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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Hub- oder Fördergerät, und zwar insbesondere einen Kran,
der vielfältige
Konfigurationen und Funktionen besitzt, vor allem hinsichtlich seines
Auslegers.
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Im
Bereich der Kräne
sind vor allem die Turmdrehkräne
bekannt, die bevorzugt beim Bau von allgemein quaderförmigen Gebäuden eingesetzt werden.
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Genauer
gesagt, umfasst der Stand der Technik Turmdrehkräne mit klappbarem oder teleskopischem
Mast mit einem Haltesystem für
den Ausleger. Ein typisches Beispiel hierfür ist im französischen
Patent Nr. 2 682 096 gegeben, das am 2.10.1991 im Namen des Antragstellers
angemeldet wurde. Bekannt ist, dass bei solchen Kränen aus mehreren
aufeinanderfolgenden Elementen bestehende, klappbare Ausleger ausgeführt sind,
unter anderem Ausleger mit einem Zwischenelement zum Zusammenklappen – siehe
zum Beispiel das französische
Patent Nr. 2 682 097, das am 2.10.1991 im Namen des Antragstellers
angemeldet wurde.
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Um
einen solchen Kran an einem gegebenen Ort in Betrieb zu nehmen,
muss die Konfiguration des Krans vor der Montage festgelegt werden
oder der Kran muss abgebaut werden, um die Konfiguration zu ändern, eine
Wahl, die insbesondere zwischen den folgenden Konfigurationen getroffen
werden muss:
- – Kran mit horizontalem Verteiler-Ausleger,
- – Kran
mit Verteiler-Ausleger in „Schwanenhals-Form",
- – Kran
mit schräggestelltem
Verteiler-Ausleger, der zum Beispiel einen Winkel von 30° bis 45° bezogen
auf die Senkrechte bildet,
- – hochstellbarer
Kran mit Ausleger.
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Der
Platzbedarf des Krans bei der Arbeit wird von der gewählten Konfiguration
bestimmt, und es ist nicht möglich,
Hindernissen in der Luft wie etwa bereits vorhandenen Bauten, Stromleitungen,
Brücken, anderen
benachbarten Kränen
... auszuweichen.
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Der
Platzbedarf des Krans bei seiner Montage wird für eine gewählte Konfiguration von der
Kinematik des Krans bestimmt, die nicht veränderbar ist.
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Der
Platzbedarf des inaktiven Krans, insbesondere des „als Wetterfahne" dastehenden Krans, kann
ebenfalls beträchtlich
und hinderlich sein.
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Bekannt
sind auch Kräne,
die einen auf ein Gestell montierten Mast und einen Verteiler-Ausleger umfassen,
der aus zwei aufeinanderfolgenden Elementen zusammengesetzt ist,
die untereinander um eine horizontale Achse herum eine Gelenkverbindung
haben, wobei das erste Auslegerelement an seinem hinteren Ende um
eine horizontale Achse an der Spitze des Mastes angelenkt ist und
dieses erste Auslegerelement in eine praktisch vertikale Position in
geradliniger Ausrichtung mit dem aufgerichteten Mast gebracht werden
kann, um so den Mast höher zu
machen. Solche Kräne
sind in der französischen Patentanmeldung
Nr. 2 260 525 sowie in den deutschen Patentanmeldungen Nr. 26 23
299 und Nr. 26 06 799 beschrieben. Im Fall der vorgenannten französischen
Patentanmeldung hat nur das vordere Auslegerelement eine Rollbahn,
auf der der Laufwagen des Krans läuft. Im Fall der zwei erwähnten deutschen
Patentanmeldungen haben die zwei Auslegerelemente eine Rollbahn
in der Art, dass sich der Laufwagen über die ganze Länge des
Auslegers bewegen kann, wenn dessen beide Elemente geradlinig ausgerichtet
sind.
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Wie
man sich vorstellen kann, können
solche Kräne
in mindestens zwei Stellungen eingesetzt werden. Dennoch bleiben
die Zahl und die Vielfalt der Positionen und Einsatzmöglichkeiten
begrenzt, und zwar aus verschiedenen Gründen:
- – die Anzahl
der Auslegerelemente ist auf zwei beschränkt.
- – Diese
Kräne haben
eine Parallelogramm-Kinematik, eventuell ergänzt durch Seile und Abspannungen.
- – Außerdem besitzen
diese Kräne
Antriebsvorrichtungen durch einen oder mehrere Seilflaschenzüge.
