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DE811100C - Verfahren und Einrichtung zum Einsetzen eines Notverschlusses fuer wasserbauliche Anlagen - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zum Einsetzen eines Notverschlusses fuer wasserbauliche Anlagen

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Publication number
DE811100C
DE811100C DEG1599A DEG0001599A DE811100C DE 811100 C DE811100 C DE 811100C DE G1599 A DEG1599 A DE G1599A DE G0001599 A DEG0001599 A DE G0001599A DE 811100 C DE811100 C DE 811100C
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DE
Germany
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closure body
emergency
tanks
floating
closed position
Prior art date
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Expired
Application number
DEG1599A
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English (en)
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DE1614589U (de
Inventor
Paul Knoetzelein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gutehoffnungshutte Oberhausen AG
Original Assignee
Gutehoffnungshutte Oberhausen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gutehoffnungshutte Oberhausen AG filed Critical Gutehoffnungshutte Oberhausen AG
Priority to DEG1599A priority Critical patent/DE811100C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE811100C publication Critical patent/DE811100C/de
Expired legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02BHYDRAULIC ENGINEERING
    • E02B7/00Barrages or weirs; Layout, construction, methods of, or devices for, making same
    • E02B7/20Movable barrages; Lock or dry-dock gates

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Revetment (AREA)

Description

  • Verfahren und Einrichtung zum Einsetzen eines Notverschlusses für wasserbauliche Anlagen Als schwimmfähige Körper ausgebildete Notverschlüsse für Wehre, Schleusen oder sonstige wasserbauliche Anlagen werden bisher gewöhnlich in der «'eise eingesetzt, daß sie in der Schwimmlage an den Ort ihrer Verwendung gebracht, dort an ihrem einen Ende mit einem etwa in Höhe des Wasserspiegels über die ganze Breite des zu verschließenden Querschnittes reichenden festen Auflager oder mit beiderseitigen Riegellagern gelenkig verbunden und dann durch Fluten von im wesentlichen an ihrem anderen Ende angeordnetenTanks um die Gelenkachse schwenkend in die Schließlage abgesenkt werden. Ein solches Verfahren und die dazugehörenden Einrichtungen setzen einen wenigstens annähernd gleichbleibenden Wasserstand voraus, weil sonst die in bestimmter Höhe liegende Gelenkverbindung nicht ohne weiteres hergestellt werden kann. Wenn es sich nämlich um den Verschluß von unterhalb des normalen Wasserspiegels liegenden Stollenmündungen handelt, mußte der Wasserspiegel zunächst in entsprechendem Maße zum Herstellen der Gelenkverbindung eines solchen Notverschlusses und dann zum Schwenken desselben in seine Schließlage gegebenenfalls noch weiter, und zwar im äußersten Falle bis zur Sohle, abgesenkt werden.
  • Ausgehend von dem vorerwähnten Stand der Technik soll mit der vorliegenden Erfindung eine Möglichkeit geschaffen werden, um derartige Notverschlußkörper unabhängig vom jeweiligen Wasserstand sowie ohne eine umständliche und zeitraubende künstliche Veränderung desselben verwenden zu können. Diese Aufgabe hat eine große praktische Bedeutung, da der Wasserstand an den hierfür in Betracht kommenden Stellen vielfach erheblich schwankt. Erfindungsgemäß erfolgt deshalb das Einsetzen eines mit flut-und lenzbaren Hohlräumen versehenen Notverschlußkörpers in der Weise, daß er nach dem Einschwimmen zunächst in beiderseitige Führungsschlitze des Mauerwerkes eingeriegelt, dann durch entsprechendes Fluten bis zum Abstützen seiner Riegel in ihren Auflagern an einem Ende abgesenkt und schließlich durch Fluten am anderen, bisher noch aufschwimmenden Ende um eine durch die Riegel gebildete Achse in die Schließlage geschwenkt wird.
  • Der Notverschiuß besteht je nach der Breite des zu verschließenden Wasserquerschnittes aus einem einzigen oder mehreren nebeneinander angeordneten Körpern. Jeder derartige Körper ist in mindestens einen, in der Schwimmlage nach oben offenen Raum und mehrere allseitig geschlossene Räume aufgeteilt, wobei die letzteren, abgesehen von etwa vorhandenen, stets luftgefüllten Schwimmtanks, zum Fluten und Lenzen eingerichtet und zum betriebssicheren Trimmen des Verschlußkörpers vorzugsweise an seinen Enden oder wenigstens beiderseits seines Verdrängungsschwerpunktes angeordnet sind. Die Trimmtanks sollen mit unverschließbaren Bodenöffnungen versehen und für jeden, unabhängig von dem anderen zu trimmenden Bereich des Verschlußkörpers mit einer wechselweise zum Ein- und Auslassen von Druckluft dienenden Leitung verbunden sein, während sich in dem bzw. jedem offenen.Raum eine verschließbare Bodenöffnung befindet.
