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DE20115488U1 - Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter - Google Patents

Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter

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DE20115488U1
DE20115488U1 DE20115488U DE20115488U DE20115488U1 DE 20115488 U1 DE20115488 U1 DE 20115488U1 DE 20115488 U DE20115488 U DE 20115488U DE 20115488 U DE20115488 U DE 20115488U DE 20115488 U1 DE20115488 U1 DE 20115488U1
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closure
dome
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dispensing
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Seaquist Loeffler Kunststoffwerk GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Seaquist-Löffler Kunststoffwerk GmbH
Löfflerstraße 1
D-94078 Freyung-Linden
S 102-06 Gbm
"Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter"
Die Erfindung bezieht sich auf einen Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, insbesondere für Getränkebehälter.
Solche Abgabeverschlüsse sind im Stand der Technik in mannigfaltigen Ausführungen enthalten und werden für Getränkebehälter unterschiedlicher Materialien, insbesondere aus Glas und Kunststoff, eingesetzt.
Insbesondere in den letzten Jahren sind erhöhte Anforderungen an solche Getränkebehälter und zugehörige Abgabeverschlüsse für unterschiedliche Einsatz- und Verwendungszwecke gestellt worden, wobei einerseits die zuverlässige Dichtigkeit des Abgabeverschlusses auch unter erhöhten Beanspruchungen, wie sie beispielsweise bei der Mitnahme der Getränkebehälter zu sportlichen Anwendungen auftreten, problematisch ist, andererseits gewünscht ist, daß der Benutzer der Behälter bei der Entnahme des Gutes, insbesondere beim Trinken, bei dem in der Regel der Mund des Benutzers mit dem Abgabeverschluß in direkten Kontakt kommt, möglichst angenehm ist.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltenden Behälter, insbesondere für die oben genannten Getränkebehälter zur Verfügung zu stellen, der zum einen eine erhöhte Dichtigkeit des Abgabeverschlusses sicherstellt, zum anderen ein angenehmes Empfinden bei direktem Kontakt mit dem Abgabeverschluß ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch einen Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, insbesondere für Getränkebehälter gelöst, mit einem Verschlußkörper mit einer Abdeckung, von
deren Außenrand ein:Maatel her,abragt^ der übe,? ejne &Agr;&mgr;&bgr;&iacgr;&eegr;,&Kgr;&dgr;&ogr;&iacgr;&Agr;&idigr;&idiagr;&EEgr;^^&egr;&bgr; Behälters auf diesem • · ··· · · · · · ··· ·.·.·· · · ·
befestigbar ist, einer iDnifchtrittsöffifiuig ifi. einir Otfersdte*dSs*«Versc*Wußkbrpers, die mit der
Austrittsöffiiung des Behälters in Verbindung steht, und mit einem Verschlußelement zum Öffnen und Schließen der Durchtrittsöffiiung, wobei der Verschlußkörper eine domartige Erhöhung aufweist, die um die Durchtrittsöffnung angeordnet ist und diese enthält, wobei der Verschlußkörper ferner mit einem Hüllenelement versehen ist, das zumindest teilweise einen Außenbereich der domartigen Erhöhung abdeckt, wobei das Material des Hüllenelementes so ausgewählt ist, daß es weicher als das Material der domartigen Erhöhung und/oder der Abdeckung und/oder des Materials des Verschlußkörpers ist.
Durch den erfindungsgemäßen Abgabeverschluß wird das Berührungsempfinden des Benutzers, der beispielsweise beim Trinken im wesentlichen oder ausschließlich mit dem aus dem weicheren Material bestehenden Hüllenelement in Kontakt kommt, sehr positiv beeinflußt.
Darüber hinaus wird die Dichtigkeit des Abgabeverschlusses durch das Vorsehen des weicheren Materials erhöht, da das die Durchtrittsöffnung verschließende Verschlußelement so ausgebildet sein kann, daß es die Durchtrittsöffnung durch einen direkten Kontakt mit dem Hüllenelement abdichtet, und aufgrund der höheren Komprimierbarkeit des weicheren Materials die Abmessungen der Bauteile so gewählt werden können, daß durch Komprimieren des weichen Hüllenmaterials ein sicheres Abdichten ermöglicht wird, ohne daß zu hohe Anforderungen an die Genauigkeit der Abmessungen bzw. der Geometrie der Elemente, d.h. an die Herstellungstoleranzen, gestellt werden müssen.
