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Die
Erfindung betrifft ein Rasiergerät
mit einem Gehäuse,
wobei das Gehäuse
einen von einer Gehäusekante
begrenzten Durchgang aufweist und einen Motor sowie vom Motor antreibbare
Antriebsmittel enthält,
und mit mindestens einer Kurzhaarschneidvorrichtung, die aus dem
Gehäuse
heraus durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den
Antriebsmitteln antreibbares Kurzhaarschneidwerkzeug umfasst, und
mit mindestens einer Langhaarschneidvorrichtung, die aus dem Gehäuse heraus
durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den Antriebsmitteln
antreibbares Langhaarschneidwerkzeug umfasst.
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Ein
Rasiergerät
gemäß der eingangs
erwähnten
Ausgestaltung ist beispielsweise aus der Patentschrift
US 6 317 982 B1 bekannt.
Das bekannte Rasiergerät
ist mit zwei benachbarten Kurzhaarschneidvorrichtungen und zwei
Langhaarschneidvorrichtungen versehen, wobei die beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen
zwischen den beiden Langhaarschneidvorrichtungen angeordnet sind.
Bei dem bekannten Rasiergerät
sind die beiden Langhaarschneidvorrichtungen geführt, wobei sie parallel zu einer
Einstellrichtung verstellt werden können, sodass bei jeder der
beiden Langhaarschneidvorrichtungen die Höhe zwischen verschiedenen Betriebspositionen
eingestellt werden kann, die auch als Höheneinstellungen bezeichnet
werden können.
Bei dem bekannten Rasiergerät
kann mindestens eine der beiden Langhaarschneidvorrichtungen zwischen insgesamt
drei Höheneinstellungen
verstellt werden. Durch die Einstellung der Höhe der Langhaarschneidvorrichtungen
können
verschiedene Schneideigenschaften der Langhaarschneidvorrichtungen
erzielt werden, und zwar erzielen die beiden Langhaarschneidvorrichtungen
ein glatteres Schneidergebnis, wenn sich die beiden Langhaarschneidvorrichtungen
näher am
Gehäuse
des bekannten Rasiergeräts
befinden, obwohl bedacht werden muss, dass das Haarfangverhalten
der beiden Langhaarschneidvorrichtungen nicht so gut ist. Wenn die
beiden Langhaarschneidvorrichtungen auf eine Höheneinstellung eingestellt
werden, die weiter entfernt vom Gehäuse des bekannten Rasiergeräts ist,
wird dadurch vorteilhaft bewirkt, dass ein besseres Haarfang verhalten
und eine kürzere
Rasierdauer gewährleistet
werden, jedoch muss bedacht werden, dass das Schneidverhalten der
Langhaarschneidvorrichtungen unsanfter ist.
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Bei
dem bekannten Rasiergerät
besteht das Problem, dass durch die Einstellung der beiden Langhaarschneidvorrichtungen
eine Veränderung der
relativen Position von den beiden Langhaarschneidvorrichtungen zu
den beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen bewirkt wird, mit der ungünstigen
Auswirkung, dass durch die Einstellung der beiden Langhaarschneidvorrichtungen
unterschiedliche Schneideigenschaften der beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen
verursacht werden, was besonders ungünstig ist, wenn die beiden
Langhaarschneidvorrichtungen auf die Höheneinstellung eingestellt
werden, die am weitesten vom Gehäuse
des bekannten Rasiergeräts
entfernt ist, da dann die Schneideigenschaften der beiden Kurzhaarschneidvorrichtungen viel
ungünstiger
sind.
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Die
Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die vorstehend angeführten Schwierigkeiten
zu beseitigen und ein verbessertes Rasiergerät zu schaffen.
