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DE60101847T2 - Anlegeplatz auf einer Wasserfläche mit Elementen zum Festmachen eines Wasserfahrzeugs - Google Patents

Anlegeplatz auf einer Wasserfläche mit Elementen zum Festmachen eines Wasserfahrzeugs Download PDF

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DE60101847T2
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DE
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shell
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Steen Olsen
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OLSEN DESIGN APS FREDERICIA
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OLSEN DESIGN APS
OLSEN DESIGN APS FREDERICIA
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B59/00Hull protection specially adapted for vessels; Cleaning devices specially adapted for vessels
    • B63B59/04Preventing hull fouling
    • B63B59/045Preventing hull fouling by wrapping the submerged hull or part of the hull with an impermeable sheet

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Removal Of Floating Material (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Filling Or Discharging Of Gas Storage Vessels (AREA)
  • Physical Water Treatments (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Anlegeplatz auf einer Wasserfläche mit Elementen zum Festmachen eines Wasserfahrzeugs, wobei der Anlegeplatz mit einer Hülle versehen ist, die an den Elementen oder anderen Elementen an dem Anlegeplatz festgemacht ist, die Hülle eine Ruheposition hat, in der sie die Einfahrt eines Wasserfahrzeugs erlaubt und eine aktive Position hat, in der sie im wesentlichen dicht an dem eingefahrenen Wasserfahrzeug anliegt, die Hülle aus einem flexiblen Material besteht, das wenigstens im wesentlichen licht- und wasserdicht ist, die Hülle wenigstens den Hauptteil des Fahrzeugs der unter der Wasseroberfläche liegt, einschließt, wobei die Hülle sich in der aktiven Position unter dem festgemachten Wasserfahrzeug von einem freien Rand auf der einen Seite des Wasserfahrzeugs zu einem freien Rand auf der anderen Seite des Wasserfahrzeugs erstreckt und ihre Hülle entlang ihrer freien Ränder mit wenigstens einem Schwimmkörper zum auf dem Wasser aufschwimmenden Halten der freien Ränder versehen ist.
  • Auf Wasserflächen wie Meeren oder Seen leben Organismen, die vorzugsweise auf einem Teil des Wasserfahrzeugs, der sich unterhalb der Wasserlinie befindet, wachsen.
  • Dieses Fouling, das typischer Weise algae und acorn barnacles einschließt, ist eine vermutliche Ursache für die Zerstörung des Unterwasserkörpers des Wasserfahrzeugs, es erhöht weiter den Widerstand, der auf das Wasserfahrzeug ausgeübt wird, während dieses in dem Wasser fortschreitet. Man versucht daher, das Fouling mit Anti-Fouling-Farben zu bekämpfen, die toxische Chemikalien beinhalten, denen die Organismen nicht widerstehen können.
  • Die Chemikalien werden jedoch in dem umgebenden Wasser mehr oder weniger gelöst oder verteilt mit einem nachteiligen Effekt für Fauna und Flora in dem jeweiligen Wasserbereich. Über die Nahrungskette gelangen die Chemikalien schließlich in den menschlichen Organismus, beispielsweise durch den Verzehr von Fischen aus dem Gebiet.
  • Die Behörden in vielen Ländern haben daher bereits die Verwendung dieser toxischen Farben verboten oder beabsichtigten diese nach einer möglichst genauen Übergangszeit zu verbieten.
  • Es wird versucht, dieses Problem durch Versehen der Anlegeplätze mit licht- und wasserdichten Hüllen zu lösen, die den Unterwasserkörper eines festgemachten Fahrzeugs einschließen und diesen gegen Fouling durch lebende Organismen schützen, ohne dass die Umwelt dadurch verschmutzt wird und die eine Belastung von Fauna und Flora in dem Wassergebiet, in dem sich das Wasserfahrzeug befindet, verursacht wird.
  • Eine solche Hülle schließt das Licht ab und verhindert dadurch die Photosynthese, die diese Organismen wie algae benötigen, um in dem umgebenden Wasser zu leben und sich als unerwünschtes Fouling an dem Unterwasserkörper abzusetzen.
  • Weiter blockiert die Hülle das Einströmen von frischem Wasser in den Bereich, der den Unterwasserkörper umgibt. Es wird dadurch der Vorteil erreicht, dass lebende Organismen, beispielsweise arcon barnacles nicht oder in einem sehr begrenzten Ausmaß in der geringen Wassermenge, die zwischen dem Unterwasserkörper und der Hülle verbleibt, leben können.