  • Eine solche Einrichtung der Verschlußkörper stellt gegenüber den bisher üblichen Einrichtungen zum Trimmen derselben eine wesentliche Vereinfachung dar, da eingebaute Rohrleitungen und Absperrorgane weitgehend wegfallen. Das trifft in besonderem Maße für mehrteilige Notverschlußkörper zu, denn auch in diesem Falle sind nur zwei Anschlußleitungen für das lediglich mit Druckluft gesteuerte Absenken oder Aufschwimmen der beiden Enden vorgesehen. Die betreffenden Anschlußleitungen werden vorzugsweise als Schlauchleitungen ausgebildet und müssen so lang sein, daß sie nach dem Einriegeln des Verschlußkörpers jeder Bewegung desselben folgen können und mit ihrem anderen Ende bis zu einer außerhalb des Verschlußkörpers, vorzugsweise am Ufer, liegenden Stelle sich erstrecken, wo sie mittels eines Dreiwegehahnes o. dgl. wechselweise an eine Druckluftleitung angeschlossen werden oder ins Freie ausmünden.
  • Die sonstigen baulichen Einrichtungen und betriebsmäßigen Einzelheiten zur Durchführung des der Erfindung en tsprechenden Verfahrens sind in der nachstehenden Beschreibung an Hand verschiedener, auf der ZeichnungdargestellterAusführungsformenundTrimmlagen eines solchen Notverschlusses erläutert. Es zeigt Abb. i die Draufsicht eines aus mehreren Einzelkörpern bestehenden Notverschlusses für ein Wehr in der Schwimmlage, Abb. z einen Teilquerschnitt nach der gebrochenen Linie I1-311 in Abb. i, Abb. 3 eine Seitenansicht des Notverschlusses gemäß Abb. i, Abb. 4 einen Längsschnitt nach der Linie IV-IV in Abb. i durch den betreffenden Notverschluß in seiner Schließlage, Abb. 5 den Auslaufstollen einer Wasserkraftanlage im Längsschnitt und den zugehörigen Verschlußkörper sowohl in seiner Schwimmlage als auch in seiner Schließlage in Seitenansicht, Abb. 6 einen Teilquerschnitt durch den Verschlußkörper gemäß Abb. 5 nach der Linie VI-VI, Abb. 7 einen anderen Teilquerschnitt durch den Verschlußkörper gemäß Abb. 5 nach der Linie VII VII, Abb. 8 die Draufsicht eines weiteren mehrteiligen Notverschlußkörpers für eine Schleuse in der Schwimmlage, Abb. 9 einen Schnitt durch den Verschlußkörper gemäß Abb. 8 in seiner Schließlage nach der Linie IX-IX, Abb. io und ii schematische Darstellungen der verschiedenen Trimmlagen eines Notverschlußkörpers bei niedrigstem bzw. höchstem Wasserstand.
  • Bei dem ersten Ausführungsbeispiel (Abb. i bis 4) handelt es sich um einen Notverschluß für ein Wehr von 30 m lichter Weite, wobei wechselnde Wasserstände (zwischen H. W. und N. W.) oder etwaige Bergsenkungen in der Sohle zu berücksichtigen sind. Dieser Notverschluß besteht, wie aus Abb. i ersichtlich ist, aus sechs nebeneinander angeordneten Einzelkörpern i bis 6, die für sich eingeschwommen und vor dem Einsetzen an mehreren Stellen 7 bis 9 der über ihre ganze Länge sich erstreckenden, pfannenartig ausgebildeten und gegenseitig abdichtenden Gelenkverbindungen io (vgl. Abb. 2) zu einem Gesamtkörper von dem zu verschließenden Wasserquerschnitt genau entsprechender Breite miteinander gekuppelt werden. Ebenso wie der Gesamtkörper ist jeder Einzelkörper für sich in waagerechter tage schwimmfähig (vgl. Abb. 3). Die Einzelkörper sind als einen, Hohlraum von rechteckiger Grundfläche umschließende Kästen mit gleicher Länge, Breite und Höhe ausgebildet.
