) von 8, und nachdem
ersten umgekehrten Vorgang im Schritt (c) von 9 wird
die Kapillare 4 im Schritt (d) von 9 vertikal
bis zu einem Punkt F angehoben, während der Draht 3 freigegeben
wird. Anschliessend wird im Schritt (e) von 9 die Kapillare 4 über Positionen
e1 und e2 auf eine ähnliche
Art wie diejenige im Schritt (f) von 8 verschoben
mit dem Ergebnis, dass der Draht 3 an den zweiten Verbindungspunkt
Z oder den Kontakt 1a gebunden wird.
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Allerdings
wird bei den oben beschriebenen Verfahren die Drahtverbindung hoch,
da die Drahtverbindung einen Nackenbereich H mit einer recht grossen
Höhe umfasst,
was dazu führt,
dass sie instabil wird. Im Fall, dass eine Drahtverbindung ohne einen
umgekehrten Vorgang der Kapillare gebildet wird, um die Höhe von deren
Nackenbereich H klein zu halten, und die Höhe eines Nackenbereiches H
bis auf ein gewisses Mass oder darunter verringert wird, ist der
Nackenbereich H beim Ziehen oder Verschieben des Drahtes 3 zwecks
dessen Ausrichtung anfällig
für Beschädigungen,
weil der Draht 3 sich vom ersten Verbindungspunkt A aus
vertikal erstreckt.
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Die
JP 9-051011 A beschreibt ein Drahtverbindungsverfahren sowie eine
damit gebildete Drahtverbindung. Eine mit Wärme beaufschlagte Zone 4 wird
mit dem pressverbundenen Ball 3' pressverbunden, indem die Kapillare 7 angehoben
und seitlich verschoben wird während
die mit Wärme
beaufschlagte Zone in zwei Teile gefaltet wird. Danach wird die
Kapillare 7 seitlich verschoben, um eine Pressverbindung
der Seitenfläche
des Drahtes 5 an einer vorbestimmten Position auf dem Kontakt 6 zu
erstellen. Demnach bleibt wie in der 3 gezeigt
die Richtung, in welche sich der an den pressverbundenen Ball 3' gebundene Draht 5 von
diesem Bereich aus erstreckt, unverändert.
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Dementsprechend
besteht im Fall, dass sich die Elektrode 2 tief innerhalb
von der äusseren
Kante des Halbleiterchips 1 befindet, die Möglichkeit,
dass der sich zur äusseren
Elektrode 6 hin erstreckende Draht mit der äusseren
Kante des Halbleiterchips 1 in Kontakt treten wird.
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Die
US-A-S 961 029, auf welche sich die Oberbegriffe der Ansprüche 1, 5
und 9 beziehen, beschreibt ein Drahtverbindungsverfahren, in welchem die
Drahtverbindung auf dem Draht 3 gebildete Knickstellen 3a, 3b und 3c aufweist.
Allerdings erhebt sich ein Bereich des Drahtes 3, der an
die Spitze des pressverbundenen Balles angrenzt, direkt aus der
Spitze des pressverbundenen Balles ohne einen solchen gestauchten
Teil aufzuweisen, wie er durch Pressen des Teils des Drahtes auf.
den gebundenen Ball oder zusammen mit dem gebundenen Ball auf die
Auflage 2a gebildet wird.
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Die
US-A-6 052 462 beschreibt, dass zur Bildung eines Balles verschiedene
Parameter eingegeben werden. Allerdings sind darin keine Mittel
zur manuellen Eingabe der Höhe
einer anzuhebenden Kapillare erwähnt,
um die Verschiebung der Kapillare automatisch zu steuern.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wurde in Anbetracht der oben erwähnten Nachteile
des Standes der Technik gemacht.
