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DE60121641T2 - Verschlusskappe für Behälter - Google Patents

Verschlusskappe für Behälter Download PDF

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Publication number
DE60121641T2
DE60121641T2 DE60121641T DE60121641T DE60121641T2 DE 60121641 T2 DE60121641 T2 DE 60121641T2 DE 60121641 T DE60121641 T DE 60121641T DE 60121641 T DE60121641 T DE 60121641T DE 60121641 T2 DE60121641 T2 DE 60121641T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cap
mold
container
removable
section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60121641T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60121641D1 (de
Inventor
Martin Nydalen Browne Monteagle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GE Healthcare AS
Original Assignee
Amersham Health AS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Amersham Health AS filed Critical Amersham Health AS
Application granted granted Critical
Publication of DE60121641D1 publication Critical patent/DE60121641D1/de
Publication of DE60121641T2 publication Critical patent/DE60121641T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/002Closures to be pierced by an extracting-device for the contents and fixed on the container by separate retaining means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
    • B65D55/024Closures in which a part has to be ruptured to gain access to the contents

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Medical Preparation Storing Or Oral Administration Devices (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kappe für einen Behälter sowie eine Baugruppe bzw. Packung, welche einen Behälter und eine Kappe umfasst.
  • Auf dem Gebiet der Medizin werden sterile Fluide, wie beispielsweise Medikamente, Pharmazeutika, sterile salzhaltige Lösungen usw. häufig für die Behandlung von Patienten erforderlich. Derartige sterile Fluide sind im allgemeinen in Flaschen bzw. Fläschchen untergebracht, welche aus Glas hergestellt sind, und welche chemisch inert bzw. inaktiv sind, und wodurch es höchst unwahrscheinlich wird, dass das sterile Fluid kontaminiert wird oder auf andere Art und Weise verfälscht bzw. verschlechtert wird.
  • Die Flaschen sind normalerweise durch einen Gummistopfen oder einen Gummiverschluss verschlossen, welcher in die Öffnung der Flasche eingesetzt ist. Der Stopfen ist derart ausgestaltet, dass er durch eine Nadel oder eine Injektionsspritze, eine Injektionsnadel, eine Infusionseinrichtung, eine Nadel eines Autoinjektors oder ähnliches durchstoßen werden kann, um es zu ermöglichen, dass der Inhalt der Flasche herausgenommen werden kann. Der Stopfen kann ebenso entfernt werden, um es zu ermöglichen, dass der Inhalt der Flasche herausgegossen werden kann oder unter Verwendung einer Hülse oder eines Strohhalms bzw. Zugangs eines Autoinjektors herausgezogen werden kann.
  • Um den Stopfen an seinem Platz zu halten, ist eine Möglichkeit herangezogen worden, bei welcher eine Kappe aus Aluminium oder einem ähnlichen dünnen Metall vorgesehen ist, welche über den Stopfen und den oberen Teil der Flasche geklemmt bzw. gestülpt worden ist. Um nun Zugang zu dem Stopfen zu erhalten, um diesen entweder zu durchstoßen oder zu entfernen, wird die Blattmetallkappe entweder teilweise oder vollständig entfernt.
  • Jedoch weisen Verpackungen bzw. Baugruppen mit Aluminiumkappen eine Anzahl von Nachteilen auf. Beispielsweise kann das Entfernen der Aluminiumkappe Probleme verursachen, da scharfe Kanten vorgesehen sind, wo die Kappe zu entfernen ist. Diese Kanten sind scharf genug, um chirurgische Handschuhe und die menschliche Haut zu durchstoßen bzw. zu verletzen, was offensichtlich für den Bediener gefährlich sein kann und ebenso auf dem medizinischen Gebiet insbesondere nachteilig ist, wo die Gefahr von Infektionen auf einem Minimum gehalten werden muss.
  • Zusätzlich muss in vielen europäischen Staaten Abfall vor der Entsorgung bzw. Abgabe sortiert werden. Mit einer Metallkappe und einem Gummistopfen an einer Glasflasche bedeutet dies, dass die Baugruppe drei unterschiedliche Materialarten aufweist (Glas, Metall und Kunststoff), welche separat entsorgt werden müssen.
  • Alternative Möglichkeiten für Behälter für sterile Fluide sind ebenso in Betracht gezogen worden, wobei sich jedoch ein unterschiedlicher Erfolg eingestellt hat. Bei einem bekannten Produkt werden Plastikflaschen mit Schraubkappen verwendet, wobei die Schraubkappen Stopfen aufweisen, welche daran angebracht sind. Wenn die Schraubkappen entfernt werden, wird der Stopfen ebenso von der Flasche entfernt. Jedoch ist die Verpackung bzw. die Baugruppe nicht mit dem Vorgehen für eine Infusion kompatibel und kann nicht wie die Standardpakete mit Spritzen bzw. Injektionsnadeln verwendet werden.
  • Gemäß einem weiteren Vorschlag, welcher in der DE 195 00 460 beschrieben wird, ist eine Plastikflasche mit einer Spritzgußkappe vorgesehen, welche von einer Plastikfolie abgedeckt ist. Bei diesem Vorschlag ist kein Stopfen in der Öffnung der Flasche und die hauptsächliche Abdichtung der Flasche wird durch eine integrierte gegossene Abschlusswand bereitgestellt, welche von einer Kanüle oder einer Nadel durchstoßen werden kann, jedoch auf andere Art und Weise nicht geöffnet werden kann. Die Kappe passt über die Verschlusswand bzw. ist als Passung vorgesehen. Wenn es gewünscht ist, Zugang zu dem Inhalt der Flasche zu erlangen, wird die Folie entfernt. wobei sowohl die Kappe als auch die Verschlusswand durchstoßen werden müssen, wodurch eine ausreichend große Kraft erforderlich ist, um diese beiden Teile zu penetrieren bzw. zu durchstoßen. Somit besteht ein entsprechendes Risiko für die Kanüle oder die Nadel, wenn diese das Material der Verschlusswand durchstoßen, oder wenn ein Teil des Materials sich absplittert, wobei unerwünschte Partikel den Inhalt der Flasche verschmutzen können.
  • Ein weiterer Vorschlag, welcher in der US Druckschrift 5,316,163 beschrieben ist, sieht einen oberen Teil der Flasche vor, welcher eine äußere Kappe, eine innere Kappe und einen weichen Polymerstopfen vorsieht. Der Stopfen befindet sich innerhalb der inneren Kappe. Eine Fläche des Dachs der inneren Kappe bildet einen herausnehmbaren Abschnitt, welcher von dem Verwender herausgenommen werden kann, um den Stopfen zu exponieren. Da kein Schutz des Öffnungsstreifens für die herausnehmbare Fläche vorliegt, besteht ein Risiko dahingehend, dass der Öffnungsstreifen versehentlich betätigt wird, wodurch eine Schwächungslinie in der herausnehmbaren Fläche entsteht bzw. entfernt wird. Wenn die äußere Kappe entfernt wird, wird die verbleibende Kappe ihre Funktionalität verlieren, da der innere Abschnitt nicht länger an seinem Platz gehalten wird.