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Demnach
läßt die Bauweise
dieser bekannten Kräne
zwangsläufig
nur eine vorherbestimmte Bewegung der Auslegerelemente zu sowie
eine sehr begrenzte Anzahl von Arbeitsstellungen mit einer geringen
Vielfalt der Positionen, da das vordere Auslegerelement zum Beispiel
ausschließlich
in horizontaler Stellung einsetzbar ist.
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Insbesondere
sind solche Kräne
nicht konzipiert, um Hindernissen, wie sie auf Baustellen häufig anzutreffen
sind, auszuweichen, oder um spezielle Aufgaben zu erfüllen, wie
etwa das Hineinbringen einer Last durch eine Öffnung hindurch.
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Die
vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, alle diese Nachteile zu vermeiden,
indem sie ein Gerät
mit neuer Konzeption bietet, das sich, selbst bei wenig Platz, einfach
und schnell an die Bedingungen der Baustellen anpassen läßt, dank
einer veränderbaren
Konfiguration, mit der wirklich eine Vielfalt an Positionen und
Einsatzmöglichkeiten
ein- und desselben Geräts
erreicht werden kann.
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Zu
diesem Zweck ist Gegenstand der Erfindung im wesentlichen ein Kran
mit Multifunktionsausleger, wobei der Kran einen auf ein Gestell
montierten Mast sowie einen Verteilerausleger umfasst, der aus mindestens
zwei aufeinanderfolgenden Elementen zusammengesetzt ist, die untereinander
um Horizontalachsen herum eine Gelenkverbindung haben, wobei das
erste Auslegerelement an seinem hinteren Ende um eine Horizontalachse
an der Spitze des Mastes angelenkt ist und alle Auslegerelemente
eine Rollbahn für
einen Laufwagen haben, und wobei zumindest das erste Auslegerelement
dafür geeignet ist,
in eine im wesentlichen senkrechte Position derart in Linie mit
dem aufgerichteten Mast gebracht zu werden, dass es diesen Mast
höher macht,
und wobei dieser Kran dadurch gekennzeichnet ist, dass der Verteilerausleger
zusammengesetzt ist aus drei aufeinanderfolgenden Auslegerelementen,
nämlich
einem Auslegerfuß,
einem Ausleger-Zwischenelement und einer Auslegerspitze, die untereinander
um Horizontalachsen herum eine Gelenkverbindung haben, und dass
der Kran vorgesehen ist für
einen Einsatz, bei dem nur der Auslegerfuß in eine im wesentlichen senkrechte
Stellung gebracht ist, in Linie mit dem aufgerichteten Mast, oder
auch für
einen Einsatz, bei dem der Auslegerfuß und das Ausleger-Zwischenelement
alle beide in eine im wesentlichen senkrechte Stellung gebracht
sind, in Linie mit dem aufgerichteten Mast, und wobei die verschiedenen
Gelenkverbindungen des Krans, insbesondere diejenigen des Auslegers,
durch Vorrichtungen mit Hydraulikzylinder oder mit Hydraulikzylinder
und Kuppelstangensatz bewegt werden.
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Vorteilhafterweise
hat der Mast des Krans an seiner Spitze eine Auflagefläche, die
im wesentlichen horizontal und nach oben gedreht ist, wenn der Mast aufgerichtet
wird, und die vorgesehen ist, um mit einer komplementären Auflagefläche zusammenzuarbeiten,
die sich auf der Rückseite
des ersten Auslegerelements oder Auslegerfußes befindet. Die Zusammenarbeit
dieser zwei Auflageflächen
gewährleistet
die Übertragung
der Belastungen, wenn das erste Auslegerelement mit dem aufgerichteten
Mast geradlinig ausgerichtet wird.
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Demnach
ist die Erfindung hauptsächlich durch
die Tatsache gekennzeichnet, dass ein Element oder zwei Elemente
des Auslegers zeitweilig mit dem Mast in Linie ausgerichtet werden
können und
so Teil dieses Mastes sind, dessen „Verlängerung" sie bilden, wobei das andere Element
oder die anderen Elemente dann einen mehr oder weniger verkürzten nutzbaren
Ausleger bilden.
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Außerdem kann
das Auslegerelement oder können
die Auslegerelemente, die nicht als Teile des Mastes dienen, dank
der vorgesehenen vielfältigen Gelenkverbindungen
wahlweise in verschiedenen Konfigurationen eingesetzt werden, insbesondere, um
einen horizontalen Verteilerausleger, einen schräggestellten Verteilerausleger,
einen Ausleger in „Schwanenhalsform" oder einen hochstellbaren
Ausleger zu bilden. Bei diesem letzteren Einsatz ist es vorteilhaft,
dass der Ausleger mindestens ein Element besitzt, das um eine horizontale
Achse schwenkt, die sich an der Spitze des Mastes oder am obersten
Ende eines mit dem aufgerichteten Mast in Linie ausgerichteten Auslegerelements
befindet, während
die Auslegerspitze in einer im wesentlichen horizontalen Stellung
gehalten wird und eine Verteilerfunktion beibehält. Der hochstellbare Ausleger kann
auch über
seine gesamte Länge
Verteilerausleger sein, und über
einen großen
Winkelschwenkbereich bleiben alle Elemente dieses Auslegers (die nicht
als Teil des Mastes dienen) geradlinig ausgerichtet.