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Dementsprechend
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Halbleiterbauelement
mit einer Drahtverbindung mit einem niedrigen Profil bereitzustellen,
welche stabil ist und bei welcher der Nackenbereich kaum beschädigt werden
kann.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Drahtverbindungsverfahren
bereitzustellen, das zur Bildung von besagtem Halbleiterbauelement
mit einer Drahtver bindung mit einem niedrigen Profil befähigt ist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Drahtverbindungsvorrichtung
bereitzustellen, die zur Durchführung
des besagten Drahtverbindungsverfahrens befähigt ist.
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In Übereinstimmung
mit einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Halbleiterbauelement
gemäss
Anspruch 1 definiert.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst
der Nackenbereich eine erste Knickstelle, die durch einen Teil des
auf gedoppelten Nackenbereiches geformt ist.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst
der Hauptbereich des Drahtes einen sich im Wesentlichen in horizontaler Richtung
vom Nackenbereich her erstreckenden horizontalen Bereich und einen
geneigten Bereich, welcher sich vom horizontalen Bereich bis zum
zweiten Verbindungspunkt erstreckt und dessen eines Ende mit dem
zweiten Verbindungspunkt verbunden ist; und der geneigte Bereich
ist mit dem horizontalen Bereich durch eine weitere, in einem Teil
des Drahtes dazwischen gebildete Knickstelle verbunden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst
der Nackenbereich mindestens eine zusätzliche auf doppelnde Knickstelle wie
die erste Knickstelle.
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Gemäss einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Drahtverbindungsverfahren
zum Verbinden eines Drahtes zwischen einem ersten Verbindungspunkt
und einem zweiten Verbindungspunkt unter Verwendung einer Kapillare
gemäss
Anspruch 5 angegeben.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
der Nackenbereich des Drahtes in den Schritten (b) und (c) aufgedoppelt,
um eine Knickstelle zu bilden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung werden
die Schritte (b) und (c) vielfach wiederholt ausgeführt, um
mindestens ein zusätzliche
auf doppelnde Knickstelle im Nackenbereich auszubilden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst
der Schritt (d) die Betätigung
der Kapillare, um in einem zwischen dem gestauchten Bereich und
dem zweiten Verbindungspunkt angeordneten Bereich des Drahtes eine
zusätzliche
Knickstelle auszubilden.
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Gemäss noch
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Drahtverbindungsvorrichtung
gemäss
Anspruch 9 zur Durchführung des
Drahtverbindungsverfahrens bereitgestellt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
obigen und auch andere Aufgaben sowie viele der damit einhergehenden
Vorteile der vorliegenden Erfindung werden ohne weiteres erkennbar, wenn
diese anhand der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung unter
Bezugnahme auf die angefügten Abbildungen
besser verständlich
gemacht wird, wobei:
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1A eine
seitliche Ansicht zur Veranschaulichung einer Form einer Ausgestaltung
einer Drahtverbindung in einem Halbleiterbauelement gemäss der vorliegenden
Erfindung ist;
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1B eine
schematische teilweise Aufsicht zur Veranschaulichung des Halbleiterbauelementes ist;
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2 eine
schematische seitliche Ansicht zur Veranschaulichung eines Verschiebungsweges der
Kapillare zur Bildung der Drahtverbindung mit einer in 1 gezeigten Form und einem Verbindungszustand
der Drahtverbindung ist;
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3 ein
schematisches Diagramm zur beispielhaften Veranschaulichung von
Drahtformen in entsprechenden Schritten in Verbindung mit der Verschiebung
der Kapillare gemäss
einem Verfahren der vorliegenden Erfindung ist;
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4 eine
seitliche Ansicht zur Veranschaulichung einer Form gemäss einer
anderen Ausgestaltung einer Drahtverbindung in einem Halbleiterbauelement
gemäss
der vorliegenden Erfindung ist;
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5 eine
seitliche Ansicht zur Veranschaulichung einer Form gemäss noch
einer anderen Ausgestaltung einer Drahtverbindung in einem Halbleiterbauelement
gemäss
der vorliegenden Erfindung ist;
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6 ein
Blockdiagramm zur Veranschaulichung einer Ausgestaltung einer Drahtverbindungsvorrichtung
gemäss
der vorliegenden Erfindung ist;
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7A und 7B seitliche
Ansichten zur Veranschaulichung von herkömmlichen Drahtverbindungen
mit einer Trapezform beziehungsweise einer Dreiecksform sind;
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8 ein
schematisches Diagramm zur Veranschaulichung von Drahtformen in
entsprechenden Schritten in Verbindung mit der Verschiebung der
Kapillare zur Bildung der in 7A gezeigten
Drahtverbindung einer Trapezform ist; und
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9 ein
schematisches Diagramm zur Veranschaulichung von Drahtformen in
entsprechenden Schritten in Verbindung mit der Verschiebung der
Kapillare zur Bildung der in 7B gezeigten
Drahtverbindung mit einer Dreiecksform ist.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Nachfolgend
werden ein Halbleiterbauelement, ein Drahtverbindungsverfahren und
eine Drahtverbindungsvorrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung
unter Bezugnahme auf die begleitenden Abbildungen beschrieben, in
welchen gleiche Teile in jeder der verschiedenen Abbildungen mit demselben
Bezugszeichen oder derselben Bezugsziffer bezeichnet sind.
