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Verfahren und Einrichtung zum Einsetzen eines Notverschlusses für
wasserbauliche Anlagen Als schwimmfähige Körper ausgebildete Notverschlüsse für
Wehre, Schleusen oder sonstige wasserbauliche Anlagen werden bisher gewöhnlich in
der «'eise eingesetzt, daß sie in der Schwimmlage an den Ort ihrer Verwendung gebracht,
dort an ihrem einen Ende mit einem etwa in Höhe des Wasserspiegels über die ganze
Breite des zu verschließenden Querschnittes reichenden festen Auflager oder mit
beiderseitigen Riegellagern gelenkig verbunden und dann durch Fluten von im wesentlichen
an ihrem anderen Ende angeordnetenTanks um die Gelenkachse schwenkend in die Schließlage
abgesenkt werden. Ein solches Verfahren und die dazugehörenden Einrichtungen setzen
einen wenigstens annähernd gleichbleibenden Wasserstand voraus, weil sonst die in
bestimmter Höhe liegende Gelenkverbindung nicht ohne weiteres hergestellt werden
kann. Wenn es sich nämlich um den Verschluß von unterhalb des normalen Wasserspiegels
liegenden Stollenmündungen handelt, mußte der Wasserspiegel zunächst in entsprechendem
Maße zum Herstellen der Gelenkverbindung eines solchen Notverschlusses und dann
zum Schwenken desselben in seine Schließlage gegebenenfalls noch weiter, und zwar
im äußersten Falle bis zur Sohle, abgesenkt werden.
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Ausgehend von dem vorerwähnten Stand der Technik soll mit der vorliegenden
Erfindung eine Möglichkeit geschaffen werden, um derartige Notverschlußkörper unabhängig
vom jeweiligen Wasserstand sowie ohne eine umständliche und zeitraubende künstliche
Veränderung desselben verwenden zu können. Diese Aufgabe hat eine große praktische
Bedeutung, da der Wasserstand an den hierfür in Betracht kommenden Stellen vielfach
erheblich schwankt. Erfindungsgemäß
erfolgt deshalb das Einsetzen
eines mit flut-und lenzbaren Hohlräumen versehenen Notverschlußkörpers in der Weise,
daß er nach dem Einschwimmen zunächst in beiderseitige Führungsschlitze des Mauerwerkes
eingeriegelt, dann durch entsprechendes Fluten bis zum Abstützen seiner Riegel in
ihren Auflagern an einem Ende abgesenkt und schließlich durch Fluten am anderen,
bisher noch aufschwimmenden Ende um eine durch die Riegel gebildete Achse in die
Schließlage geschwenkt wird.
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Der Notverschiuß besteht je nach der Breite des zu verschließenden
Wasserquerschnittes aus einem einzigen oder mehreren nebeneinander angeordneten
Körpern. Jeder derartige Körper ist in mindestens einen, in der Schwimmlage nach
oben offenen Raum und mehrere allseitig geschlossene Räume aufgeteilt, wobei die
letzteren, abgesehen von etwa vorhandenen, stets luftgefüllten Schwimmtanks, zum
Fluten und Lenzen eingerichtet und zum betriebssicheren Trimmen des Verschlußkörpers
vorzugsweise an seinen Enden oder wenigstens beiderseits seines Verdrängungsschwerpunktes
angeordnet sind. Die Trimmtanks sollen mit unverschließbaren Bodenöffnungen versehen
und für jeden, unabhängig von dem anderen zu trimmenden Bereich des Verschlußkörpers
mit einer wechselweise zum Ein- und Auslassen von Druckluft dienenden Leitung verbunden
sein, während sich in dem bzw. jedem offenen.Raum eine verschließbare Bodenöffnung
befindet.