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Dank
seiner Besonderheiten ermöglicht
es der Kran, der Gegenstand der Erfindung ist, die Lasten/Reichweite-Kennlinien
anzupassen, insbesondere für
den Bau von quaderförmigen
Gebäuden.
Außerdem
ermöglicht
es die Erfindung, die Konfigurationen des Krans an Baustellen mit
wenig Platz anzupassen, um gewöhnlich
verbotene Bereiche zu nutzen und in Bereiche zu gelangen, zu denen
der Zugang für
herkömmliche
Hub- oder Fördergeräte (mobile
Kräne,
Fahrzeuge mit hochstellbarem Teleskoparm, Baustellenkräne) unmöglich ist.
Man wird feststellen, dass die Konfigurationen für die Arbeit des erfindungsgemäßen Krans
umso zahlreicher und vielfältiger
sind, als die Konfigurationen der Auslegerelemente, wie sie vorstehend
erwähnt
sind, mit variablen Konfigurationen des Mastes kombiniert werden können, insbesondere,
wenn der Mast aufklappbar oder teleskopisch ist und demnach in mehreren
Positionen eingesetzt werden kann.
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Dank
seiner Bauweise und seiner vielfältigen Betriebsstellungen
kann darüber
hinaus der Ausleger des Krans, der Gegenstand der Erfindung ist,
vorteilhafterweise an seinem vorderen Ende eine Ausrüstung, Zubehörteile oder
Vorrichtungen aufnehmen, zum Beispiel ein Verlängerungsteil des Auslegers,
einen Arbeitskorb oder eine Gabel, die von einem Träger getragen
werden, der seinerseits um eine horizontale Achse schwenkbar an
diesem Auslegerende montiert ist, was die Einsatzmöglichkeiten
des Krans noch vervielfacht.
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Man
wird auch noch feststellen, dass die verschiedenen Gelenkverbindungen
des Krans, insbesondere diejenigen des Auslegers, durch Vorrichtungen
mit Hydraulikzylinder oder mit Hydraulikzylinder und Kuppelstangen
bewegt werden, was den einfachen und schnellen Übergang von einer Konfiguration
in eine andere erlaubt, zum Beispiel, um ein Auslegerelement in
geradlinige Ausrichtung mit dem Mast zu bringen, oder umgekehrt,
dieses Element in eine Position zu bringen, in der es zum nutzbaren
Teil des Auslegers gehört.
Die Vermehrung der Auslegerelemente auf drei, verbunden mit der
so erreichten Unabhängigkeit
für die
Gelenkverbindungen zwischen diesen Elementen, führt dazu, dass keine Kinematik
von vornherein zwingend gegeben ist und dass der Kran wirklich in
zahlreiche und verschiedenartige Konfigurationen gebracht werden
kann.
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Die
Erfindung wird besser verstanden werden mit Hilfe der folgenden
Beschreibung mit Bezug auf den beigefügten schematischen Zeichnungssatz, der
beispielhaft ein Ausführungsbeispiel
dieses Krans mit Multifunktionsausleger darstellt und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten
eines solchen Krans zeigt:
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1 ist eine Seitenansicht
eines erfindungsgemäßen Krans
in vollständig
zusammengeklappter Transportstellung;
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2 ist eine Seitenansicht
des Krans der 1, der
als Kran mit hochstellbarem Ausleger verwendet wird, wobei der Mast
zusammengeklappt bleibt;
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3 zeigt verschiedene Einsatzstellungen, die
der Konfiguration der 2 entsprechen;
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4 zeigt andere Einsatzstellungen
mit einem Ständer,
bei teilweise aufgeklapptem Mast;
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5 ist eine Seitenansicht
des gleichen Krans, die verschiedene Einsatzstellungen mit aufgeklapptem
Mast zeigt;
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6 ist eine der 5 ähnliche Ansicht, die weitere
Einsatzstellungen zeigt, wobei ein Auslegerelement geradlinig mit
dem Mast ausgerichtet ist;
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7 ist eine den vorhergehenden ähnliche Ansicht,
die einen Einsatz mit dem Ausleger in „Schwanenhals"-Form zeigt, der
sowohl hochstellbar als auch / oder Verteilerausleger ist;
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8 ist eine den vorhergehenden ähnliche Ansicht,
die noch eine andere Stellung zeigt, bei der zwei Auslegerelemente
geradlinig mit dem Mast ausgerichtet sind;
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9 zeigt bei der gleichen
Seitenansicht verschiedene Positionen des Krans, der als Träger eines
Arbeitskorbes dient.