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Bezugnehmend
auf die 1A und 1B ist eine erste Ausgestaltung eines Halbleiterbauelementes 10 gemäss der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Im Halbleiterbauelement 10 ist ein
Halbleiterchip 2 an einem Kontaktrahmen 1 befestigt
und mit einer darauf befindlichen Auflage 2a versehen,
welche einen ersten Verbindungspunkt A bildet. Die Drahtverbindung
eines Drahtes 3 ist so gebildet, dass sie im Allgemeinen
eine Trapezform aufweist und einen Nackenbereich H mit einem mit
der Auflage 2a oder dem ersten Verbindungspunkt A verbundenen
Ball 30 sowie einen aus einem horizontalen oberen Bereich
L und einem geneigten Bereich S bestehenden Hauptbereich umfasst,
dessen eine Ende an einen Kontakt 1a des Kontaktrahmens 1 oder
an einen zweiten Verbindungspunkt Z gebunden ist. Der horizontale
obere Bereich L der Drahtverbindung ist an deren entgegengesetzten
Enden mit Knickstellen 3a und 3b versehen.
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Eine
solche Konstruktion der dargestellten Ausgestaltung ist ungefähr dieselbe
wie diejenige eines herkömmlichen
Halbleiterbauelementes. Allerdings ist der gestauchte Bereich 3c im
horizontalen oberen Bereich L des Drahtes 3, welcher der
Knickstelle 3a angrenzt, durch Stauchen des Teils des Drahtes 3 zusammen
mit einem Oberteil des Balles 30 gebildet. Da die Drahtverbindung
den so geformten gestauchten Bereich 3c angrenzend zur
Knickstelle 3a aufweist, ist die Knickstelle 3a stabil
verformt, was dazu führt,
dass die Drahtverbindung ein niedriges Profil hat und eine starke
Formrückhaltung aufweist.
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Bezugnehmend
auf die 2 und 3 wird nun
eine Ausgestaltung des Drahtverbindungsverfahrens gemäss der vorliegen
den Erfindung beschrieben, durch welche das in den 1A und 1B gezeigte
Halbleiterbauelement 10 erhalten wird.
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Die 2 zeigt
einen Verschiebungsweg P einer Kapillare 4 und einen fertiggestellten
Zustand der Drahtverbindung, welche durch Drahtverbinden mit dem
ersten und zweiten Verbindungspunkt A und Z verbunden ist. Im Vergleich
zu dem in 8 gezeigten herkömmlichen
Verfahren umfasst die dargestellte Ausführungsform des Drahtverbindungsverfahrens
weiterhin die Schritte (e) und (f) von 3, welche
zwischen den Schritte (d) und (e) von 8 ausgeführt werden.
Die verbleibenden Schritte von 3 sind dieselben
wie diejenigen von 8, d.h. die Schritte (a) bis
(d) und die Schritte (g) bis (k) von 3 entsprechen
den Schritten (a) bis (d) und den Schritten (e) und (f [über Positionen
f1 und f2]) von 8.