  • Um den Notverschluß im Sinne der Erfindung unabhängig von der in seiner Schwimmlage entsprechend dem jeweiligen Wasserstand höheren oder tieferen Lage seiner an den Außenseiten der beiden ganz außen liegenden Einzelkörper i, 6 angeordneten Riegel ii gegenüber den für diese im Mauerwerk vorgesehenen Auflagern 12 einsetzen zu können, sind die Einzel= körper in einen mittleren, in der Schwimmlage nach oben offenen Raum 13 bzw. 13' und allseitig begrenzte Räume an beiden Enden unterteilt.. An dem in der Schließlage (Abb. 4) oberen Ende befindet sich ein bei allen Einzelkörpern gleich großer Trimmtank 14, der an seiner in dieser Lage tiefsten Stelle in der Rückwand 15 mit einer nicht verschließbaren Öffnung 16 und in der gegenüberliegenden Wand 17 mit einem durch einen Deckel i$ verschlossenen Mannloch versehen ist.
  • Am unteren Ende befindet sich bei den vier äußeren Einzelkörpern i, 2, 5, 6 ein vollkommen geschlossener, luftgefüllter Schwimmtank i9, während bei den beiden mittleren . Einzelkörpern 3, 4, deren offene Räume 13' kürzer bemessen sind, durch eine Zwischenwand 20 zwei übereinanderliegende, nicht vollkommen voneinander getrennte Räume 21, 22 gebildet werden. Von diesen dient im wesentlichen nur der untere Raum 21, ebenso wie der arn anderen Ende lie&ende Raum 14, als Trimmtank und hat zu diesem Zwecke auch an seiner tiefsten Stelle eine nicht verschließbare Öffnung 23. Der Raum 22 oberhalb der Zwischenwand 20, die bei Schließlage der betreffenden Einzelkörper etwa waagerecht von der Rückwand 15 derselben bis nahe an den Deckel 18 eines auch hier in der Vorderwand 17 angeordneten Mannloches sich erstreckt, stellt dagegen einen normalerweise immer zum Auftrieb beitragenden Schwimmtank dar, wie sich aus den nachstehend noch erläuterten Trimmvorgängen ergibt.
  • Zum Abdichten und als Widerlager für das untere Ende des Verschlußkörpers ist ein in die Wehrsohle 24 einbetonierter und mit seinem oberen Ende aus dieser herausragender Körper 25 vorgesehen. An Stelle eines solchen über die ganze Sohlenbreite sich erstreckenden Körpers können auch mehrere Körper entsprechend angeordnet werden, die den vom Wasser auf den Verschlußkörper ausgeübten Druck nur an einzelnen Stellen über einen zur Abdichtung quer durchlaufenden Balken o. dgl. aufnehmen.
  • Im übrigen erfolgt das Abstützen des Notverschlusses in seiner Schließlage gegen den Wasserdruck mittels an jedem Einzelkörper schwenkbar gelagerter und durch Abstandshalter 26 paarweise miteinander verbundener Streben 27, deren sich verjüngende Fußenden mit ebenfalls in die Wehrsohle einbetonierten und teilweise über diese hinausragenden Stützkörpern 28 in Eingriff stehen (Abb.4). In der Schwimmlage des Verschlußkörpers liegen auch die Streben waagerecht (Abb. 3) ; allerdings sind sie selbst nicht schwimmfähig ausgebildet, sondern dann durch auf der Zeichnung nicht dargestellte Haltelieder in der betreffenden Lage mit den zugehörigen Einzelkörpern verbunden.
  • Die Länge der Streben 27 und der Abstand ihrer Anlenkung an den Einzelkörpern von dem unteren Ende derselben sind unter Berücksichtigung des gegenseitigen Abstandes der Widerlager 25, 28 in der Wehrsohle so zu bemessen, daß der ganze NotverschluG in seiner Schließlage die gleiche Neigung von etwa 20° gegen die Senkrechte hat wie die nicht dargestellten beiderseitigen Abdichtungsleisten am Mauerwerk. In diesem befinden sich außerdem von den Riegelauflagern 12 ausgehend senl@rechta, nach Gaben hin etwas breiter werdende Führungsschlitze 29, die so hoch geführt sind, daß sie bei jedem, also auch noch bei dem höchsten vorkommenden Wasserstand (Linie H.W, in Abb. 4) im Bereich der Riegel ii des schwimmenden Notverschlußkörpers liegen.
  • Die Auflager 12 für die Riegel grüssen dagegen so tief im Mauerwerk anaeqrcinet werden, daß die Riegel auch noch bei dem nielrigsten vorkommenden Wasserstand (Linie N. W. in Abb.4) zwanglos mit älinen in Eingriff gebracht werden können., Me2Äogen auf die Längsrichtung, des hlotverschlußkörpers befinden die Riegel sich etwas außerhalb seines Verdrängungsschwerpunktes, und zwar nach dem in der Schließlage oberen Ende zu.
