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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kappe für einen Behälter sowie eine Baugruppe bzw.
Packung, welche einen Behälter
und eine Kappe umfasst.
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Auf
dem Gebiet der Medizin werden sterile Fluide, wie beispielsweise
Medikamente, Pharmazeutika, sterile salzhaltige Lösungen usw.
häufig
für die
Behandlung von Patienten erforderlich. Derartige sterile Fluide
sind im allgemeinen in Flaschen bzw. Fläschchen untergebracht, welche
aus Glas hergestellt sind, und welche chemisch inert bzw. inaktiv sind,
und wodurch es höchst
unwahrscheinlich wird, dass das sterile Fluid kontaminiert wird
oder auf andere Art und Weise verfälscht bzw. verschlechtert wird.
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Die
Flaschen sind normalerweise durch einen Gummistopfen oder einen
Gummiverschluss verschlossen, welcher in die Öffnung der Flasche eingesetzt
ist. Der Stopfen ist derart ausgestaltet, dass er durch eine Nadel
oder eine Injektionsspritze, eine Injektionsnadel, eine Infusionseinrichtung,
eine Nadel eines Autoinjektors oder ähnliches durchstoßen werden
kann, um es zu ermöglichen,
dass der Inhalt der Flasche herausgenommen werden kann. Der Stopfen
kann ebenso entfernt werden, um es zu ermöglichen, dass der Inhalt der
Flasche herausgegossen werden kann oder unter Verwendung einer Hülse oder
eines Strohhalms bzw. Zugangs eines Autoinjektors herausgezogen
werden kann.
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Um
den Stopfen an seinem Platz zu halten, ist eine Möglichkeit
herangezogen worden, bei welcher eine Kappe aus Aluminium oder einem ähnlichen
dünnen
Metall vorgesehen ist, welche über
den Stopfen und den oberen Teil der Flasche geklemmt bzw. gestülpt worden
ist. Um nun Zugang zu dem Stopfen zu erhalten, um diesen entweder
zu durchstoßen
oder zu entfernen, wird die Blattmetallkappe entweder teilweise
oder vollständig
entfernt.
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Jedoch
weisen Verpackungen bzw. Baugruppen mit Aluminiumkappen eine Anzahl
von Nachteilen auf. Beispielsweise kann das Entfernen der Aluminiumkappe
Probleme verursachen, da scharfe Kanten vorgesehen sind, wo die
Kappe zu entfernen ist. Diese Kanten sind scharf genug, um chirurgische
Handschuhe und die menschliche Haut zu durchstoßen bzw. zu verletzen, was
offensichtlich für
den Bediener gefährlich
sein kann und ebenso auf dem medizinischen Gebiet insbesondere nachteilig ist,
wo die Gefahr von Infektionen auf einem Minimum gehalten werden
muss.
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Zusätzlich muss
in vielen europäischen Staaten
Abfall vor der Entsorgung bzw. Abgabe sortiert werden. Mit einer
Metallkappe und einem Gummistopfen an einer Glasflasche bedeutet
dies, dass die Baugruppe drei unterschiedliche Materialarten aufweist
(Glas, Metall und Kunststoff), welche separat entsorgt werden müssen.
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Alternative
Möglichkeiten
für Behälter für sterile
Fluide sind ebenso in Betracht gezogen worden, wobei sich jedoch
ein unterschiedlicher Erfolg eingestellt hat. Bei einem bekannten
Produkt werden Plastikflaschen mit Schraubkappen verwendet, wobei
die Schraubkappen Stopfen aufweisen, welche daran angebracht sind.
Wenn die Schraubkappen entfernt werden, wird der Stopfen ebenso
von der Flasche entfernt. Jedoch ist die Verpackung bzw. die Baugruppe
nicht mit dem Vorgehen für
eine Infusion kompatibel und kann nicht wie die Standardpakete mit Spritzen
bzw. Injektionsnadeln verwendet werden.
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Gemäß einem
weiteren Vorschlag, welcher in der
DE
195 00 460 beschrieben wird, ist eine Plastikflasche mit
einer Spritzgußkappe
vorgesehen, welche von einer Plastikfolie abgedeckt ist. Bei diesem Vorschlag
ist kein Stopfen in der Öffnung
der Flasche und die hauptsächliche
Abdichtung der Flasche wird durch eine integrierte gegossene Abschlusswand
bereitgestellt, welche von einer Kanüle oder einer Nadel durchstoßen werden
kann, jedoch auf andere Art und Weise nicht geöffnet werden kann. Die Kappe
passt über
die Verschlusswand bzw. ist als Passung vorgesehen. Wenn es gewünscht ist,
Zugang zu dem Inhalt der Flasche zu erlangen, wird die Folie entfernt.
wobei sowohl die Kappe als auch die Verschlusswand durchstoßen werden
müssen,
wodurch eine ausreichend große
Kraft erforderlich ist, um diese beiden Teile zu penetrieren bzw.
zu durchstoßen.
Somit besteht ein entsprechendes Risiko für die Kanüle oder die Nadel, wenn diese
das Material der Verschlusswand durchstoßen, oder wenn ein Teil des
Materials sich absplittert, wobei unerwünschte Partikel den Inhalt
der Flasche verschmutzen können.
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Ein
weiterer Vorschlag, welcher in der US Druckschrift 5,316,163 beschrieben
ist, sieht einen oberen Teil der Flasche vor, welcher eine äußere Kappe,
eine innere Kappe und einen weichen Polymerstopfen vorsieht. Der
Stopfen befindet sich innerhalb der inneren Kappe. Eine Fläche des
Dachs der inneren Kappe bildet einen herausnehmbaren Abschnitt,
welcher von dem Verwender herausgenommen werden kann, um den Stopfen
zu exponieren. Da kein Schutz des Öffnungsstreifens für die herausnehmbare
Fläche
vorliegt, besteht ein Risiko dahingehend, dass der Öffnungsstreifen
versehentlich betätigt
wird, wodurch eine Schwächungslinie
in der herausnehmbaren Fläche
entsteht bzw. entfernt wird. Wenn die äußere Kappe entfernt wird, wird
die verbleibende Kappe ihre Funktionalität verlieren, da der innere
Abschnitt nicht länger
an seinem Platz gehalten wird.
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Eine
weitere Art von Verschlüssen
wird in der US Druckschrift 3,826,059 offenbart, welche mit einer Kappe
versehene und septisch abgedichtete Fläschchen bzw. Ampullen beschreibt,
um flüssiges
radioaktives Material zu transportieren. Die offenbarte Baugruppe
bzw. Verpackung verwendet eine herkömmliche septische Abdichtung
mit einem dehnbaren bzw. verformbaren Aluminiumhalter. Die Öffnung des
Fläschchens
wird durch einen septischen Abdichtverschluss abgedichtet, welcher
mittels einer Nadel durchstoßen
werden kann, wobei dieser oberhalb der Öffnung entfernbar befestigt
ist, und über welchem
eine verschraubte Kappe zur Abdichtung des Fläschchens durch den Verwender
nach dem Entfernen der septischen Abdichtung vorgesehen ist. Die
septische Abdichtung umfasst eine kreisförmige Gummischeibe, welche
von einer Nadel durchstoßen werden
kann, und ein Halteelement sowie ein Befestigungselement, welches
an der Gummischeibe zur Lippe der Öffnung des Fläschchens
befestigt ist. Das Halteelement und das Befestigungselement sind
der art ausgeformt und ausgerichtet, dass die Gummischeibe exponiert
wird und von einer Nadel durchstoßen werden kann, wenn die Schraubkappe
entfernt worden ist.