  • Aus dem US-Patent Nr. 5 279 244 ist ein Anlegeplatz mit einer Umhüllung zum Schützen des Unterwasserkörpers eines Wasserfahrzeugs gegen Fouling. Die Umhüllung ist schwerer als das Wasser und wird daher an den Boden versinken, wenn sie nicht verwendet wird.
  • Ein ähnlicher Anlegeplatz ist aus dem US-Patent Nr. 4 282 822 bekannt. In diesem Fall wird eine Abdeckung zwangsweise unter Wasser gehalten, wenn sie nicht verwendet wird. Bei der Verwendung wird die Abdeckung durch aufblasbare Schwimmkörper unter den Unterwasserkörper des Wasserfahrzeugs gebracht.
  • Aus dem US-Patent Nr. 3 205 851 ist es bekannt, ein Blatt mit festen Schwimmkörpern, die entlang des Randes des Blattes angeordnet sind und dazu dienen, den Rand des Blattes auf der Wasseroberfläche aufschwimmen zu lassen, zu verwenden.
  • Das Blatt besteht aus einem flexiblen Material, das in einer unkontrollierten Weise von den Schwimmkörpern in das Wasser herabhängt. Die obigen bekannten Anlegeplätze haben gemeinsam, dass sie teuer zu erstellen und zeitaufwendig und schwierig zu betätigen sind. Weiter müssen die zugehörigen Hüllen in jedem Fall für das jeweilige Fahrzeug angepasst werden.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen Anlegeplatz der in dem ersten Absatz genannten Art zu schaffen, der eine einfache und kostengünstige Ausführung hat.
  • Eine zweite Aufgabe der Erfindung ist es, einen Anlegeplatz der in dem ersten Absatz genannten Art zu schaffen, der schnell und einfach zu betätigen ist.
  • Eine dritte Aufgabe der Erfindung ist es, eine Hülle für einen Anlegeplatz von der Art, wie sie in dem ersten Absatz genannt ist, die einfach und schnell an Fahrzeuge unterschiedlicher Größe und Formen angepasst werden kann.
  • Eine vierte Aufgabe der Erfindung ist es, ein Tuch zum Herstellen einer Hülle für einen Festmacher von der Art, wie er in dem ersten Absatz genannt worden ist, zu schaffen.
  • Die neuen und einzigartigen Merkmale nach der Erfindung, durch die dies erreicht wird, ist die Tatsache, dass wenigstens ein Lastgewicht mit einem Gewicht, das geringer ist als der Gesamtauftrieb der Schwimmkörper an dem Boden der Abdeckung angeordnet ist. In der Ruheposition kann das Wasserfahrzeug frei aus und in die Hülle fahren, während die Hülle in ihrer aktiven Position ein Wasservolumen einschließt, das so gering ist, dass die Existenzbedingungen für lebende Organismen sehr begrenzt sind.
  • Dadurch, dass die freien Ränder der Abdeckung in einen Endrand an seinem rückwärtigen Ende verlaufen, wird in dem restlichen Abschnitt eine Passage definiert, die es erlaubt, ein Wasserfahrzeug in und aus der Abdeckung heraus zu fahren.
  • Der Endrand kann mit einem vorzugsweise länglichen Gesicht um die Passage währenddessen offen zu halten. Wenn das Wasserfahrzeug die Hülle erreicht hat, kann die Öffnung mit einer Schließleine geschlossen werden, die die freien Ränder an dem rückwärtigen Ende der Hülle zusammenzieht, wodurch der Endrand gefaltet werden kann durch die vorzugsweise länglichen Gewichte, die von den freien Enden herabhängen.
  • Die Hülle kann beispielsweise an Pfosten an dem Anlegeplatz mittels Tauen abgehängt sein, in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist jedoch die Hülle so ausgebildet, dass sie selbst auf dem Wasser schwimmen kann.
  • Zu diesem Zweck kann ein oberer Schwimmkörper entlang der beiden freien Ränder der Hülle vorgesehen sein, während ein Lastgewicht an dem Boden der Hülle angeordnet sein kann, dessen Gewicht kleiner ist als der Gesamtauftrieb der Schwimmkörper und das dazu dient, die Hülle in dem Wasser unten zu halten.
  • Es wurde oben erwähnt, dass es bevorzugt ist, wenn die Abdeckung in ihrer aktiven Position nahe zu dem Unterwasserkörper des Wasserfahrzeugs ist, um dadurch die Möglichkeiten des Überlebens von lebenden Organismen in dem verbleibenden kleinen Raum von Wasser um den Bootskörper herum zu begrenzen.
