DE19500460A1 - Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichen - Google Patents
Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung für Infusi
onsflaschen oder dergleichen, mit einer mehrere folienab
gedeckte Durchstechbereiche aufweisenden Decke, die von
einer Kappe gefaßt ist.
Eine Anordnung dieser Art ist durch die EP-PS 0 364 783
bekannt. Die Abdeckfolie geht dort bei mehreren Durch
stechbereichen über alle oder in separater Schließweise
über jeweils einen Durchstechbereich. Sie lassen sich so
bedarfsweise einzeln für das Zuordnen einer Kanüle
und/oder eines Spikes freilegen.
Aufgabe der Erfindung ist es, unter Beibehaltung des
Vorteils der zeitlich wahlweisen Zugänglichkeit der
Anordnung die entsprechende Abdeckfolie zuordnungs- und
handhabungsgünstiger auszubilden. Sie erfaßt außer Infu
sionsflaschen auch alle Medikamentenflaschen mit sensi
bler biologischer Sicherheit/Dichtigkeit.
Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angege
bene Erfindung.
Die daran anschließenden Ansprüche geben vorteilhafte
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Anordnung an.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist eine gattungsgemäße
Anordnung erhöhten Gebrauchswerts erzielt. Die einzelnen
Durchstechbereiche brauchen nicht mehr separat verschlos
sen zu werden, noch muß eine über alles gehende Abdeckung
hingenommen werden bzw. zum Einsatz kommen. Viel
mehr wird so vorgegangen, daß die Abdeckfolie zwischen
den Durchstechbereichen eine Sollreißlinie aufweist und
beiderseits der Sollreißlinie über den Umfang der Kappe
vorstehende Grifflaschen ausbildet. So läßt sich trotz
des Vorteils einer Gesamtabdeckung zwingend jeweils nur
ein Durchstechbereich freilegen. Das Abziehen endet
jeweils genügend weit vor der Grenze zum nächsten Durch
stechbereich. Der kann dann auch wiederum nur willensbe
tont freigelegt werden. Das führt zu einer bedienungssi
chereren Handhabung. Auch das Erfassen ist erleichtert
zufolge der den Umfang der Kappe frei überragenden Griff
laschen der Abdeckfolie. Letztere kann aus Kunststoff
bestehen. Auch eine Ausbildung aus Aluminium oder einer
Kombination daraus ist denkbar. Die keimdicht verschlie
ßende Befestigung kann im Wege einer Klebung, des Heiß
siegelns oder dergleichen erreicht werden. Eine beson
ders vorteilhafte Ausgestaltung der Parzellierung der
Abdeckfolie besteht darin, daß ihre Sollreißlinie als
Prägelinie oberhalb eines von der Kappe gebildeten Stütz
steges liegt. Hier kann der Kappenkörper selbst das
Präge-Widerlager bilden. Die Prägung kann so weit gehen,
daß statt der dabei erreichbaren Querschnittsminimierung
des die Abdeckfolie bildenden Materiales eine Perforati
on ausgeübt wird. Wird weiter so vorgegangen, daß der
Stützsteg und ein seitlicher Außenrand der Kappe die
abreißbare Abdeckfolie auf Distanz zur Decke und zu
einem anschließenden Stufensprung der Anordnung halten,
können die Durchstechbereiche sogar zur Bildung eine
Desinfektionsflüssigkeit aufnehmenden Nestern genutzt
und die Grifflaschen bestens unterfaßt werden. Schließ
lich wird noch vorgeschlagen daß die Decke zwischen den
Durchstechbereichen von einem Steg der Kappe unterfangen
ist. Hierdurch wird nicht nur die beispielsweise durch
Montageformung einverleibte Decke zum Kopf der Infusions
flasche hin sicher abgestützt, sondern auch noch eine
zweite Widerlagerebene für das Linienprägen bereitgehal
ten. Überdies erhöht sich die Gesamtstabilität der sogar
recht dünnwandig ausbildbaren Kappe. Endlich erweist es
sich noch als günstig, daß der Steg im wesentlichen in
der Ebene des des Stufensprungs zwischen der Kappe und
einer sie verlängernden Mantelwand verläuft. Die die
Durchstechbereiche aufweisende Decke ist so in einem gut
zugänglichen Überbau des Verschlusses untergebracht.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand
eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispie
les näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine mit der erfindungsgemäßen Anordnung ausge
rüstete Infusionsflasche,
Fig. 2 die Draufsicht auf die Anordnung,
Fig. 3 den Schnitt gemäß Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen der Fig. 3 entsprechenden Schnitt durch
die nun der Infusionsflasche zugeordnete Anord
nung,
Fig. 5 die Draufsicht auf die Anordnung einen freige
legten Durchstechbereich wiedergebend,
Fig. 6 eine gleiche Draufsicht einen zweiten freige
legten Durchstechbereich zeigend und
Fig. 7 in Vergrößerung die obere rechte Randpartie
der zugeordneten Anordnung.