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Der
in der Zeichnung dargestellte Kran besitzt ein Basisgestell 1,
das auf Rädern 2 montiert und
mit Stabilisatoren 3 ausgestattet ist. Auf dem Basisgestell 1 ist
ein Drehgestell 4 montiert, das um eine vertikale Achse 5 drehbar
ist. Auf dem Drehgestell 4 ist ein zusammenklappbarer Mast 6 montiert, der
seinerseits einen Verteilerausleger 7 trägt.
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Der
zusammenklappbare Mast 6 ist aus zwei Mastelementen zusammengesetzt,
nämlich
einen unteren Mastelement 8 und einem oberen Mastelement 9,
die beide einen polygonalen Querschnitt und eine Kastenstruktur
(wie dargestellt) oder Gitterstruktur haben. Das untere Mastelement 8 ist
an seiner Basis am Drehgestell 4 um eine horizontale Achse 10 angelenkt.
Das obere Mastelement 9 ist an seiner Basis um eine horizontale
Achse 11 an der Spitze des unteren Mastelements 8 angelenkt,
wobei diese Gelenkverbindung eine relative Schwenkung um einen Winkel
von 180° erlaubt.
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Der
zusammenklappbare Mast 6 wird durch eine doppelte Abspannung 12 gehalten,
wobei das Ensemble durch eine nicht dargestellte Vorrichtung mit
Hydraulikzylinder und Kuppelstangen bewegt wird, die das Aufklappen
und das Zusammenklappen des Mastes 6 steuert. In vollständig zusammengeklappter
Position (siehe die 1 und 2) sind die zwei Elemente 8 und 9 des
Mastes 6 horizontal aufeinanderliegend auf dem Drehgestell 4 angeordnet. In
dieser zusammengeklappten Stellung ruht der obere Teil des oberen
Mastelements 9 auf einer vertikalen Auflage 41 mit
seitlicher Führung,
die an der Rückseite
des Drehgestells 4 vorgesehen ist. In vollständig aufgeklappter
Stellung (siehe die 3 und folgende)
sind die zwei Elemente 8 und 9 des Mastes 6 in
Linie ausgerichtet und im wesentlichen vertikal aufgerichtet, wobei
eine kleiner Winkel α zwischen dem
aufgerichteten Mast 6 und der Vertikalachse 5 vorhanden
sein kann.
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Das
obere Mastelement 9 hat an seiner Spitze eine Endfläche 13,
die, wie weiter unten beschrieben, als Auflagefläche für den hinteren Teil des Auslegerfußes dient.
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Der
Verteilerausleger 7 ist aus drei aufeinanderfolgenden Auslegerelementen 14, 15 und 16 zusammengesetzt,
jedes in Kasten- oder Gitterbauweise, die alle drei im Bereich ihrer
unteren Fläche
eine Wagenrollbahn 17 haben.
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Das
erste Auslegerelement 14, auch Auslegerfuß genannt,
ist an seinem hinteren Ende um eine horizontale Achse 18 herum
an der Spitze des oberen Mastelements 9 angelenkt, wobei
diese Gelenkverbindung eine relative Schwenkbewegung um einen Winkel
von 180° erlaubt.
Eine Antriebsvorrichtung mit Hydraulikzylinder 19 und Kuppelstangen 20 verbindet
das obere Mastelement 9 mit dem Auslegerfuß 14,
um die Schwenkung dieses Auslegerfußes 14 bezogen auf
das obere Mastelement 9 zu steuern. Der Auslegerfuß 14 hat
an seinem hinteren Teil eine Endfläche 21, die als Auflagefläche dient und
zusammenwirkt mit der Endfläche 13 des
oberen Mastelements 9 bei der Ausrichtung in Linie des
Auslegerfußes 14 mit
diesem oberen Mastelement 9.
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Das
zweite Auslegerelement 15, auch Ausleger-Zwischenelement
genannt, ist seinerseits aus zwei Teilen 22 und 23 zusammengesetzt.
