DE2558783C2 - Gerät mit einem von einem elektromotorischen Antrieb her antreibbaren Geräteteil - Google Patents
Gerät mit einem von einem elektromotorischen Antrieb her antreibbaren GeräteteilInfo
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Description
60
Die Erfindung betrifft ein Gerät mit einem von einem elektromotorischen Antrieb her antreibbaren, eine hin-
und hergehende Schwingbewegung ausführenden Geräteteil, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspru-
ches I.
Mit derartigen Filmscharnieren, wie sie beispielsweise in der AT-PS 3 10614 und der AT-PS 3 !3 102
gezeigt sind, ist es auf einfache Weise möglich, den eine hin- und hergehende Schwingbewegung ausführenden
Geräteteil sehr gut parallel zu führen, was für eine Reihe
von Anwendungen wichtig ist, beispielsweise dann, wenn es sich bei dem Geräteteil um einen Massagekopf,
eine Nagelfeile oder das angetriebene Messer eines Trockenrasierapparates oder eines Langhaarschneiders
handelt fn der Praxis hat sich jedoch gezeigt daß die Lebensdauer derartiger Filmscharniere nicht besonders
lang ist und auch ihre Federeigenschaften bei einer Serienfabrikation erheblichen Streuungen unterworfen
sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gerät der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 genannten
Art, so weiterzubilden, daß die Lebensdauer der Filmscharniere erhöht wird.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe besteht im Kennzeichen des Patentanspruches 1. Auf diese
Weise übernehmen die Filmscharniere in erster Linie die Parallelführung, wogegen die zusätzlichen Federn
auftretende Zug- und Druckwechselbeanspruchungen aufnehmen, wodurch sich eine wesentliche Erhöhung
der Lebensdauer der Filmscharniere ergibt Außerdem
können nun die gewünschten Federeigenschaften durch entsprechende Dimensionierung der den Filmscharnieren zugeordneten Federn erreicht werden, was insbesondere im Hinblick auf die jeweils gewünschte Wahl
der Lage der Resonanzfrequenz des schwingenden Systems wichtig ist
Weitere Ausgestaltungen des Gegenstandes des Patentanspruches 1 finden sich in den Patentansprüchen 2 bis 7.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen, in welchen einige Ausführungsbeispiele
dargestellt sind, näher erläutert
Fig. 1 zeigt im Schnitt ein Trockenrasiergerät mit einer Schwingbrücke, die durch vier Filmscharniere
parallel geführt ist wobei je zwei Filmscharnieren eine Blattfeder zugeordnet ist
F i g. 2 stellt das Gerät nach F i g. 1 im Schnitt nach der Linie IMI in Fi g. 1 dar.
F i g. 3 zeigt ein Grundgerät, auf das als Baueinheit
eine Schwingbrücke mit einem Massagewerkzeug aufgesetzt ist wobei jeweils einem Filmscharnier zwei
Schraubenfedern zugeordnet sind.
F i g. 4 stellt das Gerät nach F i g. 3 im Schnitt nach der Linie IV-IVin Fig. 3dar.
F i g. 5 zeigt eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels nach F i g. 3, wobei jedem Filmscharnier nur eine
Schraubenfeder zugeordnet ist
F i g. 6 stellt ein Gerät mit einer Schwingbrücke dar,
die zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein Teil mit den Filmscharnieren und der andere Teil mit den Federn
zusammenwirkt
In F i g. 1 ist mit 1 das Gehäuse eines Trockenrasiergerätes bezeichnet, welches als Antrieb für ein mit einer
Siebscherfolie 2 zusammenwirkendes, eine hin- und hergehende Schwingbewegung ausführendes Untermesser 3 ein Exzenter 4 aufweist Das Untermesser 3 ist
hierbei auf einer Schwingbrücke 5 angeordnet, die mit ihren freien Enden 6 und 7 am Gehäuse 1 befestigt ist.
