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DE19500460A1 - Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichen - Google Patents

Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichen

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DE19500460A1
DE19500460A1 DE19500460A DE19500460A DE19500460A1 DE 19500460 A1 DE19500460 A1 DE 19500460A1 DE 19500460 A DE19500460 A DE 19500460A DE 19500460 A DE19500460 A DE 19500460A DE 19500460 A1 DE19500460 A1 DE 19500460A1
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Pohl GmbH and Co KG
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61JCONTAINERS SPECIALLY ADAPTED FOR MEDICAL OR PHARMACEUTICAL PURPOSES; DEVICES OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR BRINGING PHARMACEUTICAL PRODUCTS INTO PARTICULAR PHYSICAL OR ADMINISTERING FORMS; DEVICES FOR ADMINISTERING FOOD OR MEDICINES ORALLY; BABY COMFORTERS; DEVICES FOR RECEIVING SPITTLE
    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
    • A61J1/14Details; Accessories therefor
    • A61J1/1406Septums, pierceable membranes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/002Closures to be pierced by an extracting-device for the contents and fixed on the container by separate retaining means

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung für Infusi­ onsflaschen oder dergleichen, mit einer mehrere folienab­ gedeckte Durchstechbereiche aufweisenden Decke, die von einer Kappe gefaßt ist.
Eine Anordnung dieser Art ist durch die EP-PS 0 364 783 bekannt. Die Abdeckfolie geht dort bei mehreren Durch­ stechbereichen über alle oder in separater Schließweise über jeweils einen Durchstechbereich. Sie lassen sich so bedarfsweise einzeln für das Zuordnen einer Kanüle und/oder eines Spikes freilegen.
Aufgabe der Erfindung ist es, unter Beibehaltung des Vorteils der zeitlich wahlweisen Zugänglichkeit der Anordnung die entsprechende Abdeckfolie zuordnungs- und handhabungsgünstiger auszubilden. Sie erfaßt außer Infu­ sionsflaschen auch alle Medikamentenflaschen mit sensi­ bler biologischer Sicherheit/Dichtigkeit.
Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angege­ bene Erfindung.
Die daran anschließenden Ansprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Anordnung an.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist eine gattungsgemäße Anordnung erhöhten Gebrauchswerts erzielt. Die einzelnen Durchstechbereiche brauchen nicht mehr separat verschlos­ sen zu werden, noch muß eine über alles gehende Abdeckung hingenommen werden bzw. zum Einsatz kommen. Viel­ mehr wird so vorgegangen, daß die Abdeckfolie zwischen den Durchstechbereichen eine Sollreißlinie aufweist und beiderseits der Sollreißlinie über den Umfang der Kappe vorstehende Grifflaschen ausbildet. So läßt sich trotz des Vorteils einer Gesamtabdeckung zwingend jeweils nur ein Durchstechbereich freilegen. Das Abziehen endet jeweils genügend weit vor der Grenze zum nächsten Durch­ stechbereich. Der kann dann auch wiederum nur willensbe­ tont freigelegt werden. Das führt zu einer bedienungssi­ chereren Handhabung. Auch das Erfassen ist erleichtert zufolge der den Umfang der Kappe frei überragenden Griff­ laschen der Abdeckfolie. Letztere kann aus Kunststoff bestehen. Auch eine Ausbildung aus Aluminium oder einer Kombination daraus ist denkbar. Die keimdicht verschlie­ ßende Befestigung kann im Wege einer Klebung, des Heiß­ siegelns oder dergleichen erreicht werden. Eine beson­ ders vorteilhafte Ausgestaltung der Parzellierung der Abdeckfolie besteht darin, daß ihre Sollreißlinie als Prägelinie oberhalb eines von der Kappe gebildeten