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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein metallisches Trennelement für Fahrbahnspuren
im Straßenverkehr,
das insbesondere als Element für
eine vorübergehende
Absperrung einsetzbar ist, und zwar für die gesicherte Abgrenzung
eines Straßen-
oder Autobahn-Baustellenbereichs,
das heißt,
für die
Dauer der Bauarbeiten zur räumlichen
Trennung von einer oder mehreren Fahrbahnen, die für den Kraftfahrzeugverkehr
bestimmt sind, von einer oder weiteren Fahrbahnen oder Geländestreifen,
auf denen Bauarbeiten durchgeführt
werden, wie etwa Instandsetzung oder Verbreiterung der Fahrbahn.
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Diese
Trennelemente werden meistens in Form von Betonblöcken ausgeführt, die
durch einige Metallteile ergänzt
werden, die hauptsächlich
der Verbindung der Trennelemente untereinander dienen – siehe
zum Beispiel die
französische Patentanmeldung
Nr. 2 810 055 im Namen des Antragstellers, oder die entsprechende
europäische Patentanmeldung Nr. 1
162 315 .
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Es
ist jedoch auch schon ein Konzept für modulare Trennelemente für Fahrbahnen
vorgeschlagen worden, die vollständig
aus Metall, insbesondere aus Stahl, hergestellt sind (siehe zum
Beispiel
DE-C-197 35
507 ). Ein solches Trennelement hat Stützfüße, an deren Seiten Metallschienen
des Typs befestigt sind, wie sie häufig als Leitplanken entlang der
Fahrbahnen verwendet werden.
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Bei
den zur Zeit bekannten Ausführungen dieser
Art metallischer Trennelemente erfolgt die Verbindung zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Einheitselementen, die mit ihren Enden aneinander
stoßen,
durch Bolzenverschraubung mit zwei, vier oder sechs Schrauben und
mit Zentrierführungen „Männchen/Weibchen", die an den Enden
dieser Elemente vorgesehen sind. Ein Nachteil dieser Art der Verbindung
ist die Unmöglichkeit,
ein Einheits-Trennelement abzubauen und herauszunehmen, das in eine Reihe
von Elementen eingefügt
ist, genau wegen der Zentrierführungen,
die für
ein solches Herausnehmen Hindernisse bilden. Außerdem ist für die Verwendung
der Vorrichtung mit der Verbindung durch Bolzenverschraubung ein
großer
Aufwand erforderlich, und zwar sowohl bezüglich Gerät (Kastenwagen, Kompressor,
Drehschlagschrauber, Schrauben) als auch Arbeitskraft (drei Personen
sind gleichzeitig nötig).
Die Betriebskosten für
diese metallischen Trennelemente sind demnach zur Zeit immer noch extrem
hoch, was ihre Verwendung stark einschränkt. Hierzu kommt die Tatsache,
dass die gegenwärtigen
metallischen Trennelemente auch viel höhere Fabrikationskosten haben
als die Trennelemente aus Beton, schon allein aufgrund ihrer kürzeren Lebensdauer,
was eine häufigere
Erneuerung notwendig macht; so beträgt beispielsweise die durchschnittliche
Lebensdauer der metallischen Trennelemente vier bis fünf Jahre,
unter Berücksichtigung
ihrer Oxidation, wenn sie der Luft und Witterungseinflüssen ausgesetzt
sind, und auch aufgrund der Stöße und Verformungen,
die sie bei ihrem Auf- und Abbau und ihrer Verwendung erhalten,
während die
durchschnittliche Lebensdauer eines Trennelements aus Beton auf
zwanzig Jahre veranschlagt werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, die vorgenannten Nachteile
der metallischen Trennelemente zu beseitigen, und ihr Ziel ist es
demnach, ein wirtschaftlicheres System von metallischen Trennelementen
hinsichtlich seiner Konzeption wie auch seines Betriebs zu liefern,
das auch das bequeme Herausnehmen und Einsetzen eines in eine Reihe
von Elementen eingefügten
Elements erlaubt.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung im wesentlichen ein metallisches
Trennelement für Fahrbahnspuren,
speziell ein Element, das für
die vorübergehende
Abgrenzung eines Straßen-
oder Autobahn-Baustellenbereichs einsetzbar ist, wobei dieses Trennelement
in allgemein bekannter Weise Stützen
umfasst, an deren zwei Seiten Metallgleitschienen befestigt sind,
und das gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet ist, dass es zwei kastenförmige Endelemente und gegebenenfalls
mindestens ein dazwischen liegendes Kastenelement umfasst, von denen
jedes von zwei parallel laufenden senkrechten Seitenwangen gebildet
wird, die auf jeder Seite des Kastenelements durch Längsstäbe miteinander
verbunden sind, die jeweils mindestens ein Loch haben für die Befestigung,
und zwar durch Bolzenverschraubung, mindestens einer Gleitschiene, welche
die Kastenelemente verbindet.