Zwischen dem Untermesser 3 und der Schwingbrücke 5 sind Schraubenfedern 8, 9 wirksam, welche das
Untermesser an die Siebscherfolie 2 angedrückt halten. Über Haken 10 ist, in Richtung der Schwingbewegung
gesehen, eine kraftschlüssige Vierbindung zwischen dem Untermesser und der Schwingbrücke hergestellt. Das
Exzenter 4 greift in einen Schlitz 11 des ünindkörpers
t2 dar ScbwirigbriJwk'.. ?ίπ. Um eins einwandfreie
Rasierleistung zu gewährleisten, ist es erforderlich, daß
das Untermesser 3 stets satt an der Siebseherfolie 2 anliegt. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, daß das
Untermesser 3 zusammen mit der Schwingbrücke 5 eine exakte geradlinige Bewegung ausführt, d,h, daß für
diese angetriebenen Geräteteile eine Parallelführung vorzusehen ist Für eine solche Parallelführung haben
sich als vorteilhaft Filmscharniere erwiesen, die an den
in Richtung der Schwingbewegung einander gegenüberliegenden Seiten des anzutreibenden Geräteteiles
angeordnet sind. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind beiderseits vom Grundkörper 12 der
Schwingbrücke je zwei Filmscharniere vorgesehen. Diese Filmscharniere bestehen aus streifenförmigen
Teilen 13 bzw. 14, welche den Grundkörper 12 der Schwingbrücke mit den freien Enden 6 bzw. 7 derselben
federnd und gelenkartig verbinden. Die streifenförmigen Teile ί3 bzw. 14, die je zwei Filmscharniere an einer
Seite des Grundkörpers 12 bilden, liegen parallel zueinander, jedoch mit Abstand voneinander in einer
Ebene, wie aus Fig.2 ersichtlich ist Damit die
Filmscharniere die beim Betrieb des Gerätes am
anzuhebenden Geräteteil auftretenden Kräfte aufnehmen können, ist das mit dem parallel zu führenden
antreibbaren Geräteteil verbundene Ende jedes FiImscharniers dem Mittelpunkt des Gerätes näher gelegen
als das mit dem feststehenden Teil des Gerätes, im vorliegenden Fall mit dem freien Ende 6 bzw. 7 der
Schwingbrücke verbundene Ende jedes Filmscharniers. Zweckmäßig wird eine derartige Schwingbrücke zusammen
mit den Filmscharnieren einstückig aus Kunststoff hergestellt
In der Praxis hat sich gezeigt, daß die Lebensdauer derartiger Filmscharniere nicht allzu lange ist Um
diesen Nachteil zu beseitigen, ist nun erfindungsgemäß den Filmscharnieren 13 bzw. 14 an jeder Seite des
Grundkörpers 12 der Schwingbrücke je eine Feder 15 bzw. 16 zugeordnet welche mit einer Kraftkomponente
in Richtung der Schwingbewegung wirksam ist Im vorliegenden Pail sind diese Federn 15 bzw. 16 durch
U-förmig gebogene Blattfedern gebildet, die zwischen den streifenförmigen Teilen 13 bzw. 14 angeordnet sind,
wobei sie sich mit einem Schenkel am Grundkörper 12 der Schwingbrücke und mit dem anderen Schenkel am
Gehäuse 1 abstützen. Auf diese Weise nehmen in erster Linie die Federn die vom Antrieb airsgeübten Kräfte
bzw. Momente auf, wogegen die Filmscharniere für die Parallelführung des anzutreibenden Geräteteils, im
vorliegenden Fall der Schwingbrücke 5 und des Untermessers 3, sorgen. Damit erhöht sich die
Lebensdauer der Filmscharniere sehr wesentlich.
Das Ausführungsbeispiel nach den F i g. 3 und 4 ist ein
Gerät, das sowohl als Rasiergerät als auch als Massagegerät oder allgemein als Gerät zur Körperpflege
verwendbar ist Bei diesem Gerät sind auf das Gehäuse 1 eines Grundgerätes verschiedene Werkzeuge
aufsetzbar, die bei ihrem Aufsetzen jeweils mit dem Antrieb des Grundgerätes, im vorliegenden Fall dem
freien Ende eines Schwingankerhebels 17, kuppelbar sind. Als Beispiel ist in den Fig.3 und 4 auf das
Grundgerät ein zusammen mit einer Schwingbrücke 5 aufgesetztes Massagewerkzeug gezeigt, wobei die
aufgesetzte Baueinheit durch Haltefedern 18 und 19 lösbar am Grundgerät festgehalten ist. Zur Übertragung
der hin- und hergehenden Schwingbewegung des Schwingankerhebels 17 auf das eigentliche Massagewerkzeug
20 dient wieder die Schwingbriicke 5, auf deren die hin- und hergehende Bewegung ausführenden
Grundkörper 12 das eigentliche Werkzeug 20 mit einer Rastverbindung 21 aufsetzbar ist, so daß beispielsweise
auch andere Werkzeuge, wie eine Nagelfeile od. dgl, mit der Schwingbrücke verbunden werden können. Zur
Parallelführung des anzutreibenden Geräteteils weist die Schwingbrücke 5 an in Richtung der Schwingbewegung
einander gegenüberliegenden Seiten ihres Grundkörpers 12 wieder Filmscharniere auf, die im vorliegenden
Fall je aus einem streifenförmigen Teil 13 bzw. 14 bestehen.