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Eine solche Einrichtung der Verschlußkörper stellt gegenüber den bisher
üblichen Einrichtungen zum Trimmen derselben eine wesentliche Vereinfachung dar,
da eingebaute Rohrleitungen und Absperrorgane weitgehend wegfallen. Das trifft in
besonderem Maße für mehrteilige Notverschlußkörper zu, denn auch in diesem Falle
sind nur zwei Anschlußleitungen für das lediglich mit Druckluft gesteuerte Absenken
oder Aufschwimmen der beiden Enden vorgesehen. Die betreffenden Anschlußleitungen
werden vorzugsweise als Schlauchleitungen ausgebildet und müssen so lang sein, daß
sie nach dem Einriegeln des Verschlußkörpers jeder Bewegung desselben folgen können
und mit ihrem anderen Ende bis zu einer außerhalb des Verschlußkörpers, vorzugsweise
am Ufer, liegenden Stelle sich erstrecken, wo sie mittels eines Dreiwegehahnes o.
dgl. wechselweise an eine Druckluftleitung angeschlossen werden oder ins Freie ausmünden.
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Die sonstigen baulichen Einrichtungen und betriebsmäßigen Einzelheiten
zur Durchführung des der Erfindung en tsprechenden Verfahrens sind in der nachstehenden
Beschreibung an Hand verschiedener, auf der ZeichnungdargestellterAusführungsformenundTrimmlagen
eines solchen Notverschlusses erläutert. Es zeigt Abb. i die Draufsicht eines aus
mehreren Einzelkörpern bestehenden Notverschlusses für ein Wehr in der Schwimmlage,
Abb. z einen Teilquerschnitt nach der gebrochenen Linie I1-311 in Abb. i, Abb. 3
eine Seitenansicht des Notverschlusses gemäß Abb. i, Abb. 4 einen Längsschnitt nach
der Linie IV-IV in Abb. i durch den betreffenden Notverschluß in seiner Schließlage,
Abb. 5 den Auslaufstollen einer Wasserkraftanlage im Längsschnitt und den zugehörigen
Verschlußkörper sowohl in seiner Schwimmlage als auch in seiner Schließlage in Seitenansicht,
Abb. 6 einen Teilquerschnitt durch den Verschlußkörper gemäß Abb. 5 nach der Linie
VI-VI, Abb. 7 einen anderen Teilquerschnitt durch den Verschlußkörper gemäß Abb.
5 nach der Linie VII VII, Abb. 8 die Draufsicht eines weiteren mehrteiligen Notverschlußkörpers
für eine Schleuse in der Schwimmlage, Abb. 9 einen Schnitt durch den Verschlußkörper
gemäß Abb. 8 in seiner Schließlage nach der Linie IX-IX, Abb. io und ii schematische
Darstellungen der verschiedenen Trimmlagen eines Notverschlußkörpers bei niedrigstem
bzw. höchstem Wasserstand.
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Bei dem ersten Ausführungsbeispiel (Abb. i bis 4) handelt es sich
um einen Notverschluß für ein Wehr von 30 m lichter Weite, wobei wechselnde
Wasserstände (zwischen H. W. und N. W.) oder etwaige Bergsenkungen in der Sohle
zu berücksichtigen sind. Dieser Notverschluß besteht, wie aus Abb. i ersichtlich
ist, aus sechs nebeneinander angeordneten Einzelkörpern i bis 6, die für sich eingeschwommen
und vor dem Einsetzen an mehreren Stellen 7 bis 9 der über ihre ganze Länge sich
erstreckenden, pfannenartig ausgebildeten und gegenseitig abdichtenden Gelenkverbindungen
io (vgl. Abb. 2) zu einem Gesamtkörper von dem zu verschließenden Wasserquerschnitt
genau entsprechender Breite miteinander gekuppelt werden. Ebenso wie der Gesamtkörper
ist jeder Einzelkörper für sich in waagerechter tage schwimmfähig (vgl. Abb. 3).
Die Einzelkörper sind als einen, Hohlraum von rechteckiger Grundfläche umschließende
Kästen mit gleicher Länge, Breite und Höhe ausgebildet.
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Um den Notverschluß im Sinne der Erfindung unabhängig von der in seiner
Schwimmlage entsprechend dem jeweiligen Wasserstand höheren oder tieferen Lage seiner
an den Außenseiten der beiden ganz außen liegenden Einzelkörper i, 6 angeordneten
Riegel ii gegenüber den für diese im Mauerwerk vorgesehenen Auflagern 12 einsetzen
zu können, sind die Einzel= körper in einen mittleren, in der Schwimmlage nach oben
offenen Raum 13 bzw. 13' und allseitig begrenzte Räume an beiden Enden unterteilt..