  • Die Abdeckung kann beispielsweise mittels Leinen an den Unterwasserkörper angezogen werden, die von der Mannschaft des Wasserfahrzeugs angezogen wird, wodurch die Mannschaft jedoch gezwungen wird, schwere und harte Arbeit auszuführen, um die großen Wassermengen zu verlagern, die sich zwischen der Hülle und dem Bootskörper in der Ruheposition ansammeln.
  • Bei einer eleganten Lösung nach der Erfindung wird diese Aufgabe stattdessen von den Schwimmkörpern ausgeführt, die an jeder Seite der Hülle in einem Bereich zwischen dem Lastgewicht an dem oberen Schwimmkörper vorgesehen ist und die gemeinsam einen Auftrieb haben, der geringer ist als das Gewicht des Endgewichts.
  • Die Mannschaft muss jetzt lediglich an einem oder mehreren Tauen, die mit dem Lastgewicht verbunden sind, ziehen, um dies mit einer etwas größeren vertikalen Kraft als dem Unterschied zwischen dem Gewicht des Lastgewichts und dem Auftrieb der anderen Schwimmkörper zu bewirken.
  • Die zuletzt genannten Schwimmkörper werden, von einem Teil des Gewichts des Lastgewichts erleichtert, jetzt in dem Wasser aufsteigen, während dieses Aufziehens der Hülle damit, wodurch das Wasser in der Hülle automatisch dazu gezwungen wird, durch die Passage an dem rückwärtigen Ende der Hülle auszufließen.
  • In dem Fall, in dem der Unterwasserkörper mit einem Kiel versehen ist, können die anderen Schwimmkörper vorteilhaft derart auf der Hülle angeordnet sein, dass sie an dem Übergang zwischen dem Bootskörper und dem Kiel des festgemachten Wasserfahrzeugs in der aktiven Position der Abdeckung sind.
  • Die Erfindung betrifft weiter eine Hülle für den oben genannten Anlegeplatz. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Hülle kann diese in einem Bereich zwischen dem Lastgewicht und dem oberen Auftriebskörper mit wenigstens einer Tasche mit einem Volumen ausgebildet sein, das durch Auffüllen mit einem Fluid, etwa Luft oder Wasser vergrößert werden kann.
  • Wenn die Tasche von einem flach liegenden zu einem vergrößerten Zustand vergrößert wird, wird sein Ausmaß in der Ebene der Abdeckung verringert, wodurch die Größe und die Form der Abdeckung individuell an das jeweilige Wasserfahrzeug angepasst werden kann.
  • Eine Anzahl von Taschen oder Kanälen, die geeignet angeordnet und geformt sind, sind normalerweise für diesen Zweck erforderlich.
  • Wenn die beiden Wandungen einer Tasche oder eines Kanals im Querschnitt eine ungleiche Länge haben und die längste Wand auf der Innenseite der Abdeckung ist, wird diese Wand in vorteilhafter Weise in Höhlungen in dem Bereich beispielsweise eines Propellers, Ruders oder Kiels eindringen und diese füllen, wenn die Tasche oder der Kanal aufgeblasen werden, damit so wenig Wasser wie möglich in diesen Bereichen verbleibt, in dem Organismen, die sonst dazu neigen, sich als Fouling an dem Unterwasserkörper des Wasserfahrzeugs abzusetzen.
  • Taschen in Form von Kanälen können vorteilhafter Weise in eine Richtung von dem Eintrittsende zu dem Bug des Wasserfahrzeugs verlaufen und an dem Übergang zwischen dem Bootskörper und dem Kiel eines festgemachten Wasserfahrzeugs platziert werden, wenn die Abdeckung in ihrer aktiven Position ist.
  • Die Hülle kann weiter aus einem flexiblen Tuch bestehen, das durch eine Anzahl von länglichen, flexiblen Versteifungselementen versteift wird, das wenigstens ein flexibles Versteifungselement aufweist, welches auf jeder Seite des Kiels angeordnet ist und sich hauptsächlich in der Richtung von dem Eintrittsende zu dem Bug des Wasserfahrzeugs erstreckt.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des flexiblen Versteifungselements kann dieses aus einem mit einem Fluid gefüllten Kanal bestehen.