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Bei
einer bevorzugten Ausführung
des erfindungsgemäßen metallischen
Trennelements haben die zwei Metall-Seitenwangen jedes Kastenelements die
allgemeine Form eines gleichschenkligen Trapezes, dessen große Basis
sich in Einsatzstellung unten befindet und für das Kastenelement als Abstützung am
Boden dient. Bei dieser Konfiguration sind die zwei Metall-Seitenwangen
jedes Kastenelements vorteilhafterweise auch an ihren Oberseiten,
die der kleinen Basis des Trapezes entsprechen, miteinander verbunden
durch eine obere Metallplatte, deren Seitenbereiche Langlöcher für die Befestigung
der oberen Gleitschienen durch Bolzenverschraubung aufweisen.
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Im
Detail hat dieses Trennelement, bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen metallischen
Trennelements, auf jeder Seite drei übereinander liegende Gleitschienen,
die diese Kastenelemente verbinden, mit einer unteren Gleitschiene,
die auf einem unteren Längsstab
befestigt ist, einer mittleren Gleitschiene, die auf einem mittleren
Längsstab
befestigt ist und vorzugsweise die untere Gleitschiene überlappt,
und eine obere Gleitschiene, die auf einem oberen Längsstab
und an einem Seitenbereich der oberen Metallplatte eines Kastenelements
befestigt ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des metallischen Trennelements, das Gegenstand der Erfindung ist,
sind die zwei Metall-Seitenwangen seiner beiden End-Kastenelemente
außerdem
durch mindestens zwei rohrförmige
Längsführungen
verbunden, die als Aufnahmen und als Gleitführungen für die entsprechenden Ansatzstücke einer
Verbindungsvorrichtung zwischen aufeinander folgenden Trennelementen
dienen, die mit ihren Enden aneinander stoßen.
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Im
einzelnen kann die Verbindungsvorrichtung, die an einem Ende des
Trennelements vorgesehen ist, die Form eines Verbindungsbügels haben, der
eine senkrechte Metallplatte umfasst, bei der auf einer Seite waagerechte
längere
Ansatzstücke
hervorstehen, deren Querschnitt und Anordnung denjenigen der vorgenannten
rohrförmigen
Führungen entsprechen,
wobei diese waagerechten Ansatzstücke in den rohrförmigen Führungen
des End-Kastenelements des Trennelements gleiten, zu dem die Verbindungsvorrichtung
gehört,
und wobei sie in die entsprechenden rohrförmigen Führungen eines benachbarten
End-Kastenelements eingreifen können,
das zu einem anderen Trennelement gehört, das mit dem vorhergehenden
zu verbinden ist.
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Insbesondere
sind im Fall von Metall-Seitenwangen in Trapezform die zwei Metall-Seitenwangen der
zwei End-Kastenelemente des Trennelements vorteilhafterweise durch
drei rohrförmige
Längsführungen
verbunden, und zwar eine obere rohrförmige Führung und zwei untere rohrförmige Führungen,
die wie die Spitzen eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet
sind, wobei die senkrechte Metallplatte des Verbindungsbügels an
einer ihrer Flächen
drei waagerechte Ansatzstücke
in einer Anordnung aufweist, die derjenigen der drei rohrförmigen Führungen
entspricht. In der Praxis bestehen diese rohrförmigen Längsführungen aus waagerechten Metallrohren
mit rechteckigem Querschnitt, deren Enden an den Rand von entsprechenden
rechteckigen Öffnungen
geschweißt
sind, die in den zwei Seitenwangen jedes End-Kastenelements ausgeführt sind,
während
die entsprechenden Teile der Ansatzstücke der Verbindungsvorrichtung
zwischen den Trennelementen aus Bandeisen bestehen, von denen jedes
etwas mehr als doppelt so lang ist wie eines der vorgenannten Rohre,
wobei die Bandeisen an eine Fläche
der senkrechten Metallplatte des Verbindungsbügels geschweißt sind.
