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DE602004004906T2 - Rasierapparat mit einer kurzhaarschneidvorrichtung und einer langhaarschneidvorrichtung - Google Patents

Rasierapparat mit einer kurzhaarschneidvorrichtung und einer langhaarschneidvorrichtung Download PDF

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DE602004004906T2
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hair
long
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carrier device
shaver
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Thomas Johann Thomas ROGATSCHNIG
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Koninklijke Philips NV
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Koninklijke Philips Electronics NV
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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Rasiergerät mit einem Gehäuse, wobei das Gehäuse einen von einer Gehäusekante begrenzten Durchgang aufweist und einen Motor sowie vom Motor antreibbare Antriebsmittel enthält, und mit mindestens einer Kurzhaarschneidvorrichtung, die aus dem Gehäuse heraus durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den Antriebsmitteln antreibbares Kurzhaarschneidwerkzeug umfasst, und mit mindestens einer Langhaarschneidvorrichtung, die aus dem Gehäuse heraus durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den Antriebsmitteln antreibbares Langhaarschneidwerkzeug umfasst.
  • Ein Rasiergerät gemäß der eingangs erwähnten Ausgestaltung ist beispielsweise aus der Patentschrift US 6 317 982 B1 bekannt. Das bekannte Rasiergerät ist mit zwei benachbarten Kurzhaarschneidvorrichtungen und zwei Langhaarschneidvorrichtungen versehen, wobei die beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen zwischen den beiden Langhaarschneidvorrichtungen angeordnet sind. Bei dem bekannten Rasiergerät sind die beiden Langhaarschneidvorrichtungen geführt, wobei sie parallel zu einer Einstellrichtung verstellt werden können, sodass bei jeder der beiden Langhaarschneidvorrichtungen die Höhe zwischen verschiedenen Betriebspositionen eingestellt werden kann, die auch als Höheneinstellungen bezeichnet werden können. Bei dem bekannten Rasiergerät kann mindestens eine der beiden Langhaarschneidvorrichtungen zwischen insgesamt drei Höheneinstellungen verstellt werden. Durch die Einstellung der Höhe der Langhaarschneidvorrichtungen können verschiedene Schneideigenschaften der Langhaarschneidvorrichtungen erzielt werden, und zwar erzielen die beiden Langhaarschneidvorrichtungen ein glatteres Schneidergebnis, wenn sich die beiden Langhaarschneidvorrichtungen näher am Gehäuse des bekannten Rasiergeräts befinden, obwohl bedacht werden muss, dass das Haarfangverhalten der beiden Langhaarschneidvorrichtungen nicht so gut ist. Wenn die beiden Langhaarschneidvorrichtungen auf eine Höheneinstellung eingestellt werden, die weiter entfernt vom Gehäuse des bekannten Rasiergeräts ist, wird dadurch vorteilhaft bewirkt, dass ein besseres Haarfang verhalten und eine kürzere Rasierdauer gewährleistet werden, jedoch muss bedacht werden, dass das Schneidverhalten der Langhaarschneidvorrichtungen unsanfter ist.
  • Bei dem bekannten Rasiergerät besteht das Problem, dass durch die Einstellung der beiden Langhaarschneidvorrichtungen eine Veränderung der relativen Position von den beiden Langhaarschneidvorrichtungen zu den beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen bewirkt wird, mit der ungünstigen Auswirkung, dass durch die Einstellung der beiden Langhaarschneidvorrichtungen unterschiedliche Schneideigenschaften der beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen verursacht werden, was besonders ungünstig ist, wenn die beiden Langhaarschneidvorrichtungen auf die Höheneinstellung eingestellt werden, die am weitesten vom Gehäuse des bekannten Rasiergeräts entfernt ist, da dann die Schneideigenschaften der beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen viel ungünstiger sind.
  • Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die vorstehend angeführten Schwierigkeiten zu beseitigen und ein verbessertes Rasiergerät zu schaffen.