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Eine
weitere Art von Verschlüssen
ist in der US Druckschrift 4,179,044 offenbart, welche eine Kombination
eines Ausgusses mit einer Verschlusskappe beschreibt. Der Ausguss
wird an dem Flaschenhals oder einem ähnlichen Behälter zurückgehalten
und umfasst eine hermetische Membran 11, welche mittels
eines Greifrings 12 entfernbar ist. Ein Abschnitt, welcher
die Festigkeit nach dem Entfernen der hermetischen Abdichtung verbessert
und welcher als Schutz des Greifrings dienen kann, ist in Form einer
Kappe 1, 8 ausgestaltet. Die Funktion der Kappe
besteht darin, eine zweite hermetisch ringförmige Zone bereitzustellen,
zusätzlich
zu der hermetischen Membran 11.
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Weitere
Arten von Verschlüssen,
welche von Stelmi in Frankreich hergestellt werden, werden unter
dem Handelsnamen „Monobloc" und „Duobloc" vertrieben. Entsprechende
Patentveröffentlichungen sollten
die französische
Druckschrift
FR 2,745,793 und
EP 0 794 129 sein. Die Monoblöcke umfassen eine
Plastikkappe, welche über
den Hals und den Stopfen einer traditionellen Glasflasche übergestülpt ist.
Ein entfernbarer Abschnitt kann entfernt werden, um Zugang zu dem
Stopfen zu erlangen, und wobei die gesamte Kappe entfernt werden
kann, falls dies erforderlich sein sollte. Bei den Duoblocks ist
dies ähnlich,
wobei jedoch ein Schraubverschlusseinsatz vorgesehen ist, welcher über den
Hals der Glasflasche übergestülpt ist
bzw. verschnappt ist, und wobei der restliche Teil der Kappe mit
dem Einsatz verschraubt wird. Bei derartigen Plastikkappen ist der entfernbare
Abschnitt mit dem Rest der Kappe integriert ausgeformt. Eine Schwächungslinie
ist herkömmlicherweise
um den entfernbaren Abschnitt vorgesehen, so dass es für den entfernbaren
Abschnitt möglich
ist, entfernt zu werden bzw. weggezogen zu werden, um Zugang zu
dem Stopfen zu erhalten. Der Stopfen kann daraufhin durch eine Nadel oder
Infusionskanüle
oder ähnliches
durchstoßen werden.
Ein Eingriffselement in der Form eines Abziehrings ist integriert
mit dem entfernbaren Abschnitt ausgeformt, und wenn es gewünscht ist, Zugang
zu der oberen Fläche
des Stopfens zu erlangen, dann wird eine Kraft auf den Abzugsring
aufgebracht, um den entfernbaren Abschnitt zu entfernen.
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Es
besteht jedoch bei derartigen Plastikkappen ein Nachteil hinsichtlich
der Abziehringe. Um die an den Kappen vorgesehenen Abziehringe zugänglich zu
machen, ragen diese von der Kappe im allgemeinen hervor. Jedoch
besteht während
des Transports oder bei der Lagerung dahingehend ein Risiko, dass
die Abziehringe an etwas hängen
bleiben und zufälligerweise
betätigt
werden, wodurch die Schwächungslinie
beschädigt
bzw. aufgerissen wird. Dies kann zu einem vollständigen Entfernen des entfernbaren
Abschnitts führen
und somit zu einer Beschädigung
der Verpackung und deren Inhalts führen. Alternativ kann das Einreißen nur
sehr gering sein und daher nicht ausreichend, um den entfernbaren
Abschnitt vollständig
bzw. ausreichend zu entfernen, wodurch ebenso eine Beschädigung des
Stopfens verursacht wird. Ein derartiges zufälliges teilweises Öffnen der
Kappe kann nur bei einer genaueren Inspektion der Kappe erfasst
werden. In bestimmten Fällen
wird eine entsprechende Inspektion der Verlässlichkeit der Kappendichtung
jedoch nicht durchgeführt
werden, bevor diese geöffnet
wird, und folglich kann die Packung bzw. die Baueinheit verwendet werden,
wenn tatsächlich
die obere Oberfläche
des Stopfens kontaminiert worden ist. Dies ist eindeutig nicht wünschenswert.
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Eine
vorgeschlagene Lösung
zu dem Problem des zufälligen Öffnens der
Verpackung bzw. der Baueinheit, wobei eine Kappe mit einem entfernbaren
Abschnitt vorgesehen ist, war das Umschließen des Abziehrings mit einem
emporstehenden Abschnitt in der Form einer ringförmigen Wand. Bei einem derartigen
Vorgehen, wie in
5 von
EP 0 480 196 gezeigt, ist eine zweistückige Spritzgusskappe vorgesehen,
welche an eine Plastikflasche angeschweißt sein muss. Bei diesem Vorschlag
definiert eine erste Gussform den Abschnitt der Kappe, welcher an
der Flasche anzubringen ist, und wobei eine Öffnung an der oberen Fläche davon
ausgebildet ist, um eine Kanüle
aufzunehmen. Die Öffnung
kann durch eine Membran abgedeckt sein. Eine ringförmige Wand
ist ausgebildet, welche sich über
die Peripherie der oberen Fläche
erstreckt. Eine zweite Gussform ist aus einem Ring aufgebaut, welcher innerhalb
der ringförmigen
Wand der ersten Gussform eingepasst ist, und wobei ein Abziehring
vorgesehen ist, welcher an einem entfernbaren Abschnitt angebracht
ist, welcher wiederum an dem Ring mittels eines Schwächungsbereichs
in Umfangsrichtung angebracht ist.
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Die
beiden Gussformen sind separat ausgeformt und werden daraufhin ultraschallverschweißt, um eine
Abdichtverbindung zwischen der oberen Fläche der ersten Gussform und
dem Ring der zweiten Gussform auszubilden. Die Kappe wird daraufhin permanent
an die Plastikflasche angebracht. Wenn es gewünscht ist, Zugang zu dem Inhalt
der Flasche zu erlangen, wird der Abziehring durch das Entfernen entlang
des Schwächungsabschnitts
entfernt und eine Kanüle
kann in die Flasche durch die Öffnung eingeführt werden,
welche sich in der ersten Gussform befindet.
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Jedoch
ist bei einer derartigen Kappe die Sterilität der oberen Oberfläche der
ersten Gussform abhängig
von der Qualität
des Ultraschallschweißens,
so dass jeglicher Defekt beim Schweißen ein Potential hinsichtlich
der Kontamination der oberen Oberfläche erzeugt.
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Ein
weiterer Vorschlag für
eine Kappe mit einer ringförmigen
Schutzwand für
einen Abziehring, um einen entfernbaren Abschnitt zu entfernen,
wird in der
EP 0 079 676 beschrieben.
