DE10139291A1 - Filterverpackung - Google Patents
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Abstract
Filterverpackung, bestehend aus einem Verpackungsgehäuse und einer Verpackungsabdeckung, insbesondere für sterile Einwegfilter mit einem Filterhalter als Vorsatz vor Spritzen, der einen der Verpackungsabdeckung zugewandten Spritzenanschluss und einen dem Spritzenanschluss gegenüberliegenden Nadelanschluss aufweist, und mit einer in dem Filterhalter zwischen dem Spritzenanschluss und dem Nadelanschluss eingeschlossenen Filtermembran, wobei die Verpackungsabdeckung eine zu dem Spritzenanschluss koaxial angeordnete Durchstoßstelle, an der die Verpackungsabdeckung durchstoßbar ist und mindestens eine Sollreißlinie aufweist, entlang derer die Verpackungsabdeckung bei einer entsprechenden Krafteinwirkung so aufreißt, dass das Einwegfilter durch Aufklappen von durch die Sollreißlinie gebildeten Verpackungsabdeckungssegmenten entnehmbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Filterverpackung, bestehend aus einem Verpackungsgehäuse und einer Verpackungsabdeckung, insbesondere für sterile Einwegfilter mit einem Filterhalter als Vorsatz vor Spritzen, der einen der Verpackungsabdeckung zugewandten Spritzenanschluss und einen dem Spritzenanschluss gegenüberliegenden Nadelanschluss aufweist, und mit einer in dem Filterhalter zwischen dem Spritzenanschluss und dem Nadelanschluss eingeschlossenen Filtermembran.
- Sterile Einwegfilter werden in der Medizin, beispielsweise als Vorsatz vor Spritzen, Venenverweilkanülen, Sonden oder Infusionen zum Schutz vor Kontaminationen verwendet. In der Pharmazie und Mikrobiologie kommen sie im Laborbereich zur Verwendung. Insbesondere werden sie zum Aufziehen oder Durchlaufen von Flüssigkeiten benutzt, die von Kontaminationen gereinigt werden sollen. Dazu wird das Einwegfilter zwischen einem Spritzenkörper und einer Spritzennadel- bzw. Kanüle einer Spritze angeordnet.
- Derartige Einwegfilter sind z. B. unter der Bezeichnung Minisart® von der Firma Sartorius AG, Göttingen, bekannt. Das Einwegfilter besteht im Wesentlichen aus einer sterilen Filtermembran, die in einem Filterhalter eingeschlossen ist. Der Filterhalter weist einen Spritzenanschluss und einen Nadelanschluss auf. Spritzenanschluss und Nadelanschluss sind als weiblicher bzw. männlicher Luer-Lock Ansatz ausgebildet. An den Nadelanschluss kann eine Infusionsleitung oder eine Spritzennadel, bzw. eine Kanüle angeschlossen werden. Grundsätzlich kann das Einwegfilter als Vorsatz für beliebige Flüssigkeitsbehälter, die mit einem Luer-Lock Ansatz verbindbar sind, verwendet werden. Der Spritzenkörper weist im Allgemeinen ein konusförmiges Anschlussstück, den Spritzenkonus auf. Die Spritze ist über den Spritzenkonus mit dem Spritzenanschluss des Filterhalters verbindbar. Die Filtermembran soll verhindern, dass Verunreinigungen, die in der Spritzenflüssigkeit vorhanden sind, in den sogenannten "Downstreambereich", d. h. den Bereich des Nadel- bzw. Leitungsanschlusses gelangen.
- Das Filter befindet sich in einer Filterverpackung, die aus einem Verpackungsgehäuse und einer Verpackungsabdeckung besteht so, dass der Spritzenanschluss des Einwegfilters der Verpackungsabdeckung zugewandt ist. Die Verpackungsabdeckung schließt mittels Klebflächen mit dem Gehäuse luftdicht ab. Die gesamte Filterverpackung und der Filterhalter sind sterilisiert, insbesondere, um den "Downstreambereich" steril zu halten.