An dem in der Schließlage (Abb. 4) oberen Ende befindet sich ein bei allen Einzelkörpern
gleich großer Trimmtank 14, der an seiner in dieser Lage tiefsten Stelle in der
Rückwand 15 mit einer nicht verschließbaren Öffnung 16 und in der gegenüberliegenden
Wand 17 mit einem durch einen Deckel i$ verschlossenen Mannloch versehen ist.
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Am unteren Ende befindet sich bei den vier äußeren Einzelkörpern i,
2, 5, 6 ein vollkommen geschlossener, luftgefüllter Schwimmtank i9, während bei
den beiden mittleren . Einzelkörpern 3, 4, deren offene Räume 13' kürzer bemessen
sind, durch eine Zwischenwand 20 zwei übereinanderliegende, nicht vollkommen voneinander
getrennte Räume 21, 22 gebildet werden. Von diesen dient im wesentlichen nur der
untere Raum 21, ebenso wie der arn anderen Ende lie&ende
Raum
14, als Trimmtank und hat zu diesem Zwecke auch an seiner tiefsten Stelle eine nicht
verschließbare Öffnung 23. Der Raum 22 oberhalb der Zwischenwand 20, die bei Schließlage
der betreffenden Einzelkörper etwa waagerecht von der Rückwand 15 derselben bis
nahe an den Deckel 18 eines auch hier in der Vorderwand 17 angeordneten Mannloches
sich erstreckt, stellt dagegen einen normalerweise immer zum Auftrieb beitragenden
Schwimmtank dar, wie sich aus den nachstehend noch erläuterten Trimmvorgängen ergibt.
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Zum Abdichten und als Widerlager für das untere Ende des Verschlußkörpers
ist ein in die Wehrsohle 24 einbetonierter und mit seinem oberen Ende aus dieser
herausragender Körper 25 vorgesehen. An Stelle eines solchen über die ganze Sohlenbreite
sich erstreckenden Körpers können auch mehrere Körper entsprechend angeordnet werden,
die den vom Wasser auf den Verschlußkörper ausgeübten Druck nur an einzelnen Stellen
über einen zur Abdichtung quer durchlaufenden Balken o. dgl. aufnehmen.
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Im übrigen erfolgt das Abstützen des Notverschlusses in seiner Schließlage
gegen den Wasserdruck mittels an jedem Einzelkörper schwenkbar gelagerter und durch
Abstandshalter 26 paarweise miteinander verbundener Streben 27, deren sich verjüngende
Fußenden mit ebenfalls in die Wehrsohle einbetonierten und teilweise über diese
hinausragenden Stützkörpern 28 in Eingriff stehen (Abb.4). In der Schwimmlage des
Verschlußkörpers liegen auch die Streben waagerecht (Abb. 3) ; allerdings sind sie
selbst nicht schwimmfähig ausgebildet, sondern dann durch auf der Zeichnung nicht
dargestellte Haltelieder in der betreffenden Lage mit den zugehörigen Einzelkörpern
verbunden.
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Die Länge der Streben 27 und der Abstand ihrer Anlenkung an den Einzelkörpern
von dem unteren Ende derselben sind unter Berücksichtigung des gegenseitigen Abstandes
der Widerlager 25, 28 in der Wehrsohle so zu bemessen, daß der ganze NotverschluG
in seiner Schließlage die gleiche Neigung von etwa 20° gegen die Senkrechte hat
wie die nicht dargestellten beiderseitigen Abdichtungsleisten am Mauerwerk. In diesem
befinden sich außerdem von den Riegelauflagern 12 ausgehend senl@rechta, nach Gaben
hin etwas breiter werdende Führungsschlitze 29, die so hoch geführt sind, daß sie
bei jedem, also auch noch bei dem höchsten vorkommenden Wasserstand (Linie H.W,
in Abb. 4) im Bereich der Riegel ii des schwimmenden Notverschlußkörpers liegen.