Diese Kappe ist für eine
Plastikflasche vorgesehen und aus einem Stopfenelement und drei
Plastikeinspritzgussformen hergestellt. Die erste Gussform besteht
aus dem Abziehring, dem entfernbaren Abschnitt, welcher mit dem Rest
der Gussform mit einem zerbrechlichen Bereich verbunden ist, sowie
einer ringförmigen
Wand, welche sich um den Abziehring erstreckt. Das Stopfenelement
ist in einem Hohlraum positioniert, welcher durch einen Abschnitt
der ringförmigen
Wand ausgebildet ist, welche sich unterhalb des entfernbaren Abschnitts
erstreckt, und mittels der zweiten Gussform an der Stelle abgedichtet
wird, welche um den unteren Teil der ersten Gussform herum ausgebildet
ist. Die Kappe wird durch eine dritte Gussform komplettiert, welche
um die externen Oberflächen
der ersten und zweiten Gussformen ausgebildet ist. Die Kappe wird
daraufhin entlang deren unterer Kante mit dem Hals einer Plastikflasche
verschweißt.
Um Zugang zu dem Inhalt der Flasche zu erlangen, wird der entfernbare
Abschnitt mittels einem Ziehen an dem Abziehring entfernt, wodurch
der Schwächungsbereich
abreißt
bzw. durchtrennt wird. Eine Nadel, Kanüle oder eine weitere derartige
Vorrichtung kann daraufhin durch das Stopfenelement und eine Wand
der zweiten Gussform eingeführt
werden.
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Die
Anordnung der Druckschrift
EP
0 079 676 verhindert das Problem, welches vorstehend hinsichtlich
der
EP 0 480 196 beschrieben
worden ist, hinsichtlich der Verlässlichkeit einer einzelnen
Ultraschallverschweißung,
um die Sterilität
eines Bereichs beizubehalten, welcher nach dem Entfernen des entfernbaren
Abschnitts durchstoßen
werden muss. Es ist jedoch eine relativ komplizierte Anordnung,
welche aus vier separaten Komponenten aufgebaut ist: drei Gussformen
und dem Stopfenelement.
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Darüber hinaus
befindet sich keine technische Lehre in der Druckschrift
EP 0 079 676 , wie die erste
Gussform tatsächlich
hergestellt ist. Es wird jedoch auf Grundlage der Form der Gussform
wie in den
2 bis
4 der Druckschrift
davon ausgegangen, dass die erste Gussform eine Spritzgussform unter
Verwendung von axial bewegbaren Gusswerkzeugen hergestellt werden
würde.
Die drei Werkzeuge würden
sein:
- a) ein unteres Werkzeug, welches dazu
verwendet wird, um den Hohlraum für das Stopfenelement zu definieren;
- b) ein erstes oberes Werkzeug mit einer im allgemeinen zylindrischen
Form, um den Raum innerhalb des Abziehrings zu definieren;
- c) ein zweites oberes Werkzeug mit einer im allgemeinen kreisförmigen Form,
um den Raum radial nach außen
von dem Abziehring und radial nach innen von der ringförmigen Wand
zu definieren und ebenso den Raum unterhalb des Abziehrings zu definieren.
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Der
Abziehring hat eine abgeschrägte
radiale äußere Oberfläche, so
dass angenommen wird, dass nach dem Spritzgießen das erste obere Werkzeug
axial nach oben weggezogen wird, wobei darauffolgend ein axiales
nach oben Abziehen des zweiten oberen Werkzeugs folgt. Während dieses
letzten Entfernens bzw. Abziehens sollte es der abgeschrägten Oberfläche an dem
Abziehring möglich
sein, dass dieser radial nach innen mittels einer Betätigung des zweiten
oberen Werkzeugs gedrückt
wird. Dies würde
den Abziehring befähigen,
mit einer integrierten Verbindung an einem Abschnitt um dessen Oberfläche zu der
Wand der Gussform darunter ausgebildet zu werden bzw. ausgeformt
zu werden, wobei andererseits jedoch dieser an einem oberen Zwischenraum
von der Wand ausgeformt wird.
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Es
sind Versuche hinsichtlich eines Spritzgießens einer Plastikkappe mit
einem Abziehring, einem entfernbaren Abschnitt und einer ringförmigen Wand
unter Verwendung der vorstehend beschriebenen Methode vorgenommen
worden. Der Erfinder der vorliegenden Erfindung hat entdeckt, dass
es extrem schwer ist, das Verfahren ohne eine hohe Fehlerrate zu
verwenden. Der Abziehring tendiert dazu, mit dem zweiten oberen
Werkzeug nach oben gezogen zu werden, was dazu führt, dass der Abziehring zerreißt bzw.
beschädigt
wird und/oder der zerbrechliche Bereich geschwächt wird, wobei eine Gefahr dahingehend
besteht, dass die Sterilität
der Fläche unterhalb
des zerbrechbaren bzw. zerbrechlichen Bereichs beeinträchtigt wird.
Diese Probleme sind besonders hervorzuheben bzw. sind besonders
bedeutungsvoll, wenn das verwendete Material Polypropylen ist, was
unvorteilhaft ist, da Polypropylen ein bevorzugtes Material für das Spritzgießen und
somit für
Plastikkappen ist.
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Im
Hinblick auf einen ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
eine Kappe gemäß Anspruch
1 bereitgestellt.
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Der
Behälter 20 umfasst
einen Mund oder eine Öffnung,
welche mit dem Verschlusselement 40 abgedichtet ist. Geeignete
Behälter
sind auf dem Gebiet bekannt und umfassen Flaschen, Ampullen bzw. Fläschchen
und Infusionsbehälter.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Behälter
eine Flasche. Der Behälter
kann aus jeglichem Material hergestellt sein, welches für die Speicherung
für eine sterile
Bearbeitung geeignet ist. Bevorzugte Materialien sind Glas, beschichtetes
Glas oder Kunststoff, wobei Kunststoff eher bevorzugt wird. Ein
Kunststoffmaterial, welches für
Wegwerfbehälter
für die
Speicherung bzw. Aufnahme von biokompatiblen Fluiden geeignet ist,
ist jedoch am meisten bevorzugt.
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Der
Rückhalteabschnitt
der Kappe funktioniert derart, dass die Kappe 50 an dem
Behälter 20 befestigt
bzw. gesichert wird. Dies wird in geeigneter Art und Weise durch
den Eingriff des Behälters
beispielsweise mittels einer Schnappverbindung an dem Behälter erzielt,
wobei ergänzend
ein Gewinde, ein Bajonettverschlussmechanismus oder die Kappe an dem
Behälter
in geringer Art und Weise verschweißt sein kann, wodurch es möglich wird,
die Kappe von dem Behälter
zu entfernen. Dies ermöglicht
dem Verwender bzw. Bedienpersonal die Option, dass die Kappe entfernt
wird, um den Inhalt aus dem Behälter herauszugießen. Vorzugsweise
ist der Rückhalteabschnitt
der Kappe derart ausgewählt,
dass die Kappe reversibel bzw. wiederverwendbar an dem Behälter angebracht
ist. Dies hat den Vorteil, dass nach jeglicher Verwendung, wobei
ein Entfernen der Kappe vorgesehen ist, der nicht verwendete Inhalt
in dem Behälter
einfach durch eine Wiederanbringung der Kappe zurückgehalten
werden kann, bevor dieser entsorgt wird. Bevorzugterweise umfasst
der Rückhalteabschnitt
der Kappe ein Gewinde, welches komplementär bzw. ergänzend gegenüber einem Behälter mit
einem externen Gewinde um dessen Öffnung vorgesehen ist. Dies
ermöglicht
es der Kappe, dass diese wiederverwendbar an dem Behälter 20 vorgesehen
sein kann und wobei eine einfache, wiederverwendbare und effektive
Art und Weise der Befestigung der Kappe an dem Behälter vorgesehen
ist.