Die dargestellte Anordnung A befindet sich an einer
Medikamentenflasche bzw. Injektionsflache oder wie
dargestellt an einer Transfusionsflasche 1. Letztere
enthält steril bzw. vor Keimbildung geschützt eine mit
2 bezeichnete flüssige Substanz.
Im Falle einer Transfusionsflasche befindet sich in der
Regel am Boden derselben, wie dargestellt, eine Öse 3
zur stürzenden Anordnung der Transfusionsflasche 1,
wobei der Flaschenkopf 4 nach unten weist.
Die Transfusionsflasche 1 verjüngt sich im Bereich ihres
Flaschenkopfes 4 zu einem deutlich querschnittskleineren
Flaschenhals 5. Dessen Halsöffnung ist zugezogen. Die
entsprechende Verschlußwand trägt das Bezugszeichen 6.
Der Flaschenkörper besteht aus Kunststoff, beispielswei
se PE in durchdringbarer Wandungsdicke. Durchdringungsbe
stecke sind in aller Regel Kanülen respektive Spikes.
Um die die entsprechende Zugänglichkeit über solche
Bestecke erbringende Durchdringung, also das gestochene
und rissige, umfassende Loch in sicherer Weise abzudich
ten, ist der Verschlußwand 6 eine Decke 7 aus elasti
schem Material vorgeschaltet. Sie ist ebenfalls durch
stechbar und befindet sich der Verschlußwand 6 außerhalb
vorgelagert. Sie ist innerhalb der Anordnung A gefaßt
und besteht aus gummielastischem Werkstoff, beispielswei
se aus TPE.
Der sie fassende Teil der Anordnung A ist eine Kappe 8.
Die setzt sich in eine den Flaschenhals 5 passend über
greifende Mantelwand 9 fort. Letztere besitzt eine größe
re radiale Ausladung, so daß sich am Fuß des Kappenran
des ein Stufensprung 10 ergibt. Das Ganze sieht aus wie
eine gestufte Kappe.
Der oben liegende Boden 11 der Kappe 8 nimmt einen ebe
nen Verlauf. Er beläßt mindestens eine Öffnung 12 zum
Durchführen einer Kanüle bzw. eines Spikes (nicht darge
stellt). Bevorzugt sind jedoch mehrere solcher Öffnungen
12. Dargestellt sind zwei Öffnungen 12. Besagte Öffnun
gen 12 erstrecken sich oberhalb je eines Durchstechberei
ches 13. Die Durchstechbereiche 13 sind dickenverklei
nert. Erreicht ist das durch von der Oberseite und von
der Unterseite der Decke 7 ausgehende, kongruent liegen
de semisphärische Mulden 14. Diese bringen im Bereich
ihrer gegeneinander gerichteten Kulminationspunkte eine
auf etwa ein Fünftel der Dicke der Decke 7 reduzierte
Stärke, somit elastisch umfassende Lippen bildende Zo
nen. Zufolge der Dickenminimierung wird überdies der
Durchstechreibungswiderstand reduziert.
Die Durchstechbereiche 13 respektive die Öffnungen 12
sind folienabgedeckt. Die Abdeckfolie heißt 15. Es kann
sich um eine Aluminiumfolie handeln, ebenso jedoch auch
eine aus PE oder PP Die Abdeckfolie 15 überspannt trom
melfellartig die Öffnungen 12, kontaktiert also nicht
die Oberseite der Decke 7. Träger der Abdeckfolie 15 ist
die plane Oberseite 16 des oben liegenden Bodens 11 der
Kappe 8.