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Zunächst werden
nun die Schritte (a) bis (d) von 3, welche
dieselben sind wie diejenigen beim herkömmlichen Ver fahren, beschrieben.
In der 3 ist eine Klemme 5, die zum Klemmen
eines Drahtes 3 und zu dessen Freigabe verwendet wird,
in solch einer Art dargestellt, dass ein geschlossener Zustand der
Klemme 5 und ein offener Zustand davon durch Kontaktieren
der Klemme 5 mit dem Draht 3 beziehungsweise durch
deren Trennen vom Draht 3 angezeigt sind, und dass ein
Fall, in welchem die Klemme 5 entweder im geschlossenen
Zustand oder offenen Zustand gehalten werden kann, durch in die Klemme 5 eingeführte diagonale
Linien angezeigt ist. Im Schritt (a) von 3 wird die
Kapillare 4 abgesenkt, während die Klemme 5 geöffnet wird,
so dass ein an einer Spitze des Drahtes 3 gebildeter Ball 30 an
den ersten Verbindungspunkt A gebunden wird. Dann wird die Kapillare 4 im
Schritt (b) von 3 vertikal zu einem Punkt B
angehoben, während
der Draht 3 abgegeben wird. Danach wird im Schritt (c) von 3 eine
umgekehrte Betätigung
der Kapillare 4 durchgeführt, d.h. die Kapillare 4 wird
horizontal in einer Richtung entgegengesetzt zum zweiten Verbindungspunkt
Z zu einem Punkt C verschoben. Im Ergebnis wird im Draht 3 auf
dieselbe Art wie beim herkömmlichen
Verfahren eine Knickstelle 3a gebildet.
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Danach
wird die Kapillare 4 vertikal bis zu einem wunschgemäss auswählbaren
Punkt D1 angehoben während
der Draht 3 abgegeben wird. Dann werden wichtige oder charakteristische
Schritte der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung durchgeführt. Insbesondere wird im Schritt
(e) von 3 die Kapillare 4 in
einer Richtung gegen den zweiten Verbindungspunkt Z hin bis zu einem
Punkt D2 verschoben, welcher nahezu unmittelbar über dem ersten Verbindungspunkt
A angeordnet ist und dessen vertikale und horizontale Stellungen
wunschgemäss bestimmt
werden können.
Anschliessend wird der Draht 3 auf solch eine Weise an
einen Punkt M1 gebunden, dass ein Teil des Drahtes 3 mit
einem Oberteil des an den ersten Verbindungspunkt A gebundenen Balles 30 zusammengestaucht
wird. Als Ergebnis dieses Vorgangs wird angrenzend zur Knickstelle 3a im
Draht 3 ein gestauchter Bereich 3c gebildet, während die
Knickstelle 3a in einer Form, in welcher der Teil des Drahtes 3 aufgedoppelt
wird, gebildet wird.
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Dann
wird im Schritt (g) von 3 die Kapillare 4 vertikal
auf einen Punkt D angehoben, während
der Draht 3 freigegeben wird. Bei dieser Gelegenheit kann
die Kapillare 4 leicht in eine horizontale Richtung gegen
den zweiten Verbindungspunkt Z verschoben und dann vertikal bis
zu einem Punkt (nicht gezeigt) angehoben werden, welcher vom Punkt
D wenig abweicht. Alternativ kann die Kapillare 4 schräg bis zu
dem wenig abweichenden Punkt angehoben werden. Demnach wird in den
Schritten (e) und (f) von 3 der gestauchte
Bereich 3c im Draht 3 gebildet.
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Danach
wird im Schritt (h) von 3 eine zweite umgekehrte Betätigung der
Kapillare 4 ausgeführt.
Das heisst, die Kapillare 4 wird horizontal in einer Richtung
entgegengesetzt zum zweiten Verbindungspunkt Z bis zu einem Punkt
E verschoben. Die Verschiebung der Kapillare 4 vom Punkt
D zum Punkt E bildet eine Knickstelle 3b im Draht 3.