  • Eine weitere Art von Verschlüssen wird in der US Druckschrift 3,826,059 offenbart, welche mit einer Kappe versehene und septisch abgedichtete Fläschchen bzw. Ampullen beschreibt, um flüssiges radioaktives Material zu transportieren. Die offenbarte Baugruppe bzw. Verpackung verwendet eine herkömmliche septische Abdichtung mit einem dehnbaren bzw. verformbaren Aluminiumhalter. Die Öffnung des Fläschchens wird durch einen septischen Abdichtverschluss abgedichtet, welcher mittels einer Nadel durchstoßen werden kann, wobei dieser oberhalb der Öffnung entfernbar befestigt ist, und über welchem eine verschraubte Kappe zur Abdichtung des Fläschchens durch den Verwender nach dem Entfernen der septischen Abdichtung vorgesehen ist. Die septische Abdichtung umfasst eine kreisförmige Gummischeibe, welche von einer Nadel durchstoßen werden kann, und ein Halteelement sowie ein Befestigungselement, welches an der Gummischeibe zur Lippe der Öffnung des Fläschchens befestigt ist. Das Halteelement und das Befestigungselement sind der art ausgeformt und ausgerichtet, dass die Gummischeibe exponiert wird und von einer Nadel durchstoßen werden kann, wenn die Schraubkappe entfernt worden ist.
  • Eine weitere Art von Verschlüssen ist in der US Druckschrift 4,179,044 offenbart, welche eine Kombination eines Ausgusses mit einer Verschlusskappe beschreibt. Der Ausguss wird an dem Flaschenhals oder einem ähnlichen Behälter zurückgehalten und umfasst eine hermetische Membran 11, welche mittels eines Greifrings 12 entfernbar ist. Ein Abschnitt, welcher die Festigkeit nach dem Entfernen der hermetischen Abdichtung verbessert und welcher als Schutz des Greifrings dienen kann, ist in Form einer Kappe 1, 8 ausgestaltet. Die Funktion der Kappe besteht darin, eine zweite hermetisch ringförmige Zone bereitzustellen, zusätzlich zu der hermetischen Membran 11.
  • Weitere Arten von Verschlüssen, welche von Stelmi in Frankreich hergestellt werden, werden unter dem Handelsnamen „Monobloc" und „Duobloc" vertrieben. Entsprechende Patentveröffentlichungen sollten die französische Druckschrift FR 2,745,793 und EP 0 794 129 sein. Die Monoblöcke umfassen eine Plastikkappe, welche über den Hals und den Stopfen einer traditionellen Glasflasche übergestülpt ist. Ein entfernbarer Abschnitt kann entfernt werden, um Zugang zu dem Stopfen zu erlangen, und wobei die gesamte Kappe entfernt werden kann, falls dies erforderlich sein sollte. Bei den Duoblocks ist dies ähnlich, wobei jedoch ein Schraubverschlusseinsatz vorgesehen ist, welcher über den Hals der Glasflasche übergestülpt ist bzw. verschnappt ist, und wobei der restliche Teil der Kappe mit dem Einsatz verschraubt wird. Bei derartigen Plastikkappen ist der entfernbare Abschnitt mit dem Rest der Kappe integriert ausgeformt. Eine Schwächungslinie ist herkömmlicherweise um den entfernbaren Abschnitt vorgesehen, so dass es für den entfernbaren Abschnitt möglich ist, entfernt zu werden bzw. weggezogen zu werden, um Zugang zu dem Stopfen zu erhalten. Der Stopfen kann daraufhin durch eine Nadel oder Infusionskanüle oder ähnliches durchstoßen werden. Ein Eingriffselement in der Form eines Abziehrings ist integriert mit dem entfernbaren Abschnitt ausgeformt, und wenn es gewünscht ist, Zugang zu der oberen Fläche des Stopfens zu erlangen, dann wird eine Kraft auf den Abzugsring aufgebracht, um den entfernbaren Abschnitt zu entfernen.
  • Es besteht jedoch bei derartigen Plastikkappen ein Nachteil hinsichtlich der Abziehringe. Um die an den Kappen vorgesehenen Abziehringe zugänglich zu machen, ragen diese von der Kappe im allgemeinen hervor. Jedoch besteht während des Transports oder bei der Lagerung dahingehend ein Risiko, dass die Abziehringe an etwas hängen bleiben und zufälligerweise betätigt werden, wodurch die Schwächungslinie beschädigt bzw. aufgerissen wird. Dies kann zu einem vollständigen Entfernen des entfernbaren Abschnitts führen und somit zu einer Beschädigung der Verpackung und deren Inhalts führen. Alternativ kann das Einreißen nur sehr gering sein und daher nicht ausreichend, um den entfernbaren Abschnitt vollständig bzw. ausreichend zu entfernen, wodurch ebenso eine Beschädigung des Stopfens verursacht wird. Ein derartiges zufälliges teilweises Öffnen der Kappe kann nur bei einer genaueren Inspektion der Kappe erfasst werden. In bestimmten Fällen wird eine entsprechende Inspektion der Verlässlichkeit der Kappendichtung jedoch nicht durchgeführt werden, bevor diese geöffnet wird, und folglich kann die Packung bzw. die Baueinheit verwendet werden, wenn tatsächlich die obere Oberfläche des Stopfens kontaminiert worden ist. Dies ist eindeutig nicht wünschenswert.
  • Eine vorgeschlagene Lösung zu dem Problem des zufälligen Öffnens der Verpackung bzw. der Baueinheit, wobei eine Kappe mit einem entfernbaren Abschnitt vorgesehen ist, war das Umschließen des Abziehrings mit einem emporstehenden Abschnitt in der Form einer ringförmigen Wand. Bei einem derartigen Vorgehen, wie in 5 von EP 0 480 196 gezeigt, ist eine zweistückige Spritzgusskappe vorgesehen, welche an eine Plastikflasche angeschweißt sein muss. Bei diesem Vorschlag definiert eine erste Gussform den Abschnitt der Kappe, welcher an der Flasche anzubringen ist, und wobei eine Öffnung an der oberen Fläche davon ausgebildet ist, um eine Kanüle aufzunehmen. Die Öffnung kann durch eine Membran abgedeckt sein. Eine ringförmige Wand ist ausgebildet, welche sich über die Peripherie der oberen Fläche erstreckt. Eine zweite Gussform ist aus einem Ring aufgebaut, welcher innerhalb der ringförmigen Wand der ersten Gussform eingepasst ist, und wobei ein Abziehring vorgesehen ist, welcher an einem entfernbaren Abschnitt angebracht ist, welcher wiederum an dem Ring mittels eines Schwächungsbereichs in Umfangsrichtung angebracht ist.
  • Die beiden Gussformen sind separat ausgeformt und werden daraufhin ultraschallverschweißt, um eine Abdichtverbindung zwischen der oberen Fläche der ersten Gussform und dem Ring der zweiten Gussform auszubilden. Die Kappe wird daraufhin permanent an die Plastikflasche angebracht. Wenn es gewünscht ist, Zugang zu dem Inhalt der Flasche zu erlangen, wird der Abziehring durch das Entfernen entlang des Schwächungsabschnitts entfernt und eine Kanüle kann in die Flasche durch die Öffnung eingeführt werden, welche sich in der ersten Gussform befindet.
  • Jedoch ist bei einer derartigen Kappe die Sterilität der oberen Oberfläche der ersten Gussform abhängig von der Qualität des Ultraschallschweißens, so dass jeglicher Defekt beim Schweißen ein Potential hinsichtlich der Kontamination der oberen Oberfläche erzeugt.