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Zur
Lösung
der im Vorstehenden angeführten
Aufgabe sind bei einem erfindungsgemäßen Rasiergerät erfindungsgemäße Merkmale
vorgesehen, so dass ein Rasiergerät gemäß der Erfindung folgendermaßen gekennzeichnet
werden kann:
Rasiergerät
mit einem Gehäuse,
wobei das Gehäuse einen
von einer Gehäusekante
begrenzten Durchgang aufweist und einen Motor sowie vom Motor antreibbare
Antriebsmittel enthält,
und mit mindestens einer Kurzhaarschneidvorrichtung, die aus dem
Gehäuse
heraus durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den
Antriebsmitteln antreibbares Kurzhaarschneidwerkzeug umfasst, und
mit mindestens einer Langhaarschneidvorrichtung, die aus dem Gehäuse heraus
durch den Durchgang hindurchragt und ein vom Motor und den Antriebsmitteln antreibbares
Langhaarschneidwerkzeug umfasst, und mit einer Trägervorrichtung,
die sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung als auch die Langhaarschneidvorrichtung
trägt und
zur gemeinsamen Einstellung der Kurzhaarschneidvorrichtung und der Langhaarschneidvorrichtung
vorgesehen ist und parallel zu einer Einstellrichtung zwischen einer
ersten Betriebsposition und einer zweiten Betriebsposition bewegt
werden kann, sodass, wenn sich die Trägervorrichtung in ihrer zweiten
Betriebsposition befindet, sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung
als auch die Langhaarschneidvorrichtung weiter aus dem Gehäuse herausragen,
als wenn sich die Trägervorrichtung in
ihrer ersten Betriebsposition befindet, wobei sowohl das antreibbare
Kurzhaarschneidwerkzeug der Kurzhaarschneidvorrichtung als auch
das antreibbare Langhaar schneidwerkzeug der Langhaarschneidvorrichtung
vom Motor und den Antriebsmitteln angetrieben werden können, wenn
sich die Trägervorrichtung
in ihrer ersten Betriebsposition befindet und wenn sich die Trägervorrichtung
in ihrer zweiten Betriebsposition befindet.
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Das
Vorsehen der erfindungsgemäßen Merkmale
bewirkt, dass sowohl die Langhaarschneidvorrichtung als auch die
Kurzhaarschneidvorrichtung eines erfindungsgemäßen Rasiergeräts gemeinsam
auf einfache und Platz sparende Art und Weise sowie kostengünstig zwischen
mindestens zwei Betriebspositionen verstellt werden können, und damit
zwischen mindestens zwei Höheneinstellungen
in Bezug auf das Gehäuse
des Rasiergeräts. Folglich
können
die Schneideigenschaften der Langhaarschneidvorrichtung durch deren
Höheneinstellung
verändert
werden, wodurch sich der Abstand der Langhaarschneidvorrichtung
zum Gehäuse
verändert,
jedoch werden durch die gemeinsame Höheneinstellung der Langhaarschneidvorrichtung
und der Kurzhaarschneidvorrichtung die Schneideigenschaften der
Kurzhaarschneidvorrichtung nicht beeinträchtigt, sondern sind weiter
so gut wie vorher, sodass die Schneideigenschaften, die von einer
ein erfindungsgemäßes Rasiergerät verwendenden
Person gefordert werden, in allen Betriebspositionen der Langhaarschneidvorrichtung
und der Kurzhaarschneidvorrichtung zur Verfügung stehen.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Rasiergerät hat es
sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die Merkmale nach Anspruch
2 vorgesehen werden. Mit dieser Ausgestaltung, bei der die Verbindung
aus der Langhaarschneidanordnung und der Kurzhaarschneidvorrichtung
bereits bekannt ist, wird eine einfache, Platz sparende Lösung durch
die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Trägervorrichtung erreicht.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Rasiergerät hat es
sich ebenso als vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die Merkmale nach Anspruch
3 vorgesehen werden. Eine solche Lösung ist hinsichtlich einer möglichst
einfachen, bequemen Handhabung und hinsichtlich einer möglichst
einfachen Ausgestaltung und Konstruktion vorteilhaft.