  • Die Führungsschlitze 29 werden an ihrem a4, Auflager 12 ausgebildeten unteren Ende zweckmäßig so breit ausgeführt, daß die Niegel ii des Notverschlusses auch dort noch etwas seitliches Spiel haben und bei lveitgehender eigener Entlastung ein \listütben des in der Schließlage vom Wasserdruck belasteten Verschlußkörpers durch die Streben 27 und die Widerlager 25, 28 zulassen.
  • Sobald der Gesamtkörper an dem Ort seiner Verwendung eingeschwommen worden ist, werden zunächst die Riegel ii in die Führungsschlitze 29 des Mauerwerkes eingeschoben. Darauf werden die in der Nähe der Riegel liegenden Trimmtanksl 4 durch ihre Öffnungen 16 geflutet, indem die in diesem bis dahin befindliche Druckluft über eine in Abb. i angedeutete Leitung 3o herausgelassen wird, die unter Einschaltung beweglicher Zwischenglieder 31 an den Übergangsstellen von einem zum jeweils benachbarten Einzelkörper an sämtliche Tanks 14 angeschlossen ist. Mit der Leitung 30 ist eine nicht gezeichnete Schlauchleitung gekuppelt, die sich bis auf das Ufer oder an eine andere, außerhalb des Verschlußkörpers liegende Stelle erstreckt und dort mittels eines Dreiwegehahnes o. dgl. wechselweise mit einer Druckluftleitung in Verbindung gebracht wird oder ins Freie ausmündet.
  • Gleichzeitig werden in den mittleren Räumen 13, 13' vorhandene Bodenöffnungen 32, die bisher bei einem Teil der Einzelkörper (gemäß Abb. i nur bei Körper 4) durch Schieber und bei dem anderen Teil durch nach innen schlagende, verriegelbare Klappen verschlossen waren, durch Aufziehen der Schieber bzw. Entriegeln der Klappen freigegeben, so daß auch hier durch Einströmen von Wasser der Auftrieb beseitigt ist. Infolgedessen sinkt der Gesamtkörper an dem einen Ende ab, bis die Riegel ii in ihren Auflagern 12 liegen. Bei dem niedrigsten Wasserstand N. W. entspricht dieser Zustand annähernd der Schwimmlage. Das Fluten der Tanks 14 kann durch ein entsprechend gesteuertes Ablassen der Druckluft beliebig langsam erfolgen, damit die Tiegel nicht zu schnell und hart in den Lagern aufschlagen.
  • Im Anschluß daran werden die Tanks 2i am anderen finde der beiden mittleren Einzelkörper 3, 4 in entsprechender Weise Über eine Leitung 33 allmählich entlüftet, die entsprechend der Leitung 30 mit einem nachgiebigen Zwischenglied 34 an der Verbindungs-Mefle der betreffenden Einzelkörper versehen und mit einer besonderen Schlauchleitung gekuppelt ist, die an ihrem anderen Ende wechselweise an eine Druckluftleitung angeschlossen werden oder ins Freie ausmünden kanr4, Dabei strömt das Wasser durch die BodenöAnungen in die Tanks 21 ein und verringert iomit den Auftrieb an dem bisher noch aufschwimmenden Ende des Gesamtkörpers. Dieser Abschwenkbewegq@ um die Riegelachse wird anfangs durch das, bis zum vollständigen Untertauchen des Verxhlußkörpers zunehmende Verdrängungsvolumen desselben entgegengewirkt, so daß nach und nach mehr geflutet werden muß. Nach dem vollständigen Untertauchen ist mit besonderer Vorsicht weiterzutrimmen, gegebenenfalls auch vorübergehend von Fluten auf Lenzen umzuschalten, bis die Schließlage (Abb. 4) erreicht ist. In dieser wird dann noch etwas zusätzlich geflutet, um ein Wiederabheben von dem Widerlager 2,# mit Sicherheit zu vermeiden, so lange noch kein Wasserüberdruck auf der Vorderseite des '#,'@erschlußkörpers vorhanden ist, Die beiden Tanks 21 sirtcl so bemessen, daß ein Fluten auch der benachbarten Tanks 22 normalerweise nicht erforderlich ist. Letztere und gegebenenfalls auch ein Teil der Tanks 21 bleiben also mit Druckluft gefüllt. Durch die Zwischenwand 20 werden die Fluträume weitgehend auf das Ende der betreffenden Einzelkörper beschränkt, so daß für das abwärts gerichtete Moment ein möglichst langer Hebelarm (Abstand von der Riegelachse) vorhanden ist und ein übermäßiges Hinundherpendeln des Flutwassers vermieden wird, was entsprechende Schwerpunktverlagerungen und ein unsicheres Trimmen zur Folge haben würde.