  • Die Erfindung wir im folgenden genauer erläutert, wobei lediglich beispielhafte Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben werden. Dabei zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Anlegeplatzes für ein Wasserfahrzeug mit einem ersten Ausführungsbeispiel einer Hülle in der Ruheposition,
  • 2 die Ansicht von 1 in einer Betriebsposition, wobei die Hülle ein festgemachtes Wasserfahrzeug gegenüber Fouling, beispielsweise durch algae, schützt,
  • 3 eine Querschnittsansicht der Darstellung von 1,
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Anlegeplatzes für ein Wasserfahrzeug nach einem zweiten Ausführungsbeispiel, wobei die Hülle in Ruheposition ist,
  • 5 die Ansicht von 4 in einer Betriebsposition, wobei die Hülle ein festgemachtes Wasserfahrzeug gegen Fouling, beispielsweise durch algae, schützt,
  • 6 eine Querschnittsdarstellung der Ansicht von 4, nachdem ein Wasserfahrzeug in die Hülle eingefahren ist, wobei die Hülle in ihrer Ruheposition ist,
  • 7 die Ansicht von 4 in einem Zustand, in dem die Hülle um den Unterwasserkörper des festgemachten Wasserfahrzeuges geschlossen wird,
  • 8 die Ansicht von 4, wobei die Hülle jedoch in der Betriebsposition ist, in der die Hülle jetzt um den Unterwasserkörper des Wasserfahrzeuges geschlossen ist,
  • 9 eine gebrochene Längsschnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer Hülle, die mit aufblasbaren Kanälen versehen ist und in seiner Betriebsposition an einem Wasserfahrzeug ist,
  • 10 in einem größeren Maßstab eine perspektivische Ansicht eines Schnitts des in 9 gezeigten Tuchs mit flachliegenden Kanälen,
  • 11 die Ansicht von 10 mit aufgeblasenen Kanälen,
  • 12 eine Schnittansicht eines vierten Ausführungsbeispiels einer Hülle, die mit aufblasbaren Kanälen versehen ist und in seinem Betriebszustand an einem Wasserfahrzeug ist, und
  • 13 eine perspektivische Ansicht eines Anlegeplatzes für ein Wasserfahrzeug nach einem fünften Ausführungsbeispiel einer Hülle in seiner Ruheposition.
  • Die 13 zeigen einen Anlegeplatz 1 mit einem ersten Ausführungsbeispiel einer Hülle 2 nach der Erfindung zum Schützen eines Wasserfahrzeugs gegenüber Fouling durch lebende Organismen, etwa acorn barnacles und algae. An dem Anlegeplatz sind die Brücke 4 und zwei Pfosten, die in den Meeresboden eingetrieben sind, lediglich gebrochen dargestellt. Die Hülle ist an der Brücke 4 bzw. an die Pfosten mittels Festmacherleinen 6 angebracht.
  • Das Wasserfahrzeug, das in 2 in gestrichelten Linien dargestellt ist, ist an der Brücke 4 bzw. den Pfosten 5 mittels weiterer Festmachleinen 7 festgemacht.
  • Eine oder mehrere Festmacherleinen, die zu der Hülle und zu dem Wasserfahrzeug verlaufen, können nach Bedarf steif oder elastisch ausgebildet sein.
  • Die Hülle besteht aus einem flexiblen Tuch 8, das aus einem leichten und wasserfesten Material besteht. Entlang seinem oberen Rand ist das Tuch mit Schwimmröhren 9 versehen, um das Tuch auf dem Wasser schwimmend zu halten, es ist entlang seines unteren Randes mit einer Kette 10 versehen, um dieses unterhalb der Wasserlinie zu halten.
  • In 1 ist die Hülle 2 in ihrer Ruheposition bereit, das Wasserfahrzeug 3 aufzunehmen.
  • In den 2 und 3 ist das Wasserfahrzeug in die Hülle gefahren, die Hülle ist, wie am besten in 3 erkennbar ist, sodann um das Heck des Wasserfahrzeuges mittels einer Schließleine (nicht gezeigt) verschlossen.
  • Das lichtfeste Tuch bildet jetzt eine Schranke gegenüber Licht, das daher nicht dazu in der Lage ist, zu den lebenden Organismen hindurch zu dringen, die sich hinter der Hülle aufhalten können und die für die Photosynthese Licht benötigen um zu existieren. Das Fouling des Unterwasserkörpers wird durch das Fehlen von Licht verhindert oder behindert.
  • In den 48 ist der Anlegeplatz mit einem zweiten Ausführungsbeispiel der Hülle 11 der Erfindung zum Schützen des Wasserfahrzeugs 3 gegen Fouling, beispielsweise durch acorn. barnacles und algae versehen.