- Die bekannte Filterverpackung hat eine einheitliche rechteckige Verpackungsabdeckung, die an den Ecken jeweils eine Lasche aufweist, mit Hilfe derer die Abdeckung aufgerissen wird, um den Spritzenanschluss freizulegen. Die praktische Handhabung dieser Filterverpackung, die sich grundsätzlich bewährt hat, ist jedoch insbesondere bzgl. der Verpackungsabdeckung relativ umständlich und zeitaufwendig. Um die Filterverpackung zu öffnen, muss das Verpackungsgehäuse mit der einen Hand fixiert werden, während mit der anderen Hand eine Lasche ergriffen und die Abdeckung entfernt wird. Dazu muss die Spritze zunächst aus der Hand gelegt werden. Insbesondere im Operations- und Notversorgungs-Bereich ist eine schnelle und einfache Handhabung jedoch besonders wichtig.
- Bekannt sind auch sogenannte Durchstoßflaschen, die eine Abdeckung aufweisen, die von einer Kanüle durchstoßen werden kann, um mit einer Spritze eine Flüssigkeit aufzuziehen. Diese Abdeckung ist jedoch ebenfalls nicht geeignet, die Handhabung einer Filterverpackung mit einem Einwegfilter zu erleichtern, da sie auf die gleiche Weise wie die Abdeckung der bekannten Filterverpackung, vor der Entnahme eines flächenförmigen Filters entfernt werden müsste.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die bekannte Filterverpackung so zu verbessern, dass sie einfacher und schneller handhabbar ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass die Verpackungsabdeckung eine zu dem Spritzenanschluss koaxial angeordnete Durchstoßstelle, an der die Verpackungsabdeckung durchstoßbar ist, und mindestens eine Sollreißlinie aufweist, entlang derer die Verpackungsabdeckung bei einer entsprechenden Krafteinwirkung so aufreißt, dass das Einwegfilter durch Aufklappen von durch die Sollreißlinie gebildeten Verpackungsabdeckungssegmenten entnehmbar ist.
- Dadurch, dass die Verpackungsabdeckung eine Sollreißlinie, bzw. mehrere Sollreißlinien aufweist, ist eine Entnahme des Einwegfilters aus der Filterverpackung möglich, ohne dass eine aufzusetzende Spritze oder die Verpackung zwischenzeitlich aus der Hand gelegt werden muss. Die Sollreißlinien sind derart ausgebildet, dass ein kontaminationsdichter Abschluss der Filterverpackung gewährleistet bleibt. Mit einem Spritzenkonus einer Spritze kann die Verpackungsabdeckung an der Durchstoßstelle leicht durchstoßen und der Spritzenkonus auf den Spritzenanschluss aufgesetzt werden. Bei einer anschließenden Zugbewegung bei gleichzeitigem Festhalten des Verpackungsgehäuses wird eine flächenförmige Kraft über den Filterhalter auf die Innenseite der Verpackungsabdeckung ausgeübt. Dadurch reißt die Abdeckung entlang der Sollreißlinien auf. Dabei klappen die Verpackungsabdeckungssegmente nach oben weg und das Einwegfilter kann leicht entnommen werden. Das Aufsetzen der Spritze und die Entnahme des Filters stellen praktisch einen Arbeitsgang dar, ein umständliches Entfernen der Abdeckung entfällt. Die Filterverpackung lässt sich damit schnell und einfach handhaben.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Verpackungsabdeckung zwei sich kreuzende Sollreißlinien auf, deren Kreuzungspunkt die Durchstoßstelle bildet, und die die Verpackungsabdeckung in vier Verpackungsabdeckungssegmente teilen.
- Verpackungsabdeckungen mit zwei sich kreuzenden Sollreißlinien, deren Kreuzungspunkt die Durchstoßstelle bildet, sind besonders einfach und kostengünstig herstellbar. Insbesondere ist diese Ausführung für gebräuchliche Filterverpackungen mit einem kreisförmigem Gehäuse, in denen kreisförmige Einwegfilter relativ eng eingepasst sind und die eine runde oder quadratische Abdeckung aufweisen, von Vorteil. In diesem Fall teilen die zwei sich kreuzenden Sollreißlinien, die Verpackungsabdeckung in vier gleich große Segmente auf und es ergibt sich dadurch, dass der Kreuzungspunkt, der die Durchstoßstelle bildet, zwangsläufig koaxial zu dem Spritzenanschluss des Filters liegt. Dadurch wird der Spritzenanschluss beim Durchstoßen der Packung mit einem Anschlussstück, beispielsweise einem Spritzenkonus, sicher und schnell getroffen. Bei der Entnahme des Filters klappen die Segmente symmetrisch nach oben weg. Dies macht die Filterentnahme besonders leicht und einfach.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Sollreißlinien als verjüngte Bereiche der Verpackungsabdeckung ausgebildet.