  • Zur Lösung der im Vorstehenden angeführten Aufgabe sind bei einem erfindungsgemäßen Rasiergerät erfindungsgemäße Merkmale vorgesehen, so dass ein Rasiergerät gemäß der Erfindung folgendermaßen gekennzeichnet werden kann:
    Rasiergerät mit einem Gehäuse, wobei das Gehäuse einen von einer Gehäusekante begrenzten Durchgang aufweist und einen Motor sowie vom Motor antreibbare Antriebsmittel enthält, und mit mindestens einer Kurzhaarschneidvorrichtung, die aus dem Gehäuse heraus durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den Antriebsmitteln antreibbares Kurzhaarschneidwerkzeug umfasst, und mit mindestens einer Langhaarschneidvorrichtung, die aus dem Gehäuse heraus durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den Antriebsmitteln antreibbares Langhaarschneidwerkzeug umfasst, und mit einer Trägervorrichtung, die sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung als auch die Langhaarschneidvorrichtung trägt und zur gemeinsamen Einstellung der Kurzhaarschneidvorrichtung und der Langhaarschneidvorrichtung vorgesehen ist und parallel zu einer Einstellrichtung zwischen einer ersten Betriebsposition und einer zweiten Betriebsposition bewegt werden kann, sodass, wenn sich die Trägervorrichtung in ihrer zweiten Betriebsposition befindet, sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung als auch die Langhaarschneidvorrichtung weiter aus dem Gehäuse herausragen, als wenn sich die Trägervorrichtung in ihrer ersten Betriebsposition befindet, wobei sowohl das antreibbare Kurzhaarschneidwerkzeug der Kurzhaarschneidvorrichtung als auch das antreibbare Langhaar schneidwerkzeug der Langhaarschneidvorrichtung vom Motor und den Antriebsmitteln angetrieben werden können, wenn sich die Trägervorrichtung in ihrer ersten Betriebsposition befindet und wenn sich die Trägervorrichtung in ihrer zweiten Betriebsposition befindet.
  • Das Vorsehen der erfindungsgemäßen Merkmale bewirkt, dass sowohl die Langhaarschneidvorrichtung als auch die Kurzhaarschneidvorrichtung eines erfindungsgemäßen Rasiergeräts gemeinsam auf einfache und Platz sparende Art und Weise sowie kostengünstig zwischen mindestens zwei Betriebspositionen verstellt werden können, und damit zwischen mindestens zwei Höheneinstellungen in Bezug auf das Gehäuse des Rasiergeräts. Folglich können die Schneideigenschaften der Langhaarschneidvorrichtung durch deren Höheneinstellung verändert werden, wodurch sich der Abstand der Langhaarschneidvorrichtung zum Gehäuse verändert, jedoch werden durch die gemeinsame Höheneinstellung der Langhaarschneidvorrichtung und der Kurzhaarschneidvorrichtung die Schneideigenschaften der Kurzhaarschneidvorrichtung nicht beeinträchtigt, sondern sind weiter so gut wie vorher, sodass die Schneideigenschaften, die von einer ein erfindungsgemäßes Rasiergerät verwendenden Person gefordert werden, in allen Betriebspositionen der Langhaarschneidvorrichtung und der Kurzhaarschneidvorrichtung zur Verfügung stehen.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Rasiergerät hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die Merkmale nach Anspruch 2 vorgesehen werden. Mit dieser Ausgestaltung, bei der die Verbindung aus der Langhaarschneidanordnung und der Kurzhaarschneidvorrichtung bereits bekannt ist, wird eine einfache, Platz sparende Lösung durch die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Trägervorrichtung erreicht.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Rasiergerät hat es sich ebenso als vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die Merkmale nach Anspruch 3 vorgesehen werden. Eine solche Lösung ist hinsichtlich einer möglichst einfachen, bequemen Handhabung und hinsichtlich einer möglichst einfachen Ausgestaltung und Konstruktion vorteilhaft.
  • Diese und weitere Aspekte der Erfindung werden anhand der nachfolgend beschriebenen Ausführungsform erläutert und verständlich.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform ausführlicher beschrieben, jedoch ist die Erfindung nicht darauf beschränkt. Es zeigen:
  • 1 eine Explosionsdarstellung sowie eine Schräg- und Vorderansicht eines Rasiergeräts gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 2 eine Querschnittdarstellung eines Abschnitts des Rasiergeräts gemäß 1, wobei eine Kurzhaarschneidvorrichtung und eine Langhaarschneidanordnung in einer ersten Betriebsposition dargestellt sind.
  • 3 ähnlich wie 2 das Rasiergerät gemäß 1 und 2, wobei die Kurzhaarschneidvorrichtung und die Langhaarschneidanordnung in einer zweiten Betriebsposition dargestellt sind.