  • Die Hülle besteht aus einem flexiblen Tuch 12 aus einem licht- und wasserdichtem Material. Entlang dem oberen Rand des Tuchs ist Schwimmrohr 13 vorgesehen, dass das Tuch 12 auf dem Wasser aufschwimmen lässt, an dem Boden ist eine Senkkette 14 zum Beschweren des Tuchs zum Absinken in dem Wasser vorgesehen.
  • In diesem Fall ist dieses Tuch jedoch an dem Boden – nicht wie bei den Ausführungsbeispielen der Hülle in den 13 offen – sondern ist im Gegensatz dazu geschlossen, das Tuch erstreckt sich jetzt vollständig unter dem Wasser zwischen einem – gesehen in den Figuren – rechten oberen Rand 15a und einem linken oberen Rand 15b.
  • An der Vorderseite 16 ist die Hülle 12 an der Brücke 4 und an seinem rückwärtigen Ende 17 mit dem Pfosten 5 mittels der Festmacherleinen 6 festgemacht. An dem rückwärtigen Ende 17 der Hülle verlaufen die oberen Ränder 15a, 15b.
  • In dem mittleren Teil dieses Endrandes 18 ist eine Kette 19 zum Beschweren des Tuchs vorgesehen, um dieses in dem Bereich des hinteren Randes in dem Wasser zu beschweren.
  • Die Senkkette 14 ist mit einer linken und einer rechten Leine 20a, b befestigt, die in dem gezeigten Fall in dem Bereich an der hinteren Kante 18 bzw. an den oberen Rändern 15a und 15b des Tuchs befestigt sind.
  • In der in 4 gezeigten Ruheposition sind die oberen Ränder 15a, b des Tuchs an dem hinteren Rand 18 in einem Abstand voneinander durch die Festmacherleinen 6 an den Pfosten 5 gehalten, wobei der rückwärtige Rand und der benachbarte Bereich des Tuchs von der Kette 19 unter Wasser gehalten wird.
  • Es wird dadurch eine Passage 13 gebildet, die es dem Boot erlaubt, in und aus der Hülle zu fahren, wenn die Hülle in ihrer Ruheposition ist.
  • In 6 ist das Boot innerhalb der Hülle und ist an der Brücke 6 bzw. die Pfosten 5 festgemacht (5). Die Hülle nimmt jedoch noch eine erhebliche Menge an Wasser auf, das entfernt werden muss, damit die Hülle ihre Betriebsposition nahe dem Unterwasserkörper des Bootes einnimmt.
  • Zu diesem Zweck ist das Tuch mit Schwimmkörpern 22a, b entlang jeder Seite versehen, wie dies am besten in den 6 7 und 8 erkennbar ist. Diese Schwimmkörper sind in einem Bereich zwischen dem unteren Gewicht 14 und der jeweiligen oberen Kante 15a, b angeordnet.
  • Der Vorgang des Leerens der Hülle von dem Wasser, das es in der Ruheposition aufnimmt, erfolgt in der folgenden, dargestellten Art und Weise.
  • Ein Bereich jeder der Leinen 20a, b wird mittels, beispielsweise eines Bootshakens (nicht gezeigt) eingefangen und schnell und leicht um einen (nicht gezeigten) Haken an dem Heck des Bootes angehoben, so dass wenigstens ein Teil des Gewichts der unteren Kette jetzt von diesen Leinen getragen wird.
  • Jetzt werden die Schwimmkörper 22a, b nicht mehr durch das Lastgewicht niedergehalten und werden daher, wie in 7 gezeigt, in dem Wasser aufsteigen und dabei das in der Hülle eingefangene Wasser sukzessiv durch den noch offenen Einlass 21 an dem Ende der Hülle herausgedrücken.
  • In 8 ist dieser Teil des Vorgangs vorbei. Die Hülle ist jetzt nahe an dem Rumpf mit Ausnahme des Bereiches an dem Heck.
  • Jetzt werden die oberen Ränder 15a, b des Tuchs zueinander in dem Bereich an dem Endrand 18 mittels einer (nicht gezeigten) Verschlussleine zusammengezogen, wodurch der Endrand 18 gleichzeitig aufgefaltet wird und die Passage zu dem Wasserfahrzeug geschlossen wird.
  • Das Verschließen ist am einfachsten, wenn die Festmacherleinen 6 zu den Pfosten 5 elastisch sind, so dass es nötig ist, Zeit oder Arbeitskraft zu verwenden, um die Festmacherleinen zunächst zu befreien und sodann die Hülle wieder festzubinden.
  • Die Hülle ist jetzt eng um den Unterwasserkörper des Wasserfahrzeugs geschlossen und blockiert in dieser Position auf allen Seiten das Licht, das eine Existenzbedingung für lebende Organismen wie algae ist.