  • Ein weiterer Vorschlag für eine Kappe mit einer ringförmigen Schutzwand für einen Abziehring, um einen entfernbaren Abschnitt zu entfernen, wird in der EP 0 079 676 beschrieben. Diese Kappe ist für eine Plastikflasche vorgesehen und aus einem Stopfenelement und drei Plastikeinspritzgussformen hergestellt. Die erste Gussform besteht aus dem Abziehring, dem entfernbaren Abschnitt, welcher mit dem Rest der Gussform mit einem zerbrechlichen Bereich verbunden ist, sowie einer ringförmigen Wand, welche sich um den Abziehring erstreckt. Das Stopfenelement ist in einem Hohlraum positioniert, welcher durch einen Abschnitt der ringförmigen Wand ausgebildet ist, welche sich unterhalb des entfernbaren Abschnitts erstreckt, und mittels der zweiten Gussform an der Stelle abgedichtet wird, welche um den unteren Teil der ersten Gussform herum ausgebildet ist. Die Kappe wird durch eine dritte Gussform komplettiert, welche um die externen Oberflächen der ersten und zweiten Gussformen ausgebildet ist. Die Kappe wird daraufhin entlang deren unterer Kante mit dem Hals einer Plastikflasche verschweißt. Um Zugang zu dem Inhalt der Flasche zu erlangen, wird der entfernbare Abschnitt mittels einem Ziehen an dem Abziehring entfernt, wodurch der Schwächungsbereich abreißt bzw. durchtrennt wird. Eine Nadel, Kanüle oder eine weitere derartige Vorrichtung kann daraufhin durch das Stopfenelement und eine Wand der zweiten Gussform eingeführt werden.
  • Die Anordnung der Druckschrift EP 0 079 676 verhindert das Problem, welches vorstehend hinsichtlich der EP 0 480 196 beschrieben worden ist, hinsichtlich der Verlässlichkeit einer einzelnen Ultraschallverschweißung, um die Sterilität eines Bereichs beizubehalten, welcher nach dem Entfernen des entfernbaren Abschnitts durchstoßen werden muss. Es ist jedoch eine relativ komplizierte Anordnung, welche aus vier separaten Komponenten aufgebaut ist: drei Gussformen und dem Stopfenelement.
  • Darüber hinaus befindet sich keine technische Lehre in der Druckschrift EP 0 079 676 , wie die erste Gussform tatsächlich hergestellt ist. Es wird jedoch auf Grundlage der Form der Gussform wie in den 2 bis 4 der Druckschrift davon ausgegangen, dass die erste Gussform eine Spritzgussform unter Verwendung von axial bewegbaren Gusswerkzeugen hergestellt werden würde. Die drei Werkzeuge würden sein:
    • a) ein unteres Werkzeug, welches dazu verwendet wird, um den Hohlraum für das Stopfenelement zu definieren;
    • b) ein erstes oberes Werkzeug mit einer im allgemeinen zylindrischen Form, um den Raum innerhalb des Abziehrings zu definieren;
    • c) ein zweites oberes Werkzeug mit einer im allgemeinen kreisförmigen Form, um den Raum radial nach außen von dem Abziehring und radial nach innen von der ringförmigen Wand zu definieren und ebenso den Raum unterhalb des Abziehrings zu definieren.
  • Der Abziehring hat eine abgeschrägte radiale äußere Oberfläche, so dass angenommen wird, dass nach dem Spritzgießen das erste obere Werkzeug axial nach oben weggezogen wird, wobei darauffolgend ein axiales nach oben Abziehen des zweiten oberen Werkzeugs folgt. Während dieses letzten Entfernens bzw. Abziehens sollte es der abgeschrägten Oberfläche an dem Abziehring möglich sein, dass dieser radial nach innen mittels einer Betätigung des zweiten oberen Werkzeugs gedrückt wird. Dies würde den Abziehring befähigen, mit einer integrierten Verbindung an einem Abschnitt um dessen Oberfläche zu der Wand der Gussform darunter ausgebildet zu werden bzw. ausgeformt zu werden, wobei andererseits jedoch dieser an einem oberen Zwischenraum von der Wand ausgeformt wird.
  • Es sind Versuche hinsichtlich eines Spritzgießens einer Plastikkappe mit einem Abziehring, einem entfernbaren Abschnitt und einer ringförmigen Wand unter Verwendung der vorstehend beschriebenen Methode vorgenommen worden. Der Erfinder der vorliegenden Erfindung hat entdeckt, dass es extrem schwer ist, das Verfahren ohne eine hohe Fehlerrate zu verwenden. Der Abziehring tendiert dazu, mit dem zweiten oberen Werkzeug nach oben gezogen zu werden, was dazu führt, dass der Abziehring zerreißt bzw. beschädigt wird und/oder der zerbrechliche Bereich geschwächt wird, wobei eine Gefahr dahingehend besteht, dass die Sterilität der Fläche unterhalb des zerbrechbaren bzw. zerbrechlichen Bereichs beeinträchtigt wird. Diese Probleme sind besonders hervorzuheben bzw. sind besonders bedeutungsvoll, wenn das verwendete Material Polypropylen ist, was unvorteilhaft ist, da Polypropylen ein bevorzugtes Material für das Spritzgießen und somit für Plastikkappen ist.
  • Im Hinblick auf einen ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Kappe gemäß Anspruch 1 bereitgestellt.
  • Der Behälter 20 umfasst einen Mund oder eine Öffnung, welche mit dem Verschlusselement 40 abgedichtet ist. Geeignete Behälter sind auf dem Gebiet bekannt und umfassen Flaschen, Ampullen bzw. Fläschchen und Infusionsbehälter. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Behälter eine Flasche. Der Behälter kann aus jeglichem Material hergestellt sein, welches für die Speicherung für eine sterile Bearbeitung geeignet ist. Bevorzugte Materialien sind Glas, beschichtetes Glas oder Kunststoff, wobei Kunststoff eher bevorzugt wird. Ein Kunststoffmaterial, welches für Wegwerfbehälter für die Speicherung bzw. Aufnahme von biokompatiblen Fluiden geeignet ist, ist jedoch am meisten bevorzugt.
  • Der Rückhalteabschnitt der Kappe funktioniert derart, dass die Kappe 50 an dem Behälter 20 befestigt bzw. gesichert wird. Dies wird in geeigneter Art und Weise durch den Eingriff des Behälters beispielsweise mittels einer Schnappverbindung an dem Behälter erzielt, wobei ergänzend ein Gewinde, ein Bajonettverschlussmechanismus oder die Kappe an dem Behälter in geringer Art und Weise verschweißt sein kann, wodurch es möglich wird, die Kappe von dem Behälter zu entfernen. Dies ermöglicht dem Verwender bzw. Bedienpersonal die Option, dass die Kappe entfernt wird, um den Inhalt aus dem Behälter herauszugießen. Vorzugsweise ist der Rückhalteabschnitt der Kappe derart ausgewählt, dass die Kappe reversibel bzw. wiederverwendbar an dem Behälter angebracht ist. Dies hat den Vorteil, dass nach jeglicher Verwendung, wobei ein Entfernen der Kappe vorgesehen ist, der nicht verwendete Inhalt in dem Behälter einfach durch eine Wiederanbringung der Kappe zurückgehalten werden kann, bevor dieser entsorgt wird. Bevorzugterweise umfasst der Rückhalteabschnitt der Kappe ein Gewinde, welches komplementär bzw. ergänzend gegenüber einem Behälter mit einem externen Gewinde um dessen Öffnung vorgesehen ist. Dies ermöglicht es der Kappe, dass diese wiederverwendbar an dem Behälter 20 vorgesehen sein kann und wobei eine einfache, wiederverwendbare und effektive Art und Weise der Befestigung der Kappe an dem Behälter vorgesehen ist.