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Diese
senkrechte Metallplatte hat vorteilhafterweise auch noch einen Bedienungsgriff
an jener Seite, die der Seite gegenüberliegt, die mit den waagerechten
Ansatzstücken
versehen ist, die insbesondere aus Bandeisen bestehen.
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Jedes
dieser waagerechten Ansatzstücke
ist seinerseits an seinem freien Ende vorteilhafterweise mit einem
Langloch versehen, das vorgesehen ist, um einen abnehmbaren Verriegelungskeil
aufzunehmen.
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Das
metallische Trennelement entsprechend der Erfindung kann als ein
relativ kurzes Trennelement ausgeführt sein, das zwei End-Kastenelemente und
ein einziges dazwischen liegendes Kastenelement umfasst, die auf
beiden Seiten durch seitliche Gleitschienen miteinander verbunden
sind, deren Länge
der Gesamtlänge
des Trennelements entspricht.
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Bei
einer anderen Möglichkeit
kann das erfindungsgemäße metallische
Trennelement jedoch als ein relativ langes Trennelement ausgeführt sein,
das zwei End-Kastenelemente und eine Vielzahl dazwischen liegender
Kastenelemente umfasst, die durch aufeinander folgende seitliche
Gleitschienen miteinander verbunden sind, deren Länge etwa
einem Teil-Vielfachen der Gesamtlänge des Trennelements entspricht,
wobei sich die Enden dieser Gleitschienen im Bereich der dazwischen
liegenden Kastenelemente überlappen,
an denen sie gleichzeitig durch Bolzenverschraubung befestigt sind.
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Als
Ganzes gesehen bietet die Erfindung also ein metallisches Trennelement,
das zahlreiche, besonders schätzenswerte
Vorzüge
besitzt:
Die Struktur und die Herstellung dieses Trennelements
sind einfach und infolgedessen wirtschaftlich, insbesondere aufgrund
der Zusammensetzung der Kastenelemente und der Verbindungsvorrichtung aus
geschnittenen Blechen, Bandeisen und Rohren, wobei die notwendigen
Schraubenbolzen nur diejenigen sind, mit denen die Befestigung der
Gleitschienen an den Kastenelementen durchgeführt ist.
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Die
Verbindungsvorrichtung zwischen den mit ihren Enden aneinander stoßenden Trennelementen
ist ebenfalls besonders einfach, da sie weder Schraubenbolzen noch
Gelenkteile oder dergleichen benötigt.
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Die
kostengünstige
Bauweise dieses metallischen Trennelements beruht auch auf der Verwendung
von klassischen handelsüblichen
Metallgleitschienen, insbesondere von bereits vorhandenen Metallgleitschienen,
die zu geringeren Kosten wieder verwendet werden können, zum
Beispiel, wenn sie durch Betonschranken ersetzt werden, die als
endgültige
Absperrung eingesetzt werden.
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Die
Kastenelemente sind besonders steif, was vor allem für die End-Kastenelemente
gilt, die durch die Rohre, die ihre beiden Seitenwangen verbinden,
noch zusätzlich
versteift werden.
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Die
zwei Enden des metallischen Trennelements entsprechend der Erfindung
sind vollkommen glatt, da es sich um die außenliegenden Metall-Seitenwangen
der End-Kastenelemente
handelt, wodurch es möglich
ist, ein Trennelement, das in einer fortlaufenden Reihe von Elementen
sitzt, leicht herauszunehmen und dieses Element eventuell wieder an
seine Stelle zu setzen.