  • Weiter verhindert die Hülle den Zugang für weitere lebende Organismen zu dem Bootskörper und blockiert das Einströmen von frischem Wasser. Lebende Organismen wie arcorn barnacles können auf die Dauer in dem begrenzten Wasserbereich, der zwischen dem Unterwasserkörper und der Hülle existiert und das nicht ersetzt wird, nicht existieren.
  • Die Hülle ist daher ein effektives Mittel zum Verhindern von Fouling des Unterwasserkörpers eines Wasserfahrzeugs, diese Wirkung wird vorteilhafter Weise erreicht ohne Verschmutzung der Umwelt und ohne dass eine unerwünschte Zerstörung der Fauna und der Flora in dem Wasserbereich bewirkt wird.
  • 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Hülle in einer aktiven Position an dem Wasserfahrzeug 3. Eine Senkkette 24 beschwert das Tuch 25 der Hülle und zieht dieses in das Wasser herunter, während obere Schwimmrohre 26 die Ränder der Hülle oberhalb der Wasserfläche 27 halten.
  • Das Tuch 25 ist mit einer Anzahl von aufblasbaren Kanälen 28 versehen, die in diesem Fall so miteinander verbunden sind, dass ein ganzes Netzwerk von Kanälen gebildet wird, das über ein Ventil 29 mit einem Kompressor (nicht gezeigt) für Luft oder Wasser verbunden werden
  • 10 und 11 zeigt einen Querschnitt des Tuchs 25 mit einem Kanal 28, das in 10 flachgelegt ist und in 11 aufgeblasen ist. Es ist erkennbar, dass das Tuch 25 sich kreuzweise kontrahiert, wenn der Kanal aufgeblasen wird.
  • Diese Eigenschaft wird vorteilhaft zum Anpassen der Hülle 23 von 5 an den Unterwasserkörper des Wasserfahrzeugs genutzt, da das Tuch 9 um den Bootskörper gezogen wird, wenn die Kanäle 28 aufgeblasen werden.
  • Es wird dadurch der erhebliche Vorteil gewonnen, dass praktisch kein Wasser zwischen dem Bootskörper und dem Tuch verbleibt, in dem lebende Organismen wie acorn barnacles leben könnten.
  • Ein weiterer erheblicher Vorteil besteht darin, dass dieselbe Hülle einfach einzeln an Wasserfahrzeuge unterschiedlicher Größe und Formen angepasst werden kann. Die Hüllen müssen daher nicht auf bestimmte Fahrzeugkörper zugeschnitten sein, sondern können vorfabriziert und im Lager gehalten werden in einer kleinen Anzahl von Standardgrößen, so dass die Hüllen zu einem vernünftigen Preis hergestellt werden können.
  • 12 zeigt im Querschnitt ein viertes Ausführungsbeispiel der Hülle 30 in einer aktiven Position an dem Wasserfahrzeug 3. Eine Senkkette 31 beschwert das Tuch 32 der Hülle und zieht dieses im Wasser nach unten, während Schwimmrohre 33 die Ränder der Hülle auf der Wasseroberfläche 27 aufschwimmend halten.
  • In diesem Fall sind ein erster Kanal 34 und ein zweiter Kanal 35 in dem Bereich zwischen dem Kiel und dem Körper des Wasserfahrzeugs vorhanden.
  • Die Länge der Innenwand 36 des ersten Kanals 34, die zu dem Bootskörper weist, ist länger als die Außenwand 37 des Kanals 34. Wenn der Kanal aufgeblasen wird, wird die Innenwand des Kanals daher so nahe wie möglich in der Ecke zwischen dem Kiel und dem Bootskörper anliegen und dadurch diese Ecke abdichten, so dass dort keine günstigen Lebensbedingungen für lebende Organismen in diesem Bereich gegeben sind.
  • Wenn der zweite Kanal 35, der die Außenwand 37 des ersten Kanals 34 ist, aufgeblasen wird, wird diese Wand 37 quer zu dem Kanal zusammengezogen, so dass das Tuch sich automatisch selbst an die Größe und die Form des jeweiligen Wasserfahrzeugs anpasst.
  • Wenn die Kanäle 34 und 35 mit Luft gefüllt werden, werden sie in vorteilhafter Weise dieselbe Funktion wie die Schwimmkörper 22a, b in den 68 erfüllen. Dasselbe gilt, wenn auch in einem geringeren Ausmaß, wenn die Kanäle stattdessen mit Frischwasser gefüllt werden.