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Das
erste Teil 22 geringer Länge, genannt rückwärtiges Teil
zum Zusammenklappen, ist an seinem hinteren Ende um eine Horizontalachse 24,
die sich im Bereich der Wagen-Rollbahn 17 befindet, am vorderen
Ende des Auslegerfußes 14 angelenkt.
Diese Gelenkverbindung, die eine relative Schwenkbewegung um einen
Winkel von 180° erlaubt,
wird durch eine Vorrichtung mit Hydraulikzylinder 25 und Kuppelstangen 26 bewegt.
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Der
zweite Teil 23 größerer Länge, genannt vorderes
Teil des Ausleger-Zwischenelements 15 ist an seinem hinteren
Ende um eine Achse 27, die sich im Bereich der Wagen-Rollbahn 17 befindet,
am vorderen Ende des ersten Teils 22 angelenkt. Diese Gelenkverbindung,
die eine relative Schwenkbewegung um einen Winkel von 90° erlaubt,
wird durch eine Vorrichtung mit Hydraulikzylinder 28 bewegt.
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Das
dritte und letzte Teil 16 des Auslegers, auch als Auslegerspitze
bezeichnet, ist an seinem hinteren Ende um eine Horizontalachse 29,
die sich im Bereich der Wagen-Rollbahn 17 befindet,
am vorderen Ende des Ausleger-Zwischenelements 15 angelenkt
(also am vorderen Ende des zweiten Teils 23 dieses Elements 15).
Diese Gelenkverbindung, die eine relative Schwenkbewegung um einen
Winkel von 180° erlaubt,
wird durch eine Vorrichtung mit Hydraulikzylinder 30 und
Kuppelstangen 31 bewegt.
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Der
Verteilerausleger 7 besitzt einen Ausleger-Laufwagen 32,
der entlang der Wagen-Rollbahn 17 beweglich
ist und durch eine (nicht dargestellte) Seilwinde bewegt wird, die
sich vorzugsweise im Inneren des Auslegerfußes 14 befindet. Der
Durchlauf des Hubseils und der Steuerseile für die Verschiebung des Laufwagens 32 erfolgt über (nicht
dargestellte) Seilführungsrollen
an den verschiedenen Gelenkverbindungen des Auslegers 7,
wodurch diese Seile ihre Funktion bei allen Konfigurationen des Auslegers 7 ausüben können.
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Bei
dem in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst der
Kran auch noch eine Führerkabine 33,
die auf dem Drehgestell 4 mittels eines Stangensatzes 34 mon tiert
ist, der eine verformbare Parallelogramm-Struktur bildet und von
einem nicht dargestellten Hydraulikzylinder bewegt wird. Die Kabine 33 kann
auf diese Weise zwischen einer untenliegenden Position (1 bis 4) und einer obenliegenden Position (5 und folgende) verschoben werden.
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In
der zusammengeklappten Transportstellung, wie sie die 1 zeigt, ist der Ausleger 7 dank seiner
verschiedenen, vorstehend beschriebenen Gelenkverbindungen in der
Weise zusammengeklappt, dass der Auslegerfuß 14 horizontal auf
dem seinerseits zusammengeklappten Mast 6 liegt, wobei das
Ausleger-Zwischenelement 15 mit seinem ersten Teil 22 (rückwärtiges Teil
zum Zusammenklappen) vertikal angeordnet ist und mit seinem zweiten
Teil 23 (vorderes Teil) horizontal oberhalb des Auslegerfußes 14 angeordnet
ist und die Auslegerspitze 16 senkrecht oder schräg nach unten
gerichtet ist. Die so angeordnete Auslegerspitze wird zur Unterbringung
des Laufwagens 32 genutzt. Die nach unten gefahrene Kabine 33 liegt
an einer Seite des Ensembles, das vom Mast 6 und dem Ausleger 7 gebildet
ist, die zusammengeklappt und horizontal abgelegt sind.
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Ausgehend
von dieser vollständig
zusammengeklappten Stellung kann der Kran in vielfältige Arbeitsstellungen
gebracht werden entsprechend den dem Ausleger 7 gegebenen
Konfigurationen, die ihrerseits mit einer zusammengeklappten, teilweise aufgeklappten
oder ganz aufgeklappten Konfiguration des Mastes 6 kombiniert
werden können.
So zeigen die 2 und 3 einen Einsatz dieses Krans,
bei dem sein Mast 6 vollständig zusammengeklappt bleibt
(wie in der Transportstellung), die 4 zeigt einen
Einsatz mit dem teilweise aufgeklappten Mast 6, und die 5 bis 8 zeigen weitere Einsätze mit dem vollständig aufgeklappten
und aufgerichteten Mast 6.