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Diese
und weitere Aspekte der Erfindung werden anhand der nachfolgend
beschriebenen Ausführungsform
erläutert
und verständlich.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand einer in den Zeichnungen veranschaulichten
Ausführungsform
ausführlicher
beschrieben, jedoch ist die Erfindung nicht darauf beschränkt. Es
zeigen:
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1 eine
Explosionsdarstellung sowie eine Schräg- und Vorderansicht eines
Rasiergeräts
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung.
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2 eine
Querschnittdarstellung eines Abschnitts des Rasiergeräts gemäß 1,
wobei eine Kurzhaarschneidvorrichtung und eine Langhaarschneidanordnung
in einer ersten Betriebsposition dargestellt sind.
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3 ähnlich wie 2 das
Rasiergerät
gemäß 1 und 2,
wobei die Kurzhaarschneidvorrichtung und die Langhaarschneidanordnung
in einer zweiten Betriebsposition dargestellt sind.
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Die 1 bis 3 zeigen
ein Rasiergerät 1,
das hauptsächlich
für die
Verwendung durch weibliche Personen bestimmt ist und daher häufig als „Ladyshaver" bezeichnet wird.
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Das
Rasiergerät 1 weist
ein Gehäuse 2 auf, wobei
das Gehäuse 2 insgesamt
drei Hauptkomponenten aufweist und zwar einen im Wesentlichen topfförmigen unteren
Abschnitt 3 und einen im Wesentlichen hülsenförmigen mittleren Abschnitt 4 und einen
im Wesentlichen wannenförmigen
oberen Abschnitt 5. Mit dem unteren Abschnitt 3 ist
eine Trageschlaufe 3A verbunden, die jedoch abgenommen werden
kann. Zwischen dem unteren Abschnitt 3 und dem mittleren
Abschnitt 4 befindet sich ein Dichtungsring 6,
der zwischen dem unteren Abschnitt 3 und dem mittleren
Abschnitt 4 eine wasserdichte Verbindung herstellt.
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Zusätzlich ist
zwischen dem oberen Abschnitt 5 und dem mittleren Abschnitt 4 eine
balgartige Verbindung vorgesehen, die mit einer ringförmigen Befestigungskomponente 8 zwischen
dem oberen Abschnitt 5 und dem mittleren Abschnitt 4 gesichert
ist, wie aus 2 und 3 ersichtlich.
Die balgartige Verbindung 7 weist auf bekannte Art einen flexiblen
mittleren Abschnitt 9 auf, der im Querschnitt gewellt ist,
und einen inneren Befestigungsring 10, wobei die balgartige
Verbindung 7 mit Hilfe des Befestigungsrings 10 mit
einem Betätigungshebel 11 verbunden
ist, der durch eine Pendelbewegung, d. h. eine Hin- und Herbewegung,
angetrieben werden kann, wobei der Befestigungsring 10 in
eine Ringnut 12 des Betätigungshebels 11 passt.
Der obere Abschnitt 5 wird auch häufig als Scherkopfkörper oder Kupplungsstück bezeichnet.
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In
dem Bereich des Gehäuses 2,
der den unteren Abschnitt 3 und den mittleren Abschnitt 4 umfasst,
ist eine Grundplatte 13 eingebaut. Es sind zwei Fächer 14 und 15 vorgesehen,
jede für
eine nicht wiederaufladbare Batterie. Diese Batterien sind in 1 nicht
dargestellt. Bei einer Variante des hier beschriebenen Rasiergeräts 1 sind
statt der nicht wiederaufladbaren Batterien wiederaufladbare Batterien
vorgesehen. Statt mit Batte rien ausgestattet zu sein, kann dieses
Rasiergerät
auch mit einem externen Ladegerät
kombiniert werden, das mit dem Rasiergerät über eine Leitung verbunden
ist, um das Rasiergerät
mit Gleichstrom zu versorgen.
