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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein kontinuierliches Verfahren zur katalytischen Hydrierung von
aromatischen Nitroverbindungen, wobei ein Katalysator mit einem
geringen Gehalt an Aluminium eingesetzt wird und die Arbeitsbedingungen
der Hydrierung derart sind, daß die
Verweilzeit des Katalysators mindestens drei Tage beträgt.
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Verfahren zur katalytischen Hydrierung
von aromatischen Nitroverbindungen sind seit mehreren Jahren bekannt.
Diese Verfahren umfassen im allgemeinen üblicherweise zwei Zonen und
periphere Geräte.
Die erste Zone ist diejenige, in der die eigentliche Hydrierungsreaktion
durchgeführt
wird, die zweite ist die, wo der Katalysator von der Reaktionsmischung
getrennt wird, und die peripheren Geräte bezeichnen Rohrleitungen und
Apparaturen (Lagerbehälter,
Recyclingbehälter,
Pumpen usw.), durch die die Reaktionsmischung und/oder die Reaktanden
transportiert werden sowie die Zone(n) zur Herstellung der Reaktionsmischung.
Es ist festzustellen, daß man
in dieser Zone der Herstellung im allgemeinen ein Vermischen der
Nitroverbindungen, von frischem Lösungsmittel, wenn es verwendet
wird, von frischem Katalysator sowie einer Suspension von Katalysator
durchführt,
der aus der Reaktionszone und dann aus der Trennungszone stammt.
Es ist nicht notwendig, daß die
Zonen der Reaktion und der Abtrennung voneinander getrennt sind,
sie können
nämlich
in der gleichen Anlage existieren, beispielsweise durch Anwendung
von Reaktor/Abscheider. Die Reaktion der Hydrierung ist eine sehr
schnelle und sehr exotherme Reaktion, die üblicherweise in einem gerührten Reaktor oder
in einem Reaktor mit Schleifen zur Wiedereinspeisung (loop reactor)
durchgeführt
wird. Das Verfahren zur Abtrennung des Katalysators von dem Hydrierungsprodukt
kann auf verschiedene Art und Weise realisiert werden, wie Tangentialfiltration,
Frontalfiltration oder Dekantieren.
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Üblicherweise
werden die Verfahren zur Hydrierung von aromatischen Nitroverbindungen
mit Katalysatoren durchgeführt,
die mindestens Nickel und Aluminium umfassen. Sehr oft ist der eingesetzte
Katalysator vom Typ Raney-Nickel. Dieser Katalysator kann gegebenenfalls
durch verschiedene Metalle dotiert sein, wie insbesondere Eisen
und/oder Chrom. Diese Katalysatoren werden erhalten, indem man eine
basische Behandlung einer Legierung durchführt, die das Katalysator-Metall,
im vorliegenden Fall Nickel, Aluminium und gegebenenfalls das oder
die Dotierungsmetalle enthält.
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Das Dokument US-4792626 beschreibt
einen modifizierten Katalysator vom Typ Raney-Nickel, der kein Aluminium
oder Aluminium in einem Gehalt von 1 bis 10 Gew.-% enthält. Der
Katalysator wird für
die Hydrierung von aromatischen Nitroverbindungen zu aromatischen
Aminen verwendet und ermöglicht,
die Verwendung eines Lösungsmittels
zu vermeiden. Die Verweilzeit des Katalysators in der Anlage wird
nicht erwähnt.
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In noch mehr klassischer Weise spielen
bei den entwickelten industriellen Verfahren Raney-Katalysatoren
eine Rolle, deren Restgehalte an Aluminium relativ hoch sind und
in der Größenordnung
von 7 bis 15 Gew.-% des Katalysators liegen.
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Das Interesse an derartigen Katalysatoren
steht bei der vorliegenden Erfindung seit langem in Frage. Einfacher
gesagt wurde festgestellt, daß diese
letzteren einige Nachteile aufweisen, wenn sie unter Bedingungen
verwendet werden, wie sie eine kontinuierlich realisierte Reaktion
mit einer erhöhten
Verweilzeit des Katalysator darstellt. Die gleichen Einschränkungen
existieren, wenn diese Katalysatoren unter den Bedingungen einer
lukrativen Produktivität
eingesetzt werden.
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Unter diesen Bedingungen wird nämlich die
parasitäre
Oxidation des Nickels beträchtlich,
das in dem Katalysators anwesend ist. Es erscheint dann im Verlauf
der Zeit auf den Wandungen des Reaktors, des Abscheiders und/oder
der Peripheriegräte
in dem zuvor angegebenen Sinn eine sehr harte Ablagerung. Diese Ablagerung
besitzt, wie die Erfinder festgestellt haben, eine Struktur von
Nickel-Aluminat, beispielsweise von einem doppelt lamellenartigen
Hydroxid vom Typ Takovit, die mit dieser beträchtlichen parasitären Oxidation des
Nickels und der gleichzeitigen Anwesenheit von hydratisiertem Aluminiumoxid
einhergeht.
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Diese Ablagerung erzeugt auf den
Wandungen des Reaktors, des Abscheiders und der Peripheriegeräte eine
gewisse Panzerung, wodurch die Produktivität des Verfahrens verringert
wird, während
das gesuchte Ziel gerade darin besteht, diese zu erhöhen.