  • Nach dem Erreichen der Schließlage werden die bis dahin in Längsrichtung des Verschlußkörpers festgehaltenen Streben 27 herabgelassen. Da diese dann aber mit ihren Fußenden noch nicht in die Widerlagerflächen ihrer Stützkörper 28 einrasten, sondern auf denselben liegen, wird der Verschlußkörper durch Einlassen einer gewissen Druckluftmenge in die unteren Tanks 21 nochmals um ein geringes Maß in entgegengesetzter Richtung getrimmt, bevor er dann durch erneutes zusätzliches Fluten endgültig in die Schließlage abgesenkt wird.
  • Anschließend wird die mit einem Schieber versehene Bodenöffnung 32 im mittleren Raum 13' des betreffenden Einzelkörpers 4 geschlossen, während bei den entsprechenden anderen Bodenöffnungen die Klappen beim Ablassen des Wassers auf der Rückseite des Verschlußkörpers zwecks Reparatur des Wehres oder sonstiger Instandsetzungsarbeiten durch den Wasserüberdruck auf der Vorderseite sich selbsttätig schließen. Durch Anschläge o. dgl. ist dafür zu sorgen, daß die Klappen sich beim Absenken des Verschlußkörpers nicht ganz umlegen können.
  • Das Wiederaufschwimmen des Verschlußkörpers geht in umgekehrter Reihenfolge vor sich. Dazu werden, nachdem durch Aufziehen des Schiebers in dem betreffenden Raum 13' der Wasserstand auf beiden Seiten des Verschlußkörpers wieder ausgespiegelt und damit der einseitige Überdruck beseitigt worden ist, zuerst die unteren Trimmtanks 21 durch Einlassen von Druckluft allmählich gelenzt, bis dieses Ende über dem Wasserspiegel auftaucht. Im letzten Teil der Schwenkbewegung, bei der die Riegel ii wieder die Achse bilden, laufen die mittleren Räume 13, 13' schon teilweise leer. Das Ablaufen des Wassers aus diesen Räumen dauert auch während des nunmehr erfolgenden Lenzens der Trimmtanks 14 am anderen Ende des Verschlußkörpers an, bis die ursprüngliche Schwimmlage wieder erreicht ist. Dann werden die Bodenöffnungen aller mittleren Räume 13, 13' verschlossen bzw. verriegelt und das darin gegebenenfalls noch vorhandene Restwasser wird ausgeschöpft. Auch die Streben 27 werden jetzt, wenn nicht schon vorher geschehen, wieder in Längsrichtung des Verschlußkörpers geschwenkt und in dieser Lage befestigt.
  • Nach dem Zurückziehen der Riegel ii aus ihren Führungsschlitzen 29 wird der Verschlußkörper als Ganzes oder jeder Einzelkörper für sich ausgeschwommen und abtransportiert. Zum vereinfachten Aufschleppen der Körper empfiehlt es sich, sie mit kleinen Rollen zu versehen, wodurch ein besondererAufschleppwagen sich erübrigt und die Rampe kürzer ausgeführt werden kann. Zur Bemessung der verschiedenen Tanks des Verschlußkörpers ist noch zu sagen, daß nach dem Fluten der offenen Mittelräume 13, 13' das Auftriebsmoment sämtlicher Schwimmtanks kleiner sein soll als das abwärts gerichtete Moment aus dem Eigengewicht des Verschlußkörpers. Jedoch haben die Trimmtanks den Verschlußkörper noch schwimmend zu halten, solange sie belüftet sind.
