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Die
Erfindung betrifft ein Haarentfernungsgerät.
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Haarentfernungsgeräte sind
beispielsweise Haartrimmer, die einen ortsfest montierten, gezahnten
Scherkamm und eine oszillatorisch gegen den Kamm bewegbare, gezahnte
Scherklinge haben, wobei die bewegbare Scherklinge typischerweise
auf einem Mitnehmerelement angeordnet ist. Diese aus Kamm und Klinge
bestehende Haarschneideeinheit ist in einem Gehäuse des Haarentfernungsgeräts angeordnet,
sodass die Haarschneideeinheit zum Trimmen oder Schneiden (bzw.
Scheren) von etwa Körper-,
Bart- oder Haupthaaren verwendet werden kann. Andere Haarentfernungsgeräte sind
beispielsweise Rasierer oder Epiliergeräte.
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Bei
einem solchen Haarentfernungsgerät
besteht das Problem, das abgeschnittene oder abgescherte Haarpartikel
beliebig in das Innere des Gehäuses
des Haarschneidegerätes
eindringen können,
da zwischen dem bewegbaren Mitnehmerelement und dem Gehäuse ein
Spalt verbleibt, da bei einer reibenden Anordnung ohne Spalt das
Mitnehmerelement nur mit deutlich erhöhtem Stromverbrauch gegen die
Reibung mit dem Gehäuse
des Haarschneidegeräts
bewegt werden könnte.
Es ist bekannt, dass dieses Problem dadurch gelöst werden kann, dass zwischen
dem Gehäuse
des Haarschneidegeräts
und dem Mitnehmerelement etwa ein Schaumstoffvlies angeordnet wird,
sodass Haare nicht in das Gehäuseinnere
eindringen können
und gleichzeitig nur eine geringe Reibung zwischen dem Mitnehmerelement
und dem Schaumstoffvlies auftritt und daher der Stromverbrauch nur
unwesentlich erhöht
wird.
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Der
Nachteil der beschriebenen Anordnung ist, dass sich bei einer Anwendung
des Haarschneidegeräts
bei Vorhandensein von Flüssigkeit,
wie Wasser oder einer Pre-Shave-Lotion,
und anderen nicht trockenen Stoffen, insbesondere Rasierschaum,
die Haarpartikel, die abgeschabten Hautpartikel und/oder die Flüssigkeiten
in das Schaumstoffvlies setzen und dort eine Schmutzablagerung bilden,
die insbesondere zu unhygienischer Bakterienentwicklung und unangenehmer
Geruchsentwicklung führt.
Eine solche Situation tritt zum Beispiel auf, wenn das Haarschneidegerät parallel
zu einem Nassrasierer verwendet wird, etwa wenn der Benutzer beim
Nassrasieren auch einen vorhandenen Bart trimmen will.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haarentfernungsgerät zur Verfügung zu
stellen, bei dem ohne deutliche Erhöhung des Stromverbrauchs eine
Abdichtung bzw. Abdeckung des Gehäuseinneren geschaffen wird.
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Eine
Lösung
dieser Aufgabe wird durch Anspruch 1 erreicht. In den abhängigen Ansprüchen sind
weitere Ausführungsformen
angegeben.
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Bei
dem Haarentfernungsgerät
nach Anspruch 1 liegt ein Folienelement unter einer Federkraft (wobei
typischerweise die Federkraft des Folienelementes bei Gegendruck
ausreicht) an einem bewegbaren Haarentfernungselement an und ist
in einem Befestigungsbereich am Gehäuse des Haarentfernungsgerätes befestigt.
Dabei meint Befestigung am Gehäuse
entweder eine Befestigung am Gehäuse
selbst oder Befestigung an einem anderen, fest montierten Bestandteil
des Haarentfernungsgerätes.
Durch die Federkraft wird ein bündiges
Anliegen der Endkante des Folienelementes an das bewegbare Haarentfernungselement
erreicht und bei einer Bewegung des bewegbaren Haarentfernungselementes
bleibt ein bündiges
Anliegen gewährleistet. Durch
das bündige
Anliegen wird erreicht, dass Haarpartikel und Hautschuppen, die
bei der Haarentfernung anfallen, aber auch Flüssigkeiten wie Wasser, Rasierlotionen,
Rasierschaum oder Pflegelotionen, nicht ohne Weiteres in das durch
das Folienelement abgedichtete Gehäuseinnere eindringen können. Hierbei
meint abgedichtet insbesondere, dass ein Spalt zwischen dem beweglichen
Haarentfernungselement und dem Gehäuse des Haarentfernungsgerätes durch
das Folienelement überdeckt
wird. Da das Folienelement nur mit einer Endkante an dem bewegbaren
Haarentfernungselement anliegt, ist auch eine geringe Reibung zwischen
Folienelement und bewegbarem Haarentfernungselement gewährleistet.