Stütz­ steges liegt. Hier kann der Kappenkörper selbst das Präge-Widerlager bilden. Die Prägung kann so weit gehen, daß statt der dabei erreichbaren Querschnittsminimierung des die Abdeckfolie bildenden Materiales eine Perforati­ on ausgeübt wird. Wird weiter so vorgegangen, daß der Stützsteg und ein seitlicher Außenrand der Kappe die abreißbare Abdeckfolie auf Distanz zur Decke und zu einem anschließenden Stufensprung der Anordnung halten, können die Durchstechbereiche sogar zur Bildung eine Desinfektionsflüssigkeit aufnehmenden Nestern genutzt und die Grifflaschen bestens unterfaßt werden. Schließ­ lich wird noch vorgeschlagen daß die Decke zwischen den Durchstechbereichen von einem Steg der Kappe unterfangen ist. Hierdurch wird nicht nur die beispielsweise durch Montageformung einverleibte Decke zum Kopf der Infusions­ flasche hin sicher abgestützt, sondern auch noch eine zweite Widerlagerebene für das Linienprägen bereitgehal­ ten. Überdies erhöht sich die Gesamtstabilität der sogar recht dünnwandig ausbildbaren Kappe. Endlich erweist es sich noch als günstig, daß der Steg im wesentlichen in der Ebene des des Stufensprungs zwischen der Kappe und einer sie verlängernden Mantelwand verläuft. Die die Durchstechbereiche aufweisende Decke ist so in einem gut zugänglichen Überbau des Verschlusses untergebracht.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispie­ les näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine mit der erfindungsgemäßen Anordnung ausge­ rüstete Infusionsflasche,
Fig. 2 die Draufsicht auf die Anordnung,
Fig. 3 den Schnitt gemäß Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen der Fig. 3 entsprechenden Schnitt durch die nun der Infusionsflasche zugeordnete Anord­ nung,
Fig. 5 die Draufsicht auf die Anordnung einen freige­ legten Durchstechbereich wiedergebend,
Fig. 6 eine gleiche Draufsicht einen zweiten freige­ legten Durchstechbereich zeigend und
Fig. 7 in Vergrößerung die obere rechte Randpartie der zugeordneten Anordnung.
Die dargestellte Anordnung A befindet sich an einer Medikamentenflasche bzw. Injektionsflache oder wie dargestellt an einer Transfusionsflasche 1. Letztere enthält steril bzw. vor Keimbildung geschützt eine mit 2 bezeichnete flüssige Substanz.
Im Falle einer Transfusionsflasche befindet sich in der Regel am Boden derselben, wie dargestellt, eine Öse 3 zur stürzenden Anordnung der Transfusionsflasche 1, wobei der Flaschenkopf 4 nach unten weist.
Die Transfusionsflasche 1 verjüngt sich im Bereich ihres Flaschenkopfes 4 zu einem deutlich querschnittskleineren Flaschenhals 5. Dessen Halsöffnung ist zugezogen. Die entsprechende Verschlußwand trägt das Bezugszeichen 6. Der Flaschenkörper besteht aus Kunststoff, beispielswei­ se PE in durchdringbarer Wandungsdicke. Durchdringungsbe­ stecke sind in aller Regel Kanülen respektive Spikes.
Um die die entsprechende Zugänglichkeit über solche Bestecke erbringende Durchdringung, also das gestochene und rissige, umfassende Loch in sicherer Weise abzudich­ ten, ist der Verschlußwand 6 eine Decke 7 aus elasti­ schem Material vorgeschaltet. Sie ist ebenfalls durch­ stechbar und befindet sich der Verschlußwand 6 außerhalb vorgelagert. Sie ist innerhalb der Anordnung A gefaßt und besteht aus gummielastischem Werkstoff, beispielswei­ se aus TPE.
Der sie fassende Teil der Anordnung A ist eine Kappe 8. Die setzt sich in eine den Flaschenhals 5 passend über­ greifende Mantelwand 9 fort. Letztere besitzt eine größe­ re radiale Ausladung, so daß sich am Fuß des Kappenran­ des ein Stufensprung 10 ergibt. Das Ganze sieht aus wie eine gestufte Kappe.