Danach wird im Schritt (i) von 3 die Kapillare 4 vertikal
bis zu einem Punkt F angehoben, so dass der Draht 3 über eine
Länge,
welche dem sich zwischen der Knickstelle 3b und dem Kontakt 1a erstreckenden
ansteigenden Bereich S des Drahtes 3 entspricht, freigegeben wird.
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Anschliessend
werden die Schritte (j) und (k) von 3 auf dieselbe
Art wie die oben beim herkömmlichen
Verfahren beschriebenen durchgeführt, so
dass die Kapillare 4 gesenkt wird, bis sie sich am zweiten
Verbindungspunkt Z befindet, so dass im Ergebnis der Draht 3 an
den zweiten Verbindungspunkt Z gebunden wird. Übrigens kann die Verschiebung der
Kapillare 4 vom Punkt F zum zweiten Verbindungspunkt Z
entlang demselben Weg wie beim oben beschriebenen herkömmlichen
Verfahren ausgeführt
werden, oder sie kann auf geeignete Weise aus verschiedenen möglichen
Wegen ausgewählt werden.
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Wie
oben beschrieben, wird das zweite Verbinden des Drahtes 3 am
nahezu oberhalb des ersten Verbindungspunktes A oder in dessen Nähe angeordneten
Punkt M1 im Schritt (f) von 3 ausgeführt, und
nicht nachdem die Kapillare 4 wie im Schritt (b) von 3 lediglich
angehoben wurde. Stattdessen wird das zweite Verbinden im Schritt
(f) von 3 ausgeführt, nachdem die Kapillare 4 im
Schritt (c) von 3 horizontal in der zum zweiten
Verbindungspunkt Z entgegengesetzte Richtung verschoben wurde, und
die Knickstelle 3a wird im Draht 3 durch das Ausführen der
Schritte (d) und (e) von 3 gebildet, wodurch der gestauchte
Bereich 3c im Draht 3 gebildet wird. Im Ergebnis
wird der Nackenbereich H gestaucht oder verformt und erhält dadurch
eine verringerte Höhe,
welche im Wesentlichen gleich ist wie eine Höhe des sich zwischen den Knickstellen 3a und 3b erstreckenden
horizontalen Bereiches L, mit dem Ergebnis, dass die Drahtverbindung mit
einem niedrigen Profil gebildet werden kann. Wenn beispielsweise
ein Golddraht mit einer Dicke von 25 μm drahtverbunden wird, um einen
verbundenen Teil zu bilden, welcher einen Durchmesser von ungefähr 60 μm und eine
Dicke von ungefähr
12 μm aufweist,
hat der Nackenbereich H gemäss
der vorliegenden Erfindung eine Höhe von ungefähr 50–80 μm, während der
Nackenbereich H gemäss
dem herkömmlichen
Vefah ren eine Höhe
von ungefähr 100–130 μm hat. Ausserdem
wird, weil der gestauchte Bereich 3c des Drahtes 3 an
die Position M1 unmittelbar über
dem ersten Verbindungspunkt A gebunden wird, ein vom ersten Verbindungspunkt
A ansteigender Teil des Drahtes 3 gebildet, welcher im Vergleich
zu demjenigen der herkömmlichen
Drahtverbindung stark ist, mit dem Ergebnis, dass eine Drahtverbindung
gebildet werden kann, welche stabil angeordnet ist und welche eine
starke Formrückhaltung
hat.
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Ausserdem
können,
um die Höhe
des Nackenbereiches H unmittelbar über dem ersten Verbindungspunkt
A einzuhalten oder um eine möglicherweise
am Nackenbereich H verursachte Beschädigung zu beheben, die Betätigungen
in den Schritten (b) bis (f) von 3 mit Bezug
auf den Punkt M1 unmittelbar über
dem ersten Verbindungspunkt A oder in dessen Nähe wiederholt zweimal oder
mehrere Male ausgeführt
werden. Ausgestaltungen von Drahtverbindungen, die durch mehrmaliges
Ausführen
einer solchen Drahtverbindung im Bezug auf den ersten Verbindungspunkt
A gebildet werden, sind in den 4 und 5 beispielhaft
gezeigt.