- Die Verjüngung der Verpackungsabdeckung führt dazu, dass diese Bereiche eine geringere Reißfestigkeit im Vergleich zu der stärkeren übrigen Abdeckung aufweisen. Wird eine flächenförmig wirkende Kraft auf die Abdeckungsfläche ausgeübt, reißt die Abdeckung genau entlang der verjüngten Bereiche, d. h. entlang der Sollreißlinien.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen die Sollreißlinien aus einem von der unmittelbar umgebenden Verpackungsabdeckung verschiedenen Material geringerer Reißfestigkeit.
- Dadurch, dass die Sollreißlinien aus einem Material mit geringerer Reißfestigkeit als die umgebende Verpackungsabdeckung ausgebildet sind, kann ein noch größerer Unterschied zwischen der Reißfestigkeit der Sollbruchlinien und dem Rest der Abdeckung, insbesondere eine noch geringere Reißfestigkeit als die, durch die Verjüngung von bestimmten Abdeckungsbereichen erzielbare, vorgegeben werden. Dadurch wird die Entnahme des Filters durch das Herausziehen aus der Verpackung in Verbindung mit einer aufgesetzten Spritze weiter erleichtert.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Durchstoßstelle als eine Durchstoßfläche ausgebildet. Die Durchstoßfläche kann als verjüngter Bereich der Verpackungsabdeckung ausgebildet sein. Es ist auch möglich, dass die Durchstoßfläche aus einem von der unmittelbar umgebenden Verpackungsabdeckung verschiedenen Material geringerer Festigkeit besteht.
- Eine flächenförmig ausgebildete Durchstoßfläche mit geringer Festigkeit erleichtert das Durchstoßen der Abdeckung mit einem Spritzenkonus und führt zu einem gezielteren Treffen des Spritzenanschlusses mit dem Spritzenkonus, wodurch die Handhabung der Filterverpackung noch komfortabler wird.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Verpackungsabdeckung aus einem Schichtenverbund aus mindestens einer durchgehenden Schicht und mindestens einer mit der durchgehenden Schicht verbundenen unterbrochenen Schicht derart, dass die Unterbrechungen die Sollreißlinien bilden.
- Mit einem Aufbau der Abdeckung aus zwei Schichten lässt sich einfach und kostengünstig eine Abdeckung mit Sollreißlinien herstellen. Die durchgehende Schicht weist eine geringere Reißfestigkeit als die unterbrochene Schicht auf, so dass die Verpackung leicht entlang der durch die Unterbrechungen herausgebildeten Sollreißlinien aufreißen kann. Dabei können die beiden Schichten aus verschiedenen Materialien bestehen, so dass der Verbund wie die Integration eines unterschiedlichen Sollreißlinienmaterials innerhalb einer Abdeckungsschicht wirkt. Beide Schichten können auch aus dem gleichen Material bestehen, so dass der Schichtenverbund auf die gleiche Weise wie eine Verjüngung einer einzelnen Abdeckungsschicht wirkt. Es ist auch möglich, dass die Schichten unterschiedliche Stärken aufweisen, um eine bestimmte Reißfestigkeit vorzugeben.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Durchstoßstelle eine spezielle Kennzeichnung auf.
- Eine spezielle Kennzeichnung der Durchstoßstelle, beispielsweise in Form einer farbigen Markierung, trägt zu einer weiteren Vereinfachung und Komfortverbesserung der Handhabung der Filterverpackung bei.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht zwischen der Verpackungsabdeckung und dem Spritzenanschluss ein ausreichend großer Abstand, so dass bei einem Durchstoßen der Verpackungsabdeckung durch die Durchstoßstelle ein nach innen wegklappender Verpackungsabdeckungsrand den Spritzenanschluss nicht berührt.