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Es ist somit notwendig, in mehr oder
weniger nahen und regelmäßigen Abständen die
Anlage oder die entsprechende(n) Zone(n) abzuschalten und zu reinigen.
Dieser Arbeitsgang ist jedoch sehr lästig, denn er erfordert zur
Beseitigung dieser Ablagerung die Anwendung von relativ kräftigen Mitteln,
wie beispielsweise den Einsatz von Hochdrucklanzen.
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Die vorliegende Erfindung hat somit
zum Ziel, diesen Nachteil zu beseitigen oder mindestens die schädlichen
Auswirkungen deutlich zu verringern.
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So hat die vorliegende Erfindung
ein Verfahren zur katalytischen Hydrierung von aromatischen Nitroverbindungen
zum Gegenstand, umfassend eine Reaktionszone, eine Trennzone und
Peripheriegeräte,
bei dem die Hydrierung kontinuierlich mit einem Katalysator realisiert
wird, der mindestens Nickel und gegebenenfalls Aluminium umfaßt, wobei
der Gesamtgehalt an Aluminium, wenn es anwesend ist, in dem Katalysator höchstens
5,5 Gew.-% des Katalysators be trägt,
und die Verweilzeit des Katalysators in den Zonen der Reaktion,
der Trennung und in den Peripheriegeräten mindestens drei Tage beträgt.
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Unter gesamtem Aluminium versteht
man die Summe von Aluminium (0) und Aluminium (+III).
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Es wurde festgestellt, daß bei der
Durchführung
der Hydrierung unter derartigen Bedingungen und unter Einsatz eines
Katalysators, der ab Beginn der Hydrierungsreaktion einen viel geringeren
Gehalt an Gesamt-Aluminium aufweist, als er in den im industriellen
Maßstab
entwickelten Katalysatoren vorliegt, und der in einigen Fällen sogar
null beträgt,
das Auftreten von Nickel-Aluminat stark verlangsamt und sogar vermieden wird.
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So betrifft die vorliegende Erfindung
als zweiten Gegenstand die Verwendung des Katalysators, der mindestens
Nickel und gegebenenfalls Aluminium umfaßt, wobei der Gesamtgehalt
an Aluminium, wenn es anwesend ist, höchstens 5,5 Gew.-% beträgt, mit
dem Ziel, das Auftreten von Nickel-Aluminaten bei der kontinuierlichen
Durchführung
der Reaktion zur katalytischen Hydrierung von aromatischen Nitroverbindungen
zu begrenzen.
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Die Verlangsamung (oder die Begrenzung)
des Auftretens von Nikkel-Aluminat kann insbesondere aufgrund der
Erhöhung
eines Faktors von mindestens 1,5, vorzugsweise von mindestens 2,
der Nutzungsdauer des Verfahrens zwischen zwei Abschaltungen beobachtet
werden. Man muß feststellen,
daß diese
Abschaltungen notwendig werden, denn die Ablagerung von Nickel-Aluminat
verhindert die gute Funktionsweise der Anlage (insbesondere bedeutende
Verringerung der Produktivität,
Verstopfen der Leitungen). Es ist weiterhin festzustellen, daß in dem
Fall, wo der Anfangsgehalt an Aluminium in dem Katalysator gering
ist und sogar null beträgt,
es möglich
ist, kein Anhalten zwischen zwei regulären Abschaltungen durchführen zu
müssen.
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Außerdem und in überraschender
Weise verschlechtert die Anwendung eines derartigen Katalysators nicht
in signifikanter Weise die Leistungsmerkmale der Reaktion, insbesondere
die Ausbeute und den Verbrauch von Katalysator. Es ist sogar bemerkenswert
festzustellen, daß die
Anwendung vom diesem Katalysator-Typ zur Steigerung der Leistungsmerkmale
der Reaktion beitragen kann.
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Zur Veranschaulichung ermöglicht das
unter den Bedingungen der Erfindung durchgeführte Verfahren, eine Ausbeute
an hydrierter Verbindung (d. h. an aromatischem Amin) von mindestens
99,5 Gew.-% zu erhalten.
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Der in dem Verfahren eingesetzte
Katalysator ist besonders angepaßt, um zu ermöglichen,
daß hohe Produktivitäten von
höher als
2 mol umgewandelter Wasserstoff pro Stunde und pro Gramm Katalysator,
sogar bis zu 3 mol umgewandelter Wasserstoff pro Stunde und pro
Gramm Katalysator erreicht werden. In besonderer Weise liegen die
durch das Verfahren gemäß der Erfindung
erreichten Produktivitäten
zwischen 0,1 und 3 mol umgewandelter Wasserstoff/ Stunde/Gramm Katalysator,
vorzugsweise zwischen 0,2 und 2 mol umgewandelter Wasserstoff/Stunde/Gramm
Katalysator.
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Außerdem ermöglicht das Verfahren gemäß der Erfindung,
Katalysatoren bei dieser Reaktion zu verwenden, die Nickel umfassen,
das von anderen Hydrierungsverfahren stammt, wie beispielsweise
von dem, das bei der Hydrierung von Verbindungen eingesetzt wurde,
die Nitrofunktionen oder Nitrilfunktionen umfassen, oder das von
der Regenerierung von Katalysatoren stammt, die bei dem gleichen
Verfahren eingesetzt wurden.