Dadurch steigt der Stromverbrauch des Antriebs des bewegbaren Haarentfernungselementes
nur gering, was eine längere
Laufzeit des Haarentfernungsgerätes
zwischen Ladevorgängen
eines Akkumulators oder vor einem Batteriewechsel erlaubt. Mit dem Folienelement
kann eine gute Abdichtung nicht immer erreicht werden. Es können aber
etwa an den Seiten gezielte Eintrittsmöglichkeiten für abgeschnittene
Haare und Flüssigkeitsreste
geschaffen werden, wo diese Reste mittels geeigneter konstruktiver
Maßnahmen
(etwa Kanäle)
zu einer Austrittsöffnung
geleitet werden können,
wo diese Reste dann ausgespült
werden können
(insbesondere bei einem waschbar ausgeführten Haarentfernungsgerät).
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In
einer Ausführungsform
des Haarentfernungsgerätes
hat das Folienelement zwischen der Endkante und dem Befestigungsbereich
eine Knickkante, die an dem Gehäuse
anliegt. So kann das Gehäuseinnere
durch den Bereich des Folienelementes zwischen Endkante und Knickkante
abgedichtet werden, die volle Länge
des Folienelementes ist aber zu berücksichtigen, wenn es um die
Erhöhung
der Reibungskraft geht, wenn das bewegbare Haarentfernungselement
in Richtung auf die Endkante des Folienelementes hin verschoben
wird. Wenn etwa Bautoleranzen dazu führen, dass bei verschiedenen
Haarentfernungsgeräten
des gleichen Typs das bewegbare Haarentfernungselement mal mehr
oder weniger stark auf die Endkante des Folienelementes hin verschoben
ist, so wirkt sich das dann bei den Reibungskräften zwischen Endkante und
bewegbaren Haarentfernungselement nur gering aus und ein besonders
hoher Stromverbrauch wird bei den Geräten vermieden, bei denen aus
den genannten Bauteiltoleranzen das bewegbare Haarentfernungselement stark
auf die Endkante des Folienelementes hin verschoben ist.
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Um
den erwähnten
Längenvorteil
des Folienelementes zu nutzen, hat eine weitere Ausführungsform
ein Folienelement, bei dem die Länge
des Folienbereichs zwischen Befestigungsbereich und Knickkante größer ist
als die Länge
des Folienbereichs zwischen Knickkante und Endkante. Dabei kann
der längere
Folienbereich insbesondere etwa zweifach bis 100-fach länger sein
als der Folienbereich zwischen Knickkante und Endkante.
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In
einer anderen Ausführungsform
sind das Folienelement – zumindest
im Bereich der Endkante – und
das bewegbare Haarentfernungselement – zumindest in dem Bereich,
an dem die Endkante des Folienelementes anliegt – aus Materialien gefertigt, die
einen möglichst
geringen Reibungskoeffizienten miteinander haben. Dadurch wird unnötige Reibung bei
der Bewegung des bewegbaren Haarentfernungselementes zwischen diesem
und der Endkante des Folienelementes vermieden und der zusätzliche Stromverbrauch
aufgrund der Reibung ist ebenfalls gering. In einer Ausführungsform
ist deshalb das Folienelement – zumindest
im Bereich der Endkante – aus
Polycarbonat hergestellt und das bewegbare Haarentfernungselement
ist – zumindest
in dem Bereich, an dem die Endkante des Folienelementes anliegt – aus Polyoxymethylen
hergestellt. Diese beiden Materialien weisen einen geringen Reibungskoeffizienten
auf. Das bewegbare Haarentfernungselement kann auch – zumindest
in dem Bereich, an dem die Endkante des Folienelementes anliegt – mit Teflon beschichtet
sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist die Knickkante des Folienelementes S-förmig ausgestaltet. Dies erlaubt,
dass ein geringes Bauvolumen realisiert werden kann, da insbesondere
bei einem langen Folienbereich zwischen Knickkante und Befestigungsbereich
die Folie sich weit in das Innere des Haarentfernungsgerätes hinein
erstrecken würde. Bei
einer S-förmigen Kante
(der obere Bogen des S liegt als Knickkante am Gehäuse des
Haarentfernungsgerätes
an und der untere Bogen des S sorgt dafür, das der Folienbereich zwischen
Knickkante und Befestigungsbereich etwa parallel zum Gehäuse verlaufen
kann, ohne dass hierzu eine Spannung in dem Folienelement aufgebaut
wird, sodass der Längenvorteil
genutzt werden kann.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere ein Haarentfernungsgerät, das ein
Trimmer bzw. Langhaarschneider ist, sei es nun zum Trimmen bzw.