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Der
Zusammenbau der einzelnen Trennelemente ist besonders bequem und
schnell. Tatsächlich
erfordert dieser Arbeitsgang keinerlei Verschraubung, und dank der
Bügelvorrichtung
werden alle Verbindungs-Bandeisen, die in gewisser Weise Anschlussteile
bilden, gleichzeitig in die entsprechenden Führungsrohre geschoben, und
zwar mit geringem manuellem Kraftaufwand. Das gilt offensichtlich auch
für den
umge kehrten Arbeitsgang, zwei Elemente voneinander zu trennen. Diese
Arbeitsgänge können demnach
ohne Schwierigkeit von einer einzigen Person ausgeführt werden,
was außerdem
eine große
Ersparnis an Personalkosten mit sich bringt.
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Darüber hinaus
ist der so durchgeführte
Zusammenbau zwischen zwei aufeinander folgenden Trennelementen besonders
steif und wird durch die Verriegelungskeile gesichert.
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Dank
der Konzeption des Trennelements entsprechend der Erfindung ist
es insbesondere möglich, „kurze" metallische Trennelemente, üblicherweise
mit einer Länge
von vier Meter, zu bauen, mit zwei End-Kastenelementen und einem
einzigen dazwischen liegenden Kastenelement, die ein „Modul" bilden, das einem
Standard-Trennelement aus Beton entspricht.
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Die
Erfindung erlaubt es aber auch, „lange" metallische Trennelemente zu bauen, üblicherweise mit
einer Länge
von etwa zwölf
Meter, mit mehr Zwischenelementen und überlappenden Gleitschienen, wobei
solche Elemente auch mit einem Straßenfahrzeug mit Zugmaschine
und Auflieger mit Förderkran transportiert
werden können,
und wobei durch ihre größere Länge die
Zahl der Arbeitsgänge
für den
Zusammenbau der Elemente (für
eine gegebene Gesamtlänge
der herzustellenden Absperrung) verringert werden kann.
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Die
Erfindung wird besser verstanden werden mit Hilfe der folgenden
Beschreibung mit Bezug auf den beigefügten schematischen Zeichnungssatz, der
beispielhaft zwei Ausführungen
dieses metallischen Trennelements zeigt:
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1 ist
eine Perspektivansicht, die die benachbarten Endteile zweier aufeinander
folgender Trennelemente zeigt;
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2 ist
eine vertikale Schnittansicht eines Trennelements entlang II-II
der 1;
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3 ist
eine ebene Draufsicht eines vollständigen Trennelements;
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4 ist
eine sehr schematische ebene Draufsicht eines Trennelements größerer Länge.
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In
den 1 bis 3 ist ein metallisches Trennelement
insgesamt mit der Kennziffer 1 bezeichnet. Dieses Element,
mit einer Länge
von beispielsweise vier Meter, besteht aus drei Kastenelementen 2,
nämlich
zwei End-Kastenelementen und einem Zwischenelement, die durch von
ihnen getragene seitliche Gleitschienen 3, 4 und 5 miteinander verbunden
sind.
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Mit
Bezug speziell auf die 1 und 2 werden
zunächst
die Einzelheiten eines Kastenelements 2 beschrieben.
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Das
Kastenelement 2 umfasst zwei parallele senkrechte Seitenwangen 6,
die aus Metallblechen bestehen, die in der allgemeinen Form eines
gleichschenkligen Trapezes geschnitten sind, dessen große Basis
sich unten befindet (auf dem Boden, beim Einsatz des Trennelements 1).
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Die
zwei senkrechten Seitenwangen des Kastenelements 2 sind
auf jeder Seite des Kastenelements 2 horizontal durch drei übereinander
liegende Bandeisen 7, 8 und 9 miteinander
verbunden, deren Enden an die schrägen Kanten der Seitenwangen 6 geschweißt sind.
Jedes des Bandeisen 7, 8 und 9 hat auf
halber Länge
ein Loch 10 für
die Befestigung der Gleitschienen, wie nachstehend genauer ausgeführt wird.
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Darüber hinaus
sind die jeweiligen Oberseiten der zwei senkrechten Seitenwangen 6,
die der kleinen Basis des Trapezes entsprechen, durch eine obere
Platte 11 aus Blech miteinander verbunden, deren mittlerer
waagerechter Teil eine breite rechteckige Öffnung 12 haben kann,
und deren Seitenteile, die symmetrisch geneigt sind, jeweils zwei
Langlöcher 13 aufweisen.