  • Es wird bevorzugt, dass der Gussabschnitt bzw. Formabschnitt der Kappe ferner ein manipulationssicheres Merkmal umfasst, um das Risiko dahingehend zu reduzieren, dass Fluid unbeabsichtigt aus der Verpackung bzw. der Baugruppe verloren geht, welche bereits geöffnet und geschlossen worden ist. Ein derartiges vorheriges Öffnen und Schließen des Behälters könnte dazu führen, dass das Fluid dessen Sterilität verliert oder eine Verfälschung bzw. Alterung oder Kontamination des Fluids potentiell zur Folge hat. Eine geeignete Art und Weise eines manipulationssicheren Merkmals ist ein manipulationssicheres Element, welches an der Kappe entfernbar angebracht ist, und welches irreversibel von der Kappe entfernt wird, bevor die Kappe daraufhin entfernt wird. Ein bevorzugtes derartiges manipulationssicheres Element ist zerbrechlich und entfernbar von der Form der Kappe. Das nicht Vorhandensein des manipulationssicheren Elements ist dann ein klares Zeichen, dass die Behälterverpackung zuvor geöffnet worden ist und nicht zu verwenden sein sollte.
  • Das Eingriffselement 68 der Kappe 50 umfasst in geeigneter Art und Weise einen Abziehring, einen Streifen oder einen Hebel. Das Eingriffselement ist bevorzugt aus einem Abziehring aufgebaut, welcher sich nach oben von dem entfernbaren Abschnitt 66 entfernt. Dies ermöglicht es einem Bedienpersonal, einen Finger unterhalb des Eingriffselements einzuhaken und wodurch somit der Betrieb einfacher wird. Die Kappenform umfasst ferner bevorzugt zumindest einen Vorsprung, welcher als ein Drehpunkt bzw. Stift für das Eingriffselement 68 wirkt bzw. dient. Wenn ein Stift bzw. Zapfen nicht verwendet wird, dann wird die auf das Eingriffselement von dem Bedienpersonal ausgeübte Kraft in einfacher Art und Weise auf den entfernbaren Abschnitt 66 übertragen. Wenn jedoch eine Drehachse vorgesehen ist bzw. ein Drehzapfen vorgesehen ist, dann kann es ein Hebeleffekt ermöglichen, dass die Kraft auf das Eingriffselement 68 in verstärkter Art und Weise ausgeübt wird, wodurch es einfacher wird, den entfernbaren Abschnitt 66 zu entfernen.
  • Die Form und der Schutzabschnitt 60 der Kappe sind separat ausgebildet, d.h., dass zwei separate Teile bei zwei unterschiedlichen Prozessen hergestellt werden (beispielsweise durch separates Spritzgießen). Dies hat einen Vorteil dahingehend, dass die Probleme hinsichtlich der Beschädigung des Eingriffselements 68 oder des entfernbaren Abschnitts 66 minimiert werden, wenn die Form bzw. der Formguss von dessen Form bzw. Spritzgussform getrennt wird. Im Gegensatz zu der Verwendung von axial entfernbaren Formelementen, wie vorstehend beschrieben, ermöglicht es das Nichtvorhandensein des Schutzabschnitts 60 während des Formens, die radial entfernbaren Formelemente zu verwenden, da diese durch den Schutzabschnitt nicht versperrt werden. Derartige radial entfernbare Formelemente und entsprechende Einspritzverfahren bzw. Spritzgussverfahren sind dem Fachmann auf diesem Gebiet wohl bekannt.
  • Der Schutzabschnitt 60 kann an der Form (d.h. dem Rest der Kappe) entweder entfernbar oder durch Verkleben angebracht sein, d.h. durch Schweißen bzw. Wärmeschweißen oder durch Ultraschallschweißen. Vorzugsweise ist der Schutzabschnitt 60 entfernbar an der Form angebracht, wobei dieser bevorzugterweise in einer reversiblen bzw. umkehrbaren Art und Weise entfernbar ist. Eine entfernbare Anbringung sorgt für eine verbesserte Kompatibilität mit bestehendem medizinischem Equipment (beispielsweise Kanülen und Infusionsinjektoren), da ein einfacher Zugang zu dem Verschlusselement 40 und somit zu dem Inhalt des Behälters vorliegt. Die reversible Anordnung hat den Vorteil, dass der Schutzabschnitt 60 entfernt werden kann bzw. ausgetauscht werden kann (beispielsweise in einer Situation, wenn lediglich ein Teil des Inhalts des Behälters verwendet werden soll). Die reversible Anbringung kann mittels geeigneter mechanischer Einrichtungen erzielt werden, wie beispielsweise über eine Schraubfassung mit Gewinde oder über eine Schraubfassung oder andere mechanische Mittel, wie beispielsweise eine Schnappfassung bzw. Schnapppassung. Der Schutzabschnitt 60 ist vorzugsweise an der Form mittels eines ergänzenden Gewindes angebracht. Typischerweise kann eine Schnapppassung mittels der Bildung von komplementären Vorsprüngen erzielt werden oder komplementären Vorsprüngen und Einbuchtungen an dem Schutzabschnitt 60 und der Form erzielt werden. Diese werden normalerweise im Eingriff sein, um eine relative axiale Bewegung der Form und des Schutzabschnitts zu verhindern. Wenn die Form und der Schutzabschnitt durch miteinander Verkleben bzw. Verbinden angebracht sind, ist es im allgemeinen nicht erforderlich, eine hermetisch abgedichtete Verbindungslinie zwischen dem Schutzabschnitt und der Form auszubilden, da die Verbindungslinie vorteilhafterweise derart lokalisiert sein kann, dass jeglicher Bruch oder jegliche Unterbrechung darin keinen Zugang zu dem abgedeckten Schließelement 40 bereitstellt.
  • Bei einer Situation, in welcher sowohl der Rückhalteabschnitt als auch der Schutzabschnitt 60 über komplementäre Gewinde angebracht sind, sind die Gewinde für die Anbringung des Schutzabschnitts vorzugsweise umgekehrt im Hinblick auf diejenigen für die Anbringung des Rückhalteabschnitts des Containers. Bei dieser Anordnung sorgt ein Aufschrauben des Schutzabschnitts 60 nicht dafür, dass die Kappe aufgeschraubt wird und umgekehrt. Dies hat den weiteren Vorteil, dass es dem zu verwendenden Schutzabschnitt möglich ist, das Entfernen der Kappe zu unterstützen, beispielsweise durch Einsetzen eines Hebels oder ähnlichem.
  • Der Schutzabschnitt 60 der Kappe umfasst eine Wand, welche sich im allgemeinen um den Umfang des Eingriffselements 68 erstreckt, um diesen von einer zufälligen Betätigung oder einer zufälligen Interaktion zu schützen, beispielsweise mit anderen Verpackungen bzw. Baugruppen. Als Folge davon ist das Eingriffselement „eingehüllt bzw. ummantelt", und es besteht eine geringere Chance, dass dieses zufälligerweise betätigt werden kann. Wenn das Eingriffselement ein Abziehring ist, ist es für dieses vorteilhaft, dass es um dessen Umfang geschützt wird.