  • Die 1 bis 3 zeigen ein Rasiergerät 1, das hauptsächlich für die Verwendung durch weibliche Personen bestimmt ist und daher häufig als „Ladyshaver" bezeichnet wird.
  • Das Rasiergerät 1 weist ein Gehäuse 2 auf, wobei das Gehäuse 2 insgesamt drei Hauptkomponenten aufweist und zwar einen im Wesentlichen topfförmigen unteren Abschnitt 3 und einen im Wesentlichen hülsenförmigen mittleren Abschnitt 4 und einen im Wesentlichen wannenförmigen oberen Abschnitt 5. Mit dem unteren Abschnitt 3 ist eine Trageschlaufe 3A verbunden, die jedoch abgenommen werden kann. Zwischen dem unteren Abschnitt 3 und dem mittleren Abschnitt 4 befindet sich ein Dichtungsring 6, der zwischen dem unteren Abschnitt 3 und dem mittleren Abschnitt 4 eine wasserdichte Verbindung herstellt.
  • Zusätzlich ist zwischen dem oberen Abschnitt 5 und dem mittleren Abschnitt 4 eine balgartige Verbindung vorgesehen, die mit einer ringförmigen Befestigungskomponente 8 zwischen dem oberen Abschnitt 5 und dem mittleren Abschnitt 4 gesichert ist, wie aus 2 und 3 ersichtlich. Die balgartige Verbindung 7 weist auf bekannte Art einen flexiblen mittleren Abschnitt 9 auf, der im Querschnitt gewellt ist, und einen inneren Befestigungsring 10, wobei die balgartige Verbindung 7 mit Hilfe des Befestigungsrings 10 mit einem Betätigungshebel 11 verbunden ist, der durch eine Pendelbewegung, d. h. eine Hin- und Herbewegung, angetrieben werden kann, wobei der Befestigungsring 10 in eine Ringnut 12 des Betätigungshebels 11 passt. Der obere Abschnitt 5 wird auch häufig als Scherkopfkörper oder Kupplungsstück bezeichnet.
  • In dem Bereich des Gehäuses 2, der den unteren Abschnitt 3 und den mittleren Abschnitt 4 umfasst, ist eine Grundplatte 13 eingebaut. Es sind zwei Fächer 14 und 15 vorgesehen, jede für eine nicht wiederaufladbare Batterie. Diese Batterien sind in 1 nicht dargestellt. Bei einer Variante des hier beschriebenen Rasiergeräts 1 sind statt der nicht wiederaufladbaren Batterien wiederaufladbare Batterien vorgesehen. Statt mit Batte rien ausgestattet zu sein, kann dieses Rasiergerät auch mit einem externen Ladegerät kombiniert werden, das mit dem Rasiergerät über eine Leitung verbunden ist, um das Rasiergerät mit Gleichstrom zu versorgen.
  • Auf der Grundplatte 13 ist auch ein Motor 16 untergebracht und mit der Spindel des Motors 16 ist ein Nocken 17 verbunden. Der oben erwähnte Betätigungshebel 11 kann mit Hilfe des Nockens 17 hin- und herbewegt werden. Der Nocken 17 und der Betätigungshebel 11 bilden Antriebsmittel 18 des Rasiergeräts 1, wobei die Antriebsmittel 18 vom Motor 16 angetrieben werden können.
  • Auf der Grundplatte 13 ist auch ein Wippschalter 19 angebracht, der um eine Schwenkachse 20 geschwenkt werden kann. Der Wippschalter 19 kann mit Hilfe einer Abdeckung 21 aus einem weichen elastischen Material zwischen zwei Schalterstellungen eingestellt werden. Die Abdeckung 21 ist einteilig mit dem mittleren Abschnitt 4 des Gehäuses 2 verbunden. Der mittlere Abschnitt 4 und die Abdeckung 21 wurden in einem so genannten Zweikomponenten-Spritzgussverfahren hergestellt.
  • Die Abdeckung 21 und der Wippschalter 19 bilden die Schaltmittel zum An- und Ausschalten des Motors 16 des Rasiergeräts 1. Mit dem Wippschalter 19 kann zwischen den (nicht dargestellten) nicht wiederaufladbaren Batterien und dem Motor 16 ein Stromkreis geschlossen und unterbrochen werden. Zum Schließen des Stromkreises sind insgesamt vier Kontakte vorgesehen und zwar ein so genannter Batterie-Kontakt 22, ein so genannter Batterie/Motor-Kontakt 23, ein so genannter Batterie/Schalter-Kontakt 24 und ein so genannter Motor/Schalter-Kontakt 25.