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Es
wird bevorzugt, dass der Gussabschnitt bzw. Formabschnitt der Kappe
ferner ein manipulationssicheres Merkmal umfasst, um das Risiko
dahingehend zu reduzieren, dass Fluid unbeabsichtigt aus der Verpackung
bzw. der Baugruppe verloren geht, welche bereits geöffnet und
geschlossen worden ist. Ein derartiges vorheriges Öffnen und
Schließen
des Behälters
könnte
dazu führen,
dass das Fluid dessen Sterilität
verliert oder eine Verfälschung
bzw. Alterung oder Kontamination des Fluids potentiell zur Folge
hat. Eine geeignete Art und Weise eines manipulationssicheren Merkmals
ist ein manipulationssicheres Element, welches an der Kappe entfernbar
angebracht ist, und welches irreversibel von der Kappe entfernt
wird, bevor die Kappe daraufhin entfernt wird. Ein bevorzugtes derartiges
manipulationssicheres Element ist zerbrechlich und entfernbar von
der Form der Kappe. Das nicht Vorhandensein des manipulationssicheren
Elements ist dann ein klares Zeichen, dass die Behälterverpackung
zuvor geöffnet worden
ist und nicht zu verwenden sein sollte.
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Das
Eingriffselement 68 der Kappe 50 umfasst in geeigneter
Art und Weise einen Abziehring, einen Streifen oder einen Hebel.
Das Eingriffselement ist bevorzugt aus einem Abziehring aufgebaut, welcher
sich nach oben von dem entfernbaren Abschnitt 66 entfernt.
Dies ermöglicht
es einem Bedienpersonal, einen Finger unterhalb des Eingriffselements
einzuhaken und wodurch somit der Betrieb einfacher wird. Die Kappenform
umfasst ferner bevorzugt zumindest einen Vorsprung, welcher als
ein Drehpunkt bzw. Stift für
das Eingriffselement 68 wirkt bzw. dient. Wenn ein Stift
bzw. Zapfen nicht verwendet wird, dann wird die auf das Eingriffselement
von dem Bedienpersonal ausgeübte
Kraft in einfacher Art und Weise auf den entfernbaren Abschnitt 66 übertragen.
Wenn jedoch eine Drehachse vorgesehen ist bzw. ein Drehzapfen vorgesehen
ist, dann kann es ein Hebeleffekt ermöglichen, dass die Kraft auf
das Eingriffselement 68 in verstärkter Art und Weise ausgeübt wird,
wodurch es einfacher wird, den entfernbaren Abschnitt 66 zu
entfernen.
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Die
Form und der Schutzabschnitt 60 der Kappe sind separat
ausgebildet, d.h., dass zwei separate Teile bei zwei unterschiedlichen
Prozessen hergestellt werden (beispielsweise durch separates Spritzgießen). Dies
hat einen Vorteil dahingehend, dass die Probleme hinsichtlich der
Beschädigung des
Eingriffselements 68 oder des entfernbaren Abschnitts 66 minimiert
werden, wenn die Form bzw. der Formguss von dessen Form bzw. Spritzgussform getrennt
wird. Im Gegensatz zu der Verwendung von axial entfernbaren Formelementen,
wie vorstehend beschrieben, ermöglicht
es das Nichtvorhandensein des Schutzabschnitts 60 während des
Formens, die radial entfernbaren Formelemente zu verwenden, da diese
durch den Schutzabschnitt nicht versperrt werden. Derartige radial
entfernbare Formelemente und entsprechende Einspritzverfahren bzw.
Spritzgussverfahren sind dem Fachmann auf diesem Gebiet wohl bekannt.
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Der
Schutzabschnitt 60 kann an der Form (d.h. dem Rest der
Kappe) entweder entfernbar oder durch Verkleben angebracht sein,
d.h. durch Schweißen
bzw. Wärmeschweißen oder
durch Ultraschallschweißen.
Vorzugsweise ist der Schutzabschnitt 60 entfernbar an der
Form angebracht, wobei dieser bevorzugterweise in einer reversiblen
bzw. umkehrbaren Art und Weise entfernbar ist. Eine entfernbare Anbringung
sorgt für
eine verbesserte Kompatibilität mit
bestehendem medizinischem Equipment (beispielsweise Kanülen und
Infusionsinjektoren), da ein einfacher Zugang zu dem Verschlusselement 40 und somit
zu dem Inhalt des Behälters
vorliegt. Die reversible Anordnung hat den Vorteil, dass der Schutzabschnitt 60 entfernt
werden kann bzw. ausgetauscht werden kann (beispielsweise in einer
Situation, wenn lediglich ein Teil des Inhalts des Behälters verwendet werden
soll). Die reversible Anbringung kann mittels geeigneter mechanischer
Einrichtungen erzielt werden, wie beispielsweise über eine
Schraubfassung mit Gewinde oder über
eine Schraubfassung oder andere mechanische Mittel, wie beispielsweise
eine Schnappfassung bzw. Schnapppassung. Der Schutzabschnitt 60 ist
vorzugsweise an der Form mittels eines ergänzenden Gewindes angebracht.
Typischerweise kann eine Schnapppassung mittels der Bildung von
komplementären
Vorsprüngen
erzielt werden oder komplementären
Vorsprüngen
und Einbuchtungen an dem Schutzabschnitt 60 und der Form
erzielt werden. Diese werden normalerweise im Eingriff sein, um
eine relative axiale Bewegung der Form und des Schutzabschnitts
zu verhindern. Wenn die Form und der Schutzabschnitt durch miteinander Verkleben
bzw. Verbinden angebracht sind, ist es im allgemeinen nicht erforderlich,
eine hermetisch abgedichtete Verbindungslinie zwischen dem Schutzabschnitt
und der Form auszubilden, da die Verbindungslinie vorteilhafterweise
derart lokalisiert sein kann, dass jeglicher Bruch oder jegliche
Unterbrechung darin keinen Zugang zu dem abgedeckten Schließelement 40 bereitstellt.
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Bei
einer Situation, in welcher sowohl der Rückhalteabschnitt als auch der
Schutzabschnitt 60 über
komplementäre
Gewinde angebracht sind, sind die Gewinde für die Anbringung des Schutzabschnitts
vorzugsweise umgekehrt im Hinblick auf diejenigen für die Anbringung
des Rückhalteabschnitts des
Containers. Bei dieser Anordnung sorgt ein Aufschrauben des Schutzabschnitts 60 nicht
dafür,
dass die Kappe aufgeschraubt wird und umgekehrt. Dies hat den weiteren
Vorteil, dass es dem zu verwendenden Schutzabschnitt möglich ist,
das Entfernen der Kappe zu unterstützen, beispielsweise durch
Einsetzen eines Hebels oder ähnlichem.
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Der
Schutzabschnitt 60 der Kappe umfasst eine Wand, welche
sich im allgemeinen um den Umfang des Eingriffselements 68 erstreckt,
um diesen von einer zufälligen
Betätigung
oder einer zufälligen Interaktion
zu schützen,
beispielsweise mit anderen Verpackungen bzw. Baugruppen. Als Folge
davon ist das Eingriffselement „eingehüllt bzw. ummantelt", und es besteht
eine geringere Chance, dass dieses zufälligerweise betätigt werden
kann. Wenn das Eingriffselement ein Abziehring ist, ist es für dieses
vorteilhaft, dass es um dessen Umfang geschützt wird.