  • Die Wand des Schutzabschnitts umfasst zumindest eine Öffnung 62 dort hindurch. Die meisten Baugruppen von einem sterilen Fluid für den medizinischen Bereich werden durch Autoklavierung in entweder einer Dampfatmosphäre oder einer Wasserkaskade sterilisiert. Bei Autoklaven mit Dampf kann der Dampf zu Wasser an der Packung kondensieren, wie bei der Atmosphäre in den Autoklavencools. In ähnlicher Art und Weise kann für Wasserkaskadenautoklaven sich das Wasser an der Verpackung ansammeln, wenn der Sterilisationsvorgang vervollständigt ist. Wenn die Wand nicht durchbrochen ist, dann kann sich eine Tasse ausbilden, in welcher sich das Wasser ansammelt, das für die Sterilisation verwendet worden ist. Es wäre dann erforderlich, den Behälter zu wenden bzw. umzukehren, um das Wasser zu entfernen, oder man müsste sich auf die Verdampfung verlassen. Die Ausbildung des Schutzabschnitts 60 mit Öffnungen 62 ermöglicht es dem Wasser, in einfacher Art und Weise abzufließen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Öffnung 62 ausreichend groß, um einen radialen Zugang von dem Finger eines Bedienpersonals zu dem Eingriffselement 68 zu ermöglichen. Somit kann ein Schutz des Eingriffselements vorgesehen werden, ohne unnötigerweise das freie Entfernen des entfernbaren Abschnitts 66 zu behindern, wenn dies gewünscht ist. Bevorzugterweise ist die Öffnung 62, welche den radialen Zugang ermöglicht, gegenüber einem Abschnitt (wie beispielsweise einem Fuß oder einem Paar von Füßen) der Form lokalisiert, welcher das Eingriffselement mit dem entfernbaren Abschnitt verbindet. Dies kann ein Bedienpersonal unterstützen, um Zugang zu dem Teil des Eingriffselements zu erlangen, welches am weitesten von dem Verbindungsabschnitt entfernt ist, und daher ist es am einfachsten möglich, dass dieses von dem entfernbaren Abschnitt weg angehoben wird. Dies ist in einfacher Art und Weise in Verbindung mit dem Eingriffselement 68 zu verstehen, welches ein Abziehring ist.
  • Um sicherzugehen, dass der Schutzabschnitt 60 in korrekter Art und Weise hinsichtlich der Form positioniert ist (beispielsweise die korrekte Positionierung einer radialen Öffnung relativ zu dem Eingriffselement 68 während des Zusammenbaus der Kappe 50), kann eine mechanische Verbindung zwischen dem Schutzabschnitt und der Form in entsprechender Art und Weise ausgestaltet sein. Solch eine mechanische Verbindung kann beispielsweise lediglich eine oder zwei Relativpositionen ermöglichen.
  • Die Kappe 50 und das Schutzelement 60 sind in geeigneter Art und Weise aus einem Plastikmaterial bzw. Kunststoff hergestellt, welcher insbesondere spritzgegossen wird und welcher den Bedingungen beim Autoklaven widerstehen kann. Derartige bevorzugte Kunststoffmaterialien sind Polypropylen oder Polyethylen oder andere Polyolefine. Polypropylen ist insbesondere das bevorzugte Kunststoffmaterial. Obwohl die Kappe und das Schutzelement im allgemeinen aus dem gleichen Material hergestellt sind, können diese alternativ jeweils aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet sein.
  • Obwohl das Verschlusselement 40 ein Teil der Kappe sein kann, beispielsweise in Form einer durchstoßbaren Wand der Kappe, umfasst das Schließelement vorzugs weise einen Stopper bzw. einen Stopfen, welcher in der Öffnung des Behälters vorgesehen ist. Das Verschlusselement 40 ist vorzugsweise aus einem thermoplastischen polymeren Material ausgebildet, kann jedoch aus einem anderen synthetischen polymeren Material oder synthetischen Gummi (beispielsweise Chlorobutylgummi) oder Naturgummi ausgebildet sein.
  • Der entfernbare Abschnitt 66 kann eine abgeschrägte Oberfläche aufweisen, um die Drainage davon zu unterstützen, wenn sich die Kappe in einer aufrechten Position befindet. Die Drainage kann daraufhin beispielsweise in Richtung einer Öffnung 62 in dem Schutzabschnitt 60 stattfinden. Vorzugsweise ist der entfernbare Abschnitt nach oben konvex. Die Drainage von Wasser kann ferner durch die Ausbildung des Abdeckelements 52 in der Art und Weise unterstützt werden, dass dieses nicht planar ausgebildet ist, beispielsweise durch einen zentralen Abschnitt des Elements, welches sich über den Umfangsbereich hervorhebt.
  • Vorzugsweise ist die Kappe mit einem Abdichtelement vorgesehen, welches mit dem Verschlusselement 40 im Eingriff ist, wenn die Packung bzw. das Bauelement geschlossen ist, um einen definierten Bereich des Verschlusselements vor der Kontamination bzw. Verschmutzung zu schützen. Die Integrität der Abdichtung, welche durch das Dichtelement erzeugt wird, wird vorzugsweise durch ein Element erzielt, das sich federnd von dem Teil des Verschlusselements entformt, gegen welches es in Eingriff ist. Das Abdichtelement ist vorteilhafterweise ein Ringelement bzw. ringförmiges Element, welches sich nach unten von der Kappe erstreckt und mit der oberen Fläche des Verschlusselements im Eingriff ist. Das ringförmige Element sorgt daraufhin für eine physische Barriere für Verunreinigungen und sorgt dafür, dass der definierte Bereich steril bleibt.
  • Ein Container bzw. Behälter 20, welcher mit einem Verschlusselement 40 und einer Kappe 50 versehen ist, wie hierin definiert, kann auf verschiedene Art und Weise geöffnet werden. Der entfernbare Abschnitt 66 kann entfernt werden, um Zugang zu dem Verschlusselement 40 zu erlangen, wobei das Verschlusselement an der ent sprechenden Stelle verbleibt. Das Verschlusselement kann daraufhin von einer Injektionsnadel oder ähnlichem durchstoßen werden. Wenn das Schutzelement 60 und der entfernbare Abschnitt 66 jeweils entfernt worden sind, dann kann der Behälter herkömmlicherweise in Verbindung mit einem Standardautoinjektor verwendet werden. Alternativ kann die gesamte Kappe entfernt werden (was das Entfernen eines manipulationssicheren Merkmals zur Folge haben kann), welches daraufhin ermöglicht, dass Zugang zu dem gesamten Verschlusselement besteht. Dies kann insbesondere dann nützlich sein, wenn beispielsweise eine Infusionskanüle oder Infusionsnadel oder ein Zugang verwendet werden soll, welcher breiter ist als der entfernbare Abschnitt 66. Als eine weitere Alternative kann die gesamte Kappe und das Verschlusselement entfernt werden, um ein Ausgießen oder das Einsetzen einer Kanüle oder eines Zugangs zu ermöglichen, um einen Autoinjektor zu laden.
  • Nach dem Entfernen des Schutzelements 60 der Kappe der vorliegenden Erfindung kann der Behälter vorteilhafterweise bei bestehenden Autoinjektoren und Pumpenvorrichtungen ohne eine Modifizierung dieses Equipments verwendet werden. Dadurch wird der Nachteil von bekannten Kappen dahingehend vermieden, welche mit einer integrierten ringförmigen Wand ausgebildet sind, dass der Behälter nicht in einfacher Art und Weise bei dem Standardautoinjektorequipment verwendet werden kann, da die integrierte ringförmige Wand dazu tendiert, dass ein entsprechender Eingriff der Kappe mit dem Autoinjektor verhindert wird.
  • Die Erfindung stellt somit eine relativ einfache Kappenkonstruktion mit einem entfernbaren Abschnitt zur Abdeckung eines Verschlusselements bereit, wobei ein hoher Level an Zuversicht dahingehend besteht, dass das Verschlusselement gegenüber Verschmutzungen bzw. einer Kontamination mittels des entfernbaren Abschnitts bis zu der Zeit geschützt wird, wenn es gewünscht wird, den entfernbaren Abschnitt zu entfernen.
  • Im Hinblick auf einen zweiten Aspekt sorgt die Erfindung für eine Packung bzw. Baugruppe 10, welche einen Behälter 20 mit einem Verschlusselement 40 umfasst, wel ches entfernbar in die Öffnung des Behälters eingesetzt ist, und wobei die vorstehend beschriebene Kappe 50 über dem Verschlusselement angeordnet ist bzw. liegt.