Der oben liegende Boden 11 der Kappe 8 nimmt einen ebe­ nen Verlauf. Er beläßt mindestens eine Öffnung 12 zum Durchführen einer Kanüle bzw. eines Spikes (nicht darge­ stellt). Bevorzugt sind jedoch mehrere solcher Öffnungen 12. Dargestellt sind zwei Öffnungen 12. Besagte Öffnun­ gen 12 erstrecken sich oberhalb je eines Durchstechberei­ ches 13. Die Durchstechbereiche 13 sind dickenverklei­ nert. Erreicht ist das durch von der Oberseite und von der Unterseite der Decke 7 ausgehende, kongruent liegen­ de semisphärische Mulden 14. Diese bringen im Bereich ihrer gegeneinander gerichteten Kulminationspunkte eine auf etwa ein Fünftel der Dicke der Decke 7 reduzierte Stärke, somit elastisch umfassende Lippen bildende Zo­ nen. Zufolge der Dickenminimierung wird überdies der Durchstechreibungswiderstand reduziert.
Die Durchstechbereiche 13 respektive die Öffnungen 12 sind folienabgedeckt. Die Abdeckfolie heißt 15. Es kann sich um eine Aluminiumfolie handeln, ebenso jedoch auch eine aus PE oder PP Die Abdeckfolie 15 überspannt trom­ melfellartig die Öffnungen 12, kontaktiert also nicht die Oberseite der Decke 7. Träger der Abdeckfolie 15 ist die plane Oberseite 16 des oben liegenden Bodens 11 der Kappe 8.
Damit nun unter Benutzung des einen Durchstechbereichs 13 der andere Durchstechbereich noch weiterhin steril bleibt, ist eine Vorkehrung dahingehend getroffen, daß trotz durchgehender Abdeckfolie 15 zwingend nur jeweils eine Öffnung 12 freigelegt wird.
Die Vorkehrungen besteht an der dargestellten Anordnung A darin, daß die Abdeckfolie 15 zwischen den Durchstech­ bereichen 13 eine Sollreißlinie 17 aufweist. Die für das Trennreißen notwendige Kraft ist geringer als die die Abdeckfolie 15 an der Oberseite haltende Haftkraft. Bei 17 ist die schwächste Stelle. Es kann sich sowohl um eine klebetechnische Zuordnung der Abdeckfolie 15 han­ deln als auch eine thermische Anbindung unter Vorausset­ zung entsprechend ansprechender Materialien.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Abdeckfolie 15 in der Diametralen D-D des kreisrund ausgebildeten Flaschenkopfes 4 bzw. der Anordnung A.
Über die Sollreißlinie 17 entstehen so klar parzellierba­ re Abschnitte 15′ und 15′′ der Abdeckfolie 15.
Die der Sollreißlinie 17 abgewandten freien Enden der Abdeckfolie 15 bilden über den Umfang der Kappe 8 greif­ günstig frei vorstehende bzw. auskragende Grifflaschen 18. Deren Breite entspricht der des abdeckenden Teils der Abschnitte 15′, 15′′ der Abdeckfolie.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Sollreiß­ linie 17 in Form einer Prägelinie realisiert. Diese ver­ körpert sich gemäß Darstellung in der Zeichnung als V-Kerbe 19. Die in Richtung der Oberseite 16 der Kappe 8 auf eine minimale Materialbrücke zurückgehenden Flanken der V-Kerbe 19 divergieren flaschenabgewandt. Statt so erzielten, praktisch häutchenartigen Brücke kann auch eine Perforation greifen. Selbst eine Maßnahme, die das Material in der zu bildenden Linie brüchig macht, wäre denkbar und in der Praxis anwendbar.
Den Gegenhalt beim Prägen bildet eine die Öffnungen 12 voneinander scheidende Partie des Bodens 11 der Kappe 8. Hierbei ist baulich so vorgegangen, daß ein von dieser Partie gebildeter Stützsteg 20 berücksichtigt wird.
Letztere und ein seitlicher, besser randseitiger Außen­ rand 21 der Kappe 8 halten die Abdeckfolie 15 auf Di­ stanz zur Decke 7 und sogar zum Stufensprung 10, so daß der in der Zeichnung mit 22 bezeichnete Untergreifbe­ reich erzielt ist.
Zusätzlich abstützend wirkt ein die Decke 7 an der Unter­ seite abstützender Steg 23. Der Stützsteg 20 und der Steg 23 befinden sich in Übereinanderlage. Beide queren die Kappe diagonal, bei ovaler Form der Kappe 8 in der kürzeren Ovalachse.