Schneiden von Haupt-, Bart- und/oder Körperhaaren. Das Haarentfernungsgerät kann neben
dem Trimmer bzw. Langhaarschneider auch eine zusätzliche Haarentfernungseinheit
umfassen, etwa einen Nassrasier oder einen Scherfolienrasierer.
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In
einer Ausführungsform
eines solchen Trimmers/Langhaarschneiders liegt das Folienelement
am Mitnehmer eines aus Mitnehmer und gezahnter Klinge bestehenden
beweglichen Haarentfernungselementes an.
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Weitere
Details der Erfindung werden im Folgenden im Zusammenhang mit einigen
beispielhaften Ausführungsformen
und Figuren diskutiert.
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In
den Figuren zeigt
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1 einen
Seitenschnitt durch ein schematisch dargestelltes Haarentfernungsgerät mit einem montierten
Folienelement,
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2 eine
schematische Frontansicht des Haarentfernungsgeräts gemäß 1,
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3 einen
Seitenschnitt durch ein schematisch dargestelltes Haarentfernungsgerät mit einer anderen
Ausführungsform
des Folienelementes,
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4 einen
Seitenschnitt wie in 3, jedoch mit einem auf das
Folienelement zu verschobenen, bewegbaren Haarschneideelement,
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5 eine
Innenansicht einer vorderen Gehäuseschale
eines Haarentfernungsgerätes
mit einem Folienelement, das in seinem Befestigungsbereich an dem
Gehäuse
befestigt ist und
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6 einen
seitlichen Schnitt durch die in 5 dargestellte
Gehäuseschale.
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In 1 ist
schematisch ein seitlicher Schnitt durch ein Haarentfernungsgerät, hier
einen Langhaartrimmer, gezeigt. Der Schnitt wurde entlang der Mittenlinie
C des Haarentfernungsgerätes
(siehe 2) gelegt. Das Haarentfernungsgerät besteht aus
einem Gehäuse 2,
an dem ein unbewegliches Haarentfernungselement 4 ortsfest
angebracht ist. Das unbewegliche Haarentfernungselement 4 ist
bei der Ausführungsform
des Haarentfernungsgeräts
als Langhaarschneider ein gezahnter Kamm, wobei die Zähne des
Kamms sich in Bildebene linksseitig am Kamm befinden. In dem Gehäuse 2 ist
eine Antriebseinheit 10 montiert, die in an sich bekannter
Weise eine Bewegung über
einen Bewegungsübertrager 11 an
ein bewegliches Haarschneideelement 3 überträgt. In der hier gezeigten Ausführungsform
des Haarentfernungsgerätes
als Langhaarschneiders weist das bewegliche Haarentfernungselement 3 eine
gezahnte Klinge 3.2 und ein Mitnehmerelement 3.1 auf.
Die Zähne
der Klinge 3.2 befinden sich ebenfalls in Bildebene linksseitig
an der Klinge 3.2, sodass die Zähne des Kamms 4 und
der Klinge 3.2 untereinander angeordnet sind. Im Betrieb
des Langhaarschneiders wird das bewegliche Haarentfernungselement 3 oszillatorisch
gegen das ortsfeste Haarentfernungselement 4 bewegt (siehe 2 zur
Verdeutlichung der Bewegung), sodass Haare, die zwischen die Zähne von
Kamm 4 und Klinge 3.2 geraten, abgeschnitten bzw.