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Schließlich wurde festgestellt, daß die in
dem Verfahren gemäß der Erfindung
eingesetzten Katalysatoren, sogar unter Bedingungen von hoher Produktivität, weniger
schnell deaktiviert werden als die unter den gleichen Bedingungen
angewendeten klassischen Katalysatoren. So vollzieht sich das Verstopfen
der Poren von Katalysatoren mit einem geringen Gehalt an Aluminium
weniger schnell.
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Jedoch werden andere Charakteristiken
und Vorteile der vorliegenden Erfindung deutlicher beim Lesen der
folgenden Beschreibung und der Beispiele hervortreten.
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Wie bereits vorstehend angegeben,
betrifft das Verfahren gemäß der Erfindung
die Hydrierung von aromatischen Nitroverbindungen in Anwesenheit
eines Katalysators, der Nickel und Aluminium umfaßt.
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Gemäß einem Merkmal der Erfindung
weist der Katalysator einen Gesamtgehalt an Aluminium von höchstens
5,5 Gew.-% des Katalysators auf. Es ist festzustellen, daß der Katalysator
diesen Maximalgehalt an Aluminium am Anfang aufweist, das heißt, bevor
er bei der Reaktion der Hydrierung eingesetzt wird.
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Gemäß einer ersten besonderen Ausführungsform
der Erfindung beträgt
der Gesamtgehalt an Aluminium höher
oder gleich 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Katalysators.
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Vorzugsweise liegt der Gesamtgehalt
an Aluminium zwischen 1 und 5,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Katalysators. In noch mehr vorteilhafter Weise liegt der Gesamtgehalt
an Aluminium zwischen 2 und 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Katalysators.
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Gemäß einer ersten Variante dieser
ersten Ausführungsform
der Erfindung wird der Katalysator. ausgehend von einer Legierung
auf der Basis von Nickel, Aluminium und gegebenenfalls von mindestens
einem Dotierungsmetall (Raney-Legierung) erhalten.
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Unter den klassischen Dotierungsmitteln
auf diesem Gebiet kann man die Metalle der Reihen IVA, VA, VIA,
VIII des Periodensystems der Elemente (Nachtrag zum Bulletin de
la société chimique
de France, No. 1 – Januar
1966) nennen. Vorzugsweise wird das Dotierungsmittel unter Titan,
Eisen, Chrom oder ihren Mischungen ausgewählt.
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Katalysatoren dieses Typs können von
verschiedenen Quellen stammen.
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Gemäß einer ersten vorgesehenen
Quelle verwendet man einen Katalysator, der von der alkalischen Behandlung
einer Legierung stammt, die Aluminium, Nickel und gegebenenfalls
mindestens ein Dotierungsmetall umfaßt. Die Beschaffenheit der
Legierung und/ oder die Bedingungen der Herstellung der Legierung und/oder
die Bedingungen bei der Realisierung der alkalischen Behandlung
haben zur Konsequenz, daß der Gesamtgehalt
an Aluminium 5,5 Gew.-% des Katalysators nicht übersteigt.
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Die alkalische Behandlung kann vorteilhafterweise
wie folgt realisiert werden.
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Zunächst ist die alkalische Verbindung
im allgemeinen ein Hydroxid eines Alkalimetalls wie Lithium, Natrium,
Kalium, Cäsium,
Rubidium.
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Diese Behandlung kann beispielsweise
mit einem Überschuß an Alkaliverbindung,
bezogen auf das Aluminium, durchgeführt werden. Die genannte Alkaliverbindung
kann man insbesondere in einer solchen Menge einsetzen, daß das molare
Verhältnis
der Alkaliverbindung zur Anzahl der Mole von anwesendem Aluminium
zwischen 1,5 und 10 beträgt.
Vorzugsweise liegt das genannte Verhältnis zwischen 1,5 und 3.
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Außerdem kann man in klassischer
Weise die Alkaliverbindung in Form einer wäßrigen Lösung einsetzen. In besonderer
Weise beträgt
die Konzentration der Alkaliverbindung am Beginn der Behandlung
zwischen 10 und 50 Gew.-%. Vorzugsweise liegt die genannte Konzentration
in der Größenordnung
von 15 bis 30 Gew.-%.
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In vorteilhafter Weise und aus Gründen der
Sicherheit findet die alkalische Behandlung unter solchen Bedingungen
statt, daß der
Gehalt an Wasserstoff in der Gasphase unter der Explosionsgrenze
der Mischung Luft/Wasserstoff bleibt.
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Derartige Bedingungen können beispielsweise
erhalten werden, indem man die genannte Behandlung unter einem Spülgas wie
Luft oder einem Inertgas wie unter anderem Stickstoff durchführt.
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Es ist außerdem festzustellen, daß der Druck,
bei dem man die alkalische Behandlung durchführt, ganz besonders höher oder
gleich dem Sättigungsdampfdruck
des flüssigen
Mediums bei der Temperatur der alkalischen Behandlung ist.