  • Wie bereits erwähnt, ist der obere Abschnitt 5 des Gehäuses 2 im Wesentlichen wannenförmig, hat jedoch keine vollständig geschlossene Wannenform, sondern die Form einer Wanne, bei der die zwei Schmalseiten jeweils durch einen Schlitz 26 und 27 unterbrochen sind. Der wannenförmige obere Abschnitt 5 wird an seinem Ende gegenüber dem mittleren Abschnitt 4 von einer Gehäusekante 28 begrenzt, wobei die Gehäusekante 28 im Gehäuse 2 einen Durchgang 29 abgrenzt.
  • Das Rasiergerät 1 weist auch eine Kurzhaarschneidvorrichtung 30 auf, die vom Gehäuse 2 aus durch den Durchgang 29 hindurchragt. Die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 weist einen Halterahmen 31 zum Halten einer perforierten Scherfolie 32 auf. Die perforierte Scherfolie 32 ist so ausgestaltet und angeordnet, dass sie und ein Lamellenmesser 34, das eine Vielzahl von benachbarten Schneidklingen 33 umfasst, aufeinander einwirken. Diese Ausgestaltung ist seit langem bekannt. Sowohl die perforierte Scherfolie 32 als auch das Lamellenmesser 34 bilden jeweils ein Kurzhaarschneidwerkzeug. Im vorliegenden Fall kann nur das Lamellenmesser 34 vom Motor 16 und den Antriebsmitteln 18 angetrieben werden. Bei einer Variante des vorliegenden Rasiergeräts 1 können jedoch auch zusätzliche Mittel vorgesehen sein, um zusätzlich die perforierte Scherfolie 32 anzutreiben.
  • Das Rasiergerät 1 weist auch eine Langhaarschneidanordnung 35 auf. Die Langhaarschneidanordnung 35 hat einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt und, jeweils im Bereich der freien Enden ihrer Schenkel, eine Langhaarschneidvorrichtung 36 und 37. Die Langhaarschneidanordnung 35 umfasst ein im Wesentlichen U-förmiges, feststehendes erstes Langhaarschneidwerkzeug 38 und ein zweites, ebenfalls U-förmiges Langhaarschneidwerkzeug 39, das jedoch mit einer Hin- und Herbewegung angetrieben werden kann. Die beiden Langhaarschneidwerkzeuge 38 und 39 besitzen jeweils eine Reihe von Schneidezähnen 40, 41 und 42, 43 im Bereich der freien Enden ihrer Schenkel, wie ebenfalls bereits seit langem bekannt ist. Bei dem Rasiergerät 1 kann nur das zweite Langhaarschneidwerkzeug 39 vom Motor 16 und den Antriebsmitteln 18 angetrieben werden, sodass es sich hin- und herbewegt. Bei einer Variante des Rasiergeräts 1 sind zusätzliche Mittel vorgesehen, sodass auch das erste Langaarschneidwerkzeug 38 mit einer Hin- und Herbewegung angetrieben werden kann, und dann bewegen sich die beiden Langhaarschneidwerkzeuge 38 und 39 in entgegengesetzte Richtungen hin und her.
  • Bei dem Rasiergerät 1 ist die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 zwischen den beiden Langhaarschneidvorrichtungen 36 und 37 der Langhaarschneidanordnung 35 angeordnet. Das Lamellenmesser 34 ist mit dem zweiten Langhaarschneidwerkzeug 39 verbunden, sodass das zweite Langhaarschneidwerkzeug 39 und das Lamellenmesser 34 gemeinsam und gleichzeitig angetrieben werden, wenn der Motor 16 angeschaltet ist.