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Die
Wand des Schutzabschnitts umfasst zumindest eine Öffnung 62 dort
hindurch. Die meisten Baugruppen von einem sterilen Fluid für den medizinischen
Bereich werden durch Autoklavierung in entweder einer Dampfatmosphäre oder
einer Wasserkaskade sterilisiert. Bei Autoklaven mit Dampf kann der
Dampf zu Wasser an der Packung kondensieren, wie bei der Atmosphäre in den
Autoklavencools. In ähnlicher
Art und Weise kann für
Wasserkaskadenautoklaven sich das Wasser an der Verpackung ansammeln,
wenn der Sterilisationsvorgang vervollständigt ist. Wenn die Wand nicht
durchbrochen ist, dann kann sich eine Tasse ausbilden, in welcher
sich das Wasser ansammelt, das für
die Sterilisation verwendet worden ist. Es wäre dann erforderlich, den Behälter zu
wenden bzw. umzukehren, um das Wasser zu entfernen, oder man müsste sich
auf die Verdampfung verlassen. Die Ausbildung des Schutzabschnitts 60 mit Öffnungen 62 ermöglicht es
dem Wasser, in einfacher Art und Weise abzufließen. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
ist die Öffnung 62 ausreichend
groß,
um einen radialen Zugang von dem Finger eines Bedienpersonals zu
dem Eingriffselement 68 zu ermöglichen. Somit kann ein Schutz des
Eingriffselements vorgesehen werden, ohne unnötigerweise das freie Entfernen
des entfernbaren Abschnitts 66 zu behindern, wenn dies
gewünscht
ist. Bevorzugterweise ist die Öffnung 62,
welche den radialen Zugang ermöglicht,
gegenüber
einem Abschnitt (wie beispielsweise einem Fuß oder einem Paar von Füßen) der
Form lokalisiert, welcher das Eingriffselement mit dem entfernbaren
Abschnitt verbindet. Dies kann ein Bedienpersonal unterstützen, um
Zugang zu dem Teil des Eingriffselements zu erlangen, welches am
weitesten von dem Verbindungsabschnitt entfernt ist, und daher ist
es am einfachsten möglich,
dass dieses von dem entfernbaren Abschnitt weg angehoben wird. Dies
ist in einfacher Art und Weise in Verbindung mit dem Eingriffselement 68 zu
verstehen, welches ein Abziehring ist.
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Um
sicherzugehen, dass der Schutzabschnitt 60 in korrekter
Art und Weise hinsichtlich der Form positioniert ist (beispielsweise
die korrekte Positionierung einer radialen Öffnung relativ zu dem Eingriffselement 68 während des
Zusammenbaus der Kappe 50), kann eine mechanische Verbindung zwischen
dem Schutzabschnitt und der Form in entsprechender Art und Weise
ausgestaltet sein. Solch eine mechanische Verbindung kann beispielsweise lediglich
eine oder zwei Relativpositionen ermöglichen.
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Die
Kappe 50 und das Schutzelement 60 sind in geeigneter
Art und Weise aus einem Plastikmaterial bzw. Kunststoff hergestellt,
welcher insbesondere spritzgegossen wird und welcher den Bedingungen
beim Autoklaven widerstehen kann. Derartige bevorzugte Kunststoffmaterialien
sind Polypropylen oder Polyethylen oder andere Polyolefine. Polypropylen
ist insbesondere das bevorzugte Kunststoffmaterial. Obwohl die Kappe
und das Schutzelement im allgemeinen aus dem gleichen Material hergestellt sind,
können
diese alternativ jeweils aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet
sein.
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Obwohl
das Verschlusselement 40 ein Teil der Kappe sein kann,
beispielsweise in Form einer durchstoßbaren Wand der Kappe, umfasst
das Schließelement
vorzugs weise einen Stopper bzw. einen Stopfen, welcher in der Öffnung des
Behälters vorgesehen
ist. Das Verschlusselement 40 ist vorzugsweise aus einem
thermoplastischen polymeren Material ausgebildet, kann jedoch aus
einem anderen synthetischen polymeren Material oder synthetischen
Gummi (beispielsweise Chlorobutylgummi) oder Naturgummi ausgebildet
sein.
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Der
entfernbare Abschnitt 66 kann eine abgeschrägte Oberfläche aufweisen,
um die Drainage davon zu unterstützen,
wenn sich die Kappe in einer aufrechten Position befindet. Die Drainage
kann daraufhin beispielsweise in Richtung einer Öffnung 62 in dem Schutzabschnitt 60 stattfinden.
Vorzugsweise ist der entfernbare Abschnitt nach oben konvex. Die Drainage
von Wasser kann ferner durch die Ausbildung des Abdeckelements 52 in
der Art und Weise unterstützt
werden, dass dieses nicht planar ausgebildet ist, beispielsweise
durch einen zentralen Abschnitt des Elements, welches sich über den
Umfangsbereich hervorhebt.
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Vorzugsweise
ist die Kappe mit einem Abdichtelement vorgesehen, welches mit dem
Verschlusselement 40 im Eingriff ist, wenn die Packung bzw.
das Bauelement geschlossen ist, um einen definierten Bereich des
Verschlusselements vor der Kontamination bzw. Verschmutzung zu schützen. Die Integrität der Abdichtung,
welche durch das Dichtelement erzeugt wird, wird vorzugsweise durch
ein Element erzielt, das sich federnd von dem Teil des Verschlusselements
entformt, gegen welches es in Eingriff ist. Das Abdichtelement ist
vorteilhafterweise ein Ringelement bzw. ringförmiges Element, welches sich
nach unten von der Kappe erstreckt und mit der oberen Fläche des
Verschlusselements im Eingriff ist. Das ringförmige Element sorgt daraufhin
für eine physische
Barriere für
Verunreinigungen und sorgt dafür,
dass der definierte Bereich steril bleibt.
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Ein
Container bzw. Behälter 20,
welcher mit einem Verschlusselement 40 und einer Kappe 50 versehen
ist, wie hierin definiert, kann auf verschiedene Art und Weise geöffnet werden.
Der entfernbare Abschnitt 66 kann entfernt werden, um Zugang
zu dem Verschlusselement 40 zu erlangen, wobei das Verschlusselement
an der ent sprechenden Stelle verbleibt. Das Verschlusselement kann
daraufhin von einer Injektionsnadel oder ähnlichem durchstoßen werden.
Wenn das Schutzelement 60 und der entfernbare Abschnitt 66 jeweils
entfernt worden sind, dann kann der Behälter herkömmlicherweise in Verbindung
mit einem Standardautoinjektor verwendet werden. Alternativ kann
die gesamte Kappe entfernt werden (was das Entfernen eines manipulationssicheren
Merkmals zur Folge haben kann), welches daraufhin ermöglicht,
dass Zugang zu dem gesamten Verschlusselement besteht. Dies kann
insbesondere dann nützlich
sein, wenn beispielsweise eine Infusionskanüle oder Infusionsnadel oder
ein Zugang verwendet werden soll, welcher breiter ist als der entfernbare
Abschnitt 66. Als eine weitere Alternative kann die gesamte
Kappe und das Verschlusselement entfernt werden, um ein Ausgießen oder
das Einsetzen einer Kanüle
oder eines Zugangs zu ermöglichen,
um einen Autoinjektor zu laden.