abgeschert werden. Kamm 4 und Klinge 3.2 sind
typischerweise aus Metall gefertigt, etwa aus einem gehärteten Stahlblech,
in das die Zähne (vor
dem Härten)
etwa durch Stanzen, Schleifen, Ätzen,
Fräsen
oder (Draht-)Erodieren eingearbeitet wurden. In manchen Ausführungsformen
ist das Mitnehmerelement 3.1 (insbesondere aus Kostengründen) aus
Kunststoff hergestellt (typischerweise mittels eines Kunststoff-Spritzgussverfahrens);
neben einer höheren
zu bewegenden Masse spricht jedoch prinzipiell nicht dagegen, dass
das bewegbare Haarentfernungselement 3 einstückig aus
Metall gefertigt ist.
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Das
Haarentfernungsgerät
weist weiterhin ein Folienelement 1 auf, das am Gehäuse 2 in
einem Befestigungsbereich 1.2 des Folienelements 1 befestigt
ist und das mit einer Endkante 1.1 an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt,
wobei in der gezeigten Ausführungsform
als Langhaarschneider das Folienelement am Mitnehmerelement 3.1 des
bewegbaren Haarentfernungselementes 3 anliegt. Das Folienelement
ist derart vorgeformt, dass es sich ohne montiertes bewegliches
Haarentfernungselement 3 entlang der gestrichelten Linie
erstrecken würde
und die Endkante 1.1 dann an einer Position 1.1' zu liegen käme. Bei
montiertem beweglichem Haarentfernungselement 3 drückt allerdings das
bewegliche Haarentfernungselement 3 gegen das Folienelement,
sodass die Endkante 1.1 mit einer Federkraft F an dem beweglichen
Haarentfernungselement 3 anliegt. Die Federkraft wird dadurch gebildet,
dass das Folienelement 1 vorgebogen war und nun wie eine
Blattfeder wirkt. Die Federkraft F sorgt nun dafür, dass die Endkante 1.1 des
Folienelementes 1 bündig
an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt. Dass
das Folienelement 1 mit seiner Endkante 1.1 nur
an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt, anstatt
dort befestigt zu sein, erlaubt die Bewegung des beweglichen Haarentfernungselementes 3,
ohne dass das Folienelement 1 bei jeder Bewegung durch
Zug- und Scherkräfte
beansprucht werden würde.
Da die Endkante 1.1 des Folienelementes 1 unter
der Federspannung F an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 anliegt,
kann sich das bewegliche Haarentfernungselement 3 nur unter
Reibung an der Endkante 1.1 des Folienelementes 1 bewegen
lassen. Dadurch benötigt
die Antriebseinheit 10 einen höheren Strom als ohne Folienelement,
um die Bewegung des beweglichen Haarentfernungselementes 3 gegen
die Reibungskraft durchzuführen.
Der Vorteil des Folienelementes ist allerdings, dass geschnittene
Haarpartikel (tendenziell aber auch aber auch Flüssigkeiten wie Wasser und Lotionen
oder andere nicht feste Stoffe wie Rasierschaum, Pflegeemulsionen
etc.) nicht in das Gehäuseinnere
des Gehäuses 2 eindringen
können,
da das Folienelement 1 durch die durch die Vorspannung
F bedingte bündige
Anlage der Endkante 1.1 diese Haarpartikel, Rasierschaumreste etc.
vom Eindringen abhält.
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In 2 ist
schematisch die Vorderseite des Haarentfernungsgerätes gezeigt,
dessen seitlicher Schnitt in 1 dargestellt
ist. An dem Gehäuse 2 ist ortsfest
ein unbewegliches Haarentfernungselement 4 befestigt, das
in der gezeigten Ausführungsform
ein gezahnter Kamm ist. Ein bewegliches Haarentfernungselement 3,
das in der gezeigten Ausführungsform
eine gezahnte Klinge 3.1 und ein Mitnehmerelement 3.2 aufweist,
wird linear oszillatorisch in Richtung des eingezeichneten Doppelpfeiles
um die Mittenachse C bewegt, sodass die Zähne (nicht gezeigt) der Klinge 3.2 gegen
die Zähne
(nicht gezeigt) des Kamms 4 bewegt werden, was bewirkt,
dass sich Haare, die sich bei der Benutzung zwischen die Zähne einfä deln, abgeschnitten
bzw. abgeschert werden. Das Folienelement 1 liegt dabei
mit einer Endkante 1.1, die – wie in 1 gezeigt – unter
Vorspannung steht, bündig
an dem beweglichen Haarentfernungselement 3 an. Die Endkante 1.1 ist
hier als eine lineare, horizontal verlaufende Endkante, die sich über die
Breite des Folienelementes 1 erstreckt, ausgeführt. Die
Endkante 1.1 liegt an einer glatten Fläche des bewegbaren Haarentfernungselementes 3 an, sodass
bei einer oszillatorischen Bewegung des bewegbaren Haarentfernungselements 3 die
aufgrund der Vorspannung F gegebene Bündigkeit des Anliegens erhalten
bleibt.