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In
der 3 wird der Kran
mit seinem vollständig
zusammengeklappten Mast 6 eingesetzt, also auf der vertikalen
Auflagefläche 41 liegend,
die an der Rückseite
des Drehgestells 4 vorgesehen ist, wobei der Ausleger 7 als
hochstellbarer und/oder Verteiler-Ausleger in verschiedenen Konfigurationen (nachstehend
genauer beschrieben) eingesetzt ist.
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Bei
einer in der 4 dargestellten
Variante hat der Kran einen Ständer 42,
mit Gelenkverbindung oder teleskopisch, der zwischen der Auflagefläche 41 seines
Drehge stells 4 und einem Element 9 des Mastes 6,
genauer dem Kopf des Mastes 6, montiert ist. In seiner
ausgefahrenen Stellung ermöglicht
der Ständer 42 das
Arbeiten des Krans mit teilweise aufgeklapptem Mast 6.
Im einzelnen zeigt die 4 die verschiedenen
Einsatzmöglichkeiten
des Krans mit dem vollständig
ausgefahrenen Ständer 42,
und sie zeigt auch, kurz zusammengefaßt, eine Einsatzmöglichkeit
mit dem teilweise ausgefahrenen Ständer 42, wobei sich
dann das Mastelement 9 näher an der Horizontalen befindet.
Selbstverständlich
ist auch eine Variante mit dem Ständer in vielfältigen Positionen vorstellbar,
was auch noch vielfache schräge
Zwischenstellungen des Mastelements 9 zuläßt. Der Ständer 42 kann
an seinem oberen oder unteren Ende angelenkt sein und durch einen
Hydraulikzylinder bewegt werden oder unbeweglich sein.
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Im
einzelnen zeigt die 4 einen
Einsatz mit hochstellbarem Ausleger 7, der auf seiner Vorderseite
(Auslegerspitze 16) eine Verteilervorrichtung hat, und
als Variante, in strichpunktierter Linie gezeigt, mit Ausleger 7 in „Schwanenhalsform" mit Verteilerfunktion.
Entsprechende Einsatzmöglichkeiten, aber
ohne Ständer,
sind in der 3 dargestellt.
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Aufgrund
einer anderen Besonderheit kann ein oder können zwei Elemente des Auslegers 7, nämlich der
Auslegerfuß 14 allein
oder der Auslegerfuß 14 und
das Ausleger-Zwischenelement 15,
geradlinig mit dem teilweise oder vollständig aufgeklappten Mast 6 ausgerichtet
werden, wodurch dieser Mast 6 höher wird, allerdings mit der
Konsequenz, dass der nutzbare Teil des Auslegers 7 verkürzt wird.
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Insbesondere
kann der Kran eingesetzt werden als Kran mit im wesentlichen horizontalem
Verteiler-Ausleger 7 in den verschiedenen, nachstehend beschriebenen
Konfigurationen:
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Der
Kran wird mit einem „langen" Verteiler-Ausleger 7 eingesetzt,
dessen drei Elemente 14, 15 und 16 praktisch
horizontal ausgerichtet sind – siehe
die mit „A" bezeichnete Stellung
in 5; die jeweiligen
Wagen-Rollbahnen 17 der drei Auslegerelemente 14, 15 und 16 liegen
dann in Verlängerung, um
eine geradlinige und durchgehende Wagen-Rollbahn zu bilden, auf
der der Laufwagen 32 entlangfährt.
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Der
Kran wird mit einem „mittleren" Verteiler-Ausleger 7 eingesetzt,
wobei das erste Auslegerelement 14 mit dem aufgeklappten
und aufgerichteten Mast 6 geradlinig ausgerichtet ist,
den es nach oben verlängert,
und sein zweites und drittes Element 15 und 16 sind
im wesentlichen horizontal ausgerichtet – siehe die mit „B" bezeichnete Stellung
in der 6.
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Der
Kran wird mit einem „kurzen" Verteiler-Ausleger 7 eingesetzt,
wobei sein erstes Element 14 und sein zweites Element 15 mit
dem aufgeklappten und aufgerichteten Mast 6 geradlinig
ausgerichtet sind, den sie nach oben verlängern, und nur das dritte Element 16,
oder die Auslegerspitze, wird in praktisch horizontaler Stellung
gehalten – siehe
die in der 8 gezeigte
Stellung.
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Der
Kran wird mit seinem teilweise zusammengeklappten Ausleger 7 eingesetzt,
wobei das erste Auslegerelement im wesentlichen horizontal ist und
wobei das erste Teil oder Teil 22 zum Zusammenklappen des
Zwischenelements 15 nach oben zeigt, und das zweite Teil
oder vordere Teil 23 dieses Zwischenelements 15 sowie
die Auslegerspitze 16 geradlinig ausgerichtet sind, und
zwar um 180° umgeklappt
auf das erste Auslegerelement 14 – siehe die mit „C" bezeichnete Stellung
in der 5.
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Ausgehend
von den vorhergehend beschriebenen Konfigurationen kann ein- und
derselbe Kran auch mit einem hochstellbaren Verteiler-Ausleger 7 eingesetzt
werden, der insbesondere einen zwischen 0° und 45°, sogar mehr, liegenden Winkel,
bezogen auf die Horizontale bildet. Diese Möglichkeit ist kombinierbar
mit den verschiedenen nutzbaren Auslegerlängen, wobei die daraus sich
ergebenden Konfigurationen leicht vorstellbar sind.
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Ein
weiterer Einsatztyp wird als Ausleger in „Schwanenhalsform" bezeichnet. Bei
diesem Einsatztyp bildet der Auslegerfuß 14 einen mittleren Winkel,
der zwischen 0° und
90° liegt,
bezogen auf die Horizontale, und demnach auch bezogen auf den Mast 6.
Der verbleibende Teil des Auslegers 7, also das zweite
Auslegerelement 15 und das dritte Auslegerelement 16,
werden im wesentlichen horizontal gehalten (außer, wenn sie mehr oder weniger
schräg sind).
Eine solche Schwanenhals-Konfiguration des Auslegers ist in der
mit „D" bezeichneten Stellung
in der 5 gezeigt, sowie
in der 7 (siehe unten).
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Der
Kran ist auch noch einsetzbar als Kran mit hochstellbarem Ausleger.
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Bei
diesem Einsatztyp wird der Laufwagen 32 an der Auslegerspitze
festgehalten, welche wahlweise in horizontaler Stellung gehalten
werden kann und eine Verteilerfunktion beibehält. Bei einer Möglichkeit
sind das erste Auslegerelement 14 und das zweite Auslegerelement 15 geradlinig
ausgerichtet und schwenken um die Horizontalachse 18, die
sich an der Spitze des Mastes 6 befindet – siehe
die mit „E" bezeichnete Stellung
in der 5. Bei einer
weiteren Möglichkeit
ist das erste Auslegerelement mit dem aufgerichteten Mast 6 in
Linie ausgerichtet und nur das zweite Auslegerelement 15,
wobei seine zwei Teile 22 und 23 geradlinig ausgerichtet
sind, schwenkt um die Horizontalachse 24 an der Spitze des
Mastes, der hier durch das Auslegerelement 14 verlängert ist – siehe
die mit „F" bezeichnete Stellung in
der 6. Die 2 zeigt auch noch einen
weiteren Einsatz als Kran mit hochstellbarem Ausleger, bei dem die
in Linie ausgerichteten Auslegerelemente 14 und 15 um
die in untenliegender Stellung gehaltene Horizontalachse 18 schwenken,
da hier der Mast 6 zusammengeklappt bleibt. In diesem Fall
wird der Auflagepunkt 41 genutzt, damit der Kran mit dem
in horizontaler Stellung gebetteten Mast 6 arbeiten kann.
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Weiterhin
sind beim Einsatz des Krans mit hochstellbarem Ausleger als eine
andere Option die Elemente 14, 15, 16 des
Auslegers 7 (die nicht als Teil des Mastes dienen) in Linie
ausgerichtet, damit so der Ausleger 7 auf der gesamten
Länge dieser Elemente
Verteilerfunktionen ausführt.
Das ist in der 5, als
Stellung „E1", dargestellt für einen
hochstellbaren Ausleger 7 mit Verteilerfunktion auf der
gesamten Länge
seiner drei geradlinig ausgerichteten Elemente 14, 15, 16,
und in der 6, als Stellung „F1", für einen
hochstellbaren Ausleger 7 mit Verteilerfunktion über seine
beiden vorderen geradlinig ausgerichteten Elemente 15 und 16.
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Diese
letztere Option kann kombiniert werden mit einem „Schwanenhals", wobei das erste
Auslegerelement 14 schräg
gehalten wird, wie in der 7 dargestellt.
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Bei
all diesen Fällen
eines hochstellbaren Verteiler-Auslegers überstreicht der Ausleger 7 (oder der
hochstellbare Teil dieses Auslegers 7) zwischen seiner
tiefen Stellung und seiner maximal hochgestellten Stellung einen
Winkelbereich β,
der bei Belastung in der Größenordnung
von 45° liegen
kann (dieser Winkel kann größer sein
bei Einsatz des Krans mit geringer Last oder leer).