Das Vorsehen des aus weicherem Material bestehenden Hüllenelements ermöglicht daher eine Herstellung des Abgabeverschlusses mit etwas höheren Toleranzen, was die Massenherstellung vereinfacht und dadurch deutlich kostengünstiger gestaltet.
Die Erfindung liegt daher die überraschende Erkenntnis zu Grunde, daß durch das Vorsehen des aus weicherem Material bestehenden Hüllenelementes beide oben genannten Aufgaben bzw. Probleme durch das erfindungsgemäße Hüllenelement gelöst werden können.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses mit dem aus weichem Material bestehenden Hüllenelement ist die Geräuschdämmung, da aufgrund des weichen und komprimierbaren Hüllenmaterials die Geräuschentwicklung beim Öffnen und Schließen eines Deckels, insbesondere eines Klappdeckels, deutlich vermindert wird. Dies ist insbesondere dann
von Vorteil, wenn man in ruhiger Atmosphäre, beispielsweise in einer Bibliothek oder während eines Vortrages, weitgehend unbemerkt einen entsprechenden Behälter offnen möchte.
Als bevorzugte Materialien für das Hüllenelement eignen sich insbesondere thermoplastische Polymere, insbesondere thermoplastisches Polyester (TPE), Hochdruckpolymere (low densitiy polyethylene, LDPE), aber auch andere Weichkunststoffe, Gummi und/oder Silikon. Diese Materialien stellen auf besonders bevorzugte Weise insbesondere die gewünschte Weichheit des Hüllenelementes zur Verfügung, sind aber auch widerstandsfähig genug, um eine lange Lebensdauer des Hüllenelementes und damit des Abgabeverschlusses sicherzustellen ist.
Selbstverständlich ist es möglich, das Hüllenelement aus einer Kombination zweier oder mehrerer der oben genannten Materialien herzustellen, ohne vom Gegenstand der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Bevorzugt besteht der Verschlußkörper aus einer domartigen Erhöhung, die über die Oberseite bzw. den Rand der Verschlußkörpers hinaus ragt und die als dasjenige Element dient, das von dem Benutzer beispielsweise beim Trinken vom Mund aufgenommen wird.
Bevorzugt ist ferner die domartige Erhöhung über ihre Höhe im Durchmesser abgestuft, wobei sie zu ihrem äußeren Bereich hin einen geringeren Durchmesser und an ihrem äußeren Ende die Austrittsöffhung aufweist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Hüllenelement so ausgebildet, daß die domartige Erhöhung in ihrem Außenbereich im wesentlichen vollständig von dem Hüllenelement abgedeckt wird. Dadurch wird sichergestellt, daß der gesamte Bereich, der voraussichtlich mit dem Mund der trinkenden Person in Kontakt kommt, von dem Hüllenelement abgedeckt ist, wodurch das angenehme Kontaktgefühl vollständig erhalten bleibt. Ferner wird dadurch auch die Möglichkeit der Ausgestaltung des Verschlußelementes variabler, da ein zum Abdichten vorgesehenes Gegenelement des Verschlußelementes an verschiedenen Stellen des Hüllenelementes angreifen und eine Abdichtung sicherstellen kann.
Es ist jedoch selbstverständlich auch möglich, daß das Hüllenelement sich lediglich über bestimmte Teilbereiche der domartigen Erhöhung erstreckt, insbesondere über einen oberen
Bereich der domartigen Erhöhung. Dies ist abhängig von der Ausgestaltung, insbesondere der Größe der domartigen Erhöhung, und kann vom Fachmann beliebig an die gewünschte Verwendung angepaßt werden.
Im Gegenzug ist es selbstverständlich auch möglich, daß sich das Hüllenelement nicht nur über die domartige Erhöhung erstreckt, sonder darüber hinaus auch weitere Teilbereiche des Verschlußkörpers abdeckt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform bildet das Verschlußelement einen Klappdeckel, der durch ein Scharnier an dem Verschlußkörper einteilig angelenkt ist. Dies ist besonders deshalb vorteilhaft, weil dadurch Verschlußelement und Verschlußkörper eine Einheit bilden, das Verschlußelement dadurch nicht verloren gehen kann.