Der Steg 23 läßt Fenster 24 frei. Die erstrecken sich im wesentlichen deckungsgleich zu den oberseitigen Öffnun­ gen 12 und erlauben das Passieren der bis auf die besag­ ten Fenster 24 auch unterseitig verschlossenen Kappe 8. Die Kappe 8 ist in Bezug auf die umfaßte elastische Decke 7 praktisch als Käfig zu betrachten. Der Steg 23 erstreckt sich höhenmäßig im wesentlichen in der Ebene des Stufensprungs 10 zwischen Kappe 8 und der verlängern­ den Mantelwand 9 der der Kappe 8. Die verlängernde Man­ telwand 9 ist zur Befestigung der Anordnung A am Fla­ schenhals 5 herangezogen. Ihr freies Ende bildet dazu einen nach auswärts abgewinkelten Befestigungsflansch 25 aus. Letzterer tritt gegen einen passenden Gegenflansch 26, der von der Mantelwand 9 des Flaschenhalses 5 ab­ steht. Beide Flansche nehmen einen dem Querschnitt des Flaschenhalses entsprechenden ringförmigen Umlauf. Sie werden dichtschließend miteinander verbunden, beispiels­ weise auf thermischem Wege. Die abdichtende, entspre­ chend keimsperrende Verbindungsfuge trägt das Bezugszei­ chen 27.
Eine an der Innenwandung der Mantelwand 9 ausgebildete Ringrippe 28 tritt bei ordnungsgemäß zugeordneter Kappe 8 in eine Nut 29 an der Mantelwand des Flaschenhalses 5 ein. Die Ringrippe 28 kann in einem ersten Montage­ schritt zur Bildung einer Vorrast genutzt werden, indem sie sich auf der oberen äußeren Randkante zwischen Ver­ schlußwand 6 und der Mantelwand des Flaschenhalses 5 ab­ stützt. Der zweite Montageschritt ist dann die darge­ stellte Zuordnung.
Die Decke 7 kann entsprechend dem kreisrunden Quer­ schnitt des Flaschenkopfes 4 natürlich ebenfalls kreis­ rund gestaltet sein; beim Ausführungsbeispiel ist der Kappe 8 jedoch ein zwar ringförmiger, jedoch in die Ovalform übergehender Umriß gegeben. Wie auch immer der Umriß aussieht, zur dichten, den mechanischen Beanspru­ chungen standhaltenden Einbettung der durchstechbaren Decke 7 liegt eine Zuordnung zugrunde dergestalt, daß der Randbereich 30 der Decke 7 in einem Umfassungs-Form­ schluß-Eingriff E zur Kappe 8 steht. Die Mantelwand 31 der Kappe 8 weist dazu zwei Ringflansche I und II auf. Sie stehen unter Bezug auf die Längsmittelachse x-x der Anordnung A mit axialem Abstand zueinander. Zusammen mit der peripheren Mantelwand 31 ergibt sich so eine im Querschnitt U-förmige Randeinfassung, wobei die U-Öffnun­ gen des profilartigen Gebildes zum Zentrum Z der Decke 7 hin offen sind.
Der axiale Abstand dieser Öffnung oder umlaufenden Öff­ nung entspricht der in dieser Richtung gemessenen Dicke der Decke 7 bzw. liegt aus den weiter unten beschriebe­ nen Gründen etwas darunter, daß sogar eine die Dichtwir­ kung erhöhende Einspannkraft vorliegt.
Zur Optimierung des Umfassungs-Formschluß-Eingriffs E sind an den Innenseiten der backenartigen Ringflansche I, II Rippen 32 ausgebildet. Letztere greifen in je eine passende Nut 33 des Randbereichs 30 der Decke 7 ein. Die entsprechend der Rippenanordnung verlaufende Nut 33 geht sowohl von der Oberseite als auch von der Untersei­ te der Decke 7 aus. Zufolge der so erzielten Nut/Rippen- Verbindung zur Decke 7 hin ergibt sich ein deutlich verlängerter labyrinthartiger Fugenbereich und damit eine erhöhte Dichtigkeit. Unter Durchtritt der Kanüle oder eines querschnittsgrößeren Spikes wird die so reali­ sierte Nut/Rippen-Verbindung 32/33 nicht beeinträchtigt. Die außenliegende Flanke 32′ der Rippen 32 wirkt vielmehr als Gegenhalt gegenüber einer in Richtung des Zentrum Z wirkenden Ausreißkomponente. Die Ausreißkomponente ist in der letzten Figur durch Pfeil y kenntlich gemacht.