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Die
in der 4 gezeigte Drahtverbindung ist am Nackenbereich
H mit Knickstellen 3a1 und 3a2 versehen, welche durch Variieren eines
Abstandes gebildet werden, um welchen die Kapillare 4 im Schritt
(c) von 3 horizontal verschoben wird.
Insbesondere ist der Abstand, um welchen die Kapillare 4 zur
Bildung der Knickstelle 3a2 horizontal
verschoben wird, etwas kürzer
als derjenige zur Bildung der Knickstelle 3a1 .
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Die
in der 5 gezeigte Drahtverbindung ist am Nackenbereich
H mit drei Knickstellen 3a1 , 3a2 und 3a3 versehen, welche
durch Variieren nicht nur eines Abstandes, sondern auch einer Richtung,
in welche die Kapillare 4 im Schritt (c) von 3 horizontal
verschoben wird, gebildet werden. Die Knickstellen 3a1 und 3a3 werden
durch Verschieben der Kapillare 4 in dieselbe Richtung
weg vom zweiten Verbindungspunkt Z um verschiedene Abstände gebildet,
während
die Knickstelle 3a2 im Schritt
(c) von 3 durch Verschieben der Kapillare 4 in
eine Richtung gegen den zweiten Verbindungspunkt Z gebildet wird.
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Wie
oben beschrieben, wird in den Ausführungsformen des Drahtverbindungsverfahrens
gemäss
der vorliegenden Erfindung der Verbindungsschritt gemäss den Schritten
(b) bis (f) von 3 mindestens einmal ausgeführt.
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Das
Verbindungsverfahren der vorliegenden Erfindung wird beispielsweise
mittels einer in der 6 gezeigten Drahtverbindungsvorrichtung
ausgeführt.
Die Verbindungsvorrichtung umfasst eine Basis 20, einen
an der Basis 20 befestigten X-Y-Tisch 22, einen
z-Achsenverschiebungsmechanismus 24, eine Steuereinheit 32 und
eine Servolenkungs- und Steuerungsgruppe 33 zum Steuern
des X-Y-Tisches 22 und des z-Achsenverschiebungsmechanismus 24 über x-,
y- und z-Achsenmotoren 21, 23 und 26.
Die Vorrichtung umfasst zudem ein Bindungsgestell 28, auf
welches ein Kontaktrahmen 1 gesetzt wird. Der z-Achsenverschiebungsmechanismus 24 ist
mit einem Arm 27 versehen, an dessen distalem Ende eine Kapillare 4 befestigt
ist, wobei ein Draht 3 in die Kapillare 4 eingeführt ist.
Eine Klemme 5 ist über
der Kapillare 4 angeordnet, um den Draht 3 festzuklemmen
und freizugeben. Eine solche Konstruktion ermöglicht es, die Kapillare 4 zwischen
einer Auflage 2a (oder einem ersten Verbindungspunkt A)
ei nes am Kontaktrahmen 1 befestigten Halbleiterchips 2 und einem
Kontakt 1a (oder einem zweiten Verbindungspunkt Z) des
Kontaktrahmens 1 zu verschieben, während die Verbindungssteuerung
durchgeführt
wird. Der z-Achsenverschiebungsmechanismus 24 ist an einer
Drehachse 25 derart gelagert, dass das distale Ende des
Armes 27 durch den z-Achsenmotor 26 vertikal verschoben
wird.
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Die
Steuereinheit 32 ist dazu ausgebildet, an die Servolenkungs-
und Steuerungsgruppe 33 ein Steuerungssignal auf der Basis
von Parametern auszusenden, welche darin vorgängig so gesetzt werden, dass
die Servolenkungs- und Steuerungsgruppe 33 die Kapillare 4 zu
und weg von den ersten und zweiten Verbindungspunkten A und Z entlang
einem vorbestimmten Weg verschiebt und die Kapillare 4 sowie
die Klemme 5 betätigt.