  • Der Behälter der Baugruppe bzw. der Packung enthält vorzugsweise ein steriles Fluid, welches für menschliche Anwendungen geeignet ist, wie beispielsweise medikamentöse oder pharmazeutische, sterile Salzlösungen oder ein Kontrastmedium für Röntgen, Ultraschall oder Magnetresonanzabbildung oder eine radiopharmazeutische Vorbereitung.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun in Verbindung der beigefügten Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • 1 eine Seitenansicht, teilweise im Querschnitt, einer Verpackung bzw. Baugruppe 10 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung darstellt;
  • 2 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV von 1, wobei jedoch der Schutzabschnitt 60 alleine dargestellt ist;
  • 3 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV, wobei jedoch lediglich die Form der Kappe dargestellt ist;
  • 4 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV, welche den Schutzabschnitt 60 darstellt, welcher an der Form angebracht ist;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht der Kappe von 1, bevor der Schutzabschnitt 60 an der Form angebracht wird;
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht der Kappe von 1, nachdem der Schutzabschnitt 60 angebracht worden ist;
  • 7 ist eine Querschnittsansicht eines Schutzabschnitts, welcher nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist;
  • 8 ist eine Querschnittsansicht einer Form einer Kappe, welche nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist; und
  • 9 ist eine Querschnittsansicht des Schutzabschnitts von 7, welcher an der Form von 8 angebracht ist.
  • 1 zeigt ein Beispiel einer Packung bzw. einer Baugruppe 10 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Die Packung 10 umfasst einen Behälter 20 (dargestellt als Flasche), ein Verschlusselement 40 und eine Verschlusskappe 50.
  • Der Behälter 20 umfasst einen Körper 22, einen Schulterlabschnitt 24 und einen engen Halsabschnitt 26, welcher sich von dem Schulterabschnitt aus erstreckt. Die äußere Oberfläche des Halses weist ein äußeres Schraubengewinde 28 auf, welches daran ausgebildet ist. Ein Deckel 30 erstreckt sich radial nach außen von dem Hals 26 unterhalb des externen Schraubgewindes 28.
  • Die innere Fläche des Halses ist im wesentlichen zylindrisch. Jedoch hat die innere Fläche ebenso einen Abschnitt 32 von einem reduzierten Durchmesser. Der Zweck dieses Abschnitts liegt darin, dass verhindert werden soll, dass das Verschlusselement 40 in den Hals 26 gedrückt wird, wenn eine Kraft auf das Verschlusselement ausgeübt wird, beispielsweise durch eine Injektionsnadel oder ähnliches. Der Abschnitt 32 kann einen Durchmesser aufweisen, welcher lediglich geringfügig kleiner ist als derjenige des verbleibenden Flaschenhalses, wie in 1 gezeigt, oder wobei der Durchmesser auch wesentlich geringer sein kann.
  • Das Verschlusselement 40 umfasst einen im allgemeinen zylindrischen Körper 42 und der Radius des Körpers ist geringfügig größer als der Radius der inneren Fläche des Halses des Behälters. Dies ermöglicht es dem Körper 42 des Verschlussele ments, dass dieser sich in einer Interferenzpassung in dem Behälterhals befindet. Das Verschlusselement dichtet somit den Behälter ab. Das untere Ende des Körpers 42 umfasst eine Phase bzw. Kerbe 44, um das Einsetzen des Körpers 42 in den Flaschenhals 26 des Behälters 20 zu erleichtern.
  • An dem oberen Ende des Körpers 42 befindet sich ein Flansch 46. Der Flansch 46 liegt auf dem oberen Ende des Flaschenhalses des Behälters, wenn das Verschlusselement 40 vollständig darin eingesetzt ist.
  • Zusätzlich ist die untere Oberfläche des Verschlusselements 40 darin mit einer hohlen Aussparung 48 ausgebildet. Die hohle Aussparung 48 erstreckt sich nach oben von der unteren Oberfläche in Richtung des oberen Teils des Verschlusselements, und als Folge ist die Dicke des zentralen Abschnitts des Verschlusselements 40 beträchtlich geringer als dessen Länge. Dadurch wird es für das Verschlusselement einfacher, von einer Injektionsnadel, einer Kanüle oder ähnlichem durchstoßen zu werden.
  • Die Kappe 50 des Verschlusselements 40 ist an dem oberen Teil des Halses 26 des Behälters angebracht. Die Kappe 50 umfasst ein Abdeckelement 52, welches oberhalb des Verschlusselements 40 liegt, und eine ringförmige Randleiste 54, welche sich nach unten von der Kante des Abdeckelements 52 erstreckt.
  • Die Randleiste 54 umfasst ein inneres Schraubengewinde 56, welches an dessen innerer Fläche ausgebildet ist, und das innere Schraubengewinde 56 ist mit dem externen Schraubengewinde 28 im Eingriff, welches sich an dem Hals 26 des Behälters befindet, so dass die Kappe das Verschlusselement an seinem Platz hält. Der Durchmesser der Randleiste 54 ist an dessen oberem Ende reduziert, um eine externe Schulter 47 auszubilden. Ein Paar von radial nach innen ausgerichteten Einbuchtungen bzw. Einkerbungen 53 sind in der äußeren Fläche der Schulter 47 ausgebildet, wie in 3 gezeigt.
  • Mit dem unteren Ende der Randleiste 54 ist ein Ring 57 lösbar angebracht. Der Ring 57 ist unterhalb der Lippe 30 an dem Flaschenhals 26 im Eingriff. Der lösbare Ring 57 dient somit als ein manipulationssicheres Element. Um die Kappe 50 von dem Behälter 20 zu entfernen, ist es zuerst notwendig, den Ring 57 von der Kappe 50 zu lösen, und wobei der gelöste Ring es für das Bedienpersonal klar macht, dass die Packung 10 bereits geöffnet worden ist.
  • Die Unterseite des Abdeckelements 52 umfasst ein ringförmiges Element 58, welches sich von diesem nach unten erstreckt. Das untere Ende des ringförmigen Elements ist mit der oberen Fläche des Verschlusselements 40 im Eingriff und trägt dazu bei, dass die Integrität der Packung 10 bzw. der Baugruppe 10 sichergestellt wird. Zusätzlich umgibt das ringförmige Element 58 einen zentralen Abschnitt der oberen Fläche des Stoppers bzw. des Stopfens und trägt dazu bei, dass eine Kontamination dieses Elements bzw. des Stopfens verhindert wird. Der zentrale Bereich der oberen Fläche des Stopfens ist ein Teil, welcher durch eine Nadel kontaktiert wird, wenn das Verschlusselement 40 punktiert wird, und wobei die Bereitstellung des ringförmigen Elements 58 dazu beiträgt, dass die gesamte Sterilität der Packung 10 sichergestellt wird.
  • Ein Schutzabschnitt 60 der Kappe 50, wie in den 2 und 5 gezeigt, ist separat von dem Rest der Kappe ausgebildet und ist an der Schulter 47 angebracht. Der Schutzabschnitt 60 ist als ein einzelnes Stück ausgebildet und umfasst ein kontinuierliches Ringelement 49 mit einer Folge bzw. Serie von sich nach oben erstreckenden Kronenelementen 59; bei der vorliegenden Ausführungsform befinden sich vier derartige Kronenelemente 59. Ein Paar von sich radial nach innen erstreckenden Vorsprüngen 51 sind an der inneren Fläche des Ringelements 49 ausgebildet und entsprechen den radial nach innen gerichteten Einkerbungen 53, welche in der Schulter 47 ausgebildet sind. Wenn der Schutzabschnitt 60 an der Verschlusskappe 50 durch Aufbringung einer axialen Kraft positioniert ist, dann sind die Vorsprünge 51 mit den Einkerbungen 53 im Eingriff, um eine axiale Bewegung und Drehbewegung zwischen der Kappe 50 und dem Schutzabschnitt 60 zu verhindern. Die kombinierte Schutzabschnitt- und Kappenanordnung ist am besten in 4 und 6 ersichtlich. Die obere Fläche des Ringelements 49 entspricht an dessen innerer Kante dem Pegel der oberen Fläche des Abdeckelements 52. In ähnlicher Art und Weise entspricht die äußere Fläche des Ringelements 49 an dessen unterer Kante der äußeren Fläche der Randleiste 54.