  • Außerdem soll der Verschlußkörper in seiner waagerechten Schwimmlage einen gewissen Freibord haben. In der Schließlage des Verschlußkörpers muß der Auftrieb kleiner sein als das Eigengewicht, um ein unerwünschtes Abheben vom unteren Widerlager in der Wehrsole zu vermeiden. Sicherheitshalber werden deshalb, wie bereits erwähnt, die beim Abwärtsschwenken in die Schließlage gefluteten Trimmtanks 21 so groß bemessen, daß sie nicht ganz mit Wasser gefüllt zu werden brauchen. Mindestens sollen aber die benachbarten Tanks 22 luftgefüllt bleiben, so daß erforderlichenfalls immer die Möglichkeit besteht, noch mehr zu entlüften und dadurch den Anlage- und Abdichtungsdruck an der «'ehrsohle zu verstärken. Schließlich sollen bei einem, wie im vorliegenden Falle, aus mehreren schwimmfähigen Einzelkörpern zusammengesetzten Notverschlußkörper die Auftriebsmomente der Einzelkörper, bezogen auf die Riegelschwenkachse, nach dem Fluten der Trimmtanks und offenen Mittelräume wenigstens annähernd gleich groß sein, damit der Gesamtkörper während seiner Trimmbewegungen über seine ganze Breite möglichst gleichmäßig belastet ist und die gegenseitigen Verbindungen der Einzelkörper möglichst wenig beansprucht werden.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel gemäß Abb. 5 bis 7 betrifft einen Notverschluß für den.Auslaufstollen 35 eines Wasserkraftwerkes, der unterhalb des zwischen den Höhen H. W. und N. W. schwankenden Unterwasserspiegels liegt. Der Notverschluß besteht in diesem Falle aus nur einem schwimmfähigen Körper 36, der über die ganze Breite der zu verschließenden Stollenmündung reicht, im übrigen aber ähnlich den Einzelkörpern des vorhergehenden Beispiels ausgebildet ist. So ist er in der Mitte einseitig, d. h. in der Schwimmlage nach oben offen; dieser Bereich ist durch in der Längsrichtung verlaufende Zwischenwände 37 in mehrere Räume 38 unterteilt, von denen jeder eine Bodenöffnung 39 mit einer nach innen schlagenden, verriegelbaren Klappe 4o hat (vgl. Abb. 7). Die beiden Enden sind als allseitig begrenzte Hohlräume 41 bis 43 ausgebildet, wobei an dem in der Schließlage unteren Ende zwei Hohlräume 42, 43 mit einer nicht ganz abdichtenden Zwischenwand 44 vorgesehen sind. Davon dient der ganz an diesem Ende liegende Raum 43 ebenso wie der am anderen Ende liegende Raum 41 als Trimmtank; beide haben an der tiefsten Stelle eine unverschließbare Öffnung 45 bzw. 46. Der innerhalb bzw. oberhalb der Zwischenwand,44 liegende Raum dient entsprechend den Räumen 22 des ersten Beispiels im wesentlichen als Schwimmtank.
  • Der Verschlußkörper wird nach dem Einschwimmen mit seinen an dem einen Ende angeordneten beiderseitigen Riegeln 47 in Führungsschlitze 48 des Mauerwerkes eingesetzt und dann durch Fluten des einen Trimmtanks 41 an diesem Ende abgesenkt, bis die Riegel sich in ihren Auflagern 49 befinden. Anschließend erfolgt das Fluten des anderen Trimmtanks 43, wodurch der Körper um eine durch die Riegelgebildete Achse bis in seine Schließlage geschwenkt wird. Zum Abdichten am oberen und unteren Rand der Stollenmündung sind am Verschlußkörper besondere Leisten 5o bzw. 51 vorgesehen. An den beiden Seiten kann die Abdichtung ebenfalls durch Leisten oder in anderer geeigneter Weise erfolgen.
  • Um eine seitliche Bewegung des Flutwassers in den Trimmtanks 41, 43 zu unterbinden, können in diesen Querwände 52 vorgesehen werden, wie aus Abb. 6 bei dem einen Tank 41 ersichtlich ist.
  • Zum Be- und Entlüften der Trimmtanks dienen auch hier Schlauchleitungen 53, die in Abb. 5 strichpunktiert angedeutet sind und ein Trimmen des Verschlußkörpers an jedem Ende unabhängig von dem jeweils anderen Ende ermöglichen.
  • Als drittes Ausführungsbeispiel ist in Abb. 8 und 9 ein Notverschluß für eine Schleuse dargestellt. Hier handelt es sich auch wieder um einen einteiligen Verschlußkörper 54, der durch Längs- und Querträger 55 bzw. 56 ausgesteift ist. Abweichend von den beiden vorgehend beschriebenen Ausführungen sind nicht nur zwischen den allseitig begrenzten, teils als Schwimmtanks, teils als Trimmtanks dienenden Räumen 57, 58 einseitig offene Räume 59 vorgesehen, sondern weitere solche Räume 6o befinden sich an dem einen, in der Schließlage (Abb. 9) oberen Ende des Körpers. Dabei ist es aber wesentlich, daß die Tanks 57, 58 wenigstens beiderseits des Verdrängungsschwerpunktes des Verschlußkörpers liegen, damit im Sinne der Erfindung ein Absenken desselben zunächst an seinem einen und dann an seinem anderen Ende durchgeführt werden kann. Die beiden Grenzwasserstände sind in Abb. 9 wieder durch mit H. W. und N. W. bezeichnete Linien angegeben. Weitere Einzelheiten erübrigen sich, da sie bereits im Zusammenhang mit der ersten Ausführung eingehend erläutert worden sind.