Es ist selbstverständlich auch möglich, anstelle des mit einem Klappdeckel verbundenen Verschlußelementes andere Verschlußelemente vorzusehen, auch Verschlußelemente, die als ein von dem Verschlußkörper getrenntes Bauteil ausgebildet sind. Ferner sind sämtliche Verschlußmöglichkeiten denkbar, beispielsweise kann ein Verschlußelement vorgesehen sein, das durch einen Schnappmechanismus oder einen Drehmechanismus an dem Verschlußkörper befestigt sein kann, ohne vom Gegenstand der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses werden anhand der beigefügten schematischen Zeichnungen noch deutlicher. Es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses; und
Figur 2 einen Querschnitt einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses.
Figur 1 zeigt einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses 10 für fließfähiges Gut enthaltende Behälter mit einem Verschlußkörper 100 und einem als Deckel ausgebildeten Verschlußelement 200. Verschlußkörper 100 und Verschlußelement 200 sind über ein Scharnier 290, das bei dieser Ausführungsform als
Filmscharnier ausgebildet ist, einseitig miteinander verbunden, so daß das Verschlußelement 200 von der in Figur 1 gezeigten, den Verschlußkörper öffnenden Stellung um eine durch das Filmscharnier 290 gebildete Achse um etwa 180° in die den Verschlußkörper schließende Stellung verschwenkt werden kann.
Der Verschlußkörper 100 weist auf seiner Oberseite eine Abdeckung 120 auf, von deren radialem Außenrand sich ein Mantel 110 seitlich erstreckt. Der Mantel 110 ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet und weist ein Innengewinde 112 auf, so daß er auf einem Behälter (nicht gezeigt) mit einem entsprechenden Gegengewinde durch Aufschrauben befestigbar ist.
Anstelle der Schraubverbindung können auch andere Befestigungsarten des Verschlußkörpers an einem Behälter vorgesehen sein, beispielsweise Schnappverbindungen. Es ist auch möglich, daß der Abgabeverschluß direkt einstückig mit einem entsprechenden Behälter ausgebildet ist.
Im oberen Bereich des Mantels 110 des Verschlußkörpers 100, in der Nähe des Außenrandes der Abdeckung 120 des Verschlußkörpers 100 ist bei der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform eine Dichtlippe 114 vorgesehen, die in Form eines gegenüber der Horizontalen leicht nach unten geneigten Ringes ausgebildet ist, so daß diese Dichtlippe 114 beim Aufschrauben des Verschlußelements 100 auf den Behälter auf eine Oberseite der Behälteröffnung drückt und diese abdichtet.
Die Dichtlippe 114 ist bei der hier gezeigten Ausführungsform einstückig mit dem Verschlußkörper ausgebildet, besteht aber aus einem weichen Material, in diesem Fall Silikon, im Gegensatz zu dem Hartkunststoff, aus dem der Verschlußkörper 100 und auch das Verschlußelement 200 des Abgabeverschlusses 10 hergestellt sind. Es soll an dieser Stelle jedoch angemerkt werden, daß bei einer anderen Ausführungsform die Dichtlippe aus dem gleichen Material wie der Verschlußkörper hergestellt sein kann, was dem Herstellungsprozeß vereinfacht.
Die Abdeckung 120 des Verschlußkörpers 100 weist eine im wesentlichen horizontale Ringschulter 122 auf, von der aus sich ein radial innen liegender Bereich domartig und abgestuft über die Ringschulter hinaus nach außen erstreckt, wobei die domartige Erhöhung 124 über ihre
Höhe im Durchmesser abgestuft ist und an ihrem äußeren Ende eine Austrittsöffhung 126 aufweist.
Die domartige Erhöhung umfaßt im wesentlichen eine erste (oder obere) Abstufung 128, die, im Hinblick auf die Abdeckung 120, über einer zweiten (oder unteren) Abstufung 134 liegt. Jede der Abstufungen 128, 134 ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet, wobei beide Abstufungen 128, 134 vergleichbare Höhen aufweisen, die erste Abstufung 128 jedoch einen geringeren Durchmesser aufweist.
Die außenseitigen Übergänge zwischen der ersten Abstufung 128 und der zweiten Abstufung 134 sowie der zweiten Abstufung 134 und der Ringschulter 122 sind abgerundet, so daß keine scharfen Kanten entstehen.