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Bei
einem kabellosen Haarentfernungsgerät, wie es in den 1 und 2 gezeigt
ist, bei dem die Antriebseinheit 10 durch eine (nicht gezeigte) Batterie
oder einen Akkumulator elektrisch gespeist wird, ist es insbesondere
wichtig, dass der Gesamtaufbau des Haarentfernungsgerätes besonders stromsparend
ist. Gemäß der vorliegenden
Erfindung liegt allerdings eine Endkante 1.1 eines Folienelementes 1 an
dem beweglichen Haarentfernungselement 3 an. Dadurch wird
eine Reibung zwischen dem beweglichen Haarentfernungselement 3 und
der Endkante 1.1 des Folienelementes bedingt, die zu einem
höheren
Stromverbrauch führt.
Um die Erhöhung
des Stromverbrauchs so gering wie möglich zu halten, wird die Vorspannung
so gering wie möglich gehalten
und die Materialien von zumindest der Endkante 1.1 des
Folienelementes 1 und zumindest dem Anlagebereich des beweglichen
Haarentfernungselementes 3 werden so gewählt, dass
sie einen möglichst
geringen Reibungskoeffizienten haben. So ist etwa der Reibungskoeffizient
zwischen den Kunststoffen Polycarbonat (PC) und Polyoxymethylen (POM)
relativ gering, sodass das Folienelement 1 oder zumindest
ein die Endkante 1.1 umfassender Endbereich des Folienelementes 1 aus
PC hergestellt sein könnte
und zumindest der Anlagebereich, an dem die Endkante 1.1 des
Folienelementes 1 anliegt, des bewegbaren Haarentfernungselementes 3 könnte aus
POM hergestellt sein. In der gezeigten Ausführungsform könnte das
Mitnehmerelement 3.1 aus POM hergestellt sein, da die Endkante 1.1 des Folienelementes
hier an dem Mitnehmerelement 3.1 anliegt. In weiteren Ausführungsformen
wird ein mit Teflon oder Graphit beschichteter bzw. vermischter Kunststoff
gewählt
oder das Mitnehmerelement besteht aus Acrylnitrilbutadienacrylat
(ABS).
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In 3 ist
ein seitlicher Schnitt durch ein Haarentfernungsgerät wie in 1 gezeigt,
jedoch in einer anderen Ausgestaltung des Folienelementes 1. Wie
in 1 weist das Haarentfernungsgerät ein Gehäuse 2 auf, an dem
ortsfest ein unbewegliches Haarentfernungselement 4 befestigt
ist, das hier wieder als gezahnter Kamm ausgeführt ist, und in dem ein Antrieb 10 angeordnet
ist, der mittels eines Bewegungsübertragers
(11) in an sich bekannter Weise eine Bewegung an das bewegbare
Haarentfernungselement 3 überträgt, wobei das Haarentfernungselement 3 hier
auch wieder aus einer gezahnten Klinge 3.2 und einem Mitnehmerelement 3.1 besteht.
Die Zusammenwirkung von unbeweglichem Haarentfernungselement 4 und
bewegbarem Haarentfernungselement 3 ist wie im Zusammenhang
mit den 1 und 2 beschrieben.
Im Gegensatz zur Anordnung des Folienelementes 1 gemäß den 1 und 2 ist
in 3 das Folienelement 1 mittels des Befestigungsbereiches 1.2 am
Bo den des Gehäuses 2 befestigt.
Die Befestigung kann etwa durch Kleben, Vercrimpen oder Aufstecken
auf Dome realisiert sein. Der Befestigungsbereich 1.2 ist
von der Gehäusewand
ins Gehäuseinnere
versetzt, sodass zwischen dem Befestigungsbereich 1.2 und
der Gehäusewand eine
Lücke entsteht.