Damit nun unter Benutzung des einen Durchstechbereichs
13 der andere Durchstechbereich noch weiterhin steril
bleibt, ist eine Vorkehrung dahingehend getroffen, daß
trotz durchgehender Abdeckfolie 15 zwingend nur jeweils
eine Öffnung 12 freigelegt wird.
Die Vorkehrungen besteht an der dargestellten Anordnung
A darin, daß die Abdeckfolie 15 zwischen den Durchstech
bereichen 13 eine Sollreißlinie 17 aufweist. Die für das
Trennreißen notwendige Kraft ist geringer als die die
Abdeckfolie 15 an der Oberseite haltende Haftkraft. Bei
17 ist die schwächste Stelle. Es kann sich sowohl um
eine klebetechnische Zuordnung der Abdeckfolie 15 han
deln als auch eine thermische Anbindung unter Vorausset
zung entsprechend ansprechender Materialien.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich
die Abdeckfolie 15 in der Diametralen D-D des kreisrund
ausgebildeten Flaschenkopfes 4 bzw. der Anordnung A.
Über die Sollreißlinie 17 entstehen so klar parzellierba
re Abschnitte 15′ und 15′′ der Abdeckfolie 15.
Die der Sollreißlinie 17 abgewandten freien Enden der
Abdeckfolie 15 bilden über den Umfang der Kappe 8 greif
günstig frei vorstehende bzw. auskragende Grifflaschen
18. Deren Breite entspricht der des abdeckenden Teils
der Abschnitte 15′, 15′′ der Abdeckfolie.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Sollreiß
linie 17 in Form einer Prägelinie realisiert. Diese ver
körpert sich gemäß Darstellung in der Zeichnung als
V-Kerbe 19. Die in Richtung der Oberseite 16 der Kappe 8
auf eine minimale Materialbrücke zurückgehenden Flanken
der V-Kerbe 19 divergieren flaschenabgewandt. Statt so
erzielten, praktisch häutchenartigen Brücke kann auch
eine Perforation greifen. Selbst eine Maßnahme, die das
Material in der zu bildenden Linie brüchig macht, wäre
denkbar und in der Praxis anwendbar.
Den Gegenhalt beim Prägen bildet eine die Öffnungen 12
voneinander scheidende Partie des Bodens 11 der Kappe 8.
Hierbei ist baulich so vorgegangen, daß ein von dieser
Partie gebildeter Stützsteg 20 berücksichtigt wird.
Letztere und ein seitlicher, besser randseitiger Außen
rand 21 der Kappe 8 halten die Abdeckfolie 15 auf Di
stanz zur Decke 7 und sogar zum Stufensprung 10, so daß
der in der Zeichnung mit 22 bezeichnete Untergreifbe
reich erzielt ist.
Zusätzlich abstützend wirkt ein die Decke 7 an der Unter
seite abstützender Steg 23. Der Stützsteg 20 und der
Steg 23 befinden sich in Übereinanderlage. Beide queren
die Kappe diagonal, bei ovaler Form der Kappe 8 in der
kürzeren Ovalachse.
Der Steg 23 läßt Fenster 24 frei. Die erstrecken sich im
wesentlichen deckungsgleich zu den oberseitigen Öffnun
gen 12 und erlauben das Passieren der bis auf die besag
ten Fenster 24 auch unterseitig verschlossenen Kappe 8.
Die Kappe 8 ist in Bezug auf die umfaßte elastische
Decke 7 praktisch als Käfig zu betrachten. Der Steg 23
erstreckt sich höhenmäßig im wesentlichen in der Ebene
des Stufensprungs 10 zwischen Kappe 8 und der verlängern
den Mantelwand 9 der der Kappe 8. Die verlängernde Man
telwand 9 ist zur Befestigung der Anordnung A am Fla
schenhals 5 herangezogen. Ihr freies Ende bildet dazu
einen nach auswärts abgewinkelten Befestigungsflansch 25
aus. Letzterer tritt gegen einen passenden Gegenflansch
26, der von der Mantelwand 9 des Flaschenhalses 5 ab
steht. Beide Flansche nehmen einen dem Querschnitt des
Flaschenhalses entsprechenden ringförmigen Umlauf. Sie
werden dichtschließend miteinander verbunden, beispiels
weise auf thermischem Wege. Die abdichtende, entspre
chend keimsperrende Verbindungsfuge trägt das Bezugszei
chen 27.