Oberhalb der ersten Abstufung 128 ist ein radial nach innen abgeknickter Abschlußrand 136 vorgesehen, der in seinem obersten Bereich nahezu horizontal verläuft.
Der Innenbereich der domartigen Erhöhung 124 der Abdeckung 120 ist bezüglich seiner Innendurchmesser abgestuft: Unterhalb des Innendurchmessers der Durchtrittsöffnung 126, welches der geringste Innendurchmesser innerhalb der domartigen Erhöhung ist, ist der Innendurchmesser der domartigen Erhöhung in Richtung nach unten bzw. innen vergrößert. Nach der ersten Erweiterung des Innendurchmessers direkt unterhalb des Abschlußrandes 136 erstreckt sich der Innenbereich im wesentlichen zylindrisch über die gesamte axiale Ausdehnung der ersten Abstufung und weitet sich in etwa in Höhe des Übergangsbereichs zwischen der ersten Abstufung 128 und der zweiten Abstufung 134 weiter aus.
Das untere Ende der ersten Abstufung 128 des Schlauchhalters 180 bildet im Innenbereich eine ringförmige Anschlagfläche 130, die gleichzeitig eine Ringnut 132 im oberen Bereich innerhalb der zweiten Abstufung 134 begrenzt. Der innere Bereich der zweiten Abstufung 134 unterhalb der Ringnut 132 verläuft stumpfkegelförmig und erweitert sich in Richtung nach unten und geht an seinem unteren Ende in die untere Seite der horizontal liegenden Ringschulter 122 der Abdeckung 120 über.
Das Verschlußelement 200 ist im wesentlichen deckeiförmig ausgebildet und umfaßt eine Kopfplatte 210 und einen sich von dieser erstreckenden Seitenbereich 220 auf, wobei der Seitenbereich 220 im wesentlichen so ausgebildet ist, daß er in einer Schließstellung des Verschlußelementes 200 im wesentlichen mit dem Mantel 110 des Verschlußkörpers 100 fluchtet.
Ferner weist das Verschlußelement 200 an seiner dem Scharnier 290 gegenüberliegenden Seite eine Nut 260 zur Aufnahme eines Qualitätssicherungselementes 160 auf, wobei die Nut 260 (bei der in der in Figur 1 gezeigten Stellung des Verschlußelementes 200 im unteren Bereich, also bei geschlossener Stellung im oberen Bereich) nach innen zurückgenommen ist, so daß das Qualitätssicherungselement 160 zum Entsiegeln in diesen zurückgenommenen Bereich eingedrückt werden kann. Die Nut 260 für das Qualitätssicherungselement 160 wird durch eine Nase 262 und einen Vorsprung 264 in ihrem oberen und unteren Bereich begrenzt.
Die in Figur 1 gezeigte Ausführungsform weist ein aus thermoplastischem Polyester (TPE) bestehendes Hüllenelement 150 auf, das sich im wesentlichen über den gesamten Außenbereich der domartigen Erhöhung 124 der Abdeckung 120 erstreckt und der Kontur der domartigen Erhöhung 124 folgt.
Die Abmessungen des Hüllenelementes 150 aus thermoplastischem Polyester und der domartigen Erhöhung 124 sowie einem auf der Innenseite der Kopfplatte 210 des Verschlußelementes 200 vorgesehenen Quetschorgan 280, das im wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist, sind so aufeinander abgestimmt, daß beim Schließen des Verschlußelementes 200 das Quetschorgan 280 die erste Abstufung 128 der domartigen Erhöhung 124 mit dem auf ihr aufgebrachten Hüllenelement 150 übergreift und dadurch die Durchgangsöffhung 126 nach außen dicht abschließt.
Bei der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform ist dabei der Außendurchmesser des Hüllenelementes 150 auf Höhe der ersten Abstufung 128 in seinem unkompromierten Zustand etwas größer als der Innendurchmesser des kreisförmigen Quetschorgans 280 des Verschlußelementes 200, so daß beim Schließen des als Klappdeckel ausgebildeten Verschlußelements 200 bei gleichzeitiger leichter Komprimierung des Hüllenelementes 150 eine
Preßpassung zwischen Quetschorgan 280 und Hüllenelement 150 erzeugt wird, was zu einer sicheren Abdichtung an dieser Stelle fuhrt.