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Nach
dem Entfernen des Schutzelements 60 der Kappe der vorliegenden
Erfindung kann der Behälter
vorteilhafterweise bei bestehenden Autoinjektoren und Pumpenvorrichtungen
ohne eine Modifizierung dieses Equipments verwendet werden. Dadurch wird
der Nachteil von bekannten Kappen dahingehend vermieden, welche
mit einer integrierten ringförmigen
Wand ausgebildet sind, dass der Behälter nicht in einfacher Art
und Weise bei dem Standardautoinjektorequipment verwendet werden
kann, da die integrierte ringförmige
Wand dazu tendiert, dass ein entsprechender Eingriff der Kappe mit
dem Autoinjektor verhindert wird.
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Die
Erfindung stellt somit eine relativ einfache Kappenkonstruktion
mit einem entfernbaren Abschnitt zur Abdeckung eines Verschlusselements
bereit, wobei ein hoher Level an Zuversicht dahingehend besteht,
dass das Verschlusselement gegenüber
Verschmutzungen bzw. einer Kontamination mittels des entfernbaren
Abschnitts bis zu der Zeit geschützt
wird, wenn es gewünscht
wird, den entfernbaren Abschnitt zu entfernen.
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Im
Hinblick auf einen zweiten Aspekt sorgt die Erfindung für eine Packung
bzw. Baugruppe 10, welche einen Behälter 20 mit einem
Verschlusselement 40 umfasst, wel ches entfernbar in die Öffnung des
Behälters
eingesetzt ist, und wobei die vorstehend beschriebene Kappe 50 über dem
Verschlusselement angeordnet ist bzw. liegt.
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Der
Behälter
der Baugruppe bzw. der Packung enthält vorzugsweise ein steriles
Fluid, welches für
menschliche Anwendungen geeignet ist, wie beispielsweise medikamentöse oder
pharmazeutische, sterile Salzlösungen
oder ein Kontrastmedium für
Röntgen,
Ultraschall oder Magnetresonanzabbildung oder eine radiopharmazeutische
Vorbereitung.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden nun in Verbindung der beigefügten Zeichnungen
beschrieben, wobei:
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1 eine
Seitenansicht, teilweise im Querschnitt, einer Verpackung bzw. Baugruppe 10 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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2 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV von 1,
wobei jedoch der Schutzabschnitt 60 alleine dargestellt
ist;
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3 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV, wobei jedoch lediglich
die Form der Kappe dargestellt ist;
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4 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV, welche den Schutzabschnitt 60 darstellt,
welcher an der Form angebracht ist;
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5 ist
eine perspektivische Ansicht der Kappe von 1, bevor
der Schutzabschnitt 60 an der Form angebracht wird;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht der Kappe von 1, nachdem
der Schutzabschnitt 60 angebracht worden ist;
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7 ist
eine Querschnittsansicht eines Schutzabschnitts, welcher nicht Teil
der vorliegenden Erfindung ist;
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8 ist
eine Querschnittsansicht einer Form einer Kappe, welche nicht Teil
der vorliegenden Erfindung ist; und
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9 ist
eine Querschnittsansicht des Schutzabschnitts von 7,
welcher an der Form von 8 angebracht ist.
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1 zeigt
ein Beispiel einer Packung bzw. einer Baugruppe 10 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Die Packung 10 umfasst einen Behälter 20 (dargestellt
als Flasche), ein Verschlusselement 40 und eine Verschlusskappe 50.
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Der
Behälter 20 umfasst
einen Körper 22,
einen Schulterlabschnitt 24 und einen engen Halsabschnitt 26,
welcher sich von dem Schulterabschnitt aus erstreckt. Die äußere Oberfläche des
Halses weist ein äußeres Schraubengewinde 28 auf,
welches daran ausgebildet ist. Ein Deckel 30 erstreckt sich
radial nach außen
von dem Hals 26 unterhalb des externen Schraubgewindes 28.
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Die
innere Fläche
des Halses ist im wesentlichen zylindrisch. Jedoch hat die innere
Fläche ebenso
einen Abschnitt 32 von einem reduzierten Durchmesser. Der
Zweck dieses Abschnitts liegt darin, dass verhindert werden soll,
dass das Verschlusselement 40 in den Hals 26 gedrückt wird,
wenn eine Kraft auf das Verschlusselement ausgeübt wird, beispielsweise durch
eine Injektionsnadel oder ähnliches.
Der Abschnitt 32 kann einen Durchmesser aufweisen, welcher
lediglich geringfügig
kleiner ist als derjenige des verbleibenden Flaschenhalses, wie
in 1 gezeigt, oder wobei der Durchmesser auch wesentlich
geringer sein kann.
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Das
Verschlusselement 40 umfasst einen im allgemeinen zylindrischen
Körper 42 und
der Radius des Körpers
ist geringfügig
größer als
der Radius der inneren Fläche
des Halses des Behälters.
Dies ermöglicht
es dem Körper 42 des
Verschlussele ments, dass dieser sich in einer Interferenzpassung
in dem Behälterhals
befindet. Das Verschlusselement dichtet somit den Behälter ab.
Das untere Ende des Körpers 42 umfasst
eine Phase bzw. Kerbe 44, um das Einsetzen des Körpers 42 in
den Flaschenhals 26 des Behälters 20 zu erleichtern.
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An
dem oberen Ende des Körpers 42 befindet
sich ein Flansch 46. Der Flansch 46 liegt auf
dem oberen Ende des Flaschenhalses des Behälters, wenn das Verschlusselement 40 vollständig darin eingesetzt
ist.
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Zusätzlich ist
die untere Oberfläche
des Verschlusselements 40 darin mit einer hohlen Aussparung 48 ausgebildet.
Die hohle Aussparung 48 erstreckt sich nach oben von der
unteren Oberfläche
in Richtung des oberen Teils des Verschlusselements, und als Folge
ist die Dicke des zentralen Abschnitts des Verschlusselements 40 beträchtlich
geringer als dessen Länge.
Dadurch wird es für
das Verschlusselement einfacher, von einer Injektionsnadel, einer
Kanüle
oder ähnlichem
durchstoßen
zu werden.
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Die
Kappe 50 des Verschlusselements 40 ist an dem
oberen Teil des Halses 26 des Behälters angebracht. Die Kappe 50 umfasst
ein Abdeckelement 52, welches oberhalb des Verschlusselements 40 liegt,
und eine ringförmige
Randleiste 54, welche sich nach unten von der Kante des
Abdeckelements 52 erstreckt.
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Die
Randleiste 54 umfasst ein inneres Schraubengewinde 56,
welches an dessen innerer Fläche
ausgebildet ist, und das innere Schraubengewinde 56 ist
mit dem externen Schraubengewinde 28 im Eingriff, welches
sich an dem Hals 26 des Behälters befindet, so dass die
Kappe das Verschlusselement an seinem Platz hält. Der Durchmesser der Randleiste 54 ist
an dessen oberem Ende reduziert, um eine externe Schulter 47 auszubilden.
Ein Paar von radial nach innen ausgerichteten Einbuchtungen bzw.
Einkerbungen 53 sind in der äußeren Fläche der Schulter 47 ausgebildet,
wie in 3 gezeigt.
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Mit
dem unteren Ende der Randleiste 54 ist ein Ring 57 lösbar angebracht.
Der Ring 57 ist unterhalb der Lippe 30 an dem
Flaschenhals 26 im Eingriff. Der lösbare Ring 57 dient
somit als ein manipulationssicheres Element. Um die Kappe 50 von
dem Behälter 20 zu
entfernen, ist es zuerst notwendig, den Ring 57 von der
Kappe 50 zu lösen,
und wobei der gelöste
Ring es für
das Bedienpersonal klar macht, dass die Packung 10 bereits
geöffnet
worden ist.