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Auf
der Grundplatte 13 ist auch ein Motor 16 untergebracht
und mit der Spindel des Motors 16 ist ein Nocken 17 verbunden.
Der oben erwähnte
Betätigungshebel 11 kann
mit Hilfe des Nockens 17 hin- und herbewegt werden. Der
Nocken 17 und der Betätigungshebel 11 bilden
Antriebsmittel 18 des Rasiergeräts 1, wobei die Antriebsmittel 18 vom
Motor 16 angetrieben werden können.
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Auf
der Grundplatte 13 ist auch ein Wippschalter 19 angebracht,
der um eine Schwenkachse 20 geschwenkt werden kann. Der
Wippschalter 19 kann mit Hilfe einer Abdeckung 21 aus
einem weichen elastischen Material zwischen zwei Schalterstellungen
eingestellt werden. Die Abdeckung 21 ist einteilig mit
dem mittleren Abschnitt 4 des Gehäuses 2 verbunden.
Der mittlere Abschnitt 4 und die Abdeckung 21 wurden
in einem so genannten Zweikomponenten-Spritzgussverfahren hergestellt.
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Die
Abdeckung 21 und der Wippschalter 19 bilden die
Schaltmittel zum An- und
Ausschalten des Motors 16 des Rasiergeräts 1. Mit dem Wippschalter 19 kann
zwischen den (nicht dargestellten) nicht wiederaufladbaren Batterien
und dem Motor 16 ein Stromkreis geschlossen und unterbrochen
werden. Zum Schließen
des Stromkreises sind insgesamt vier Kontakte vorgesehen und zwar
ein so genannter Batterie-Kontakt 22, ein so genannter
Batterie/Motor-Kontakt 23, ein so genannter Batterie/Schalter-Kontakt 24 und
ein so genannter Motor/Schalter-Kontakt 25.
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Wie
bereits erwähnt,
ist der obere Abschnitt 5 des Gehäuses 2 im Wesentlichen
wannenförmig, hat
jedoch keine vollständig
geschlossene Wannenform, sondern die Form einer Wanne, bei der die
zwei Schmalseiten jeweils durch einen Schlitz 26 und 27 unterbrochen
sind. Der wannenförmige
obere Abschnitt 5 wird an seinem Ende gegenüber dem
mittleren Abschnitt 4 von einer Gehäusekante 28 begrenzt, wobei
die Gehäusekante 28 im
Gehäuse 2 einen Durchgang 29 abgrenzt.
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Das
Rasiergerät 1 weist
auch eine Kurzhaarschneidvorrichtung 30 auf, die vom Gehäuse 2 aus durch
den Durchgang 29 hindurchragt. Die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 weist
einen Halterahmen 31 zum Halten einer perforierten Scherfolie 32 auf.
Die perforierte Scherfolie 32 ist so ausgestaltet und angeordnet,
dass sie und ein Lamellenmesser 34, das eine Vielzahl von
benachbarten Schneidklingen 33 umfasst, aufeinander einwirken.
Diese Ausgestaltung ist seit langem bekannt. Sowohl die perforierte Scherfolie 32 als auch
das Lamellenmesser 34 bilden jeweils ein Kurzhaarschneidwerkzeug.
Im vorliegenden Fall kann nur das Lamellenmesser 34 vom
Motor 16 und den Antriebsmitteln 18 angetrieben
werden. Bei einer Variante des vorliegenden Rasiergeräts 1 können jedoch
auch zusätzliche
Mittel vorgesehen sein, um zusätzlich
die perforierte Scherfolie 32 anzutreiben.
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Das
Rasiergerät 1 weist
auch eine Langhaarschneidanordnung 35 auf. Die Langhaarschneidanordnung 35 hat
einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt
und, jeweils im Bereich der freien Enden ihrer Schenkel, eine Langhaarschneidvorrichtung 36 und 37.