Jedem der beiden Filmscharniere 13 bzw. 14 sind beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel, wie Fig.4 zeigt zwei Schraubenfedern 22 bzw. 23 zugeordnet weiche
is durch in den Filmscharnieren vorgesehene öffnungen
24 bzw. 25 hindurchragen. Mit ihren freien Enden stützen sich diese Schraubenfedern einerseits an einem
feststehenden Teil, nämlich einem Träger 26 der Baueinheit an dem auch die Enden 6 und 7 der
Schwingbrücke befestigt sind, und anderseits am hin- und hergehend antreibbaren GrunHVörper 12 der
Schwingbrücke 5 ab. Die Schraubenform sind hierbei bezüglich der Richtung der Schwingbewegung leicht
geneigt angeordnet so daß sie nicht nur je eine in Richtung der Schwingbewegung wirksame Kraftkomponente,
sondern auch je eine im wesentlichen in Richtung zum Mittelpunkt des Gerätes orientierte
weitere Kraftkomponente aufweisen, welche das betreffende Filmscharnier stets gespannt hält was im
Hinblick auf eine exakte Parallel führung wichtig ist Abgesehen davon, daß durch das Vorsehen der Federn
22 und 23 wieder die Lebensdauer der Filmscharniere 13 und 14 wesentlich verlängert wird, kann durch geeignete
Dimensionierung dieser Federn auch die Resonanzfrequenz des gesamten schwingenden Systems entsprechend
festgelegt werden, in welchem Zusammenhang es auch zweckmäßig sein kann, als Federn einen
beispielsweise aus Gummi bestehenden, dämpfenden, elastischen Puffer vorzusehen.
Beim Ausführungsbeispiel nach F i g. 5 handelt es sich wieder um ein auf ein Grundgerät aufgesetztes
Massagegerät bei dem jedem der beiden Filmscharniere 13 bzw. 14 nur eine einzige Schraubenfeder 22 bzw. 23
zugeordnet ist Jede der beiden Schraubenfedem ragt
wieder durch eine öffnung im betreffenden Fiimscharnier
hindurch, die hier jedoch als bis zu einem Ends des Filmscharniers reichender, einseitig offener Schlitz 27
bzw. 28 ausgebildet ist wodurch die Federn auf besonders einfache Weise in die Schwingbrücke
so eingesetzt werden können, indem sie einfach in den Schlitz hineingeschoben werden. Das Werkzeug 20, die
Schwingbriicke 5 und die Federn 22 und 23 bilden wieder eine Baueinheit die auf das Grundgerät
aufsetzbar ist, auf dem sie dann mit den Haltefedern 18 und 19 tösbar festgehalten wird, so daß das Grundgerät
auch zusammen mit anderen Werkzeugen, wie beispielsweise einem Scherkopf eines Trockenrasiergerätes,
verwendbar ist
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig.6 ist der anzutreibende GefSteteil mehrteilig ausgebildet Ein Teil hiervon ist ein Kupplungsteil 29, der unmittelbar mit dem Antriebselement, im vorliegenden Fäll wieder einem Schwingankerhebel 17, zusammenwirkt. Dieser Kupplungsteil 29 weist die Filmscharniere 13 und 14 auf,
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig.6 ist der anzutreibende GefSteteil mehrteilig ausgebildet Ein Teil hiervon ist ein Kupplungsteil 29, der unmittelbar mit dem Antriebselement, im vorliegenden Fäll wieder einem Schwingankerhebel 17, zusammenwirkt. Dieser Kupplungsteil 29 weist die Filmscharniere 13 und 14 auf,
fö über die er mit dem Gehäuse 1 des Grundgerätes
verbunden i^t. Auf d:eses Grundgerät ist mit einer
eigenen Gehäusekappe 30 das anzutreibende Werkzeug, im vorliegenden Fall eine Nagelfeile 31,
aufsetzbar. Bei diesem Aufsetzen wird eine wieder lösbare Verbindung zwischen dem Werkzeug und dem
Kupplungsteil 29 hergestellt, beispielsweise dadurch, daß in Öffnungen 32 und 33, die im Kupplungsteil 29
vorgesehen sind, Ansätze 34 und 35 einrasten, die an einem mit der Nagelfeile 31 in Verbindung stehenden, in
der Gehäusekappe 30 im wesentlichen frei beweglich untergebrachten Werkzeugträger 36 angeordnet sind.