  • Beim Einschwimmen und Ausschwimmen eines Notverschlußkörpers sind die Trimmleitungen 30, 33 desselben nach außen zu verschließen, so lange die im gelenzten Zustande mit Druckluft gefüllten Tanks gegebenenfalls nicht an eine Druckluftleitung angeschlossen sind. Die Absperrorgane befinden sich zweckmäßig am äußeren Ende der betreffenden Leitungen, wo diese mit der Druckluftleitung oder an der Verbindungsstelle von zwei benachbarten Einzelkörpern mit einem nachgiebigen Zwischenglied 31 bzw. 34 gekuppelt «erden.
  • In den Abb. io und ii sind nochmals die verschiedenen Trimmzustände eines derartigen Notverschlusses nach dem Einriegeln in die Führungsschlitze des Mauerwerkes für den niedrigsten bzw. höchsten vorkommenden Wasserstand N. W. bzw. H. W. schematisch dargestellt. Dabei ist die waagerechte Schwimmlage I mit gestrichelten Linien, eine Schwebelage 11 während des Schwenkens um die Riegelachse mit strichpunktierten Linien und die Schließlage III mit ausgezogenen Linien angedeutet. In Abb. ii-ist außer der waagerechten Schwimmlage I, dem Schwebezustand 11 und der Schließlage III noch mit doppelt gestrichelten Linien eine Lage I' eingezeichnet, in welcher der Verschlußkörper an dem einen Ende bis zum Aufliegen seiner Riegel in den Lagerstellen des Mauerwerkes abgesenkt ist, am anderen Ende aber noch aufschwimmt. Bei dem niedrigsten Wasserstand weicht dieser Trimmzustand so wenig von der Schwimmlage I ab, daß er in Abb. io nicht besonders eingezeichnet ist.

Claims (15)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Verfahren zum Einsetzen eines Notverschlusses für wasserbauliche Anlagen bei Verwendung eines ein- oder mehrteiligen schwimmfähigen Verschlußkörpers, der mit flut- und lenzbaren Hohlräumen zum Absenken in die Schließlage bzw. Wiederaufschwimmen eingerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper nach dem Einschwimmen zunächst in beiderseitige Führungsschlitze (29) des Mauerwerks eingeriegelt, dann durch entsprechendes Fluten bis zum Abstützen seiner Riegel (ii) in ihren Auflagern (12) an einem Ende abgesenkt und schließlich durch Fluten am anderen, bisher noch aufschwimmenden Ende auch dort abgesenkt und dabei um eine durch die Riegel gebildete Achse bis in die Schließlage geschwenkt wird.
  2. 2. Zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch i. ausgebildeter, schwimmfähiger Notverschlußkörper, dadurch gekennzeichnet, daß dieser in mindestens einen in der Schwimmlage nach oben offenen Raum (13, 13') und mehrere allseitig geschlossene Räume (14, 19, 21, 22) aufgeteilt ist, wobei die letzteren, abgesehen von etwa vorhandenen, stets luftgefüllten Schwimmtanks (i9), zum Fluten und Lenzen eingerichtet und zum betriebssicheren Trimmen des Verschlußkörpers vorzugsweise an seinen Enden oder wenigstens beiderseits seines Verdrängungsschwerpunktes angeordnet sind.
  3. 3. Notverschlußkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trimmtanks (14, 21) mit unverschließbaren Bodenöffnungen (16, 23) versehen und für jeden, unabhängig von dem anderen zu trimmenden Bereich des Verschlußkörpers mit einer wechselweise zum Ein- und Auslassen von Druckluft dienenden Leitung (30, 33) verbunden sind, während sich in dem bzw. jedem offenen Raum (13, 13') eine verschließbare Bodenöffnung (32) befindet.
  4. 4. Notverschlußkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß für die Bodenöffnung (32) mindestenes eines offenen Raumes (13') ein Schieber und für jede sonstige entsprechende Bodenöffnung eine nach innen schlagende, verriegelbare Klappe vorgesehen ist.
  5. 5. Notverschlußkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Be- und Entlüften der Trimmtanks (14, 21) dienenden Leitungen, gegebenenfalls erst von einer Kupplungsstelle ab, nachgiebig, etwa als Schlauchleitungen, ausgebildet und so lang sind, daß sie nach dem Einriegeln des Verschlußkörpers jeder Bewegung desselben folgen können und mit ihrem anderen Ende bis zu einer außerhalb des Verschlußkörpers, vorzugsweise am Ufer, liegenden Stelle sich erstrecken, wo der z. B. mittels eines Dreiwegehahnes gesteuerte Ein- oder Austritt der Druckluft erfolgt.