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Die Auflager 12 für die Riegel grüssen dagegen so tief im Mauerwerk
anaeqrcinet werden, daß die Riegel auch noch bei dem nielrigsten vorkommenden Wasserstand
(Linie N. W. in Abb.4) zwanglos mit älinen in Eingriff gebracht werden können.,
Me2Äogen auf die Längsrichtung, des hlotverschlußkörpers befinden die Riegel sich
etwas außerhalb seines Verdrängungsschwerpunktes, und zwar nach dem in der Schließlage
oberen Ende zu.
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Die Führungsschlitze 29 werden an ihrem a4, Auflager 12 ausgebildeten
unteren Ende zweckmäßig so breit ausgeführt, daß die Niegel ii des Notverschlusses
auch dort noch etwas seitliches Spiel haben und bei lveitgehender eigener Entlastung
ein \listütben des in der Schließlage vom Wasserdruck belasteten Verschlußkörpers
durch die Streben 27 und die Widerlager 25, 28 zulassen.
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Sobald der Gesamtkörper an dem Ort seiner Verwendung eingeschwommen
worden ist, werden zunächst die Riegel ii in die Führungsschlitze 29 des Mauerwerkes
eingeschoben. Darauf werden die in der Nähe der Riegel liegenden Trimmtanksl 4 durch
ihre Öffnungen 16 geflutet, indem die in diesem bis dahin befindliche Druckluft
über eine in Abb. i angedeutete Leitung 3o herausgelassen wird, die unter Einschaltung
beweglicher Zwischenglieder 31 an den Übergangsstellen von einem zum jeweils benachbarten
Einzelkörper an sämtliche Tanks 14 angeschlossen ist. Mit der Leitung
30 ist eine nicht gezeichnete Schlauchleitung gekuppelt, die sich bis auf
das Ufer oder an eine andere, außerhalb des Verschlußkörpers liegende Stelle erstreckt
und dort mittels eines Dreiwegehahnes o. dgl. wechselweise mit einer Druckluftleitung
in Verbindung gebracht wird oder ins Freie ausmündet.
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Gleichzeitig werden in den mittleren Räumen 13, 13' vorhandene Bodenöffnungen
32, die bisher bei einem Teil der Einzelkörper (gemäß Abb. i nur bei Körper 4) durch
Schieber und bei dem anderen Teil durch nach innen schlagende, verriegelbare Klappen
verschlossen waren, durch Aufziehen der Schieber bzw. Entriegeln der Klappen freigegeben,
so daß auch hier durch Einströmen von Wasser der Auftrieb beseitigt ist. Infolgedessen
sinkt der Gesamtkörper an dem einen Ende ab, bis die Riegel ii in ihren Auflagern
12 liegen. Bei dem niedrigsten Wasserstand N. W. entspricht dieser Zustand annähernd
der Schwimmlage. Das Fluten der Tanks 14 kann durch ein entsprechend gesteuertes
Ablassen der Druckluft beliebig langsam erfolgen, damit die Tiegel nicht zu schnell
und hart in den Lagern aufschlagen.