  • Die Kanäle in den 912 können miteinander verbunden sein und angeordnet sein, um gemeinsam über beispielsweise ein Ventil jedes Mal, wenn das Wasserfahrzeug festgemacht wird, aufgeblasen werden.
  • Alternativ können die Kanäle zuvor aufgeblasen werden, so dass der sich wiederholende Vorgang des Aufblasens in vorteilhafter Weise vermieden wird.
  • Die Kanäle müssen nicht miteinander verbunden werden, sondern können einzeln oder in Gruppen mit ihren jeweiligen Ventilen versehen sein. Im Fall des einzelnen Aufblasens der Kanäle kann das Tuch der Standardhülle daher zuvor an die Größe und die Form des bestimmten Wasserfahrzeugs angepasst werden.
  • Statt der Kanäle oder zusätzlich zu den Kanäle kann das Tuch mit aufblasbaren Taschen, die denselben Zweck haben wie die Kanäle, versehen sein. Die Taschen können beispielsweise derart ausgebildet sein, dass sie in dem aufgeblasenen Zustand Ausnehmungen, beispielsweise den Propeller oder das Ruder, füllen.
  • 13 zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Hülle 38 in der Ruheposition. Eine Senkkette 39 zieht das Tuch 40 der Hülle herab in das Wasser, während ein oberes Schwimmrohr 41 die Ränder der Hülle auf der Wasseroberfläche aufschwimmend hält. Eine Kette 42 dient zum Herabziehen des Tuchs unter Wasser in dem Bereich des Endrandes.
  • In diesem Fall wird das flexible Tuch mittels eines Längsversteifungselements 43 an jeder Seite des Kielbereichs und einer Anzahl von Querelementen 44 gehalten. Unter anderem die nen die Versteifungselemente zum Offenhalten des Tuchs in der Ruheposition, so dass es einfach ist, in diese einzufahren, wenn das Wasserfahrzeug festzumachen ist.
  • Die Versteifungselemente können beispielsweise mit Luft oder mit Wasser gefüllten Kanälen ausgebildet sein. Oben wird die Erfindung unter der Annahme beschrieben, dass Ketten (10; 14; 24; 31; 42) verwendet werden, um das Tuch der Hülle in das Wasser herunter zu beschweren. Es können jedoch jede Art von Gewichte für den Zweck innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung genutzt werden.
  • Das Gewicht muss nicht notwendiger Weise aus einem kontinuierlichen Gewicht bestehen, es kann stattdessen aus einer Anzahl von einzelnen Teilen, die auf der Hülle mit gegenseitigem Abstand angeordnet sind, bestehen.
  • Die erwähnten Schwimmrohre entlang der oberen Seite der Hülle können steif sein, so dass sie die Hülle stabilisieren. Sie können jedoch auch eine Flexibilität haben, die ihnen erlaubt, als Fender zu wirken.
  • Die Schwimmkörper an den Rändern der Hülle können alternativ mit einer Anzahl von Schwimmkörpern versehen sein, die in einem gegenseitigen Abstand entlang dem jeweiligen Rand angeordnet sind. Die anderen Schwimmkörper, die zwischen dem unteren Gewicht 14 und den oberen Rändern 15a, b der Hülle 11 angeordnet sind, können aus Schwimmrohren oder einer Anzahl von einzelnen Schwimmkörpern bestehen, die in gegenseitigem Abstand entlang dem Tuch der Hülle angeordnet sind.
  • Alternativ kann der obere Teil des Tuchs der Hülle selbst mit einem geeigneten Schwimmkörper ausgebildet sein.
  • Weiter kann die Hülle aus einem festen oder mehr oder weniger festem Material wie beispielsweise Polycarbonat innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung ausgebildet sein.