Eine an der Innenwandung der Mantelwand 9 ausgebildete
Ringrippe 28 tritt bei ordnungsgemäß zugeordneter Kappe
8 in eine Nut 29 an der Mantelwand des Flaschenhalses 5
ein. Die Ringrippe 28 kann in einem ersten Montage
schritt zur Bildung einer Vorrast genutzt werden, indem
sie sich auf der oberen äußeren Randkante zwischen Ver
schlußwand 6 und der Mantelwand des Flaschenhalses 5 ab
stützt. Der zweite Montageschritt ist dann die darge
stellte Zuordnung.
Die Decke 7 kann entsprechend dem kreisrunden Quer
schnitt des Flaschenkopfes 4 natürlich ebenfalls kreis
rund gestaltet sein; beim Ausführungsbeispiel ist der
Kappe 8 jedoch ein zwar ringförmiger, jedoch in die
Ovalform übergehender Umriß gegeben. Wie auch immer der
Umriß aussieht, zur dichten, den mechanischen Beanspru
chungen standhaltenden Einbettung der durchstechbaren
Decke 7 liegt eine Zuordnung zugrunde dergestalt, daß
der Randbereich 30 der Decke 7 in einem Umfassungs-Form
schluß-Eingriff E zur Kappe 8 steht. Die Mantelwand 31
der Kappe 8 weist dazu zwei Ringflansche I und II auf.
Sie stehen unter Bezug auf die Längsmittelachse x-x der
Anordnung A mit axialem Abstand zueinander. Zusammen mit
der peripheren Mantelwand 31 ergibt sich so eine im
Querschnitt U-förmige Randeinfassung, wobei die U-Öffnun
gen des profilartigen Gebildes zum Zentrum Z der Decke 7
hin offen sind.
Der axiale Abstand dieser Öffnung oder umlaufenden Öff
nung entspricht der in dieser Richtung gemessenen Dicke
der Decke 7 bzw. liegt aus den weiter unten beschriebe
nen Gründen etwas darunter, daß sogar eine die Dichtwir
kung erhöhende Einspannkraft vorliegt.
Zur Optimierung des Umfassungs-Formschluß-Eingriffs E
sind an den Innenseiten der backenartigen Ringflansche
I, II Rippen 32 ausgebildet. Letztere greifen in je eine
passende Nut 33 des Randbereichs 30 der Decke 7 ein. Die
entsprechend der Rippenanordnung verlaufende Nut 33
geht sowohl von der Oberseite als auch von der Untersei
te der Decke 7 aus. Zufolge der so erzielten Nut/Rippen-
Verbindung zur Decke 7 hin ergibt sich ein deutlich
verlängerter labyrinthartiger Fugenbereich und damit
eine erhöhte Dichtigkeit. Unter Durchtritt der Kanüle
oder eines querschnittsgrößeren Spikes wird die so reali
sierte Nut/Rippen-Verbindung 32/33 nicht beeinträchtigt.
Die außenliegende Flanke 32′ der Rippen 32 wirkt vielmehr
als Gegenhalt gegenüber einer in Richtung des Zentrum Z
wirkenden Ausreißkomponente. Die Ausreißkomponente ist
in der letzten Figur durch Pfeil y kenntlich gemacht.
Der beschriebene Umfassungs-Formschluß-Eingriff E zwi
schen Decke 7 und Anordnung A ist durch Anspritzen der
Kappe 8 plus Mantelwand 9 und Befestigungsflansch 25 an
den Randbereich 30 der Decke 7 erzielt. Hierzu wird die
in den Figuren dargestellte, vorgeformte Decke in das
Formnest einer Spritzform eingebracht und kappen- etc.
bildend umspritzt. Die dabei von Ober- und Unterseite
her zugehenden Formteile sparen die Öffnungen 12 und die
Fenster 24 aus, dies unter Abdeckung der Mulden 14. Der
als Formkern fungierende Randbereich 30 läßt die halte
klauenartigen Rippen 32 entstehen.