Die Steuereinheit 32 ist mit einem daran angeordneten manuellen
Eingabeteil 34 versehen, um während dem Drahtverbindungsvorgang
Parameter wie Positionen der Käpillare 4 in
horizontaler und vertikaler Richtung in die Steuereinheit 32 einzugeben.
Demnach wird die Höhe,
um welche die Kapillare 4 anzuheben ist, über den
manuellen Eingabeabschnitt 34 manuell in die Steuereinheit 32 eingegeben,
wodurch die Verschiebung der Kapillare 4 automatisch gesteuert
wird. In 6 bezeichnen die Bezugszeichen 30, 35 und 36 einen
an einer Spitze des Drahtes 3 gebildeten Ball, eine ITV-Kamera
beziehungsweise eine Bilderkennungseinheit.
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Die
derart aufgebaute Vorrichtung führt
das Drahtverbinden wie oben mit Bezugnahme auf die Ausführungsform
des erfindungsgemässen
Verfahrens beschrieben in entsprechender Art und Weise aus.
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Wie
aus dem Vorangegangenen entnommen werden kann, ist beim Drahtverbindungsverfahren und
bei der Drahtverbindungsvorrichtung die den ersten Verbindungspunkt
und den zweiten Verbindungspunkt verbindende Drahtverbindung an
ihrem Nackenbereich mit dem gestauchten Bereich versehen, welcher
durch Stauchen eines Teiles des Drahtes in der Umgebung des Nackenbereiches
zusammen mit dem Oberteil des an den ersten Verbindungspunkt gebundenen
Balles gebildet wird. Eine solche Konstruktion kann eine Drahtverbindung
mit einem niedrigen Profil erstellen, welche stabil ist und eine
starke Formrückhaltung
aufweist. Eine derartige Form der Drahtverbindung kann ohne Weiteres
erhalten werden, indem nach dem Verbinden des Balles des Drahtes
an den ersten Verbindungs-Punkt
die Kapillare leicht angehoben wird, die Verbindungskontrolle durchgeführt wird
und anschliessend der Draht mit der Spitze oder der Umgebung der
Spitze des Balles verbunden wird.
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Demnach
kann nicht nur eine Drahtverbindung mit einem kurzen Verdrahtungsabstand,
sondern auch eine Drahtverbindung mit einem langen Verdrahtungsabstand
als eine stabile Drahtverbindung mit niedrigem Profil erstellt werden.
Ausserdem hat die so gebildete Drahtverbindung eine starke Formrückhaltung,
welche einer Kraft oder einem Druck, die von Aussen auf die Drahtverbindung
ausgeübt
werden, standhält.
Demnach kann die Drahtverbindung eine ausgezeichnete Stossabsorptionsfunktion
gegen einen Stoss wie beispielsweise einen durch Kontakt der Kapillare
oder durch Emission einer Ultraschallwelle verursachten Stoss während des Verbindens
des Drahtes mit dem zweiten Verbindungspunkt, durch eine Vibration
des Drahtes, durch eine durch einen Fluss von gepresstem Material
während
des Einspritzens des Pressmate rials oder dergleichen erzeugte äussere Kraft
gewähren
mit dem Ergebnis, dass ein Biegen oder Kippen des Drahtes und ein
Bruch im Nackenbereich der Drahtverbindung wirksam verhindert werden
können.
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Während bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung mit einem gewissen Grad von Detaillierung unter
Bezugnahme auf die Abbildungen beschrieben worden sind, sind im
Lichte der obigen Lehren offensichtliche Modifikationen und Variationen
möglich.
Es versteht sich demnach, dass die Erfindung innerhalb der Grenzen
der angefügten
Ansprüche
auch anderweitig als hier im Einzelnen beschrieben ausgeführt werden
kann.