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Die
zwei senkrechten Seitenwangen 6 sind außerdem durch drei waagerechte
Metallrohre mit rechteckigem Querschnitt miteinander verbunden, nämlich einem
oberen Rohr 14 und zwei unteren Rohren 15, die
entsprechend den Spitzen eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet
sind. Die Enden dieser Rohre 14 und 15 sind an
die Kante der entsprechenden rechteckigen Öffnungen geschweißt, die
in den zwei Seitenwangen 6 ausgeführt sind.
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Jedes
derart aufgebaute Kastenelement 2 bildet einen starren
Block, der mit den großen
Basen seiner zwei trapezformigen Seitenwangen 6 auf dem Boden
aufsitzen kann.
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Die
Kastenelemente 2 sind durch die Gleitschienen 3, 4 und 5 miteinander
verbunden, die mittels Schraubenbolzen 16 befestigt sind.
Wie die 2 genauer zeigt, sind die zwei
unteren Gleitschienen 3 symmetrisch an den unteren Bandeisen 7 mittels
Schraubenbolzen 16 befestigt, die die Löcher 10 dieser Bandeisen 7 durchqueren.
Die zwei mittleren Gleitschienen 4 sind symmetrisch an
den mittleren Bandeisen 8 mittels Schraubenbolzen 16 befestigt, die
die Löcher 10 dieser
Bandeisen 8 durchqueren, wobei der untere Teil jeder mittleren
Gleitschiene 4 den oberen Teil der entsprechenden unteren
Gleitschiene 3 überdeckt.
Schließlich
sind die zwei oberen Gleitschienen 5 einerseits symmetrisch
an den oberen Bandeisen 9 mittels Schraubenbolzen 16 befestigt,
die die Löcher 10 dieser
Bandeisen 9 durchqueren, und andererseits an den schrägen Seitenteilen des
oberen Blechs 11 mittels Schraubenbolzen 16 befestigt,
die die Langlöcher 13 dieser
Seitenteile durchqueren. Indem die Gleitschienen 3, 4 und 5,
die alle gleich lang sind (insbesondere vier Meter), an zwei End-Kastenelementen 2 und
an einem Zwischenelement 2 befestigt werden, wird ein metallisches
Trennelement 1 mit starrer Struktur aufgebaut, das auf
jeder Seite mit drei übereinander
liegenden Gleitschienen 3, 4 und 5 ausgestattet
ist.
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Das
Trennelement 1 ist an einem Ende mit einem gleitenden Bügel 17 zur
Verbindung mit einem anderen Trennelement 1 versehen, wobei
die zwei Trennelemente 1 mit ihren Enden aneinander stoßen, wie
in den 1 und 3 gezeigt ist. Der Bügel 17,
gut zu sehen in der 1, umfasst eine senkrechte Metallplatte 18 in
Form eines Trapezes oder Dreiecks, auf deren einer Seite drei parallele
waagerechte Bandeisen angeschweißt sind, und zwar ein oberes
Bandeisen 19 und zwei untere Bandeisen 20, deren
Anordnung derjenigen der drei Rohre 14, 15 mit
rechteckigem Querschnitt eines Kastenelements 2 entspricht.
Jedes Bandeisen 19 oder 20 hat eine Länge, die
etwas mehr als das Doppelte der Länge eines Rohres 14 oder 15 beträgt. Nach
seinem freien Ende hin hat jedes Bandeisen 19 oder 20 ein
Langloch oder Schlitz 21, der für die Aufnahme eines abnehmbaren
Verriegelungskeils 22 vorgesehen ist. Auf der den Bandeisen 19 und 20 gegenüber liegenden
Seite hat die Metallplatte 18 des Bügels 17 einen Bedienungsgriff 23.
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Ein
solcher Bügel 17 wird
an einem Ende jedes Trennelements 1 am End-Kastenelement 2 angesetzt.