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Die
vorstehend beschriebenen vielfältigen Konfigurationen
können
während
eines Arbeitsgangs miteinander kombiniert werden, zum Beispiel nach folgendem
Ablauf
- – Übergang
von einem Verteiler-Ausleger 7 (Abladen eines Lastwagens)
zu einem hochstellbaren Ausleger 7 zum Ablegen einer Last auf der
obersten Fläche
eines Gebäudes;
- – Umgehen
eines Gebäudes 35 durch Übergang in
die Position mit in Linie ausgerichteten Ausleger 7 und
Mast 6, vor der Rückkehr
in die Konfiguration des Verteiler-Auslegers 7 zum Ablegen
der Last 36 auf einem anderen Teil der Baustelle (siehe 8);
- – Beförderung
einer Last durch eine Öffnung
hindurch durch Kombinieren der Hochstellung des Mastes 6 mit
Variante „Schwanenhals" des Auslegers 7.
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Wenn
die Auslegerspitze 16 entfällt, kann das Ausleger-„Zwischenelement" 15 statt
dessen, wie es die 9 zeigt,
an seinem vorderen Ende eine Tragevorrichtung 37 aufnehmen,
die um eine Horizontalachse 38 angelenkt ist und einen
Arbeitskorb 39 aufnimmt. Die Gelenkverbindung der Tragevorrichtung 37 mit
dem Auslegerelement 15 ermöglicht eine relative Schwenkung
um 180°,
und diese Gelenkverbindung wird durch eine (nicht dargestellte)
Vorrichtung mit Hydraulikzylinder und Kuppelstangen bewegt. Bei
diesem Einsatz kann der Arbeitskorb 39 in eine Vielzahl
von Arbeitspositionen gebracht werden, wie etwa diejenigen, die
mit „G", „H", „I" und „J" bezeichnet sind,
wobei die verschiedenen Gelenkverbindungen des Krans genutzt werden,
und insbesondere die bereits oben erklärten Möglichkeiten, ein Auslegerelement 14 oder
zwei Auslegerelemente 14 und 15 in Linie mit dem
Mast 6 auszurichten, der seinerseits aufgeklappt und aufgerichtet
ist (bei den gezeigten Beispielen). Speziell in der mit „G" bezeichneten Position
kann der Arbeitskorb 39 in einen Bereich gebracht werden,
der vom Basisgestell 1 durch eine Mauer 40 oder
ein anderes, mehr oder weniger hohes Hindernis getrennt ist. Der
Mast 6 könnte
eine zusammengeklappte oder teilweise zusammengeklappte Konfiguration
haben.
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Bei
nicht gezeigten Varianten kann die Tragevorrichtung 37 andere
Ausrüstungen,
Zusatzgeräte
oder Geräte
aufnehmen, wie etwa ein Verlängerungsteil
des Auslegers oder eine Lastengabel, oder ein spezielles Werkzeug,
zum Beispiel eine Baggerschaufel, welche die Ausführung von
Hub- und Förderaufgaben,
Terrassierungsarbeiten oder anderes ermöglichen.
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Man
würde den
Rahmen der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen definiert ist, nicht verlassen:
- – wenn
der Mast aus einem einzigen Teil feststehender Länge oder aus einem oder mehreren
teleskopischen Teilen ausgeführt
ist;
- – wenn
der Mast und die Auslegerelemente in Strukturen von beliebiger Form
und beliebigem Querschnitt ausgeführt sind, zum Beispiel wenn der
Auslegerfuß als
Struktur mit dreieckigem Querschnitt realisiert wird;
- – wenn
die Zahl und die Aufteilung der Elemente oder Teile des Auslegers
geändert
werden, zum Beispiel wenn das ganze Ausleger-Zwischenelement als
starres Einzelteil ausgeführt
wird;
- – wenn
die Antriebsvorrichtungen, die mit den verschiedenen Gelenkverbindungen
assoziiert sind, ersetzt werden durch irgendwelche gleichwertige Vorrichtungen
für die
vorstehend besprochenen Anordnungen;
- – wenn
die gleiche Kranstruktur auf ein Basisgestell oder ein anderes Trageelement
montiert wird, gleich welchen Typs und welcher Form, beweglich oder
nicht beweglich;
- – wenn
an diesem Kran irgendeine Einrichtung der Kabine oder des Führerstands
vorgesehen wird, die vom dargestellten speziellen Beispiel verschieden
ist;
- – wenn
Zugelemente und Pfosten zusätzlich
eingefügt
werden, mit denen die Struktur versteift werden kann.