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Im Anschluß daran werden die Tanks 2i am anderen finde der beiden
mittleren Einzelkörper 3, 4 in entsprechender Weise Über eine Leitung 33 allmählich
entlüftet, die entsprechend der Leitung 30 mit einem nachgiebigen Zwischenglied
34 an der Verbindungs-Mefle der betreffenden Einzelkörper versehen und mit einer
besonderen Schlauchleitung gekuppelt ist, die an ihrem anderen Ende wechselweise
an eine Druckluftleitung angeschlossen werden oder ins Freie ausmünden kanr4, Dabei
strömt das Wasser durch die BodenöAnungen in die Tanks 21 ein und verringert iomit
den Auftrieb an dem bisher noch aufschwimmenden Ende des Gesamtkörpers. Dieser Abschwenkbewegq@
um die Riegelachse wird anfangs durch das, bis zum vollständigen Untertauchen des
Verxhlußkörpers zunehmende Verdrängungsvolumen desselben entgegengewirkt, so daß
nach und nach mehr geflutet werden muß. Nach dem vollständigen Untertauchen ist
mit besonderer Vorsicht weiterzutrimmen, gegebenenfalls auch vorübergehend von Fluten
auf Lenzen umzuschalten, bis die Schließlage (Abb. 4) erreicht ist. In dieser wird
dann noch etwas zusätzlich geflutet, um ein Wiederabheben von dem Widerlager 2,#
mit Sicherheit zu vermeiden, so lange noch kein Wasserüberdruck auf der Vorderseite
des '#,'@erschlußkörpers vorhanden ist, Die beiden Tanks 21 sirtcl so bemessen,
daß ein
Fluten auch der benachbarten Tanks 22 normalerweise nicht
erforderlich ist. Letztere und gegebenenfalls auch ein Teil der Tanks 21 bleiben
also mit Druckluft gefüllt. Durch die Zwischenwand 20 werden die Fluträume weitgehend
auf das Ende der betreffenden Einzelkörper beschränkt, so daß für das abwärts gerichtete
Moment ein möglichst langer Hebelarm (Abstand von der Riegelachse) vorhanden ist
und ein übermäßiges Hinundherpendeln des Flutwassers vermieden wird, was entsprechende
Schwerpunktverlagerungen und ein unsicheres Trimmen zur Folge haben würde.
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Nach dem Erreichen der Schließlage werden die bis dahin in Längsrichtung
des Verschlußkörpers festgehaltenen Streben 27 herabgelassen. Da diese dann aber
mit ihren Fußenden noch nicht in die Widerlagerflächen ihrer Stützkörper 28 einrasten,
sondern auf denselben liegen, wird der Verschlußkörper durch Einlassen einer gewissen
Druckluftmenge in die unteren Tanks 21 nochmals um ein geringes Maß in entgegengesetzter
Richtung getrimmt, bevor er dann durch erneutes zusätzliches Fluten endgültig in
die Schließlage abgesenkt wird.
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Anschließend wird die mit einem Schieber versehene Bodenöffnung 32
im mittleren Raum 13' des betreffenden Einzelkörpers 4 geschlossen, während bei
den entsprechenden anderen Bodenöffnungen die Klappen beim Ablassen des Wassers
auf der Rückseite des Verschlußkörpers zwecks Reparatur des Wehres oder sonstiger
Instandsetzungsarbeiten durch den Wasserüberdruck auf der Vorderseite sich selbsttätig
schließen. Durch Anschläge o. dgl. ist dafür zu sorgen, daß die Klappen sich beim
Absenken des Verschlußkörpers nicht ganz umlegen können.
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Das Wiederaufschwimmen des Verschlußkörpers geht in umgekehrter Reihenfolge
vor sich. Dazu werden, nachdem durch Aufziehen des Schiebers in dem betreffenden
Raum 13' der Wasserstand auf beiden Seiten des Verschlußkörpers wieder ausgespiegelt
und damit der einseitige Überdruck beseitigt worden ist, zuerst die unteren Trimmtanks
21 durch Einlassen von Druckluft allmählich gelenzt, bis dieses Ende über dem Wasserspiegel
auftaucht. Im letzten Teil der Schwenkbewegung, bei der die Riegel ii wieder die
Achse bilden, laufen die mittleren Räume 13, 13' schon teilweise leer. Das Ablaufen
des Wassers aus diesen Räumen dauert auch während des nunmehr erfolgenden Lenzens
der Trimmtanks 14 am anderen Ende des Verschlußkörpers an, bis die ursprüngliche
Schwimmlage wieder erreicht ist. Dann werden die Bodenöffnungen aller mittleren
Räume 13, 13' verschlossen bzw. verriegelt und das darin gegebenenfalls noch vorhandene
Restwasser wird ausgeschöpft. Auch die Streben 27 werden jetzt, wenn nicht schon
vorher geschehen, wieder in Längsrichtung des Verschlußkörpers geschwenkt und in
dieser Lage befestigt.