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Die
Unterseite des Abdeckelements 52 umfasst ein ringförmiges Element 58,
welches sich von diesem nach unten erstreckt. Das untere Ende des ringförmigen Elements
ist mit der oberen Fläche
des Verschlusselements 40 im Eingriff und trägt dazu bei, dass die Integrität der Packung 10 bzw.
der Baugruppe 10 sichergestellt wird. Zusätzlich umgibt
das ringförmige
Element 58 einen zentralen Abschnitt der oberen Fläche des
Stoppers bzw. des Stopfens und trägt dazu bei, dass eine Kontamination
dieses Elements bzw. des Stopfens verhindert wird. Der zentrale
Bereich der oberen Fläche
des Stopfens ist ein Teil, welcher durch eine Nadel kontaktiert
wird, wenn das Verschlusselement 40 punktiert wird, und
wobei die Bereitstellung des ringförmigen Elements 58 dazu
beiträgt,
dass die gesamte Sterilität
der Packung 10 sichergestellt wird.
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Ein
Schutzabschnitt 60 der Kappe 50, wie in den 2 und 5 gezeigt,
ist separat von dem Rest der Kappe ausgebildet und ist an der Schulter 47 angebracht.
Der Schutzabschnitt 60 ist als ein einzelnes Stück ausgebildet
und umfasst ein kontinuierliches Ringelement 49 mit einer
Folge bzw. Serie von sich nach oben erstreckenden Kronenelementen 59; bei
der vorliegenden Ausführungsform
befinden sich vier derartige Kronenelemente 59. Ein Paar
von sich radial nach innen erstreckenden Vorsprüngen 51 sind an der
inneren Fläche
des Ringelements 49 ausgebildet und entsprechen den radial
nach innen gerichteten Einkerbungen 53, welche in der Schulter 47 ausgebildet
sind. Wenn der Schutzabschnitt 60 an der Verschlusskappe 50 durch
Aufbringung einer axialen Kraft positioniert ist, dann sind die
Vorsprünge 51 mit
den Einkerbungen 53 im Eingriff, um eine axiale Bewegung
und Drehbewegung zwischen der Kappe 50 und dem Schutzabschnitt 60 zu
verhindern. Die kombinierte Schutzabschnitt- und Kappenanordnung
ist am besten in 4 und 6 ersichtlich.
Die obere Fläche
des Ringelements 49 entspricht an dessen innerer Kante
dem Pegel der oberen Fläche
des Abdeckelements 52. In ähnlicher Art und Weise entspricht
die äußere Fläche des
Ringelements 49 an dessen unterer Kante der äußeren Fläche der
Randleiste 54.
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Die Öffnungen 62,
welche zwischen jedem der Kronenelemente 59 ausgebildet
sind, ermöglichen
es jeglicher Flüssigkeit,
oberhalb des Abdeckelements 52 nach außen zu fließen.
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Die
untere Fläche
des Abdeckelements 52 ist mit einer Schwächungslinie 64 um
einen entfernbaren Abschnitt 66 ausgebildet. Die Schwächungslinie
erleichtert das Entfernen des entfernbaren Abschnitts 66 in
einer zerbrechlichen Art und Weise. Das Entfernen dieses Abschnitts 66 exponiert
die obere Fläche
des Verschlusselements 40, welche daraufhin von einer Injektionsnadel
oder ähnlichem punktiert
werden kann.
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Um
es dem entfernbaren Abschnitt 66 zu ermöglichen, dass dieser entfernt
wird, ist ein Abziehring 68 an diesem mittels zwei Füßen 70 angebracht, welche
sich von dem Abschnitt 66 des Abdeckelements 52 erstrecken,
wobei diese durch die Schwächungslinie 64 an
einer Seite des Abziehrings 68 verbunden sind.
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Die
Kronenelemente 59, welche nach oben von dem Ringelement 49 emporragen,
erstrecken sich oberhalb der oberen Fläche des Abdeckelements 52 bis
zu einer Höhe
in einer Linie oder oberhalb der oberen Fläche des Abziehrings 68 und
der Füße 70.
Dies sorgt für
den Schutz des Abziehrings 68 gegen eine zufällige Betätigung.
Vorzugsweise ist eine Öffnung 62 zwischen
den Kronenelementen 59 radial gegenüber den Füßen 70 vorgesehen,
um für einen
zusätzlichen
Zwischenraum für
ein Bedienpersonal zu sorgen, um den Abziehring 68 entsprechend anzuheben,
um diesen dabei mit dem Finger des Bedienpersonals zu erfassen.
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Wenn
der entfernbare Abschnitt 66 des Abdeckelements 52 entfernt
worden ist, verbleibt eine Öffnung
in dem Abdeckelement, welche das Verschlusselement 40 exponiert.
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Die
Packung 10 bzw. die Baugruppe 10 kann auf verschiedene
Art und Weise geöffnet
werden. Wie zuvor beschrieben, kann als erstes der Abziehring 68 verwendet
werden, um den entfernbaren Abschnitt 66 des Abdeckelements 52 zu
entfernen, welches durch die Schwächungslinie 64 verbunden
ist, wobei der Ring 68 angehoben und gezogen wird. Dies
exponiert einen Abschnitt der Fläche
des Schließelements 40,
welches daraufhin durch eine Kanüle oder
eine Infusionsnadel oder ähnliches
punktiert werden kann, um zu dem Inhalt der Packung 10 Zugang
zu erlangen. Wenn der Inhalt in ausreichender Art und Weise entleert
bzw. abgezogen oder entfernt worden ist, kann die gesamte Packung 10 bzw.
Baugruppe 10 (bestehend aus dem Behälter 20, dem Verschlusselement 40 und
dem Rest der Kappe 50) entsorgt bzw. weggeworfen werden.
Da die gesamte Packung 10 aus einem Kunststoffmaterial
ausgebildet ist, besteht kein Bedarf, die verschiedenen Komponententeile
zum Recycling oder zur Abfallentsorgung zu sortieren.
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Zum
zweiten kann die Kappe 50 selbst entfernt werden, woraufhin
das Verschlusselement 40 entfernt wird. Dies erfordert
das Entfernen des Anbringungsrings 57 von dem Boden der
Randleiste 54 der Kappe, welche daraufhin aufgeschraubt
und entsorgt werden kann. Das Verschlusselement oder der Stopfen
wird entfernt, wodurch es ermöglicht
wird, den Inhalt der Flasche auszugießen, abzuziehen oder zu entnehmen,
beispielsweise mittels eines Autoinjektors, welcher entsprechend
einzusetzen ist. Wenn der Inhalt der Packung 10 entnommen
worden ist, kann die Packung 10 ohne Sortierung entsorgt bzw.
weggeworfen werden, wie bereits erwähnt.