- Die herkömmlichen Filterverpackungen weisen einen geringen Abstand zwischen der Verpackungsabdeckung und dem Spritzenanschluss auf. Wenn die Abdeckung durchstoßen wird, könnten unter Umständen die entstehenden Ränder der Abdeckung an der Durchstoßstelle in den Spritzenanschluss gelangen und sich zwischen den Spritzenkonus und die Innenwand des Spritzenanschlusses verklemmen, was sich wiederum ungünstig auf die Dichtheit der Verbindung zwischen Spritze und Filter auswirken kann und hinderlich beim Herausziehen des Filters aus der Verpackung ist. Auch könnten unter Umständen Verpackungsreste in den Filterhalter gestoßen werden und die Funktion der Filtermembran beeinträchtigen. Durch einen, dem Durchmesser der durchstoßenen Fläche angepassten Abstand zwischen Abdeckung und Spritzenanschluss wird zuverlässig verhindert, dass die Ränder mit dem Anschluss verklemmen. Zudem ist die Gefahr geringer, dass die Ränder abgetrennt werden und dabei Abdeckungsreste auf die Filtermembran gelangen.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Verpackungsgehäuse in einem Gehäuseabschnitt im Bereich des Nadelanschlusses derart ausgebildet, dass für die Entnahme des Einwegfilters über eine Druckausübung von außen auf den Gehäuseabschnitt das Einwegfilter gegen die Verpackungsabdeckung drückbar ist, und die Verpackungsabdeckung durch die Druckausübung entlang der Sollreißlinien aufreißbar ist. Der Abstand zwischen Spritzenanschluss und Verpackungsabdeckung kann hierbei klein gehalten werden bzw. ist nicht nötig.
- Der Gehäuseabschnitt im Bereich des Nadelanschlusses kann verformbar ausgebildet sein. Der Gehäuseabschnitt im Bereich des Nadelanschlusses kann auch eine dem Nadelanschluss angepasste Kontur aufweisen.
- Der Gehäuseabschnitt im Bereich des Nadelanschlusses ist derart ausgebildet, dass ein Herausdrücken des Filters aus der Filterverpackung leicht möglich ist. Durch Verformen dieses Gehäuseabschnitts kann das Filter leicht gegen die Abdeckung der Verpackung gedrückt werden. Beispielsweise besteht dazu das Verpackungsgehäuse, oder zumindest der spezielle Gehäuseabschnitt aus einem elastischen oder wenigstens leicht verformbaren Kunststoffmaterial. Durch eine dem Nadelanschluss angepasste Kontur des Gehäuseabschnitts kann das Herausdrücken aus der Verpackung weiter erleichtert werden.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung schließt das Verpackungsgehäuse mit einem umlaufenden Filterhalter-Außenrand des Filterhalters im Bereich der Filtermembran kontaminationsdicht ab.
- Für Anwendungen mit besonders hohen Anforderungen an die Sterilität, bietet der kontaminationsdichte Abschluss des Außenrandes des Filterhalters mit dem Verpackungsgehäuse einen zusätzlichen Schutz des Downstreambereiches um den Nadelanschluss, da nach dem Öffnen der Verpackungsabdeckung dieser Bereich dann noch abgeschlossen ist, und erst bei der eigentlichen Filterentnahme freigelegt wird. Vorzugsweise ist der Abschluss so ausgebildet, dass der Filterhalter erst durch einen bestimmten Kraftaufwand aus der Verpackung lösbar ist.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind.
- In den Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1 Eine Filterverpackung in einer Draufsicht auf eine Verpackungsabdeckung,
- Fig. 2 ein Einwegfilter in einer Seitenansicht im Schnitt,
- Fig. 3 die Filterverpackung mit dem verpackten Einwegfilter in einer Seitenansicht im Schnitt und
- Fig. 4 den Einwegfilter mit einer aufgesetzten Spritze in einer Entnahmeposition aus der Filterverpackung in einer Seitenansicht im Schnitt.
- Eine Filterverpackung 1 für sterile Einwegfilter 6 besteht im Wesentlichen aus einem Verpackungsgehäuse 5 und einer Verpackungsabdeckung 2.