Die Bandeisen 19 und 20 des Bügels werden gleitend in die
Rohre 14 und 15 dieses End-Kastenelements 2 so
eingeführt,
dass die Enden der Bandeisen 19 und 20 an dem
betreffenden Ende des Trennelements 2 hervorstehen. Der
Bügel 17 als
Ganzes ist demnach in Translationsbewegung in der Längsrichtung
des Trennelements 1 verschiebbar, entlang des Doppelpfeils
F in 1.
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Wenn
zwei Trennelemente 1 an ihren Enden aneinander stoßend montiert
werden, wie in 1 angedeutet und in 3 rechts
gezeigt ist, wird der Bügel 17 eines
ersten Elements 1 mittels seines Bedienungsgriffs 23 zum
Ende eines zweiten Elements 1 hin vorgeschoben, das keinen
Bügel hat.
Die Bandeisen 19 und 20 des Bügels 17, die in den
Rohren 14 und 15 des End-Kastenelements 2 des
ersten Trennelements 1 gleiten, greifen so auch in die
Rohre 14 und 15 des End-Kastenelements 2 des
zweiten Trennelements 1 ein. Die freien Enden der Bandeisen 19 und 20,
die schließlich
aus den Rohren 14 und 15 des End-Kastenelements 2 des
zweiten Trennelements 1 austreten, bekommen schließlich Keile 22, was
den Zusammenbau der zwei Trennelemente 1 verriegelt.
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Dieser
Zusammenbau kann wieder auseinander gebaut werden, indem die Verriegelungskeile 22 abgenommen
werden und dann der Bügel 17,
immer mittels seines Bedienungsgriffs 23, zurückgeschoben
wird.
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Wie
leicht zu verstehen ist, kann ein Trennelement 1, das in
eine fortlaufende Reihe solcher Trennelemente eingefügt ist,
auf diese Weise aus der Reihe von Elementen herausgenommen und eventuell
wieder eingesetzt werden, ohne die anderen Trennelemente dieser
Reihe zu verschieben.
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4 zeigt
ein metallisches Trennelement größerer Länge, das
nach dem gleichen Prinzip gebaut ist, das heißt, durch Zusammenbau von Kastenelementen 2 und übereinander
liegenden Gleitschienen 3, 4 und 5. Dieses
längere
Element, zum Beispiel in der Größenordnung
von 12 Meter, entsteht aus der Verbindung von drei aufeinander folgenden
Segmenten, von denen jedes einem Trennelement 1 entspricht
(üblicherweise
mit einer Länge
von vier Meter), wie es vorstehend beschrieben ist, wobei das End-Kastenelement 2 eines
Segments mit dem End-Kastenelement des folgenden Segments zusammengefügt wird.
Im Bereich eines solchen gemeinsamen Kastenelements 2 überlappen
die Enden der Gleitschienen 3, 4 und 5 eines
Segments die entsprechenden Enden der Gleitschienen 3, 4 und 5 des folgenden
Segments. Die Befestigung der derart übereinander liegenden Enden
der Gleitschienen 3, 4 und 5 an dem gemeinsamen
Kastenelement 2 ist ebenfalls in bekannter Weise gewährleistet,
das heißt,
durch die gleichen Schraubenbolzen, in der zuvor detailliert mit
Bezug auf die 2 beschriebenen Weise.
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Auf
diese Weise ist es möglich,
Trennelemente mit einer Länge
in der Größenordnung
von zwölf
Meter zusammenzubauen, die auf einem Sattelschlepper für Straßenverkehr
transportiert werden können.
Diese „langen" Trennelemente können ihrerseits
in Reihe angeordnet und durch die stets an einem ihrer Enden vorgesehene
Bügel-Verbindungsvorrichtung 17 in
der zuvor beschriebenen Weise miteinander verbunden werden.
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Man
würde den
Rahmen der Erfindung, wie sie in den anhängenden Ansprüchen definiert
ist, nicht verlassen bei folgenden Änderungen, insbesondere:
- – der
Detailformen der Kastenelemente, insbesondere des Umrisses ihrer
Seitenwangen;
- – der
Details der Verbindungsvorrichtungen zwischen den Trennelementen;
- – der
Länge dieser
Trennelemente und der Anzahl der dazwischen liegenden Kastenelemente,
die gemäß dieser
Länge gewählt wurden.