Nur der Vollständigkeit halber soll darauf hingewiesen werden, daß die in Figur 1 gezeigte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses so ausgebildet ist, daß in den Innenbereich des Verschlußkörpers 200 zusätzlich auch ein Abgabeschlauch eingesetzt werden kann, der im Innenbereich der domartigen Erhöhung 124 sicher festgelegt ist und dessen äußeres Ende aus der Durchtrittsöffhung 126 herausragt, um ggf. eine noch weiter vereinfachte Entnahme des fließfähigen Gutes zu ermöglichen. Zur besonderen Ausgestaltung eines solchen Abgabeschlauches wird auf die parallele Gebrauchsmusteranmeldung (anwaltliches Aktenzeichen S102-04 Gbm) verwiesen.
Figur 2 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses, der im wesentlichen mit der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform identisch ist.
Im Gegensatz zu der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform ist jedoch das Hüllenelement 150 so ausgebildet, daß es lediglich einen oberen Bereich der domartigen Erhöhung 124 abdeckt, im wesentlichen im Bereich der ersten Abstufung 128 und im Bereich des Übergangs zwischen der ersten Abstufung 128 und der zweiten Abstufung 134 der domartigen Erhöhung 124.
Darüber hinaus ist das Hüllenelement 150 bei dieser Ausführungsform aus einem Hochdruckpolyethylene (LDPE, low density polyethylene) hergestellt.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
S 102-06 Gbm
Bezugszeichenliste
10 Abgabeverschluß
100 Verschlußkörper
110 Mantel
112 Gewinde
114 Dichtlippe
120 Abdeckung
122 Ringschulter
124 domartige Erhöhung
125 Durchtrittsöffnung 128 erste Abstufung
130 ringförmig Anschlagfläche
132 Ringnut
134 zweite Abstufung
136 Abschlußrand
150 Hüllenelement
160 Originalitätssicherungselement
200 Verschlußelement
210 Kopfplatte
220 Seitenbereich
260 Nut
262 Nase
264 Vorsprung
290 Scharnier

Claims (9)

1. Abgabeverschluß (10) für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, insbesondere für Getränkebehälter mit
einem Verschlußkörper (100) mit einer Abdeckung (120), von deren Außenrand ein Mantel (110) herabragt, der über eine Austrittsöffnung des Behälters auf diesem befestigbar ist,
einer Durchtrittsöffnung (126) in einer Oberseite des Verschlußkörpers (100), die mit der Austrittsöffnung des Behälters in Verbindung steht, und
einem Verschlußelement (200) zum Öffnen und Schließen der Durchtrittsöffnung (126),
wobei der Verschlußkörper (100) eine domartige Erhöhung (124) aufweist, die um die Durchtrittsöffnung (126) angeordnet ist und diese enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Verschlußkörper (100) ferner mit einem Hüllenelement (150, 150') versehen ist, das zumindest teilweise einen Außenbereich der domartigen Erhöhung (124) abdeckt, wobei das Material des Hüllenelementes (150, 150') so ausgewählt ist, daß es weicher als das Material der domartigen Erhöhung (124) und/oder der Abdeckung (120) und/oder des Materials des Verschlußkörpers (100) ist.
2. Abgabeverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllenelement (150, 150') aus thermoplastischem Polyester (TPE) und/oder aus Hochdruckpolyethylen (LDPE) oder einer Kombination einer dieser Materialien hergestellt ist.
3. Abgabeverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllenelement (150, 150') aus Gummi, Silikon und/oder Weichkunststoff oder eine Kombination dieser Materialien hergestellt ist.
4. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (100) aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) hergestellt ist.
5. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (120) des Verschlußkörpers (100) eine radial außenliegende Ringschulter (122) und die radial innenliegende domartige Erhöhung (124) aufweist.
6. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die domartige Erhöhung (124) über ihre Höhe im Durchmesser abgestuft ist und an ihrem äußeren Ende die Durchtrittsöffnung (126) aufweist.
7. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllenelement (150) die domartige Erhöhung im Außenbereich im wesentlichen vollständig abdeckt.
8. Abgabeverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllenelement (150') die domartige Erhöhung (124) nur in einem oberen Bereich abdeckt.
9. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (200) einen Klappdeckel bildet, der durch ein Scharnier (290) an dem Verschlußkörper (100) einteilig angelenkt ist.
DE20115488U 2001-09-20 2001-09-20 Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter Expired - Lifetime DE20115488U1 (de)

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