Claims (16)

  1. Anlegeplatz auf einer Wasserfläche mit Elementen (4; 5) zum Festmachen eines Wasserfahrzeugs (3), wobei – der Anlegeplatz (1) mit einer Hülle (2; 11) versehen ist, die an den Elementen (4; 5) oder anderen Elementen an dem Anlegeplatz festgemacht ist, – die Hülle eine Ruheposition hat, in der sie die Zufahrt eines Fahrzeugs erlaubt, und eine aktive Position hat, in der sie im wesentlichen dicht an dem eingefahrenen Fahrzeug anliegt, – die Hülle (2; 11) aus einem flexiblen Material (8; 11) besteht, das wenigstens im wesentlichen licht- und wasserdicht ist, – die Hülle (2; 11) wenigstens den Hauptteil des Fahrzeugs (3), der unter der Wasseroberfläche liegt, einschließt, wobei die Hülle sich in der aktiven Position unter dem festgemachten Fahrzeug (3) von einem freien Rand (15a) auf der einen Seite des Fahrzeugs (3) zu einem freien Rand (15b) auf der anderen Seite des Fahrzeugs (3) erstreckt, und – die Hülle entlang ihrer freien Ränder (15a; 15b) mit wenigstens einem Schwimmkörper (13; 26; 33; 41) zum auf dem Wasser aufschwimmenden Halten der freien Ränder (15a; 15b) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Boden der Hülle (11) wenigstens ein Lastgewicht (14; 24; 31; 42) mit einem Gewicht, das kleiner ist als der Gesamtauftrieb der Schwimmkörper (13; 26; 33; 42), angeordnet ist.
  2. Anlegeplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (11) mit wenigstens zwei weiteren Schwimmkörpern (22a, b) versehen ist, die auf jeweils einer Seite der Hülle (11) in einem Bereich zwischen der wenigstens einen Last (14) und dem wenigstens einen Schwimmkörper (13) angeordnet sind und die gemeinsam einen Auftrieb haben, der geringer ist, als das Gewicht des unteren Gewichts (14).
  3. Anlegeplatz nach Anspruch 2, wobei das Fahrzeug (3) mit einem Kiel versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die anderen Schwimmkörper (22a, b) derart auf der Hülle (11) angeordnet sind, dass sie in der aktiven Position der Hülle (11) wenigstens nahe zwischen dem Übergang zwischen dem Rumpf und dem Kiel des festgemachten Fahrzeugs (3) sind.
  4. Anlegeplatz nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Ränder (15a, b) der Hülle (11) an einem Ende (17) in einem Endrand (18) auslaufen, der in der Ruheposition eine Passage (20) bildet, die es dem Fahrzeug erlaubt, in die Hülle (11) hinein und aus dieser hinaus zu fahren.
  5. Anlegeplatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein flexibles Gewicht in Form beispielsweise einer Kette an dem Endrand der Hülle (11) angeordnet ist.
  6. Anlegeplatz nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Ränder (15a, b) der Hülle (11) miteinander an dem Endrand (18) verbunden sind, wenn die Hülle in ihrer aktiven Position ist.
  7. Anlegeplatz nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Leine (20a, b) Teil der Hülle (11) ist, wobei die Leine mit dem wenigstens einen Lastgewicht (14) verbunden und so angeordnet ist, dass die Last (14) mit einer nach oben gerichteten Kraft beaufschlagt werden kann.
  8. Hülle für einen Anlegeplatz nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (11) in einem Bereich zwischen der wenigstens einen Last und dem wenigstens einen oberen Schwimmkörper (13a, b) mit wenigstens einer Tasche ausgebildet ist, deren Volumen bei dem Füllen mit einem Fluid wie Luft oder Wasser vergrößert wird, modifiziert ist.
  9. Hülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Tasche ein Kanal mit zwei Wänden ist, die in dem nicht mit einem Fluid gefüllten Zustand des Kanals nahe aneinander oder aneinander anliegend angeordnet sind.
  10. Hülle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Wandung des wenigstens einen Kanals länger ist als die Länge der zweiten Wandung des Kanals, gesehen in einer Richtung quer zu dem Kanal.
  11. Hülle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung des Kanals mit der größten Länge auf der Innenseite der Hülle ist.
  12. Hülle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kanal sich im wesentlichen in Richtung von dem Eintrittsende zu dem Bug des Fahrzeugs erstreckt.
  13. Hülle nach einem der Ansprüche 8–12 und wobei das Fahrzeug mit einem Kiel versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein länglicher Kanal auf jeder der Seiten des Kiels derart angeordnet ist, dass er wenigstens nahe an dem Übergang zwischen dem Rumpf und dem Kiel des festgemachten Fahrzeugs (3) in der aktiven Position der Abdeckung (11) ist.
  14. Hülle nach einem der Ansprüche 8–13, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Tasche oder der Kanal aus demselben Material wie die Hülle im übrigen gefertigt ist.
  15. Hülle nach einem der Ansprüche 8–14, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Tasche oder der Kanal ein Ventil haben, dass betriebsmäßig mit einer – Fluidquelle bei dem Füllen verbunden werden kann.
  16. Hülle nach einem der Ansprüche 8–15, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluid zum Füllen der wenigstens einen Tasche oder des Kanals Frischwasser ist.
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