  • Die Öffnungen 62, welche zwischen jedem der Kronenelemente 59 ausgebildet sind, ermöglichen es jeglicher Flüssigkeit, oberhalb des Abdeckelements 52 nach außen zu fließen.
  • Die untere Fläche des Abdeckelements 52 ist mit einer Schwächungslinie 64 um einen entfernbaren Abschnitt 66 ausgebildet. Die Schwächungslinie erleichtert das Entfernen des entfernbaren Abschnitts 66 in einer zerbrechlichen Art und Weise. Das Entfernen dieses Abschnitts 66 exponiert die obere Fläche des Verschlusselements 40, welche daraufhin von einer Injektionsnadel oder ähnlichem punktiert werden kann.
  • Um es dem entfernbaren Abschnitt 66 zu ermöglichen, dass dieser entfernt wird, ist ein Abziehring 68 an diesem mittels zwei Füßen 70 angebracht, welche sich von dem Abschnitt 66 des Abdeckelements 52 erstrecken, wobei diese durch die Schwächungslinie 64 an einer Seite des Abziehrings 68 verbunden sind.
  • Die Kronenelemente 59, welche nach oben von dem Ringelement 49 emporragen, erstrecken sich oberhalb der oberen Fläche des Abdeckelements 52 bis zu einer Höhe in einer Linie oder oberhalb der oberen Fläche des Abziehrings 68 und der Füße 70. Dies sorgt für den Schutz des Abziehrings 68 gegen eine zufällige Betätigung. Vorzugsweise ist eine Öffnung 62 zwischen den Kronenelementen 59 radial gegenüber den Füßen 70 vorgesehen, um für einen zusätzlichen Zwischenraum für ein Bedienpersonal zu sorgen, um den Abziehring 68 entsprechend anzuheben, um diesen dabei mit dem Finger des Bedienpersonals zu erfassen.
  • Wenn der entfernbare Abschnitt 66 des Abdeckelements 52 entfernt worden ist, verbleibt eine Öffnung in dem Abdeckelement, welche das Verschlusselement 40 exponiert.
  • Die Packung 10 bzw. die Baugruppe 10 kann auf verschiedene Art und Weise geöffnet werden. Wie zuvor beschrieben, kann als erstes der Abziehring 68 verwendet werden, um den entfernbaren Abschnitt 66 des Abdeckelements 52 zu entfernen, welches durch die Schwächungslinie 64 verbunden ist, wobei der Ring 68 angehoben und gezogen wird. Dies exponiert einen Abschnitt der Fläche des Schließelements 40, welches daraufhin durch eine Kanüle oder eine Infusionsnadel oder ähnliches punktiert werden kann, um zu dem Inhalt der Packung 10 Zugang zu erlangen. Wenn der Inhalt in ausreichender Art und Weise entleert bzw. abgezogen oder entfernt worden ist, kann die gesamte Packung 10 bzw. Baugruppe 10 (bestehend aus dem Behälter 20, dem Verschlusselement 40 und dem Rest der Kappe 50) entsorgt bzw. weggeworfen werden. Da die gesamte Packung 10 aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet ist, besteht kein Bedarf, die verschiedenen Komponententeile zum Recycling oder zur Abfallentsorgung zu sortieren.
  • Zum zweiten kann die Kappe 50 selbst entfernt werden, woraufhin das Verschlusselement 40 entfernt wird. Dies erfordert das Entfernen des Anbringungsrings 57 von dem Boden der Randleiste 54 der Kappe, welche daraufhin aufgeschraubt und entsorgt werden kann. Das Verschlusselement oder der Stopfen wird entfernt, wodurch es ermöglicht wird, den Inhalt der Flasche auszugießen, abzuziehen oder zu entnehmen, beispielsweise mittels eines Autoinjektors, welcher entsprechend einzusetzen ist. Wenn der Inhalt der Packung 10 entnommen worden ist, kann die Packung 10 ohne Sortierung entsorgt bzw. weggeworfen werden, wie bereits erwähnt.
  • Da der Schutzabschnitt 60 unabhängig von der Verschlusskappe 50 ausgebildet ist, bestehen eine Anzahl von Vorteilen der vorliegenden Packung 10 im Hinblick auf vorstehende bzw. bekannte Packungen. Da beispielsweise die Verbindung zwischen dem Schutzabschnitt 60 und dem Rest der Verschlusskappe 50 keine Rolle hinsicht lich der Abdichtung der oberen Fläche des Verschlusselements 40 spielt, besteht kein Risiko in Bezug auf eine Kontamination, die mittels einer nicht perfekten Abdichtung zwischen den verschiedenen Formen verursacht wird. Da zusätzlich der Schutzabschnitt 60 an dem Rest bzw. verbleibenden Teil der Kappenform lokalisiert ist, nachdem dieser von der Form entfernt worden ist, besteht eine reduzierte Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beschädigung der Schwächungsregion 64 oder des Abziehrings 68, während der Formguss von der Form entfernt wird.
  • Der Schutzabschnitt 60 dieser Ausführungsform kann alternativ an der Kappe 50 mittels entsprechender Einrichtungen bzw. Mittel angeheftet bzw. verbunden werden, wie beispielsweise Wärmeschweißen oder Ultraschallschweißen. Eine derartige Verbindung würde eine relative Drehbewegung und relative Axialbewegung der Kappe 50 und des Schutzabschnitts 60 verhindern. Ein Vorteil der Verbindung des Schutzabschnitts 60 an der Stelle liegt darin, dass die Öffnungen 62 und die Kronenelemente 59 für zusätzliche Mittel sorgen, mit welchen ein Bedienpersonal die Verschlusskappe 50 greifen kann, um diese von dem Behälter 20 abzuschrauben. Zusätzlich kann ein Bedienpersonal eine Hebeleinrichtung in die Öffnungen 62 einsetzen, falls dies erforderlich ist, um die Drehkraft zu erhöhen, welche zur Öffnung der Kappe 50 aufgebracht wird.
  • Obwohl die vorstehende Beschreibung auf ein Paar von Vorsprüngen 51 und Einkerbungen 53 Bezug nimmt, können diese jedoch ebenso als kontinuierliche Ausbildungen entlang des Umfangs des Ringelements 49 und der Schulter 47 ausgebildet sein.
  • In ähnlicher Art und Weise kann die Lokalisation der Vorsprünge 51 und der Einkerbungen 53 an dem Ringelement 59 und der Schulter 47 vertauscht bzw. umgekehrt ausgeführt sein. Alternativ kann ein Schraubgewinde 51 für das lösbare Anbringen des Schutzabschnitts 60 an der Kappe 50 ausgebildet sein. Das Gewinde 51 kann in der gleichen Richtung wie das Schraubgewinde 56 an der Kappe 50 ausgebildet bzw. getätigt werden. oder die Gewinde 51, 56 können in umgekehrter Richtung be tätigt werden. Wenn die Schraubgewinde 51, 56 in umgekehrter Richtung betätigt werden, kann der Schutzabschnitt ebenso derart verwendet werden, um für eine zusätzliche Einrichtung zu sorgen, mit welcher ein Bedienpersonal die Verschlusskappe 50 greifen kann, oder alternativ kann dies ermöglichen, dass ein Hebel verwendet wird, um die Drehkraft zu erhöhen, die zur Öffnung der Verschlusskappe 50 aufgebracht wird.