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Nach dem Zurückziehen der Riegel ii aus ihren Führungsschlitzen 29
wird der Verschlußkörper als Ganzes oder jeder Einzelkörper für sich ausgeschwommen
und abtransportiert. Zum vereinfachten Aufschleppen der Körper empfiehlt es sich,
sie mit kleinen Rollen zu versehen, wodurch ein besondererAufschleppwagen sich erübrigt
und die Rampe kürzer ausgeführt werden kann. Zur Bemessung der verschiedenen Tanks
des Verschlußkörpers ist noch zu sagen, daß nach dem Fluten der offenen Mittelräume
13, 13' das Auftriebsmoment sämtlicher Schwimmtanks kleiner sein soll als das abwärts
gerichtete Moment aus dem Eigengewicht des Verschlußkörpers. Jedoch haben die Trimmtanks
den Verschlußkörper noch schwimmend zu halten, solange sie belüftet sind.
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Außerdem soll der Verschlußkörper in seiner waagerechten Schwimmlage
einen gewissen Freibord haben. In der Schließlage des Verschlußkörpers muß der Auftrieb
kleiner sein als das Eigengewicht, um ein unerwünschtes Abheben vom unteren Widerlager
in der Wehrsole zu vermeiden. Sicherheitshalber werden deshalb, wie bereits erwähnt,
die beim Abwärtsschwenken in die Schließlage gefluteten Trimmtanks 21 so groß bemessen,
daß sie nicht ganz mit Wasser gefüllt zu werden brauchen. Mindestens sollen aber
die benachbarten Tanks 22 luftgefüllt bleiben, so daß erforderlichenfalls immer
die Möglichkeit besteht, noch mehr zu entlüften und dadurch den Anlage- und Abdichtungsdruck
an der «'ehrsohle zu verstärken. Schließlich sollen bei einem, wie im vorliegenden
Falle, aus mehreren schwimmfähigen Einzelkörpern zusammengesetzten Notverschlußkörper
die Auftriebsmomente der Einzelkörper, bezogen auf die Riegelschwenkachse, nach
dem Fluten der Trimmtanks und offenen Mittelräume wenigstens annähernd gleich groß
sein, damit der Gesamtkörper während seiner Trimmbewegungen über seine ganze Breite
möglichst gleichmäßig belastet ist und die gegenseitigen Verbindungen der Einzelkörper
möglichst wenig beansprucht werden.
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Das zweite Ausführungsbeispiel gemäß Abb. 5 bis 7 betrifft einen Notverschluß
für den.Auslaufstollen 35 eines Wasserkraftwerkes, der unterhalb des zwischen den
Höhen H. W. und N. W. schwankenden Unterwasserspiegels liegt. Der Notverschluß besteht
in diesem Falle aus nur einem schwimmfähigen Körper 36, der über die ganze Breite
der zu verschließenden Stollenmündung reicht, im übrigen aber ähnlich den Einzelkörpern
des vorhergehenden Beispiels ausgebildet ist. So ist er in der Mitte einseitig,
d. h. in der Schwimmlage nach oben offen; dieser Bereich ist durch in der Längsrichtung
verlaufende Zwischenwände 37 in mehrere Räume 38 unterteilt, von denen jeder eine
Bodenöffnung 39 mit einer nach innen schlagenden, verriegelbaren Klappe 4o hat (vgl.
Abb. 7). Die beiden Enden sind als allseitig begrenzte Hohlräume 41 bis 43 ausgebildet,
wobei an dem in der Schließlage unteren Ende zwei Hohlräume 42, 43 mit einer nicht
ganz abdichtenden Zwischenwand 44 vorgesehen sind. Davon dient der ganz an diesem
Ende liegende Raum 43 ebenso wie der am anderen Ende liegende Raum 41 als Trimmtank;
beide haben an der tiefsten Stelle eine unverschließbare Öffnung 45 bzw. 46. Der
innerhalb bzw. oberhalb der Zwischenwand,44 liegende Raum dient entsprechend den
Räumen 22 des ersten Beispiels im wesentlichen als Schwimmtank.