In diesem Zusammenhang ist ein wesentlicher Effekt nutz
bar:
Das beim Abkühlen auftretende Schrumpfen erhöht die Spannkraft im Bereich des Umfassungs-Formschluß-Ein griffs E, drückt diese Parteien als noch fester zusam men. Die Dichtung ist ohne Notwendigkeit einer Vernetzung der benachbarten, einander berührenden Mate rialien optimiert.
Das beim Abkühlen auftretende Schrumpfen erhöht die Spannkraft im Bereich des Umfassungs-Formschluß-Ein griffs E, drückt diese Parteien als noch fester zusam men. Die Dichtung ist ohne Notwendigkeit einer Vernetzung der benachbarten, einander berührenden Mate rialien optimiert.
Von der Oberseite des schulterartigen Stufensprungs 10
zwischen Kappe 8 und Mantelwand 9 gehen nach oben gerich
tete Anspritzstege 34 aus. Letztere enden kurz unterhalb
der Oberseite 16 der Kappe 8. Besagte Anspritzstege 34
erstrecken sich in Bereichen, die nicht von der Abdeckfo
lie 15 überdeckt sind, vergleiche Fig. 2. Trotz plateau
artiger Erhebung der Kappe 8 liegt gute Zugänglichkeit
für das Spritzen vor.
Die Anspritzstege 34 wurzeln nicht nur in dem besagten
Stufensprung 10; vielmehr gehen sie auch in die gegebe
nenfalls parallel verlaufenden Abschnitte der Mantelwand
31 der deutlich exponierten Kappe 8 über. Sie bilden
daher zugleich aussteifende Radialstreben, so daß die
Wandungsdicke der Anordnung A recht dünn gewählt sein
kann.
Hinsichtlich der Kontur der Öffnungen 12 und Fenster 24
bleibt noch festzuhalten, daß letztere kreisrund sind
und erstere einen U-förmigen Umriß aufweisen, wobei vor
dem Ende der U-Schenkel der die Kappe 8 querende Stütz
steg 20 verläuft. Die Mulde 14 liegt konzentrisch zum
entsprechend ebenfalls kreisrund (Halbkreis) verlaufen
den U-Steg.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In
die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori
tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt
lich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser
Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzu
nehmen.
Claims (5)
1. Anordnung (A) an Infusionsflaschen (1) oder derglei
chen, mit einer mehrere folienabgedeckte Durchstechberei
che (13) aufweisenden Decke (7), die von einer Kappe (8)
gefaßt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie
(15) zwischen den Durchsteckbereichen (13) eine Sollreiß
linie (17) aufweist und beiderseits der Sollreißlinie
(17) über den Umfang der Kappe (8) vorstehende Greifla
schen (18) ausbildet.
2. Anordnung nach Anspruch 1 oder insbesondere danach,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sollreißlinie (17) als
Prägelinie oberhalb eines von der Kappe (8) gebildeten
Stützsteges (20) liegt.
3. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich
net, daß der Stützsteg (20) und ein seitlicher Außenrand
(21) der Kappe (8) die Abdeckfolie (15) auf Distanz zur
Decke (7) und zu einem anschließenden Stufensprung (10)
der Anordnung (A) halten.
4. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich
net, daß die Decke (7) zwischen den Durchstechbereichen
(13) von einem Steg (24) der Kappe (8) unterfangen ist.
5. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich
net, daß der Steg (24) im wesentlichen in der Ebene des
Stufensprungs (10) zwischen der Kappe (8) und einer sie
verlängernden Mantelwand (9) verläuft.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE19500460A DE19500460A1 (de) | 1995-01-10 | 1995-01-10 | Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichen |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE19500460A DE19500460A1 (de) | 1995-01-10 | 1995-01-10 | Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichen |
Publications (1)
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| DE19500460A1 true DE19500460A1 (de) | 1996-07-11 |
Family
ID=7751191
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19500460A Withdrawn DE19500460A1 (de) | 1995-01-10 | 1995-01-10 | Anordnung an Infusionsflaschen oder dergleichen |
Country Status (3)
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| EP (1) | EP0721897A1 (de) |
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