Die Langhaarschneidanordnung 35 umfasst ein im Wesentlichen
U-förmiges,
feststehendes erstes Langhaarschneidwerkzeug 38 und ein
zweites, ebenfalls U-förmiges
Langhaarschneidwerkzeug 39, das jedoch mit einer Hin- und
Herbewegung angetrieben werden kann. Die beiden Langhaarschneidwerkzeuge 38 und 39 besitzen
jeweils eine Reihe von Schneidezähnen 40, 41 und 42, 43 im
Bereich der freien Enden ihrer Schenkel, wie ebenfalls bereits seit
langem bekannt ist. Bei dem Rasiergerät 1 kann nur das zweite
Langhaarschneidwerkzeug 39 vom Motor 16 und den
Antriebsmitteln 18 angetrieben werden, sodass es sich hin-
und herbewegt. Bei einer Variante des Rasiergeräts 1 sind zusätzliche
Mittel vorgesehen, sodass auch das erste Langaarschneidwerkzeug 38 mit
einer Hin- und Herbewegung angetrieben werden kann, und dann bewegen
sich die beiden Langhaarschneidwerkzeuge 38 und 39 in
entgegengesetzte Richtungen hin und her.
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Bei
dem Rasiergerät 1 ist
die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 zwischen den beiden Langhaarschneidvorrichtungen 36 und 37 der
Langhaarschneidanordnung 35 angeordnet. Das Lamellenmesser 34 ist
mit dem zweiten Langhaarschneidwerkzeug 39 verbunden, sodass
das zweite Langhaarschneidwerkzeug 39 und das Lamellenmesser 34 gemeinsam
und gleichzeitig angetrieben werden, wenn der Motor 16 angeschaltet
ist.
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In
dem Rasiergerät 1 ist
vorteilhafterweise eine Trägervorrichtung 45 vorgesehen.
Die Trägervorrichtung 45 dient
zum Tragen sowohl der Kurzhaarschneidvorrichtung 30 als
auch der Langhaarschneidanordnung 35, d. h. der beiden
Langhaarschneidvorrichtungen 36 und 37. Die Trägervorrichtung 45 ist
wie die Langhaarschneidanordnung 35 im Wesentlichen U-förmig und
die Langhaarschneidanordnung 35 und die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 sind
in die U-förmige
Trägervorrichtung 45 eingesetzt,
sind jedoch aufsteckbar und können
abgenommen werden. Zur lösbaren
Befestigung der Langhaarschneidanordnung 35 sind zwischen
der Langhaarschneidanordnung 35 und der Trägervorrichtung 45 Rastverschlüsse vorgesehen,
wobei die Rastverschlüsse
durch Einrastlöcher 55 in
den Seitenwänden 56 der
Trägervorrichtung 45 und
durch Rastnasen 57 an den Seitenwänden 58 des ersten,
feststehenden Langhaarschneidwerkzeugs 38 gebildet werden.
Zur lösbaren
Befestigung der Kurzhaarschneidvorrichtung 30 sind zwei
Federrasthaken 59 vorgesehen, wobei von diesen Rasthaken 59 in 1 nur
ein Rasthaken 59 sichtbar ist. Die Rasthaken 59 sind
Bestandteil der Trägervorrichtung 45,
bestehen aus Kunststoff und rasten am Halterahmen 31 ein.
Zum Zurückdrücken der
beiden Rasthaken 59 sind zwei metallische Blattfedern 46 vorgesehen,
wobei von diesen Blattfedern 46 in 1 nur eine
Blattfeder 46 sichtbar ist.