Das Folienelement neigt sich dann über einen Folienbereich 1.4 der
Gehäusewand zu
und liegt an der Gehäusewand
mit einer Knickkante 1.3 an. Die Knickkante 1.3 ist
hier als ein linearer, horizontaler Knick über die Breite des Folienelementes
ausgeführt.
In dem der Knickkante 1.3 folgenden Folienbereich 1.5 neigt
sich dann das Folienelement 1 dem Mitnehmerelement 3.1 zu,
wo es an einer Endkante 1.1 wie in der Ausführungsform
nach 1 unter einer Vorspannung F an dem Mitnehmerelement 3.1 anliegt.
Knickkante 1.3 und Endkante 1.1 verlaufen in der
gezeigten Ausführungsform
parallel zueinander. Der zwischen Befestigungsbereich 1.2 und Knickkante 1.3 liegende
Folienbereich 1.4 ist hierbei länger ausgeführt als der zwischen Knickkante 1.3 und
Endkante 1.1 liegende Folienbereich 1.5.
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In
einer anderen Ausführungsform
(nicht gezeigt) ist der Befestigungsbereich 1.2 des Folienelementes 1 nicht
in das Innere des Gehäuses
versetzt, sondern liegt an der Gehäusewand an, sodass keine Lücke zwischen
dem Folienbereich 1.4 und der Gehäusewand entsteht. Der Befestigungsbereich
kann auch an der Gehäusewand
selbst liegen, ähnlich
wie in 1 gezeigt, wobei dann allerdings ein zwischen dem
Befestigungsbereich 1.2 und der Knickkante 1.3 liegender
Folienbereich 1.4 lose an der Gehäusewand anläge.
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In
der 4 ist gezeigt, wie sich das Folienelement 1 verbiegt,
wenn das Haarentfernungselement 3 in Richtung auf das Folienelement
verschoben ist. Dabei zeigt die dick gepunktete Linie das Folienelement 1,
das gerade so noch bündig
an dem Mitnehmerelement 3.1 des Haarentfernungselementes 3 anliegt,
die Vorspannung also fast auf Null reduziert ist. Die dünn gepunktete
Linie zeigt das Haarentfernungselement 3 bzgl. dieser Position.
Die dick gezeichnete Linie zeigt das Folienelement 1, wenn
das Haarentfernungselement 3 horizontal in Richtung auf das
Folienelement 1 verschoben ist. Letzteres kann dann passieren,
wenn Fertigungstoleranzen sich in dieser Richtung aufaddieren. Eine
planmäßige Lage des
Haarentfernungselementes 3 läge dann zwischen einer Position
mit fast auf Null reduzierter Vorspannung und einer Position mit
durch die Gegenspannung gerade noch akzeptabler Reibungskraft. In der
gezeigten Ausführungsform
des Folienelementes 1 wird das Folienelement 1 durch
das auf das Folienelement hin verschobene Haarentfernungselement 3 verbogen,
wobei allerdings die Knickkante 1.3 wegen der wirkenden
Gegenkraft, die das Haarentfernungselement 3 ausübt, bündig an
dem Gehäuse 2 anliegen
bleibt, das Verbiegen des Folienelementes 1 also um die
durch die Knickkante 1.3 definierte Achse herum passiert.
Insbesondere der zwischen Befestigungsbereich 1.2 und Knickkante 1.3 liegende Folienbereich 1.4 wird
bauchförmig
durchgebogen. Der zwischen Endkante 1.1 und Knickkante 1.3 liegende
Folienbereich 1.5 kann ebenfalls bogenförmig verbogen werden, wobei
dieses Verbiegen von der Länge
des Folienbereichs 1.5 abhängig ist. Idealerweise ist
der Folienbereich 1.5 kurz ausgestaltet, da der durch das
Folienelement 1 zu verschließende Spalt zwi schen Haarenffernungselement 3 und
Gehäuse 2 auch
konstruktiv schmal ausgelegt sein sollte. Dann wird hauptsächlich nur
der Folienbereich 1.4 bauchig verbogen, wie es in 4 gezeigt
ist. Unabhängig
von der Position des Haarenffernungselementes 3 innerhalb
des tolerierbaren Bereichs, liegt die Knickkante 1.3 des
Folienelementes 1 immer bündig am Gehäuse an und die Endkante 1.1 liegt bündig am
Mitnehmerelement 3.1 des Haarentfernungselementes 3 an.