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Es sei daran erinnert, daß dieses
flüssige
Medium unter anderem Wasser, gelöste
Aluminiumsalze und die Alkaliverbindung umfaßt. Außerdem bezeichnet der Begriff
Sättigungsdampfdruck
den partiellen Druck des flüssigen
Mediums bei der betrachteten Temperatur. Weiterhin liegt die Temperatur,
bei der man die alkalische Behandlung durchführt, vorzugsweise zwischen
50°C und
130°C. In
vorteilhafter Weise wird diese Behandlung bei einer Temperatur zwischen
60°C und
90°C durchgeführt.
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Es ist klarzustellen, daß sich die
Temperatur der Behandlung im Verlauf der alkalischen Behandlung verändern kann.
Es ist ganz besonders vorteilhaft, die Temperatur am Ende der Behandlung
zu erhöhen.
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Was die Dauer der alkalischen Behandlung
angeht, so liegt sie insbesondere zwischen 1 und 12 Stunden. Üblicherweise
liegt diese Dauer zwischen 1 und 3 Stunden.
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Schließlich ist noch festzustellen,
daß die
vorstehend genannten Bedingungen in der Weise ausgewählt werden,
daß das
Aluminium während
der alkalischen Behandlung in einer löslichen Form wie einem Aluminat
bleibt, damit man es nach der Behandlung vom Feststoff abtrennen
kann.
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Eine erste Möglichkeit besteht darin, eine
Vorläufer-Legierung
des Katalysators zu verwenden, die einen hohen Gehalt an Aluminium
aufweist. Beispielsweise können
sich Legierungen für
die Erfindung eignen, die einen Gehalt an Aluminium von über 50 Gew.-%
der Legierung aufweisen.
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In besonderer Weise umfaßt die Legierung
einen Gehalt an Aluminium von unter oder gleich 70 Gew.-% der Legierung,
vorzugsweise zwischen 55 und 70 Gew.-% Aluminium. Es ist hierzu
festzustellen, daß man
den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht verlassen würde, wenn
man Legierungen verwendet, deren Gehalt an Aluminium über 70 Gew.-%
liegt. Einfach gesagt kann die Verwendung von diesem Legierungstyp
bei seiner Behandlung unnütze
zusätzliche
Kosten verursachen [Kosten an Ausgangsstoff (Alkaliverbindung),
Kosten für
die Abwasserbehandlung].
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform
dieser ersten Möglichkeit,
und wenn ein Dotierungsmittel in der Vorläufer-Legierung anwesend ist,
bevorzugt man, die Behandlung an einer Legierung durchzuführen, deren
Gehalt an Dotierungsmittel 5 Gew.-% der Legierung und vorzugsweise
3 Gew.-% der Legierung nicht übersteigt.
Eine zweite Möglichkeit
besteht darin, die alkalische Behandlung der Vorläufer-Legierung
unter kräftigeren
Bedingungen zu realisieren, als sie zuvor bei der beschriebenen
alkalischen Behandlung angegeben wurden. So reicht es unter den
weiter oben beschriebenen Bedingungen aus, daß mindestens eine der Bedingungen
kräftiger
ist, um zu sagen, daß es
sich um eine kräftigere
Behandlung handelt. Beispielsweise können diese Bedingungen in einem
größeren molaren
Verhältnis
Alkaliverbindung/Al und/oder einer höheren Ausgangskonzentration
an Alkaliverbindung und/oder einer höheren Temperatur während der
Dauer oder am Ende der Behandlung und/oder einer längeren Dauer
bestehen.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform
zu dieser zweiten Möglichkeit
kann man auch eine zusätzliche
alkalische Behandlung durchführen,
das heißt,
mindestens eine andere alkalische Behandlung mit dem aus der ersten
alkalischen Behandlung einer Legierung stammenden Produkt, und zwar
in der Weise, daß man den
Gehalt an restlichem Aluminium noch weiter herabsetzt.
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So kann man vorsehen, die erste alkalische
Behandlung unter klassischen Bedingungen zu realisieren und die
zweite unter kräftigeren
Bedingungen, wie oben gezeigt.
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Es ist ebenfalls möglich, die
zweite Behandlung unter ähnlichen
Bedingungen wie die erste Behandlung durchzuführen.
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Eine dritte Möglichkeit besteht darin, einen
Katalysator ausgehend von einer Legierung einzusetzen, die bei ihrer
Herstellung einer besonderen Behandlung unterzogen wurde. So ist
es möglich
Katalysatoren einzusetzen, die ausgehend von einer Legierung erhalten
wurden, die einer Stufe des Glühens
bzw. Temperns unterzogen wurde.
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Gemäß dieser dritten Möglichkeit
wird der Barren der Legierung einer thermischen Behandlung bei einer
Temperatur unterzogen, die unterhalb der peritektischen Temperatur
bleibt, die ihrerseits zur Bildung von NiAl3 führt. In
besonderer Weise liegt die bei dieser thermischen Behandlung angewendete
Temperatur zwischen 650°C
und 850°C.
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Diese Behandlung wird vorteilhafterweise
unter inerter Atmosphäre
realisiert.
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Diese Behandlung ermöglicht es,
die Struktur der Legierung zu rekonfigurieren und begünstigt das Auftreten
von an Aluminium reichen Phasen wie beispielsweise NiAl3 oder
der eutektischen Phase. Somit kann das Aluminium leicht bei der
alkalischen Behandlung von diesem Phasentyp entfernt werden, wodurch
ermöglicht
wird, zu dem eigentlichen Katalysator zu gelangen.