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Da
der Schutzabschnitt 60 unabhängig von der Verschlusskappe 50 ausgebildet
ist, bestehen eine Anzahl von Vorteilen der vorliegenden Packung 10 im
Hinblick auf vorstehende bzw. bekannte Packungen. Da beispielsweise
die Verbindung zwischen dem Schutzabschnitt 60 und dem
Rest der Verschlusskappe 50 keine Rolle hinsicht lich der
Abdichtung der oberen Fläche
des Verschlusselements 40 spielt, besteht kein Risiko in
Bezug auf eine Kontamination, die mittels einer nicht perfekten
Abdichtung zwischen den verschiedenen Formen verursacht wird. Da
zusätzlich
der Schutzabschnitt 60 an dem Rest bzw. verbleibenden Teil
der Kappenform lokalisiert ist, nachdem dieser von der Form entfernt worden
ist, besteht eine reduzierte Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer
Beschädigung
der Schwächungsregion 64 oder
des Abziehrings 68, während der
Formguss von der Form entfernt wird.
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Der
Schutzabschnitt 60 dieser Ausführungsform kann alternativ
an der Kappe 50 mittels entsprechender Einrichtungen bzw.
Mittel angeheftet bzw. verbunden werden, wie beispielsweise Wärmeschweißen oder
Ultraschallschweißen.
Eine derartige Verbindung würde
eine relative Drehbewegung und relative Axialbewegung der Kappe 50 und
des Schutzabschnitts 60 verhindern. Ein Vorteil der Verbindung
des Schutzabschnitts 60 an der Stelle liegt darin, dass
die Öffnungen 62 und
die Kronenelemente 59 für
zusätzliche
Mittel sorgen, mit welchen ein Bedienpersonal die Verschlusskappe 50 greifen kann,
um diese von dem Behälter 20 abzuschrauben. Zusätzlich kann
ein Bedienpersonal eine Hebeleinrichtung in die Öffnungen 62 einsetzen,
falls dies erforderlich ist, um die Drehkraft zu erhöhen, welche zur Öffnung der
Kappe 50 aufgebracht wird.
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Obwohl
die vorstehende Beschreibung auf ein Paar von Vorsprüngen 51 und
Einkerbungen 53 Bezug nimmt, können diese jedoch ebenso als
kontinuierliche Ausbildungen entlang des Umfangs des Ringelements 49 und
der Schulter 47 ausgebildet sein.
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In ähnlicher
Art und Weise kann die Lokalisation der Vorsprünge 51 und der Einkerbungen 53 an dem
Ringelement 59 und der Schulter 47 vertauscht bzw.
umgekehrt ausgeführt
sein. Alternativ kann ein Schraubgewinde 51 für das lösbare Anbringen
des Schutzabschnitts 60 an der Kappe 50 ausgebildet sein.
Das Gewinde 51 kann in der gleichen Richtung wie das Schraubgewinde 56 an
der Kappe 50 ausgebildet bzw. getätigt werden. oder die Gewinde 51, 56 können in
umgekehrter Richtung be tätigt
werden. Wenn die Schraubgewinde 51, 56 in umgekehrter Richtung
betätigt
werden, kann der Schutzabschnitt ebenso derart verwendet werden,
um für
eine zusätzliche
Einrichtung zu sorgen, mit welcher ein Bedienpersonal die Verschlusskappe 50 greifen
kann, oder alternativ kann dies ermöglichen, dass ein Hebel verwendet
wird, um die Drehkraft zu erhöhen,
die zur Öffnung
der Verschlusskappe 50 aufgebracht wird.
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Eine
Kappe 50 und ein Schutzabschnitt 60 gemäß einer
Ausführungsform,
welche nicht Teil der Erfindung ist, ist in 7, 8 und 9 gezeigt. Die
Kappe ist im allgemeinen ähnlich
zu derjenigen, welche gemäß der ersten
Ausführungsform
der Packung verwendet wird, und wobei entsprechende Merkmale durch
entsprechende Bezugszeichen gekennzeichnet sind. In dieser Ausführungsform
befindet sich der Eingriff zwischen dem Schutzabschnitt 60 und
dem Rest der Kappe 50 in der Form von Schraubgewinden 51 bzw. 53.
Wie zuvor diskutiert, können
die Schraubgewinde 51, welche den Schutzabschnitt 60 halten,
in umgekehrter Richtung hinsichtlich der Schraubgewinde 56 an
der Kappe 50 zur Anbringung der Kappe 50 an dem
Behälter 20 betätigt werden.
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Im
Gegensatz zu der ersten Ausführungsform
umfasst der Schutzabschnitt 60 einen entfernbaren oberen
Abschnitt oder eine Abdeckung 61, welche den Abziehring 68 abdeckt.
Wenn sich somit der Schutzabschnitt 60 in Position befindet,
ist der Abziehring 68 eingeschlossen und die Wahrscheinlichkeit
eines möglichen
Eingriffs ist noch weiter reduziert. Die andere Fläche des
Schutzabschnitts 60 kann ferner mit einer Reihe von Vorsprüngen oder Einkerbungen
(nicht gezeigt) versehen sein, welche es für den Verwender bzw. das Bedienpersonal
vereinfachen, den Schutzabschnitt 60 zu greifen, um diesen
zu entfernen. Der Schutzabschnitt 60 kann ebenso gemäß der Erfindung
eine Reihe von Öffnungen
aufweisen, welche an dessen Seiten ausgebildet sind, um es jeglichem
Wasser zu ermöglichen,
welches sich auf dem Abdeckelement 52 durch Kondensation
oder ähnliches
ansammelt, von der Kappe abzufließen bzw. als Drainage zu wirken.
In ähnlicher Art
und Weise kann die obere Fläche des
Schutzabschnitts 60 eine konvexe Form aufweisen, um Wasser
und ähnliches
daran zu hindern, dass sich dieses auf der Packung 10 ansammelt.
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Die
Packung 10 ist mit dem Schutzabschnitt 60 vorgesehen,
welcher auf der Verschlusskappe 50 positioniert ist. Um
den entfernbaren Abschnitt 66 zu entfernen, muss das Bedienpersonal
zuerst den Schutzabschnitt 60 abschrauben. Der entfernbare Bereich 66 kann
daraufhin unter Verwendung des Abziehrings 68 entfernt
werden, wie bei der vorstehenden Ausführungsform ausgeführt.
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Der
Schutzabschnitt 60 der zweiten Ausführungsform weist einen Vorteil
dahingehend auf, dass ein zusätzlicher
Schutz für
den entfernbaren Abschnitt 66 der Verschlusskappe 50 bis
zu der Zeit besteht, wenn die Verschlusskappe 50 geöffnet werden soll.
Wenn der Schutzabschnitt 60 entfernt worden ist, besteht
des weiteren ein zusätzlicher
Raum um den Abziehring 68, um es dem Bedienpersonal zu
ermöglichen,
in noch einfacherer Art und Weise Zugang zu dem Abziehring 68 zu
erlangen. Wenn des weiteren der entfernbare Abschnitt 66 und
der Schutzabschnitt 60 entfernt worden sind, kann die Packung 10 für Standardautoinjektoren
verwendet werden.
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Obwohl
eine Schraubverbindung bzw. ein Schraubgewinde für das Anbringen des Schutzabschnitts 60 an
der Verschlusskappe 50 vorgeschlagen wird, wäre jegliche
andere Art und Weise bzw. ein anderes Verfahren der lösbaren Anbringung
des Schutzabschnitts 60 an der Kappe 50 geeignet.
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Es
ist somit zu sehen, dass bei beiden Ausführungsformen der Schutzabschnitt
separat von dem Rest der Kappe ausgebildet ist und daran angebracht
ist. Der Rest der Kappe bzw. der verbleibende Teil der Kappe ist
eine einstückige
Form bzw. Gussform, welche vorzugsweise durch Spritzgießen hergestellt
worden ist.