Dadurch wird sichergestellt, dass abgeschnittene Haarpartikel oder
Flüssigkeitsreste
weitgehend nicht in das Gehäuseinnere
eindringen können
bzw. an den Seiten des Folienelementes 1 eindringen, wo
mittels konstruktiver Maßnahmen
etwa ein Kanal geschaffen werden kann, mittels dem solche festen
und nicht-festen Stoffe zu einem entsprechenden Auslass geleitet
werden können,
was insbesondere bei einem waschbaren Gerät sinnvoll ist. Dadurch, dass
das Folienelement 1 in der Ausführungsform nach den 3 und 4 vertikal deutlich
länger
ausgeführt
ist als in der Ausführungsform
nach den 1 und 2, wird
beim Verbiegen des Folienelementes gegen die Kraft F die volle Länge des
Folienelementes genutzt, was dazu führt, dass die Erhöhung der
Kraft F, mit der die Endkante 1.1 des Folienelementes 1 gegen
das Mitnehmerelement 3.1 drückt, bei Verschiebung des Haarenffernungselement 3 in
Richtung auf das Folienelement kleiner ist als bei einer gleichen
Verschiebung des Haarenffernungselementes 3 bei der Ausführungsform
nach den 1 und 2. Dadurch
wird der Reibungswiderstand bei einem gleichen Verschiebeweg des
Haarenternungselementes 3 aus einer Idealposition heraus
in Richtung auf das Folienelement 1 zu in der Ausführungsform
nach 3 und 4 weniger stark erhöht als in
der Ausführungsform
nach den 1 und 2, was dazu
führt,
dass in der Ausführungsform
nach 3 und 4 weniger Strom wegen Überwindung
der Reibungskraft benötigt
wird als dies bei gleichem Verschiebeweg in der Ausführungsform
nach 1 und 2 notwendig wäre.
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In 5 ist
eine Konstruktionszeichnung einer vorderen Gehäuseschale eines Haarentfernungsgerätes dargestellt.
Ein Folienelement 1 ist in der Gehäuseschale angeordnet. Das Folienelement weist
eine Endkante 1.1 auf, eine Knickkante 1.3 und einen
Befestigungsbereich 1.2. Bei der gezeigten Ausführungsform
ist der Befestigungsbereich 1.2 des Folienelementes 1 als
zwei von dem Folienelement um etwa 90 Grad ins Gehäuseinnere
gebogene Füße ausgestaltet,
wobei in jedem Fuß eine
Kreuzschlitz-förmige
Aussparung mit zentralem Loch derart vorgesehen ist, dass die Füße auf Vorsprünge 11 des
Gehäuses
(hier erheben sich die Vorsprünge 11 aus
Schraubdornen des Gehäuses)
aufgesteckt werden können
und die Füße sich
durch eine klemmende Federwirkung der Folienelementstücke zwischen den
Kreuzschlitz-förmigen
Aussparungen an den Vorsprüngen
festklemmen.
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Nach
dem Zusammenbau des Haarentfernungsgerätes liegt die Knickkante 1.3 am
Gehäuse an
und die Endkante 1.1 liegt unter Vorspannung an einem bewegbaren
Haarenffernungselement an, wie dies in 6 dargestellt
ist. 6 ist ein seitlicher Schnitt durch die vordere
Gehäuseschale
gemäß 5 gezeigt,
wobei ein eingebautes, bewegbares Haarentfernungselement 3 ebenfall
dargestellt ist, um die Zusammenwirkung von Folienelement 1 und bewegbarem
Haarenffernungselement 3 zu verdeutlichen. Das Folienelement 1 ist
mit sei nem Befestigungsbereich 1.2 auf Vorsprünge 11 des
Gehäuses aufgeklemmt.
Die Knickkante 1.3 des Folienelementes 1 ist hier
mit einem S-förmigen
Profil ausgeführt, wobei
die Knickkante 1.3 mit dem der Gehäusewand zugewandten Buckel
des S-förmigen
Profils an dem Gehäuse
anliegt. Die Endkante 1.1 des Folienelementes 1.1 liegt
an dem bewegbaren Haarentfernungselement 3 (von dem hier
nur das Mitnehmerelement gezeigt ist) an.