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Selbstverständlich würde man den Rahmen der vorliegenden
Erfindung nicht verlassen, wenn man eine Kombination dieser drei
vorstehend genannten Möglichkeiten
anwendet.
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Eine zweite mögliche Quelle für den Katalysator
stammt aus dem Recycling von Katalysatoren, die in Hydrierungsverfahren
verwendet wurden, und zwar verschieden oder nicht verschieden von
denen, wo der Katalysator eingesetzt wurde.
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Zur Veranschaulichung können sich
Katalysatoren vom Typ Raney-Nickel,
dotiert oder nicht, die bei Hydrierungen von Verbindungen mit Nitrofunktionen
oder Nitrilfunktionen eingesetzt wurden, bei dieser Variante eignen.
Der Verschleiß der
Katalysatoren bei diesen Hydrierungen äußert sich unter anderem in
einem starken Absinken des Gehaltes an restlichem Aluminium.
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Vor seiner Verwendung in dem Verfahren
gemäß der Erfindung
wird der Katalysator vorteilhafterweise einem ersten Waschen mit
Wasser unterzogen, so daß jede
Spur von organischen Verbindungen entfernt wird, die von früheren Verfahren
anwesend ist. Der resultierende Katalysator wird anschließend einer
Stufe der Regenerierung unterworfen, die darin besteht, mindestens
eine alkalische Waschung durchzuführen. Diese Operation hat zum
Ziel, das in dem Katalysator vorliegende oxidierte Aluminium ganz
oder teilweise zu entfernen.
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Es können die vorstehend bei den
alkalischen Verfahren detailliert beschriebenen Bedingungen bei diesem
Typ von Waschungen angewendet werden.
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Jedoch wird die genannte alkalische
Waschung nach einer vorteilhaften Ausführungsform dieser Variante
bei einer Temperatur von unter oder gleich 150°C durchgeführt, obwohl auch höhere Temperaturen
vorgesehen werden können,
je nach Typ der eingesetzten Anlage sowie den verfügbaren Energiequellen.
Die Temperatur beträgt
insbesondere über
oder gleich 50°C,
sie liegt vorzugsweise zwischen 80°C und 140°C.
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Die alkalische Waschung kann unter
atmosphärischem
Druck oder unter Druck durchgeführt
werden, je nach den Charakteristiken der verwendeten Apparatur.
Es ist festzustellen, daß keine
bedeutenden Vorteile zu verzeichnen sind, wenn die Behandlung bei
Gesamtdrücken
von über
30.105 Pa vorgenommen wird.
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Was die alkalische Verbindung angeht,
so kann diese in einer Konzentration von unter oder gleich 35 Gew.-%
in Wasser angewendet werden.
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Diese Stufe der Regenerierung kann
auch vorteilhafterweise unter Druck von Wasserstoff durchgeführt werden,
um gegebenenfalls von neuem einen Teil des oxidierten Nickels zu
reduzieren.
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In einem derartigen Fall wird die
Behandlung ganz besonders unter einem partiellen Wasserstoff-Druck
von mindestens 105 Pa (1 bar) durchgeführt. Der
partielle Wasserstoff-Druck kann auch so hoch als möglich angesetzt
werden, je nach dem eingesetzten Material. Jedoch beträgt dieser
partielle Wasserstoff-Druck vorteilhafterweise unter oder gleich
30.105 Pa (30 bar). Der Gesamtdruck im Fall
einer Behandlung unter Wasserstoff liegt vorteilhafterweise zwischen
6 und 30.105 Pa (6–30 bar).
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Eine zweite Variante der ersten Ausführungsform
der Erfindung wird durch den Katalysator gebildet, der Nickel, Aluminium
und einen Träger
umfaßt.
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Das Nickel kann gegebenenfalls mit
mindestens einem Dotierungsmetall kombiniert werden, wie es von
den Metallen der Reihen IVA, VA, VIA, VIII des Periodensystems der
Elemente stammt, vorzugsweise ausgewählt unter Titan, Eisen, Chrom
oder ihren Mischungen. Der genannte Träger wird ganz besonders in
der Weise ausgewählt,
daß er
unter den Bedingungen der Reaktion stabil ist.
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In besonderer Weise umfaßt der Träger Aluminium
(insbesondere in Form von Aluminiumoxid), kombiniert mit mindestens
einem Oxid, ausgewählt
unter den Oxiden von Zirkonium, Titan, Silicium, allein oder in Mischung.
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Man muß feststellen, daß der Katalysator
so beschaffen ist, daß der
Gesamtgehalt an Aluminium, welchen Oxidationsgrad das Aluminium
auch haben mag, die vorstehend angegebenen Bedingungen erfüllt, daß er nämlich 5,5%
in Gesamtgewicht des Katalysators nicht überschreitet.
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Die Menge des Trägers liegt ganz besonders zwischen
25 und 80 Gew.-% des Katalysators, vorzugsweise zwischen 30 und
65 Gew.-% des Katalysators.
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Dieser Typ von Katalysator wird üblicherweise
durch Fällung
eines Nickelsalzes und gegebenenfalls von mindestens einem Salz
eines Dotierungsmetalls auf dem Träger erhalten. Anschließend wird
der Träger, beispielsweise
mittels Filtration abgetrennt, danach getrocknet und bei einer ausreichenden
Temperatur kalziniert, um das Nickelhydroxid und gegebenenfalls
das Salz oder das Hydroxid des Dotierungsmetalls in Oxide zu überführen. Wenn
diese Stufe realisiert ist, wird der Katalysator einer Behandlung
unterzogen, während
der ein Teil des Nickels reduziert wird. Diese Reduktion wird im
allgemeinen bei hoher Temperatur unter einer reduzierenden Atmosphäre wie Wasserstoff
durchgeführt.
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Es scheint möglich zu sein, bei der Reaktion
gemäß der Erfindung
einen wie soeben beschriebenen Träger-Katalysator einzusetzen,
der zuvor bei einem anderen Hydrierungsverfahren verwendet wurde.
In einem derartigen Fall ist es vorzuziehen, vor jeder Verwendung
des genannten, gebrauchten Katalysators in dem Verfahren gemäß der Erfindung
eine Stufe des Waschens mit Wasser, sogar eine alkalische Waschung durchzuführen, so
daß jede
Spur von organischen Verbindungen, die vom früheren Verfahren stammt, entfernt wird.
Nach dieser Waschung kann empfohlen werden, eine Reduktionsbehandlung
durchzuführen,
vorzugsweise durchgeführt
bei hoher Temperatur und unter reduzierender Atmosphäre wie Wasserstoff.
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Gemäß einer zweiten besonderen
Ausführungsform
der Erfindung umfaßt
der Katalysator Nickel, aber kein Aluminium.
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Gemäß dieser Ausführungsform
umfaßt
der eingesetzte Katalysator einen Träger, der frei von Aluminium
ist. Wie bereits vorstehend beschrieben wurde, was die Träger-Katalysatoren
betrifft, die Aluminium umfassen [Herstellung; Herkunft (neu, zurückgewonnen),
Behandlung des recycelten Katalysators vor seinem Einbringen in
das Hydrierungsverfahren gemäß der Erfindung]
so bleiben sie für
diese Ausführungsform
verwertbar, jedoch mit der Maßgabe,
daß das
Aluminium nicht in dieser besonderen Ausführungsform anwesend ist.
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Der soeben detaillierte Katalysator
wird somit in einer kontinuierlich durchgeführten Reaktion der katalytischen
Hydrierung von aromatischen Nitroverbindungen eingesetzt.
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Gemäß einem wesentlichen Merkmal
des Verfahrens der Erfindung beträgt die Verweilzeit des Katalysators
mindestens drei Tage.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung
wird die Verweilzeit (Aufenthaltszeit) wie folgt bestimmt:
| Umlauf-Katalysator
: | Menge
des Katalysators in den Zonen der Reaktion, der Trennung und in
den Peripheriegeräten;
ausgedrückt
in kg |
| Verbrauch
Katalysator : | Menge
des in dem Verfahren verbrauchten Katalysators (Menge von Katalysator,
die eingesetzt und in dem folgenden Verfahren nicht wieder eingetragen wurde);
ausgedrückt
in kg Katalysator, eingesetzt pro Tonne produzierte Aminverbindung |
| Produktion
Aminverbindung : | Menge
der erzeugten Aminverbindung, ausgedrückt in Tonnen pro Tag. |
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Die Verweilzeit des Katalysators
in diesen Zonen liegt oftmals in der Größenordnung von mehreren Wochen.
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Mit aromatischen Nitroverbindungen
bezeichnet man insbesondere die Verbindungen, die mindestens eine
Nitrofunktion und vorzugsweise mindestens zwei Nitrofunktionen sowie
mindestens eine aromatische Struktureinheit mit 6 bis 14 Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen umfassen, unsubstituiert
oder substituiert durch einen oder mehrere gesättigte oder ungesättigte,
lineare, cyclische oder verzweigte Kohlenwasserstoff-Reste mit 1 bis 10
Kohlenstoffatomen und/oder einen oder mehrere Hydroxylreste.
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Genauer gesagt können die vorstehend genannten
Kohlenwasserstoff-Reste,
gegebenenfalls substituiert durch die genannten aromati schen Struktureinheiten,
ausgewählt
werden unter den Resten Alkyl, Aryl, Alkylaryl und Arylalkyl mit
1 bis 10 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen.
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Als aromatische Struktureinheit kann
man insbesondere die Kerne von Benzol und Naphthalin nennen, unsubstituiert
oder substituiert durch einen oder mehrere Reste Methyl, Ethyl,
Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl und/oder ihre Isomeren.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung kann unter
Verwendung von mindestens einer Verbindung durchgeführt werden,
die ausgewählt
wird unter Mononitrobenzol, Dinitrobenzol, Mononitrotoluol, Dinitroto-luol, Paranitrocumol,
Orthonitrophenol.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung wird ganz besonders
vorteilhaft mit einer Mischung von Isomeren von Dinitrotoluolen
durchgeführt.
Die aromatischen Nitroverbindungen können in Anwesenheit eines Lösungsmittels
für die
genannten Verbindungen eingesetzt werden. Gemäß einer ersten Variante wird
das verwendete Lösungsmittel
unter den aliphatischen Alkoholen und den cyclischen Ethern ausgewählt, allein
oder in Mischung.
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In besonderer Weise verwendet man
als aliphatischen Alkohol Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol,
allein oder in Mischung. Als cyclischen Ether kann man Dioxan, Tetrahydrofuran
nennen, allein oder in Mischung.
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Gemäß dieser Variante werden die
aromatischen Nitroverbindungen vor ihrem Einragen in die Reaktionszone
in dem vorstehend genannten Lösungsmittel
oder der Mischung der Lösungsmittel
aufgelöst.
Die Konzentration an aromatischen Nitroverbindungen in dem Lösungsmittel
oder in der Mischung der Lösungsmittel
kann in weiten Grenzen schwanken. Man verwendet jedoch monophasische
Mischungen, das heißt,
bei denen die Grenze der Löslichkeit
von der oder den Nitroverbindungen für das in Frage stehende Lösungsmittel oder
die Mischung von Lösungsmitteln
nicht erreicht wird. Ohne einschränkende Absicht liegt der Bereich
der Konzentration unterhalb oder gleich 25 Gew.-%.
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Gemäß einer zweiten bevorzugten
Variante der Erfindung ist das verwendete Lösungsmittel das Produkt der
Hydrierung, nämlich
eine Mischung Amin/Wasser. Wenn auf diese Variante zurückgegriffen
wird, werden die aromatischen Nitroverbindungen im flüssigen oder
geschmolzenen Zustand eingetragen.
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Diese Variante ist in der Hinsicht
interessant, daß der
Reaktand nicht verdünnt
wird, wie es andererseits beim Gebrauch eines Lösungsmittels oder einer Mischung
von Lösungsmitteln
der Fall ist. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht, denn diese
Variante verzichtet auf jede zusätzliche
Stufe zur Abtrennung von dem oder den bei der Reaktion eingesetzten
Lösungsmittel(n),
die Risiken des Verlustes von hydrierten Produkten mit sich bringen.
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Der augenblickliche Gehalt an Nitroverbindungen
in der Reaktionszone wird so niedrig wie möglich gehalten. Üblicherweise
verfährt
man in der Art und Weise, daß er
1000 ppm nicht überschreitet.
Das Aufrechterhalten von diesem Gehalt an Nitroverbindungen in dem
Reaktor wird durch Regulierung des Durchsatzes der Speisung mit
Nitroverbindungen derart realisiert, daß sie quasi augenblicklich
durch den Katalysator reduziert werden, sobald sie in den Reaktor
eingetragen werden. Das Verfahren gemäß der Erfindung ist sehr gut an
die Arbeitsweise mit sehr hohen Produktivitäten angepaßt, das heißt, daß die aromatische Nitroverbindung beinahe
in einem durch das Paar Reaktor/Katalysator maximal absorbierbaren
Durchsatz eingespeist wird.
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Der verwendete Wasserstoff ist insbesondere
reiner Wasserstoff. Unter rein versteht man ein Gas, das mindestens
99% Wasserstoff und ganz besonders mindestens 99,9% Wasserstoff
umfaßt.
Es ist festzustellen, daß man
den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht verlassen würde, wenn
man die Reaktion der Hydrierung mit verdünntem Wasserstoff durchführt, obwohl
dies im Hinblick auf die Reaktion keinen besonderen Vorteil mit
sich bringt.
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Der Wasserstoff wird vorzugsweise
in stöchiometrischer
Menge eingespeist. Jedoch würde
man den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht verlassen, wenn
man die Hydrierung mit einem Überschuß an Wasserstoff
in bezug auf die Stöchiometrie
vornimmt. Derartige Bedingungen können vorteilhaft sein, um hydrodynamischen
Kriterien zu genügen,
insbesondere um den Gas-Flüssig-Transfer
bei einigen Technologien zu optimieren.
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Der Wasserstoffdruck in dem Reaktor
variiert in vorteilhafter Weise zwischen 5 und 70.105 Pa
(5 und 70 bar), und vorzugsweise zwischen 10 und 50.105 Pa
(10 und 50 bar).
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Die Zuführung von diesem Gas erfolgt
durch jedes dem Fachmann bekannte Mittel, das ermöglicht, eine
homogene Verteilung dieses Gases im Inneren des Reaktor zu gewährleisten.
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Die Reaktion wird vorzugsweise in
einem gerührten
Reaktor oder in einem Reaktor mit Schleifen zur Wiedereinspeisung
durchgeführt.
Die Temperatur liegt ganz besonders zwischen 50°C und 200°C. Am Ende der Hydrierungsreaktion
wird die Reaktionsmischung vom Katalysator nach klassischen Methoden
durch Dekantieren oder Filtration abgetrennt.
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Selbstverständlich entspricht die Menge
der abgetrennten Reaktionsmischung der Menge der Nitroverbindung,
gegebenenfalls in Anwesenheit von Lösungsmittel, die in die Reaktionszone
eingetragen wird, wodurch stabile Arbeitsbedingungen aufrechterhalten
werden. Die vom Katalysator abgetrennte Reaktionsmischung wird anschließend je
nach ihrer Zusammensetzung und ihrer späteren Verwendung weiterbehandelt.
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So wird beispielsweise in dem Fall,
wo man die Reaktion mit einem Lösungsmittel
durchführt,
das erhaltene hydrierte Produkt durch Destillation abgetrennt. Es
ist dabei festzustellen, daß je
nach der Auswahl des Lösungsmittels
und der späteren
Stufe, der man die hydrierten Produkte unterzieht, diese Stufe der
Trennung nicht unbedingt notwendig sein muß.
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Das hydrierte aromatische Produkt
kann anschließend
bei einer Reaktion der Phosgenierung eingesetzt werden, nachdem
es zuvor dehydratisiert wurde, so daß man aromatische Isocyanate
erhält,
die Zwischenprodukte bei der Produktion von Polyurethanen darstellen,
oder auch, wenn erforderlich, destilliert werden, um die verschiedenen
erhaltenen Isomere zu trennen.
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Es werden jetzt konkrete, aber nicht
einschränkende
Versuche der Erfindung dargestellt.
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BEISPIEL 1 (Vergleich)
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Die Bewertung eines nicht dotierten
Standards von Raney-Nickel, der 8 Gew.-% Gesamtaluminium enthält, wird
anhand von zwei Tests (Test 1 und Test 2) vorgenommen.
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a) Test 1
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Man speist kontinuierlich 50 g/h
einer Mischung von Isomeren von Dinitrotoluol (DNT) in einen Reaktor ein,
der 0,7 g Raney-Nickel bei 150°C
unter 20 bar Wasserstoff enthält.
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Die Speisung mit DNT wird so lange
fortgesetzt, bis der Gehalt an DNT in dem Reaktor 1000 ppm überschreitet.
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Die Speisung mit Wasserstoff wird
durch das Fortschreiten der Reaktion gesteuert, damit im Reaktor ein
konstanter Druck verbleibt.
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Nach Ablauf von 6 Stunden wird die
Reaktion angehalten.
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Die Ausbeute der Reaktion bei t =
4 Stunden beträgt
etwa 99%.
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b) Test 2
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Eine Probe des Ausgangskatalysators
(der keiner Hydrierung unterzogen wurde) wird in eine Mischung von
Isomeren von Toluoldiamin (TDA) und Wasser in ein Glasrohr, ein
sogenanntes Carius-Rohr, eingetragen, das anschließend versiegelt
und einen Monat lang bei 150°C
unter autogenem Druck belassen wird.
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Nach Ablauf von einem Monat öffnet man
das Rohr: der Katalysator ist nicht mehr brauchbar. Er ist extrem
hart.
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Durch RX-Diffraktion wird die Struktur
des Katalysators als Nikkel-Aluminat (Takovit) festgestellt. Diese Struktur
ist die glei che wie die der Ablagerung (Panzerung), die an den Wandungen
der im industriellen Maßstab
eingesetzten Anlagen beobachtet wird.
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BEISPIEL 2
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Der verwendete Katalysator ist ein
Raney-Nickel, gewonnen aus einer Einheit zur Hydrierung von Nitril,
der 3,5 Gew.-% Gesamtaluminium enthält. Der Katalysator wird zuerst
mit Wasser, danach mit verdünntem Natriumhydroxid
(1 N) und dann von neuem mit Wasser gewaschen. Anschließend wird
der Katalysator nach den gleichen Tests bewertet wie sie in Beispiel
1 beschrieben wurden.
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a) Test 1
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Man wiederholt den Test 1 von Beispiel
1.
Die Ergebnisse sind die folgenden:
Die Reaktion wird
nach Ablauf von 8 Stunden angehalten.
Die Ausbeute der Reaktion
bei t = 4 Stunden beträgt
etwa 99,2%.
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b) Test 2
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Man wiederholt den Test 2 von Beispiel
1.
Die Ergebnisse sind die folgenden:
Nach Ablauf von
einem Monat öffnet
man das Rohr : der Katalysator ist wiederverwendbar. Er ist etwas
hart.
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Durch RX-Diffraktion wird festgestellt,
daß die
Struktur im wesentlichen die Nickel-Struktur ist. Sie enthält einen
geringen Anteil von Nickel-Aluminat (mindestens zweimal weniger
als die des Katalysators von Beispiel 1).
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BEISPIEL 3
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Der in diesem Beispiel eingesetzte
Katalysator ist ein Träger-Katalysator auf der
Basis von nicht dotiertem Nickel, der etwa 2 Gew.-% Gesamtaluminium
in Form von Aluminiumoxid, 2 bis 6 ZrO2,
Siliciumdioxid und Nickel mit einem Gehalt an Gesamtnickel von 55
Gew.-% enthält.
Der Katalysator wird nach den gleichen Tests bewertet wie sie in
Beispiel 1 beschrieben wurden.
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a) Test 1
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Man wiederholt den Test 1 von Beispiel
1.
Die Ergebnisse sind die folgenden:
Die Reaktion wird
nach Ablauf von 9 Stunden angehalten.
Die Ausbeute der Reaktion
bei t = 4 Stunden beträgt
etwa 99,2%.
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c) Test 2 :
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Man wiederholt den Test 2 von Beispiel
1.
Die Ergebnisse sind die folgenden:
Nach Ablauf von
einem Monat, wenn man das Rohr öffnet,
ist der Katalysator wiederverwendbar. Er ist nicht hart.
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Durch RX-Diffraktion wird festgestellt,
daß die
Struktur des Katalysators im wesentlichen die gleiche ist, wie sie
bei dem neuen Katalysator beobachtet wird.