  • Eine Kappe 50 und ein Schutzabschnitt 60 gemäß einer Ausführungsform, welche nicht Teil der Erfindung ist, ist in 7, 8 und 9 gezeigt. Die Kappe ist im allgemeinen ähnlich zu derjenigen, welche gemäß der ersten Ausführungsform der Packung verwendet wird, und wobei entsprechende Merkmale durch entsprechende Bezugszeichen gekennzeichnet sind. In dieser Ausführungsform befindet sich der Eingriff zwischen dem Schutzabschnitt 60 und dem Rest der Kappe 50 in der Form von Schraubgewinden 51 bzw. 53. Wie zuvor diskutiert, können die Schraubgewinde 51, welche den Schutzabschnitt 60 halten, in umgekehrter Richtung hinsichtlich der Schraubgewinde 56 an der Kappe 50 zur Anbringung der Kappe 50 an dem Behälter 20 betätigt werden.
  • Im Gegensatz zu der ersten Ausführungsform umfasst der Schutzabschnitt 60 einen entfernbaren oberen Abschnitt oder eine Abdeckung 61, welche den Abziehring 68 abdeckt. Wenn sich somit der Schutzabschnitt 60 in Position befindet, ist der Abziehring 68 eingeschlossen und die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Eingriffs ist noch weiter reduziert. Die andere Fläche des Schutzabschnitts 60 kann ferner mit einer Reihe von Vorsprüngen oder Einkerbungen (nicht gezeigt) versehen sein, welche es für den Verwender bzw. das Bedienpersonal vereinfachen, den Schutzabschnitt 60 zu greifen, um diesen zu entfernen. Der Schutzabschnitt 60 kann ebenso gemäß der Erfindung eine Reihe von Öffnungen aufweisen, welche an dessen Seiten ausgebildet sind, um es jeglichem Wasser zu ermöglichen, welches sich auf dem Abdeckelement 52 durch Kondensation oder ähnliches ansammelt, von der Kappe abzufließen bzw. als Drainage zu wirken. In ähnlicher Art und Weise kann die obere Fläche des Schutzabschnitts 60 eine konvexe Form aufweisen, um Wasser und ähnliches daran zu hindern, dass sich dieses auf der Packung 10 ansammelt.
  • Die Packung 10 ist mit dem Schutzabschnitt 60 vorgesehen, welcher auf der Verschlusskappe 50 positioniert ist. Um den entfernbaren Abschnitt 66 zu entfernen, muss das Bedienpersonal zuerst den Schutzabschnitt 60 abschrauben. Der entfernbare Bereich 66 kann daraufhin unter Verwendung des Abziehrings 68 entfernt werden, wie bei der vorstehenden Ausführungsform ausgeführt.
  • Der Schutzabschnitt 60 der zweiten Ausführungsform weist einen Vorteil dahingehend auf, dass ein zusätzlicher Schutz für den entfernbaren Abschnitt 66 der Verschlusskappe 50 bis zu der Zeit besteht, wenn die Verschlusskappe 50 geöffnet werden soll. Wenn der Schutzabschnitt 60 entfernt worden ist, besteht des weiteren ein zusätzlicher Raum um den Abziehring 68, um es dem Bedienpersonal zu ermöglichen, in noch einfacherer Art und Weise Zugang zu dem Abziehring 68 zu erlangen. Wenn des weiteren der entfernbare Abschnitt 66 und der Schutzabschnitt 60 entfernt worden sind, kann die Packung 10 für Standardautoinjektoren verwendet werden.
  • Obwohl eine Schraubverbindung bzw. ein Schraubgewinde für das Anbringen des Schutzabschnitts 60 an der Verschlusskappe 50 vorgeschlagen wird, wäre jegliche andere Art und Weise bzw. ein anderes Verfahren der lösbaren Anbringung des Schutzabschnitts 60 an der Kappe 50 geeignet.
  • Es ist somit zu sehen, dass bei beiden Ausführungsformen der Schutzabschnitt separat von dem Rest der Kappe ausgebildet ist und daran angebracht ist. Der Rest der Kappe bzw. der verbleibende Teil der Kappe ist eine einstückige Form bzw. Gussform, welche vorzugsweise durch Spritzgießen hergestellt worden ist.

Claims (12)

  1. Kappe (50) für einen Behälter (20) mit einem Verschlusselement (40), wobei die Kappe aufweist: (i) eine Form oder Gussform mit einem Rückhalteabschnitt für den Eingriff des Behälters und das Zurückhalten der Kappe daran, und einen entfernbaren Abschnitt (66), welcher zerbrechlich entfernbar vorgesehen ist, um zumindest teilweise das Verschlusselement freizulegen oder auszusetzen, sowie ein Eingriffselement (68) für den Anwender, welches von einem Anwender betätigbar ist, um den entfernbaren Abschnitt zu entfernen; und (ii) einen Schutzabschnitt (60) für das Eingriffselement (68) des Anwenders, welches ringförmig nach außen davon vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzabschnitt (60) separat von der Form ausgebildet sowie entfernbar von der Form angebracht ist, so dass das Entfernen des Schutzabschnitts (60) nicht verursacht, dass die Kappe (50) entfernt wird, wobei der Schutzabschnitt (60) eine Wand umfasst, welche sich im wesentlichen um die Peripherie des Eingriffselements (68) erstreckt, wobei die Wand zumindest eine Öffnung (62) dort hindurch aufweist.
  2. Kappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzabschnitt (60) an der Form über eine Schraubenpassung mit Gewinde, eine Schraubenpassung oder eine Schnapp-Einpassung entfernbar angebracht ist.
  3. Kappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Kappe Polypropylen oder Polyethylen aufweist.
  4. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Form ferner ein offensichtliches Manipulationselement aufweist, welches an der Form entfernbar angebracht ist.
  5. Kappe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das offensichtliche Manipulationselement ein Ring ist, welcher sich unterhalb einer Lippe des Behälters (20) im Eingriff befindet.
  6. Kappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (62) ausreichend groß ausgestaltet ist, um einen radialen Zugang durch einen Finger des Anwenders zu dem Eingriffselement (68) zu ermöglichen.
  7. Kappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (62), welche einen radialen Zugang ermöglicht, gegenüber einem Abschnitt der Form lokalisiert ist, welcher das Eingriffselement (68) mit dem entfernbaren Abschnitt (66) verbindet.
  8. Kappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der entfernbare Abschnitt (66) eine abgeschrägte Oberfläche aufweist, um die Drainage oder das Abtropfen davon zu unterstützen, wenn sich die Kappe in einer aufrechten Position befindet.
  9. Baugruppe (10), welche einen Behälter (20) mit einem Verschlusselement (40), das in die Mundöffnung des Behälters entfernbar eingesetzt werden kann, und eine Kappe (50) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 aufweist, welche das Verschlusselement überlagert oder über diesem angeordnet ist.
  10. Baugruppe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter ein steriles Fluid enthält, welches für die Verabreichung an Menschen geeignet ist.
  11. Baugruppe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das sterile Fluid, welches für die Verabreichung an Menschen geeignet ist, ein Kontrastmittel für Röntgenstrahlen, Ultraschall oder MRI-Abbildungen ist.
  12. Baugruppe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das sterile Fluid, welches für die Verabreichung an Menschen geeignet ist, ein Medikament oder ein Pharmazeutikum ist.
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