Der beschriebene Umfassungs-Formschluß-Eingriff E zwi­ schen Decke 7 und Anordnung A ist durch Anspritzen der Kappe 8 plus Mantelwand 9 und Befestigungsflansch 25 an den Randbereich 30 der Decke 7 erzielt. Hierzu wird die in den Figuren dargestellte, vorgeformte Decke in das Formnest einer Spritzform eingebracht und kappen- etc. bildend umspritzt. Die dabei von Ober- und Unterseite her zugehenden Formteile sparen die Öffnungen 12 und die Fenster 24 aus, dies unter Abdeckung der Mulden 14. Der als Formkern fungierende Randbereich 30 läßt die halte­ klauenartigen Rippen 32 entstehen.
In diesem Zusammenhang ist ein wesentlicher Effekt nutz­ bar:
Das beim Abkühlen auftretende Schrumpfen erhöht die Spannkraft im Bereich des Umfassungs-Formschluß-Ein­ griffs E, drückt diese Parteien als noch fester zusam­ men. Die Dichtung ist ohne Notwendigkeit einer Vernetzung der benachbarten, einander berührenden Mate­ rialien optimiert.
Von der Oberseite des schulterartigen Stufensprungs 10 zwischen Kappe 8 und Mantelwand 9 gehen nach oben gerich­ tete Anspritzstege 34 aus. Letztere enden kurz unterhalb der Oberseite 16 der Kappe 8. Besagte Anspritzstege 34 erstrecken sich in Bereichen, die nicht von der Abdeckfo­ lie 15 überdeckt sind, vergleiche Fig. 2. Trotz plateau­ artiger Erhebung der Kappe 8 liegt gute Zugänglichkeit für das Spritzen vor.
Die Anspritzstege 34 wurzeln nicht nur in dem besagten Stufensprung 10; vielmehr gehen sie auch in die gegebe­ nenfalls parallel verlaufenden Abschnitte der Mantelwand 31 der deutlich exponierten Kappe 8 über. Sie bilden daher zugleich aussteifende Radialstreben, so daß die Wandungsdicke der Anordnung A recht dünn gewählt sein kann.
Hinsichtlich der Kontur der Öffnungen 12 und Fenster 24 bleibt noch festzuhalten, daß letztere kreisrund sind und erstere einen U-förmigen Umriß aufweisen, wobei vor dem Ende der U-Schenkel der die Kappe 8 querende Stütz­ steg 20 verläuft. Die Mulde 14 liegt konzentrisch zum entsprechend ebenfalls kreisrund (Halbkreis) verlaufen­ den U-Steg.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori­ tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt­ lich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzu­ nehmen.

Claims (5)

1. Anordnung (A) an Infusionsflaschen (1) oder derglei­ chen, mit einer mehrere folienabgedeckte Durchstechberei­ che (13) aufweisenden Decke (7), die von einer Kappe (8) gefaßt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (15) zwischen den Durchsteckbereichen (13) eine Sollreiß­ linie (17) aufweist und beiderseits der Sollreißlinie (17) über den Umfang der Kappe (8) vorstehende Greifla­ schen (18) ausbildet.
2. Anordnung nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollreißlinie (17) als Prägelinie oberhalb eines von der Kappe (8) gebildeten Stützsteges (20) liegt.
3. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß der Stützsteg (20) und ein seitlicher Außenrand (21) der Kappe (8) die Abdeckfolie (15) auf Distanz zur Decke (7) und zu einem anschließenden Stufensprung (10) der Anordnung (A) halten.
4. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß die Decke (7) zwischen den Durchstechbereichen (13) von einem Steg (24) der Kappe (8) unterfangen ist.
5. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß der Steg (24) im wesentlichen in der Ebene des Stufensprungs (10) zwischen der Kappe (8) und einer sie verlängernden Mantelwand (9) verläuft.
DE19500460A 1995-01-10 1995-01-10 Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichen Withdrawn DE19500460A1 (de)

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