  6. 6. Notverschlußkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Verschlußlage zwischen seinen beiderseitigen Auflagern und Abdichtungen freitragende Körper in der Querrichtung biegungssteif ausgebildet ist, etwa durch Anordnung eines in der Riegelachse verlaufenden Trägers.
  7. 7. Notverschlußkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß er in an sich bekannter Weise mit gelenkig gelagerten Streben (27) versehen ist, die vorzugsweise an jeder Seite des Verschlußkörpers aasgelenkt und an ihren freien Enden durch einen Abstandshalter (26) miteinander verbunden sind. B.
  8. Einrichtung eines Notverschlusses zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch i, gekennzeichnet durch eine solche gegenseitige Anordnung einerseits der Riegel am Verschlußkörper, andererseits der Riegelauflager und der von diesen aus senkrecht oder annähernd senkrecht nach oben sich erstreckenden Führungsschlitze im Mauerwerk, daß der Verschlußkörper bei jedem Wasserstand innerhalb der voraussichtlich äußersten Grenzen in seiner Schwimmlage ohne.weiteres eingeriegelt werden kann. g.
  9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Riegeln und der in der Schließlage tiefsten, gegen die Sohle abdichtenden Kante des Verschlußkörpers der für diese Lage vorgesehenen Neigung desselben von etwa 20' gegen die senkrechte bei einer bestimmten Höhe der Riegelauflager über der Sohle entspricht. io.
  10. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelauflager nach Maßgabe der Streben- und Stützkörperanordnung so ausgebildet sind, daß die Riegel in der Schließlage des Verschlußkörpers durch den Wasserdruck nicht oder nicht erheblich belastet werden. ii.
  11. Zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch i ausgebildeter Notverschlußkörper, dadurch gekennzeichnet, daß er aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen und gegeneinander abgedichteten schwimmfähigen Einzelkörpern (i bis 6) besteht, von denen jeder entsprechend den Ansprüchen 2 bis 6 ausgebildet ist bzw. bedient wird, und daß die beiden entsprechend Anspruch 3 vorgesehenen Trimmleitungen (30, 33) an den Verbindungsstellen der Einzelkörper nachgiebige Zwischenstücke (3i, 34) haben.
  12. 12. Notverschlußkörper nach Anspruch ii, dadurch gekennzeichnet, daß beim Vorhandensein von mehr als zwei schwimmfähigen Einzelkörpern die in der Schließlage unteren Tanks (ig) der äußeren Körper (1, 2, 5, 6) als luftgefüllte, nicht flut- und lenzbare Schwimmtanks ausgebildet sind.
  13. 13. Notverschlußkörper nach Anspruch 2 und gegebenenfalls ii, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Schließlage untere Tank des Körpers bzw. eines oder mehrerer innenliegender Einzelkörper (3, 4) durch eine zwischen der Vorder- und' der Rückseite sich erstreckende, vorzugsweise nicht vollständig abdichtende Wand (2o) in einen im allgemeinen luftgefüllten Schwimmtank (22) und einen mit einer tiefstliegenden Öffnung (23) versehenen Trimmtank (21) unterteilt ist, wobei der letztere ganz am Ende des Verschlußkörpers liegt.
  14. 14. Notverschlußkörper nach Anspruch 2 und gegebenenfalls ii, dadurch gekennzeic4net, daß die Tanks in ihrer Gesamtheit so bemessen sind, daß nach dem Fluten aller offenen Räume das Auftriebsmoment sämtlicher Schwimmtanks kleiner ist als das abwärts gerichtete Moment aus dem Eigengewicht des Verschlußkörpers, daß dieser aber durch den Luftauftrieb der Trimmtanks noch schwimmend gehalten wird, solange die letzteren mit den Druckluftleitungen verbunden sind oder durch Absperren ihrer Zuleitungen (30, 33) ein Entweichen der Druckluft verhindert wird.
  15. 15. Notverschlußkörper nach Anspruch ii, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwimmtanks der Einzelkörper unter Berücksichtigung ihres Abstandes von der Riegeldrehachse so bemessen sind, daß alle Einzelkörper nach dem Fluten der Trimmtanks und der offenen Räume wenigstens annähernd ein gleiches Auftriebsmoment haben.
DEG1599A 1950-04-09 1950-04-09 Verfahren und Einrichtung zum Einsetzen eines Notverschlusses fuer wasserbauliche Anlagen Expired DE811100C (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE963227C (de) * 1952-11-01 1957-05-02 Seibert Ges Mit Beschraenkter Einschwimmbarer Notverschluss
DE1068189B (de) * 1959-10-29

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DE1068189B (de) * 1959-10-29
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