- Die Ausführungsform in Fig. 1 zeigt eine Verpackungsabdeckung 2 mit zwei von deren Ecken ausgehenden sich kreuzenden Sollreißlinien 3. Der Kreuzungspunkt der Sollreißlinien 3 bildet die Durchstoßstelle 24. Die Sollreißlinien 3 teilen die Abdeckung in vier Abdeckungssegmente 4 auf.
- Das Verpackungsgehäuse 5 weist einen rechteckigen Rand 25 auf. Die Form der Abdeckung 2 ist an die des Randes 25 angepasst. Der Rand 25 umrandet eine kreisförmige Gehäuseöffnung 14 des Gehäuses 5 mit einem Innendurchmesser 23. Auf dem Rand 25 ist eine kreisförmige Klebfläche 15 angeordnet, durch die die Abdeckung 2 mit dem Gehäuse 5 luftdicht abschließt. Grundsätzlich können die Ecken der Verpackungsabdeckung 2 als (nicht explizit dargestellte) Laschen ausgebildet sein, die dazu dienen, erforderlichenfalls die Verpackung auf herkömmliche Weise durch Abziehen der Abdeckung 2 zu öffnen.
- Das Einwegfilter 6 (Fig. 2) besteht aus einem kreisförmigen Filterhalter 7 mit einem Durchmesser 22, der eine sterile Filtermembran 10 einschließt. An dem Filterhalter 7 ist auf der einen Seite der Membran 10 ein Spritzenanschluss 8, der als Luer-Lock Ansatz, weiblich, ausgebildet ist, angeordnet. Auf den Spritzenanschluss 8 ist eine Spritze 16 (oder eine beliebige Anwendung mit einem entsprechendem Anschlussstück) aufsetzbar. Auf der anderen Seite der Filtermembran 10 ist ein Nadelanschluss 9 angeordnet. Der Nadelanschluss 9 ist als Luer-Lock Ansatz, männlich, ausgebildet. Er besteht aus einem inneren durchgehenden Hohlzylinder der an der Filtermembran 10 mündet, auf den ein konusförmiges Anschlussstück einer Nadel aufgesteckt werden kann, und aus einem äußeren Zylinderrand, der der aufgesteckten Nadel eine seitliche Stabilität verleiht.
- Die Spritze 16 besteht aus einem Spritzenkolben 18 sowie einem Spritzenkörper 19, an dessen unterem Ende ein Spritzenkonus 17 angeordnet ist. (Fig. 4). Der Spritzenanschluss 8 des Filters 6 ist mit einem Spritzenkonus 17 der Spritze 16 dicht abschließend verbindbar. An den Luer-Lock Ansätzen (männlich und weiblich) sind (nicht dargestellte) Verriegelungselemente zum Verriegeln mit beliebigen Anwendungen, die die entsprechenden Gegenstücke aufweisen, vorgesehen. Diese Verriegelungen wirken als Zugsicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung von Filter 6 und Anwendung. Für eine Spritze reicht jedoch häufig ein einfaches Einstecken des Spritzenkonus 17 in den Spritzenanschluss 8 (wie in Fig. 4 dargestellt), bzw. ein Aufstecken einer Kanüle auf den Nadelanschluss 9, ohne Zugsicherung, für eine stabile und dichte Verbindung aus.
- Über die Betätigung des Spritzenkolbens 18 kann eine Flüssigkeit durch das Filter 6 gedrückt werden. Dabei filtert die Filtermembran 10 ggf. vorhandene Kontaminationen aus, so dass die Flüssigkeit, die über eine auf den Nadelanschluss 9 aufgesetzte (nicht dargestellte) sterile Nadel, bzw. Kanüle einer Anwendung zugeführt wird, absolut steril ist. Die dem Nadelanschluss 9 zugewendete Seite der Filtermembran 10 wird auch als (Downstreambereich) bezeichnet.
- Grundsätzlich ist es umgekehrt natürlich auch möglich, eine Flüssigkeit durch den vorgesetzten Filter 6 in die Spritze 16 aufzuziehen. Der Downstreambereich läge dann auf der Seite des Spritzenanschlusses 8. Diese Seite ist jedoch nicht besonders kontaminationsgeschützt, da der Spritzenkonus 17 bei einem Durchstoßen der Verpackungsabdeckung 2 mit der nichtsterilen Außenseite der Verpackungsabdeckung 2 in Berührung kommt. Diese Verwendungsmöglichkeit ist daher nur für Anwendungen, bei denen die Anforderungen an die Sterilität nicht sehr hoch sind, geeignet. Im Folgenden wird daher unter Downstreambereich immer die dem Nadelanschluss 9 zugewandte Seite der Filtermembran 10 verstanden.
- In Fig. 3 ist das in der Filterverpackung 1 verpackte Einwegfilter 6 dargestellt. Zwischen dem Spritzenanschluss 8 und der Verpackungsabdeckung 2 ist ein Abstand 13 vorgesehen. Dieser Abstand 13 ist vorteilhaft so gewählt, dass bei einem Durchstoßen der Abdeckung 2 an der Durchstoßstelle 24 mit dem Spritzenkonus 17 die nach unten in Richtung Spritzenanschluss 8 wegklappenden Ränder der durchstoßenen Fläche den Spritzenanschluss 8 nicht berühren. Dadurch geraten keine Verpackungsreste beim Verbinden von der Spritze 16 mit dem Filter 6 zwischen den Konus 17 und die Innenwände des Anschlusses 8.
- In Fig. 3 ist zwischen einem kreisförmig umlaufenden Außenrand 11 des Filterhalters 7 und einer Innenwand des Verpackungsgehäuses 5 ein Abstand 12 eingezeichnet. Um den Downstreambereich zusätzlich vor Kontaminationen zu schützen kann der Außenrand 11 vorteilhaft mit dem Verpackungsgehäuse 5 dicht abschließen, d. h. das die Durchmesser 22 und 23 von Filter 6 und Gehäuse 5 gleich groß sind, so dass der Abstand 12 verschwindet.
- Für eine Entnahme des Filters 6 wird zunächst die Verpackungsabdeckung 2 mit dem Spritzenkonus 17 an der Durchstoßstelle 24 durchstoßen und der Spritzenkonus 17 in den Spritzenanschluss 8 des Filters 6 fest eingesteckt. Anschließend wird das der Spritze 16 vorgesetzte Filter 6 in einer Entnahmerichtung 20 bewegt. Dabei durchbricht zunächst der Spritzenanschluss 8 die Abdeckung 2. Dabei beginnt die Verpackungsabdeckung 2 entlang der Sollreißlinien 3 aufzureißen, so dass die Verpackungsabdeckungssegmente 4' nach oben wegklappen. Bei der weiteren Zugbewegung in Richtung 20 wirkt die Zugkraft über den gesamten Durchmesser 22 des Filterhalters 7 von innen auf die Abdeckung 2, so dass die Segmente 4' gänzlich nach oben klappen und das Einwegfilter 6 entnommen werden kann.
- Die Entnahme des Filters 6 kann auch durch die Ausübung einer über den Filterhalter 7 gegen die Abdeckung 2 wirkenden Druckkraft auf einen der Kontur des Nadelanschlusses 9 angepassten Gehäuseabschnitt 21 des Verpackungsgehäuses 5, bei gleichzeitigem Festhalten des Gehäuses 5 etwa im Bereich des Randes 25, um der Reißfestigkeit der Sollreißlinien 3 entgegenzuwirken, erfolgen, bzw. unterstützt werden. Bezugszeichenliste 1 Filterverpackung
2 Verpackungsabdeckung
3 Sollreißlinie
4, 4' Verpackungsabdeckungssegment
5 Verpackungsgehäuse
6 Einwegfilter
7 Filterhalter
8 Spritzenanschluss
9 Nadelanschluss
10 Filtermembran
11 Filterhalter-Außenrand
12 Abstand zwischen Filterhalter-Außenrand 11 und Verpackungsgehäuse 5
13 Abstand zwischen Verpackungsabdeckung 2 und Spritzenanschluss 8
14 Gehäuseöffnung
15 Klebfläche
16 Spritze
17 Spritzenkonus
18 Spritzenkolben
19 Spritzenkörper
20 Filter-Entnahmerichtung
21 Verpackungsgehäuseabschnitt
22 Filterdurchmesser
23 Verpackungsgehäusedurchmesser
24 Durchstoßstelle
25 Verpackungsgehäuserand
Claims (16)
1. Filterverpackung, bestehend aus einem Verpackungsgehäuse
und einer Verpackungsabdeckung, insbesondere für sterile
Einwegfilter mit einem Filterhalter als Vorsatz vor Spritzen,
der einen der Verpackungsabdeckung zugewandten
Spritzenanschluss und einen dem Spritzenanschluss gegenüberliegenden
Nadelanschluss aufweist, und mit einer in dem Filterhalter
zwischen dem Spritzenanschluss und dem Nadelanschluss
eingeschlossenen Filtermembran, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verpackungsabdeckung (2) eine zu dem Spritzenanschluss (8)
koaxial angeordnete Durchstoßstelle (24), an der die
Verpackungsabdeckung (2) durchstoßbar ist, und mindestens eine
Sollreißlinie (3) aufweist, entlang derer die
Verpackungsabdeckung (2) bei einer entsprechenden Krafteinwirkung so
aufreißt, dass das Einwegfilter (6) durch Aufklappen von durch
die Sollreißlinie (3) gebildeten
Verpackungsabdeckungssegmenten (4, 4') entnehmbar ist.
2. Filterverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verpackungsabdeckung (2) zwei sich kreuzende
Sollreißlinien (3) aufweist, deren Kreuzungspunkt die
Durchstoßstelle (24) bildet, und die die Verpackungsabdeckung (2) in
vier Verpackungsabdeckungssegmente (4, 4') teilen.
3. Filterverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sollreißlinien (3) als verjüngte Bereiche
der Verpackungsabdeckung (2) ausgebildet sind.
4. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die Sollreißlinien (3) aus einem
von der unmittelbar umgebenden Verpackungsabdeckung (2)
verschiedenen Material geringerer Reißfestigkeit bestehen.
5. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, das die Durchstoßstelle (24) als eine
Durchstoßfläche ausgebildet ist.
6. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Durchstoßfläche als verjüngter
Bereich der Verpackungsabdeckung (2) ausgebildet ist.
7. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Durchstoßfläche aus einem von
der unmittelbar umgebenden Verpackungsabdeckung (2)
verschiedenen Material geringerer Festigkeit besteht.
8. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsabdeckung (2) aus
einem Schichtenverbund aus mindestens einer durchgehenden
Schicht und mindestens einer mit der durchgehenden Schicht
verbundenen unterbrochenen Schicht besteht derart, dass die
Unterbrechungen die Sollreißlinien (3) bilden.
9. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schichten des
Schichtenverbundes aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
10. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schichten des
Schichtenverbundes unterschiedliche Stärken aufweisen.
11. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die Durchstoßstelle (24) eine
spezielle Kennzeichnung aufweist.
12. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Verpackungsabdeckung
(2) und dem Spritzenanschluss (8) ein ausreichend großer
Abstand (13) besteht, so dass bei einem Durchstoßen der
Verpackungsabdeckung (2) durch die Durchstoßstelle (24) ein nach
innen wegklappender Verpackungsabdeckungsrand den
Spritzenanschluss (8) nicht berührt.
13. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsgehäuse (5) in
einem Gehäuseabschnitt (21) im Bereich des Nadelanschlusses (9)
derart ausgebildet ist, dass für die Entnahme des
Einwegfilters (6) über eine Druckausübung von außen auf den
Gehäuseabschnitt (21) das Einwegfilter gegen die Verpackungsabdeckung
(2) drückbar ist, und die Verpackungsabdeckung (2) durch die
Druckausübung entlang der Sollreißlinien (3) aufreißbar ist.
14. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (21) im
Bereich des Nadelanschlusses (9) verformbar ausgebildet ist.
15. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (21) im
Bereich des Nadelanschlusses (9) eine dem Nadelanschluss (9)
angepasste Kontur aufweist.
16. Filterverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsgehäuse (5) mit
einem umlaufenden Filterhalter-Außenrand (11) des Filterhalters
(7) im Bereich der Filtermembran (10) kontaminationsdicht
abschließt.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE10139291A DE10139291A1 (de) | 2001-08-09 | 2001-08-09 | Filterverpackung |
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| DE10139291A DE10139291A1 (de) | 2001-08-09 | 2001-08-09 | Filterverpackung |
Publications (1)
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