Mit diesem Träger 36 wirken nun die den Filmscharnieren 13 und 14 zugeordneten Schraubenfedern 22 und 23
zusammen, die sich mit ihren freien Enden einerseits am Träger 36 und anderseits am Gehäuse abstützen. Die
Federn 22 und 23 bilden somit mit dem Werkzeug 31, dem Werkzeugträger 36 und der Gehäusekappe 30 eine
Baueinheit, die auf das Grundgerät aufsetzbar ist. Die Filmscharniere 13 und 14 hingegen sind zusammen mit
dem Kupplungsteil 29 Bestandteil des Grundgerätes.
Auf diese Weise ist es möglich, für jedes auf das Grundgerät aufzusetzende Werkzeug eine diesem
entsprechende Wahl der Lage der Resonanzfrequenz vorzunehmen, da ja die Federn 22 und 23, mit denen dies
erfolgt, Bestandteil der jeweils auf das Grundgerät aufzusetzenden Baueinheit sind. Damit arbeitet das
Gerät auch bei Verwendung unterschiedlicher Werkzeuge stets unter optimalen Betriebsbedingungen. Trotz
der hier erfolgten relativen räumlichen Trennung der Filmscharniere von den ihnen zugeordneten Federn
übernehmen letztere wieder auftretende Zug- und Druckwechselbeanspruchungen, so daß auch hier die
Lebensdauer der Filmscharniere erhöht wird. Falls erwünscht, könnten natürlich auch bei diesem Ausführungsbeispiel
die Federn 22 und 23 etwas geneigt /ur Richtung der Schwingbewegung angeordnet sein, um
die Filmscharniere 13 und 14 gespannt zu halten.
Claims (7)
1. Gerät mit einem von einem elektromotorischen
Antrieb her antreibbaren, eine hin- und hergehende Schwingbewegung ausführenden Geräteteil, z.B.
insbesondere in Form eines Werkzeuges oder einer zum Zusammenwirken mit einem Werkzeug dienenden Schwingbrücke, zu dessen Parallelführung an
den in Richtung der Schwingbewegung einander gegenüberliegenden Seiten desselben je mindestens
ein streifenförmig ausgebildetes Filmscharnier vorgesehen ist, das mit seinem einen Ende mit dem
parallel zu führenden antreibbaren Geräteteil und mit seinem anderen Ende mit einem feststehenden
Teil des Gerätes gelenkig verbunden ist, dadurch !5
gekennzeichnet, daß jedem der beiden Filmscharniere (13, 14) mindestens eine eine
Kraftkomponente in Richtung der Schwingbewegung aufweisende, vorzugsweise als Schraubenfeder
(22, 23) ausgebildete Feder (15, 16) zugeordnet ist,
weiche zwischen dem parallel zu führenden antreibbaren Geräteteil (12) und einem feststehenden Teil
(1,26) des Gerätes wirksam ist
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (15,16,22,23) eine senkrecht zur
Schwingbewegung gerichtete, das Filmscharnier spannende weitere Kraftkomponenie aufweist.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß die Feder (15,16,22,23) durch
eine im Filmscharnier vorgesehene öffnung hindurchragt
4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung als bis zu einem Ende des
Filmscharniers reichender, einseitig offener Schlitz ausgebildet ist
5. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß der parallel zu
führende antreibbare Geräteteil (12) zusammen mit den Filmscharnieren (13,14) und den Federn (15,16,
22, 23) als eine auf das Gerätegehäuse (1) aufsetzbare Baueinheit ausgebildet ist
6. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß der parallel zuführende antreibbare Geräteteii (12) mindestens zweiteilig ist,
wobei der eine mit den Filmscharnieren (13, 14) verbunden und als Kupplungsteil für den Antrieb
ausgebildet ist, wogegen an dem mit diesem Kupplungsteil lösbar verbundenen anderen Teil die
den Filmscharnieren (13, 14) zugeordneten Federn angreifen.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet daß der mit den Filmscharnieren (13, 14)
verbundene Kupplungsteil im Gerätegehäuse (1) untergebracht ist und der zweite Teil zusammen mit
den Federn (15, 16, 22, 23) als eine auf das ss
Gerätegehäuse (1) aufsetzbare Baueinheit ausgebildet ist
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |