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DE102007050383A1 - Haarentfernungsgerät - Google Patents

Haarentfernungsgerät Download PDF

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DE102007050383A1
DE102007050383A1 DE200710050383 DE102007050383A DE102007050383A1 DE 102007050383 A1 DE102007050383 A1 DE 102007050383A1 DE 200710050383 DE200710050383 DE 200710050383 DE 102007050383 A DE102007050383 A DE 102007050383A DE 102007050383 A1 DE102007050383 A1 DE 102007050383A1
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DE
Germany
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hair removal
end edge
film
movable
housing
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200710050383
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English (en)
Inventor
Uwe Fischer
Markus Schüssler
Jürgen BEHRENDT
Andreas Larscheid
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Publication date
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Priority to EP08842309A priority patent/EP2214874A1/de
Priority to PCT/EP2008/008243 priority patent/WO2009052922A1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/38Details of, or accessories for, hair clippers, or dry shavers, e.g. housings, casings, grips, guards
    • B26B19/3853Housing or handle
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Bei einem Haarentfernungsgerät mit einem bewegbaren Haarentfernungselement entstehen Haarpartikel, die zwischen bewegbarem Haarentfernungselement und Gehäusewand in das Gehäuseinnere eindringen können. Problematisch wird dies, wenn das Haarentfernungsgerät auch in Verbindung mit einem Nassrasierer eingesetzt wird, da dann auch Flüssigkeiten und Rasierschaum beliebig in das Gehäuseinnere eindringen können, was in Verbindung mit den Haarpartikeln und ggf. Hautpartikeln zur Entwicklung von Bakterien und unangenehmen Gerüchen führt. Um dies zu vermeiden ist ein Haarentfernungsgerät mit einem Folienelement (1) ausgestattet, das eine Endkante (1.1) hat, die an dem bewegbaren Haarentfernungselement (3) unter Vorspannung (F) anliegt und dass einen Befestigungsbereich (1.2) hat, mit dem das Folienelement (1) am Gehäuse (2) des Haarentfernungsgerätes befestigt ist. Durch die Vorspannung (F) liegt die Endkante (1.1) bündig am bewegbaren Haarentfernungselement an und dichtet so das Gehäuseinnere auch bei Bewegung des bewegbaren Haarentfernungselement (3) ab. Da nur die Endkante (1.1) am bewegbaren Haarentfernungselement (3) anliegt, ist die Reibung zwischen diesen Bauteilen gering und nur ein geringer zusätzlicher Strom wird benötigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haarentfernungsgerät.
  • Haarentfernungsgeräte sind beispielsweise Haartrimmer, die einen ortsfest montierten, gezahnten Scherkamm und eine oszillatorisch gegen den Kamm bewegbare, gezahnte Scherklinge haben, wobei die bewegbare Scherklinge typischerweise auf einem Mitnehmerelement angeordnet ist. Diese aus Kamm und Klinge bestehende Haarschneideeinheit ist in einem Gehäuse des Haarentfernungsgeräts angeordnet, sodass die Haarschneideeinheit zum Trimmen oder Schneiden (bzw. Scheren) von etwa Körper-, Bart- oder Haupthaaren verwendet werden kann. Andere Haarentfernungsgeräte sind beispielsweise Rasierer oder Epiliergeräte.
  • Bei einem solchen Haarentfernungsgerät besteht das Problem, das abgeschnittene oder abgescherte Haarpartikel beliebig in das Innere des Gehäuses des Haarschneidegerätes eindringen können, da zwischen dem bewegbaren Mitnehmerelement und dem Gehäuse ein Spalt verbleibt, da bei einer reibenden Anordnung ohne Spalt das Mitnehmerelement nur mit deutlich erhöhtem Stromverbrauch gegen die Reibung mit dem Gehäuse des Haarschneidegeräts bewegt werden könnte. Es ist bekannt, dass dieses Problem dadurch gelöst werden kann, dass zwischen dem Gehäuse des Haarschneidegeräts und dem Mitnehmerelement etwa ein Schaumstoffvlies angeordnet wird, sodass Haare nicht in das Gehäuseinnere eindringen können und gleichzeitig nur eine geringe Reibung zwischen dem Mitnehmerelement und dem Schaumstoffvlies auftritt und daher der Stromverbrauch nur unwesentlich erhöht wird.
  • Der Nachteil der beschriebenen Anordnung ist, dass sich bei einer Anwendung des Haarschneidegeräts bei Vorhandensein von Flüssigkeit, wie Wasser oder einer Pre-Shave-Lotion, und anderen nicht trockenen Stoffen, insbesondere Rasierschaum, die Haarpartikel, die abgeschabten Hautpartikel und/oder die Flüssigkeiten in das Schaumstoffvlies setzen und dort eine Schmutzablagerung bilden, die insbesondere zu unhygienischer Bakterienentwicklung und unangenehmer Geruchsentwicklung führt. Eine solche Situation tritt zum Beispiel auf, wenn das Haarschneidegerät parallel zu einem Nassrasierer verwendet wird, etwa wenn der Benutzer beim Nassrasieren auch einen vorhandenen Bart trimmen will.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haarentfernungsgerät zur Verfügung zu stellen, bei dem ohne deutliche Erhöhung des Stromverbrauchs eine Abdichtung bzw. Abdeckung des Gehäuseinneren geschaffen wird.
  • Eine Lösung dieser Aufgabe wird durch Anspruch 1 erreicht. In den abhängigen Ansprüchen sind weitere Ausführungsformen angegeben.
  • Bei dem Haarentfernungsgerät nach Anspruch 1 liegt ein Folienelement unter einer Federkraft (wobei typischerweise die Federkraft des Folienelementes bei Gegendruck ausreicht) an einem bewegbaren Haarentfernungselement an und ist in einem Befestigungsbereich am Gehäuse des Haarentfernungsgerätes befestigt. Dabei meint Befestigung am Gehäuse entweder eine Befestigung am Gehäuse selbst oder Befestigung an einem anderen, fest montierten Bestandteil des Haarentfernungsgerätes. Durch die Federkraft wird ein bündiges Anliegen der Endkante des Folienelementes an das bewegbare Haarentfernungselement erreicht und bei einer Bewegung des bewegbaren Haarentfernungselementes bleibt ein bündiges Anliegen gewährleistet. Durch das bündige Anliegen wird erreicht, dass Haarpartikel und Hautschuppen, die bei der Haarentfernung anfallen, aber auch Flüssigkeiten wie Wasser, Rasierlotionen, Rasierschaum oder Pflegelotionen, nicht ohne Weiteres in das durch das Folienelement abgedichtete Gehäuseinnere eindringen können. Hierbei meint abgedichtet insbesondere, dass ein Spalt zwischen dem beweglichen Haarentfernungselement und dem Gehäuse des Haarentfernungsgerätes durch das Folienelement überdeckt wird. Da das Folienelement nur mit einer Endkante an dem bewegbaren Haarentfernungselement anliegt, ist auch eine geringe Reibung zwischen Folienelement und bewegbarem Haarentfernungselement gewährleistet. Dadurch steigt der Stromverbrauch des Antriebs des bewegbaren Haarentfernungselementes nur gering, was eine längere Laufzeit des Haarentfernungsgerätes zwischen Ladevorgängen eines Akkumulators oder vor einem Batteriewechsel erlaubt. Mit dem Folienelement kann eine gute Abdichtung nicht immer erreicht werden. Es können aber etwa an den Seiten gezielte Eintrittsmöglichkeiten für abgeschnittene Haare und Flüssigkeitsreste geschaffen werden, wo diese Reste mittels geeigneter konstruktiver Maßnahmen (etwa Kanäle) zu einer Austrittsöffnung geleitet werden können, wo diese Reste dann ausgespült werden können (insbesondere bei einem waschbar ausgeführten Haarentfernungsgerät).
  • In einer Ausführungsform des Haarentfernungsgerätes hat das Folienelement zwischen der Endkante und dem Befestigungsbereich eine Knickkante, die an dem Gehäuse anliegt. So kann das Gehäuseinnere durch den Bereich des Folienelementes zwischen Endkante und Knickkante abgedichtet werden, die volle Länge des Folienelementes ist aber zu berücksichtigen, wenn es um die Erhöhung der Reibungskraft geht, wenn das bewegbare Haarentfernungselement in Richtung auf die Endkante des Folienelementes hin verschoben wird. Wenn etwa Bautoleranzen dazu führen, dass bei verschiedenen Haarentfernungsgeräten des gleichen Typs das bewegbare Haarentfernungselement mal mehr oder weniger stark auf die Endkante des Folienelementes hin verschoben ist, so wirkt sich das dann bei den Reibungskräften zwischen Endkante und bewegbaren Haarentfernungselement nur gering aus und ein besonders hoher Stromverbrauch wird bei den Geräten vermieden, bei denen aus den genannten Bauteiltoleranzen das bewegbare Haarentfernungselement stark auf die Endkante des Folienelementes hin verschoben ist.
  • Um den erwähnten Längenvorteil des Folienelementes zu nutzen, hat eine weitere Ausführungsform ein Folienelement, bei dem die Länge des Folienbereichs zwischen Befestigungsbereich und Knickkante größer ist als die Länge des Folienbereichs zwischen Knickkante und Endkante. Dabei kann der längere Folienbereich insbesondere etwa zweifach bis 100-fach länger sein als der Folienbereich zwischen Knickkante und Endkante.
  • In einer anderen Ausführungsform sind das Folienelement – zumindest im Bereich der Endkante – und das bewegbare Haarentfernungselement – zumindest in dem Bereich, an dem die Endkante des Folienelementes anliegt – aus Materialien gefertigt, die einen möglichst geringen Reibungskoeffizienten miteinander haben. Dadurch wird unnötige Reibung bei der Bewegung des bewegbaren Haarentfernungselementes zwischen diesem und der Endkante des Folienelementes vermieden und der zusätzliche Stromverbrauch aufgrund der Reibung ist ebenfalls gering. In einer Ausführungsform ist deshalb das Folienelement – zumindest im Bereich der Endkante – aus Polycarbonat hergestellt und das bewegbare Haarentfernungselement ist – zumindest in dem Bereich, an dem die Endkante des Folienelementes anliegt – aus Polyoxymethylen hergestellt. Diese beiden Materialien weisen einen geringen Reibungskoeffizienten auf. Das bewegbare Haarentfernungselement kann auch – zumindest in dem Bereich, an dem die Endkante des Folienelementes anliegt – mit Teflon beschichtet sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Knickkante des Folienelementes S-förmig ausgestaltet. Dies erlaubt, dass ein geringes Bauvolumen realisiert werden kann, da insbesondere bei einem langen Folienbereich zwischen Knickkante und Befestigungsbereich die Folie sich weit in das Innere des Haarentfernungsgerätes hinein erstrecken würde. Bei einer S-förmigen Kante (der obere Bogen des S liegt als Knickkante am Gehäuse des Haarentfernungsgerätes an und der untere Bogen des S sorgt dafür, das der Folienbereich zwischen Knickkante und Befestigungsbereich etwa parallel zum Gehäuse verlaufen kann, ohne dass hierzu eine Spannung in dem Folienelement aufgebaut wird, sodass der Längenvorteil genutzt werden kann.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere ein Haarentfernungsgerät, das ein Trimmer bzw. Langhaarschneider ist, sei es nun zum Trimmen bzw. Schneiden von Haupt-, Bart- und/oder Körperhaaren. Das Haarentfernungsgerät kann neben dem Trimmer bzw. Langhaarschneider auch eine zusätzliche Haarentfernungseinheit umfassen, etwa einen Nassrasier oder einen Scherfolienrasierer.
  • In einer Ausführungsform eines solchen Trimmers/Langhaarschneiders liegt das Folienelement am Mitnehmer eines aus Mitnehmer und gezahnter Klinge bestehenden beweglichen Haarentfernungselementes an.
  • Weitere Details der Erfindung werden im Folgenden im Zusammenhang mit einigen beispielhaften Ausführungsformen und Figuren diskutiert.
  • In den Figuren zeigt
  • 1 einen Seitenschnitt durch ein schematisch dargestelltes Haarentfernungsgerät mit einem montierten Folienelement,
  • 2 eine schematische Frontansicht des Haarentfernungsgeräts gemäß 1,
  • 3 einen Seitenschnitt durch ein schematisch dargestelltes Haarentfernungsgerät mit einer anderen Ausführungsform des Folienelementes,
  • 4 einen Seitenschnitt wie in 3, jedoch mit einem auf das Folienelement zu verschobenen, bewegbaren Haarschneideelement,
  • 5 eine Innenansicht einer vorderen Gehäuseschale eines Haarentfernungsgerätes mit einem Folienelement, das in seinem Befestigungsbereich an dem Gehäuse befestigt ist und
  • 6 einen seitlichen Schnitt durch die in 5 dargestellte Gehäuseschale.
  • In 1 ist schematisch ein seitlicher Schnitt durch ein Haarentfernungsgerät, hier einen Langhaartrimmer, gezeigt. Der Schnitt wurde entlang der Mittenlinie C des Haarentfernungsgerätes (siehe 2) gelegt. Das Haarentfernungsgerät besteht aus einem Gehäuse 2, an dem ein unbewegliches Haarentfernungselement 4 ortsfest angebracht ist. Das unbewegliche Haarentfernungselement 4 ist bei der Ausführungsform des Haarentfernungsgeräts als Langhaarschneider ein gezahnter Kamm, wobei die Zähne des Kamms sich in Bildebene linksseitig am Kamm befinden. In dem Gehäuse 2 ist eine Antriebseinheit 10 montiert, die in an sich bekannter Weise eine Bewegung über einen Bewegungsübertrager 11 an ein bewegliches Haarschneideelement 3 überträgt. In der hier gezeigten Ausführungsform des Haarentfernungsgerätes als Langhaarschneiders weist das bewegliche Haarentfernungselement 3 eine gezahnte Klinge 3.2 und ein Mitnehmerelement 3.1 auf. Die Zähne der Klinge 3.2 befinden sich ebenfalls in Bildebene linksseitig an der Klinge 3.2, sodass die Zähne des Kamms 4 und der Klinge 3.2 untereinander angeordnet sind. Im Betrieb des Langhaarschneiders wird das bewegliche Haarentfernungselement 3 oszillatorisch gegen das ortsfeste Haarentfernungselement 4 bewegt (siehe 2 zur Verdeutlichung der Bewegung), sodass Haare, die zwischen die Zähne von Kamm 4 und Klinge 3.2 geraten, abgeschnitten bzw. abgeschert werden. Kamm 4 und Klinge 3.2 sind typischerweise aus Metall gefertigt, etwa aus einem gehärteten Stahlblech, in das die Zähne (vor dem Härten) etwa durch Stanzen, Schleifen, Ätzen, Fräsen oder (Draht-)Erodieren eingearbeitet wurden. In manchen Ausführungsformen ist das Mitnehmerelement 3.1 (insbesondere aus Kostengründen) aus Kunststoff hergestellt (typischerweise mittels eines Kunststoff-Spritzgussverfahrens); neben einer höheren zu bewegenden Masse spricht jedoch prinzipiell nicht dagegen, dass das bewegbare Haarentfernungselement 3 einstückig aus Metall gefertigt ist.
  • Das Haarentfernungsgerät weist weiterhin ein Folienelement 1 auf, das am Gehäuse 2 in einem Befestigungsbereich 1.2 des Folienelements 1 befestigt ist und das mit einer Endkante 1.1 an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt, wobei in der gezeigten Ausführungsform als Langhaarschneider das Folienelement am Mitnehmerelement 3.1 des bewegbaren Haarentfernungselementes 3 anliegt. Das Folienelement ist derart vorgeformt, dass es sich ohne montiertes bewegliches Haarentfernungselement 3 entlang der gestrichelten Linie erstrecken würde und die Endkante 1.1 dann an einer Position 1.1' zu liegen käme. Bei montiertem beweglichem Haarentfernungselement 3 drückt allerdings das bewegliche Haarentfernungselement 3 gegen das Folienelement, sodass die Endkante 1.1 mit einer Federkraft F an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt. Die Federkraft wird dadurch gebildet, dass das Folienelement 1 vorgebogen war und nun wie eine Blattfeder wirkt. Die Federkraft F sorgt nun dafür, dass die Endkante 1.1 des Folienelementes 1 bündig an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt. Dass das Folienelement 1 mit seiner Endkante 1.1 nur an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt, anstatt dort befestigt zu sein, erlaubt die Bewegung des beweglichen Haarentfernungselementes 3, ohne dass das Folienelement 1 bei jeder Bewegung durch Zug- und Scherkräfte beansprucht werden würde. Da die Endkante 1.1 des Folienelementes 1 unter der Federspannung F an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt, kann sich das bewegliche Haarentfernungselement 3 nur unter Reibung an der Endkante 1.1 des Folienelementes 1 bewegen lassen. Dadurch benötigt die Antriebseinheit 10 einen höheren Strom als ohne Folienelement, um die Bewegung des beweglichen Haarentfernungselementes 3 gegen die Reibungskraft durchzuführen. Der Vorteil des Folienelementes ist allerdings, dass geschnittene Haarpartikel (tendenziell aber auch aber auch Flüssigkeiten wie Wasser und Lotionen oder andere nicht feste Stoffe wie Rasierschaum, Pflegeemulsionen etc.) nicht in das Gehäuseinnere des Gehäuses 2 eindringen können, da das Folienelement 1 durch die durch die Vorspannung F bedingte bündige Anlage der Endkante 1.1 diese Haarpartikel, Rasierschaumreste etc. vom Eindringen abhält.
  • In 2 ist schematisch die Vorderseite des Haarentfernungsgerätes gezeigt, dessen seitlicher Schnitt in 1 dargestellt ist. An dem Gehäuse 2 ist ortsfest ein unbewegliches Haarentfernungselement 4 befestigt, das in der gezeigten Ausführungsform ein gezahnter Kamm ist. Ein bewegliches Haarentfernungselement 3, das in der gezeigten Ausführungsform eine gezahnte Klinge 3.1 und ein Mitnehmerelement 3.2 aufweist, wird linear oszillatorisch in Richtung des eingezeichneten Doppelpfeiles um die Mittenachse C bewegt, sodass die Zähne (nicht gezeigt) der Klinge 3.2 gegen die Zähne (nicht gezeigt) des Kamms 4 bewegt werden, was bewirkt, dass sich Haare, die sich bei der Benutzung zwischen die Zähne einfä deln, abgeschnitten bzw. abgeschert werden. Das Folienelement 1 liegt dabei mit einer Endkante 1.1, die – wie in 1 gezeigt – unter Vorspannung steht, bündig an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 an. Die Endkante 1.1 ist hier als eine lineare, horizontal verlaufende Endkante, die sich über die Breite des Folienelementes 1 erstreckt, ausgeführt. Die Endkante 1.1 liegt an einer glatten Fläche des bewegbaren Haarentfernungselementes 3 an, sodass bei einer oszillatorischen Bewegung des bewegbaren Haarentfernungselements 3 die aufgrund der Vorspannung F gegebene Bündigkeit des Anliegens erhalten bleibt.
  • Bei einem kabellosen Haarentfernungsgerät, wie es in den 1 und 2 gezeigt ist, bei dem die Antriebseinheit 10 durch eine (nicht gezeigte) Batterie oder einen Akkumulator elektrisch gespeist wird, ist es insbesondere wichtig, dass der Gesamtaufbau des Haarentfernungsgerätes besonders stromsparend ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung liegt allerdings eine Endkante 1.1 eines Folienelementes 1 an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 an. Dadurch wird eine Reibung zwischen dem beweglichen Haarentfernungselement 3 und der Endkante 1.1 des Folienelementes bedingt, die zu einem höheren Stromverbrauch führt. Um die Erhöhung des Stromverbrauchs so gering wie möglich zu halten, wird die Vorspannung so gering wie möglich gehalten und die Materialien von zumindest der Endkante 1.1 des Folienelementes 1 und zumindest dem Anlagebereich des beweglichen Haarentfernungselementes 3 werden so gewählt, dass sie einen möglichst geringen Reibungskoeffizienten haben. So ist etwa der Reibungskoeffizient zwischen den Kunststoffen Polycarbonat (PC) und Polyoxymethylen (POM) relativ gering, sodass das Folienelement 1 oder zumindest ein die Endkante 1.1 umfassender Endbereich des Folienelementes 1 aus PC hergestellt sein könnte und zumindest der Anlagebereich, an dem die Endkante 1.1 des Folienelementes 1 anliegt, des bewegbaren Haarentfernungselementes 3 könnte aus POM hergestellt sein. In der gezeigten Ausführungsform könnte das Mitnehmerelement 3.1 aus POM hergestellt sein, da die Endkante 1.1 des Folienelementes hier an dem Mitnehmerelement 3.1 anliegt. In weiteren Ausführungsformen wird ein mit Teflon oder Graphit beschichteter bzw. vermischter Kunststoff gewählt oder das Mitnehmerelement besteht aus Acrylnitrilbutadienacrylat (ABS).
  • In 3 ist ein seitlicher Schnitt durch ein Haarentfernungsgerät wie in 1 gezeigt, jedoch in einer anderen Ausgestaltung des Folienelementes 1. Wie in 1 weist das Haarentfernungsgerät ein Gehäuse 2 auf, an dem ortsfest ein unbewegliches Haarentfernungselement 4 befestigt ist, das hier wieder als gezahnter Kamm ausgeführt ist, und in dem ein Antrieb 10 angeordnet ist, der mittels eines Bewegungsübertragers (11) in an sich bekannter Weise eine Bewegung an das bewegbare Haarentfernungselement 3 überträgt, wobei das Haarentfernungselement 3 hier auch wieder aus einer gezahnten Klinge 3.2 und einem Mitnehmerelement 3.1 besteht. Die Zusammenwirkung von unbeweglichem Haarentfernungselement 4 und bewegbarem Haarentfernungselement 3 ist wie im Zusammenhang mit den 1 und 2 beschrieben. Im Gegensatz zur Anordnung des Folienelementes 1 gemäß den 1 und 2 ist in 3 das Folienelement 1 mittels des Befestigungsbereiches 1.2 am Bo den des Gehäuses 2 befestigt. Die Befestigung kann etwa durch Kleben, Vercrimpen oder Aufstecken auf Dome realisiert sein. Der Befestigungsbereich 1.2 ist von der Gehäusewand ins Gehäuseinnere versetzt, sodass zwischen dem Befestigungsbereich 1.2 und der Gehäusewand eine Lücke entsteht. Das Folienelement neigt sich dann über einen Folienbereich 1.4 der Gehäusewand zu und liegt an der Gehäusewand mit einer Knickkante 1.3 an. Die Knickkante 1.3 ist hier als ein linearer, horizontaler Knick über die Breite des Folienelementes ausgeführt. In dem der Knickkante 1.3 folgenden Folienbereich 1.5 neigt sich dann das Folienelement 1 dem Mitnehmerelement 3.1 zu, wo es an einer Endkante 1.1 wie in der Ausführungsform nach 1 unter einer Vorspannung F an dem Mitnehmerelement 3.1 anliegt. Knickkante 1.3 und Endkante 1.1 verlaufen in der gezeigten Ausführungsform parallel zueinander. Der zwischen Befestigungsbereich 1.2 und Knickkante 1.3 liegende Folienbereich 1.4 ist hierbei länger ausgeführt als der zwischen Knickkante 1.3 und Endkante 1.1 liegende Folienbereich 1.5.
  • In einer anderen Ausführungsform (nicht gezeigt) ist der Befestigungsbereich 1.2 des Folienelementes 1 nicht in das Innere des Gehäuses versetzt, sondern liegt an der Gehäusewand an, sodass keine Lücke zwischen dem Folienbereich 1.4 und der Gehäusewand entsteht. Der Befestigungsbereich kann auch an der Gehäusewand selbst liegen, ähnlich wie in 1 gezeigt, wobei dann allerdings ein zwischen dem Befestigungsbereich 1.2 und der Knickkante 1.3 liegender Folienbereich 1.4 lose an der Gehäusewand anläge.
  • In der 4 ist gezeigt, wie sich das Folienelement 1 verbiegt, wenn das Haarentfernungselement 3 in Richtung auf das Folienelement verschoben ist. Dabei zeigt die dick gepunktete Linie das Folienelement 1, das gerade so noch bündig an dem Mitnehmerelement 3.1 des Haarentfernungselementes 3 anliegt, die Vorspannung also fast auf Null reduziert ist. Die dünn gepunktete Linie zeigt das Haarentfernungselement 3 bzgl. dieser Position. Die dick gezeichnete Linie zeigt das Folienelement 1, wenn das Haarentfernungselement 3 horizontal in Richtung auf das Folienelement 1 verschoben ist. Letzteres kann dann passieren, wenn Fertigungstoleranzen sich in dieser Richtung aufaddieren. Eine planmäßige Lage des Haarentfernungselementes 3 läge dann zwischen einer Position mit fast auf Null reduzierter Vorspannung und einer Position mit durch die Gegenspannung gerade noch akzeptabler Reibungskraft. In der gezeigten Ausführungsform des Folienelementes 1 wird das Folienelement 1 durch das auf das Folienelement hin verschobene Haarentfernungselement 3 verbogen, wobei allerdings die Knickkante 1.3 wegen der wirkenden Gegenkraft, die das Haarentfernungselement 3 ausübt, bündig an dem Gehäuse 2 anliegen bleibt, das Verbiegen des Folienelementes 1 also um die durch die Knickkante 1.3 definierte Achse herum passiert. Insbesondere der zwischen Befestigungsbereich 1.2 und Knickkante 1.3 liegende Folienbereich 1.4 wird bauchförmig durchgebogen. Der zwischen Endkante 1.1 und Knickkante 1.3 liegende Folienbereich 1.5 kann ebenfalls bogenförmig verbogen werden, wobei dieses Verbiegen von der Länge des Folienbereichs 1.5 abhängig ist. Idealerweise ist der Folienbereich 1.5 kurz ausgestaltet, da der durch das Folienelement 1 zu verschließende Spalt zwi schen Haarenffernungselement 3 und Gehäuse 2 auch konstruktiv schmal ausgelegt sein sollte. Dann wird hauptsächlich nur der Folienbereich 1.4 bauchig verbogen, wie es in 4 gezeigt ist. Unabhängig von der Position des Haarenffernungselementes 3 innerhalb des tolerierbaren Bereichs, liegt die Knickkante 1.3 des Folienelementes 1 immer bündig am Gehäuse an und die Endkante 1.1 liegt bündig am Mitnehmerelement 3.1 des Haarentfernungselementes 3 an. Dadurch wird sichergestellt, dass abgeschnittene Haarpartikel oder Flüssigkeitsreste weitgehend nicht in das Gehäuseinnere eindringen können bzw. an den Seiten des Folienelementes 1 eindringen, wo mittels konstruktiver Maßnahmen etwa ein Kanal geschaffen werden kann, mittels dem solche festen und nicht-festen Stoffe zu einem entsprechenden Auslass geleitet werden können, was insbesondere bei einem waschbaren Gerät sinnvoll ist. Dadurch, dass das Folienelement 1 in der Ausführungsform nach den 3 und 4 vertikal deutlich länger ausgeführt ist als in der Ausführungsform nach den 1 und 2, wird beim Verbiegen des Folienelementes gegen die Kraft F die volle Länge des Folienelementes genutzt, was dazu führt, dass die Erhöhung der Kraft F, mit der die Endkante 1.1 des Folienelementes 1 gegen das Mitnehmerelement 3.1 drückt, bei Verschiebung des Haarenffernungselement 3 in Richtung auf das Folienelement kleiner ist als bei einer gleichen Verschiebung des Haarenffernungselementes 3 bei der Ausführungsform nach den 1 und 2. Dadurch wird der Reibungswiderstand bei einem gleichen Verschiebeweg des Haarenternungselementes 3 aus einer Idealposition heraus in Richtung auf das Folienelement 1 zu in der Ausführungsform nach 3 und 4 weniger stark erhöht als in der Ausführungsform nach den 1 und 2, was dazu führt, dass in der Ausführungsform nach 3 und 4 weniger Strom wegen Überwindung der Reibungskraft benötigt wird als dies bei gleichem Verschiebeweg in der Ausführungsform nach 1 und 2 notwendig wäre.
  • In 5 ist eine Konstruktionszeichnung einer vorderen Gehäuseschale eines Haarentfernungsgerätes dargestellt. Ein Folienelement 1 ist in der Gehäuseschale angeordnet. Das Folienelement weist eine Endkante 1.1 auf, eine Knickkante 1.3 und einen Befestigungsbereich 1.2. Bei der gezeigten Ausführungsform ist der Befestigungsbereich 1.2 des Folienelementes 1 als zwei von dem Folienelement um etwa 90 Grad ins Gehäuseinnere gebogene Füße ausgestaltet, wobei in jedem Fuß eine Kreuzschlitz-förmige Aussparung mit zentralem Loch derart vorgesehen ist, dass die Füße auf Vorsprünge 11 des Gehäuses (hier erheben sich die Vorsprünge 11 aus Schraubdornen des Gehäuses) aufgesteckt werden können und die Füße sich durch eine klemmende Federwirkung der Folienelementstücke zwischen den Kreuzschlitz-förmigen Aussparungen an den Vorsprüngen festklemmen.