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Der Verschlußkörper wird nach dem Einschwimmen mit seinen an dem einen
Ende angeordneten beiderseitigen Riegeln 47 in Führungsschlitze 48 des Mauerwerkes
eingesetzt und dann durch Fluten des einen
Trimmtanks 41 an diesem
Ende abgesenkt, bis die Riegel sich in ihren Auflagern 49 befinden. Anschließend
erfolgt das Fluten des anderen Trimmtanks 43, wodurch der Körper um eine durch die
Riegelgebildete Achse bis in seine Schließlage geschwenkt wird. Zum Abdichten am
oberen und unteren Rand der Stollenmündung sind am Verschlußkörper besondere Leisten
5o bzw. 51 vorgesehen. An den beiden Seiten kann die Abdichtung ebenfalls durch
Leisten oder in anderer geeigneter Weise erfolgen.
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Um eine seitliche Bewegung des Flutwassers in den Trimmtanks 41, 43
zu unterbinden, können in diesen Querwände 52 vorgesehen werden, wie aus Abb. 6
bei dem einen Tank 41 ersichtlich ist.
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Zum Be- und Entlüften der Trimmtanks dienen auch hier Schlauchleitungen
53, die in Abb. 5 strichpunktiert angedeutet sind und ein Trimmen des Verschlußkörpers
an jedem Ende unabhängig von dem jeweils anderen Ende ermöglichen.
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Als drittes Ausführungsbeispiel ist in Abb. 8 und 9 ein Notverschluß
für eine Schleuse dargestellt. Hier handelt es sich auch wieder um einen einteiligen
Verschlußkörper 54, der durch Längs- und Querträger 55 bzw. 56 ausgesteift ist.
Abweichend von den beiden vorgehend beschriebenen Ausführungen sind nicht nur zwischen
den allseitig begrenzten, teils als Schwimmtanks, teils als Trimmtanks dienenden
Räumen 57, 58 einseitig offene Räume 59 vorgesehen, sondern weitere solche Räume
6o befinden sich an dem einen, in der Schließlage (Abb. 9) oberen Ende des Körpers.
Dabei ist es aber wesentlich, daß die Tanks 57, 58 wenigstens beiderseits des Verdrängungsschwerpunktes
des Verschlußkörpers liegen, damit im Sinne der Erfindung ein Absenken desselben
zunächst an seinem einen und dann an seinem anderen Ende durchgeführt werden kann.
Die beiden Grenzwasserstände sind in Abb. 9 wieder durch mit H. W. und N. W. bezeichnete
Linien angegeben. Weitere Einzelheiten erübrigen sich, da sie bereits im Zusammenhang
mit der ersten Ausführung eingehend erläutert worden sind.
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Beim Einschwimmen und Ausschwimmen eines Notverschlußkörpers sind
die Trimmleitungen 30, 33 desselben nach außen zu verschließen, so lange die im
gelenzten Zustande mit Druckluft gefüllten Tanks gegebenenfalls nicht an eine Druckluftleitung
angeschlossen sind. Die Absperrorgane befinden sich zweckmäßig am äußeren Ende der
betreffenden Leitungen, wo diese mit der Druckluftleitung oder an der Verbindungsstelle
von zwei benachbarten Einzelkörpern mit einem nachgiebigen Zwischenglied 31 bzw.
34 gekuppelt «erden.
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In den Abb. io und ii sind nochmals die verschiedenen Trimmzustände
eines derartigen Notverschlusses nach dem Einriegeln in die Führungsschlitze des
Mauerwerkes für den niedrigsten bzw. höchsten vorkommenden Wasserstand N. W. bzw.
H. W. schematisch dargestellt. Dabei ist die waagerechte Schwimmlage I mit gestrichelten
Linien, eine Schwebelage 11 während des Schwenkens um die Riegelachse mit strichpunktierten
Linien und die Schließlage III mit ausgezogenen Linien angedeutet. In Abb. ii-ist
außer der waagerechten Schwimmlage I, dem Schwebezustand 11 und der Schließlage
III noch mit doppelt gestrichelten Linien eine Lage I' eingezeichnet, in welcher
der Verschlußkörper an dem einen Ende bis zum Aufliegen seiner Riegel in den Lagerstellen
des Mauerwerkes abgesenkt ist, am anderen Ende aber noch aufschwimmt. Bei dem niedrigsten
Wasserstand weicht dieser Trimmzustand so wenig von der Schwimmlage I ab, daß er
in Abb. io nicht besonders eingezeichnet ist.