  • In dem Rasiergerät 1 ist vorteilhafterweise eine Trägervorrichtung 45 vorgesehen. Die Trägervorrichtung 45 dient zum Tragen sowohl der Kurzhaarschneidvorrichtung 30 als auch der Langhaarschneidanordnung 35, d. h. der beiden Langhaarschneidvorrichtungen 36 und 37. Die Trägervorrichtung 45 ist wie die Langhaarschneidanordnung 35 im Wesentlichen U-förmig und die Langhaarschneidanordnung 35 und die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 sind in die U-förmige Trägervorrichtung 45 eingesetzt, sind jedoch aufsteckbar und können abgenommen werden. Zur lösbaren Befestigung der Langhaarschneidanordnung 35 sind zwischen der Langhaarschneidanordnung 35 und der Trägervorrichtung 45 Rastverschlüsse vorgesehen, wobei die Rastverschlüsse durch Einrastlöcher 55 in den Seitenwänden 56 der Trägervorrichtung 45 und durch Rastnasen 57 an den Seitenwänden 58 des ersten, feststehenden Langhaarschneidwerkzeugs 38 gebildet werden. Zur lösbaren Befestigung der Kurzhaarschneidvorrichtung 30 sind zwei Federrasthaken 59 vorgesehen, wobei von diesen Rasthaken 59 in 1 nur ein Rasthaken 59 sichtbar ist. Die Rasthaken 59 sind Bestandteil der Trägervorrichtung 45, bestehen aus Kunststoff und rasten am Halterahmen 31 ein. Zum Zurückdrücken der beiden Rasthaken 59 sind zwei metallische Blattfedern 46 vorgesehen, wobei von diesen Blattfedern 46 in 1 nur eine Blattfeder 46 sichtbar ist.
  • Die Trägervorrichtung 45 kann parallel zu einer durch einen Pfeil 47 in 13 angezeigten Einstellrichtung zwischen einer ersten in 2 dargestellten Betriebsposition und einer zweiten in 3 dargestellten Betriebsposition eingestellt werden. Die Einstellung der Trägervorrichtung 45 wird durch Führungsmittel für die Trägervorrichtung 45 ermöglicht und bestimmt, wobei die Führungsmittel zwischen der Trägervorrichtung 45 und dem Gehäuse 2 vorgesehen und wirksam sind, sodass, wenn sich die Trägervorrichtung 45 in ihrer in 3 dargestellten zweiten Betriebsposition befindet, sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 als auch die beiden Langhaarschneidvorrichtungen 36 und 37 weiter aus dem Gehäuse 2 herausragen, als wenn sich die Trägervorrichtung 45 in ihrer in 2 dargestellten ersten Betriebsposition befindet.
  • Bei dem Rasiergerät 1 ist der Bereich des freien Endes des Betätigungshebels 11 und eines mit dem freien Ende des Betätigungshebels 11 wechselwirkenden Antriebsgegenstücks 48 der Langhaarschneidanordnung 35 derart ausgestaltet, dass, wenn sich die Trägervorrichtung 45 in ihrer ersten Betriebsposition befindet und wenn sich die Trägervorrichtung 45 in ihrer zweiten Betriebsposition befindet, sowohl das antreibbare Kurzhaarschneidwerkzeug, d. h. das mit dem zweiten Langhaarschneidwerkzeug 39 verbundene Lamellenmesser 34 der Kurzhaarschneidvorrichtung 30, als auch das antreibbare Langhaarschneidwerkzeug, d. h. das zweite Langhaarschneidwerkzeug 39 der Langhaarschneidanordnung 35, vom Motor 16 und den Antriebsmitteln 18 angetrieben werden können.
  • Mit der Trägervorrichtung 45 ist eine Rastfeder 49 verbunden, damit die Trägervorrichtung 45 in ihren beiden Betriebspositionen einrasten kann. Die Rastfeder 49 greift in den oberen Abschnitt 5 des Gehäuses 2 ein.
  • Das Rasiergerät 1 weist zum Einstellen der Trägervorrichtung 45 einen Schiebeknopf 50 auf. Der Schiebeknopf 50 ist von der Außenseite des Gehäuses 2 her zugänglich und kann parallel zur Einstellrichtung 47 verschoben werden. Der Schiebeknopf 50 ist mit der Trägervorrichtung 45 verbunden, und zwar über ein vom Schiebeknopf 50 aus ins Innere des Geräts ragendes Ansatzstück 51, wobei das Ansatzstück in eine Vertiefung 52 in der Trägervorrichtung 45 ragt. Der Schiebeknopf 50 kann von einer das Rasiergerät 1 benutzenden Person beispielsweise mit dem Daumen leicht parallel zur Einstellrichtung 47 verschoben werden, wodurch alle Schneidvorrichtungen 30, 36 und 37 des Rasiergeräts 1 auf die jeweilige von der das Rasiergerät 1 benutzenden Person gewünschte Betriebsposition eingestellt werden können.