  • Nach dem Zusammenbau des Haarentfernungsgerätes liegt die Knickkante 1.3 am Gehäuse an und die Endkante 1.1 liegt unter Vorspannung an einem bewegbaren Haarenffernungselement an, wie dies in 6 dargestellt ist. 6 ist ein seitlicher Schnitt durch die vordere Gehäuseschale gemäß 5 gezeigt, wobei ein eingebautes, bewegbares Haarentfernungselement 3 ebenfall dargestellt ist, um die Zusammenwirkung von Folienelement 1 und bewegbarem Haarenffernungselement 3 zu verdeutlichen. Das Folienelement 1 ist mit sei nem Befestigungsbereich 1.2 auf Vorsprünge 11 des Gehäuses aufgeklemmt. Die Knickkante 1.3 des Folienelementes 1 ist hier mit einem S-förmigen Profil ausgeführt, wobei die Knickkante 1.3 mit dem der Gehäusewand zugewandten Buckel des S-förmigen Profils an dem Gehäuse anliegt. Die Endkante 1.1 des Folienelementes 1.1 liegt an dem bewegbaren Haarentfernungselement 3 (von dem hier nur das Mitnehmerelement gezeigt ist) an.

Claims (8)

  1. Haarentfernungsgerät mit • einem Gehäuse (2), • einem Folienelement (1) mit einer Endkante (1.1) und einem Befestigungsbereich (1.2) und • einem beweglichen Haarentfernungselement (3, 3.1, 3.2), wobei das Folienelement (1) mit der Endkante (1.1) unter einer Federkraft (F) an dem Haarentfernungselement (3, 3.1, 3.2) anliegt und in dem Befestigungsbereich (1.2) an dem Gehäuse (2) befestigt ist.
  2. Haarentfernungsgerät nach Anspruch 1, wobei das Folienelement (1) zwischen der Endkante (1.1) und dem Befestigungsbereich (1.2) eine Knickkante (1.3) aufweist und mit der Knickkante (1.3) an dem Gehäuse (2) anliegt.
  3. Haarentfernungsgerät nach Anspruch 2, wobei die Länge des Folienbereichs (1.5) des Folienelementes (1) zwischen der Knickkante (1.3) und der Endkante (1.1) kleiner ist als die Länge des Folienbereichs (1.4) des Folienelementes (1) zwischen der Knickkante (1.3) und der Befestigungsbereich (1.2).
  4. Haarentfernungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Folienelement (1) und das Haarentfernungselement (3, 3.1, 3.2), zumindest in den jeweiligen Bereichen, mit denen die Endkante (1.1) des Folienelementes (1) an dem Haarentfernungselement (3, 3.1, 3.2) anliegt, aus Materialien bestehen, die einen möglichst geringen Reibungskoeffizienten haben.
  5. Haarentfernungsgerät nach Anspruch 4, wobei das Folienelement (1) zumindest im Bereich der Endkante (1.1) aus einem Polycarbonat besteht und das Haarentfernungselement (3, 3.1, 3.2) zumindest in dem Bereich, an dem die Endkante (1.1) des Folienelementes (1) anliegt, aus Polyoxymethylen besteht.
  6. Haarentfernungsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die Knickkante (1.3) des Folienelementes (1) ein S-förmiges Profil hat.
  7. Haarentfernungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Haarentfernungsgerät ein Trimmer ist bzw. einen Trimmer aufweist und der Trimmer das bewegliche Haarentfernungselement (3) umfasst.
  8. Haarentfernungsgerät nach Anspruch 7, wobei das bewegliche Haarentfernungselement (3) eine gezahnte Klinge (3.2) und einen Mitnehmer (3.1) aufweist und das Folienelement (1) mit seiner Endkante (1.1) an dem Mitnehmer (3.1) anliegt, sodass ein Spalt zwischen dem Mitnehmer (3.1) und dem Gehäuse (2) durch das Folienelement (1) überdeckt wird.
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