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Die
Trägervorrichtung 45 kann
parallel zu einer durch einen Pfeil 47 in 1–3 angezeigten Einstellrichtung
zwischen einer ersten in 2 dargestellten Betriebsposition
und einer zweiten in 3 dargestellten Betriebsposition
eingestellt werden. Die Einstellung der Trägervorrichtung 45 wird durch
Führungsmittel
für die
Trägervorrichtung 45 ermöglicht und
bestimmt, wobei die Führungsmittel zwischen
der Trägervorrichtung 45 und
dem Gehäuse 2 vorgesehen
und wirksam sind, sodass, wenn sich die Trägervorrichtung 45 in
ihrer in 3 dargestellten zweiten Betriebsposition
befindet, sowohl die Kurzhaarschneidvorrichtung 30 als
auch die beiden Langhaarschneidvorrichtungen 36 und 37 weiter
aus dem Gehäuse 2 herausragen,
als wenn sich die Trägervorrichtung 45 in
ihrer in 2 dargestellten ersten Betriebsposition
befindet.
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Bei
dem Rasiergerät 1 ist
der Bereich des freien Endes des Betätigungshebels 11 und
eines mit dem freien Ende des Betätigungshebels 11 wechselwirkenden
Antriebsgegenstücks 48 der
Langhaarschneidanordnung 35 derart ausgestaltet, dass, wenn
sich die Trägervorrichtung 45 in
ihrer ersten Betriebsposition befindet und wenn sich die Trägervorrichtung 45 in
ihrer zweiten Betriebsposition befindet, sowohl das antreibbare
Kurzhaarschneidwerkzeug, d. h. das mit dem zweiten Langhaarschneidwerkzeug 39 verbundene
Lamellenmesser 34 der Kurzhaarschneidvorrichtung 30,
als auch das antreibbare Langhaarschneidwerkzeug, d. h. das zweite
Langhaarschneidwerkzeug 39 der Langhaarschneidanordnung 35,
vom Motor 16 und den Antriebsmitteln 18 angetrieben
werden können.
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Mit
der Trägervorrichtung 45 ist
eine Rastfeder 49 verbunden, damit die Trägervorrichtung 45 in ihren
beiden Betriebspositionen einrasten kann. Die Rastfeder 49 greift
in den oberen Abschnitt 5 des Gehäuses 2 ein.
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Das
Rasiergerät 1 weist
zum Einstellen der Trägervorrichtung 45 einen
Schiebeknopf 50 auf. Der Schiebeknopf 50 ist von
der Außenseite
des Gehäuses 2 her
zugänglich
und kann parallel zur Einstellrichtung 47 verschoben werden.
Der Schiebeknopf 50 ist mit der Trägervorrichtung 45 verbunden,
und zwar über
ein vom Schiebeknopf 50 aus ins Innere des Geräts ragendes
Ansatzstück 51,
wobei das Ansatzstück
in eine Vertiefung 52 in der Trägervorrichtung 45 ragt.
Der Schiebeknopf 50 kann von einer das Rasiergerät 1 benutzenden
Person beispielsweise mit dem Daumen leicht parallel zur Einstellrichtung 47 verschoben
werden, wodurch alle Schneidvorrichtungen 30, 36 und 37 des
Rasiergeräts 1 auf die
jeweilige von der das Rasiergerät 1 benutzenden Person
gewünschte
Betriebsposition eingestellt werden können.
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Bei
dem zuvor anhand von 1 bis 3 beschriebenen
Rasiergerät 1 kann
die Trägervorrichtung 45 nur
zwischen zwei Betriebspositionen verstellt werden. Bei einer weiteren
Ausführungsform des
Rasiergeräts 1 gemäß 1 bis 3 ist
vorgesehen, dass die Trägervorrichtung 45 und
damit die Schneidvorrichtungen 30, 36 und 37 zwischen
drei Betriebspositionen verstellt werden können. Auch vier Betriebspositionen
sind möglich.
Es ist ebenfalls möglich,
nur eine Langhaarschneidvorrichtung vorzusehen. Es ist auch möglich, zwei
oder drei Kurzhaarschneidvorrichtungen vorzusehen.