  • Bei dem zuvor anhand von 1 bis 3 beschriebenen Rasiergerät 1 kann die Trägervorrichtung 45 nur zwischen zwei Betriebspositionen verstellt werden. Bei einer weiteren Ausführungsform des Rasiergeräts 1 gemäß 1 bis 3 ist vorgesehen, dass die Trägervorrichtung 45 und damit die Schneidvorrichtungen 30, 36 und 37 zwischen drei Betriebspositionen verstellt werden können. Auch vier Betriebspositionen sind möglich. Es ist ebenfalls möglich, nur eine Langhaarschneidvorrichtung vorzusehen. Es ist auch möglich, zwei oder drei Kurzhaarschneidvorrichtungen vorzusehen.

Claims (3)

  1. Rasiergerät (1) mit einem Gehäuse (2), wobei das Gehäuse (2) einen von einer Gehäusekante (28) begrenzten Durchgang (29) aufweist und einen Motor (16) sowie vom Motor (16) antreibbare Antriebsmittel (18) enthält, und mit mindestens einer Kurzhaarschneidvorrichtung (30), die aus dem Gehäuse (2) heraus durch den Durchgang (29) hindurchragt und ein vom Motor (16) und den Antriebsmitteln (18) antreibbares Kurzhaarschneidwerkzeug (34) umfasst, und mit mindestens einer Langhaarschneidvorrichtung (36, 37), die aus dem Gehäuse (2) heraus durch den Durchgang (29) hindurchragt und ein vom Motor (16) und den Antriebsmitteln (18) antreibbares Langhaarschneidwerkzeug (39) umfasst, gekennzeichnet durch eine Trägervorrichtung (45), die sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung (30) als auch die Langhaarschneidvorrichtung (36, 37) trägt und zur gemeinsamen Einstellung der Kurzhaarschneidvorrichtung (30) und der Langhaarschneidvorrichtung (36, 37) vorgesehen ist und parallel zu einer Einstellrichtung (47) zwischen einer ersten Betriebsposition und einer zweiten Betriebsposition bewegt werden kann, sodass, wenn sich die Trägervorrichtung (45) in ihrer zweiten Betriebsposition befindet, sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung (30) als auch die Langhaarschneidvorrichtung (36, 37) weiter aus dem Gehäuse (2) herausragen, als wenn sich die Trägervorrichtung (45) in ihrer ersten Betriebsposition befindet, wobei sowohl das antreibbare Kurzhaarschneidwerkzeug (34) der Kurzhaarschneidvorrichtung (30) als auch das antreibbare Langhaarschneidwerkzeug (39) der Langhaarschneidvorrichtung (36, 37) vom Motor (16) und den Antriebsmitteln (18) angetrieben werden können, wenn sich die Trägervorrichtung (45) in ihrer ersten Betriebsposition befindet und wenn sich die Trägervorrichtung (45) in ihrer zweiten Betriebsposition befindet.
  2. Rasiergerät (1) nach Anspruch 1, bei dem eine Langhaarschneidanordnung (35) vorgesehen ist, die einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt und, jeweils im Bereich der freien Enden ihrer Schenkel, eine Langhaarschneidvorrichtung (36, 37) aufweist, wobei eine Kurzhaarschneidvorrichtung (30) zwischen den beiden Langhaarschneidvorrichtungen (36, 37) der Langhaarschneidanordnung (35) vorgesehen ist und wobei auch die Trägervorrichtung (45) im Wesentlichen U-förmig ist und die Langhaarschneidanordnung (35) und die Kurzhaarschneidvorrichtung (30) in die U-förmige Trägervorrichtung (45) eingesetzt sind.
  3. Rasiergerät (1) nach Anspruch 1, bei dem zum Einstellen der Trägervorrichtung (45) ein Schiebeknopf (50) vorgesehen ist, wobei der Schiebeknopf (50) von der Außenseite des Gehäuses (2) her zugänglich ist, parallel zur Einstellrichtung (47) verschoben werden kann und mit der Trägervorrichtung (45) verbunden ist.
DE602004004906T 2003-08-27 2004-08-24 Rasierapparat mit einer kurzhaarschneidvorrichtung und einer langhaarschneidvorrichtung Expired - Lifetime DE602004004906T2 (de)

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